Amts Blatt. 2<^- 85. Nienftag Vrn i«. Juli i«37. GsUbernial - Verlautbarungen 2- O27. (2) Nr. '^Vi53.<> r'tltatlons c Kundmachung. Die Beischaffung der für die k. k. Aerar,al-Staatsoruckcrei im Vcrw. Jahre i838 erforderlichen Papiergattungen betreffend. — Zur Elchcrstcllung des Bedarfes der erforderlichen Papiergattungen für die k. k. Hof« und Aera« tial-Staatsd'uckerel im Verw. Jahre i836, nnrd in Folge Hofdecrccts der k. k. allgememcn Hofkammer vom "/.^en Iun, l. I., Z. ,3«85, eme öffentliche Versteigerung am 26. Ilili d I., Vormittags um 9 Uhr bei der k. k. niedcrösinrcl-chischen Landesregierung unter nachfolgenden Bedingungen abgehalten werden: I. Die Lieferung hat sich auf nachstehende Quantitäten und Papiergattungtn zu erstrecken, wovon die Mu« sicrbögen und Ausrufsvreise von nun an im Gubermalerpedite, in den gewöhnlichen Amts-ßunden zu Jedermanns Einsicht bereit gehalten werden: 1) Kleinesordinares Druckpapier, 800 N,eß. 2) Großes ordinäres Druckpapier, /,00 Rieß. 3) Median.Druckpapier, 800 Rieß. ^) Kleines ordinäres Concept- Schreibpapier, 200 3^leß. 5) Großes ordinäres Concept, Schreibpapier, l5oo Rleß. 6) Median - Concept, Schreibpapier, 10 Rleß. 7) Klein Kanzlei-Schreibpapier, 10a Ricß. 6) Großkanzlei« Schreibpapier, 600 Rieß. 9) Klein Median, "anzlel-Schl'eibpapler, 5oo Nieß. 10) Groß-Mcdian'Kanzlci-Sckrcibpapier, 5c> Nieß. 11) ^kgal-Kanzlei-Schreibpapier, 5o Rieß. 12) Super-Regal-Kanzl^i»Schreibpapier, I^ Nicß. ^2) Imperial«Kanzlci.'Schrcibpapier,20 Rltß. ^^) Elephanten^ Ncgal-Kanzlei-Schreibpapier, 'o Rieß. i5) Negal'Kanzlei.'MaschlNpapier, H 7!'^' l6) Super-Regal-Kanzlei-Maschmpa-^ ,^io Rleß. 17) ^mperial-Kanjlei-Maschin-^/r-in Rieß. I6)Elephantcn-Negal-Kanzlei-ten3'"^^"' 5 Nicß. ,9) Breites Elephan- 2 Rieß. 20) vie,. binares inländisches Post-Schreibpa- ^l.00 Nieß. 2l) Inländisches Median Post- di.» ^^"'5o R^ß. 22) Inländisches Mc, '""'Poüschreibpapicr, 5 N.cß. 23), Klcines- "ncept-Couvenpapier, öo Nicß. 2/,) Inlä«.- dischcs Median. Frankfurter »Posipap,er, nur nach Bedarf. 25) Inländlschcs Median-Hol-länder-Postpapler, nach Bedarf. 9si) Ausländisches Median-Frankfurter-Posspaplcr, nach Bedarf. 27) Blaues Lotto.Kanzlei-Eckreibpae pier, nach Bedarf. 28) Blaues Mcdlan°Ecbrelb-papler, nach Btdarf. 29) Großes ordinäres gt« fätbics Postpapier, nach Bedarf. Zo) Gefärbtes Negal-Postpapie,r', nach Bedarf. 3l) Großes Fll,ßpap,cr, ,70 Nlcß. II. D»e Lieferung ^>at an die k. k. StaatsdluckcrcilDirection zu geschehen, und zwar in der Art, daß von der zu licfcrn übernommenen Quantität der sechste Ihcil am ersten November 16I7 auf einmahl, der hiernach noch bleibende Nest aber m gleichen monathlichen Parthien, und das Ganze längstens bis Anfangs October »836, durchaus kosten« frei abgegeben seyn muß. Hicron ist ausgenommen, die Pdplc'gattung Nr. 2, vrn welchem die Hälfte im Monate Novcmde»- l85>7, und die zweite Hälfte im Monate Dec. 1857 abzuliefern ,st. — III. Da dle k. k. Staatsdruckerei vollkommen gleichförmiges Papier bedarf, so wird von keiner der angeführten Papiergattun» gen die Lieferung in kleineren Quantitäten on verschiedene Lieferanten überlassen werdcN/UNd je» der Liefcrant,welcher eme dieser Papielgattungen zu liefern übernimmt, muß auch die ganze, als erforderlich bezeichnete Quantität übernehmen, woraus folgt, daß der Anboth eineS Lieferanten sämmtliche, oder mehrere der bezeichneten Papiergattungen liefern z-u wollen, allerdings annehmbar sep, wenn er von jeder Papiergattung auch die ganze Quantität zu liefern sich anheischig macht. — IV. Die sämmtlichen Pa-piergattungcn müssen die Höhe und Breite des Musicrbogens genau halten, von cinerlel Farbe und unvermischt seyn.-<- Der Rleß Schreibpapier muß 480 Bogen enthalten,, und alle Gattungen müssen ohne Beifügung eines Ausschusses gclltt'crt werden. — Die Schreibpapiere müsscn vorzüglich gut geleimt, in einzelnen Nießen, jldcr Nieß mit 2 Emschlagsbogcn vtl-sehen (welche jedoch zu der obigen Anzahl von H8o Bogen nicht gezählt weiden dürfen) und mtt Bln'cfadcr! gebunden; die Druckpapiere hm- ä6o gegen in gangen Bogen breit gelegt/ jeder Rieß mit einem farbigen Papier abgetheilt, zu 5 Rieß .gepackt seyn. — V. Zu dieser Versteigerung werden auch versiegelte Offerle angenommen, die spätestens den Tag uor der öffentlichen Versteigerung bei der k. f. niederösterrelchischcn Landesregierung eingegeben seyn müssen. — Am bestimmten Tage wlrd die öffentliche Versteigerung abgehalten, nach vollendeter mündlichen Versteigerung werden die schriftlichen Anböthe eröffnet / und es wlrd dem Mlndestfordernden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer, d»e Lieferung zuerkannt werden. — Wenn mehrere Anböthe gleich sind, so ^leibc der k. k. allgemeinen Hofkammer die Wahl des Erstchers vorbehalten. — Nach Abschluß des Licitalionsactes werden unter keiner Bedm. gung nachtragliche Anböthe mehr angenommen. Vl. Mlt genauer Beobachtung der aä 2 und Z festgesetzten Bestimmungen, werden mündliche Und schriftliche Anböthe auf die ganzen l^uan» titatin einzelner Papiergattungen, und auf daS -ganze Llsferungsquantum angenommen werden. v^I. Ausschuß oder unbrauchbar befundenes Papier wird v^n der Direction der k. k. Staats-druckerei nicht übernommen, und muß mit qualltatmaßigem Papier ergänzt werden. — Vlll. Derjenige, welcher die Lieferung einer ganzen Galtung übernimmt, macht sich auch verbindlich, den allfalllg/n, im Laufe des Ver« waliuilgsjahres »833 erforderlichen Mehrbedarf an dieser Gattung,um den L:cirationßpre,s zu liefern. — IX. Der Licttationsact ist für den Ersteher, welcher sich des Nückcnttsbefug, msses, und der nn §. 862 des a. b. G. B. ge« setzten Tcrmincs hiermit ausdrücklich begibt, sogleich durch die Fertigung des Licltationsproto-colles, für das k. k. Aerar aber erst durch die erfolgt? Rztlsication der k. k. allgemeinen Hof, kammer verbindlich. — Nach erfolgter Ratification vcttritt das ratlsicirte Llcltationsproto-coll die Stelle des schriftlichen Eontractes, und es ist auch das k. f. Aerar zurückzutreten nicht mehr berechtiget, weßhalb auch der Erstehcr gleich bei 0er Verstelgerungscommisslon deN classenmaßigen Contracts - Stampelbeirag bar zu erlebn hat, der ihm m dem Falle, wenn ' dlc Nanficcition nicht erfolgen sollte, sogleich zurückgestellt we,den wnd. — zollte nun der Ersteher vor oder nach erfolgtcr Ratification von seinem Anböthe zurücktreten, oder was im« mer für emen Punct der gegenwärtigen Llcita-tionsvedingnisse nicht genau erfüllen, so wird das k.k. Ncrar die Wahl haben, entweder den ' Erstehec zur Erfüllung der racificirten Llcita-Ncnsbedingungen zu verhalten, oder den zu liefern gewesenen Paplnbedarf, n?o unmer, von wem immer und um was immer für einen Preis, in oder außer dem Licitanonswege, auf Kosten und Gefahr des contractbrüchlg gewordenen Erstehers, sich liefern zu lassen, überhaupt aber alle jene Maßregeln, tne zur unaufgehalteneie Erfüllung des Contracts führen, zu ergreifen berechtiget, der contractbrüchig gewordene Ersteher hingegen verbunden seyn, den höheren Kostenaufwand, den nämlich das k. k. Aevar im Vergleiche mit den vom Ersteher angebothenen Preisen machen müsse, als auch jeden sonstigen Schaden aus seiner Caution, oder/ wenn dlvse, nicht zureichen sollte, aus seinem sämmtlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögen dem k.k. Aerar unnachsichtllch zu ersetzen; wo« gegen aber auch dem Erstcher der Rechtswegs für alle Ansprüche, die er aus dem Eontracte machen zu können glaubt, offen flehen soll. — Im Falle der Ersteher contractbrüchig, und auf seine Kosten und Gefahr eine neue Licitation ausgeschrieben werden sollte, hangt es von dem Gucbefinden der Behörde ab, die Summe zu^ bestimmen, wclche hiebei für den Ausrufspreis gelten soll, und es kann der contractbrüchlg gc« wordene Ersseher aus der Bestimmung des Aus» rilfsprelscS für keinen Fall Einwendungen gegen die Glltigkeit und die rechtlichen Folgen der, auk seine Kosten und Gefahr abgehaltenen Nelicita, tion herleiten. — X. Papierfabriken und Pae pierhandlungen haben bei ihren Antragen wb5 der ein Angeld noch eine besondere Caution zn erlegen, wohl aber werden bei der Bezahlung der ersten Lieferung 10 ^L des ganzen Kaufsch»!-llngs zur Sichecstellung des Aerars, bis zuc vollendeten Lieferung zurückbehalten werden.— Andere Eoncurrenten haben 10 ^ ihres Änbo-thes zur Sicherstellung, entweder bar oder m Staatspapleren nach dem Course des Tages, ein» zulegen. Die als Caution erlegten Staatspa-piere werden mtt dem Haftungsbande versehen, und sodann dem Eautionanten vinculirt wieder ausgefolgt. -- Xl. Die bedungene Zahlung wird von der Direction der k. k. Aerarlal-Sraats-druckere», oder, wenn es'von einem Ersteher verlangt würde, bei einem Cameral« Zahlamte in der Provinz dann geleistet werden, wenn das gelieferte Papier den contractmaßigcn Be» stimilnmgen entsprechend befunden worden ist. — XU. Die Entscheidung der k.k. allgcm. Hof-kammer über den Licttationsausschlag, wird der k.k. mcderösterreich. Regierung mit aller Be5 schleunigung bekannt gemacht, und die Ersteher werden hlevon alsogleich verständigt werden.— Von der k. k. niederösterreichischen iandesregiee rung. Wien am 2l. Ium 16I7. Tobias Rechoerger Ritter v. Rehcr 0 n, k.k. niedösterr. Rcglerungs-Secretär. H6l «reisämtliche Verlautbarungen. ^ ^ Kundmachung. Zur künftigen Verpftegesicherttessung des in der" Hauptftat,on La'bach und Concurrenz besindllchen Mll'lärs, für dle ^ett vom ,. Sevlbr. 16)7 bis Ende Octbr. 16)7, wnd am 2/». Iul, i837«ormlltassum9Uhrdle reassu, m>rte öffentliche Gubarrendlrungsbehandlung bci dlesem k. s. Kre'sllMte unter nachstehenden Vedmgl^nsskn vorgenommen e,läusig taglich M l^5o Vrobportlonen 2 5l '/2 ^oth;220 Haferport,onen2 '/zM heuporlwnen ä 10 K'.; Ho Htuport>on,n ^ 6 K'. j 200 Btreustrohportl'onen 2 I K'.; dann monatlich in 60 n. ö. Mcyen harten Holzkohlen und viertel,ähr»a m ,8oo Bund ?age'stroh ä i2 N'. — 2) Muß der Erstehcr be» Abschluß deS sontracles eme Eautlon mtt V "/^ der gesammtin Geldertragniß entweder im Naren, oder in Gtaatöpapleren nach dem Curs, oder auch fidkljussorljch zur k. k. M,l,tär. Hauptvtlpstegs'Magazmscasse lelstin, jedoch wlrb h,er bo st. als Vadlum bar zu erlegen, welches am Schlüsse der Verhandlung den Nlchler« stthern w,rd rüclgefiellt, von dem 3rsteher aber bis zum Erlag der Caution rückbehalten wer, ben/ und ohn« welchen Erlag Niemand ange» hört wnd. — ^) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wnd dem Anböthe fürgesammte Artlk«lbeigle,chen Preisen der Vorzug gegeben. Zur Beselt«a.ung uon Ne»rrungen müssen dle Offerte der somnnsslon schriftlich übergeben werden. —» b) lNachtrags-Offerte, als den bessehenden Vorschriften zu» wlder, werden nicht angenommen, und daher rückgewltsen. — Dle weiteren Auskünfte und EontractSbedingnlsse können tagllch zu den qe« wohnlichen Amtestunden »n der k. k. Mllttär« Hauvtoerpfieas-Maaa^nskanzlei hier eingeholt «erden. ^, K. K. Krelsamt Laidach am i3. AbMtlilhe Verlautbarungen. Z. 9^4- (2) Ankündigung. Von dem k. k. Karster» Hofgestütamte wird hiem^t zur allgememen Kenntniß gebracht, daß in Folge der Anordnung des hochlöolichen k. k. Dberststallmeisteramles ätw. 7. Juli 1S27, Z. 25ä3, der für das k. k. Karsser^Hofgestüt, im Verwalungsjahle ,837 noch erforderliche Haferdedarf von 2o5/, niederösserr. gestrichenen Mctzen, lm Wege der öffentlichen Eon-currcnz, jedoch mtt Beseitigung dcr Licttatlon, unter nachstehenden Bcduignissen werde beige-schaffi weiden, und zwar: I. Muh dcr Hafcv vollkommen trocken, nicht genetzt oder genasset, vom E>taube rein, dlckkölnig und mtt keinen anderen Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder mcderösterreicblsche Mehen im NoUo-Gcwichte wenigstens /,6 Pfund schwtr seyn. II. Hat die Einlicferurig in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, und zwar: nach Lippiza vom ,6. August bls mit z6. Septem- (Metzen) der 16H7........354 vom »7. September dis mit »6. October »LZ7.......700 nach Pröstraneg vom l6. August bis mit 16. September »837.......5oa III. Hat der Licferungsübcvnehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu verführen, und wird nur jene Quantilät als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgestütamte qualttätn'äßig zu» gemessen wirv. IV. Wnd am 1. August 1637 bei dem k. k. Hofgcssütamte, und zwar »m Orte Adelsberg bei dem löbllchcn k. k. Krelsamte, um die zehnte Vovmttcugsliunde, über vorstehende Quan» tttäten die geeignete Verhandlung vorgenom« mcn werden, zu welcher jeder Lieferungslussige sclncn Prclsal^doth aufeinzelne,genau zn bezeichnende Parthlen, oder aufdas gnnzc Quantum, scdrlftllck und versiegelt, entweder am Tage dcr Verhandlung zwischen 9 und lo Uhr Vormittags zu überreichen, — als nach dem Schlage dlk zehnten Vormtttagsstunde einlangenden Offers ten die Annahme wlrd verweigert werden, — oder bmncn den vorausgehenden acht Tagen dem k. k. Hofgesiütamte einzusenden oder zu übergeben, und zugleich zur Sicherstellung des k. k. Hofgcstütamtes eine, aus dem Prrisando-the und aus dem zu erstehen bcabsicktctcn Quantum, mit ic> "/u entfallende Caution, entweder nn Baren oder in k. k. Staatsschuloverschicibun-gen nach dem letz! bekannten Wlenerbörsecourse, oder mittelst Hypothekar-Instrumenten gegen amtliche Bestätigung, um so gewisser ^zuschließen hat, als spater eingereicht werdende Preis-anbothe, oder solche, welche mchl mit der vor. ä62 geschriebenen Caution versehen sind, ganz un- h< berücksichtiget werden zurückgestellt werden. de V. siach b«ndetcr ^oncurccnzverhandlung werden jenen? Stand gesetzt werde, dle abgängige Quantität n auf Kosten des Lieft'UngsüdernehmerS herbei- n HUschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen o Falle das k. k. Hofgcstütamt auch mit seinem f, anderwetten, wie immer Namen habenden Ver« g mögen schadlos zu halten. VI. Sollte der Lleferungsübcrnchmer die ? bald möglichste Uederkommung seiner eingelegten Caution beabsichten, so wird demselben ge« ^ stattet, uon dem übernommenen Quantum lc> ' "/y in ^aMl'Ä gegen Empfangsbestätigung ein« zullefcrn, welches »o "/,c»ge Quantum, oder die Kaution im Baren, in k. k. Staatsschuld' . verschrcidungen, oder ln Hypothekar Il^strue . menten so lange von dem k. k. Hofgestütamte . aufbewahret wird, bis die betreffende Haferpar- . th,e vollkommen eingeliefert »st. ^ VII. Der Mindestdiccher einer oder meh- ^ reren Parthien, oder des ganzen Quantums, ' wnd zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sogleich bei der Uebergabe seines schriftlichen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgcstüt- ^ amt hingegen erst dann, wenn nach Verlauf von längstens lä Tagen die Natificirung dcs hochlöbllchen k. k. Oberststallmeisseramtes erfolgt. Wird diese Ratisicirung verweigert/ so wird auch zugleich der Mindestbiether, unter Rückstellung der eingelegten Caution, seiner Verpflichtung enthoben. Vlll. Die Elnlieferung einer übernommenen Haferparthie kann binnen dem bezeichneten Termine ganz oder thellwcise geschehen, und verspricht das k. k. Hofgessütamt die bare Be» zahlung jedesmahl nach Maß der erfolgten ganzen oder thnlwelsen Einlicferung dergestalt zu leisten, daß der Lleferungsübernehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen classen-maßlg gestämpelce Quittung zu erhalten. IX. Jenes Hafcrquantum, welches ein Lieferungsüdernehmer als Eautwn eingeliefert haben sollte, wird bei ganzlicher Berichtigung der übernommenen Panhie bezahlt werden. X. Im Falle, als zwlschc» dlm Lieferanten und dem k. s. Hofgestütamte, m Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide dem Ausspruche der, dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirksobrigkclt, welcher M diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu untlrzichen. XI. Endlich wird der Uebernehmer ein« oder mehrerer Haferparthien den claff^nmaßi-gen Slämpel zum Contract« beizubringen haben. XII. Wollte cm oder der andere Liefe-rungslustlge vor d,r Eoncurrcnjverhandlung nähere Aufklärungen über vorstehende Bedmg^ Nisse einholen, so hatte sich derselbe mündlich oder schriftlich, im letzteren Falle jedoch mittelst fraiM-ten Briefen, an das gefertigte k. k. Hof-gestülamt zu wenden. Von dem k.k. Karster-Hofgestütamte,. Lipplza am :2. Juli iLZ/. Z. 945. (2) Nr. l86. Pferde«?icitat,on. Mtlwoch t^n 26.Juli i65?,V^mittags Vsn 9 Uhr angefangen, werden m der Stadt La'bach vor dem Rathhause emige ausgemu' sterlt k. f. ^andm E>ltzungssaal? des Tarolln »Gebäudes, Allstadt Nr. E. 5^1 versammelt sern, den ankrmmen« den Gäften die Aufenthalts- und OmtrttlS. karten ausfolgen, und sie m,t den disponiblen Wohnungen, wie mit den nahern Elnrlchtun« gey der Versammlung bekannt machen. Die Geschäftsführer: Graf Caspar Sternberg. I. v. Krombholz. Z. 946. (2) Nr. 16469. Verlautbarun g des k. k. illyr. Guberniumsm Laibach, wegen Sichelstelkmg des Brennhvlzbcdarfes für das Gubcrnium und einiger anderen Behörden, Aemter und öffentlichen Anstalten, im Winter 1637 ^ lliZtt. — Zur Slcher-stellung des Brcmiholzbedarfes für das Guber-NlUm und eimger anderen k.k. Behörden Aemter und öffentlichen Anstalten, im Winter lLZ7 ^ !853, hat man am 28 Juli i6Z7 Vormittags um 10 Uhr im Gubcrmal-Nathssaalc eine Handlung verbunden, vorzunehmen beschlosseli, zu welchem Ende Folgendes zur allgemeinen KelmMiß,gebracht wir-d:, i?) Die zu bchandclw den BrcnnholzquälUltatcn bestehen darin: u) für das LariderMäsidllim, in 33 Klafter harten; l^) für das Gudernium und Ta^amr,^ in 155'/, Klafccr harten und 2 Klafter weichen Brenn-Holzes; c) für das Mappenarchiu, in lvKlft. Harun; ä) für das k.k. Stadt, und Landrecht und die Kammerprocuratur, in 92 Klaft. harten und 2 Klaft. rvcichcn Holzes; e) für die Provlnzial'Staatsbuchhaltung, in 67 Klafter harten und, 1 Klafter weichen; l) für das Ca» mcral'Zahlamt, m Z7 Klafter harten; ^) für die Stälidisch-Vcrordncte Stelle, in Z3 Klafter harten zli) für das Lyceum, in 101 Klft. harten und 1 Klafter weichen; i) für die mcdicililschs chirurgische Anstalt sammt Elmik und Civil-spital, in 167 Klafter harten; k.) für das Ir, renhaus,- in 55 Klafter harten; i) für das Gebarhaus, in ^5 Klafter harten; n,^ Ar das Sicchcnhaus, »») l5 Klafter hancn; n) für das Inqmsttivnshaus, in l2i '^ Klafter harten; 0) für das Strafhaus, in^o Klafter harten> und ^) für das Eatassral-^chähungsinspectorat, in 14 Klafter harten und '/^ Klafter weichen dlennhclzes. 2) Die Holzllefemng wird bran» chenwclsc, nämlich, für jcde Bchölde oder für icdcs Amt einzeln, so ^wie auch für mehrere Amter, dlc sich m einem und dem nämlichen Ge» daude befinden, zusammen Platz greifen; nicht milder werden Anböthe zur Lieferung d,s ge-sammtcn, hier oben uä 1 bezeichneten Brennholz-bedarfcs angcnommeli, und bei sonst annehm» bar befundenen Verhältnissen vorzugsweise berücksichtigt werden. — I) Dos zu liefernde Holz muß trocken, von durchaus guter Ouali-tat seyn, klaflclwcise aufgescheuert übergeben werdm, und die Scheiter müssen cine kange von 24 Zoll haben. — 4) Das Holz muß jeder Branche zugclicfert, am Uebcrnahmsorte abgeladen, und auf Kosten des Lieferanten klafterwelse, jcde Klafter mit einem Kreuzstoße versehen, genau aufgeschichtet werden, ohne daß der Lieferant für Fuhrlohn, Mauth oder Maßciei etwas anzusprechen berechtiget ware.— 5) Sollte es sich in der Folge ergeben, daß ei» ne odrr die andere Branche eirie größere oder geringere Quantität Holzes, als die im h. 1 ans gegebene, benöthigen würde, so ist es Pstlcht, des Lieferllngserstehcrs den a/ößcrn Bedarf um den Elstchutigsprcis abzuliefern, ohne dagegen eine Zmschadigung ansprechen zu können, wenn der Bedarf geringer aussiele. Ncbrigcns sit'.d die Dicastcncn nur dann verbunden, das erforderliche Brennholz von den in dieser Ll> citation verbleibenden Erstehcrn zu nehmen, wenn sie dasselbe um 4 fi, oder unter 4 fi. C. (Z. Wts? Blatt Nr. 65 d. i3. Juli 1S37) 2 ä6z M. pr. Klafter beizuschaffen sich herbei lassen, t ruidrlglns den Dikasterien die Beischaffung des g Brennholzes mittelst Handelnkaufes frelgcftellt l bleiben soll. — 6) Der Ersteher wird die Lie- ^ ferung in 8 Tagen naly dem abgeschlossenen r Contract? zu beginnen, und dergestalt fortzu» < setzen haben/' daß b,s Ende September d. I. l wenigstens ein Drittheil des im §. z bezeichmten < Bedarfes abgeliefert seyn wird; die weiteren l Lieferungen sind in der A't zu bewerkstelligen, i daß keine Behörde einem Mangel am benöthiq« ten Brennholze ausgesetzt bleibt, und «s ist die« fe Verpfilcktung um so gewisser zu erfüllen, als « ^m Widrigen das Aerar, nn ^aUe einei Saum« lals des Lieferanten, oder wezm Nicht quak» ^ tatmäßiges Holz geliefert würde, btvechtlget seyn soll, den Holzbedarf auf Kosten des Liefetanten , Um welch immer für einen Betrag auf« ' zukaufen, und den auszelegtm Betrag an der Caution oder dem sonstigen Vermögen dcS Er- ! stchers herein zu bringen. Zu dlcscm Ende wird : 7) Der Erstehcr be» 2lbschluß d. l,cferungsuertra, ges seine eingegangenen Verbindlichkeiten sicher zu st/llcn haben, und zwar entweder durch Ver» Pfändung jemer eigenthümlichen Realität, oder durch Nahmhaftmachung eines annehmbaren Bürgen, oter durch Hinterlegung eines dem zehnten Theile der Erl^ehungssumme gl?»chkvm-inenden Betrages, oder endlich durch segleiche Ablieferung einer abgemessenen Quantität Hol< zes, und Emlassung des dafür entfallenden Ver» güillngsbctrages b»s zur gänzlichen Contracts» crfüllung. — gj Für jedes, an emc t. k. Stelle oder Anstalt beigestellte Quantum an Brennholz, wird dcm L,eferanten gcgen Völbnngung der legalen Ucbernahmsreceptssen, die sogleiche bare Bezah« lun'g auch ohne vorhergegangene buchhalterische ^quidlNllig aus den betroffenen Eassm und Fcnden zugesichert. — Jeder Lleferungsunter-nchmer/'wclcher gegen die ebin angedeuteten Bedingn,sse und Mocalitäten, an die bezeichneten Behörden, Aemter und Anstalten Brcnn« h2lz beizustellen Vust tragt, rvn'd am Eingangs erwähnten Tage und m der angedeuteten Loca« tuac zur bezeichneten Stunde zu erscheinen, und 0?! der Commlsslon «in Vadmm von 5o fi. E. M. zu erleg?,, haben. — Es werden inzwischen auch vorlausige schriftliche?iefei,'ungseffcrte an» genommen. — Icdes solches Offert muß versiegelt sevn, am Tage vor dc« ausgeschriebenen ^lcilation, längffcns b,s 2 Uhr Nachmittags, bei dem k. k. Gubcrnial-Emrelchungsprotocolle übergeben wcrdcn, und mit dcm ^eqscheine des 5 k. Haupttclramtes. über das dorr erlegte Va-diumpr. 5o ft, E. M., belegt seyn. Das Offert muß, nebst Angabe des Namens und W^hnor» teö vcs ^ieferanlen/ dit bMmmle. Holzqu^ntic tat, welche, so wie die Branche, für we^Hec geliefert werden will, enthalten; auch muß der gefordert werdende Vergütungspreis pr. Klafter bestimmt und mit Worten ausgedrückt werden. — Endlich hat jedes Offert von Außen folgenbe Aufschrift zu enthalten: ..Offert des N. N., wegen Lieferung des Brennholzes für das k» k. illyrische Gubernium o^.er andere landesfürstl, Behörden, für die Wmtcrperiode 1627 ed ,838. — Laibach am 10. Juli »82/. Mansuet Benedict v.Früdenet, k. k. Gubernial-Secretary "" .^ Anntliche Verlautbarungen. Z. g3l. (2) Nr. 6?5V"U. Kundmachung. Die k.f. Cameral-Bezirksverwaltung z« Laibach bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß m Folge hohen Eameral, Gefällenverwaltungs-dccreteS vom 2o. Mai d.I., Nr. "^8 W.^ der Blückenmauthbezug an der Station Feistritz bei Pnkendorf, für das Verwaltungsjahr !Ü)L, im Wege der öffentlichen Versteigerung, am 2. August 1657 Vormittags von 9—12 Uhr bei dem k. k. Bezirksamte zu Kramburg nut dem Ausrufspreise von Fünfhundert acht« zehn Gulden E. M., in Pacht werde gegeben werden —Zu dieser Versteigerung werden alle z« solchen Geschäften nach den Lsndesgesetzen un^ den bestehenden Vorschriften Gee-gnetcn zuq?« lassen.— Wer »m Namen eines Andern licllivl, muß die in gcsehlicherForm ausgestellte Vollmacht der Versteigerungscommisslon vor der Verstü» gerung übergeben. — Auch ist gestattet,schrift^ llche Anböthe (Offerte) einzureichen, welche, nach dem unten folgenden Formular verfaßt, wenigstens mit dem zchnnn Theile des Aus» rufspreisis als Vadlum belegt seyn, und längstens bis zum Augenblicke der beginnenden oder auch während der Versteigerung, dem Llcita-tionscommlssar versiegelt übergeben werden müssen. — Die schriftlichen Offerte sind fü'v den Osscrenten von dem Zeitpuncte der Einrei-chimg, für die Camera! - Bezirksuerwallung aber erst vom Tagi der erfolgten Genehmigung verbindlich, und werden sodann nach beendeter mündlicher Versteigerung, in Gegenwart der Pachtlust'gcn, von dem Licitatwnscommissär - eröffnet, und der Bestbiether alo Ersteher g' ^^1'..^ (Voiv Innen.)-^,!;i^^i^ )ii) Zch ^lidlsgifertigtcr buthe für dic Pachtung 5il Maulpsiatton , für yie Zcit uom ,. Vtovtmber »3Z7 bis End< October t623, den Iahrlspachtschlllmg von fi. kr., d. i. (Geldbetrag in Buchstaben) wobei ich di« Vers sicherung btlfüge, daß ich die in der Ankündi» Hung und in dfn Nersseigerungs'und Ver» trags-Bebi^gnlssen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen wolle. — Als Vadium lege »ck »m Anschluss« den Betrag von ft. kr. bar bti oder: ^ schließe ich in öffentlichen perzentigen Obligationen auf lautend, Nr« den Betrag von.,,^,.. .fi. k. bei. oder: lege ich nachfolgende Documente bei, welche die Hypothekar« Sicherheit, im Vetrage von st. kr. nachweisen. oder: lege ich die Quittung der lasse in vein über das erlegte Vadi,,npr. fi. r' ^'"kr. bei. '^' l'^ Datum am ' l63?. (Eigenhändige Unterschrift, mit Angabe des Sharakters und Aufenthaltsortes.) (Von Außen.) Nebst der Adresse der Behörde, an welche ^ das Oft«rt emgesendet wlrd, und Bezeichnung des Betrages dcs bc,liegenden Gcldes oder der Obligationen, oder des Betragesder Slcherfitl' l^ng durch Urkunden oder Quittungen. „Of, ^n s"r dle Pachtung dir Glückenmauthssatlon F'lftr'hbciPirkendorf.-^ ka.bach am 7. Juli 18)7. 3.930.^(2) Nr. 7S5ü/I^. Nr. ^265/lll. " u n d m a ch u n g. -'»ach den besschenden höchstcn Anordmm-sen, wegen Verlechi.ng der Tabak-Verschluß-platze un soncurrcnzwcge, rrird von der k. k. «o.lieral- Dezirks-VerwaltMH i« Marburg »n Steyermark der Concurs für den k. k. Tabaks nnd Stämpelgefallen, Districts , Verlag zu Wmdischfeistriy, mittelst Emlegung schriftlicher Offerte, bls zum i6.-'Augu st d. I. eröffn^ und dieser Verlag dem, an Verschleiß.Procenten Mindestforderndcn , wenn gegen seine. Pcrsön^ lichk«it,kein Anstand obwaltet, bis zur Au^ führung der in Verhandlung stehenden neuen Verlags - Emthcllung provisorisch verliehen werden. «-^Dcr genannte Districts-Vttlag hat drei Unterverleger und /47 Trafflkantcn zur N^attrialfnssung zugewesen, und bezicht d«n Mülerialbedarf vom Tabak- und Stampf magazin zu Grätz, vp.n wachem er ,,2 Meileyf entfernt ist. — Der Absatz (Verkehr) beläuftz sich, nach dem Rechnungsabschlüsse der k. k.Reck«! nungskanzlei vom 1. Nouember i3)5 bis Ende Ocrober »656, an Tabak im Tanffspreifc: ä36g3Pfo., 2^Ql9 st- 58 kr.; deßglcichen in^ Limlto an das k. k. Milltar und die Bergleute, 223l) Pfd., 447 fi. 5i kr. Zusammen äögH/M^ 24^67 fl. 29 kr. Stämpelpapier»Verschleiß: ä^65 fl. 9 kr. Ganzer Verschleiß: 28950 si.. 36 kr. — Die Einnahme betvug an Provision von 239a Pfd. Gespunst, ,,i5 st. 20 kr,, »^ V4 ^, »9 fi. 3» kr.; vom Tariffsoerschleiß nach Abzug des Gutgewichtes von 2^000 fi. 7 kr., ü 6 V« L, 2l)Ho st. » kr.; vom ilMll» ää7 fi- 5l kr., il 3 V4 F, 56^. ä kr. z v.,G^mpel. papter < Pcrscklelß pr. ^^63 st« 9i kr. / ^'3 '/, ^, l56 fi. L« ^ kr.; ^ll» n^nu^I - Gewinn ll>7 ft, »7 kr. Zusammen ?/»2i fi. 5 ^ kr. — Dagegen stellen sich die Ausgaben, und zwnr an eigenem Eallc vom Schnupftabak, vonGespunstcn, vom Taviffsvcrschleiß-Llmito, Stampclpapier u,id Fracht ^ />6 kr., mit ,Z^5 fl. 26, ^ kr.,.^ ll,id sammt den übrigen Verlagsausgal't'n pr^ 36) fi., zusammtö mit 1676 ft. »K '/^ kr. dar^! wornach das reine jahrliche Nutzertragniß m^^ 8j V4 F auf 742 fi. 37 V4 kr. berecknet worde^ ist. — Die zu leistende Caution betragt füc' ^ den 6 wöchentlichen Tabak- und Stampel< verschleiß sammt l5 ^ an Gcschirr, ä25o st., welche entweder im Baren oder m öffentlichen^ Papieren,- nach dcm für die TabakverlegelB ^ amtllch bestimmten Annahmswerthe, oder durch« sidcijussorlsche Hypothekar» Instrumente berich^ tiget werden kann. Das Stämpelpapier hm-, gcgcn wird bei jeder Fassung glcick bar bezahlt.' »- Dlcjenigen, welche sich um die Uederkott:^ , mung dieses k. k. Commlssons - Geschäftes ;U1 , bcw«tben gedenken, haben ihre schriftlichen, gesiegelten, mit dcm Rcugclde von /j25 st.!j Conv. Münze, cmwcdcr »m Baren oder ^ ! öffentlichen Slaatspapieren, d«nn mit legaler . Nachweisung »hrer Grcßja'hr,gkclt und c'nen», l obrigkeitlichen Slttenzcllgmsse belegten Offerte, 466 mit Angabe des Namens, Charakters und Wohnortes, bis zum 16. August d. I., Mir, tags um iÄ Uhr del der k. k. Camera-Bezirks-Verwaltung zu Marburg in S'leyermark ein< zubringen, wo dle eingelangten Anböthe com« miMnell werden eröffnet w^r'deii^-^ Auf der Adr^se ist beizusetzen: „Offert für den Tabak- und S t a m p e l u e r l a g' z u'W i N'« dl schielst ritz." — Das Vadunn wird beim Rücktritte des Erstchers oder bei Unterlassung der Caulionsleistung dem Aerar zur Entschädigung dienen; Jenen' äber/'dir^n Offerte nicht attge-n-ommm werden, nach e^folgier Entscheidung sog'lM^ zurückgestellt werden: '—'Die Verpflichtungen des Distrlcts^Verlegers gegen das k. k. Gefall,-so^wie gegen dle ihm zugewiesenen Trafflkamen, dann gegen das abnehmende Publicum/ sind in der Verl?ger-Insiruction vom ». September i8a5 enthalten. — Ferner wlrd ausdrücklich bemerkt, daß nur auf jene Offerte Rücksicht genominen werden wird, welche be« stimmt/ d i. numerisch di^ Prouisions-Procente enthalten, gegen welche der Verlag angenommen-werden will, daher Offerte mit unbestimmten s. 924. (2) Nr.^^,K.D. , , n^ .7^ ^i n d m a ch u n g. 'Vie t.'k. illprisch? <3ameral'Gefa5en^Ver« waltung beäbsichtlgel lhren Bedarf, sow für das Mllitnr^Iahr 1333, und beziehungs« Anbothen, z. B. „um l oder '/2 ^ gcrmgse als jeder andere Offerent," zu keinem Gebrauche dienen, daß ferner das Gefall nachtraglichen Entschadigungs- oder Emolumenten'Erhöhungs» Ansprüchen kein Gehör geben werde/ und dieses freiwillige Uebereinkommen inner den Gränzen der Gefalls? Vorschriften aufrecht erhalten bleiben soll, wie auch baß keine nachträglichen Anböthe angenommen werden, wodurch jedoch das Gefallen-Aerar dem Rechte nicht entsagt, nach eigener Erwägung der obwaltenden Um» stände eine neuerliche Eoncurrenz-Verhandlung zu eröffnen. — Uebrigens wird den Bewerbern die Einsichtnahme in den die Grundlage zur Concurrenz - Verhandlung bildenden Ertragniß, Ausweis freigestellt, oder auf Verlangen solcher auch mitgetheilt werden-; jedoch leistet das Aerar für die Fortdauer der gleichen Ertragshöhe keine Gewahr — Endlich wkd bemerkt, daß Pensions, oder Provisions «Zurücklassungen nicht anzubiethen sind, indem solche Antrage weder iserlicksichtiget noch angenommen werden. K.K. Cameral-Bezirks'-Verwaltung Marburg am 22. weise für die Mllitär Jahre »823, 163g und 1840, im Wege einer schriftlichen Offerienbe, Handlung sicher zu stellen. Dle Bidmgnisse sind folgende: 1) Der bellausige einjährige bedarf an Druckarbeiten, der angenommene Ausrufspreis und das entfallende zo^ Vadium lflaus nach» stehender Uebersicht zu ersehen: I ," . l" '.^ --' ' <, ,, :' -. ! ^!>'/M^^^ ^^ beilausiger Ausrufs, entfallen, Hievon i «aM s. B/nenttUW der Papier. Tötung ^//°^ ^/,'^ der Geld. entfallen- I- . >>! ^,.^.>., - . - aus em pr. des ioF j Nr^./ ^'^ .^ , Jahr . ., Rieß - betrag- Vadium ! ' . , ^,/>^" ^ ' "" ' ' Rieße > ss. s fr.'/ si, jfrVf ss. , f,., .>zn<' )^ruck , ,. . . . 2c, 2 5o 65i— 8 3o i ".3^^ klnn, Conzept. . . . 5oa 2 5ä i läZn — iä5 — ! ^IH ^ ,! groß, Eonzcpt . . . 3?« 3 20 >l233 2c» 123 20 i b.'4.l -" wttttlfeln Kanzlei . . äo 2 20 ,33 20 i3 20 ! 5^ P. klein Median-son^ept . . ,:c» 3 24 3/ä — 3/24' 6 ,, „ Kanzlli . . ^90 3 24,666— 166 36 7 groß Median ... 45 3 56 »77 — 17 /2 6 Regal . < . . 76 5 - 390 — 39 — "Q-^Imperial . . / n»s^,! bei dtr am l2. Nugustl. I. abge- halten werdenden Papierlieferungs.^icitationH paravhlrten Musterbögen ln nachstehenden Di.^ menßonen beigefim: ^ - ä6? ^. Dimensionen For- '________ mat Papier -Gattung Höhe > Vrtlte ^^ « Wiener Zolle 1 Druck........ 14 17 2 kle,n konzept...... . ^4 ^2 3 groß dito....... 25 19 4 miltelfein Kanzle'...... iä ^^ 5 klein Median-Eonzept ' . . . . ^'/2 2l 6 dito dito Kanzlei ..... 26'/; 2l ! 7 groß Median....... !?'/2 23 j 3 Regal........ 20 ,z »7 ! 9 Imperial........ 2» 3o 3) Die Lieferung der Druckarbeit muß jederzeit nachdem Inhalte der schriftlichen Be< jlellung, mit welcher der Druckcontrahent jedes» mal das nöthig« Papier erhalt, aufdaS Punkt« lichssi geschehen. Der Eontrahent hat für jeden Schaden zu haften, welcher durch Heitoersäum, Nlß den Gefallen verursacht werden würd«/ und dle Druckarbeit rein und fehlerlos zu liefern/ lvidrigens dieselbe nicht angenommen würde. — 4) Der Contrahent darf nichts in Druck legen, worüber er nicht entweder einen schriftlichen Auftrag von dem Oeconomate, oder von der k. k. Eameral-Gefallen'Verwaltungs'Expedits« Dlrectwn erhält. — 5) DerDruckcontrahcnt muß sich die von der t. k. Camera!,Gefällen-Verwaltung bestimmten Adler, Lettern und Lmien selbst aus Eigenem beischaffen, und jeder« zeit jene Lettern zum Drucke nehmen, welche man verlangen wird. — 6) Vei den Druckarbeiten ist oben und untm, dann an der Seite des Papiers nicht mehr als höchstens 1 ZoN, auch, wenn es gefordert wird, am Rande nur V^ Zoll weiß zu lassen. — 7) Ist der Drucker unter eigener Haftungverpfi'chtet, Makularien von gedruckten Quittungen, Bolleten und über, Haupt von anen Druckereien, wo mit den Ma-kularien zum Nachthciledes Aerarsoder ochpu-blicums Mißbrauche gemacht werden könnten, der Camera!« Gefallen, Verwaltung ohne all? Vergütung zur Berufung gewissenhaft zu Übergeben. Vei Unterlassung dieser Uebcrgabe, w»e auch dann, wenn von deS Druckers Leuten em solcher Bogen utrschleppt oder zum Nachtheile des Aerars oder der Partheien verkauft oder verschenk«, oder wenn überhaupt uon den bestellten Arhelten etwas verlauft oder ver« schenkt, oder jemanden aus was immer für smem Grunde mitgetheilt würde, bleibt der Diuckcontrahent mcht nur für allen daraus hervorgehenden Schaden verantwortlich und ersatzvfilchtig, sondern auch verbunden, bei jedem Vetretungsfale eine Konventionalstrafe von 25 st. E. M. an die k. k. Eameral'Gefallen» Verwaltung zu bezahlen, der es noch überdieß in einem solchen Falle frei steht, sogleich den abgeschlossenen Vertrag ohne w>«tere Aufkündigung wleder aufzuheben. — 6) Die Zah, lung geschieht nach Ausgarg eines jeden Mi« lit. Quartals, und ks muß dem Eonto über die gelieferten Druckarbeiten nebst der erhaltenen Bestellung auch ein Bogen von jeder gelie, ferten Gattung beigelegt werden. Die Eonten für die Druckarbeiten müssen abgesondert nach den einzelnen Gefallszweigen auf classen« mäßigem Stampelpapier geschrieben seyn, und jedem Conto muß die Recognition des Oeconomatesüberdie qualität» und quantitckt-maßige Lieferung beigelegt werden^ — 9) Für jede Quantität, welche nur unter einem Rieße zum Drucke bestimmt wird, wird, mit Ausnahme der Circular»Verordnungen, deren Bedarf in der Regel nur '/4 oder ^ Nleß ist, die Bezahlung des Druckerlohnsso geleistet, als ware ein ganzer Nieß bestellt worden, was jedoch an Druckarbeiten über einen, zwei oder mehrere Rieße in geringeren, emen Ricß nicht erreichenden Quantitäten bestellt wird, wird nur nach dem, im Verhältnisse zu emem Rieße entfallen» den Thellbetrage bezahlt. — 10) Sollte aus Versehen des Druckcontrahcntcn ein größeres Papierformet genommen werden, sowürde nur nach der Bestellung die Zahlung geleistet. Sollte jedoch ein kleineres Papierformat uer, wendet worden seyn, als bestellt wurde, so hat der Kontrahent die Zahlung nur nach dcr ge« lieferten Gattung anzusprechen. .Könnte eine solche lltserung nach Vefunde der Eameral-Gefällen-Vnwaltung mcht gebraucht werden 463 s« wird dieselbe ohne und es muß dieselbe sogleich ersetzt weroen. — il) Wirb kein Unterschieb im Preise gemacht, ob auf einen Vogen viel ober wen,a gedruckt wirb. — 12) Darf, e«j mag die Austage groß oder klein seyn, tcin jbesonberer Seyerlohn aufgerechnet werben. Es wird aber ge, stattet, daß hinsichtlich der etwa erforderlichen Druckardeiten mtt einer andern als der schwär« zen Farbe, für jeden R»eß bltm kleinen Papier, pämlich von der unter N<-. l bis einsckließig Nr. ^ bezeichneten Gattung, um ein Viertel bei den übrigen Paplergaltungen aber um d>e Halft« des contrahnten Druckprelfes mehr an« gerechnet werde. — iI) Wenn belm Ablaufe VeS konlractes das Protocol! der rwch wahrend d Verwaltung t>«e Wahl, den Kontrahenten entweder zur Elfül-lung der Bedlngnlsse zu verhalten, oder dle Ltlferung neuerdings auszubiethen, und dlescl-be ,st ,n beiden Fallen ber,cht,get, für dle dem Aerar zustehenden Auslagen und Nachtheile slch mittels der erlegten sauNon, und wcnH' dltse nlchl hinreichen sollte, auch aus beferung ber Druckarbeiten der f. s. illyrischen Eameral-GefallenlVerwaltunq wahrend der Mtlltar-Iahre l836, 16^9 und ,6äc>" längstens b»s ,,. August l«H? Mittags um 12 Uhr im Bureau des k. f. Hofrathes und Vorstehers der t. l. Cameras Gefallen-Verwaltung zu Laibach emzulegen, um welche Zelt die eingelegten Offerte come misslonell werden eröffnet und protocollitt werden, daher auch nach Ablauf dieses festge* sehten Tlrmmes auf nachträglich überreichte Offerte keme Rückficht mehr genommen werden wird. Das Offert muß den Gegenstand des Anbothes, den Preis uon einem R,eß der genau zu bezeichnenden Papiergattung in Buch-staben ausgedrückt; ferne« das Vadium ,m baren Gelbe oder Vanknoten, oder den Depositenschein über das bel einem b und d>e angeführten Erfordernisse nicht h '/2 Perrrnt wohlfeiler zu l>efern, als der ac-rlligfte Anboth ist," können und w,rden mcht beiücksichilget we,den, so wie derlei allgemeine Zusässe zu ordentlichen Offe tcn ganz ohne Elfl)lg blilbtn würden. Auch muß ln dem Of> ferte daS Zeitungsblatt, in welchem dle Lleft-rungsdedlnglisse bekannt gegeben sind, mit der auSdlücklchen Erklärung des Offercnten bezogen werden, daß sich derselbe allen darin vor> kommenden Vedingungen unterwerfe, — ,8) Der Camera!« Gefallen»Verwaltung steht «s frei, diele oder jene Offerte zu genehmigen, oder aber nach Vcsinden auch alle zu verwerfen-. — ic)) Bleibt einnicht unmittelbar ,n kalbach wohnhafter Offercnt Lieferungserstlher, so lst derselbe verpftlchtct, einen in Lalbacb seßhaften le^al bevollmächtigten Geschäftsführer an n alle Verhandlungen zu psiegen, tmd an d?n alle Zahlungen zu leisten seyn werden. — 20) Dll srlag des btdungentn lo proc«nttg«n Va» 469 biumz kann bei einem der k. k. Haupttafämter zu lalbach, Triest oder Klagenfurt, oder auch h«i den k. k. Flllalsammlungscassen zu Neu-ftadll, »delsberg, V>llach oder Mitterburg in Ittrlen geschehen, welche darüber Depositen? scheme auszustellen haben, wofür dieselben die nölh«ge Weisung erhielten. Diejenigen l>f-ferenten, deren Andolh nicht angenommen wlrd, können sogleich nach der ihnen hierüber zugekommenen Elöffnung dle Zurückflillung des VadiumS verlangen, und es wird «hnen sslbes auch ohne Verzug ausgefolgt ^"rden; von demjenigen ab?r, welcher dle Lieferung er, tleht, w,rd das Vadium bls zum srlage der festgesetzten Eaullon zurückbehalten. — 2!) Der srfleher hat langss?nS binnen 4 Wochen nach dem förmlichen Abschlüsse deS fferenz, zurückzubehalten; im Fallt aber, als der neue, Bestboch krlnes ErsayeS bedürft,, «lS verfallen einzuziehen. — Von der k. s. »llyrischen ?2c weral « Gefallen » Verwaltung. Lalbach am 7. Juli l957. 1 ! - ^ >. . ,,. vermischte Verlautbarungen. Z 92»- (2) Nr. ,.2l. Lic > talion der Johann Eise n hardl'schln Verloßre»« lität im Markte Adelsd erg. Von dem k. k. Bezirksgerichte Adelsvclg wird hiemit bekannt gemacht: GS sey nach Hinscheiden des Johann Eisenhardt, über Anlangen der Uni« velsalelbinn, in den öffentlichen Verkauf der Ei« scnhaldt'scken Verlaßreslitäl zu Atelsberg gewllli-get worden. Die zur löblichen ^meralherrschast Adelsberg 5ub Urb. Nr. 2» diensibarc Viertclhude befiehl: in dem an der Hanptco>nmeszicnftsaßc, im Martte Aoelöbcrg unter lZonfc. Nr. ,20 stehenden, gemauerten, mit Ziegeln eing?5eckt?n Hause, mit 5 Zimmern, cmcr Küche, Speis, e,',.'5M K.-ller. ge« vciumigem Haf und Stellung mit FutlV.'bcbältnif« sen; dann is, Grundstücken : an Acckern und Wie« sen von vorzüglich guter Gleba. Die Licitation dieser Realität wird den 7. Au» gust »657 Vormittags von ,0 bis >2 Uhr in oer Bezirkskanzlei zu Adclsberg abgehalten, bei welcher zum AuSrufspreise der gerichtlich erhobene Schäl» zungswerth pr. 5»76 st. 4a angenommen rvird. Den Kauflustigen dicser, zu Sprculalionrn jeder Gattung, wegen seines gutcn Postens zu ei« ncm Gast« und Glliledrwirthshaufc, zu cmer Bierbräuerci, rrs in AdelSberg noch k.inc bcsieht, vorzuglich geeignet, wird bedeutet, daß jeder Lici« tant 40 Hl des Schätzungöiverlhcs als saution vor dem Anböthe zu erlege», habe, die dem Elsteher in tic erste KaufsckilNtiIölate eingelechnct, den an» deru Licitantcn aber nach geschlossener Licitatian sogleich zurück gegeben werte. Die nähere Beschreibung der Realität und die n^itcrn LicitiMonödeoingnisse können schon dermal in der AmlSkanzlcizu A^el^desg eingesehen n?ereesi. K. K. Bez. Gericht Aoelöberg am 5. Juli ibI?. 470 Z. 9'3- (3) Edict.. Executive Feildiethung der Ant. Gla» ser'schen B,e rl aß vea litäten im Markte Lichtcnwald. Von'dem Ortsgcrichte des Magistrats LiHtcn. ruald wird hiemit aNgemcin bekannt'gemuckt: Gs sey über Ansuchen des Herrn Johann Polhorn, pri« vilegirier Papierfadriksinhaber zu Ratschach, we. gen demselben schuleigen 20a ft. M. M. sammt Nebenverbindlichkciten, in die executive Versicigc-rung der, zum Anton Glascr'schcn Verlasse gehörigen, diesem Magistrate 5ud Urb- Nr. 68, 6Ü'/«, 78^ und 72^ dienstbaren, im Markte Lichten-rvald liegenden, aus eincln gemauerten Wohnhau» se, den erforderlichen Wirthschaftögcbäudcn, einer Ncal.Lcdcrergerechtsamen, Acckcrn, Wiesen und Waldungen bestehenden, zusammen auf i:8Ü si^ öthel von Nes« sclthal Haus-Nr. 2^, in die executive öffentliche Fcilbiethuna, der, dem Gxecutcn Johann Sedlar von Naklo Haus - Nr. 6 gehöligen, zu Naklo gele« gcncn, der Herrschaft Tschernembl dienstbaren, gerichtlich auf 1623 st. geschätzten halben Kaufrechts' hübe sammt Gebäuden, wegen, aus dcm gerichtli« chcn Vergleiche vom 29. August ,L34 schuldigen ,V5 st. 3 kr. M. M. sammt Inieresscn c. 5. c. ge. tvlsl,gct, und sind hiezu orci FcildicthungZtagsat.' zungcn, die erste auf den ,. Juli, die zweite auf den 3». Juli und die dritte auf >cn 3,. August 0. I. Vormittags von g— »2 Uhr in Loco der Huben« rcalität zu Naklo mit dem Beisatze angeordnet war. den, daß, wenn diese Hubenrcalität weder bei der ersten noch zweiten FeÜbic-thungstagsatzung um den Schätzungswert!) an Mann gebracht, dieselbe bci c-er dritten und letzten auch unter demselben hint-angeben werde. . Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß oie Licitationsbedingnisse bei den FeilbiethungStagsatzungcn bekannt gemacht werden, und wahrend den Amcssiunoel« in dieser Amtskanzlci eingesehen werten kömien. Bezirksgericht Krupp am 26. Mai 1637. Anmerkung. Zur ersten Feilbicthungstalg^ satzullg ist kein Kauftustiger erschienen. > ^ "^ ^ ''. '-'- ?^ ' 3- 926. (3) Wohnung zu vermiethen. Am Hauptplalz im Hause Nr. 7 im 1. Stock, gassenwatts, ist eine Wohnung von ä Zimmern, Küche, Speis, Kellerund Holzlcgc, zu St, Michaeli zu vergeben. Z. 1867. (65) Leopold Paternolli, Inhaber einer wohlassortirtmBuch-, Kunst-, Musikalien-und (Vchreibmaterialien-Hanolung m Laibach am Hauptplatze, welche stets mit allen erscheinenden erlaubten Nova's in diesen Fächern versehen ist, empfiehlt sich hiemit zum geneigten Zuspruch und zur Besorgung jeder schriftlichen Bestellung. Dem Lesepublicum derProvmzKram !Md der Hauptstadt Laibach empfiehlt er auch zur gcneigtenThcilnahme scineLeihblbllothek, welche 5097 Bande ohne dle Doubletten zählt, worunter Werke aus allen Fächern der Literatur und Belletristik in deutscher, dann auch eme schöne Anzahl in italienischer, franzö, sischer und englischer Sprache. Die Bedingungen sind sehr billig, und man kann sich sowohl auf z Tag als auf 6 Tage, i Monat, Halbjahr und ! Jahr, nach Belleben taglich abonniren. Dle Catalogs kosten zusammen 3c»kr,, können aber auch gratis eingesehen werden. ä?i Nnbernial- Verlautbarungen. Z. 938. (1) Nr. 14082. Surrende des k.k. illyrischen Guberniums.— Erneuerungen und beziehungsweise Erweiterung des Vermögens - Freizügigkeitsvertrages zwischen der k. k. österreichischen Monarchie und der Schweiz. — In Anwendung der von Sr. Majestät hinsichtlich der Frchügigkeitsvcrhältnisse wiederhohlt allerhöchst genehmigten Grundsähe rstnach Eröffnung der k.k. geheimen Haus-,Hof-und Staatskanzlei, und nach dem Wunsche der Schweizerischen - Eidgenossenschaft der, am 3. August 4804 zwischen den k.k. österreichischen Staaten und der Schweizerischen - Eidgenossenschaft abgeschlossene, und am 16. August 1821 erweiterte Vertrag über eine gegenseitige Freizügigkeit des Vermögens neuerdings bestätigt, und auf alle dermal zur österreichischen Monarchie und zur Schweizerischen-Eidgenossenschaft gehörigen Länder ausgedehnt worden, mit dem Beisatz, daß der in dem Artikel Ul. des crstbc-sagten Vertrages enthaltene Vorbehalt der Mschoß-, Abfahrts- und Abzugsgclder, welche einzelnen Städten, Gemeinden oder Herrschaften zustehen, von nun an zwischen der Schweizerischen-Eidgenossenschaft einerseits, und den zum deutschen Bunde gerechneten Provinzen der öHer. Monarchie, dann dem lombardisch-venelia-nischen Königreiche, Galizien und Lodomcrien, Dalmaticn,und den unter den Gcneralcomman-den zu Agram, Peterwardem und Temeswar siehenden Miluär - Granzdistrictcn anderseits, als vollständig aufgehoben zu betrachten ist. — Diese Uebereinkunft ist am 17. Februar l. I. im Gebäude der k.k. geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei ausgewechselt worden. — Dieses Wird zu Folge hohen Hofkanzleidccretes vom 1'l. März l. I., Z. 5140, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. -— Laibach am 24. Juni 18,^7. Joseph Camillo Freiherr ^ Schmidburg, i!andcs - Gouverneur. E^rl Graf zu Welsperg , Raitenau und Pvimör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Beisel, k. k. Gubernialrach. s. 2407^1)^ Nr. 14183. Currendo dev k.k. illyrischen Guberniums. — Hinsichtlich des erneuerten Vcrboths gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, sechs Zoll nicht erreichenden Radfelgen. — Die vereinigte Hoftanzlei fand 4ich veranlaßt, da's Verboth gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, sechs Zoll nicht errei« chendcn Nadfelgen zu erneuern, und nach gepflogenem Einvernehmen mit der k.k. allgemeinen Hoframmcr folgende Bestimmungen, bezüglich der Entdeckung, Untersuchung und Bestrafung dieses Mraßcnpolizeivergehens zu erlassen: 1) Wägen mit schmalen, sechs Zoll nicht messenden Radfelgen dürfen mit keiner größern Ladung, als von sechzig zwei (62) Centnern beschwert seyn, und in Fällen, wo das Gewicht der La-dung nur mittelst Abwäge erhoben werden kann, und zur Beseitigung des Abladens der Wägen, sammt der Ladung zugleich abgewogen wird, darf das Gewicht des Wagens mit der Ladung zusammen neunzig sieben (97) Centner nicht überschreiten. — 2) Die Ueberschrcitung dicseZ Normalgewichtes wird in jedem Betretungsfalle mit ^hn Gulden (10 fl.) C. M. bestraft, wcl-che Strafe daher bei wiederhohltcr Betretung auch wicderhohlt zu entrichten ist. — 3) Zur Entdeckung dieses Vergehens gegen die Straßenpolizei sind nicht nur die politischen Obrigkeiten und die Ctraßenbeamtcn, dann diePäch« ter der Wcgmauthen berufen, welche demnach auch zu der Einsicht der Frachtbriefe und anderer, der Waarenladung zum Ausweife dienenden Papiere berechtiget sind, sondern es werden auch die Zollämter, die Verzehrungssteucrämtcr, di! in a'rarischcr Regie stehenden Wegmemlhämter und die Gcfällemvache, in Gemäßheit der ihnen von der k. k. allgemeinen Hofkammer ertheilten Weisung, bei ihren sonstigen Amtshandlungen das Augenmerk auf das Ueberschreiten des La* dungsge,>.ichtes richten. — 4) Zur Abführung der Untersuchung wegen Beladung der Wägen mit schmalen Nadfelgen über das gestattete Gewicht von höchstens 62, und bei Einrcchnung des Wagens von 27 Centncrn, sind zwar zunächst die politischen Obrigkeiten verbunden, zur thun« lichsten Beseitigung des längeren Aufenthaltes der, in der Ueberladung betretenen Fuhrpar-theicn sind jedoch dazu auch die bereits genannten ausübenden Gefällsämter in dem Falle er-mächtiget und von der k. k. allgemeinen Hofkammer angewiesen, wcnn ein ausübendes Ge» fällsamt selbst die gesetzwidrige Ladung entdeckt, oder wcnn die Entdeckung durch die Gcfällswa« che-Abtheilungen oder durch Mauthpächter ge« schieht, und» sich an der Straße in die Richtung, in welcher der Betretene fährt, ein ausübendes Gcfallsamt näher, als eine politische Obrigkeit befindet. — 5) Wenn die straffällige Parthei die gesetzliche Strafe bei der politischeu Obrigkeit oder bei dem Gefällsamte gegen zu erfolgende Bescheinigung erleget, und auf das weitere Ver« (Z. Amts-Blatt Nr. 65 d. l9. Juli 1827) I ä?2 fahren verzichtet, so entfallt die Nothwendigkeit einer Entscheidung, und es ist bloß der eingeho-bene Strafbetrag nach Abzug der etwa aufgelaufenen Unkosten und des, den die Ueberladung entdeckenden Wegmauthpächtern und Individuen der Gefallswache gebührenden Drittels, an das Kreisamt zu übersenden, welches denselben an d110, allgemein bekannt gemacht wird. -^ Laibach am 26. Juni 1837. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, beides ' Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Raitenau und P r im ör , k. k. Hoflath. Johann Schnediy, k. k. Gubernialraih. Z. 967. (1) ' N^7i5425. Concurs - Verlautbarung. In Folge der Pcnsiomrung des Franz Hladnig, ist am k.k. academischen Gymnasium zu Laibach die Prafccten - Stelle in Erledigung gekommen. — Mit dieser Präfect-ur ist ein sy-stemmä'ßiger Gehalt jährlicher 800fl. C.M. aus dem kramischen Studienfonde verbunden. — Die Frage, ob dem Gymnasialpräfccte zugleich die unentgeltliche Wohnung im Lycealgebäude gebühre, befindet sich gegenwärtig noch in Verhandlung.— Diejenigen Bewerber, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre an diese Landesstelle gerichteten Competenz-gesuche mittelst dem betreffenden Studiendirecto-rate bis Ende August l. I. einzusenden, und diese mit dem Taufscheine, dem Beweise über die zurückgelegten Studien, über ihre bisherige Dienstleistung und Sprachkenntnisse zu belegen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 27. Juni 1837. Benedict Mansuetv. Fradcneck, k.k. Gubernial-Secretär. Z. 956. (») ^Nr. i566/,. Bei dem k. k General-Haupttaxamte ,n Laibach smd emige Exemplare des Hof- und Staatsschematismus prn i35/, das Exempla«, steif gebunden/ gegen Erlag von v l er Gulden E. M., und einige Exemplare des Mllitarsche« matlsmus pro ,83? auf Druckpapier, qegcn Entrichtung von zwei Gulden 3. M. pr. Exemplar, zu haben. — Vom k, k. illyr. Gubernium. Laibach den 6< Iull 18)7. Benedict Man suet v. Fr ade nek, k.k. Gubernial« Secrctäl-. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. 970. (1) Nr. 8526, Kundmachung wegen Vewerkstellung der wahrend der heurigen Schulferien in dem Laibacher Pricsterhaust vo^ zunehmenden Vauconseroationsarbeiten, welche auf den Gcsammttosttnbctrag von W7 st. .^^ kr. adjustirt sind, wird in Folge herabgelangten hohen Gubernial-Decretes vom 7. l. M., Z. 157'j,0, eine Minuendo-Liätation am 2^. l. M. in den gewöhnlichen vormittägigen Amtsstunden bei diesem Krcisamre, abgehalten werden. Bei dieser Absteigcrung werden ausgerufen: Maurer-, Steinmetz-, Zimmermannä-Arbeiten und Mate-riale, dann Tischler-, Schlosser-, Klampfer-, Hafner-, Glaser-, Anstreicher- und Zimmer-mahlers-Arbeiten. Welches hiermit dcn U^ ternehmungslustigen zur Kenntniß gebracht wird. — K. K. Krciöamt Laibach am 14. Juli 1837^ Stavt- unv lllnvrechlliche Verlautbarmioen. Z. 964. (1)' Nr. 5526. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Andreas Lenzhe, gegen Simon Pcrko, punom 125 fl., über Abzug der erlegten 8 fl., in die öffentliche Versteigerung des, dem Erequirten gehörigen, auf 15 ft. 59 kr. geschätzten Mobilars, bestehend aus Leibökleidern und Einrichtungsstücken, gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 20. d. M., 4?3 dann am 3< und 17. August 18^,7, jedesmal um 9 Uhr Vormittags vor oiesem k. k. Staot- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieses weder beider ersten, noch zweiten Feilbiethungs-Tagsatzung um den Schäz-zungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden kannte, selbes bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintaugcgeben werden würde. Laibach am 8. Juli 1837. _____ AennltchV^erlautbarungen. Z. 963. (1) Nr. 423. Verlautbarung. Die hot> k.k. Landcsstelle hier, hat mit döm Decrcte vom 24. Juni l. I., Z. 14905, angeordnet, daß die in dem hiesigen Vürger-spitalsgebaude, in der Spitalgasse Nr. 271 zu bewirkenden Conservationsarbeiten, wofür ein Gesammtbetrag uon 535 ft. 8 kr. (5. M. buchhalterisch adjustirt worden ist, im Herabstcigc-rungswege hintangegcbcn werden sollen. Diese (Zonservationsarbeiten bestehen in Maurer-, Zim-mcnnanns-, Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Hasner-, Mahler- und Anstreichcrarbeiten, sammt der Veistellung des dazu erforderlichen Materials. -"Die dicßfällige Minuendolicitation wird von der hierortigen k.k. Staats- und Local-Wohlthatigkeitsanstalten - Verwaltung, in der Umtskanzlei des Civilspitals Nr. 1 abgehalten werden, wozu der Tag auf den 24..,Juli l. I. vormittags um 9 Uhr bestimmt, und die Unternehmungslustigen zu erscheinen eingeladen werden. — Laibach am 15-. Juli 1837^ vermischte ^erl.nttbarunttkn. Z- 947- (') ,^Rr. ,A8. Edict. Alle Icne, welche zum Vcrl.isse des verstolbe' nen Anton Starz, '/i Hüblcr von Krobacsch, eine Forderung zu stelle,» haben, werden aufgefordert, um 28. Juli I. I. Vormittags,um ,oUhr, b>i Vec. meidung der Folgen des §. 8,4 b. lZ. B., var diesem Gerichte zu erscheinen, und ihre Forderungen an» lumeloen. Bezirksgericht Nciftntz den 3a. Juni »ttZ?. Z> 94?. (») Nr. 665. Bc kan ntma ä' u ng. Die hohe k. I'. Hofkanzlci.hat zu FolHc. D.'cre. tts vom 5o. März ,^7, Z.6^7^, nach dem eil^-üilm^^cil Antrabe ccc LanoesbclMden dc'r Oenil'tn» de Soterschij, im Bczilke Rc,fnitz, die nachgesucl). te Hcwii'.igunü zur Abhaltung von drei Vichmcirl'» te»,ul,d zwcir am Montage ror Grcgori (i2.März), dann am 22. Juli n„d am ,5. October i^rn Iah« res in dcr Art ertheilt, dah, f^lls cinc? dieser Tag.' auf emen Sorin- ^cr c,,dclk'l,cn Fcieriag fiele, ^dcl Marl't am nächsten darauf folgenden Wcrk^ge Etalt zu finden hat. Dicsci wird hiemit m,t oem Beisätze zur allgemeinen Kcnolnlß gebracht, dah am 22. Juli ,657 der erste Biehjahrmarkt zu So» derschiz abgehalten werrcn wiro. Bezirtsodrigteit Rcisni^ r?n n. Juli '837. Z. 953. (,) I. Nr. 83ä. Edict. Alle Ic„e, die bei dem Verlasse des zu Luntsch vcrstorbclien St. H. Siuichcr Unterthanen.,. Mi, chael Mechle, aus was immer für einem Nccktö-gruiide einen Anspruch zu machen berechtigt zu seyn glauben, haben selben bei der dirßfalls auf den 9. August l. I. Früh 9 Uhr vor diesem Gerichte anbc» räumten Liquidations- und Abhandlungötagsatzung sogcwiß anzumelden und darzuthun, widrigeng sie sich die Folgen deS §.6,4 b, G. B. selbst zuzuschreiben haben. Bezirksgericht Weixelberg am Z6. Juni '637. ZT^^s ^ I. Nr. tz^ E d , c t. V. Juni »337. Z. 955- (l) Nr- »991. G d i c t. Bon dem Bezirksgerichte des Herzogthumtz Gottschce wird hicmit allgemein bekannt gemacht: Es scyc auf Ansuchen des Johann Gramer von Rcichcnau Nr. 8, in die executive Fcilbiethung der, dem Johann Stonitsch gehörigen, in Taubenbrun ?ul) Haus «Nr. 5 liegende» ^ Urb Hübe, wegen schuldigen »94 ft. 54 kr. (5. M. gcirilligct, und die Tagscitzungcn zur Vornahme derselben auf den'ig. ilugust, 19. September und 19, October l. I., ie« derzeit Vormittags um 9 llhr >n Loco der Realität mit dcm Beis^c bestimmt worden, daß, wenn dicsi Realität w^er bci ocr ersten noch zweiten Ver-sieigcrungscagsatzunl) um oder über den Schätzungs« wcrtb an Mann gebracht werten, könnte, selbe bei dcr dritten auch unl«r der Schätzung hintangcgcben werden würte. W.'von die Kausiustigc», mit dem Beisätze vcr. siandigt rverdcn, dah die alifäsligen Li^itationsbe» dininnsse ln der hiesigen Gerichcskanzlei eingesehen werden können. Beznksgericht Gottschee am 10. Juli l8Z7. 'Z. 924. (1) ^ Nr?l565l Edict. Von dein Bezirssgerichle zu Oottscbee wird hie« mit bekannt gemacht: Os seye auf Ansuchen dcs Georg Michclütsch in die Amortisirung des, auf dcr Realität zu Neuwintl HauS-Nr. 2 intabulirten 4?4 Kbeverteages des Paul und der Barbara Ianesch, 6äc>. 3o. Juli »799, intabulirt ,2. Juni ittc>5, pr. 29 Ducati oder 52 ft. 52 kr. gewilliget, worsen. Es werden demnach alle Iene< welche diese llrkünde in Händen haben, oder auf selbe aus was immer für einem Rcchtsgrunde einen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, denselben binnen cinem Jahre, 6 Wochen und 3 Tagen um so gewisser an« zuinelden, widrigens nach Verlauf dieser Zelt ge, dachte Urkunde für null und nichtig erklärt werden würde. Bezirksgericht Gottschce am 3. Juni »LZ?. Z. 9I3. (,) aä I?xn. »^64. Edict. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gottschee wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es seye auf Ansuchen des Franz Krommar vo» Rakitnitz, als Vormund der minderj. Maria Ho« nigmann von daselbst, in die executive Versteige» rung der, zu Gunsten des Franz Nossan auf del Hübe des Georg Medeh in RessclthaN Nr. I9 in. tabulirten Forderung pr. 5oo fl., aus dem Schuld« scheine vom 27. September ,Ü26, wegen, aus 5em ilrtheile vom i<>. Sepleinber »856 0cr mindcrj. Müria Höliigmann von Nakitnih schuldigen Le« bcnsunterhaltes und Erzichungsbcurages, so wie icr, der Ursula Hönigmann schuldigen Wochen» betlskosten pr. 35 ft. c.«. c. gewilliget, und zu de« ren Pornahme die Tagsatzungen auf den 29. Juli, »2. und 26. August l. I., jederzeit Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte mit dem Anhange an. veraumt worden, daß, falls riefe Forderung bcl der ersten und zweiten Fcilbiethung nicdtum ode» über den Nennroertb pr. 5oa ft. an Mann gebracht were den tonnte, selbe bci der dritten auch unter dem« selben Hinlangegeben werden wird. Bezirksgericht Gottschce den 12. Iu»i 18^7. Z. 945. (,) Nr. »,!2. «I d i c t. Alle Jene, welche bei dem Verlosse des z« l^)uccp am »l. März 1637 verstorbenen V4 Hüblers Franz Außetz, aus was immcr für einem Rechts« gründe linen Anspruch zu machen gedenken , haben sclbeli bei der cießfallsanf den 25. Juli ll)37 Vor» mittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte andcraum« ten Liquidations« und AbhandlungZtagsahung anzumelden und darzulhun, widrigcns sse sich die Aslgen des §. Ü»4 b. G^ B. selbst zuzuschreiben ha» ben würden. Bezi»ksgericht Schneeberg den 27. Juni »837. Z. I46. (») Nr. ^070. Edict. Alle Jene, welche bci dem Verlasse des zu Babenfcld am ü. Juni 1Ü37 verstorbenen Joseph Trocha, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Alispruch zu machen gedenken, haben selben bei der ciehfalls aufdcil 25. Juli 1^3? Borinitcagä um I Uhl vcr t^scm Gericdle anberaumten ^'iilN. dations: und Abhandluu^öt^gsohung anzum^l^en und darzulhu , widrigens Nc sich die Iolgen dcä §. 3t^l d. G. B. selbst zuzuschreiben haben bürden. Bezirksgericht Schneeberg d tr. bewcrtdcten Huben« realilät, wcgen, aus dem wirtl>schafcöämtliche» Vergleide cl6l>. 2c). December 1627 schuldigen 65 ft. c. s. c. gewilliget, und zu deren Vornahme die Fiilbiethungötermme auf den 29. Juli, 5o. August und 2g. Sepie>nber d. I. Vcrmittagö um 9 Uhr im Orte der Realität mit dem Beisätze fest. gesetzt worden, daß, falls diese Realität bei cer ersten und zweiten Fcilbicthungstagsatzung »jchl um den Schätzungswert!) an Mann gebracht wercen könnte, dieselbe bci der dritten a-dch unter öer Schätzung hintangegebeu werden würde. Die LicitHtionSbcdingnisse,der GrundbuH3e^ tract unz das SchahungsprotocoN können hieramtH eingcse hcn werden. K K. Bezirksgericht Michelstetten zu K,al^ burgden 19. Juni »ÜI7. ------ >^,, - , Z. 953. c») m. 6g«,, S d i c t. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Freu« denthal wird hiemit bekannt gemacht: Oü habe auf Ansuchen des Johann Ruß von Loog, durch Hrn. Di-. Wurzbach, in die executive Frllbicthung der, dem Loren; Pischeg gehörigen, auf 25,3 ft. 20 kr. bewertheten, der magillrallichen Gült Kosarje «ub Recl. Nr »«3 dienstbaren '/^- und cer cbendahi, 5ul, Rect. Nr. 95 dienstbaren ^4 Hübe, beid« zu Holzcneg, (Zlst'ere unter 6ansc. Nr. .6, Lchlcre unter uldtgen 3nc> ft. c. 5. <:. gewilligt, und cö seyen zur Vornahme derselben drei Tagsatzungen, alsi auf dcn 9. Juli, 6. August und 9. Scptembe? t. I., jedesmahl Vormittags von 9 — »2 Uhr in Lo» co der Realitäten zu Hölzencg, und zwar mit dem Beisätze angeordnet worden, daß dieselben bei der ersten und zweiten Feilbielhung^tagsaßung nur um oder über ten Schahungswert!), bei der drilteu aber auch unter demselben hincangegeben werden würden. Das Schähungsprotocoll, der Grundbuchs^ tract und o«e Licitationsbedingniffe sind täglich zu den gewöhnlichen Amlöstundcn bci diesem Genchte einzusehen. Beznl'sgericht Freudenthal am »2. Mai »ß^. Anmerkung. Bei der ersten Feildielhungä» t^qsatzung ist kein Kauftustiger erschienen, u->d eö wird unter Micm bekannt gegeben, daß zu Folge der vom Execulionsfühler an« gesuchten bedingten Suspendirung cle ^r^. 7. Juli l. I., Z. ,^Ü4. bloß die zu Höl« zcneg öul) (Zonsc. Nr. ,6 liegende, auf..2o9ft, bewcrthete Haldhube, hei der zweiten und dritten Feilbiethungstogsahung veräußert werden wnb.