879 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 133. Mittwoch dm 12. Juni 1867. Grkenntniß. Das l. k. Landes» als Prcßgcricht in Prag hat mit Erkenntniß vom 23. Mai 1867, Z. 12923, auf Grund des § 38 P. G. daS wcilcrc Erscheinen der Zcilschrift „8v(ch seul Zwecke eigens bcigcgebeu wcrdeu, beziehuugs-weise sich hiefür zur Berfügung stellen und dau^ crnd in Berwcndllng kouimeu, anch für die einzelnen Dienstleistuugen nicht bereits anderweitig entlohnt worden sind. Die Feststellung des Anspruches der Civil-Staatsdicner auf Aurechuuug eines Feldzugsjal> res wird jeweilig von: Kricgsministerinm ausgehen, welches nach Schlnß des Feldzuges jedem Mini stcrium sowie jeder Ceutralstelle das dahin gehörige Bcrzeichniß jener Civil-Staatsdicncr überniib telnwird, zu Gunsten derer diese Anrechnungsfähigkeit ansgesprochcn worden ist. , ' Zn diesem Behufe werden w jeder operi-rendcn Armee das Civil-Laudcs-Comluissariat, die Feldpost uud Feldtelegrapheu-Dircctiou, sowie die Opcratiouskauzlei des Armee - Commaudo's nach Abschlllß des Feldznges über sämmtliche bei der Armee in Dienstesverweuduug gestandene uud zuul Ansprnchc auf die mehrgedachte Begiiustiguug be-rechtiatc Civil-Staatsdieuer 9lamenslisten uüt Angabe der Zeit ihrer Dienstleistung bei der Armee zu verfassen und solche im Wege der Armee-Intcndanz uud beziehungsweise des Armee-Commando's an das Kricgsministerinm zu leiten haben, m welcher Vcziehnng das Entsprechende im Armee-VerordmmaMattc angeordnet wurde. Hinsichtlich jener Civil- Staatsdiener aber, welche im Feldzuge des Jahres 1866 den An-sprnch auf die Aurcchunng eines Fcldzugsjahres erwarben, wird eröffnet, daß dieselben ihr Einschreiten nm nachträgliche Feststellung dieses An-sprnches nnter Angabe der Art und Daner ihrer Dienstlcistimg bei einer der damals aufgestellt gewesenen Armecu bis längstens Ende Juli l. I. an das Kriegsministerium einzusenden haben. Was fcrncrs die aus dem activen oder Nc-scrvemauuschaftsstandc unmittelbar in Civil-Staats-dienste tretenden Soldaten betrifft, so wnrde vom Kriegsmiuisterium im Armce-Verorduuugsblattc zur geuaueu ^iachachtuug erinnert, daß in den an die betreffenden Civilbehördcn zn übersendenden Grund-buchs - nnd Conduite-Docnlucnten dieser Iudividucu die mitgemachten Fcldzüge verläßlich uud deutlich augegebeu seiu müssen uud am Schlüsse des Gruud-buchsblattes die Bemerkung bcizusetzeu ist, wie viele Feldzugsjahre aurechnnngsfä'hig seien. Das Gruudbuchsblatt dient sonach in diesem Falle zur Feststclluug des Anspruches auf Anrech-nnng der Fcldzngsjahre. Der § 282 des Punkt 1 erwähnten Armce-Gcbühren Reglements lantet also: „Bei Bemessung der Pension ist für jeden, in was immer für einer Dicustleistuug mitgemachten Feldzng zur ordiuäreu Dicustzeit Ein Jahr zuzuzählen (Fcldzugs-Iahr), uiag der Feldzug vom Anfange bis znm Ende, oder nnr theilweisc unt-geiuacht worden sein. Welche Epochen als'Feldzüge nnd beziehungsweise als Feldzugsjahre zn gelten haben, dies wird von Fall zu Fall durch Allerhöchste Armeebefehle angeordnet. Zwei oder mehrere iu emem Solarjahre mitgemachte Feldzüge vermehren die Dienstzeit nur um ein Jahr." Dies wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sigmnud <3ourad Edler v. Gybesfeld m I', t. l, Landcoprasidmt. (164—2) Nr. 3777. Kundmachung über die in Kraiu für dao Jahr l^itt7 in der einziften (^oneuri Für dreijährige Stlitc» Zahl dcr^Pnif^ i> Ducaten !Zahl^ der Preise! ^ Ducaten 1 ^ ..... 10 1....."'^, 8 2 7 2 6 3 4 :; 3 Concnrsfähig sind: l!^. Mullerstuten von ihreul vierten bis zum siebenten Lebensjahre mit gelungenen Saugfohleu, weuu die Stuten gut gepflegt, gesund uud kräftig siud uud wcuu sie die Eigenschaft einer guten Zucht besitzen, dann d. dreijährige Stntcn, welche eine vorzügliche Zuchtfähigkcit versprechen und durch Berwen-duug zum Zuge noch nicht sichtbar verdorben worden sind. Die Eigenthümer der um Prämien concur rirendcn Stuten müssen durch ein Zeugniß des Gemeiudevorstaudcs nachweisen, daß entweder die sammt dem Sangfohlen vorgeführte Mntterstnte schon vor der Geburt des Fohlcus ihr Cigcuthum war, oder aber, daß die vorgeführte dreijährige Stute von einer znr Zeit der Gcbnrt ihnen gehörigen Stute geboren nnd von ihueu auferzogen worden ist. Eine mit einem Inchtpräminm bctheilte Mut-tcrstutckauu bis zum siebcuteu Lebensjahre noch um ciu zweites Zuchtprämium concurriren, wenn sie in einen« der ersteu Prämirnng nachfolgeudcu Jahre wieder mit einem gcluugenen Sangfohlen vorgeführt wird. Mntterstuten, welche bereits zwei Zuchtprä mien erhalten haben, sind von der weiteren Con currenz ausgeschlossen. Ebenso können dreijährige Stuten, welche ill dieser Eigenschaft ein Zuchtprä'mium erhalten haben, als Mntterstnten noch zweimal prämirt werdeu. Zu jedem Prä'mium wird eine silberne Me daille „Für gnte Zncht llnd Pflege der Pferde" verliehen. Eigenthümer von Etnten, welche preiswürdig befuuden werdeu, jedoch wegen Uuzuläna/ licht'eit der Präulien mit solchen nicht bctheilt werden tonnen, erhalten blos die Medaille. ll». In Vetreff der Privatbeschalhenssste. Zahl dcr Pliimicn ! ü Gulden ö. W. 3^ 1 150 ^^^6______ l loo Diese Prämien werden znerkannt den Besitzern von Hengsten des P inzgan c r Schlages, welche das vierte Lebensjahr vollendet haben, bis zum volleudcten achten Jahre; welche ferner vollkommen zuchttauglich, gut gepflegt, gefuud uud kräftig sind; betreffs welcher cudlich durch eiu Zeuguiß des com-petenteu k. k. Bezirksamtes nachgewiesen ist, daß der Pinzganer ^uchthcugst in der letztabgclaufencn Beschälperiode auf Gruud dcr vorfchriftmäßig er-langteil Beschäl - Licenz zuui Belegeu der Laudes-stuten luit guteul Erfolge verwendet wnrde. Das Zeugniß des k. k. Bezirksamtes uud der vorschriftmäßige , welche Document«.' beizubriugen siud, müsscu übrigeus allch vom k. k. MilitärHeugsteU'Depot oder k. k. Beschälposten Conuuaudo bestätigt seiu. Ein ulit cinclll Präminm betheilter Inchthengst Pinzgaller Schlages ist von der weitern Concnrrenz llln Prämien innerhalb des obbezeichneten Alters nicht ausgefchlosscu. Die Bcurthcilltng dcr Preiswürdigkcit der 3)liltterstllten, dreijährigen Stuten nnd Hengste, sowie die Zucrkennnng der Prämien nnd Medaillen für die Stuten nnd der Prämien für die Hengste erfolgt in der Concnrsstation dnrch eine k. k. poli-tisch-nnlitärische Comulission llnd es werden die Prämien gegen gestempelte Quittuugcu und die Medaillen gegeil Empfangschcine sogleich auf dem Concnwplatzc ausgefolgt. Laibach, am 27. Mai 1867. Vou dcr ll. k. Landesregierung fiir Brain. 890 (175-S) Nr. 4496. Kundmachung. Von der k. k. Landcsregieruug sürKrain werden Stiftungscapitalicn bis zuiu Belaufe von 80.000 st. in verschiedenen Theilbeträgcn anf .Hypotheken gegen pupillarmäßige Sichcrstellung dargeliehen. Die Bewerber werden eingeladen, ihre Gc^ M)e nebst SicherstellfMgSdocumentM nn Wege der, k. H. AinWz-ProcurMrs Abtheilung in Haibach zu i'lherreichen. l Laibach, am 4. Juni 1867. l K. k. Fandeür.esticrung sur Krain. ,ftb2—3) 3ir. '14237. C d i c t. Vom k. k. Landes-Militär-Gcrichtc in Wien wird bekannt gemacht, daß ein gräflich Eordna-scher Stistungsplatz mit deu: Gemlsse jährlicher 105) fl. ö. W. zu besetzen ist, worauf eine Officiers-Waise Anspruch hat, welche weder ein Vermögen besitzt, noch eine Pension genießt. ^ Der Annielduugsterunn ist ! bis Ende August d. I., bis wohin die Gesuche bei dem obigen Gerichte anzubringen sind. Wien, am 18. Mai 1867. I» Pertlctlmcl des Comlnandircndcn: Nuckstuhl >». s» Kovazs » >». Feldmarschal - Liculenaut Obechlicuwicmt.Aliditor. (171^2) Nr74'963?' Kuudmachung. ?sür das öffentliche Baden ist für dieses Jahr wie bisher der Grada sca-Bach ober der Ko-lesje-Mühle in der Borstadt Tirnau an der sogenannten Talavan'schen Niese bestimmt worden. Welches mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß andern Orts öffentlich nicht gebadet werden darf nnd daß die Badenden in anständiger Verhüllung zu erscheinen haben. Stadtmagistrat Laibach, am 4. Juni 1867. Der Vür^llmsiftcr: I)''. (5. H. <5osta. Es wird kund gemacht, daß am 2 55. Juni l- 3«, Bormittags 10 Uhr, die Licitation über die Brücken- nnd Durchlaßbautcn an der ncnen Branitza-Etraße in Wippach abgehalten werden wird, wozu Untcrnehmuugslustige eingeladen werden. Es werden nämlich vcrlicitirt: 1. Eine gewöldle Bnlclc üdcr d^i Mociuuit. Ausnls«pri6 „ «. zehn Durchlässr.............355 „ Die Licitationsbedingnissc können beim Bezirksamte Adelsberg eingesehen werden. ! K. k. Bezirksamt Adelsberg, am28.Mai 186?.^ ("") Licitations-Kulldimchung. ^^3. Mit dem Erlasse der hohen k. k. Landesregieruug vom 21. Mai d. I., 4336, wurden 2 G e g e n st a n d Geldbetrag ^ !_______________________________________^»»^^^^.^_____fl. lr a,uf Her TftiejlLr Neichöstraße: ,1 die Reconstruction der Parapetc, dann eines Theiles der Flügel und Etirumanern ^ bei d<:r gewölbten Brücke in Ieöca Distanz-3ir. 0/10—11 mit . . .221 54 Z die HcrstMng eines ,nmen Dnrchlasses b.chn Oblak Dist.-3ir. 0/12—13 . . 132 31 ,A die ßcrstclluug eiuer Straßcnstützumuer außer Kragen Dist.-Nr. III/9—10 . . 128 71 4 die Herstelluug cincr GzaHen - Leistenmauer zwischen Kragen nnd Untcrlokc Dist.- Nr. 111/10—11 mit.......... 779 41 5 die Herstellung einer Dti'chinaucr längs dem Nadamlabachc beini Suscha Dist.-Nr. 111/14—15 mit.......... 136 4 6 die Neconstructiou des Durchlasses bei der Zörer'schen Vliihle in Glogowitz Dist.- Nr. I V/0—1 mit.......... 150 96 7 die Neconstrnction des Dnrchlasses beim Cenccl in Podmühl Dist. ^ir.IV/9—10 mit 156 9 8 die Neconstructiou des Durchlasses von St. Oswald Dist.-Nr. IV/12—13 mit . 110 7 9 die Versicherung gegen Abrntschung der Lehne am Uiakbcrge mittelst einer Graben uud Waudmaucr Dist.-Nr. 1V/15^-V,0 mit ..'.... 36775 10' die Wiederherstellung des eingestürzten und Reconstruction des baufälligen Theiles der Stützmauer uutcr dem Trojanaberge Dist.-Nr. V/3—4 mit . . . 304^ 58 11 die Conservations-Arbciten an dem mit Holz eingedeckten Dnrchlasse im Dist.-Nr. ! V/6—7 mit .....'...... 190 19 12 die Reconstruction der Wandmauer beim Koufiuar Dist.-Nr. V/11 mit . . 135 33 13 Bei- nnd Aufstellung der Randsteine zur Sicherung der Passage in mehreren Strecken zwischen Dist.-Nr. III/3 bis V/10 mit....... 156 95 auf dcr Tviestcr Straße: 14 die Reconstruction der Wand und Leistenmaucr beim Urbas Dist.-Nr. 1/5—6 mit 299^ 88 15 die Reconstruction des Durchlasses im Dist.-Nr. 1/7—8 mit .... 214z 41 16 die Reconstruction dcr Stützmauer außer Oberlaibach im Dist.Nr. 11/11—12 mit 244^ 63 17 die Reconstruction dcr 10 Stück Parapctmaueru am Raskonzberge in dcr Strecke ^ von U/11—III/6 mit......... 246. 70 auf der A^ramer Straße: 18 die Reconstruction des gewölbten Brückels vor dem PostHause in Verbale Dist.- ! Nr. 11/5—6........... . 444^ 30 mit dem Beisätze geuehungt, daß diese Herstellungen im Licitativnswege in Ausführung zu bringen sind. Dieser hohen Auorduuug gemäß wird die dles^ fällige Verhandlung bei dem k. k. Bezirksamte Laibach am 21. Juni 18 6? stattfinden und Vormittag um 9 Uhr beginnen, zu welcher Erstehungslnstige eingeladen und den- ^ selben bekannt gemacht wird, daß: 1. die Ansbietung nach der obigen Reihenfolge mit den bezüglichen einzeln ansgcwiesenen Beträgen vorgenommen und die Ratification des erzielten Licitations-Nesultates in jedem, somit auch in dem Falle in Vorbehalt genommeu wird, wenn der Aubot idem Fiscalprcise gleich oder unter demselben ist; 2. vorausgesetzt wird, jedem Anbotsteller sind zur Zeit der Licitatiun nicht allein die allgemeinen ^ Bedingnisse der Aussühruug össeutlicher Straßen- bauten, sondern auch die Verhältmsse uud die speciellen Bedingungen des auszuführenden Baues, deren Befolgung der Ersteher in seine Verpflichtung übernimmt, vollkommen bekannt; ^ 3. fchriftliche Offerte, gehörig verfaßt, anf einen mit 50 Kreuzer Stempel markirten Bogen geschrieben nnd mit dem 10pcrc. Reugelde belegt, welches auch von den Licitanten für ihre mündlichen Anbote gefordert wird, vor dem Lici-tionsbeginne der Licitationscommission zu übergeben sind, und 4. die bezüglichen allgemeinen und speciellen Baubedingnisse, so wie anch die Preisverzeichnisse und summarischen Kostenübcrschläge bei dem gefertigten k. k. Vaubezirksamte täglich in den gewöhnlichen Ämtsstunden, nnd am Licitationstage bei dem genannten k. k. Bezirksamtc eingesehen werden können. Laibach, am 7. Iuui 1867. A. k. Dauliezirkoamt.