5457 Amtsblatt zur «aibacher Zeituna Nr. 208. 1873. ^"-^) Nr s;">22 Fachzeichneil^hrerstelle. stermm^.^'^s des h/k. l. oandelsmini-sji.A'. . . ^" "richtenden Fachzcichnenschulc "s,^'^lndustrie die Stelle cine, Fachzeichnen eyl s oder einer Fachzeichnenlehrerin zu besetzen, r w,lch, volbehalllich dcv verfassungsmäßigen Oe-eymgung der erforderlichen Miitel eine ans Staats «s ü zu^bezahlendc Iahresremunerativn von den ^.^'"'^ """' beiden Theilen frcistehen-0^5, !^^"' Kündigung festgesetzt ist. - Be- ,„„ dicse Stelle haben u^e mtt den erforderlichen Nachweisen über ihre "«'"ylclung nnd Zeichnungsproben belegten Gesuche binnen vier Wochen ei d«eser k. k. Landesregierung einzubringen. ondijaiui obdarjcnih uwjhccv se vzamejo v to gozdarsko solo tudi dijaki /;i plari]0; j.rosilri te vrste se imajo jMi iiaravnost na gospoda Šneporske graj-^•1110, svetJoffa knoza (i. Schönliurg - Waldeu-burg-a, obrniti. V LjubJjani, (J. scptombcu I. 1873. Od dexelnega «Mlhoni kmniskera. (411-2) PrufllllMiizche. Die nächsten i.>ehrbcfähigung^rnjunqcn für allgemeine Golkö- und Biirgc'lschulen werden im Smnc der hohen Ministerialverordnung vom 5ten April 1872 bei der hierländiaen l. k. Priifunqs lomniission am 10. Oktober d. I. und den darauf folgenden Tagen abgehalten werden. Candidaten und Kandidatinnen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre gestempelten und vorschriftsmäßig instruierten schriftlichen Anmeldungen längstens dis 1. Oktober d. I. bei der Direction der l. k. Prüfungskommission einzubringen und darin ausdrücklich zu erklären, ob ste stch dcr Prüfung für allgemeine Volks-oder Bürgerschulen, und im letzteren Falle, für welche Gruppe zu unterziehen gedenken. Nach dem 1. Oktober einlaufende Gesuche low nen nicht mehr angenommen oder berücksichtigt werden. ^ Dem Gesuche ist beizulegen: ") eine kurze Darstellung der kbensverhältnisse und des Bildungsganges; d) das an einer Lehrerbildungsanstalt erworbene Zeugnis der Reife; 0) der Nachweis über eine mindestens zweijährige Berwendung im praktischen Schul dienstc, und zwar an ciner öffentlichen Schule oder an einer mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten Privatschule. Für die Ablegung der Prüfung für Bürgerschulen ist eine Taxe von zehn, für die Ablegung derselben für Volksschulen eine Taxe von fünf Gulden, und zwar vor Beginn der Prüfung, bei der Direction der Prüfungscommission zu erlegeu. Die Candidate« und Kandidatinnen, welche sich rechtzeitig gemeldet und ihr Gesuch um Zw lassung zur Prüfung gehörig instruiert haben, wol len nicht erst eine besondere Verständigung oder Zulassungserllärung abwarten, sondern sich am 10. Ottober, und zwar um 8 Uhr vormittags, zum Beginne der schriftlichen Prüfung in den hiefiir bestimmten Räumlichkeiten der hiesigen k. k. Lehrerbildungsanstalt einsinden. Laibach, am 6. September 1873. Direction der k. k Priisungscommislion für allg. Volks- und Diirgerschulen. Naimund Pirker (407—2) Nr. 2182. Kundmachung. Das t. l. ^andcGMmtt bleibt we-gen Vornahme der Reinigung seiner Lollllitilten am 13., 18., 17. und Itz. Teptem-ber l. I. für den Verkehr der Parteien geschlossen. ^aiback, am tt. ^eptember I873.