^N 28«. 186ö. Ämlzhlall zur Laibacher Zeitung. 14. Dezember. (463—2) Kundmachung. Bei der am !. Dezember d. I. in Folge der Allerhöchsten Patente vom 2». März »818 und 23. Dezember 1859 vorgenommenen 430. und 43 l. Verlosung der alten Staatsschuld sind die Serien-Nummern 478 und 484 gezogen worden. Die Scricn.Nummcr 478 enthält die bö'hm. stand. Aerarial-Obllgation Nr. 164.856, im ur« sprünglichen Zinsenfuße von 4°/° mit einem Zweiunddreißigstel der Kapitalssumme, und die n. ö.stän. bischen Aerarial . Obligation vom Kriegsdar-lehen vom Jahre 1795 bis zum Jahre 1799 I^it. ^, im ursprünglichen Zinsenfuße von 5 ^/„, und zwar Nr. 241U mit einem Drittel der Kapi» talssumme und Nr. 7868 bis cinschließig Nr. 9627 mit der ganzen Kapitalssumme, im dem Gesammtka» pitalöbctrage von 1,007.943 si. 39 kr. Die SeriemNummer 483 enthält Kriegs«. darlehenSobligationen von Ost-Galizien und zwar: älterer Ausfertigung im ursprünglichen Zinsenfuße von 5^, : v. Jahre 1797 Nr. 10564 bis einschl. Nr. 16362, „ 1798 „ 257 „ „ „ 166U7, „ 1799 „ 1U05 „ „ „ 17137 und von neuerer Ausfertigung im verschiedenen Iinsenfuße Nr. 1 bis cinschließig Nr. 2z 77, im Gesammtkapitalsbetrage von 1,056 047 st. 36'/, kr. Diese Obligatlonen werden nach den bestehenden Bestimmungen behandelt, und insoferne selbe unter 5°/u verzinslich sind, werden hierfür auf Verlangen der Parteien nach Maßgabe des mit der Kundmachung desk. k. Finanz «Ministeriums vom 26. Oktober 1858, Z. 5286, veröffentlichten Umstcllungsmaß. stabes5perz. auf öftere Wahrung lautende Obliga« lioncn erfolgt.werden. Laibach, am 9. Dezember 1865. Vom k. k. Landespräsidium für Krain. <4g8_^i) Nr. ,3403 Stiftung-Verleihung. Der erledigte dritte Platz der Musikfonds-Studentenstlftung jahrlicher 52 st. 5N kr. ö. 33. kommt mit Beginn des Schuljahres 1866 zur Verleihung. Zum Genusse dieseß Stiftungsplatzes sind Studirende, welche musikkundig sind und ihre mue sikalischen Kenntnisse weiter vervollkommnen wol: len, berufen. Der Stistungsgenuß ist vom Gym< «^sium angefangen auf keine Studienabtheilung beschrankt. Diejenigen, welche sich um diesen StiftungSc platz bewerben woNen, hadcn ihre ordnungsmäßig dokumentirten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Studien-Direktion biß Ende dieses Monates an diese k k. Landesbchörde gelangen zu lassen. Laibach, am 1. Dezember »865. K. k. Landesregierung für Krain. (464b—1) Nr. 10319. Verkaufs-Kundmachung. Die ärarische Mauthrealitä't suli Consk.-Nr. 10 zu Oberkanker im Bezirke Krainburg wird am 28. Dezember 1865 um 11 Uhr Vormittags im Amtslokale des k. k. Bezirksamtes in Krainburg im Wege der öffentlichen mündlichen Lizitation, oder durch Annahme schrifc« lichcr Offerte, welche mit dem Stempel von 50 kr. ö. W. versehen sein müssen, an den Meistbieten, den veräußert werden. Der Ausrufspreis wird mit 600 st. ö. W. festgesetzt. Das Nähere enthält die Verkaufs.Kundma« chung im Amtsblatte der »Laibacher Zeitung" vom 13. Dezember 1865 Nr. 285. Von der k. t. Finanz«Direktion Laibach, am 29. November 1865. ^______^ (456—2)" '" Nr. 8015. Kundmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit hoher Genehmigung die Amtsstunden bei dieser Polizci-Direktwn vom 1. Jänner 1866 an von 8 Uhr Früh bis 2 Uhr Nachmittags festge, setzt wurden, dap aber in dringenden Fällen und wichtigen Angelegenheiten auch Nachmittags und Nachts daS hierämtliche Einschreiten in Anspruch genommen werden könne. Laibach, am 10. Dezember 1865. Von der k. k. Polizei»Direktion. (465^1)" 3ir?7«^" Kundmachung. Mit Bezug auf den § 2? deS HeereS-Er, gänzungs-Gesetzes vom 29. September 1858 wird hiemit kundgemacht: I. Daß die angefertigten Verzeichnisse der einheimischen Militärpflichtigen für die bevor» stehende Heeresergänzung pro 1866 bis zum lUten Jänner 1866 im maglstratlichen AmtSlokale (Ex« pedite) zu Jedermanns Einsicht aufliegen, und daß es den Betreffenden zustehe: ». eine Auslassung oder «„richtige Eintragung anzuzeigen; 2. gegen die geschehene Bezeichnung eineS zur Stellung Berufenen als »offenkundig un» tauglich« oder »von Amtswegen befreit« Einsprache zu erheben; 3. die Reklamationen wegen verweigerter Militärbefreiung, dann die auf den §. 13 des Heeresergänzungs.Gesetzeö gestützten Gesuche ! um Militärbefreiung binnen obiger Frist so gewiß einzubringen, all, sonst kein Bedacht mehr darauf genommen werden könnte. II. Alle derzeit in Laibach wohnenden, nicht Hieher zustandigen Inlander, welche in den Iah. ren 1845, 1844,1843,1842,1841 geboren sind, werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der ge, schlichen Folgen am 27. 28. und 29. d. M. unter Vorweisung ihrer Legitimations-Dokumente hier-amts zu melden. Stadtmagistrat Laibach, am 9. Dezembr. 1865. Der Bürgermeister: I)r. (3. H. Eosta. (455—2) Nr. 4985. Sluiner Grenz.Regimcnt Nr. 4. Lizitations - Kundmachung. Vom obigen Grenz-Regimenle wird in Ge» mäßheit der hohen LandeS-General-Kommando^ Verordnung vom 3. September »865, Abth. 7, Nr 8234 , zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem Aerarial.Forste Pelrovagora, Wald» theil Ioviokosa, der diesseitigen Kerstmjauer Kom« pagnie vorhandenen abgebbaren 600 Eichenstamme zur Erzeugung von Bau«, Nutz. und Werkholz an den Meistbietenden überlassen werden, worüber am 21. Dezember 1865, um 9 Uhr Vormittags, in dcr Regiments - Verwal« tungskanzlei die Lizitation abgehallen werden wird. Die wesentlichsten Bebingnisse sind: 1. Wird der Ausrufspreis an Waldtare ftr das Bau-, Nutz- und Werkholz pr. Kubikfufi so» lider Holzmasse und zwar: für Spaltwaaren mit 17 kr. und für Bauholz mit 14 kr. angenommen. 2. Nach dcr beiläufigen Schätzung enthalten die vorgenannten Stämme 28 000 Kubikfuß Spaltwaaren und 19.000 Kubikfuß Bauholz. V Obige Stämme kann der Erstehet nach Belieben verarbeiten, daS zu Brennholz taugliche Ast,, Wipfel, und Abfallholz von diesen Stäm« men verbleibt jedoch dem Militär»Aerar zur Be« nützung und weiteren Verwerthung. 4. Die Dauer der Umstockung, dann Verar« beitung der kontrahirten Eichenstämme, endlich die Wegschaffung der erzeugten Sortimente nmd biS Ende Dezember 1866 bestimmt. 5. Die zur AuSfuhr der erzeugten Heizmaterialien erforderlichen Waldaubfuhlswege hat dcr Unternehmer auf eigene Kosten zu eröffnen und dabei die forstwirlhschaftlichen und sorstpolizeili» chen, so wie die privatrechtlichen Rücksichten und Vorschriften zu beobachten. tl. Das Vadium besteht in 500 fi. und die zu leistende Haution in 1000 si. ö. W. 7. Schriftliche Offerte werden nur dann an» genommen und berücksichtiget, wenn sie in der gesetzlichen Form ausgefertigt und mit dem obigen Badium versehen vor Eröffnung d,r mündliche» LizitationS«Verhandlung beim Regimente einlan. gen und nebstbei die Verbindlichkeit entHallen, daß im ErstehungSfalle allsogleich die Kaution im obigen Betrage einschließig des VadiumS entweder im baren Gelde oder in Staatspapieren nach dem bestehenden Kurse erlegt werden wird. 8. Obig« Anzahl Eichenstämme ist bereits bezeichnet und nebst den beiläufig angeschähten Dimensionen in dem allhier vorliegenden Auf« nahms - Protokolle nach fortlaufenden Nummern konsignirt. Die Stämme werden den Unterneh. mungslustigen auf Verlangen durch den Bezirks» fölster an Ort und Stelle vorgezeigt werden. 9. Die nähern Bedingnisse können während den Amtsstunden täglich in der obigen Kanzlei eingesehen werden. Karlstadt, am 7. Dezember I8S5.