Imts - Zlatt zur Laibacher Zeitung.^ .N 16. Donnerstag ven 10. Februar H8^l3. Subermal «^erlautbarunVen. H. 1W. (1) M.1424. C u ? » e y d e detzI. k. illyrischen 3andes-G»ber-ninms. — Stämpelsreiheit der Zeugnisse für Theologen über die Prüfung aus der Ketechetik und Pädagogik. — Seine Majestät haben laut hohw Hofkammer »Decretes vow. 6. December 434!, Z. """/4«^, mit allechschstex Entschließung vom 13. November 1341 zu ent« scheiden geruht, daß die von den Hauptschul-Direttoren und Schule»-Dberaufsthern ansgee stellten Zeugnisse der Theologen öder die Prä« f»mg aus der Katechettk und Pädagogik unter der Ausnahme des §. 81, Z. 27, des Stamped- und Taxgcsetzes Zu subsummiren> somtt un» bedingt stämpelftei zn behandeln scyen. — Lal-bach am 26. Jänner 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welspesg, Railtnau und Primör, V,cc. Präsident. Johann Frechen v. Schloißnigg, k. k. Guderutalrach. 3- «97 (') ^ Ztr. z,H2K. E u r « e n b e deg kaiserl. königl. ltlyrischen L«n-destGuberniums. ^- SlHmpclfr«jhf— Die hohe k. k. allgemeine Hofkam-mer hat das dem Apotheker zu Grätz, Valen-nn Nichter, unterm 15. December 1838, auf die Erfindung eines wohlriechenden Wassers verliehene einjährige und in der Folge auf die Dauer des zweiten und dritten Jahres verläne gerte Privilegium, auf die weitere Dauer eines, d k des vierten Jahres, verlängert. — Welches in Gemäßheit des allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 zur allgemeinen Kenntmß gebracht wird. — Laibach am 6. Februar 1842. Thomaö Pauker, f. f. Gut». Srcrttä«. Z. 161. (5) " " N«. 3ä^ Verlautbarung. Es ist ein Laibacher Musikfo,'.b. Stiven«' dium, im jährlichen Erlege von ZI st. I6kt'-3. Ms in Erledigung gekommen, welchts füc Gtudinende, welche d t Musik kundig sind, und «hie musikalischen Klnntnisse wlilers her-voNsommnen, bcstlmmt, und dessen Gmuß auf feine Studien-Abtheilung beschränkt lst. — Das Wlrlcihungsrecht gebührt ditse» k. k. Gubernium, wo b»e Gksuche um VerleihuttZ blesel Stipendiums mit Nachweisimg obrg«r Szenschaft ^ donn wtt dcw Taufschnm, dM 102 Dörftigkeits < und Pocken« oder Impfungs-Zeugnisse, dann den Schulzeugn»ssen von den be,den letzten Semestern belegt, bis Ende Ft' bruar d. I. zu überreichen sind. — Laibach am 26 Jänner 1842. Franz Glöser, k. k. Gubernial l Secretar. Z. 188. (1) Nr. '«"/^1 Kundmachung. Durch die Pensionirung des Controllers bei dem hiesigen k k. Camera!- und Kriegszahlamte, Anton Gerbl, ist die Controllors-stelle dahier in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diesen Dienstplatz, mit welchem ein jährlicher Gehalt von Eintausend Gulden Conv. Münze, und die Verpflichtung zu einem Cautions-Erlage von 2000 fl. Conv. Münze verbunden ist, zu erhalten wünschen, und sich zur Nersehung desselben geeignet glauben, haben ihre oießfalligen Gesuche, welche mit den Beweisen über ihre bisherige Dienstleistung, Moralität, theoretische und practische Rcchnungs- und Cassengeschäftskenntnisse, dann vber die Fähigkeit zur Leistung «iner Caution von zweitausend Gulden in Conv. Münze oder in fideijufforischen Instrumenten belegt seyn müssen, bis 15. März d. I. bei der k. k. üb der ennsischen Landesregierung auf dem Wege durch ihre vorgesetzten Dienstbehörden zu überreichen, und dabei zu bemerken, ob sie mit einem Individuum des Linzer- Cameral-und Kriegszahlamtes verwandt oder verschwägert seyen. — Wcn der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. Linz am 19. Jänner 1842. Anton Hilttermoyer Edler v. Wellenberg, k. k. Regie.ungs-Secretar. Z. 179. lI) Nr. 1700. Kund m a ch u n g. Die öffentlichen Prüfungen über die juridisch-politischen Lehrgegenstände des 1. Semesters vom Schuljahre 18^'/^, werden an der k. k. Carl-Franzens-Universität zu Grätz in folgender Ordnung abgehalten werden: — Aus der Theorie der Statistik und der europäischen Staatenkunde für öffentlich Studierende am 9 , 11. und 12. März, für Privatisten am 7. März; — aus dem römischen Civilrechte für öffentlich Studierende am 4, und 5. März, für Privatisten am 2. März; — aus dem Lehenrechte für öffentlich Studierende am 16., 18. und 19. Februar, für Privatisten am 21. Februar; -- aus den politischen Wissenschaften für öffentlich Studierende am 16. und 18 März, für Privatisten arn 14. März. — Welches hicmit mit dem Bedeuten kund gemacht wird, daß sich die Privat-studiereliden nach Weisung der hohenStudienhof-commissions-Verordnungvom4. April 1827, I. 1640, beim gefertigten Directorate rechtzeitig zu melden haben. — Vom k. k. Directorate der Rechts- und politischen Studien zu Grätz am 7. Jänner 1842. Nreisämtliche Verlautbarung. Z. 16I. (2) Nr. »66o. Concurs- Ausschr eibung zur Wiederbesetzung der ersten Amtsschreibers-stelle bci dem l. f. Bezirks, Commissariat? Egg ob Podpetsch. — Bei dem l. f. Bezirks Com» missanate zu Egg ob Podpetsch iss die 1. Amtsschreibersstelle mit dem Gehalte jährlicher drei Hundert Gulden C. M., in Erledigung gekom« men. — Diejenigen, weiche diesen Dienstes« posten zu erlangen wünschen, haben sonach ihre eigenhändig gtschriebcnen Competcnz« Gesuche mit dem Taufscheine, dem Sittenzeug» nisse, den Zeugmssen über die allfälltg zurückgelegten Studien, die Kenntniß der kraim-schen Sprache, und ,hre bisherige Dienstleistung gehörig documentirt bis ,5. März ,84« bei diesem Kreisaml einzureichen, und zugleich in diesen Gesuchen anzugeben, ob und «n welchem Grade sie allenfalls mit einem oder dem andern Beamten des Bezirks - Kommissariates Egg verwandt oder verschwägert sind. Es versieht sich übrigens, daß zur Erlangung eines Amtsschreiberpostens eine feste, geläufige und correcte deutsche Handschrift ein unerläßliches Crfordermß sty. — Kreisamt Laibach om 1. Februar 1642. Z. 184. (2) Nr. '"7^ Kundmachung. Am 24. Februar d. I. werden auf der Ur-menfonds-Herrschaft LandZprcis 800 Merling Getreide, nämlich: 80 Merling Weizen; 20 Merling Korn; 20 Mcrling Gerste; 20 Merling Hirse; 250 Merling Haidcn; 410 Mer^ ling Hafer; dann 243 Oest. Eimer Weine letz« ter Fechsung, 2 alte Kühe und 70 Pf. Rindschmalz im Versteigerungswegeverkauft werden. — Die Licitationsbedingnisse können bei der Herrschafts-Administration zu Landspreis eingesehen werden. — K. K» Kreisamt Neustadtl am 25. Jänner 1342. 403 Aemtliche Verlautbarungen. Z. 176. (2) Nr. 2453. Concurs -Ausschreibung des für das Kanalthal anzustellenden Comunal- Arztes. Von dem k. k. Bezirksamte zu Tarvis im Villacher Kreise in Illyrien wird allgemein bekannt gemacht: Es sey in Folge Verordnung der hohen Landesstelle vom 17. September v. I., Z. 23773, und wohllöbl. k. k. kreisamtlicher Intimation vom 26. October v. I., Z. 10230, die Errichtung einer Comunal-Arz-tes-Stelle im Kanalthale, mit dem Sitze im Markte Tarvis, bewilliget worden. Zu dem Ende wird der Concurs zur Ueberreichung der mit den erforderlichen Documenten belegten Competenzgesuche an dieses Bezirksamt bis 10. März d. I. festgesetzt. Mit dieser Bedienstung ist ein jahrlicher fixer Gehalt von 200 st. C.M. verbunden, der dem aufzustellenden Comunal-Arzte, Oi. der Medicin und Chyrurgie in mo-natUchen Postizipat-Raten aus dem Tarmser, i-ezp. Arnoldsteincr Beznkscaffe gegen classen-maßig gestämpelte Quittung auszubezahlen seyn wird. Uebrigens wird nebst der besonders zu vergütenden Arznei-Entschädigung für die Behandlung der erkrankten armen Wallfahrter dem Comunal-Arzte auch das Rittgeld für den Weg auf den Lufchariberg und zurück, vergütet werden. Dagegen ist der Comunal-Arzt^ dem ohnehin auch die Ausübung der Privat-Praxis zusteht, verpflichtet, im Bezirke die öffentlichen Geschäfte zu versehen, insbesondere die inneren Krankheiten der Spitalsarmen im Markte Tarvis und der Bezirksarmen ohne Entgeld zu behandeln, wie nicht minder den Leichen-Obduc-tionen beizuwohnen, wofür ihm jedoch, in so ferne Leichen-Obduttionen in einer Entfernung von einer Meile vom Wohnorte in Tarvis vorgenommen werden sollten, die Vergütung der Diäten und Vorspannsspesen gebühren. Mit dem von den beitragsleistenden Cassen, Gemeinden und Parteien Gewählten wird hiernach ein Contract abgeschlossen werden. K. K. Bezirksamt Tarvis den 30. ITn-net1842. Z. 182. (2) Nr. 367. Concurs - Verlautbarung wegen Besetzung der Postmeistcrsstelle in Ro-vigno. »» In Folge hoher Hofkammer-Entschließung vom 25. September 1841, Zahl ^^/i«oH und Gubernial-Erlasses vom 5. Oc- tober v. I., Z. 23350, wird zur Besetzung der Postmeistersstclle in Rovigno hiemit der Concurs eröffnet. — Die vorzüglichsten Bedingungen, unter welchen die genannte Stelle gegen Dienstvertrag verliehen wird, sind folgende: — 1. Der künftige Postmeister in Rovigno hat das Nccht und die Verpflichtung, von dem Tage der Statt zu sindenden Amtsübergabe die k. k. Brief- und Fahrposten, dann alle Dienstund Privat-Staffelten, so wie die Reisenden mit Extrapost und Couriere in der höhern Orts festgesetzten Zeit, auf den von dort auslaufenden Poststraßen gegen Bezug der jeweilig festgesetzten Gebühren bis zur nächsten Poststation zu befördern, ist aber auch gehalten, von den nächstgelegeucn Poststationen die dort eintreffenden leeren Aeranal-Wägen mit seinen, auf die Station unbeschäftigt rückkehrenden Pferden unentgeltlich zurückzuführen. — 2. Derselbe genießt den Tttel eines k. k. Postmeisters und die damit laut dritten Abschnitt des Postgesetzes vom 5. November 1837 verbundenen Freiheiten und persönlichen Auszeichnungen. — 3. Derselbe ist verpflichtet, die Geschäfte der Poststation und des Postamtes mit Pünctlichkeit, Treue und Schnelligkeit nach den oießfalls bestehenden oder künftig zu erfließenden Bestimmungen persönlich zu besorgen, daher stabilen Wohnsitz m Rovigno zu haben, oder wenn dieß noch nicht der Fall seyn sollte, zu nehmen, und im Post«-hause ein gegen Feuer und Einbruch vollkommen sicheres Locale ausschließlich zur Besorgung des Postdienstes zu widmen. — 4. Der neu eintretende Postmeister hat sich wegen Erlangung der nöthigen Dicnstkenntniffe seiner Zeit einer verhältnißmäßigen Praxis und Prüfung auf eigene Kosten bei der k. k. küstenländifchen 'Oberpost-Berwaltung zu unterziehen. — 5. In so lange der Postdienst in Rovigno nicht eine größere Anzahl Pferde erforderlich machen sollte, ist der neu eintretende Postmeister verpflichtet: ») wenigstens 5 starke, zum Postdienste vollkommen taugliche Pferde nebst einem wirklichen Postillon, den erforderlichen Satteln, Geschirren und andern Stallrequisiten;; — b) einen viersitzigen, bequemen, in Federn hängenden, ganz geschlossenen, und elncn viersitzigen halbgedeckten, eben-falls in Federn hängenden Wagen; e) zwei Wägelchen für die ordinäre Bricfpostz ä) zwei Staffelten-Taschen immer im besten Zustande zu halten; auch wird demselben die Haltung eines ordentlichen, verläßlichen Briefträgers zur Pflicht gemacht. - 6. Die gegenwärtig festgesetzten PostMfernungen betragen: ron Rovigns 1W nach Gimino 1 ^ Posten, von Novigno nach Tignano 1 '/2 Posten. Wenn dieselben in der Folge geändert, eine neue Zwischcnstcition errichtet, die Poststation Novigno nach einem andern Orte verlegt oder ganz aufgehoben werden sollte; so kann sich der Postmeister einer solchen Maßregel nichi widersetzen, und hat kein Recht aus eine wie immcr geortete Entschädigung. — 7. Der neu eintretende Postmeister erhält a!> sei-ui-iu außer den gesetzlichen Gebühren für alle im Dicnste vollzogenen Ritte: 2) an fixer Bestallung 2(X> si. C M jährlich: —d) fünfvom Hundert von der Fahrposteinnohme; — c) ein Amtöspescn-Pauschale ron jährlichen 50si. C. M. — Überdies; genießt der ge^nwärttge Postmed-stcr eine Beihilfe von jährlichen 200 si. C, M-, welcher sich auch der neue zu erfnuen hab«n dürf« tc, falls die Umstände, wclche bisher zur Bewilligung derselben Veranlassung gegeben, auch bei ihm eintreffen sollten und «r im Stande seyn wird, das Daseyn dieser Umstände gchöng nachzuweisen. — Dagegen sind alle Amts.-Cmclu' wt'ntc, als: Recepissengebühren, Zeiiungigt' wttm ganz für das allerhöchste Aerar zu verrechnen. — 8. Derselbe ist ferner verpftlchtet, vor seinem Dienstantritte eine Caution von hOO fi. C M, entweder im Baren oder mittelst an-tlchmbarer Hypothek zu erlegen. — 9. Alle aus der Verleihung vorstehender Bedienstung hervorgehenden Auslagen hat der neu ernannte Postmeister allein zu tragen. —' Die detailir-terenBestimmungen des abzuschließenden Dienst-verlragcs können bei dem k. k Bezirks-Com-luissariatt in Rovigno und dem k. k. Absatz-Posionne in Pisino, so wie bei den k. k. Oder-post'Buwalturgen zu Wencdig, Laibach und Tnest, dann auch bei der wohüödlichen k. k. obersten Hofpost-Berwallung in Wien zu den gewöhnliche« Arntöstur^den eingesehen werden. -» Tie B Nr. »7H. G d « c k Von lem D«»irksge,lchte des Hnlogthums Gottsche« lvnd hiermit b«konnt gemacht l Gs w»de über Ansuchen deö ?. t. Stadt, und Landrechtts zu Laihach die , d»m lUe«»g Z»tlnKti von I^QV25eIl» ge« hdrige, »nter V, Q. »7, V. Kuct. 2^ «t 2L daselbst liegende, der Herrschost Hostel unterthänige, auf bLo ft. gerichtlich geschätzte Realität, wegen zu ent, richtender Salzcontrebaudstrafe pr. »bo fi. 0. 5. r. im GncutionKroege verkauft, und hierzu die ersie Ftilbietungltaqfoh?« ouf den 29. Mälz, die zweite auf den «0. Mat, die dritte auf den ,4. Juni l. I., jcdeömal um ,0 Uh« Psrmillogs im Ortode» ReaUlät mil t«m Antzang, bestimmt, daß bei Be» «rsten und zweu«n dab Pertaufsobject nicht um« dem Schähungbwerth«, wohl ober b«i »er dritten auch unter demselben feilgeboten werden wird. Die LicilalionSbedingnisse, daö Schähungspk^. tocoN und dtr Grundbuchs»Lltacl können hier w de^ gewöhnlichen Amtsfiünden eingeftben rvcrden^ Bezirkeg«richl Gottsche« ,,,»> , ,,., , . .,.,, .. Z. ,77. (5) Nr. 22H5. Von dem k. t. Bcziresg«rlchte Prem zu Fe> sirib wild hiemit bekannt.gemacht: Man habe nach gepflogenen Erhebung«» den Johann Hadn^ vulgo Schemazhou, vor» Feist,ltz Hs. Nr. 6c>, we> gen Blödsinneö unte, Suratelzu setzen, und z» seinem Kurator den Thomas Hodnig von Zeisträh aufzustellen befunden. ^. K. K. NezlrlSgMcht Prem i" Fe''st"tz M b» Jänner th4»^