jX>.. M. l843. Alltlvblall zur Laibachcr Zcilunz. Dinstag den 17. April. Guberniai - Verlautbarungen. Z. «40. (1) Nr. ""/.^, Currende des k. k. illyrischen Guberniums. - Bekanntmachung der Tage, an welchen, und der Orte, wo im Vertheilung in Krain Statt finden wlrd. — Die Pferdcprämien-^ltheilung wird im lausenden Iah'/e unter deu mir tnerortigcm C rculare vom 27. März 182», Z (j?W, bekannt gemachten Modalitäten an nachbenannten Tagen und in folgenden Stationen der Provinz Kram Statt finden Anzahl d»l'mit 3) '<^ ^, Duca. .3 ^ Pl 5 l l> 30 6^ Diese Bestimmungen werden mit folgenden Bemerkungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — Die um die hier angeführten Preise zur Con-currenz gebrachten Ps.rde müssen vollkommen drei' jährig, sonach im I. ,845 gebore», und von steuerpflichtigen Untncha,ien lils zum dritten Jahre erzogen worden siyn, welches auf dem Concurs« platze der Prämien - ^. l«. d. M., Z. 170«, hiemitzur Darnachachtung öf-ftntllch kund gemacht werden. — Lmdach am 30. März 1849. ^ Leopold Graf v. W elsersheimb, Landes «Gouverneur. Zur möglichen Beseitigung der, in der letzteren Zeit wahrgenommenen vielfältigen Gebrechen im Betriebe der k. k. S.aats - und Privat-Eisen-bahnen und zur Hintanhaltung der für den Verkehr hieraus entstehenden Hemmungen, so wi.' der, die persönliche Sicherheit nicht selten im hohen ^rade gefährdenden Unfälle, werden für die in Erblicher und südlicher Richtung im Betriebe senden Eisenbahnen von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten eigene Ministerial-Commissäre bestellt, und den betreffenden BetricbS-Unternchmungen und Directions namhaft gemacht werden. — Diese Ministerial-^ommlssäre haben die Bestimmung, die genaueste -oeovachtung M^. «uf ^n Eisenbahnbetrieb '.'7 flehenden geschlichen Anordnungen und ins-vejondere des mit allerhöchster Entschließung vom 3U, Jänner 1847 erlassenen Polizeigesetzes auf das Sorgfältigste zu überwachen, die entdeckten Gebrechen so schnell und wirksam als möglich zu beseitigen, oder deren Beseitigung zu veranlassen, und das Ministerium stets in der Lage zu erhalten, dem so wichtigen Institute der Eisenbahnen seine Fürsorge erfolgreich angedeihen zu lassen. — Die Ministerial-Commissäre werden mit eigenen Instructions verschen, welche ihnen ihren Wirkungskreis umständlich vorzeichnen; rücksichtlich ihrer Amtsgewalt wird aber insbesondere Folgendes festgesetzt: H. 1) Die im §. 2« des P. O. f. E. erwähnten Aufsichtsbeamten sind den Ministerial-Commissären untergeordnet, und haben ihren Anordnungen Folge zu leisten. Ebenso sind die Eisenbahn-Directions, Betliebs-Unternehmungen und ihre Angestellten verpflichtet, den Ministerial-Commissärcn jede gewünschte AuS' kunft zu geben, und ihren, unter Hinweisung auf ein bestehendes Gesetz oder die Dienst-Instructio-nen gestellten Anforderungen unweigerlich zu entsprechen. — §. 2) In allen dringenden, eine unverzügliche Verfügung erheischenden Fallen, sind sie nicht nur auf den k k Staats-, sondern auch auf Privatbahnen ermächtigt, Verfügungen zu treffen, und auf den sogleichen Vollzug ihrer Anordnungen zu dringen. — § 3) Die politischen Behörden haben über ihr Einschreiten unverzüglich Amt zu handeln, und ihnen die nöthige Assistenz zu leisten. — §. 4) Den Ministerial-Commissären wird mit Beziehung auf die §s> l2 , 2«, 43 und 44 des E. P G. eine Disciplinargewalt ^über die Beamten und Diener der Eisenbahn-Anstalten, diese mögen vom Staate, von den Eisenbahn-Gesellschaften, oder von dcn Betriebs - Unter- nehmungen angestellt seyn, dahin eingeräumt: oaß sie :>) dieselben durch eindringliche Verweise für versäumte Pflichterfüllung zur Rede stellen; !.) auf deren Belegung mit Geldstrafen im Dis-ciplinarwege nach Maßgabe der dießsalls bestehenden Dienstes-Stipulations dringen, und endlich c) dieselben vom Amte oder Dienste suspendiren tonnen, wenn letzteres die Dringlichkeit der Umstände nothwendig macht, und für die gehörige Stellveltretung des suspendirten Individuums geeignete Fürsorge getroffen ist — Auch zur Re-quirirung des Ersatz-Individuums sind sie erforderlichen Falles berechtigt. — H 5) Ueber die ertheilten Verweise und verhängten (Äeldstra en haben die Ministerial Commissäre eigene Vormerkungen in alphabetischer Ordnung zu führen. Wiederholte fruchtlose verweise berechtigen den Ministerial-Commissar mit Beziehung auf den §. l2 P. H f. E. zu verlangen, daß der Unverbcsser-lichü vom Amre oder Dienste ganz entfernt werde. —- §. U) Jene Eisendahn Gesellschaften oder Be-ttieds'Untecnehmungen, welche auf solche geringe, aber in ihren Folgen dennoch wichtige Dienstes-vergehcn, die eine sogleiche Ähndung erheischen, noch nicht bestimmte Geldstrafen festgesetzt haben, sind verpflichtet, dieses nachträglich zu veranlassen, und den Etraftariff dem Ministerial-Commissar binnen längstens 4 Wochen nach jeiner ihnen bekannt gegebenen Bestellung mitzutheilen. §. 7) Beschwerde», welche gegen einen Ministerial Commissar von den Eisenbahn-Gesellschaften oder Betriebs - Unternehmungeu erhoben werden, sind unmittelbar an das Ministerium, alle übrigen Beschwerden aber an die politische Landes-stelle zu richten, und letztere müssen, wenn sie gegh" Moral.tat nachzuweisen Sie haben über dieseS ihren Gesuchen die Erklärung beizufügen, " sie >n emer u«d m welcher Verwandtschaft oo.r ^^'gerschaft m den dermaligen Beamten des k. k. Proving. lÄ2 Cameral-Zahlamtes odcr der hierländigen Camera!-Kreiscassen stehen. — Vom k. k. Gubernium im österr.-illyr. Küstenlande. Trieft am 20.Marz 1843. Z. 629. (3) Nr. 7365. Surrende deö k. k. illyrischen Guberniums. — Wegen Ausdehnung des General-Pardons für Deserteure der Armee in Italien bis zum 2U. April 1849. — Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 8. Sept. v. I. für alle Deserteure der k. k. Armee, vom Feldwedel und Wachtmeister abwärts, welche außer der vor der Kundmachung dieser allerhöchsten Entschließung verübten Desertion sich keines anderen Verbrechens schuldig gemacht haben, und binnen drei Monaten bei der nächsten Eivilobrigkeit sich vorstellten, einen Generalpardon zu bewilligen geruhet. —Nach einer Eröffnung des hohen KriegSministeriums vom 2«. März l. I., 3. 1803, haben aber Se. Majestät mit der weitern allerhöchsten Entschließung vom 22. März d. I. die von dem Herrn Feldmarschall Grafen v. Radetzky verfügte Ausdehnung dieses General-Paldons bis zum 30. April l. I. aus allerhöchster Vnade nachträglich zu genehmigen geruhet. — Diese allerhöchste Anordnung hat jedoch nur für die Armee in Italien zu gelten. — Dieses wird in Folge Erlasses des hohen Mi-nlsteriums des Innern vom 3 d. M., Z. 7719, zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 7. April 1819. Leopold Graf v. Welsersheimb/ Landes - Gouverneur. Z. «33 (l) Nr. 9768. Edict des k. k. Stadt- und Landrechtes in Görz, betreffend die Erneuerung der Hypotheken. — Nm jene Schwierigkeiten zu beseitigen, welche im Laufe dcr Zeit aus dem eigenthümlichen Zustande der auch die Grundbücher des stachen Landes umfassenden Görzer Landtafel hervorgegangen sind, um insbesondere die hinsichtlich dcr Wirkung und des Bestandes mancher alteren Inscriptions obwaltende Ungewißheit zu heben, und ein ordnungsmäßiges und verläßliches Verfahren bei Verfassung der Tabular- Extracte herbeizuführen, wird in Äemaßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 23. August l. I., bekannt gegeben mit Decret des h. k. k. Justiz-Ministeriums vom 31. desselben Monats, Z. 265 l, Folgendes verordnet: 1) Alle bei der Görzer Landtafel in Folge von Gesuchen, welche vor dem 1. Jänner 1825 angebracht worden sind, erworbenen Hypothekar-, Afterpfand- und Servitutsrechte, sowohl auf Grundstücke als auf Häuser oder Urbarien, müssen, so weit dieselben noch bestehen, bis Ende December 1819 behufs ihrer Erneuerung angemeldet werden, diese Grundstücke und Urbarien mögen sich innerhalb der Oranzen des dermaligen Hörzcr Kreises befinden, oder zu Gemeinden gehören, welche gegenwärtig mit krainischen Bezirken, oder mit dem Istriancr Kreise vereiniget sind. 2) Zu diesem Ende liegt es den Betheiligten ob, ihre mit den intabulirten Urkunden belegten und gegen die dermaligen Besitzer der belasteten Realitäten gerichteten Gesuche vor Ablauf obiger Frist bei dem Stadt- und Landrechte in Görz zu überreichen, und darin das Recht, dessen Intabulation oder Pränotation erneuert werden soll, so wie die belasteten Realitäten genau anzugeben. Hinsicht« lich der nicht im Görzer Kreise gelegenen Realitäten, welche seither aus der Görzer Landtafel ausgeschieden worden sind, nämlich alle jene, welche in den Gemeinden ilrusZlxxa, l'a««!^, ?rs-^ai-iO, 8i!Vle,dann N^äei-tu, Ilr^uje, Groß ^IsI^KlemMel«^, 8. Veit und (^o^a, wie auch in (^tro«^,,^^ gelegen sind, worüber bezüglich der ersten vier die Grundbuchöfüh-rung an das k. k. Bezirksgericht (^«telnuovo in Istrien übertragen worden, bezüglich der nächstfolgenden vier Gemeinden das Grundbuch bei der ehemaligen Herrschaft kr^vM, dann für 8. Veit und (>0xxa das Grundbuch bei der vormaligen Herrschaft Wippack, endlich für O^ro^Il-nalierciu die Grundbuchsführung jüngsthin an das k. k. Stadt- und Landrecht in Laibach übertragen worden ist, müssen die Erneuerungsgesuche bei vorbenannten Behörden und Aemtern angebracht werden. 3) In Betreff solcher Hypotheken, welche auf Güter am rechten Isonzo-Ufer vor Einführung der italienischen Hypothekenamter daselbst, d. i. vor dem I. April 184« erworben worden sind, muß in den Erneuerungs - Gesuchen ausgewiesen werden, daß dieselben in Gemäßheit des Decretes der ehemaligen italienischen Regierung aus Mailand vom 25. October 1806 und des späteren aus Naab vom 25. Juni 1809, dann der höchsten Entschließung vom 27. August 1819 (Hofdecret vom 6. September I8l9, Z. 1692, der I. G. S.) aufrecht erhalten worden seyen. 4) Das Stadt, und Landrecht wird die vorkommenden Gesuche prüfen, und darauf sehen, ob die angesuchte Erneuerung in dem gegenwärtigen Stande der Landtafel gegründet sey oder nicht, und dieselbe im ersteren Falle bewilligen, im letzteren abschlagen, und dem Landtafelamte die Anmerkung des dießfälligen Bescheides im Instrumentbuche am Rande der bezüglichen Urkunde auftragen. Sowohl von der bewilligten als von der abgeschlagenen Erneuerung sind die betheiligten Parteien zu verständigen. Nur dann kann die 35er ständigung der Gegenpartei unterbleiben, wenn es sich von Erneuerung einer keinem Zweifel unterliegenden Post handelt, und aus den Acten erhellt, daß der Besitzer des belasteten Gutes bereits zur Zeit der bewilligten Intabulation oder Pränotation von dieser Bewilligung vorschriftmäßig verständiget worden ist. 5) Sowohl gegen die bewilligte als gegen die abgeschlagene Erneuerung steht dem Theile, welcher sich beschwert glaubt, wie gegen andere unte»richterliche Verordnungen der Recurs an den höheren Richter offen, doch ist dieser Recurs binnen 8 Tagen bei dem Stadt-und Landrechte anzubringen. 6) — Die dießfälligen Bewerber haben ihre gehörig instrulrten, die Kenntniß der Postmani« pulation und auch dcr dortigen Landessprache nachweisenden Gesuche längstens bis 39 April 1819 bei der k. k. Oberpostverwaltung in Lemdcrg einzubringen. — K. K. illyrische Oberpostverwaltung. Laibach am 19 April 18l9. Z. 618. (l) Nr. 1160. Kundmachung. Bei dem k. k. Hofpostamte in Wien ist eme Accessisten-Stelle, mlt dem Gehalte jährl, 4lw fl., und im Falle dcr graduellen Vorrückm,^ eine gleiche Dienstes-Stelle mit 35U fl. Gehalt, jede derselben mit dem Ouartiergelde von5U fl., und gegen Erlag der Caution im Betrage der Besoldung, in Erle-digung gekommen. — Die Bewerber haben die gehörig documentilten Gesuche, unter Nachweisung der Studien, der Kenntnisse von der Post Mani« pulation und der Sprachen, im Wege der vor« gesetzten Behörde bis 2«. April 1849 bei dcr k. k. niederösterr. Oberpostverwaltlmg einzubringen und darin zu bemerken, ob und mit welchen Beamten bei dem cingangserwähnten Amte sie etwa, dann in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — K. K. illyrische Oderpostverwaltung. Laibach am W. April I8l9. Z. «46 (l) Nr. 1,35 Kundmachn n g. Mit der Circular-Verordnung der bestandenen f. k. obersten Hofpostverwaltmig vom 26. März l^48, Z. :w1-l'. s>., sino die Bestlmmm'qen festgesetzt wol den, unter welche,« Briefe auoOester« reich nach den ucreimgten Staaten von Nord-amerika, dann nach den englischen Besitzungen in Nordamerika : Canada, Neubra u n« schweig, N e u - S ch o t t ! a n o, Prinz (s ouard 5 - In seln, Bermuda, Neu -Fundland und Halifax, auf dem Nege ourch Preußen und ^loßdritanniell, und zwar über Magdeburg odcr Berlin und Liverpool versendet werden können. — Zugleich wurde laut HH. 3 und 4 der gedachten Verordnulig bedeutet, daß das englische See Porto für die aus Oesterreich nach den vcrcmigteil Staat, „ von Nordamerika zu sendenden Briefe, d.inn für jcnc aus und nach Bermuda, N e u - F u n d l a n d, Ha» lifax (Hasen und Sladt in Neu-Schottland) mir 29 kr, bis 1 Loth inclusive einfach, über 1 bis 2 Loth 2fach, lU'er 2 bis 4 Loth chach, ü^' 4 big 6 Loch «fach u. s. w., für jede fernere 2 Loth um 2 Portosätze mehr zu entrichten ist. __ Nach Mit« theüung dcr k. preußischen Post-Administration vom 22. März d. I., Z. s^l, ist jedoch das fragllche Seeporto von 29 kr. auf 20 kr., unter Zugrundelegung der obigen Gewichts- Progression», herabgesetzt, der bisherige Frankirungszwang für die (5orre>pondenz aus Oesterreich nach den ver. einigten Staaten lw» Nordamerika dagegen vorerst beibehalten worden. — ^re>,oc Publikum zu verständigen, — Welches hiermit über den Hrlaß der section der Posten im hchen k. k Handels« Ministerium vom 2. April 1649, Z. 184Hl>., mit dem Beisatze zur allgemeinen Kelint>nß gebracht wird, daß dlese Porto-Ermäßigung auch rücksichl« lich der aus Krain dahin vorkommenden (Zorrespon-denzen, die in der bemerkten Weise zu instradlren sind, in Aiuvendung tritt. — K, K. illyrische Obervostoerwaltung. Laibach am 9, April 1849. Z. 647. (1) Nr. 154. Licitations-Verlautbarung. Indem die Rsconstruction des Brücken-Bauholzmagazins an der k. k. Commerzial-Carlstädler-Straße, an der Kulpabrücke nächst Mottling, bei der ersten Licitatwn nicht an Mann gebracht werden konnte, so wird zur Hintangabe dieser He" stcllung eine zweite Licltation mit dem buchhalterisch IA3 richtig gestellten Äusrufspreise pr. 1252 fl. 29 kl'. C. M. bei dem k k. lancessülstl. Beziikscommift sariate Neustudtl am 24 April 1849, Vormittag von 9 bis 12 Uhr abgehalten werden, wozu die Herren Unternehmer zu erscheinen höflichst einge-laden werden. Auch werden schriftliche, gehörig instruirte, mit dem 5 ^ Vadium versehene Offerte angenommen, welche jedoch vsr Ansang der münd' lichen Licitation der Versteigerungs-Commission übergeben werden müssen, da auf später einlangende kein Bedacht genommen werden wird. Die Versteigerungä-Baubedingnisse, dann Baubeschrei-bung, der Plan und dieVorauSmaße können täglich m der Amcskanzlei des k. k. Bezirk6comm>ssariats Neustadt!, wie auch bei dem k. k. Straßencommis-sariate in den gewöhnlichen Xmtsstunden eingesehen werden. — K. K. Straßencommissariat Neustadtl am II. Aprll l8^9. ZT'«»!.' "(3) " NrT^I Kundmachung. Von der k k. Cameral-GeMen-Verwaltung für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabak- und Etämpelp^vier-Verlag zu Saaz im Wege der öffentlich"! Concurred mittelst Ueber-reichung schriftlicher Ossete dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die gcrmgstc Verschleißprovljwn Wdcrt, verliehen werden wird. - D,e,er Ver-schlc.ßplah hat seinen Material ^ B.dars an Tabak-und Stämpclpapier bei dem 1l Meilen entfernten Magazin in Prag zu fasft", und cs sind dem'elben zur Fassung die Verleger zu Poder,am und Zech-n>h, nebst 77 Trafikanten zugewle,en. - Von den ihm zugewiesenen Verlegern hat er an Ver. schleiß-Provision nur jenen m Iechn'tz, ulw zwar von» Tabakverschleißc vier und vom ^tämpcloer-schleiße zweieinhalb Percent; von den zugewiesenen Stamped Hleinucrschleipcrn aber jedem zw.'n drei Pelcenten au6 dem Tabak-unv von drei P.rcenten aus dem Stampelpapier-Verschleiße einen jährlichen beiläufigen Brutto-Ettrag pr. 274 l si. 37 kr. — Nur die Taoak-und Stämpelverschlelß' Provisionen haben den Gegenstand der Anbote zu bilden. — Für diesen Verschleißplatz 'st, bezüglich des Tabaks, em stehender Credit im Betrage von 4200 st, bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Kaution im gleichen Betrage von dem Ersteher, und zwar längstens binnen stchs Wochen, vom Taqe der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, sicher zu stellen ,st. — Die Bewerber um diesen ^crschlelßplah haben zehn Per^ cente der Caution als Vadlum, in dem B.ttage von 420 si., vorlausig bei einer Oefällscasse zu erlegen, und die dießMige Quittung dem gesiegelten und classcnmäßig gestämpelten Offerte beizuschließen, welches längstens bis zum 25. April 1849, um 12 Uhr Mittags, mit der Aufschrift: „Offert für den Tabak» und Stämpclverlag zu Saaz," im Bureau desk-k Hofraihes und Cameral-Gesällln-Administrators in Nr. C. 1037 U ein« zureichen ist. — Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formulare zu verfassen, und ist dasselbe nebstbei mit der oocumentilten Nach' Weisung: ") über das erlegte Vaomm, dann k) über die erlangte Großjährigkeit und e näheren Beoin, guiigsli und die nnr diesem Verschleißgeschäfte ^bundenen Ooliegeiiheiten sind, so wie der Er-trägnipauSivcle und die Verlags^uslageu bei der Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Saaz, da,ln in der hierortigeii Registratur, Alittüge^aude '.'ir. 909^ ll einzusehen. — Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche daS besetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, daiin Jene, welche wegen eines Velorechens, wegen des Schleichhandels, oder wegen emer schweren Geschübertretullg überhaupt, oder einer einfachen GefällSübertretung, insoserne sich dieselbe auf oie Vorfchriflen rü^lsichtlich des Verkehrs mit Gegenständen, der Staatsmonopole bezieht; dann wegen ein^r schweren Pollzelüber-lretung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen HtaatSbandcs und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit deü Eigenthums verur-cheilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurde; endllch Verschlecher von Mo^ nopolsgegenständen, die von dem Verschluß geschäfte strafweise entsetzt wurden, und »olche Per>onen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt lm Verschlelßo^le nlcht ge-jtattcn. — Kömmt em solchcs Hinderniß erst nach U^rnahme deS Verschleiß-Geschäftes zur Kenntniß der Bchörden, so kann dab Verschlelßvesugnlß sogleich abgenommen weroen, — Formular elues Offertes. Ich (5nocsgefertlgter n kläre mlch bereit, oen Tabak« und Ltämp^Dlslrlccü-^erlag zu ^aaz, unter genauer Beobachtung der dleßsallü bestehenden Kolschrlsten und lnü-besondere auch ln Bezug auf dle Materialsdevol-rächigung gegcn eliie Proolsion von (ln Buch-stabell ausgedrückt) Perrenten von der Humme deü TabakverfchlelßeS, Ulld von . . . Percenten fur das Stämpelpapler-Verlago- ln,o Virjchlechl geschast in B^r>eb zu übcrurhlnen. —^ Die ln der öffentlichen Kulidmachung angeordneten drcl Bei-lagen sind hier bclge>chlossen. — Elgenyän-d, ge Untcrscl) rifr, Wohnort, Charakter (-^tand). — Vo,l Außeil: Osfcrt zur (§r-lauguug des Tabak- und Stä'i.p.l « Dlslrictö' Verlages in Gaaz. — Prn Lack, auf neun Jahre, d l. vom 1. Mal l6^9 d.bhin 185)8, mittelst öffentlichlr Versteigerung verpachtet wnden, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemelten eingeladen werden, daß sie dlefe Realitäten ln Augenschein neymcn und die Licltationöbedlngxisst täglich allhier einsehen können. -> K. K. Verwal-tuugsamt L^ck am 4. April 184!). Z" 30 kr. veranschlagten Dachreparaturcn am Pfar»hofe zu Reifniz und der dazu gehörigen Harpfe, eine Mmuendo-ilicitation auf den 2S. April l. I., Vor mittags von 9 bis 12 Uhr w dieser Amtbkanzle, bestimmt worden. — Hiezu werden d,e Unterneh-Mu.igbiustlgen mit dem Beisahe eingeladen, daß der Plan, das Vorausmaß und die ölcttütions. bedmgmsse hleramts täglich zu den g.wöhnlichen Amtsstuben eingcsihen werden können. — Reifniz au, l. April 1849. Z «14. (3) Lici ta tio ns - Kundm a chu n g. Zu Folge löblicher k k Landes« Baudirec» tions- Verordnung vom 28. März l. I., Z. ION, wird der hohen Orts bewilligte Uferschutzbau im ^aoe-Durchstiche unter Gurkfelo am 24. April 1849 um neun Uhr vormittags bei dem k. k. Bezirks-Kommissariate Gurkfeld im Adsteigerungs-wege an den Mindestbietenden hintangegeben. — Dieser 2.'i<) Klafter lange Uferschutzbau besteht in der 'Anlage einer zweifüßigen Dossirung und umfasset: .... Körpermaß il. An Erdgrabung . . ii96°-1'-6" l). » Erdanschüttung mit der Verwendung des bei der Erdgrabung gewonnenen Materials .... 53°-.'j' ,0" 0. » Faschinenpackwerk . 446°-1/-10" wozu 19" lange 1/ im Durchmesser statte, friich geschnittene Faschinen aus Fclberreisern beizustellen seyn werden; (j. » Aufdämmungmitt. Spreitlagen I0i>"-4^'5" wobei das bei der Grund- und Erdaushebung gewonnene Material? verwendet werden kann, wählend die für die Spreitlage erforderlichen Weidenruthen ganz frisch geschnitten bcige^ stellt werden müssen; «. „ 127 Stück "//' starke, zu !" lanqe Geländer. Ständer und I2li Stück °/' starke 2°-1' lange Geländer-Ruthen von Eichenholz, und f. » reinen Berg- oder Kiesclschotter beistellen und ordnungsmäßig einbetten 20"-5^9" — Die Kosten dieses ganzen UferfchutzbaueS sind auf . . . 4«j9 fl. 31 kr. adjustirt. — Zu dieser Verhandlung werden die Unternehmungslustigen mit dem Beifügen eingeladen, daß die detaillirten Baubeschreibungen mid Bauplane bei dem k. k. Bezirks-Kommissariate Gurkfeld, so wie bei dem gefertigten Navigations-Assisto-rialc täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. Jeder Licitant hat vor Beginn der Absteigerung ein Vadium von 241 fl. iil barem Gelde, in Staatspapieren nach dem börsemäßigen Curse, oder mittelst von der k. k Kam-merprocuratur applobirter hypothekarischer Verschreibung zu ctlegen, und im Falle er Ersteher verbleibt, dieses Vadium sogleich auf »0"/^ des Erstchungsbetrages zu ergänzen und als Caution zu depomren. — Bis zum Beginne der mündlichen AuSbietung werden auch schriftliche Offerte angenommen; diese müssen auf gehörigem Simpel geschrieben, gut versiegelt und von Außen mit der Aufschnft verschen seyn: Xnbot für den Uferschutzbau im Save - Durchstiche unterhalb Gurkfeld. Im Innern hat jedes Offert den angebotenen Betrag in Ziffern und in Buchstaben deutlich ausgedrückt, neb,l der Erklärung zu enthalten, daß dem Offetenten dieser Uferschutzbau und die speciellen Versteigerungs-und Baubedingnisse genau bekannt sind^ Ferner hat der Anbotsteller seinen '^or- und Zunamen, Charakter und Wohnort anzugeben, und das Offert mit dem 5°, Vadium im Baren oder in Staalspapieten nach dem börsenmäßigen Curse, ooer aber mit einem zu diesem Zwecke lautenden Erlagscheine einer öffentlichen Cassa zu belegen. — Offerte, welche diesen Bedingungen nicht ^entsprechen, oder irgend einen Vorbehalt, oder aber ewe Abweichung von den stipulirten Licitations-Vorschriften enthalten sollten, bleiben außer aller Berücksichtigung, worauf die UnternehmungsluM-gen in Voraus aufmerksam gemacht werden. -- ^e Tag uud die Stunde des Einlangens cmes iecli Zaöo und (Gertraud ^Voliinc von Oberlcibnitz, bei diesem Genchle die Klage auf H)erjährl' u. Erloschener, klärung nachstehende, auf der ihnen gehörigen und im Glundducde der Hellschaft !)iadmamisoms «uli Nett. Nr. l>3l vo>tommlnren Wiese i^s l<2rliil'll von Kropp, dann der zu Gunsten der Zrau Mana Anna Ua«v!xl<) has. tenden Urtheile vom 9. December l?89 uno 6- May 179a eingebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber zur mündlichen Veihandlung dieser Sliensa-che die Tagsa^ung auf den 16. Ium l. ^., Vurmic» tag H Uhr vor oiescm l> eichte mit dem ?lnhange des §. 29 des a, G. O- angtoidnet, und zur Vertiemng der HetUlglen H«^ C^spai PldioUz von Kropp alb Curator bestellt worden ist, mic welchem diese ^lreit-sache nach dcr bcstehci'.dcn ^eiichtooidn^ng ausgctra< gen werden wi>d. Welches den (beklagten zu dem C'nde eiiuneri 'vird, d^ß sie entweder ;u fkckter Zeit stlist erscheinen oder ihle schelte dem ausgcstclltcn (3mal0l an die Hand geben, allenfalls eineil a>,dern Verlieier beftrUcn und 0'M Gelichlr namhali machen, und üderyaupl iu> ordnungsmäßige.i Wege einschlNttn tölinc:>. K. K. ^ezirrsgencht Radmannsdvrs am 10. Ma z «849. Z. ^24. (3) Nr. ^^7. Edict. Von dem r. k. Keziltsge.ichle Re sniz wi»d be. kannt gemacht: Eö habe Andreas Pe»j,ilu oon Ncifniz, wider Johann Mcglan, we^rn ^erjälnlerklaillng einer zu dunsten dt5 iiltzle,n an der, im G'undbuche der Herrschaft .'lieifniz »nl» Urb. ^ol. ll2 inliegenden, vorhin sodann bulgarischen Re.Uitac in Rcisni^, Haus Nr. !I.'>, mit Schuldblies <1lln. l2. Apnl 17^7 ini^bulirtel» Federung p!'. 4" si. Kllige ange« biachl, woili^ei die T^gsal^lin^'aul dea 2 Juli I. I , s,üh um g Uhr vor diesem Qerichic angeoldnel wordei, ,st Das belicht, dem der Aufenthalisorl dcZ l^e» klagten unbekannt ist, und da cr vil^cichc aus den t. k. läldlailtol adwcseno ist, hat zu selner Verire->ung ui'd >>,',.e. in Neifniz als (Kurator bestellt, m t »reichem die anacbrachle Rechtssache nach der, slir die k. t. ^rblande desiinuntcn Gcnchtöordnung ausgeführt und e^lschu't'en »vtlden »vird. Johann Me^on wiro deffen tu>ch diesls Edict zu dem Hnde e.innell, camit er allenfalls zu rechter ^eit »eidst ^u eisäeiucn, oder inzwischen dem be-sUmmlcn 2>ecllelel sciüe Rcchcöbt'helfc an die Hand zn ^edcn, oder auch sich selbst einen andern Sach-wllcer zu bestellen und licitni tÄe'icktc namhaft -,u Nl^che», u!w udeihnipt in di? rechilicken ordnungs-m..,;igen Wege einzUichlUicn wissen möge, die er zu scu-.cr Vtrihtthendcn Folgen sllbst beizunnsscn H.U'en wi,d. Neifiuz am 2). März lU^q. ^ "25. (5) ,^^ ^^ l^ d i c t. Hzon dem k. k. Beznkögenchte Rcilniz wird be» kal.Tlt gemichl: Dasselbe habe über Ansuchen des Herrn Johann öeustik von (5 övz , durch Herrn 1)^. Ovjlazh zu üaibach, die cr^cu,we Fnlblctung der auf Htamcn der Maria Ivanz, verehllchten Zlscker, vergewähr-ten, im Hnmdducke der Herrschan Reifniz «uli Ulb, Fol. . M. e. 8. 0. bewilliget, zu deren Vor- nahme 5 Tagsatzungen, nämlich: auf den Ü. Ma>, l2. Juni und ,7. I:»Ii I. )., jedesnzal Vormittag um 9 Uhr im Ma.k!e Reisni; mit dem Aei»atze ange^ ordnei/ daß diese Realitäten erst bei der 5 Feilbie-tunqstaqsatzung auch unter dem Schätzungswerthe hintangcgeden werden. Der Glundbuchsertract, das Schatzungsproto-roll uild die Licitationsbedingniffe können hieramts ,u den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Reifniz am 20. D,c. 16^3., Z. 627. (2) Nr. 699. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Krainburg wird hiemit bekannt gemacht, daß die wider Hrn. Matthäus Kosäinig von Pnrutztau, wegen Ver» schwendung verhängte Kuratel ausgehoben und dem» selben die freie Velmögensoelw.lllung eingeräumt wurde. K. K. Bezirksgericht Krainburg am »5 Febr. «84g. Z. 61«. (2) Edictal-Vorladung. Von der Conscriptions-Obrigkeit der Religionsfondö« Herrschaft Sittich wird nachstehenden, zur Mllitärwidmung im I. l,849 vorgeladenen, jedoch ausgebliebenen, daher der Rekrutirungs-flucht beschuldigten militärpstichtigcn Individuen, als: A Vor- und Zuname. Geburtsort I^' Pfarr. ^ ^ K__________________________________________ch." W Z 1 Johann ^«iak Gaberje ti Sittich 182» 2 Johann Narut dto. ,U dto. l825 3 Jacob iüiiilltli- dto. u dto. 1825 ^ Joseph N^äveä Sittich 32 dto. ,82« 5 Johann <^nri.^jl. . Mcklne i Anton^^<>l)äi6 Et. Vcit I« dto. ,825 2l Johann /.ui^w Noootendorf 3 h^^ ^^« >2 Franz ^l^ili6ai- Bukovitz 7 dt«^ »82« ^3 Johann Obme Saborst 5 dto. 182« 24 Anton (^i-äen Pctruschnavaß 21 dto. 1825 25 Michael biuppaneio Obounu 4 dto. »825 2« Michael «leunil^r Oderpraprezhe 5 dto. 1827 27 Johann Oi'nnel Dob 4 dto. »828 2« Franz I'nloul'il' Germ 7 dto. »«28 2ii Johann Nulli Sello bei St. Paul 3 dto. 1828 3<» Joseph NäUkr Marzhldul 3 St. vorenz 1^21 Zl Anton Vauwi- Großlmioen nn6i6 Martiuöoorf 20 dto. 1825 34 Anton l^ut-lk St. ^orenz 3 dto. ,827 35, Anton li^räa^ Themenltz z» dto. 182U 3