als Extra'Beilage MV Laibacher Zeitung. ^U AH. Donnerstag am 3«. October. R848. Gedanken über die Frage: Nie können wir unserer Finanznoth mit Erfolg entgegen wirken, dem Geld- und Getreidewucher steuern, und unsere Arbeiter nützlich beschäftigen? Vou Joseph ^Adalbert vox /us chine. x3s bedarf wohl nicht erst der Frage, wie es komme, daft der Staat eine Actien-Gesellschaft prioilegirte, solche Vortheile zum Nachtheile aller übrigen Staatsbürger auszubeuten, welche ,u>r dem Staat gebühren, nämlich: das Recht, unverzinsliches Papiergeld auszugeben, wel-chis doch unter den Statt habenden Bedingungen, das; es auf jedesmaliges Verlangen gegen Silbermünze umgewechselt werden muß, bei nicht vollem hinterlegten Barbetrage in geprägten: Metall, so leicht den Credit verlieren kann, wie eben jetzt in hohem Masie der Fall, und nur durch außerordentliche Zwangsmaßregeln noch the'llweise im Umlanf zn erhalten ist. — Und sollte der gan;e Betrag für aufgegebene Noten in den Kellern der Bank lagern, um der Bedinguust entsprechen zu können, so würde sich die Bank bedenken, nebst den Regiekosten noch das Nisico wegen unbefugter Nachahmung znr bloßen Erleichterung des Transportes anf sich zu nehmen. Die Bank sucht Gewinn, das beweisen die ungeheueren Dividenden, welche die Actionäre bis vor Knrzem bezogen. Meines Erachtenö soll, wen» der Name „National-Bank" gerechtfertigt seyn soll, nicht bloß eine Classe von Geldbesitzern den Genuß der reichen Zinsen, sondern möglichst die gan^e Nation, das Volk selbst haben! Ihr Geldmänner sagt wohl, dieß gehe nicht an, man braucht vor Allem viel Geld; aber was ist Geld? auf Ziffern reduzirtev Werth. Jeder Werth läßt sich in Ziffern ausdrücken, nicht blos! der Silber-, oder überhaupt Metallwerth. Das Geld dieut, um als Maßstab an alle Werthe angelegt zu werden, und trägt den auszudrückenden Weich au seiner Stirne. Dieß ist jedoch an Banknoten so gut, "ls dem Metallgelde der Fall. Dennoch gilt letzteres wehr, als die erstern, warum? da uns die sichere Bürgschaft, die Caution, daran augeufälliger ist, als bei dem Papier. Wäre selbst bei Banknoten der volle > Metallwerth hinterlegt, so ist dennoch die Furcht, der Staat k'önntc in der Bedrängnis) von diesem anfbe.-wahrten Gelde Gebranch machen wollen, bei jeder be sondern Gelegenheit erregt, wo ungewöhnliche Ausgaben in Aussicht stehen; besonders wenn ein gewaltiger Mann das Staatsinder ergreift __ welches z" jeder Zeit als möglich'gedacht werden muß, oder wagt es Jemand, in der Jetztzeit solches a!s eine Unmöglichkeit zu erklären ? Wenn es nun ein Geld gäbe, welches die verlangten Eigenschaften (das ist, sichere Bürgschaft, die nicht >>n Fall der Noth zn andern Zwecken dient) mit der leichten Transportabilität vereinigt, müßte es nicht jedenfalls sehr schnell allgemeinen Credit erlangen? Ohne Zweifel, falls die zwar ohnehin in allen Zettelbanken beobachteten Vorsichten in Bezug der Unnachahnüich-keit oder mindestens schnellen Entdeckung nicht vernachlässiget, sondern auf den höchsten erreichbaren Grad zu bringen gesucht werden. Obschon diese Sorge bereits keine Bank abhält, von dem Vortheil des unverzinslichen Papiergeldes Gebrauch zu machen, so läßt s'ch noch Manches zur größeren Sicherheit gegen Nachahmung anwenden, was bis jetzt unberücksichtigt blieb; da dieß jedoch nicht zn den selbstgestellten Hauptfragen gehört, so gehe ich nicht weiter darauf ein, sondern '"ende mich zur näheren Erklärung, wie ich die sichere Bürgschaft dem von mir proponirteu Papiergelde zu j verschaffen gedenke. Doch früher noch die Frage: Aus welchem Grunde werden bei Bürgschaften, Cautionen :c. :c., gewöhnlich anstatt baren Geldes Obligationen, überhaupt zinstragende Effecten verwendet? Weil man es für Thorheic hält, durch längere Zeit seinen Werth ohne Zinsen in eine Casse zu legen. —. Nun, wenn der ganze Staat, das ist, alle besitzenden Scaatsbür-ger die Bank halce», haben diese nicht jeder für einen gewissen Becrag volle Deckung in einer Obligation auf Vn, leibst >/4 ihres Grundwerthe), ihrer gegen Feuer versicherten Gebäude? wer zweifelt daran! Feinde könne«, wohl viele Gebäude und Felder zerstören, doch nicht in einem großen Staate alle; __ würden sie dieß, so bliebe ohnedem kein Metallgeld übrig, was nicht früher der Erde, aus der es stammt, wieder znr Anf-bewahrung übergeben würde. Also diese Obligationen, für welche man Metall so gut, als andere Realitäten eintauschen kann, lege man als Deckung für zu verausgabendes Papiergeld ein,; es brauchte nie mehr alles eingelöst, sondern nur gegen neues wegen Abnützung umgewechselt zu werden, wobei, wie üblich, öfters^die Form zu ändern wäre, um eine Controlle über die etwaige Fälschung zu haben , und so fort. Da der Grundwerth, so wie auch der Gebäude-werth, je nach der Cultur und Instandhaltung mit der Zeit Aenderungen nnterliegen, so wäre es nöthig, daß, wenn nachtheilige Umstände eintreten, eine neue Ab-schätzuug vorzunehmen und der Differenz.Antheil aufzubinden wäre. Es würde jedoch niemand gezwungen, auf diese Art Bankmiiglied zu werden, und dennoch glaube ich, würden Wenige zurückbleiben; denn sie haben nicht ein Ac-ticu-Capital einzuzahlen, nein!— im Gegentheile, sie erhalten ein Darlehen zu den niedrigsten Zinsen, zu nicht mehr als 3 vom Hundert gegen diesen ihren sogenannten ersten Satz, oder für ein Viertel des Realitäten-Werthes in vollgiltigen Noten ihrer eigenen wirklichen National - oder Volksbank. — Ihr Besitzchum wäre da keinen Aufkündiguugen zur ungelegenen Zeit ausgesetzt, außer sie belasten es durch andere Prioatschulden, wo jedoch bei einem Verkauf auch keine Aufkündigung von Seiten der Volkobank Statt findet, welches nur wegen besonderen Rücksichten für den Staat, oder hin-sichtlich der Person des neuen Besitzers möglich wäre uud nur selten gcschchen wird. Um die Geldcirculation nicht zu schnell nnd im Übermaße zu vermehren, könnte auf folgende Weise be-gönnen werden: Es melden sich diejenigen, welche Geld zur Verbesserung ihrer Gründe und Geschäfte benöthi-thigeu, wobei die erste Ausgabe der Banknoten gegen 3proc. Zinsen, jedoch 16 Procent des Nealitätenwetthes nicht überschreiten sollte. Wenn nach diesem die Ausgabe der Note» erfolgt, so ist jedenfalls von den Local-Obrigkeiten vorläufig zu erheben, welche der Antragsteller die meiste Qualification haben, nm von dem erhaltenen Gelde den erwarteten Gebrauch zu machen, nämlich den größeren Theil nützlich zu verwenden; deßhalb solchen, welche von ihren Obrigkeiten Bestätigungen erhalten, vor Allen die meiste Rücksicht zu geben wäre. Auch ein zweiter Fall kani: zu diesen Begünstigungen berechtigen, nämlich die Ablösung eines Theiles einer drückenden Schuld, welche sich der Gläubiger entweder gefallen lassen, oder freiwillig für den entsprechenden Betrag die Zinsen auf besagte 3 Procent herabsetzen müßte. Es sollen hicbei die beiden Zwecke zuerst verfolgt j werden: 1) Verbesserung der Landescultnr und gleichzeitige Beschäftigung brotloser Arbeiter. 2) Ermäßigung der für den Bauer und Industriel- len übermäßig hohen Capitalziusen. Ersteres wird noch in sehr vielen Fällen eintreten können, wo jetzt, der hohen Zinsen wegen, nicht daran zu denken ist, da ohnehin die meisten Feldwirth' schaften nicht viel über 3 Procent abwerfen nnd Ca» pitalien darum nicht zu erhalten sind; daher alle, welche dennoch durch Umstände zur Aufnahme von solchen gezwungen sind, fast nothwendig stets mehr in Schulden gerathen müssen, da sie die Interessen nicht erschwingen können, geschweige die nöthigen Verbesserungen vorzunehmen, wodurch allein ihre Wirthschaft eines höheren Ertrages fähig gemacht wird. Der zweite Fall: Ermäßigung der übergroßen Zinsen __ muß aber in Folge der zu großen Concur- renz von Capitalien eintreten, jedoch kann auch wieder der Zinsfuß bei vollkommener Decknng selbst nicht nn-ter 3 Procent herabgedrückr werden, sobald diese Volksbank kein Geld unter besagtem Percent abgibt. Um auch der ärmeren Volksclasse die nothwendige Erleichternng zu gewähren, sollte der Zinsfuß auf Hand? pfänder nicht höher, als mit 4 pCt. berechnet werden, welches ebenfalls sehr leicht angeht, wenn diese Volks« bank selbst an alle bestehenden Leihhäuser Capitalien gegen 3prct. Zinsen überlänt, wo mit 1 pCt. Nutzen die Regiekosten leicht gedeckt werden. Auch tönnlen in allen bedeutenderen Orten solche Leihhäuser errichtet und mit Geld versorgt werden, damit möglichst viele Menschen an dieser Wohlthat Theil nehmen können n»d nicht gezwungen sind, Wucherern in die Hände zu fallen, welche von ihrem Schweiße sich zu mästen suchen. (Schluß folgt.) (5'itt Wort über die drückende Belastung der Parteien bei der gegenwärtigen Vivil Nechtspftege. ^1n einein geregelten Staate hat jeder Bürger gleichen Allspruch auf den Schutz seiner Rechte, und so wie in dieser Rücksicht kein Unterschied Statt finden darf, so sollte auch die richterliche Hilfe keinem Bürger mehr, als dem andern kosten; allein letzteres ist bisher in dem österreichischen Staate nicht beobachtet worden, da i» Folge der Taxpatente vom 1. November 1781 und l3. September 1787, dann des Hofkammerdecrcts vom 10. April 1823 die Parteien sowohl in Streitsachen, als i» Geschäften des adclichen Richteramtes, den landes-fnrstlichen nnd nicktlandesfürstlichen Geri'chtsbeamten, wenn dieselben außer den« Gerichtsortc das Amtsgeschäft vornehme», die ihrem Charakter angemessene Diät und Reisekosten, dem Gerichtsdiener aber für die außer dein Gerichtsorte bewirkte Zustellung der gerichtlichen Erledigung für jede Meile 15 kr. als Mcilengcbühr bezahlen müsse», und so kostet den anßer dem Gerichtsort wohnenden Bürgern die Civil-Gerichtspflege immer be» deutend mehr, als jene» am Gcrichtsorte, obwohl der Aufenthalt der einen, wie der andern im bloßen Zufalle liegt, welcher aber kein rechtmäßiger Grund zur Besteuerung der Staatsbürger seyn kann, und dieß um so weniger, als der außer dem Gerichtsorte Wohnende schon dadurch benachtheiligt erscheint, daß er seine Rechtsge-schäfte nicht so schnell, als der am Gerichtssihe Befindliche schlichten kann und eigene Reisekosten erleidet. Die Diät-, Ritt' u. Meilengelder sind biSher immer, sowohl bei Privat- oder Patrimonial-, als auch bei landes-fürstl. Gerichten, ohne Rücksicht anf das kleine Vermögen der Parteien, den Verlaß oder Streitgegenstand, scho- 2H nungslys eingetrieben ivorden, lveil mallche Privatherr.' schaft als Jurisdictions-Inhabung sich selbst sogar eine» Theil der liiii' de» Bvamre» gebührenden Diät - und Rittgelder, so wie geivohnlich da) ganze, bloß den Ge-richtsdiener» gehörige Meilengeld vorbehielt, dann aber »och die Gerichtsbeamten und Diener sowohl bei Privatherrschaften, als selbst bei landesfürstliche» Be-znks.Commissariatel, bisher mit Rücksicht auf dieZeir-und Ortsverhältnisse immer schivach besoldet ware» mid deßhalb so,v"ohl die einen, als die andern den ihnen zugewiesenen Bezug der Diäten-, Ritt- und Meilengelder als ein Mittel ihrer leichtere» Eristenz ansahen und darnach eifrig griffen. Ja, habsüchtige Bezirksrich-ter nehmen sogar jedes außer dem Gerichtsorce vorgefallene Amtsgeschäft, wenn es a»ch »on minderen» Be-lange ist, selbst vor, anstatt dazu einen untern Beamten abzuordnen, welchem gesetzlich ein geringeres Diät-und Nl'ttgrld gebührt, und i» diesem Falle die betreffende. Partei eine kleinere Kostenzahlung zn leisten hatte. Bei dem bisherigen strengen Bezug der Diät.- und Nittgelder geschah es schon öfters, daß die für die Sperr-anlegung, zugleich IiwenNir und allenfalls noch öffentliche Veräußerung der Verlaß-Fährnisse aufgerechncten üblichru Unkosten, mit Anschluß der Meilengebüh» reu für den Gerichtsdiener, den kleinen Verlaß eines mit Hinterlassung mehrerer minderjährigen Kinder ver,-storbenell Erblassers bedeutend schmälerten oder gar erschöpfte», oder bei der Ereclttionsführung eine) Gläubigers »regen einer geringen Forderung die für die Vornahme der Schätzung lind dann noch Fcilbietung der dem Schuldner gehörigen Fahrnisse von geringen» Werthe vorgeschriebenen Diäten- und Nittgelder, mir Einschluß der Meilengebühreu für den Gerichtsdiener, die Hälfte, oder anch die ganzeSchulosordernng überstiegen. Auf diese Arr wird mehrmals den ganz unbehilflichen Waisen auf dein Lande in minder fruchtbaren, aber auch vom Gerichtsorce gewöhnlich am meisten entfernten Gebirgsgegenden das ihnen von ihren Altel» rechtmäßig zugedachte Vermögen gerade unter den» Vor-wande der Iustizpslege widerrechtlich entzogen uud ihre Armuth vergrößert; andererseits aber gelangt mancher Glaubiger, ungeachtet der durch alle Grade geführten Erecution, .licht bloß zu keiner Zahlung seiner gerechten Forderung, sondern leidet wegen eigener Berichtigung der seine Forderung überstiegenen Diät -, Ritt-und Meileugelder dabei noch wirklichen Schaden und ware sohin viel besser daran gewesen, wenn er sich gar »licht der richterlichen Hilfe zur Ausführung seines Rech-tes bedient lind auf letzteres platterdings verzichtet hätte. Dieses zeigt off.'iibar, daß bei solcher Manipulation der Gerichtsbehörden der Zweck der Civilrechtspflege, welcher darin bestehr, jeden, Staatsbürger sein Recht, ohne Unterschied der Person oder des Objectes, zu erhalten oder zu verschaffen, gar nicht erreicht wiid. Auch leidet bei der Abforderung der Diät -, Ritt--und Meilengelder von den Parteien, auf deren Begehreil das Amt.- oder Dienstgeschäft außer dem Gerichts-orte vorgenommen wurde, stets das Ansehen und die Achtung der Gerichtsstellen, weil das noch auf der untersten Stufe der Bildung stehende Volk auf dem flachen Lande die gerichtlich,!» Amtshandlungen außer dem Gerichtsorte nicht als zur Gerechcigkeii>5pj1ege und So, g-fält fm- die Pupillen gehörig, und damir nochwendig verbundene Geschäfte ansieht, sondern dieselbe» nur als ein ganz eigennütziges Gewerbe der Gerichtsbeamten und Diener betrachtet. Rücksichtlich der Verlaß--Inventuren selbst vou landcsftirstlichen Bezirksgerichten, welche keine Sterbtaxe mehr abnehmen, steht das Volk „och immer in der irrigen Meinung, das; die Kosten der Inventur nur nach dem reinen Vermögensstande bemessen werden, »ud deßhalb geschieht es öfter, dasi von den Hansge-nossen und Angehörigen des Erblassers ein Theil des Verlaß-Vermögens noch vor der Inventur weggeschafft und dem gerichtlichen Inventurs-Commissar verheimlicht wiid, was dann die Verfassung eines unrichtigen Theil-libells und so, wenn Pupillen erbeu, auch ihre Verkürzung iu dem ihnen gesetzlich gebührenden Erbtheile zur Folge hat. Die Diäten uud Reisekosten, welche noch die Ge-richtsbeamteu für die Amtshandlungen außer den» Gc--richtsorte beziehen, und die Meilengcbühren, welche den Gerichtsdieuern für die Zustellung der gerichtlichen Erledigungen außer dem Gerichrsorte bezahlt werden, sind demnach für die Parteien, denen die richterliche Hilfe zu Theil wird, immerhin zu drückend und als eine nicht alle Staatsbürger treffende Last auch unrechtmäßig, mit dem Zwecke der gleichförmigen Iustizpflege nicht vcrein-barlich, das Ansehen und die 'Achtung der Gerichts-stellen aber herabwürdigend. Deßhalb wäre es auch wün-schenöwerth, daß mit der jetzt bevorstehende» neuen Or-ganisanon der Gerichtsbehörden, welche auf den» noch währenden hohen Reichstage iu Wien beschlossen werden soll, auch festgesetzt werde: daß alle richterlichen Amts-gcschafte außerhalb des Gerichtsortes unentgeltlich, ohueBezug derDiat - u n d Re > s e k o st c n-Vergütung vorgenommen, nnd eben so die gencht» lichen Erledigungen anch außer dem Gerichtsorte von den Gerschtsdicuer» llnentgeltlich, ohne Bezug eines Meilengeldes, zugestellt werden. Als Entgelt für dei, Verlust der Diäten-, Ritt- und Meilengelder wäre» daun zur Erleichterung der künftigen Subsistenz der Gerichtsbeamten und Diener entweder ihre Besolduuge,» auf Kosten des Staates zu erhöhen, oder denselben die den Zeit - und Ortsverhältnisse» angemessenen Reise- und Gangpauschalien auch auf Koste» des Staates au.zu.-messe». Dieß ist es, worauf ich, als ein treuer Anhanger meines Vaterlandes Illynen, bloß aus Eifer für das allgemeine Beste, die einsichtsvollen und bestgesinnteli Herren Abgeorduetcu des hohen Wiener Reichstages auf-merksam mache, und dieselben, wein» sie mit meiner Ansicht einverstanden waren, bitte, auch das Ihrige zur Nealisirung meines gegenwärtigen gemeimiützigen Wunsches beizutragen. Joh. Rcp. Poulii,', Bez. Richter. GntHegnnn ft. Meber die a» de» Herrn Le op old Lede n ig im »Policische» Blatte" Nr. 10 der »Laibacher Zeitung" v. 2i. September d. I. gerichtete Aufforderung der gefertigte» Baudirection, jene hierlandige Beamtenclasse des Baufaches, die er iu den» von ihm ausgehende»», im »Politischen Blatte" Nr. 8 der »Laib. Zeitung" vom 7. September d. I. enthaltenen Artikel, betitelt »Ueber Ersparungen im Staatshaushalte" der planmäpigen Auöbeutung des Staatsschatzes beinzichtigte, zu dem Ende bestimmt zu bezeichne», damit solche im Verein mit der indirect angegriffene» Baudirection die geeigneten Schritte zur Reinigung ihrer öffentlich gebrand-markten Annsehre vor dein einschlägigen Forum einleiten könne, hat derselbe im »Politischen Blatte" Nr. l3 der »Laibacher Zeitung" von» 19. October d. I. wörtlich Folgendes erwiederc: »Die öffentlichen Gebarnngsbücher sind die untrüglichen Zeugen des Aufwandes i» jedem Verival--»tungszweige. Aus dielen Büchrrn nuu habe ich meine, »Angabe rücksichtlich der Meilengelder für die, der löblichen Baudirectiou ohnedies; bekannte Beamlenclasse »geschöpft. Wenn die dießfällige» Aufrechnnuge» in so ^ »guter Ordnung gewesen wäre», winde die in letzterer! »Zeir Statt gefundene Einführung der sogenannte» cou-»trollire»deu Tagbücher sich wohl kaum als nothwendig »herausgestellt haben. Daß aber auch diese Tagbücher, »i'«5M6l:livn Selbstbekenntnisse der betreffende» reiseu-»den Beamte», die volle Ueberzeugung von der Rich-> liqkeit der aufgerechneten Gebühren, so »vie von der »jedesmaligen Nothweildl'gkeit des gemachte,, Weges »noch immer nicht gewahren können, dieses dürfte der »löblichen Baudirection — deren wohlmeinende Absicht »i:> der fraglichen Richtung ich schon i» meinem ge-»dachten Aufsatze impüciltt herborhob, und folglich ai, »eine Ehrenkrankung nicht entfernt denken konnte __ »vielleicht eben so als wahr erkenne», als ich darüber »meine Meinung äußerte und sofort auf Verbesse-»rung antrug." Mit dieser, der obcitirten directe» Aufforderung schlau ausweichende», im Ganzen uichcssagenden Erwiederung kau,» sich die Baudirection nicht zufrieden stellen, und sie muß es dem Herrn Led e » i g überlasse», die von ihn, wo immer geschöpfte» Beweismittel für seine ausgesprochene Invective seiner Zeit vor dem ordentliche» Nichter geltend zu »»ache». Vorläufig glaubt sie ihm auf obige Erwiederung uur entgegnen zu müssen, daß seine Angabe, als wäre die Einführung con-trollirendcr Tagebücher das Ergebniß neuerer Zeit, eine grundfalsche und erlogene sey, indem die geeignete Controlle mit der hohen Orts erfolgte» Bewilligung zur ! Aufrechnung der Taggelder, i'(;«»l;c!nder Beamtenclasse des Baufaches für sich odev aik'i» i,. <.<>,,,<„.« zu, eines Theils, weil jeder derselben daran ^legcu seyn muß, sich vo» dem öffentlich angeregten schmählichen Verdachte gereinigt zu wisse», anderntheils, weil die beschuldigte Classe nur dadurch auf de» Rechtsbo-den gegen den Ankläger gelangt, und woraus Herr L e-dcuig zugleich erkennen wird, daß es hier nicht genüge, wenn die öffentlich inculpirte Beamtenclasse nnr ihn», und allenfalls der Baudirection bekannt ist, gegen welch' letztere Zumulhnng sie übrigens ihrerseits feierlich Protest HIemic einlegt. Die gefertigte Baudirection vertritt alle hierlän-digen Beamtenclassen des Baufaches, uud sie sieht sich daher in deren und in, eigene» Namen genöchigct, den Herr» Ledc» ig wiederholt, jedoch zum letzte» Male aufzufordern, die von ihn, beinzichtigte Baubeamte».-classe i» dem »ächste» »Politische» Blatte" der »Laibacher Zeitung" bestimmt, ohne ausweichende Winkelzüge zu bezeichnen, oder aber seine gemachte Invective ans'-drückiich und vollständig zu widerrufen, widrigens mal» ihn in de» geleseuste» politischen Blättern der österrei» chische» Monarchie als einen Verleumder erklären würde. Die k. k. illyr. Prov. Bandirection. Laibach au» 20. October 1iN8. Erklär n u ft. ZNeiner Erwiederung in, letzte» »Polit. Blatte« dieser Zeitnng habe ich noch die weitere Erklärung beizu-füge», daß ich — über die Arc der Controllirung der Meüengelder einer Beamrenclasse des Baufaches durch ein sehr geschätztes Direccionsulitglied näher und überzeugend aufgeklärt ^, die i» meinen» Aufsatze »über Ersparungen im Staatshaushalte«, bezüglich der gedachten Beamtenclasse vorkommende harte Äußerung „nn-mehr m,t Vergnügen zurücknehme. ') ______________ Lcdenig. ') Wir crklärcn mit der Veröff.'ntlichlmg dieser Atli^.'I die fraglich» D'l'altl! in uüs.'r» Vlalttl!» für lxendrl. Die N»>bacti0!i. Vcrlcgcr: Ignaz Alois Kleinmayr. — Verantwortlicher Redacteur: Leopold Kordesch-