MN'. »V»« Freitag den 3? Juli R8«». Z. 247. tt (3) Nr. IN882. Kundmachung. In Durchführung des a. h. genehmigten Projektes zur vollständigen Trockenlegung des Laibacher Mcores werden die eigentlichem Ent-sumpfungsarbeitcn im Wege einer schriftlichen Ojfcrtvcrhandlung hintangegeben. Die Arbeiten umfassen: ?. Die Negulirung, Erdreiterung und Vertie-. fung des Gruber'schen Kanals, im Kostenüberschlage von.....l 22.523 st. 2. Die Vertiefung des Laibach-stnsses durch die Stadt Laibach, im Kostenüberschlage von . > 29.725 » 3. Die Vertiefung und Vervollständigung des Zorn'schcn Gra< bens, von der Einmündung des Sorniza-Baches bis zur A'us-mündung in den öaibaä)stusi, sammt dem Einschnitte einer bei 4W Klafter langen Cunctte an der Allsmünduüg, im Kostenanschlage von ..... li-l 428 » zusammen also im veranschlagten"" Kostcnaufwande von . ö. W. 2l(l<1 3 in den nächsten 5 Bau-jähren zur Vollendung gelangen, wogegen die Zahlung der Erstehungsfümme in l!) gleichen Iayresraten, vom Tage der Vauübergabe gerechnet , zu erfolgen hat. Die Baubcdingnisse, dann die bezüglichen Pläne mit der Baubeschrcibung und die summary schen Kosten>)oranschlage erliegen bei der k, k. Landesbaudirektion und können dort täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden von Jedermann eingesehen werden. Die Unternehmungslustigen werden demnach eingeladen, ihre Offerte, welche auch von Auften auf dem Convert ausdrücklich als Offerte für die Morastentsumpfungsarbeiten zu bezeichnen, und mit einem Stempel von 3ti kr. öst. W. zu versehen sind, bei der k. k. Landesregierung für Kram, bei welcher am ltt. August d. I. Vormittags um ll Uhr, die Eröffnung dieser Ossete kommissioncl vorgenommen werden wird, und zwar längstens bis zur oben bezeichneten Eröffnungsstunde zu überreichen. Ein solches Offert kann jedoch nur dann berücksichliget werden, wenn dasselbe ")von dem Offerenten unter Angabe seines Charakters und Wohnortes, mit seinem Vor-und Zunamen eigenhändig unterfertiget und versiegelt überreicht wird; 1>)wenn dasselbe die genaue, mit Ziffern und Buchstaben auszudrückende Angabe des Anbotes enthält; <>,)wenn der Offerent darin erklärt, dasi er sich den ihm bekannten, von ihm selbst oder von seinem mit einer legalisirten und amtlich zurückzubehaltenden Vollmacht versehenen Machthaber eigenhändig unterfertigten Baubcding-niffen vollinhaltlich unterwirst; ly wenn das Offert, so ferne es von mehreren Unternehmungslustigen gemeinschaftlich überreicht wird, die Erklärung derselben, surdle genaue Erfüllung der zu übernehmenden ^'er-bindlichkeitcn zur ungclheilten Hand, d. l ' Einer für Alle und Alle für Einen hasten zu wollen, enthält; endlich <;) wenn dasselbe mit dem in den Baubedingnissen vorgeschriebenen A^igen Vadium oder mit der Kaffebcstätigung über deren Erlag versehen ist. Von der k. k. Landeöre„ierunss fiir Krain. Laibach am 2l>. Juli 16U0. I 242. n (!)""" ^Nr. 53,> .....l 3<» » Mähten und Schlesien mit - - - l l im Pcsthcr Bezirke mir....., ü«, .> Prcßbnrger Bezirke mit . , . . < ,2 „ Oedenburger „ >> .... l l4 „ Kaschauer .> ^ . . . . l^— »> Großwardeiner» >, .... 1! 8 » Montan-Distrirte und Zengger M. C. ! Bezirke mit.......1 4<» >> Liccaner und Otto<»aner Regiments- ! Bezirke mit.......,30 » Oguliner Regimentsbczirke mit . . i 5»ll » übligen kroatisch - slavonischen Post- ! gebiete mtt ...... l^ lX in der serbischen Woiwodschaft und im Te- ! meser Banate nnt.....l lll in Siebenbürgen mit......l, <» im Krakauer Regierungsbezirke nnt . l, 2 » Lemb.rq.'r » » . —9" » (Zzernowitzer « » . —Nil Die Gebühr für einen Stationtwagen wird auf die Hälfte, und für einen ungedeckten Wagen auf den vierten Theil des für l Pferd und eine einfache Post entfallenden Nittgeldeö festgesetzt. Das Postillonstrinkgeld bleibt unverändert. K. k. Postdirekcion Triest am ,5>. Inli l^»0. Z. ,3,2. (l) Nr. :t2<>tt. O d i k t. Vom k. k. Landesgerichte Agram, als Sa-muel Graf I^8ll'li''''!cl)"l Partial-Konkurs-In-stanz, wird bekannt gemacht: Es sei über Einscheiten des Konklirsmassa-Verwalters Herrn Dr. Franz Schönpstug, Hof-und Gerichts. Advokaten in Wien, die öffentliche gerichtliche Feilbietung der zur Konkurs-Maffa deS Herrn Grafen Kimme! l ll—37 eingetragenen, und anf «7 7 kr. öst. W. gerichtlich geschätzten Steinkohlen - und Eisenbcrgwerkc, ferner der ans «O'itt st- öst. W. geschätzten Frei. schürfe, und der a»f ^di'' si. 5>3 kr. öst. W, geschätztem Bergbaurequlsiten bewilliget, und es seien zur Vornahme derselben zwei Termine, auf den !. Oktober u»d auf den 5. November l8«<», jedesmal l« Uhr Vormittags im Rathssaale dieses Gerichtshofes anberaumt worden. Hiezu werden die Kansiustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß die zu veräußernden Objekte einzeln und unter dem gerichtlich er- hobenen Schätzungswcrthe bei dem l. Termine nicht, wohl aber bei dem ll. Termine an den Meistbietenden lperden hintangegeben werden. Das N>A Vadium für alle Objekte beträgt 7<»0l» st. öst. W. Die weiteren Lizitationöbedingniff,.', dann das Schähungsoperat können entweder hierge-richtü, oder aber bei dem Konkurä-Maffa-Ver-walter, Hof- und Gerichts-Advokaten in Wien, Herrn Dr. Franz Schönpstug eingesehen werden. Auf den verliehenen Massen haften bis nun keine Sahposten. Agram, »4. Juli 1«6tt. Z. 243 (l) Nr. l»4tt. Lizitations - Kundmachung. Wegen Hintangabe der mit hohem Landes» regierungs-Erlassc vom 3tt. Juni lft6U, Z. <.jl7«, auf Kosten der Bezirkökasse zur Ausführung genehmigte^ Kunstbauten an der neuen Vezirkssiraße durch das Rekka-Thal wird beim k. k. Bezirksamte Adelsberg am^2l. August l8«l» Vormittags von i> bis »2 Uhr eine Muniendo - Limitation abgehalten wnden. Die vorläufig zur Ausführung bestimmten Bauobjekte sind.-Eine gewölbte Brücke über den Du. kr. Eine gewölbte Brücke über den Bt'll^moll/. - Bach, mit dem Fiökalpreise von . . . . 33? „ 57 » Zwei Brücken minderer Kathc- gorie über den l^i'^llil/,- und «nlli-Bach, ^u 178 st. 40 kr. 35« » 80 » Sieben geivöldteDurchlaßkanale, zu '<):l st......721 >, — >> Zwei Stützmauern, im Fiskalpreise zusammen . . . 2ß9 >, 5 », Gesammtsumme 2l36 st. !)! kr. Hiezu werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß auch schriftliche , mit dem vorgeschriebenen Badium versehene Offerte sowohl für einzelne als auch für alle Bauobjekte zusammen vor Beginn der mündlichen Limitation eingebracht werden können. Die Baupläne, Vorausmaße, Baudevise und ^izitatiott5bedingnisse können in den gewöhnlichen Amtöstuuden hieramtü eingesehen werden- K. k. Bezirksamt Adelsbcrg am 2l. Juli l8«0. Z. 245. n (2) Nr. 3»44. G d i k t. Nachstehende Gewerbspartei, derzeit unbekannten .'lufenthaltes, wird im Sinne dcr hohen k. k. Steuer-Direktions-Verordnung vom 29. Illli !ft5«, Z, "^/,s.,,, aufgefordert, binnen »4 Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes in daS Amtsblatt der Laibacher Zeitung an gerechnet, Hieramts zu erscheinen, und ihren nachstehend verzeichneten Elwerbsteucr-Rückstand sammt Umlagen zu berichtigen, wi-drigens die Löschung ihres Gewerbes ohne weiteres veranlaßt werden wird. Jakob Iurza, Schuster, von Unterplanina, Steuerrückstand s. Umlagen 8 st. 74 "^ ^. K, k. Bezirksamt Planina am »9. Iuli'l°«tltt. Z. l209. (3) Nr? 336^ Edikt. Im Nachhangr zinn dirßämlllchln Edikte vom 4 Fedruar l8«0, Z. 7YZ. wird bekannt gegeben: Es werde », ter Erek.ilicnssache dcs Franz Dom-l>,d^sch von Fcistny, dl Pfund im Gewichte zu halten Die Kotze für die leichte Kavallerie hat nur 2'^5 bis 2"/^ Ellen lang und 2'/,« bis 2'7,5 Ellen breit, dann«/, bis 7 Pfuno schwer zu sein. Kavallerie-Pferdckotzen unter dem Mmimal-Maß und Gewicht werden gar nicht, und jene welche das Marimalgewicht übersteigen, natürlich ohne Vergütung dafür, nur dann angenommen, wenn das Maximal-Maß nicht überschritten ist. Die Hallina muß °/, (Sechsviertel) Wiener Ellen breit ohne Appretur und ungenäßt geliefert werden per Elle l^ bis i°/, Wiener Pfund wiegen und jeocs Stück wenigstens lt» Wicl-.er Ellen messen. Die einfachen zweidlättrigen Bettkotzen müssen l'/,5 Wiener Ellen breit und 5V,^ Elle lang sem, dann U bis ltt Wiener Pfund wiegen. Sowohl die Hallina als die Bettkotzen werden unter dem Minimal-Gewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche qualltätmaßig befunden werden, jedoch das Marimal-Gewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Pferde-Decken, der Hallina und der Bcttkotzen geschieht stückweise. Zu den letzten beiden WoUsorten ist rein-gewaschene, weiße Zackelwolle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen- wie aus Hand - Gespunst erzeugt sein. " kcincr Klasse eine Ueberlieferung geschehe, und daß das früher in einer oder der anvel" Klasse weniger Gelieferte bis zum Ablaust , der Frist nachgetragen werde. « Zur Erkennung der innern Beschaffenheit > bei fertigen Stücken müssen sich diese Liefe« ' ranten der vorgeschriebenen Zertrennn ngßpl ode unterziehen und sich gefallen lassen, die auf' getrennten Stücke, wenn auch nur emes davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch einer Vergütung für das geschehene Auftrennen, sammt der übrigen nicht aufgetrennte" Parthie als Ausschuß zurückzunehmen. Das zu Fußbekleidungen verwendete Obe^ und Brandsohlen-Leder muß ohne Zusatz cinel Alaun- oder Salz-Beitze und das Pfund« sohlenlcder in Knoppern gar gearbeitet sein« Diejenigen Mängel, welche, wie vorbcsagt/ das Oberleder nicht zum Ausschüsse mache", werden auch die fertigen Fußbekleidungen vo" der Uebernahme nicht ausschließen, wenn ^ sich an solchen Stelle» befinden, wo sie f"l die Dauer oder sonstige gute Qualltat und das Ansehen derselben keinen Nachtheil herbeiführen. 2. Die Offerenten haben sich in dem Offcrtt zu erklären, daß sie ein Drittheil des ang/' botcncn, bezüglich bewilligt erhaltenen Lief^ rungsquantlims bis Ende Oktober ltttttt, z"" Dritthcile dieses Quantums aber vom 1. ^ uember ltttttt angefangen bis Ende Oktol^ ittttl einliefern wollen. Die Bestimmung d^ Zlvischentcrmine wird übrigens den Offerente" überlassen, und es haben dieselben diese Te^ mine in dem Offerte genau anzugeben. N. Der Offcrcnt muß die Quantitäten, b' er vom August lttttU biö Ende Oktober »"" liefern will, bei Tüchern, HaPna , Leinwanb^ und Zwilchen, dann Kallikot, endlich bei grünes Rasch und Gradl per Wiener Elle, bei Pft^ decken und Bettkotzen per Stück und Wi"'^ Pfund, bei Ober- und Pfundsohlen - Led.'r p^, Wiener Zentner, bei Fußbekleidungen pr. P"'^ und bei Kalbfellen und Hutfilzen pr. Gtlick l' Ziffern und Buchstaben, dann die Montu^ kommissionen, wohin, und die Lleferungstcrml'^ 431 in denen er liefern will, nach den im 2. Punkte gegebenen Andeutungen deutlich angeben. Die anzusetzenden Preise sind in österr. W. anzugeben. Für die Zuhaltung des Offertes ein Reugeld (Vadium) :nit 5"/^ der nach geforderten Preisen entfallenden Lieferungswerthes entweder an eine Monlurskonmüssion oder an eine der bestellenden Kricgskassen, mit 'Ausnahme der Wiener, zu erlegen und den darüber erhaltenen Depositenschein, abgesondert von dem Licferungs-offcrte, unter einem eigenen Umschlage einzusenden, da das Offert bis zur kommiffwncllen Eröffnung an einem bestimmten Tage versiegelt liegen bleibt, während das Vadium sogleich der einstweillgcn Amtshandlung unterzogen werden muß. In jedem Offerte ist übrigens genau ersichtlich zu machen, daß das erlegte Vadium wirklich 5°/^ des angebotenen Lieferungswerthes betragt, daher in dem Offerte der Gesammt-lieferungswerth, so wie das davon mit 5"/<> berechnete Radium mit aller Bestimmtheit ersichtlich zu machen ist; Offerte, welchen das entfallende Vadium nicht vollzählig beigeschlossen wird, werden unberücksichtigt gelassen. 4. Die Reugelder können im Baren oder in österr. Staatspapieren nach dem Börsen-werthe in Nealhypotheken oder in Gutstehungcn geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmäßig v?n der Finanzprokuratur anerkannt und bestätigt ist. Die als Reugeld erlegte Summe ist stets mit dem entfallenden Betrage in ö. W. auszudrücken. Da zur Uebernahme der Vadien nur die Monturskommissioncn und Kriegskassen, mit Ausnahme der Wiener, berufen sind, so ist sich wegen deö Erlageö bei Zeiten an selbe zu wenden , widrigens die Offercntrn es sich selbst zuzuschreiben haben würden, wenn ihre Vadien wegen des zu großen Andranges von Erlegern in den letzen Tagen vor Ablaus des Offert-Einscndungstermines nicht mehr angenommen werden könnten. 5. Sowohl die Offerte als auch die Depositenscheine über Vadien müssen jedes für sich in einem eigenen Convert versiegelt sein, und entweder an das hohe Armee ^ Oberkommando bis 4. August IttM» (vierten August ««<><>) 12 Uhr Mittags, oder an ein Landes-General-Kommando bis »N. (dreißigsten) Juli lKMl eingesendet werden und es bleiben die Offeren-ten für die Zuhaltung ihrer Anbote bls 2U. (zwanzigsten) August l«W in der Art verbindlich, daß es dem Militär - Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise, oder auch gar nicht anzunehmen. Von Offerenten, welche sich der Liefcrungs-bewilligung nicht fügen wollen und nicht binnen fünf Tagen nach Erhaltung dieser Bewilligung ihre Licferungserklärung an die verständigende Monturskommission abgeben, wird das Vadium, als dem Aerar verfallen, eingezogen. Die Vadicn derjenigen Offercnten, welchen eine Lieferung bewilligt wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Kontraktes als Erfüllungs^ Kaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftsmäßig geprüfte und bestätigte Kautionö-Instrumente ausgetauscht werden, jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, cr° halten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Wadicn wieder zurückbehcben zu können. en der Gesammt-Konr'urenz nicht der alleinige Maßstab für die Beurtheilung sein, sondern es werden bei dieser auch die Leistungsfähigkeit des Offerenren, mübcsondere aber seine Verdienste durch bisherige qualitätmäßige und rechtzeitig abgestattete Lieferungen, seine Solidität und Verläßlichkeit in die Wagschale gelegt. Derlei verläßlichen Lieferanten kann übrigens für dermal eine Aussicht auf den Abschluß mehrjähriger Kontrakte nicht gewährt werden, es wird ihnen jedoch gestattet sein, bei der nächsten Sichcrstellung dießfalls als Bewerber aufzutreten, Nachtragsoffertc, so wie alle nach Verlauf der oben festgesetzen Einreichungstermine ein-langenden Offerte werden zurückgewiesen. i>. Die übrigen Kontraktobcdingungen, welche bei den Montlirskommissionen im Detail aufliegen, sind im Wesentlichen folgende: n) Die bei dcn Monturskommissione», erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Uebernahme als Basis angenommen, und es werden die Offcrentcn insbesondere auf die bereits im Jahre !65»l5 eingeführte neue Art Fußbekleidungen aufmerksam gemacht, und auf die bei den Monturskommissionen erliegenden Muster verwiesen. l))Alle als nicht mustermäßig zurückgewiesenen Sorten müssen binnen l-4 Tagen erseht werden, wogegen für die übernommenen Stücke die Zahlung in dein Monate der bedungenen Rate bei den betreffenden Monturskommissions-Kasscn geleistet oder auf Verlangen bei der nächsten Krkgskassa angewiesen wird. <:) Nach Ablauf der bedungenen Lieferungsfrist bleibt es dem Aerar unbenommen, den Rückstand auch gar nicht oder gegen einen Pö'nal-Abzug von l5M (fünfzehn Prozent) anzunehmen, auf dessen Zurückerstattung die Offcrentcn unter keiner Bedingung zu rechnen haben. ll)Aucl) steht dem Aerar das Recht zu, den Lieferungsrückstand auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, wo er zubekommen ist, um den gangbaren, wenn auch höheren Preis anzukaufen und die Kost.n-Differenz von demselben hereinzubringen, o) Die erlegte Kaution wird, wenn der Lieferant nach Punkt e und Landes-General-Kommando am 24. Juli »K6U. 36 Kreuzer Stempel. Offerts - Formulare. Ich Endesgefertigtcr, wohnhaft in (Stadt, Ort, Bezirk, Kreis oder Komitat, Provinz) erkläre hiemit, in Folge der geschehenen AuS» schreibung ^" I.Gruppe. 2<»l,U Wiener Ellen weißes, ^ Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unapprctirtes Monturstuch, die Elle zu .. si.. . kr. Sage... 200U Wiener Ellen hechtgraues, °/, Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu . . ft. . . kr. 5UW Wiener Ellen weißes, ,^ Wiener Ellen breites, schwendungsfrcies, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu . . fi. . . kr Sage . . . 5UW Wiener Ellen lichtblaues, ,^ Wiener Ellen breites, schwcndungsfreicö, in Wolle gefärbtes, unappretirtcö Monturstuch zu Pantalons, die Elle zu . . fi. . . kr. 5>U0tt Wiener Ellen hechtgraues, ,'/,<. Wiener Ellen breites, schwcndungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Moyttlrstuch, die Elle zu . . si. . . kr. Sage . . . 5U0U Wiener Ellen graumelirtcs, l'/,« Wiener Ellen breites, schwendungsfreicS, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu . . fl. . . kr. Sage . . . 5U0 Stück schwere Pferdekotzen für schwere Kavallerie, das Wiener Pfund zu . . si. . . kr. Sage . . . 5U0 Stück leichte Pferdekotzcn für leichte Ka< vallerie, das Wiener Pfund zu . . st. . . kr. Sage ... 6W Wiener Ellen grünen Rasch, l'/,« Wiener Ellen breit, die Elle zu . . ft. . . kr. Sage . . . 5U0tt Wiener Ellen Hallina, °/, Wiener Ellen breit, ungcnäßt, unapprctirt, die Elle zu . . si. . . kr. Sage . . . H'lillimum dcö Aiibotcs. 2UMW Wiener Ellen Hemden- Leinwand, I Wiener .. si... kr. Sage... 2«w«w » » Gatticn- u. Leintücher- Elle brrit, die Elle .. fl... kr. Sage... 5MW » » Futter« zu: .. fi... kr. Sage... 5Ml0 Wiener Ellen Strohsackleinwand, I '/^ Wiener Ellen breit, die Elle zu . . fl... kr. Sage..» NlMW » » Kittel. Zwilch, , Wiener Elle . . fi. . . kr. Sage . . . 5W0 » » Futter- breit, die Elle zu . . fi. . . kr. Sage . . . 2MK» » » weißer Gradl, die . . fi. . . kr. Sage . . . 20W >, » blaugestreifter Elle zu . . fi- - - kr. Sage . . . l«W<> ,, >, schwarzlackirten Kalikot, eine Wr. Elle breit, die Elle zu .. fi. .. kr. Sage... I«M> Paar fertige deutsche Schuhe, . . si. . - kr. Sage . . . lWU » » ungarische das Paar zu . . fi. . . kr. Sage . . . I. Gattung > . . fi. . . kr. Sage . . . lUNtt Stück 2. lohgare braune das Stück zu . . fi. . . kr. Sage . . . U. Kalbfelle ' . . fi. . . kr, Sage . . . lMW >> Hutfl'lze für Jäger, das Stück zu . . fl. > - kr. Sage . . . 2. G r u p P e. 5000 Wiener Ellen dunkelbraunes, l'/« Wiener Ellen breites, schwcndungöfreics, in Wolle gefärbtes, unavprttittcs Monturstuch, die Elle zu . . fl. . . kr. Sage . . . 5WU Wiener Ellen dunkelgrünes, »V>e Wiener Ellcn breites, schwendungsfrcies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu . . fi. . . kr. Sage . . . 434 Minimum dts Anbl,'tcs. IW0 Wiener Ellen mohrengraucä, l'/,g Wiener Ellen breites, schwendungöfrcics, in Wolle gefärbtes, unappretirtcs Monturstuch, die Elle zu . . ft. . . kr. Sage . . . »MW Stück einfache zweiblättrigc Bettkotzen, das Wiener Pfund zu . . sl... kr. Sage... 5MW Wiener Ellen Zelttrzwilch, i Wiener Elle breit, die Elle zu . . st... kr. Sage... 5UW Pfund lohgares leichtes Oberleder zu Schuhen und Etieseln, der Wiener Zentner zu . . st, . . kr. Sage ... 50UN Pfund lohgares schweres Oberleder zu Riemenzeug, der Wiener Zentner zu . . si. . . kr. Sage . . . lUOUtt Pfund in Knoppern gegärbtes Pfundsohlenleder, der Wiener Zentner . . st . . kr. Sage ... 5tttt Paar fertige Halbstiefel, daä Paar zu . . st. . . kr, Sage . . . 5M> ,, » Husaren - Czismen, das Paar zu . . st. . . kr. Sage ... in österreichischer Währung an die Monturs - Kommission zu . . . nach den mir wohlbekannten Musiern und untcr genauer Zlchaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und allen sonstigen, für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehcnden KontrahirungS - Vorschriften von jetzt biöEnde Oktober l«til, und zwar: ein Drittel des angebotenen, bezüglich bewilligten Lieferung - Quantums bis Ende Oktober l8U!», in folgenden ilicferungSraten .... und zwcl Dritlheile des erwähnten Quantums vom I. November lttlil) bis Endc Oktober 186! in folgenden ^iefcrullgsraten, nämlich.....liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem scparirt eingesendeten, dem Licferungswerthe von . . . Gulden entsprechenden 5^ Vadium, von . . . Gulden in östcrr. Währung, gcmaß der Kundmachung haste. Das von der Handels- und Gewerbekammer ausgefertigte Lristungsfa'higkeits - Zerci' fikat liegt bei. Gezeichnet zu Ort N. . . Kreis N. . . Land N. . . am . . ten . . . !860. N. N. Unterschrift des Osfercntcn sammt Angabe des Gewerbes- Convert Formular. (Ueber das Offert). An Ein hohes k. k, Armee - Ober - Kommando (oder Landes - General» Kommando) zu N. N. N. N. offerirt Tuch, Leinwand, Leder oder Fußbekleidungen lc. lc. E o u v e r r - F o r «n u l a r. (Ueber den Dcpusitenscyein). ?ln Ein hohes k. k. Armee-Ober-Kommando (oder Landes-. General - Kommando) zu N. N, Depositenschein über . . st. . . kr österr. Währ. zu dem Offert des N. N. (für Tuchlieferung (oder :c. lc. wie oben). 3. 1286. (2) Nl. 2286 Edikt Vun dem k. f. Bczilksamte Tschernemdl, als Gericht, wlrd hiemit berannt gemacht -. Ev s<> üv»r das Ansucden drs Icliann Wieder-wohl vonAoltsch: lel, w^en aus dem Ultlitilt vcm l7. Dezember 1857, Z. 43ftii, scluldige» l«9 si, l kr. öst W. c:. «. o,, !>' die crlküiirr öffentliche Verstcia,c'U,>g der. t,m Lehtern gedörrt,,, im Orundt'uche Alier sperg'sche Gült imli Urb. Nl. 38 verkümmeren R^a litäl, im genchllicti erhcvenel, Schatzunftswerthc vun «50 fl. ö W,. gnvilllgct und zur Aurnahme dersel den t« crri Fcildittlingstagsal^un^n an, den »4 August, auf do, l l. Elptcmdc'l un5 ans d.i, ,6, !)kiodcl I. I., !cdcsm,,l Vormittags um !»Uhr l» dcr Amtslanzlei mil dcm Andang, bestimmt worden, d.,ß die feilzudietende Realität b,i der letzen Fcil bietung auch unter dcm Schähungswerthe an den Me>std>elenden hmtanqegcden w^rde. Das Schäyunq^pl^'toll'U, der Grundbuchser trakt ,md die ^izitalionsl'edingnissc lönnrn bci die ftm Oerichle in ren gewöhnliche, Amtsstunden ein° g«seh'N werten, K. t. Bezirläamt Tschernemol, als Gericht, am «4^ Juni i860 Z? »257. (2) Nr. 2298, Edikt. 3^on dem k. t. Bczirksimlc Ts^ernllnl-I, alil Gericht, wird l)i»mit dek^nnt gedacht: Es sei ubcs das Ansuche» d»5 Andreas Gra-»ncr von Neichenau, g»'gen Illuud Kiisä'c von Millrn> walo, wegen auö den, ^ciglcichc d^l), 6. Juni !8ä9, 3. l950, scliuldigen «35 fi. 9) kr. öst. W. o.». «., in die .reklilivc öffentliche VerNeigerung c>er dem L'tztern gehörige», im Ornndduide der Herrschaft Tschrrnembl l^nli Bc>g. Nr. 208. volkommenden. in Großrodine gelegenen illergrealital, im sscrichtlich tlhodenen Lchahlin^swcrthc uo» t>60 fl. ö. W., gewil-liget und zlir3>osmi'hn,edcl>lldendie ^rli Frilbictungs tagsa^zungln ans den 23. August, liuf den 2^. Seplcm^ dcr und auf den 22 Otiodcr l. I. , jcdlsinal Vor. mittags »im 9 ^h^ i„ ^fg ^r Ncalilät mit dc», Andanqe bestimmt worden, daß die scilzudictenle Realität mil dei dci letzten Feildirtuüg auch nnter tcm Schatzungswcrlhe an 0cn Meist'l'i'tendeil hint-angtgebcn werde. Das S^tz!ingspiotok<'l!, drr Wrundduchs^t« trakt und die LizitalionKdcdingmffe können bei dic sem Gerichte in den gewöhnlichen Amlsstunden cin-gcsehcn werden K. k. Bezirksamt Tscherncmbl, als Gericht, am >4. Juni »860. 37^288^" (2^ . Nl. 236l. E d l k t. Aon dem s. k. Bezilksamte Tscherncmdl, als Gericht. wird hicmit bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Josef Slalzer von Gloßrodi'ic, grgcn Iuscs Sla.'zcr von Mitlcnwald Nr. 8, wegen aus dein ^er^leicbl' ddu. l0 Otll'der ^ »8ä7. Nr. 287l>. schuldigen »87 fi. ö. W <:.».<:," ll» die eietlliive uffentüche Ü>clsle»^eill„g d«l, dem ^'e!H lcrn gelwlia/n, >»n GlUlldbucht dcr HcrischUl Tsch'l' , nemd^ »»l!) Berg. Nr. .1! 2 und 3>4 voltoilllM'Nden ! ^Valttai, >m gerlchlllch e»l)^den,n Schahu"uö>vll!l)t von 350 st. EM, , gewilligt! und zin ^^uiil^ylne derselben die drci klrtlllloen Heili,'!tt!l!!a.stags.ltzuna,en ans dcn 2Z August , aiu 0cil .^4. Sept.mdlr mW a>N tcn 22. Oiloder d I.. iecismal <'0l>Nllla^g 9 l,l^r ln luro drr ^ieailtai bestimmt wuiden, daß die fellzudieltnoe R,aliläl nur de» der letzten Heillnetuna, auch unter 0cm ^chälzllngsw'>ll)e an veo Meistbitlcnden Hint. >»n^^ldtN werd». Das Schätzungsprvlvkoll, der Grundduchserlraft nnd i^ie ^iz>t.N!!.'Ntil,'ic.ingn!ssc tonnen dri lics^n ^<-richte il» den gewöhnlichen ^mlüstunbcil ting»fthcn, werden, N. t. Btzillsamt Hschcrnclnbl, als ÄtNcht, am 22. Ium l86l). Z. 1241. (3) Nr. 3642.,' Edikt. - Da zu dci am 30. Inni i860 in der Ercku. llonssache dcö Johann Kolischzl)" von Nicoerc'orf, als MlichlIMcr dcs Aiuo» Tlilschl» "l,'» Rakel, wiccr Andreas Malizhizh von Rattt. p^lo. 23li ft. a„^c. or?nct gewesenen zweiten Feilliielnn^ dcr, dem (5rc< kutcn qehörl^en. im Glnnolmchc Haaslier^ ,^!ilj ft. ge^ schaßten Ncnlllät lcin kauflustiger elschicucn ist, so,, wild znm drlltcn Fcllbiclnng^lnminc am I. August, d. I. geschritten weiden. ss. l. Pczirköamt Planir,a, alö Gericht, an, 4. In!i lUlw. Z 1242 (3) 3lr. 3643. Edikt. Vom geferliglcn k. l. Bezirksgerichte wird hicmit im Nachhange zmn dicöämtlichcn Eoikte uom 3l. ^ Mai l. I., l,clllffc»c> die Erclulionsflihrnug ocö Andreas Von»zh von Nalek. wider Tbomas Vranißn von Mdcroorf. i><:l«. 2Ü« ft., bekannt gcnincht. dali, nachdem zn der nnf dcn 30. Inni d. I. au^gcschrie. denen Iel!l)iclllngSl. tnng dcr, dcm Erckntcn gchori^n. im Glnnobnchc Haaöbcrg i83. wird hiemit bekannt gemacht, daß. nach« dcnl in der Erellllioi'ssachc dcö Simon Icmz von Marlinsbach, gegen Thomas Delienz von dort. l'^lo-93 ss. öst. W.. anf dcn 3. Juli l. I. angeordneten 1. Rcalfcilliictungslagsaynng kein KaustMigcr erschie« nen ist, am 3. Angust d. I. zur 2 Fcill'ietungsMg' sailing geschritten werden wird. K. k. Vc;irksamt Planina, als Gericht, nm 6. Inli I860. Z. 1246. (3) Vl'r. 3664. Edikt. Mit Vczng anf das Edikt vom 16. April I. 3" Z. 2l104. wird hicnnt bekannt n/macht. daß, nach-, rcm in der Erekntionssache dcr Vorstclmng der Kirche St. Nikolai zn Nllaka. widcr Iodan» Sakraischcg von Obcrslcmcn. l><'l«. 39 ss. ,90 kr. öst. W,. auf ren 7. Inli l. I. angeordneten 1. Nelllfeillucliings' lagsahnng k>in Ftanftnstiger erschienen ist. am 8. Angull d. I. zur 2. Feildietnngslagsaynna, glschrtttrn wer« den wird. K. k. Bezirksamt Planimi, als Gericht, am N. Inli 1860. Z7"i2ä0. (3) Nr. 9239; Edikt. Vom gcferliglen k. k. Vczirki mit bekannt gemacht, daß oie dicßamllichen. an El's^' betti und Maiia Kooazh lautenden ^öschilngsl'escheide, somit fnr die Arress,i>en die ^'öschniig dcr. für sie anf dcr, dcm l'oil-nz Kop.i^h gsl'öligcn, im Orundlniche Göm'cliach 5!«>» znqrslclll n'llrvc». K, k. staol. oels.i. Pezirl»?gel!chl ^aidiich an, 29. Inni I860, Z. 12lil. (3) Nr, 94.'i3. Edikt. Von, gcscti^tcn k. k. Vezirkelgcrichlc wxd hlt' mit bckan,,» glmacht. l-aß die dießämtlichsN Veschl!^ uom 27. Inni l. I.. Z. 9046. lanlend an M^ rianna nno Ursula Inua». Ainou Sku! > M,iltl)äl>^ Kav^cr uno AnoveaS Srucr. womit oicsslben l>cl!»^ Wadrllng ilircr. c,nf dcr, dcr Agncs Scucr von Vikcrtscht g^hmlgcn 5teal!tä'l inn Ansprüche aus ll>'!>'6 der l'cvolstchcnden lrsknlivcn Fcill'istnng dieser Nea> Iltat in .sscnnlnlü gsscyt «wurden, oli ocö dermalige» nnlickannten Aufcnll'alleö rcr Adressaten, bcrr Dl. Inlinü Rcdizl'. als l'chufs Waurn»., ivrcr Ncchlc cms' gestelltem (ul-i»!«,' i«l :>cl zngestcllt wurden. Ff. k. stätü. delcg. VczirkOgericht ^'ailiach am ^-Inli >«60. Z. «252. (3) Nl. 953s> Edikt. ! Vom gcfcrllgtel, k t. AezirfS^erlchte wird h>^ mit l'ckannt gema'dt, c aß der dießamllichc. an Fra»l Zliamernik von Nosenbach l>n,ten0e Bescheid vow <4. Juni l. I,, H. 8515, womit desstlbe in Hetltss stinrr, i sl^ scloen >nls dcn 18. 0. M. vorgeladen wnld.', l»b des rfimaligti, unbik^nntc» 'AllfeothaltiS dcs Adrcssa' ^ten Herr Dr, ^arlhvlrin.i Supanz, ali^ uüler EiiN^ bestelllen l.'»!'«!«»!' .', K, k. st.'dl, dcleq Älz!sks.;cr>chl ^^^.)^ am 9' Juli !8U0. Z. 1253.' (3) , Nr. 9''^' Edikt, Vcm gefertigten k. t. Bezillsgeiichte wird h'" mil I.'ckan»l grmachl: Es sei l>, ddvblava, s,<-,ln, aus dem Ulll),ile vo«" 28. Februar ,86N, Z. 3Nl0, schuldic,cll 2<) st. 82 ^ <:, « «>., die ll»tut!ve ss>'il»'iltnng der qegncliscl'^' im (Äiuin'blnbe der lanccsliauptmanü'schen Onlt l«" Urb. Nr. 46 vorll'inm.nden, gcrichllich auf 2?0 ^' i bcwcrlheten Rcalitäi lnwilliget worden, und z" ^^ rcn s'0rn.,l)me dil' 3 Fcill.'i'll!ng?t.,g!3. Ssptelnder und den ^ Olll'der d, I., icdlsinal Volmiil>'g5 von ^ "«ü ^ Uhr hiergcrichtS mit dt,n Anhange bestimmt, b" diese Nc^lilal nnr dei der 3 Kc>Ibletllng5t^gs^li"A auch llntcr dem Scl'ätznngswerthe hintangrge^ werde. Hicvon werden tic Kausinstlqen m!l dem S'., sahe in Ken'itnisi gcseht , das; dcr neueste (Äl»". buchserlratl, das Scliä^ungspr^tokoll und dit ^'^ lationsvcdingnissc täglich hieramls eingeschcn "'^ den tonnen, « K. k. stadt. del.g Bezirksgericht Laibach a>" ' ' Inli l8<<0.