Stenographischer Gericht her neunten Sitzung Des Landtages zu Laibach am 11. December 1865. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr v. (Sobelli. — Regierungs - ConiIIIissäre: Se. Exeellen; Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer und des Herrn Abgeordneten Obres«. — Schrift-f ü h rer: Abgeordneter G u t t m a n. Tagesordnung: 1. Lesung des SitzungSprotokolls vom 9. December. — 2. Fortsetzung der Debatte über den Gras Aueröperg'schen Antrag. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten Vormittag. ■----— ----------------- Präsident: Ich conftotire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Schriftführer liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? Abg. Drschmann: Ich bitte, es hat im Protokoll zu stehen, daß der Landesausschuß den Antrag bezüglich der Commune Krain-bnrg zurückgezogen hat. Präsident: Cs steht dies ohnedies im Protokolle. Wenn sonst nichts gegen das Protokoll zu bemerken ist, so ist dieses als richtig anerkannt. Die Mitglieder des Straßenban-Comito's werden eingeladen, sich morgen um 9 Uhr zu einer Sitzung im Cou-ferenzsaale einzufinden. Vom k. k. Landespräsidium ist beut Landesausschusse ein Gesuch der Gemeinde Wippach um Systemisirung einer Bezirksbehörde im Orte Wippach bei der bevorstehenden Organisirung eingelangt. Ein weiteres Gesuch hat der Abgeordnete Kromer eingereicht von der Ortsgemeinde Treffen um Bestimmung des Ortes Treffen als Amtssitz der Bezirkshauptmannschaft für die Bezirke Treffen, Seisenberg, Littai und Nassenfnß. Nachdeni diese beiden Petitionen im wesentlichen Zusammenhange mit den neuen politischen Einteilungen sind, so IX. Sitzung. werde ich dieselben dem betreffenden Ausschüsse zur Berücksichtigung zuweisen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Herr Dr. Suppan, der neulich durch Unwohlsein unterbrochen worden ist, hat das Wort. Abg. Dr. Suppan: Als ich in der letzten Sitzung das Wort ergriffen habe, konnte ich nicht voraussetzen, daß meine Rede eine so baldige Sistirung erfahren würde. Ich bitte daher, mir zu erlauben, daß ich heute den Aeußerungen meiner beiden Herren Vorredner einige Erwiderungen entgegensetze. Im Wesen und den Hauptmomenten sind meine beiden Herren Vorredner von demselben Grundsätze ausgegangen, nämlich von dem Grundsätze, daß das allerhöchste Diplom vom 20. October 1860 die alleinige Grundlage des Verfassungslebens sei und daß das Februar-Patent nur eine gesetzwidrige und ungiltige Oetroyirung wäre. Abgeordneter Svetee sucht seine Anschauung vorzugsweise ans dem Wortlaute des Oetober-Diploms zu begründen. Abgeordneter Dr. Toman hat bei seiner Begründung auch vorzugsweise auf die Wirksamkeit des früheren Ministeriums und auf die theilweise Unfruchtbarkeit des Landtages Rücksicht genommen. Ich für meine Person muß aussprechen, daß ich gleichfalls kein Anhänger des früheren Ministeriums war, daß ich dessen Rücktritt nicht bedauert und denselben gewünscht habe, daß ich ihn deshalb gewünscht habe, weil die Unthätigkeit des früheren Ministeriums theilweise Schuld daran trug, daß die Wirksamkeit des Reichsrathcs lahm gelegt wurde, und weil das engherzige Vorgehen desselben besorgen ließ, daß der Constitutionalismns selbst in Ver- j ruf gerathen könnte. Allein das frühere Ministerium ist gefallen, und ich glaube nicht, daß cs zweckmäßig sei, einer gefallenen Größe jetzt noch in dieser Weise Steine nachzu- j werfen, zumal als ich nicht glaube, daß die Gefahr be- j stehe, daß die Männer jenes Ministeriums das Staats-rndcr wieder ergreifen würden. Allein derlei Erscheinungen können unter jeder Verfassung eintreten, sic haben mit der Verfassung nichts gemein, nur kann sich beim Bestände einer Verfassung ein derartiges Ministerium, welches den Volkswünschcn nicht Rechnung trägt, auf die Dauer nicht erhalten. Wenn man nun auf die Mißstimmung hinweist, die in manchen Theilen des Landes geherrscht hat, mag der Grund wohl im Vorgehen des abgetretenen Ministeriums gesucht werden, allein ihn in der Verfassung zu suchen, das ist, glaube ich, nicht begründet. Wenn weiters Herr Dr. Toman auf die thcilwcise Unfruchtbarkeit der Thätigkeit der Landtage hinweist, so betrifft diese auch nur das frühere Ministerium, denn der Landtag hatte in der ihm zugewiesenen Wirksamkeit nicht mit dem Rcichsrathe, sondern lediglich nur mit dein Rathe der Krone zu verkehren. Herr Abgeordneter Svctcc sprach die Freude aus, daß wir uns gegenwärtig auf das October-Diplom berufen, daß wir dasselbe anerkennen. Diese Freude hätte er schon lange haben können, beim das Octobcr-Diplom als die erste Grundlage unseres Verfassungslebens haben wir immer anerkannt und hoch gehalten. Der Unterschied zwischen uns besteht nur darin, daß wir dasselbe nicht als alleinige Grundlage des Vcr-fassungslcbcns ansehen, sondern daß wir dahin auch das Februar-Patent zählen, und dies mit gutem Grund. Mit gutem Grund deshalb, weil das Februar-Patent manche dunkel gehaltene Bestimmungen des Octobcr-Diplomö im liberalen Sinne erklärt, weil es die Art der Mitwirkung näher bezeichnet, weil es ferner bestätigte, daß in dieser Mitwirkung auch das Recht der Initiative begriffen sei, ein Recht, auf welches Herr Svctcc im Verlaufe seiner j Rede mit gutem Grunde großes Gewicht gelegt hat, wel- i ches wir aber nicht unwidersprochen besitzen, wenn man sich nur allein auf das Octobcr-Diplom und auf das September-Manifest bezieht, indem im September-Manifeste das Recht der Initiative wenigstens nicht ausdrücklich gewahrt wird. Herr Svetec sagt nun, das Februar-Patent sei eine rechtsungültige Octroyirnng, cs sei eine erste Ver-fassnngsverletznug gewesen, weil im October-Diploinc bc- , rests sich der Rechte begeben wurde, künftighin ohne Zn-stimmnng, ohne Mitwirkung des Reichstages Gesetze zu geben. Allein nachdem das October-Diploui nur die allgemeine Grundlage enthält, nachdem zum Jnslcbcntrcten desselben es nothwendig war, ein Organ zu schaffen, durch welches jene Mitwirkung zu erfolgen hatte, so war in dieser Richtung eine Octroyirung unausbleiblich. Herr Svctcc sagt, das Februar-Patent sei niemals dein Rcichsrathe vorgelegt worden, allein es wurde der Rcichs-rath auf Grund des Februar - Patentes einberufen, er tagte auf Grund des Februar-Patentes. Es war ihm im Februar-Patente auch das Recht zuerkannt, Abänderungen zu beantragen, und daß er bisher von diesem Rechte nicht Gebrauch gemacht hatte, mag in gewisser Beziehung zu beklagen sein. Allein, cs enthält dieser Vorgang doch immer die factischc Annahme des Februar-Patentes von Seite der Reichsvcrtrctung. Wenn jedoch Herr Svctcc das Fe- j bruar-Patcnt als rechtsungiltig hinstellt, möchte ich wohl fragen, aus welchem Grunde er dann im Landtage sitzt, aus welchem Grunde er dann hier Anträge stellt und Gesetze votirt, beim alles Dasjenige, was in Bezug auf das Februar-Patent gesagt wurde, alles Dasjenige gilt auch in Betreff der Landesordnung Krams; das Februar-Patent enthält nicht blos die Grundsätze der Reichsvcrtrctung, es enthält auch die Landcsordnungen und die Landcsordnung Krams. Gleichwie sich im October - Diplom des Rechtes begeben wurde, in Bezug auf gemeinsame Angelegenheiten ohne Mitwirkung des Reichsrathcs Gesetze zu ersassen, ebenso wurde sich in Bezug ans die Landcsangclcgcnheitcn dieses Rechtes begeben und dieses der Mitwirkung der Landtage vorbehalten. Wann ist die Landcsordnung KrainS im Landtage in anderer Weise vorgelegt worden, als das Rcichs-rathsstatut dem Rcichsrathe, wann ist eine andere ausdrückliche Annahme desselben erfolgt, als eben die factischc Annahme? Alles Dasjenige, was hinsichtlich des Reichsraths-statutcs geschah, alles Das ist in Bezug auf die Landcsord-nuitg geschehen, aber hinsichtlich der letzter» auch nichts mehr, als in Bezug ans die erstere. Erklärt daher Herr Svetec das Februar-Patent als ungiftig, nun so kann er sich auch nicht beklagen, wenn er heute von der Regierung vor die Thüre des Landhauses gesetzt wird, er kann etwa nur sagen, cs sei damit nichts Anderes geschehen, als ein durch fünf Jahre geübtes Unrecht beseitigt worden. Herr Svetec weiß zwar ein kleines Mittel, wodurch nach seiner Ansicht das Februar-Patent im Sinne des October-Diploms zur vollen Rechtswirksamkeit hätte gelangen können, er meint, es fei gleich wie eine Proposition den Ständen zur Annahme vorzulegen gewesen. Freilich muß er zugeben, daß es auch hier ohne eine kleine Octroyirnng nicht abgcgangen wäre, eine Wahlordnung, meint er, hätte freilich octroyirt werden müssen. Allein diese Wahlordnung ist ihm in diesem Falle nur eine geringfügige Octroyirung, während er andererseits bei der Rede des $crrn Deschinann durch seinen Einwurf zu erkennen gegeben hat, daß er die Wahlordnung als sehr wesentlich betont und daß er durch die im Februar-Statut festgesetzte Wahlordnung ein Uebcrgcwicht der Deutschen erblickt habe. Nun, es möge dem sein, wie ihm wolle. Allein, gewiß ist, daß im Sinne des Octobcr-Diploms gerade auf diese Weise eine Annahme des Februar-Statutes durch die Vorlage an den Landtag nicht erfolgen komite. Ich will darüber hinausgehen, ob die ständische Vertretung, die im Jahre 1818 eingeführt wurde, mit den früheren Ständen, denen die pragmatische Sanction vorgelegt worden ist, in Rechtscontinuitüt steht. Die Regierung wenigstens scheint dieser Ansicht nicht zu sein, und wir haben vor Kurzem hierüber eine ziemlich wcitwcndigc Auseinandersetzung zu lesen bekommen. Allein, möge das dahin gestellt sein, so ist es doch gewiß, daß nach dein kaiserlichen Diplome vorn Jahre 1860 Gegenstände, welche die gemeinsamen Interessen aller Länder betreffen, nur unter Mitwirkung des Reichsrathcs zu Stande kommen können, und ich glaube, daß ein Gesetz über die Centralvertrctung doch die Interessen aller Länder betrifft, daß daher gerade im Sinne des October* Diploms eine derartige Vorlage an die Landtage nicht hätte stattfinden können. Es ist aber mit der Behauptung, welche Herr Svc-tcc aufgestellt hat, auch viel zu weit gegangen worden. Die Regierung hat rücksichtlich dieser Acte nicht erklärt, daß das Februar-Patent rechtsuuwirksam sei. Im Gegentheil hat sogar Herr Dr. Toman gesagt, wenn Ungarn und Croaticn das Februar-Patent annchinen, wird cs wieder in Wirksamkeit treten, also für uns, für die übrigen Länder, welche das Februar-Patent factisch und ausdrücklich angenommen haben, für diese steht die Wirksamkeit außer allem Zweifel. Möge nun auch das Februar-Patent eine Octroyirmig enthalten, sowie derlei Octroyirungen immer | dort unvermeidlich sind, wo auf friedlichem Wege eine! Umwandlung der absoluten Rcgicrungsform in die eonsti-tutionelle stattfindet, so ist cs doch gewiß, daß, wenn auch unsere Berfassung cin Geschenk der Krone ist, wenn wir sie auch dem hochherzigen Entschlüsse und dem eigenen Entschlüsse des Monarchen verdanken, daß ein einmal gegebenes ' Geschenk nicht mehr zurückgenommen werden kann und auch nicht zeitweilig sistirt werden darf, weil eine zeitweilige Sistirnng eben nichts Anderes ist, als eine zeitweilige Aushebung, und wenn man der Regierung das Recht einräumen würde, eine Verfassung zu jeder beliebigen Zeit zu sistiren, daß auch die Verfassung selbst dem Volke gar keine Gewahr ihres Bestandes bieten werde. Nun hat Herr Svctec zwei weitere Bedenken gegen das Februar-Statut namhaft gemacht. Er sagt, das Februar-Statut habe gegen die Bestimmungen des Octo-bcr-Diploms eine Institution geschaffen, von welcher int October-Diplome keine Rede sei, nämlich das Herren- : haus. Ich bin für meine Person kein Freund dieser Institution, wenigstens nicht in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung. Allein, daß damit den Bestimmungen des Octobcr-Diploms entgegen gehandelt wurde, das ist völlig unrichtig. Das October - Diplom spricht im Artikel I vom ReichSrathe, zn welchem der Landtag die von uns fest- ! gesetzte Zahl der Mitglieder zu entsenden habe. Das Octobcr-Diplom setzt daher gewissermaßen den Bestand des RcichsratheS voraus (Abg. Svctec: Oho!) und bezieht sich daher offenbar ans jenen Rcichsrath, welcher durch das Patent vom 5. März 1860 geschaffen wurde. Den Beweis dafür und den ganz klaren Beweis da- i für haben Sic auch im allerhöchsten Handschreiben vom 20. Oktober 1860 an den Ministerpräsidenten Rechbcrg. In dem Patente voin 5. März 1860 war die Zahl der vom Landtage in den Rcichsrath zu entsendenden Mitglieder auf 38 festgesetzt worden. Zn diesem allerhöchsten Handschreiben vom 20. October 1860 wird diese Zahl auf 100 erhöht, zugleich wird jedoch in diesem Handschreiben : gesagt: „Die hiefür bezüglichen Bestimmungen, sowie alle Verordnungen und Modistcationcn, welche in frühern, den : Reichsrath betreffenden Patenten und Erlässen durch Meine : seither veröffentlichten Entschließungen eingetreten sind, sind in einem organischen Rcichsstatntc zusammen zu fassen und Meiner Genehmigung zu unterbreiten." In diesem gleichzeitig erlassenen allerhöchsten Hand- i schreiben wird sich daher auf den Bestand des RcichsratheS berufen, cs wird gesagt, daß ein Statut in Aussicht gestellt werde, in welchem auf alle jene Erlässe Rücksicht zu ; nehmen sei. Run, vergleicht man die Bestimmungen des Februar- j Patentes mit den zur Zeit der Erlassung des October-Di-ploms bestandenen Verfügungen über den Rcichsrath, so findet man, daß in dem Patente vom 5. März 1860 bestimmt war, daß an dent Reichsrathc Theil zu nehmen haben die Prinzen des kaiserlichen Hauses, gewisse hohe geistliche Würdenträger, dann besondere, vom Kaiser ernannte Rcichsräthc. Das Patent vom 5. März 1860 ließ cs in Zweifel und traf wenigstens keine ausdrückliche Be-ftimmung darüber, ob diese verschiedenen Elemente in einem Hanse oder in zwei Häusern, in zwei Körpern zu tagen haben. Es war daher nur eine liberale Weiterentwicklung des Bestehenden (Gelächter im Centrum), wenn die einen Elemente nämlich, die Kraft ihres besonderen Rechtes an dem Reichsrathc Theil zu nehmen hatten, in einem Hause, und die gewühlten Mitglieder in dem zweiten Hause zusammengefaßt wurden, weil da wenigstens ein Theil der Gesetzgebung rein aus gewählten Vertretern bestand, und zwar derjenige Theil, welcher in Finanzsachen die gewichtigste Stimme hat. Ich kann daher in der Einrichtung des Herrenhauses keine Verletzung des Octobcr-Diploms finden, sondern ich finde selbe nur im vollen Einklänge mit dem Octobcr-Di-plome und dem gleichzeitig erlassenen allerhöchsten Handschreiben vom 20. October 1860. (Abg. Dr. Toman: O mein Gott! Abg. Brolich: Ganz richtig!) Das zweite wesentliche Gebrechen oder der wesentliche Anstand, welchen der Herr Abgeordnete Svctec im Februar-Patente findet, liegt darin, daß der Wirkungskreis der Landtage gegenüber dem October-Diplomc beschränkt worden sei, kurz, daß der engere Rcichsrath geschaffen wurde. Allein auch diese Behauptung ist gänzlich unrichtig. Der Artikel 3 des Octobcr-Diploms sagt ausdrücklich in seiner zweiten Alinea: „Nachdem jedoch mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone auch in Betreff solcher Gegenstände der Gesetzgebung, welche nicht der ausschließlichen Competcnz des gesammten Reichsrathes zukommen, seit einer langen Reihe von Jahren für unsere übrigen Länder eine gemeinsame Behandlung und Entscheidung stattgefunden hat, behalten Wir Uns vor, auch solche Gegenstände mit verfassungsmäßiger Mitwirkung des RcichsratheS unter Zuziehung der Rcichsräthc dieser Länder behandeln zu lassen." Nun, daS sind die offenbaren Bcstimmnngcn über den engeren Rcichsrath. Freilich werden Sie ans diesen Bestimmungen herausfinden, als ob nur von Fall zu Fall eine derartige Verfügung sich vorbehalten worden sei. Allein der Vorbehalt tut Octobcr-Diplom war ein unbedingter, und gleichwie für jeden Fall separat diese Verfügung getroffen werden konnte, daß derlei Gegenstände int Reichsrathc mit Zustimmung der Rcichsräthc der betreffenden Länder zu verhandeln seien, ebenso konnte ein für allemal diese Bestimmung getroffen werden. Ja, nach dem Octobcrdiplomc, und zwar nach dem ersten Absätze des Artikels 3, war cs ganz unmöglich, daß derlei Gegenstände der Gesetzgebung, welche nach dem Februar-Statute dem engern Reichsrathc zugewiesen sind, in dem Landtage zu einer verfassungsmäßigen Behandlung und Erledigung kommen konnten, beim cs heißt in diesem Artikel: „In Unseren übrigen Königreichen und Ländern aber im Sinne und in Gemäßheit ihrer Laudcs-ordnungcn verfassungsmäßig geregelt werden," also: i nt Sinne int b t n Gemäßheit ihrer L a n d c sord -n n n g e n. Meine Herren, wenn man untersuchen will, welche Gegenstände nach dem October-Diplomc einer LandeSvcr-trctung zugewiesen worden seien, kann man doch nur auf jene gleichzeitig veröffentlichten Landesstatute vom 20. October 1860 für Steiermark, Kärnten und Tirol Rücksicht nehmen, denn man muß doch zugeben, daß wenn die Absicht des Octobcr-Diploms dahin gegangen sei, auch derlei Gegenstände den Landtagen zuzuweisen, welche durch das Fcbrnar-Statnt in den Bereich des engeren RcichsratheS gewiesen wurden, daß in diesem also eine Spur davon zu finden sein müßte. Ich rede hier nicht von der mittelalterlichen Zusammensetzung der betreffenden Landcsvertrctungcn, wie jene Statute sic im Auge hatten; aber ich rede von der den Landtagen in diesen Statuten zugewiesenen Competcnz, und diese Competenz ist nicht nur um kein Haarbreit weiter, als die Competenz, welche die Landcsordnnngen vom Februar 1860 festsetzen, sondern sie ist um ein Beträchtliches geringer (Bravo, bravo!), so daß auch im Februar-Patente ausdrücklich in Artikel 11 erklärt wurde, daß jene bereits erlassenen Landcsordnnngen nur deshalb außer Kraft gesetzt und dafür neue Landesordnungen substituirt werden, „um auch jenen erwähnten Ländern jene ausgedehnten Befugnisse zu gewähren, welche Wir den übrigen Kronländern einzuräumen beschlossen haben." Konnten nun im Sinne des October-Diploms derlei Gegenstände mit den Landtagen gar nicht verhandelt werden, so erübrigte doch nichts Anderes, als dieselben dem engern Reichsrathe zuzuweisen, und in der That, wenn man die Gegenstände betrachtet, welche dem engern Reichsrathe zugewiesen sind, so kann man kaum wünschen, daß in dieser Beziehung eine Aenderung eintrete. Wie könnte man cs wünschen, daß das ganze weite Gebiet der Justizgesetzgebung zu dem Wirkungskreise der einzelnen Landtage gehöre? Strebt man doch gerade in Betreff der Justizgesetzgebnng sogar gemeinschaftliche Gesetze mit fremde n Staaten an, und sollte man da bic. einheitliche ein heiini s ch c Gesetzgebung zu zersplittern suchen? Auch in Bezug auf die politische Gesetzgebung sind cs wenige Gegenstände, deren Behandlung man ausschließlich durch die Landtage wünschen müßte, und insoferne dies der Fall ist, sind sie großcnthcils wohl auch durch die bestehenden Lan-desordnungcn schon der Competcnz der Landtage zugewiesen. Man halte nur die bestehenden LandcSordnungen aufrecht und suche nicht den Wirkungskreis derselben zu beschränken, wie dies leider theilwcise Tendenz des früheren Ministeriums war, und dann werden auch die Klagen gegen den engeren Reichsrath immer mehr und mehr verstummen. Allein gerade der engere Rcichsrath ist ja dasjenige Statut, welches unbedingt von allen Ländern, welche daran nach dem Gesetze Theil zu nehmen hatten, auch angenommen worden ist. Alle haben dahin ihre Vertreter geschickt, und selbst als ein Theil der böhmischen Abgeordneten austrat, so betonte er in seiner Austrittserklärung ausdrücklich, daß der Austritt nur ans dem Grunde erfolge, weil der engere Rcichsrath seine Compctenz überschritt und in das Gebiet des weitern Rcichörathcö hinüber gegriffen habe. Sic sagen, die Februarvcrfaffuiig fei undurchführbar gewesen; es gibt manche Behauptungen, die, wenn man sie sehr häufig ausspricht , am Ende wirklich von Bielen geglaubt werden. Allein, ans welchem Grunde war sie undurchführbar? Dr. Toman sagt, der weitere Rcichsrath hat nie bestanden, hat factisch nie bestanden, weil die Ungarn und Croatcn daran nicht Theil genommen haben, rechtlich nicht, weil Bcnctien nicht dazu aufgefordert worden sei. In Bezug Benctiens trifft das Februar-Patent die Anordnung, daß bis zur Erlassung eines eigenen Landcs-statnteS die Central-Congregation ermächtiget fei, die festgesetzte Zahl Reichsräthe in den Rcichsrath zu wählen. Nun, ich weiß in diesem Augenblicke nicht, ob eine derartige Aufforderung an die Central - Congregation gerichtet worden ist, allein gewiß konnte sie leicht gerichtet werden, und cs wäre dann auch nach der ausdrücklichen Erklärung des Dr. Toman an dem rechtlichen Zustandekommen des weitern Reichsrathcs kein Zweifel mehr. Daß der weitere Rcichsrath nicht factisch bestanden habe in dem Sinne, daß nie alle Vertreter desselben daran Theil nahmen, nun, das kann die Wirklichkeit desselben, sobald er einmal rechtlich besteht, nicht zu hindern vermögen. Denn in diesem Falle könnte ja immer ein oder das andere Land alle übrigen Länder der Theilnahme an der Gesetzgebung und an der Ausübung ihrer Rechte verhindern, und dies kann man doch unmöglich als zulässig erklären. Damit soll jedoch nicht gesagt werden, daß nicht Alles gethan werden soll, um den Ausgleich mit Ungarn zu Stande zu bringen. Allein ich glaube, daß dem Ausgleiche I mit Ungarn nicht so sehr die Bestimmungen des Februar-Patentes hindernd entgegentreten, als vielmehr die Be-1 stimmungen des October - Diplomes. Die gemeinsamen Angelegenheiten, welche durch das October-Diplom festgesetzt worden sind, diese werden von den Ländern der ungarischen Krone vorzugsweise bestritten, und ist der Ausgleich bezüglich des October-Diploms einmal getroffen, dann wird der Ausgleich über die Bestimmungen des Februar-Patentes sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. » Der Herr Abgeordnete Svctcc hat in seiner Rede meine Aeußerungen, die ich in der letzten Sitzung gemacht habe, einer Kritik unterzogen. Cr sagte, zwischen der vom Ausschüsse beantragten Adresse und zwischen jener, die Dr. Blciweis beantragt hat, sei ein großer Unterschied. Das ist ganz richtig, allein eine Kritik des Scptember-ActcS liegt in der einen wie in der andern, und der Borwurf, zu einer derartigen Kritik nach §. 19 der LandcSord-nung unberechtigt zu fein, ist mindestens von Denen sonderbar, welche dem Landtage in ganz kategorischer Weise sogar das Recht zur Feststellung der staatsrechtlichen Fragen vindiciren wollen. Abgeordneter Svctcc findet es sonderbar, daß ich von einem Stillstände in der Gesetzgebung in Folge des Systi-rungs-ActeS gesprochen habe, indem er sagt, ja, es seien jetzt alle Landtage versammelt, und doch hat er in seiner Rede über die geringe Compctenz des Landtages geklagt, und doch muß er zugeben, daß ein Fortschritt in der Gesetzgebung nicht blos auf jenen Gebieten nothwendig ist, wo die Landtage mitzuwirken berufen sind. Der Herr Abgeordnete Svetec hat cs ferner lächerlich gefunden, daß man bei einer so wichtigen Frage vom Pro-vinzialfondc reden könne; ich habe es gleichfalls lächerlich gefunden, und ich hätte davon nicht zu sprechen angefangen, noch weit weniger aber von der Pension des Herrn Majiti ober von den Vorspannsauslagcn u. dgl. — Meine Erwähnung war nur eine Erwiderung auf Dasjenige, was damals der Herr Vorredner gesprochen hat, und ich habe nur aus bett Bagatellsachen, die er aufzählte, das hervorgehoben, was wenigstens für das Land das Wesentlichste noch ist. Der Herr Abgeordnete Svctcc hat weiters darauf hingewiesen, daß sich ans dem engern RcichSrathe die Ge-; neral-Landtage entwickeln sollen. Ich finde dafür wenigstens in dem Octobcr-Diplomc, welches Sie ja ganz und gar aufrecht erhalten wissen wollen, gar keinen Anhaltspunkt. Allein jedes Streben zur Entwicklung der Verfassung ist an und für sich berech-! tigt, nur geschehe cö auf verfassnngsmüßigem Boden. Wir werden Ihnen bei Ihrem Streben auch nach den ; General - Landtagen, wenn wir vielleicht auch nicht Ihrer Ansicht sind, nicht tveitere Hintergedanken unterschieben, wie Sie sich dieses uns gegenüber erlaubt haben, nachdem wir eine Kundgebung in dieser Weise über das September-Manifest Ihnen empfehlen. Mögen Sic was immer anstreben, aber streben Sie es nur an auf dem Boden der Verfassung , damit Sic sich nicht für die Zukunft den Rcchts-boden erschüttern und damit Ihnen nicht jede Verfassung, sei cs was immer für eine, aus gleichem RechtStitcl sistirt l werde. Für jede Maßregel findet man Gründe, Gründe sind wohlfeil, wie Haselnüsse (Ab. Dr. Toman: Sonderbar!) und bei der Discussion darüber behält für den Augenblick nur der Recht, welcher die Macht in der Hand hat. (Dr. Toman: So ist cs, ganz richtig!) Wenn wir daher in dem Sistirungsacte in der That eine Verletzung unseres verfassungsmäßigen Rechtes erblicken, so haben wir auch die Verpflichtung, diese unsere Ueberzeugung auszusprechen. Wenn ich vorher noch im Zweifel hätte sein können, ob uns eine derartige Verpflichtung obliegt, könnte ich keinen Zweifel mehr hegen, jetzt, nachdem ich gelesen habe, was die Vertreter der Regierung in den übrigen Landtagen erklärt haben. Unsere Regierung hat in den letzten siebzehn Jahren eine vcrhängnißvolle Politik beobachtet, die Politik des Zu Wartens. Nachdem die Mürz-Verfassung beseitiget war, konnte cs auch nicht die Ansicht oder der Glaube der Regierung sein, daß nicht zur gegebenen Zeit eine Verfassung werde verliehen werden müssen. Allein sic wartete und wartete, bis das Jahr 1859 mit seinem Sturme von Außen kam und jenes System zusain-menbrach. Das Ministerium Schmerling beobachtete gleichfalls diese Politik und cS fiel ihr auch zum Opfer, und das Ministerium Belcredi beobachtet nach den Erklärungen der Regierungsvertreter genau dieselbe Politik. Es wurde gesagt, wir müssen warten, wir werden den Ländern der ungarischen Krone den Antrag auf Annahme der Verfassung stellen; nehmen sie ihn nicht an, so werden wir ihn neuerdings stellen, nehmen sie ihn noch nicht an, so werden wir ihn fort und fort st c l l c n d n r ch I a h r c h in-durch, und n n t e r d c s s c n b l e i b t d i c V e r s a s s n n g s i st i r t. Wie wir ans der Geschichte wissen, pflegen sich die Ungarn in derlei Angelegenheiten nicht zu übereilen. Zehn Jahre hat' es gedauert, bevor sic sich znr Annahme der pragmatischen Sanction bequemten; ein Dcccnnium kann cS dauern, bevor sic annehmbare Vorschlüge erstatten, wo dann die Regierung in die Lage kommt, sie den übrigen Ländern vorzulegen und zur Annahme zu empfehlen. Wenn Sie dann den Muth haben, gegenüber einer derartigen Perspective eine Freude auszusprechen, dann beneiden wir Sie nicht um diesen Muth, allein wir können nur den Wunsch aussprcchcn, daß nicht ein neuerlicher Sturm wie das Jahr 1859, daß nicht eine zweite Katastrophe wie damals erst den Anlaß geben werde, uns wieder in den Besitz unserer verfassungsmäßigen Rechte einzusetzen. Wir aber vertrauen auf die Weisheit Sr. Majestät, an diese wenden wir uns mit der vorliegenden Adresse, und daher stimme ich für dieselbe. (Bravo, bravo!) Abg. Freiherr v. Schloißnigg: In der dritten Sitzung der diesjährigen Session wurde ein Antrag gestellt ans eine Dankadresse für die September-Erlässe. Dieser Antrag erlangte nicht die Majorität. In ; derselben Sitzung wurde durch eine Majorität von 17 gegen I 15 Stimmen der Beschluß gefaßt, cs sei ein Ausschuß aufzustellen, welcher die Rückwirkungen des allerhöchsten Patentes vom 20. September dieses Jahres auf das Wohl des Landes zu erwägen, darüber an den hohen Landtag Bericht zu erstatten und seine Anträge zu stellen habe. Dieser Bericht und diese Anträge des Ausschusses sind dem hohen Hanse in der letzten Sitzung vorgetragen worden, sic sind der vollständige Gegensatz zum Antrage und zur Begründung für die Dankadresse. Was in jenem Antrage als Anlaß zu freudigen Hoffnungen galt, wird nun als Anlaß zu schweren Besorgnissen bezeichnet. Die Verfügungen, für welche nach jenem Antrage der Dank erstattet werden sollte, werden nun als in ihren Rückwirkungen ans das Wohl des Landes bedenklich geschildert und es soll um deren Rücknahme gebeten werden. Ohne in die Erwägungen über die Einzelnheiten der Fassung und Begründung des Adreßentwurfes einzugehen, j drängt sich die Frage auf: Was soll mit der Adresse bezweckt, lvas will eigentlich damit erreicht werden? (Bravo, bravo! Dobro! im Centrum.) Wird etwa vorausgesetzt, daß man die Sachlage damit ändern kann, oder wird beabsichtiget, ans die weitere Durchführung der September-Erlässe Einfluß zu nehmen? Nicht das Eine, nicht das Andere wird der Erfolg der Adresse sein! (Bravo, bravo! Dobro! im Centrum.) Es heißt in dem Adreßentwurfe, der Landtag würde seine Pflicht gegen die von ihm vertretenen Staatsbürger versäumen, wenn er cs unterließe, seinen Besorgnissen einen ehrfurchtsvollen Ansdruck zu geben. Aus diesem Grunde beantragt der Ausschuß eine Manifestation, wie er cö selbst sagt. Eine solche Manifestation kann nur dann einen Eindruck hervorbringen, wenn sie von Einstimmigkeit ober von einer imposanten Majorität ausgeht. (Bravo! Sehr gut! Dobro! int Centrum und im Zuhörerranme.) Dies scheint nach den bisherigen Vorgängen und der Debatte im Hause kaum zu erwarten zu sein, und cs wird sohin immer Raum für den Zweifel bleiben, ob die in der Adresse ausgesprochenen Ansichten wirklich und in der That die Ansichten nicht blos einer Mehrzahl im Hanse, sondern des vom Landtage vertretenen Landes sind. (Bravo, bravo! Dr. Toman: Sehr gut! Dobro !) Wie der Ausschuß dahin gekommen ist, in seinen Erwägungen über das Patent vom 20. September zu dem Ergebniß zu gelangen, welches von den Auffassungen der immerhin zahlreichen Minorität, welche für eine Dankadresse stimmte, so gänzlich verschieden ist, darüber hat das hohe HauS die Aufklärung von einem Ausschußmitgliede selbst vernommen, insoweit diese Aufklärung nicht schon aus dem Commifforium zu entnehmen war. Der Ausschuß hat das Patent vom 20. September seinen Erwägungen unterzogen und hat das allerhöchste Manifest gänzlich unbeachtet gelassen. Das geht nun nicht an! Das Manifest enthält die Begründung des Patentes, cs legt den Anlaß zu demselben dar, das Manifest ist das Gelcitschrcibcn desselben. (Dr. Toman: Sehr gut!) Das Manifest ist gleichzeitig mit dem Patente dem Landtage mitgetheilt worden, das Manifest ist des Kaisers Wort, welches der Monarch vertrauensvoll an seine Völker richtet. (Abg. Dr. Toman: Sehr gut, sehr wohl! Dobro! Slava! im Centrum und Zuhörerranme.) Es geht durchaus nicht an, das Patent, welches vom Manifeste durchaus unzertrennlich ist, einer Erwägung zu unterziehen und das Manifest aus den Kreisen dieser Erwägungen gänzlich auszuschließen. Das Manifest sagt im Eingänge: „Der Grundgedanke, welcher in dem Diplome vom 20. October 1860 bett Ausdruck fand, wird Se. Majestät zum Wohle Seiner Unterthanen fortan leiten." Seine Majestät sprechen ferner aus: „Daö Recht der Völker, durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesetzgebung und Finanzgcbahrung beschließend mitzuwirken, ist ferner gewährleistet und nnwidcrrnflich festgestellt." Dieses ist des Kaisers Wort, welches feierlich gegeben und welches zur erhebenden Kenntniß zu nehmen ist; diesem kaiserlichen Worte kann eine Erwiderung, wie sie im Adreßentwurfe beantragt wird, nicht geboten werden. (Abg. Dr. Costa: Richtig! Dobro!) „Frei ist die Bahn, welche zur Verständigung führt," sagt das Manifest. Möge der Stern Oesterreichs seine leuchtenden Strahlen senden, damit die Bahn freigehalten wird (Dr. Toman: Sehr gut!), nicht aber die Vertreter des Landes Krain, welches seit einem halben Jahrtausend in unerschütterlicher Treue an dem Kaiserhaus hängt (Slava! und Živio!), nicht wir sollen cs sein, die ans die Bahn, die Oesterreich zu durchwandcln hat, neue Hindernisse zu wälzen und das Fortschreiten auf dieser Bahn zu durchkreuzen suchen! (Sehr gut!) Alles dieses erwägend, stelle ich den Antrag: „Das hohe Haus wolle über den in Verhandlung stehenden Ans-schußautrag zur Tagesordnung übergehen. (Dobro!) Präsident: Herr Baron v. Apfaltrcrn hat das Wort. Abg. Freiherr v. Apfaltrcrn: Es wurde schon von mehreren Seiten die Frage in Anregung gebracht, und ebenso von meinem unmittelbaren Herrn Vorredner, welches der Zweck der Adresse sei? Der Zweck der Adresse liegt darin: Sc. Majestät den Kaiser zu bitten, die Sistirung der Verfassung zurückzunehmen, welche in dem Patente vom 20. September ausgesprochen worden ist. Dieses ist der Zweck. Es wurde weiters die Frage gestellt, von welchem Erfolge denn die Adresse sein werde, und ihr in keiner Richtung ein Erfolg in Aussicht gestellt. Meine Herren! Wenn ich für etwas mich entscheide, wenn ich einen Zweck verfolge, so frage ich nicht: Welche Erfolge werde ich haben? werde ich den Beifall der Galerie (Zischen) finden? Ich frage nur: Werde ich Beifall finden in meinem Gewissen? (Unruhe. Präsident läutet.) Wenn mir mein Gewissen sagt, ich soll cs thun, thue ich cs, auch wenn ich weiß, cö werde nicht dnrchgchcnds Zustimmung finden. Es wurde zunächst betont, man muß das Manifest, welches das September-Patent begleitet hat, ebenso in Erwägung ziehen und ebenso in die Erörterung des Landtages einbeziehen. Meine Herren! Das stelle ich entschieden in Abrede. Ich stelle nicht in Abrede, daß man die Gründe des Manifestes berücksichtigen und sich zu Herzen führen soll. Jedoch, meine Herren, darüber hier int Landtagssnalc zu dcbattircu, verbietet der constitutionclle Gebrauch, verbietet der Respect, den man Sr. Majestät gegenüber zu beobachten hat. (Dr. Toman: Die Adresse, die Adresse !) Es hat uns allerdings das Manifest, welches daö erwähnte Patent begleitet hat, wichtige Aufschlüsse gegeben, und, meine Herren, Eines scheint Ihnen int Manifest entgangen zu sein, Ihnen, die Sic Gegner der Adresse sind, ein Ausdruck, den Sc. Majestät gebraucht hat, scheint Ihnen entgangen zu sein: Se. Majestät bedauern selbst den Schritt thun zu müssen, den Allcrhöchst Sic am 20. September gethan haben. Liegt vielleicht der Ausspruch des Kaisers darin, er erwarte von seinen Völkern freudige Zustimmung und eine Dankadresse dafür? Meine Herren! Er b edauert selbst, das thun zu müssen (Bravo, bravo!), und wenn wir in Folge dessen unsere Bedenken, unsere Besorgnisse zum Ausdrucke bringen, handeln wir dann illoyal? Ich glaube, wir handeln loyal, wenn wir offen sagen, was wir meinen, und uns nicht beirren lassen durch Ma- chinationen, welche in Scene gesetzt werden. (Rufe: Von der andern Seite, von der andern Reihe: Oho!) Präsident: Ich bitte den Herrn Redner ausreden zu lassen und ihn nicht zu unterbrechen. Abg. Dr. Toman: Der Herr Redner darf nicht solche Ausfälle, nicht solche Anschuldigungen von Machinationen machen, sonst müßte ich den Herrn Präsidenten bitten, die Geschäftsordnung handzuhabcn, welche verbietet, daß der Redner solche Ausfälle macht. Es wäre uns leicht, von andern Machinationen zu sprechen und den Gegenbeweis zu liefern, wenn wir wollten, wir unternehmen cs aber nicht einmal. (Dobro! Živio! int Zuhörerraume.) Abg. Kromer: Herr Landeshauptmann! Haben der Herr Präsident keine Macht, derlei Ausschreitungen des Auditoriums hintanzuhalten. (Bravo, bravo!) Präsident: Ich bitte den Herrn Baron Apfaltrern, fortzufahren. Abg. Baron Apfaltrcrn: Ich wollte sagen, daß Muth und UeberzeugungStüch-tigkcit dazu gehört, seinen Ansichten hier Ausdruck zu leihen, wenn sie etwa nicht Beifall finden, während immer von jener Seite, bei jeder Aeußerung, sei sic noch so gleichgiltig, Beifall gespendet wird, maßloser Beifall, selbst wenn sic auch blos eine Redensart ist. (Dr. Toman: Zur Sache, Abg. Brolich: Gehört zur Sache.) Ich werde mir diesen Muth nicht benehmen lassen, so lange ich die Ehre habe, das Mandat meiner Wähler zu besitzen (Bravo, bravo!), weil ich es mit meinem Worte versprochen, weil ich cs gelobt habe, als ich in diesen Saal trat, betn Gesetze Achtung und Treue dem Kaiser zu bewähren. (Abg. Svctcc: Zur Sache.) Darum kann ich mich nicht beirren lassen, auch nicht durch unbcrufcucs Dareinreden, das zu sagen, wozu mich meine Ueberzeugung drängt. Es wurde die Frage aufgeworfen, was nützt denn diese Adresse, welche sagen soll, was das Land und was seine Vertreter darüber urtheilen. Was sic nützt? Meine Herren! Ich will cs Ihnen in ein paar Worten sagen. Sic geben der Regierung Substrate an die Hand, um darauf hin beurtheilen zu können, wie ihre Erlässe im Lande aufgeuommen werden, welche Rückwirkungen man von denselben für das Landcswohl erwartet. Ich glaube gern, daß die dermalige Regierung in diesem Augenblicke noch keinen Werth darauf legt, von dem Landtage in Krain und von andern Landtagen zu erfahren, daß sie mit dem September-Patente und mit dem in das Verfassungswcrk neu eingeführten System der Sistirung nicht einverstanden sind, daß sie von den Landtagen gebeten wird, diese Bahn nicht weiter zu verfolgen. Meine Herren! Lassen wir einige Zeit ins Land gehen, und wir werden dann sehen, ob die Ungarn so bereitwillig feilt werden, dem Ministerium jene Grundlagen eines Vergleiches zu bieten, welche cs, und nanicntlich seine ungarischen Mitglieder, dermalen sich noch erwarten. Lassen Sic die Propositioncn, die dem ungarischen Landtage gemacht werden, ein glänzendes Fiasko machen, i was dann? Dann wird es dem Ministerium und gewiß auch Sr. i Majestät dem Kaiser nicht unwillkommen sein, wenn es an den Landtagen eine Stütze hat, um sagen zu können, so weit können wir den Ungarn gegenüber nicht gehen, denn wir haben auch Pflichten gegen die anderen Länder. Wenn wir ' aber dem September-Patente und dem dadurch eingeführten Systeme: nämlich von Ungarn die Parole zu holen, was wir an Verfassung besitzen sollen — wenn wir und die- ; sent Systeme fügen, was kann man dann den Ungarn entgegensetzen und was wird die Folge davon fein? Der Dualismus, das Zersplittern Oesterreichs in seine Theile, und den einen wird cs nach rechts, den anderen nach links, den einen nach Süden, den anderen nach Norden ziehen, und das alte Reich Oesterreich wird aufgehört haben, zu sein. (Bravo! Dobro!) Diese Erwägungen waren cs, welche uns geleitet haben, diese Besorgnisse sind cs, welche uns den Muth gegeben haben, mit Loyalität vor Sc. Majestät hinzutreten und ; zu sagen, was wir glauben, daß wir besorgen, es werde auf Grundlage dieses Patentes zu weit gegangen werden. Ich habe im Laufe der ganzen Debatte am öftesten Befriedigung, Zufriedenheit darüber aussprechen hören, daß die Februar-Verfassung beseitiget sei. Diese Befriedigung, meine Herren, ist eine voreilige, beseitiget ist sie nicht. Sie ist in einem Theile in ihrer Wirksamkeit sistirt, beseitigt aber ist sie nicht. Wir haben in derselben Debatte in einem anderen Landtage den Re- ! gierungsvcrtrctcr aussprechen hören, die Verfassung wird auch in diesem Theile ipso facto dann wieder wirksam werden, wenn von Seite Ungarns annehmbare Ansglcichs-propositionen gemacht werden. Sic werden mich fragen, wozu denn eine Adresse? wozu denn Se. Majestät den K a i s c r bitten, die Si-stirung der Verfassung zurückzunehmen, wenn sie eo ipso wieder in Wirksamkeit treten wird? Darum, meine Herren, weil, wie ein Vorredner schon bemerkt hat, cs auch ein Dcccnnium dauern könnte, bevor die Grundlagen zu einem Ausgleiche mit Ungarn gegeben werden, und daß ein Dcccnnium ein zu langer Zeitraum ist, um das Vcrfassungslebcn in Oesterreich lahm gelegt zu sehen, darüber gibt uns der Zustand unserer Finanzen die sprechendste und bedauerlichste Antwort. Welcheit Grund haben wir also noch weiter, um eine Adresse zu votircn? Ich will Ihnen den wichtigsten Grund nennen, meine Herren, er wurde schon angedeutet, jedoch ich weiß nicht, ob ihn Jedermann in der Form, in der cs geschah, so er- ! faßt hat. Meine Herren! Das September-Patent hat ein neues Glied in unser Vcrfassungslebcn einzuführen versucht, das System der Sistirung. Weder das October-Diplom, gepriesen von den Gegnern des heutigen Antrages, noch das Februar-Patent, abfällig beurtheilt von Ihnen, weder das eine noch das andere kennt das Wort „Sistirung". Im Octobcr-Diplome haben S e. M a j e st ä t der K a i s c r erklärt, für die Zukunft lediglich nur unter Mitwirkung der Vertreter seiner Völker Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben. In der Verfassung vom 26. Februar hat dieser allgemeine Ausdruck der „Mitwirkung" die bestimmtere Form der „Zustimmung" bekommen. Wenn also ein neues System damit eingeführt werden soll, das der Sistirung, so ist dies ein, und zwar der erste Griff nach der Integrität der Verfassung. Eben so gut am 20. September d. I. derjenige Theil der Februarverfassung, welcher den Reichsrath bespricht, sistirt werden konnte, eben so gut kann es in einer späteren Zeit, wenn der Regierung die Landcsvcrtrctungcn unbequem werden, die Landcsordnungcn treffen, sistirt zu werden ; ja noch mehr, wir können auch eine andere Verfassung durch die Vereinbarung mit Ungarn bekommen. Es wird so häufig betont, und ich selbst bin einer Derjenigen , die da meinen, die Februar-Verfassung bedürfe einer Aenderung. Nun ist cs möglich, daß eine andere Verfassung durch die Vereinbarung zu Stande kommt. Ist die Regierung im Besitze dieses Sistirnngsrcchtcs, ist dieses Glied in das VerfassnngSlcbcn einmal, und zwar dadurch eingeführt worden, daß ausdrücklich oder stillschweigend dieser Maßregel zugestimmt wird, wer bürgt Ihnen dann, meine Herren, dafür, daß nicht dieses nämliche System der Sistirung ans die künftig zu vereinbarende Verfassung ebenfalls angewendet wird, und daß, was immer für eine Verfassung, auch etwa eine solche, welche die Ländergruppcn-Vertretungen ins Leben rufet, damit ebenfalls sistirt wird? Diesem ersten Griff nach der Verfassung und nach ihrer Integrität ein ernstes Wort entgegenzusetzen, das ist der hauptsächlichste, der wichtigste Zweck der Adresse. Es wurde häufig die Frage aufgeworfen. Ja, was sind beim das für Gefahren, für Besorgnisse, welche dafür sprechen, daß man das September-Patent als eine solche gesetzliche Bestimmung ansehen könnte, welche dem Lande Schaden zu bringen droht? Meine Herren, ich werde darüber nicht mit umständlichen Dednctioncn antworten, sondern nur einzelne Dinge nennen, die Jedem von uns gewiß sehr am Herzen liegen. Die Gefahren, die Besorgnisse liegen darin, daß durch eine unabsehbare Reihe von Jahren die Centralgewalt absolut regieren, im absoluten Wege Gesetze erlassen und Bestimmungen treffen wird, an deren Erlassung und an deren Votirnng die Vertreter unseres Landes nach der Verfassung Theil nehmen sollen. Ist cs glcichgiltig, ob das Budget der Ausgaben für das Reich und der Bedeckung derselben so oder so votirt werde? Meine Herren, ich erinnere Sie daran, wie das erste Budget, welches der Rcichsvcrtretung vorgelegt worden ist, ausgesehen hat, welche Summen als Bedarf für die verschiedenen Verwaltungszweige, namentlich für die Armee beansprucht wurden, und auf was endlich dieser Bedarf reduzirt und wodurch er reduzirt wurde? Durch die gesetzmäßige, durch die beharrliche entschiedene Einsprache der Rcichövcrtrctnng, welche jetzt mnndtodt ist. Wir haben erst vor ein paar Tagen in den Zeitungen wieder von einem neuen Handelsverträge gelesen, wir haben ein Gesetz gelesen, welches die Zulassung auswärtiger Acticngesell-schaftcn mit ihren Commanditcn in Oesterreich ausspricht, und eine Menge derartiger Gesetze crflicßen jetzt im Wege der Octroi)innig. Sollen wir da blos zusehen, finden wir darin nicht vielmehr die Aufforderung, das Recht zu wahren , das uns dahin verliehen worden ist, bei Berathung und Beschlußfassnng über derlei Gesetze ein entscheidendes Wort mitzusprechen! Es wurde namentlich auch hervorgehoben, die gegenwärtige Regierung habe noch gar nicht solches ausgeführt, was uns berechtigen würde, ihr unser Vertrauen vorzuenthalten. Ich will nicht sagen, daß sie kein Vertrauen verdient. Es sind aber doch Thatsachen zu Tage getreten, welche dasselbe allerdings zu erschüttern im Stande sind. Ich will nicht zurückkommen auf die erste gewichtige Maßregel, die ihre Thätigkeit in dieser Rücksicht inau--gurirt hat, nämlich die Octroyirung des September-Patentes. Ich werde auf den Abschluß des Aiilehcns Hinweisen, welches zu einem Course abgeschlossen worden ist, der den Staatscredit gewiß nicht glänzend beleuchtet, ihn aber dann sehr erleichtern wird, wenn es sich um die Rückzahlung des Anlchcus handeln wird, das ihm aber gewiß nicht in der Richtung nachgiebig aufhilft, um die Ausgaben für die übrigen Bedürfnisse zu decken. Es ist keine Kleinigkeit, wenn man lediglich für Provisionen u. dgl. Nebengebühren 9'/2 Percent zahlen muß, und mit diesen Bedingungen haben wir jetzt 90 Millionen aufgenommen. Wie weit werden wir damit reichen? Im künftigen Frühjahre kommen die weitern 60 Millionen. Sehen Sic, meine Herren, den Cours an, bevor diese Maßregel der Siftirung eingetreten ist. Der Cours war allerdings kein günstiger, vergleiche ich ihn jedoch mit dem derzeitigen Course, der tief unter jenem steht, welcher unmittelbar nach der verlorenen Schlacht von Solfcrino, nachdem wir eine Provinz, die schönste Perle der Krone Oesterreichs, verloren hatten, notirt worden ist, so finde ich, daß damals der Cours nicht so tief gestanden ist, als er jetzt steht. (Abgc-ncter Svctcc: Wer ist denn Schuld daran?) Ans eine Maßregel muß ich noch hinweisen, welche wir von unserem Ministerium gesehen haben und welche gleichfalls gerechte Bedenken erregt. Es war schon vor einigen Tagen zu lesen, daß der Statthalter von Böhmen mit den im Landtage sitzenden Beamten Rücksprache gepflogen hat, um sic dahin zu bestimmen, nicht der Regierung zuwider ihre Boten im Landtage abzugeben. Wir haben vor noch nicht einer Woche ein noch prägnanteres Beispiel von Maßregelung gelesen. Es wurde ein Staatsdicner, ein Mitglied des steiermärkischen Landtages seiner vorragenden Stellung enthoben und einer andern Diensteslcistnng zugewiesen, und als Grund für diese, plötzliche Entscheidung wurde in der Wiener Abcndpost, bem bekannten officiellen Blatte, der angegeben, daß dies eine Folge seiner Haltung in der Adreßdebatte im steiermärkischen Landtage war. Es ist hier nicht der Ort, über die Eigenschaften jenes Mannes zu sprechen, daher ich mir auch , nur nebenhin erlaube zu bemerken, daß dieser Mann in der juristischen Welt Deutschlands als eine Celcbrität, in parlamentarischen Kreisen als einer unserer vorzüglichsten Redner anerkannt ist. Es ist dies jedoch nur ein Fall, von dem ich, was die Person anbelangt, absehe und nur auf die Sache selbst sehe. Der erste Paragraph des Jinmunitätsgesetzes lautet: „Die Mitglieder des RcichsratheS und der Landtage können wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstim-inungen niemals, wegen der in diesem Berufe gemachten Aeußerungen aber nur von beut Hause, beut sie angehören, zur Verantwortung gezogen werden." Meine Herren, ich mache Sic gleichzeitig aufmerksam ans §. 7 unserer Lan-dcsordnnng, welcher lautet: „Die in den Landtag gewählten Abgeordneten dürfen keine Instructionen annehmen und ihr Stimmrecht nur persönlich ausüben." Meine Herren, wie stimmt mit diesem Gesetze die Maß-rcgclung zusammen, deren ich erwähnt habe; ist das die Immunität? Freilich wohl ist der Abgeordnete des steiermärkischen Landtages nicht zur Verantwortung gezogen worden, aber ohne Verantwortung, ohne daß man ihm Gelegenheit gegeben hätte, sich zu rechtfertigen, wurde er gcinaß-rcgelt. Es dürfen den Mitgliedern des Landtages keine Instructionen mitgegeben werden, den Wählern verbietet man es zu thun, die Regierung aber sagt den Beamten, so sollt ihr stimmen. Ist das keine Instruction? und so beobachtet dasselbe Ministerium die Gesetze, an dessen Spitze der Graf Belcredi steht, welcher im böhmischen Landtage selbst gegen das Mi-nisterium, welches damals an der Regiernng war, gestimmt hat (Bravo! int Publikum), der nämliche Graf Belcredi, welcher als Statthalter von Böhmen ebenso int Rcichsrathe gegen das Ministerium gestimmt hat, wie int Landtage. Weiters ist die Frage eine berechtigte, ob die Verfassung vom Februar wirklich etwas so Werthvollcs sei, um sie mit solcher Entschiedenheit zu vertheidigen? Meine Herren, wenn Sie meinen, ich sei von ihrer Vollkommenheit durchdrungen, so muß ich Sic des Gegentheils versichern; ich halte sic wie jedes Mcnschenwcrk für etwas Fehlerhaftes, aber ich halte sic auch für etwas, : was der Verbesserung fähig ist, und dergestalt eingerichtet, daß diese Verbesserung leicht durchgeführt werden könne; aber so viel ist mir klar, daß sic das nicht ist, zu was sie in den Reden derjenigen Herren, welche gegen den Ausschußantrag gesprochen haben, charakterisirt wurde, denn, wie in dieser Richtung schon eine Andeutung gemacht worden ist, wenn sie das wäre, dann, meine Herren, wäre nicht zu begreifen, wie diese Herren hier int Landtage sitzen können, wie sic so hohen Werth darauf legen konnten, in den Landtag gewählt zu werden. Die Fcbrnar-Vcrfassnng ist allerdings ein octroyirtes Gesetz; aber, wenn mit dem October-Diploinc dicOctroyi-rnngen aufgehört hätten, meine Herren, wo wären wir mit I unserem Verfassungslcbcn? Dort, wo wir am 20. October 1860 waren; wenn das kaiserliche Wort, welches imOctobcr-Diplome gegeben worden ist, nicht Fleisch und Blut angc-ltoiitmcit hätte, mit gewissen Formen, mit gewissen Bcstiin-mungen positiver Natur, so säßen wir noch immer an den Pforten und die Negierung würde absolut regieren. Es war eine unmittelbare nothwendige und selbst gleichzeitig mit betn October-Diploinc in dem allerhöchsten Handschreiben, welches Dr. Snppan verlesen hat, vorbchaltenc Octroyirung. Hätte cs auch ausgereicht, eine provisorische Wahlordnung zu octroyircn, wie der Abgeordnete Svetce sie befürwortet hat? Meine Herren, was glauben Sie, was wäre das Ergebniß dieser octroyirten Wahlordnung gewesen? Es wären constituirendc Landtage zusammen getreten; und wie hätten ihre Beschlüsse ausgesehen? Ein buntschäckiges Bild der verschiedensten Art (Dr. Bleiwcis: Das ist nicht wahr!), welches Bild die Regierung genöthiget hätte, neuer« dings zu octroyircn. (Abg. Svctec: Das ist die Frage!) Es wurde gesagt und heute nur znm Theile beantwortet, die Februar-Verfassung sei undurchführbar. Meine Herren, wo steht beim das, wo haben wir die Gewißheit, daß sic nndurchsührbar ist? Wenn dies apodictisch wahr wäre, dann ist cs schade, daß die Herren, welche diesen Aus-spruch thaten, nicht vor beut 20. September Sr. Majestät dem Kaiser ihren Rath ertheilt haben. Sc. Majestät hätte sich dann erspart, neuerliche Versuche zu machen tilth die Durchführung der Fcbrnar-Vcrfassnng anzubahnen. (Dr.To-ittmi: Wir haben sic immer bestritten! Bewegung, Lachen int Publikum.) Es wurde gefragt, wo ist der Rcichsrath? Der Rcichsrath ist gesetzlich in der Verfassung begründet. Was die Personen anbelangt, so ist er das Ergebniß der Wahlen der Landtage. Ich konimc hiebei auf eine weitere Einwendung, welche gegen die Februar-Verfassung gemacht worden ist und welche dahin ging, cs seien die Länder bei ihrer Vertretung im Rcichsrathe durch die Februar-Verfassung verkürzt worden. Nun, sehen wir uns in dieser Richtung das Land Krain an, ob cs verkürzt ist. Es wählt zum Reichsrathe sechs Mitglieder, das eine wählt der ganze Landtag aus der Classe der Großgrundbesitzer, zwei wählt ebenfalls der ganze Landtag aus den Abgeordneten der Städte und Märkte, und drei wählt er aus den Abgeordneten der Landgcnieindcn. Meine Herren, inwiefern da ein oder das andere Interesse — und auf Interessenvertretung beruht ja die ganze Verfassung — inwiefern das eine oder das andere Interesse, sage ich, dabei verkürzt ist, das, meine Herren, ist nicht beantwortet worden und ich weiß mir daraus auch keine Antwort, cs wäre denn die, daß der Großgrundbesitz sagen könnte, er sei verkürzt. (Dr. Toman: Ja er ist nicht verkürzt.) Ja, weniger als Einen könnte er doch nicht wählen. (Bewegung, Heiterkeit.) Es wurde gegen die Februarverfassung eingewendet, sie sei auch deswegen illegal, weil sie nicht vom Landtage verfassungsmäßig behandelt worden ist. Derjenige Herr, der diese Einwendung gemacht hat, war damals noch nicht im Landtage, er war noch nicht einmal im Lande, er saß damals noch als deutscher Beamte in Croatien, von wo er dann später vertrieben wurde. (Abg. Svetec: Ganz richtig. Rufe: Oho!) Darum wird sich dieser Herr Abgeordnete vielleicht nicht erinnern, daß die Februar-Berfassung und das Oetobcr-Diplom uns bei der Eröffnung des ersten Landtages feierlichst übergeben 1 und vom Landtage in Einfang genommen worden sind, und daß diese beiden kaiserlichen Geschenke mit einer Adresse beantwortet wurden, die mit einem solchen Enthusiasmus votirt wurde, wie dieser Saal ihn noch nie erlebt hat. War dies vielleicht keine verfassungsmäßige Behandlung? Hat der Landtag damals etwa Protest erhoben gegen die Februar-Verfassung, diese angebliche unberechtigte Octroyirung? Es wurde weiters der Vorwurf gemacht, unsere Land- | tagswahlordnung sei nichts werth, weil sie die Interessen der Bevölkerung nicht gehörig wahret. Meine Herren, dann begreife ich wahrlich nicht, wie ein urdcntschcr Wahlbezirk dem Herrn Svetec das Man-dat geben konnte, welcher im Landtage einer der hervorragendsten Gegner des deutschen Elementes ist (Abg. Svetec : Ganz richtig!), und doch hat der deutsche Wahlbezirk Gottschcc ihn in den Landtag gesendet. Wenn das kein freies Votum ist, dann sollte freilich der Abgeordnete Herr Svetec nicht hier sitzen. (Abg. L-vetcc: Das liegt nicht in der Landcsordnung.) Es wird der Adresse vorgeworfen, sie sei ein Kampf mit Windmühlen, nämlich ein Kampf mit Gefahren, mit Besorgnissen, welche das September-Manifest erregt und welche dennoch Niemand sieht. Wenn nun dies eine Lächerlichkeit ist, so weiß ich zu dieser Lächerlichkeit ein Gegenstück, nämlich das Danken für Etwas, dessen Werth nicht bekannt ist. (Oho! Dr. Toman: Hört, hört, hört! Heiterkeit.) Meine Herren! Ich habe Ihnen die Erwägungen auseinander gesetzt, die mich bestimmt haben, schon im Ausschüsse für die in demselben beantragte Adresse zu stimmen. Meine Herren! Diese Erwägungen sind meine innige Ueberzeugung, sic mag in der Mehrzahl des Landtages sein oder nicht, an meiner Ueberzeugung wird das nichts ändern, sic jedoch hier auszusprechen, das war mir Bedürfniß. Nachdem die Adresse diesen meinen Erwägungen in jeder Richtung in loyaler, entschiedener Form Rechnung trägt, darum halte ich cs für meine Pflicht und für die Pflicht eines jeden wahren Patrioten, dafür zu stimmen; ich halte cs aber insbesondere für die Pflicht eines Jeden, welcher auf Grund der Verfassung und kraft derselben in diesem Landtage sitzt, seine Stimme zu erheben, um hie- ! IX. Sitzung. durch den ersten Griff nach ihr von uns wo möglich abzuwenden. Dies sind die Gründe, aus welchen ich, so wahr ich dem Kaiser Treue und dem Gesetze Achtung gelobt habe, für die Adresse stimmen werde. (Lebhaftes Bravo!) Abg. Mulley: Ich bitte um das Wort. Präsident: Der Herr Dr. Costa hat das Wort. Abg. Dr. Costa: Mein unmittelbarer Herr Vorgänger hat den Zweck der Adresse bezeichnet, und ich knüpfe daran an und sage, der Zweck der Adresse ist, Sc. Majestät zu bitten, den Rcichsrath wieder zu berufen (Freiherr v. Apfaltrern: das habe ich nicht gesagt!); das ist der nackte Zweck, wie er ja in der Adresse in den letzten Worten scbst ausgesprochen ist, j nämlich: „Die Sistirung aufzuheben, und die der Wirksamkeit des Reichsrathcs zugewiesenen Angelegenheiten wieder in die verfassungsmäßige Behandlung zu leiten;" das heißt beim doch nichts Anders, als die Paraphrase des Wortes: Majestät, berufen Sic den Reichsrath wieder nach der Aufhebung der Sistirung! Darüber glaube ich, kann kein Zweifel fein. Man muß sich nun doch fragen, ist diese Bitte nützlich, ist sie crpricßlich, ist sie zweckmäßig? Der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern hat zwar erklärt, nicht an dem Erfolge sei cs gelegen, sondern nur an der Rcchtsvcrwahrnng. Nun , ich glaube, im politischen Leben sind denn doch die Erfolge Dasjenige, was der Staatsmann bei jedem seiner Schritte, bei jeder seiner Actioncn immer vor Augen haben muß. Es sind gegen die Februar-Verfassung wesentliche Bedenken durch manche fehlerhafte Maßregel des Ministeriums Schmerling und durch die Unfruchtbarkeit unserer Landtage veranlaßt worden; ich glaube nicht, daß das, was gegen diese Einwendungen der Herr Baron Apfaltrern vorgebracht hat, hinreicht, diese Einwendungen zu widerlegen, aber ich will dem eigentlichen Kern des Dinges ans die Spur kommen. Ich frage: Was hat beim der Rcichsrath geleistet, warum wollen wir ihn denn zurückbitten? Wenn wir dahin bitten, daß der Rcichsrath wieder einberufen werde, so müssen wir uns doch vor allem klar werden, welche einflußreiche Wirksamkeit, welche ersprießliche Wirksamkeit der Rcichsrath ausgeübt hat? Daß der Reichsrath dazu wirklich Zeit genug hatte, kann keinem Zweifel unterliegen, wenn man bedenkt, daß in vier Jahren drei Sessionen mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgehalten worden sind, daß er mit aller jener Macht ausgerüstet war, welche man als die Macht des Parlamentes bezeichnet, daß man ja gerade aus diesem Grunde seine Zurückberufung wünscht. Der Reichsrath hat nur in einer gewissen Beziehung eine große Thätigkeit entfaltet; cs sind große Reihen von Finanzgesetzen, Stenerorganisirnngcn, neue Stenern u. s. w. (Dobro! im Publikum) durch den Reichsrath eingeführt worden, aber was hat denn der Reichsrath an Gesetzen geleistet? Mit welchen Gesetzen hat er Oesterreich, hat er den westlichen Theil der Länder, hat er speciell unser Land Krain beglückt? Es sind einige Gesetze, die eben nur genannt zu werden brauchen: Er hat ein Pun-zirungsgesetz eingeführt, die Steuerfreiheit von Neubauten, das Heimatgesetz, ein Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, welches in dem Falle mit beut Rcichsrathsabgeord-ncten Rogowski eine so drastische Illustration erhalten hat. (Dobro! im Centrum und Publikum.) Es wurden die Pro- meffengesd)äfte geregelt, und dadurch selbst dem weniger de-, Mittelteil die Theilnahme au der großen Lotterie zugänglich gemacht (Sehr gut! im Publikum, Heiterkeit >, ohne Zweifel zur Hebung der Sittlichkeit und "Moralität, während ein Antrag auf Aufhebung der Zahlenlotterie von dem Abgeordnetenhause abgelehnt worden ist. Es wurde das Lehenband aufgehoben, es wurde ein schon früher bestandenes Gesetz über das Ausgleichsverfahren in eine neue Form gegossen, es wurde das deutsche Handelsgesetzbuch für Oesterreich eingeführt, ein wichtiges Gesetz, ein gutes Gesetz, nur leider, daß das Verdienst nicht dem Reichsrathe gebührt, denn es wurde von einer Commission von Fachmännern berathen und vom Reichsrathe en bloc angenommen. Wir haben weiter ein Preßgesetz; nun Sie werden mich wohl entheben, diesem Gesetze ein Lob zu spenden, es ist ja bekannt, wie es zu Stande gebracht worden ist; nachdem das Abgeordnetenhaus dem Drange des andern Theils der gesetzgebenden Geivalt gegenüber immer nachgegeben hat, daß endlich dieses Gesetz zu Stande kam, wie es jetzt ist. Ein Gesetz von nur wenigen Paragraphen ist das Gesetz über die Aufhebung der Bergwerks-frohne und Einführung der Freischurfsteuer, ein Gesetz von nur wenigen Paragraphen, und wie wichtig ist dieses Gesetz! Der krainische Landtag hat in der Sitzung vom 28. März 18l)8 einstimmig es ausgesprochen, daß diese Steuer die bergmännischen Interessen des Herzogthums Krain sehr empfindlich berühre, hat es einstimmig beschlossen, sich au die Regierung Sr. Majestät zu wenden, daß dieses Reichsgesetz eine Abänderung erfahre. So wurde im Reichsrathe für die materiellen Interessen unseres Landes gesorgt! (Dobro! im Centrum und Publikum.) Es wurde ein Gesetz über die Berpflegungögebühr in Gebäranstalten beschlossen, — dem Titel nach ein höchst unbedeutendes Gesetz, aber ich könnte ein verehrtes Mitglied dieses hohen Hauses zum Zeugen anrufen, welches im Abgeordnetenhause die materiellen Verhältnisse unseres Landes vergebens gegen dieses Gesetz vertheidigt hat — ein Antrag des Reichsrathsabgeordneten von Wurzbach auf liebergang zur Tagesord ming wurde abgelehnt, das Gesetz votirt und unser Land empfindlich belastet. (Dobro! int Centrum und Publikum.) Wir haben auch die Prineipien eines Gemeindegesetzes. Meine Herren! ich bratiche keine Kritik dieses Gesetzes zu geben: denn Sie haben ans dem Munde des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern vor drei Sitzungen gehört, wie es zu bedauern sei. daß wichtige Bestimmungen wegen dieser Principiell in unser Gemeindegesetz nicht aufgenommen werden können. Wir haben endlich durch den Reichsrath auch einen Zoll- und Handelsvertrag mit Preußen abgeschlossen, einen Zoll- und Handelsvertrag, welcher die Interessen unseres Landes nicht auf sehr freundliche Weise zu berühren scheint, wenn wir nämlich bedenken, daß von unsern sechs Abgeordneten drei Abgeordnete dagegen, nur ein Abgeordneter dafür und zwei Abgeordnete abwesend waren, von denen man auch annehmen kann, daß sie dagegen gestimmt hätten. Dieser wichtige Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß die Interessen unseres Landes be- ; rücksichtiget worden wären, und so, wo man immer in die Gesetzgebung des Reichsrathes Hinblicken mag, sind es entweder unbedeutende, geringfügige Gesetze, — ja richtig, bald hätte ich ein wichtiges Gesetz vergessen! Es ist nämlich der §. 7 der Notariats-Ordnung geändert worden und dadurch im Kaiserthume Oesterreich auch den Türken, Heiden ltttb Juden möglich geworden, Notare zu werden; — es mag dieses Gesetz in einem Deeennium einmal vielleicht zur Anwendung kommen, gibt aber einen lehrreichen Beweis, daß , man nicht blos im Landtage casuistisch ist, wenn man eine \ Abänderung über das Moorbrenneu beantragt, sondern daß man es auch im Reichsrathe war. (Dr. Toman! Sehr gut! Dobro! im Publikum.) Das ist die Thätigkeit des Reichsrathes in Bezug auf die Gesetzgebung. Ich mag heruinsehen, wo ich will, ich finde nichts weiter, was vorzubringen wäre. Wo bleiben die Fragen der wichtigen, gerichtlichen und politischen Reorganisation? Ist die Unabhängigkeit des Richterstandes ausgesprochen worden? Sind Schwurgerichte eingeführt worden, für die sich auch unser Landtag ausgesprochen hat? Ist das Strafgesetzbuch einer Besserung, einer Aenderung unterzogen worden, nachdem die ganze Welt schreit, daß dieses aus der absolutistischen Zeit herrührende Gesetz für die constitutionelle Epoche nicht tauge ? Ja, die Strafgesetznovelle ist gegeben worden! Ich glaube, Niemand hätte es bedauert, wenn sie nicht gegeben worden wäre. (Beifall und Heiterkeit int Centrum und Publikum.) Ist die Ministerverantwortlichkeit grundgesetzlich festgestellt worden? Hat man eine neue Concursordnung gegeben ? Hat man das Versammlungs- und Vereinsrecht geregelt? Während der Zeit wurden die böhmischen land-wirthschaftlichen Gesellschaften gemaßregelt; hat der Reichs-rath seine Stimme erhoben, als von dieser Maßregelung alle Blätter übertönten? Einige Anträge sind im Abgeordnetenhanse in den Commissionen eingeschlafen, und im klebrigen war die Thätigkeit des Reichsrathes nur eine finanzielle, nur eine Thätigkeit, die sich allein auf das Budget erstreckt, und daraus hat gerade mein Vorredner so wesentliches Gewicht gelegt. Er sagt, man sehe das Budget an, wie es jetzt ist und wie es war bei Beginn der Reichs-rathssession. Es ist nicht zu läugnen, daß das Budget eine Herabsetzung erfahren habe, aber Eines möchte ich doch dem geehrten Vorredner ins Gedächtniß rufen: Es war das Budget heuer bereits im Oberhause angelangt und es hat der damalige Berichterstatter des Finanzausschusses Feldmarschall Hcß bereits den Bericht vorbereitet gehabt, mit denselben zu erstatten, der Bericht war ertheilt und in die Zeitungen gekommen, wo die Commission des Oberhauses und ohne Zweifel auch das Herrenhaus erklärt hätte, daß auf diese Abstriche des Abgeordnetenhauses im heurigen Jahre nicht eingegangen werden könne. Da hat Seine Majestät neue Rathgeber berufen, und diese neuen Rathgeber waren es, welche gesagt haben: Wenn wir eintreten sollen, so muß das Budget so angenommen werden, wie es das Abgeordnetenhaus beschlossen hat (Dr. Toman: Sehr richtig!), und jetzt erst hat der Berichterstatter des Herrenhauses es selbst für zweckmäßig gefunden, diese Abstriche zu befürworten. Das ist der Fall und das ist ein Punkt, wobei zugleich hingewiesen werden kann, ob das Ministerium Belcredi wirklich so schwarz ist, wie es von mancher Seite angeschwärzt wird. (Lebhafter Beifall im Centrum und im Publikum.) Ich glaube, das Ministerium Belcredi hat in wenigen Monaten eine Reihe wichtiger Gesetze und Verfügungen zwar oetroyirt, aber irgend ein begründetes sachliches Bedenken gegen diese Reformen hat man von keiner Seite aussprechen gehört; von allen Seiten werden diese volkswirthschaftlichen Reformen als zweckmäßig, als dem Zweck entsprechend erkannt. Wenn ich also diese Thätigkeit des Reichsrathes betrachte, so muß ich mich fragen: Ja, um Himmelswillen, warum wünschen wir denn so den Reichsrath zurück? Warum rufen wir jetzt den §. 19 lit. a zur Hilfe, um Seine Majestät zu bitten, diesen Reichsrath wieder zu berufen? Warum hat der Landtag in früheren Sessionen den §. 19 lit. a nicht zu Hilfe genommen, um sich mit einer aller-unterthänigsten Adresse an Seine Majestät zu wenden und zu bitten, daß der früheren Mißregierung ein Ende gesetzt, bcv Reichsrath auseinander gejagt werde? (Lebhafter Beifall im Centrum und im Publikum.) Das wäre naturgemäß gewesen, wenn man Rücksicht genommen hätte auf den Einfluß, welchen der Rcichsrath auf die materielle und jndiciclle Gesetzgebung unseres Landes hat. Nun muß ich aber auch fragen: Ist der Weg, welchen die Adresse anräth, möglich? Denn eine Rcchtsvcrwahrung zu Gunsten von etwas Unmöglichem wird jedoch in diesem Hause hoffentlich Niemandem bcisallen. Ich zweifle, daß Seine Majestät den Rcichsrath wieder berufen kann, wie er zusammengesetzt war. Es erwähnt die Adresse des hervorragenden welthistorischen Momentes, als Sc. Majestät am 1. Mai 1861 die Boten der Landtage um sich versammelte und so das constitutionellc Leben in Oesterreich inaugurirte und von seinen Lippen die Hoffnung aussprach, daß die leeren Plätze alsbald gefüllt," der Reichsrath alsbald in Wahrheit ein voller und die Wirksamkeit desselben eine ersprießliche sein werde. Man braucht nicht das hochpoctischc Gemüth des berühmten Verfassers dieser Adresse zu haben, um diesen Moment wahrhaft welthistorisch, wahrhaft erhebend zu finden; aber der Politiker erwägt die Bedeutung solcher Momente nicht nach den augenblicklichen Eindrücken, sondern erwägt sic nach den Erfolgen. (Dobro! Bravo! im Publikum.) Wäre die Hoffnung, die Sc. Majestät ausgesprochen haben, in Erfüllung gegangen, hätten die leeren Plätze im Abgcordnctcnhausc sich gefüllt, wäre die Thätigkeit des Reichsrathes eine ersprießliche gewesen: in der That! jener Moment wäre der Ausgangspunkt einer constitutionellen Aera gewesen, und die Weltgeschichte würde ewig davon schreiben. Aber solcher Momente gibt cs im Staatslcben viele. Wer erinnert sich nicht, als vor zwei Jahren durch den damaligen Lenker der Regierung Oesterreichs von Schmerling ein zweiter solcher großartiger Moment in Scene gesetzt wurde. Wer erinnert sich nicht des Frankfurter Für-stcntagcs, wo die Großdcntschcn geglaubt haben, Barbarossa sei ans dem alten Schachte hervorgekommen und das deutsche Reich wird nunmehr erstehen. (Dobro! Heiterkeit im Publikum.) Meine Herren! Auch das war ein großer überwältigender Moment, aber auch er war nichts Anderes, als der erste — eine große, eine schöne Täuschung. (Bravo! Dobro! im Publikum.) Wir werden in Oesterreich so lange solchen Täuschungen uns hingeben müssen, so lange jene Serie spezifisch österreichischer Staatsmänner nicht ausstcrben wird, welche nicht anknüpfen an aller Staatsweishcit Anfang, an das Volk, das Land und seine Interessen, welche, anstatt Real-Politik zu treiben, sich mehr mit idealer Politik beschäftigen (Dobro, im Publikum), so lange Zeit nicht jene Staatsmänner ausstcrben, die ein geistreicher Abgeordneter des Wiener Landtages in der internationalen Exposition vom Jahre 1870 ausgestellt zu sehen wünscht (Heiterkeit im Publikum) als lehrreiches Beispiel, warum unsere Industrie, unser Ackerbau und unsere Prodncte so weit zurück gegen die Prodncte anderer Länder stehen. (Dobro!) Ich bin ein Mensch, der frei hier steht und frei spricht, und weil ich frei spreche, so kann ich auch aussprcchcn, ohne den Vorwurf fürchten zu müssen, daß ich irgend Jemandem eine Schmeichelei sagen will; aber offen muß ich bekennen, was ich von den bisherigen Vorgängen halte, daß die jetzige Regierung mit dem bisherigen Systeme gebrochen (Dobro! im Publikum), daß sie die Volkskraft berücksichtigen, daß sie die Volkskraft entfesseln, das sie dem Genius der Völker Oesterreichs freien Lauf lassen will. (Lebhafte Dobro- und Bravo-Rufe im Publikum und Centrum.) Also, als Sc. Majestät am 1. Mai 1861 den Rcichsrath um sich versammelte, damals stand cd mit der Aufnahme der Februar-Verfassung in Oesterreich so: Die Ungarn und Croaten haben bald darauf entschieden abgelehnt, den Reichsrath zu beschicken. Ich mag von den Rcssunos eines kleinen Nachbarläudchens nicht reden; brauche auch nicht davon zu sprechen, in welcher Weise die Handelskammer von Rovercdo gcmaßrcgelt worden ist, weil sie in den Rcichsrath ihren Abgeordneten nicht wählen wollte, und deren Präsident in llntcrsuchnng gezogen wurde u. s. w. u. s. w. Das aber scheint in diesem hohen Hanse vergessen worden zu fein, daß Galizien und Böhmen ihre Abgeordneten nur unter protocollarischcm Proteste in den Rcichsrath geschickt haben, daß daher die Aufnahme der Februar-Verfassung schon im Jahre 1861 keine unbedingte von allen westlichen Ländern der Monarchie war. Im Juni 1861 hat dann der Abgeordnete Dr. Smolka den Herrn Staatsminister von Schmerling gefragt, ob der versammelte Rcichsrath der engere oder weitere sei, und es wurde ihm geantwortet, cs sei der engere Rcichsrath. Der engere Rcichsrath — offenbar incompetent zur Behandlung von Finanzgcsctzcn — ist dennoch int Jahre 1862 zu dieser Compete».; berufen worden, und cs sind im Jahre 1863 diejenigen böhmischen Abgeordneten, welche „gegen diese eigenmächtige Ucberschreitnng verfassungsmäßiger Befugnisse" Protest eingelegt haben, nicht blos vom Präsidenten — obwohl abwesend — zur Ordnung gerufen, sondern auch ihrer Mandate verlustig erklärt worden. Im Jahre 1863 sind die Siebenbürger eingetreten, und nun wurde der Rcichsrath plötzlich der weitere Rcichsrath. (Heiterkeit im Pn-blikum.) Es ist bereits ausführlich erörtert worden und kaun nie widerlegt werden, daß der Rcichsrath weder rechtlich noch factisch der weitere war; er war eine größere Rcchts-fiction, eine viel größere Rcchtsfiction, als cs diejenigen Fictioncn sind, von denen unsere Gegner reden. (Heiterkeit im Centrum und Publikum.) Damals habe ich nicht gehört, weder im Rcichsrath, noch in unserem Landtage, daß zur Wahrung des Rechts-1 bewußtst ins, daß zur Wahrung der Verfassung irgend Jemand der gegnerischen Seite einen Protest zu Protokoll gegeben hätte, ich habe nicht gehört, daß unser 1 Landtag aufgefordert worden ist, auf Grundlage des §. 19 lit. a gegen diese Anmaßung des engern Reichsrathes einen Protest zu richten (Rufe im Centrum: Sehr gut!), ich habe nicht gehört, daß Sc. Majestät gebeten worden ist, die Verfassung aufrecht zu erhalten; — also was damals nicht Rechtens war, das soll heute Rechtens fein ? Weil Sc. Majestät in klarer Erkenntniß ein Unrecht nicht fortlaufen lassen wollen, sollen wir nun deshalb jetzt eine Rcchts-vcrwahrung einlegen? Ich glaube, das wäre damals am Platze gewesen, nicht jetzt. (Bravo! Dobro! im Centrum und Publikum.) Es war also am 20. September nur ein Weg möglich, und der war der Weg, das Fcbruarstatnt zu sns-pendiren und die Frage der Verfassung der freien Vereinbarung der Völker zu überlassen. Es war das der einzig mögliche Weg ans zwei Gründen, welche auch die Adresse selbst anerkennt, daß eine Verfassungsänderung dringend geboten ist, und daß der Ausgleich mit Ungarn nothwendig ist. Nun, ich weiß nicht, vielleicht können die Ansichten in diesem Punkte weit auseinander gehen, aber cs scheint nicht zu fein. Die Rede des unmittelbar mir vorangegangenen Redners beweist, daß auch er durchaus nicht glaubt, daß die Ungarn das Februar-Patent annehmen werden, daß die Ungarn in den Rcichsrath kommen würden. Es wäre also immerwährend nur ein fingivtev weiterer Reichsrath. immer nur ein Rumpfparlament, welches in Oesterreich Gesetze geben sollte. (Dr. Toman: Richtig!) Drei-hnndertsechszig Abgeordnete soll daS Abgeordnetenhaus haben, und wie bequem hat man sich's in der Geschäftsordnung gemacht! Hundert Abgeordnete sind genügend zur Beschlußfähigkeit, also kaum etwas mehr als ein Viertel, und Ein-undfünfzig Abgeordnete, also ein Siebentel davon, ist in der Lage, über ganz Oesterreich Gesetze zn geben. (Lebhafter Beifall im Centrum und Publikum.) Ich glaube, die österreichischen Völker sind groß genug und Ungarn und Kroatien sind viel zu viel in der Verfassung erwachsen, als daß einige Grazer und Wiener Doetoren Gesetze geben sollten für ganz Oesterreich. (Lebhafter Beifall im Publikum). Weil also der Ausgleich mit Ungarn auf betn Wege der Februar - Verfassung unmöglich ist, deshalb bleibt nichts Anderes übrig, als daß Se. Majestät jenen Weg eingeschlagen haben, welchen der 20. September deutlich kennzeichnet. Ich werde auf die Einwendung später zurückkommen, ich will jetzt nur das sagen, wie nothwendig mir der Ausgleich mit Ungarn dünkt, weil alles das, was hier über unsere traurige Lage vorgebracht worden ist, weil alles das vollkommen wahr ist, und weil gerade unsere traurige Lage uns dazu zwingt, daß endlich Friede werde zwischen den Völkern und dem Regenten. (Dobro, dobro! im Publikum.) Bereits im Jahre 1862 hat das HerrenhanS-mitglied Graf Auersperg es ausgesprochen und ein Aman-bement vorgelegt: „Jene Maßregeln seien der Regierung dringend zu empfehlen, welche geeignet scheinen, die gemeinschaftliche Behandlung aller dem Reiche gemeinschaftlichen Angelegenheiten dauernd herbeizuführen und zu sichern." Das ist nun der Weg der Februar-Verfassung nicht, ans beut Grunde nicht, weil Ungarn, weil Croatien, und wie jetzt die Verhältnisse sind, auch Polen und Böhmen in den Reichsrath nicht kommen (Richtig!); inzwischen liegen aber unsere Gewerbe, unser Handel, der Ackerbau und die Montanindustrie der Länder darnieder, weil wir nicht zur Ruhe und zur Entwickelung unserer Kräfte kommen können. (Dobro! Bravo! im Publikum und Centrum.) Man spricht immer viel von bein' Segen, von den reichen Schätzen, die in unserer Erde liegen, aber wer thut etwas, um diese Schätze zu heben? Wir sind dahin gekommen, daß nämlich ein geistreicher Abgeordneter des niederösterreichischen Landtages, den ich schon früher citirt habe, sagt: „Das Elend in Oesterreich ist das Product der einheimischen Staatsweisheit! Meine Herren! so wie es unter den ostindischen Inseln welche gibt, die ihre specifischen Gewürze haben, die nirgends anders wachsen, so wie Cayenne seinen eigenthümlichen Pfeffer hervorbringt, so. haben wir ein specifisch vaterländisches Elend, das in keinem andern Reiche mit solcher Beharrlichkeit und solchem Fleiße gepflegt wird und das in keinem andern Reiche so intensiv wächst und so außerordentlich wuchert." (Rufe: Richtig!) Dieser Abgeordnete sagt weiter: „Wenn Alles Fietion war, Eines war teilte: Der Verlust der Situation von 1860, der Verlust des Credits, der Verlust der Millionen Werthe, welche unsere Prodnetivn, nufere Arbeit, unser Vermögen ohne unsere Schuld erlitten haben, und wenn man sagen will, die ganze Verfassung war ein Versuch, so gestatte man mir zu antworten: Dann hat man uns versuchsweise arm gemacht." (Heiterkeit). Meine Herren, ich citirc nicht einen politischen Freund, ich citirc einen politischen Gegner. Wenn die Adreßcom-mission sich die Verhältnisse, wie sie liegen, vor Augen gehalten hätte, wenn die Adreßcommission sich vor Angen gehalten hätte, daß das nicht geschehen ist seit beut 20. Sep- tember bis jetzt, sondern daß das geschehen ist in der Zeit, wo der Reichsrath seine volle Thätigkeit entfaltet hat, wenn sie das überlegt, wenn sie das wohl erwogen hätte, dann hätte der logische Schluß offenbar kein anderer sein können, als der, daß wir dem Kaiser znm Schritte vom 20. September danken. (Dobro! im Publikum. Dr. Toman: So ist es !) Wohin unser Elend in Oesterreich, wohin wir gekommen sind, ist int Reichsrathe selbst heuer ausführlich erörtert worden, unmittelbar vor dem Sturze des Ministeriums Schmerling, und damals war eS Graf Auersperg, welcher int Herrenhause gesagt hat: „Fantasmagorieu eines auf die Spitze getriebenen Lebens- und Frendengennsses mögen uns über die dahinter lauernden Zustände nicht blenden; es liegt in ihnen der Stachel der Resignation, wenn nicht der Verzweiflung." Deshalb mußte ein neuer Weg eingeschlagen werden, und ich sehe feinen andern Weg, als den Weg vom 20. September. Ja, es wäre ja möglich, sagt man, und vielleicht wären die Herren, welche heute so entschieden gegen das September-Manifest sind, dann zufrieden, wenn das Ministerium gleich mit dem — was auch alle Blätter verlangt haben — mit dem neuen Programme, mit der fertigen Verfassung hervorgetreten wäre, in welcher alle möglichen Grundrechte recht verklansnlirt und paragraphirt gewesen wären. Meine Herren, ich aber glaube, die Staatsmänner, die jetzt regieren, sind gerade deshalb die rechten für Oesterreich, weil sie das nicht gethan haben, weil sie es den Völkern überlassen, weil sie zuerst die Stimmen der Völker hören wollen, um Sr. Majestät einen weitern Rath zu ertheilen. (Lebhafte Bravo - und Dobro-Rufe im Centrum und im Publikum.) „Möge die Lösung," hat Graf Auersperg im verstärkten Reichsrathe gesagt, „möge die Lösung, auf die wir hoffen, eine glückliche Verwirklichung jenes altelassischen Einheitsbildes von Pfeilbündeln sein! Ich würde es für keine glückliche halten, wenn man das Geheimniß des Zusammenhal-tens blos im Znsammengeschnürtsein suchen wollte; das Geheimniß liegt in der richtigen Wahl des vereinigenden Bandes; für todte mechanische Körper ein mechanisches Band, für lebendige geistige Kräfte ein geistiges Band." Die Febrnarverfassnng war nichts Anderes, als ein mechanischer Ban, als ein Znsammengeschnürtsein, und deshalb taugt sie für Oesterreich nicht. (Dobro! Bravo! im Centrum und im Publikum.) Ich will nun in Kurzem diejenigen Einwendungen besprechen, welche von der Gegenseite gegen die Ausführungen der Vorredner gemacht worden sind. Da war zuerst der Herr Abgeordnete Deschmann, welcher behauptet hat, wir, die wir gegen die Adresse sprechen, schwingen die nationale Fahne auch bei dieser Gelegenheit. Nun, meine Herren, ich möchte das nicht behaupten, aber wenn man gelesen hat, wie in allen Zeitschriften und in allen Reden tu Graz und Wien die deutsche Frage sich gerade bei diesem Gegenstände wie ein rother Faden durchgezogen hat, wenn man gelesen hat, wie das Hauptorgan der centralistischen Partei, die alte Presse, gesagt hat: Nicht centralistisch, sondern deutsch ist die Losung! Wenn man gelesen hat, wie der Abgeordnete Schindler in seiner Rede erwähnt hat: Weil das September-Manifest die Nationalitäten aufruft, so muß der niederösterreichische Landtag eine deutsche Antwort darauf geben! (Dobro! im Publikum) dann kann man sich denn doch nicht der Bemerkung entschlagen, daß die nationale Fahne geschwungen wird, aber nicht auf unserer, sondern ans gegnerischer Seite. Wir stehen diesmal, sowie immer, unter jener kaiserlichen Fahne, von der wir wissen, daß sie groß genug ist, daß auch unsere Fahne Platz darunter habe; wir wollen nicht Kämpfer sein unter dem Aar des weiland deutschen Reiches, welcher in kalter Brust alle Stämme zu verzehren sucht, sondern wir fliehen unter die Fittige des österreichischen Kaiseraars, auf dessen Brust auch unser Landesschild seinen selbständigen Platz hat (Dobro! im Publikum), wo auch wir im Bunde mit allen andern Ländern Oesterreichs Oesterreich groß und glücklich machen können. (Lebhafter Beifall im Centrum und im Publikum.) Wenn der Abgeordnete Deschmann darauf sich berufen hat, daß wir inconsequent seien, weil der Herr Dr. Blci-wcis in der ersten Session das Februar-Statut selbst befürwortet habe, so ist das nur eine hyperbolische Redensart des Abgeordneten Deschmann (Gelachter im Publikum), denn cs hat Dr. Blciwcis in der ersten Session vom Februar-Statute gar nichts Anderes, als in wenigen Worten das geredet, was er beantragt hat: Die an Se. Majestät zu richtende Adresse möge auch in slovenischer Sprache abgehen. (Dobro! und Heiterkeit int Publikum.) Wenn der Abgeordnete Deschmann gesagt hat, ihm seien die allgemeinen Interessen nationaler Wohlfahrt und freiheitlicher Gestaltung mehr als nationale Interessen, so hat er etwas geschieden, was nach meiner Ansicht sich nicht scheiden läßt. Man nennt die Lehre von der Volkswohlfahrt Nationalökonomie, und man sagt, daß eine Nation und ein Volk denn doch identisch ist; cs ist die Wohlfahrt des Volkes nicht möglich ohne die Bildung des Volkes, und cs ist die Bildung des Volkes nicht anders möglich, als auf nationaler Grundlage (Lebhaftes Dobro! im Centrum und Publikum), und weil die Bildung ohne die Wohlfahrt nicht möglich, und ohne die Freiheit die Wohlfahrt nicht möglich, so steht die Nationalität des Volkes mit der Wohlfahrt und Freiheit im innigsten Zusammenhange und man kann eines von dem andern nicht trennen. (Dr. Toman: Sehr gut! Dobro ! Bravo! im Publikum.) Wenn der Herr Abgeordnete Deschmann gesagt hat, wir, die wir Gegner der Centralisation seien, wir wollten ja doch die Generallandtage, während die Deutschen sich mit kleinen Landtagen begnügten und keine derartigen General-landtage wollen, so sage ich darauf: Die Deutschen wollen ja vor Allem den Generallandtag, nämlich den engeren Reichsrath haben. Was ist denn der engere Reichsrath anders als ein Generallandtag für die westliche Hälfte, wo man weiß, daß man der Majorität sicher ist. (Lebhafte Dobro - und Bravo-Rufe im Centrum und Publikum.) Wenn endlich der Abgeordnete Deschmann gesagt hat, die Einheit gehe durch Phrasen zu Grunde, auch jetzt zeige sich das divido et impera, so muß ich sagen: ja, und leider geht sic zu Grunde, denn das September-Manifest ist von allen Völkern freudig aufgenommen worden, und nur von einem Theile des deutschen Volkes nicht, und wenn es auch jetzt nicht zur Einigung in Oesterreich kommt, dann wird wahrlich nicht uns die Schuld treffen, die wir auf Seite des Kaisers und der Regierung stehen, sondern Diejenigen, die nur einer Phrase wegen, das September-Manifest anfeinden. (Sehr gut! Dobro! im Centrum und Publikum.) Wenn der Abgeordnete Dr. Suppan gesagt hat, der, Ausschuß habe auf das Manifest keine Rücksicht genommen, so muß ich gestehen, daß ich nur dem beistimmen kann, was ein Vorredner schon bemerkt hat: Das Patent ist nur eine Folge des Manifestes. Das Manifest Hütten die Herren des Ausschusses genau durchstudiren sollen, vielleicht hätten sie den Antrag auf diese Adresse heute nicht gestellt. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Suppan und nach ihm Baron Apfaltrcrn ein vorzügliches Gewicht auf den Umstand legen, daß ja wir auch nur tagen auf Grund jener Octroyirung des 26. Februar, und daß, wenn wir daher sagen, das Februar-Patent sei nicht rcchtsbeständig, damit auch uns der Gefahr aussetzen, daß wir vor die Thüre gesetzt werden, glaube ich, besteht doch ein großer, ein gewaltiger Unterschied. Ich habe schon früher dagegen Verwahrung eingelegt, daß in der Politik etwas Anderes bezweckt werden kann, als der Erfolg. (Dr. Toman: Sehr gut!) Der Erfolg des Februar-Patentes hat gezeigt, daß das Februar-Patent ein todtgcborcncs Kind ist; die Erfolge unseres Landtages beweisen, daß er auf echter Basis ruht, der Landtag in Krain ist constitutionell, er ist unser altes Recht, und wenn wir auch sagen, das Februar-Statut habe eine neue Wahlordnung, ein neues Patent geschaffen, auf Grund dessen wir tagen, so hat Krain doch schon früher seine Landtage gehabt, wir erinnern uns aber nicht, daß Oesterreich jemals ein rcchtsbeständigcs Parlament außer einer constituirenden Versammlung gehabt hätte. Das Februar-Patent durchzuführen, ist unmöglich, und deshalb sind wir dagegen. Wir wollen damit das sagen: Es ist nie zur vollen Thätigkeit gelangt, wir wollen damit das sagen , daß der Reichsrath nie ein rechtlicher Rcichs-rath war, damit begründen wir nur das Wort: Sc. Majestät haben im Rechte gehandelt; aber das Haupmotiv bleibt immer das: Das Februar-Patent ist unausführbar, der Ausgleich in Oesterreich muß aber möglich sein. (Beifall im Publikum.) Geht cs nicht ans diesem Wege, geht cs auf einen andern, und mich kann das Deccnnium, welches Baron Apfal-trcrn wiederholt betont hat und welches zur Annahme der pragmatischen Sanction nothwendig war, nicht abschrecken. Erstens ist cs doch sehr fraglich, ob wir wirklich eines Decenniums dazu bedürfen werden, wenn wir jenes erhebenden Momentes gedenken, welcher wirklich welthistorisch, weil vom Erfolge gekrönt war, jenes Momentes, wo die Ungarn moriamur pro rege nostro gesagt haben, wenn wir bedenken, daß sich bei der jetzigen Wahl gezeigt hat, daß die hitzköpfigen Jünglinge, ein Schwarz und wie sic heißen mögen, bei den Wahlen zurückgewiesen wurden und die Partei Deal entschieden den Sieg davon getragen hat, so glaube ich, wird der Ausgleich auf Grundlage des October« Diploms von den Ungarn angenommen werden, und wenn nicht, so ist cS eben eines von jenen unvermeidlichen Unglücken, welchen man dadurch nicht die Spitze bricht, daß man ein anderes Unglück an die Stelle setzt (Dobro!), und ich muß sagen: Lieber als die Herrschaft einer parlamentarischen Minorität, welche sich einbildet, das Wohl Oesterreichs zu vertreten, lieber ist mir der selbsteigene Wille Sr. Majestät des Kaisers. (Lebhafter Beifall im Centrum und Publikum.) Wenn der Herr Dr. Suppan sich Mühe gegeben hat, zu beweisen, daß sogar das Herrenhaus im Oetober-Di-plome begründet ist, und zu beweisen sucht, daß das Herrenhaus eine liberale weitere Entwicklung des Octobcr-Diploms ist (Heiterkeit), so habe ich darauf gar nichts zu antworten. (Lebhafter Beifall und Heiterkeit im Centrum und Publikum.) Es gibt Dinge auf der Welt, für die man, wie Dr. Suppan sagt, Gründe bekommt, wie Haselnüsse; das sind eben keine Gründe (Heiterkeit im Publikum). Wenn weiter der Abgeordnete Dr. Suppan die Goluchowski'schcn Statute wieder einmal angezogen hat, so muß ihm auch bekannt sein, wie eigentlich die Geschichte mit den Goluchowski'schcn Statuten zusammenhängt, und daß diese weder im October-Diplome begründet, noch vom Schöpfer des October - Diploms beabsichtiget waren, sondern, daß sie cinfad) aus Versehen aus der Registratur gezogen worden sind, wo sie glücklich geruht habe», und zu einer Zeit verfertiget worden sind, wo von einem Octvber-Diplomc noch keine Rede war. Herr Dr. Suppan hat gesagt, daß die Justiz- und politische Gesetzgebung denn doch nicht allen unsern einzelnen j Landtagen zugewiesen werden könne. Das verlangen wir nicht; bic Justizgesctzgcbung möge, wie cd das October-Diplom ansspricht, von Fall zu Fall und nicht alle Tage gegeben werden, und haben wir einmal eine gute Gesetzgebung, so wird sie länger dauern; gute Gesetze sollen nicht jeden Tag verändert und sollen geschaffen werden durch den , Zusammentritt der Abgeordneten der betreffenden Landtage. ! Dies ist der Weg, den das October-Diplom vorgczcichnct hat und auf den cs nun wieder zurückkommen wird. Wenn aber Dr. Suppan gesagt hat, das Ministerium Bclcredi gehe den nämlichen Weg, wclckicn der Minister Schmerling gegangen, auch das Ministerium Bclcredi sagt: Wir wollen warten bis zur Annahme der Verfassung durch Ungarn, so ist das gegen den ausdrücklichen Ausspruch des September-Manifestes, wo cs ausdrücklich heißt: Das Februar-Patent und October-Diplom werden wohl zur Annahme vorgelegt werden, wenn sie aber nidjt angenommen, sondern andere Propositioncn gemacht werden, daß diese j dann die Basis des AnSglcid)es bilden werden. Run komme id) auf einige Einwendungen des Herrn i Baron Apfaltrern. And) ich gehöre zu Denjenigen, die in ! der öffentlichen Thätigkeit ihr Gewissen zu Rathe ziehen und um den Beifall der Galerie dnrd)ans nicht bid)lcn, aber was id) verlange, ist, daß womöglich meine Anschauung mit der Anschauung des Landes, welches ich vertrete, übereinstimmt (Dr. Toman: Sehr gut!), und wenn der Abgeordnete Baron Apfaltrern in dieser Beziehung Umschau gepflogen hätte, so würde er zur Ueberzeugung gekommen fein, ob beim wirklich bad September-Manifest so ungünstig, 1 so übel tut Lande ausgenommen wurde. (Lebhafter Beifall i im Publikum). Wenn der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern unserer ! Seite den Vorwurf von Machinationen gegen die Adresse mad)t, die sogar von Außen kommen sollen, so erlauben Sei mir, daß ich and) darauf antworte. Als wir am; ersten Tage der Eröffnung des Landtages in das Vorzimmer des Landtages traten, da wußten wir nod) gar nicht, ob das September - Manifest betn Landtage vorgelegt werden wird, und dennoch ist das Nämliche, was wir beantragt : haben, and) in andern Landtagen beantragt worden, nicht deshalb, weil vicllcid)t der Graf Nostitz zum mährischen Metropoliten und zum Dr. Blciwcis gereist ist und fid) gegenseitig besprochen haben, ob sie eine Dankadresse an Sc. Majestät den Kaiser beantragen sollen, sondern deshalb, weil die Dankadresse ein natürlidies Gefühl war und aus diesem entsprang; wir aber haben gelesen, theilte Herren, wie Diejenigen, welche in bett verschiedenen Landtagen Anträge auf Protest, ans Resolutionen gestellt haben, wie diese nach Wien gereist sind und dort unter beut Vorsitze des Herrn Blagatinšek von Kaiserfeld (Lebhafter Beifall und Gelächter int Publikum) Rath hielten. Also wenn an Madiinationcn erinnert worden ist, hätte dieses am wenigsten von der Gegenseite dieses Hauses geschehen sollen. Wenn der Hauptzweck der Adresse von der Gegenseite darin gcsnd)t wird, daß Verwahrung eingelegt würde gegen ein System der Vcrfassungssistirung, welches mit beut September-Manifeste iuaugurirt ist, so werden wir gewiß nicht die Letzten sein, die wir auftreten werden gegen eine Sisti- rung einer Verfassung, wenn wir einmal eine haben werden (Heiterkeit); daß wir aber protestirat sollen gegen die Sistirung einer Verfassung, die in Wahrheit nie ins Leben getreten ist, dazu geben wir uns nidjt her. Man sagt, wer bürgt dafür, daß dies in Znknnft nicht gesd)chc? Darauf, glaube id), braucht man so wenig eine Antwort zu geben, als man zurückzuweisen braucht, daß man eine Dankadresse an Sc. Majestät hier lächerlich gc-fmtbeit hat. (Dr. Toman: So ist cs! Bravo! Dobro! im Publikum.) Das Wort Sr. Majestät ist Dasjenige, wcld)cs wir betonen und auf das wir bauen, und wem das nidjt genügt, so genügt in Oesterreich überhaupt nichts. (Bravo, bravo!) Endlich wurde, mit das Ministerium Bclcredi anzugreifen , hingewiesen, daß in Prag die dortigen Abgeordneten, die zngleid) Beamte sind, zum Statthalter gerufen wurden, und daß der Herr Oberstaatsanwalt Dr. Ritter von Wafer gemaßrcgelt worden sei. Nun, meine Herren, id) erinnere mich, gelesen zu haben, daß nidjt die Beamten allein, sondern eine Menge von Reichsrathsabgcordneten zum Minister Schmerling zn vertraulichen Sitzungen geladen worden sind (Dobro! Bravo!) und dort beschworen wurden, so ober so zu stimmen, (v. Wurzbad): Das ist nidjt wahr! Dr. Toman: Richtig! Kromer [erregt]: Nein! Dr. Toman: Ganz richtig! Ich könnte Ihnen eine Geschichte erzählen.) Ich erinnere mich, daß während der Zeit, als Meister Schmerling Minister war, zwei Professoren in Zara, die Professoren Klaiö und Danilo, ihrer Professur enthoben worden sind, weil sic gegen das Ministerium gestimmt haben. (Bewegung.) Id) erinnere endlich, daß der Oberstaatsanwalt Wafer seiner Stelle nidjt enthoben ist, sondern, daß er seiner richterlichen Thätigkeit zurückgegeben wurde, weil die Regierung mit Recht sagt: Wenn meine Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte und wenn meine Statthalter nicht mit mir gehen, wer soll denn dann mit mir gehen? (Dr. Toman: Nichtig!) Man wird dem gegenwärtigen Ministerium doch nicht verwehren, Organe zu suchen, welche sic braucht, um wenigstens die Stimme des Volkes ungetrübt zu hören (Dr. Toman: Richtig!), daß ja endlich die Macht gebrochen werde, welche in Oesterreich dem freiheitlichen Fortschritte, dem Geiste der Zeit hindernd in den Weg tritt, wenn sic sick) aud> in das Gewand des Libcra-lismnS hüllt, die Macht der Bureaukratie. (Bravo, bravo! int Publikum.) Ich finde bett Vorgang des Staatsministcrs mit Dr. Wafer gcrcchtfertigct, gesetzlich, politisch begründet, und ich wüßte nicht, wie man cs auch annähernd vergleichen könnte damit, was Schmerling gethan. (Oho!) Ich bitte, id) werde gleich den Beweis antreten. Dr. Wafer hat in offener Landtagssitznng behauptet, das September-Patent sei eine Rechtsverletzung. Meine Herren, er hat das ausgesprochen; wenn ein Blatt das gesagt hätte und er als Oberstaatsanwalt hätte die Anklage erheben müssen und der Angeklagte gesagt hätte: Ja, Herr Staatsanwalt, Sic selbst haben mich dies gelehrt! (Große Heiterkeit im Publikum) wie läßt sich das vereinen! Das gegenwärtige Ministerinm ist liberal, in dieser Beziehung über die Grenzen liberal, wenn man vergleicht, daß cs unter beut Schmerling'schcn Regime nicht gestattet war, nur zu constatiren, daß die Februar-Verfassung mit betn Octobcr-Diplomc nicht im Einklänge stehe. Wer das nidjt weis, der denke zurück an die dornige Bahn der Journalistik ; wir wissen ja, wie viele Jahre die Sdjriftstcllcr gesessen sind. (Dobro! Bravo!) Wenn der Abgeordnete Baron Apfaltrern gesagt hat, der Abgeordnete Svctcc sei deutscher Beamte in Croatien gewesen (Heiterkeit im Publikum), so danken wir ihm für dieses offene Gcständniß; wir haben bisher immer geglaubt, wir hätten kaiserlich österreichische Beamte. (Lebhafter Beifall im Centrum und int Publikum.) Cs ist uns sehr angenehm, daß dies constatirt wird, daß wir deutsche Bcaintc haben. (Heiterkeit.) Das sind diejenigen Grunde, welche ich der Gegenpartei entgegenzustellen habe. (Heiterkeit im Publikum.) Ich eile zum Schlüsse. (Eine Stimme: Bravo!) Ich kann nichts anderes, als jene Worte wiederholen, welche einer meiner Vorredner gesprochen hat: Das Manifest des 20. September sollen wir lesen und studireu, wir sollen lesen und studircu, daß der Kaiser sich an uns mit Vertrauen wendet und uns um Vertrauen ersucht, und wir sollen ihm entgegenkommen mit österreichischem Vertrauen, mit jenem Vertrauen, welches das Hcrzogthum Kram bisher immer ausgezeichnet hat. Wir werden noch wiederholt in die Gelegenheit kommen, au die Gnade Sr. Majestät zu appcl-liren, welche sich für unser Land immer so mild und huldreich erwiesen hat. Sie mögen daher absehen davon, jetzt ein Mißtrauen zu zeigen, wo das Mißtrauen nicht gerechtfertigt ist, und ich tnöchtc die Herren ersuchen, wohl zu bedenken, bevor Sic einen Stein auf die freie Bahn werfen, der möglicherweise ein Sandkorn in der Wagschale des Geschickes Oesterreichs sein wird, aber im hundertfachen Bleigewichte auf Sie selbst zurückfallen kann. (Lebhafte Dobro - und Slava-Rufc im Centrum und im Publikum.) Präsident: Ich unterbreche die Sitzung auf einige Minuten. Abg. Mullep: Ich bitte ums Wort zur Stellung eines separaten motivirten Antrages. Es erregt das tiefste Bedauern, wenn man hört, daß hier die hervorragendsten Capacitäteu des hohen Hauses mit so empfindlichen fulminanten, jedoch divergircndcu Reden aneinander prallen, wenn man sieht, daß hiebei das Nationa-litätsbanner hoch gehoben und großcntheils zum Schildträger genommen werde. (Dr. Toman: Halt! das ist nicht wahr.) Ich bin selbst ein gehonter und erzogener Slave (Heiterkeit) , ich selbst wünsche den Bestand, das Wohl des Landes, zugleich auch die Kraft und Machtstellung des Reiches und werde diesem Grundsätze nie abtrünnig werden. Die Ehrenhaftigkeit der Herren Opponenten bürgt dafür, daß auch sic dieselbe Ansicht haben, daß auch sic denselben Endzweck anstreben, nur in den Wegen, ihn zu erreichen, scheiden wir uns. Ich will nicht in das Nähere eingehen, welcher dieser Wege besser, richtiger, kürzer, ebener sei, allein so viel weiß ich gewiß, und erachte, daß auch den Herren Opponenten feie« zur Klarheit geworden sein muß, daß nur jene Bahn die wahre sei, welche zur Eintracht führt, nur jene Bahn die richtige sei, die insoweit geebnet und exbrettert werden muß , daß dadurch auch die Völkerstämme der östlichen Hälfte durch ihre gesetzlichen Vertreter sie betreten können. Meine Herren! Der Wahlspruch Sr. Majestät des Kaisers ist: „Viribus unitis.“ Haben wir diesen Wahlspruch vor Augen, seien wir ihm nicht untreu, bilden wir seine Stütze, so werden wir im gemeinsamen Geschick und Einvernehmen unsere Mandatspflicht erfüllen. Was bett so vielfach besprochenen und kritisirten Staatsact betrifft, mag derselbe Octobcr-Diplom, mag er Februarverfassung sein, mag er September-Manifest genannt werden —- ich will mich in keine nähere Prüfung desselben einlassen, allein ich bin der nnbekchrbaren Ansicht, daß der Staatsact noch kein vollendeter sei. Dieser Staatsact befindet sich gegenwärtig in einem chemischen Laboratorium, dessen Analyse erst vor sich zu gehen hat, und ich halte cs daher für unzeitgemäß, wenn wir diese Analyse schon derzeit stören oder gar durch zu überspannte Glüh-; Hitze die Retorte sprengen wollen. Ich erachte daher, daß wir in Eintracht und Versöhnung männlich zucinandcrstehen, unsern gemeinsamen Zweck vor Augen haben, daß wir zur Regierung, wenn auch tief eingeschüchtert, dennoch Vertrauen hegen und uns der Hoffnung überlassen sollen, daß vielleicht in Kurzem der dichte über uns gezogene Schleier dennoch zur allgemeinen Beruhigung gelüftet werde. Ich spreche hier meine subjective Ansicht ans, ich bin hier nicht Mitglied des Ausschusses und bitte daher in dieser Rücksicht in mir keinen Treubrüchigen zu sehen, sondern i nur einen Fricdcnsmann zu erblicken, der in Obliegenheit seiner Mandatspflicht, die er höher als jede Partcistcllnng erachtet und der von diesem Standpunkte die Motive, die von der einen ober andern Fraction ausgesprochen wurden, für so gewichtig und überzeugend hält, daß er keine Partei als absolut sachfällig erklären könne. Demgemäß die Mandatspflichten über alle Partei ' stellnngen haltend, schließt er mit dem Rufe Slava auf unsere fernere Eintracht, Slava auf das Wohl des Landes, Slava auf die Kraft und Machtstellung des Reiches, ohne die auch die Autonomie des Landes eine Ohnmacht wäre. (Liest:) „In Erwägung, daß der Gegenstand bereits so im Detail behandelt wurde, daß jedem Mitgliede der Standpunkt vollkommen geklärt erscheinen müßte, in Erwägung, daß die Debatten bereits eine maßlose, an Parteinahmen und Leidenschaft grenzende Ausdehnung angenommen haben, in : Erwägung, daß dadurch entschieden die gemeinsame Eintracht gestört und die MandatSpflichtcn beeinträchtigt erscheinen, stellt der Gefertigte, von jedem Partcistandpunkte frei, lediglich in Wahrung der Eintracht und der gemeinsamen Mandatspflichterfüllung den Antrag: „Der hohe i Landtag wolle im Gegenstände der Adreßdebatte zur Tages-! ordnung übergehen". Abg. Deschmann: Ich beantrage Schluß der Debatte. (Rufe: Abstimmen!) Präsident: Ueber diesen Antrag ist ohne weitere mcritorischc Behandlung abzustimmen. Ich frage also das hohe Haus, ob es mit diesem Antrage einverstanden ist ober nicht. (Die Versammlung erhebt sich.) Er ist angenommen. Abg. Dr. Toman: Herr Präsident, ich bin als Redner eingetragen, folglich habe ich nach §. 38 der Geschäftsordnung jedenfalls das Wort. Ich bitte denselben zu lesen. Präsident: Nach §. 38 der Geschäftsordnung können, wenn sich die Majorität für bett Schluß der Verhandlung ausspricht, : die eingeschriebenen Redner für und gegen bett Antrag je Einen ans ihrer Mitte wählen, und es dürfen nur diese gewählten Redner, dann der Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehincn. Es sind eingeschrieben, Abgeordneter Toman dagegen, Abgeordneter Kromer dafür. Diese beiden Herren haben also noch zu sprechen. Abg. Dr. Toman: (Rach kurzer Rücksprache mit Abgeordneten Kromer.) Nachdem der Redner von der anderen Seite erklärt hat, daß er ans das Wort verzichtet, so werde ich, um dem hohen Hause entgegen zu kommen, auch ans mein Wort verzichten^ wiewohl so schwere Jncriminationcn, wie Machination, als von einem Redner auf uns geworfen worden sind, so viele Ausdrücke gegen die Regierung, daß sic ein glänzendes Fiasco in Ungarn machen werde, solche Beleidigungen der Krone, daß sic einen Griff nach der Integrität der Verfassung macht, und daß cs lächerlich ist, wenn wir das in der Ordnung finden, mich nur sehr schwer zum Stillschweigen bringen. Abg. Svetec: Ich bitte ums Wort zu einer persönlichen Bemerkung. (Rufe: Schluß, Schluß!) Herr Baron Apfaltrcrn hat mir den Vorwurf gemacht, ich sei ein Hauptgegner des Dcntschthnms. Ich hätte sehr-gewünscht, daß Herr Baron Apfaltrcrn diesen schweren Vorwurf, den er gegen mich geschlendert, auch erwiesen hätte. Es ist nicht genug, solche Vorwürfe blos zu behaupten, es ist Pflicht Desjenigen, der solche Vorwürfe erhebt, auch Beweise dafür zu liefern. Ich erkläre somit ausdrücklich, daß diese gegen mich geschlenderte Anklage eine „Vcrläumdnng" sei. Ich verwechsle jene Partei in Oesterreich, welche das Dcutschthnm verficht, nicht mit der deutschen Nation, ich glaube sogar und bin cs fest überzeugt, daß die deutsche • Nation mit dieser Partei nicht solidarisch ist. (Dobro!) Ich glaube dies ans dem Grunde, weil ich mir denke, daß eine "Nation von 45 Millionen, ans der Höhe der Cultur und der materiellen Entwicklung stehend, nicht nöthig hat, andere Stationen zu germanisiren, nicht nöthig hat, ihre Größe auf der Unterdrückung anderer "Nationen anfznbancn. (Dobro!) Wenn Herr Baron Apfaltrcrn vielleicht glaubt, daß ich ein Gegner der deutschen Nation deshalb bin, weil ich eine oppositionelle Stellung gegen ihn eingenommen habe, so erlaube ich mir, zu bemerken, daß ich ihn nicht für den Repräsentanten der deutschen Nation halte; sollte dies dennoch der Fall sein, so bitte ich meine Unkenntniß diesfalls zu entschuldigen. Herr Baron Apfaltrcrn scheint seinen Vorwurf darauf 511 stützen, daß ich ein Abgeordneter des deutschen Bezirkes Gottschcc bin. Ich erlaube mir diesfalls die statistische Kenntniß des Herrn Baron Apfaltrcrn in etwas aufzuklären. Die Wähler, die mich gewählt haben, sind nicht blos Deutsche, die Mehrzahl derselben sind vielmehr Slovcnen, denn cs wählen nicht blos die Deutschen des Bezirkes Gottschcc, sondern auch die Slovencu der Bezirke Reifnitz und Großlaschitsch und die Slovencu der im Gottschecr Bezirke liegenden slovcnischcn Gemeinden Kostel, Osilniz, Ober-Gras und Suchen. (Dobro! im Zuhörerraume.) Ucbrigcns habe ich das Bewußtsein, gegen das Mandat meiner deutschen Wähler niemals gehandelt zu haben; ich habe auch den festen Vorsatz, sic in Betreff ihrer Nationalität und ihrer materiellen Interessen stets gewissenhaft zu vertreten. Daß ich den Grundsatz der Gleichberechtigung festhalte und diesen Grundsatz mit aller Kraft zu vertheidigen suche, davon liegt der Grund eben darin, weil ich glaube, daß nur das jene Grundlage sei, auf wcl- I cher ein mächtiges, starkes und einiges Oesterreich aufge- i baut werden könne. Wollte Gott, daß unsere Regierung den Grundsatz der Gleichberechtigung schon durchgeführt hätte. Wir würden dann nicht diese schroffe Opposition der deutschen Partei gegen die slavischen Bestrebungen erlebt haben. (Dr. Toman: Ganz richtig!) Der deutschen Partei wäre dann die practischc Grundlage, nach Suprematie zn streben, entzogen, sic hätte kein Object mehr, gegen das sie ihre Ansprüche auf Suprematie mit Aussicht auf Erfolg richten könnte. (Rufe: Schluß, Schluß!) Dies glaubte ich zur Abwehr eines ans meine Person gerichteten Angriffes noch sagen zu müssen. (Bravo!) Präsident: Sc. Excellenz der Herr Statthalter haben das Wort. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde die Ehre haben, den Standpunkt der Regierung darzulegen. Die Regierung hat sich den allerhöchsten Intentionen gemäß die Aufgabe gestellt, das Berfnssungswerk im ganzen Reiche auf einer dauerhaften Grundlage auszuführen. — Ihr Ansgang ist das Februar-Patent, und zwar Art. VI und Art. II. Art. VI verkündet als Verfassung des Reiches den ganzen Inbegriff aller Vcrfassungsgcsetzc, und zwar der früher ergangenen, der wieder in's Leben gerufenen, der später erlassenen. Diese Vcrfassnngsgcsctzc sind: das October-Diplom, das Grundgesetz über die Reichsvertretnng, die Landesord-nungen und die ungarischen VerfassnngSgesetze. Soll ein Inbegriff lebenskräftig fein, so ist der Einklang in seinen Bestandtheilen nöthig. Diesen Einklang fand das Februar-Patent nicht vor, denn die ungarischen Vcrfassnngsgcsctzc kennen keine gemeinsame constitntioncllc Behandlung der Rcichsangelcgcnhciten. Nach Art. II des Diploms soll die wiederhergestellte Verfassung Ungarns mit beut October - Diplom in Einklang gebracht werden. Es ist in diesem Artikel zugleich durch Berufung auf das allerhöchste Handschreiben vom 20. October an den ungarischen Hofkanzler der Modus angegeben, wie dieser Einklang herzustellen sei. Es sollen nämlich hiernach die staatsrechtlichen Verhältnisse Ungarns ans dem ungarischen Landtage im Sinne der Gesetze geregelt werden. Indem die dermalige Regierung den Weg der Verhandlung mit bett Vertretern der östlichen Länder einschlägt, indem sic das October-Diplom und das Grundgesetz über die Reichsvertretnng beut nngarischcn Landtage zur Annahme vorlegt, verfolgt sie den Weg, der durch das Februar-Patent Art. VI und II ausdrücklich vorgezcichnct ist. Die frühere Regierung nahm zum Ausgange das Grundgesetz über die Reichs Vertretung, ohne daß der Ausgleich mit Ungarn hinzugetreten wäre. Bei den politischen Constcllationcn, die dem October-Diplvme folgten, bei dem Widerstreben der östlichen Länder, den Reichsrath zu beschicken, mochte die frühere Regierung cs zur Wahrung der Einheit des Reiches für nothwendig erachtet haben, die sie stützenden Kräfte in den andern Theilen der Monarchie rasch zusammenzufassen und ihnen auch formell einen Spielraum zur Thätigkeit zu gewähren. Die frühere Regierung mochte glauben, durch die Macht einer rasch vollführten That über die Schwierigkeiten leicht hinwegzukommen, die bei einer allmäligen Entwicklung sich vielleicht als unüberwindlich erweisen konnten. Das Ergebniß dieses Schrittes war, daß das con-stitutionelle Leben in den östlichen Theilen der Monarchie sistirt wurde und daß eine der Zahl nach beschränkte Reichsvertretung zu Stande kam, die, so ersprießlich sie auch gewirkt haben mag, sich doch gewiß nie des mißmuthigeu Gefühles hat erwehren können, daß die Hälfte der Monarchie ihr ferne stand. Dieser Vorgang schien nicht der richtige, und die der-malige Regierung hat, indem sie den Weg der Verhandlung mit den Vertretern der östlichen Länder einschlägt, indem sie das October- Diplom mit dem Gesetze über die Reichsvertretnng den Landtagen der östlichen Länder zur Annahme vorlegt, genau den Weg eingehalten, den das Februar-Patent in Art. VI und II vorzeichnet. Dieser Schritt, meine Herren, führte zur Sistirung der Reichsvertretnng, denn es ist evident, daß ein Grundgesetz, welches einem Theile der Monarchie als Proposition, als Gegenstand der Verhandlung vorgelegt wird, nicht zugleich in den andern Theilen der Monarchie als allgemein giltiges Reichsgesetz angesehen werden kann. Auch ich erlaube mir auf die ernsten Worte im allerhöchsten Manifeste zu erinnern, zum Beweise, daß die Regierung nur schwer diesen Schritt unternahm, der auch die Thätigkeit des engern Reichsrathes unterbrechen mußte, aber die Nothwendigkeit einer zwingenden Logik hat hiezu gedrängt. Die Sistirung der Reichsvertretung betrifft den weitern, sowie den engern Reichsrath, denn der engere Reichsrath entbehrt der selbständigen Grundlage, er geht aus dem weitern, dein eigentlichen Reichsrathe hervor, seine rechtliche Wirksamkeit hängt mit jener des weitern oder eigentlichen Reichsrathes zusammen. Man fragt, wie lange wird diese Sistirung dauern? So lange bis das Grundgesetz über die Reichsvertretnng durchführbar geworden ist, bis die Vorbedingung dieser Durchführbarkeit eingetreten ist. Nimmt der ungarische Landtag die Vorlage an, so tritt die Reichsverfassnng ipso facto in Wirksamkeit; geschieht dieses nicht, so werden die Verhandlungen mit den Vertretern der östlichen Länder fortgesetzt, bis Resultate erreicht werden, bei denen die Einheit und die Machtstellung der Monarchie gewahrt erscheint. Ein anderer Vorgang als dieser würde zur unmittelbaren Oetroyirung oder zur Wiederaufnahme der Contn-maeirung eines Theiles zu Gunsten des andern führen. Wenn die Ergebnisse dieser Verhandlungen ein Resultat erreicht haben, bei dem die Macht und die Einheit der Monarchie gesichert erscheint, so wird die Regierung die Ergebnisse dieser Verhandlungen den legalen Vertretern der übrigen Länder und Reiche vorlegen, um vor der Entschließung der Krone deren gleich gewichtigen Ansspruch zu vernehmen und zu würdigen. Die legalen Vertreter der übrigen Länder sind die Landtage. (Dobro! Beifall im Centrum und Zuhörerraum.) Die Landtage sind allein in voller gesetzlicher Wirksamkeit. (Dr. Bleiweis: Bravo!) Jedes Land hat seine eigene grnndge-setzliche Vertretung, und es liegt eine tief ernste Bedeutung darin, daß die Mitglieder in den Reichsrath nicht durch direete Wahl berufen werden, sondern ans den Landtagen dahin abgehen; die Landtage sind im Reichsrathe vertreten. Die Verhandlungen der Landtage mit den Vertretern der östlichen Länder werden, wie ich sagte, den Landtagen der westlichen Länder vorgelegt werden. Diese Landtage werden nicht beschließen, sie werden keine bindenden Beschlüsse fassen, aber auch die Landtage der östlichen Hälfte des Reiches werden nicht bindende Beschlüsse fassen über die gemeinsam constitntionelle Behandlung der allgemeinen Reichsangelegenheiten. Es wird sich nur um Anträge handeln, um den gleich gewichtigen Ausspruch aller Länder, welche die Krone IX. Sitzung. vor ihrer Entschließung vernehmen und würdigen wird; die Entscheidung, der oberste Schiedsspruch liegt in den Händen der Krone. (Dr. Costa: Richtig!) — Denn eine zur beschließenden Thätigkeit vollberechtigte Reichsversammlung ist nicht in berechtigter Wirksamkeit. (Rufe: Richtig!) Ich glaube hierdurch gezeigt zu haben, daß der Vorgang der Regierung , indem er sich von jeder Rechts-Fiction fern hielt, dem eonstitntionellen Systeme entspricht und durch das Patent vom Februar ausdrücklich vorgesehen ist. Ich erlaube mir nun auf die Einwürfe zu kommen, welche im Ausschußberichte und im Laufe der Debatte gegen das September-Patent erhoben worden sind. Es wurde gesagt, die Sistirung der Reichsvertretung verstoße gegen einen Grundsatz des October - Diploms und es hätte die Zustimmung der Reichsvertretimg hinzutreten sollen. Ich bemerke hierüber, daß der engere Reichsrath in Verfassungs-Sachen nicht competent ist und daß der eigentliche oder weitere Reichsrath, der zu einer beschließenden Thätigkeit berechtiget wäre, nicht als rechtlich wirksam angesehen werden kann. Es wurde von einem Rechte auf die Reichsvertretung seitens derjenigen Länder gesprochen, welche ihre Abgeordneten dahin geschickt haben. Kein Land kann ein Recht auf eine Reichsvertretnng in anderer Weise oder unter anderer Voraussetzung erwerben, als diejenige ist, welche im Februar-Patente vorgeschrieben ist. Diese Voraussetzung ist nicht eingetreten, die Reichsvertretung bestand nicht in allgemein gütiger Wirksamkeit, es ermangelt daher das Rechtsobjeet. Man vindieirt der Reichsvertretnng die maßgebende Stimme bei dem Entscheide des ungarischen Ausgleiches und man wendet ein: Die Landtage haben keine Beschließungs-Com-petenz in Verfassungssachen. Ich bemerke hierüber, daß, so lange die Verhandlungen mit den östlichen Länder hierüber in der Schwebe sind, eine allgemeine Reichsvertretnng rechtlich gar nicht zu Stande kommen kann und daß dem §. 14 des Reichsraths - Statutes das gesetzliche Substrat fehlt. Von den Landtagen werden nicht Beschlüsse, sondern Anträge im Sinne des §. 19 der Landesordnung erwartet. Zum Schlüsse habe ich nur Weniges beizufügen über die Befürchtungen, die ans Anlaß des September-Patentes laut geworden sind. — Man findet die Landtage bedroht, man hält die Versassnngsgrundlagen für erschüttert. In ersterer Beziehung weise ich auf die Thatsache hin, daß die Landtage in voller gesetzlicher Wirksamkeit sind; in zweiter Beziehung eonstatire ich, daß nicht die Verfassung sistirt ist, sondern nur ein Bestandtheil derselben, nämlich das Grundgesetz über die Reichsvertretnng (Bravo!), daß diese Sistirung erfolgt ist, weil der Ausgleich mit Ungarn unterblieb. Die Regierung hat eben den Weg, wie ihn das Februar-Patent vorzeichnete, eingeschlagen, um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen und um allen Theilen des großen Kaiserreiches den Beitritt zu der gemeinsamen Reichsverfassnng möglich zu machen. Erhaltung, dauerhafte Erhaltung, nicht Erschütterung der Verfasfungsgrnndlagen ist der Zweck, den sich die Regierung setzte. (Dobro! im Centrum.) Zum Schlüsse sei es mir erlaubt, gegenüber allen Zweifeln und Bedenklichkeiten mit Nachdruck zu betonen, daß nach wiederholten allerhöchsten Kundgebungen die Grundsätze fest und unerschütterlich bestehen, welche das Recht der Völker auf beschließende Mitwirkung bei der Gesetzgebung und der Finanzgebahrung gewährleisten, welche die gemeinsame eonstitutionelle Behandlung der gemeinsamen Reichs- 3 Angelegenheiten, welche auch rücksichtlich der nicht ungarischen Länder die Gemeinsamkeit der Interessen anerkennen und aussprcchen. (Dobro, dobro! Slava! Bravo! im Centrum und im Zuhörerranme.) Abg. Baron Apsaltrern: Im muß mir erlauben, die Bitte zn stellen, daß mir ebenfalls einige Worte zu einer persönlichen Bemerkung gestattet würden. Es hat sich Herr Abgeordneter Svetec in seiner persönlichen Bemerkung des Ausdruckes „Berläumdung" bedient. Ich muß voraussetzen, daß, nachdem Herr Svetec Jurist ist, ihm der Sinn dieses Wortes bekannt ist, daß ihm daher bekannt sein muß, welch' Unterschied zwischen einer „Berläumdung" und einem „Vorwürfe" ist, den ich ihm gemacht habe und der ihn vielleicht, nach seiner Ansicht, ungerecht trifft. Ich erlaube mir daher, an den Herrn Vorsitzenden das Ansuchen zu stellen, den Herrn Abgeordneten Svetec zur Zurücknahme des Ausdruckes „Berläumdung" aufzufordern. Abg. Dr. Toman: Ich bitte ums Wort darüber. Ich finde das Verlangen des Herrn Baron Apsaltrern gcschäftsorduungs-widrig. (Baron Apsaltrern: Die Debatte ist geschlossen!) §. 36 lautet so: „Würde ein Abgeordneter in seiner Rede den Anstand oder die Sitte verletzen, oder eine Aeußerung desselben gar den Charakter der Strafwürdigkeit annehmen, so spricht der Vorsitzende die Mißbilligung darüber durch den Ruf: „Zur Ordnung!" aus. „Der Vorsitzende kann die Rede unterbrechen und mit Genehmigung des Landtages dcrn Redner das Wort völlig entziehen. Dem Mitglicde, welches sich durch bett Ordnungsruf gekränkt fühlt, steht es frei, sich an den Landtag zu berufen. „Fällt sohin die Cntschcidnng zu Gunsten des Berufenden aus, so gilt der Ordnungsruf für zurückgenommen." Daraus constatire ich, daß cS dem Herrn Präsidenten allein zusteht, und z w a r n u r w ährend d c r R c d c, den Redner zu unterbrechen, daß daher das Verlangen des Herrn Baron Apsaltrern geschäftsordnungswidrig ist, und habe mir erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, damit der Herr Präsident die Geschäftsordnung handhabe. Abg. Baron Apsaltrern: Dann bitte ich ums Wort. Wenn schon Jemand berufen ist, über die Geschäftsordnung Vorlesungen zu halten, so weiß ich nicht, wie gerade Dr. Toman zn diesem Rechte kommt. Die Geschäftsordnung ist dem Herrn Vorsitzenden bekannt, und der Herr Vorsitzende wird eben so gut wie das hohe Haus wissen, daß neben dem §. 36 der §.37 steht. Präsident: Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. (Abg. Dr. Toman: Bravo, bravo! Abg. Baron Apfal-trcrn: Ich nppcltirc an den Ausspruch des Hauses.) Abg. Graf Anton Auersperg: Der Berichterstatter ist gewissermaßen der Fahnenträger des Banners, welches ihm vom Ausschüsse anvertraut worden ist. Dieses Banner ist wohl in unserer Debatte im heftigsten Kugelregen gestanden. Ich werde treu und redlich dabei ausharren und werde durch die Kraft der Ueberzeugung das zu ersetzen trachten, was mir in anderer Beziehung vielleicht an Kraft fehlt. Vielleicht ist das Häuslein der streitbaren Männer, die sich um dieses Banner fchaar-ten, etwas zusamutengcschmolzcn, das wird mich nicht irre machen. Cs ist wahrzunehmen, daß seit einigen Tagen eine gewisse epidemische Lnftströmung, eine Art sittlicher Malaria oder böser Jnflncuzia einwirkte, welche hie und da einen Kämpfer felduntüchtig oder fcldslüchtig machen kann. Ich werde, wie gesagt, mit meiner Kraft und Ueberzeugung für dieses Banner einstehen und werde dabei bemüht sein, obschou Leidenschaften wach geworden sind, Mäßigung, Ruhe und Objectivität einzuhalten; ich werde nicht gegen den parlamentarischen Anstand und die Rücksichten sündigen, die ich diesem hohen Hause, der Collcgialität zwischen den Mitgliedern und dem Lande, das wir hier vertreten, schuldig bin. (Beifall.) Ich werde, um das Unangenehmste zuerst abzuthun, nur etwas Persönliches berühren. Man hat den Anhängern des Ausschnßberichtcs vorgeworfen — ein Vorwurf, der zunächst den ursprünglichen Antragsteller trifft;— daß die Parole von Außen gekommen ist, man hat auf Conferenzen hingewiesen, die tu Wien stattgefunden haben. Meine Herren! Ich glaube, Sic trauen meiner Versicherung — übrigens haben Sie auch Wege, sich davon zu überzeugen — daß ich für meine Person nie einer solchen Cvnfercnz beigewohnt habe, daß ich von Niemandem einen Auftrag übernommen habe. Das kann ich aber sagen, daß in dem Motnente, als ich dieses verhängnißvolle Patent in meinem Studirstübchcn las, daß ich in diesem Momente ein Drängen in mir fühlte, wenn ein Alp nicht meine Brust erdrücken sollte, bei der nächsten Gelegenheit, wenn ich hiezu competent werden sollte, meine Meinung ehrlich und offen auszusprcchcn und an den Tag zu legen. — Meine Parole ist daher nicht von Außen, sondern von Innen, aus dem tiefsten Inneren gekommen. Ich will nicht eine verdächtigende Gegenfrage stellen, ich will, wenn behauptet wird, es habe kein persönlicher Verkehr mit Außen auf der andern Seite stattgefunden, nicht nachforschen nach dem magnetischen Rapporte, welcher vielleicht stattgehabt hat; denn ich finde cs natürlich, daß Gesinnungsgenossen sich auch ohne Verabredung auf derselben Bahn begegnen. Das Banner, welches ich zn vertreten habe, hat die klare und deutliche Aufschrift: „V e r f a s s n n g t r e u c" und jede andere Auffassung weise ich entschieden zurück. — Indent ich spreche, stehe ich in dem guten Glauben, — möge er kein Irrwahn sein — mich auf k onstit u-t io ne l lein Boden zu bewegen. Auf diesem steht die Person und die persönliche Action des Monarchen außer der Debatte. Eine genaue Prüfung des ursprünglichen Antrages weiset auch nach, daß der Ausschuß nicht zu einer Berichterstattung über das allerhöchste Manifest, sondern nur zur Berichterstattung über das von dem, wenigstens principiell verantwortlichen Ministerium ausgegangene Patent vom 20. September beauftragt war. Der Monarch steht so hoch, daß ihn die Pfeile der Kritik, die bei einer solchen Berichterstattung unvermeidlich sind, nicht berühren können; er ist von betn Schilde der Minister-Verantwortlichkeit gedeckt, er steht aber doch in so innigem Zusammenhange mit feinen Völkern, daß er bereu Bitten und Beschwerden vernehmen kann und dnrch die Gewalt, die er über sein Ministerium übt, den erhobenen Beschwerden auch Abhilfe zu bringen vermag. Es ist von einem der Herrn Redner, welcher am ersten Tage sehr heftige Jnveetiven gegen die Ausschuß-Anträge gerichtet hat, der kleine Umstand übersehen worden, daß es sich ja in dem Commissions-Berichte durchaus nur um das Patent, nicht aber um das Manifest gehandelt hat. Dieser kleine Umstand entzieht aber auch einem großen Theile des gegen den Ausschuß-Bericht angewendeten Rai-sonnementS seinen Boden, und man sollte denn doch, bevor man so entschieden auftritt, diesen kleinen Umstand früher etwas ins Auge fassen. Es ist wiederholt und wiederholt an die Loyalität appellirt und die Loyalität ins Feld gestellt worden. Nun, meine Herren, Niemand von uns will dem Andern an Loyalität nachgeben, und wir Alle sind gewiß bereit, darin im edelsten Wetteifer vorzugehen. Jedoch zur Beleuchtung der Frage, in wie weit jene Loyalität, welche von der andern Seite ins Feld geführt worden ist, hier berechtiget sei, erlaube ich mir, nachdem auch von anderer Seite bereits ans die Verhandlungen in andern Landtagen hingewiesen worden ist, die bezügliche Stelle ans der Berichterstattung im nieder-österreichischen Landtage vorzulesen (liest): „Mit der Voraussetzung aber, daß die Septemberaete schon deshalb Vertrauen verdient, weil sie von der Person des Kaisers ausgehe, stellt man sieh ans den unconftiututioneöcn Standpunkt. Die Regierung ist verpflichtet, für Staatsacte einzustehen, auch wenn sie gesetzlich nicht verantwortlich gemacht werden kann, denn sonst wäre die Opposition Majestätsbeleidigmig und Hochverrath und es wäre unter solchen Umständen ein Verbrechen, den Landtag einzuberufen." Eine betrübende Rückwirkung dieses Patentes hat sich bereits in diesem Saale bemerkbar gemacht. Es gehört zu meinen erhebenden Erinnerungen, daß wir, mochten auch was immer für Meinnngs-Schattirnngen und Differenzen zwischen uns obwalten, doch in jenen Momenten immer einig und einträchtig waren, wo eö sich handelte, uns auf konstitutionellen Boden zu stellen und diesen Boden zu wahren und zu vertreten. — Durch das September-Patent ist ein Eris-Apfel in dieses Hans geschlendert worden, woselbst früher Eintracht war, und jetzt heißt es, wie im Streite der Welfen und Ghibellinen „Hie Welf, hie Weiblinger": „Hie September, hie Februar." (Bewegung). Den Werth und die Bedeutung der Febrnar-Verfassnng zn würdigen, erlauben Sie mir — ich muß schon um Geduld bitten, der Gegenstand ist ein zu umfassender — einen kurzen Rückblick auf die Genesis berfeben. Das vormärzliche System war von einem lethargischen Siechthnm befallen; eine Art Brand der Alten hatte es ergriffen. Da entstand in der März-Bewegung das Volks-bewnßtsein, und es ist seit jenen Tagen die Ueberzeugung in der ganzen Monarchie: Nur ans freiheitlichen und einheitlichen Institutionen kann Oesterreichs Zukunft, Größe und Macht gesichert bleiben. Die Entartung, die Ausschreitung der Bewegung führte zur Revolution, diese zur Wiedernnterwerfnng zurück. üDian glaubte, das rechte Heil-und Bindemittel gegen den Zerfall des Reiches in einer ans das straffste getriebenen Centralisation zn finden. Diese Centralisation war nicht das Herz, durch welches das edle Blut aller Länder Oesterreichs fließt, sondern es war gewissermaßen ein alles Andere an sich ziehender und verschlingender Magen, der, eben weil er sich zu viel auflud, es nicht zu verdauen vermochte. Es war die Zeit der Herrschaft der Bureaukratie und der Säbelherrschaft, die Zeit der Fesselung der öffentlichen Meinung, der Mnnd-todtmachnng aller Landesorgane. Die Mißgeschicke von Magenta und Solferino brachten die Vernrtheilnng des Systems, und die freiere Bewegung im Volke führte in der natürlichen Gegenwirkung zu einem Auseinandergehen der früher aneinander gefesselten, früher von einem und demselben Bande zusammengezwängten Länder; es war dies eine natürliche Gegenbewegiing, die die Freiheit des Individuums sowie der Länder anstrebt c. Es war die Zeit der historisch-politischen Jydividnalitäteu, welche jedoch ihre Berechtigung gewiß nur auf dem Boden der Reichseinheit finde». Der verstärkte Reichsrath trat ins Leben. Ich bin durch Citate an mein bescheidenes Wirken in jenem Neichs-rath erinnert worden. — Ich kann mit gutem Bewußtsein auf jene Zeit blicken und brauche keines der damals ausgesprochenen Worte zurückzunehmen, aber wer das Wenige, das ich damals thun und sprechen konnte, näher betrachtet, der wird auch finden, daß gerade von mir die Reichseinheit sehr nachdrücklich betont worden ist. (Abg. v. Langer: Ja, das ist wahr!) Es kam als Resultat der Berathungen des verstärkten Reichsrathes darauf im October das Diplom zu Tage, welches int Principe conftitutioneUe Rechte verlieh und den Ländern ein größeres Blaß von Selbständigkeit gewährte. Es ist von einem der Herren Vorredner darauf hingewiesen worden, damals hätte das geschehen sollen, was eigentlich durch das September-Manifest gegenwärtig in-tendirt wird. Nun, ich will das nicht bestreiten, ich glaube sogar, daß das seine Nichtigkeit hat, allein, es ist nicht geschehen, und das ändert wesentlich die Sache. Ich gehe auf die vielbesprochenen Landesstatnte nicht ein; eine Thatsache ist von einem Herrn Vorredner erwähnt worden, bereit Nichtigkeit ich auch bestätigen kann, so weit mir die Quellen in dieser Beziehung zugänglich innren. Diese vier Statute sind nicht unmittelbar ans demOcto-ber-Diplom hervorgegangene Spontaneitäts-Erzeugnisse, sondern sie sind eben ans der Registratur hervorgeholt worden, sie sind unter dem frühern Regime bereits fertig gewesen; allein das beweist denn doch, in welchem Sinne die Ansführer des Oetober-Diploms den Ländern diesseits der Leitha gegenüber vorzugehen Lust und Willen hatten. Ans den nach dem October-Diplome sich zeigenden Bewegungen ist doch auch manches besondere partiknlaristische und oligarchi-sche Streben zu Tage getreten. Das brachte nun mit sich, daß endlich, um den Griindzngen des October - Diploms lebendige Form zu geben, das Februar-Patent, die Februar-Verfassnng erfloß, eingeleitet durch das früher vorausgehende berühmte Rundschreiben des damaligen Herrn Staatsministers. Es ist ein Verdienst, die Bezeichnung der „Mitwirkung" des Diploms durch den Begriff der „Zustimmung" näher präcisirt zu haben. Es wird auch der Febrnar-Verfassnng gewiß zum Verdienste angerechnet werden können, in einer wieder eingetretenen gegen das Anseinanderstreben natürlichen.Gegenwirkung auf die Centralisation ein größeres Gewicht gelegt zu haben. Die Centralisation oder vielmehr die Concentration der physischen und intellectnellen Volkskräfte ist aber ein nothwendiges Erforderniß für jeden modernen Staat, insbesondere für Oesterreich, welches nach seiner geographischen Lage mitten in der Brandung der politischen Wogen Enropa's steht und daselbst als Hort und Fels des Rechts und der Freiheit festzustehen berufen ist. Aber auch in den Länderstatuten, die sich an die Februar-Verfassung knüpfen, finden Sie für die Bedürfnisse der Länder vorgcsorgt. Es ist darin ein gewisses Maß föderalistischen Characters ausgeprägt, welches, soviel cs mit den Anforde-rungen der Gegenwart vereinbar ist, den früheren staatsrechtlichen Stellungen der Länder entspricht; es ist aber auch jenes Maß von Dualismus aufgenommen worden, welches zulässig ist, ohne den Bestand des Reiches zu bedrohen und dessen Einheit zu sprengen. Darum glaube ich behaupten zu dürfen, daß die Februar-Verfassung dem Character und den Bedürfnissen der österreichischen Monarchie entspricht. Sic hat größere Einheit, aber auch größere Rechte gegeben, sie hat eine richtige Vermittlung zwischen den historischen Ansprüchen der Vergangenheit und den Bedürfnissen eines modernen Staates gefunden. Die Majorität der Landtage und später der Reichsrath haben Besitz genommen von der Verfassung, nachdem dieser Versassungsbau von Sr. Majestät an beut ewig unvergeßlichen Tage des 1. Mai 1861 die kaiserliche Weihe erhalten hatte. Die Zustimmung der Majorität der Landtage sowohl direct als durch ihre Vertreter im Reichsrathc scheint mir aber auch im Sinne der historisch-politischen Individualitäten, welche jedem, auch dem kleinsten Lande principiell das gleiche Recht einräumen, maßgebend und entscheidend. Es war die Majorität der österreichischen Länder, tvelche davon Besitz ergriffen hatte. Von diesem Momente an ist die Reichsvcr-fassung das unveräußerliche und unverletzbare Recht der Völker geworden, die daran Antheil genommen, die davon Besitz ergriffen hatten; von diesem Momente an gibt cs nach meiner Ueberzeugung verfassungsrechtlich keine O c trohi rung mehr. Die Nichtbcthcilignug Ungarns ist allerdings eine be-klagcnswcrthc Thatsache, aber ich glaube, sic kann u n s e r Recht nicht verkürzen, denn nirgends in den Vcrfassungs-gcsctzcn des Reiches ist die Giltigkeit und die Rechts-beständigkeit derselben davon abhängig gemacht, daß sic früher von jedem einzelnen Laude acccptirt werden müsse. Der hervorgehobene Widerspruch besteht nicht, oder wenn er besteht, kann er unser Recht nicht verkürzen; nicht als vorausgehende, früher zu erfüllende Vorbedingungen sind die Modificatioucn des ungarischen Rechtes nach den maßgebenden Grundsätzen des Diploms hingestellt worden, sondern sic sind als unausbleibliche Nothwendigkeit, Folge und Wirkung angenommen worden, wie das October-Diplom namentlich im Zusammcnhauge-mit dem allerhöchsten Handschreiben an den damaligen Hofkanzler Vay nachweiset. Die Landtage und der Reichsrath wirkten sofort auch thätig auf dem Boden dieser Verfassung, als einem ihnen Allen willkommenen, früher noch nicht von ihnen time gehabten Rechtsboden. Waö man auch über die Leistungen des Rcichsrathes sagen und denken möge, Eines ist doch sicher:-er war in seinem Vorgehen immer echt dynastisch, gut monarchisch, gut österreichisch. Er hat keinen Anlaß gegeben, daß man auf ihn die Theorie der Rechtsverwirkung anwende, und sollten die ihn zusammensetzenden Personen nicht den Absichten der Regierung entsprochen haben, so lagen ja doch die constitutio-nellen Mittel der Auflösung, Vertagung, der Neuwahl je. für die Regierung vor. Da kam die unerwartete und nach meiner Meinung den ganzen Verfassungsbau erschütternde Maßregel der Sisti-rung, im Patente vom 20. September ausgesprochen. Sie ist in keinem Staatsgrundgcsctze als zulässige Maßregel vorgesehen. Die Sistirung macht den ganzen Versassungsbau wankend, und eine Verfassung, über welcher fortwährend das Damoklesschwert der Sistirung schwebt, ist meines Erachtens keine Verfassung mehr; ich würde denken, daß einer solchen Verfassung wirklich der Absolutismus vorzuziehen wäre. Denn wo ist eine Bürgschaft dafür, wie weit in dieser Sistirung gegangen werde, wo eine Bürgschaft dafür, daß, wie der eine Theil ■— freilich nur ein Theil, aber immerhin ein wesentlicher Theil der Reichsverfassung — aufgehoben und sistirt wurde, dieselbe Maßregel nicht alle andern Theile der Verfassung treffen könne? Wenn aber ein solcher Staatsakt, welcher das eigentliche Wesen des Con-stitutionalismus, nämlich das Festhalten am Bestände des Rechtes und des Gesetzes, so beeinträchtigt, wenn eine solche Maßregel mit Hoffnungen aufgenommen und hie und da zu Dankesänßerungcn Veranlassung geben konnte, so frägt sich, wie dieses zu erklären? Mau sagt, die Februar-Verfassung habe den Erwartungen nicht entsprochen; es ist uns ein dunkles Bild der früheren Zustände aufgerollt worden, und ich will ihrer thcilweisen Wahrheit nicht widersprechen; allein es waltet hier bei Beurtheilung dieser Sachlage eine große Gefahr, ein großer Irrthum ob. Diese Gefahr, dieser Irrthum liegt darin, daß man dem Systeme zur Last schiebt, was nur in der mangelhaften Durchführung gelegen ist, daß man das Princip dafür schuldig erklärt, was nur das Vcrsäumniß, der Fehler von Personen war. Nicht die üble Finauzwirthschaft, nicht der exorbitante Militäraufwand, nicht die Vcrsäumniß auf volkswirthschaft-lichem Boden, nicht der Mangel an Action gegenüber dem Ausgleiche mit Ungarn, nicht die Tcndenzproccssc, nicht das noch fühlbare Fehlen eines Bcreinsgcsctzes, des noch nicht ins Leben getretenen Schwurgerichtes, daun der nöthigen Reform in der Civil- und Strafgesetzgebung u. s. w., diese Fehler und Mängel liegen nicht im Principe u n d S y-st e m e der Februar-Verfassung, sondern in der mangelhaften Durchführung derselben, sie fallen persönlichen Versäumnissen zur Last. Die Gefahr und der Irrthum liegt aber darin , daß kurzsichtige Anhänger der Verfassung dadurch irre gemacht werden und unabsichtlich eben dem Principe zur Last legen, was ihm nicht zur Last fällt, und daß dieser Irrthum absichtlich von der großen Zahl der Gegner jeder Verfassung im vollsten Maße ausgebeutet wird und werden kaun. Se. Majestät haben in Ihrer Weisheit unter diesen Umständen einen Ministerwcchscl eintreten lassen. Nun hätte man denken sollen, daß die neu eintretenden Herren Minister eben durch die Eigenschaften ihrer Persönlichkeit die Mängel Ihrer Vorgänger gut zu machen, daß sic die vorgefundenen Uebclstände eben auf dem Wege der Verfassung zu heilen streben würden. Statt dessen kam der Riß durch die Verfassung mit der Sistirungsmaßregel. Nun frägt sich aber, soll bei jedem Ministerwechsel auch zugleich ein Wechsel im ganzen Vcrfassungsleben eintreten, soll die constitutionellc Maschine jedesmal zum Stillstände gebracht werden, in Theile zerlegt und neu zusammengesetzt werden müssen? Das würde auf das Feld des ewigen Experimentirens führen. Die alte hippokratische Schule hat den Spruch: „Fiat experimentmn in corpore vili," aber ein Staats-körpcr und namentlich unser herrliches Oesterreich ist kein corpus vile. (Bravo, bravo!) Es ist daran erinnert worden, daß sogar im Reichsrathe selbst die Mahnung zur Umkehr laut geworden ist. Jawohl, aber wir Alle, die wir jene Mahnung dort vernommen haben, wissen sehr wohl', daß die Mahnung nicht war zur Betretung der Bahn des 20. Septembers, sondern zur Umkehr, zu jenen leitenden Grundsätzen, welche das bekannte Rundschreiben vom December 1860 aufgestellt hat. Allerdings liegt im Patente und in Jenem, was zu seiner Vertheidigung gesagt wurde, etwas Verlockendes, nämlich man betont das Wiedereintreten der freien Action der Völker und die Nothwendigkeit der Gewinnung einer festen Berfassnngsgrnndlage. Nun, aber die Grundlagen sind ja schon gegeben und die freie Action der Völker hat ja bereits schon stattgefunden, als sie diese Grundlage acccp-tirten und als sie die ihnen darin eingeräumten Rechte in Ausübung brachten. Wenn man auf die schöpferische Thatkraft der Völker hinweist, so muß mir doch ein Bedenken erlaubt sein, nämlich, daß zwanzig Schöpfer, die an einem Weltgcbändc arbeiten, doch endlich nur ein Chaos zu Tage fördern (Oho! im Centrum) und daß endlich ein absolutistischer Herrgott mit seinem quos ego dareinfahren und die Sache zum Ende führen muß. (Lebhaftes Bravo!) Ich läugnc nicht und habe nie die mancherlei Mängel und Unzukömmlichkeiten der Februar-Verfassung gelängnet. Ein Fingerzeig, daß etwas zu sauiren sei, liegt allerdings im constanten Fernbleiben der östlichen Länder. Wir wünschen ja, wir wollen ja gewiß ehrlich den Ausgleich, aber ein Ausgleich ist cs nicht, wenn der eine Alles thut, in Allem nachgeben muß, was der Andere fordert; wir wollen d eu Ausgleich, aber nicht dieUntcrwerfung, wir wollen den Ausgleich, der unserem Selbstgefühl, unserem Rechtsgefühl zu Statten kommt; wir wollen Andere nicht c o n t u m a c i r e n, aber s c l b st nicht c o n t n m a c i r t werde n. Es ist an einem andern Ort als Staatsnothwcndigkeit, als ethische Pflicht auferlegt worden, daß jener Dualismus, wie er 1848 bestand und die Revolution zum Ausbruch führte, daß jener Dualismus fernerhin von der Staatsgewalt nicht eingegangen, nicht zugelassen werden dürfe. Es ist gegen diese Argumentation auch hier Einsprache erhoben worden. Man hat behauptet, nicht die ungarischen Gesetze seien die Ursache an der dortigen Bewegung, cs habe eine solche Bewegung ja auch anderwärts stattgefunden. Nun die Ausdehnung, die die ungarische Bewegung genommen hat, ist doch eine solche, daß eine andere Bewegung des gleichen Zeitraumes nicht in eine Parallele mit ihr gesetzt werden kann, und wenn auch die ungarischen Gesetze nicht die alleinige Ursache jener erschütterden Ereignisse sind, welche die österreichische Monarchie dem Ruin nahe gebracht haben, so haben sic doch die Mittel gegeben zu jenem Bürgerkriege, an dessen Erinnerung wir Alle leiden. Allein diesen delicaten Gegenstand hier weiter auszuführen, erlaube ich mir nicht, ich denke aber, jene Waffen soll man nicht wieder herausgeben, damit deren Mißbrauch nicht wieder zu solchen Gefahren führe. Meine Hoffnungen ans den von uns Allen erwünschten Ausgleich werden sich steigern, wenn ich einmal in ungarischen Programmen öfter als bisher das Wort „Oesterreich ,“ „Rcichseinhcit," „Reichsparlament" hören werde. Allein der Landtag hat noch nicht gesprochen; wenn aber wir an der Rechtsbeständigkcit unserer Verfassung ebenso entschieden und fest halten werden, wie Ungarn seinerseits, 1 dann wird ein solches Festhalten an dem bestehenden Recht gewiß nicht den Ausgleich, die Vereinbarung, das Verständniß hindern, sondern eher fördern, und gerade der gegenwärtigen Regierung dürfte cs sehr erwünscht kommen, durch Aeußerungen der alten treuen Länder ein Gegengewicht gegen ungemcsscne Forderungen in Händen zu haben. Es ist historisch hingewiesen worden ans den Zusammenhang der inner-österreichischen Länder. Manche alte Beziehungen sind dahin; allein das ist sicher, daß die alten, treuen, viel und oft bewegten und geprüften Länder Inner-Oesterreichs: Kärnten, Strain und Steiermark, mit Obcr-und Nicderöstcrreich den eigentlichen Kern, die eigentlichen Stammlandc des Reiches bilden und immer ein großes Gewicht in die Wagschalc legen werden. Es kann nur jenes Gegengewicht, auf welches ich hinwies, vermehren, wenn sich 511111 Festhalten an dem Bestände des Rechtes zu diesen Ländern auch noch andere, wie Schlesien, Vorarlberg 11. s. w. anreihen. Nicht in die Differenzpnnkte zwischen der Krone und den ungarischen Ländern wollen wir eintreten, können und dürfer wir eintreten, nicht Ungarns Gesetze wollen wir einer Revision unterziehen, allein bei der Opferwilligkeit, die in allen unsern Ländern vorwaltet, welche gerne Alles bieten, was sich mit dem Bestände, der Machtstellung und Einheit der Monarchie vereinigen läßt, würde der Ausgleich möglich sein, und zwar auf Grundlage der bestehenden Verfassung. Unsere Action kann bei diesem Ausgleich nur die sein, daß jene Propositioncn, welche von Ungarn gestellt werden und der Krone genehm sind, insoweit und nur insoweit, als eine Revision unserer Staatsgrundgesetzc dadurch erforderlich ist, dem verfassungsmäßigen compctenten Organe, dem Rcichsrathe bekannt gegeben, und insoweit eine Modification unserer Gesetze erforderlich wird, die Zustimmung des Reichsrathcs erfolge, die gewiß auch nach der bereits ausgesprochenen Bereitwilligkeit erfolgen würde, wenn die Ausglcichspropositionen für die Monarchie annehmbar sind, gewiß aber nur dann nicht erfolgen würde, auch von Seite der Krone nicht erfolgen könnte, wenn es solche Propositioncn nicht sind, deren Annahme in Rücksicht auf den einheitlichen Bestand des Reiches möglich ist. Das Sisti-rnngspatcnt ist unsern gegenwärtigen Verfassungsnormcn gegenüber verfassungswidrig, cs ist aber auch zur Vereinbarung ganz unnöthig und unzweckmäßig. Nicht durch die Verkürzung unserer Rechte wird den Rechtsansprüchen Ungarns Genüge geleistet. Wollte man den ungarischen Landtag und den Reichsrath nicht zugleich tagen lassen, fand man dieses unzweckmäßig und nicht zum Ziele führend, so brauchte man eben den Neichsrath nicht einzuberufen; daß aber seine Einberufung dem Tagen des ungarischen kein Hinderniß sei, ist durch bett Vorgang vom Jahre 1861 : nachgewiesen, wo beide Vertretungskörper zugleich getagt haben. Ich erwähne nicht jener Scheidung des weitern und engern Reichsrathes, im Grnndprincipe ist der Rcichs-rath nur Einer, dessen Agenda sich jedoch in der Weise theilen, daß einmal die Vertreter aller Länder, ein ander Mal nur die der westlichen Länder daran theilzunehmen haben. Die Vereinbarung im Wege der siebenzehn nicht ungarischen Landtage wird wahrlich int verfassungsmäßigen Wege kaum gelingen, da diese Landtage nach der bestehenden Verfassung nicht competent sind, ihre Competcnz längst schon im Rcichsrathe vereinigt ist, und wenn sie einzelne Vota abgeben, doch endlich im Wege des absolutistischen Erken-ncns entschieden werden muß. Nach diesen allgemeinen Erörterungen erlaube ich mir, einen Blick auf die Wirkungen dcS Patentes auf dieses Land zu werfen. Ich habe früher angedeutet, daß das Damoklesschwert des Sistirnngsrechtcs über dem ganzen Baue der Verfassung hängt und daher auch die Landcsordnnng und alle damit zusammenhängenden Gesetze, namentlich die Immunität bedroht, weil, wenn man es auch jetzt nicht thut, je nach Bedarf die Sistirung auch in dieser Beziehung eintreten kann. Wenn man sagt: Ja, die Verfassung dcö Landes ist nicht bedroht und wir tagen ja! so kann man eben sagen, es hängt davon ab, ob, wie lang und unter welchen Bedingungen man unser Tagen zweckmäßig finden wird oder nicht, cs kann jeder Theil unserer Landesverfassung ebenso sistirt werden, wie die Reichsvcrfassung in einem Theile sistirt worden ist. Blicken wir aber zurück auf die Vergangenheit, fassen wir ins Auge, was dieses Land durch die Februar-Verfassung gewonnen hat, so werden wir bei nüchterner Erwägung doch die großen Vortheile nicht verkennen können, die diesem Lande in seinen eigenen Angelegenheiten geboten worden sind durch eine ihm zukommende Wirksamkeit für alle Landcsinteressen und eigenen Organe, in welchen das Volksthum doch gewiß namhafte Vertretung gefunden hat. Fassen Sic auch die Ausbildungs- und Entwicklungsfähigkeit dieser Landesverfassung ins Auge, und Sie werden über ihren Zusammenhang mit der Februarverfassung nicht ungünstig urtheilen können. Den Rcchtsbodcn aber zu vertauschen mit dem Systeme der Sistirung, in der Hoffnung, auf diesem Wege mehr zu gewinnen, als uns durch das Verfassnngsrecht zusteht, wäre in der That sehr gefährlich. Ich hörte die pragmatische Sanction nennen und die damalige Ausübung der staatsrechtlichen Befugnisse von Seite dieses Landes. Ich las irgenwo ein Programm, welches die Herstellung der Laudcsintcgrität und der unter Kaiser Carl V. und Ferdinand I. bestandenen Landcsgrenzcn in Absicht stellte. Ich hörte von Anknüpfungspunkten mit der historischen Vergangenheit. Wenn Sie zuerst die staatsrechtlichen Befugnisse Krains ins Auge fassen, so sind sie ja lange nicht mehr jene der pragmatischen Sanction. Die Stände jener Zeit existircn nicht mehr, das Land ist nach den unglücklichen Kriegen mit Frankreich eine französische Provinz geworden und die französische Regierung hat solche staatsrechtliche Befugnisse diesem Lande nicht ertheilt, sondern sie ihm genommen, und nach der Rcoccupation ist durch das bereits citirte Patent vom Jahre 1818, welches die Stände wieder ins Leben rief, wohl eine so mäßige Gabe staatsrechtlicher Befugnisse mitgegeben worden, daß es wohl kaum der Erinnerung und Mahnung daran bedurft hätte. Auch die Organe, welche diese staatsrechtlichen Befugnisse ausüben, sind ganz andere. Blicken Sie um ein Decennium zurück, so finden Sic die oft erwähnten ständischen Uniformen. Und wenn man uns, die wir einst dieses Recht besassen, namentlich uns Mitgliedern des ehemaligen Landtages, den Vorwurf machen wollte, daß wir nicht in jene Tage zurückgreifen und da anknüpfen, so möchte ich doch wieder sagen, daß ich glaube, daß wir die Bedürfnisse der Zeit und der Gegenwart richtig verstanden und für das Wohl unseres Landes ein offenes Auge hatten. Greift man aber noch weiter zurück, Jahrhunderte weit, so finden Sie hier in diesem Saale jene geharnischten Männer sitzen, welchen schon die frühere Session ein feierliches: „Requiescat in pace,“ und „Memento“ zugerufen hat. Mit dem Zurückgreifen in die Geschichte hat es doch etwas Mißliches; man kann nicht einzelne Personen, nicht einzelne Rechte, nicht einzelne Erscheinungen aus dem historischen Gesammtbildc herausreißen und nutzbar machen, wie man etwa in einem Kaleidoskop ein einzelnes Bild festhält, das Einem gefällt oder etwa eine Figur herausziehen und sich aneignen kann. Wenn man in die geschichtliche Vergangenheit zurückgreifen könnte, wenn man bereits abgelebte Wesen ins Leben rufen könnte, müßte man die ganze Geschichte, den ganzen Complex von Erscheinungen mit allen Factorcn erfassen, und darunter wäre gewiß Manches, welches für die Gegenwart und die verehrten Mitglieder dieser Versammlung nicht zu beut Angenehmsten gehören würde. Will man aber sich auf dem Wege der absolutistischen Allcinmacht schenken lassen, was das Recht der Verfassung nicht gewährt, etwa eine größere Autonomie, oder gar die Competenz in den stbwebcnden staatsrechtlichen Fragen, da müßte ich doch dagegen den Warnungsruf erheben: Es ist eine größere Gefahr — ich rede immer unter der Voraussetzung , daß ich auf constitutionellem Boden stehe — vom unberechtigten Geber etwas anzunehmen, als sich vom unberechtigten Nehmer etwas nehmen zu lassen. Die Macht kann wieder geben, was sie genommen hat, sie kann aber auch wieder nehmen, was sie gegeben hat, und noch mehr. Die Gefahr liegt eben in der Annahme,nnd es könnte Jenen, welche auf eine solche Glücksgabe aus unbefugter Hand rechnen, wie dem Bäuerlein im Mährchen gehen, welcher von einem dämonischen Wesen im Walde eine Schürze blinkender Dukaten erhalten hatte, und als er nächsten Tag seine Beute musterte und nutzbar machen wollte, die ganze Herrlichkeit in Staub und Asche und Kohlen verwandelt fand. Ich glaube: Festhalten an Gesetz und Recht, festhalten an dem uns durch die Verfassung Gewährten, das ist unser sicherer constitutioncllcr Besitz. Ans der mangelhaften Form kann die vollendetere hervorgehen, aber einzelne Steine, aus dem Gefüge des VcrfassungSbaues herausgerissen, zerstören das Ganze, bringen das Ganze zum Wanken und Fallen. Die Grundfrage ist einfach die: Soll man die Besitzergreifung des Sistirnngsrechtcs, welche den ganzen Ver-sässungsbau bedroht, ohne Einsprache und ohne Verwahrung geschehen lassen? Soll mau cs vorziehen, den Vcrfassungs-bvden zu verlassen und sich in Erwartung, etwas zu erreichen, was die Verfassung nicht gibt, aus den schwankenden Boden politischer Abenteuer begeben? Oder will man lieber am festen, wenn auch mangelhaften, doch cultnrfähigen Rechtsboden, den wir nute haben, festhalten, durch Treue, Ausdauer und tüchtige Arbeit auch noch das Fehlende zu ersetzen trachten? Will man eonstitutionellc Arbeit und Erfolge, oder will man das Octroi? Will man das Ver-fastungsleben oder den Absolutismus? Das ist die Frage in letzter Auslösung. (Oho! im Centrum.) Diese Fragen hat unser Landtag bereits so oft und namentlich bei seiner ersten Eröffnung einstimmig beantwortet, indem er mit Dank und Freude das Jnslebentreten der Verfassung begrüßte. Es wäre nun wahrlich eine seltsame Consequcnz, wenn wir jetzt die Sistirung eben derselben Verfassung ohne Bedenken oder gar mit Dank stattfinden lassen wollten. Ich erlaube mir eine prägnante Stelle unserer damaligen Adresse Ihnen ins Gedächtniß zurückzurufen: „Die Landtage ergreifen dankbar Besitz von dem durch diese Gesetze gewonnenen Rcchtsbodcn, welcher einen entsprechenden Raum zur künftigen Entwicklung der diesem Lande eigenthümlichen, nationalen und materiellen Interessen gewahrt." Die Bedeutung dieser Worte ist gewiß sehr gut verstanden worden, sic ist sehr richtig, sogar mit einer kleinen Verstärkung, in der slovenischen Ucbcrsctzung wiedergegeben worden. (Dr. Toman: Namhaftmachung! in richtiger Auffassung.) Es heißt nun freilich, das sei der erste Moment gewesen, wo man sich Täuschungen hingab, erst spätere Erfahrungen und Erlebnisse gaben das richtige Urtheil. Ich werde auch darauf antworten. Als wir das Gcmcindcgesetz beriethen, da war der Landtag mit imposanter Majorität der Meinung und hielt daran fest, daß in die Angclöbnißformcl für Bürgermeister und Gcmcindcvorstände auch das Festhalten an der Verfassung aufzunehmen sei, ja man hielt sogar ans die Gefahr der Nichtsanctionirung dieses Gesetzes an diesem Schluffe fest. Jetzt aber heißt cs: Der Duh slovenskiga naroda sei einverstanden mit der Sistirnng und begrüße mit Dank und Freude die Sistirnng. Ich bin ein treuer Sohn dieses Landes und ich ehre und horche gern dem Geiste unseres Volkes, aber wo finde ich seine Stimme? Wo läßt sich diese Stimme vernehmen? Indem ich da nachforsche, glaubte ich ihn dennoch in einigen sehr löblichen Grundsätzen sprechen zu hören. Es war nämlich damals, als über jene Angclvbniß gesprochen wurde, da sprach dieser Geist in folgenden Stimmen. Die eine Stimme sagte: Kjer koli se nam tedaj pokaže za to priložnost, moramo se poprijeti, moramo pokazati, da nam je mar za ustavo in da hočemo, da ljudstvo začne razumevati, kaj je ustava; und weiter: Držim se ustave, kjer hrez nje bi se vodila država, kjer koli se nam tedaj pokaže za to priložnost, moramo se poprijeti, moramo pokazati, da nam je mar za ustavo in da hočemo, da ljudstvo začne razumevati, kaj je ustava; und weiter: Držim se ustave, kjer brez nje bi se vodila država po temnih in nevarnih potih zvunanje in notranje politike. Eine andere Stimme: Pričakovati moramo, da ministerstvo, ktero je zastavo ustave že večkrat visoko povzdignilo, ne bode zoper to, ako na ravnost pokažemo , da tudi mi nikakor nečemo zapustiti ustavne podloge. Endlich cin Dritter: Nam je ustava vse. Brez nje nam tudi ta nova postava, občinska postava, nič ne pomaga. Eine andere Stimme ließ sich vernehmen: Pričakovati u. s. w., und wieder eine andere Stimme ließ sich vernehmen: Nam je ustava n. s. w. (Heiterkeit.) Nun, wo ist heute diese Verfassungstreue ? Unter dieser Verfassung (ustava) konnte doch nur die Februar-Verfassung gemeint sein! (Dr. Toman: Nein, gewiß nicht.) Auf die bestehende Verfassung wurde das Gelöbniß beantragt und damals — bestand eben die Febrnar-Verfas-sung. (Heiterkeit. Dr, Toman: Das ist zweierlei.) Ich theile nicht immer die Anschauungen jener Herren, welche heute die Gegner unseres Antrages sind, aber ich möchte doch glauben, indem sie die Februar-Verfassung gerne zerfallen sehen, geben sie ja den Rechtsbodcn auf, auf welchem sic für ihre Wirksamkeit, ihre Bestrebungen, deren Berechtigung zur Geltendmachung ich ja anerkenne, die geeignete Arena finden, welche zu Erfolgen führen kann. Ich weiß nicht, ob ich noch oft die Ehre haben werde, in diesem hohen Hanse zu sprechen, aber an die Herren, welche sich mit Vorliebe die nationale Partei nennen, möchte ich dock) einen herzlichen und aufrichtig gemeinten War-nnngsrnf im Interesse des uns Allen so theuern Heimatlandes richten: Bewahre uns Alle Gott vor Ueberschrei-tnngcn, auch Sic in Ihrem in der Grundlage gewiß edlen Streben! Aber cs ist in den ersten Momenten unserer Verhandlung ein Gefühl zum Ausbruche gekommen, das ich für sehr bcdcnkliä) halte, nämlich ein Haß gegen dasDcutsch-thum (Dr. Toman: Nicht wahr!), eine Abneigung gegen das Dcutsd)thum. Gleichberechtigung! Ja, an der halten wir Alle! Allein, wollen Sie bedenken, daß cs nicht Raccnherrschaft ist, was der deutschen Sprack)e ein so großes Feld einräumt, cs ist das nothwendige Feld der Verständigung für alle Rcichs-mitglicdcr, und ich sehe eben im Bereiche des großen Sprachschatzes der österreichischen Völker keine zu diesem Zwecke geeignetere Sprache. Endliä) wollen Sic selbst, Männer, die an der Quelle der deutschen Cultur (Dr. Toman: gesogen sHeiterkeitj), getrunken haben, diese Quellen für Ihr Volk nicht ableiten (Abg. Svctcc : Das wollen wir auch nicht!), sondern vielmehr sie ihm zuleiten! Ziehen Sie nicht eine isolircnde nationale Schranke um das Land, welches des Zusammenhanges nach Außen so bedürftig ist, eine Schranke, welche vielleicht den Fremden, der Brod und Hilfsquellen in das Land bringt, vor dessen Betreten abschrecken und unsern Landeskindcrn, die außen Brod suchen, den Austritt verwehren würde. (Lebhafter Beifall.) Wenn der Landtag, treu seiner Vorgeschichte, heute die Kundgebung seiner Verfassungstreue erneuert, so ist er ebenso im Rechte, ist vollkommen loyal und nach keiner Seite hin verletzend, dann bedient er sich nur des Rechtes, das jedem Privaten gegenüber dem Gesetze zusteht, gegen dessen Ausübung oder Auslegung er Bedenken hat. Wir sind loyal, wenn and) wir unsere Bedenken vor dem allerhöchsten Throne anssprcchen, wenn wir festhalten an einem Geschenke, welches durch die Gnade des Thrones unser unveräußerliches Recht geworden ist, wir sind nicht illoyal, wenn wir dieses unser Recht wahren, denn gerade unserer Völker gutes Recht ist seine edelste Macht und seine beste Kraft. Ich hätte gedacht, nach jenen Stimmen, die ich zitirt habe, müßte das Festhalten an der Verfassung und die daraus hervorgehende Manifestation einmüthig sein; kann sie dieses nicht sein, nun, so mögen Diejenigen, welche an der Verfassung gewissenhaft festhalten, so mögen wenigstens Diejenigen dabei bleiben und die Anträge des Ausschusses annehmen, mögen sic ihr und unseres Landes Recht wahren. Es ist noch auf Eines hingewiesen worden, daß das Petitum direct ans die Einberufung des so viel angefochtenen Reichsrathes lautet. Die Beeinträchtigung des allgemeinen, des öffentlichen Reck)tes besteht eben in der Sistirnng der bestandenen Verfassung, in der durch diese Sistirung hervorgebrachten Veränderung der vor derselben bestandenen Rcchtszuständc, und weil diese Veränderung der Rcchtszuständc in zweiter Linie nur durch Beseitigung des Rcichsrathes stattgefunden hat, so tritt auch in unserem Ansuchen, in unserer Bitte um Wiederherstellung des früheren Rechtszustandcs auch die Bitte um Wiederherstellung des Reichsrathes bezüglich seiner Agenda zugleich zu Tage. Es ist ein Antrag auf Ucbcrgang zur Tagesordnung gestellt worden. Nun, ich glaube, die Annahme desselben wäre ein Verstoß gegen die Courtoisie (Oho! im Centrm), denn nachdem mau die Dankadresse abgelehnt hat, liegt doch gewissermaßen eine Verpflichtung darin, zu sagen, welche Bedenken mau vorzubringen habe, welche Bedenken der Grund jener Ablehnung waren. Allerdings ist durch jene Ablehnung schon den Bedenken, jedoch nur in allgemeiner Form, Rechnung getragen worden. Aber was ist Ucbcrgang zur Tagesordnung ? Das ist die Verweigerung, eine Meinung abzugeben, wo wir dazu so dringend Anlaß haben, das heißt sich davonschleichen, wo man mit seiner Ansicht einstehen soll. Ich setze voraus, daß die Herren Gegner offenen, ehrlichen Kampf vorziehen. Kämpfen wir mit Ja und Nein, mit Annahme oder Verwerfung, aber an Uebcrgängen zur Tagesordnung hat unser Land doch wahrlich schon genug gelitten. Einen jüngst erst vorgekommenen sehr dankenswcrthcn und mit Dank aufgenommenen Fall ausgenommen, ist über so viele der Wünsche, der Beschwerden, der Anliegen des Landes zur Tagesordnung übergegangen worden. Der erste der Herren Antragsteller wird wohl zu erzählen wissen, über welche Dinge zur Tagesordnung übergegangen worden ist. Der Rechenschaftsbericht weiß auch davon zu erzählen, und die Geschichte unserer Steuerfrage gleichfalls, wo trotz des ausgesprochenen gnädigen Willens Sr. Majestät doch auch über die Bitten dcö Landes in praxi zur Tagesordnung übergegangen worden ist. Wenn wir in einer Frage, die unser heiligstes Recht berührt, das wir als constitutionellc Bürger haben, wenn wir über diese Frage zur Tagesordnung übergehen, statt mannhaft für unsere Gesinnung einzustehen, dann, fürchte ich, wird über kurz oder lang der Absolutismus über uns Alle zu seiner Tagesordnung übergehen. (Lebhafter Beifall auf der Linken, Oho! im Centrum.) Ich kann, wie ich bereits sagte, die Unverletzbarkeit der Verfassung eben nur in der Unverletzbarkeit all' ihrer Theile sehen, denn ist ein Theil verletzt, so ist auch das Ganze verletzt. Erlauben Sie mir, daß ich zum Schlüsse das Wort eines Mannes zur Nutzanwendung bringe, welcher in seiner Nation gegenwärtig der erste Patriot und Kat’ hexochen, der Weise genannt wird, einen Ausspruch, der Deal in den Mund gelegt wird. — Wir können im Guten und Schlimmen von den Ungarn viel lernen, wir wollen aber nur im Guten von ihnen lernen. Jener Ausspruch lautet: „Was uns durch Gewalt genommen wird, kann ein Glücksfall uns wieder bringen, was wir aber selbst aufgeben , ist uns in aller Ewigkeit verloren." Ich empfehle Ihnen die Annahme der Ausschuß-Anträge. (Lebhafter Beifall!) Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Costa: Im Ganzen geschlossen!) Während der allgemeinen Debatte sind zwei Antrüge gestellt worden, der eine vom Freiherr» v. Schloißnigg auf einfache Tagesordnung, der zweite vom Abgeordneten Mulley auf motivirte Tagesordnung. Zu beiden muß ich die Unterstütznngsfrage stellen. Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Ich erkläre, daß ich dem Antrage des Abgeordneten Mulley beistimme und meinen Antrag zurückziehe. (Bravo!) Präsident: Der Antrag des Abgeordneten Mulley lautet also (liest): „In Erwägung, daß der Gegenstand bereits so im Detail behandelt wurde, daß jedem Mitgliede der Standpunkt vollkommen geklärt erscheinen müsse, in Erwägung, daß die Debatten bereits eine maßlose, an Parteinahmen und Leidenschaft grenzende Ausdehnung angenommen haben, in Erwägung, daß dadurch entschieden die gemeinsame Eintracht gestört und die Mandatspflichten beeinträchtigt erscheinen, stellt der Gefertigte, von jedem Parteistandpunkte frei, lediglich in Wahrung der Eintracht und der gemeinsamen Mandatspflichterfüllung den Antag: „Der hohe Landtag wolle im Gegenstände der Adreßdebattc zur Tagesordnung übergehen." Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Bevor ich diesen Antrag zur Abstimmung bringe, unterbreche ich die Sitzung auf eine Minute. (Abg. Svetcc: Wozu? Abg. Dr. Toman: Namentliche Abstimmung!) (Landeshauptmann Freiherr v. Codelli überträgt den Vorsitz an den Landeshauptmann - Stellvertreter von Wurzbach.) Abg. Svetcc: Ich bitte um das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Herr Baron von Apfaltrern hat von mir die Zurücknahme des Ausdruckes „Vcrläumdung" verlangt. Ich habe zwar die feste Ueberzeugung, daß er nicht berechtigt ist, an mich dieses Verlangen zu stellen, indem ich einzig und allein unter der Disciplinargewalt des Herrn Vorsitzenden und dieses hohen Hauses stehe. Allein, um der Wahrheit Ausdruck zu geben, um nicht einer irrigen Auffassung Raum zu lassen und namentlich um die bereits angerufene Vermittlung dieses hohen Hauses entbehrlich zu machen, erkläre ich hicmit freiwillig, daß ich unter dem von mir gebrauchten Ausdruck nichts Anderes verstanden haben wollte, als daß der mir gemachte Vorwurf eine Unwahrheit und ein Unrecht ist. (Beifall.) Präsident: Wir haben nun über den Antrag auf Ucbcrgang zur Tagesordnung des Herrn Abgeordneten Mnlley abzustimmen. Es ist von einer Stimme der Wunsch geäußert worden, daß namentliche Abstimmung stattfinde. Ich werde dem entgegenkommen und bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage Mulley's einverstanden sind, mit „Ja," und jene, welche dagegen sind, mit „Nein" zu antworten. Mit „Ja" stimmten die Herren: Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Jombart, Kapelle, Klcmcnöie, Koren, Koslcr, v. Langer, Locker, Mnlley, Rudesch (Eine Stimme: Bravo!), Rosmann (Bravo!), Freiherr v. Schloißnigg, Sagorz, Svetcc, Dr. Toman, Dechant Toman, Freiherr v. Zois. Mit „N e i n" stimmten die Herren: Freiherr v. Apfaltrern, Graf Anton Auersperg, Brolich, Freiherr v. Codelli, Deschmann, Gollob, Kromer (Heiterkeit), Dr. Suppan, v. Strahl, Dr. Skcdl, (es erhebt sich Dr. Recher: Ich bitte, Herr Präsident, mein Name ist ausgelassen worden, ich stimme mit „Nein!" — Heiterkeit), v. Wurzbach. (Der Abstimmung enthielten sich die Herren: Guttman und Derbitsch. — Abwesend: Die Herren Obres« und Se. fürstbischöfliche Gnaden Dr. Widmer. — Nach vorgenommener Zählung) Präsident: Es sind im Ganzen 32 Herren anwesend; davon haben sich zwei der Abstimmung enthalten. Mit „N e i n" haben 12, mit „Ja" 18 geantwortet —folglich ist der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung angenommen. (Lebhafte Beifalls-, Slava-, Živio- und Dobro-9tufe im Centrum und Publikum. Präsident läutet.) Die nächste Sitzung ist übermorgeu 10 Uhr. Auf die Tagesordnung stelle ich: 1. Den Bericht des Finanz-Ausschusses über den Voranschlag des Grundcntlastungsfondes pro 1866. 2. Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechnungsabschluß des obigen Fondcs pro 1863. 3. Bericht des Finanz-Ansschnsses über den Rechnungsabschluß des obigen Fondcs für das Verwaltnngsjahr 1864, dann der Monate November und December 1864. 4. Bericht des LandesausschnsscS betreffend die Einführung einer städtischen Umlage nach dem Miethzinsgulden und eines Verzehrungsstcuerzuschlages von 40 Kreuzer auf den Eimer Bier. 5. Antrag des Landcsausschusses auf nachträgliche Genehmigung einer an das Spital der barmherzigen Brüder in Agram aus dem Landesfonde bezahlten Pauschalvergütung pr. 1500 fl. für aufgelaufene Krankenverpflegs - und Heilungskosten. (Schluß der Sitzung 3 Ahr 30 Minuten.) ( IX. Sitzung. Druck von Ignaz v. Kleimnapr & gebor Bamberg in Laibach. Verlag de» train. LanbeS-Ausschusse». 4 en > <ČlK MG . . . : : ; id ft) l- ji: -5U■■■ '!'■■■ -V. t. f• ' iDTt ' ■ .H 'liMBfff.!; U 1(1 if ij. J1Ü1UÜ-& -J36 '* - . :f v .»d»iA .um! .•#$ •• f .