I m t s Nlatt zur Laibacher Zeitung._______ Ni. 101. Vantstag ven 22. August 1l!ä6. Vnbernial - Vcrlautlmrungen. Z. l23l. (2) Nr. 16^53. C u r r e n d e d e 3 k. k. i l l y r. Guberniums. — Um die vorgekommenen äwcisll zu ^hlbc», ob dcl- H. 22 des Stamps' undTürqesetz^H auch dann Anwen« dung finde, wenn dlc Bewilligung zur Einverleibung in die öffentlichen Bücher oder zur Löschung lines in die ö'ffct,ll>chcn Bücher cinge» tragcnen Rechts nicht in einer besondern Urkunde, sondern in der über das Hauptgeschäft, wodurch cm dingliches Recht eingeräumt oder dasselbe für erloschen erklärt wird, errichteten Urkunde ertheilt wird, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer, im Einverständnisse mit dcr k. k. oder« sten Iullizstellc, mttDccret vom l5. Juli l I , Z. 2637!), Nächsichcndcö zu elklären befunden: Die in dem H 22 des Stämpel- und Tsxgec sctzts enthaltene Bestimmung üi'er den zur bec williaung der Einverleibung oder Löschung in den öfslNllichen Büchern erforderlichen Stam» pel findet nur donn Anwendung, wcnn diese Bewilligung in einer besondern Urkunde, nicht aber dann, wenn sie in dcr über das cinzutra« gcnde odcr zu löschende Recht errichteten Ur< künde ertheilt wlrd, in welchem Falle nur der für das Hauptgeschäft vorgeschriebene Stam» pel mit Berücksichtigung der Bestimmung oscher Tl.lillill.2 Len^äeNl I^ni-s»^ra, wohnhaft in Mailand, (^lleric» ci« <^lit,l.0foi'l8, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, Stereotyp «Platten durch Anwendung einer neuen Art von Lettern hervorzubringen lplÄStr« glcrcotl^e ^» (?8c^uli5l c:u1 lne/.n« cli lliiovi t:»lul.l.<.rl.) — 2) Der I"c)l^un»t,H 1^«u<,^let.«.l ^.an,^«i«.u, wohnhaft in Mailand, (Iailcii^ t^e Oislol'ulis, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Erzeugung einer neuen Art beweglich,^, nach Bedarf zusammensetzbare Stereotyp» Lettern (lniovi ciur^l^rl zl^rcodl^i mokill u «om!)i-naxwvi ) ^ 3) Der I^rmu»!» D(.noliid Zugthiere nach eiliem aufhy^läischru und Sicherheitc-lPrin-cipien beruhenden, auch als Präservativ und heilend anzusehenden Methode, wo^ei statt der Roßhaare oder sonstiger bisher gebräuchlicher AusstopfüNfjs - occr Füllunqslloffe, Ker^enfett und Leinsamen in gewissen Mengen gemischt angewendet werden, — Laib^ch am 50 Juli 1856. Joseph Freiherr v, Weingarten, ^ Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitcnau und Primör, k. k. Vice-Präsiden:. Dominik Brandstert er, k. k. Gubernialrath. Z. 129«. (2) Nr. 17897. C u r r e n d e über verliehene Privilegien. — Zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei-Dccretcs vom v. d. M., Zahl 2215,2, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer am 10. Juni l. I., Zahl 22i)l>!), die nachstehenden Privilegien zu verleihen befunden : 1. Dem !.)>'. Martin Ehrmann, öffentl. ordcntl. Professor an der k. k. Universität in Ollmütz, wohnhaft in Ollmütz , für die Dauer von einem Jahre, auf rie Erfindung, ein den ausländischen Guano ersetzendes künstliches Dungmittel, aus bisher auf diese Weise nicht benutzten Stoffen zu erzeugen. — 2. Dem Franz Klein, Herr-schaftöbcsitzcr, wohnhaft in Zöptau, im Ollmüher Kreise Mährens, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer besondern Einrichtung, vermöge welcher Fenster, Thüren, Falldeckel und Klappen aller Art so hergestellt werden, das; der Luftzug gänzlich beseitigt werde, ohne jene Vcrschlicßungsmittcl zu verunstalten, oder die jedesmalige Oeffnung und Wiederverschließung im Mindesten zu beirren. — 3. Dem ^«n l^nz)-li^o 8im(x)n ^oi35l(.'i-, Ingenieur, und dem l1,s),io1)l.L ^lNoin« 1'i'illi, Professor der Gymnastik, wohnhaft in Paris, (durch Felix Roth,. Privilegimns-Inhaber, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. W5), für, die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung in der Verfertigung eines Forttrcibungs - Apparates (i>^>.-n'c)il in-opul-Köm-), welcher auf alle Anen von Dampf- und Segelschiffen, auf Land- und Eisenbahnwägen, auf Ackerbau- und Urbarmachungs-Werkzeuge anwendbar sey. (In Frankreich ist diese Erfindung vom 20. Januar 1845 an, auf fünfzehn 711 Jahre patentirt.) — 4. Dem Johann Moro, Handelsmann und Inhaber einer Ziegelerzeu-gungs-Fabrik, wohnhaft in Hermagor bei Villach in Illyrien, für die Dauer von zwei Iah-rcn, auf die Verbesserung, auf ganz leicdtc und einfache Art nmdförmige, wie auch gewöhnliche ordinäre Mauerziegel mit Falz, so wie Ziegel mit Falznute und Feder zu erzeugen, welche einen unzertrennbaren Rund-, Quer- und Längenverband bilden, und durch ihre Anwendbarkeit bei allen Bauten einen großen Vortheil gewähren. — 5. Dem Tobias Kohn, Knöpf- und Schnürmacher, wohnhaft in Prag, Nr. C. 4<»^l, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Entdeckung, alle Arten von Posamentir- und Band-warcn, Fransen, Crepinen und Knöpfen mit und ohne Dessins, mittelst eines neuen, eigens hiezu erfundenen Webestuhles zu erzeugen, ohne hiezu sachkundige Personen zu bedürfen, wobei übrigens sich diese Waren und Erzeugnisse durch vorzügliche Reinheit, Güte und Wohlfeilhcit vor den bisherigen derlei Posamentir-Arbeiten auszeichnen. — ti. Dem Bernhard Berolja, bü'rgl. Goldarbeitcr, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 55, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, goldenen, silbernen und bronzenen Nhr- und Halsketten durch Anwendung von Kautschuk Elasticitär zu verschaffen. — 7. Dem Cajetan Föhn, Eisenwerks-Director, wohnhaft in Ozd bei Putnok, Gömörer Comitats in Ungarn, (durch Mathias Dollenz, sämmtlicher Rechte Doctor, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. . Juli l84ll. Joseph Freiherr v. Weingarten, ^andeü - «Houm'ltleül. Carl Graf zu Welsperg Naiten au und Primör, k. k. Vice-Präsident, Il)h, Nep. Freih, v. Schloißniga,, k. k. Gudemialratl). Äemtlicke Verlautbarungen. Z. 1285. (3) ' Nr. 4953. Edictal - Vorrufung. Von dem Magistrate der k. k. ProvinM-Haliptstadt Laibach werden nachbenanntc, unwis- send wo befindliche, zum Militärdienste berufene Individuen aufgefordert, binnen längstens 6 Wochen :» ll^lu, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, vor demselben zu erscheinen. Des Abwesenden ? ^ ^, Anmerkung. ^ N a m e Geburtsort ^ Pfarre ^ ' 1 Georg Slabe Gradischa 24 Maria Verkündigung 182« " 2 Barthelmä Schinkoutz Carlstädtcr - Vorstadt 18 St. Jacob „ -^ Alexander Durini Stadt 41 detto „ .^ 4 Franz Turk detto 34 detto „ 5) Anton Klobutschar St. Peter - Vorstadt 47 Ct. Peter „ 5 l) Simon Tripel detto l22 detto ., ^> ? Paul Lippar detto i2« detto ^, <- 8 Martin Ianeschitz Polana-Vorstadt 4« detto „ ^ 9 Johann Urbanzhizh Capuziner > Vorstadt 1 Maria Verkündigung „ ^ 10 Joseph Koschicr detto 51 dctto " <^>, 11 Martin Ielloutschan — — — " ^ 12 Michael Tausche! Stadt 53 St. Jacob ' 182^ - 13 Mathias Tripel St. Pctcr - Vorstadt 18 St. Peter „ ^ Laibach am 14. August 1840. 712 Vermischte Verlautbarungen. Z. I3!I. (!) Nr, 860. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichte Nadinannsdorf WNd bekannt gemacht: Man habe auf Ansuchen der Ursula Thoman'schcn Erben, durch Hcrrn Dr. (^ro-bath, die mit dem .^cscdride vom l6 September 184^«, 3. 2kl7, bewilligte, sodann aber mit Bescheid vom I I. November 18«4 , Z. 3473, sistirte erecuti' ve Kcilbietung des, dem Andreas Novak gehörigen, zu Steinbüchrl zul, (^onscr Nr. 69 gelegenen, der Herrschaft Radmannsdorf dienstbaren, auf !4(1 fi. crccutivc geschätzten Hauses, sammt An- und Zuge-hör, wegen, aus dcm Vcrglcicbc rom 22 April «821 schuldiger 215 fi. 2 kr. c. «. c. reassumin, und zur Vornalnne derselben die drei Tagsatzungcn auf den 15. Juli, auf dcn 17. August und auf dcn 17. Sep-lcmbcr l. I., jedesmal um 9 Uhr früh, im One der Realität mit dem Beisalze angeordnet, daß die« sclbc bci der ersten und zweiten Tagsatzung um dcn Schätzungswert!) oder darüber, bei der dritten Tag-satzuna, auck mucr dcm Echatzungswcrihe hintan-gegcben werden wild. Das Schätzungsprolocoll, der Grundbuchscr-tract und die Ilicilaiionsbedingnissc können hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Raomannödorf am 26. April l34li. Anmerkung: Zur ersten und zweiten Frildic- tungstagsatzung ist kein Kaus.ustigcr erschienen. Z. l309. (l^> Nr. 2754. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichte Nadmannsdorf wird bekannt gemacht: Es scy in der Erecunons,^' che dcr Grundherisckafl ^iadmannsdoif, wider Georq Prestcrl, wegen rückständigen Urbarialgicbigkcitel,, in dir creculivc Fcilbiciung der, dem Ercculcn gehön» gcn, auf 35 si. 4l, kr. gerichtlich geschätziln Fährnisse , als: l Kuh, l Kalbinn und l Wanduhr, ge< williget, und es scyen hiczu die 3 Feilbielungstagsa.-tzungcn auf den l7. Scpiemder, den l. Oclobcrund auf'din l9. October l. I.. jedesmal früh 9 bis l2 Uhr, im Orte der Fahrnisse zu lausen mil dem Bei< satze bestimmt worden, daß die Fährnisse nur bci der dritten Fcilbielung unier vem Scha^ung^werlhc hintangrgeben werden. K. K. Bezirksgericht Nadmannsdorf am 9. August l846. Z. I3l0. (I) Ar 2703. Edict. Von dem k. t. Bezirksgerichte Radmannsdorf wild bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Vrundberrschafl Nadmannödorf, in dic Erhebung des Vermogenöstandes des Unicrchans ilorcnz Echooerl von 'Pogclschitz, wegen rückstandigln Urbarialgiebig. keilen pr. 72 fi. 4l'2/. kr., gcwMigct und zu^cm Ende die Anmeldungelagsa^ung auf den ll. Erp. tember I I,, Vormittags 9 Uhr vor dieftm Gerichie angeord-acl worden. Et haben demnach aUe Jene, welche gegen dcn Lurenz Schoderl tincn Anspruch zu stellen vermeinen, solchen bei der angeordneten AnmeldungZlagsatzung,bei sonstigen Nechtsfolgen, geltend zu machen. K. K. Bezirksgericht Radmannsdors am 6. August l846. 3. l3>7. Nr. 665. Edict. Jene, weiche aus den Verlaß des am 17. Jänner dieses Jahres verstorbenen Kaischlers, Andreas Iackel,vnl^n Kaleßel, von Kronau Haus Nr. ^6, aus was immer fnr einem Nechtsgrundc Ansprüche stellen, haben diese bei der auf dcn l2. October l. I., früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung so gewiß anzumelden, als sie widrigcns die, Folgen des'§. 8l4 d. G. B. sich selbst zuzuschreiben hätten. K.K. BezirksgerichtKronau am 4. August l846. 3. 13l6- (l) Nr. 2ll4. Edict. Allc Jene, wclchc an den Nachlaß des am !6. Februar I. I. in Gorra verstorbenen Kaischlers, Anton Arko, aus was imnier für einem Rrcwsgrun-de einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben den» selben bei der aus den l4. September I. I. Vormittag angeordneten Anme'.dungslagsa^ung, bei Ver. meidung der Folgcn des §. 8I4 d. H. B., gellend zu machen. K.K. Bez. Gericht Ncifniz dcn 12. August 1846. 3. »3l5. (l) Nr. 1512. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichte Neifniz wird all» gemein knnd gcm.-.cht: Es sey in dcr Erecutionssache des Michael Slupiza von Sapotok, wider Iobann Puzel, von Slaicnck, in-l. schuldiger 22! si. 27 kr. <:. «. <>,. , in dle crccuü^e Fcilbirtung der, dcm Achtern gehörigen, der Herrschaft Neifniz 5ub Urb. Fel. L37 /V, dicnstbalcn Viertlhubc gcwilligct, nnd zu diesem Ende drei Tagsatzungen, anf dcn 28. Scptcm-bcr, 26. October und 3l). November I. I-, jedesmal Vormittags 9 Uhr, mit dem Beisätze angeordnet worden, daß obige ^'ealiiat bci der ersten lu-.d zweiten Feilbiemngstagsayung nur um oder über r«a Schäyungswcrlh pr. 8^(sfl. 45 kr., bei dem dritten Termine aber auch unter demselben hmtangegeben werden würde. Der Glundbuchscrtracl, das Schätzungsprotor coll und die ^icitalionsdedingnissc können in den ge^ wohnlichen AmlsNundcn biergenchls eingesehen weldcn. K.K. BezirtsgeiichlNcifniz den »4. Juli 1846. 3, 1264. (2) Nr. I26l. Edict. Von dem Bezirksgerichte Wcirllberg wird hie-mit bekannt gemacht: daß man dcn Anton Ianeschilsch, Kaischlcr von Slrcindorf Haus Nr. 20, nach dcn gepflogenen Erhebungen für wahnsinnig erklart, und demselben den Georg Glinschcg oon dort als Kurator «ufgestcllt habe. Bezirksgericht We'relberg am ?. August l8!i6. 713 Kreis ämtliche Verlautbarungen. I. 1295. (2) Nr. 9N9j 13,206. Licitations« Kundmachung. Zur Bcistcllung der für das vereinte Bis» ihum Gurker und llavanter Priesterhaus zu Klagenfurt, im Schuljahre 1846) 16N erforderlichen Materi^lgegenständc, so wie wegen Uebernahme der Wäschereinigung, wirdinFol« <;c hoher Guvernial » Ncroronung vom 28. Juni l. I., Z. 15,764, die Minuendo «Licita« tion auf den 24. August d. I. anberaumt, und Vormittags um 9 Uhr, wie gewöhnlich, im Di« reclionö ' Locale dcs Priesterhauscs abgchalte» werden. — Hiczu werden Lieferungslustige, unter B»k«nntgedung des, von der k. k. Proviu-zial > St«atsbuchh«ltung ermittelten belläusi« gen Bedarfes an Materialien, deren Ausrufs-prcise und der vorgezeichneten ilicitationsbeoing-niffe, eingeladen. ! Ausrufs- Hlcraus ! prels pr. entfallt dat ^ Beiläufiger Benennung Elle, Stück Gclocrfor« ^' - lc. derniß ^ Bedarf dcrMatcrialgegcnstände. ' ^_____________ ft^ kr. > ft. ! kr. 1 350 Ellen schwarzes, V. Ellen breites, decatirtcö Tuch........ 2 20 8l6 /»l) 2 250 do. schwarzen, ^ Ollen brciten Ptrkan . — 25^ ^l06 ,5 3 220 do. Tallardinden mit echtfärbigen Streifen — lL^/^ 67 50 4 50 Stücke ellenlange, ecdtfarbige Mant.lschlingen — 12 10 — 5 5o do. rothe, echtfarbige Ollvcnknöpfe . . — 2 1 H0 t, lU0 P.iar schwarze Sock.nstrümpfe .... — 4?V< 7^ 35 7 1^0 do. do. Duxerstrümpfe .... — 52^ 67 30 5 200 do. wtlßzwirnenc Männerstlüwpfe . . — 37V. 125 — 9 200 Stücke blaue leinene Sacktücher .... — 12 HO —. l(> 750 Ellen ellenbreite Lederleinwand .... — z^/ 243 H5 I, ^00 do. do. weiße reijlcne Hausleinwand — l9 253 20 l2 90 do. do. dunkelblaue do. — 19 28 30 l8 20 do. Handtücherzcug ...... ^^ l7 5 ^0 l.'i 60 dc>. Tischzeug........ — 22'/4 22 30 ,5 60 do. V» Ellen breiten Matratzen« Uebcrzug Zcug ........ ^16 18 - lk ^0 do. ellenbreite Strohs^ckleinwand . . — i(,'/ 7 10 l7 20 Stück Bettdecken von gedruckter Reistenlein. wand......... 3 16 66 — lh 20 do. BcttkohtN........ 3 26 68 40 l^ 50 do. Haldcastorhüte....... 1 l8 90 — ^0 700 Pfund Unschlink.rzen mit Baumwolldocht . — l3^/, 160 25 21 100 do. do. mit Garndocht . . — 13 V. 22 5 22 »00 do. Baumöl......... — 18 30 — ^^ 200 Paar Mannerbandlschuhe..... 2 lO ^33 20 2i 170 Klafter Brennholz, gemischtes, hartes, gut ge. lrockncllö 12"lig,s, m das H«uß gestellt........ 2 40 453 20 25 400 do. Brenn« Föhrenholz, altsiammigks, gut getrocknetes. 12"llges, ebenfalls ^n's Haus gestellt .... 2 6 853 20 Summa . . . 4030 si. 35 kr. (Z. Amtö.Bl. Nr. I0l ,. 22. Aug. I846.) 2 714 Licirations - Bedingpisse, l) Müssen alle öieferungsartikel, wovon die Muster zur Einsicht vorgelegt werden, von auter Qualität und das Talartuch fest und farbhältig seyn. — 2) Sollte der zur bestimm, ten Zeit abzuliefernde Artikel dem vorgeleg» ten Muster nicht entsprechen, so. wird der Er-stlher streng verhalten, denselben zurückzunehmen und dafür biff^eW^re zu stellen; wofern er sich aber hiezu mcht hcrdeilajsen wollte, so steht es der Priesterhausdirection frei, die abzuliefern' den Artikel in der bedungenen Qualität auf Kosten und Gefahr des sich erklärten Lieferanten, dem Alumnate ohne Verzug zu «erschaffen. — 3) Ist die zur Bestellung jeder MateriH-liengattung anber«umte Zeit genau einzuhalten. Das benöhtigte Tuch, der Perkan, die weißreisteneHauöleinwand,i)ie dunkelblaue Haus» leinwand, die Talarbinden, die Mantelschlin» gen, Olioenknöpfe, der Matrahenzwilch, die Bettdecken, Bcttkotzen und Strohs»ckleinwand sind bis lO. Vcptember; die weiße Lederlein« wand, der Tisch - und HanOtuchzcug, die Kerzen, das auf Kosten des Erstehers lm guten u. getrockneten Zustande ins Priesterhaus zu lieferende Brennholz ist bis 20. September; die leinenen Sacktücher, die schwarzen Socken u. Duxerstrümpfe, die weißzwirnenen Männer» strümpfe, die erste Hälfte der Bandlschuhe sind diä 20. October; d,e Haldcastorhüte bis letz. ten December 1846 u. die zweite Halste oer Bandlschuhe bis letzten März 18^7 beizustellen. DaS Baumöl wird nach Bedarf zu 1- Pfd. vom Ersteher abgeholt werden. — 4) Wenn von irgend einem der zu liefernden Artikel vor dem Ausga'ige des Ll'efcrungscontractes eine, das für das Schuljahr 16'l6— !8l7 entworfene Präliminare übersteigende Quantität erforderlich wcrden sollte, so hat der Lieferant den allfälligen Mehrbedarf ebenfalls um den LicitationspreiS beizustellen, dagegen soll er aber nicht berechtigt seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. — 5) Zu dieser Minuendovcr-steigerung wird Jedermann zugelassen, wenn er entweder ein 1l.)A Vadium hinsichtlich ^ner Artikel, woraus er licitiren will, noch vor dem Anfange der Licitation erlegt, oder wenn er sicl) mit legalen Zeugnissen seiner politischen Obrigkeit ebenfalls noch vor der vorgenommenen Licita-tlon ausweiset, daß er hinlänglich bemittelt scy, < und die erstandene Lieferung zu leisten vermag. — 6) Die bare Bezahlung der abgelieferten Artikel wird entweder sogleich ganz, oder in Raten, jenachdem die Pvicstcrhauscaffe mit dem -erforderlichen Gcldvovrathe versehen scyn wird, gegen die vom Ersteher ausgestellte classenmäßig gestämpelte Quittung geschehen. -^ 7) Ist das Licitat. Protocol! durch die Unterfertiaunß für den Mindestbietenden sogleich, für das Prii-stcihaus aber erst uach erfolgter Bestätigung von der hies Landesstelle verbindlich ; selbes hat also einilweilen die Stelle eines ordentlichen Contractes zu vertrete», mit dem Beisahe jedoch, daß in dem Falle, wenn keine förmlichen Contracte errichtet würden und sonach das Licitat. Protocol! die Stelle desselben vertreten sollte, die Ersteher verpflichtet sind, dem be? sagten Protocolle dle classenmäßigen Slämpel von der nach ihrem Mindestbote für das zu liefernde Quantum entfallenden Summen beizulegen. — Die Reinigung der Wäsche wird un» ter nachstehenden Bedingungen übernommen. — l) Der wöchentliche NeinigU!iqsbed«rf ist auf Ml) Köpfe, ohne jedoch dies« lbcn für das ganze Jahr zu verbürgen, berechnet. — 2) von je^ dem der angenommenen lOO Alumen werden nachfolgende Stücke wöchentlich in die Wäsche gegeben: 3. Ein Hemd im Winter und 2 in d^n Sommermonaten; l> zwei Colarüberschlägcl im Winter und 3 in den Sommermonaten; c. l Paar Strümpfe im Winter u. 2 Paar im Sommer oder 3 Paar Fußsocken ; ä. i Paar Gattien ; e. 2 Sacktücher; l alle l4T«ge ein Schlafrö-ckel. eine Schlafhaube u. l Polsterüberzug, im Falle, daß einzelne Alumnen diese Stücke eigenthümlich besitzen ;^. ein Handtuch, eine Servutte u. '/g Tischtuch pr. Kopf, endlich ein Paar Leintücher monatlich pr. Kopf. — 3) Die genann, ten Nasch stücke werden von dem die Wäsch-reinigung Uebernehmenden m jeder Woche bcim jeweiligen Housmcister des Priesterhauses in Empfang genommen und am Samstage derselben Woche rein gewaschen und mit möglichster Verhütung, daß sie nicht zerrissen werden, all-dort verläßlich zurückgestellt. — Hiebei darf weder auf Jahreszeit, nech auf Witterung, noch auf andere, wle immer geartete Ausreden und Vorwände Rücksicht genommen werden. Insde-sondere muffen die Colarüberschlagcl gut gedie-gclt u. die einem jeden Alumnus gehörigen und nummerirtcn Stücke der Wäsche bereits zusan« mengelegt, zurückgebracht werden. — 4) So» bald die schwarze Wäsche von dem Reiniger derselben gezählt und übernommen wird, hat derselbe für sie zu haften. Geht davon etwas verloren, so hat er selbes entweder in natura ;u ersetzen, oder den dafür geforderten Werth im Weide zu vergüten, mit Ausnahme der, dem Priestcrhause selbst gehörigen Wäsche, welche in diesem Falle immer in natura ersetzt werden muß. — 5) Der Licitant hat sich noch vor der 715 begonnenen Licication gehörig auszuweisen, daß er sowohl die zur Nekerncldme dieser aroßen Wäschreiniguna benothigten Gerätschaften, als : Schäffer, Waschkesseln, W>ischstricke u. s, w. besitze, als auck den zum Aufhangen der Wäsche er» forderlichen Platz hade. — 6) Derjenige, dtrdie Pricstelhaubwaschreiniqung. erstehen wird, hat eine Caution von 60 fl. (3. M für dle anvertraute Wasche in die Priesterh^uscasse nach ^r-folgter Licitalion sogleich ^u erlegen. — 7) Die einjährige Cuntracts^is für die Waichrelniguug fängt mit l. October 16^6 an und dauert bii Knde October 18^7. —l^) sollten von Seite des Wäschübernehmers die Lilitacions - Bedingnisse »uckt genau erfüllt werden und derselbe z. B. die Wasche veruntreuen, nicht befrildigend reinigen, oder nicht zur rechten Z.'it zurückstellen, so bleibt cs oer Pliesterhausdirection einerseits unbenom^ men, den Wäschconctract aufzuheben und milder Waschsäudcrung eine anderweit? Vorsicht zu treffen, so wie anderseits ausdrücklich bedungen wird, daß in einem derlei contractwil'rigen Falle die Schadlosh^ltung von der tinqclegren Cau» tion einzubringen wäre. — 9) Die contract-niaßige Bezahlung dcs Wäschcrlohns für die Alumnenwäsche wlrd nach dem Auslaufe eines jeden Monates (wenn ln der Priesterhauscaffe Barschaft vorhanden ist,) gegen Interims-Scheine geschehen; für die übrige PriesterhauS-w^iscke ab.r naw der bisheriaen Gepflogendeit nach dem Aublaufe des Jahres erfolgen, wel-che sämnuliche Aezzlilung am Schllisse des (Zo>-iractjahrcs auf gesetzlichem Stampel adzuguit« tllen siyn wird. ll)) Der Näschübernet)mer hat die vorliegenden Bediugnisse eigenhändig und mit Zuziehung zweier Zeugen zu unterschrei» den; dadurch werden sllbe rechtskräfli^ und für densslb.n sogleich, für das Plicslllhaus jec doch erst nact' erfolgt^r Llcitalions - Ralificatlon des h. k. k. Gllberniums verbindlich. — N) Da das in Betreff der daigen Priesterhauswäschrei-niqung aufzunehmende ^licilations Protocol! die stelle elneä formlichen Coxtractes v.rcreten wlrd, so ist der Ersteher der Alumnatswäschrei-nigung verbunden, dem besagten Protocolle den cl^ssenmaßigkn Stämpel von der nach seinem Mindestbote für lie Wäschreuugung entfallenden Heloslnnme deiiulegen. Endlich l2) wird zum Au5russprels der in der Rede stehenden Wäschreil'igung der für das Mllilärjahr l6^/^ erzielte Ersttliunuspreis, nämlich für einen Alumnus l6'/z kr. W. W- angenommen. — Äom k. k. Krelsanlte Klagenfurt am 7. August !6l6. Henttliche Verlautbarungen. Z. ,3W. (I) Nr. «""!,.,, K u n d lu a ch u n g wegen Besetzung der bei dem k. k. Tabak - Verschleiß-Magazine in Fürstcnfcld erledigten Con-trollorö-Stelle. — Bei dem k. k. Tabak-Verschleiß-Magazine in Fürstenfeld ist die Control!ors-Stelle zu besetzen, mit welcher der IahreSgehalt ron fünfhundert Gulden Conv. Münze und die Verpflichtung verbunden ist, eine (5aution im Vesoldungsbetrage entweder bar in Conv. Münze zu erlegen, oder auch pragmatikalisch auf Hypotheken sicher zu stellen. — Die Bewerber haben ihre gehölig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Gratz längstens bis 20, September 1846 einzubringen , und sich über die zurückgelegten Studien, bisherige Dienstzeit und Kenntniß der Ta-bakverrechnungs-Vorschriften, dann übcr ihre allfällige Verwandtschaft oder Verschwägerung mit hicrländigcn Gefällsbeamten auszuweisen. — Gratz am 10. August I8AZ. Z7i3tt57"II) ' Nr. ?927^Il. Kundmachung. Für die Beistellung der zur Beheihung der Amtslocalitaten der k. k. Camcral - Bezirksvcr- waltung, des k.k, Tabak- und Stämpelvcrschleiß-magazins und deä k. k. Stämpelamtes in Laibach, im Winter 1846 in 1847 erforderlichen Brennholzes, wird am 31. August 184« um 11 Uhr Vornnnittags bei dieser Cameral-Bezirksverwal-tung am Schulplatze Nr. 2!N, eine Minucndo-Licitation und eine Verhandlung mit allfälligen schriftlichen Offerten unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden: — 1) Der Bedarf besteht in sechzig bis achtzig n. öst. Ksaftern Buchenholz der hierorts gewöhnlichen Scheiter» lange von 22 bis 24 Zoll, welches vollkommen trocken und von durchaus guter Qualität seyn muß. — 2) Das Holz ist in das hierortige'Amts-gebände am Schulplatze Nr. 2!>7, und zwar mit vierzig Klaftern bis Cnde September 1846, der weitere Bedarf, welcher den Erstehcr bekannt gegeben werden wk'd, aber bis 15,. December 1846 abzuliefern und klafterwcisc (jede Klafter mit einem Krenzstoß versehen) auf Kosten des Lieferanten in der ämtlichen Holzremise auszuschlich-ten. — 3) Nach beendeter Lieferung der einen oder der andern Parthie, wird dem Lieferungsunternehmer der entfallende Vcrgütungsbctrag bei der k- k. Camera! - Bezirkscasse zu Laibach zahlbar angewiesen werden. — 4) Sollte der Contrahent d,ie Lieferungsverbindlichkeit nicht voll- 716 kommcn erfüllen, so räumt er dcm a. h. Aerar, und rücksichtlich der Camera!- Bezirksvcrwaltung das Recht ein, den Holzbedarf auf Kosten des« selben um was immer für cmen Preis und auf was immer für eine Art beiz »schaffen und den ausgelegten, allenfalls den Erstehungspreis übersteigenden Mehrbetrag aus seinem eingelegten Va-dium, und bei Unzulänglichkeit dieses letzter« aus seinem gesummten Vermögen hereinzubringen. — 5) Zu diesem Ende hat jeder UnMnch-mungslustigc vor der Versteigerung ein Vadium von 3U si M. M. zu erlegen, welcher Beirag den Nichterstehern gleich nach beendeter Licilation zurückgestellt, dem Ersteher aber als Caution zur Sicherstellung der Licfcrungoverbindlichkeitcn einbehalten und erst nach vollständiger Erfüllung derselben zurückgestellt werden wird. — ti) Zum Ausrufspreise für eine n. öst. Klafter des obbe« zeichneten Holzes wird der Betrag von 4 si. M. M. angenommen werden. — 7) Der Ersteher hat den classenmäßigen Stämpel für das eine Pare des diestfälligen (Zontractes zu bestreuen. — 6) Die schriftlichen, mit dem gehörigen Stä'm-pel versehenen Offerte muffen längstens bis 1U Uhr Vormittags am 3l. August 18^6 versiegelt im Bureau des k. k. Cameral-Bezirksvorstehers zu Laibach übergeben werden. —- Diese Offerte müssen jedoch :») die zu liefernde Holzquantitat, und die Behörde, sür welche die Lieferung zu geschehen hat, dann den geforderten Vergütungspreis für eine n. öst. Klafter genau, sowohl mit Ziffern, als mit Worten ausgedrückt, enthalten, indem Offerte, welche nicht hiernach verfaßt sind und nach dcm festgesetzten Schlußtermine einlangen, nicht werden berücksichtiget werden. — K) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Osserent allen in der gegenwärtigen Kundmachung und rücksichtlich im Licitationsprotocolle ent° haltencn Bedingungen unterwerfe. — <') Das Offert muß mit einem Vadium von 3U si. in Barem belegt seyn. — Endlich muß dasselbe mit.dem Tauf- und Zunamen des Offerentcn, dann mit dem Charakter und Wohnort desselben unterfertigt, so wie auch an der Außenscire mit einer, die fragliche Unternehmung kurz bezeichnenden Aufschrift verschen seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitation eröffnet werden. — Ist der in einem derlei Offerte gemachte Anbot geringer, als der bei der mündlichen Licitat-ion erzielte Mindestbot, so wird der Osscrcnt sogleich als Ersteher in das Licita-tionsprotocoll eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollten mehrere schriftliche Offerte denselben Betrag ausdrücken, welcher bei dermünd-lichen Minucndo-Licitation als Mindtstbet erzielt wurde, so wird dem mündlichen Mindcstbie- ter der Vorzug eingeräumt werden. — Woferne jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, so wird sogleich von der Licita-tions- Commission durch das 3os entschieden werden, welcher Offerent als Erstcher zu betrachte« ist. — K. K. Cameral - Bezirksven»altung. — Laibach an 16. August 1846. Z. 1307. (1) Nr. 1U«0. Kundmachung der zweiten di cßjähr igcn Vcrtheilung der Elisabeth Freiinn von Salvay'-schen Armcnstiftungs-Interessen, im Betlagc von 878 si. — Vermöge Testaments der Elisabeth Freiinn von Salvay, gcbornen Gräfinn von Duval,