lSSI Amtsblatt Mr Laibacher Heitnllg Nr 262. Lonnerstass den l4. November 1872. (454—2) Nr. 11853. , Im Bereiche der politischen Verwaltung des Königreiches Dalmaticn sind drei systemisierte Forst-"mmissärsstellen mit der IX. Diätenklasse, dein behalte jährlicher 800 ft., dem Reisepauschalc von 2W ft. und dem Pauschale für Kanzleiauslagcn, Wohnung und Amtslocale pr. 100 fi. zu besetzen. Bewerber um diese Stellen haben ihre docu wentierten Gesuche unter Nachwcisung des Alters, "kr Fachstudien, der bisherigen Dienstleistung, dann "er Kenntnis der italienischen und serbisch-kroati lchen Sprache binnen vier Wochen un Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei dieser Statthalterei zu überreichen. gara, am 26. Oktober 1872. ^on der lt. K dalmatinischen S'laNhallerri. (452—3) Nr. 2044. Concurs-Edict. Zur Besetzung der bei der k. k. Staatsanwaltschaft in Klagenfurt in Erledigung gckommc' Nen Ctaatsanwalts Substitutenstellc mit dem Range der VIII. Diäteutlasse und dem Gehalte jährlicher 1W0 ft. wird der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre belegten Gesuche im Dienstlvegc bis 28. November d. I. bei dieser k. k. Oberstaatsanwaltschast zu überreifen und zugleich ihre Sprachlcnutmssc, so wie den Grad einer allfälligen Verwandtschaft oder Schwä-Zerschast «lit einem Beamten der Gerichte oder Staatsanwaltschaften im Sprengel des grazer Ober landesgerichtcs anzugeben. Graz, am 9. 3iovember l872. B. li. Obcrliaatllanwaltschafl. (458—2) Nr. 7634. Kundmachung. Zur Wiederbcsctzung einer bei dem k. k. Ober-landesgcrichte sür Stcicrmark, Kärnten und Kram erledigten Rathssccrctärsstellc mit dem Iahresge ljalte von 1^00 ft., cvcntuell einer in Erledigung kvlnincudcu ^iathssccretarSAdjunctcnstellc mit dem behalte jährlicher 1000 fl. wird hiemit der Conors ausgeschrieben. Bewerber hierum haben ihre vorschriftsmäßig ^legten Compctcnzgcsuchc im ordentlichen Dienst-^ dei dem gefertigten Oberlandcsgcrichts Prä-'^"Nn längstens bis 21. November 1872 einzubringen. Graz, am 5. November 1872. S- ^ ^bcrlandesgerichts.Prästdium. (432—3) ^ ^^^ Kundmachllnq. Bei dem neu zu errichtenden Postamte in Stttich^i.'.m.,) ist die Postmcisterstelle zu beschen Die Bezüge bestehen in der IahrcSbestalluna V°n 120 ft., dem Amtspauschale von 30 ft. H !? einem zu vereinbarenden Iahrespauschale fiir le Unterhaltung der täglichen Botengänge nach vendors und zurück. Der Postmeister hat dagegen unter andern, nen Dienstvertrag abzuschließen und eine Caution zu l^ ^' ^" ^" ^ 5"/„ Staatsobligationen funa" ' ^ "^ v°r dem Dienstantritte die Prü- " "U3 der Postmanipulation zu bestehen. Die Bewerber haben in ihren der k. f. Postdirection in Trieft bis längstens 3 0. November l. I. vorzulegenden Gesuchen das Alter, die genossene Schulbildung, das sittliche Berhalten, eventuell ihre bisherige Beschäftigung und dle Hermögensverhält-nissc, sowie auch nachzuweisen, dap sie in der Lage sind, für die Postlanzlei ein ganz geeignetes Locale zu verschaffen. Ferner ist in den Gesuchen anzugeben, um welches geringste IahreSpaujchale die Besorgung der täglichen Botengänge nach Pöseudorf und zurück übernommen wnd und bei welchen Postamte die Manipulationspraps genommen werden wolle. Trieft, am 2!1. Oktober 1872. O. k. Pojidircclion. l"<^2) Kundmachung. '" """ Im Einvernehmen mit dem l. ung. Handelsministerium wird unter theilwciser Abänderung des H 3 Zur Richtschnur der Pachtlustigen diene, daß im Bereiche dieser Stadt von einem jeden eingeführten Eimer Wein und Bier 70 fr., vom Eimer 'Essig Essenz und geistigen Getränken 1 ft. 5 kr. und vom Eimer Essig 50 kr., von jedem ausgeschenkten Eimer Wein und Bier aber 2 ft. ein gehoben werden. Ferner besteht die FleischausschrottungS-Daz: n) Bei Hornvieh per Stück 4 fi.; !») bei Kälbern und Schweinen pr. St. 52'/, kr.; o) bei Böcken, Ziegen und dämmern 17'/, kr. Dann die Fleischbcschcmdaz: ll) Bei Hornvieh per Stück 1 st.; !>) bei Kälbern und Schweinen pr. St. 50 kr.; l:) bei Lämmern, Böcken und Ziegen Per Stück 25 kr. Diese Gefalle, für welche der Ausrufungö-prcis 188.000 fi., werden alle unter Einem dem Meistbietenden verpachtet. Icder Pachtlustigc hat für die oben angeführten Gefalle vor Beginn der ^icitation ein 5"/., Badium von der AuSrufungs Quote in die Hände der Licitations Commission zu erlegen; der Ersteher aber ist verpflichtet, nach Ablauf von 14 Tagen nach Ratificierung des Contraries eine 1<>'7„ Eaution von der Erstchungssumme in der städtischen Kasse zu deponieren. Auf schriftliche Offerte wird nur dann Rück sicht genommen werden, wenn selbe mit dem vor-geschriebenen Radium versehen, vor Begiun der mündlichen ^citation einlangen. Die näheren Licitatiousbedingnisse können in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem gefertigten Magistrate eingesehen werden. Vom Magistrate der l. Frei- und Landeshauptstadt Agram, den 5. November 1872. * Der Bürgermeister: Hatz m. i>. 1862 (457—2) Nr. 291. Concur s. Die Lehrer- und Organistenposten in Breznic mit der jährlichen Besoldung von 260 st. ist zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen beim gefertigten Bezirksschulrats einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Radmannsdorf, am 11. November 1872. (453—2) Nr. 696. Kundmachung. Samstag den 1 6. d. M., vormittags 10 Uhr, findet im Amtslocale der gefertigten Magazinsverwaltung mit Borbehalt der höheren Ratification eine öffentliche Verhandlung wegen Sicherstellung der Reinigung der aus dem Belag der gesunden Mannschaft gelangenden Bettensorten! durch die Wolke oder Wäsche, dann wegen Aus ^ dcsserung derselben auf die Zeit vom 1. Jänner, bis 31. Dezember 1873 mittelst Entgegennahme mündlicher Anbote und auch schriftlicher Offerte statt. ^ Die einlangenden Offerte, welche mit einer 50 kr. Stempelmarke versehen sein müssen, haben! vor Beginn der mündlichen Verhandlung überreicht zu werden und werden erst nach Schluß derselben von der Behandlungscommission eröffnet werden. Schriftliche Offerenten sind von der Betheiligung ^ an der mündlichen Verhandlung unbedingt aus» geschlossen. Jeder Offerent hat beim Beginn der Perhandlung ein Vadium von zweihundert Gulden !für die Walke und von fünfhundert Gulden für^ die ordinäre Wäsche und Recuratur entweder in Barem oder in Staatspapieren, letztere zum Tages-curse berechnet, zu Handen der Behandlungscom-^ j mission zu deponieren. ^ Dieses Vadium wird dem nicht Ersteher ver^ bleibenden Offercnten gleich nach Schluß der Verhandlung rückgestellt werden, ist dagegen von dem Ersteher nach erfolgter höherer Ratification seiner Anbote beim Contractsabschluß auf den doppelten Betrag als Erfüllungscaution zu ergänzen. Der Erstcher bleibt mit seinen Anboten vom Momente der Abgabe bis zu deren Rückweisung oder im Genehmigungsfalle bis zu deren vollständiger Erfüllung in Verpflichtung. Die Anbote für die Walke, ordinäre Wäsche ^ und für die Recuratur haben pr. Stück Winterkotze, Sommerdecke, Leintuch, Strohsack, Kopfpolster und Kopfpolsterüberzug ohne Unterschied der Gattung abgegeben und bei schriftlichen Offerten w Ziffern und Worten eingebracht zu werden. ! Alle näheren Bedingungen können im Amts-^locale der gefertigten Magazinsverwaltung täglich von 8 bis 12 Uhr vormittags eingesehen werden. vaibach, am 10. November 1872. B. k. Militär-DettenmagaHins-Verwaltung