Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung A" 94. Frevtag, de» 24. November 1826. Meteorologische Beobachtung enzuL aiba ch»^! Btand der ^ Barvmster. Thermometer. Witterung. Laibach ^ -—------—--------------———»->---------.-,, ..________. ___ oder ) 2 Früh. Mitt. ^ Abends. Früh. Mitt. Abend, Früh Mitt. Abnds unter ) ° ^A ZTs^üT" Z. L. j'zT^^ K^sW K.jWjLsW^ b.9Uhr b.ZUHr b^Uhr Schuh j Zoll ' l!öl27 5,5 37 5,9 37 7,3 —. 6 — l gl— 5 Regen I Regen ! Regen n — — , ^'16 3? 9,6 Z7 io,6 28 o.a — 4 — 6 — 6 Regen regn. regn. — — Hl 17 28 0,6 28 n,5 28 0.0 — 5 — 6 — 7 trüb schön wolkig —» — ! z 3 » is 28 o,u 38 0,7 2K 0,7 — 6 — 7 — 7 trüb regn- wolkig — "- ! ,K!i9 28 0,7 28 a,6 23 0,6 — 6 — 6 — 6 schön Regen Regen, — — z i^ ! 2ü 27 Il,7 37 !!,o 38 0,0 — — 5 — Z Regen Regen Regen —» — ! i l.2i HÜ »,2 zg^ 2,0 2ä^ 2,lj— 2 — 3 — 2 trnb trüb trüb ^ — I — ! Guvernlal- Verlautbarungen.. Z. lä^o. (!) Nr. 22^5O. Dle hohe Hofkammer hat mit Decret von 27 v< M. Z. ^2598 verordnet, daß es von dem, in den Anmerkungen des allgemnnsn gedruckten Vriefpoftta-nffes enchaltenen Beysatze: „Es sieht jedoch jedermann frey, dasRe-ceplsse selbst zu schrelben,und sich dadurch von der Zahlung der Recepissin - Gebühr zu be freyen," von nun Zn gänzlich abzukommen habe. Es ist daher in Zukunft jedermann verbunden ^ sowohl bey der Au^f- als Abgabe eines mit Receplffe recommandirtsn Briefes, das Neceplffe von Sntt des Postamtes anzunehmen, und dafür die vorschriftmaßige Gebüh, mtt 2 kr. 3. M. zu entrzchcen. Welches zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht nnrd. Vom k. k. illpr, Gubernium. Laibach am zss. November 3826» Alops Freyherr v. T suffer er, k. f. Gub. Secretar. 3^ läo9. Kundmachung -.....^.^ (^) ^ ^ St. G. V. der Veräußerung der vereinigten Religionsfonds-Herrschaften Seitz und Seitzdorf in Stepsrmark im Cillier-Kreise. ^ Am g. Jänner 1827 Vormittag um 10 Uhr werden die vereinigtensieyer-marklschen Reljgionsfonds- Herrfchaften Seitz und Seitzdorf im Wege veröffentlichen Versteigerung in der k. k, Burg zu Gratz im Raths-faale des k, k. Landesguberniums veräußert werden. Der nach dem Durchschnitts der baren Geldabfuhren in den 30 Jahren von i3io bis einschließig 1619 mit den directivmäßigen Zuschlägen berechnete Ausrufspreis ist 82871 fi. 35 kr», d. i. Zwey und achtzig Tausend acht Hundert ein und siebenzig Gulden ZS kr. itt Conventionsmünze. Die Herrschaft liegt in Steyermark im Mie? Kreist, S Meilm von der Kreisstadt CM^ und 2 iz3 Meilen vom Markte Gonovitz, und der — 2200 ->°° dort durchführenden Triester Post- und Commerzial-Hauptstraße entfernet, und besteht aus den vereinigten zwey Gütern Seitz und Seitzdorf; die vorzüglichsten Bestandtheile derselben sind: H.. An Gebäuden. 3. Das Amtsgebäude zu Seitz/ ein Stockwerk hoch, mit Schieferstei- nen gedeckt; 2. ein besonderer Trakt im ersten Schloßhofe, z Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, worin sich auch ein Weinkeller auf 2a Startin und der Getreidekasten befindet; I. der Trakt im zweyten Schloßhofe, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, worin die Kanzley untergebracht ist, nebst 2 Kellern aus 20 und 3 Startin; 4. der Trakt im dritten Schloßhofe, zwey Stockwerke hoch, mit Zie- geln gedeckt, darin auch ein Weinkeller auf 40 Startin und ein gewölbter Getreidboden; Z. der Trakt im äten Schloßhofe, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, dermahl Controllors - und Amtsschrechers- Wohnung, nsbst 2 gewölbten Kellern auf 5o Startin; 6. die aufgelassene Stiftskirche im nähmlichen Schloßhofe, wie auch 7. die Eisgrube nebst einer Luftselchkammcr; 8. das gemauerte, theils mit Ziegeln, theils mit Schindeln gedeckte Ge- richtsdienerhaus, ein Stockwerk hoch; g. das Meierhaus, theils gemauert, theils gezimmert, ein Stockwerk hoch, mit Schindeln gedeckt, nebst den erforderlichen Wirtschaftsgebäuden: is. Das Amtsgebäude zu Teitzdorf, eineMeilevon Seitz entfernet, ein Stockwerk hsch, mit Ziegeln gedeckt, darunter 2 Keller auf Sa und iQ Startin; die Beoachung wuroe srst im ^ahre 1825 neu hergestellt; im Schloßhofe befindet sich eine besondere gewölbte Küche und ein Radbrunnen. V. An Grundstücken: Diese sind in drey Meiereysn zu Seitz, Seitzdorf und Gumming ab^ getheilet, und bestehen aus: 56 Joch 363 Quadratklafter Aeckern, 2 5 «KI « Gärten, io3 - 121I - Wiesen, 225 - 841 - Huthweiden, wofür der Pachtzins für hsusr betragt: 791 fi.,43 ^4 kr. Conv. Münze. ^. An Teichen: T^r Schupnicker Teich mit 7 Joch 776 Quadratklafter DerKorenacker - - 12 - ZZ42 - DerSkazaller - - 6 - 6a - welcher letztere aber dermahl als Wisse benützt wird. Der dermahlige Pachtzins hiefür betragt 60 fl. ^5 kr. Conv, Münze. v. An Weingarten: Der Kreutzberger-, Dörrer-und Podvinner-Weingarten mit 14Joch i524 Quadratklafter Rebengrund/ 65o Quadratklafter Wiesen, 2 Joch 1470 Quadratklafter Huthweiden, nebst einem hölzernen mit Schindeln gedeckten Weinpreßgebäude bey dem Kreutzberger Weingarten, und einem gemauerten mit Schindeln neu gedeckten Winzerhaus und großer Weinpresse bey oem Podvinner- und Dörrer-Weingarten. N. An Waloungen: 2353 Joch 374 Quadratklafter größtentheils Buchenwaldungen, nut Eichen, Birken, Erlen und Nadelholz vermengt, und sino mit mehreren Servituten belastet. Von diesem Flächenmaße sind jedoch 2 Joch 10-20 Quadratklafter in Aecker, und 770 Quadratklafter in einen Weingarten umstaltet, wofür der-mahl ein Pachtzins pr. 10 fl. i5 kr. Conventionsmünze eingehet. ^. Au Domin ical-Nutzungen ^ 0 n Unterthanen. Zu dieser Herrschaft gehören: ^ t.33 ^holden, in mehreren Pfarren und Bezirken zerstreuet/ welche jahrlich zu entrichten haben. 1. Im Gelde: An unsteigerlichem Gelddienst . . . . . 563 fi. 8^4 kr, - dto. Robathgelos . . . . 43 - 4Ü - - unwiderruflicher Zinsgetreid- und Kleinrechten- Rcluition . ^ ^ , , . . 29 - il - - unwiderruflicher Lämmerzehent-Relmtwn . . 3 - Ü2 2j4- dto. Robath-Reluition . . «1237- 2^4- - Zins von Dominical-Entitäten . . . 172 -Z5 - - unveränderlichem Berg-und Schreibgelds^^^^^i5^^^ Zusammen 206,0 fi« 28 kr. — 2202 — 2. An vorbehaltener Natural - Robath: ' I^Zwey^ Holzet' Hand- spanniger , .° Zug- backen Arbeitstage Klafter ! gegen Vergütung pr. Zur Einbringung des herrschaftlichen Gar- j benzehentes. . ,. . . ^33 224 .^ — Zur Einbringung des herrschaftlichen ! Weinzcheutes . . ^ < 144 i?5 — Zu Fischteichen ^ . . . 66 26 — ! Zu Garbenzehentein legen . . ' H4 — ^. z Zu Bergrechtmessen ... ^5 ^ ^ ^ Zu Brennhblzhacken im herrschaftlichen > .' Walde .....—- 169 l Zusammen . ! 422 42K t ^bg i 3. An Klei «.rechtens 1 Lamm, i4 Kapaunen, 29 Hendl, 12672 Eyer, »- z53 Pfund Käse, 32 Pfund HaarzehMge; dann noch unter dem Titel Sackzchsnt: 7ä 1^2 Hendl und 73l)Z Pfund Haarzchlinge. An Geteeiddienst: An Zins - und Sackzehent-Getreide und Vogt - Hafer: S94 Metzen io2MMaßl Weihen, 76 - Z32jH - Korn, 7Z - ZS7I12- Hierst, 3o6 e Z6 Ij3 e Hafer. 6« An Naturalbergrecht und Zinsmosi: 47 Startin 5 Eimer 35 Maß. -" 22O3 — <-. An Laudemien, Mortuarien und Taxen: Das Laudemium mit 10 pCt. bey jeder Besitzesveränderung; von Berggütern aber, wenn nach einem Sterbefalle ein Ascendent over Descendent zum Besitze gelangt, nur mit 5 pCt. An eingetheilten Laudemien gehen jährlich, jedoch widerruflich ein 2 fi< 24 3j4 kr. Conv. Münze. Das M 0 rtuar wlrd von Rusiicalunter-thanen mit 3 pCt, von Dominicalisten, Bergholden und Inleutsn mit t pCt. vom reinen Verlaßvermögen bezogen. Die Kaufs-oder Schirmbriefs-Taxe wird nach dem Realk tätenwerthe verschieden: zu 2 st. Zo kr., zu Z fl« 3o kr. und zu 4 fl. Zo kr. abgenommen. Die übrigen Taxen aber werden nach den allgemeinen Taxord« nungen emgehoben. II. A n Z s h e n t e n: Der Getreidegarben - Zehen t von Wetzen, Korn, Gerste lind Hafer in vier Pfarren mit zwey Drittel, und in 13 Gemeinden voll-standig; jedoch darf der Zchent von der Gersts nur bey den eigenen Unterthanen abgenommen werden. Diese Zehente sind dermahl um 710 fl. Conv. Münze verpachtet. . Der Weinzehent in ä Pfarren mit zwey Drittel und in zi Gemeinden ganz mit der laten Maß. Diese Zehents sind dermahl ebenfalls bis auf H Gemeinden um jährl. b2ö fi- ä9 kr. Conv. Münze verpachtet. I. A n I a Z d b a r k e i t e n: Die hohe und niedere Jagdbarkeit in 4 Districten theils allein, theils mit andern Dominien gemeinschaftlich, dermahl um jährliche 45 fi. ;I kr» Conventionsmünze verpachtet. ^ ^ A n F i s ch e r e y e n: Die Flußfischerey in Z Bachen,, und der ausschließliche Fischotterfang im ganzen Cillier Kreise bis an das Ufer des Draussussss. Der dermahlige jährliche Pachtzins hiefür betragt iZ fl. 3o kr. C. M. ^« P a t r 0 n a t s - u n d B 0 g t e p r e ch t e. Das Patronats- und Vogteyrecht über die Pfarrspfründe und Kir-chs unserer lieben Frauen zu Svi'talitsch. ^. W e r b b e z i r k. Dieser besteht aus 26 Conscriptions-Ortschaften, in 3 Pfarren mit einer Bevölkerung von^cZz Seelen; dann ist die Herrschaft zugleich Stsuerbezirksobrigkeit über 3 Steuergemeinden- Zum Ankauft wird Jedermann zugelassen/ dsr hisrlandes Realj« taten zu besitzen geeignet ist. — 22oH —- Demjenigen,, welcher in der Regel nicht landtafe!fähig ist, kömmt für den Fall der Erstehung dieser Herrschaft für ihn und seine Leibeserben in gerader absteigender Linie die Nachsicht der Landtafelfähigkeit, und die damit verbundeneBefteyung von der Entrichtung des unnobilitirten Zinsguldens in Hinsicht dieser Herrschaft zu Statten. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises als Caution bey der Versteigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf den Neberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der k. k. Kammerprocuratur geprüfte und als bewahrt bestätigte Sicherstellungs-Acte beyzubringen. Wenn Jemand bey derVersteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, ft ist er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmlich, fü? diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines Commit-tenten auszuweisen. Der dritte Theil des Kaufschillings ist von dem Ersteher ä Wochen nach erfolgter Genehmigung des Vcrkaufsactes noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andern zwey Drittheile hingegen kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert, und mit 5 vom Hundert in C. M. und in halbjahrigen Raten verzinset werden, binnen 5Jahren in 5 gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen. Die zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungs-Daten und die Beschreibung der Herrschaft, wie auch die ausführlichen Kaufsbedingungen können bey der k. k. steyermärkischen Staatsgüter-Inspection im sogenannten Vicedomhause zu Grätz eingesehen werden. Wer die Herrschaft selbst in Augenschein.zu nehmen wünschet, kann sich an das Verwaltungsamt Seitz wenden. Von der k. k. steyermärkischen Staatsgüter^Veräußerungscommifsion. ^ Grätz am 25. Dctober 1826. Anton.Schürer v. Waldheim, f. f.- Gubermal-mid Präsidial-Sccretär. Vermischte Verlaut ba r u ng en. Z. 1474. E d i c t. Nr. ,92«. (2) Von dem BezirksgenZte der Herrschaft RcifniS w,ird biemit bekannt gemacht : Es feo über Ansuchen der Anna Leßer und des Bolrc Malsclitz, Vormünder des minder« jährigen MHtthq.uK Leßer von H^derWS., Besstzer c,inec/"der Herrmafl Neifnih wd Urk. Fsl. 9^2zinzbaren Realität, in d«e Amortincuna nächst.hinder hierüuf vorgemerk-ten, in Verlust gerathenen Sckuldurtunden, rcfpccllve deren Intudülat'.onscertzficüte, gewVjget worden, aiZ:" ,^"'^ , , ? , ») der Sbuldodligation ddo. ,. Iunl? st in^d. 8. Iuny »7g5, des Georg Zwaysk von Brickel pr. 2l5 Kronen oder 426 fi. 25 kx.; "- 220Z "- , b) des Vergleichs ddo. 4. et inwb. 5. October 1796, der Maria Anna Lester set. Mutier des scl. .Martin Leßcr, wegen 65 fl. 2'ä tr.; " ' - c) her Schul'odligation doo. 16 Jänner et imab. 27. Februar »797, von 25 st, 5 kls des Mathias Novak von Rcifnitz ; 6H der Sckuldodligation doo. 4- May z6ai et intab. 25. July »807 pr. 267 ft. 5o f^. des Georg Zwaycr von Hrickei; e) der unterm 25. Mao i2o5 auf die ebsndenannte Schuld pr. 267 fl. 5o kr<, dann unterm ^6. May iöo6 auf die oben sub 2 berührte Schuld pr. 426 ft. Z5 kr° er« folgten Huperintadulatisn dös Testaments vom 5. December z6o, ; s) der Schuldobligation vom 9. et int^. ,3. December ^9oF, des Iobann Georg Zwaoer von Sodfrschiy pr. g2 fl. 24 fr.; g) des ^ch^Uödrnfes vom' 19. Juno und intad. Ja. October 1602, des Georg Veßel von Vodelschih mit 45 st. 3? kr.; K) des Bestand. Contracts ods. e^ intab, 3z Octsber 1604, des Baith. Arko vsn Ss- derschih vr. l2o ft.; i) des heilüchsrnefcs vom 26. Octsder et inwk. Z<, November »804, der Kinder erster Ehe Johann und Anton, wegen 55 ft., welcher auch auf die Wiese Shupema intabulrct ist; !l) der Urkunde vom 5 «>t intak. 21. März 1807 mit 35 ss. der obaenannten zwev Kinder Johann und Anton Leßer: Y deö gcrichll. Vergleichs vom i3. efjnwb. 21. August 1807, des Johann Bon vsn Niederdon'pr. ,45 fi.; in) des Schu>ofckeins vom 4. el. imak. ,3. November i5za pr. 200 fl., des Alsys Gruvcr voa Merleinslauth. Die!?mnach haben alle jene/ welche aus rvas immer für einem Rechte auf die hier genannten Schuldforderungen ^""^ Anspruch zu macben vermeinen, solchen binnen der FrM von emem Jahre, secks Wochen und drey Tagen bey die. 1.M Vez. ^enwte um so gewisser anzubringen und zu erweisen, alö im Wlorigen auk weitcrev Anlangen der Anna Leßcr und des Bstte Marschitz die obbenannten Schuld« scheme und resp. deren Intadulations.Certificate a!s gctöötet angesehen, und die Exta-bulatwn derselben bewll^lgec werden wird. Bez. Gericht Reifnih den 26. November 1Z26. Z. »425. T d i c t. Nr. l2ai. (2) Von dem Bezirksgerichte Reifnih wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es sey über neuerliches Ansuchen des Lorenz Putzel vc:n Weit^rSdorf, in die executive Verstei. Wrung der, dem Joseph Tschampa von Brükel eigenthümlich gehöncen, der Herrschaft KnfmV fub U?'>. Fol. go4 dienstbaren ij2 hübe sammt dazu gehörigen Wohn- und ^dirthfchafts-Gebäuden, wegen schuldtgen 12 ft. M. M. c. 5. c. gewilliget, und hiezu orcy Termine, nähmllch der eiste auf den 6. November, der zweyte auf den ,4. De» um "/,'^' "^ rer dritte auf den »3. Jänner t. I. 1827, jedesmahl Vormittags re l^ 5 / ^'" ^"^ Nrükel mit dem Beosatze bestimm: worden, dasi, wenn obdenann« Ocl^^ ä ^^^ Zugehör bey der ersten und zweyten Feildiethungstagsatzung um den t^n lönnte^be >^^' ^^^ ^ tr. M. M. oder darüber nicht an Mann gebracht wer- 3^,' i^« ,^/^ bni^^ aucb unter demselben hintan gegeben werden würde. A?« ^» P "MtRelfmtz den 3,. July 1826. ^nmerrung. ^3ky der ersten Feildiethungstagfahung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. s^ ^' > Ä- .. ^ Edict. Nr. 17A7. aern/,. k^ ."" Bezlrkvgerichte Herrschaft Reisnitz, als Concursinstanz, wird hiermit ass. Conr,^ ^ gemacht: Es sey über Ansuchen des Georg Noßan, Gregor Klowar'fchen Con'n.«"^'Verwalter von Niederdoif, in die öffentliche Versteigerung d«r, zu dieser Reifni??^'^ aeborlgen, zu Niederdorf sub Haus. Nr. bg gelegenen, der Herifchaft W^n^ >A"'.?l- 222 Et Urb. Foi. 37g zinsbaren 1^4 Vude sammt dazu gehörigen ^oon. und Wirthschaftsgebäuden gewiNigel, und hiezu die Tage auf den ". December derd«',5 ' >' Banner k. I. 2827, jedesmahl Vormittags um -o Uhr im Orte Nie» ^«s nut dem Besfahs bestimmt worden, haß, tvknn sbengenannte Reatttät bey tzn — 2206 — ersten und zweyten Feilblechungstagsahung um den Schätzungswerth pr. 5oa st. M. M^ oder darüber nicht an Mann gebracht werden sollte, wegen der weitern Veräußerung der Creditors« «Ausschuß einvernommen werden wird. Die Licicationsbedingniffs können in dieser AmtskaRzley eingesehen werden. Bez. Gericht Reifnih den 6. November 1626. ^l2) Von dem Bezirksgerichte der k. k. Sameralherrschaft 3aÄ wird hiemit allgemein kund gemacht: Man bade über Ansuchen des Herrn Dr. Lorenz Eberl, als Curator dee'minderj. Andre Wergant'scben Kinder, in die Ausfertigung der Amortisations« Edicts, rücksichtlich der zu Gunsten der Elisabeth Miller auf den, der Pfarrkirche Gr. Georg zu Altenlack dienenden Merlandsacker und Wlescn sub Urb. Nr. 79, Rect. Nr. 53 intabutirten und angeblich in Verlust gerathener Schuldsbligation ddo. et iiNäb. iS. May 1799 pr. ^55 ft. gewilliget. Es werden daher aNe Jene, die auf diesen Schuldbrief «in Recht zu haben rcr-memen, biemir aufgefodert, dasselbe binnen Z Jahr, 6 Wochen und drey Togen s^ae-wiß hierorts geltend zu machen., widrigens nach Verlauf dieser Zeit, über ferneres Au. fuchsn, der benannte Schuldbrief sammt dem Intabulatwns. Certlficate für null, mHNg und kraftlos erklärt werden würde. Bez. Gericht Staatsherrschaft Lack 17. November 1626. Z. 1422. Edict. Nr. 1742. (2) Vom Bezirksgerichte der k. k. Camcralherrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Valentin Karlin von Lack, in die Ausfertigung der Amortisations-Gdicte rücksichtlich deö, zu Gunsten des Franz Mocher auf dem. in der Scadt Lack, Capuziner. Vorstadt fud HauK-Nr. »5 liegenden hause inta« bulirten und angeblich in Verlust gerathenen Schultschsins ddo. et inwb,. 2b. October 2790 pr. 400 ft> Landeswährung, oder 5^o st. deutscher Währung gewiNiget. W werden daher alle Jene/ die auf den benannten Schuldbrief ein Recht zu haben venncinLn, hiemit aufgefordert, dasselbe binnen rinem Jahre, söchs Wochen und drey Tagen fogcwiß hierorts geltend zu machen, widligens nach Verlauf dieser Zeit, übex ferneres Ansuchen, der benannte Schuldbrief sammt kem Iatadulalions-Certificate für null, nichtig und kraftlos erklärt werden würde. Bez. Gericht Staatsherrschüft Lack den !7. November 1826. Z> »4l3. Edict. Nr 2078 (2) Hon dem Bez. Gerichte des Herzogthmnö Gottfchee wird bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen des Matthäus und der Magdalena Hudolin, in die Amortisiruna der anaeblich m Verlust gerathenen Urkunden., als des Vergleiches ddo. 7. May l8att mit 200 B ^ zu Gunsten des GeorgWiderwohl aus Merleinsrauth,und dcs NotariatsHctes ddo. ia W^n 1812 mit i,5 ft. G. M. zu Gunsten des Andreas Knaus von Merleinsrautb lautes gewilliget worden. Es werden daher alle jcne> welche aus sdigen Urkunden was. im5 mer für em Recht abzuleiten vermeinen, aufgefordert, lhre Anfrrüche binnen ein m^ab-re. Ms Wochen und drey Tagen sogewih hlerorts geltend zu machen M nach Veriauk dnses Termmes dle Urkunden für null und wirkungslos erklärt werden würben ___Bez. Gericht Gmschee am 10. November ,626. wur.en. 3» i3gg. Ein Gerichtsdiener /Z) wird bey der Cameralherrfchaft Veder s, gegen emen Gehalt jahrliche? 120 ss./ freyer Wohnung und den gesetzlichen Zustellungsgebühren, aufgenommen. Der dttsen D:enst zu echalten wünscht, hat sein mtt dcm legalen Zeugnisse über feine Moralität^ bisherige Dienstleistung/ vollkommene Kenntmß der kralnerischen Sprache und körperlichen Beschaffenheit instrmrtes Gesuch längstens bis i5. December d. I. bey diesem Verwaltungsamte einzureichen. ^ ^ Vnwstltungsqmt der Eamsralherschaft Veldes am 12. Novembsr z826. ""^ 220? ^^ Gubernial-Verlautbatungen. 3.,4°8. Kundmachung -^^— des versieigerungsweistn Verkaufes der, zum kärnthnmschen Religions? fonde gehörigen, im Klagenfurter Kreise gelegenen Herrschaft Victring und der bey dieser Herrschaft verwalteten sieyenschen Studienfondsgült Millsiatt. (!) Am 3o. December d. Z. um 10 Uhr Vormittag wird in dem Gu-bernial-Rathssaale des Landhauses zu Laibach die, zum kärnthnenschen Religionsfonde gehörige, im Klagenfurter Kreise Zelegene-Herrschaft Victring, sammt der sieyrischen Studienfondsgült Millsiatt, welche bey dieser Herrschaft bisher auch verwaltet wurde, dem Meisibiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staatsgüter - Ver-üußer ungs, - Hofcommision öffentlich feilgebothen werden. Der ausgemittelte Ausrusspreis für die Herrfchaft Victring betragt . . . . 120^670 fi. So kr. C- M. und für die Gült Millstatt . . . 5,297,- 40 - > - somit für beyde Körper . . . . 126,968 st. Zo kr. C. M. Einmahlhundert fünf und zwanzig Teufend neunhundert sechzig acht Gulden Zo kr. Conv. Mün-ze. Die Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen der Gült Millsiatt wurden bereits mit der Kundmachung vom 24. July d. I. Nr. 2o3 St» G. V. zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daher sich hier lediglich darauf bezogen wird. Zene der Herrschaft Vietrmg, welche Herrschaft Mtl. Meilen von Klagenfurt entfernt liegt, bestehen aber in Folgenden: I. An Gebäuden !. Die sogenannte ^orezwr^ mit zwey gut comsrvilwQ Stockwerken^ und mit Ziegeln gedeckt. 2. Das Larnaräi, Daalgebäude. 3. Die vormahlige ^lückru^ welche vermahl alsPfftnhof benützt wird. 5. Der Getrewkasten mit 2 Stockwerken, worauf 4000 Metzen Getreide Platz, haben. , S. Ein Meierhaus mltH Stockwerken^sammt.Magenyüttsn, DreM tenncn, Dtallungen und Futterbehaltmssen. 7, Die sogenannte Waschküche.. ^> ». Die Wehstallungm für loo Stück. (Zur Beyl. Nr. 94 d, 24. Nov. S26.) B "" 22o3 ^- 9. Die Schulleheerswohnung und das SchuUaus, welche Gebäude zwar ein Eigenthum der Herrschaft sind, deren Herstellung oderRe-parirung aber im Wege der gesetzlichen oonourren- bestritten ist. Im Schulhause befinden sich -Keller aufäoo Startin Wein^ und ein Getreidkasten, deren Mnützung der Herrschaft vorbehalten wiro« iO. DasAmtsdienerhaus^ die herrschaftliche Wirthstaftrne, die Ziegel-Hütte und die Breter- Säge. Die Gebäude von i -«° 9 i»o!usivs sind durchgehends gemauert und mit Ziegeln gedeckt. Mehrere der vorbenanntenWohnungs- undBehaltnißtheile sind gegen zWl jährige Ausiündlgung für den jährlichen Methbetrag pr. 101 fi. 45 kr. Conv. M. M. an verschiedene Partheyen vermiehet. U. -A n G r u n d st ü ck e n. Taut dem unverbürgten Steuer-Regulirungs-Ausmaß besitzt diese Herrschaft an eigenthümllchen Dsmimcal-Grundstücken, und zwar: an Gärten - - - - I Joch 1426 lD Klafter. - Aeckew - - - ? 62 - 1Z29 -? Wiesen - - - - ^17 - Z29 - - Huthweiden - - - .«9 ^ i4gZ - Hier wird bemerkt, daß ,. Diese Grundstücke laut Pachtcontracts ääo. 5o. August 1824/ für die Zeitdauer vom 1. November 2824 bis Ende October igZo verpachte: sind. H- Daß hiefüt jahrlich anPachtfchillingen bezahlt werden, uno zwar: für Garten - - - - i3fi. 41 kr. M. M. - Aecker - 0 - - ä?6 - 5l Z ? - Wiesen - - - - , 949 - 23 - - - Huthweiden - - . - -, 23 - 10 - - Zusammen " 1468 ft. 5i.l4kr.M. M7" 3. Sind unter obigen Grundstücken auch jene, und zwar: ! Joch !26S lD Klafter Aecker und 1 - ,390 - Wiesen, dann -°" - ,52 - Garten ' ' enthalten, die dem jeweiligen hieeortigen Pfarrer für den jahrl.Pachtfchil-ling pr. zofi. 47^4kk., welche? auch schon unter vorstehender Pachtschil-lmgs-Summe begriffen ist, in Folge Hofentschließung vom 7. August und Kreisamts-Intimstion vom 23. August 1787 Nr. 4921 zum Genusse überlassen Md. 4' Ist in denPachtcontraeten die Bedingung enthalten/ daß wenn die Herrschaft Victring während der bedungenen 6 Pachtjahrs verkauft oder verpachtet werden sollte, derTontract erloschen sey, ohne daß der Pächter --- I2OA «- von dsr Herrschaft, außer der Rückzahlung dss etwa gmicipirtan PachtschU- lmges, und außer der durch unpartbepifchs Schätzung erkannten Vergütung des etwa auf die verpachteten Grundstücke ausgesäeten Samens, und der fürdis nächstfolgendeFechsung bestrittenenCulturs-Kosien,eine wie immer genannte Entschädigung zu fordern berechtiget seyn sokle. 5. Wird bemerket, daß diese Grundstücke sich ganz nahe am herrschaftlichen Schlosse in ebener Lage und guter Arrondirung befinden. III. A n W a l d u n g e n. Nach Inhalt der unverbürgten Iosephiniscken Steuer-Regulirungs-Ausmaß hat diese Staatsherrschaft an eigenthümlichen Dominical-Waldungen 260 Joch 807^Klafter zunächst beym Schlosse zu Victring, die mit Fichten, Tannen und Farchen ziemlich gut bewachsen find. Hier wird bemerket, daß hieraus F. 9 den herrschaftlichen Unterthanen das jährlich erforderliche Holz und Streu zu ihrem Hausbedarf, und 2. daß zu dem der Herrschaft dienstbaren Meierhofe Ebenau im Drauthale jährlich 6 farchene Brunnröhrs mit 3 Klafter 2 Schuh Lange verabfolgt werden müssen. 2. Haben hierin die Orts Opftrholz und Weitschach das Rechtler Hornviehwewe zur Zeit, wenn das junge Holze schon aus den Zahnen des Viehes gewachsen ist. 4> Ist der Thiergarten, dessen Flächenmaß mit 3 Joch Sooll^ Klafter' unter dem Flächenmaße der vorstehenden Waldungen enthalten ist, wegen besserem Vortheils, gleich den übrigen Meiergründen verpachtet, und der PachtschiAng von selben unter jenen für die Huthweiden begriffen. IV. An Teichen. Die Herrschaft hat 19 eigenthümliche Teiche, im Flachenmaße von ZI Joch yol lH Klafter nach der unverbürgten Ausmsß der Sttuerreguli-rungkbögen. v. Fischer sprecht e. Die Herrschaft Victring übt die Fischerey aus, in demRaufchele, in dem Müller - See, in dem Flusse Glanfurt, in der WeitensVorfer Lacke, in letzterer nur alle 2 Jahre, nachdem sie in dem Benützungsrechte mit der Stadt KlaZenfurt wechselt. Die Teiche «nd iv., so ^m die obigen Fischereyrechte, sind um jährliche » li9fi. 4kr, C-M. verpachtet. VI. D a s T a f e r n r e ch t ist tzermahl bis Ends October 18Z1 um jährliche io3fl. iSkr. E.M. fanzmt einem Ketterhause und dem Wirthshause verpachtet. B2 . >^I. Z i e g e l b r e n n e r e p. Dttse wird wegen zu geringen Ziegelpreises gegenwärtig nicht betrieben. VIII. Breter - Säge. Diese ist laut Pachtcontract vom 3i. October 3624, für die Zeit Vom F. November 1824 bis Ende October i33a für den jährlichen Pachtschilling M 16 fl. Conv. M. M. verpachtet. l'X- I a g d r e ch t. Die der Herrfchaft Victring gebührenden IagdrechtL bestehen z. In der hohen und niedern Jagd in dem ganzen Umfange dieses Bezirkes. 2. In derReisjagy imHackel undimZwanzgerBerge imHollenburgerBezirke. 3. In der Gegend ob St. Veit mit der^Reisjagd und Wllobahn. Z. Im Pißweger Districts, b. ^ Rabinger dto, . O. - Frauensteiner dto. und ck - Kreuger und im Steinbüchler Vto« Hier wird bemerkt, daß 1« diese Iagddnmcte laut den Pachtcontractsn ääa. 12. November 1822, und vom 3i.October 1824 für dcnZeitraum vom H.November 1834 bis dahin Ende October 1832 für den jährlichen Pachtschilling pr. 2t 7 fl. 67 kr. Conv. M. M. verpachtet smo. 2. Ist in dem Pachtcontracte die Bedingung enthalten^ daß in dem Falls, wenn diest Herrschaft während der Pachtzeit verkauft, y^^ im Gaw zen verpachtet werden sollte, so ist der Pachter verbunden, alsogleich vom Pachte abzutreten, ohne einige Entschädigung, außer derRückzahlung des etwa amicipirwQ PaniMillings, ansprechen zu können. Z. Hat die Herrschaft HoAenburg in Folge einer alten Verbindlichkeit jährlich entweder ein Wilostück abzugeben, over hiefür die,Reluition mit 8 fl° W. W> an diese Herrschaft zu bezahlen. X. An Dominical-Nutz""qp on Unterthanen, Die Unterthanen, die in m ^erbbezirkm zerstreut liegen, sind im Catafier beansaget, m:t Z39 H64 Rusticals Sanzhuben 65 i7jZ, Kauschen, UNd ^ Zi öiDch Zulehen. Z7 Dominical-Unterthanen , ^ 66 ^dto. Zulehem Daher zusammen 601 Heimsitze und i55 Zulehen z?56 zusammen« Die frühere Begültung betrug . . 687 Pfund —ß, 2 3^dk Die gegenwärtig wirkliche Geldeindienung betragt laut der unterm 24. October 1820 buchhalterisch rectificirten Schuldigkeits-Tabelle ääo. 7. July 1620 nach bereits berechnetem 20 " j <> Nachlasse an unveränderlichen Gaben . . . . . ä5/7st. Zokr. W« W/ XI. An La u demie n. Bey Abnahme der Laudemien dient das Ehrungs-Z^iema <3äa. 9. Jänner' 1797 zur Richtschnur. Soweit darin die Ehrungen nicht festgesetzt sind, hat der bey der letztenVeranderung abgenommene Betrags oder das gesetzmäßige Siebentel von dem unpartheyisch erhobenen Werthe des unterthamgen Gutes einzutreten. Bey den Besitzveranderungen auf den sogenannten Moosgründen wird ein An-und Abfahrtgeld mit zo l^oosnw von dem unpartheyischen Schatzungswerthe abgenommen. Nebftbey wird auch noch das Kauffreygeld mit Beobachtung der gesetzlichen Normen eingehoben. An Briefgeldem wird die Schirmtaxe von einer Ganzhube mit Z fi. —° kr. Halb do. - 1 - ZO - Viertldo. ^ z - —. - Kausche - «« - Zo - abgefordert.- Nebstbey behebt dieHerrschaft auch das gesetzliche Mortuarium. X^H. A n N a t u r a l r 0 b a t h e n. Diese wird in Folge des Robath-Abolitions - Contractss ääo. g.Oc^ tober 17S5 unwiderruflich reluirt, und das Robathgelo ist in der Rubrik ^i-o. X. unter unveränderlichen Gelogaben enthalten. Indessen wuroen die meisten Unterthanen im Hof-und Feldamte in dem dahin verbindlich ge- macht/ daß selbe schuldig seyen, auf jedesmahlige Anforderung der Herrschast Zug-und Hand-Tagwerksarbeiten gegen dem zu leisten, daß die Herrschaft einem Hand-Tagwerker iakr. für einen Tag, für eine Fuhr beym Stift 45kr. und über Land zweyspanmg i fi., für eine einspännige Fuhr hingegen aber 45kr. zu bezahlen habe. Hier wird aber bemerkt, das die tagwerkspflichtigsn Unterthanen hier--über schon im Jahre 18^9 einen Streit angefangen haben, den die Herrschaft im politischen Wege behauptet hat, wobey die Unterthanen mit ihren Ansprüchen an den Rechtsweg gewiesen wurden, den sie auch anhängig machten. Dieses ForderunZsrecht muß daher gegenwärtig als strei-Hig betrachtet werden. — 2312 — . Nebsidem aber besteht auch die sogenannte Holzrobath, vermög welcher mehrere Untsrthanen im Hof- und Feloamte verpflichtet sino, vom Stiftsbergs zu hacken und zu führen . . . . 117 Waldklafter zu hacken allein . . . . . 266 do.Z Diese Natural-Robath wird laut Contracts vom 10. July iK-^für die Zeitdauer vom i.NoVember 18ZI bis Ende October 1829 mit jährlichen i35fl. Sgkr. Conv. M. M. reluirt, und lst zugleich vorbestimmt, daß, wenn diese Herrschaft vor Auslauf der 6 Jahre verkauft werden sollte, diese abgeschlossene Reluitisn wieder aufzuhören hätte, wenn solche der Käufer nicht länger beybehalten wollte. Wird sonach von der dießfälligen Robath-Newition p?. i35st.5I kr.C. M. abgezogen der gegenwärtige 20 'j. Nachlaß pr. . 27 - n 3jä - - so verbleibt noch die Gebühr pr. , « '^7°" io3 fi. 47 :i^kr7U^M7 Xlll. An K l e z n r e ch t e n. 2. Die Natural- Schuldigkeit an Kleinrechten, welche die herrschaftlichen Unterthanen zu geben haben, bestehen in 4 Centner Z6 U2 Pfund Haar i 167^0 Epern 55 Schab Stroh 208 Schultern 66 Kalbern 1^7 ^2Pfund Schmalz ^ Schafen z do« Wachs ZZ Kitzen 96 Kapäuncrn 2 Kastraunern 1200 Krebsen 2 Gänsen 264 Pfund Fischen allerley, 7^3 ^2 Hendeln Z5o Reinaugsn 111 Hennen und b. Die Natural-Schuldigkeit/ welche von den Zehentholdsn entrichtet wird in 70 Pfund Haar 25 Schab Stroh '' Li Hendel 3 Hennen. Folglich an beyden Zusammen: 5 Centner 3 U2 Mund Haar. 16740 Ener 90 Schab Stroh i^3 Schultern (Schwein) 86 Kalber l 167 ij2 Pfund Schmalz 4 Schafe i - Wachs 25 Kitze g5 ^ Kapauner 2 Kasträuner 1200 Krebsen 2 Gänse 264 Pfund Fische 8241^2 Hendel Z5o Reinaugen« 114 Hennen ^ Hier wird bemerket: 3. Daß diese Kleinrechte für die Zeit vom i. Nov. igIZ bis dahin 182S für jährliche . 714.fi. 28 M kr« reiuirt sind/ und daher diese Gsbühr über Abzug des 2o°s° Nachlasses . . . . .142-53 2^4 - annoch betragt . . . . '^^^I^^725^Wr7 ^- Ist in dem Reluitions-Contracts die Bedingung enthalten, daß dieser Reluttions-Conttact damahls ganz aufgehoben sey, wenn disse Seaatsherrschaft aus der Staatsverwaltung treten soVte. X.IV. An Zins-und Sackzedent-Getreide. Hieran werden )ährl. eingedient, oder nach den Georgipreisen im Gelde reluirt 34I 14M 2^3 Metzen Weitzen 2tZ Z2^s Metzen Hirs 932 26i43 2D - Korn Zzz^Z^I - Brein 3iiMU8Z)3 - Gerste , 227^6^462^3 - Hopfen zsoo i5^4g - Haber — 32^46 ' - Erbsen Z55 4oj48 - Haide j und über Abzug des 20 °l° Nachlasses annoch 1943^48 UZMstzen Weihen 170 45.l48 Metzen Hiers 7^6 2j46 3iZ - Korn 2M46!j3 -Brein 2492,^48 uz - Gerste i8l44MU3 - Hopfen ,/,40 12)46 2^3 - Haber —2^462^3 - Erbsen 204 32M - Haide Hier wird bemerket, daß 3. dießGetreid bey der.Natural-Emdienung in den Kasten nach Vie-tring gebracht werden muffe, und ^ b. daß die Adstattung in dem nach dem Schuldigkeitsjahre darauf ftlgenden Jahre zu geschehen habe. XV. A n Z e h e n t e n. Die Herrschaft hat das Klaubzehentrecht in nachbenannten Gemeinden: 2. Ziggule. ! 6. Reßnlgg. 2. Victringer Vorstadt. 7. Gleinach. Z« Trauendorf. 8. Selkach. 4. Höflein. 9. Ferlach« 5. Unterbergen. ^ io. Lsiblach. Hier wird bemerkt, daß ^ 2. Die Getreidgattungen und das Zehentbezugsrecht verschieden, und m den Pachtcontracten jeder Zehentgemeinde angeführt sind. b. Sind fämmtllchs diese Zehents laut Contract vom Zo.Iunp 182^ md zwar: die «nd ^« '., 2. und Z. auf die Dauer vom 1, November 1824 bis Ende October 1827, und jene von ^i-. ä. bis 9. auf Vie Zeitdauer vom i' November 1824 bis dahin Ende October i3Zo verpachtet. Q. Betragt der jährliche Pachtschilling . . S4I fi, — kr. und über Abzug des 20 »I" Nachlasses des . . io3 - 36 - annoch . . - « . . . « . 43^ fi« 24 k?'." Conv. M. M« 6. Ist in den Pachtcontratten die Bedingung enthalten: ..Sollte diese Staatsherrschaft während der Pachtzeit verkauft, oder ,M Ganzen verpachet werden, so ist der Pächter verbunden, gegenRück-„vergütun) des etwa anücipirten Pachtschillings sogleich vom Pachtver-«traae abzutreten, ohne irgend eine Entschädigung dieserwegen ansprs-„chen zu können. XVI. An A m t s t a x e n. Der Bezug dieser Taren wird durch die Patente vom l. Nov. iM, ^z. April 1782 und iZ. Sept. 1767, dann durch dieGubernial-Verordnung vom 27., October i8-2Z^ ^.17200, und durch die übrigen nachgefolgtm Erläuterungen bestimmt XVII. Landgericht ist keines, sondern die eingebrachten Verbrecher werden nach vorgenommenen summarischem Verhör dem freyen Landgerichte Hollenburg gegen eins zu entrichtende Tax pr. 72 Pfennige zur fernem Behandlung ausgeliefert. XVM. Werbbezirk ist mit dieser Herrschaft verbunden, in welchem nicht nur allein die Herrschaft selbst / sondern sämmtliche Meiergrünoe ihren Sitz haben,. Nach den Conscriptions-Resultaten vom v. I° liegen in demselben z3 Ortschaften^ 10Z Häuser und an einheimischer Bevölkerung 848 Seelen. XIX. AnHohsiten. Das Patronatsrecht über die Pfarren St. Margarethen in Weibisch, St. Lambert zu Suetschach, St. Georgen zu Keutschach, St. Ulrich in der Zell^ St. Erhard in Windisch-Bleyberg, St,Valentin zu Gleinach. Auch wird demKäuftr VerHerrfchaft Victring das bisher von demkärnth-nerischenReligionsfonde ausgeübtePatronatsrecht über diePfarrSt.Maria in Victring übertragen, und zwar gegen nachsiehende Bedingungen. 3. Werden sämmtliche, zu der Herrschaft Victring gehörige Wohn-, Wirthschafts - und Schlllgebauoe, welche bis jetzt von dem Pfarrer zu St. Maria zu Victring, und dem Schullehrer daselbst benützt wurden, an den künftigen Besitzer ZerReligjönsfondsherxschaft Victring gegen dem überlassen, daß er für den Fall, als er diest Gebäude selbst benutzen wollte, sowohl für dieWohnung desPfarms, als des Schullehrers, so wie für die Un- Unterkunft derSchule anständige Localitaten, und zwar ganz auf eigene Kosten, ohne bey der ersten Hersiellung oderHerrichtung die gss setzliche Concurrenz in das Mitleiden M ziehen, einräume. So lange dieß nicht Zefthchen^nblesbt der bisherige Bestand Mftecht, daher bis dahin sowohl der Pfarrer, Schullehrer und die Schule ihre gegenwärtigen koca-litäten zu benutzen haben. > ^ l,. Werden dem Pfarrer zu St. Maria die mit Hostanzley-Decket vom,7. August 1767 gegen einen jährlichen Pachtzins von 2o fl. ^7 kr, zum Genusse überlassenen Grundstücke, Wiesen und das Gärt« chen, welche jedoch immer noch ein Eigenthum der Herrschaft mrblezben-, gegen die bisherigen Bedingungen noch fernsrs zu belassen seyn. Sollte indessen der neue Herrschaftsbesitzer gegenwärtig/ oder auch in der Folge wünschen, diese Grundssücks selbst zu benutzen ^ so wird ihm das Recht zugestanden, selbe an sich zu ziehen, gegen dem jedoch, daß er für diese dem Pfarrer andere Grundstücke von gleicher Gleba und gleichem Ausmaße übergebe, ohne dafür jemahls einen höhern Zins, als jener ist, welchen der Pfarrer gegenwärtig mit 20 fi. 47 k?« C, M. leke stet, zu fordern. Dieses gilt auch für den Fall, wenn demPfarrer eine neue Wohnung angewiesen würde, rücksichtlich des Gärtchens/ welches er gegenwartig genießt, daher auch die Verpflichtung an den neuen Herrschaftsbesitzcr übergehet, dem Pfarrer bey seinek neuen Wohnung einen Garten-I'se-raw auszmnitteln. 0. Wird an den neuen Besitze? der Herrschast Victring und seine Nachfolger im Besitze die Verbindlichkeit übertragen, dem Pfarrer zu St. Maria, welcher bisher seine Congrua mit 4oc>st. C. M. aus dem Religionsfonde bezog, dieselbe vom 1. November 1826 angefangen, von welchem Tage an die Herrschaft Victring mit Vortheil und Nutzen an ihn übergeht, zu bezahlen, daher auch dem Religisnsfonde die seit 1. Nov. i326 hieran bezahlten Beträge zu vergüten. Da diese Last perpetuirlich auf der Herrschaft Victnng zu haften haben wird, so wird sie als solche auf der Herrschaft noch abgesondert intabulirt werden. Uebrigsns ist bey Bemessung dss Ausrufspreises auf diese Last die gehörige Rücksicht genommen, und dieser deßhalb um 6000 fi« geringer angenommen worden. Eben so sind auch die Patronatslasten/ welche der neue Inhaber durch die Uebertragung des Patronats über die Pfarre St. Maria übernimmt, bey Berechnung des Capitalwerthes inErwä? gung gezogen und in Abzug gebracht worden. Bey Besetzung der Patronatspfründen, wenn diese erledigt werden, (Zur Beyl. Nr. 94 d, 24. Nov. S26.) C —^ 2216 — W HMErkaufer der Herrschast, so -wie seine Besitznachfolger uuf den MMM'-Vorschlag des 6räiü2rigt5 Huädrücklich beschranket. ^ ^ ^, XX^ B o,g ch O y'r eH.t ^, . „/ ^ . ^ .D«ies.Mcht-Nt AeHerrschaft Wer,22, Heils PfMr-^OeWM'M kWM'aus. >^ ^ - ' ^ ^ , ' , ^ XXI. Hasten. ^ ^ , Dwft besichen: ^ / ^ ^- ^ , — z. In den GruHdsteuern verschiedener W ^ . keiten,nm.. . ' . « .' . ^tgfi.MHMr.'T.M. 2« Vy^VSwärtGWMftn4Zst.boG^MM.^ HWN l Vierling'Hli2j2Maßl KoW ^, ^^ , ^ , z -- i4 N2 - MsrW, , , ' — 3, ^ - ü , - Haber . , ., uw Maßkreuzer.im Gelde ä kr> M W. ^,, , , ^ 5. An Weg- uw Brückenkosten der Herrschast^Hollenburg Ho fi. —kr« W..W« H. An SUfrung und Beytragen ZUM Armeninstitut 4 Z0 - IZ ^ -b. An Unterthansentgängen . . . .. . 222-52^4 - 6. An °""' sverbindlichkeitenalls 20 Pqhre « ,, >6-^i2- , - L..^ ... .^fer wiro Zedermann zugelassen / dee in,Kärnthen ,zum Besitze von RealitHlen geeigner ist /wobey jedoch erinnert wird./ Haß zu Folge eines hohen Hosiammer- Decrets vom B. April i8l3 die christlichen Erkäu-fer der Sraats-und Fondsgüter, welche dieselben unmittelbar von der Beraußerungs- Commission an sich bringen, und zum Besitze landtäflicher Realitäten nicht geetgnet smd, Nr ihre Person, und ihre in gerader Lmie abstammenden Leibes- Erben^ die Dispens von und Entrichtung der doppelten Gülte erhalten. Wer an der Versteigerung als Kauflustig« Antheil mehmen will, hat als Caution den 10. Theil des Ausrusspreises mit i2,596fi.Gi kr. C.M. bar zu erlegen, oder eine von der ck.ck.KammerprocurMur geprüfte und bewährt befundene fideyussorische Sicherstellung -beyzubringen. Dieft Kaution wird, wenn sie bar erlegt wurde., Dem Meistbiether an der ersten Kaufschillingshälfts abgerechnet, die fioeijussorische Sicher-siellung Aber nach Hollständig .berichtigtem ersten vertragsmäßigen Kauf-schillingserlage ihm zurückgestellet werden. Alle übrigen Licitnnten mhalten die eingelegte Caution nach vollendeter Versteigerung, oder žauf Verlangen sogleich, wenn sie sich erklären, keinen Anboth weiter machen, und das Ende der Licitation nicht abwarten zu wollen, zurück. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist schuldig, sich vorher mit der Gewalt und Vollmacht seines Comnnttenten auszuweisen« Der Meistbiether hat das Drittel des Kaufschillings unmittelbar nach erfolgter höchster Bestätigung des Verkaufsactes, und noch bor der wirklichen Uebergabe öes Gutes bar zu berichtigen, den Ueberrest kann er nb^er gegen Dem^ baß er auf dem erkauften Gute in erster Priorität versichert und mit fünf Dom Hundert w Conv. Münze verzinset werde, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsacten, so wie auch die ausführlichem Verkaufsbedmgnisse und die Gutsbeschreibung können täglich bey der k. k. illyr. Staatsgüter-Veraußerungs-Commission eingesehen werden; auch ist es jedem Kauflustigen unbenommen, im Orte des Staatsgutes selbst alle Theile desselben persönlich in Augenschein zu nehmen. Von der k. k. illyr. Staatsgüter-Veraußerungs-Commission. Laibach am 2i. October 5826. Franz Freyherr v. Buffa, k. k. Gubernial-und Präsidial-^Secretar< AemNiche Verlautbarungen. Z. K^o2. Ku n d m a ch u n g' ää Nr, 675. Erledigte Tasse - Controüors - Stelle. (2) Bey dem k. k. .Bergamte in Idria, ist die Werksrasse - EontröllorssteA erledigt. Ma dnsem Dienste ist ein jährlicher Gehalt Don 600 fi. M M. / ein jährl. Holzgeld mit ^3 fi. M. M., dann dsr Genuß einer freyen Wohnung/ emes Gartens und Krautfieckcs verbunden« Die snH um ^dlestn Dienst bewerbenden Competenten haben ihre Gesuche sammt Zeugnissen und der Erklärung,'daß sie im Stande sind/ die für diese DlcrMelle erst bemessen werdende Caution zu erlegen, an das k« k. Oberbergs amt und Beragerucht m Klagenfurt längstens bzs 3o^ December 2626 em^usen-chen. Vom k. k. Obndergamte und Berggerlcht? fur das Kömgrezch Illprien. ,Klagenfurt den ä^I^vembe^ ^826.^^^^^ Vermischte Verlautbarungen. 2 1H0H. Vorladun-gs. Edict, , 'Nr, 2722 s2) Hom Bezirksgerichte der k. t. Staatöherrschüft Lack MtdHlernnt äNgemeln tund ^pmackt- Es werde am 3o. d. M. Vormittags um.q Uhr in Hiesiger AmtskHnzley der Rttla^ de5, im Jahre T8a5 verstorbenen Johann Ochsler, gelrefenen Hutmacherme.ster in der Stadt Lack sub. H. Nr. 7g. abgehandelt werden, bey welcher dn Verlassenschafts« Laubiger, bey Vermeidung der im §. 6»4 a. b. G. A. ausgedrückten Holgen, zu erscheinen vorgeladen werden. Lack den '1. November ^826, ^^_^_______^««^^^«^^———-—^ ^'co^Von dem BenlksgerichteHer Mrafschaft Auetfperg wird snmit allgemein bekannt gemacht: Es sey ausAnsuchen des Herrn Dr.Ioseph DMel, als Vertreter de masse des Georg Hotschevar, gewesenen SchWMHändler in Nlemlafchttsch, ,n den ver-steigerungsweisen Vßlkauf mehrerer,zm gedaHttnCrida VVm Eridatsr angegebenen ^2« tiv», im Betrage von 2079^. 22 fr., dann noch ewiger Posten, welche sich aber im Betrage, wegen einigen Differenzen in den verschiedenen Vormerkungen, nicht genau angeben lassen, gewilliger, und zu dieser Vornahme die Tagsahung auf den 6. December 2626 Vormittag bis 12 Uhr in hiesiger Gericktskanzley mit dem Beysatze bestimmt wor« den, daß bey dieser Tagsatzung gedachte H.^!va um welch immer für einen Betrag werden hintan gegeben werden. Die Bedingnisse sind in hiesiger Gerichtskanzley zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. Auersperg den 6. November »L26. I, z^ao. Er le-digt e Gerich tsd iene rsst elle. (2) Bey der Bezirksoerrsckaft Neumarktl in Oberkrain wird mit Ende December d. I. die, mit vsrtheilhaften Bedingungen verbundene, GerichtvoienerWelle erledlgl. Jene Individuen, welche sich hierum bewerben wollen, und mit den :rforderlicken Elgenschaf« ten versehen sind, haben ihre, mit den Beweisen über Alter, Starch, bisherige Dienstleistung, Moralltät und die Kenntniß der deutschen und krainerifchen Sprache beleg» ten Bittgesuche längstens bis »o. oes kommenden Monathi December an diese Bezirts-herrschaft psrtofrey einzusenden. Bey übrigens gleichen Eigenschaften, werden jene Competenten vorgezogen, die ZN« gleich des Lesens und Schreibens kundig sind, und sich hlerüber auszuweisen vermögen. Bez- Heclschafl Reumarktt den ^o. November 1L26. Z. :26z. Amortisations'Edict. Nr. »3^. (2) Von dem Bezirksgerichte der Herrfchaft Reifnih wir3 hiermit besannt gemacht: Gs sey über Ansuchen des Herrn ^ngmund Zarfeld, Bezirtswundarzten zu Neifnitz, als Grkäufer der Valenlin Ulle'schen, im Markte Reifnih sub H-us.Nr. 62 liegenden, der Herrfchaft Reifnih sud Urb. Fol. 20 und Rectlf. Nr. il dienstbaren Gant-Realitäten, in die Amortisirung nachstehender hierauf vorgemerkten in Verlust gerathenen Schuldur-tunden , respectlve Inrabulations . Certificate g?wiN»get worden , als : «) der Cauttonsschr,ft ddo. ,. Födruar et inwb. 6. März 1766, der Eheleute Joseph und Elisabeth Degiorgw an die löbl. k. k. Tabak. Administration zu Laibach pr. 3oc> st. lautend; b) des Sautionsschcins ddo. ^5. Ltintad. Zo. Octobzz l787, der Wlt. giorgw an die löbl. k. t. Tabak - Administration zu Laiback über 3ao fi. lautend; c) des Schuldbriefes dd. 17. Iuny et imab. ^a. September lgoZ, vom Herrn Va< lentin UNe an den Johann Ramor'schen Verlaß pr. 6no ft. lautend: cl) des Schuldbriefes ddo. 24. September »600, inwb. i5, September i8o3,vom Herrn Valentin UNe an Herrn Anton Rudesch zu Reifnih pr° 45o ft. lautend; - e) der Obligation ddo. 5. Iuny, inmk. ,3. September lLoZ, vom Herrn Valenttn UNe an Herrn Anton Rudesch zu Reifnih pr. 536 ft. 24 tr. lautend ; l) des ScbuldbricfK ddo. n. Iunu 1797, intÄb. lg. September läo3, vom Herrn Va« lentin Ulle, an Herrn Mathias Perko pr. »5a ft. lautenö; 3) des Schuldbriefs ddo. 6. October ,6sl,intab. 2a. September i8oZ, vom Herrn Va« lentin Ulle an die M^ria Leßar Fefbnarin pr. ,oa ft,, lautend: K) des Uebergabsbriefs ddo. 3. December 1799, intäd. 2. November l8o3, zwischen Herrn Valentin Ulle und der Elisabeth Perouschet, nun seel., endlick i) des Sckeins ddo. «7. December,802, im»b. 3. November i6o3, vom Herrn Va« lentm Ulle andie Kirchenpröbste 5t. I'ra.nciä« Xav.ob Sajovih, pr. ,,8 st.lautend. Dtesemnach haben alle jene, welcke aus was nnmer für einem Rechte auf die hier genannten Schuldfsrderungen einen Anspruch zu machen vermeinen, solchen binnen der hiezu gesetzlich bestimmten Frist von einem Jahre, sechs Wocben und drey Tagen bey diesem Bez. Gerichte um so gewisser anzubringen und zu erweisen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des Herrn Sigmund Zarfeld die obbenannten SckuldsHeine und rs» spective deren Intabulations. Certificate als getödtet anaefehen, und die Sxtabulation derselben bewilliget werden wird. Bez. Gericht Reifnih den li. November 1625. ^ — 221g «" Gubernial-Verlautbarungen. (Z) 3' ^97- Kundmachung ^F!^^ St.G.D. der Verkaufs-Versteigerung einer im Bezirke ^Ibonä liegenden Bruder- schaft-Fonds - Besitzung. ^sn Folge hohen Staatsguter-Veräußerungs-Hoftommissions-Decretes vom 7. Jänner 0. I. Nr. im St. G. V., wiro am3o. Nov. d. I. in ..den gewöhnlichen AmtssiundeN/ bey dem k.k. Rentamte in^ona, Istria-ner Kreises/ zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung der, dem Bruderschafts- Fonde gehörigen, im Bezirke M^onZ, Hauptgemeinde?^ «on», liegenden Besitzung, Ra^^ genannt, bestehend ausAeckern, Wein-, Wald-und Weide-Gründen, im Flächenmaße von 8 Joch 1261 Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 7oäfi./ geschritten werden. Diest Realität wird, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre/um den obbeygefetzten Fiscalpreis ausgebothen und dem MeMiethenden, mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof- Commission überlaAn werdem Niemand wird zur Versteigerung^ zugelassen, der nicht vorsäusig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conv. Münze oder in öffentlichen , auf Metallmünze und auf den Uiberbnnger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßjgm Werthe bey der Versieigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte/ und als legal und zureicheno befundene Sichersiellungs^ Urkunde beybringt. . - Die erlegte Caution wird jedem Lm'tanten, mit Ausnahme Ves Meist-biethers, nach beendigter- Versteigerung zurückgestellt werden; jene des Meisibiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des'dießfälligen Contractes nicht herbcylasscn roollre, oocr wenn er die zu bezahlendeersieRate nicht in der festgesetzten Ze:l rcr-5:^-tc, bey pfiichtmäßiger Erfüllung dieserObllegenheiten aber wiro ...': ^ Betrag an der erstenKaufschillmgs- Hälfte abgerechnet, odcr c^: z'o^^ ,n^-leistete Caution wieder erfolgt werden. Wer für einen Dritten eiMN Anboth machen will, ist verbunden, die Aeßfällige Vollmacht seines Committenten der Verstsigerungs^Lom^ Mission vorläufig zu-überreichen. Der Meistbiether Hat die Halste des Kaufschillings inttsrhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter BsstätiWnZ des Verkaufsactes und-noch vor der UeberMbe zu berichtigen; die andere Hälfte (A Bsyl»Ms.94 d. 24.N0V, gM.)' D . — 222Q -- aber kann er gegen dem, daß er sis auf der erkauften/ oder in einer andern, nonnalmäßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conv. Münze verzinset, und dkZinsengebührm in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen/ wenn der Ersiehungspreis den Betrag von 5c>fi. übersteigt, svnst aber wird die zweyte Kaufschillings-halfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechmt,,,gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. z Bey gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeyläßt. Die der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in ^Udona eingesehen werden. Bsn der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-ProvinZial-Commission, Triesi am 25. October B26. Sigmund Ritter v. MoßmUern, k. k. Subernial-und Präsidial-Secretär. Z. 1398, s u r r e n d e ^ ^ ^ Nr. 20949. des k. k. illyrischen Lsndes-Guberniums zu Lsibsck. Die für das Jahr ^826 ;n Kram und Kärnchen mit Pferd ^Prämien bnheiltm Individuen werden zur öffentlichen Kenntniß gebracht. (3) Bey der für das Jahr 1826 im Laibach.er Golzvernemcntsglbiethe vorge^ nymmenen Pftrds PrämikN'Vertheilung wurden für die commnsionell als die schönsien Hengste und- Stutenfüffen anerkannten Pferde,'wtlche von Aerarials'Beschälern erzeugt wurden , den Eigenthümern dieser Pferdefüllsn folgende Pramim in k. k. Golbbucsten zuerkannt und verabfolgt, und zwar: I W L s i b 2 ,ch s r K r ? i s e, zu Krsinburg. Dem Georg Bobner sus Lechowttz Haus Nr. 6,, im Bszirke Munken- dsrf, für einen Hengsten/ siichelhärig, Dunkelfuchs mit Blaffen,"weißem Unter-« msul/ beyde hintere Füße weiß/ z5 Faust 1 Zollhoch, 3 ^2 Jahr alt — iZg ss. Dem Joseph Babitsch aus se^eje Nr. Hi, Bezirk Münkendorf, für . em; Stute/ stichelhäriger Rothfuchs mit Blsssen / beyde rechten Füße nwas — hiw ter l.nke Fuß sehe weiß , ib Faust l Zsll hoch, 3 il» Jahr alt-^- 45 st/ Dem Joseph Websr sus Strasisch Nr. 45, Beprk Müukendörf,- fük eme Srutc, slsenschimmel mit kleinem Nlümel, den hmtern Fuß wklß/ Z4 Faust 3 Zoll hoch, 3 1^2 Jahr alt — äb st. Dem Franz Hafner aus Strssisch Nr. ?5^ Bezirk Münkendorf/ für tine Stute, slsenfchimmel mit kleinem Blümel^ der hintere rechte, und vyr-here lmke Fuß weiß, 14 Faust 3 Zßll hoch^ Z N2 Jahr sl: — ^5 fi. Dem Johann Schlffrer zu Safnitz Nr. 26/ lm Vezirke Laak, für eine Mute, RsPP ohne IeichsN/ ,g Faust 2 Mnch hych^ 3 N2 Jahr a«? «- 45 st' Dem Johann Sovtschsn aus Suchadoll Nr. il/ im Bezirke Müll-ksndorf, für eine Stute, Rapp mit Stern und Schnauzt/ beyde vordern Füße etwas^ der hmtere rechte Fuß mehr weiß, i5Faust hoch, 3 1^2Jahre alt—^5fi« Dem Joseph Burger zu Vögle Nr. Z, Bezirk Michelstetten, für eine ßtute, weichstlbraun/ hinters rechte Fuß weiß/ 14 Ftzust 2 Zollhoch, I 1)2 Jahre alt — 45fl« Im N«u stabiler Kreise zu Nassenfuß. Dem Anton Turk zu Loka Nr, n, im Bezirke Neustadtl, für einen Feuerfuchs m.itBlsssen, Hengsten, i5 Faust 1 Zoll hoch, 3 N2 Jahre alt —zZZ fi. Dem Iohgnn Gurnik, rye^e Hodnig zu (?Ionov33 Haus Nr. H, Bezirk NaAnfuß, für eine lichtbraune Stute Mit Stern, 14 Faust Z Zoll hoch, 3 Y2 Ich^e sit —Hö fl. Dem Martzn Koostzitsch aus Lock Haus Nr. 6, Bezirk Neudegg, für eine llÄrhraNne Stute nnt Dtern, rechtseztigsn Schnäuze!, alle 4 Füße wciß^ 14 Faust 3 Zoll hoch , 3 l)2 Jahre alt — 45 fl. I m A d e l s b e « g t « K r e i s e zu Adels berg. .^ Dem Ioh. Klemenz zu Rakitnik, Haus Nr. 23, im Bezirke Adelsberg, ^ur nn«n H;„gft^^ Grauschimmel mit Tlgermsul, 14 Fsuft 3 Zoll hoch, 3 Dem Anton Kautschilsch zu Präw«ld Haus Nr» 5o, im Bezirke Se-nosetsch, fur eine Gluts, Honlgschlmmel mit Blassen, beyde hintern Füße tt- lvss welß, i5 Faust 1 Zoll hoch, Z z)3 Jahrs alt, ^5 st. Dem Anton Bergan in Dornegg Nr. I, im Bezirk Prem, für eine Ttute,. stlchzlhürig«Rapp mit Froschmaul, zä Iguft hoch, 3 iM Jahre alt — ä5st I m V i l l a ch e r K r « i fe zu Villach. Dem Thomas Huberin Schleichenfeld Nr. I , im Bezirke Ossiach , für nnen Hengsten, Rothfuchs mit gezegenem Blsß/ weißen Unterlippen, hinttrn linken Fuß welß, i5 Faust hsch, 3 ^2 Jährte alt—i35fl. Dem Jacob Eder zu Sauerwsld Haus Nr. 2 , lm Bezirke kandskron, für eine Stute, Dunkelfuchs shm Zeichen, i5 Faust 1 Zoll hoch, 3 ^2 Iühre «lt—^5fi. D-ün Chrlsiian Rainer zu Teuchen Nr, 1^0, BsZirk Ossiach, für tine ' 5i/ tichtfuchs mit Blüß s Schnauze!, weißen Umerllppm, i5 Fsuft hoch, 3 ^^rz«lt —ä5ft< 31cm Stbaftian Hub er zu Purgent Nr. 1, im Bezirke Ossiach ^ für eine '^ 's/ schwarzbrsun mit Stern, beyde hmtern Füße welß, z5 Faust 1 Zoll . 5 U2 Jahre stt — 45 st. '7>5M Lukas WZ5l zu Dellach Nr. ,4, im Bezirke Ossiach, für eine ^rult, Grauschimmel mit Stern / hintern Lechten Fuß etwas weiß, i5 Faust 2 Z^ll h^ch ^, 2 zj2 Ishr? alt — ^5 fi° «, ^ 2 u P u sa r n i ft. , Dem Georg Lackner zu Lgnsach Haus Nrl 7, im Ben'rke ^^«^« weiß, t3 Faust hock, 3i.l2 Ich« alt-"sss. ^ ' b"''"' l'nke Fuß Dem I°h. Tchatter ,u Stuben Nr, Z^ im'Ge>ii,f' 5^,^.>„ c' ^ für.m^Stute, w.ichse.braun m.t^H^^ Fa'ust'^F^^^ilkS Im K l a g e n f u r t e r Kreise in Völkermarkt^ Dem Valentin Dulke zu St° Urban^ ^^,e^ ^.. ^ ?« - - ^-, für einen Hessen, kästeniraun' m? B ü« l,^ « e^ n H'F«^f° ^^1'^' Dem Michael Untertirch er zu Wolftberg Nr. ,?S, im ^,.!,,«. ^. .. . Dem Andreas Scharff, vnln^ Mg^^ - <^ ^ ^. Dem Ioh> Suete vu!<;a Svorn ^u Grabtnk ss?> ,/^^' - k^< ^ , für eine Stute, Blauschimmel mit Faust Z Zoll 2 Stnch hoch, Z i^Iahre alt^ 27st " ^ "' ^ ^ - « Dem Bla,zus Mau^chler, vu^o Silabrucker zu Wadschisn Nr ,^ N. zn-k Evenchal, für eme Stute, Rothfuchs ohne ,^e chm 5 ^^ ^o 5^ Strlch hoch , I i^2 Jahre alt — 27 ff. ^ ' " ^'^«' 2 Zoll A Dem Joseph Jam zfch,vu^o 5^auöati zu Werd, W. . ^ -. MarzaDaal, fur eme Stute,, Rothbraun mit Blutes ."^' ^ ^ ^"k 3 1^2 Jahre alt - 27 ff. ' VM,n.., ^ ^.^st ^ z^ hych^ Biests wird hiemit zur öffentlichem Kenntniß gebracht« Laibach den 26. October 182A In Disnstesabwesenheit des Herrn Gouverneurs E^essen-Johann Graf v. Welspera. "'"^ Vics. Präsident. ^ « sranz Mtter v. Msnum, Z. !äc»7. '^ 2223 ^- Nr. 19^09, (2) Gubernial-Verlautbarungen. ^lDir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Ungarn Böhmen, der Lom- bardte und Venedig, von Dalmatien, Croanen, Slavonien, Gollzien, Lodome-rien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Hcrzog vsn Lothringen, Salp bürg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Nieder; Schlesien ; Großfürst in Siebenbürgen ; Markgraf in Mähren ; gefürsmer Graf von Habsburg und T:rol lc« :c. , , <^)ie zwischen Uns' und Seiner Majestät dem König? von Sardinien glücklich bestehenden Frcundschafts-Verhältnisse und das wechselseitige Bestreben, durch alle Mtttel zum Vorthelle der beydetseittßen Staaten bcvzutrsgen, haben Uns und den König von Sardinien bestimmt, den, wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteure, unter dem 17. Map 1617 abgeschlossenen Vertrag, dessen Dauer mit 17. May 1622 abgelaufen war, welcher aber, nach dem getroffenen Uebereinkommen / seither ununterbrochen fort beobachtet worden ist, nun förmlich zu erneuern und mit jenen Zusätzen zu vermehren, welche durch die Erfahrung zur Vervollständigung der Vortheile desselben für nöthzg anerkannt worden sind. In Folge dessen sind zwischen Unssrem und dem Bevollmächtigten deiner Majestät des Königes von Sardmien nachfolgende Puncte verabredet und form-Uch unterzeichnet worden: A r^ t i k e l I. Alle Civil- und Militär e Behörden, besonders ader die den Gränzen zm nächst befindlichen Mllitar-Commandanten bevder Staaten, ssllen angewiesen werden, nut der sorgfalngsten Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß kein Deserteur von den respective« Armeen die Gränzen überschreiten, noch !N den Staaten der andern contrahirenden Macht Schutz und Zufiucht sinden könne. Sobald ihnen von den Behörden der benachbarten Macht dle Anzüge eines Desertions-Fasses zukommt, sollen sie gehalten seyn, emer solchen Aufforderung in der kürzesten Zeit zu entsprechen, und die Behörden, welche sich an sie gewendet Habens von den zur Aufsindung des Deserteurs getroffenen Verfügungen zu verständigen. , Artikelll. Diesem zu Folge sollen alle Militär-Personen, ohne Ausnahme, ftv es von der Infanterie, Cavallerie, dem Fuhrwesen oder irgend einem anderen Militär-Zweige der Oesterrelchischen oder Sardimschett Armee, welche das Gcbttth der anderen Macht betreten würden, ohne mit einem Passe oder einer Marsch-Route in guter und gehöriger Form versehen zu seyn, auf der Stelle angehalten, und mu Allem, was sie an Waffen, Montirungs-Dtücken, Bagage, Pfnden N. (Zur Beyl. Nr. 94 d. 24. Nov. 626.) E mit sich genommen hatten, »uch dann-ausgeliefert werden, wenn dergleichen Deserteure noch nlcht reclamirt worden wären. Zu dleftm Ende soll dem Commandanten des der Gran-e zunächst befindlichen Militär-Postens bmnen 24 Stunden, oder so bald es nur «mmer geschehen kann, von der Anhallung des Deserteurs, mzit Bezeichnung des Regimentes, von welchem er entwichen lss, des Tages seiner Anhaltung und der Gegenstande, welche er bey sich gehabt, dis Anzeige gemacht werden, damit dieser ssommandant ein Detachement zur Nebernahme des Deserteurs an die Gränze abschicken, und zugleich, nach den Bcftnnmungen des IX< Artikels, die Kosten, welche dieser wahrend der Haft für seine eigene Verpstegung und den Unterhalt der allenfalls mitgenommenen Pferde verursacht haben dürfte, sammt der im VI. Artlkel festgesetzten Belohnung oder T:gl;a berichtigen könne. Ware das angehaltene Individuum auch von der Armee eines anderen Sou« verains entwichen, mit welchem glnHfalls ein Cartel besteht, so soll es jener Armee, von welcher es zuleyl dckrnrt :st, zurück gestellt werden. Hinsichtlich der entwichenen Offnere der beyderseltigen Armeen ist sich noch ferner nach den dießfalls zwlschcn dcn contrahirenden Machten verabredeten bs-sonderen Bestimmungen zu benehmen. Artikel III. Sollte es eimm Deserteur ungeachtet aller Vorsichtsmaßregeln gelingen, die Wachsamkeit der Granzbebörden, entweder durch Verkleidung, falsche Pässe oder auf andere Art, zu hintergehen untz sich in dss Gebieth der andern Macht em< zuschleichen, oder m deren Armee, ohne Unterschied, ob bey einem National- oder fremden Regimente, enrolliren zu lassen; so sog er nichts desto weniger, von dem Augenblicke, wo er entdeckt w,rd, dem Commandanten der Armee, von , welcher er entwichen ist, und stibst dann ausgeliefert werden, wenn er guch schon längere Zstt im Lande ansasstg ware. Artikel IV. Von dieser Zurückstellung sind ausgenommen: die Deserteur?, welche ge-borne Unterthanen jener der eontrahlrenden Machte wann, auf deren Gebieth sie sich gestüchtet haben, weil sie durch Entwnchung aus dem fremden Diensts in die Staaten ihres rechtmäßigen Landesherrn zurück kehren. Die Zurückstellung soll sich in diesem Falle nur auf die Waffen, Pferde, MonNrungs-Stücke und andere Gegenstande erstrecken, welche em solcher Deserteur mit' sich genommen hatte. Besagte Avsnahms erstrecket sich aber nicht auf jene Deserteure, welche in den Staaten der einen der hohen contrahirenden Machte geboren, nach gesetzmäßig erworbener Einbürgerung in den Htaaren der snderen, von der Armee dieser letzteren entwichen waren, sm solcher Deserteur, wenn er lm Lande, wo e? geboren ist, angehalten wird, soll mchts desto wemgrr ohne Anstand ausgeliefert werden. A r t i k e l V. Ein jedtr Deserteur, welches auch seine Eigenschaft seyn M6g, erhalt zu seiner Verossegung täglich eme Bror-Portwn und 25 Centimes, das Pferd aber -"- 222Z — eine gewöhnliche Rarion, deren Vergütung, nach den laufenden Marktpreisen des Ortes, wo der Deserteur in Verwahrung ehalten wurde, zu geschehen hat Artikel VI. Jenen, welche einen Deserteur anzeigen oder einbringen, wird eine Belohnung (Taglia), und zwar von acht Gulden oder zwanzig Franken in cursirender Münze für einen Mann zu Fuß, und von zwölf Gulden oder dreyßig Franken fur einen Eavallensten mit dem Pferde, zugestanden. A r t i k e l VII. Falls em Deserteur m dem ksnde, wohin er sich geflüchtet, ein Verbreche« begangen hätte, welches eine nundere Strafe als jene der Verurtheilung zur öffentlichen Arbeit nach sich zöge, so soll er ohn? Aufenthalt zurück gessellt, jedoch zugleich bcp seiner Auslieferung ein species facu oder anderer legaler Act zur Bestätigung des von ihm begengsnen Verbrechens, mit Angabe aller erschwerenden oder mildernden Umstände, übergeben werden, dsmir er von den Gerichten der Macht, an welche er ausgelttfert worden, nach den Gesetzen des Landes, wo er tas Verbrechen begangen hat, besraft^werden könne; m diesem Ende soll sich auch m vorerwähntem Acten-Stücke die strafe angezeigt finden, welche eben dls Ttietze über jene Gattung von Verbrechen verhangen. Wenn aber die Straft, in welche der Deserteur durch das m dem Lande, wohin er sich grfiüchtet, begangene Verbrechen verfallm ist, m Verurtheilung zu öffentlicher Arbett bestünde, oder noch von schwererem Grade wäre; so hat d»3 Auslieferung erst nach überstandener Strafe zu geschehen. A r t , k e l VIII. Iedzs Detachement,welche« zum Nachfetzen eines Deserteurs abgeschickt wird, par aus oer Gränze anzuhalceU, und nur einen mit einem Passe versehenen ^^.^/«7 nächsten Orte abzufert'gen, um daselbst den Deserteur von dm Ottöbeyoroen zu reclannren. ^- ^. ,. . . . A r ri s e l IX. . Dle gegensslNgen Mtlttar. Commandanten an den Grämen 5a5en iedss Mahl über Ort, Tag und Stunde der Uebergabe der D?Nre das sinver! standn'ß zu pflegen, und du hiezu erforderlichen Truppen-Detachemems an den beftzmmken Ort abzuordnen. Der Commandant, welcher tziz Uebergabe des Deserteurs bewerkstelliget, i-st gehalten, dem Eommsndanttn^ welcher denselben reclamiret hat/ eine Quittung übcr dle richtige Bezahlung de, Tsgllg und sonstigen durch den Deserteur VN-. ur,achten Kosten auszustellen. Der ComAandam. welcher den Deserteur übernimmt, hat dem Commandanten, welcher chn ausl.cfert, w der Uebergabe desselben, gegen Quittung wm^etzieren, den Betrag der Taglm und sonMgen, durch den Deserteur oer-urjachten Kosten/ m Gemaßhett der SnpulsNomn der Artckel II. und V. des gegenwärtigen Cartels, zu Vergüten, und dagegen dsn Ausweis über die'Ko-An, zo wze dle s^ec^ ius^ «nd d,e anderen den Deserteur betreffenden Acten, — 2226 -°° zu übermhmen ; indem er seiner Scits einen Empfangsschein über den Deserteur, so wie über alle ihm überMenen Acten auszustellen haben wird. A r t t k e l X. Dieselben Bestimmungen haben auch in Ansehung der Dienstleute der Ofsis eiere des einen Staates, welche auf dem Gebiethe des anderen betreten würden, jedoch bloß in Folge einer voraus gegangenen Reclamation, zu gelten, und sollen dieselben sofort angehalten und, nach Anordnung des II. Artikels, ausgeliefert werden. . A r t i k e l XI. Jeder Ofsicier der einen Armee, welcher einen Soldaten der andcrcn, sey es durch ,Lift oder Gewalt, zur Desertion verleitet, soll mu zwepmonathlichem Arreste bestrafet werden. Artikel XII. Jedes andere Individuum soll in einem ähnlichen Fa5e mit einmonathltchem Gefängnisse oder mit emer Geldbuße uon fünfzig Franken bestraft" wcrhen, es wäre denn, daß erschwerende Umstände des Vergehens eine Verschärfung der Strafe begründen. Artikel XIII. ' > Assen Unterthanen der contrahirenden Machte ist untersagt, den Deserteuren von den Truppen des anderen Staates irgend etwas Von Klndungs- oder Ausrüstungsstücken was immer für einer Art, Pferde, Waffen :c. abzukaufen« Allenthalben, wo man derglnchen Effecten findet, sind sie als gestohlenes Gut anzusehen, und dem Regiments, welchem der Deserteur enhon, zurück zu stellen. Derjenige, welcher sich eine Uedtrtretung dieses Verbothes erlaubt, soE «berdieß mit einer Geldstrafe von fünf und zwanzig Franken belegt werden, sobald bewiesen wird, 'es sey ihm entweder durch die Natur des gekauften Glückes oder auch auf andere Art bewußt gewesen, daß es ein gestohlenes Gut sey. Artikel XIV. Asse rücksichtlich der Auslieferung der gegenseitigen Deserteure festgesetzten Bestimmungen werden durch gegenwärtigen Artikel ausdrücklich auf die widersptw stlgen Militär-Pflichtigen beyder Staaten ausgedehnt, soweit sie auf diese letzteren anwendbar sind, in Kraft gesetzt. Zu diesem Ende sollen folgende Maßregeln getroffen werden : 2) die Unterthanen der einsn der beyden contrahirenden Machte, welche an der Gränze der anderen ohn« vorschrlftmaßigen Paß oder legale Bewillig gung erscheinen, und besonders jsne, welche den Verdacht erregen könnten, sich der militärischen Aushebung entziehen zu wollen, sollen als Landstreicher angesehen und als solche von der Gränze zurück gewiesen werden, ohne daß jedoch dadurch weder der gewöhnliche Verkehr zwischen den Einwohnern der an der Gränze gelegenen Orte, so nm selber nach den m beyden Otsaten geltenden Vorschriften wirklich bestehet, oder mit beyder-seitigem Einverstandnisse m der Zukunft festgesetzt werden könnte, noch der jahrlich Htatt findende Uebergang der Fsldarbeiter aus einem Gebiethe in das andere ein Hinderniß erleide. -— 2227 — 3)) Jene Unterthanen der einen der beyden contrahirenden Machte, welche ssch in den Staaten der anderen mtt vorfchrzftmaßigen Passen oder legaler Bewilligung aufhalten, und welche zur Müuar-Dienstleistung in was immer für einer Waffe, Branche eder Eigenschaft berufen würden, sollen m ihr Vaterland zurückgesendet werden, so bald deren Reclannrung in gehorzger Form erfolgt seyn wird. o) D« Ünrerthanen det emen Macht, welche sich, nicht auf eine genügende Art 4lber d'.e Befrsyung von der Militär 5 Psszcht. ln ihrem Vaterlande ausweisen können, sollen -zu kem°:3 Ar: Milttär-DlenfUnsiung m den Staalzn der anderen Macht angeworben Werden. Artikel XV. Gegenwärtige Convention w»rd scht Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft und Vollzug lreren , und auch wensrhm von fünf zu fünf Jahren in Kraft blei-ben, ohne daß nach Verlauf dleser Fnfi eine ausdrückliche Erneuerung derselben vonnöthen war?, bis nzcht von einsr der beyden contrahirenden Machte eine Gegenerklärung erfolgt. Sie so8 im, ganzen Umfange beyder Staaten kund gemacht werden, und die beyden erlauchten Monarchen vtrpstlchten S:ch ausdrücklich, den betreffenden Behörden dle nöthigen Behelfe ertbnlen zu lassen, damn den Reklamationen, welche Krsft oieftr Convention Stait haben dürften/ baldmöglichst Folge gegeben werde, und sowohl die Bthörden, welch? sich hierin eme Nachlässigkeit zu Schulden kommen keßen, sls auch dle Unte-rthanen mit den ihrem Vergehen aw gemessenen Strafen zu belegen, welche sich der Verbergung oder Beförderung der Flucht der nicht mtt regelmäßigen Passen versehenen oder beretts reclamnten Indwlduen d^r anderen Nstwn schuldlg machen sollten. Nachdem Wir nun diesen Bestimmungen durchaus Unsere Genehmigung ertheilen, und dieselben, mittelst gegenwärtigen allenthalben kund zu machenden Gdictts, zur Kenntniß Unserer Unterthanen bringen , dannt sie sich genau darnach achten können ; befehlen Wir zugleich allen Unseren Eivil- und Militär-Beamten und anderen Vorgesetzten, darauf zu halten, danur dasselbe, m Gemaßhcit der Bestimmungen des XV. Amkels, nach seinem ganzen Umfange und Inhalte genau befolget und vollzogen werde. Gegeben in Unserer Haupt-und Residenz'Dtadt Wien, am 27. Februar, im Jahre d?s Hells Mn tausend acht hundert sechs und zwanzig, Unserer Regierung ,W fünf und dreyßlgsten Jahre. Franz. (l^. 8.) Friedrich Xaver Prinz zu Hohenzollern-Hechingsn, General der Eavallerie und Hofknegsraths««Prasi0em. Joseph Freyherr von Stipsicz, General der Cavallerie und Hofknegsrsths-Vice-Präsident. Nach Seiner k. k. apostolischen Majestät höchst eigenem Befehle: Caspar Lehmann. — 2223 ^ Stadt-uno tandrechtliche Verlautbarung. Z' 1420. (2) Nr. 6i7ä. Von dem k. k, Sradts und kandrechke in Krain wird anmit bekannt gt? macht: Es ssy über d2s Gesuch des Georg Mulle, Hauseigenkhümers allhier, in die Ausfertigung der Amornsanons-Edlere rückstchtlich des in Vepluft gerathenen, auf seinen Häusern Nr. 262 in der Stadt und Nr. Z6 m der Pollans« Vorstadt sammt An- und Zugehör, dann den Häusern Nr. 278 in der Stadt und Nr. 5? in der Pollana-Vorstadt, feit 6. November 1770 zur Sicherstes lung der, vom Caspar Anton Kuk an Carl Kuk zur Auszahlung übernommenen I9/00Q fi. intabulirten Vzrgleichscontvacts ddo. 17. October 1768/ gewilliget worden. Es haben demnach slle Jene, welche auf gedachten intabulirten Ver-gleichscontract aus was immer fur einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor dlesem k. k. Stadt« und Jandrechte sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als »m Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers die abgedachte intabulirte Vergleichst Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Fnst für gelobter, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain. Lachgch den Zi. Oct. 1626. Vermischte. Verlautbarungen» Z. ,4l?. G d i c t. .2) Von dem B.ezirksgeri.bte Stneeberg wlrd hiemit bekannt gemacht: M seo auf Einschreiten des Johann Mlllauz von Zirknih, wider Anton Mösseck, in die Feilbie» thunq der> mit Pfandreckr releaten, rm Gxecutlonswege auf 563 ft. geschätzten/ der Herrschast NadUfcheg unter den Rect- Zahlen 4^2 und 4:9 dienst-aren/m Raunia H Z. 17 aelegeuen iM und ij4 Kaufrechtshuben, Lann der, auf zZ? st. ,5 kr. aeschägten Fährnisse, November,626, wegen schulden 275 fi. a. 5. e. gewllllget, und seyen zu dieftm Ende drey VerstciA?rungstagsatzunaell auf den 14. December 1826, ,,6. Jänner und ,5. Februar 1827, jedesmahl Vormw tag für die Realität, und Nachmittag für die Fährnisse zu den gewöhnlichen LicitationZ. stunden im Orte der erestuirten Realität zu RZunig mit dem Anhange anberaumt rror« öen/ daß, wenn diese Realität und Fährnisse rredex beo üer ersten noch zweyten Vcrstei» gerung um <>der über dle erhobenen Tchähungsrvertbe an Man« gebracht werden könnte?? solche bey der dritten Feilbietdung auch unter demselben veräußert werden sollen. ^ Bez. Gencht Schneeberg den l3. November »826. Z. lGlg. S d i c t. Nr. 2^5«, (2) Hon dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gsttschee wlrd bekannt gemacht »Ks sey auf executives Einschreiten des Michael Hömgmann vsn Kerndsrf,. in die össe'n^ che Versteigerung der, dem Joseph Eppich vsn Malgern gehörigen, sammt Wobn. u«^ Wlrth chaftsgebäuden auf ;So «. gerlchtlich geschätzten halben Hute OewMiaet, und ,ue Vornahme derselben die erste Tagsahung am i-a. Jänner, die zweyte am ,0 Aebruir und dle dritte am 10. Wärz k.I. -827, jeeerzeit Vormittag w den gewöhnlichen Amts, stunden mlt dem Beysahe m Loco Malgern anberaumt morden, daß. wenn die Real tät bey der ersten oder zweyten Tagfayung mchl wenigsvns um oder über den Schäöunas. werth an Wann gebracht weröen tonnt?, bey, der dritten auch unter der Schäöuna kint. gn gegeben werden würde. ^ ^ ^ Die Licitationsbedingnisse ksnnen in de fl. d. W. Hei» rathsgut, und pr. ?5 st. L. W., als Erbtheile für die drey Georg SchufierfchitschV fchen Kinder; «3) des Verzichtbriefes vom Za. September ,794 pr. 6ao fi. Hekathsgut deMrsula Gostifcha an Jacob Gsstischa, und e) deS Vergleichs vom 19. December 1794 pr< 7 ss. 3. W. an Ursula Schufierschitsch lautend, welche sämmtliche Urkunden auf der dem Sebastian Kautschitfch gehörigen, zu Vascke liegenden, fub. Recrif. Nr. 7 dem Gute Ruzing zinsbaren Haldhude in» tabulilt sind, flewWget worden. Doh r hsbsnIen?, welche cus gedachten Urkunden aus n-a^ immer für einem Rechts' gruntze Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen einem Jahre, sechs Wo» chen und drey Tagen sogewiß vor diesem Gerichte anzumelden, als widrigens nach Ver« lauf der Amortisatwnöfrist diese Urkunden, eigentlich die, darauf befindlichen Intabula» tions. Certificate auf ferneres Anlangen für nichtig und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach am 23. Jänner 1826. Johanna Sentzki, Inhaberinn emer Damen .Pußwaaren-Niederlage zu Gratz, gibt Uch die Enre anzuzeigen, daß sie den nächstkommenden Markt besucht, und empfiehlt sich einem hohen Adel, löb!. f. k. Militär und oem verehrtcsten Publicum mit einer äu. ßerst eleganten Auswahl von Damenpuh. Waaren, als: hüte, Puh-, Visit-, Toilet« tön« und Negtqe« Häubchen^, Frauen, und Männer, Chemisetten, ddo. Kraaen, Krau« sen, sehr ennakle N'aUez (^chleyer), V^anMrs, BeNerin. Tücheln, Blumen, Federn, Spitzen, Binden. Handschuhe, Draht, und ordinäre Locken, ganz feine M oskowittergleich. perl zum Kopf auf Bässe, gestrickte Kmderanzug - Waaren u. s. w., vorzüglich schönen Strick« und Nähzwirn :c. :c> ^ . , « Hugle,ch erbiethet sie sich, während des Marktes, Reparaturen, wie auch nach ei, genem Gusto und Aoftum allfällig zu bestellende neue Damenhüte :c. sogleich zu verfer« tigen. hauptsächlich empfiehlt sie sich dem respective« Handelsstand mit Seidenlocken und Zöpfen, Zum Frisieren der Damen auf Bälle, nähmlich Diana', Fantasie «/Draht, und Kämmelocken; da sie hiezu eigene Maschinen besitzt, so kaun im Dutzend die Zahl der Locken, wie auch Gewicht der Seide von den Köpfen, die Menge der Abtheilungen, Breite und Länge ebenfalls auch das Gewicht bestimmt werden, (auch können die Locken auf Zöpfchen ooer Band gefaßt werden). Diese Artikel, auf Maschinen erzeugt, sind nicht nur aNein schöner, sondern auch dreymahl so dauerhaft wie die andern. Auch werden bey ihr Seidenblonden, Thielangle und WoNen » Pet'net« Spih» Vcrtücher, Schierer, Häubchen, Krägen, mit und ohne Grl tamdorirt und eingezogen, geschlungene Streifen und Tücheln von Petinet, Batist und Perkal erzeugt. Da sie aber erwähnte Waaren m Gräy auf die wohlfeilste Art selbst erzeugt, ss ist sie auch im Stande, die allerbilligsten Preise zu wagen, Ferner ist bey ihr zu ha« den, die so ^ftbr berühmte englische Fleckseife, welche alle Flecke ohne Ausnahme auS allen Stoffen beseitiget, und verschossene Farben sogar rpieder auffrischt, das Stück z« 20 kr° E. M° ' ' , '— 22Z0 — Endlich auch die kürzlich neu erschienene Pariser Seife, womit alle Mechtfarblge Ar-tlkel, sie seoen aus Sckaf- oder Baumn-olle, wie auch von Seide fadricirt, wknn sis damit im lauen Flußwassec gervascken werten, in den Farben befestiget und gleichsam neudelebt werden / und ist, das Stück hievon um d?n geringen Preis von L tr. C. M. zu haben. Ihre hüte ist Nr. 46, im 2ten Gang links die erste. Sollte jie das Glück haben, mit Bestellunaen beehrt zu werden, so bittet üe an Sonntagen in idler Wobnung m der Sp'talgasse Nr. 269 im ersten Stock rückwärts damit beauftragt zu werden. In Gratz hat sse ihre Niederlage in der Wurgässe Rr. 3ag zu? Göttinn Flora- Z. 1424.' . Edict. Nr. l6o3. l») Von dem Bezirksssenchte Reifnih wird hiermit assZemein^^lNd gemacht: Ts sey über Ansuchen der Maria Widerwohl von Niederdsrf, in die executive öffentliche Ver» ^ steiaerunft der, dem Georg Widerwodl von ebenda cigentkümliä'en l14 Kaukreä tsbube sammt tun<^o in^tructa, wegen schuldigen 76 ss«. 3a kr. W. M. c. 5. Q, gcwiNiget, und hiezu drey Termine, nähmlich der erste 2uf den ,ss. December d. I., der zweyte auf den 29. Jänner und der dritte auf den 26. Februar f. I. 1827, jedesmahl Vor. mittags um 10 Uhr im Orte Niederdorf mit dem BsysaHZ bestimmt worden, daß> wenn ebengenÄNNte 1^2 Hubs lammt Zuaebör bey der ersten und zweyten Fc'llbietFMHstagsH-tzung um den Schatzungswerth vr. 8ä9 ss. 20 kr. M. M- oder darübrr nickt an Mann gebracht werden könnte, bev der dritten auK unter demselben hintan gegeben werden lvürde. Bez. Gericht Rnfnitz den R7. October 1626. Z. ,427. (i) ^ Nr. 6o». Bon dem Bez. Gerickt- der Grafschaft Auersperg wird anrnit allasmein kun^ gemacht : Nö seve auf Anlangen dcs Gregor InNchar von Yuscharje, qeezen Mathias In' tichar von Machsrje, wegen schuldigkli 20a ss. M. M. c. 5, c. in die erecutive Feilbis' tkuna der dem Lsytsrn gehörigen, zu Mackorje gelegenen, der lob!. Gwffchaft Auersperg fub Rcct. Nr. 5g ^ llrd. Nr° »47 dienMaren , acricktlich auf 35o fi. ßefchätzten 1^4 Kauftechtshube gerMiget, und zu d?renVornützme die TagfÄhunaen auf den 22 Dumber 1826, Ja. Jänner und 2). Februar «827 in lsco der Realität, jedcßmM Vormittag von 9 bis l2 Uhr mit dem Beysaß? bessimmt worden, daß diese Hude, wenn sie bey der ersten oier zweyten Tagsatzung nicht wenigstens um dcn Schähuna^roerth an Mann gebracht werden konnte, beo der dritten auch unter dsmselben hintan gcgeben werden würde. Die Kaufsbedingnisft sind an vsn gewöhnlichen Amtstagen in kiesiger Knnzley kinzuszhen. Da dieser Hubgrund einet tzcr vorzüglichsten ift, fs werben Kauftuftige zahl» reich zu erscheinen vorgeladen. . Auelsperg den 10. November 1826. ' Nnterzeicknets gibt sich hierdurch die Ehre bskannt zu machen^ daß sie jungsn kleinen sowohl als auck erwachstnsn Dabchän in Verschiedenen nslhmeziy^^ ^^h'^-^^^ ^^z. striken, Nähen, Märken, Schlingen. Sticken mit Veitze ftwobl als Ebenillien und Krep, Netz, Arbeiten, Knüpfen, Tamdoueiren und häckeln , gegen birüae Belohnung gründlichen Unterricht ertheilt. Das Nähere erfährt man von chr selbst im ersten Stockwerk des HZufes Nr. 9, rückwärts dec Pfarrkirche Maria« Verfündiizung. Maria Preschic n. «- 223i w» Gubern ial-Verlautbarung. Z. I4«6. N a ch r l ch t 26 Nr, 22260. vrm k. k. mahrisch - schlesilchen Landes- Vubernium. (2) ?ev dem hierortigen k. k. Provincial - Cameral-Zohlamte lfi die siebente Casse-Offuiersstelle erledigt, mit welcher ein Gehalt von jahrlichen Zoofi, verbunden ist. Es wird daher zur Wiederbesetzung dieser erledigten Dienststelle der Concurs mit dem Beysatze ausgeschrieben, daß dieiemgln f. f. Beamten, welche dieselbe zu erhalten wünschen und fich mit den Zeugmssen über die erforderlichen Kenntnisse lm RechnungS- und Csssegeschafte, dann über lhre gute Moralität auszuweisen vermögen, ihre gehörig mfiruirten Gesuche hlerum blß ^5. December d, I. bey dleser k. k. Lsndesstelle einzubringen haben, Brunn am 27. October 1826. Vermischte Verlautbarungen. Bey der großen Lotterte der Herrschaft Reumarktl und der drey andern Realitäten in Zllyrien findet kein Rücktritt Statt, und die Ziehungen werden bestimmt und unabänderlich und zwar: die Erste schon am 16. December 1826, die Zweyte am 16. Februar und die Dritte am 4. April 1826 vorgenommen werden. Wer 6 Stück Lost auf ein Mabl gegen bare Bezahlung abnimmt, erhält Ein rothes, und wer io St. Lose übernimmt. Zwey Stück rothe G. G. Lose unentgeldlich, in so fern sich solche nicht vor deren Ziehu na am t6, December d. I. vergreifen. (Zur Bepl.Nr.94d. 24.N0V. 82S.) F «-" 2232 «« Diese rothen G. G. Lose müssen nebst dem, daß sie auf alle Haupt-und Nebentreffer mitspielen, noch insbesondere jedes ohne Ausnahme einen treffsrvon400 St. Ducaten abwärts bis l St. Ducaten im Golds erhalten. Da aber die Ziehung derselben schon so nahe ist, und ein verehrtes Publicum sowohl im In - als Auslande (wo der öffeMliche Los - Verkauf dem Eigenthümer gestattet worden) deffen außerordentlichen Vortheil so sehr gewürdlget hat, daß von der unabändemch festgesetzten Anzahl der rothen G. G- Lose nur noch ein geringer Vorrath vorhanden ist,, und auch dieser binnen Kurzem ganz erschöpft seyn dürfte, so halt ssch das gefertigte Großhandlungs-Haus verpflichtet, hiemit darauf aufmecksam zu machen, dannt alls jene, welche des erwähnten Vortheils, den ksins ailer jetzt bs-stehsndm Lotterien auszuweisen hat, noch theilhaftig werden wollen, nnt ihren Bestellungen um so weniger zögern mögen, als nach Vergreifung der rothen G. G. Lost nur bey Abnahme von 12 St. Losen die planmäßige Aufgabe dsr blauen Gewinnst- und der schwarzen Freylost beginnt. Vier Haupttreffer, deren Ablösungs - Dummen allem ein e halbe Million Gulden betragen, und jcne, jeder der jetzt bestehenden Lotttrien übersteigen; l2,oo0 Goldgs-winnsts, in Betrage von 13,276 St, k. k. Ducaten im Golde, für die 12,000 St. rothe G. G. Lost, und^,ooK Gewinn sts, im Betrage von 1,900 St- k. k.Duca ten im Golde und fl. 39,950 W. W. für dis 4,000 St. blauen G. G. Lo'e, welche rothe und blaue Lost alle ohne Ausnahme gewinnen müssen und auf alles mitspielen, und endlich noch andere ^0^9 Geld-Gewlnnste vonsi. 30,000 abwärts bis fi. 20 W. W., folglich in allem 20,043 Treffer, welche (bey einer geringern Lost-Anzahl) unter allen gegenwärtigen Lotterien, die größte bare Geldsumme, nähmlich fl. 846M40 W. W. gewmnen, haben weder dis früher bestandenen ähnllcken Ausspielungen ausgewiesen, noch vereinigen die gegenwärtig bestehenden andern Lotterien gleiche Vortheile. Zudem die Ablösungs-Summe von st. 25Q,aoO W. W< fük den ersten Haupttreffer diestr Lotterte nichtnurdis größte jener al-lerjetzt bestehenden Lotterien ist, sondern allein schon so viel beträgt, als alle Haupttreffer zeder dsr andern Lotterien zusammen betra- gen, und überdieß ist die in der 2ten Ziehung der Classen-Lottem auf den Gewinnst des ersten Haupttreffers von nur fl. i5o,aoa W. um 35,Si3 St. Lose größer. daher die Wahrscheinlichkeit des Gewinnstes desto geringer. Das Los kostet fl. i> 1^2 W. W. oder st. 6 in C. M., und spielt in 2 Ziehungen mit. Lose und Spielpläne sind zu haben in Wien bey M Lackenbacher L?. camp., obere^Bäckerstraße Nr. 753 im 2. Stock, und in allen Städten der österreichischen Monarchie und den "bedeutenden Plätzen des Auslandes. Wien den 10. November 1826. M. Lackenbacher A. <^omp. In Lalbach empfiehlt sich zu geehrten Befehlen besagter Lost und Freylost in seiner Tuch - und Schmttwaaren-, dann aller Arten Papier -, Schreib - und Zeichnungs-Rcqmsiten - Handlung , der Gefertigte. Ignaz Bernba cher. 2-^- Dj^ ^st^ Ziehung " der Lotterie des Eissnhammerwerkes zu St. Lorenzen wird bestimmt und unabänderlich am 9. Jänner 1827 vorgenommen, und dürfte jetzt dte Theilnahme der Spielenden am meisten ansprechen, da diese Lot-tene hmMtl'.ch des geringen Preises von nur fi. 10 W. W. pr. Los, wofür man^auf Ablösungen von fi. 200,000, äo,OOo, 20,000, 52,500, booo, und dummen von fi. 6002, 3000, iooo, Z00, 200, 100 :c. mitspielt, so wie der großen Anzahl von in barem Geloe, ohne allen Zweifel als die vorteilhafteste unter den jetzt bestehenden Ausspielungen von ledem Unbefangenen anerkannt werden wird. Tue Gratislose dieser Lotterie übertreffen Alles, was in dieser Hin-sicht je dargebothen wurde, und da von dem größten Theile unserer Herren Lost-Verschlelßer durch wohleingerichtete Gesellschaftsspiele jeder einzelne Spieler Antheil daran erhalt, so muß jedes auf solche Art erkaufte Los einen sichern Gewinn, und zwar in barem Gelde machen. Abnehmer von 30 Losen erhalten ein gewmnendes Gratislos, so lange deren vorhanden sind. Anor. Stattler ^ Cornpz Lose zu sinden in Laibach bey Ioh. Ev. Wutschsr, Handelsmann. 3> ^433. G yn v 0 c ati 0 n s-Gd ict. Nr. 374Z. (3) Asse j-ne, welcke^bey dem Verlasse des, im Dorfe Suchadolle am Z. 2lugust d. I. verstsrbenen BHuern Matthaus Verbitz, aus was imn^er für einem Rechtsgrunde et-was anzusprechen vermeinin, haben ihre Forderungen bey d«, auf den ^, Dkceznbsl d. I. Vormittag von 9 bis 1« Uhr anbersumren Tagfatzung ssqewiß hierorts anzumel» den, widrigens ohne fernern Bedacht dis Abhandlunft geMsssen werden würde. Bez. Gericht Münkendorf am ,6. November 1826. _____________ Z. 1434. G 0 n v 0 ca ti 0 n s ' T d ict. Nr. 1778. (») Vor dem vereinigten Bsz, Gerichte Münkenderf haben asse jene, welche bev dem Verlasse des, am 17. März d. I. im Dorfe KaplavaH verstorbenen Franz Sadergal-aus was immer für einem Rechtsgrunde etwas anzusprechen vermeinen, ihre Anspruch« bey der, auf den :2. December d. F. Vormittag von 9 bis ,2 Uhr Hierwegen in da< siger Gerichtskanzley anberaumten Tagsatzung anzumelden, widrigeni auf selbe kein /ere nerer Bedacht genommen, und mit der Einantwsrtung des Berlasses fürgegangen wer« den würde« Bez. Gericht Münkenbsrf am 2a. November »826. Z. 1432, Gerrcld - Verkauf. (2) Am Z0. November d. I. von neun bis zwölf Upr Vormittag werden in der Amtskanzley der Herrschaft Freudenthal nachstehende Natural - Vorräthe/ als : 160 Ätkyen 16 Maß Weitzen 6 ^ 8 y/s 5, Korn 2H^> ^ — « Gerste i83 ^ — „ Haber —> ., 22 z^ ^ Halden 99 „ 22 « Hlers — „ 5ZiH« Hicrsbrein «- „ 221^4,, Vchwarzgemischöt, dann ^ 12 Klafter hartes Iozölliges, und i3,8M32Q ^ welches dto. Brennholz, entweder im Ganzen, oder paruenwelse, mtttelss öffentlicher Versteigerung an den Meiftbiethenden verkauft, wozu Llcltationslussige zu erscheinen vorgeladen werden. Verwaltungsl Amt Fleudmchgl am z8. November 1826. Gstrsid-Durchschnitts-Preise in Laibach vom 20. November 1826. / Weitzen . . . . 2 fi. 36 3^4 kr. U Kukuruz .,.',-- ^ — « Ein medcr-österreichischer ) ^."'" , . . « « 1 ^ 33 3^ ,, Me««n Coneurs - Verlautbarung, aä Nr. 222^ ^1) In dem Strafhause zu 6Zpo 6' Iblria ist die Strafhaus 1428. (l) Nr. 93. Erledigte k, k. Bergraths -, Assessors - und, Oberwaldmeistsrs - Gtclle bey der k. k. Innerberger Hauptgewerkschafts-Dlrection in Eisenerz. Da in Folge hohen Hofkammer-Decretes vo.n 21. October 1626, Zahl Hi3g0,die Besetzung der dießamtes erledigten Stelle eines zweyten Bergrathes/ Direckisns-Assessors und zugleich Oberwaldmeiftsrs, mit dem syfiemisivten jahrlichen Gehalte von 1200 fl. C° M., dann dem Genusse einer freyen Wohnung! sammt Garten, ^ Klafter Brennholz, 120 Pf. Unschlttt, 72 fi. C. M. an Pferdbefchlag - und Knechtunterhaltungs-Beytrag 5 104 Metzen Hüfer und 7H Et. Heu für zwey, zu unterhaltende, Diensipferde/, endlich einem Deputat von 104 Et. Heu und Grummet für zwey Kühe, vorgenommen werden wird> so habcn all-fallige Competenten ihre Gesuche binnen sechs Wochen bey dieser Direction zu überreichen, und sich nicht nur mit Zeugnissen einer inländischen Lehranstalt aus allen wissenschaftlichen Zweigen der niedern und höhern Forftkunde, sondern auch über ihre, mit'wesentlicher Rücksicht auf dle Elge.nthümlichrelten des Forstwesens im Hochgebirge, und auf den für das Montanistic^lm erforderlichen Betrieb erworbenen practlschen Kenntnisse im Forst-Administrations- und Directlons-, dann Bau« und Rechnungsfache/ über die vollkommene Kenntniß der Mappirung, Plan- erforderliche Fertigkeit im Eonceptfa- che, endlich über ihre geleisteten Staatsdienste und sittliches Betragen auszuweisen. K. K. Innerberger Hauptgewerkschafrs - Direction. Eisenerz den 17. November 1826. « _..._„^.,.,_ . ' Literarische Anzeige. Im Comptoir der Laib scher Zeitung wird auf die, in der Verlags- Buchhandlung des Ludwig Mausberger zu Wien erscheinenden, dec Sammlung deutscher Dichter und Prosaisten sich anreihenden Ernst Schulze's poeNsche Werke in ^ Banden,, fieif im eleganten Umschlag gebunden, mit 2 fl., C. M.. Pränumeration angenommen. Welchem Gebildeten Mten nicht die herrlichen. Dichtungen des zu früb Verblichenen bekannt seyn, dessenNahme ss lange mit A^szeicknung genannt werden wird, als un< sere Sprache lebt. Dem gebildeten Lese-Publicum, wird diese wohlfeile Ausgabe seiner sämmtlichen poetischen, Werke, welche als classisch anerkannt sind, gewiß will' tsmmen seyn, und die Verlagshandlung dürste woh,t turch den billigen Preis rsn 2 st° C. M-, indem dk Original.« Ausgabe »a st. C.M. kofier, den Zuspruch vieler Pränu' Meranten hoffen. Der erste Band erscheint- hier im:Ianner k^ I. Die Pränumeration wird inn December, geschloffen