Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N" 46.' FreytaZ, den 8. Iuny 1827.!. s Meteorologische Beobachtungen zu Laibach. ! ! Barometer. Thermometer. Witterung. ! Voualh. 3 "Früh. Mitt. l Abends. Früh, l M'tt., Abend ^ ^^ Abends ^ ^ May Za 23 0,1 26^ 01 »8 0,0 !— 12^— i8i— i5 schön I schön l Dvninv. , ^ Zi i6 a,« «7111,6 H? 11,0!— iZ — 18 — 16 Neb. heiter s, hcitcr Inny 1 27 »1,0 2? ^0,7 37 io,6 —. iI — 2u — ,7 Ncb. heiter .heiter ! ! » 2 27 10,6 27 »0.8 27 io,5 — 14 —^20 — 17 heiter Donnw. heiter ! » ö 2? 10,5 37 10,5 27 9,9 — iH ^>iß — ,7 heiter Dvl,lnv. s. heiler ! z » 4 '? 9'9 2? 9,^ 27 9,9 — 14 __! i5 — ,Z Donrw. Z^cg. »ogn. ^,,^_______5 27^9,9 27^,9 «7^00 — 14 — !,b — i5 Reg. Reg. regn. ' Kreisämtliche Verlautbarungen. 3- 6,H. (2) . Nr. /.893. We»l dle Versuche zur Subarrendirung oder Lieferung des Brennholzbedarfes für das k. k. Mllitar-Haupt,Verpstegsmagazin »om 1. Iu^y d. I. bisEnde May 1826, am 3. und 19. v. M. ohne Erfolg geblleben sind; so nmd bey diesem Kre»samte eine neuerliche BeHand, lung vermöge herabgelangten höhern Auftrage vorgenommen werden, und man finder hlezu den 12. l. M. um zehen Uhr Vornnttag zu bestimmen. — Welches zur allgcmcl- Kreisamt Laibach am 2. Iuny'1827. s- 6>3. (2) ^ Nr^"äL557" ^ ^. ^u ^ubarrendlrungs-Verhandlung fur die Sichersiellung der Verpflegung der 3ai-bacher Varm,on, vom 1. August bls Ende October 1627, mit der Erfordermß von täglichen 1100 Brod-Portionen, i/,I Hafer-Portionen, 25 5 6 Pfund Heu-Portionen, 89 ^ 10 Pfund Heu-Portionen, ibc> ^ 5 Pfund Portionen, und 1440 Bund Bctterssrol) a 20 Pfund, w,rd am iZ. l. M. um 10 Uhr VocmMag bey dlescm Krnsamte abachal-ten werden. -Welches hiemit zur allgememen Kenntniß gebracht wird. - Kaiserliches Königliches Krelsamt Lalbach am 2. Iuny 1827. ^ v ^ " « ,^nu^l, ^lemtliche Verlautbarungen. 3. 609. (2) E b l c t. ' Nr ,tt7 Nachdem d,e bey der am iZ d. M. abgehaltenen Licttat.on der Staattherrschaft Sit-t.chey Zmsgetrelde erzielten Anb.the^von der wohllöbl. k. k. Domainen-Adm mfi at.on mck 687 N. Oestr. Metzen Hafer, 256 « ,^ ^ Weitzen, 2^ v « « Korn, 9 ,, „ „ Hierse, und kiae Ausru^n^is^ .'« ^«s<-^^« "<^ ",. " H^'den im Wege der Versteigerung um bil? NVrw/tt^ '" heüeblgen Parchtten den Mnsibiethenden veräußert werden/ ^rwallttNMmt der Staatshcrrfchaft Sitt.ch am 24. Map 1827. ^ Vermischte Verlautbarungen. "- ' "'' -""' Z. 602. (3) Nr. ,33. Am 25. Iuny d. F. Vormittag von 9 bis '2 Uhr werden vor bem Bezirksgerichte Auersperg dieVerlaßansprecher-Anmeldungsta^satzunge'n nachfolgender Verstorbenen abaehalten werden, alsnach: Barthlmä Hrön, von Kompölle; Mathias Kopriuz, von Kleinlipplein; Georg Waltefar, von Sel« lo^ Anton Pelz, von Raplou; Anton Maräuth, von Perlippe; IerneSporrer, von Podgoriza H. Nr. ^i. Gs haben demnach alle Diejenigen, welche bey gedachten Verlässen. Ansprüchen zu stellen vermei-«en, solche am obbestimmtcn Tage und Stunde anzumelden, widrigens sie sich selbst die Folgen des h. 814 bür^l. Gesetzbuchs zuzuschreiben haden werden. Aucrsperg am 26. April 262-7. Z. 5g3. s3) S d i c t. Nr. 616." Von dem Be^irk'?acnä?tc Gottfchee wiro hiemit bekannt gemacht: Es seye auf Anlangen des Johann Kosler von K:ts.t'en, in die executive Persteigerung der dem Johann Pmnosch von handlern, weqcn fchuwiqen 292 fi. M. M. c:. 5. c., in die Execution gezogenen, und sammt iunäo in-Hü-u^o ^erc.itß gerichtlich auf 228 fl. ,3 kr. geschätzten Halden Bauershube, sub haus'Nr. 18, Rect. Nr. ,855 gewilliget, und die ^agsatzungen am 3c». Iuny, 3o. July und 3o. August l. F., Vormir« rags m oen gewöhnlichen AmtZstunden mit dem Beysahe anberaumt worden, daß, w?nn die Hudrea« litat dcy der ersten oder zweyten Tagsahung nicht wenigstens um oder über den Schatzungswerth an Mann gebracht werden könnte, bey dcr dritten auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würde» Die Licitationsdedingnisse können in der Kanzley eingesehen werden. Bezirksgericht Gsttschee am 19. May 1627, Z. 599. (2) T d i c 5. Nr. 820." ü^on dem Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht: Selbes habe auf Ansuchen des Gre« gor Loser, von Hinterberg, in die executive Versteigerung der dem Georg Wittreich, von Hinterberg, in die Execution gezogenen, gerichtlich auf 12a ft. geschätzten Hubrealität 5uk Rect. Nr. »696, Haus« z,:hl »5, gewiNiaet. Zur Vornahme der Versteigerung weiden die Tagsayungen in Loco Hinterberg am 3a. Iuny/3o. July und 3o. August l. I., jederzeit Nachmittag in den gewöhnlichen Amtsstun« den mit dem Beysäße anberaumt, daß, wenn die Realität bey der ersten ooer zweyten Tagsatzung nicht wenigstens um oder über den Schätzungswerth an Mann gcdiacht werden könnte/ dey der diit« tcn auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würde. Bezirksgericht Gottschee am 20. May 1827. Z7"ö«6. (3) . A m 0 r t i f a t i 0 n ö « T d i c t. Bon dem k. k. Bezirksgerichte zu Laibach wird kund gegeben: Es sey auf Ansuchen des Florian Mischnsch vnIZQ Vamuda, Gctrcidhandicrs von Laibach, in die Ausfertigung des Amortisations-Eoicteö hlnsichtlich des auf dem »"d Rcct. Nr. 2181^4 dem Stadtmagistrat Laibach dienstbaren halben Gleiniheo Waloanthcil intabulirten, an Joseph Marouth lautenden, angeblich in Perlust gerathenen Schuldbriefes, 6äo. ,. März ^799 pr. 216 ft. gewilliget worden. Daher haben Alle, welche darauf eui?n Rechtsanspruch zu stellen vermeinen, selben so gewiß binnen einem Jahre, sechs Wochen und 2 Tagen, vor diesem Gerichte geltend zumachen, als widrigens auf ferneres Anlangen gedachter Schuldbrief, eigentlich das darauf befindliche G. B. Oertificat für getödtet erklärt, und in die Ex» tabulation desselben gewilligt werden würde. Laibach am 19. Mao 1627. . Z. 596. (5.) Edict. . ^ Nr. 9^5. Das Bezirksgericht haasberg macht bekannt, daß es über Anlangen des Jacob Gostifcha, 6<° zn^3. 5. April »626, Nr. 943, die Feilbicthung der dem Urban Thomfchltz gehörig gewesenen, in Martinhrieb 8ul) Haus«Nr. 87, gelegenen, am 16. Iuny »325 von dem Blas Ierrina um ZZi fi. 'm lZxecutionswege erstandenen Kaische, wegsn nicht erlegten Meistbothes, und auf Gefahr und Kosten des Blas Ierrina bewilliat, zu diesem Ende aber die Tagsatzung auf den 5o. Iuny l. F. Früh um 9 Uhr in laco Martinhried mit dem angeordnet habe, daß dabey die Kaische um jeden Anboth hintan gegeben werden wird. Bezirksgericht Haasberg den ;o. April 1L27. s- 576. (3) V 0 'r l a d u n g des abwesenden Joseph Tschilbach zu Swur. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Nassenfuß wlrd dem Joseph Tschilbach, Grundbesitzet w Zlvur, durch gegenwärtiges Mct bekannt gemacht: Es habe wider ihn der Johann Kaufelz — L6i «- ^ von ObersHwcrnbaK im Bezirke Rupertshof, Klage auf Zahlung am ebegattliHcn HcirathsgM schuldiger 5ic> ft. nebst Verzugszinsen angebracht. Das Geiicht, dem der Ort seines gegcmrälligen Aufenthalts unbekannt ist, und da er vielleicht aus den k. t. Erblandcn abrrcscnd seyn tütfte, hat auf seine Gefahr und Untostcn dem Herrn Johann Nep. Schasser, Bezirtölichter zu Ntudeg, zu seinem Curator aufgestellt, mit welchem o,e angebrachte Rechtssache om 2b. August l. I. Ftüh um 9 Uhr, nacv der für die k. f. Grblanden bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und cntM,icden werden wird. Derselbe wird daher dessen durch diese öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert, daß er allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder den bestimmten Vertreter seine Behelfe an Handen zu lassen, .oder auch sich selbst einen andern Sachtralter zu bestellen, und dicscm Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in alle die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschrci' ten nMcn möge, die er zu seiner Vertheidigung diensam finden rrürde; widrigenfalls er sich l die aus seiner Verabfäumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben wird. Bezilkögencht Nassenfuß am 22. May 2L27. Z. 600. (2) Ankündigung. Am 11. Iuny 1827. Vormittag um 8 Uhr, werden in dem k. k. Gessütthofe zu Prösiraneg nächst Melsberg, mit Genehmigung des hohen Oberststallmeister-Amtes nachstehende 6 Glück gemusterte Pferde mittelst einer öffentlichen Versteigerung gegen gleich baare Bezahlung hintan gegeben. Abkunft Alter! ^ Nahme------------------"------------" '-------Farbe ^Geschlecht und ^.^^ ' Mutter Vater Jahre ' Gattung. . Trompeta I. Moretina Lipp Amorosa I. Amorosa * Tereffy Harmoniall» Harmonia Lipp Bellavista Maestoso ¦ Presciana II, ManagM .\£r '.-',,. :>-,-,p Monteanra Ncapolitano llusseym Wallstein Husseym Monteaura. HI» Monteaura Lipp 59 Schimmel, Zuchtstutte Karster ^ 18 . detto. . Koptschanee 16 . detto. . Karster 5 Schimmel/ Hengst Karster « 4 Schimmel, Hcng)i Karster ß 3 Dunkelköstendraun, Hengst ^Karfter V 10 Fuchs, Wallach/Zugpferd Karster V 6 Rapp, Stutte, Reitpferd Karstet l j V ' .Die Herren Kauflustigen werden zu diesem Verkauft höflichst eingeladen. Lippiza am 27. May 1827. Z. 18Z. (3) . ^ ^ .^, .^ Amortisations. Edict. Nr. 262. ^ Von dem k. k° BeMZgsnchtö zu 3albach wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des An-ton Smerekar son Lmbach. Pferde, »Wagen, schupfen sammt Keller, » sonstigen großen Keller, 1 Küche und einem daran anstoßenden Speisge« rvolde, dann besonders aus^ dem gleich vor der Stadt gelegenen Krautgartän, einer doppelten Harfe, einer heufchupse, und mehreren aNdort gelegenen Aeckern, endlich einer bedeutenden Quantität Bett» gewandes, Tischwäsche, Wein, Getrew, Speck, Schwcinfteisch :c- Wcingefchirr, Heu, Stroh, Küchengöschirr, am i3. July 1627 und an den folgenden Tagen stets Früh von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 3> bis K Uhr, in dem gedachten Aloys KutMo'schen hause aus freyer Hand licitclnda veräußert werden. Diescmnach werden asse Kaufiustigen zu dieser Licitation vorgeladen. Uebrigens können die diebfälligen Licitations. Beoingmsse stets in den gewöhnlichen AmtSstunden allhier eingesehen werden. Vereintes Bez. Gericht Nuvertsbof zu Neustadt! am 19. May 1627.___________________ Beym Unterfertigten sind folgende kramische Bücher nnt verbesserter Orthographie um die beygesetzten Preise zu haben: ,) lamina 1^<3rli^xiilln.T civanajld bnIl.nv/15 niL^oviv UallLi ine i«^0 8uaniQ Allein isdrnnil^ 13 latinski^a ^i-ellAiihsnik. Dreses schöne Erbauungsbuch ganz im Geiste der bekannten Nachfolge , von dem nämlichen Verfasser, begreift ih. sich 58o Seiten in 12., und kosict steif gebunden 24 kr. Auch kann dieses Buch in 4 einzelnen gleichen Heften mit eigenen Tlteln, jedes Heft stelf gebunden, zu 6 kr. weggegeben werden. Das erste Heft hat zum T'tel: I.iln^2rfki äol; das zweyte/ T.1ivm6r6 kn^vs: 5o jo^ roskni vc:rt62^ roxriä) n^Iili) od sposiiÄniH lvu^6 flakolN) in oci sa^^van^'g. sami<;^ iezlx?; das Z. Vvof« I)u^V6 : IlilliH ndoslii, in. pa tr^'6 l'd.0l^ari; und das 4. Heft. I^rsra di^vs: ZaikovAnj« sIl.6ÜlN6 äultic:; fi0V5äi^0VH^^6 lvo^i^a lcrxä li,' Logu; oä lven^a in mirniZu 8^ivl)6n^ in löäoin ^okoHiM Nwluv; p6d U5«.av^ in lnoK 5vQÜ^ niolit,v oä kril^ulavigH ter^Iilli^a. 2) Kra:ko pläinisliljcvanjc^rlsuifaviga ^i-pljenjH) Z Bögen stark, kostet steif gebunden 5 kr. 3) NalttvQ in nAvcki sa mlaciosr(zweyre Auftage) ein Gebethbuch für du krain»sche Jugend, kostet mit Rück, und Eckleder gebunden i3 kr. 4) E»ne kleine Anlettung zum Krainischleftn mit der verbesserten Orthographie 2 kr. Laibach am 28. Map 1627. Johann Klemens, Buchbinder. s — 663 — , W Gubernial-Verlautdarungtn. » Z. 590. (3) C u r r e n d e Nr. 9168. « des kaiserlichen königlichen illyrischen Landes'Guberniums zu Laibach. Mit der Vorschrift » über das Verfahren in Fallen, wo in Abgang emes Totenscheines dcr Tod eines Vcr- H mißten durch Zeugen erwiesen werden w,ll. — Zur Erzielung eines gleichförmigen Verfahrens m Fäü'en/wo in Ermanglung c'mes Totenscheines, oder einer andern öffentlichen Urkunde übcr den wirttich erfolgten Jod eines Vermißten der Beweis durch Zcugcn angc-bothen wird, hoben St. Majestät durch Merhöchste Entschließung vom i3. November,« 1L26 folgende Vorschrift zu erlassen geruhet: §. I. Eln Ehegatte, der sich wieder ver-eheligen wlll, und den erfolgten Tod des andern nicht durch Beybringung dcs Totenscheines oder einer andern öffentlichen Urkunde beweisen kann, aber den vollständigen. Beweis hierüber durch Zeugenaussagen herstellen zu können hofft, hat sein Gesuch um Abhörung der namhaft^zu machenden Zeugen nut Einlegung der WeisarNkeln, bey derjenigen Erichtsbehörde einzureichen, welche in Rücksicht der zum Behufe der Wlcdörverchcli-M gung angcfuchten Todeserklärungen die zuständige »st. §. N. D;ese hat nach relfer Ueber-^ legung der angegebenen Umstände durch Bescheid zu ^kennen, ob das Gesuch zu vcrwilli-gen, oder die Parthey anzuwelsen sey, dte Todeserklärung auf die im allgemeinen bürger-' lichen Veschbuche §. 112 — 114 vorgeschr,ebene Art zu erwirken. Gegen einen Bescheid letzterer Art steht der Parthey der Recurs an das Obergcricht offen. §. III. Zugleich mit der Bewilligung des Gesuches hat d»e erwähnt« Behörde dem Vermißten einen Kurator zu bestellen, einen Vertheidiger des Ehebandes zu ernennen, diesen beyden Abschuften dcS eingereichten Gesuches un,d der Weisartikel zur einvtrständlichcn Verfassung dcr längstens binnen Ic> Tagen einzulegenden besondern Fragstücke zuzufertigen, unb eine öffentliche, zu drey verschiedenen Mahlen Ven Zeitungsblaitern einzurücktnde Verlautbarung ergehen ;u^» lassen, worin die aus dem Gesuche und den Weisarnkeln zu entnehmenden Umstände derH Art, des Ortes und der Zeit des angeblichen Todes angeführt, und alle die von dcm Leben oder den Umstanden des Todes einige Wissenschaft haben, aufgefordert werden,^ davon entweder dem Gerichte oder dem- bestellten Eur«tor, wie in einer nach Beschaffen:» heit des Falles zu bestimmenden Frist, die jedoch nie kürzer als drey Monathe, und in der Regel nie länger als ein Jahr seyn soll, die gehörige Anzeige zu machen, sollten jedoch besondere Verhaltnisse obwalten, welche zur Eifüllung des Zweckes einen langcrn Zeitraum erforderlich machen, so hat auch einen solchen das Gericht in dcr Verlautbarung zu bestimmen. §. IV. Sobald der Richte, die FraMcke erhalten hat, sol! er ohne den Ablauf der in der Verlautbarung festgesetzten Fr^st abzuwarten, zu Vernehmung der Zeu-W gen schreiten, und dabey nach den Vorschnfien der allgcmemen Gerichtsordnung vorgehen. Nur ltegt «hm ob, die eingelegten Fragstücke, wenn er cs nöthig sindct, auch wahrend des'Zcugenverhörcs zu veroollständlgen, oder neue Fragen zu stellen, um alle entscheidenden Umstände vom Amtswcgen genugsam aufzuklaren. §. V. Die aufgenoiymenen Aussagen der Zeugey sind sowohl dem Zeugcnführer als dem Curator des Vermißten, und dem Vertheidiger des Ehebandes mitzutheilen. Hlernächfi hat der Richter eine Tagsatzung, jedoch so, daß die in der Verlautbarung anberaumte Frist vor derselben schon abgelaufen ist, .anzuordnen, und bey dieser den Beweisführer und dle beyden Vertreter mit »hren Einwendungen und Erinnerungen zum Protocolle zu vernehmen. Sollte sich aus demselben die Nothwendigkeit neuer Erhebungen oder Zeugenvcrhöre ergeben, so sind "diese ohne VW (Z. Btt)l, Nr. 40. d. 3. Iuny 1827^ B M M - 864 - zug zu veranstalten oder vorzunehmen. §. VI. Nach dem Schluße der Verhandlungen ist mu Zuziehung eines politischen Repräsentanten durch Urtheil zu erkennen, ob der Beweis des erfolgten Todes hergestellt worden sey oder mcht. Im letzten Falle finden dagegen die gewöhnlichen Rechtsmittel Statt, im ersten -aber ist das Urtheil, in welchem immer der aus den Zeugenaussagen hervorgehende Zeitpunkt des Todes ausgedrückt seyn muß, vor der Kundmachung jederzeit dem Appellationsgerichte, und durch dieses dem obersten Gerichtshofe vorzulegen. Fallen dem obern Richter in dem Verfahren wesentliche Gebrechen auf, so soll er vor Schöpfung des Urtheils die Verbesserung derselben vom Amtswegen anordnen. §. VII. Eben so ist jedoch bey der ordentlichen Gerichtsbehörde zu verfahren, wann zu einem andern Zwecke als der Wieoervereheligung wegen, in Ermanglung des Todtenschei-nes oder einer andern öffentlichen Urkunde dle Aufnehmung der Zeugenaussagen über den Tod eines Vermißten angesucht wird. Nur braucht in einem solchen Falle weder ein Ver-theidiger des Ehebandes aufgestellt, noch ein politischer .Repräsentant zur Schöpfung des Urtheils zugezogen, noch das Urtheil vom Amtswegen höheren Behörden vorgelegt zu werden. Laibach den 3. May 1837. Joseph Cam illo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur« Le0p 0 ld Gras v. S t u b e n b erg? M k. k. Gubernial-Rath. ' ^" Stadt/ und landrechM ^ H. 53H. (3) ' ' Nr. 2615. Von dem k. k. Stadt- und'Landrechte wird hiemit bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Vormundschaft der minderjährigen Anton Rudolph'schen Kinder und Erben die öffentliche Verpachtung der zur Anton Rudolph'schen Verlaßmasse gehörigen fünf Stadtwaldantheile auf drey Jahre bewilliget, und zur Vornahme der dießfalligen Licitation der 25. Iu-n!) l. I. vor diesem Stadt- und Landrechte Vormittags von 9 bis 12 Uhr bestimmt worden sey. . , Die Pachtlustigen werden hierzu mit dem Beysatze eingeladen, daß dle dießfalltgen Pachtbedingnisse in der dießlandrechtlichen Registratur eingesehen werden können. Laibach am 16. May 1827. ^______^__^___^__^__^-———»»»^«^« 37535^ (I) " Nr. 2723. Von dem k. k. Stadt- unb Landvechtt in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Bresquar, in dle Ausfertigung der Amortisations-Edicte rück-slchtlich des auf der angeblich m Verlust gerathenen Abhandlung des Paul Bresquar Verlasses ä6c». 2g. März 178g befindlichen grundbücherlichen IntabulatioNs - Certificats ääa. 3ä. April 1769, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene/ welche auf gedachtes grund-bücherliches Intabulations-Eertlficat aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt? und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als jm Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittsteller Johann Bresquar, das obgedachte grundbücherliche Intabulations-Eertificat nach Verlauf Weser gesetzlichen Frlst für getöotet/kraft-und wirkungslos erklart werden wird. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain. Laibach den 9. May 1827. Z. 56g. (3) Nr. 2ä?6. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Henn NMles Edlen v. PaMrutti, Inhftw W Herrschaft Kieselstem, und Herr Sigmund v. Pagliarucct, Inhaber der Güter Glelmtz und Leopoldsruh, ln 'bitz Ausfertigung der Amortisations? Edicte rücksichtlich der angeblich in Verlust gerathenen nachbenannten Darlehensscheine, als: a) über ein von Natales u. Pagliarucci, in der Zeit vom 1. Jänner bis 25. Februar 1806 geleistetes Zwangsdarlehen pr. i5oo fl.; I?) des Darlehensscheines ääa. 7. März 1806, Iourn. Art. 287 über, vom Gute Gleinitz pro äolninieali mit 7 fl. 21 kr., und pro lN5ÜoaU mit 67 ft. Zä kr., zusammen mit 7/l.fi. 5g kr.; . . 0) über von Gut Lcoftoldsruh pro äominicaU mit 108 st. 17 kr. > und pro rusueäli mit 5i5 fi. 10 3)4 kr., zusammen mlt 423 st. 24 A4 kr., dann ä) besonders von Obresa Hieronlmus ^>ro äoniinicaU mit 4 st. z5 kr. geleistetes Zwangs- darlehen, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Zwangsdarlehensscheine aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, bor diesem k. k. Stadt- und Tandrechte so gewlß anzumelden und anhängig zu machen, als im Wldrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Natales und Sigmund Edlen v. Pagliarucci ^>ie obgedach, ten Iwangsdarlchensschelne nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. D Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram. Laibach am 8. May 1827. ^ Z. 1529. (3) . Nr. 7661. Von dem k. k. Gtadt-ünd Lanbrechte in Krain wird änmit bekannt gemächt: Es sey Über das Gesuch des Magistrates der landesfürstlichen Hauptstadt Laibach unter Vertretung bes Dr. Maximllian Wurzbach, in die Ausfertigung der Amortisations? Edicte rücksichtlich ^ Her nachstehenden, angeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: H s) der über die von der silpp-I<.0lari<2-Gült pro dominicaU mit 196 st. ißij^kr. und pro i^üoali mit ^oäft. 46 1^4 kr. von der Kapltlifchen Gült pro äominicali mit 24fi. ä6kr. prc> rn8noaU mit 162 fl. 5i i^/^kr. von der Kowmendischen mit 84 fl. 19 2j^kr. pro rn8üca1i /^1 st. ^8kr. im Jahre 1807 gegebenen Darlehen, unterm N. z Februar 1607. ^rr. 76 ausgestellten 60^0 Darlehensscheine: . ^ 1)) des über das von der.Kapittischen Gült im Jahre 1809 pro rn5NcäIi ün die Landes-Operations-Kasse abgeführte Darlehen pr. 162 fl. 5i Y4kr. unterm 26. October 160t, Nr. 1175 ausgefertigten Dalehensschewes, daiin c) der über die von der Häuptstadt Laibach im Jahre 1807 pro aonnincaU mit 1172fl., 22U4kr. und ^ro rn3ti^1i mlt SäZä fi- Z7 kr. gegebenen Darlehen unterm 20. August 1807 , 5"k ^n. iO« ausgestellten 6 ojc> Darlehensscheine gewllliget worden. Es haben demnach alle ^ene, welche auf gedächte Darlchensscheme aus was immer für "einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu könnett vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von emem^ahre> sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewlß anzumelden und ünhangch zü tuschen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Blttstellers dte obgedachten Darlehensscheine nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist füv gttödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain. Laibach den 6. December 1626. . I.277. (3) "^ ' NnlbgS. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Cs sey «btt dns Gesuch des Joseph Hermann^ hinortig^n Kaffehsieders in der Spilalgasse? in d,e« ß - 866 — Ausfertigung der Amsrtisatiöns'Edicte rücksichtlich nachbenannter, auf den hier in der Spital-'Hasse Nr. 167 alt, 266 neu, haftenden Urkunden/ als: u) der darda I»iclnoa äc^o. 27. May 1764, vorgemerkt den 5. December 1770 vom Gregor und Margareth Ierray , zu Gunsten der Maria Poduis über 1000 ss. ausgestellt^ ^>> des Erkenntnisse ääa. 12. Februar, und vorgemerkt 6. März 1773 über eine Schuld ' des Gregor Ierray an den Philipp Kostmehl pr. 126 st. lautend/ und e) d^r Schuloobllgation <3cl'c>. 1^. July 1772, vorgemerkt i3. December 3773, von Gregor und Margareth Ierray an den Thomas Karpe über 100 st. L. W. ausgestellt, genMiget worden. -Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden und refp. die darauf b«-findlich.en Vormertungs - Certificate aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu, können vermeinen/ selbe binnen der gesetzlichen Frlst von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte'so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf wetteres Anlangen des heutigen Bittstellers Joseph Hermann/ die obgedachten Urkunden resp. die- darauf befindlichen Vormerkungs« Certificate nach Verlauf dleser gesetzlichen Frist für gstödtct, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden Von dem f. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 6. März 1827. Z. 278. (3) Nr. »162. Von dem k. k. Stadt- und Zandrechte in Krain wird anmir bekannt gemacht: Es fty über das Gesuch des Franz unk der Theresia Wasser, Eigenthümerinn des Hauses Nr. 9. in der Karlstädter-Borstadt, in die Ausfertigung der Amornsatlons - Edicte rücksichtlich der auf dem Hausl Nr. 8. m der Karlstädter, Vorstadt sett 14. Februar 1776 intabulirten, von der Maria Elisabeth Re,t mit Johann Reit am 26. Jänner 1776 geschlossenen Vergleichs nnd Usbergabs-Vertrages, dann des von Maria Kortscheck ausgestellten, auf Theresia Wasser lautenden Schuldbrief <1äo. 1. July 1795., iin^oluw 23. July l7ft5 pr. 400 st. gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was immer für einem, 'Rechtsgrunds Ansprüche machen zu können vermeinen,, selbe binnen der gesetzlichen 'Frlst von einem Jahre, sechs Wochen und drey T-agen, vor diesem k. k. Stadt-und ^andrschte so gewch anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller Franz und Theresia Wasser, die obgedachten zwey Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Fnft für getödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden würden. Laibach am 6. März 1827. Vermischte Verlautbarungen. Z. i45l. (5) Amortisations - Edict. Nr. 1706. Vam. vereinten Bez. Gerichte zu Müntendorf wird hiennt. allgemein bekannt gemacht: Os seo a'^f Anlangen deK Matthäus Thamann, alK Besitzer des, in der landesfürstlichen Stadt Stein sud Go^lsc. Nr. 49 liegenden, und oem Grundbuche der gedachten Stadt «ud Rectif. Nr. 62 dienstbaren 'Hauses, in dle Amortijnunq des auf diesem Haufe , und zwar vermog MeWothvertheilungs' Protocol! vom Bosch. 66«. ,g. I^iy d. I. ^. n«3, inäebke haftenden, und angeblich in Verlust gs« Fathenen, von Johann Traun ausgehenden, und an Johann Recher lautenden Schuldbriefes ääo. 3o. July l6a4, intad. 6. December i6l5, pr. 176 ft. 33 kr. gewilliget worden. W wird demnach Iederman, welcher auf genannten Schuldbrief was immer für einen Anspruch zu machen vermeinet, aufgefordert, solche^ binnen einem Jahre, sechs Wochen und 3 Ta^en, so gewiß hierorts anzumelden, widrigenä dieser Schuldbrief sammt HntabuIationZ - Certificat nuch Ablauf dieser Zeit für null und nichtig erkläret, werden, würde- Münkendstf am 14, November »L26, Gubernial-Verlautbarungen. > Z. 6c>6. (2) Konkurs, aä Ni-. 10897^. zur Besetzung zwey kärntnerisch - Fcrdmandeischen Stiftungkplatze im ssonvicte zu Eratz. Es sind im hiesigen Convicte zwey kärntnerisch-Ferdinandeische Stiftungsplaye, icder von einem jahrlichen Ertrage vr. 376 ft. 7 kr. W.W. gegen dem wieder zu besetzen, daß sich die Comvelenten vcrbmdllch machen, den zum ^ganzen jährlichen Unterhalte des Zöglinges nach buchhalterischer Rcchnungsadjussirung unzulänglichen ^tiftungsbetrag aus eigenen Vermögen zu ergänzen. Dicse Ergänzung dürfte nicht mehr bedeutend werden, weil im laufenden Jahre fast alle Stifcunqsplatze, deren Besetzung gestattet ist, auch wirklich besetzt werden, wodurch sich ^'e Verpsiegs-und Regiekosten mehr vertheilen. Zu dieser Stiftung sind vor-züglich in Kärnten gebürtige Studierende berufen, wodurch aber andere mcht ausgeschlossen werden. Der Jüngling muß bereits das Gymnasium angetreten, jedoch die Hte Gramati« kalschule und das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Wer einen dieser Gtif-tungsplätze für leinen Sohn oder Mündel zu erhallen wünscht, hat das mit dem Taufscheine, nut dem M"indhetts-, Pockeniwpfungs- und Studienzeugnissen vom zweyten Semester 1L26 und ersten »Vcmester 1827 belegte Gesuch, in welchem die angefühlte verbindliche " Erklärung ausdrücklich enthalten ^seyn muß, längstens bis Ende Iuny d. I. diesem Gu» bermum zu überreichen. Grätz den g. May 1827. 3'6o3. (2) Kundmachung Nr. 9Z33. des kaiserlichen königlichen illyrischen Landes « Guberniums zu Laibach. ß Wegen Mallthbcfreyung der Leichenwagen, und iener sie begleitenden Wagen, welche mit priesterlicher Begleitung zur BegrabnWätle ziehen. Laut Eröffnung der kaiserl. königl. allgemeinen Hofkammer vom z5. vorigen Monats, haben Seine Majestät über emen erstarteten allcrunterthamgsten Vortrag m»t allerhöchster Entschließung vom Z. April laufenden Jahrs diejenigen Leichenfuhren und die sie begleitenden Wägen, welche mit priesterltcher Begleitung zur Begrabmßstatte ziehen, von der Entrichtung der Wegmauth zu befrenen geruhet. Welches in Folge hohen Hofkanzley« Decretes vom 26. vorigen Monats Zahl 11667 M' allgemeinen Kenntniß mtt dem Beysatze bekannt gemacht wird, daß diese Mauthbefrenung vom Tage der Kundmachung in Wirk-samkcit zu trcten habe. Laibach am ,n. May 1827. Joseph Camillo Freyherr v. Sch midburg, k Gouverneur. L c op 0 ld G ra f v. S t u ben be r g , ^ ^ _________________ k. k. Gubernial-Rath. Z. 607. (2) Verlautbarung. Nr. 9275. Es sind dermahl das 21. Gymnasial - Unterrichtsgelder-Stipendium im jährlichen Ertrage von 5c> fi. Cono. Münze, und das vom Herrn Domherrn Georg Suppan gestiftete Handstlpendium, im jahrlichen Ertrage von 67 fi. 2o. kr. Conv. Münze erlediget. Auf den Genuß dieser Stlvcndien haben arme, gut Studierende Anspruch. Das letztere kann abcr nur bis zur Vollendung der philosophischen Studien genossen werden, und dec Stifter hat dasselbe vorzugsweise für die cus seiner Verwandtschaft abstammenden Studierenden bestimmt. In Ermanglung der Anverwandten wird bey Verleihung dieses Stipendiums auf die, aus d^r Pfarr St. Martin unter Großkallenberg, in den^Dorftrn St. Martin, Mttter-- oder Untergamling gebornen, armen, wohlgesitteten und gut studierenden Jünglinge Rücksicht genommen werden. Ilisoferne auch aus obigen Dörfern fem ge< Eonsc. Nr. 5 liegende, dem lödl. Gute ^>teindüä)l dienstbare gan« ze Huve dcs Johann Repnick, am 12. Mao lLi5 intabulirten Ghevertrages, gewilliqet worden. Eg werden demnacv aile Jene, welclze au^ gedachten Urkunden, reactive auf die mitielst sek her vnstchette obgenannte (Zrbtheile aus w»s immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu ma- chen gedenfen, aufgcfodert, ibrc vcrmcintli^cn Ansprüche bmncn einem Iabrc, seä'5 Wochen und drco Taaen)so aelriß anzumelden, als widngcns genannte Urkunde rücksicktlich der erwähnten Erbs« ansprücke fur todt crN'irt, und in dle Gxtaoulaüon detsclden gewilliget werden rrürbe. Münkendorf am 25. August 'L26. Z^2^q. (5)" lZ d i c t. Nr. 17. Vom Bezirksgerichte ,u Tgg ob Podpctsch wnd tund qemas?t : Es sey auf Ansuchen des Gre« Kor Iavorsweg, von Wack'tenbcrg, in die Aui'fcrtiaung der Amorns^tions, Edicte hinsichtlich des vom Anton Na'.nncder. von M>'sHeni^ am 27, April 1809, an Gcwckst.llsc Gregor Iarorscleg über 460 st. d. W. auSgesteNten, am nadmlichen Dato auf tie der löbl. hcn-schafl Münkendorf sul, Urd. Nr. 27» diensicaren, zu 7)ic,srcni^ liebenden, ganzen hübe ilita^uürtsn, vorgeblich in Verlust gerathe» neu Schuldbriefes, gcroMigt woiden. Es werden daber Diejenigen, die auf den grdachtcn Schuldbrief aus >.vüs immer für eni?m Rechts^sunde Ansprühe zu stcNtn gedenken, angefordert, selbe binnen elN3m Jahre, seckß Wachen und drey Tagen, so gewiß vor diesem Geriete anzumelden und dazuthun, alK widrigens auf weiteres Anlangen d,cscr Schuldbrief, cigenNiä? das darauf befindliche In« tabu^ttons. (zenifical für qelootct, traft- und irirtungsw-5 erklärt werten würde. Bez. Gericht zu E,4Z ob Podpclsch am ,5. Jänner ,62^. Z.^o4.^(2) , Nr. 525. Von dem vercmten NezilfvgenKte Michelstettcn zu Krainburg , alö Real-Instanz wird hiemit bekalmc gemacht: Gs bade oaö Yochlöbl. f. k. Siact' und ^iandrecht zu L^ibach unter,n 7. März d. I. Zadl i»2o, über Ansuchen tzcs Florian helwig. Vormundes der Michael v. Hallcrau'scken Pupillen, wider Ioscph Hauprmcmn, Für.f!c«te für null, nuhcig und kraftlos erklärt weiden wird. Bezirksgericht Staatsherrschaft Lack am ,^. August '826._____________^ Z. 69». (3) NachtVäglich e"Bekanntmachung zur Gratzer Taschen-Ausgabe von Walter S c 0 t t's Werken. Dem allgemeinen Wunsche gemäß, meine nach dem englischen Originale vorlaufig abgetheilte Ausgabe uon Bcot t's Romanen, welcher die bekanntllch be« fl e deutsche Uebersetzung der mit hist 0 rischen Anmerkungen »ersehenen Leipziger Auflage von Gleditsch ;um Grunde liegt, auch in kleinere Banochen zur Begleitung bey Gpazierqangen eni;uthellen, werde ich nach dem Maßstabe der wegen ihrer Wohljellyeit so allgemein angekauften Stuttgarter Ausgabe, wouon ein Bandchen auf ordmarem Papler gedruckt 7 1^2 kr. E. M. kostet, jeden Roman also einrichten, daß er in Z bls 9 Bänochen zur thellwelsen bequemen Mltsichtragung geeignet ist; demnach findet Statt eine noch bedeutend wohlfeilere Preises-Aenderung^ gemäß welcher , Bänöchen von 6 bis 6 Bogen zu 100 bls 1Z0 leiten auf schönem weißem Papier mit ganz neuen gleichen Lettern gar nur auf 5 kr. zu stehen kommt. Nach diesem geänderten Plane zahlt man also vorhinein: 1) Fär dle ganze Bammlung ln 5« Theilen (i5o Bandchen) schon elegant broschirt 12 st. C.M. 2) Für eine Lleferuna von 12 Bändchcn i. fi. E. M. Diese allerwohlsellsten Pränumerationspreise gelten bis 15. July d. I. Alle Monathe werden 6 bis 9 Bandchen ausgegeben, stach Erscheinung« kostet jeder Roman von 1 bis 3 Theilen (3 bis 9 Bändchcn) 24 kr. bis l st. 12 kr. C. M. — Hieraus möge man die größte Wohlfeilheit ersehen. I. A. Kienreich. Die Korn'sche Buchhandlung dahier nimmt Pranumeration an. _________ Z. 694. (3) B a d . N a ch r i ch t. In Bezug der öffentlichen Bckanntmachuna des Mineralbadeö zu Tüsser vom »3. Februar 1827 hat Unlerzeichncrer die Ohre zur Kenntniß der r. '?. Herren und Frauen Baogäste die Tafel«, Him« mer«, Bett. und Bäder» Preise hiermit allgemein bekannt zu geben: Die Preise der Zimmer sind für eine ganze Tour auf 5, 6 und '" st. festgesetzt. Gin feines reines Nett für die ganze Tout ... . > oft.— tr. C. M. Die Bäder der ganzen Tour . / . . . . . 2 fi. — kr. „ „ Erste Tafel zu Mittag mit ". gut zubereiteten Speisen und täglicher Abwechslung . . . » » — ^»6 tr. j, » Erstes NaHt^sscn ' .......» » .— 16 tr „ ,, Zweyte Tafri ^u Mttag . . . . . . . . — 18 kr. „ „ Zweyte Tafi-l Abends . . . . . . . . — 12 kr. » » Gme echte Gstcänke sind nach Auswahl der Herren Gäste zu haben. Mlneraldad zu Tüsser den l. Msy ,827. ^.. ^., Johann Eichberger. - 67! -Güber nial-Verlautbarungen. Z. 620. (!) E u r r e n d e Nr. /Zoo. des kaiserlichen königlichen illyrischen Landes? Gubcrmums zu Laibach. Der Concurs M Vornahme der Prüfung mit den Richteramtscandldaten aus dem 2. Theile des Strafgesetzes überschwere Polizey-Uebertretungen, und zur Vornahme der Prüfung aus der politischen Gesetzkunde mit den Candidate« für das Amt emes Beprkscommissärs, wird für das Jahr 1627 ausgeschrieben. — Auf dem Grunde der Nor'malvorschr,ft der hohen Hofkanzlcy vom i5. März dieses Jahres Zshl 4722, wird zur Prüfung der Richteramtscandidatcn aus dem 2. Theile des Strafgesetzes über schwere Polizev - Übertretungen, und zugleich auch' zur Prüfung der Kandidaten für das Amt eines Beznkscomm,ssars aus dcr politischen Gesetz« künde der Concurs für das gegenwartige Jahr 1827 dle Zcttpniode vom l. August o,s i5. September hiemit festgefetzr. Diejenigen, welche oicsc Prüfungen zu machen wünschen, haben- chre documenlirren Gesuche, msoferne sie sich emer dlescr Prüfungen odcr brydcn zugleich noch m dem gegenwarngen Jahre unreszieben wollen, längstens bis 1. July un-mittelbar bey dieser Landesftclle einzureichen. In diesen Gesuchen, welche eigenhändig zu schreiben sind, haben di« Bittwcrber 1) riebst ihrem Tauf' und Zunahmen auch chre'n gegenwärtigen Aufenthalt und lhre Beschäftigung anzugeben; 2) anzuführen, welcher der zum ssoncurse bestlmmren Prüfungen sie sich unrerzichln wollen, ferner haben dieselben I.) das Gesuch m'lt dem ^dsolmoi-iQ über die an einer lr.landlschen, Lehranstalt mit gutem Er. folge zurückgelegtkli theoretisch - juridischen Berufsstudien, so wie auch 4.) mtt dem legalen Zeugmffe über vollkommen untadelhafte Moralirat, und 5.) mlt, dem Bcwelse über die zurückgelegte Praxis zu belegen, welche für das Rlchteramt über schwere Prl'.^y - Uebcrnc-tungcn mit wenigstens sechs Monarhen, für das Amt eines Brznksromnilssärs aber m'.t wenigstens einem Jahre nachgewiesen werden muß. — Die Kandidaten für das Rlchterann Über schwere Polizey ' Ucbertretungen haben nebfibey ihren Taufschnn vorzuleben. Lalbach am 20 Apr,l 1627. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg,. Gouverneur. Franz 3l it ter v. Iacomini, _____^ k. k. Gubernisl? Gecretär, als Referent Des über Anscultanten- und Richter^Drüfungrn erlassenen mit allerhöchster Entschlleßung vom 27. Februar laufenden Jahres genehmigten Noimals. — Ueber dle Prüfung derjcm-gen, welche das Amt eines Richters übernehmen, oder als Auecultamen bey Justl; - Behörden in Drenfte treten^ wollen, wird der atlechöchsten Entschließung vcm 27. Februar 1627 gemäß, hiermtt fur's Künftige Folgendes vorgeschrieben: 1. Nlemand darf bey Gerichtsbehörden, sie mögen in Cwll - oder Crlmmalsachen allein, odcr ln beyden zugleich d:e Gerlchtßbarkejt ausüben, als Auscultant zugelsssen werd.n, der incht bey einem der, d!n dre»^ Senaten des obersten Gerichtshofes untergeordneten Appcllatzons Gerichte sowohl aus dem Civil- al5 Cr'.mmalrechte geprüft worden »st, und ln beyden Fächern Genüge geleistet hat. Diese fur Auscultanten vorgeschrikbcne Prüfung kann zwar'nach zurückgelegten Stu-d,cn, auch ohne eme Bescheinigung über die voraubgegangcne Uebung m Rechtsgeschäften beyzubringen, angesucht werden, sie ist aber mcht hinreichend, dab Bejugnlß zu^Vcrwal' tung des Amtes eines Richters zu erlangen. 2. Wer das Amt eines Richiers antreten, und Civil- und Eriminalgerichtsbarkeit zugleich, oder auch nur eine oder die andere dieser bey- (Z. Bepl. Nr. 46. d. 9. Iuny 1827^ D M ,, , ^" 872 «" ' V^W den Battungen der Gerichtsbarkeit allein ausüben wi5, muß sich bey einem der den drev Senaten yes ob.erften Gerichtshofes untergeordneten Appellations »Gerlchte cmcr stringen Prü« fung aus dem Ewll- und Criminal-Rechte unterzogen, und »n beyden Fächern gründliche Kenntnisse bewiesen haben. Zu dieser Prüfung werden nur Dttjemgcn zugelassen, welche sich nach zurückgelegten Rechtsftudlen wenigstens ein volles Jahr in Civil « IuMzgeschafcen, und wenigstens ein volles Jahr bey einer. Gerichtsdehords in Eriminal-Geschäften geüdet haben. Zu den Gerichtsbehörden, bey denen dle Criminalprcxis ßenc-mmen werden kann, gehören nebst den landesfärftlichen,für Civil- und Cnminolsachen odcr für letztere aünn bestellten Collegislgerichten nur die mit mehreren geprüften Räthen besetzten, zur Verwaltung der Criminalgerichtsbarkeit berechtigten Magistrate der Städte, die zu Erüninal-Untersuchungen berechtigten landesfürstlichen Land» und Weggerichie m Torol, Salzburg und dem Innviertl> unv die landesfürstlichen Banngerichte in Gtlytrmark. 3s ist jedoch hinreichend, sich bey emem Collegialgerichte, dem Civil- und EriminalZerichtihKrkeit zusteht, auf beyde Gattungen von Geschäften zugleich ein volles Jahr lan? verlebt ^.u haben. Z. Die Prüfung soll sowohl bey Richtern al» Ausculranten mündlich und schriftlich seyn. Es stebtt Jedermann frey, sich aus dem Civile und Eriminalrcchte ju^ltich, oder an verschiedenen Z«!< gen prüfen zu lasskn, im letztern Falle da^f aber nur em einzige» Amrszeugnlß üder dcn Erfolg beyder Prüfungen ausgestellt werden., ä. Die vor Kundmachung dieser Vorschriften bereits geprüften, und in Dienste getrttencn Auscullsnten und Iustizbeamten sind bey ihner Beförderung zum Richteramte nach den bisher geltenden Gesetzen zu behandeln, ^welche überhaupt m Rücksicht der Eigenschaften der Richter und Iusiizbeamten, der Prüfungen und der Zeugnisse über den Erfolg derselben, noch fernerhin ^in so ferne ^ zur Richtschnur dienen, als sie durch gegenwärtige Verordnung nicht ausdrücklich abgeändert we-r-den. Welches zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. Laibach am 10. May 1L27. Joseph Cam ill 0 Freyherr v.Schmidburg, Gouverneur. Leopold Graf v. Gtubenbevg,. k. k. GubernuU-Rath. Z.612. (1) Zirkulare ^ Isr. 7L53. des kaiserlichen königlichen illyrlschen Guberniums zu Laibach. ^ Seine kalserl. königl. Majestät haben mtt allerhöchster Entschließung vom 2. Fanner und iZ. Februar laufendes Jahrs, nach Inhalt emes hohen Studien-HofcommGons, Decrees vom ^i5. Aprll laufendes Jahrs Zahl i6äc> zu befehlm geruhet, daß die nach. folgende Vorschnft über das Prwat-Gtudium deu Gymnasial-Gtudten und der Lehrfa« cher der höheren Studien-Abtheilungen ;ur genauen Darnacyachtung aFgemein kund geZ macht werde. Lmbach den iy. Avril 1627. ' > Joseph C.amillo Freyherr v. Schund bürg, Gouverneur. Joseph Freyherr v. Flödnig, f. f. Gubernial-Gecrctär, als Referent. Vorschrift über das Privat ? Studium der Gymnasial - Schulen und der Lehrfächer der höheren Studien-Abtheilungen. §. 1. Das Pnv«r«Emd) d.ttses Verboth der Prüfungen aus einem Privat 5 Etudium erstrecket sich such auf Hofmeister, Priuat-Erzieher und Stunden-lchrcr. Auch w:rd c) überhaupt kein Jüngling als prwatstudm-cnd, angenommen, wenn man nicht die Ueberzeugung hat? daß ihm zum Unterricht gehörig geeignete Privat-Lehrer gehalten werden. '§. ä. Privat5 Studierende können nur an Universitäten/ Lyceen und lEndcsfürsilichen philosophischen Lehranstalten, in so weit es aber die Gymnasial-Schulen betrifft, Kn jcdnn öffnttllchcn Gymnasium, und alle nur m der Provmz, m welcher sie wahrend chres Pnoar-Wmdiums domitttirttn, gültig geprüft werden. §. 5. Die Erlaubniß zum staatsgülligen Privat-Srudluw der phllosophnchen odcr juridisch < politischen Obli-gar-Gtudlen - Course ist bey der Landesstelle derjemgen Provinz anzusuchen und zu bewirken, in der die Lehranstalt llcgt, an welcher der Privat? Gludilbende geprüft werden soll. Gleich in diesem. Gesuche ist sich über alle Erfordernisse zur Aufnahme in den bevorstehenden Studien-Cours, wie'auch zur Gestattung des'Prwst, Studiums, insbesondere darüber auszuweisen, woher der Iunglmg seme Verpfiegung erhalte. Dle BcwlStgung wird immer nur für die eine der zwey benannten Studien,Abtheüungen, und nur für die bestimmte Lehranstalt erhellet. Wenn em Wechsel in de< Person des Prwat-Lehrers cmtrltt, muß dieses der LandcsstcUe angezeigt, und deren erneuerte Bewilligung zum Privat - Studium unter der Lcttung des neucn Privat - Lehrers angesucht werden, f. 6. IünZlmge, welche die Gymnasial« Gegenstände als Privat-Studierende erlernen und gültige Zeugnisse erhalten wollen, haben sich am Anfange des Schuljahres bey o?m PräfcM'n d55jcmgcn öffe,nl,ch?n Gymnasiums zu melden, an welchem sie ihre Semestral-Prüf^ng machen wollen. Bey dieser Meldung haben si? sich, w?nn sie den Gymnasial-Echul/Eours erst begmnen, mit dem Zeugn,ffe/eimr öffentlichen Haupischule, daß sie die , Gegenstände der dritten Haupts Classe mtt gutcm Fortginge erlernet haben, wie auch über das erforderliche Alter; wenn sie aber dsß Gymnasial- Studium fonsttzen, mlt den Zeugnissen aus aüen vorhergehenden Gymnasial-Classen, dann m beyden Fällen über di/oben §. Z. gedachten Bedingungen des Privat-Swdmms, so weit cs nach ihrem Aller erforderlich ftyn sollte, allemahl aber übn ihren Privat-Lchrer auszuweisen. §< 7. kluch bey Pril va:, Studierenden ist jedes Abgehen Von der vorgeschriebenen ^ahl und Ordnung der Lehrfächer, so wcu es d»c abzulegenden Prüfungen bettlssr, insbesondere auch jedes Zusammenziehen der vor^eschncbencn ^iudten-Zen in wenigere Jahre gänzlich untersagt. §. 3. Jeder Prwat-lVtudierende ch :n eben demselben Maße, als d:e öffentlichen Zuhörer und Schüler, zur ^mmatncullrung und zur Zahlung des Schulgeldes, wo emes oder das andere besieyet, verpflichtet. Kem Pnvat-Stud«crcndcr darf die Dispens vom Unterrichissel-de mehr gemchen. §. 9. Pnvatstuoicrende Gymnasial - Schüler, wclche m dem Orte des ^vmnasiums wohnhaft sind, haben sich ,cdcn Monath zu der manathlichen sowohl luundkchen als schriftlichen Prüfung an das Gymnasium zu stellen. §. io. Pr,-vat-^mdlerende hahen :n den höheren Studun-Avlhe;wngen an Mn Prefcffor für die D 2 Pi'n5img -au? dessen Lehrfache ein Honorar, bev Scmessral-Prüfungen von zwey, bey An-«ual ^Prüfungen von uier Gulden Metall« Münze, und eben so viel für jede Prüfung on den "Btudlen - Director (in Wien an dcn Vice-Director) des Studiums, noch vor der Vornahme der Prüfungen zu erlegen. In den Gymnasial-slafsen ist für die Semestral« Prüfung aus allen Gegenständen des Semesters zusammen em Honorar von zwey Gulden M. M. zu entrichten. §. zi. Keinem Prinat-Studierenden wird erlaubt, den Fall eines vollkommen rechtfertigenden, ausgewiesenen Hindernisses allem ausgenommen/ zu einer an« deren, als zu der für die öffentlich Sludicrcnden festgesetzten Zeu, ohne die Prüfungen mehrerer Semester oder Jahrgange zusammen ziehen zu vürfen / sich prüfen zu lassen. §. l2. Zu den vorgiÄrie^üen GcmestrÄl^ und Annual« Prüfungen in der philosophischen oder in der juridischen Stutnen-Abtheilung , hat sich der Privat-Studierende bey dem Dl> vector (m Wien bcv dem Vice - Director) des Studiums, und zwar mittelst einer schriftlichen Anzeige zu melden. In dieser Anzeige ist nebst den zur Ausfüllung der Catalogs-Rubri« kcn erforderlichen Daten, und nebst dem, Zwecke der MtlKung auch der Ort anzugeben, in welchem der Privat-Studierende wahrend des zu Ende gehenden Semesters oder Schuljahres seinen Aufenthalt h«tte. Zugleich sind jedes Mahl folgende Ausweise beyzulegen: u) das Ab-solutormm aus der nächst vorhergehenden VtlMen-Abtheilung; K) die Zeugnisse aus den sämmtlichen vorhergehenden Gemiftral-oder Annual-PrüfuttItN der Studien-Abtheilung, in welcher der Prwat- Studierende begriffen »st; c) das Decret äber die vsn der Landesstelle ertheilte Bewilligung des Privat-StuKtUms; ä) das Gefugmßzeugniß des Prwat-Lehrers; ^) der Imatnculations-Schnn; k) der Erlagsschein über das Schulgeld. Auch muß g) die cigenhandlg gefertigte Erklärung h«s Pnvat-kehrkrs beyg«legt seyn, daß, und in welchen Lehrfächern er den Iünglmg wahrend d>l als möglich des Dircnors) vorgenommen, und es wird bey,denselben mit noch größerer Strenge als bcy den Prüfungen der öffentlich studierenden vorgegangen, weil hier bey dem Wegfagen der Collegia!-Prüfungen durch- ein« einzige Prüfung übe? den Fortgang entschieden werden muß. §. i5> Zu diesem Ende wird in der Prüfungsordnung )?des Semesters oder Jahrganges, nach Erforderniß der Zahl der Privat-Studierenden, ein oder mehrere nacheinander folgende Tage für die besondere Prüfung der Privatisten anberaumt. Es steht jedoch denselben, mit Ausnahme der Gymnasial-Schüler, »nsofern nur dle obige Vorschrift wegen der Gegenwart dcs Directors beobachtet wird, frey, sich zugleich mit den öffentlich Studierenden zur Prüfung zu stellen. §. 16. Dle Nachtragung einer zu der gehörigen Zeit (§. §. 11, l5) nicht abgelegten, folglich rückständigen, die Wiederholung (oder so genannte Reparirung) einer mißlungenen Prüfung, wird auch den Privat-Studlerenden nur dann, und unter denselben Bestimmungen gestattet, wo und wis ein Gleiches bey den öffentlich Studierenden nach den bestehenden Vorschriften gestattet werden darf. Auch selcht nachtragliche und wiederhohlte Prüfungen werden nur in Gegenwart des Studien- Directors oder Vice-Directors vorgenommen. Für blos wiederhohlte Prüfungen hat auch °der Privat-Studierende, wenn er kein eigentlicher Repetent des ganzen Iahr-Cmscs W, knn Honorar zu erlegen. §. 17. Auch den Privat-studierenden der philosophischen oder jurie . tuschen Studien wird kein Zeugniß über ein einzelnes Obligat-Lehrfach eher ausgefolgt, als bis dieselben aus den sämmtlichen Qbligat-Dtudien des Semesters oder Jahrganges vollständig geprüft worden sind. tz. 18. Aus den freyen Lehrfächern, welche der philosophischen oder juridischen" Studien« Abtheilung zugewiesen sind, ist es zwar wie blsher gestattn, sich über ein bloßes Privat« Studium einer Prüfung zu was immer für einer Zeit, ohne weitere Beschränkungen und Bedingungen zu unterziehen. Jedoch müssen auch die Prüfungen aus diesen Fächern, besonders aus der Landwirthschafts-, Erziehungs-und Comp« taöilttäts-Lehre, als aus welchen ein Zeugniß der öffentlichen Lehranstalten fast immer nur zum^unm'.ct) des . 'g- Inly i3t5, intabulirt 5. Jänner iUib, pr. i36st. E3 wird tc«b?r I?' , d«r aus genannten Urkunden was lm,mcr fur einen AnfVlucb steNen zu können vöümei! ^vlrert/ solchen binnen einem Jahre, ftchü Wochen und drey Tagen, hier' Vtts ss gewiß a^',:: , als wiLrigens diese Uc?unden für toot erNärt, und deren D-xtadulatw« nen bewilliget wn^en w^cößn. NMnkenhsrf, den 21. November 1626. Nr. i33g. "3ion >V'n f f Benrksatnäte zu Laibach wird kund Kemaät: Es feye auf Anlange« des Andreas 3en 3« ,on D.in.v.s. in die Ausftitigung der Amortisnungs-ENcte bi^icotUch des von An^H ,,n5 M^ v^tsOs von D»InHvaf5 am 2. Jänner 1797 an die mmderiawgen hslena, Ma eth"un^7a 5H«, über d« Mbsckafr p. .2K2 st^ 22 2zNr. ausgesteNt n, am 4. Jänner .602 auf die der Herrschaft Kottenbrunn 5«b ^rd. Nr 127 ei 26. zinsbare, zu D^wa^s« 5ub Eonsc. Nr. 6. kkLende ganze hude intabulutcn, VorgedNch ln Verlurss ncrathencn Schu!od:lefts gewiftig« werden. ^^ ^ . . . , , . ^. , <- .., M wild daher Jenen, di« aus diesem TKu!dtr«efe aus wab lm.mer fur einem Rcchtsgrunde ?lnsplüche zu machln vermeinen, autgelmZsn, selbe binnen i Jahre, 6 Wochen und 3 Tagen, so gewiß vor di?sem Gencbre anzumelden, als rcitngtns nach fruchtlosen Verlauf dieser Frist auf wenenö Anlangen der erwädnts S,ck«lddnef eigentlich das varans befindliche Intübulaiions'Certi, sicüt für null., nichng'und kraftlos erNärt rrerden würde. Laidach am 2o. August 1626.__________________^_______________________________ Z. 226. (1) " O d i c :. Nr. n». Bon dem?. k. NezilksZerichte Idria wird anmit bekannt gemacht: Es habe über Ansuche« des-Marcus Schabouy < Handelsmann von Idria, in die Ausfenigung des Rmomf^wns ' Mines, rüchsichttud d^v -'uf snnem zu Iiria, hauö Nr. io5 liegenden, d?i Eammeralherlsckajl Idna, bud Uch. Nr. lnI zinsbaren Hause, sammt An - und Zugebör zu Gunsten des Herrn Ioyai'n Kandutsch, I intabuiirtcn Schuldscheines bd'o. 9. May 1607, ^ inwdolaw 2. April i6oä pr. 622 ft. /;5kr. Banco« H Zettel acwltNgst; daher alle Jene, welche auf den besagten Schuldschein ein Recot zu haben vermeinen, anm't aufaeforoert werden, ;dr dicMIlig^s Necdt bmnen einem Jahre, sechs Wschenund drey Tagen, hierorts so'gewiß anhängig zumachen, als sonst ubcr sernireä Ansuchen des Marcus Schadouh, der dcnantUs Schuldschein reweci. dessen Intavulaiionö. Eerilficat, für null» und nichug erklärt, und grundbüch'äch gelöscht werden wird. K. U'. NczittKgerlcht Idria am 6. März 1L27. Z' 6a5. (1) Am 0 r t isa ti 0 nK . G d ict. Von dem Bezirksgerichte Staatsherrschaft Lack wird hiermit allgemein kund gemacht: Man ha« he über Ansuchen'des Andreas Hafner von Lack, in die Ausfertiqung der Awortifatisns» Gdictt hinMtUch des zu Gunsten der Malia Oblack auf dem Hause Nr. 65 in der Stadt Lack mtabulirten Testaments des Manin Oblack sine <1aw wwb. den 16. August iLoH pr. 200 ft. ö. W., dann de3 zu Ounäen des Martin Locker uno desscn Ehegattinn Maria auf eden dlesem Haufe haftenden Kauf§<» veUrags äöc». »5. inlak. 24. October »LoL pr. L5o ft. gerrilliget. W werden daher alle Jene, d,c auf dicse angeblich in Verlust gerathenen Urkunden ein Recht zu haben velweinen, hiemu aufßefordert, binnen einem Jahre, sechs Wochen'unv drev Tagen, dasselbe so Zewih Hinorts geltend zu machen, wldnZens nack Verlauf dieser Zeit über fernercK Ansu« chen tzie'bsnannten Utkunden sammt der IntadulHtions. Cettificate für null, nichtig und kraftlos «lklält weroen wülden. .^ ^ , ^ Beziltögericht Staatsherrschaft Lack dcn 3. April ^627. 3.6^9. (1) «, - «. ., Edict. Nr. 864. Bon dcm k. k. Bez^rsZenchte zu Laibach wird hiemit kund sseinacht: Es sey auf Ansuchen des Jacob DoNenz von Laitzach, ,n die executive Fs'.lbielbung der, der Pfarr- und K'.lialtirchengült St. Peter, außer Laibach, '" ^ecie der Filialkncbe 5t. äimoni» ct ^0620 zu Wansch sub Rectif. Nr. Z zinsbaren Ackers und zweyer Wiesen, pzrackjM» genannt, rregen schuldigen i55 st. M. M., c. ». c. gewiNißt, und wzu Vlk TagsatzunZen auf den 27. Iuny, 28. July uud 2c). August l. I. Vormit« t2gK um 9 Ntzr vor d'.esem Airlchte mit dem Neysaye bestimmt worden, daß, falls diese Realitä« ten w^del !,ey der ersten noch zweyten Tags^tzuvg um den Schähungswcrth oder darüber an Man» gebracht wetten konnten, sie bey der dritten auch unter der Schätzung bintan Kegeben «ürden. . Wozu >ie Kouftüstigen und die intadulnten Gläubiger mit dcm Bevsshe vorgtladen werden, daß das Sa,^hungs.Protocol! und dk Licitütionsbebingnisse in dieser GenchMftnzley eingesehen rverden kön^cn. Laihach am 16. May 1827. — 676 " ^ 6iH. (l) Edict. Nr. 65^. Von dem Be^. Gerichte Herrschaft R«ifniz wird allgemein bekannt qemacht: Es sey auf Anlan« Zen des Matbias MichelitsH von Obergereuth, in die erecutive öffentliche Versteigerung der dem Io-hann Ps,beniya aus Soderschiz eigenthümlichen, der löbl. Herrfchaft Reifniz «ub Ili-d. ^«l. 790 zinsbaren, ij» Kaufcechtshube sammt An« und Jugetzör, weqen schuldigen i5 ft. und Unkosten gewilli-get, und ;ur Vornahme derselben die Tage auf den 28. Iuny, 26. July und 3a. August d. I., je« desmahl Vormittags um 10 Nhr im Orte Soderschih mit dem Beyfaye bestimmt worden, daß ge» nannte ij2 Hude sammt Fugehör, wenn solche bey der ersten oder zwevten Verstcigerungstagfatzmig um den S^äyunaswertd pr. 79! fi. ^5 tr. nicht an M^nn gebracht wcrden sollte, bey der dritten auch unter dem Schäyungswerthe dahin gegeben rverdsn würde. Bcz. Gericht Äeifniz den 2o- April 1627. Z. 616. (1) " ^ S d , c t. Nr. 646.' Von dem Bezirksgerichte Rcifmz wird hiermit allgemein kund gemacht, daß alle Jene, welche auf nachstehende Verlässe aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen<. hiemit -vorgeben werden, dieselben an den unten bestimmten Taqcn vor diesem Gerichte so gewiß anMringen, widcigcns sk sick die Folgen deK 814. §. des b. G. B. selbst zuzuschreiben haben wsrLcn: M, Tim i5. Juno 1627 Vo r mittags um 9 U hr: nach Andreas Arto ij4 hübkc von Raumdsl, „ Maria Bcnjhina, Bäuerinn von Raunidol, . »^ u Anton Podrascha, Ksischler von Sledizh/ ^ M Am 16. Juno 5. I. Vormirtags um 9 Uhr: W^ nach 7lndreas Tschampa, Kaischler von Schigmariz, « » Gcorg Seiz, Zj^ Hüblsr von Schi^mariz, M^ « Martin Mrazhe, ij4 HMIer von Slattcnck, W n Johann Intichar, Kaischler von Podklan^. B?z. Gericht Rcifniz am 26. Mao 1827. Z. 6l?. (l) S d i c t. Nr. 54. V'ön dem Bez. Gcrichtt Herrschaft Reiiniz wird hiemit aTgemein ?und gemacht: Es feye-über Ansachsn dös Herrn Mathiis Ivanz, Ganzbübkr zu Earlov'.h', in die Amortisirung nachstehender auf 5is ihm aehücigl:, zu Earlooi^ 5ud Gonsc. Nr. 2 gelegene, der löbl. Herrschaft Au^ersperg »ud Rect. Kc. 665 dienstbare ganze Hude, vorgemerkten in Verlust gerathenen Urkunden rozp. deren In» tabulations ' lZcrtisicate gewilliget worden , als : L^) deö Ichulddriefes , ääo, et i^talZ. 1. October 178Z, des Georg Foanz an Mathiaö Praßnik zu häf« lern, pr. 275 Kronen oder 5^r fl. 27 kr. M- M. lautend; . K) des Uebergabsb'-iefis , ääa. «t lnwd. 3». December 179^, zwischen Simon und Andra Vlmschek M u^o dem Mathiaö Ivanz, rüchsichtlich des Lebensunterhaltes. M Diesemnach haocn all« Jene, welche aus was immer für einem Rechte auf die odenbenannten Mku idön einen Anssrach zu machen vermeinen, solchen binnen der hiezu gefehnch bestimmten Frlst von elilem Hahre, sechK Wschen und drey Taqen,-bey diesem Gerichte um so gewcher aniubringen und zu erwcik^> als lm Widrigen auf weiteres Anlangen des Herrn Mathias Isanz die obbenannten Ur-kuuden r25p., deren IntHoulationK. C'ttistcate alz getödtet angeschen, und die Sxtabulation dersel. den bewilliget werden, wird. Bez. Gericht Reifniz am 25. May »^«7. Z. 6»3. (1) . E d i c t. Nr. L49. Von dem Bez. Gerichte Herrschaft Rlifniz wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Einschre,« ton deS Unton Aoamizh, Thomas Skooa und Anton Boiz uon Sttug, um Todesettlarung ihres An« v^rlvanoxen, vor 3a Jahren zum M'litär gestellten, und seit der ^ett unwissend wo befindlichen Ma« thias Perjathu aus Obecrethjc, diesem Letztern 3er Herr Marcm Rttame, Bez. Commissars'Snpl. zu Reifniz als Euratsr aufgestellt worden. . . ^. ^. ^ -, ^ ^ Dieser Mathias Perjathu wird daher aufgefordert, m elnem Fahre vor dlesel Gericht fo nach gewiß zu erscheinen, oder eö auf eine sndere Urt in Kenntniß seines Lebens zu setzen, als wiorigenS nach Norschäft des 2^. §. des b. G- B. zu dessen Todeserlarung geschntttn werden würde. Bez. Gericht Reifmz den 26, May ^ L27. Z. 5g3. '(3) Convocations^ Edict. Nr. 722. Vor dem BezirksgeriHte zu Münkencorf haben aNeIene, welche bey dem Verlasse des am 8. Februar l. I. zu KaMsche verstorbenen Bauern Joseph Kuchar, aus wot immer für einem Rechtsgrunde etwas anzusprechen vermeinen, ihre Forderungen bey der auf den 22. Iuny d. I. Borm'Nag von 9 bis »2 Uhr anberaumten Tagsatzung so gewiß anzumelden und zu erweisen, rvi, drigens ohne ferneren Bedackt die Abhandlung geschlossen werden würde. Bezirksgericht Münkendorf am 17- May 1827. Z. 608. (i) FeilbiethungS - Edict, aä Nr. 665. Gon dem Bezirksgerichte Wipbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Hrn. Dominic Rovere von Ubelsku, wegcn ihm schuldigen »27 fi. 46 kr. c. 8. c., die öffentliche Zeilbiethung der dem Paul Sckigur zu Gerbze Haus »Nr. 4 unter Gemeinde Dodwga ge. hörigen, daselbst bclegencn/ dem Gute Sckwißhcsscn dienstbaren, und auf 1067 ft. M. M. gerichtlich geschätzten iM. hübe und tücksichtlicken RcaUtäten im Wege der Execution dcwiNißet worden. Da hierzu drey Feilbielhungs' Tagsatzungen und zwar für den äccn Iulp, für den 6ten August und 5ttn September d. I. jedcsmadl von Frühe 9 bis 12 Ubr in wco der Realitäten mit dem Beyfatzs, daß die Realitäten, falls selbe hev der ersten und zweyten Feilbicthung nicht um den Schätzungswerts oder darüber an Mann gekrackt werden könnten, bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden würden, — bestimmt worden; so weiden die Kauflustigen so als auch di3 darauf intabulirten Gläubiger hierzu zu erscheinen eingeladen; untz tonnen die diesfälli» ge Schätzung nebst den Vertaufsbedingnissen hieramtK täglich zu den gewöhnlichen Stunden einsehen. Bezirksgericht Wipbach am »L. April 1L27. Z. 6lo. (1) G d i c t. Nt. 524. V?m Bezirksgerichte Weixelberg wi^d tund gewacht: W sey zur Liquidation und Abhand» lung nach dem zu Draga verstorbenen » ^2 hüdler, Anton Stlpez, die Tagsatzung auf den 22. Iu» ny t. I. Vormittag <) Uhr hierorts angecndnet roorden/wozu sämmtliche Verlahansprecher bey Abmeldung der im §. 614 h. G. B. ausgedrückten Folgen zu erscheinen haben. Bez. Gericht Welxeloerg den 2. May 1Ü27. Z. 622. (») Licitai ion executive, Nr. 53i. zweuer Huben des Martin Giavltfä), vul^a Kaufcheg zu Alieskou. Vom Bcz. Gcrlä'le zu Sittich wird hiermit deranm gemacht: (öb sey auf Ansuchen der Maria Schiffelsr, göbornen Olavttsch von Ncustadtl, gegen den Martm Giavitsch, vulgc» Kouscheg zu Mle. fchou, wegen schuldiget ibo ft. d pr.^cnt. Zmfcn, ftit 21. Scptemder 1Ü25 und Executions. Kosten, die executive Feildlethung der mu Pfandrechte belegten, auf "55 ft. 2» lr. gerichtlich geschälten, der Rellaions-Fondsherrschafi i^tttlch sub ^h. «^^ 5^ ^ 52 dnnstdaren, dem Martin Glavitsch gehörigen pvcu Huven sammt Un > und ^ugehör, sowie auch der demselben angehöligen, bey der Realttät definokchcn, m dle Landung gezogenen, und auf n st. 25'tr. gcricbtNch betheuetten f^h' rcnden Güter, als: O,ncr alten blS 12 Ubr zur Veräußerung dcr Realität, und Nachmittags um 2 Mr M Verlwgerung 5e. Mobllar. Guter w dem Wohnhause deö Executen mit dem Beyfügen festae. schet, daft obbenannte Modilar. und Immobilar - Gegenstände, fallö d^lben deo dem /N, ooer zweyten He'^thungs.Termme nicht wenigstens um den SchZtzungö-Wenh an Mann ge° WHeiL/tan^n'w'err Berstergerungs. Tagsa.ung auch unter dem Schätzung . hiezu werden Küufskechaber überhaupt und die intabulincn Gläubiger insbesonders, mit der lsnnnerung: daß dle ZeMeldung «nh Schätzung dcr Realität, die darauf haftenden Lassen und die 3»c,tatlonsdedlngnlsse vorläufig h,eronS nngesthen werden tonnen, eingeladen. Sittich am 12. May 1027. , (Z. Beyl. Nr./F. d. 8. IunZ 1827.) E - 880 — 3.575.(2) große Lot t'e rie der in Nieder-Oesterreich, V. O. M. B. liegenden großen und schönen Herrschaft Gmündf und des Gasthauses zur goldenen Rose in Bomzell zu Gmünd. Bey der auffallend geringen Loseanzahl von nur y4/400 verkäuflichen Losen hat diese vortheilhafte Ausspielung die große Anzahl von 16,304 Haupt- und andern wirklichen Geld-und Nebentrcffern. Sie biethet dem geehrtesten mitspielenden Pubiicum, laut nachfolgender Uebersicht der Gewinnste, die im Verhältnisse zu der benannten kleinen Anzahl Lose gewiß sehr beträchtliche Gewmnstsumme von 424^71 ft. W.W. dar, und zwar in Wiener-Währung: Gulden > Gulden. 1 Haupttreffer, die Herrsch. 764 gezogene Geldtreffer von . ^ Gmünd, oder Ablösung 200,000 ft./.on, 100, 5c>u.s.abw. 2 I,y4^ 1 Haupttreffer, das Gafi- -^ Vor- und Nachtreffer haus zur goldenen Rose „ ^ _ ^_ vonfi. 1,000, 5«0,25o, , ^ inBömzeil, over . . 25,000 100, und so abwärts 24,000 ^ 6000 blaue Freylosc erster ^ss,^ ' ss ^ Tatdegorie gewinnen iv,^0 0 3 ^refter a fl. 2,000, 1,000 / ^^^ /^ ^ , / und 1,000..... 4,000 499 Prämien fürdteFreylose 2,500 Jeder Abnehmer von Mk 5 30stN erhält vor Verlauf der 4 ersten Monathe seit Eröffnung dieses Spieles, wenn keine frühere Vergreifung Statt findet, ein blaues, wenigstens einen Gold-Ducaten sicher gewm-' nendes Freylos erster Cathegone als unentgeldliche Aufgabe. Wien den 17. May ,327. A. C. Schräm. Lose und Spielpläne sind zu haben bey Ioh. Ev. Wutscher in Laibach, welcher bey Abnahme der Lose dieser Lotterie Me Gewinnstlose oer nun beendigten Lotte« rie an St. Lorenzen in Bezahlung als bares Geld annimmt. — 86i — Z. 625. si) Weinlicitation. Es wird hiemit vellautbaret, daß bey der Fürst Porziaiscken, im Adelsbergcr Kreise liegenden Herrschaft Senosctsck am i9. l. M. Iuny um 9 Uhr Vormittags nachstehende Weinvorräthe aus freyer Hand dem Meistoiethen"en gegen gleich dare Bezahlung licttando verkauft »verden, alö: Wein von gmcr Qualität „ ,, » », » Zuber 65 do. 5 mittlerer 00. » » « » „ do. 6s do. „ ordinärcr ds. » « », » ,» do. Ausgabe t5 kr. ^chrnbpapler'Ausgahe 2^kr. E. M. Sehr wohlfeile Prä n umeration für die wißbegierige Jugend, für Aeltern, Vormünder, Schulvorsteher, Katecheten, Lehrer, Kin< derfreunde und Familien - Vater. In Mausberger's Verlags-Buchhand lung^ m der großen Schulcrstrahe, an i?er Ocke öer Grünangergasse Nr. Ü5o, erscheint im Pränumeratio^swcge, und wird im hiesigen Zcltungs-Eomptmr Ptänumcration anaenommen auf eine zweyte, um zwey Bandchen vermehrte Auftage von Christoph Schmid's unterhaltenden und lehrreichen Iugendschriften ^ ln 15 Bandchen. Der Pränumerationsvreis fur alle 15 Bändchen in klein 8., auf weißem Kanz-ley-Druckpapier gedruckt, ist ungebunden 2 fl. C. M. Diese wohlfeile Pcanumcranon gül nur l>is zum Erscheinen der ersten Lieferuna. Drey Bändchen erschcmcn G^de Iunius. Die Uebri^n werden schnell hinter einander folgen, ss, daß bis Mitte Auguft das ganze Werk vollendet ist. . , —>— , . ^ Ferner erscheint im Pr a n um er ationsw ege und »^'ird im diesigen ^itungßcomptoir Pränumeration angenommen, aus e,n gan, zsttgc.naßts, Verstandes. Bildung, Religiosität und Sittlichleit fctderndeö, gediegenes On. gnlal°^ugendwert m zwölf Bandchcn, mit dem wohlgetroffenen Bildnilse des Verf«i« sels und e, lf schönen Kupfern, unter dem Titel: Religion und Tugend, diL Leitsterne zur inneren Zufriedenheit in dem menschlichen Leben und zum Heile. Fkr die wißbegierig^ Jugend, für Aeltern, Schulvorficher, Seelsorger, Katecheten, Lehler> Kind»« fleunde, FamUien. Vater und für alle frommgefinnten V^enschen in jedem Alter. Eine Sammlung «euer Erzählungen, lehrreichen, religiösen und moralischen Inhaltes, zunächst filr die Jugend, aber auch für die Erwachsenen, die nacb Glückseligkeit streben. Von Leopold Ch imani. Die zwölf Bändchen haben auch folgende Titel: >) Erzählungen zur Anregung des religiösen und'sittlichen Gefühls für Jung und' Alt. 2) Ermunterung zur Tugend und Frömmigkeit, in rührenden Erzählungen, der Jugend und den Erwachsenen dargebothen. 5) Gottesfurcht, aNcr Weisheit Anfang. 4) Lehre und Erbauung für Kinder, die fromm und tugendhaft werden wollen. 5) Der Weg zur Glückseligkeit. 6) Fürchte Gott, tbue recht. 7) Gute Lchren für fromme Kinder, in rührenden Geschichten eingekleidet. L) Lohn der Tugend und Frömmigkeit. Z) Schaykästlcin für das Leben und den Himmel. 10) Der Weg zur Gottesfurcht und Tugend. 11) D^r frommen Km5cr Lesestunden. 12) Tugendspiegel für Kinder. Der Pränumerations-Preis für alle zwölf Bändchen, im schön gefärbten Umschlage broschirt, ift 5 ft. O. M. Ohne Pränumeration ksstec jedes Bandchen 43 kr. 6. M. Das erste Bändchm erscheint den , Iunius. Jeden ersten der folgenden Monathe wird Ein Nandchen ausgegeben. Z. 624. (^) Anzeige. Gebrüder Hei mann in Laibach kaufen jede Gattung Staats - Obligationen. ^__^________^_________^ ^ Verzeichmß der hier Verstorbenen^ " Den 26. May 1827. Dem Anton Marintschitsch, Tagl., s. S. Joseph, alt 2 Jahr, auf der Pollana Nr. 47, an Fraisen. Den 28 Dem Andreas Sima, Tagl./ s. S. Franz, all 2 1)2 Jahr, in der Krakau Nr. 52, am Zurücktret«!, des Mastern aufs Gehirn. Den 29. Maria Sabaschniq, Mählners« Witwe, alt 72 Jahr, auf der Pollana Nr. 16, an ber Brust-wassersuchr. — Dem Valentin Iuschna, Zimmermann, s. S. Franz, alc 6 Jahr, in der Krengasse Nr. H2, an der Abzehrung. Den 3o. Ursula Gaisser, Schneiders» Witwe, alt 64 Jahr, im Civil. Spit. Nr. 1, an der Lungen» sHwindsuchl. ^- Bio t-^^lnd^Ii sch - 5kaIM " MM' Im Moncny Gewicht. Für den Moi^ath I U N y? Gewicht. ^M May 1627. Pf.jLth.jQtt. ______ 1Ü2/. 'PfTlLtt^'Qts.! ^M 1 Mundsellimel ^ 1)2 kr. — 4 2 1^2 z 1 Mundsemmel ^ 1^2 kr. !— 4 2 Ij2 ^W> , 5e5w ä 1 „ — I l decco 2 1 „ — l) t ^W 1 ordm. ^5em nel 3 ii2 „ — 6^2 1 ordin. Semmel ii ij2 „ — 6^2 ^».' delro I 1 „ —. 12 » delto ^ 1 „ — 12 1 ^W- ^Laib Weitzenbror a 3„ 1 40 1 Laib Weitzenbrot k 5„ 1 4 3 ^M derto ii 6 „ 2 g2 decto ^ k„ 2 <) 2 i Laib Syrschitzendrot ä 5 „ i 18 — i L^ib Sorschitzenbrot ^ 3 „ i i6 — ^M dccio c'i6 „54— decw ^6 „ 5 4 — ^W 1 Wind Rindfleisch 5 1^2 ^ 1 Pfund Rindfleisch 5 ^2 „ ^W ^bep den^ndmehgern 5 „ ^ j , jjbey den Landmetzgem 5 „ ^,