Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeltung N"- 87. Dienstag, den 23. October 1622. Gubernial - Verlautbarungen. 2. 1228. u m l a u f s.ch r e i b e n Nr. 11776. des kaiferl. königl^ illyrischen Guberniums zu ^aibach, (2) Wegen Bestrafung der absichtlichen Eröffnungen der gesetzlichen Siegel. Semek.k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 17. Iuny d. I., über einen von der k. k. Hofcommission in Iustizgesttzsachen, im Einverständnisse mit der- k.k. gereinigten Hofcanzley und der k. k. obersten Iustizsselle erstatteten allerunterthanigst«i Vortrage zum, Schutz der Rechte und des öffentlichm Ansehens gerichtlicher kregel zu verordnen geruhet: §., 1. Eme eigenmächtige oder widerrechtliche Eröffnung gerichtlicher Tiegel, unter denen schriftliche Aufsatze oder andere Gegenstände verschlossen gehalten werden , soll/ wenn sie aus bloßem Muthwillen oder aus leichtfertiger Neugurdever« übt wird, als eine schiere Polizey-Ueberttetung angesehen, und mit Arrest von einem zu drey Monathen bestraft werden» tz. 2. Handlungen dieser Art, wenn sie zum Zeichen der Geringschätzung gerichtlicher Anordnungen, oder aber in der Absicht verübt werden, das vermeintliche eigene Reckt, oder- irgeno eine- gehässige Absicht damit eigenmächtig durchzusetzen, sind als ein Verbrechen der öffentl. Gewaltthätigkeit mit schwerem Kerker von 6 Monathen bls zu einem Iahre^ und nach Maßgabe der eintretenden bedenklichen Umstände und gefährlichen Folgen, auch Ms zw fünf Jahren abzustrafen. §. 3^ Werden Verletzungen gerichtlichek Siegel als ^in Mittel zur Vers Übung eines größeren VerbreHens unternommen', so ist der Thäter mit der auf "das be^bsichtete Verbrechen festgesetzten, Strafe,, in, Anwendung, des §> 2ä des Strafgesetzbuches zu belegen.. « ^ ^ .^^ ^ . ,. §.. ^./ Das Ertenntniß,. ob in diesen Fallen' nur der Ersatz des Schadens, oder aßcv eine volle Genugthtmng zu leisten sey, ist nach den Bestimmungen des Zo. Haufttstückes des zweyten Theils des allg. bürg. G., B. M schöpfen. Diese allerhöchste Entschließung, wird, in Folqe hoher Hofcanzley-Verordnung- vom 29. August d. I.,, Z. 3Z200,, bckannt gemacht., Lachaösden ^. Octcber l322.. Joseph Camillo Freyherr V.Schmidburgj, Gouverneur.. I.l. fepH Wassner,^ k. k.. Gubernlalrath. Z. 1 l 98.. V- e r l a u t b a r u n F Nr. H 2 0 l 4. wegen Bestellung von Vl-rmündern f"r die in d^e Fmdel-und Waistnanstaltm m we Obsorge-üb'?rnommenen?Kmden. (3> 3u Folgeeims hoben Hoftanzl-eydecrete vom i2..Scptember^.I., Z. 2Zo5l, wird allgemein bekannt gemacht,, daß von der k..k.. Ob-ersien Iusi'zsselle, .im Einvernehmen mlt der kals."königl. Hoftommifsion in Iuss'zgeschsachen, und der-hohcn vereinigten Hofcanüey — über die> ln Folge einer Verhandlung zwi-Wn der k.k., Nied., Ocstnr.. Regiccun^ und dem nied. osten. Appellattons- gerichte gestellte Frage: ob, wann) und mit welcher Rechtsbessimmung den Kindern in den Findel- und Waisenanftalten, Vormünder oder Vermögenscuratoren zu bestellen sind / — nachfolgende Erkarung ertheilt worden sey: 1) Die Waisen-oder Findelhaus-Direction vertritt bey allen unter ihrer Obsorge stehenden Kmdern tue Stelle des Vormundes. Das obervormundschaftliche Gericht hat daher diesen Kindern, so lange sie sich in dem Waisen- oder Findelhause befinden, oder außer demselben unter der Aufsicht tzer Direction verpflegt und erzogen werden, der Regel nach keinen andern Vormund zu bestellen. 2) Unbedeutende Geschenke für Waisen-und Findelkinder, geringe Betrage, welche sie als Dienst- oder Arbeitslohn oder auf andere Art erwerben, und jährliche Einkünfte derselben, in ss fern diese das einjährige Kostgeld eines Waisen nicht übersteigen, werden ven der Waisen- und Findelhaus-Direction aufbewahrt und verwaltet, und darüber nur den politischen Behörden Rechnungen vorgelegt. Sollte einem Waisen - oder Findelkmde unbewegliches oder bedeutendes bewegliches Vermögen zufassen, so ist zur Verwaltung desselben von dem obervsrmund-schaftlichen Gerichte ein Vormund zu bestellen, und in Rücksicht der Versicherung und Verwahrung des beweglichen Vermögens die allgemeine Vorschrift der Gesetze zu beobachten. 3) Ist einem Kinde schon vor seiner Aufnahme in das Waisenhaus ein Vormund bestellt, oder für mehrere eheliche minderjährige Kinder desselben Vaters, wovon sich eines im Waisen - oder Findelhause befindet, ein Vormund benannt, oder die Verwaltung des Vermögens eines Waisen- oder Findelkindes von dem Gerichte emem Vormunde anvertraut worden, so hat dieser auf die Erziehung des " Mündelö, so lange derselbe unter der Aufsicht der Waisen? oder Findelhaus-Direction steht, keinen Einfluß zu nehmen. 4) Sobald die Obsorge der Waisen- oder Findelhaus- Direction über ein, unter ihrer Aufsicht gestandenes uneheliches oder vaterloses Kind aufhört, muß demselben entweder e'in Vormund bestellt, oder der vorhin allenfalls schon benannte Bormund angewiesen werden, die Obsorge über die Person des Mündels zu übernehmen. Die Direction hat daher den Austritt eines jeden dieser Kinder aus ihrer Versorgung dem obervormundschaftlichen Gerichte ungesäumt anzuzeigen/ und zugleich vZeser Behörde über das Alter, die bekannten Ackern oder nächsten Verwandren des Kindes, den Ort, an dem es geboren oder gefunden worden ist, und das ihm etwa zugefallene Vermögen Auskunft zu geben. Der Direction steht frey, dem Gerichte einen Vormund vorzuschlagen. Den Gerichten der Hauptstädte können von drey zu drey Monathen vorhinein Verzeichnisse aller Waisen- oder Findelkinder, wMe in dem nächsten Vierteljahre aus der Versorgung «ustreten werben, mttgetheilt werden. K) Hat der bekannte Vater eines unter der Obsorge des Waisen- oder Fin-delhauses stehenden ehelichen Kindes nocs andere minderjährige Kinder hmterlas-sen, so ist der Gerichtsstand aller dieser Mündel nach der allgemeinen Vorschrift des Gesetzes zu beurtheilen. Außer diesem Falle soll die Gerichtsbarkeit und Obervormundschaft über ein Waisen? oder Findelkind Vem ordentlichen Genchte des Dtts zustehen/ «n dem sich dasselbe zu der Zeit befindet, wo ihm nach obiger Vorschrift ein Vormund bestellt wird, oder in so ferne das Kind nach den Gesetzen auf den pnvllegirten Gerichtsstand seines Vaters Anspruch hat/ dem pnvllt-gnten Gerichte, in dessen Iurisdictionsbezirke es sich aufhält. Laibach am Z. October 1L22. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Franz Skamperl, k. k. Gubern«alrath. Z. i2lo. U m l a u f s'ch' reiben Nr. ii?77' des k. k. illyr. Guberniums zu Laibach. (3) Betreffend die Wirksamkeit des, mit dcm Königreiche Baiern abgeschlossenen Deserteurs - Cartels. Die Wirksamkeit des mit dem Königreiche Baiern abgeschlossenen Deserteurs-Cartels ist auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt, und sollte im Laufe des gegenwärtigen Jahres erlöschen. Wegen Erneuerung dieses Cartels sind bereits die nöthigen Einleitungen getroffen worden; damit jedoch die gegenseitige Auslieferung der Deserteurs und Rckrütirungsstüchtigen nicht unterbrochen werde, ist mit dem königlich baierischen Hofe das Übereinkommen getroffen worden, daß bis zum Abschlüsse und zur förmlichcnHundmachung der neuen Convention das blshenge, unterm 12. Iuly 181? Mblicirte Eartel provisorisch in Wnksamkett zu blechen habe. Dieses wird in GemaHeit des herabgclangten hohen Hofcanzlepdecrets vom 29. August d.I., Nro.2020^, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach den 5. Ottober 1822. ^ . , -', , - . Joseph Camitlo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Leopold Graf v.Stube nberg, k. k. Gubernialrath. ^ /20a. Ehrende des k. f. illyr. Guberniums zu Laibach. Nr. 12070. Den Verkaufsvtrboth des sogenannten Rauchpapiers betreffend. (Z) Die Kunssbehörden haben das ,m Handel vorkommende, zur Vertilgung des Ungeziefers verwendete sogenannte R«uchpapier für quecksilberhaltig, und beym Verbrenren als der Gesundheit schädlich erklärt. Da nun die Einfuhr desselben von der k. k. allgemeinen Hofkammer bereits verbothen worden ist, so wird in Folge hoher Hofcanzlen-Verordnungen, 12. v. M., Z. 252äq, auch der Verkauf des bereits eingeführten oder im Inlande erzeugten Rauchpapiers allgemein untersagt und dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Lachach den 4. Octobev 1822. Joseph Camillo Freyheve h. Schmidlurg, Gouverneur. . . ^, , . , , Johann Schneditz, k. k. Gubermalrath. Verordnung Nro.652H. h cio iu li^r« civile cin 3.oi, czni resläent. 6aii8 Ise ^ro». ^e z)0ewnt <:o5 I>i'ovet8, et 1« limi Stadt-und Landrecbte bestimmt worden, bey wefcher aNe jene^ welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechtsgrunde, An-fprKche zu steNen vermeinen, solche sogcwiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldrigenö sie die Folgen des h. 3^4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 8. October ,622._________ ____ 3- »217. (2) Nr.5L aus was immer fur einem Rechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogewch anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des tz^ 614 b. G^B. slch selbst zuzu» ^wrelben haben werden. Laibach am 6. Ocw'bcr 1622.^^____________________ 3. »2^5. (2) Nro. b6H2. 5> ,, Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird allm jenen, benen dylün ^« »»»WM ^»»>»U ' ' »<» «en, mittelst gegenwärtigen Edicrs erinnert: Es scy Joseph Reiß, angeblich ausBotzen ?n Tyrol gebürtig gewesener Wettführer der Vincenz Samassa'säien Glockengiei-erey zu Laidach, am 2U. September l. I. hierorts ohne hinterlnßung emes Testaments verstorben. Da dessen Erben und deren Aufenthaltsort diesem Geriete unbekannt sind, und roeil sie vielleicht außer den k r. Ordl^noen sich desinoen dütftcn, lo hat man zu ihrer Vertretung und auf ihreGefahc und Untoslcn, zucVerivahrung chrer Rechte, den hierorti-aen Gecicht2advocaten Dc. Johann Oblack als Kurator bestellt, weicher diesen Verlaß der Ordnung nach adzahan^ . ^. « . «« Die unbekannten Zroen werden dessen zu dem Ende ennne5t, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vertreter ihre Behelfe an die Hand geden, oder statt diesen einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die ordnungsmäßigen Wege einzuschrei» ten wissen mögen, indem sie sich die anö ihrer Verabsqumung entstehenden Folgen selbst beyzumesscn haben werden. , > Laibach am 3. Ottoher 1622.________^_____________________ Z7I2I2. (2) Nr. 6,43. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Gs hcche dieses Gericht über das rom Dr. Lucas Ruß, «ul> 91-2^5.17. dieses, anher überreichte Gesuch, die, wegen sckutt-.^n L3üft i5fr. und 5oo ft., imOxecutionswege auf den 28. Oc-tobcr l.Z. angeordnete drnte und letzte Feilbiethung des, dem Schuldner Ignaz Ba-raga gehörigen Guts Wildeneg, Zu suspendiren befunden. ^ . , Laibach am 22. October 1822. Aemtliche - VerlaMbarungeu. V ,212. Verlautbarung. . Mr. ,1664. l3) Die k.k. M>?. Zoll- und SalzgeMen Administration macht h,ermtt öffentlich kund, daß für die Verpachtung der Ttraßenconstructisnsmiutk zu Oberlaiback im Adelsücrger Kreise, für die Dauer vom ^6. Decemver d. I. bis letzttn October ili24, eine neuerliche Versteigerung am 25. Novcmoer d. F.Vormittag, in der hiesigenk. k. Mauthoberamtö« Kamlev wir? vorgenommen werden; wszu an die Pachtlustigen die Einladung mit dem Bwsaöe ergeht, daß der Ausrufsprcis auf 25652 ft. 21 tr, festgesetzt wird, übrigens die gewöhnlichen Pachtbedingnisse nebst einigen besondern Puncten beym gedachten Mautheberamte emgesehen werden tonnen. Laiback am 16. Octodcr 1822. _______^___________________________^^ Z. ^2l8' Schulen-Anfang. (3) Von Seite des Lyceal - R«wra^s w,rd hinsichtlich der Eröffnung des hervorstehenden öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 4. künftigen Monaths November um in Uhr Vormittags in der hiesigen Domkirche das feyerllche Hochamt zur Anrufung des heil. Geistes abgehalten, Mnd an diesem und dem folgenden Ta-ie die vorschriftmaßige Einschreibung der Schäler durch die betreffenden Studien - Directionen und Professoren vorge-Vommen werden wird ; worauf am 6ten November um 3 Uhr Morgens die allseitigen öffentlichen Vorlesungen ihren Anfang nehmen. Laibach am 19. October 1822. ^_- Mrmischte Verlautbarungen. ^ K. »«25. (2> Rro. M'^ V«n demBeMzgeMteidszHerzsgchumS Gottfchee wird Permit bekannt gcwucht: Vö ky "ut A^^yin des Johann RM, von MMern, als Cessionät des vanbl""^. Hauses Vedl, Ertl e», l^omp., wider den Andt^as Sturm, wegcn Ersterer: schull'^en 10« fl. M. M., in die executive Versteigerunq dcs, dem LehUrn gehörten, zu Klinterf «ul, Consc. Nro. 22 liegenden 1/2 Baueishube sammt Wohn^ und WitthsckcMgMude«, und einigen Fahrnissen, gewUliget und zu deren Bsrr,al-mc drey Termine, nähmlich:, der 3. October, 4 November und 5. December !. I., früh rcn 9 biS »2 Uhr, im, Orte, des liegenden GutZ mit dem Anhange bestimmt norden, daß, nenn Oedochte Hübe weder am ersten noch zneytcn Termine um den gcnä üich erholcnen SchöhunßsVc^th pr. 3oo st. an Mann gebracht lr>ürde, sclde am dVitten Termine auch unter der Schätzung wird hintan gegeben werden. Anmerkung. Beyder crstcn Tagsahun.q ist ttin Küustustiger erschienen. Bezirksgericht Gottschee am 5. Octoder 1622. ' Z. 1229. , , ^ EonvocationslZdict. Rro. 797. (2) Zur Züchtigung des Actm- und Pas^stcmdcs nach, dem im December 182» zu Bresiach verstorbenen Palbhüdlers, Joseph Zottel, wird eine Tagsahung auf dcn»5.No. vember d.I., früh von 9 «,s .2 Uhr vor diesem Bezirksgericht' anberaumt, wozu sämmtliche Gläubiger gegen die Folgen des §. 6,4 a. b. G. B., sämmtliche Schuldner aber zur Vermndung des bey Ausbleiben gegen sie anzustehenden Rechtsweges hiermit vorae-laden werden. Bezirksgericht Radmannsdorf den 6. October 1822. Z.II83. Feilbiethungs-Edlct. Nco. 2125. (2) Vom Bezirksgerichte Wipbach wird hlN'Mlt öffentlich kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Leopold Frörer.teich, bürgerlichen Handelsmannes zu Laibach, wegen ihm schuldigen 190 si. MM. c. 8. <^., die öffentliche Feilbiechung der, dem Joseph Thomann jnniur zu Fuscblne ob Sturia gehörigen, auf ^6Z2 st. 20 kr. geschayten Realitäten, als: Hammerschmiede, Haus zu Fuschinc 3,1!) Consc. Nr. 40, und des Gartens, der Herrschaft Wipbach dienstbar, dann des Mobilar-Ver- . Bogens, im Wege dcr Execution bewilliget worden. Da hierzu drey Feilbiethungstermme, uud zwar für den ersten der 2. Des cember d. I., für den zweyten der 2. Jänner und ßür den dritten der I.Februar k. I<, jedes Mahl Vormittags um 9 Uhr, im Orte Fuschine und mit dem Anhange des 326. §. a. G.O. festgesetzt worden, so werden die Kauflustigen so, als die mtabulirten Glaubiger hlerztr zu erscheinen mit dem Beysahe eingeladen, daß die Verkaufsbedingnisse und Schätzung tagllch hieramtö eingesehen werden können. ^ Bezirksgericht Wipbach am 28. September 1822. 3» i, Jacob H^ma, von Laibach,, wider Helena: Trost und Jacob Kautschttsch, Vormünder der Paul Trost'schen. Orben, von Oberlaibach,, wegen, schuldigen 240 st. c. 5. c., in die crecutioe Körlbiethunq oer, dem Paul Trost gehörigen, der Herrschaft Loitsch »uk Rett^ 3tro< ZLi, et 824, diem"tbare)i,. auf »5t. st, geschätzten ^3Hube, gewilliget worden. tzierzu:.Vecden, nun, drey Termine, un^ zwar der erste auf den 21.. November, der zweyte auf, den. 21,. December 0. I. und der dritte auf den 2l,. Jänner k. I,> jedes Mahl Vormittagsvon 9. bis ,5 Uhr, in Qberlaibach Nio.. l6^, mit dem Beysahe bestimmt, daß, im Falle diese iß Hude bey einer der zwey ersten. Versteigerungstagsahungen nlcht w«-mgstens um> den 2chätzungswerthanM,ünn gebracht werden soNte, selbe bey der3. Vet-' steigerung auch unter dem, Mhätznngöwerthe hintan, gegeben werden würde.. SammtUche K>HUft,ustigc weroen^ hierzu zu erscheil^n mit dem vorgeladen, daß die Licitationsbedmgntsse inzwischen bey werben, können. Freudenthal am-10..Qctober. 1622^ Z. «2a5. N a^ ch r. d ch t.. (3) Am,Schulplahe, gegenüber vom. Scbulgebäute, im Haust Nlo.2.L6„ im 2ten Stock-werke werden Kostknapen ausi Kost. und Qu itier gesftcht.. - - ' Z. ,207-. N' a, ch r i- ch t:. (I)i Bey der grossew Lotterie der Herrschaft.Erns.dor.f und- des. schönen- Guts'- (Hssgott sin« det teit. Nückfritts Statt, und- die Zichun,g?n- wenden, unabänderlich,, die erste am ?» Jänner und die z^cyte> am. 27.^ Februar ig?5 vorgenommen, werden. Jene Parteyen nun> welcke Anweisungen auf Freyl.ose haben, belieben dieselben sofort einzusenden, uM z^ie Origmalicn, dafür, lw Empfang; zu. nehmen. — Unttrzcichn.tcr macht nun die verehrten Sp'.elliebhaber.. welche, an- dieser oder. einer der nachstehenden Lotterien Theil zu nchmcn gesonnen, sind,, hiermit attfmerksäMl,daß>auch Lose von d?r Herrschaft Montpreiß, der- herrschaftHoszo'.v'UNv den 2chäuft',n, in, Wen,(>.rovon ebenfalls' der Absah schnell vor sich geht.,.und später daöBenssice aufs oas 11.. Fnylcs.'nicht, mcyk zuhabi'n.feyn wird) bey ihm zu sindcn sind^. < ^ . I^.ne Parteien! welche zemand van der studierenden! Iuge.nd,. sey es männlichen Mr w,cihllchcn.Gcschleckts>,ouf^le Ko^i ;u-nchm>.n, wünschen-, belieben sich zcitlick vor-melken^ zu< lassen, um die Zeir. und Gelegenheit »ncht ^u ncrsäumenl —Auch denen, w"< che Rotzer 5, pci. Ätarial«. Obligiüpnen Mve,Mufemhaben„crbiethetsich der Unterzcicy-NK^/diLlelben nach deMl destsm Curs.'M^zahlen.. «. ^ Frag/ und Kundschafts-Compto,r, Pichlet. — 1537 "" . . Gubernial-VerlautbarMM. Z 12^3. Currende des k. k. illyv. Gubern. zu Lalbach. ^tro. n^L, Wegen Modisicirung der m dem Erwerbsteuer - Patente vorkommenden Erwerbsteuer,-Classen. , . (i) Se. Majestät haben unterm 5. September d. I., über d,e von der hohen Hofcamley wegen Modificirung der Erwerbsteuer-Classen erstatteten Vortrage, Nachstehendes allergnadigst zu entschließen geruhet: . «. -5 ^, itens. In der Erwägung, daß die Landesfabriken und Großhandlungs-Unternehmungen von dem Ortsbedarf ganz unabhängig sind, ist kunftlg bey der Erwerbsteuer ^Bemessung derselben keine Rücksicht mehr auf die Bevölkerung des Ortes zu nehmen / sondern dieselben sind mit Berücksichtigung ihres Betriebes und der Ausdehnung ihrer Geschäfte, an welchem Orte sie sich immer befinden mögen / nach folgenden Classen zu belegen: Fabriks-Unternehmungen, Landesfabriken. ite Classe .......4« st. 2te dctto ....... 8o „ Zte detto . . « . * * ' ^a „ ^te detto . . « » . . . Ioa „ 5te detto , . . . . ' / .5oo,, 6te detto . .^ . ^ ' ' ^ . * 7c>c» ,» 7te detto . .' . . - .^» . ^ ^^ „ 8ie dctto . . . , . . . » i5oo » Großhandlungen. Ite Classe . . . . » ^ . ^ 2oo fi. Hte dctto ' . . . . . * ' ' 5c)o „ Zte detto . . . . » . . 7"o „ 4te detto . . . . » ' ^ ^""" " 5te detto . . . » * . . 1000 „ 2tens Für dtt Handlungsunternehmunge'n, wohin alle Gattungen Hand^ lungsgerechtigkeiten, zu welchen eigene Verleihungen nachgesucht werden müssen, ferner alle Handlungsunternehmer mit lMdwirthschaftlchen^ oder sogenannten rohen Produtten, in so ferne sie nicht Erzeugnisse ihrer Guter, oder ohnehin schvn unter denen mtt ngenen Gerechtigkeiten versehenen Handelsleuten begriffen sind, gehören, werden in der Zukunft nachstehende Erwerbsteuer-Classen festgesetzt: Für die Provinziat-Hauptstadt Lalbach. ite Classe . . ... . « Zc> st. 2te detto . . » ' ... 100 „ Zte detto . . . ' » * ' ^ ^ « Für all^Stadte und Oerter von einer Bevölkerung von H000 Menschen und darüber, ite Classe . . . ... . 4o st. 2te detto . . . . * » . ^ ^9 ". Zte det;» . " . . ' ^ , ' <^ », — i3S5 ^» Für alle Städte und Oerter von einer Bevölkerung von loac, bis ^oc>Q Seelen«, ite Classe . . . .... Z^ fi. ?te detto , . . . . . . ß^ 3te detto . . .... . g<,^' Fur alle Städte und Oerter, welche eine Bevölkeruna von 100a Menschen nicht erreichen, "e blasse . , , , . . . 2 fl. 2te detto ...... . ? " ^e detto . . c : c - - ^" Ztens. Auch hinsichtlich der Künste " 1) Alle mtt elnfachen Gewerbsbefugniffen. 2) Alle mit einfachen Fabrcksbefugmffen. 3) Alle Kramer, Standhändler und Hausierer. 4) Alle mit Meisterrechten versehene Kunstler und Gewerbsleute. 5) Me freyen Gewerbe in Städten/in so ferne sie ein stlbststa'ndiges brw gerltches Daseyn gewahren, und sich nicht auf ein Dienstuerhältmß gründen, begriffen sind, haben in Zukunft nachstehende Classen als Maßstab " zur Bemessung der Erwerbsteuer zu dienen, nähmlich:' Für die Pro vinzial-Hau ptstadt Laibach. ite Classe . . ... ^ . z st. 2te detto , .... . . «^ 3te detto . . . . . ^ , ° " äte detto . ^ . . . . . ^ ^te detto ....... ^ " Me detto . . . , . I I ^^ ßte detto . . . ^ . ^ ^ ^^ " Fär alle Städte und Oertcr mit ^000 Menschen Bevölkerung und darüber, 'te Classe « . .'.,.. 3 fi. ^te detto . . . . . . . ' g 2te dctto . . . . . , . ^g " 4te detto , . . . . '. . Z^ ^ 5te detto ..... . . 40 6te detto ..... . . ^ " Fur alleStädte undOerter mit ei nerBe 0 ölkeru na 'zwischen I0p0 und 4000 Geelen. ite Classe . ^. „ . ..^7. . 2 fi. 3a kr. -2te detto . . . . . . 5 „ __ 3te detto......10 .. — " . äte detto . .... . 20 .. - " 5te detts ...... 30 , — ^ Für alle Städte und Oerter, welche eine Bevölkerung ppy zooo Menschen nicht erreichen. Tte Classe ,. .. . . . . . z fl, 2te detto . . ...... 4 „ 3te detto .. . . . . . . g „ ^tens Zn Ansehung der unter der ^ten Hauptabteilung des Erwerbsteuers patents vorkommenden Dienstleistungen aller I Unttrahtheilungen hat es hep den bisherigen Stcucrclaffen ganz zu verbleiben. ' Diese a. h. Bestimmungen über die Modisicationen der Erwerbsteuerclaffen, nach welchen sich bey allen künftig vorkommenden Fallen benommen werden wird/ werden m Folge hohen Hofcanzleydecrets vom n. September d.I., Zahl 25Z97, zur allgemttnen Wissenschaft bekannt-gemacht. Laibach am 5. Ottober iß2^. Joseph ssamillo Freyherr d. Schmidburg, ^Gouverneur. Franz ^> kamperl/k.k.Gubernialrath., ^. 1233. ^äN0."i3o82.^ lüaneeilolm UnNa 3. settem^re lan^nento I'so. 2^340^1982 »i ö de^nlNa H'ltH äcl 26. 2^08^0.^i-055linc> ^H85Ätl, ii er8onal6^ e 5a" Hn a^^ion^o »11» Virexionc: äeÜs faI»1»i'iH<3 oan iiorini inlilo-äuocento, I5n oontadilo cl^Ilo iakbi-iH« eon üoiiui Zoo» Du« I>l-HÜo2nN cillsonno 0011 iiorini 3oc». IIn sei-ventc: cli IIMoio 0011 korini ZZo. I^n In"l <^e l« 8up^U^i6 ä ri^iardo^ « di ordinäre 0011 8U0 V6N6räl.0 DeQi<;l.a äai 16. mai'20 proä^Iino ^a55iN0 ^^. ^25i^56o olie 1o inod^iin« »ia-110 ^0rwl.6 a ^uddUc» nnivei-salS no^ixli^ Mne i;1i 5<5^ii'^n^i a siNini inipieglii ^revcntivainLnta sa^^ilmo Ia oonäixioni, V6i>50 1e l^uäli) 6 non akrin^nri, ^0-t^gnno ^ver c;KeU0 1o loro oonoeinemi 8Ns>nIi0li<3. Nse^ninäo il snperiora inl^rioo il t^ovorno t^ piH^liQain^n^c' intOnäere ^ 1. Vornna ^>0Nu in awonirc au^nore nn i/n^ic!^c) nol (^nio Zivils, i! ^N5l« non .^vi'u 6ini08t,ral.0 eon .^Leii^^i cli I'^^Iioi I^rofc^äari ä«' rc;!äiivi I5!,il.llä olvili^ 0 niili^ii^ 6i av^r äovutainenw 3^)r<^0 Iß n«0e88ario s^ienxe 1io^>^ la <^e0Nic:tii^ 119N0I1« il Vi-öc^no lii ^>iani^ e di siluaxiani. 2- ^epj)!ii-c alia ^rii!.ica p^««0 ^ii3inn iic<^ia »aru dal^n 00! m«2x?.0 d'nn ri^orciso eganie t^oiieo O pra- tioo innan/.i <^,^I1a Oir^^iono d«1l6 kld)l>i'icli6^ ^ro850 ia qn°l1c; 1' a^pil-anlo o1iic;dc3l^ dl 083^r,2 iin^)i6^tt0^ 0 »itllino c!8tt>no 6l,-<3?.ian6 o0N06inc:iil.e ^ 0 di nn sun/>ion^iio »npLi-ialQ deiia inedesiina« H. I! i'isnlluio d^U' idli^ ^ii 082ininÄt0i'i, c; 1' ^z^n^nl« davr^ ^»radni'rc; il insdyHiino all' ^.M0» ril.H ^>0Ut,ic:H,, eli6 livra di 0onforir6 I' im^i^o ^ 0 010 in prava della sua abilita. 5. (^olurci) i ^liali Ä3z al 5c)rvi^i0 in un dotortninÄla raino d«l 8on0 renmi «^ soii3a dal §. 3. äi ^rodmre i cerüLcÄÜ äi Mlnu relauv^ cko 25pira88<3r(i all' Hssi^io äi Ii^a^oi-y Ciroolare clov^nno s«1)iio I' esaine in NNN 1i ^attro rlrmi ä«i C^niö, cioö n«U' ^i-^i^ttni-a Civile, e neü' Ums, anoli6 in csnoiia äi Q03wuiro I^i-^ onäs cosi ülr con06^ei-o äi Q556I-U 6. 3312NN0 äl5pen8Mi äa!i'«8amL woi^o, <; f,^ieo czneM, i ^^5 zu ein so andern 5 l'M 5r l <5 ^^" rüchiäll^ch ccft ci^'tn üM den 2>, No.cn t-rr, tonn 5. unt 19. De« auf dcn 2' ?>" deicht des lchtcrn adcr, dcrerftc auf ecn 26. Nor^m'lr, tcr zweite j«'^s V'.-!?i ^'"'^ l- F- und ?er drttcc ^l',nl',n oul c^cn 25, '^!nlnr ,b25 und zwar ein'm deleairt^?^^)^^"^' ''^' ^'"' ^' '^Nl^e n,scr ^iiuitthm^n vrtcr d^'s bcn d,? 3 ^"ssgell l le ,^r.'uibc^ wn scm Bc:^hc anbcr^int. t^si, nc.s n-e. an ^ann gebracht werden tsnnic, s^^s be^ dcr tritttr auch u,.t^ t^n.sclNn 5» ,3g2 «", «eraußert werden würbet wo übrigens den Kauflustigen freystes, die dießfässigen Ncl-tationsdedinqnisse sammt S ^ ^ (l) Nro.5U6t. Von dem k.k. Stadt« und Lantztechte in Kram wird bekannt gemacht: Os sey über Ansuchen des Dr. Lorenz Gberl, (Zurators aä actum det Ignaz Mayerbolo'fchen min« derjährigen Kinder Joseph und VincenzH, als erklärten Grben, zur Erforschung der Schuldenlast «ach ihrem / am »6. August l. I.allhiel verstorbenen Vater, Fgn. Mayerhold, k. k. Einnehmer an der Wassermauth ^ Laiback)/ die Tagsatzung auf den ,9. November l. I., VormittagK um 9 Uhr, vor Vlesem k.k. Stadt- und Landrcchte bestimmt worden, beo, welcher aNe jene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechts gründe, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche fogewiß anmelden und rechtsgeltcnd dar^ thun sollen, widrigens sie die Folgen deS K. 9^4 b. G.B. sich selbst zuzuschreiben haben werdem Laibach den ^ Octoder »622. ._______________ AemMche - Verlautbarungen.- ^ " Z. »24«. Verlautbarung Nro. ,255i. (») Die k. k. illyt. ZoN. und Sallgefällen «Administration macht hiermit öffentlich kund/ daß für die Pachtung der Oouservatiöns-Wegmauth am untern Amte zu Oderlaibach im Adclsberger Kreise für die Dauer Vom »6. December d. I. bis letzten Octo-ber »624/ eine neuerliche Versteigerung am 9. December d. I. Vormittags »n der bie-slgen k. t. Mauthoderamtscanzleo wird vorgenommen werden; trozu an die Packtlusti-gen die Ginla>-ung mit dem Neysatze ergeht, daß der Ausrufsps. >s auf 2»3i ft. 19 kr. M- M festges^c wird. übrigens ?5 g^w^nu'chctt P^chtl.'edingnis!e neost'ei, igen b^son-dcrn Puncten hierzu beom gcdachtcn Mauthoberamte eingesehen n er^en können LaldHch am 24. O.tober i«32 ^ ______________ Vetmijchrr BeriaMbalMM^ Z. »234. ^ Ocerveamte wird gesuckt. (') Auf eine bedeutende A^irsäherrschaft in Overt'rain wird em B'amte für dos Oeco-»omiuln ?oliticum und JugtitiHln gesucht. Jene, welche sich mn den erfortcrl.ch^'N Wahltähigkeits-Decreten auszuweisen vermögen und diese Bedienstung zu erhalln' wünschen, haben sich entweder persönlich o5er in portofreien Bricftn an don Hof und Ge-richtsadvocaten Herrn Dr. Wurzbach, wohnhaft in der Herrngasse Nro. 21c» im zweyten Sto.", u verwenden. ^ Laibach den 24« October »822. Z.i2Zg. "^"Neu errichtete Violinschule. (z) Da sich der Gefertigte entschlossen hat, Laibach zu seinem beständigen Aufenthalts-erte zu wählen, so ist er gesonnen, um dem Wunsche mchrcrer Musirfteunbe zu e«t< sprechen, eine Violinschule zu errichten, wozu er auch bereits von einem koä?löbl. k. k. Landesgubernium dle hohe Bewilligung erhalten hat. In dieselbe wcrdcn nicht nur gänz« lich Anfangende, sondern auch bereits Spielende, in abgesonderten Stunden, aufgcnoM- , men; sie erhaben wöchentlich 3 Stunden Unterricht, und werden nach den besten Scdu^ len und Werken gebildet, wofür die Grstern monathlich zwcy Gulden, die Lehtern aber drey Gulden zu entrichten haben. Auch gibt der Gefertigte Privatunterricht auf der Violine, dem Fortepiano und Guitarre. Wer an cin^m oder dem andern Unterrichte Tbeilzu nehmen wünscht, habe die Güte, sich auf dem St. Iacohi.Platzc imMciMett Hause Nr». »49, im >sten Stocke rückwärts, von 2 bis 4Uhr Nachmittags zu melden. Joseph Ncnesch, Vompysiteur und Tontünstler. Aemtliche Verlautbarungen. Z. »235. Bau-Verfteigerung. (») Mit Genehmigung des hochlöbl. k. k. Landes.Gubermums werden am ,i. Revem» ber l. I.,VormtttagS um 9 Uhr angefangen, am h'ierortigen Rathhause folgende in der St. Pct.Borstadt vorzunehmenden Baulichkeiten an den Mcistbiethendcn überlassen wer. den, als: «) Die Herstellung der Ablaufsrinne in der Barmherzigen-Gasse, wofür dk Mei« sierschaftcn mtt....... . . . . 44fl. « kr. und die Matenalien nnt ../... ^ . ,zg ^ 2H f^ plälitninilt sind. k) Die Herstellung emer solchen Rinne in der obern Kothaaffe, wozu für die Meisterschaften . . . ., . 7' ^ 5a fi. 2Z kr. ^ und für das Matenale . . . ..,.,-. . . i^ft. 2okr. veranschlagt nnd. c) Die Herstellung des Abzugs > Eanals in der untern Kothaasse berechnet wurden. Endlich ' ' ' "22 st. 22 tt. <1) die Herstellung der neuen Mauer am Hofe des Hauses Nro. 3, für welche auf Meisterschaften . . . . . . 46ft 5o fr und auf Materialien . . . . .... . ?c»stl if/ Der Plan sowohl, als die Kostcnvoranschlä'ge und Licitationsbedingnisse können täa« lich bey diesem Magistrate eingesehen und auck Abschriften der beyden Letzter« erhoben werden. Magistrat Laibach am 23^October 1622. ________^^. VmnssMMerlautbaruugen. "^ " Z. »257. G d i c t. (,) Vom Bezirksgerichte der Staatshcrrfchaft Lack wird anmit bekannt gemacht: M ,ey über Ansuchen des Anton Seitz, von Kopriunig, in die Mcutive Fcilbiethuna der, zu ^anffche H, Z. 16 liegenden, der Staatsherrfchaft 3ack «ubArb. Nio. 35o zinöbaren, dem ^oftph Gostischa gehörigen, gerichtlich auf 65o fi. 40 kr. geschätzten Hube^ wegen schuldigen 3,6 fi. nebst Interessen und Unkosten genMiget worden. Da nun hierzu drey Feilbitthungstermine, und zwar der erfie auf den i9. Novem» ber, der zweyte auf dcn 17. December l. I., und der dritte auf den ,9. Jänner t. I., früh 9 Mr, im Orte der Realität mit dem Beosahe bestimmt worden, daß, wenn ae« dachte Hübe nicht bey der ersten oder zweyten Feilbiethun«z BiedfutterS^ alS- 2 Ocksen, » Kub, » Kalb, 16 (Zt. Heu, wegen schuldigen 6» ft, sammt Rebenverbindlichkeiten, gewilliget Worten. « Da nun die erste Fnlbicthungstagsatzung auf den n. November, die zweyte auf den 2b. 3lovember und die dritte auf den »o. December l. I., früh Z Uhr, imOlte Sadobie (2ur Beylage Nr. 3?.) Mit dem Beyfatze bestimmt worden, daß, wenn benannte Fahrnisse nicht bey der ersten oder zweyten FeübiethunMagsatzung um den Schätzwerth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, solche bey der dritten Feildiethungstagsatzung auch unter dem Schätzwerthe hintan gegeben werden; so werden die Kauflustigen eingeladen, zur obbe-stimmten Zeit am obbestimmten Orte zu erscheinen. Das SchäHungsprotocoll^und.die Licitationsbedingnisse können in dieser Gerichtscan^ ley eingesehen werden. Bezirksgericht Staatsherrschaft Lack am 3. October »822.___________ Z. 1239. E d i c t. Nro.7Z2. (») Von dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Michelstätten wird hiermit bekannt gemacht: Es haben alle jene, welche auf den Herlaß des zu ONscheug verstorbenen Do-ininik Koschnig, aus was immer für einem Äechtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, den 20. November l. I., Vormittag um 9 Uhr in dieser Gerichtscanzley zu erscheinen, ibre Forderungen anmelden und rechtsgcltend darzuthun, widrigens der Verlaß ohne weiters abgehandelt und den sich legitimirenden Erben eingeantwortet werden würd«. Michelstätten den »6. October 1622. 3« ^23o. Feilbiethungs'Edict. Nro. ?66. (2) Von dem Bezirksgerichte Freudenthal wird hiermit'bekannt gemacht: Os sey auf Ansuchen der Agn-es Stuortsch« zu Unteridria, als Cefsionarinn des Mathias Rudolph, von Sadloch, wider Michael Iarz zu Biklichgrah, wegen schuldigen 435ft. - 46 3/4 sr. sammt Zinsen und Unkosten, in die executwe Feilbiethung der, dem Leßtern gehörigen, zu Pristava liegenden, der Herrschaft Billichgratz »ub Rect. Nro. i3 dienst« baren halben Kaufrechrshube, im gerichtlichen Schähungswerthe von 2220 ss., gewiNiget worden. Hierzu werden nun dreh Termine, und zwar der erste auf den Zc>. November d.I., der zweyte auf den 9. Jänner und der dritte auf den 6. Februar k. I., jedes Mahl Vormittags von 9 bls 12 Uhr, zu Pristava dey Billichgratz mit dem Anhange bestimmt, daß, im Falle d^ese Halde Hubc bey einer der zwey ersten Versteigerungen nicht wenigstens um den Schätzungswerth an Mann gebracht werden sollte, selbe bey der dritten Bersteigerungstagsaßung auch unter dcm Schähungswcrthe hintan gegeben werden würde. SämmtücheKauflustige werden hierzu zu erscheinen vorgeladen, mit dem, daß et «hnen inzwischen fteysteht, die Licitationsbedingnissc bey diesem Bez. Gerichte einzusehen. Freudenrhal am n. October 1L22. z^Z.lc>26. ^ Feilbiethungö.Edict. ' ^2) Von ver k.k. Berggerichts. Gubstitunon in Illyrien zu Laibach wird hiermit bekannt gemacht, daß über das Gesuch der Frau Theresia Raditsch, Mutter und Vormünoerinn, dann Herrn Johann Nep. Pototschnig , Mitvormundes der Ignaz Raoitsch'schen Kinder zu Kropp, die gertchtllche-Feilbiethung der, zu dcm Verlqsse des Ignaz Rabitsch aehö. ngen, zu Ober- und Unterkropp befindlichen Berg-, Schmelz-und Hammersentitaten veranlaßt worden. Ts werden demnach zur Veräußerung der4Schmelz» und Hammers« tage, nähmlich: Freytag in der vierten Reihewoche zu Obecttopp, dann Dienstag in der ersten, wte auch Montag und Dienstag in der sechöten Reihewoche zu Unterkrcpp, wovon jeder H^g oder Schmelz- und Hammersantheil Zoo st. GM. geschäht ist; dann des Kohlbarns Nr. 25> pr. »oa ft. OM, deS Srzplatzes Nro. 16, pr. 5a ft. CM., des Berg« stollens am Sakberge, pr. 6a st. CM., der Schächte am Satberge, pr. 2a fi. SM., und des Stollens u MozhUech, pr. 4o ft- EM., drey Feilbiethungstagfatzungen, und zwar die erste auf den 21. October, die zweyte auf den -U. November und die dritte auf den 23. December d. H., jederzeit Nachmittags um 3 Uhr, in dieser k. f. Berggertcbts-Substitu-twns-Canjley mit dem Bcnsaye anberaumt, daß, falls diese Gntitätcn theilweise bey der ersten ooer zweyten Licttation nicht wenigstens um den Schätzungswerth an Mann gevracht w 3?ro ^c»H,i, «« c^" ^^«^I^l^ des Herzogthums Gottschee wird hiermit kund gemacht: Ss sty auf Ansuchen des G.org ^ollttsch, pon Malqern, gegcn Joseph Tschwkel zuNeu. loschm, ln dle neaerllche Verlagerung der, vom Leynrn unttrm 9. August.814 gc.ichtlich «i^.^l! «/ ' ^5".t m 2F^'"loschin, gerichtlich auf 5oo ft!gcsctätzt, wegen Mahl' mit dem ^ d" ttät^b^ 'e^^^^^^^ o^er zweyten Tagfatz^ng mcht wen.qstens um den Schätzunqswcrth ooer darud r an Man« "b'NtsZe/ am' 3!Ner ^ "nter deM.ben Hn.tai1 gcge^n .erden w/rd"^"" Z. »202. O d i c t. (Z) Von dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Peldcs wird allgemein bekannt gemacht, daß alle jene, welche bey den nachbcncmnten Verlassen, untcr wüs immer für einem Tirel, etwas anzusprechen gedenken oder zu dense^en etwas schulden, an den unten ausgeschriebenen Tagen zu Feistrih in der Wachem zu erscheinen l>nd ihre Fordcru«. ' Oen anzumelden haben, widrigcns dn'se Verlässe mir Bezug auf den §. L14 b. G.B. ab« gehandelt und den rechtmäßigen Erden nngeantwortet ucrdcn, als: am 29. October 1822, nach Ableben dcs Thomas Dobrauz zu Koxriunik Nro. 32; — 29. -. -. _ _^ — Anton Arch zu Kersckdoif Nro. 70; — Ho. ». «. ^_ __ — Paul Arch zu KerschHorf Nro. 07; — öo. — >—— — — Thomas Tortor zu Oormsch'Z'Q-o. 45; -» 3i. — — — — — Valentin Sodia zu Kopriunig Nro.6; — 3i. — — — — — Lucas Zerkounig zu Kamne Nro. 38; ^ Bezirksgericht Staatsbcrrfchaft Beides den 5. October 1622. Z'22o5. Feilbiethungs'Odict. (5)^ Das Bezirksgericht der Herrschaft Scisenderg macht hiermit bekannt: Vs habe über Ansuchen des Johann Röthel, als Cessionac des Mathias Witrich, von Malacrn, wi« oer Mathias Fink zu Langcnthon pcto. schuloiacn 742 ft. 46 kr. MM., in die gerichtliche velldlethung der, d?m Letztern gehörigen, auf L9I ft. MM. gerichtlich gefckähten Reali^ wten und eines auf 98 ft. 5i kr. gcrlchtlick gcschahtcn Mobilare, gcwMigct und hierzu -^agfatzungen in loco der Realität auf den n. November, 9. December I. I. und A Jänner des k. I., jedes Mahl von Früh 9 bis 12 — und 3'cacdmittags von 3 bis 6 ^.wit dem Anhange angeordnet, daß jencs der gepfändeten und gerichtlich gcsMtzten ^Ntcre, welckes weder bey der ersten noch zweyten Fcilbiethung um d,c Sckähung oder u^" an Mann gebracht werden könnte, bey der dritten und lctzten Feilbiethung auch «nrer der Schätzung hintan gegeben werden würee. ^ kauflustige wollen demnack an obdcstimmten Tagen und Stunden in loco Langen-lyon erscheinen, wo selbe vor eröffneter Versteigerung die dießfälligcn Bedmgnisse ver--21ym^n werden. Vom Bez. Gerichte der Herrschaft Seisenberg am »2. October 1822. ^/^-s. ,, <- , Große^H^uSIn^Tätz"»u verkaufen. (3) aus 3 Ä, /^ « r sich in der Statt, hat eine schöne, freye, angenehme Lage, besteht " Küchen sammt crw^rllchen Epeisgewölben, ^»i»egen, kellern, emem conccssionirten SchanttcNer, hat auf der daran stoßenden Ba> Mon 2! Mhenbrmgcnde angenehme Gärten, im geräumigen Hofe mehrere Stauungen auf ^5 bis 29 Pferde, sammt Wagenremisen, Gctrcidböden :c. Diese Realität ist zu jeder Unternehmung geeignet, und bedarf keiner Empfehlung. Kauflustige belieben sich zu Gcäy an Hrn. Dr. Dirnböck, im Paradies im 1. Stock, in Be« treff.dicscs Kaufes mündlick °ecr in portosreocn Bncfon zu wenden. Auch bey Herrn Anton Dirnbö^, Lelftnsiedcrmcist^ in Cilli, kann der Anschlag dc» hoben werden. '«?z227. (2) Bey der großen Lotterie der Herrschaft Ernsdorf und des schönen Guts Ellgott findet lein Rücktritt Statt. Nach erhaltener allerhöchster Bewilligung werden die Ziehungen dieser Lotterie, die erste den 7. Jänner und die jweyte den 27. Februar «623, bestimmt und unab ander lick vorgenommen. Mit diesem Spiels slnd, n?bst den beyden Realitäten-Gewinnsten, nocb sehr bedeutende Geldgewinnste, 36iy an der Zahl, von 25c>0o ss., 2ooaast., loooo st», booo ft., 1000 ft., 5aaft', und so ablvärtö Vis2oft. WH., 163,522 fi. betragend, dann l 00 Prämien, bloß für die Freylo.se bestimmt, von loaoo ft. 100a st. un'd so abwärts bis 5o fi., im Betrage von 2a,oooft. W. W., folglich im Gesa mm tbe trage von 2o3,522 ft. WW., verbunden. Im Falle die Gewinner diese Realiätcn nicht behalten wollen, werden dem Gewinner der großen Herrschaft Ernsdorf, statt dieser Realität, 35,oao Stück Ducaten in Gold, oder 400,0a» ft. WW. dafür angebothen, und gegen Aushändigung desOri-gmalloftö.soMch bar ausbezahlt. Die Übergabe dieser fchuldsnftel?en Realitäten erfolgt sogleich, und d?e Auszahlung >er Geldgewinnste ,4 Tage nach jeder Ziehung von dem dafür haftenden Großhandlung^' hause DtV iZsiths Söhne m Wkn. , Urn dem vielfältig geäußerten Wunsche des spielenden Publicums zu entsprechen, bat sich dcr Herr Eigenthümer cntschlosftn, eine weitere Anzahl effcctive Lose zu dem Endzwecke zu bestimmen, um den Abnebmern von 10 Losen und deren Bezahlung ein «ilftes unentgeldllch zu bewilligen. W wird hiervon dem verehrtcn mitspielenden Pub» licum d're Anzeige in der gutgemeinten damit diejenigen (?.^.) Herren Thkllnebmer, welche diefe Negünstigung noch genießen nullen, sich bald mit Losen ver^ f.hen mögcn. Bey nun crfotgter Entfagnng dcs Rücktrittes werden die (p.?.) Herren Inhaber der Fse^o^n.ocisun^n ersus-t, ftlbe qegcn die darauf Bezug habenden cffrctiven Lost auf der Säircil-stube d^r Dl. Loin,ö Söhne in Wi?n umtauschen zu wollen. Lvsc H ,.5 fi. W.W, oi>cl ^ 6 i>. in 2ogcrnsind bey Gebrüder Heimann m Laibach zu haben. _________ .'________. ' Z. ,2i5. rehral.ftalt für Mädchen. (3) Äa ^efsnigte von der bc^cn ^.inocsstelle, minelst des hockwiirdigen Konsistoriums das Bäfugnih erbalten hat, Mio.Hen unterrichten zu dürfen, so macht sie eimm ver «kmnq-^o'^digen Publicuni di^ ergebenste An^ioe^ oaß ste nicht nur in allen weiblichen Ar:ettl'n nlitircichte, fondccn dah yi?v ibr auck in der Religion, im Lesen und Schreiben Unterricht ertheüt werde^ ^ie bittet oaher nm gc?iclgtes Zutr^u n uno häuften Zuspruch» Maria Trebar, ______ wsbnt in der Kapuziner»Vorstadt Nro. 4». Bey dein Unterzeichneten können zwey gesittele fur den Unterricht em-p.faagllche Nor.nalsHÜier auf Wohnung und Kost gegen bullge Bedlngniffe. «ufgenolwne,i werden, und ve bricht zugleich Unterricht. LaMch den iä. Oktober 1622. I. G 0 ll 0 b, Lehrer.