1065 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 148. Dienstag den 2. Juli 1872. s22?-2) Ni. ??2. Cmmlrs-Ausschrcibmlg. Am k. k. Real- und Obergymnasium in Rudolfswerth ist cine Lehrstelle für das deutsche Sprachfach und philosophische Propädeutik zu besetzen. Die Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig documentirten Gesuche längstens bis 20. Juli 1872 im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bei dem k. k. Landesschulrathe für Krain einzubringen. Laibach, am 13. Juni 1872. t. t. Landespräsident: Oarl v. AVurzbnch m. p. (232—1) Nr^4381. Kundmachung. Mit Beginn des diesjährigen zweiten Schulsemesters kommen das vom Thomas Poklukar errichtete Studentenstipcndium jährlicher 20 st. 50 kr., dann das vom Domherrn Johann Poklukar errichtete Stipendium im jährlichen Ertrage von 44 st. 10 kr. zur Wicderbesetzung. Das erstere Stipendium ist für studirende Anverwandte des Stifters und bei Abgang solcher für Studircnde aus der Pfarre Obergörjach bestimmt. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt, und steht das Präsentationsrecht dem Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. Zum Genusse des zweiten Stipendiums sind vor allen Schüler nnd Studenten aus des Stifters Verwandtschaft berufen, welche dasfelbe auch gleichzeitig mit der ersteren Stiftung genießen können. In Ermanglung von Verwandten haben darauf Studirende, die in der Pfarre Obergörjach, und endlich bei Abgang folcher, die in Krain überhaupt gebürtig sind, Anspruch, haben aber, sobald sich ein geeigneter Verwandter meldet, demselben zu weichen. Diese Stiftung, bei welcher dein Bruder des Stifters Andreas Poklukar, Besitzer des Hauses Nr. 5 in Kcrnica, das Präsentationsrccht zusteht, kann schon an der Volksschule genossen werden und ist auf keine Studienabteilung beschränkt. Diejenigen, welche sich um eine diefcr Stiftungen bewerben wollen, haben ihre mit dem Tauf-, Dürf-tigkcits- und Impfungsscheine, dann mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Schulsemestern, und eventuell mit den die Anvcrwandtschast nachweisenden Documenten belegten Gesuche bis 20. Juli 1872 im Wege der vorgesetzten Studien-Direction Hieher zu überreichen. Laibach, am 23. Juni 1872. K. k. Landesregierung für Krain. (233) Nr. 4521. Kundmachung. Die Landescommission für Pferdezucht in Krain wird laut Mittheilung derselben vom 24tcn Juni 1872, Z. 93, im Monate Juli d. I. in der Lage sein, einige Pinzgauer Hengste in Privatpflege zu übergeben. Die Hengste werden nur in den politischen Bezirken Stein, Radmannsdorf und Krainburg erponirt werden. Grundbesitzer der erwähnten Bezirke, welche einen Hengst zu übernehmen bereit sind, werden hievon mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß sie ihr diesfa'lliges instruirtes Gesuch sogleich, längstens aber bis 15. Juli d. I. bei ihrer zuständigen politischen Bezirksbehörde einbringen mögen. Laibach, am 28. Juni 1872. K. k. Landesregierung sur Brain. (234—1) Nr.^53997' Stiftcndiums-Ausschmbung. Vom Schuljahre 1872/73 an sind vier Revifssche Stiftplätze am Obergymnasium zu Meran! zu verleihen. Die Stiftlinge erhalten während des Schuljahres im hiesigen, dem löblichen Stifte Marienberg gehörigen Convictsgebauoe, welches nun den Namen „Redifsianum" führt, unentgeltliche Wohnung, Verpflegung, Correpitition und Unterricht in der Musik. Andere Bedürfnisse der Stiftlinge werden aus dem Stistungsfonde nicht bestrilten. Zum Genusse dieser Stiftplätze sind berufen: 1. Die Anverwandten des Stifters, des Herrn Johann Ncdiff, k. k. Hofkricgsrathes in Wien, gebürtig von Burgeis in Wintschgau; 2. writers die Verwandten des Stifters in Kärnten und Krain, welche den Namen Rediff tragen, und 3. in Ermanglung von Verwandten, Bewerber aus dem Wintfchgau von Uauders bis Mcran einschließlich und aus dem Burggrafenamte. Die Gesuche sind bis Ende Juli l. I. bei dem Stadtmagistratc in Mcran zu überreichen. Dieselben sind zu belegen mit den legalen Beweisen der Verwandschaft, mit dem Ausweise über den Schulfortgang in den zwei letzten Semestern, mit dem Impfungszcugnissc, und rücksichtlich der unter Punkt 3 aufgeführten Bewerber mit dem gerichtlich bestätigten Zeugnisse der Herkunft aus den angegebenen Landeöthcilen. Meran, am 19. Juni 1872. (229—2) Nr. 880. Kundmachung. Seine Excellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlaß vom 15. Juni 1872, Z. 6797, die Bewilligung zu ertheilen befunden, daß im Schuljahre 1872/3 Abiturienten oon Mittelschulen, welche sich dem Volksschullehramte widmen wollen, ohne die vorgeschriebene Aufnahmsprüfung sogleich in den 3. Jahrgang der k. k. Lehrerbildungsanstalt! in Laibach aufgenommen werden, und daß jedem derselben, die Dürftigkeit vorausgesetzt, ein halbes Staatsstipendium von 100 si. gegen Ausstellung eines Reverses im Sinne des A 60 der Ministerialverordnung vom 12. Juli 1869, R. G. B., Z. 131, verliehen werde. Diese außerordentliche Begünstigung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Laibach, am 22. Juni 1872. K. k. Landeoschulralh siir Krain. (230—1) Nr. 727. Edict. Bei diesem Kreisgerichte wird ein Diurnist mit dem Taggelde von einem Gulden sogleich auf-enommen. Die Bewerber haben unverzüglich und längstens innerhalb acht Tagen ihre Gcfuche einzubringen und sich über ihre bisherige Verwendung auszuweisen. K. k. Krcisgerichts-Präsidium Rudolfswerth, am 29. Juni 1872. (236—1) Nr. 755. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Reifniz ist die Bezirksgerichts - Adjunctenstellc mit dem Iahres-gehalte von 900 ft., allsällig 800 st., in Erledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen die Kenntnis beider Landessprachen nachzuweisen ist, im vorschriftmäßigen Wege bis 15. Juli 1872 bei diefem Präsidium einbringen. K. k. Kreisgerichts-Prasidium Rudolfswerth, am 28. Juni 1872.