FMgenM zur Macher Zeitung. lXl'. s^. Samstag den 3. März l843. Z. 323. (2) Nr. 1778. Edict. Non dem k. k. Bezirksgerichte Obtrlaibach wird kund gemacht: Es sey i„ die eremiive Velstcigerung der im Grundduche der Herrschaft Freildenthal unter Ur!/.N.,20^ vorkommenden, gerichtlich auf l690si. 25 tr. bewerlheten iUierlelhube des 9)tathiaS Molle in Franzdors, (äonsl. Nr. 48 , wegen schuldiger 3« fi. ^6 kr. «. 8. e. gcwilliget, und ftyen zu deren iUor nähme die gesetzlichen drei Termine auf den 20. Februar, 20 März und den ^0. Apni »6^9, jedes' mal Vormittags im Orte der Realicä'l zu Franzdorf mit dei diesem Ge» richte tingesehen und in Abschrift erhoben werden. K.K.^ezlltsgericht Oberlaidach am2U. Fedr. »8^,8. Anmerkung. Bei der ersten Feilbieiungstagsatzung ist kein ^auflustiger erfchienen. K. K. Bezirksgericht Oberlaibach am 2l. Oct. l,849. Z. 301. (2) i)>^ 224/, E d « c t. ^"' Das löbl. k. k. Bezirksgericht Prem zu Felstritz macht bekannt: Es sey über Ansuchen der Anna und Rosalia Grill von Laibach, wider Mar^areth Schabey von Sagurie, w^'gcn aus dem grriccul. vergleiche vom 5. Juni ,347 schuldiger 163 fi. 7 kr, 0.8. e., in die executive Feilbictung der gegnet'schen, zur Hellschaft Prem »ul, Urb. Nr. 55 unttrtliänigen, auf 1626 fl. 5 tr. geschätzten Realität gewilligct, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungcn auf den 30. März, 30. April U!,d »l. Mai k. I. l849, jtdeSmal fll'il) 9 Uhr in loco der Realität mit dem Beisätze anberaumt worden, daß dieselbe bei der ,ten und 2ien Fcilbietung nur um oder über den Schäz-zungswerty, bei der 3len Feilbieiung aber auch unter demselben Hinlangegeben, und daß jeder Licitant ein Vabium pr. ,5c» ft. zu erlegen haben wird. Das Schäyungsfttotocoli, der Gruiidbuchsertract und die liiiilaiwnüocdiiigtnss,.' können wahrend den gewöhnlichen Am^unden bei diesem k. k. Bezirks« gerichie eingesehen »vcrden. K. K. Bezirksgericht Prem zu Feistritz am 13 December lä^8. Z. I03. (2) Nr. 18. Edict. Ueber Ansuchen dtsAnlon Schüiderschitz «en. von Feistlitz wird betannt gemacht: Man habe in dle Ueber, tlagung der zu Folge ^oicies vom 7. >)iov. M8, Nr. 3371, auf den 8. Jänner, tt. Zedr. und ä. Mar^ l. I. angeordneten erecul^en Fellbiciung der, dem Jacob Schürze! gehörigen, auf 1583 si. 5 kr. gerichtlich bewirtheten Haldhube in <Ära,enblunn ge. williget, und zur Vornahme derselben nul Aufhebung der früheln Tagsatzungen die neuerlichen auf den 31. März. 30. April und 3». Mai ». I-, ftüh 9 Uhr in loco Grafenbrunn mit dcm frühern Anhange angeordnet. K-^-Bezirksgericht Feistritz am b. Jänner 16^9. 3 3l97^(37" Nr. 85. «, Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Egg und Kreut- berg wlrd hlerm.t kund gemacht: Ss habe Andreas Leu« von Oberluke, wider den abwesenden Mart.n berichte die Klage auf VellälM d. i^^""^arung der zu seinen Gunsten au, ul, Urb N '"^ der Herrschaft Egg ob Podpelsch ?5^^l. ^ ^' Rett. Nr. 37 vorkommenden ^ nhalbhube, mittelst der Hchuldobliga'ion . a. Vergleiche . 6, October »Ü47, Nr. 40< , schul« dlgi'n ^9 ft. e. 8. <:., in die treculive Frilbieiung der, dem Vctzlern gehörigen, pfandwelfe beschlicbenrn, gerichtlich auf 1l5 ft. bewertyelt» Fährnisse, al5: nnes Pferdes, eines Ochsen uno elner Huh, gewll» ligei, und ylrzu dlc drn ^eilvielungbtagsatzullgen au! den 22. März, »2. und 2K. Aprll l. ^., jedesmal Vormlttagb von 9 bis i 2 Uyr zu Draga bei ^uier mit dem ^5eisi,tze angeoldnei, daß dlt li> die Elllu-ilon gezogenen Fährnisse nur bei dcr dtiilen Feübi«. lungbiagsatzung unter oem ^ch.u^uügöweltht hittlan-geglden weroen würden. ^. K. Bezirksgericht Umgeb, iiaibachs am 6. Februar 184g. Z. 235. (3) Nr. 031 E d i l t. Vom Bezirksgerichte des Herzoglhums Goclschee wird bekannt gemacht: Ls sey üdcr Allsuchen t>eü Slepht,!, Fitz l>vn Kerndvrf, in die executive FcU< biütung der, dem Ioharrn Iatlitsch geyorige», dem Herzogtl)ume Gull,chic »uli i)iellf. Nr. «öo dienst^ barcn '^j, Urb. Hudcn N. (i. l i in Herudorf, fammt hiezu gehörigen Wohn« und Wilthschaftsgebäud,»,, im HchäljUngSwerlhe pr. b2o fi., gewilligt, und zur Vornahme »ie erste ^5agfahll aus den »6. Mäiz, die zweite auf den 17. Äplil und die dritte aus den »9. Mai l. I., jedesmal um l0 Uhr Volmiltags in loco Kerndorf mit dem Btisatzt angeordnet worden, daß diese zu verlicitirenoe Realität erst bei der 3ien Tagfahri unter odigem Schälzungswenhe welde yinl^ angegeben werden. Hrlmdbuchleriracl, Schätzungsp'olocoll und Fcil' bietungsbedingnisse können hltlgtlich»s emgefehen oder >n Abschrift behooen werden. Bezirtsgelicht Gocischee am 5. Febr. 1859. 372927^3) "lr. 3W9. E d i t l. Das k. k. Bezirksgericht Auersperg macht hier. mit bekannt: Es fey über Einschreiten des Heim Valentin Suppan von üaibach, mit dem Bejchcide vom Heutigen, Z. 3009, in die «ltculive Ftilbieiung der, dem Mathlas Puljel von Hltblsche eigenlhüm' lichen, mit genchllichem Pfandrechte belegten, auf 770 fi. 40 kr. beweltheten, der Herrschail Ortenegg 8,ll, Urb. Nr. 149 dienstbaren Einvierlelhube zu Hlcd-lsche, wegen aus dem w. ä. Vergleiche titln. 7. Juli l84? schuldigen 100 si. c. s. c. aewilligel worde», wozu die Heilbieiungslagsahungen aus den 20. März, 20. April und ,9. Mai d. ) , !rüh um 9 Uhr, in ll)«a rui 8it26 mit dem Beisalze bestimmt wurden, daß die obgenannle Realltäl nur bei der dlilten Feil« bieiung auch unter dem Schalzungswerlhe veräußert werden würde. Der Grundbuchsertract und die Limitations» bedingnisse können Hieramis eingesehen werden. Gloßlafchltsch am 5- Jänner lU49. Z72967'(3) sir. 398. Edict. Von dem Vrzilksgelichle des Herzogthums Gott. schce wird hirmit bekannt gemacht: Es habe wider dit unwissend wo besinllichen /oseph Hutter von Klindorf und Jacob Hucrer von Malgern »ul, prue». »4. August lU^U, Z. 2?0l, der Hcrr Anion Ohl-fandtl, Handelsrnnill in Kligenfurl, die Klage auf Zahlung dctz aus dem Urtheile lläo. »3. Oden wird. Die« selben wtldell daher hievon zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ihre Rtchlsbehelfe an die Hand zu gebe«, oder aber auch sich selbst einen andern Sachwaller zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die recht» lichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möqrn, die zu ihrer Vertheidigung dirnsam sind, wiorlgeilfalls sie die aus ihrer Vrrabsa'umung ent» stehenden Folgen nur sich selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Gotlschee den 5. Febr. 1849. Z. 302. (3) Nr. 40l 7. Edict. Von dem t. k. Bezirksgerichte Feistritz wtrd bekannt a/macht: Es sey in der Ereculions sacht des Herrn lir-. Thoman, als Joseph itjilj'schen Eonlursmasie-Ver-walleis, gegen Herrn Andreas Sestan von Jablanitz, peto. 80 ft. 54 tr. 0. ». e., in die Neassumilung der mil zvtsckeid vom ^3. gedr. l. )., Nr. 7ft6, bewilligten, sohin aber sistirten Zeilbietung der, dem Execultn gehörigen, der Staatsherrsäiaft Adelbberg «»>!) Ulb. Nr. 662 dienstbaren, gerichtlich auf l1.'!0fl. l5 kr. geschälten Einviertelhube gewilliget, und zu deren Vor»ahme die Tagsatzungen auf t>en 29. März, 50. April uno 30. M"» k. I.. jedesmal trüh 9 Uhr, in loco der Nealität mit dem Anhange angeordnet worden, daß dieselbe bei der dritten Tagsatzung auch ut'.lcr dem Schätzwerlhe hintangegeben werden wirb. Hievon werden die Kauflustigen mit dem Be» d,ul,n verständiget, daß daS Schätzungsprotecoll, der Glundduchsexiluct und die Licitalionbbedingnisse zu den gewöhnlichen Amtsstunden Hieramts eingesehen werten können. K. K. Bezirksgericht Feistrih am 2,. Dec. »648. Z^^ÜU. (3) Nr. 2U. Einladung. Die gefertigte Direction ladet alle auswärtigen, nach §. 32 der Vereins - Statuten auf die „Mittheilungen und Schriften" des historischen Vereins für Krain Anspruch habenden ?. 1' Herren Mitglieder ein, dieselben, in so weit sie solche noch nicht empfangen haben, entweder selbst oder durch Bevollmächtigte im Vereinslocale (Ly-cealgebäude zwischen 5 und 7 Uhr Abends) ge fälligst in Empfang nehmen zu wollen. — Unter Einem sieht sie sich bemüßiget, alle jene ?. 1'. Herren Mitglieder, welche noch mit Jahresbeiträgen p,o »846, !847 oder 1848 im Rückstände sind, um die baldgefallige Berichtigung derselben um so mehr zu ersuchen, als bei den Vereins-Erwerbungen mittelst Kauf, dann bei der Auftage der Vereins - Druckwerke auf das Einkommen aller subscribirten Jahresbeiträge gerechnet worden ist. Von der Direction deö historischen Vereins für Klain. - Laibach am !5 Febr. 1849. 3. 3l3. (3) ANNONCE. Unterthänigstgefertigte zeigt an, daß sie nach dem Ableben ihres sel. Mannes, Franz Wessely, gewesenen Schneidermeister allhier, das Kleidermacher-Geschäft mit einem braven Werksührer, der schon längere Zeit in großen Städten zur größten Zufriedenheit arbeitete, fortführen wird, und versichert zugleich, daß sie in Stand g/etzt >>t, alle verehrten Kunden w.e bei ihres v"storbenen «Satten Lebzeiten, auf daö B^ste bed.e^ "°" Sch""de>m,»te>t dieser Anzeige bringe lch allen Jenen, dle sich an diesem Werte der Mildthätigkeit zu betheiligen geneigt waren, den warmen, lltsgefühlten Da»t der von »hnen so reich bedachten Landbewohner, und lch benühe diesen Anlaß, um auch dem hochwürdigen Herrn Pfarrer zu St. Martin in Unlertuchein, Lucaö Dolinar, für die zu Gunsten unserer in Italien tampfenden oater« ländischen Krüger au mich nach dem Schlüsse memes letzten, dießfalls verlautbarten Verzeichnisses eingesen» deten acht Gulden C. M. öffentlich mit dem Beifügen zu danken, daß dieselben ohne Verzug ihrer Btstim. mung zugeführt worden sind. Laibach, am Abende deS 28. Febr. 1849. Andreas Graf Hvhenwart. Verzeichniß der milden Beiträge sür die Abgebrannten zuWaatsch, in Folge Auftuf in der Zeitung Nr. 4 (1849). l5. M. fi. kr. Vom Herrn Marimil. Dr. Wurzbach . . ll» — AonFrauM.I.V., 9. Jänner ,949, . . 2 — Vom Hrn. Prof. DoUinar, l0. Jan. »Ü49, . 2 — Von einem Ungenannten, mit dem Motto: Viel guten Willen, aber geringes Vermögen: . 2 — Von einem Ungenannten, Polana»VochadtNr.69 3 —» Von Frau Gräfin ^tubenberg .... 10 — Von S. S. . .........2 — Vom Hrn. Pfarrer Fenneberger .... 2 — ., » N. N.........1 .5 ,, » N. N......., . ,0 - Vva einem Ungenannten......1 20 Vom Hrn N. N, ........— ^0 Vom Hrn.?lndr.M»star, Pfarrer in Mitteidorf 2 — ,> » Lucas Scanonik, läoopelator in St. Marlin bei Krainburg......10 — Von einem Unbekannten......2 -^- Hr. Ioh. Suppanek übergibt im Xiamen del Frau .ttalharina Mallltsch.......ä — Vom Hrn. 3..........l — Von einer unbekannten Dame, mit dem Mutto: Mehr, wenn ich balle...... , — Vom Hrn. (5arl Hardt v. Hartenberg . . . » — Summe ^ fi. 6U. 55 kr. Welche am l9. Februar an das löbl. k. k. Bezirks-lommissariat Pcem zu Feistritz eingesandt und seiner weiteren Bestimmung zugeführt wurden. Ignaz Kleinmayr^s Zeitungs» Comptoir. Z. 234. (4) NüOste zur Verlosung kommende Privat-Anleihe. Dinstag den IZ. Mai 18H9 klfolgt in Wien die dritte halbjährige Verlosung des gräflich Cas. Esterhazy'W" Anlehens von Giner Mtillion Gulden Conv. Münze Die'eä von dem k. k priv. Großhandlungshause Ha m m er «^ Ka ris in Wien contrahirteAn-lehen enlh.Ut nur die sehr gc ringe Anzahl von ZO.tttttt S t Ü ck Parti a l'Schu ld-verschre l buligen »fi. 20 CM. und wird in 28 Ziehungen nur Gulden 2.3?I.9OO Conv. Münze- zurückbezahlt, und zwar in Prämien von fi. 40.MW, 30.000, 23.000, 2O.OOO, HOOO, 3000 2500, 2OOO, IOOO, 300 u s w Auf jedes Parlial - Los muß mindestens die Summe von fi. 30 und in ^c^e^'vei-Steigerung bis ft. 40 CM entfallen, daher der Besitzer nicht nur auf die vielen bedeutenden Treffer unentgeltich mitspielt, sondern im ungünstigen Falle, wenn er mit der erwähnten kleinsten Prämie von ft. 30 oder fi. 40 gezogen wird, noch Über die Auslagen wenigstens die Hälfte gewinnen oder auch sogar das Doppelte des ausgeleg-ten Vetrages zurückerhallen muß. Der Umstand, daß laut des Verlosungs - Planes noch eine namhafte Anzahl von großen Prämien zu gewinnen sind, so wie der Umstand, daß dieses oas nächste zur Verlosung kommende Privat-Llnlehen !st — empfiehlt die Parttal. Lose desselben einer besonderen Beachtung. Zur vollen Sicherheit und Beruhigung der Theilnehmcr an diesem Anlehen ist die Haupt« Schuldverschreibung auf die in Partialen speciell aufgeführten Herrschaften, Wälder, Montan-EntltätenundRealltaten mKärnten hypothekarisch intavulirt. Partial-Lose dlcses Anlehens, so wie auch des grast. Keglevich'sOel, 5 10 fl., Ziehung ami. Mai, sind nach dem Course zu haben bei'm gefertigten Handlungshause in Laibach Jali. Ev. WuMer. 3. 3.7. (3) Nr. "^«,, Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkendolf wild all« gemein bekannt gemacht: Vs werden über erecutives Hinschauen der Frau Maria Likuvizh von SaUoch, durch Herrn Dr. Albert Merk von Laibach, die dem Johann Keber von Stein gehörigen, am Salmberge bei Stein gelegenen Realttäten, da solche wegen der durch den hohen Justiz.Ministerial »Erlaß vom '7. Jänner l. I., Nr. 4447 und 4449, anbefohlenen vorauszugehcndin neuerlichen, gerichtlichen Schätzung bei der mit dem Bescheide vom 6. September ,848, 5tr. ^"/i,<»3, auf den 5. Februar I. I. angeordne» >en zweiten geUbietung nicht verkauft werden könn» ten, nun bei der mit letztgedachten Bescheide auf den 5. März 1t^9 anberaumien drillen und letzten Feil» dietungstagfayung um den neuerlichen Schayungs» werth pr. 324g fi. 20 kr. ausgerufen, und entweder einzeln, oder wenn ein Käufer sich für alle findet, im Ganzen um diesen oder auch unter denselben hint» angegeben. Die Licitationsbedingnifse, der Grundbuchsertract und das neue Schatzungsprotocoll sind hieramtb zur Einsicht bereit. Mänkendorf am 7. Februar i849. Z. 35tt. (2) Bekanntmachung. Mit Beziehung auf die §§. 9 und II der Casino - Statuten wird den ?. ^. Herren Mitgliedern des Casino - Vereines zur Kenntniß ge-bracht, daß am 4. März l. I., Nachmittags um 3 Uhr, im Balkon-Saale die übliche Jahres-Versammlung Statt finden, und bei dieser die Wahl des Directorö-Stellvertreters und mehrerer auötretenden Directions - Mitglieder vor sich gehen wird Wozu die?. T'. beständigen Herren Mitglieder eingeladen werden. Von der Direction des Casino-Vereines. Laibach am 22. Februar 1849. 5 345. (^ 3000 st. M. M., Puplllargelder, sind g^en gesetzliche Sicherheit, entweder in der ganzen Summe, vder in den Beln'gcn ll l000 oder 500 fl. aus^lecheü; daher zene Par» teien, welche geh,o»iqe Sicherheit zu stellen, oder auch ein bereils sichergesteUles kapital, gegen <äe!slc»! derRechle, abzuneien vermögen, eingeladen we>den, sich in der Kanzlei des Herrn Ui-/Kautsch it sch zu Laib^ch, in der He^rlig.isse Iir. 209, in den Vormittagösiundei, anzumeldri,. Laibach cnn 27. Febr. ,U^9 Z. 292. (2) Wohnung zu vermiethen. In der deutschen Gasse Nr. 183 ist der ganze erste Stock zu vergeben. Nähere AuS-kunft wird im 2. Stocke ertheilt. Bei Ignaz ^l. Kleinmayr in Laid ach ist zu haben: Guizot, die Demokratie in Frankreich. i849. 30 kr. C. M. Welches in Paris oder überhaupt in Frankreich sehr große Sensation erregte. Allgemeine deutsche Wechselordnung, welche am I. Mai 184!) für Deutschland Gesetzeskraft erlangt. Leipzig 9 kr, Wohlfart, Oi-. Die Unantastbarkeit der Kirchengüter, Wcimar !849. 42 kr. Michel Chevalier, über die Arbeiterfrage. Aachen »848, I si. 7 kr. Marty rcrtod des Denis August Affre, Erz-bischofes von Paris. Gestorben den 27. Juni 1848. Nach französischen Berichten. Stuttgart 1838. U kr E. M. Tagebuch eines Wiener Nationalgardisten. October 1849. Leipzig. 84 kr. C. M. Die October tage Wiens. Eine historische Darstellung vom Scandvuncte des Rechts und der Wahrheit. Leipzig 1848. 40 kr, C. M. Wiens Freiheitskämpfe, Belagerung und Erstürmung im I. ,848. IN kr. C. M. Leben des Erzherzogs Johann von Oesterreich, erster deutscher Reichsverweser. Stuttgart. 27 kr. C. M. 82 ä. 332. (I) , . AnRündigrnngr des ausschl. , privilegirtett mineralischen, vegetabilischen, wohlriechenden vollkommensten Neimgung nnd Glätten der Haut. Disses Hautreinigungs-Pulver, von der löbl. medic. 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Die Landwirihschaft ' Gesellschaft hat schon im vo« r.'gen Jahre angezeigt, daß ste auf ihrem Veisuchshofe auf der untern Polana eine ThierarznVischule »n Ver» blndung mit E.nenl Thi,rsp,tale eii-.chten »volle, und' hat unter einem an alle VatellandSfte'unde, Realttälen» bestyer, Schmiede, Viehzüchter und insbesondere an alle M'tgl.eder der öandwirthschaft- Gesellschaft oas Ansu» chen gestellt, sie be. der Ausführung bieseS Vorhabens kräftig zu unterstützen. Die Landw.'lhschafi. Ges,ll» schaft hat in Betücksicht.gung der dringenden Nothwen» dlgkeit einer solchen Lehranstalt sehr bedeutende Spenden diesem Zwecke zugewendet; sie ist zedoch n.cht im Stande, das große Werk ganz allem .n Ausführung zu bringen/ und obwohl auch der hiesig? Stckdtmast.'ftrat eine U..» terstlitzung der Anstalt zusicherte, so >st dennoch das h.^lt elforderliche Bau > und E.michlun^s - Capital bei w,l» tem noch nicht gedeckt. D.e Landivirchschaft « Gesellschaft hat sich daher an .hre Hetten Bezirks . Co7,espondenl nachbarl»n Schwestergr wollen, und' rechnet m>r Zuversicht aus allsemge kläfrigste Unterstü» ßung. Es war« übc> siussig, über den gememnlihi^n Zweck und die dringende Nolhwend.gkeit dleser LehVansta't nrch' Mchreö anjusühien; eS w.id daher lmr erwähnt, daft' rer l.r:!terr.ch'l dmm unenlgeltlich erthe.lt/und d,r Zutritt Iederma n ir gest^ll^ .vird; d^ß dar.n alle lhieiärzlkchen Gegenstände vorgetragen werdeü,' und dr>»' Schmieren em gründlicher Nnter,,ch^ im '^eichlaqen, so-wohl gesunder aI5 tranker Hüfe p'ractlsch e«h,.lr wird. Zugleich werden kranke Thiere jeser Gauu'ug l«r »^,^ Handlung, n)ie auch d« .n el.ier ^ellchll.chelV Nmersul chung oder m oeierümrp'olr^.llcher lüeobcrchlung stehend« Th'ere daselbst m sichere Verwahrung ubergebei, we.dell' tömzen.- Mir Vertrauen.vtl^el sich' daher die öa'idw.'ch' 'schaft » Gesellschaft an alk V^lerlaodösreunde m,t de»«' Hrfuch.'n,- dlese so wohlih^r.ge Folget oersplech^'de l!Mll)sHaft. Me^ sel/schM in Kram. — ^aib'ach den> t Mä'^ .84'9. 3. 27!. (l) Älnfeig e. Auf Vem lan0lvirthschaftl, Vcrsucks-garten auf drr unkeren Polaua sino zu< haben: , Ijährige Waulbeerbäumchen das St zu '/, kr., »NOSt. ^u 40 lr. CM.; ^jährige detto das St. z» l rt.„ l(»0 3 t. ^u , fi. 30 tr. ; 3iähs!g^ delt» das 2t. ju 2 kr,, ,00 Sl. ^ fi. llfkr.; ^jährige detto daS St zu 4 kr., l<»0 St.-6' ft. 20 kr.; jährige det^o das^ Stück zu 6 r>., .ln, s l. 9 fi. 30 kr. ;> 6iähnge detto das St zu 8 tr, lttU St. 1 ^ ss. 4<) kr.;- ?iahr.g, delto da« St. zu «l» t.., ,M St. ' lg fi.;- Maul b e er sa men das i.'orh zu 20 kr. CM. Ferner tonnen aus der Pappeldaumlchule d», Land/ wirthschaft« ^rsellichalt am Moraste. Pyramid,,,. ^ao^ peln voi? vel sch.edener Gl öße, das Stück zu 6 b»s 20 kr. 'bezogen werden. Die aUfäUigen Bestellungen können in d,t Kau z" l« i der La>'dw,rthschast. Gesellschaft', S a^ l erlbergasse Nr. >9ä «n »ten Ztock«, od,r am V, r-such^ho'fe, untere Pola-n'a, Haus.N^ 4ti ge. geschehen. Der b,stH"d. Msschuß der LamArthschafr. Ges,U» schaft .n ^»dach am .. März ltt49. Z: 35». (l) Mchlmühl - Verrufs - oder Verpachtungs-Anzeige. Diese I'/,,, Stuvde vock Laibäch entfernte, zu Kleinlak bei Luftthab an der Fcistntz liegende^ vor drei Jahren' nach dem neuesten Geschmack aufgebaute Mahlmühlc, worin man wöchentlich 5, vls-« schluffe uom 3. desselben Monates ,st das hohe Finanz- Ministerium ermächtign worden, zur Bedeckung der außerordentlichen Slants«Erfordernisse verzinsliche Staats-Scheine auszugeben. — 3lus Grundlage dieser Ermächtigung hat das hol), Finanj-Mlnisterium l>iur D.cretes vom 6.d. M., Z. l524/kV I>t , die Hinaus^aoe von 25,000.000 fl. in drejpercentiq n C^fse» Anweisutlacn iider Beträge von !000, 500, l00 uud 50 fl. de schlössen. Die Hlnausgid« erfolgt im Einverständnisse mit oer Nalion^ldank und unter Mit Wirkung derselben« — Di.seAnweisungen warden in Wien bei der Staats-Cenlralcasse und bei det privilegirten österreichischen Nationalbank, in den Provinzen aber bei den Provinzial« Hahlämtern und bei den BnklFili>llcassen auö< gegeben werden. — Die Besitzer dieser Anweisungen genießen dcn Vortheil, daß letztere zu jeder Zeit im vollen Capitals-Beträge und mit Gutrechnung der verfallenen Zinsen dei allen ös° fentlichen Eassen. so wie dei der Nalionaldank anIahlung angenommen, oder bei d.r Gtaatö« komm.n. —^ Bewerber hi.nm hibcn ihr<' l>l,o» nunstsniäft,^ i-strui,ten, an die k. k. m.ih^;ct> schlesischc Land.'sst.lle styliftltell dicßs>Migen Ge-sucke, belegt mit dem Diplome als Doctor de, Medicin uno Chyru^i^ dcs M^ist «lumö der G^buvtsdilfe, und als O^exn.ur nut dm N.ch weise ü'b^r lkre bishelig«'« Dicnste, inöbesou^r» dei öss^tllchen Epital'vn, und si.5 erwordene, Verdt,"st.', dann N"t dem 2 niss^ein.-. dn Zeugnisse ihrer Moralität aus d r letzten ^.il und mit dem autentisch^n Z'U.niff.' über di.' v.»U« kowmen, Kenntniß der 'öl):iüs^»n pp'.ch,, durch ihrc vor<'es tzl^ B.horde be» d<-rk. k. 'Ä üu. ner Versor^unasclustaile," Dire^lion biv spls,. steoß 25. Mälz d. I. eil-zubringen. — ^lü>,li am 9. Februar l549. Anton Gottlieb E^ler v. Tanner ha ln, k. k. m. schl. Gubnnial-Gecr,tar. Z. 37,ft. («) Nr. 5139 a<1 Nr. 38185. Kundmachung. Bei dem k. k. Camera!- und Knegszahl-amte in Linz ist die erste Casscoffizialsstelle mil einer jährlichen Besoldung von MW si. erledigt. —«Diejenigen, welche sich um diese Stelle, ödet um eine etwa hiedurch in Erledigung kommende mindere Cajfeofficialsstclle bei dem k, k. Cam.^ ralzahlamte in Linz oder der Camccalcaffe in Salzburg böwerbcn wollen, hadcn ihre, mit allen Dienstesbeh"sfen belegten Gesuche, durch ihre vorgesetzten Behörden, bis 2l>. Märzd.I. bei der k. k. ob der ennsischcn Ne.qicrung zu überreichen, und sich über ihre Fähigkeit, im eintretenden Falle eine Caution von I5W bis 2M6 si. leisten zu können, legal auszuweisen. >— Die Bewerber, welche nicht bei l. f. Casscn angestellt sind, haben anzuzeigen, wann und wo sie die letzte Cameralcassc ^Prüfung bestanden haben, ^ oder sich doch bereit zu^erklären, dieselbe solicit) abzulegen. Auch wlrd den Bewerbern zur Pflicht gemacht, ihre etwaigen Verwandt- oder Vcr-schwägcrschafts - Verhältnisse Mit einem oder dem-anderen Beamten der obgenannten k. k. Zahl-amter genau anzugeben. >—^ Insbesondere hab?N sich Diejenigen, die eine Anstellung bei dem k. k. Cameral- und Kriegszahlamte w "inz suchcn/ auch über die bestandene Prüfung aus den Kriegs-casse - Geschäften auszuweisen. — Von der k. k> ob der ennsischen Landesregierung. Linz am ll< Februar !8l9. Der Landes < Chef von Oesterreich ob der Enns und Salzburg, Or. Alois Fischerv Z. 3U9. (») Nr. 27N9, lul 4N8. Edict. Vom k. k. innerösterr. küstcnl. Appellations- genchtc wird bekannt gemacht, daß für die Provinz Kram eine Land-Advocatenstelle, mit dent Wohnsitze in Krainbura, erledigt ist, und daß die Bewerber um diese Stelle ihre qchörig belegt i teü Compttenzgesilche binnen vicv WochcN, v0'^ Tage der erstem Umschaltung dieses Edittes in die ZeituNss^vlatter, bei df.n k. k. ktainischen ^tadt^ und Lanvrecytc ffu ub^. ^chen habcn. ^ Klagen-fürt ams i 5>. FeblMr j^.4!>, Z. ^65. (^) Nr. l727< Vc^. de?" k, k. ^?tadt' und L.indrecht? ia Krais» wird d.k'int r.smich': Es sey vo>, diesen Gtichse auf A»si>ch«n dcr »klarten G?ora Moscditz^s^tU «Zrle«. in bi.' öff ntllck^ Wesii»'^ a^runa r.s C^orq Mosci'U)'sa).'n b,w,l^>^n Verlaß» Verm^acnß, l)>!i.hens' i„ nnb^r^" P"i tloscn, (5'!nricktu„^ und son^'c^i Vss?ct''>. ae- 10 Uhr V5lmora Ml>sch:tz bcsli^>nr li?!.'l,'?82. Aus Untersteiermar?. ^,' . ^uldcrinla, des bedauerlichen Zustaudcs ^ dortigen Bevölkerung. 10li3. Die Geschwi-Nn locker, aus Prisen in Böhmen. Petition wlgen Auszahlung eines ihnen gebührenden "Nrgsjchadenersatzes und Licferuugs-Bouifica--tlouen. 10^4. Di^e Gcistlichfcit zu Viestritz unterm Hostein legt Verwahruug ein, gegen die "om Brünucr-Landtagc bezüglich der' Zehent-Kelnition gefaßten Befchlüssc. KU^i. Abgcord» netcr Pictrowsfi stellt das Ansuchen, daß in Galizicn die Tanzmusiken, wegen der dort herrschenden Cholera strengstens nntersagt würben. 1086. n> Abgeordnete aus Galizien ma-chcn Vorschläge, bezüglich mehrerer Cinrich^ tungeu in der Staatsverwaltung. 1037. Ab^ geordneter Revmerchofer überreicht die Petition des Martin Kuliuec, wegen ihm widerrechtlich abgenommener Grundstücke. 10!>8. Ge- meinde Luzna durch den Abg. Witek. Beschwerde wegen ihr widerrechtlich abgenommener Walduugen. 10N9. Genu'inde Doszawa in Galizien. Beschwerde wegen Grnuoeutziehuna, und anderer Bedrückungen. 1000. Stadtge-nieinde Proßnitz bittet die Verfassung f/ald-nwglichst iu Berathung zu ziehen. 106l.Abg. Nichter bittet um einen 3tägigen Urlaub. 1062. Die Insassen der Gemeinde Schanz in. Böhmen. Beschwerde wegen Grnndent^iebung. 1003. Gemeinde Grosi-Siehdichfür durch den Abg. Huscher. Petitiou wegen mehrerer ihr en^o gener Grundstücke. 1064. Abg. Andrnsiafubrl' reicht die 16 hier nachfolgenden Petitionen seiner Committeuten. 100".. Gemeinde Holo-butow durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Aneignnng eines Waldes durch die Herrschaft und wegen anderen Bedrückungen. 1060. Gemeinde Urycz durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Gruudeutziehung und anderen Bedrückungen. 1067. Gemeinde Stankow durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grnndentziehung. 1068. Ge-meindc Monastercc durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grundcutzichung. 1069. Gemeinde Niezncholv durch deuselben Abgeordneten. Beschwerden wegen Grundentziehung und anderen Bedrückungen. 1070. Gemeinde La-wadow dnrch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grnndcntziehuug und audcrcn Bedrückungen. 1071. Gemeinde Synywudzko durch denselben Abgeordneten. Beschwerde we-geu Gruudeutziehuug lind anderen Bedrückungen. 1072. Gemeinde Dobrczany dnrch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grund-entziehung und anderen Bedrückungen. 1073. Gemeinde Wawnia durch denselben' Abg. Beschwerde wegen Grundentzichung und anderen Bedrückungen. 1074. Gemeinde Kawczykaldurch deuselben Abgeordncten.Veschwerdt'wegeuGrund. er.tziehnng. 107^. Gemeinde Uhcrsko durck, denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Gruud-eutziebung und anderer Bedrückungen. 1076. Gemeinde Dobrowlauv durch deuselben Abge> ordneten. Beschwerde wegen Grunoentzichnng nnd anderen Bedrückungen. 1077. Gemeinde Insyptycze (3iuda) durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grundentziehnng und Bedrückungen. 1078. Gemeinde Stryhaiiee vnrch denselbei, Abgeordneten. Petition nin Aumllli--ru.ng eines kreisäiutlichen Urtheils, Grundstücke betreffend. 1079. Gemeinde Stynawa-nizuia dnrch denselben Abgeordneten. Besch'.ver-! de wegen Gruudentziehnug und andere,^ Be-drückuugen. 1080. Geiueindeu Nozhureze, Pobuk Druchanow und audere durch deuselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grnndentziehuug und audcrcn Bedrückungen. 108l. Abg. Vittner bittet um einen 3tägigcu Urlaub. 1082. Abg. Herzig bittet um eiuen 12tägigen llrlaub. 1083. Abg. Brestel. Antrag auf Niedersetzung einer Commission, die sich nut dcn Beziehuu-qeu zu den hier nicht vertretenen österreichischen Ländern zu befassen hätte. 1084. Gemeinde Beltschitz. Beschwerde wegen Grund« entziehung. 108.'!. Mathias Schumayer ver^ armter Unterthan zu Vruuu an, Gebirge, bit-i-'t uni Befreiung feines Sobues vom Militär. «036. Abg. Köuigshofer überreicht eiue gegen die Gewcrbcfreiheit gerichtete Petition der bgl. Handelsleute iu der Provinz Steiermark. 1087. Abg. Tomjeek für Starkenbach, überreiche ciue au ibu gerichtete Bitte der Handels- und Gewerbslcnte ^besonders Weber) um Berücksichtigung ilirer Verhältuisse bei dießfälligen Berathungen und der Ausschußfrage. ll)88. Abg. Harmacy überreicht die zwei nachfolgenden Petitionen. 1089. Adelige Zinsbänsler zu Mogiluice in Galizien. Beschwerde gegen den Grundherrn, wegen Bedrückungen'und Assentiruug. 1090. Gemeinde Mogiliiice. Beschwerde gegen die Herrschaft wegen Grundeutziehung und anderen Bedrückungen. 1091. Ministerium des Innen, übergibt die Petition der Gemeinde Sisiitz in Kärnten, um Aufrechthaltung der Weideser-vitutsrccbte in den Waldungen. 1092. Ministerium desIunern übergibt die weiteren Erl)ebuns;s-aeieu über die Denuntiationen gegen Abg. Fritsch. 1093. Ministerium des Innern übergibt die Erhc- dungen über die Beschwerde der Gemeinde Za-wada in der Bukowina wegeu Wahlnmtriebei,. l0!N. Ministerimu des Innern übergibt den Act über die Wahl des Abg. MszewM im Wahlbezirke Lntowiska in Galizien. 1-chenberg, betreffend die Beibehaltung der italienischen Provinzen. 1101. Finanz-Minister. Antrag wegen Ausschreibung der dirceteu und indirccten Abgaben für das Verwaltungsjahr 1849. 1102. Die Mühleneigenchümer im Leit-meritzer, Vunzlauer und Saatzer Kreise, dllrch den Abg. Fleischer. Petition um Aufhebung der auf ihren Mühlen lasteudeu Mühlzinsun-geli uud sonstigeu Leistungeu. 1103. Die Neichs-tagsordner erstatten Bericht über die Gesuche der Reichstagsbeamteu Naffelsberger und Zettel wegen Verleihung von Natnralwolmungeu. 1104. Abg. Dnschek, Antrag wegeu der Vorfpanns-leistung, Mililärbequartiruug und eines darü--ber vom Ministerinn! vorzulegenden Gesetzes. l10^, Fünf mährische Landiags-Abgeordnete bitten um Bildung einer ambulanten Commission zur Untersuchung und gerechteu Abäu-dcrung der vorhandenen Ablösungsverträge. 1106. Job. Müller, gewesener Hcrrschaftspäch-tcr und Obcvbeantter, derzeit zu Gmunden, übersendet einen Nachtrag zu seinem gemachten Vorschlage über die Lasteuablösnng 1107. Die deutsche Gemeinde Gelseudorf in Galizien. Beschwerde gegen die Camera!-Herrschaft Bole-chow wegen des ihr abgenommemn Holzungsrechtes. 1108. Die deutsche Gemeinde Neu-Oleriee iu Galizien. Beschwerde gegen den (Grundherrn von Dobrzausfi, wegen Gnmdeut-ziehllng. l N)!). Die deutsche Gemeinde Gelsen-dovf in Galizien. Beschwerde gegen den Pastor Lojka, wegen ungebührlicher Forderungen. «110. Fünszehu Abgeordnete aus Galizien. Petition um Gestattuug, das; jcder auf seinem 'Boden fischen und jagen dürfe, und erklären, daß jedc Gemeinde ihre Schulen selbst erhalten solle. i>. Abg. Wicsbauer bittet mn einen i:'.tägigen Urlaub. 1120. Abg. Kobu-zowski bittet uln einen ^wöchentlichen Urlaub. «127. Abg. Teufel bittet um cineu tltägigeu Urlaub. 1128. Reichstags-Beamtcr Ios. Wattner bittet um eine Naturalwohuung. 1129. Abg. Pulpan bittet um einen 14tägigen Urlaub. 1130. Abg. Lanncr bittet um eiuen 14tägigeu Urlaub. 1131. Abg. Wittek bittet um einen tttägigeu Urlaub. 1132. Bürgerschaft des Marktes Fehring, durck den Abg. Gleispach. Petition uni Aufhebung des Unterthansverhältnisses, der Verzchrungsstcuer, der Hausklassensteuer u. aud. 1133. Stadt Olmütz bittet, der Reichstag wolle sich vor Allem mit der Verfassung selbst beschäftigen. 1134. Iudengemeinde Ezorikow bittet um Emanzipation. 1136. Ioh. Mikschan, Grbrich-ter in Poremba in Schlesien, durch den Abg. Stieber, bittet um Einleitung einer Untersuchung wegen der ihm abgenommenen Erbrich-tcrei. 1130. Der Reichstags-Eassier bittet um einen weitern Verlag von 40,000 fl. 1137. Der Handels- und GewerbZstand zu Klageu-fürt, Villach und andere Städte. Petition wegen Nichtsreigebuug der Gewerbe. 1138. Insassen zu Saustowa iu Böhmen. Beschwerde gegen das Versahren ibrer Obrigkeit und des Gerichtes wegen Wildschaden. 1139. Stadt Klattau. Petition um Ausfolgung der die Herrschaft Klattau betreffenden Doeumente und Gelder vom aufgehobenen Untcrkammcramte. 1140. Insassen dcr Gemeinde Roznow, durch den Abg. Ryszko.Vcschwerde wegen Grundentziehung. 1141. Gemeinde Popiclniki, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grundent-ziehuug und anderer ^Bedrückungen. 1142. Gemeinde Dzurow, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegcu Gruudentzichung. 1143. Gemeinden Rozuow und Nowosiclic, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grundcntziehung und anderer Bedrückungen. 1144. Iekiw Ezurko, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grundentziehung. 1143. Gemeinde Drahasimow, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Gründen tziehuug und anderer Bedrückungen. 1146. Camera!-Gemeinde Rowuia, durch den Abg. Posacki. Beschwerde wegen Gruudcnt-ziehung, daun wegen der Salzquellen, der Stämpclgebübr ^'. 1147. Gemeinde Sirutyn, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grnndentziehuug und verweigerten Holzschlages. 1148. Gemeinde Grabow, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Orundcnlziebung. 1149. Gemeinde Mizun, rurck denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Gruudeutziehung. 11!i0. Adelige Gemeinde Krakowic, durch deuselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Grllndentziehung. 1151. Gemeinden Leeowka undDubszara, durch deu-selben Abgeordueten. Beschwerde wegen verschiedener Bedrückungen. 1l!>2. Geiueindc Mizun, durch denselben Abgeordnete». Beschwerde wegen abgenommener Hutweiden und ver-wciaMcn Holzes. 11.;3. Gemeinden Przyslup und Mavdan, durch denselben Abgeordneten. Petition, wcgcn des Neide- und Holzuugs-rechtcs, wegen Grundeutziehllng und der Salzquellen. 1154. Gemeinden Spas, Pohorilce u. and., durch denselben Abgeordneten. Beschwerde gegeu die grundhcrrlicke Pfaarc we->>en Bedrückungen. 1155. Gemeinde Ewarvc-zow, durch denselben Abgeordneten. Vcschwer-rc wegen Bedrückungen. 1!.'!«. Genietudeu Iasienow und Ianowka, durch denselben Abgeordneten. Beschwerde wegen Bedrückungen. l1",7. Cameral-Genn'iudcn Nadzicjow und Nakow, durch denselben Abg. Beschwerde we-^^ll Grl^identziebung. 1it>8. Gcr.ieinden ^opi-'lnka und Grabow erklären deu Veitritt zur Petition d.'r ruthenischen Vcrsamlnluug zu ^'cmberg, betreffend die Tbeilung Galizieus. i"il>9. Äbq. Psretschner bittet unl einen 14tä-glgVn Uilaub. l!60. Abg. Paul bittet um ei-n/n !0läü'>'n Urlaub. li6i. Abg. Fischhof bittet um einen 14tägigenUrlanb. 11«2. Abg. Schlegel bittet um einen Atägigen Urlaub. 1163. Reichstags-Vorstand. Note an das Ministerium des Innern, mit einer amtlichen Ausfertigung der Neichstagsbeschlüsse vom 31. Oktober und 1. November 1848. 1164. Josef und Anua Dusvk aus Iglau bitten um Entlassung ihres verheiratheten Sohnes vom Militär. 1165. Wenzl Kolauschek und Wenzl ')cowotnv. Petition wegen ihnen vor 48 Jahren widerrechtlich abgenommenen Waldungen. 1166. Bürger der Stadt Mähr. Trübau. Petition um baldige Ertheilung einer freisinnigen Constitution und Beeidigung des Militärs und der Beamten ans dieselbe. N67. Gemeinde Alt-Nowna. Petition um Abhilfe wegen mehrerer Uebelstände. 1168. Stildlgemeinde Zisters-dorf bittet von ihren Arbcits- und Geldleistungen an die Herrschaft enthoben zu werden. 1169. Schiffergemeinde Gmunden bittet um Ueberlassnng eines Salztransportes von 20,000 Ctr., zur Erleichterung ihrer drückenden Lage. 1170. Die Schiffer und Zillenmacher zn Gmunden, bitten um Ucberlas-sung des Salztransportes aus der Traun. Offizielle stenographische Berichte ülvv die NerhaudUnlgen des osterreielnscliell constitun enden Weichst ages in Kremsier. Dreiundsiebzlgste (XX l.) Sitzung am 17. Iän-uer 1849. Tagcs - Ordnung. l. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom Itt. Jänner 1849. ll. Zweite Lesung der Grundrechte. Vorsitzender: Präsident Strobach. Auf dcr Ministerbank: Stadion, Thinn-fcld. Anfang: '/^ 11 Uhr Präs. Ich erkläre die Sitzung für erdsf-uet, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll über die gestrige Sitzung vor;ulefc>i. (Schriftf. Ullcpitsch liest, statt des erkrankten Schriftf. Streit, das Protokoll der Sitzung vom 16. Jänner 1849 vor.) Präs. Hat Niemand eine Einwendung gegen das vorgelesene Protokoll zu machen? Dylcwski. Es ist am Ende des Protokolles dcr Ausdruck gebraucht: über den mehrsach laat gewordenen Ruf wegen Schließung der Sitzung. — Ich glaube, daß die Kammer selbst es in ihrem Interesse finden wird, daß es hier nicht stehe, daß mehrsach der Nuf uach Schluß der Sitzung laut geworden wäre, wo es sich um eine so wichtige Frage handelt; es wäre am Platze, das Wort mehrfach wenigstens wegzulassen, damit es uns nicht Gelegenheit gäbe, daß wir uns mit Rene daran erinnern, daß wir den Ausdruck „mehrfach" so schnell angenommen haben. Präs. Die Abänderung wird vorgenommen werden. Da sich Niemand zu einer weitern Einwendung liegen das Protokoll meldet, so erkenne ich das Protokoll als richtig angenommen. — Der Schriftf. Streit ist alS krank «»gemeldet. — Der Abg. N ul itz aus Völker-markt ist bereits am 13. in die Versammlung eingetreten. — Im Schnl^Ansschusse wurden nachstehende Functiouärc gewählt: der Abg. Haimcrl als Vorstand, der Abg. Woeel als dessen Stellvertreter, der Abg. Praschak als Schriftführer, der Abg. Zimmer als dessen Stellvertreter. Abg. Haimerl. Ich bitte um's Wort.— Die Mitglieder des Ausschusses für Schul-uud Uuterrichtswefcn haben in gebührender Würdigung der Nichtigkeit und des bedeutenden Umfanges der ihnen gestellten Aufgabe sich wechselseitig verpflichtet, die dicßfälligcn Verathnngen sofort zu beginnen, nnd mit vereinter Kraft zur Erreichung des vorgesteckten Zieles hinzuwirken. Da mich mciuc verehrten Herren Eollegen nut dem Vorsitze beehrt haben, so erlaube ich mir die Bitte an den H"'rn Präsidenten, Vorkehrnngen treffen zu wollen, damit die das Eckul-undUnterrichts-weftn betreffenden Eingaben und Geschäfts stücke dem Ausschüsse sobald als möglich zugetheilt werden. Präs. Diesem Wunsche wird jedenfalls entsprochen werden, weil unser Reglement dieß ohnehin vorschreibt. Ich erlanbc mir, die Mitglieder des volkswirtschaftlichen Ausschusses auszuforderu, daß sie morgen Mittags 12 Uhr zu einer Versammlung zusammentreten. Ich muß mir die unangenebmc Bemerkung erlauben, daß die Herren Mitglieder dieses Ausschuß es bereits zweimal aufgefordert wor-ven sind, zu erscheinen, aber niemals vollstän-oig erschienen sind; es ist mir von mehreren Mitgliedern das Ersuchen überreicht worden, vaß ich den Herren bekannt gebe, daß diejenigen, welche morgen znm drittenmalc nicht erscheinen, nach den Bestimmnngen der Geschäftsordnung behandelt werden, es werden ihre Namen kund gegeben, und neue Wahlen eingeleitet werden. Ferners ersuche ich die Herren Mitglieder des Finanz-Ausschusses, am heutigen Tage um 3 Uhr zu einer Sitzung sich zu versammeln. Der Herr Vorstand des Eonstitutions-Ausschusses hat mich ersucht, die Herren Dcpntirtcn sür Ittyrien anszuforderu, sich zu versammeln, um einen Supplenten für den bedeutend erkrankten Abg. Ambrosch im Eonstitutions-Ausschusse zu wählen. Ich er-fuche die Herren Depntirtcn aus dem Gouvernement Illyrien, damit sie sich um 4 Uhr in der ersten Abtheilung znr Wahl versammeln mochten. — Es liegen zwei Interpellationen vor, uud zwar jene des Abg. Szäbel. Abg. Sz^bel. Ich bedauere, daß ich in eigener Angelegenheit das Wort ergreifen muß, bezüglich der Interpellation. Der 8. 97 der Geschäftsordnung hat für Interpellationen eine Art der Behandlung vorgeschrieben, wodurch Interpellationen ihre Bedeutung ganz verlieren, uud lediglich aus Eingaben an das Ministerium hcruntersinkcn. Ich glaube, um wenigstens einiger Maßen den Schcin zu rechtfertigen, um den Abgeordneten, die Interpellationen einbringen, die Möglichkeit zn gewähren, diese Interpellationen selbst vorzutragen, den Geist der Geschäftsordnung dahin deuten zu sollen, daß Interpellationen zwar an das Vorstands-Bureau eingegeben, aber dennoch nicht wie lcdigliche Eingaben von dem Schriftführer, sondern von den Interpellanten vorgelesen werden. (Bravo.) Präs. Mit dieser Ansicht könnte ich nicht einverstanden seyn, weil dcr Zweck der Uebergabe der Interpellationen ans Vorstands-Vu-reau offenbar kein anderer seyn kann, als jener, sie durch Glieder des Vorstands-Bureau's ablesen zu lassen; sollte dagegen das hohe, Haus in irgend einer anderen Art die Bestimmung der Geschäftsordnung auslegen, so bitte ich, sich darüber auszusprechen. Insolange ein solcher Ausjpruch nicht vorliegt, glaube ich die Geschäftsordnung in dem von mir angedeuteten Sinne auffassen zu müssen. Abg. Brauner. Ich erlaube mir zu bemerken , daß dieInterprctation desHerruchrä-sidcntcn nicht die richtige seyn dürfte, denn das Ministerium ist etwas ganz anderes, ist kein Theil der Reichsvcrsammlung. Nach Aus' sen wird der Reichstag durch den Porstand re° Präsentirt, also auch dem Ministerium gegenüber, und die Korrespondenz nnd Mittheilung an das Ministerium kann doch nicht von einem Rcichstagsdcputirtcn, sondern nnr durch das Vorstands-Bureau an das Ministerium geschehen; deßwegen glaube ich, wird das, was der Herr Präsident bezweckt, auch erreicht, wenu auch eine Interpellation aus den Gründen . die dcr Herr Äbg. Sz?ibel bemerkt hat, von dem Interpellanten selbst entweder gesprochen oder gelesen wird. Präs. Ich glaube nicht, daß es den, Zwecke entsprechen würde, wenu wir eine lauge Debatte darüber eröffnen, sondern es mag sich das hohe Haus selbst darüber aussprechell. Diejenigen Herren also, welche die Ansicht des Herrn Abg. Sz»bel theilen, wollen es durch°Aufftehen kund geben, lGeschieht.) D»e Ansicht ist augenommcn. Abg. Sz^bel. Meine Herren, ich wer-oe die Ehre haben, Ihnen eine Interpellation 69 vorzulesen, die nach meiner Ansicht so wichtig ist, wie noch keine wichtigere diesem hohen Hause vorgekommen ist; es handelt sich um die Freiheit der Presse. (Bravo.) (Liest.) Interpellation an den Herrn Minister-Präsidenten. Da die sreie Presse ein allgemeines, geistiges Eigenthum ganzer Völker, ja ein Eigenthum der civilisirten Welt ist, so muß ein, wenn auch durch außerordentliche Verhältnisse scheinbar gebotener Eingriff vor den Richter-stuhl der Gesammtheit gezogen, in der Ocf-fentlichkeit seine Kritik finden. Wenn wir auf die eben abgelaufenen 10 Monate der Ent wicklungöperiode von Oesterreichs Wiedergeburt zurückblicken, so finden wir die Presse bald Hand in Hand gehend mit der Bewegung, bald als Leitstern der öffentlichen Meinung voran-ieuchtcnd, aber anck häufig durch deu sturmbe-stügelten Lauf der Revolution überholt, auf neue ungeahnte Bahnen geschleudert, zu neuen Forschungen angespornt, ja im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt dazu berechtiget, dazu verpflichtet. Die Mission der Presse ist daher eine doppelte, nämlich als Organ der öffentlichen vorherrschenden Meinung vertritt sie die (Gegenwart, und ist ihr Eigenthum; als Forscherin auf dem Felde des staatlichen Lebens vertritt sie die Zukunft, und ist ein Eigenthum der austauchenden Generation. In dieser wahren edlen Bedeutung ist die Freiheit der Presse das Palladinm der freien Entwicklung der Nationen, und so lange sie die anftanchcnden Ideen oder die von Revolutionen aufgestellten Grundsätze beleuchtend, belehrend, würdevoll behandelt, insolange sie nicht zum Widerstand reizend, offenen Aufruhr Predigt, ist sie in ihrer doppcltenGigenschaft unantastbar, und muß dem Eingriffe der Staatsgewalt unter allen Verhältnissen entrückt bleiben. Nach dieser, wie ich hoffen darf, anerkannt wahren Auffassung des Wesens der freien Presse, muß ich bekennen, daß die Kunde von der Verordnung des Fcldmarsckall - Lieutenants Baron Welden, die Ost-Deutsche Post betreffend, mich mit Betrübniß erfüllte. Die betreffende Ver-ordnnng lautet: „Die Ost-Deutsche Post, vom 7. Jänner bringt uuter der Ueberschrift „„das Ercigniß in Kremsier"" einen Artikel, der seinem Inhalte nach hinter den aufreizendsten und revolutionärsten Aufsätzen der Wiener Schandpresse, in den Octobcrtagcn nicht zurückbleibt. (Zischen.) Da diese Sprache selbst in gewöhnlichen Zeiten unzulässig wäre, erscheint sic ganz unvereinbar mit dem Belage-rn'.^özustande. Durch die Aufnahme dieses Ar-nk^ls in das von Ihnen redigirte Zcitnngsblatt „„dieOst-Deutsche Post"" habeu Sie den Bedingungen entgegengehandelt, unter welchen Ihnen mit dem Erlasse vom 7, Dec. das Wiedercrschemcn dieser Zeitschrift gestattet wnrde. Diese Zeitung !w">'^" ""^ auSdrücklichcnVeschl des Herren Mm,,ter-Präsiventcn sogleich nnterdrückt, und d"s von „wrgcn all nicht mehr erscheinen. m.d ml!!'/^ ^""" '"". Vom Militär, und Ktvll-Govcrnemcnt. Welden." 5^Ml ^ ^ Verordnung vom Stand-pnnkte Wtens als zunächst betheiligt auffasse, ,o kann lch den schmerz nicht verhehlen über den bedaurungswerthen Znstand, in welchem sich eine der ansehnlichsten Residenzstädte der Welt benndct (Bravo), nicht genug, daß diese Stadt für die begangenen Fehler eineZ Theiles ihrer Bevölkerung vielleicht mehr, als der Staatszweck fordert, gedemüthigt ist. nicht genug, daß eine Partbei, welcker früher entweder der Muth, oder die politische Fähigkeit inangelle, den überstürzenden Elementen vorzubeugen, nun nach eincm durch sie nicht erkämpften Siege unedel auf den Nacken des Besiegten tretend, ihn höhnt und dennneirt. (Beifall.) Nicht genug, daß die zum größten Theile erbärmliche Presse der Gegenwart die wahnsinnige der Vergangenheit mehr als überbiethet, und selbst in ihren, anerkannt halb "ssieiellcn Organe mit schnöden Witzeleien über Alles herfällt, ja den Reichstag, in ihm die Maibewegung, die ihn geboren, in ihm die Krone selbst/welche ihn bernsen, besndclt (Beifall) — mit all dem noch nicht genug, soll mm diese hart bedrängte Stadt auch die freisinnigen Organe der P^fse entbehren? es soll ihr noch die geistige Nahrung, welche ü, reiner Schale gebothen ward. verkümmert wer» ven? Allein viese Verordnung enthält anck solgcnde Stelle: „Diese Zeitung wi»v d.iher auf ausdrücklichen Vefchl des Herrn Minister-Präsidenten sogleich unterdrückt, und darf von morgen an nicht mehr erscheinen." Dieser inhaltsschwere Satz dentet darauf bin, daß die Vcrordnuug nicht allein wegen dem Belage-rnngsznstandc Wiens gegeben ward; hier spricht der Minister-Präsident, nnd nicht der St.nt-gouverncnr. hier hat der locale Standpunkt aufgehört, und es beginnt der Staatliche, mit kurzen Worten, der Minister als verantwort-licher Repräsentant der Krone tritt der freien Presse, dem Eigenthume der Gesammtheit auf den Nacken (Beifall), und sich nicht begnügend mit den Garantien, welche aus höheren Staats-rücksichtcn gegen den Mißbrauch durch Repreßiv-Maßregeln gebothen sind, über deren Anwendung eine Jury zu entscheiden hätte, greift es in eigener Sache als eigener Richter zum letzten Mittel, und erdrückt die Presse. (Bravo.) Hier ist nicht der Ort, auf den Inhalt des verpönten Zeitungs-Artikels einzngehen, aber so viel muß ich vorübergehend erwähnen, daß ich als Geschworner den Verfasser freisprechen würde; es genügt, daß man die constitutio-nellen Formen, daß man die Garantien der sreien Presse mit Füßen getreten hat — nnd ich muß mit Bedauern bemerken, daß ich diese That des Ministeriums mit dem Programme desselben im grellen Widersprüche finde (anhal-endcr Beifall); in Widerspruch mit jener Stelle, wo es lautet: „Wir übernehmen die Handhabung der Regierungsgewalt aus den Händen Sr. Majestät zugleich mit der Verantwortlichkeit, fest entschlossen, jeden unverfassungsmäßigen Einfluß fern zu halten, aber eben so wenig Eingriffe in die vollziehende Gewalt zu gestatten" — in Widerspruch mit jener Stelle, wo es lautet: „Ein zweifaches Ziel wird uns hiebet vorschweben: Ungeschmälerte Erhaltung der den Völkern Oesterreichs zugesicherten Freiheit; Sicherstcl-lung der Bedingungen, ohne welche die Freiheit nicht bestehen kann; daß dicse zur lrben-digen, Wahrheit, daß ihren Bedingungen Erfüllung wcrdc, dahin gedenken wir mit Ernst nnd Nachdruck zu wirken. Das Ministerium will nicht hinter den Bestrebungen nach freisinnigen nnd volksthüm lichen Einrichtungen zurückbleiben, es hält vielmehr für seine Pflicht, sich an die Spitze der Bewegung zn stellen" (Lachen): — und endlich im Widersprüche mit folgenden Worten des Programms, wclcke von Vorlagen und Umstaltungen im constitutiouel-leu Geiste spreckeu. lautend: „Eben so auch über Hintanhaltung des Mißbrauches der Presse Durch Repreßiv-Maßregeln, über Regelung des Vcreinsrechtes, auf ciuer mit den Staatszwecken verträglichen Grundlage, und über die Einrichtung der Nationalgardc. Denn. eben weil das Ministerium die Sache der Freiheit zu der seinigcn macht, hält es die Wiederherstellung eines gesicherten Rechtszustandes für eine heilige Pflicht." Nuu, es gehört schr viel Spitzfindigkcitstalent dazu, in dieser Maßregel die Bethätigung jener Grundsätze zn erkennen, welche wir in dcm Programme mit Freuden begrüßten, denn die ungeschmälerte Erhaltung der den Völkern Oesterreichs znge-sichcrtcn Freiheit, die ausgesprochene Pflicht, sich an die Spitze der Bewegung zn stellen, läßt sich in diesen Maßregeln kaun, erkennen; dagegen ist die gegrüudcte Besorgniß vorhan-dm, daß dnrch derlei inconstitutionellc Verordnungen die Freiheit der Presse vernichtet wird, Ich stM» daher an den Herrn Minister-Präsidenten, eventuell an daß Gcsammtmini-sterium folgende Fragen: l. Ob das Ministerium gesonnen fei, die den Völkern Oestcrreichs zugesichertePreßsrcihcit ansrccht zu erhalten? 2. Ob im Vejc^ hungsfalle das Ministerium dicse oderwähute Maßregel in Betreff der Ost-Deutschen Post als eine inconstitutionclle, jede wirkliche Preßfrei- keit vernichtende aufzuheben gedenke? (Anhaltender allgemeiner Beifall.) Präs. Ich werde diese Interpellation d^n hohen Ministeriuni zur Beantwortung überge bcn. — Es liegt eine zweite Interpellatl.'i. die des Hern, Ala,. SierakowZki vor. ^i:l der Herr Abg. sie selbst vorlesen, oder sol! lU> di f Vorlesung demherril Schriftführer überlassend Abg. Sierakowski. Ich werde sie selbst vorlesen. (Besteigt die Tribune, und liest.) Es muß dem Herrn Iustizminister nicht unbekannt seyn, daß in Galizien der größte Theil der Schuldner aus landtäflichen Güterbesitzern bestellt, und daß fast drei Theile der gesammten Privatschulden des ganzen Landes auf obge-nannte Güter verhypothecirt sind; ferner, daß die galizischen landtäflichen Güter mit Schul' den überbürdet, in den meisten Fällen fast denl vollen Nennwcrthe derselben gleich, in ei^ nigcn sogar den wahren Werth dieser Güter übersteigen; weiter ist dem Herrn Iustizmini stcr die in Galizien bestehende Erecutiv-Ordnung bekannt, kraft welcher auf den Fall der Unzahlungsfähigkeit des Schuldners eine gerichtliche Schätzung des Gutes zu Gunsten des Gläubigers vorgenommen, nnd im Licitations-wege dasselbe veräußert wird. Nicht minder wird es dem Herrn Iustizminister bekannt seyn, daß durch den berüchtigten Machtsprnch der absoluten Regierung mittelst Patents vom 25. September 1846, die Regulirung der Froh-nen betreffend, nicht nur ein bedeutender Theil der Güterbcsitzer um einen beträchtlichen Theil ihres Vermögens gebracht, sondern auck die auf den Gütern verhvpothecirtcn Gläubiger, welche um ihre Zustimmung nicht befragt wur-den, eines ansehnlichen Theiles ibrcr Hypothek entbehren mußten. Endlich ist auch dem Herrn Iustizminister,bekannt, daß durch dic mittelst Gesetzes des hohen Reichstages vom 7. Sep-tembcr 184« ausgesprochene Aufhebung der Frohnen und sonstigen unterthänigen Leistungen die landtäflichcn Güter um die Hälfte ihres wahren Werthes fallen mußten, wodurch nicht nur bei einer Veräußerung des Guten in Folge einer gerichtlichen Abschätzung der ehemalige Besitzer desselben zu Grunde gerichtet und auf den Bettelstab gebracht, sondern auch dic niedrigen vcrhypotheeirten Gläubiger mit ihren Ansprüchen durchfallen müßten, bei Abschätzung der Güter aber aus die vom ho--hen Reichstage zugesagte Entschädigung als auf ein noch nicht bestehendes Recht keine Rück« ficht genommen wird. und unmöglich genommen werden kann. Die Folgerung daraus: der Vcrkaus der Güter um dic Hälfte des wahren Werthes und die oben angedeuteten Folgen. Ick stelle demnach an den Herrn Minister der Justiz folgende Fragen: i. Ob das Ministerium Etwas verfügt hat, oder zu vcrfügeu Willens sei, diesem Unglücke, welches nicht nur einen bedeutenden Theil der Bewohner dicscs Landes, bestehend aus Güterbcsitzern und ihren Gläubigern, ins Verderben stürzt, sondern auch das Land mit gänzlichen, Ruin bedrobt. vorzubeugen. 2. Ob das Ministerium uickt ge> souuen sei, dießfalls einen Antrag dcr Kammer vorzulegen? Envlich 3. Ob das Ministe-nnm bereit wäre, einen an das hohe Haus gestellten Antrag zur Aufstellung eines Moratoriums, dessen Da'ier sich wenigstens bis zur gänzlichen Entschei ung dcr Indemnisations-Frage erstrecken nu.site, bei diesem Hause ;u untcrstützeu? Präs. Diese Interpellation wird gleichsah an den Instiz - Minister zur Vcanlwonuxq übergeben werden. - Den 2. Gegenstand dcr heutigen Tagesordnung bildet die Fortsetzung der 2. Lesung der Grundrechte. Unter den Rednern, dic gestern sprachen/war der Abg. Va-eano der Letzte: er sprach dagegen, folglich hätte nunmehr die Rednerbübne zu betreten der Abg. Brestel. Abg. Brest cl. Meine Herren.' N"ch den vielen Rednern, die bereits so gut und grundlich über den betreffenden Paragraph «"p^ chcn haben, bin ich nicht mehr in ^" ^' eine förmliche Vertheidigung der un K- »"'' haltcnen Grundsätze vorzubringen. Z setze sind alle Staatsbürger gleich"; wäre denn das Gleichheit vor vem Gesetze, wenn Einzelne ttnen verschiedenen Gerichtsstand haben sollten? Da^j dem nicht so sei, ist also ganz in diesem ^atze enthalten. Nun ist man aber auf das übergegangen, daß theilweise von den me'sten .'liednern darauf eingegangen worden sei es sollen keine Adelstitel weiter mehr verlieben werden. Man hat gesagt, die Untersaguna von Adclstltcln st'l durchaus nicht die Gleich'. l)M dcs Gesetzes, sondern eine Schmälerung der Krone, der man das Recht, Auszeichungen zu verleihen, dadurch beschränkt. Meine Her-ven, eben so könnte man sagen, auch die Abschaffung der Standesvorrechte sei eine Schmälc-rung der Rechte der Krone. Vis jetzt konnte m.ch die Krone Staneesvolrnbtc ertheilen, bis jetzt war die Verleihung von Standesvsrreck-teu auck rine Verleihung von Auszeichnungen und allerdings von solchen Auszeichnnnngen, die einen weit größeren Wertb gehabt haben, im Vergleich zu Titeln, weil sie einen materiellen Vortheil gewährt haben. Wollte man daher einen Grund anführen gegen die Aufhebung der Adelstitel, fo würde man consequent auch gegen Aufhebung der Standesvorrcchte sprechen, welche cincn noch größeren Werth hatten, als die Adelsbezcichnungen. Ueberhaupt muß ich bei dieser Gelegenheit bemerken, daß die meisten Redner, die gegen die Aufhebung der Adels' titel gesprochen haben, immer mehr bewiesen haben, als sie beweisen wollten: denn ihre Argumente, ob stichhältig oder nicht, passen eben so gut auf die Aufrcchthaltung von Standesvorrcchteu, als auf die Aufrechthaltung von Adelstiteln. So ist fchon dieses angenommene Argument von Auszeichnungen ein ähnliches, wenn man immer den Adelstitcl als ein Vesitzthum betrachtet, wenn man von Eingriffen in das Eigenthumsrecht, u. s. w. spricht. Ja, meine Herren, ist dann die Abschaffung von Standesvorrechtcn nicht auch ein Gingriff in das Eigenthumsrecht, ist in dem Falle die Abschaffung von Standesvorrcchten nicht ein weit empfindlicherer Eingriff in das Eigcnthnmsrecht, weil dadurch wirklich materielle Vortheile entzogen werden? Und doch hat keiner von den Rednern gegen die Abschaffung der Standesvorrechte gesprochen, weil eben die Nothwendigkeit und Gerechtigkeit dieser Abschaffung Allen in diesem hohen Hause vollkommen klar ist. Da aber aus den Argumenten, die man für die Beibehaltung der Titel vorgebracht hat, consequent die Beibehaltung der Standesvorrechte folgt, so ist eben, ohne auf diese Argumente uähcr einzugehen, dieUnstichhältigkeit aller dieserArgu-mcnte nachgewiesen. Man hat dann gesagt, in dem letzten Passus: „Keine Auszeichnung ist vcrerblich" sei etwas Jesuitisches, ein Hintergedanke enthalten. Meine Herren, ich glaube, bei einem Ausschüsse, der ans so viel Mitgliedern besteht, wie der Constitutions Ausschuß, nämlich aus 30, — da konnte wohl schwerlich bei der Annahme dieser Bestimmungen irgeud eiu Hintergedanke obwalten. Ich sehe auch nicht ein, warum der Coustitutions-Ausschuß es nöthig gehabt hätte, seine eigentlichen Gedanken zn verdecken. Es geht ans dieser, und der ersten Fassung der Grundrechte vollkommen klar hervor, daß sie keine Hintergedanken nöthig hatten. Es zeigt auch der 8. 1, daß der Constitutions-Ausschuß ans Männern besteht, die es nicht nothwendig haben, ihre eigenen Gedanken mit anderen Worten zu verdecken, oder Hintergedanken in die Sätze zn legen, wohl aber muß ich einsehen, daß es einem Redner, der dem gegenwärtigen Ministerium angehört, welches in seinem Programme von vollkommener Prcßfreiheit, von Allsrechthaltung der Volksfreiheiten gesprochen, und vann als Folge dieser Znsicherungen willkürliche Unterdrückung voll Journalen verfügt hat, — daß es einem Mitglicde eines solchen Minifterinms in den Sinn kommen konnte, den Worten anderer Leute ebenfalls Hintergedanken unterzulegen, nach dem allgemeinen Satze eines bekannten deutschen Sprichwortes, was ich nicht näher erörtern will. (Beifall.) Man hat dann auch gegen den Satz gesprochen: Ansländer sind vom Eintritte in Civil-dicnstc und in die Volkswehr ausgeschlossen;" für diesen muß ich mich erklären, obwohl ich gleichfalls dasjenige Ämendement erwähne, welches ich mir erlaubt habe, auf deu Tisch des Hauses niederzulegcu; ich habe nämlich gesagt: „Ausländer sind von, Eintritte in Civildieuste und in .die Volkswehr ausge-schlössen: Ausnahmen von dieser Regel sollen nur bei Besetzung von Lehrkanzeln an Höberen Nnterichtsanstalten, oder in Folge eines eigenen, für jeden Falle besonders zu erlassende!: Tpce^l-Gesetzes gestattet werden." Daß man nun bei dem Höberen Unterrichte ans deu Universitäten eine Ausnahme von der Regel mureten lassen soll, damit bin ich vollkommen /'inverstanden, und sehe die Nothwendigkeit davon vollkommen ein, weil die Wissenschaft kein eigentliches Vuievland hat, weil die Wissenschaft als solche ein Gemeingut der ganzen Welt ist, und daher zusällig eine Nation in einem Fache wirklich Ausgezeichnetes leisten kann, während im Gegensatze aus einer Anderen, weniger Vorzügliches darin hervorgehen kann, weil man endlich sich eben die Mittel zur Beförderung der Wissenschaft nicht nehmen kann, nicht nelnnen soll. Das ist der einzige Fall, den ich in den Grundrechten ausgenommen wissen wollte, und wobei ich zugleich wünschte, daß für jeden Ausnalimsfall von der gesetzt gebenden Gewalt als solcher eine specielle Bewilligung nothwendig seyn soll. Daher sage ich: oder in Folge eines für jeden besonderen Fall speciell zn erlassenden Gesetzes. Ich muß bei dieser Gelegenheit noch auf einen Ausnahmsfall zurückkommen, den der Herr Kriegsminister vorgeführt hat, nämlich ausdcu Ans-uahmsfall in der Marine. Ich glaube, daß dieser Ausnahmsfall nicht in die Grundrechte aufgenommen werden sollte, denn ich betrachte dieses, nämlich einen solchen Ausnahmsfall in die Grundrechte anfzuuehmcn, als eine Verletzung einer Provinz, die hier in diescn Räumen rcpräsentirt ist, als eine Verletzung von Dalmatien. Meine Herren, die Dalmatiner sind in der ganzen Welt bekannt als ausgezeichnete Seesoldaten. Wir haben in dieser Beziehung nicht nur tüchtige Matrosen, sondern tüchtige Männer von Kauffahrteischiffen, die mit ihren Schiffen weite Reisen bis nach Brasilien unternommen haben. Haben sie auch die zu höheren Schisfsdiensten genug ausgebildeten Männer nicht in der Art, als nothwendig, so trifft die Schuld wesentlich die bisher bestandene Regierung, die Dalmatien in der Beziehung vollkommen vernachlässigt hat; es läßt sich aber erwarten, daß durch zweckmäßige Einnchtuug der Schulen, des Unterrichtes Dalmatien die nöthigen Leute auch für die höhern Fächer wird stellen tonnen. Man hat zn verstehen gegeben, day man nch auf diejenigen, welche man zur Marine verwenden könnte, auf die Bewohner der Küste nicht verlassen könne. Ich muß sageu, es ist dicß eine Verdächtigung der Dalmatiner, die im verflossenen Frühjahre ausdrucklich bewiesen haben, daß sie ihrer Fahne vollkommen treu blieben, zur Zeit, als die Veuctianer abgefallen sind. Es ist also dieß. wie gesagt, eine ganz uunöthige Verdächtigung. Dau manchmal eine Ausnahme erforderlich seyn soll, gebe ich zu, aber in diesem Falle muß ein specielles Gesetz, mit genaue? Anführung der Stelle erlassen werden. Ein Redner vor mir hat gesagt, es sei ein schlechtes Auskunftsmittel, man kann sich nicht vorbehalten, daß man der gesetzgebenden Gewalt für specielle Fälle eine Ausnahme bewillige, die Ausnahme für Personen bewillige. Die Anstellung eines Ausläuders sei Sache der Verwaltung, und man griffe so in das Verwaltungsgebieth über. Diese Ansicht muß ich als irrig erklären, weil es nicht Sache der gesetzgebenden Gewalt ist, sich in Anstellungen zu mischen; das wäre unbczweifelt Sache der Erecutivgcwalt, als solcher aber wäre es auch Sacke der Erecutw-gewalt, die darüber beliebenden Gesetze und Normen zu befolgen, sie darf sich als solche von diescn Gesetzen und Normen uicht dispen-siren. Es sind solche Gesetze uno Nonnen nothwendig, und ich hoffe, mcinc Herren, daß wir uns uicht darauf beschränken werden, Fremde aus dein Staatsdienste auszuschließen, sondern wahrscheinlich auch in einer pragma^ tischen Dienstordnung die Regelt, festsetzen wer^ den, unter welchen Einzelne zu öffentlichen Aemtern befördert werden können, und die Staatsgewalt wird sich auch nach diesen Regeln nothwendigerweift halten müssen; und wenn sie in emcm einzelnen Falle es für nöthig erachtet, von diesen Regeln eine Ausnahme zu statuiren, so wird sie sich an die geschgebende Gewalt wenden müssen, die in diesen» Falle uicht eine Anstellung der Person, sondern bloß die Bewilligung zm' Überschreitung des Gesetzes im speciellen Falle festsetzt. Os ist dieß durchaus kein Eingriff in die Ver« 7l waltung 5 es ist ein vollkommen rechtmäßiger, l constitutioncller Vorgang. Man hat gegen l das Wort, der Adel sei abgeschafft, eine i Menge Einwendungen geinacht, und bat ge- 5 sagt. abschaffen sci ein zu harter Ausdruck, 5 man möge es mildern: man möge nicht l diejenigen kränken, denen man das Recht » nimmt. Meine Herren! die Härte einer Sache, wie des Wortes abschaffen, liegt nicht im Worte, sondern sie liegt im Sinne; ob wir sagen, der Adelstitel ist abgeschafft, oder ob wir sagen, der Adelstitel hat aufgehört, das wird für die Betreffenden vollkommen eins uud dasselbe seyn; was sie schmerzlich berühren wird, dürfte das Wegnehmen der Titel styu, keineswegs aber das Wort, unter welchem dieser Titel weggenommen worden ist. Ich muß hier, meine Herren, auf eine Menge Iritbümer eingehen, die man bei Gelegenheit der Aufhebung der Adelstitel vorgebracht hat. Vor Allem muß ich bemerken, daß ich mich für dasAmendement ausspreche, welches dahin lautet: .,Auszeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt." Das ist derjenige Satz, für den ich mich ausspreche, und ich glaube, in diesem Sinne fallen alle Einwendungen weg, die man gegen die Aufhebung der Adelstitel noch ferners gemacht hat. Man hat gesagt, man könne historische Erinnerungen nicht verwischen oder umstoßen, man könne nicht Jemanden den Namen rauben, Jeder hat auf den Namen das gleiche Recht. Ja, meine Herren, wer will denn die historischen Erinnerungen verwischen ? Wem von uns ist das eingefallen?! Wer will Jemanden seineu Namen raube» ?> Sobald wir sagen: „Adelsbezeichnungen werden in der Zukunft vom Staate weder verliehen noch anerkannt," werden Sie dadurch Niemanden seinen Namen rauben, folglich auch nicht die an dem Namen klebenden historischen Erinnerungen; es wird eigentlich Niemanden der Titel geraubt, und wenn Jemand Werth auf den Titel legt, so kann er ihn vor wie nach noch führen. — Man hat gesagt, Sie mögen Gesetze geben, wie Sie wollen, sobald die Gesetze nickt mit den Sitten übereinstimmen, werdeu sie nicht befolgt werden. Sie muffen nicht glauben, meine Herren, daß die Sitten den Grundrechten, sondern vicl-mehr, daß die Grundrechte den Sitten anpassen müssen. Wenn Sie aber, meine Herren, dieses Amendemcnt annehmen, so greifen Sie ja nicht in das sociale Leben ein, Sie sagen damit nichts anderes, als der Staat verleiht keine neuen Titel, unv er kennt die bestehenden nicht an, und das hindert Niemanden, einen solchen Titel zu arrogiren, und leistet auch keine Gewährleistung für die Sicherheit des Titels; dadurch wird in das sociale Le-brn, in die Sitten durchaus nicht eingegriffen. Im soeialen Leben wird >eder, der einen solchen Tttel hat, diesen Titel fortführen, es wird !""' Störung einsten; wohl aber wird da- zur Fortdauer dle^er Ungleichheit beigetrageu wtrd, aufgcbobeu. Man hat .^ eine nothwendige Folge der Aufhebung des Adcls-titels sei em erster Schritt zun, Communismns, es set in der menschlichen Gesellschaft eine ae-wisse Ungleichheit nothwendig, man könne diese Ungleichheit in der menschlichen Gesellschaft nicht wegraisouniren. Meine Herren, das gebe ich Ihnen zu, aber wenn eine Ungleichheit bis zu einem gewissen Grade besteht, ist es dann nothwendig, daß wir dazu beitragen, daß diese Ungleichheit größer, daß sie noch greller werde?!! Was würde das für ein Arzt seyn, der sagen würde: das Uebel ,st nicht wegzubringen, daher muß man möglichst dahin wirken, daß es sehr grell und heftig werde?! Wenn man aber sieht, daß einUebel nicht ganz wegzubringen ist, so mus; man wenigstens sehen, daß man es mildere; wenn man auch die vollkommene Gleichheit nicht durchsetzen kann, ans dem Grunde, weil es gegen die Natur ist. so soll man wenigstens licht dazu beitragen, daß diese Ungleichheil loch größer werde, als es absolut nothwendig st. Nun, daß die Adelstitcl eine Nothwendigkeit seien, hat noch Niemand behauptet. Nan hat gesagt, ohne Adelstitel sei Vie mensch-iche Gesellschaft ganz nivellirt, sie gleiche ei-.ier Steppe, einer Puste, einer Wüste. (Heiterkeit.) Derselbe Herr Redner hat gesagt, er sei kein Frcnnd von Steppen, von Wüsten, sondern er liebe das Alpenland nut seinen Gletschern unv himmelanragenden Felsen. Meine Herren, wenn das Gleichnist durchgeführt werden sollte, um was han^lt es sich hier? Die Abschaffung aller Adelslittl soll die Wüste seyn? Die bloße Beibehaltung des Adelstitels kaun meines Erachteus nicht mit einem Alpeulande, sondern mit einem Hügellande, mit einem wellenförinigeu Boden verglichen werden. Das Alpenland ist in dem Sinne der Adel mit seiner privilegirteu Gesetzgebung, mit seiner Unterdrückung der Bürgerlichen. Wenn Sie daher die Wüste nicht lieben, sondern das Alpenland , so müssen Sie dem Adel uicht bloß seine Standeövorrechte belassen, sondern damit Sie auch Gletscher herausbekommen , auch noch neue Vorrechte verleihen. Ich muß Ihnen bemerfen, dieser Vergleich nnseres Vaterlandes mit eiuer Wüste ist mir darnm in's Gedächtniß a/fommen, weil er mir selbst schon eingefallen ist. Wenn ick so nach lind nach die einzelnen Provinzen betrachte, wie ln der ganzen Monarchie eine Stadt nach der andern in den Belagerungszustand versetzt wird, so kömmt mir in der Vcziehnng die «ganze große Monarchie wie eine Wüste vor, wo der Belagerungszustand herrscht, und wo! einzelne grüne Oasen hervorsehen. die noch von diesem Dinge verschont sind. (Stürmi-scher Beifall.) Derselbe Herr Redner hat auch gesagt, man müsse der Regieruug die Adels-titel belassen, denn es könne durch außerordentliche Auszeichnungen die Regierung sehr viel leisten. Die Adclstitel seien aber eine solche außerordentliche Auszeichnung, folglich ein sehr gutes Regierungsmittel. Es kommt darauf an, was man unter einem guten Regierungsmittel versteht. Versteht man unter einem guten Rcgierungsmittel die Förderung des allgemeinen Wohles, so sehe ich wirklich nicht, ein, wie dnrch Verleihung des Adelstitels das! allgemeine Wohl gefördert werden kann, denn jeder rechtschaffene Bürger wird auch ohne Adelölitel gewiß Alles zur Beförderung des' allgemeinen Wohles thnn, und wird auch in der Beziehung jede Regierung auf's innigste unterstützen. Wenn aber solche .Regierungsmittel angewendet werden, um ein Paar Stim-> men bei dcn Wahlen oder in der gesetzgebenden Versammlung zu bekommen, und man eine solche Verleihung des Adelstitels ein gu-! trs Regierungsmittel nennt, so kann ich mich eben aus dem Ornnde für die Anwendung eines solchen Regieruugsmittels keineswegs aussprechen. Man hat dann noch den Grund angeführt, den ich ernstlich widerlegen muß, nämlich, man hat gesagt, der Adel sci nothwendig in der Erbmonarchie, sei nothwendig, um der allgemeinen Bildung voranzuschreiten, um desto leichter den politischen Fortschritt zu tragen. Meine Herren, ich muß sagen, diesen Satz mit Gründen zu widerlegen, ist nicht nothwendig, weil er durch die Erfahrung und Geschichte widerlegt ist, und bei einem Satze, der durch die Geschichte widerlegt ist, da muß ich sagen, daß ich es vorziehe, mich auf sie zu berufen, und nicht auf die Grüude. Nun, meine Herren, hat es Erbmonarchien gegeben, und gibt es Erbmonarchien, in welchen kein Adel cristirt, ich führe Sie nur z. V. in das-K'nigc Land in Europa, welches vielleicht die glücklichste Phase seit dem Sturze Napoleons, die glücklichste politische Lage besitzt, ich meine Norwegen. Norwegen hat mit seiner Versas-!"ug seit dem Jahre 1814 fortwährend alle politischen Stürme überdauert, ohne d^ß auch nur eine Schwankuug m Folge dieser Stürme, die das übrige Europa bewegt haben, an demselben bemerkbar gewesen wäre. Norwegen hat eine Verfassung, die sich wirklich als den Bedürfnissen des Landes vollkommen entspre- chend gezeigt hat. Die Erbmonarchie ist vort nie in Frage gestellt worden, und doch gibt c3 in Norwegen keinen Adel. Ja, dieser Adel war nicht nur ursprünglich nicht vorhanden, sondern er war vorhanden, und wurde vollkommen bis auf die Titel bin durch die ge-setzgebende Gewalt abgeschafft, nnd dadurch bat die Monarchie nicht im mindesten gelitten. Ich sehe gar nicht ein, welchen Znsammen' hang die Titel mit der Stütze einer Erbmonarchie haben sollten. Geben Sie dem Adel Standesvorrechte, g«'ben Sie dem Adel eine Äevorzngung in der Gesetzgebung, dann kann ich wohl begreifen, baß man sagt: Der Adel wird in der Gesetzgebung darauf sehen, daß der Krone Rechte gewahrt werdeu, weil rr fürchten muß, durch deu Sturz der Krone urn seine eigenen Aevorzugungsrechte zu kommen. Worin aber dieser Schutz liegen soll? In den bloßen Adelstiteln? Das, meine Herren, muß ich sageu, tV.nn ich wirklich nicht begreifen Ich glaube, iu der absoluten Monarchie dürfte allerdings der Adel als nothwendig betrachtet werden; in einer wahrhaft eonstitutionellen Monarchie ist er ein reiner Uebersluß. Dann hat man nock gesagt, der Adel gebe uns Vor» bilder ab in allem Guten nnd Schönen, und wir würden uns dnrch Abschaffung deö Adels dieser Vorbilder berauben. Das, was übrigens die historischen Erinnerungen, meine Herren, betrifft, die klcb'.n a>n Namen, nicht am Titel, und ich gebe Ihnen die Versicherung, daß, wenn Washington Nachkommen hätte, so würde der Name Washington bei seinen Nachkommen eben so glänzende. ja noch weit glänzendere Anerkennung in der menschlichen Gesellschaft erhalten haben, als irgend ein Herzogs- oder Fürsteutitel. Nun, meine Her-ren, ist es offenbar, und die Erfahrung hat es gezeigt, daß hochherzige, edle Menschen in allen Ständen sich ganz gleich gezeigt haben. Die Vorbilder wecken durch die eigenen Handlungen, aber sie hauveln nicht, um Andern 'vorzuleucktcn, sondern sie handeln aus eigener, innerer Ueberzeugung, und es wird uns auch ohne Adel an Vorbildern für alles Gute und Schöne eben so wenig sehlen, als es uns mit dem Adel gefehlt bit. — Dann hat man noch gesagt: stören Sie nicht das materielle Interesse, Sie werden die Städte dadurch aufbringen, bis jetzt hat der Adel in den Städten gezehrt, die Bmger haben davon Gewinn gezogen; heben Sie den Adel auf, und der Gewinn geht verloren. Meine Herren, das kommt mir vor, als ob hier die Rede wäre, den Adel mit Stumpf und Stiel auszurotten, und demselben sein Vermögen zu nehmen__ da würvc ich diesen Einwand vollkommen begreifen; wenn es sich aber darum handelt, daß der Staat keine Adelstitel mehr verleiht, die bestehenden Titel nicht anerkennt, so hören die Adeligen als solche nicht auf, und ihr Vermögen bleibt ihncn. und haben sie im Win-ter vorgezogen, iu Städten zu leben, statt denselben im einsamen Schlosse am Lande zuzubringen, haben sie bis jetzt die Städte gesucht, weil ihnen das Theater und die andern gesell» schaftlichen Unterhaltungen lieb und theuer waren, so glaube ich, wenn der Staat keine Adelstitel mehr verleiht, wird dadurch in ihrem Geschmacke keine Aenderung eintreten, sie werden vor wie nach in den Städten wohnen weil sie es nicht aus Liebe für die Städter,' sondern aus Liebe zu ihrem eigenen Ich gethan haben, (Heiterkeit.) Jetzt muß ich noch auf das Letzte znrückkommen, auf dasjenige, was speziell gegen jenes Amendement gesagt wur^ de, sür welches ich mich erklärt habe, daß nämlich weder neue Adelstitel verliehen, noch die bestandenen vom Staate anerkannt werden. Man hat Zesagt, man raube der Krone ein Recht, die Krone habe das Recht, Vorzüge zu ertheilen. Ich gebe zu, daß Auszeichnungen das Recht der Krone sind; allein ich glaube, daß Auszeichnungen nur dem persönlichen Verdienste zu Theil werden dürfen, und der Erbadel wird nicht dem, der sich verdient gemacht, sondern seinen Kindern verliehen, Leuten, or kein persönliches Verdienst HAn, 7- es !' dieß also eim Verletzung der Gwchhe.t Aller Beilage zum Amtsblatt der Laibachcr Zeitung, 1849. 72 durch den Staat. Man hat aber noch fpe-ciclle Gründe angeführt. Der Herr Abg. für Tachau gesteht, wenn man etwas will. so muß man es ganz wollen, folglich hätte das Amendemcnt keinen Sinn. Man müßte sich für das vollkommene Verbot der Adelstitel anssprechen. Meine Herren! Ich kann meine Verwunderung nicht unterdrücken, daß gerade derjenige Herr Abg., der sich so sehr gerühmt hat, ein Mitglied des Centrums zu sevn,die-ftn <5>atz ausgesprochen hat. Wenn auf dieser Tribune mein Freund, der Herr Abg. für Korneuburg, diesen Satz ausgesprochen hätte, würde ich ihn vollkommen begriffen haben; daß aber Jemand, der dem Centrum angehört, sagt: wenn man etwas will, muß man es ganz wollen, — das, sage ich, finde ich etwas seltsam. Nebstbei muß ich bemerken, daß der Redner selbst seinem eigenen Tatze nicht consequent geblieben ist. Wenn er sagt: wenn mau Etwas will, muß man es ganz wollen, so konnte man in Betreff desAdels nur zwei Dinge wollen, entweder die Abschaffung des Adels ganz, oder die Beibehaltung des Adels; aber nicht bloß die Beibehaltung der Adelstitcl, sondern auch die Beibehaltung der Standesvorrechte, denn das wäre wirklich etwas Ganzes wieder gewollt. Die Adelsvorrechte nehmen, die Titel aber beibehalten, das, geben Sie wohl zu, ist auch uicht etwas Gauzes, soudern nur etwas Halbes, eben so gut wie das Amendement, das wir gestellt dabeu. Ich muß mich aber darum für dieses Amendemeut aussprechcn, weil es dem Grundsatze der Gleichheit Aller vor dem Gesetze Genüge thut. indem Niemand von dem Gesetze einen Titel ansprechen kann, den er nicht durch seine persönlichen Verdienste erworben hat; es erreicht aber gegenüber der radikalen Abschaffung des Adels dasjenige, daß es Niemanden weiter kränkt, als es absolut nothwendig ist, und nicht in das sociale Leben, in die Sitten selbst eingreift; denn die Sitten sollen das nicht weiter einschränken, als es geradezu nöthig erscheint. Präs. Der Antrag des Abg. Brestel, der zum zweiten Absätze des 8- 3 alter Fassung gestellt worden ist. lautet: „Ausnahmen vou dieser Vorschrift (nämlich wegen Nichtzulässig-keit der Ausländer in Staatsdienste) sind nur bei Besetzung von Lehrkanzeln an höheren Uuterrichts-Anstalteu oder in Folge eines schriftlichen, bei jedem besonderen Falle zu erlassenden speciellen Gesetzes gestattet." Wird dieser Antrag unterstützt? (Genügend unter-^ stützt.) — Die Reise trifft nun den Abg. Machalski. Abg. Machalski. Ich habe mich nur deßhalb einschreiben lassen, um das Wort zu ergreifen wegen eines Antrages, den ich ge-stcllt habe. Ich werde also das Nurt dann ergreifen, wenn das Recht, den Antrag zu begründen, mir zukömmt. , Präs. Sollte es gefällig sevn, zur Begründung des Antrages zu schreiten, so wäre nun die beste Gelegenheit. Ein Abg. Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präs. Wird der Autrag auf Schluß der Debatte unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen ausstehen. (Majorität.) Ich er-laube mir zu bemerken, daß nock nachstehende Redner vorgemerkt waren, und zwar dagegen: Machalski, Kromer, Kautschitsch; dafür: Fischhof, Echuselka, Trojan — an die Stelle des Abg. Dulewski - Brauner, Strasser, Sierakowski, Szabel. Löhuer, Tre-zieski. Die Herren hätten ihre Generalredner zu wählen. (Pause.) Sind die Generalredner schon gewählt? Dafür ist Löhner ge- wählt. Wen haben die Herren Kromer. Ma-chalski und Kautschitsch gewählt? (Ruf: Kro-nier ist nicht da.) Abg. Kautschltsch. Wir sind nur zur Begründung unserer Amendements eingeschrieben, daher noch kein Gcueralredner unserer Seils gcwäblt werden kann. Präs. Ich erlaube mir, aus Aulaß der Amende.nents den Gegenstand zur Sprache zu bringen. Es liegen hier noch 8 Amendements vor. die bisher nicht begründet wurden. Ich glaube, meine Herren, wenn wir die nachträgliche Begründung, nachdem der Schluß der Debatte ausgesprochen worden ist, zulassen, so werden wir wahrscheinlich in denselben Fehler kommen, den wir durch den gegenwärtigen Schluß der Debatte verhindern wollten. Ick glaube, es ist die Sache derjenige« Her.cn, welche Verbesscrungsanträge stellen, sich als Redner einschreiben zu lassen. Wird dann der Schluß der Debatte ausgesprochen, so haben Sie einen Gcneralreoner zu wählen, der dann die von ihnen angedeutete Motivi-ruug vorzutragen hätte. Weil aber, meine Herren, oiese Grundsätze, — ich weiß nicht, ob sie vom hohen Hause angenommen werden, — auf den vorliegenden Fall deßhalb nicht Anwendung erleiden dürften, weil mehrere Herren sich nicht als Redner einschreiben ließen, indem sie die betreffende Stelle der Geschäftsordnung dahin nahmen, daß die Begründung auch ohne Ginschreibung zulässig sei, so würde ich des Antrages seyn, daß sür den vorliegenden Fall, das ist für den 8- 3, es dabei zu »bewenden hätte, daß die betreffenden Herren ^Antragsteller ihre Amendcments begründen, für ,die Zukunft aber jedenfalls die Begründung vor dem Schlüsse der Debatte stattfinden müsse, und falls ein solcher Herr nicht znm Wort käme, so hätte er seine Begründuug dem Herrn Generalredner mitzutheilen. Wird die-'ser Grundsatz von Ihnen, meine Herren, getheilt, so bitte ich, es durch Aufstehen kund !zu geben. (Majorität.) Es ist diese Ansicht 'genehmigt worden. — Bevor die Herren ^Gcneralredner ihre Vorträge beginnen, erlaube ^ich mir, diese Anträge mitzutheilen, und die 'Herren Amcndementstellcr zu ersuchen, sie zu ^begründen, damit die Herreu Generalredner sie jin ihrer Rede berücksichtigen köuntcn, was auch 'dann von Seite des Herrn Berichterstatters !erfolgen kann. l Abg. Hauschild. Ich glaube, die Wahl der Gcncralredner setzt voraus, daß nur einer für, und der andere gegen die Sache sprechen !darf, denn sonst wird eine Partei verkürzt. !In dieser Voraussetzung ist wohl der Schluß !dcr Debatte beantragt, und angenommen worden. Diese Voraussetzung ist gegenwärtig ^durch den neuerlichen Beschluß, daß alle An« tragstellcr zum Worte gelangen, in Abrede gelstellt worden. Ich glaube, wenn die Voraussetzung wegfällt, so dürfte auch unser Beschluß 'wegfallen, und ick stelle daher den Antrag. !daß es von unserem Bcschlnsse auf Schluß der Debatte sein Abkommen erhalte. (Bravo.) Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. Die« Wenigen Herren, welche für die Behebung des iBeschlusses rücksichtlich des Schlusses der De-lbattc stimmen wollen, wollen es durch Auf-lstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Abg. Löhn er. Ich erlaube mir, nachdem gegenwärtig das hohe Haus den Schluß der Debatte zurückgenommen hat, zu melden, daß ich dann den Antrag auf Abstimmung durck Kugelung stelle. Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (5s ist eine Unterstützung von lN0 Mitgliedern nöthig. (Geschieht.) Ich bitte stehen zu bleiben, ich werde die Zählung vornehmen. (Pause.) Der Aulrag auf Abstimmung durch Kugelung ist zureichend unterstützt. — Der Abg. Kromcr ist jetzt au der Reihe. Abg. Kromer. Ick ergreife gegen den §. 3 das Wort, lediglich in der Richtung, weil ich meiner Ansicht nach einen Verbesserungsantrag einbringe; er lautet: „AllcStandes-und Ndelsvorrechte hören auf. Eine erbliche Auszeichnung gibt es nicht. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach pn-sönlicher Befähigung und Verdienst das Anrecht auf öffentliche Anstellungen im Civil- luid Militärdienste, vorbehaltlich der Ausnahme durch ein besonderes Gesetz." Mit ven ersten beiden Satz", werde ich Ihre Geduld nicht in Anspruch nelimen. Gs ist bezüglich desi Adels beincchc so gut wie abgestimmt, ohne Kugelung, ohne Namensaufruf. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daft wir den Adel, wie wir ibn vorgefunden, überkommen babcn, als eine politische und sociale (Erbsünde, vic wir mit dem §. 3 nicht sühnen werden. Der Adel wird entweder ourch die öffentliche Meinung fallen, oder er wird durch sie getragen. Die öffentliche Meinung muß unserem- Paragraphe und unseren» Beschluß die Sanction ertheilen, sonst ist er ohne Wirkung. Bedaueru muß ich auch den Standpunkt, von dem mehrere Redner gegen den Adel hier auftraten. (5s ist uicht die Vergangenheit des Adels, die wir abzuurtheilen Hieher gekommen sind, sondern wir wollen keinen Adel mehr, wie wir ikn vorfanden, weil er die verkörperte Unwahrheit dessen ist, was wir aussprachen: „Alle Staatsbürger sind gleich." — Wir wollen keinen Adel, aber nicht deßwegen, weil wir ihn richten für das, was er gethan oder nicht gethan hat; wir wollen ihn am allerwenigsten deßwegen nicht, weil, wie wir sehr salbungs« reich hörten, die Pharisäer Christum unseren Herrn an das Kreuz nagelten. Ich gehe zu dem weiteren Satze über, der i» dem Entwürfe so lautet: „Die öffentlichen Aemter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigtenStaats-bürger gleich zugänglich. Ausläuder sind vom Eiutritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen." Wie der Satz so hier steht, möchte ich ihn etwas bezweifeln. Ich finde nicht, daß die Staatsämter allen Befähigten gleich zugänglich sind; ich finde, dieser Satz ist entweder nicht wahr, oder nicht practisch durchführbar, — nicht wahr, weil ich glaube, daß gerade hier das Vorrecht der Befähigung und des persönlichen Verdienstes zu entschieden hat, sie können also nicht gleich zugänglich seyn; wäre es aber, so würde darin ein Aus-spruch begründet seyn, der zu einem Anrecht Anlaß geben könnte, dem man practisch nicht Folge leisten kann. Ich wüßte nicht, wie man die gleiche Zuganglichkeit für alle Befähigten vertheilen konnte, als daß man mit der Gcsammtzahl der Befähigten in die Totql-summe der Anstellungen dividiren, und mit dem Quotienten jeden Einzelnen befriedigen würde. Ich halte die Stylisirung, wie ich sie beantrage, für besser, sie lautet: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach persönlicher Befähigung und Verdienst das Anrecht auf öffentliche Anstelluugen im Civil- und Militärdienste." Wie gesagt, ich glaube, das Vorrecht der Befähigung müsscu wir jedenfalls zugestehen, ich hoffe, zum Besten des Staates und der Vbl-ker, die wir vertreten. Auch ich will die Ausländer vom Cintritte in die Civil" und Mili« tärdienste ausgeschlossen haben; es ist darin, daß ich den Satz positiv stelle, ausgesprochen, sie allein (die Staatsbürger) sollen das Anrecht haben. Auch ich will Ausnahmen machen, jedoch durch ein besonderes Gesetz; ich sehe nicht ein, warum wir uus hier in Aufnahme von Specialitäten einlassen wollen-, wir haben so viele Sätze in den Grundrechten, wo wir uns auf besondere Gesetze bezogen haben, ohne daß wir gleich die einzelnen Punkte, die die Ausnahmen bilden, aufnehmen konnten und wollten. Der Grnnd, aus wel» chem dieß hier beantragt wurde, scheint darin 5" liegen, daß wir gleich von uns ausgehend, die Sanction dcr Paragraphe geben wollen; allein da bemerke ich nur, wenn es uns vorbehalten bleibt, diejenigen besonderen Gesetze auszuarbeiten, auf die wir uns speciell bezie« hen, hat es wohl keine Gefahr, ob wir gleich jetzt die einzelnen Ausnahmen feststellen oder erst dann. Sind aber mit dieser Aufgabe Andere betraut, so ist es auch nicht von Wesenheit, ob wir hier eiue Schranke auf' stellen; denn sind die nach uus Kommenden nicht unserer politischen Ansicht, so wird es wohl auch nichts nützen, wenn wir hier die Präventiv« spielen; wenn sie nicht in nnserem Sinne, nach unseremPlane, dasStaatsgebäude vollenden, nach dem Plane, den wir entworfen, dann wird ohnedem eine andere Baute daraus und in anderemStyle, als dem von uns gewünschten. Ick möchte auch aus dem Grunde gegen die beantragte Specialisirung Protestiren, weil in dieser Rich- 73 tung die Debatte äußerst mangelhaft geführt worden ist. Nach meiner Stylisirung bleibe der letzte Satz: „Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst," ganz weg. Ich finde den Satz zwar sehr schön, aber rein theorisch. (5s ist der Wunsch, den wir alle gerne ersüllt sehen möchten, für den wir aber keine Garantie hineinlegen können, wir können höchstens an die öffentliche Meinung appeliren, daß dem Verdienste seine Kronen geben werden; allein auch die öffentliche Meinung ist nicht absolute Gerechtigkeit. Ich beruse mich auf die (Erfahrungen, die hier in diesem Hause gemacht worden sind, insbesondere aller derjenigen, die zu einem und demselben Zeitpunkte mit einem Vertrauens« und Mißtrauens - Votum ein« und andererseits beglückt worden sind. Präs. Der Antrag des Abg. Kromer lautet: „Alle Adels- und Standes - Vorrechte hören auf. Vererbliche Auszeichnungen gibt es nicht Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach persönlicher Befähignng und Verdienst ein Anrecht auf öffentliche Anstellungen im Civil- und Militärdienste, vorbehaltlich der Ausnahme durch ein besonderes Gesetz." Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist nicht unterstützt. Ich' sehe die Herren Antragsteller als Redner an, die sich dagegen aussprcchen wollen, folglich werde ich in der Art wechseln. Nunmehr träfe die Neihe den Abg. Fischhof. Abg. Fisch ho f. Ich trete das Wort an Herrn Abg. Sierakowski ab. Abg. Sierakowski. Meine Herren, wenn ich bei diesem Paragraphe das Wort ergreife, so geschieht es nicht in der Absicht, um Ihre Aufmerksamkeit mit theoretischen Sätzen zu ermüden. Ihnen ist es eben so gut wie mir bekannt, daß durch die Beschlüsse des Mai und Juni das demokratische Princip von Sr. Majestät Kaiser Ferdinand I. feierlichst anerkannt wurde, daß Gleichheit die Grundlage dieses Principes war, daß demnach alle Standesunterschiede, als mit diesem Principe unvereinbar, aufgehoben werden muffen. Ich will hier d,e Sache vom praktischen Standpunkte zu beleuchten trachten, und das Nützliche hervorheben, wag der Adel bis jctzt zum Oesammt-wohle deS Volkes oder des 'Staates beigetragen haben mag. Ein großer Mann hat den Satz ausgesprochen: „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht." Ich will einen anderen Satz daran knüpfen: „Die Weltgeschichte ist auch die Wcltlehrerin, aus der wir alle unsere praktischen Lehren schöpfen muffen." Wenden wir uns also zu derselben, und weisen Sie mir, meine Herren, eine Stelle in ihr, vom römischen Patrizer bis zu den Baronen des Mit-trlalters, von den vcnitianischen Nobili bis a"s unsere Zeiten, weisen Sie mir, meine Herren, lch wiederhole es noch einmal, eine Stelle n^s,'s^^ Sie bewegen dürfte, für die zu ^ Ihre Stimmen zu geven Hochmuth und Stol; aeaen Niedere herabwurd.ge.sde Demuth Imd^elm K eche-!? ^H^"' '"bunden mit VcdVuckmig der Unt"gebenen „ut Eitelkeit und Großthu« ern. slgendun el und Egoismus, das st der Charakter welcher ,owohl de>, /ümische, Pa-mzier, als den heutigen Adeligen mit weni^ gen ehrenwerthen Ausnahmen/von h r au -zeichnet. (Br.vo.) Setzen Sie noch dm Un^ stand dazu, daß der Adel da, wo er selbst nicht Tyrann jcyn konnte, die größte Stube des Absolutismus war, und folge daraus, daß er verdiene, in einem wohlorganisirten Staate weiter zu bestehen??! Gin ehrenwerther Herr Redner vor mir, der Abgeordnete für Wien, Bezirk Iosephstadt, hat aus der Geschichte uns beweisen wollen, daß der Adel in allen Ländern der Vorkämpfer für die Freiheit war. Ich glaube, wenn er dem Stndium der Geschichte mehr Aufmerksamkeit gewidmet hätte, würde er einsehen, daß er im Irrthume ist. Gr kämpfte nicht für die Freiheit, sondern für seine Privilegien, er hat sein Blut vergossen, aber er hat es vergossen, weil ein größerer und mächtigerer Tyrann, ihn, den kleinern, verhindert hatte, freilich auch uns Privatrück- siPten, seine Leibeigenen zu Tode zu martern. Ich will aber den ehrenwerthen Herrn Nebner ans der Geschichte das Gegentheil mit schlagenden Gründen beweisen. War es nicht der französische Adel, welcher immer und unverbesserlich im Auslande eiue Verschwörung gegen das eigene Vaterland anzettelte, und die so glorreich begonnene Revolution vom Jahre 1789 zu einer der blutigsten und grau-samsteu der Welt machte? Ist es nicht der russische Adel, der die Pallastrevolution uuter-hiclt, welche in einem eben nicht vollen Iabr-hunderte dreien Monarchen daö Leben kostete? War es nicht der polnische Adel, dessen grausamer Egoismus unser Vaterland zn Grnnde richtete, und dessen Namen sogar auf einige Zeit aus dem Staatcnvcrbande Enropas strich? Ist es nicht der deutsche Adel, welcher bis auf die letzte Zeit au dem Mark seiner Unterthanen sog, dessen Egoismus immer nach neuen Mitteln strebte, um neue Dynastien zu gründen, die so ersehnte Einheit Deutschlands bis auf den heutigen Tag unmöglich machte??! Ein verehrter Herr Redner, der Abgeordnete für Lembcrg, hat gestern behauptet, daß der englische Adel der Gründer der Freiheit Eng' lands ist. Er hat wahrscheinlich vergessen, daß in der Revolution unter Earl 1. der Adel gegen die Freiheit des Volkes kämpfte, und daß erst nach Besiegung des englischen Adels die englische Freiheit erblühte. Das, meine Herren sind viel zu wichtige Gründe, als daß sie in Ihnen nicht die volle Ueberzeugung erwecken sollten, für die Aufhebung dieser, der Menschheit so schädlichen Kaste Ihre Stimme zu geben. Ich hätte noch ein paar Worte in Betreff des zweiten Absatzes des nämlichen Pa-ragraphes hinzuzusetzen. Ich kann nicht begreifen, wie die Minorität des Vonstitutions-Aus-schuffes sich für die Zulassung der Ausländer in die österreichischen Civil- und Militärdienste hat aussprechen können. Es ist weltbekannt, daß mit seltenen Ausnahmen ein guter Bürger nie sein Vaterland verläßt. Die Lander der österreichischen Monarchie werden auf diese Art von Abentheuercrn, Aventuriers und Glücksrittern überschwemmt, welche nothwendig, um ibn'n Egoismus zu befriedigen, ihren Säckel füllen, wie es der fluchwürdige ehemalige Haus-, Hof- und Staatskanzlcr gemacht hat. oder ihrcm Wahlspruche getreu: der Zweck heiligt die Mittel, dieselben nicht scheuen, nicht nnr um den Eingebornen in allen Civil- und Militärämtcrn den Vorrang abzugewinnen, sondern auch um durch Hcrbci-lockung von Gleichen ihres Gelichters (Heiterkeit) dieselben zum Theil daraus zu verdrängen. Glauben Sie mir. meine Herren, wenn Sie den Militärschematismus durchgehen, werden Sie sich von der Wahrheit dieses Satzes überzeugen, Sie werben daraus ersehen, be^ sonders wenn Sie die Schematismen auS der Mctternich'schen Zeit, und gac die des Militärs durchgehen, daß wir nicht weit von dem Punkte entfernt waren, unsere Arn.ee in Haufen von Condottteri's verwandelt zu sehen, wclchc mit jenen des Mittelalters mit ihren berüchtigten Capitani mit einem Grafen Mannsfeld oder Administrator von Magdeburg verglichen werden könnten. Daß aber ein solcher Zustand der Dinge nicht nur den Freiheiten der Völker, sondern auch den Rechten der Krone verderblich ist, hat bereits die Erfahrung bewiesen, und keiner von uns wird es hier bezweifeln wollen. Ich kann Sie versichern, meine Herren, wenn ein Fremder die-fen Schematismus zur Hand nimmt, könnte er glauben, die Völker der österreichischen Monarchie stehen unter einer Herrschaft von Eindringlingen , welche mit der Mamelucken-Herrschaft in Egyptcn vor der französischen Occupation des Landes verglichen werden könnte. Was die Einwendung des Kriegsministers anbelangt, daß der Bedarf tauglicher Marinc-Ossicierc es erforderlich mache, diesen Satz aus dem Paragraphc der Grundrechte zu streichen, hätte ich folgendes darüber zu bemerken. Möchte ich glauben, daß die italienischen Provinzen immer noch eine genügsame Anzahl tauglicher Marine-Officiere hätten, welche den Zufluß der Fremden überflüssig machen würde; weiter, gesetzt auch den Fall, wenn diese Notb-wendigkeit sich als dringend zeigen möchte, so ist es doch, da es keine Regel ohne Ausnahmen gibt, der gesetzgebenden künftigen Versammlung vorbehalten, in speciellen Fällen besm,^ dere Ausnahmen zu machen. Einen gan^n Paragraph aber, und noch dazn einen so wichtigen, deßwegen ans den Grundrechte:', zu streichen, wäre sehr gefährlich. Es ist mir daher unbegreiflich, meine Herren, wie sich nach so traurigen Erfahrungen noch Männer und noch dazu in. Constitutions »-Ausschüsse finden konnten, welche für die Beibehaltung dieses gefährlichen, von allen civilisirten Regierun^ gen längst verbannten Satzes stimmen sollten. Ich mache demnach den Antrag, daß dieser von der Commission verfaßte Paragraph mit dem Ameudement der Minorität: „Alle Stcm-dcsvorrechte und alle Arten von Adelebezeichnungen sind abgeschafft, und dürsen nicht mehr verliehen werden," Ihre hohe Bestätigung e,^ halten möchte. (Beifall) Abg. Palacky. Dürfte ich eine Vemer« kung machen gegen den vorigen Redner, hin« sichtlich des Vorwurfes, den er der Minoritäi des Constitutions-Ausschusses irrig machte, indem er glaubt, es hätte die Minorität im Principe sich geg-en den Satz ausgesprochen-, sie hat aber nicht gegen den Satz, sondern gegen dessen Einrcihung in den 8- 3 gespro-chen, und hat angetragen, daß er im 8. 27 aufgenommen werde. — Das wollte ich bloß zur Rechtfertigung der Minorität vorbringen. Präs. Da dieß nicht als Antrag vorgebracht wurde, so dürfte es wohl keinen Gegenstand der Debatte bilden. Der Herr Abg. Kautschitsch hat das Woit. Abg. Kautsch itsch. Ich habe zum 8- 3 ein Amendcment gestellt in zweifacher Form, das letzt eingebrachte Amendement ist aber schon enthalten in jenein des Abg. Machalski, der solches früher eingebracht hat, ich nehme daher das letzte zurück, und halte mich an das erstere, welches beschränkender Natur ist. Es ist ein säst überall geltender Grundsatz, daß man etwas in dem Maße von dem Auslande bezieht, in welchem man es in. eigenen Vaterlande nicht hat. Nach der Erklärung des Herrn Kriegsministers steht eine Vermehrung der Kriegsmarine in Aussicht. Diese Ministe' rial-Erklärung, welche nach dem Programme ein Ausdruck des Gesammt-Ministeriums ist, halte ich für sehr bedeutungsvoll. Darin er» blicke ich das Vorhaben des Ministeriums, die Aufhebung oder doch wenigstens eine Abände« rung der Verträge vom Jahre 1814 und 1815 vorzunehmen, in welchen ein Marimum dcr österreichischen Marine festgesetzt wurde, unv welches trotz dieser Verträge überschritten wer-den soll. Die Folgerungen aus diesem Vorhaben zur Aufhebung oder Abänderung der Verträge vom Jahre 1«14 und 1815 werde ich als nicht hicher gehörig, nicht hier erwähnen Zur gehörigen Bemannung der Marine'sind wesentlich praktisch ausgebildete nautische und technische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich; eben die Verträge von zni4 und 1815 machten es den österreichischen Staatsbürgern unmöglich, jene nautische und technische Aus« bildung zu erwerben, welche bei Vermehrung der Marine nöthig ist. In Ermanglung solcher Kenntnisse winde die Marine im ersten Sturme oder im risten Angriff verloren gehen. Die Einbeziehung der Ausländer im Militärdienste kann den Capacitättn in Oefter-reich durchaus zu keinem Abbruch gereichen In dem Worte Capacität liegt eine Doppelsinnigkeit, es gibt nämlich ausgebildete und nicht ausgebildete Capacitäten. Durch das Aus-nahmsgescß werden die Capacitate,, nicht an-erkannt; es wird nur gesagt, daß, ins'fernr hier nicht technisch und nautisch ausgebildete Capacitäten vorhanden sind, solche vom Auslande bezogen werden-, dafür, daß diese Aus-bildung der Marine bisher nicht geschehen konnte, dafür können die heimischm lsapactta-ten nichts. Wie der Einzelne der Hilfe emeS Andern bedarf, so soll auch ein Volk d" H'lle eines Andern nicht verschmähen, wenn es da;- 74 aus Nutzen ziedcn kann. Die Römer sind deß-balb in ihrer Macht und Größe so gewachsen, weil sie überall das, was sie bei den Barbaren Zweckmäßiges gefunden.an sich gebogen und benützt haden. Durch die Verwerfung meines Amen-dements würde das Paterland große Kräfte eut-bebren. welcke ibm von großen stutzen seyn könnten, wie die Geschichte bewiesen hat. Ich mache aufmerksam auf Eugen von Savovcn. auf den General London. Hier könnte man entgegensetzen, und es ist entgegengesetzt worden, daß dem durch die Naturalisation abgeholfen werden würde. Allein im Militärdienste kommt es auf die Schnelligkeit des Augenblickes an, das Naturalisationswerk ist aber das Werk der Gesetzgebung, somit der Zusammenberufung der Kammer. Es würde der Vortheil verloren gehen, der sonst aus dem Eintritte eines Fremden in Militärdienste für uns erwachsen könnte. — Anders verhält sich die Sacke mit den Civildiensten. In Civildiensten kommt es eben nicht auf die Schnelligkeit des Augenblickes an, bier kann man mit dem Fremden unterhandeln, daß er sich naturali-siren lasse. Gin großes Hauptbedenken aber finde ich aus dem EntWurfe der provisorischen Gemeindeordnung beraus, insoferne ich mich noch darauf erinnere. Es bcißt darin: Die Mitglieder der deutschen Bundesländer können in die Gemeinde bei uns zugelassen werden. Es ist in Aussicht gestellt, daß die Deutschen in alle deutschen Provinzen einwandern, und Gemeindemitglieder werden können. Wenn wir sie nun ausnahmsweise in den Staatsdienst zulassen, so ist dann zwischen den Ländern hier und denen in Deutschland fast gar kein Unterschied rücksichtlick des Bürgerrechtes. Es würde dieses vorzeitig zu einer neuen Reunion führen, wenn wir diese Ausnahme, daß die Ausländer in Civildienste zuzulassen sind, gestatten wollten. Daber habe ich das zweite Amendement, welckcs wohl dahin ging, aus-uahmsweise auch die Ausländer in Civildien-fte zuzulassen, zurückgenommen, nachdem der Abg. Machalski es gestellt hat, und ich bleibe bei meinen ersten Amendement, wornach die Ausländer ausuahmsweise nur in die Militärdienste zugelassen werden können. Präs. Das diesfällige Amendcmcnt des Abg. Kautschitsch hat schon die erforderliche Unterstützung erhalten. Der Abg. Schuselka bat das Wort. Abg. Schusclla. Ich muß vor allem andern die Hoffnung aussprechen, daß nicht der ganz inhaltleere, durch einen früheren Beschluß angenommene 8. 2 alter Fassung, und H. l neuer Fassung an der Spitze der Grundrechte bleiben werde, sondern daß in Betreff einer bessern Anordnung und Reihung der Paragraphe namentlich dahin gewirkt werden wird, damit nicht eine Verfügung, die eigentlich keine Verfügung ist, an der Spitze der Grundrechte stehe, daß im Gegentheile die Grundrechte wirklich mit dem wahren Grundrechte anfangen: „Vor dem Gesetze sind alle « Staatsbürger gleich." Sie haben gehört, daß gestern ein Redner sein Bedauern ausgesprochen hat. daß über diesen hochwichtigen Satz: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich" so wenig gesprochen worden ist, daß keine dankende Aeußerung über diese große Concession gewissermaßen, die mit diesem Satze den Bürgern Oesterreichs zu Theil wurde, gemacht worden ist. Nun. ich glaube, daß für die Auffassung eincs solchen' Grundsatzes, und weiter gedacht, auch für die Sanctionirung eines Grundsatzes, der sich von selbst versteht, und dessen Vorbehaltung das himmelschreiendste Unrecht wäre, in der That Niemand Dank schuldig ist, und in dieser Beziehung glaube ich, ist es bei allen Rednern der Fall gewesen, daß sie über diesen Paragraph lediglich mit der Aeußerung hinweggegangen sind, daß sie nichts dagegen einzuwenden haben. Derselbe Redner, der es für nothwendig gesunden, Dankesäußerungen in Betreff dicfts Paragra-phes anszusprecken, der hat Sie auch aus-merksam qemackt auf die unermeßliche Trag. nxite dieses Satzes, und aus den unergründlichen Inhalt desselben, und merkwürdigerweise hat er, indem er die Unermeßlichfeit dieses Paragraphs emporhob, sie so sehr beschränkt, oaß sogar der Adel aus ihr hinterher schwarz auf weiß hervorblickt, jedoch nicht zum In« halte jenes Varagrapbcs nach der Meinung oes Abgeordneten für Werfen gerechnet werde. Er bat ausgesprochen, mit diesem Satze sind Rechte gegeben, die unermeßlich sind, es ist unermeßliche Gleichheit ausgesprochen, und dennoch hat er dann vertheidigt, daß der Adel als- Adel bestehend bleibe, also nicht von der Nnermeßlichkeit dieses Satzes in Anspruch genommen werden soll. Ich komme dadurch zur Adelsfrage. Es ist viel leidenschaftliches und auch gründliches von Sachverständigen über viese Frage hier gesprochen worden. Ich erlaube mir, nach so vielen gründlichen Reden nur mit Nachdruck zu erwähnen, daß es nicht passend, daß es nicht zweckmäßig, nicht der Würde dieser hohen Versammluug entsprechend ist, wenn diese Frage in einer Art behandelt wird, als wollte diese erste österreichische con-stituirende Reichsversammlung. diese auf der demokratischen Grundlage zu Stande gekommene conftituirende österreichische Reichsver« sammlung bei dieser Adclsfrage lediglich ihre Erbitterung über den Adel aussprechen, und an dem Adel gewissermaßen ihr Müthchen kühlen. Ich halte es für nothwendig, für pflichtgemäß, daß hier, wo wir von der Abschaffung des Adels sprechen, nicht ein Sündenregister des Adels aufgezählt wird, man kann, wie über alle Institute, wie über alle Erscheinungen der Geschichte, ebenso weitläufig ein Tadler, ein Verdammer des Adels, wie ein Lobredner desselben seyn. Es unterliegt keinem Zweifel, nnd wer in die Blätter der Geschickte zurückblickt, sieht es, daß der Adel großartiges geleistet, daß er eine lange Zeit die Weltgeschichte vorherrschend ausgefüllt, ihr den Charakter aufgedrückt, ihr die Richtung vorgezcichnet hat. Es war dieß eben die Zeit des Adels, und was er gethan hat, bestand lediglich darin, daß er eben seine Zeit recht begriff —. seine Zeit, sie tüchtig auffaßte, und klug benutzte. Und wenn wir dieß betrachten in der Geschickte, so sollen wir Demokraten uns lediglich daran ein gutes Beispiel nehmen, wir sollen uns bemühen, so wie der Adel seine Zeit verstand, auch unsere Zeit zu verstehen, sie mit voller Krast zu umfassen, und mit allem zweckmäßigen Aufwan-de unserer Kräfte für die Demokratie zu benutzen. (Beifall.) Thun wir dieß, dann können wir mit stolzer Nube in diese Vergangenheit zurückblicken, die dem Adel gehört hat, weil wir das sichere Bewußtseyn haben, daß die Zukunft nicht mehr dem Adel, sondern uns angehören muß^ (Bravo.^ Mit Bitterkeit bei Dieser Frage die Fehler, die Verirrungen und Ausartungen des Ndelsinstitutes auszählen, heißt sick über den besiegten Feind noch hermachen, denn besiegt ist der Adel in jeder Beziehung, in socialer, politischer und historischer Beziehung, und es entsprickt nicht dem Bewußtsein wahrer Demokraten, die als solch? das Bewußtsein der unwiderstehlichen Kraft, die ihnen durck den souvcraincn Willen des Volkes gegeben worden ist, haben müssen. Es widerspricht dem Charakter echter Demokraten, gegen den besiegten Feind mit Hohn und Schimpf auszutreten. Wir müssen dem besiegten Feinde stolze Großmuth beweisen. Ich sage, der Adel ist besiegt in jcver Beziehung; es könnte dieser Satz gerade in dem jetzigen Augenblicke, in dem jetzigen Stadium der bster-reichischcn Geschichte etwaS parador erscheinen. Denn es ist nicht zu läugnen, daß vorübergehend gerade in diesem Augenblicke der Adel in Oesterreich, ja in ganz Europa vielleicht, mit einem Aufschwünge von Krast, die man ihm kaum mehr zugetraut hätte, in die Geschicke der unmittelbaren Gegenwart eingreift; allein ich wiederhole nur, verstehen die Demokraten die Zeit, kennen sie das richtige Verhältniß ihrer Kraft und sind sie fcst entschlossen, von dieser Kraft den gehörigen Gebrauck zu machen, dann kann diese vorübergehende Erhebung der Adelskraft eben nur eine vorübergehende seyn. <3r ist besiegt, der Adel, in der öffentlichen Meinung, im socialm Leben denn allenthalben seben wir, daß der Bürgerstand, daß der Bauernstand zu immer höheren Stufen der Bildung hinanfgestiegen. und in dieser Entwickelung lange die Adclsbildung überragt. Wir sehen auch, daß der Arel nicht mehr im ausschließlichen Besitze jener Güter des Lebens ist, welcke eine feinere Weise des Lebens möglich machen; wir sehen allenthalben, daß der Bürgerstand dieselbe Bildung, dieselben feinerm Lebensgenüsse entwickelt hat, und entwickeln kann. und nut um so größerem Stolze entwickeln kann. da er seinen Reick-thum der eigenen Kraft, dem eigenen Erwerbe verdankt. (Bravo.) Wir sehen den Adel besiegt in politischer Beziehung, denn Niemand kann läugnen, daß die Bcweguug unserer Tage nicht mehr die Vewegnng einzelner Stände, sondern eine Volksbewegung im wahren Sinne des Wortes, eine Bewegung der Massen, ich sage es offen, der großen Massen ist. Wir selbst haben im Laufe unserer Wirksamkeit dazu beigetragen, den Adel politisch zu besiegen, wir haben ihm jene Vorrechte genommen, die ihm gewissermassen eine Mitregcntschast im Staate gaben, und viel weniger durch male-riellen Gewinn, als dadurch, daß sie dein Ehr" geize ves Adels schmeichelten, ein so vorzügli-cher Gegenstand desselben gewesen sind. Wir werden hoffentlich noch weiter gehen, wir werden diese großen Länderaufhäufungen der Fi-deicommiffe brechen, und dadurch beitragen, den Adel als solchen zur politischen Unmög-lichkeit zu machen, dadurch ist allerdings und gewiß auch historisch die Adelskraft gebrochm. Es ist nicht möglich, daß unter diese» Verhältnissen die Zukunft irgend einen Abschnitt haben könnte, -welcher von dein Adel beherrscht werden könnte, wie die Vergangenheit beherrscht worden ist; aber eben so wenig ist es in unserer Möglichkeit, in unserem Vermögen gelegen, den Adel aus der Geschichte zn streichen, und ich stinnne uollkonnnen mit meinem Vorredner übercin, der da sagt: Wir mögen irgend ein Blatt aus der Geschichte aufschlagen, so finden wir diesen oder jenen Namen der Adelsgeschlechter darin verzeichnet. Ich gebe weiter in dieser Beziehung, in die Kunst, in die Wissenschaften ein. Unsere größten Dichter, unsere größten Maler, sie haben Gestalten des Adelsstandes, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten, und groß, historisch gewirkt haben, verherrlicht durch die Kunst: dieß mit einem gewaltigen Streiche zu beseitigen, ist unmöglich, ist auch unwürdig, und liegt gewiß nicht in unserer Absicht. Allein weiter zu gehen, und zu behaupten, daß der Adel ein Institut der Menschheit sei. zu'behauptm, daß der Adel da sci. um den Menschen erbabene Vorbilder der Seelenentwickclung aufzustellen, das kann nur einem Gemüthe möglich seyn, welches noch in mittelalterlicher, kindlicher Pietät gefangen ist, uud diese Pietät wollen wir nicht stören, sie läßt sich auch nicht stören. Allerdings ist der Adel ein Institut der Menschheit, insoferne nämlich, als er ein Produkt der menschlichen Eitelkeit ist, und insoferne er wirklich aus der gesammten Menschheit kommt. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht. Ich lebte lange Zeit in einer Republik, wo Jeder, der das Bürger-recht erhalten wollte, wenn er vom Adel war, ausdrücklich darauf verzichten mußte, und den-noch befindet sich in dieser Republik eine er-clusirc Aristokratie. Ich kenne ein Land. wo die Bauern so sehr aristokratischen Sinnes sind, daß ein Bauer, der 4 Pserde besitzt, nicht einmal im Wirthshaus am Tische mit cine.n Bauern sitzt, der nur 2 hat. Insofern ist der Adel ein Institut der Menschheit, ein Beweis der Menschenschwäche. Indem wir aber dieses anerkennen, wollen wir dadurch den Adel nicht gesetzlich stützen, denn dieß wäre ein Verbrechen gegen diese hohen Ideen der Menschheit, die uns in erhabenen Vo^ bildcrn, mögen sie nun aus dem Adels-, Bürger - oder Bauerustaude seyn, vorschweben, und die Richtschnur unseres Handels vorzeichnen; wir geben in dieser Erkenntniß zu, daß der Adel in der Geschichte seine Begründung habe, und aus derselben nicht ge- 75 löscht werden kann, daß er aber in einrm freien Staate eine Unmöglichkeit ist und seyn muß. In dieser Erkenntniß habe ich und meine politischen Freunde das Minoritätsvo-lum, welches von den « Männern des Constitutions-Ausschuffes gestellt worden ist, zu dem nnsrigen gemacht, nicht um aus den Adel einen Streich zu führen, wie ciner der Herrn Redner gestern bemerkte — wir sind zu stolz, um in unserer Sicherheit auf deu Adel einen bösen Streich führen zu wollen; sondern nur deßhalb, weil wir es für unumgänglich nothwendig, weil wir es für eine gänzlich unabweisbare Consequcnz des Satzes halten, welche selbst die Redner, die für die Beibehaltung der Adelstitel gesprochen haben, anerkannt haben. Denn, wenn wir obenan sagen: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." und dauu: „Alle Standesvorrechte sind aufgehoben," und wenn wir dann dennoch, wie so viele andere Redner vor mir gethan haben, die Adelsbezeichmmgeu, Titel und Wappen beibehalten wollen, so sprechen wir offenbar einen Unsinn aus, oder wir widersprechen dein von uus selbst anerkannten und ausgestellten Grundsatze; denn sind diese Titel wirklich gar keine Vorrechte, so haben sie auch keine Wesenheit, wie kann man dann dem Staate zu-nmtheu wollen, daß er dieses Spielzeug gewisser Famlüeu gesetzlich anerkennen uud aufrecht erhalten soll? - Sind sie nicht Spielzeuge, sind sie wirkliche Vorzüge gewisser Geschlechter , also Ehrcnstandesvorrechte, dann widersprechen sie, wenn sie aufrecht erhalten werden, dein oben ausgestellten Grundsatze, der von Niemanden angefochten worden ist: „Alle Standesvorrechte sind abgeschafft, vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Das ist so sehr gewiß, daß man sich, wcnn nicht eben so viele Vertheidiger für die Beibehaltung der Adelsbezeichmmgcn aufgetreten wären, wirklich mit denl Satze: „Alle Standesvorrechtc sind abgeschasst" — begnügen könnte, weil es ganz klar ist, daß die Ehrenrechte, diese Titel und Wappen und sonstigen Auszeichuungcn, wenn sie als solche gesetzlich anerkannt werden, wie sie bigher anerkannt worden sind, wirkliche Standesvorrechtc, wcnn auch uur der Ehre nach, nicht in materieller Beziehung sind. Man könnte sich also. meine ich, begnügen, zu sa-aen: „Alle Standesvol rechte sind abgeschafft," — denn auch die Adclsbezeichnungen sind in diesem Satze enthalten. Allein, weil bisher so viele beredte, scharfsinnige Redner aufgetreten sind. die Sie beschworen haben, die Adelsbezeichnungen als ein stattliches, als ein Politisches Institut ausrecht zu erhalten. dadurch fühlt man sich benötbigct, ausdrücklich auszuspvcchen, daß die Adelsbczcichnungen, dlese politische Auszeichnung, diese 'staatliche Hnerrennnug nicht mehr bestehen können. Die ^ ^ ' ?l ""' die für die Beibehaltung ^'/,,f'" haben, h.ben Ilmen fortwäbre,» 35^^.'"^""^". ^nn es heißt, am 0M " ""deren Staatsbürgern gleich ßlstM. Allem mdem sie diesen Satz aus-Iprachen, haben sie einen Wid. spruch angesprochen; d.e wirkliche Meichst^g des Adcis mtt den anderen dlg zuerst damit beglnnm daß der Adel aufhöre Adel zu ^ehn, allem ihu als Adel deu anderen Staatsbürgern gleichstellen, ist cm Widerspruch. Der Adel ist eben eine Auszeichnung vor allen anderen Staatsbürgern wie kann man da sagen: ich stelle den Adel allen Andern gleich, aber lasse ihn Adel seyn. Allein, weil wir der geschichtlichen, der socialen Nothwendigkeit, der menschlichen Schwäche und Eitelkeit, was Alles wesentlich als Product der Adelsinstitute angesehen werden muß, Rechnung tragen wollen, so haben wir uns nicht für ein Votuni erklärt, welches aus-spricht, die Amtsbezeichnungen sind verboten, es darf sich Niemand irgend eine Adelsbezeich-nung beilegen; sondern wir haben nur bebaup-M, der Staat als solcher habe keine Rücksicht darauf zu nehmen, habe sie nicht anzncrken. "en, zu beschützen, sie sind für ihn eine gleich-lliltige Sache. Dadurch ist, wie es schon er- wähnt worden ist, Niemand benommen, seine alten Titel, die sich bei vielen Familien, wer wird das läugnrn, an sel'r großartige (Erinnerungen küpfen, fortzuführen. Man bat dagegen eingewendet, daß dieses ein Widerspruch sei, eine Halbheit, ein lunter dem Verge Halten, denn wenn der Staat diese Titel nicht anerkennt, so seien sie nicht, so eristiren sie nicht, wenn er sie nicht beschützt. Das ist nicht richtig, wir haben ähnliche Beispiele im Leben, die Zeugniß geben von der menschlichen Schwäche, die ich als Hauptquelle des Adclsinstitutes hauptsächlich bezeichne. Wir wissen es ja, daß es in Oesterreich zur Sitte oder vielmehr zur Unsitte geworden ist, daß man sich, wie ein verehrtes Mitglied sich ausdrückte, „vonisirtc" ; die Behörden haben das gewußt, es ist geschehen auf Briefen, es ba< sich säst in den amtlichen Styl eingeschlichen, jedem honetten Menschen das „von" zu geben. Der Staat hat daraus keine Rücksicht genommen, er hat es nickt erlaubt, und nicht vcr^ bothen. Ja noch mehr. es bestehen Institute in Oesterreich, und namentlich in Mailand eriftirt ein solches, wo man um eine bestimmte Summe sich ein Wappen alls heben lassen kann. Jeder bürgerliche Mann bekommt nach seinen, Namen lautend ein WaPvcnzeichcn.Ich weiß mich zu erinnern, daß dieses lächerliche Institut von sehr vielen Menschen benützt worden ist, viele Bürger und Banern führen ein derartiges Wappen in ihrem Siegel. Der Staat hat darauf keine Rücksicht genommen, es ist eine für ihn gleichgiltige Erscheinung gewesen. So und nicht anders, obwohl ich dcn Unterschied zwischen diesen« und dein wirklichem Adel anerkenne, so, sage ich, und nicht anders müssen sofort die Adrlsbezeichmmqen lediglich gleichgiltig für den Staat, als nicht vorhanden betrachtet werden. Er hat sie weder zu schützen noch z-; kräftigen, er verbietet sic auch nicht, weil er nicht in die Erinnerungen, in das Familienleben eingreifen will, weil er auch der menschlichen Schwäche und Eitelkeit il,ren Ranm gestatten will, so weit es deu Staatszwccken »licht entgegen' ist. So ist es also durchaus keine Halbheit, wenn wir dieses Amrndement allfstellen, und ich müßte mich sehr dagegen verwahren, wenn die Redner, die dieses ausgcsprocheu haben, auf uns etwa den Vorwurf schleudern wollten, als hätten wir nicht den Muth, zu sagen: „Der Adel soll getilgt werden." Wir haben die volle Ueberzeugung, daß es gescheben wird, daß es mit der Zeit von selbst geschehen soll nnd geschehen wird. Wir sind aber auf der anderen Seite so practisch, so nachsichtig, und so einsichtig in die menschlichen Eigenschaften, daß wir es Niemand verwehreu wollen, wcuu er seine Titel fortführt, nur soll er uicht verlangen, auch nur einen Ehrenvorzng vor Anderen im Staate zu haben. — Es haben sich die Redner dagegen wesentlich nur auf dcn Standpunkt gestellt, der fast eine Drohung iu sich faßt. Der Abg. Helfcrt hat darauf hiugcwic-sen — es wurde schon vom Abg. Vrestcl erwähnt — daß wir auf keiuen Dank, sondern auf Uuwilleu im Volke rechnen müssen, wcnn wir den Adel dergestalt abschaffen; denn die Bewohner der Städte knüpften uud knüpfen an die Eristcnz des Adels die Erinnernng ^an sehr reiche Erwerbsquelle«, und würden sich sebr gekränkt fühlen, wenn der Adel dadurch etwa aus dcm Staate vertrieben würde u. s. w. Ich bedaure von Herzen, daß ein so geistreiches Mitglied, wie der Herr Abg. Helfert,diesen Grnndsatz ausgesprochen, und ihn als Motiv geltend gemacht hat gegen eine Maßregel, die vom Standpunkte der Klugheit, des Rechtes als eine nothwendige erscheint. Denn wenn man auch zugibt, es würde ein materieller Nachtbeil daraus entstehen, es würde das Spießbürgcrthum einen Verlust erleiden, — wenn man auf diese Gründe Rücksicht nebmcn wollte, und in früheren Zeiten Rücksicht genommen hätte, da hätte nie eine Reform durchgeführt werden können, dann bätte man auch die Buchdruckerkunst uie einführen dürfen, weil Alle, welche Bücher abschrieben, brotlos ge- worden sind. Es ist schon vom Abg. Brestel bemerkt worden, daß dieß ein irriger Einwand ist; er hätte vielleicht da geltend gemacht werben können, wo es sich darum bandelte, die Roboc, den Z.'bent und die Giebigleiten ans ;ubeben, da hätte ein solcher Einwand Grund gehabt, als Vorwand wenigstens — dort wnr-oe er meines Wissens nicht geltend gemacht; l)icr, wo es sich bloß um Titel hanvelt, ist er völlig nicht am Platze. Man hat ferner gesagt, daß der Adel durch diese Maßregel >mr uoch erclusivcr gemacht würde. Derselbe Abg. Hclfert hat auch zum Beispiele an^ führt, daß Religionsgcsellschaften, welch'.' in, Staate nur geduldet, unter Beschränkungen geduldet werden, ein desto kräftigeres Leben im )nnern entwickeln. Der Abg. Gaffer hat an--geführt, wir werden dieWürdc des Adels nur noch erhöhen; gerade dadurch, daß er so abgeschlossen und unzugänglich wird, wird er in ciner größeren Würde und Heiligkeit erschein nen. Nun bcmerkc ich vor allem anderen. 5aß es mir sehr sonderbar vorkommt, daßdie^ jcnigcn beiden Herren, welche gehen unseren Antrag so angelegentlich gesprocken haben, zwei Gründe anführen, die eigentlich für sie als Freunde der Adelsbezeichnungen gerade vom größten Nutzen ftvn können, denn, wenn durch unsere Verfügung der Adel, der. sowie vernünftige und einsichtsvolle Adelige selbst gestehen, bisher wirklich kein sehr regsames, kräftiges und schöngeistiges Leben entfaltet bat. —- wenn er nun durch unsere Maßregel dazu gebracht werden wird, ein kräftiges Leben zu entwickeln, so geschieht dadurch dem Adel eine Wohlthat (Beifall), und wie derselbe Abg. Lasser glaubt, daß es bei vieleu Menschen da^ hin kommen wird, daß. wen.i nnr noch wenige Adclssamilien übrig seyn werden, gerade diese mit desto größerer Ehrfurcht werden angesehen werden, so sollte der Abg. Lasser uns gerade beschwören, wir sollen unser Amende^ mcnt durchsetzen, damit der Adel auf diese Weift verherrlicht werde. (Heiterkeit.) Allein es ist noch weiter gegangen worden. in einer Weise, die mit aller Entschiedenheit zurückge^ wiesen werden mnß. im Interesse des Adels selbst. (5s wnrdc nämlich immer darauf hingewiesen , der Adel werde sich zu einer Reac-tion erheben, es wurde uns förmlich gedroht damit — es wird dieß überhaupt jetzt Sitte in nnscrer Reichsversammlung, daß bei einem jeden wichtigen Paragraph, der ein wahrhaft demokratisches Princip enthält, derlei freund-liche Aussichten eröffnet werden. (Heiterkeit.— Großer Beifall.) Allein hier ist dieß wirklich vou dcn Gegnern unseres Antrages in fthr unkluger und wahrhaft tactloser Weise anqe-wendet worden. Sie wollen uns dahin ver^ mögen, für den Adel güustigcr zu stimmen, und gebrauchen dazu das Mittel, zu sagen.' daß. wofern wir das nicht thun würden, der Adel offenbar als Nebel gegen den constituiren-den Reichstag auftreten würde. (Bravo.) Wenn das ein Motiv seyn soll. irgend etwas zu thun, so müßten entweder wir unedel seyn, oder die Gegner geben zu, das; der Adel unedel wäre. Es ist allerdings, wie ich schon erwähnt babe, in dem jetzigen Augenblicke nicht unpractisch, einen besorgten Blick anf die Ädelsmacht bin-zuwerfeu. Es ist gar nicht zu bezweifeln, daß in diesem Augenblick' dieAdclsPartci scbr activ in der Geschichte Oesterreichs dasteht. Allein, soll man uns, die wir das demokratische Princip zu vertreten haben, durch diese Besorg-uiffc, durch diese Drohnngen einschüchtern, um dem demokratischen Principe untreu zu werden, dann haben wir die Kraft diesesPrin-cipcs nie wahrhast gefühlt, dann sollten wir damit beginnen, daß wir dic ganze Leitung der Geschicke Oesterreichs in die Hände des Adels zurückgeben, und die Erklärung abgeben: wir sind nicht fähig dazu, freie Völker zu vertreten. (Bravo.) Wenn wir aber consequent bei unserem Principe beharren, consequent demselben gemäß nnsere Beschlüsse fassen, und daw mwl vergessen, was ich an, Eingänge "lemcr^neoe hervorgehoben habe, den Adel nachzuahm^ dann werden wir auch siegreich dastehen, denn Beilage zum Amtsblatt der Laibacher Zeitung, 1349. 2» 76 diejenigen, welck? mit Bitterkeit auf die große Laufballn des Adels zurückblieben, und ibm seine Sünden und Verbrechen vorhalten, die vergessen, daß er nie fo geworden wäre, nie hätte so werden können ohne die Wegwerfung der übrigen Stände. (Bravo.) Es ist ein alter Satz: der Großen Hochmuth wird sich geben, wenn nnfere Kriecherei sich gibt. (Beifall.) Das soll unser Grundsatz seyn, und dieses Bewußtseyn müssen wir den Drohungen entgegenstellen. Eine andere Lehre müssen wir aus dem Beispiele, das uns der Adel gibt, entnehmen, wir sollen von den Aristokraten lernen, richtig zusammenzuhalten; das haben die Aristokraten von jeker verstanden, und deßhalb haben sie so lange geherrscht, und das haben die Demokraten niemals verstanden, und deßhalb haben sie nie geherrscht. (Großer Vci-sall.) Die Aristokratie, die sich jetzt wieder der Oberleitung der Geschicke Europa's, sagc ich, bemächtiget hat, versteht zu gehorchen; daher muffen auch wir gehorchen, gehorchen unseren Principien, selbst mit Aufopfe« rung rmsercr Persönlichkeit, dann wird den Demokraten der Sieg nicht entgehen, wenn sich auch die Gesammt-Aristokratie als Rebell gegen uusere Beschlüsse erheben würde: (Beifall.) Sollte aber wider Vermuthen nicht uu-ser Amendement. sondern der Satz des Paragraphen selbst zur Annahme kommen: „Alle Standcsvorrechte. auch die des Adels, sind abgeschafft/' dann würde ich mich selbst sür die Auslassung der Worte: „auch die des Adels" aussprecheu, weil es mir wirklich so erscheint, daß eine gesetzgebende Kammer, die im rechten Bewußtseyn ihrer Kraft und Würde ist, die° sen Zusatz nicht zu machen hat. weil dieser Zusatz, um die Sache scherzhaft zu nehmen, einen Widerspruch in sich enthält, denn es heißt: „Alle Standcsvorrcchtc sind ausgehoben", zu gleicher Zeit wird gerade dem Arcl ein nicht angenehmes Vorrecht eingeräumt, nämlich daß er allein unter allen den Berechtigten ausdrücklich seiner Standesvorrechte entlediget werde. Nun gehe ich zu dem Theile des 8- über, der von der Ausschließung der Ausländer vom Eintritt im Civll- und Militärdienste spricht. Ich habe das Amendemcnt gestellt: „Ausländer als solche," von d5r Voraussetzung ausgehend, daß Jeder, der in österreichische Dienste treten will, es nicht als etwas Vorübergehendes betrachte, den österreichischen Staatsdienst nicht als einen Durchgangspunkt, als ein Zerstreuuugsmittel aus kurze Zeit betrachte, sondern wenn er in unsere Dienste tritt, soll er Oesterreich als sein Vaterland anerkennen und unser Staatsbürger werden. Allein es haben mich die Reden, die von mehreren Seiten gehalten wurden, cines Besseren belehrt, und ich ziehe daher dicfts mein Amendemcnt zurück, und werde mich irgend einem anschließen, welches den Grundsatz im Allgemeinen ausspricht, daß Ausnahmen a/stattet werden können und gestattet werden sollen, namentlich in dieser Rücksicht. — Bei dieser Gelegenheit muß ich auf das eingehen, was der Herr Kriegsminister als Motiv hervorgehoben hat, um uns 4u bestimmen, Ausnahmen zu gestatten. Er hat auf die Marine dingewicsen, und dabei eine Wahrheit ausgesprochen, welche von aufricktigm Patrioten schon viel früher ausgesprochen worden ist, die lcider damals durchaus nicht berücksichtiget, sondern mit Spott und Hohn zurückgewiesen wurde: denn es wa,- Regel in Oesterreich ge-worden, zu sagen, Oesterreich brauche keine Marine, wir, lesen es in statistischen Lehrbüchern, welche für Oesterreich geschrieben sind. daß Oesterreich nur eine so große Marine b.Ut. um die Küfteu zu schützen, und den Küstenhandel zu decken. Die neuesten Ereignisse haben aber einigermaßen dargethan, daß, wenn Oesterreich eine Großmacht darstellen soll. und wo sich in dcm Mittelmecrc so große neue Entwicklung.',: in der Völkcrgcfchichte offenbar ' vorbereitn, wenn es cinc kräftige Noll? ,» len soll, es einc Marine baben müsse. Es ist sehr erfreulich, das vom Ministerium selbst anerkannt zu sehen, aber nicht sehr erfreulich, es aus dcm Munde eines Ministers zu hören, und dieß in einem Augenblicke, wo uns Allen so innig daran gelegen seyn muß, den Bruch, ocr zwischen Oesterreich und Italieu besteht, friedlich und human ausgeglichen zu sehen; ich sage, in einem solchen Augenblicke war es nicht erfreulich zu hören, daß ein Minister die öffentliche Erklärung abgibt, man müsse eine Marine schaffen, die nicht italienisch sei, das heißt, dcr man Vertrauen schenken könne. Ein solches öffentlich ausgesprochenes Wort von Seite des Ministeriums kann meines Erachtens durchaus nicht günstig auf die Besänftigung und Versöbnuug dcr Gemüther in Italien einwirken, und ich kann mir nicht denken, daß uusere Minister die Absicht hegen, daß sie die verschiedenen Länder, Italien, Ungarn u. s. f. nicht lieber auf dem Wege der friedlichen Vcr-föhnung, sondern vielleicht nur durch einige Belagerungszustände bei Oesterreich erhalten wollen. Ich hätte gewünscht im Interesse des Ministeriums, daß dieser Ausdruck von einem Minister nicht gefallen wäre: selbst wenn dieser Gedanke gehegt worden wäre, hätte man doch die Regel sesthalten sollen, man sei nicht verpflichtet, in jedem Augeublicke das zu sagen, was nan denkt. — Allein er ist ausgc^ sprochen worden, und vaher erwiedere ich darauf: wenn inan Italien, das heißt die Bänder am adriatiscbcn Meere, die nun einmal vorherrschend oder größtcntheils italienisch sind, bei Oesterreich erhalten will, so wird man sie nicht dadurch erhalten, wenn inan vielleicht eine Marine dort schafft, die durchaus mit anderer Mannschaft ausgerüstet ist, als mit Italienern, man wird sich vielmehr bemühen müssen, für jene Länder und Völker auch eine Verfassung und freie Institutionen zu geben, daß sie Mit voller Innigkeit und voller Aufrichtigkeit zu Oesterreich gehören wcrdcn; man wird ihnen auch Schisse anvertrauen können, die Treue Oesterreichs wird daher auch auf ossenev See nicht zu Grunde gehen. Es ist schon erwähnt worden, daß wir gerade in jenem Küstenstriche Dalmaticus ganz ausgezeichnete Kräfte für sine künftige Marine haben, nur nnisscn wir in dieser Beziehung nicht Dal-maticn langer vernachlässigen, so wie mau es leider fast in allen Beziehungen bisher vernachlässigt hat, mau muß daran denken, und das Ministerium, wenn cs sich auf dein großen Standpunkte der Politik feststellen will, muß bedenken, daß diefc lange Küste dort hinunter nicht so blindlings und ganz zufällig zn Oesterreich gehöre, sondern daß diese schmale Küste eine große Bestimmung hat, der gemäß sie in den Seestädten D^lmatirns ein Leben entwickeln soll, daß die große Zukunft, welche d^'sem Lande durch die geographische Vage gegeben ist, in Erfüllung gshen könne. Gevadc in Betreff der Marine gebe ich ;u, daß wir Ausländer brauchen werden, nur erlaube ich mir iv.itz Ministerium aufmerksam zu machen, daß c? nicht vielleicht bei dieser Maßregel aus dem Regen unter die Traufe komme, daß es ver österreichischen Marine nicht etwa so ergehe, wie es dcr preußischen Marine unter dem großen Ehurfülsien gegangen ist. der auch eine Marine einrichten wollte, und da in seinen Küstenländern nicht die tauglichen Kräfte zu finden waren, so nahm er deßhalb Holländer in ftinc Dienste. Das Resultat war, daß end-lich die gesammte preußische Marine nnd auch die Eolonien in Afrika den Holländern ciqen-thümlich wurden, und zuletzt dcr Churfürst nichts davon hatte, als daß ihm eine kleine Summc Ducaten ausgezahlt und 12 Neger, sclaven überlassen wurden. Das war das Resultat der ganzen großartigen preußischen Marine. Es ist festzuhalten, und ich wünschte, vaß cs auch das Ministerium festhielte, daß wir eben geschickte Seeleute nur von wirklichen Seemächten bekommen kö.mcn, und dann wird das Ministerium einsehen, daß es keiner der bestehenden Seemächte wünschcns-wcrth lmd in ihrem Interesse licgrnd erscheinen könne, daß eine neue Seemacht bestehe: wir müssen daher sehr auf unserer Huth seyn, damit wir. nicht duvch Aeizichung fremder Of ficiere eine Marine bekommen, auf die wir uns noch weniger verlassen könnten, als auf unsere jetzige. In Betreff der öffentlichen Lehranstalten wurde ein besonderes Amendement gestellt, man wünschte, es soll in der Constitutions-Urkanrc ausgesprochen werden, da« für höhere Lehranstalten Ausländer zugelassen werden. Ick wünsche dieses selbst, weil ich von dcr Ansicht ausqehc, die Wissenschaft und Kunst sei ein Eigenthum der Menschheit nnd nicht eines Volkes, wcil ich das Bedürfniß einsehe, daß auch für manche Untcrrichtszweige Oesterreichs fremde Kräfte werden nöthig seyn; allein dennoch wäre ich dagegen, daß man dieses in dcr Constitutions-Urkunde ausspreche, daß man dadurch auf sehr lauge — und ich hoffe, lange wird cs seyn, daß unsere Constitution dauert — ein officielles Armuthszeugniß ausstelle. Ich bin daher nur für solche Amendements, die ohne Aufzählung cines einzelnen Faches Ausnahmen gestatten. Allerdings wird auch da wieder der .Regierung zugerusen werden müssen, sie soll sich bemühen, nicht so gar hinter Rußland zurückzubleiben, denn bekanntlich war Oesterreich in dieser Beziehung geringer geachtet, als selbst Rußland, denn aus die Universal ^u Dorpat sind Ausländer, und auch immer deutsche Gelehrte als Proses-sorcn hmgegangen. Von Oesterreich aber wissen wir, daß man — unter den, früheren Systeme - cincu deutschen Chemiker nach Oesterreich rufen wollte, und er hat es nicht für angemessen gehalten, an die Universität nach Wien zu gehen, nnd überhaupt warm die Universitäten Oesterreichs bisher für die Gelehrten ein Gegenstand des Schreckens und der Verachtung. Man wird in dieser Hinsicht am besten wirken, wenn man ein recht freisinniges Untcrrichlsw^scn cinsührt, dann werden sich auch im Inlandc Kräfte dazu finden. Ich komme zu d?m letzten Absitze: „Zu öffentlichen Auszeichnungen odcr Bclohnungeu berechtigt nur das persönliche Verdienst, keine Auszeichuung ist verblich." Es ist nichts Wesentliches gegen viesc Sätzc eingewendet worden, nur wollten einige Redner die Vererb-lichkcit solcher Auszeichnungen consequent mit ihren Ansichten über Adclötitcl. Allein ein Bedenken, welches ich habe, und welches hier uoch nicht erwähnt wurde, und es doch sollte, will ich hicr auKspiechen. Es sind unter diesen öffentlichen Auszeichnungen die Orden verstanden , nnd ich muß nun gleich meine Ueberzeugung dahin ansspicchl'n, daß ich noch viel eher die erblichen Aoclstitcl in einem Zusammen^ hange mit irgend einem großen geschichtlichen Familicncreigniisc begreife, und dcr Würde eines Menschen m:d mil's Mannes angemessener smde, alo dir,es gerade so kindische Spiel, sich Sterne und Knuze an die Brust zu hängen, um gewißermassen allen Menschen in die Augen zu fallen, daß sic glauben.' man sei ein ausgezelchncter und vnnchmcr Mensch. Ich will nicht daraus eingehen und läugnen. daß es Verdienstorden gebe, deren Mitglieder wirklich achtunqs- nuv rubmeswertlic Menschen si"o: ich^ würde mich wirklich selbst verdammen müi>en, wenn ich gegen unseren There-sienorden anftrcten würde, aber sagen muß ich doch jedenfalls, daß e^ selbst vor dem ausgi" ;eichnttsten Menschen cine große Schwäche ist. wenn cr die Erinnerung daran, daß er sich einni.il irgendwo im Interesse d<-3 Staates oder dcr Menschheit ausgezeichnet hat, wcnn er die Erinnerung daran durch ein solches Zci-cken aller Welt in jedem Augenblicke kundge-bcn will. In dicscr Beziehung Ware es wün-schenswerth gewesen, die Orden entweder gänzlich abzuschaffen, oder doch sehr zu beschränken, und weil ich schon im Verlaufe meiner Rede mehrmal meine Nachsicht mit menschlicher Schwäche bekannt habe, so will ich auch kein besonderes Amendcmcnt in dieser Hinsicht stellen, nur will ich einem Herrn Redner von gestern, dcr für die Beibehaltung der Adelsbezeicknun-gcn einen Spruch des großen Goethe angeführt hat, welcher ungefähr lantct: „Erwirb dir durch eigenes Verdienst, was du »rerbt hast," — diesem Redner will ich eine Ansicht cbw 77 dieses großen Goethe über die Orden mittheilen. Als man ihm den Vorwurf machte, daß er auck Orden trüge, sagte er: Die Orden haben etwas sehr s.utcs, man kann, wenn man einen solchen Stern anf i^er Brust !'at, durch ein Gedränge kommen, ohne die Ellbogen brauchen zu müssen. (Heiterkeit.) Dadurch glaube ich, ist von einem großen Geiste, der gestern hier als Autorität citirt worden, ein sehr treffendes Urtheil über das Wesen der Orden ausgesprochen worden, und so lange es nur noch Menschen geben wird, die vor einem solcken Orden soviel Respect haben, daß sie ihm aus dem Wege geben, mehr als vor Rippenstößen, so lang? mögen sie in Gottes' namen besteben. (Großer anhaltender Beifall.) Präs. Der Herr Abg. Borrosch hat das Wort. , Abg. Vorrosch. Es ist mir gemäß meiner unabhängigen Neberzeugung dieselbe unangenehme Aufgabe bei 8- 3 geworden, wie einst früher bei der Entsckädigungssrage, man macht es gewöhnlich, wenn man den vermittelnden, versöhnenden Weg einschlägt, keiner Partei Recht, darf aber dem keine Rechnung tragen. (5s erwähnte gestern ein Redner, der Adel so? nickt mehr zeitgemäß, ich glaube, er war eigentlich nie zeitgemäß, sondern nnr dnrch die Geistesverfinsterung in den barbarischen Jahrhunderten wurde damals die Zeit adelsgemäß. Er hat sich in der Vergangenheit entwickelt, und steht nun da als ein Gewordenes, ^ch srage nun, müssen wir, um deu Grundsätzen einer dcmocratischen Monarchie getreu zu bleiben, ihuen alleu in der schärfsten Konsequenz Geltung verschaffen? Ich glaube, nein! Dagegen werde ich jedesmal ein Princip, wenn es zugleich die Lebensbedingung dessen enthält, was es ausspricht, bis zum Aeußmten vertheidigen. Gin solches Princip war mir und t»l»'ibt mir der t. H. dieser Grundrechte, denn er ist der göttliche, vernunftrcchtliche Urquell aller Volksfreiheit, den ich ausgesprochen wissen will, um ihn als lebendiges Bewußtseyn in den Herzen der Regirten, nnd als mahnendes Gewissen in den Gemüthern der Regierenden immer wack zu erhalten. Bei der vorliegenden Frage finde ich, daß wir, wie in so vielem Andern, auf gegebene Verhältnisse Rücksicht nehmen müssen. Ich wünsche so viel edlen Frciheitsstolz, um auch nicbt den Anschein einer kleinlichen Gehässigkeit aus uns zu laden, ich wünsche aber auch so viel edle Freiheitsliebe, um in dieser Liebe Raum zu finden für weise Schonung und für Vil-ligkeitsgcsühl. Die Vorrechte sind aufgehoben, "och immer aber bestehen Rechte. Solche Rechte uun, die Niemanden beeinträchtigen, s"hle ich mich nicht für verpflichtet, sofort für aurgehoben zu erklären, sondern überlasse iln "!^es Erlösch,.. ,,, .^, Der Adel ist. ^naft.^ ^ ^'".^ ""^ theils ein ursprünglich VrNn^l^^/'^daler tbeils ein Geldadel, ein Elches Recht besteht für die n-st bezeichnete Kathegori/des A ! s welch ,'ch ledoch von den übrigen Elass n stre^ad' gränzte, m dem EbenbürtiHsr ch^ nit souveränen Häusern, und zwar aewU,rlei,'t<-t durch staatsrechtliche Verträge. Aus dem " welches ich hier vertrete, und das ich mein zweites Vaterland nennen zu dürfen, mir zur Ehre rechne, will ich nur einige Geschlechter in dieser Beziehung namhaft machen: Auer-sperg, Collorcvo, Czcrnin, Lobkowitz, Schwarzenberg, Dietrichstein, Schonborn, Sternbcrg, Taris n. s. w. Nun hat man gesagt, wir haben die Reaction zu fürchten, wenn wir gegen hie noch bestehenden materiellen Vorrechte ankämpften. Ich glaube jedoch, wir sind leider bereits so ziemlich in einer etwas stark reactionärcn Periode, nur schreibe ich jede Reaction, wie schon gestern bemerkt, nicht einem Stande allein zu, sondern ich betrachte sie bloß als die Verkörperung der alten Zeit, die in millionfach verletzten Interessen sich gel< tend macht, und zum Theile aus blinder Selbstsucht, zum Theile auK verzeihlichen Vorur- theilen für jene Interessen gegen die neue Zeit ankämpft. Es wnroe uns gesagt: wenn Ibr glanbt, daß der Adel matt streiten werde sür seine materiellen Vorrechte, so wevdct ^br ilm sogar beleidigen, wenn Ihr ibm zutraut, er werde um bloßer überflüssiger Titel willen! eine solche Reaction beginnen; das glaube ich nuu nicht. Es adelt den Menschen, daß er oft weit eher für seine Ideen, für seine Gefühle, für Sympathien, ^a sür Vorunbeilc mit aller Entschiedenheit den leidenschaftlichsten Kampf eingeht, und Ailes dafür hin-opfert, als gerade für bloß materielle Interessen, und es gilt dieß nicht minder für die Aristokratie, als anch für die Demokratie, die wahrlich nicht immer den wirklichen Interessen oie gebührende Rechnung trug, sondern sich sehr oft verblntete für eine rein theorische (Konsequenz-Liebhaberei. — Daß es nicht ganz gleichgültig sei, was an geschichtlichen Familien-erinnerungcn in äußeren Merkmalen ausgesprochen und dadurch einer alten Familie eigen ist, daß hieraus auck sogar Familien-Rechte begründet sind, darüber glanbe ich kann kein Streit obwalten, und wenn wir mm diese Erinnerungen, Merkmale und Rechte mit gc^ bührender Schonung der Zeit selber überlassen, so bin ich überzeugt, wir werden erreichen, was endlich erreicht werden mns;. ohne uns den Vorwurf machen zu müssen, vielleicht durch eiu allzn schroffes Auftreten gegcn minder Wesentliches den Widerstand der Erbitte-rung hervorgerufen zu haben. Ich bin überzeugt, es wird sich bei uns zufolge der nächsten Wirkung einer wahrhaft freisinnigen Verfassung bald anch zur Freiheits-^iebc eine ibr entsprechende Gesinnung gesellen, wie sie sreien Männern ziemt. Wirv uns diese erst mehr durchdrungen haben, dann, meine Herren, wird ein großer Theil des Adels freiwillig seine noch übrigen Titel nnd Auszeichnungen, nicht eben als „ein Opfer auf dem Altare des Vaterlandes niederlegen, sondern sich ihrer entäußern als eines ihm entgegentretenden Hindernisses in der Erwerbung des Volksvertrancns und in dem freien Sichbc-theiligenkönnen an staatsbürgerlicher Thätigkeit, und Viele dürften es dann auch edle» finden, ihre Achtung für die reine Menschenwürde zu bewähren, indem sie es vorziehen als Freie nntcr Freien zu weilen mit Per zichtlcistung anf jede sonstige Unterscheidung idurch Unwesentliches. Es hieß: „Wir er-lweisen dem Adel dadurch einen großen Dienst;" den wenigen, etwa höchstens einigen hundert !Familicn, die ich ftüher bezeichnete, wahrlich keinen, sie werden in socialer Geltung jedenfalls fortbestehen; sie gewinnen nichts dadurch sie verlieren auch nichts dabei, denn sie sind ohnehin scbars abgesondert von dem übrigen Adel: diesem jedoch erwiesen wir allerdings zusolge meines Amendements. einen Dienst und zwar einen sehr großen, während wir selbst onrchaus nicht benachtheiligt sind. Indem der Staat aufhört, eine Sinecure für den verarmten Adel zu seyn, wird uus Allen Go rechtigkcit und diesem zugleich eine wahre Wohlthat erwiesen, denn es gibt kein bcdaucrus-wcrtbercs Proletariat, als das Adelsproletariat. Bisher waren Tausende von ihnen verhindert, den Adelstitcl als eine ^ast von sich weg zu werfen, weil sie es sich zu einem Gewisjens vorwürfe hätten machen müssen, vielleicht ihren Söhnen oder Enkeln für den möglichen Glücks-fall des Wiederemporkommens jene wichtigen materiellen Vorrechte vergeben zu haben, welche mit dem Adelstitcl bisher durch unsere Staats-institntionen verknüpft waren. Fällt nun dieser Grnnd hinweg, so wird kein solcher Adeliger Anstand nehmen, uumittelbar sich zu verschmelzen mit der übrigen freien Staatsbürgerschaft. ^- Ich will nicht näher darauf eingeben, daß der Herr Abgeordnete für Tachau einen derartigen Verjohnungs - und Vermittlungswea. als eine halbe und darum verwerfliche Maß-regel tadelte. Es ist theilweise daranf schon von srühcrcn Rednern erwiedert worden, aber auch mich hat jene Aeußerung schmerzlich berührt; sie klingt wie eine Auffordernng an den Reichstag, entweder stillschweigend alle Konsequenzen der Reaction zuzugeben, oder diese gleichsam berausfordrrn zu solleu, und ich möchte jenen Redner auf das Gefährliche einer solchen Behauptuug bezüglich der in unserer Zeit neu erfundenen VercinbarungS thcorie aufmerksam machen. Als bleibende „Prärogative der Krone." wornntev jener Herr Abgeordnete auch die Adelsverleihung zählt, kenne ich bloß jene principiellen, wie sie nur einer dem Begriffe nach rein aufgefaßten konstitutionellen Monarchie eigen sevn können, nämlich das Prärogativ der Krone zur Ernennung der obersten Befehlshaber in der Armee nnd zur Verleihung der höchsten Aemter in der Eivilgewalt, mit Ausnahme d<>r richter lichen Sphäre, ferner der freien Wahl der verantwortlichen Räthe der Krone, das scköne Vorrecht der Gnade uud das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließeu. Alle anderen Prärogative sind rein zufällige, aber nicht principielle, nnd können felbst als Regalien, wie z. V. das Münz-Regale, nur gerechtfertiget wer» den aus dein Utilitäts-Princifte. weil es aus politischeu oder nationalöconomifcben Rücksichten unrathsam wäre, dergleichenRegalirn freizugeben. Anf die Abfassung meines Amendemenis übergehend, kann ich mich nicht einverstanden da-mit erklären, wie der Herr Abgeordnete für Tachau meint, daß die Tertirung durchaus keiuc historischen Momente verewigen dürse; er verwechselt hier offenbar die Paragraphs eines Gesetzbnches mit den Paragraphen emes Vcrfassungs-Codcr; bei jene gibt es nur gene-relle Bestimmungen, bei diesen werden immer concrete Fälle zur Berücksichtigung kommen, uud der Herr Abgeordnete zeige nur jene Ver« fassungsurtunde, die in ihrem Ausdrucke nickt zugleich den Stämvel der Zeit aufgeprägt hätte, jener Zeit, in welcher die Constitution geschaffen wurde. Wir könnten dauu consequent gar nicht sagen: „neue Aoelsbezeichnungen werden nicht mehr verliehen:" denn ist die Versa ssungsurkundc auch nnr « Tage alt, so wäre das schon ein historisch gewordener Ausdruck. Ich bleibe daher bei der Fassung meines und der übrigen Amendements, insofern sie diesem entsprechen. Uebereinstiimnend mit demselben Herrn Abgeordneten, habe ich schon früher den Beisatz: „auch die des Adels" zu den Wol-ten: „Alle Vorrechte si.w ausgehoben" wegge^ lassen, weil ich cs in der That als einen Widersprnch erachte, wenn man „alle" sagt, und dennoch einen Stand erceptionell bezeich-net. Mein zweites Amendement betrifft drn Dienst der Ausländer in unserem Eivil- und Militärwcscn. Daß sie nicht immer das Staats-bürgerrecht erwerben können, daß va Grünoe vorhanden seyn mögen, die cö ihnen bisweilen zum größten Nachtheile würden gereichen lassen, wenn sie bei einer Anstellnng, vielleicht nur für wenige Jahre, ihr einheimifches Staatsbürger echt darüber verlieren solltcn. wurde bereits ausführlich crönert; aber die Erfüllung eincrBedingung balte ich für unerläßlicb,nnd M"», daß Ausländer beim Eintritte in den Staatsdienst den Eid aufdieEonstilution sofort ablegen müssen, und wünsche überhaupt nicht, das; auch dieser Paragraph einem nachrräalichcn. in seinen Bestimmungen immer nur an concrete F.Me gebuudenen folglich willkührlicw'. Gesetze vorbehalte», bleibe Ich habe mich bereis in der Eingangsrede zu den Grundrechten d.ihin erklärt, daß die nach. träglichen Gesetze möglichst auf jene Para-graphe beschränkt werden sollen, wo die gesunde Vernunft absent diese immer gefäbrl^ chcn, leicht zur nachträglichen Ruinirnug der grundrechtlich verbürgten Freiheit führenden AuskunftZmittel gebeut. Abg. Kntfchera. Ich beantrage den Schluß der Debatte. Präs. Ich glaube, daß ver Schluß der Debatte dießmal kaum ausgesprochen werde,» dürfte, weil der frühere Beschluß auf tx-n Schlutt ver Debatte zurückgenommen worden ist mll Rücksicht auf den Umstand, daß mehrere Hel-ren ilire Anträge zu begründen wunMn. Der Abg. Borrofch hat mir zwe. Antrage übergeben, der eine lautet: „Alle Bandes- 7» Vorrechte sind aufgehoben, nene Adelsbezeichnungen können nicht mebr verliehen werden, und die bisherigen begründen keine Begünsti-gnng vor dem Gesetze." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der zweite Antrag desselben Abgeordneten lautet: „Ausländer dürfen nur aus Rücksicht sür das allgemeine Beste zum Civil- und Militärdienste zugelassen werden, und müssen bei ihrem Eintritte in denselben jedenfalls den Eid auf die Constitution ablegen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht.) Ist hinreichend unterstützt. Der Herr Abg. Trojan hat das Wort. (Ruf: Ist abwesend.) Der Herr Abg. Brauner. Abg. Sz?ibel. Ich bitte um das Wort. Nachdem die Kammer kaum mehr beschlußfähig ist, nachdem mehrere Redner mit dem Scklusse der Debatte, wenn er auch beliebt werden sollte, von Begründung der Amende-ments ausgeschlossen werden, nachdem noch der Herr Berichterstatter zu sprechen bat, und die Abstimmung durch Kugelung auch angenommen worden ist, so stelle ich den Antrag, die Sitzung auszusetzen, und um 4 Uhr wie-der fortzusetzen. Abg. Podlewski. Der Petitions-Aus-fchuß ist um 4 Uhr zusammcnbcrnfen. (Ruf: Fortfahren! Fortsahren!) Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß 1. schon mehrere Aussckußsitzungen angeordnet sind, 2. daß zur Anhörung der Debatte und Fortsetzung derselben, nicht die Anzahl von 192 Mitgliedern nothwendig ist, sondern daß 18N Herren zureichen. Ich glaube, die Anzahl von 130 dürfte anwesend seyn. 3. Erlaube ich mir zu bemerken, daß noch drei Herren ihre Amendements zu begründen ba-ben werden, dann wird es sich ergeben, ob es dießfalls wünschenswertb scvn wird, den Schluß der Debatte oder den Schluß der Sitzung zu beantragen. Wünscht der Abg. Sz