1941 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 265. ____ Samstass den 18. November 187l. s481b—3) N». 12272. Kundmachung. Bei der k. k. Finanz-Direction in Laibach sindet am 23. November 1871 um 11 Uhr Bormittags die Verpachtung des Bezuges der Linien-Verzehrungsstencr mit Einschluß des 20"/,, außerordentlichen Zuschlages zu derselben, so wie der Zuschläge bei der Einfuhr in die Hauptstadt Laibach, dann der Linicn-Weg-Brückenmauthen und der Wassermauth in Laibach statt. Näheres enthält das Amtsblatt der Laibacher Zeitung Nr. 203, vom 16. November 1871. Laibach, am 16. November 1871. Von der k. k. /inanz-Pirection siir Krniu. (471—2) Nr. 10899. Kundmachung. Das k. k. PostEurs-Bureau im h. Handels-Ministerium in Wien hat eine neue Allsgabe des amtlichen Postcursbuchcs in einem Vande vorgenommen. ' Der Ankaufspreis dieses Buches, welches die Elscnbahnen und die bedeutenderen Post und Dampfschiff-Verbindungen in Ocsterreich-Unaaru enthält, ist mit 1 fl. festgesetzt. Die Bestellungen dieses wichtigen und nützlichen Nachschlagebuches wollen unter Anschluß des betreffenden Kostenbetrages entweder an die gefertigte Postdircctiou oder auch an jedes beliebige Postamt im klisteuländisch - krainischcn Postbezirke gerichtet werden. Trieft, am 14. October 1871. I (497—2) Nr. 1214. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee ist eine Dienersstelle mit dem Gehalte jährlicher 300 fl., allfällig von 250 ft. und dem Bezüge der Amtskleidung in Erledigung gekommen. , Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Wege bis 1. December 18 71 bei diesem Präsidium einzubringen. Bom Präsidium des k. k. Kreisgerichtes Nu-dolfswerth, am 15. November 1871. (499—1) Nr. 10426. Kundmachung. In Bezug auf die bevorstehende regelmäßige Stellung des Jahres 1872, zu welcher die in den Jahren 1852, 1851, und 1850 geborenen Jünglinge aufgerufcu werden, wird kund gemacht: 1. Jeder Stellungspstichtige der zum Erscheinen bei der bevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich bei Vermeidung der Folgen des § 42. W. G. im Monate December l. I. im magistratlichcn Expedite in den gewöhnlichen Amtsstundcn mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden. 2. Die nicht hichcr zuständigen Stcllungs-pflichtigcn aus den obbezeichncten Altersklassen haben zur Verzeichnung ihre Legitimations- oder Neise-urkunden beizubringen. 3. Sind Stellungspftichtige aus ihrem Hei-mats- oder Aufenthaltsorte zeitlich abwesend und hiedurch oder durch Krankheit nicht in der Lage, sich mündlich oder schriftlich zu melden, so lann dies durch ihre Eltern, Vormünder oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 4. Unterstützungsbedürftige Angehörige oder deren Bevollmächtigte, welche die zeitliche Befreiung Stellungspstichtigcr oder letztere, wenn sie die Begünstigung ihrer Enthebung von der Präsenzdienst' Pflicht anstreben, sind verpflichtet, die zur Begrün dung derartiger Begünstigungen bestehenden Ver hältnissc zur Zeit der Verzeichnung nachzuweisen. 5. Die Pflicht zur Anmeldung, so wie über^ Haupt die aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten werden durch den Mangel der Kenntniß dieser Aufforderung oder durch Unkenntniß der alls dem Wehrgesetze hervorgehenden Obliegenheiten nicht beirrt. Der vorbezogenc tz 42. W. G. lautet: Jeder Stellungspstichtige der zum Erscheinen bei der nächstbevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich im Monate December des vorangehenden Jahres bei dem Gc-meindevorstande seines Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu melden; unterläßt er dieses, ohne hievon durch eiu für ibn unüberwindliches Hinderniß abgehalten worden zu sein, so wird er dafür, ohne Rücksicht auf die weitere gesetzliche Behandlung mit einer Geldstrafe bis zu 100 fl. oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Haft bis zur Dauer von zwanzig Tagen bestraft. Die Strafgelder fallen dem Gemeinde Ärmere fonde des Aufenthaltsortes zu. Stadtmagistrat Laibach, am 10. Nov. 1871. Der Bürgermeister: K. Deschmann.