Amts ^ l 3 t t. T<'° l09. Dienstag ven 12. Kczttember_________1897. i^ubcrnial - Verlautbarungen. Z. 125^. (,) «äNr. """/.^ Da die Kreisärzten - Stelle zu Adelsberg in Kram durch die Uebcrsctzung des Kreisarztes, Dr. /Vv6« nach Tyrol, in Erledigung gekommen ist, so wlrd zur Besetzung dieser, mit cir.em Iahvcsgchalte von 600 fi. E.M. verbun» denen stelle, der Concurs mtt dem Beisätze «usgcschnebcn, daß diejenigen, welche solche zu erhalten wünschen, ch^c documentirten Gesuche durch ihre rorc^scytc Behörde der hiesigen kan« Vcsftcllc bis i5- October d. I. zu überreichen, und m denselben ihr Vaterland, Alter, Stand, Moralllät, Studien, bisher geleisteten Dicn-sse und eine vollkommene Kenntluß der kraini-schen Sprache nachzuweisen haben. — Vom k. k. lllyllschcn Gukernlum.zu kaibach am 2i. August ,657. Johann Freit), v. Schloißnig/ k. k. Gub. Secrctär. Ktavt- mw lllnvrechtlllhe Verlautbarungen. 2> 12Ü5. (l) Nr. 6864. Edict. Von dcm k. k. Gtabt- und Landrechte in Krain rvlrd bekannt gemacht: Es styen von diesem Gerichte auf Ansuchen des Karl Hoff, lnünn, Ballbasar Hoffmann'schen Universalerben, in die öffentliche Versteigerung dcs, zum Balihasar Hoffmam-.'schen Verlässe gehörigen, j ft. ! kc? fi. l kr. zwanzigsten i ! Nup°N«h°f zu N«ufi«dt! 6',''^'° R«pHf^ ^^ ^ ^^ Vormittags «—^—-----^»«»«.»« ntuntausenb plunhunderl vierzig em Gulden M.M. dreiundzwan' «— - - Thurnamhart zigsten Septem» Thurnamhart Io5«z ^. l gs,g _^ der,63/ ^ " i VormittaZs ^«««««.-»«««'««o^—.^—-»- - dreitausend neunhundert fünfzig Gulden M. M. Den zehntin Theil dieser Tusrufspreisq< haben die mündlichen Licitanten vor der Ver-Ünzerung als Vadlum zu erlegen^, die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht »nil dem iQprccentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigens können die sämmtlichen Pachtbedmgmsse so« wohl bei dieser Camera! - Bezirks-Vcrwaltu»^/ alS bei dem obgedachten G«fallenwach»Unt' ^ Aubrusbpre.S für «Hauptgemeinde. Vezitke Obftmoft I ___ ____I^si7^7-ss. l^! »Umgebung Lai- > bachs ^ Tschernutsch l achtzehnten k.f.^meral. Salloch s der September BenrkeNer. ^, ^ D°brume ^Umgebungen I3Z7 wiltunqlU '^ - ^oo - ^ H3trobelhof s La»bachs Vormittags um v«i^<,sl> __!__^^ ! St. V«lt z 11 Uhr """^----------"""°---------------^^z lZw.schenwassevn l achtjshntausend acht- ^ «Wrost ^ hunotr, Gulden M.M. ! »Schlllmle / j Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung alS Vadium zu erlegen, die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem loprocentigen Vadium bclcgt sind, unbe-Nlcksichngt bleiben muffen. -- Uebngcnö kön? ncn die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Eameral »Bezirks - Verwaltung, als bci dcm Gefallenwach > Untcrmspcctor zu Lalbach eingesehen werden. — K. K. Camera! - Bezirks, Verwaltung Laibach am 3. Slptembtr 3. »223. (2) Nr. 1007/i/XVI. Edict. Vom k. k. Verwaltungsamte ?ar>dssraß wird hiemit bekannt gemacht: daß am 26. September d. I. Vormittags um 9 Uhr die zur Gtaatöherrschaft kandssraß gehörigen Weinzehente/ Bergrechte und Zlnsrvelne >n der Pforr Arch, auf sechs naHemcmder folgende I"hre, nämlich vom ». November 1857 bis lchten October ,8^3, ,n dnscr Amt5kanzlei im öffmlllchen Vecsieigerung^wege verpachtet werden, wozu die PaHtllebhabec mit dem Be» merken eingeladen werden, daß die dießfänigen ^achtbedingntffe täglich hicramts eingesehen nerven können. — K. K. Vlrwaltungsamt ,^ndskaß am 33. August 1837. ' Vsr^ifchts Verlautbarungen. Z. 1233. (2) Anzeig e. Der Unterzeichnete gibt sich hiemit die Ehre zur Kenmmß zu bringen, daß er stets mtt emer vorzüglichen Auswahl von Kappcn je« dcr Avt, als: Eommode-, Reise-, Jagd» und andere Kapven, mu und ohne Sttckerei und Schnürardiir, vom feinsten Tuche, Casimir und andern echtfarbigen festen Stoffen, waUirten Kmder- und verbrämten Manner - Pelzhaubcn versehen sey, und solche auch gegen gefällige Bestellung nach beliebiger Angabe anfertige; er bürgt für solide Arbeit und möglichst billige Preise, und empfiehlt sich daher einer allseitigen geneigten Abnahme. Ioh. Nep. Suppanz, hat sein Gewölk am neuen Markt Nr. »72. 3- 1227. (2) " Wohnung zu vermuthen. In der Spitalgasse Nr. 267 ist eine Wohnung, bestehend aus einem Zimmer und Cabinette, beide neu und schön ausgemalt, nebst Küche, Speis und Holzlege, für eine ruhige Familie, oder auch für einen oder zwei lcdige Herren, wo sodann die Wohnung mit allen nöthigen Erfordernissen schön und niedlich meublirt würde, halbjährig oder monatweise zu vermiethen. Das Nähere deßhalb erfahrt man bei der Hauseigenthümerinn. - 644 -Z. l,i8. ft) Erste und Einzige in diesem Jahre zur Ziehung kommende große Lotterie bei T)l' Coitl/s Sohn ^ Comp., . von zwei schönen Mausern Mr. «47 und «49 in NMien. wovon die Ziehung bestimmt und unabänderlich am Hi. October d. I. in Wien Statt finden wird. Erster Haupttreffer das prachtige Haus Nr. 347, wofür 8 0,0 0 0 Gulden C. M., oder Gulden W. W. 200,000 angebothen wirH. Zweiter Haupttreffer das schöne Haus Nr. 849, wofür 2 0,0 0 0 Gulden E. M., oder Gulden W. W. 50,000 angebothen wird. Diese ungemcin anziehende Lotlerle enthalt Pemnach zwei Realitäten - Haupttreffer von IHHOOO U"d 3O,OOO Gulden und außerdem 2 1,6 5 y Treffer, sämmtlich in barem Gelde von Gulden 25,000, 12,500, 6500, 5000, ^i000, I000, 2500, 2250, 2000, 1750, 1500, 1000, 500 :c. und laut Auswels H000 Gtlick t. k. Ducaten, imGesammtbenagevon ^ MM^ O^«W«M dulden W.W. und zwar mit Ausnahme aller Treffer in gewöhnlichen Losen. Die Tcwlnnsse der aukgeschledenen rothen Grolls - Gewinnst« l^se, wovon jtdes wenigssens 5 fl. W. W. gewlnnen muß, und der AXw qelben Ptämien - Luse, wovon jedes wenigstens 2 Ducaten yeivlnncn muß, brtragen laut Ausweis Gulden "I »H ^H «> >8 »> W.W. Blaue rothe und gelbe ?ose dicser ?o'mrit siuo ,n großer Auswahl, einzeln odcr in Par-lbien, dci Unterzeichnetem um d«-n Original« Preis zu haben. Zu jedcm blauen koje wird Vä einls rothen Freiloses aufgegcben. Ioh. Ev. Wutschcr, HandtlSmann in Laibach. ekubernial - Verlautbarungen. Z. S3o. (2) ^". /,2.. Kundmachung der Veräußerung der k. k. Aeranal-Wollenzeug-, Tuch-und Teppichfabrik zu Linz, im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. 3" Folge allerhöchste Entschließung vom !4« Jänner l. I. wird dir k. k. Acranal« Wollenzcug«, Tuch- und Teppichfabrlk zu Linz sammt allenZugehörungcn dcmMelstbiclhendcn, nut Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer, verkaufc, ohne jedoch dem Käufer die Fortsetzung des Unternehmens zur ausdrücklichen Bedingung zu machen. — D»ese hiemit zum Verkaufe ausgebothene Fabrik »st M der Entfernung e»ner Viertelstunde von dem Mittelpunkte, und am östlichen Ende der Hauptstadt Linz, der Provinz Oesterreich ob der Enns, an der Südseite des Donaussrvmes gelegen, von welchem sie durch eme brette, aufgedamm-te, mit einer Kastanicnallee bepflanzte, zcdoch als Gememdeweg der allgemeinen Benützung gewidmete Straße gejchiedenist. — I. Bestandtheile der Fabrik. — ^. Zum Fabriks« betriebe gehörige R e ali täte n. — Die« se Realitäten umfassen folgende Gebäude in Linz, welche sich über «mm der Fabrik eigenthümlichen Flachenraum von vier Jock 3/iVs 2ua> dratklafter ausbreiten. — l) Das in einem vorzüglichen Bc^uzustande befindliche Hauptge» bäude, auch Zeugfabrik genannt, welches aus vlcr il- einem Viereck gebauten, zusammenhängenden Trakten besieht, wovon der nördliche mtt dem Donauarme und der Fabr,ksssraße ra-rallel laufende Fronttrakt, in einer Länge von 56/) Klafter, dann die bclden Trakte gegen Osten und Wessen, jcder »n einer Lange von Z^Vz Klafter, nebst den Erdgeschossen zwei Stockwerke haben. Der hintere südliche T»akt, ln einer Länge von 35 Klafter, hat jedoch nebst dcm Erdgeschosse nur ein Stockwerk. — Inner, halb dieser ujer Trakte befindet sich ein weiter Hofraum und m dessen Mitte der sogenannte Wachtthurm, ein gemauertes Gebäude für Feuer« löschrcqulsitcn. — 2) Das unter dem Namen „Tuchmanulaklur und zweite Färberei" bekannte Gebäude, östlich von dem Hauptgebäude gelegen.—Dieses nebst dem Erdgeschosse em Stock« werk hohe Gebäude, welches die Vorzüge des Hauptgebäudes in sich vereiniget, besteht eben« falls aus vicr, in einem länglichen Viereck vereinigten Trakten, wovon der nördliche,- Klas» tcr, der östliche aber 3o Klafter und eben so vicl jeder entgegenstehende Trakt lnt Ziegeldächern, daim auch sämmtlich, nut einziger Auönahme l)er un» ter 5 und 6 angeführten/ mit ^liyableilern versehen sind, dann die übrigen Räume, Wl-ev» imd Gartengründe del.- Fabrik sind dort, wo mcht ohnehin Gebäude de«i Anschluß bilden, ttnt Umfangsmauern geschlossen, welche «n der Länge 2/»4 Klafter, in der Höhe , ^ Nl«ftcr, und m der Dlcke 1'/, Schuh messen, mu Zl^» geln gcdcckt, und gut conservlrt sind. «— 10) Ferners gehören hlchcr noch der m der Mllte der Fadriksgründc an dasHaur/lgebäudc ansloft sende große, schone Garten, dann die der Fa« brik eigenthümliche, wirksamen Schutz bel Ueber-fchwemmungen leistende Donauufer - Mauer, welche auf Bürsten und einem Roste aus Stem gebaut, ln gutem B.iuzustande befindlich lst, nnd 2o5 Klafter in dir Lange, » Klafter ^ Schuh in der Höhe, und 4 Schuh in der Dl-lte Mlßt. »- i l) Endlich das in dem «ine Stun, de von Linz entfernten Orte Klemmünchen gelegene Walkgedäude/ welches e«n cbenerdlgcs gemauertes Gebäude, in emer Lange von lo'/^ Klafter, und in der Breite von 5'/, Klafter, Und mit einer angebauten hölzernen Yütte zur Radstube, dann mit emer Holz« und Kartentrocknungshütte versehen »st.— ll. Verpachtete Gebäude u n d G r u:-. d st ü ck e. — H»e-her gehören: — l) Die Stembrückelmühle zu Ftlcinmünchen,mit5Mahlgangen welche ein an el-Nlm lebh'iftenWaffer liegendes, cinstocklges, land» artig conslruirtcs Gebäude lst, in der ^ange 27 V5 Klafter, und in der Brette 16 Klafter w,ßt, und theils mlt Stroh, theils Mit Schindeln eingedeckt, und gegen vierteljährige Aufkündigung und einen Betrag von jährlich 236 ss. Eonv. Münze verpachtet lst. — 2) Die zu dieser Nea? lität .gehörigen Grundstücke, bestehend in 6"/^ Joch ,l Quadratklafter Ackelgründcn, und ln 1 ''/<;^Ioch2/zQuadratklafterWiesen undGärtcn, welche gut arrondirl, und ebenfalls gcgen viertel-jährlge'Aufkündigung und einenPachfschilling von jährlichen 74 st. Eonv.-Münze verpachtet sind. <^ Z) Unter die ver-pachteten Gerechtsamen gehört weiters die der Fabrik mit den Gebäuden in Lin; eigenthümliche Ausschank- und Ausspei, se'gerechtigkeit; der jährliche Pachtschilling be-ttägt 2lZ fi. E.M., und es ist ebenfalls die vierteljährige Aufkündigung bedungen. -- ^) Endlich sind ln dem Fabriksgebaude zwei Ge< wölbe dem Winzer-Haupt^oll^mle geg n einen Betrag von jährlichen i5o fi., und gegen vierteljährige Aufkündigung vermiecycl. — ('. N crk 0 ma sch t ll c n, Geräth sch afte n u n d sonstige Uiensllien. — Hic>u,ner sind alic für den dermaligen Fabrlkbbclncb vorhan» dlnen, und sowohl ln dcn summarischen, als auch in den Detail-Nacbweisungcn bezeichneten Wcrksmaschincn, Gcläthschdflcn und Utensil,en, so wie anch die Haus- und Kanzleigeräthschafs ten, dann Wäsiln, Pferdgcschirre u. s/w. dc« griffen, wclchc zusammen den ^„nclll^ in^ti'^cNl^ der uncer .^. und I). bezeichneten Fabnksrealita« tcn, und mit diesen ein ganzes untrennbares Fclldiethungg-Object bilden, und sich ,n den Fabrlksgedäudcn zu Linz, und in jcncn zu Klein» münchcn befinden. — Von diesem ^i^luz in^ izUu<'!u8 sind übrigens d»e in den Verschleiß-3s für die sämmtlichen m,. ncn Gulden gerechnet, festgesetzt. — !^i? ^cilbiithungsvrclje für dlc übri-gcn Verkaiis^objecte unter ^. ^. und I''. können jcdocb dermal in der Z'ffcr des Gcsammtbctra-tise deßhalb inch! angegeben werden, weil bei dem bis zur Ncdergabe aii den Bestbiether fort? jährenden Betriebe der Fabrik, mtthin del der auch fortdauernden Erzciigung und dem fortge-sitzten Verschleiße der Waaren auch die Vorräche an d,esen Vc'kaufsobjecten immerhin wandelbar, so.un auch bis zum Verkaufe der Men-g: nach unbekannt seyn werden. — Es haben daher bei d,csen Veräußerungsobjecten nuv die liach den einzelnen Gattungen und Qualitäten ausgcmtttelcen Schäyungswcrthe, welche in abgesonderte, und an den wetter unten bezeichneten Ortcn zu Jedermanns Einsicht bereit liegende Detall-Nachwcikmgen aufgenommen sind, die Fclldltthungsvreise zu bilden. — §. 2. Jedermann , welcher nach den bestehenden Gesetzen zur Erwerbung von Realitäten geeignet ist, nird — sey es nun allem oder in Gesellschaft,— als Kauflustiger zugelassen. — tz. 3. Den Kauf. lustigen wird freigestellt, den Anboth bloß — a) auf die Fabrikslcalttaten und den l,"m,llu3 in,-»!l-uclN5) oder — d) bloß auf die vorhandenen unverarbeiteten Materialien, die Requisiten und die halbfertigen Stoffe, oder — 0) bloß auf die Vorrälhc an fertigen Waaren zu machen, «ndlich — sl) denselben auf zwei oder auch auf alle drei der unter n , Kund c, erwähnten Fell-biethungsobjecte auszudehnen. — §. 4 Die Kaustustiqcn haben ihre Anböthe mittelst jchrift-licher versiegelter Offerte, und zwar für jcde dcr im vorstehenden §, ä. uiner a^ d^ und c, be--zeichneien drei Abtheilungen abgesondert zu »nachcn, wenli glcich sie dieselben auf zwei oder auf alle drei FcilblcthungSobjctte ausdehnen sollten. — Auch lst un letzteren Falle der Offercnt, welcher nur rücksichtlich des'clnen oder anderen Objectes N^bicihcr bleibt, an das betreffende «inzeln? ^Offcn ^bunden, wenn chm «uch dle onderen Feilbltthungsobjecte, aufwelche cr mit-gebochen hat, tuchc zugeschlagen weldcn sollten. — ^»e Offe'ic sind bls zum 3o. December l937 um 12 Uhr Miüags bei dem Präsidmm der k. k. allgnnemen Hofkammer in Wicn zu überrrlchen. — Iedcs dieser drc. abgesondert schrtt'tlich und versiegelt einzubringenden Offerte muß aber — n) von Ausien mit einer den Gegenstand bezeichnenden Aufschrift verschon, und es muß — 1») !M Inhaltt, daS der Versteigerung ausgesetzt? Object, für welches der Anboth gemacht wird, mit Hinweisung auf en zur Versteigerung die« scs Objectes festgesetzte Fr,st, namllck 2ag, Moe nat und Jahr, gehörig bezeichnet seyn; daher nach Verschiedenheit der Objecte die abgesondert einzubringenden drei Offerte ausdrücklich dahin zu lauten haben: — llü) Anboth auf dle Fa-briksrealitaten, und den in der dießfalligen, in der öffentlichen Kundmachung bezogenen De? tail - Nachwclsung als solchen bezeichneten I"»inßniederlag? geeigneten fertigen, jedoch noch nichl zusammen., gelegten und zum Verschleiße ausgerüsteten Waaren angefangen, bis einschließlich sämmt-l,cker auf den Verscblcißlagcrn zu Linz, Wien, Pesthund Mailand, dann aufden Commissions, lagern zu Nrünn und Gratz bcsindllchen Fabnks? Erzeugnisse, welche am Io. December 1LI7 der össcnillchcn Fcllblethung mittelst schriftlicher Of-fecte unterzogen werden. — c) Das Offert auf die Fadriksrealltälcn und den k'un^Iu» in^t.>u<,» ili^ mllß ferner auf eine bestimmte zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgedrückte Summe in Conventions - Münze nach dem Zwanzig Gulden Fuß lauten, jcocs der beiden übrigen Offerte auf die lm §. 3. unter b. und 0. bezeichneten Verkaufsobiecte hingegen hat aus dem schon im §, 1. angeführten Grunde auf ein bestimmtes und für alle Gattungen, ohne Unterschied der O.ua'litat, qanz gleiches, ebenfalls zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgedrücktes Percent in örnventions-Münz? ;,u lauten, welches auf oder über die schon nach den verschiedenen Gat« tungen und Qualitäten dieser Verkaufsobjccte ausgemittelten, oder bei eimgen Objecten ouf oder über die nach Mas-gabc des nachfolgenden Paragraphes i». erst bel der Ncbergabe auszus mlUllnden Eckalnlngswerthe gebothen werden will. <— Auf Offerte, welche übciHaupt bloß bedingl, oder nwa mit Beziehung auf einen o ^underen fremden Anboth gestillt, oder unbe» stimmt sind, kann keme Rücksicht genommen werden. — schreibung sicher zu stcllcn lst; und — ää) für den Anboth auf die Realitäten und den I^nliu5 in-8t.i-li^!li5 in lo)^ des Schatzungswerthes pr. »767)0 st., daher in 1767) st., d. i. Sledzehen Tausend scchs Hundert sicbenzig und drc, Gulden Conventions-Münze, zu bestehen hat; —> e«) für den Anboth auf die im §. 3 unter I). bezeichneten Verkaufsobjecte ohne Rücksicht auf ein Percent mlt i^ooafi., d. » vierzehen Tau» send Gulden Conventions-Münze; undent-llch — tt") für ben Anboth auf dlennß. 3. un' ter «. bezeichneten Waaren mit «0000 st./ d. i. zwan^g Tausend Gulden Conventions - Münze bestimmt wird, — Der Erlag dieser Cautwl nen hat dei den k. k. Provinzial-CameralßTax-amtern ln Wien, Prag, Brünn, Lemberg, ?inz, Innsbruck, Gray, Laibach, Trlest, Mailand, Venedlg und Ofen zu geschehen, ^tveßhald auch die Beilegung der Caution zum schriftlichen Offerte nicht gestattet lst, zumal jedenfalls kcine Haftung für das ohncdleß nicht zugezählte Geld «vernommen werden könnte.«» Die Prüfung der Sicherssellungs-Urkunden selbst wird bel dem Ftscalamte des Ortes, wo der Eautionserlag Statt zu finden hat, geschehen. — c?) Endlich muß jedes Offert mcht nur die ausdrückliche El klarung enthalten, daß sich den gegenwärtigen Bedingungen gefügt, und sich rücksichclich aller durch dasOffert übernom» menen Vcrpftichtungen dem k. k. Stadt- und Landrechle zu Lmz (oder dem k. k. Landrechte m Wien), als Oerlchtsstand unterworfen werden wolle, sondern es hac auch der Offerent seinem Offerte den Tauft und Familien - Namen, dann den Charakter und Aufenthaltsort beizusetzen. — §. 6. Jedes Offert Hit von dem Tage der Ueberreichung für den Offercnten, welcher sich des Nücktlittsbefugn'ises, und der §. 862 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches gesetzten Tellmne begibt, volle Verbindlichkeit; das Atrarmm hmgegcn übernimmt die lontractmä» ßige Verbindlichkeit erss vom Ausstellungstage der an den Bestbicther gerichteten Verständigung von der Annahme seines Anbothes. — tz. 7. Diese Verständigung von der Ratification ocs Antwthcs, welche — ohne jedoch an die im allgemeinen bürgerlichen Gesctzbuchc allsgcdrück-te.Frist gebunden zu seyn, — auch sobald als möglich erfolgen soll, wird zugleich den Tag bestimmen, von welchem angefangen der Betrieb dec Aerarialfabrik in allen wie lmmev Namen habenden Abtheilungen , somit auch der Verschleiß auf Rechnung und Kosten des Staats-' schaycs zu erloschen, und die Uebergabe der Ver-kaufsobjecle zu beginnen hat. - Dieser Tag wird jedoch mcht unter vier Wochen, und auch nicht über sechs Wochen vom Ausstellungstage der Ratifications-Verständigung an gerechnet, zu dem Ende bestimmt werden, damit einerseits von Seite des Aerariums d,e zur Uedergabe erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können, andererseits aber auch der E'steher der Fabnksrealitäten und des I^inälig ii^u-lictll^ , für den Fall, als der Fortbetrieb der Fablik in seiner Absicht liegt, in o,e Lage gesetzt ist, mit dem dermaligen Fabi-iks- und Albeitsperso-nale, welches er beizubchaken gedenket, se,ne Accorde und sonstigen Verabredungen zu treffen, überhaupt alle zur ungestörten Fortsetzung des Unternehmens erforderlichen Einleitungen vorzubereiten. — §. g. Der bar erlegte unverzinsliche Caulionsbetrag w«f»lgterEnt« scheldung über die sämmtlichen Anböthe gegen gehörige Legitimation «hrer Person oder ihres Bevollmächtigten zu dem Ende zurückgestellt werden, um dagegen die Caution bei dcmjenic gen Taxamte zu<ück beheben zu können, wo der Erlag derselben geschehen ist. — 5 9. Bei sich ergebenden gleichen Anbothen auf ein und das-selbe Verkaufsobject, bleibt es ver Wahl der k. k. allgemeinen Hofkammer vorbehalten, sich für den einen oder anderen Anbiether ausznspre-chen. — Für den Fall aber, als der Bestbie« ther auf die Fabrlksrealitaten und den l^unäuz inslrucwi;, auch zugleich auf em oder das andere, oder auf beide der im §. 3. unter b. und c. bezeichneten Verkaufsobjecte Anböthe gemacht hatte, wird diesem Bessdiether der Vorzug m der Att eingeräumt, daß bei seinem mit einem o anderen Meissbothe ganz gleichem Offerte auf diese Objecte ihm für jeden Fall, — del seinem qegen ein anderes Melssboth aber mmdercnOf« ferte, dleser Vorzug nur dann zustehen soll, wenn er sich über Aufforderung zu demselben Anböthe erklären sollt?. — h. ,n. Dem Erste, her der ^abnksliülnaten und des ^lniäul? in-5tl-ucUi3 werden diese Objecte mn dcn Rechten und Befugnissen, wie sie dermal das Aerar be-siyt, übergeben, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche, — wie z. B. das m der Reiill-lätcnbeschrclbung erwähnte Bcfugmß zur Ent-«icdtung eincs jährlichen Freiycld- «equivalen-tts, als häwst persönliche Rechte keiner Ucbcr-,zragung an den neuen Besitzer fähig sind. — Die in L,nz befindlichen Realitäten werden gan; schuldenfrei, d,e ln Kleinmünchcn gelegene Mahlmühle aber mit der durch Privatübercm-fommen begründeten Verpflichtung zu den in der Beschreibung näher bezeichneten Leistungen Übergeben, welche der jewelligeMühldesitzer fur die bisher unbestrittene, jedoch nicht grundbü» cherlich einvelleibte, daher auch von Seite des verlaufenden Aerars hiermit ausdrücklich nicht in Haftung übernommene Servitut der Was» serleitung, an mehrere Grundbesitzer zu entrichten hat. - Dagegen ist dcr Erstehcr vervfiich-let, die Realitäten sammt I^m^!u8 in5t.l'ucw8 in dem Zustande, in welchem sich diese Objecte am Tage der Uebergabe befinden werden, zu übernehmen, vom Tage der Uebernahme an gerechnet auch die darauf herkömmlichen vers trags: oder gesetzmäßig lastenden Steuern, N^-. tural-, Gemeinde- und sonstigen Geldgicblgkcitcn zu leisten, und zwar ohne Unterschied, ob diese Leistungen bereits von einer competenten Behörde ausgesprochen seyen oder nicht; — ferner auch sowohl die Pachter der Schankgerechtigkeit und z-veler ebenerdiger Magazine in den Fabriksgebäuden, als auch den Pächter der t5tem' drücklmühle, und der dazu gehörigen Gründe zu Kleinmünchen in dem stipulirten Genusse der Pachtobjecte gegen Uebernahme der von diesen Pächtern geleisteten Eautionen, und gegen die vom Tage der Uebernahme zu beziehenden Pacht, schlllinge, jedoch auch gegen Uebernahme der Verbindlichkeit zu der m den Eontracten stipu-lirten Pachtaufkündigung zu belassen; endlich in dem Falle, als e«n Anderer der anerkannte Bestblether der im tz. Z. unter k. und c. bezeichneten übrigen Verkaufsobjecte seyn sollte, dem, selben zu gestatten, d»ese Verkaufsobjecte erst binnen vier Wochen, vom Tage der vollendeten Utblrgabe der Fabriksrealttäten nebst runäuä in5U'uct,u5 gerechnet, aus den Fabr,sslosalitH, ten und aus der Linzer Velsckleißmedellage wegbringen zu dürfen, — Dieselbe F ist von vier Wochen zur Räumung dcr Fadllkslocalita» ten behält sich übrlgens auch das Aerarium für den Fall bevor, als sich für das eine oder b«s andere, oder für beide der im §.3. unter k. und c. erwahnlen V^'kaufSobjecte fein Bcstdolh er« geben, oder derselbe nicht dlc Genehmigung er< halten hätte, wohl aber für die Fabriksreali-täten sammt Nuntius in^^uow« e»n soh'.n ratis ficirter Bestboth erfolgt wäre. — Uekrigens wird hinsichtlich der bezeichneten, aufden Fabriksrcalitaten lastenden Gleblgkeilen, in so ferne vom Aerario für die Ze,l bis zum Tage der Uedergabe ellnc,e hleuon noch nicht berichtiget, oder für emcn Zeitraum nach diesem Tage vom Aerar schon eme Zahlung »m Voraus geleistet seyn sollte, Mit dem Erst.her dießfaüs pio ill-ta ternpmis d»e Abrechnung gcpstogcn werden. — Sollte die Uebergabe der Fab, .ssrealitäten ssmmt I'unlili» in8trucdu5 aus Verschulden oder aus was lmmer für einer Verhinderung des Eistchcrs oder seines Bevollmächtigten kaufsol)» jccten und der dafür, entfallende Kaufschlllmg, werden aber erst bei der Uebergabe selbst in den Niederlagen derselben erHoden werden. Cs wird nämlich dabei die Stückzahl, oder das Gewicht, oder Ellcnmaß u. s. w., je nachdem das Eme oder Andere als Grundlage der Be» rechnung des Kaufschillings zu dienen hat, er5 hoben , der nach der erhobenen Menge mit Rücksicht auf das vom Ersteher zu dem Schätzungs« werthe angebothene Percent, bei jedem einzelnen Artikel entfallende Kaufsckillingsbctrag berechnet, und sodann immer sogleich jeder Ge» genstand, die erhobene Menge desselben, und der berechnete Kaufschillingsbetrag in zwei abgesonderte, und beiderseits zu fertigende Verzeichnisse eingetragen werden. — Die einzeln eingetragenen Erstchungsbelrage werden dam: zusammen den zu berichngenden Kallfschlllmgs- 0 betrag darstellen. —Für Objecte, fürwelche — wie dieß de« einigen trsi inzwischen zur Erzeu« fiung gck^lnmcncn Nummerli, an Zeug-- und Iuchwollengcspunst oder auch bei neuen E zeug-l'.isscli, an settlgcn Waaren dcr Fal! .'ltt).'l: i'.lck: :n Anschlag gekommen sind. «— Dieselbe Berechnung wird. auch ° be» jenen Haldfabrckaten,Statt finden,,welche sich nocd in einem solchen Gl-ade der Appretur desinden soll« ten, für wclchc ^kein^eigener^ ^chätzungswth besteht. — D a' ü b r i g e »^ s d'n V c r sch l c i ß li i e d e r' lagen der Fabrik zu Wien, PM) und Mailand in gemlelhelen ^calttatcn, ulid' zwar in W'jcn" gegen einen jährt. Hn)s von 2^00 ft. 1 5 «7 in Pesth von . ./...^^.^.' 600 fi, l ' ' "ftnd in Mailand von ^ire Vu»l. 1 »00/. untergebracht sind, so ii)lrd es dVm Etstcher der fc»ti-g?n Waaren, in so ferne-er diese Niederlagen beizubehalten gedächte, anheim gestellt, sich wegen fernerer Ueberlajsung der,djcßfälligen i!oca-. luätcn mit den Eigenthümern derselben elnzu-verstehen, ind.'m von Seite des Acrars die diel'^salls bestehenden Mlcthvertrage für jeden Fall aufgekündet, und dem Erstcher der Waa-vcnvcrrächc nur ein Zeitraum von l/, Tagen, vom 3age der uollel^detcn Ucbcrgabe an gercch-z,et, zur Räumung derselben in dem Falle zugestanden werden wmde, als derselbe die Nie-devlags-Locallta.'en gegcti Zahlung des Micth-zinscs vom Tage der vollendeten Uebergabc nicht nbernehmc?^, und nicht auch die in dzescn 5rcl Niederlagen befindlichen, und von dem 1^nn<^ll5 in8liuou^8 de> Fabrik ausgeschiedenen Einrichtungsstücke, Materialien und Requisiten, um den bei der Wienernlederlage mit 1047 st. 62 kr. bei jener zu Pesth mit ..... »47 5> 10 kr. )Md zu Mailand mit...... 27b st. 19 kr. daher zusammen mit !/,7o st. 2l kr. fngc Eintausend vier Hundert sicbenzig Guloen 2» kr. ausacmittelten Schä>>unnswerth ablösen, oder, wenn selbst »m Falle de^ Geneigtheit deö Erstehcis zur Eingehung dlcser B^dlnqung der Eigenthümer der Niedcrlagslocalttäten, d cse Ncdc'.lassu'iq lN Äftermlkthe Nicht zugeben sollte. — Übrigens hat auch der E'stcher dieser Fell-bicthungsodjecte, von dem festgesetzten Tage der Nebcrgake an, 'den Zufall auf sick zu nchmen, «cnn die Ucdevgabe aus scmem Verschulden, oder aus was immer für einem von seiner Siite oder von Scitc seines Bn'ollmachtlglen eingc« tsctencm Hlndezn'ffe an dem dazu bestimmten Tage nicht Stattfinden könnte. — §. 12. Ob-schon die den Fcllbiclhun^srrcis blldcndcn Schätzungswcrthe, und zwar d,e der Fabriks-realltatcn bloß mit Rücksicht auf den allfälligen Zinsertrag, und Jene des lVll,c!n8 jn5l.rli«mz nur nach der mehscrcn oder minderen Brauch» barkcil,,ja, größtenlhells gar nur nach dem Wer« th? des dabei besindllchen Ei^ns, Kupfers oder Messings ausgemittclt; fernkr der Schatzungs« rvcuh der Malcrläliey mid Requisiten, in so wcl'l diese nicht wegen minderer Brauchbarkeit nach solcher clgendS abgeschätzt wurden, nur in dem'VAttelprelse, endlich del den Valbfabrika-ttli und ganz fcrticjen Waaren, m so ferne nlc^Ellugc hiervon, als incurrent eigends ab^ gcschähi wurden, nm m'den' Gestehungsmit-'telp!eisen oh»:e Einrechnung der Regiekosten bestehen, so wird gleichwohl ausdrücklich hiermit erklärt, daß der Verkauf und die Ncdcrgadc ohne geringste Haftung des Acrariums füv die Beschaffenheit, den Zustand und das Flachen» oder Grundallsmaß der Fabriksrealitaten oder für die Brauchbarkeit des k'uncilis instrncws und der Material»c»i und Requisiten, odcr für die Qualität und Preiswürdigkeit der Halbfa« brikate und ganz fertigen Waaren geschehe, und daher auch nur eme Gewährleistung durch drei Jahre, vom Tage der Uebergabc an, bloß füc den Fall zugesichert wird, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum der Vcrkauftobjecte selbst, und insbesondere, was die Realitäten' betriffr, wie dlsselbin in der dießfälllgcn adgclondevtcn Beschreibung nack ihren grmiddüchcrlickcn Be-ncli Inhalt des§. 6, in den Kaufschilling einzurcch? c> nende bare sautionsbetrag, für welchen dcr ll, Cautionslelster kelne Verzinsung anzubrechen W hat, sogle'ch m dieses Dr,tthe,l eingerechnet ^ werden. Dle verblndenden zwel Drlithelle kann ^ derselbe gegen dem, daß er sie auf dcn cikauf« d« ten Fabnksrealltäcen in erster Pnornal versi- d, chcrt und nui fünf vom Hundert m Eonven- p lions-Münze und m halbjährigen Raten ver- n nnsel, binnen fünf Jahren, vom Tage^ der ,c, Uedergabe gerechnet, mit fünf gleichen jährll:.. l< chen Ratenzahlungen abtragen. — Obige Na, a ten können auch früher, icdoch stcis nur lm r vollen Betrage emer ganzen Rate, welche m c lheilweisc; Zahlung oder ,n emzeln«',, Beträgen l auf Abschlag mcht angenonimen w,rd, abgeführt ! lvtrden, ,n welchem Falle vom Tage der frühe- > ren Abfuhr auch dle Verzinsung pro i-^l» ^»i. « z>or'l8 zu erlöschen hat. — Die NcwlMgung ! zur büchcrl.chen Bcsiyanschreibung wird jedoch ^ dem Kaufer m kemcm Falle vor dcr wirklich «r. , folgttnBer'cht'gung des erstenKauf,chill.ngsdrlt- , ltv^lls, sondern nur nach der wirklich gelelsie« nn Zahlung dieses DriilheileS, und fall» er, bezüglich dcs KaufsctMingsrestes, von der ,hm zugesiandtntli Ratenzahlung Gebrauch machen wül, auch dann nur gegen dem ertheilt, Haß die dleßfallä von lhm übernommenen Ver-psilchtuna«n nebst dem ui den nachfolgenden h§. l5, 1ft, l? und l6, dem Acrai vorbehal» ienen RellcilaNonsrechtc, welche Stipulatwnen auch in den Kaufsconttact Überzugehen ha---den, zu gleicher Zelt m den ^astel^stand der sämmtlichen erkauften, und hiermit ausdrücklich für ihre Spccialhypothek erklärten Realitäten, qnmddücherllch einverleibt werden. — §. lH. Der Erücher der übrigen / im §. 5, unler k und « bezeichneten Verkaufsobjcclc hat dagegen den bei der Uebergade in der (§. il) bezeichneten Art ausgelNlltclicn Kaufschllling, gleich nach Vollendung dcr Uedergabe, und sobald der Verkaufbl'ertrag ausgefertiget ist, bar zu erlegen. — B>6 zum erfolgten Erläge des Kauf» schillings wcrdcn aber von dem Ersseher diele verkauften Objecle dem Acrar zur Slchersicllung des Kaufschlllmgs icchtsförmllch als Pfand bestellt, und m der pfandwclsen Innchabung des Aerarnnns belassen werden. — Eden deßhalb wird in dem Falle, als sich während der Bezahlung in den Vcrschlclßnlederlagen einfin« den sollten, dcm Ersiehev zwar gestattet, diese Waarenabnehmer für 'scme Rechnung bcfriedi« gen zu dmfen. — Dieser Verkauf darf jedoch nur gegen bare Bezahlung und gegen di ien FaN^n » so , wil in dcm Falle <:. dos Äkrar>um noch dle - Wahl, tiilwedir den s'lssshkr z^r E-füü^ng l der durch snn Dff^rt k»^qeg^nacn?n und d^lch » d>« Genthml^ung d«s Offrrt.s zugleich ratifi, : clrte Veräußerung»-Ved>nqungrsl, welche lcn l" Falle der uercreigsrtcn Fertiqurig des schriftli» r chen Vertrages die Slrile dees.ldsn zu vertre» ) ten Haber», zu verhalten, odcr das erstandene , subject zurückzunehmen, und auf Kosten und . Gefahr des Erst-hers auch lm admin»strat«uln ^» Wege ncuerlich f?>l z^, b,elhcn, und d«e Dljfce 1 re«ij des neutn Neftbothes ^u dcm 1sls>>ge< , an ü dem gtsammltn Vermögen desselben zu erholen, h »» §. l6. Vei d'eser vom Aerar sich vo,bchül» r tenen neuerlichen Fcilblelh^na steht demselben !- auch das Recht zu, nach Gutbefis,de v«rlaultln R«alilällN UNd lva5 0 mit dtmsllbm an den Käufer übergegangen ist/ im administrativen Wege jurückzunchm-n, und auf Gefahr und Kosten des Verlragebrüchl« gen neuerl'ch fellzublethen, erthellt dieser Er: fieher auch deßhalb schon durch dl« Fertlgung des hiernach auszustellenden Vertrages d,e, auf e«ne solche erst nach semer Besiyanschreibung erfolgende neuerliche Fellbiethung, bedingte Auflandung dahin, daß jener, welcher bei dieser zweiten Fellbielhung d«e Fabrilsrealltäten er, ^eht, ohne sem weitere« Emvernehmen an den lßesiy geschrieben und oon dem Aerar hierzu »uch dlt Aufsandung an den neuen Käufer »m Namen des ersttn Orstehers ertheilt werden könne. — §. 16. Bei der §tz. i5 und »6 vor, blhaltenen Wleberfellbiethung soll endllch das Aerar keineswegs verbunden seyn, dem zwellen Käufer weder dieselben Zahlungsfrissen zuzu-gestehen, fondern es ist berechtiget, d,e Zah, lungslermlne nach Gutbesinben zil bestimmsn. Uebrlgen« »st aber erwähntes Wlederveläuße, rungsrecht nur wahlweise uorbchallen, und es fleht dem Aerar auch frei, aufdle unmittelbare Vlfüllung selbst zu dringen, und durch die mit Verleben beauftragte» behörden jene Maßree geln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Käufer der Rechtsweg für alle An« sprüche, die er aus dem Kaufe machen zu kön-nen glaubt, offen stehen soll. — §. zy. Die Stämpelgebühc zu emem Elemplate der über den Kauf auszufertigenden Vertragsurkunden, dann die Taxgebühren und sonstigen Auslagen, welch? d-e Veränderung des Besitzes der Fabrlks, realltäten nach den bestehenden gesetzlichen Anordnungen m,t sich bringt, hat der Kaufer ollem zu tragen. Kaustusslge, welche die Fa-bl.>ksrealllälen saff,mt allen ihren Bestandtheilen in Augenschein nehmen wollen, haben sich an dl« »n dem Fabrtks'Hauptgebaude in Lmz be« sindl'che Direction »u wenden, woselbst auch die vorstlhendln Verkaufsbedingungen/ dann die summarische Veschreibunz und d,e Detail« und SchHtzungsnachwelsungen abgesondert nach der oben von /^. bls l'. bezeichneten sechs Haupt« abtheilungen be^ Veikaufsobjecle, so wie die Grundbuchs »Vrtracte sämmtlicher Fabriksrea-litälen, und endllch beglaubigte Abschriften von den tz. 10 erwähnten und vom Kaufer der-selben zu übernehmenden Pachtcontracten, ein« gesehen werden können.