Nr. 1471. IH. 1875. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Discese. Inhalt: I. Bekanntgabe der Ordinationstage. II. Einladung nt den gemeinsamen Priester-Exercitien. III. Anordnung einer Sammlung für die durch Hagel Beschädigten in 'dèa 'Bezirken Gonobiz und Windischseistritz. IV. Mittheilung des Erlasses de« k. k. Statthalters in Steiermark betreffM die Beschau der Fehl- und Todtgeburtcn. V. Mittheilung des Landtags-BeschlußeS hinsichtlich der Anszalnng der Waiseitpfriinden durch die Bezirksausschüße. VI. Diözesan-Nachrichtcn. , f| X Mit Bezug auf die OrdinariatS-Crlässe TTdo. 5. Juni 1854 Nr. 1922/3 und 31. Mai 1855 Nr. 1043/4 und in Gemäßheit der Anordnung des h. Konzils von Trient (sess. 23. cap. 5) werden hicmit die Namen der Heuer zu den höheren Hl. Weihen zu befördernden F. B. Lavanter Alumnen zu dem Zwecke mitgcthcilt, daß dieselben an dem, den OrdinationStagen zunächst vorhergehenden Sonntage dem gläubigen Bolke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, bcrnfstrcuc Priester zu bitten, und Falls Jemad gegen die nachbenannten Ordinanden mit G r n n d ctma,s vorzubringen Hütte, cö nicht zu verhehlen. Ans dem IV. Jahrgänge die Herren: Johann Bohanec, geb. zu hl. Kreuz bei Luttenberg; Georg Hrasti, geb. zu Podgorje; Anton Inkret, geb. zu St. Peter im Bärenthalc; Johann Stajnko, geb. zu St. Georgen in W. B. Ans dem III. Jahrgange die Herren: Anton Borzeenik, geb. zu Laufen; Franz Fcuš, geb. zu Luttenberg ; Michael Napotnik, geb. zu Gonobiz; Gregor Presečnik, geb. zu Praßbcrg; Andreas Vodušek, geb. zu Zirkoviz. Die Ertheilung des Snbdiaconatcs findet am 21., jene des Diaconatcs am 23. und jene des Prcs-bytcriatcs am 25. Juli statt. II. Die Priester-Exercitien haben Heuer in Sauerbrnnn bei Rohitfch statt, und zwar beginnen dieselben am 27. September d. I. Abends und enden Morgens am 1. Oktober. Dies wird dem hochwürdigen Diöccsanklerus in der Hoffnung recht zahlreicher Betheiligung und mit dem Bemerken mitgetheilt, daß die Listen der Herren Thcilnchmer verläßlich längstens bis zum 15. September d. I. durch die betreffenden f. b. Dekanalämter an das Ordinariat einzusendcn seien und daß schon bei der Eröffnung der Exercitien sämmtlichc Thcilnehmcr gegenwärtig sein sollen. !V 11 '! III Bekanntlich hat am 8. Juni d. I. der Hagel in vielen Gemeinden des Gerichts-Bezirkes Gonobiz, zum Thcilc auch in jenen des Gerichtsbezirkcs Windisch-Fcistritz entsetzliche Verwüstungen angcrichtet, (der Gcsammtschade beträgt nach einer beiläufigen Schätzung über 500.000 Gulden) und sehen sich die Betroffenen meist der größten Noth ausgesctzt. Zur Linderung derselben hat das hohe k. k. Statthaltcrei-Präsidiurn unterm 17. Juni d. I. durch die politischen Behörden eine allgemeine Sammlung in Steiermark ausgeschrieben, und wird die wohlerwürdige Secl-sorgsgcistlichkcit dießämtlich anfgcfordcrt, zur Erzielung eines möglichst ergiebigen Erfolges hiebei thätigst mitzu-wirken. Es wird aber hiemit noch besonders von Ordinariatswcgen angeordnet, daß in den Pfarr-(Curatie-)Kirchen am nächsten Sonn- oder Feiertage nach Erhalt dieses Erlasses Nachmittag für die Benin- glückten ein Opfergang veranstaltet werde, dessen Veranlassung und Zweck früher beim vormittägigen Gottesdienste von der Kanzel dem gläubigen Volke zu verlautbarcn ist. Ueberdics ist in den Pfarr- (Curatie-)Kirchen eine Sammelbüchse am geeigneten Platze aufzustellen, mit der Aufschrift: „Opfer für die durch Hagel Verunglückten in de» Bezirken Gonobiz und Windisch-Feistritz". Diese Sammelbüchse hat durch volle Acht Tage ausgestellt zu bleiben; sic ist jeden Abend nach Thorschluß der Kirche vom Herrn Pfarrer (Curaten) auszulccrcn unter genauer Verzeichnung der Vorgefundenen Beträge, am nächsten Morgen aber wieder aufznstcllen. Sowohl der Ertrag des Opfcrganges, als auch der Gcsammtinhalt der Sammelbüchse ist allsogleich nach Verlauf der acht Tage von den Herren Seelsorgs-Vorstchcrn durch das f. b. Dckanalamt an das Ordinariat einzusenden, welches die Weiterbeförderung übernimmt. Sollten irgendwo einzelne Pfarrsinsasscn statt Geldes, Getreide in natura dem oberwähnten mildthätigcn Zwecke zu widmen bereit sein, so ist hierüber nur Bericht anher zu erstatten, worauf das Ordinariat gerne dafür sorgen wird, daß diese Gaben unter die am meisten Bedürftigen in der zweckmässigsten Weise vertheilt werden. iV. Erlaß dcs k. k. Statthalters in Steiermark vom 31. März 1875, betreffend die Beschau der Fehl- und Todtgeburten. (Landcsgesetz- und Berordnungsblatr für das Herzogthum Steiermark, VII. Stück, Jahrgang 1875.) Im Nachhangc zum Statthalterei-Erlasse vom 22. April 1854 (Land.-Gcs.-Bl. 1854, II. Abth. Nr. 4), verordne ich, daß in Zukunft alle Fehl- und Todtgeburten ohne Unterschied dcs Entwicklungsgrades der ordentlichen Leichenbeschau zu unterziehen seien, wie dies auch im § 12 der mit Minist.-Erlaß vom 25. März 1874 vorgeschriebencn Instruction für Hebammen angcordnct erscheint. Die hierüber ausgestellten ordentlichen Beschanscheinc sind der Pfongeistlichst zu übergeben. Küveck m. p. V. Der steicrm. Landtag hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 1874 hinsichtlich der nunmehrigen Verwendung des Waiscnfondcs auch beschlossen, daß die Auszahlung der Waiscnpfründcn künftig durch die Bezirksausschüsse zu erfolgen habe, allwo auch die Anmeldungen und Gesuche in Waiscnpfründcn-Angclegenhciten cinzu-bringen sind. Hievon werden über Ersuchen dcs hochl. steicrm. Landcsausschusses ddo. 16. l. M. Nr. 7157 die wohlchrw. Pfarr- (Curatial-)Acmtcr in Kcnntniß gesetzt. d. Diöcesan-Nachrichteil. j Verleihungen von Pfarren: Dem Titl. Herrn Filipp Jakob Bolline, f. b. Ml. Rath, Spiritual und Professor der Kirchengeschichte nebst der Patrologie im Priester-Seminare zn'Marburg, wurde die DekanatS-Psarrc Fraßlau; Dem Herrn Franz Klavžei' die Pfarre St. Acgyd bei Tnriak; Georg Urbas die Pfarre St. Margarethen a. d. Piißnitz; „ „ Ferdinand Jan die Pfarre St. Nikolaus bei Wiederdries; und „ „ Franz Pirkovič die Curatie St. Pankratz in Oberponikl, verliehen. Uebcrsctzt wurden die Herren Kapläne: Jakob Krnšič als I. nach hl. Kreuz bei Sancrbrunn; Simon Diicman als I. nach Obcrbnrg; Johann Jakopina nach St. Johann am Dranfclde; Johann Ramor nach St. Lorenzen i. d. Wüste; Franz Hirti als Shoruitär itnb Donistadtpfarrkaplan nach Marburg; Johann Prešern als II. Stadtpfarrkaplan nach Wind.-Feistritz; Franz Dovnik nach St. Aegyd bei Turiak; Vinzenz Plaskan als II. »ach St. Georgen a. b. Siidbahn; Georg Purgaj nach Peilenstein; und •Jofef Rostacher als Aushilfspriester nach Hl. Maria in Polensak. In ben perpetuirlichen Ruhestanb tritt : Titl. Herr Mattheus Lali, f. b. geistl. Rath und Pfarrer in Hochenegg. In den zeitweiligen Defizientenstand traten: Herr Martin Sket, Kaplan zu St. Lorenzen in der Wüste; und „ Anton Kavčič, Lhorvikär, Dom- und Stadtpfarrkaplan in Marburg. Gestorben sind die Herren Defizientpriester: Valentin Orožen am 4. Mai; Josef Lah am 5. Juni; und Nikolaus Bratuša am 19. Inni l. I. Ausgeschrieben ist die Pfarre: St. Bartholomü in Hochenegg bis zum 21. Jnli b. I. J. A. Lavanter-Grbinariat zu Marburg, am 23. Inni 1875. Fürstbischof. 3. M. Pajk'd Buchdruckern in Marburg. ir*