Imt 8 - ______zur Laibacher Zeitung. ^ ^5- K»ma»8vtn». Derembtr t8Äs. Nut>ern««l - Vtrlautbarunaen. H. 1»^. ^) ^^ 27885. ». « « ^« ' l c u l a r e des k. k. lllyrischen Guberniums. — Ueber die Behandlung der am 2. November 18 l2 ln der Serie 155 verlosten Obligationen, namllch: Hofkammer-Obligationeu zu sechs Percent, Obligationen des Niedcrösterreichischcn ^eglerungs-Anlchens vom Jahre 1809 zu sechs Percent, und Obligationen des Zinszwangs-Darlehens vom Jahre 1609 zu fünf Percent. — Zu Folge hohen Hofkammor-Präsidial-Erlasses vom F. November 1842, I. 777^ ^^d mit Beziehung auf die Gubernial.Currend^e vom N. November 1829, Z. 256'i2, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Die am 2. November 1842 in der Serie 155 verlosten Obligationen, nämlich: Hofkammer-Obli-gationcn zu sechs Percent Nr. 6496 mit einem Viertel, und Nr. 75W mit einem Drittel der Capitals-Summe, dann Nr 7153 bis Nr. 7532 und Nr. 7543 bis Nr. 7632 mit den vollen Capttals-Beträgen, ferner Obligationen des Nlederö'sterreichische, Neaierunas« 18 b,5 N^ 4513, und Obligationen des Zins-zwangö-Darlehens vom Jahre 1809 7u ünf Percent Nr. 1 bis Nr. 274, weiden'ä/dil Gläubiger im Nennwerthe des Capitals bar in Convclltions-Mli'nze zurückbezahlt.— §. 2 Die Auszahlung des Capitals beginnt am 1 Dc< ^mber i842, und wird von der k l. Universal-, ^i "'s "'^ Banco-Schulden-Cassc aclcistet, ch n ind"' bie verlosten Obligationen einzurei-' Capita s w^ ^ ^ ^" d" Auszahlung des Int essen ,^ ^"^"'b die darauf haftenden n i nk ^"" bis letzten Octobe 1842 Nicn '3^l/ ^"" ""d cinhalb Percent in Wicncr.Wahrung, für den Monat November 1842 hingegen die ursprünglichen Zinsen mit sechs und fünf Percent in Conventions- Münze berichtiget. — §. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot, oder sonst «ine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Auszahlung bei der Behörde, welche den Beschlag, dcnVerbot, oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken.— §. 5. Bei dcr Capitals-Auszahlung von Obligationen, welche auf Fonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaftel» lauten, finden jene Vorschriften ihre Anwendung, welche bei dcr Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden müssen. — §. 6. Den Besitzern von solchen Obligationen, deren Verzinsung auf eine Filial-Credits - Casse übertragen ist, stcht es frei, die Capitals-Auszahlung bei der k.k. Universal-, Staats- und Banco-Schul-dcn-Caffe, oder bei jener Credits - Casse zu erhalten, bei welcher sie bisher die Zinsen bezogen haben. — Im letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei der Filial-Credits-Casse einzureichen. — Laibach am 15. Nov. 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg, Raitenau und Primör, Vice - Präsident. Anton Stelzich, _______________ s. k. Gub. Nach. Z. 1679. Nr. 27185. Verlautbarung über auSschlilßende Privilegien. — D>c k. k. allgemeine Hoflammer hat am 2/». v. M., Z. 39290, nach dcn Bestimmungen, dcs alwhöchNen Patentes vom Zl.Marz i832 folgende Privilegien zu verleihen befunden: 1. Dem Fr,edr,ch Bcetz, befugtem Drechsler, wohnhaft in Wien , Gmnplndorf, Nr. 2, für die Dauer von zwei Jahren / auf die Vcrbeffe- 90'l rung der französischen und englischen, mit Vla< sern versehenen durchsichtigen Schlolladunacn, so wle der eigens h>erzu construirtcn Flaschen/ wodurch ,) das Maß (die Ladung) für jcde Galllnig Schrot zu verwenden sey, jcdcrjttt dle verlangte Mcnge Schrot von demVorraiye in den Flaschen aenau abthe>le, und sich n>ckt durch einen Stoß oder Druck von selbst öffnen könne,- 2) dle Menge des SchroicS zum Kadett »ml größerer Verschicdenhelt bestlmmc wer, den könne, als be» dcn französischen und 'den keinen Schaden leide, bei dcn hierzu eigens constrmrten Flaschen m, Allgemeinen ein siche« rcrcs, schnelleres und blquemerts Laden als früher erzwcckt werde, und d»es< Schrvtladun« gcn sich durch ihre neue Construction auch zwtck-maßi^ zu Puluerladungen einrichten lassoi. — 3. Dem Johann Pott,e, bürgl. Foct.p'ano-Vcrf.rtlger, wohnhaft .n W.en, ali^ WlcdiN, Nr. 64, für dle Dauer von emem ^lhre, auf dlc Verbesserung der Fortepiano's, welche darin bestehe, daß >n einem Fortepiano zwi, Ne jo. lianz « Böden so vorthcllhaft verbunden werden, daß sich dadurch ein angenehmer, starker und gelangvoller Ton ergebe.— 3- Dem Franz Werthclm, Kaufmann, wohnhaft in Krems, Nr. 261, und dem Georg Gle>schner, Z«ug« schmld, wohnhaft in Scnftenbirg in Nieder« österre,ch, für dle Dauer von drel Iahe Verbesserung in der Erzeugung der Hobeleisen und S'emmzeuge, wodurch o,e mlt einer Gl.ßssahlplattc beltgle» Werkzeuge d«> ser Art sjch b>-ss«r mlt dem Elsen vcrcungcn, daher von vorzüglicherer Q^alttai und lange« rer Dauer seoen, u^d der ^tahlthe.l von d.m Elsenthe.le sich nie trenne. — Laibach am g. November i6/»2. Joseph Freiherr v. Weingarten/ Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primö'r, Vice-Präsident. Mal h «as Georg Sporer/ k. k. Gubcrnialralh. Z. 1931. Nr. 23170^ Verlautbarung über Veränderungen in den ausschließenden Privilegien. — Laurcnz Aljlechner hat das Allein-Eigenthum des am 28. Juni 18^1 ihm und der Magdalcna Sträub, alls die Erfindung einer neuen Dachdeckungs-mcthode verliehenen einjährigen, und in der Folge auf die Dauer des zweiten und drittelt Jahres verlängerten Privilegiums, laut Ces-sions'Urkunde vom 12. September 1842, an Magdalcna Sträub überlassen; und Ernst Marschall das ihm unterm 6. August 1842, auf oic Erfindung einer neuen Art Wägen-Verbindung und Wägen-Federstellung verliehene einjährige Privilegium, laut Cefsions-Urkunde vom 23. October d.I, in das Mit-eigenthum deS Joseph Mattula dergestalt übertragen, daß derselbe «benso, wie Marschall, berechtiget seyn soll, von diesem Privilegium Gebrauch zu machen. »^ Welches hiewit in Gemästheit dts allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 24. November 16^2. Ludwig Graf Cav riaui, k. k. Gub. Secretär. Z. 1645. Nr. 27186. Verlautbarung über Veränderungen in den ausschließenden Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat nach dem hohen Decrete vom 22. October l. I., Nr. 32535, folgende Privilegien zu verlängern befunden. — Für das fünfte Jahr, daö.an Iohaim Sol-linger und Vlasius Höfel am 14. September 1838 verliehene zweijährige und bereits für weitere zwei Jahre verlängerte Privilegium, auf eine Erfindung im Bilderdruck. — Für das vierte Jahr, auf Ansuchen des Franz Meil, daS demselben, dann dem Franz Kne-schorek und Joseph Dirnböck am 16, August 1839, auf die Erfindung einer neuen Triebkraft für Schiffe, verliehene zweijährige, in der Folge für das dritte Jahr verlängerte Privilegium, wozu, gemäß Vertrags vom 23. Mai 1841, Johann Bapt. Mauß und Franz Kneschorck als Gesellschafter aufgenommen wurden, die aber ihren 'Antheil an diesem Privilegium an Alexander Mayer, Franz Anton Pachcr und Carl Pachnsr übertragen haben. — Für das achte Jahr, daS an Ios. und Peter Nabttsch am 26. November 1835 verliehene fünfjährige, für das 6. und ?. Jahr bereits verlängerte, und durch Erbschaft in das Eigenthum der Anna Nabitsch übergan-gene Privilegium, auf eine Erfindung in der Einrichtung der Ocfen zur Gewinnung flüchtiger Metalle. — Für das achte Jahr, das dem Franz X. Wurm am 26. August 1835 ver- 905 lichene, und von diesem an Ios. Dostat über« ! gegangcne fünfjährige, bereits für das 6- und , 7. Jahr verlängerte Privilegium, auf die Erfindung eines Maschinen - und Manipulations systems zur Erzeugung aller Gattungen Nägel auf kaltem Wege. — Für da5 dritte Jahr, da5 dcm David Christian Martin Iägcrmann am !M. November 1640 verliehene zweijährige Privilegium, auf eine Erfindung in der Schncllmalcn'i. — Für daö (i., 7., 8., 9. und 10. Jahr, daä dem Albert KeUcr am 2. December 1837 verliehene fünfjährige Privi« legium, auf eine Verbesserung im Epinncn der Seide. — Für daä sechste Jahr, das dem Carl Schmer von Waldhcim am 30. Sep« tembcr 1837, auf die Erfindung eincö Vehikels und einer Einhüllungsform für übel« schmeckende Arzneistoffe verliehene fünfjährige Privilegium. — Da übrigens derselbe auf die Geheimhaltung seiner Privilcgiumäbtschrcibung Verzicht geleistet hat, so wird dieselbe zu Jedermanns Einsicht in die Privilegien'Register eingetragen. — Für das 6., 7., 8., 9., 1l)., 11., 12. und 13. Jahr, das dcm John Grylls aus Portsea in England am 10. November 18'li auf eine Verbesserung der Maschinen zum Heben und Niederlassen der 3a« sten verliehene fünfjährige Privilegium. — Heinrich Eduard Herz hat das ihm am 2. December 1837 verliehene zehnjährige Privilegium, auf cine Verbesserung in der Metho« de, Runkelrüben oder jeden andern Psianzen-körpcr zu trocknen, freiwillig zurückgelegt. — Welches hiemit in Folge allerh. PatcnteS vom 31. März 1832 zur allgemeinen Kenntniß ge« bracht wird. — Laibach am 6. Nor. 1842. Thomas Pauker, k. k. Gubernial'Sccretär. Z. 1900, (5) Nr. 27667. Concurs » Verlautbarung. Für die am k. k. Lyceum m ^aibach evlt, digten Lehrkanzeln der Moraltheologie, dann der Rcl-gions« Wissenschaft md Vrziehungs» künde. — Zu Folge Decretcs der hohen k. t. Studien-Hofcommlssion v?m 16. October d. Ä./ Zahl 6723, wird zur W'ederbeschung der am hiesigen Lyceum erledigten Lehrkanzel der Moralthsylogie, womit ein Gehalt von jährlichen 60a fi. E< M. verbunden »st, der Con» curs ausgeschrieben, und die Mhaltuna vessel« den wurde hohen Orts zu La»bach, Wien und Prag auf bcn 26. Jänner iL^Z festgesetzt. Zugleich wnd gemäß Hoden Sluc'ien-Hofcom, missions, Deletes vom 1. November d. I., Zahl (1992, für die an «ben dlesem Lyceum erledigte Lthrkapzcl der Rcligionswlss.nschlift und der Erziehungskunde, mit deren ersterer der Gehalt von jährlichen 600 ss. C. M. und mit der Lctzltrn eine N'muncralion v^>n 200 fi. E. M. slstcmmaßig verbunden ist, der Concurs ausg°sch>icbin, und zwar aus der Religions» Wissenschaft om 9, Fcbiuar ,8^3 be» dem fürst-biscböfiichcn Ordl>nn»ale zu Laibach und jcncr für d»e Elziehungölunde om »6. Februar 18.^3 am hicsi^tn Lyceum. — Zum Concurs für ble ^ehikan-.l dcr Clzichungskunde werden nur jene <3und,dalcn zugelassen, welche die Concurs-Prüfung auS der Ncligionsw ssenschaft am l). Februar 184I bestanden haben. — D»e Con-currentel' um dlc odcr'vahntcn Lchrkanzeln haben sich soälestil-.s drei Tage vor Abhaltung der Eo,icurs-Prüflmg bei dem betreffenden Studien» directorate und bezüglich der Religionswissenschaft bei dem fürstblschöfilichcn O'dinariatc zu melden, und daselbst dic mit dem Taufscheine, Moralitate, und Studien^, dann allfalligcn sonstigen Dienstesl Zeugnissen oder Ausweisen documcntirten, an das hlerortige Gubernium gelichteten Competenz« Gesuche zu übergeben, und dann nebstbei zu bemerken/ ob sie und in welchem Grade mit «inem bei der theologl« schcn und beziehuligswcise der philosophischen Lehranstalt abgestellten Professor oder dem Studleridirector verwandt oo?r verschwägert find. — Insbesondere hat jeder Concurrent um die Lehrkanzel der Religionswissenschaft ei« ne von ihm vor der Concurs»Pnlfulig über ein beliebiges Thema ausgearbeitete, nach Materie und Form für d»e academische Jugend berechnete Predigt zum loncurse mitzubringen, und dem Ordinariate zu übergeben, welche er dann den Tag nach der mündlichen Concurs« Prüfung aus dem Gedächtnisse vor den versammelten Censoren vorzutragen haben wivd. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 12. November 1642- Thomas Pauker, f. t. Gub. Sccretar. Z. 1919. (1) 2ä Nr. 27899. Nr. 4LS67. Kundmachung. Von dem Magistrate der k. Hauptstadt Brünn in Mähren wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß daö hiesige'städtische Theater und der damit verbnndene Redoutcnsaal sammt den zu diesem gehörigen Nebenzimmern, dann cincr cmgcmcssinen Wohnung für dcnThea- 906 terpächter ln dem untern Geschosie des Thca-tcrgebäudes, ferner da5 Locale zur Aufbewahrung der täglich nothwendigen Theaterbeoürf-uisse, wie auch cinc Niederlage außer dem Theatergebäude, für die nicht täglich nöthigen Thea-ter-Utensilien, auf 6 nacheinander folgende Jahre, von Ostern 1843 bis dahin 1849, im Wege cincr Offerte an dcn Bestbictcndcn überlasten werden wird. — Diejenigen, welche diese Theater- und Balluntcrnehmung zu erlangen wünschen, haben daher bis 21. December l. I. Abends 6 Uhr ihre Antrage, und zwar schriftlich und versiegelt dem Vorsitzenden dc6 hiesigen Magistrates gegen Empfangsbestätigung zu überreichen, und dieser Eingabe glaubwürdige von Orts-, Bezirks-, Kreis- oder Provinzial» Behörden ausgestellte Zeugnisse über ihr moralisches Betragen, wissenschaftliche und prac-tische Fähigkeit, cinc Schauspiclunternchmung gut zu leiten, dann cincn Ausweis über ihr Vermögen und zugleich cine Caution von 1000 fl. 6. M. in Barem oder in k. k. östcrr. StaatS-papicren zu 4 und 5 Percent, sammt dcn dazu gehörigen Coupon» und Talons, am Tage des Vrlags nach dem lchtbekannten Wiener Börse-Curse berechnet, oder hypothekarisch normale mäßig gesichert beizulegen. Nenn Private, welche selbst weder Schauspielunternchmer noch Schauspieler sind, einzeln oder in Gesellschaft die Pachtung zu übernehmen gesonnen waren, so sind derlei Unternchmungölustigc verpflichtet, dcn Offerten glaubwürdige, von dcn obgenann-ten Behörden ausgestellte Zeugnisse über ihr moralisches Betragen und ihr Vermögen, nebst der Caution, außerdem aber ahnliche Zeugnisse über die Moralität und wissenschaftliche, sowohl als practische Fähigkeit desjenigen beizubringen, dem sie die Leitung der Unternehmung anzuvertrauen gesonnen sind, und welcher der Verhandlungs-Commission vorzustellen ist, bei der überhaupt alle Offerenten zu erscheinen haben. Das Theater erhält der Pächter ganz unentgeltlich und für die übrigen Pachtobjecte wird als geringster Preis der jährliche ZinS von 600 st. <5. M. bestimmt, unter welchem dieselben nicht hintangegeben werden, vielmehr erwartet wird, daß günstigere Anbote für diese Unternehmung geschehen werden. — Am 22. December d. I. um 10 Uhr Vormittags wird die zur Verhandlung dieser Verpachtung bestimmte Commission im Gubcrnialhause im Siz-zungösaale zusammentreten, die Offerte erbrechen, die Beweise der als Offcrenten eintretenden Unternehmungslustigen prüfen und nach vollzogener Prüfung der Eigenschaften mit denjenigen Offcrcntcn, die in gehöriger Zeit ihre Offerte eingaben und als gleich geeignet erkannt würden, auf eine freiwillige Aufbesserung des angebotenen Pachtzinses, und zwar mit jedem einzeln unterhandeln. — Nach Ablauf der obde-stimmten peremtorischen Frist zur Ueberreichung der Offerte werden weder mündlich noch schriftlich angebrachte nachträgliche Offerte angenommen. Der Bestanbot jedes einzelnen Offeren-tcn wird für den pachtlustigen Theil sogleich, für die Stadt Brunn, als verpachtenden Theil, hingegen erst nach ausgesprochener Genehmigung der hohen k. k. Landcsstcttc verbindlich seyn. —Denjenigen Offerenten, welche dic Commission als nicht geeignet erkennt, werden die eingelegten Cautionen sogleich zurückerfolgt; denjenigen aber, welchen nach dem Beschlusse der hohen Landesstelle diese Unternehmung nicht überlassen wird, werden solche nach Genehmigung des Pachtactes zurückgestellt werden. — Weder die Geeigenthcit für sich, noch die Höhe des Pachtanbotes allein, sondern nur die vorzügliche Geeigentheit in Verbindung mit dem verhältnißmaßig billigsten und gesichertesten Zinsanbote wird den Entscheidungspunct für die Zuerkennung der Unternehmung bestellen.— Die nähern Bedingungen dieser Pachtung können sowohl in der Registratur des Magistrates, als in jener der hohen k. k. Landcsstelle eingesehen werden. — Brunn am 2. November 1842. Z. »L3<). (2) „ . Nr. 223g. Vom k. k. vereinten Bezirksgerichte Egg und Kreutberg wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcS Andreas Ielltnt von Jauchen, wegen schuldigen 23 fl. 32 kr. c. 8. c., in die executive Versteigerung der, dem Joseph Lukou« "schek von Jauchen eigenthümlichen, der Pfarr-gült Jauchen 5ub Nectf. Nr. 5'^ dicnstdarcn, gerichtlich auf 5l>fl. »5 kr. geschätzte»! Ucbcrlänoe, nämlich des Ackerü und der Wiese Goropeschza in Jauchen gewilliget, und seyen zu deren Vor« nähme 3 Termine, der ,. auf den «2. December 1842, der 2. auf den «2. Jänner, und der dritte auf dcn ,3. Februar lttä3, jedesmal Vormittags 9 Uhr im Orte Jauchen mit dem Bcisaye anberaumt worden, daß die zu verstei. gernde Realität bei der i. und 2. Feilbictung nur um oder über den SchähungSwcrth, bei der 3. aber auch unter demselben werde hintangege» den werden. Der Glundbuchscxteact, das Scbähungspro. tocoll und die Licitationöbedingnisse können läg-lich hicramtK eingesehen und in Abschrift erhohm werden» Egg am ,. October ^42. 907 VuberniHl - Verlautbarungen. Z. 1895. (2) Nr. 28646. Kundmachung über d»e Versteigerung mehrerer, dem Religions- und Staats-Domanenfonde gehöriaen, im Nentamtsdezirke Tr.ent gelegenen Real.tä. ten.— ^jn Folge hohen Hofk^mmer-Prasid.al« Decrete vom 6. Apr.l l. I., Zahl .667 und vom 9. September l. I., Zahl 6,9/, werden am »3. December 1642 von 9 blS 1, Ubr Vormlltag« und von I bis 6 Uhr Nachmn. rags m der Kanzllo Vana^^ .'^"' '"^' ^cgend.on Grund von 7^ss -^ ^"'"' s^r licmrclchcr Nr. 528, gedachter G^emd^"-^ """"^ ^ <^lnelnde, a; ^,l-o22l50l)i'^ 1» zrr'äa genannt, der den Zehent vom eilf-ten Theile dem Pfarrer von Vj^olo Valtaro entricht«!, um den Ausrufspre.s von 53 fl. ^8'/. kr. C. M. W. W. — 4. El„ Acker: und Wemgrnnd von l,9^ Wiener Klafter» „, h^ Gegend von (^ognolll^ vorhin dem Augu<1iner-c^nvente m Tticnt angchörig, 3 (^aio»jol genannt, im Steucrcataster unter Nr. 249 vorkommend, zahlt an Zehent den 22. 3hc»l an die fürstblschöftiche Kammer ln Trient; um den Ausrufsprels von z^z fi. 3. M. W. W. — 5. Em flcmer öder Grund in der Gegend von Vi^olo Valla,0) ul ^I.i80 Onui genannt, ohne Calaflä fi. 36 kr. C. M. W. W. - 7. Em Grundstück, »II« Va1le5eNl> gcnannt, in der Gegend von I>oli^Iio, welches von dcm Eon-curse des (,28^eic> Oi^l'«lii herrührt, chcvor den Salesianer-Nonncn »n Rovereto angthö-rig, und an Joseph Walter von ^di-^lio verpachtet, von 460 Ql,«.oratklaftern, um dcn Ausruf5pre,seb von ,25 fi. 26 kr. E. M.W. W. — 9. Cm Theil des Hauscs »n Vc)l.m0, »Hu ?0nlnr2 genannt, bis jetzt mcht catastiirt, und somit bisher steuerfrei, von derselben Provenienz, um den Ausnlfsprcis von />o fl. E. M. W.W. —9. E>n steiniger Grund, u! 1'^ äi 80^1 a « di »otto genannt, in der Gcgcnd von Luvi^unno^ vothm ebenfalls den Salesiancrin» nen ln Novereto zugehörig, Eatastral Nr. der Gemeinde 82Vlz;nano Z^6 und H6i, unbelastet, von 9)6 Eatastralklaftern, um den Aus« rufsprcls pr. 33 fi-3) 7^ kr. C. M.W.W.___ ,0. Ein Ackcrgrund, 3^0 scliiuvc; genannl, ,n der Gegend von liu?>/c), von der obigen Piovcnienz, im Slcuctcatasser unter Nr. 191 vorkommend, mit eincm Flächenmhalte von 7:0 Eatastralklaftern; um den Ausrufsurcis pr. 22 fi. 17 7^ kr. E. M. W. W. - ii. E,n Ackcrglund, l^gli sc^alü genannt, in der Ge« gend von I'.'Iz/o, von der nämlichen Pro-vcnierz, kommt ,m Stcuercaiastcr 3li.d Nr. 562 vor, und hat clnen Flächeninhalt von I67 Ealastlaltlaftern; um ocn Auöiufspreis von 11 fi. 1 -7, kr. <5. iM. W^ W. — 12. Em 55 Mts-Blatt Nr. 145. 0. 3. December 1542.) 903 Acker- und Wellig,und, alia Vi'llc^ila genannt/ m der Gcg'Nd von ^o^ül^llo, vcr» hin dem Kloster der V?lnoriten zu ^»vlnoolino zugehörig, Catastral Nr. der Gemcmdc Drall-l:olil,n 359, laüenfrei, uon i/,5c> Klafcern; um den Ausrufspreie von /»90 si. Z2 kr. E. M. W. W. — i2. Ein Grundstück in 1^n?.lin2) 2llc: C25cUo genannt, ehemals C'lgenlhum des Johann Anton Sanlom, bildct ellien Theil des UlU.'r dcr Cata>Nalzahl 5/,3 der G»,'mc,n0e I^enx,l,nH beschriebenen Hiundstückes uon i^Ü Klaftern, zahlt Zchent an das Schloß l^ii^u l (üorno, und zwar vom Wein den 14. und vom Getreide den »0. Theil, und entrichtet an Grundzins an die fü'.stbischoftiche Kammer in Tr»ent an Getreide Z'/^ Kopp» Gcrstc, und an Geld 10 Sold,; um den Ausrufbvrcls pr. 16 ft, 40 kr. E. M. W. W. — iä. Eln Acker, und Wcmgrund mit Maulbeerbäumcn ln der Gegend von ^orvi» ober 8»vi^n3li0, ai D03-tjo^ genannt, früher ein Elgcnlhum der Elisabeth ^o^larl, von der Provenienz ocs aufgehobenen Klosters der Carmelttanlrinnen in Nouercto, von äl/^ Klaftern, um den Aus. rufspre.s von 66 ft. 53 '/4 kr. E. M. W. W. — Allgemeine Bedingungen. — i. Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hler, lands Grundcigenlhum zu besitzen berechtiget isi; nur haben kaufölustlge Gemeinden die Bc, roilligung dcr politischen Oderbehörde beizu« bringen. — 2. Wer an der Verstcigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Zhrll des Aus, rufsprnses vor der Luitallon entweder bar m ^onoentionseMünze oder ,n öffentlichen, auf Mctallmünze und auf den Ueberbringer lauten-del:, haft?ngofreien Staalsp^plercn, nachdem coucsmaßlgcn Wertyc zu erlegen, oder eine von der k. k. Kammerprocmatur als qccignct befundene Bicherstcllungsursunde beizubringen. — 3. Wer bei der Versteigerung für einen Dritten einen Anbot macht, und C'rstehcr bleibt, muß sich vor dem abgeschlossenen Ve» steigcrungs-acte mtt dcr dleßfälligeN/ gehör,g lcgallsirten Vollmacht seines Eomntentel! ausweisen/ wi-drigens 5 Die gedachten Realitäten wc>dcn e«nzeln, und zwar in der Ordnung, nne sic in dem ge» genwältlgen Edicte vo>kommen, versteigert werden. — 6. Es werden auch schriftliche Offerte angenommen, die jedoch entweder our dcr Vers steigerimg, oder, wenn während der Licttations« Verhandlung, doch vor dem Abschlüsse der Lici-tation der Realität, für welche sie lauten/ der Verssllgerungs-Commission übergeben wuden müssen. — D,cse schriftlichen Offerte müssen im Wesentlichen verfaßt seyn, wie fclgi: Der Unterzeichnete bietet für das >n dem Verssei« geruligs^dltte vom (ist das Datum dcs Eoicles anzuführen) beschriebene Grundstück N. N. (ist oc.6 Grundstück gedör'g zu bezeichncli) .. st. . . kr. (m,t Worten) Wiener Wähiung Eon» ventions'Münze, und unterwirft sich allen Ll< citationsbedlngungen, welche vor dem Vegmne der Vcrsteigelung werden vo>g lesen werden.— Zugleich legt er »n den unten svecifizirten Münz« sorteii (Urkunden) das voigcschriebcnc Vad,um von zehn uom Hunden des Ausrufsprclscs be» Mit . . fi. . . kr. Wiener Wcihru,ig Cony. M^^e. _^ Vcncnnung des Wohnorts, Da» tum, Namen, Bcl>iamcn und Charakter des Anlncters. — Unterzeichnung zweier Zeugen für den Fall, als der Anbieter des Schreibens unkundlg ist, und derselbe daher semcm von einem der beiden Zeugen geschriebenen Nam-n das Krcuzzeich.'n beizufügen hat. Verzclchniß der Münzen oder Documenic. — Von Au» ßen: Anbot für das Grundstück N. N. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitation eröffnet werden. Ucberstclgt der in einem derselben gemachte An« bot dcn bei der mündlichen Versttlgerung erzielten Bcstbot, sc> wird dcr Offcrent sogleich als Bcstbieter >n das Licitations-Protocoll eingetragen und hienach behalidrlt wnden. — Sollte lin schriftl chcs Offert dens.lben Betrag enthalten, wclcker bei der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wU'de, so wird dem mündlichen Bestbietcc der Vorzug eingeräumt werden. Wofern mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen, das mündliche Anbot übersteigen» 909 den Bctrag lauten, wird von der Licitations-commisswn durch das Los entschieden werden, welcher Off rent als Beilbieter zu betrachten ftp — Gleich nach beendigter Versie.aerung wird denjenigen, die nlchl Mcistbieter geblieben sind, ihre Eaulwn zurück gestellt; jene des Meist-blerers aber zur Sicherheit der von ihm übernommenen Verbindlichkeiten zurück behalten und lm Fall.', als sclbe.n Barem gcle.stct wor> den »st, in der Zahlung der ersten Kauf'chll, llngsraie eingerechnet. Wenn ader der Me»st-bietcr vom Kaufe zurück treten, oder d»e ein« gegangenen Verbindlichkeiten mcht erfüllen würde, so wird dessen Caution acl ^raiium eingezogen. — L. Vom Tage der Uebergabe an treten die Kaufer ,« den vollen Genuß der ersteigerten Realitäten; hingegen Häken die« selben von diesem Tage angefangen auch alle darauf haftenden, von eben dxsem Tage an verfallenden Bürden und Steuern ohne Aus' nähme und Unterschied ihrer Entstehung zu tragen, ohne daß sie berechtiget wären, bei was immer für nach der Ucbergabe eintreten» den Ereignissen, (durch wclche die Lassen und oder desscn Werthund Ertrag vermmdert wird,) selbst »ncht rvegen Verletzung über die Hälfte oder aus einem sonstigen Nechtsncel cine Has-tung oder Ersah von dem verkaufenden Font/e anzusprechen, den einzigen indem nachstehen, den §. 9 bezeichneten Gcwahrle,stunasfall ausgenommen. — 9. Die fraglichen Realitäten werden mit allen denselben anklebenden Rechten und darauf haftenden Lasten nur so verkauft, w>e sie von dem allerhöchsten Aerar, und bezlchungs'relse von dem Ncllglonsfonde bisher besessen wurden, und da der Verkauf hmsichll.ch der eigentlichen Substanz in Pausch und Bogen erfolgt, so geschieht die Uebergabe ohne cu" Has.ung von Sstcl« gerung eröffnet, und können auch früher bei dem k. k. Krcisamte in Novereto und be» dem k. t. Rentamtr zu Trient e»ngescheu werden.— Innsbruck den 16. October »9/»2. —Von der k. k. Staatsgüter» Veraußerungs - Provmzlal-Eomm'fflon für Tirol und Vorarlberg. Joseph Dialer, k. k. Gub. und P'äsidml s Sccrctar. Ht2Nt- uno lanlllechtlichr Verlautbarlingen. Z. 1921. (2) Nr. 8990. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird anmit bekannt gemacht: (5'5 sey über das Gesuch der Filialkirche St. Peter zu Von-Iio, in der Pfarr Koschcnia, iil die ?lusfertlgung der Amortisations-Edicte, rlicksichtlich der angeblich in Verlust gerathenen, auf die obdesagte Filialkirche St. Peter lautenden krainisch-ständischen Aerarial-Obligation Nr. 1^35, ää«. 1. August 1733, pr. 50 st. a 3'/,^ gewilliget worden. Es haven demnach alle Jene, welche auf gedachte Obligation aus was immer sür einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weitcr.s Anlangen der heutigen Bittstellerinn, Filialkircye St. Pctcr, die odgedachte Obligation nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtct, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. — 3aibach am 22. November 1842. Aemtltttie 5?erl) „ Maurermaterialien . 160 ^ — ^ c) „ Zimmermannsarbcitcn 69 „ 16 „ cl) ^ Zimmermannsmateriale 181 „ 10 „ e) ,, Tischlerarbeit ... 33 .. 30 „ Y „ Schlosserarbeit... 39 ^ 10 „ l;) „ Glascrarbeit ... 6 „ 28 « li) ,, Hafnerarbcit ... 32 „ — ^ ^) ,, Anstrcichcrarbeit . . 17 „ 10 ,, Zus. auf das ganze Bauwerk .' 588"fll^^kr. ^ Jene, welche Lust tragen, einzelne Objecte oder auch das ganze Bauwerk zu erstehen, wer,c den zu der bevorstehenden Versteigerung cingee laden, jedoch vorläufig erinnert, daß sie vor dem Beginne der Licitation das vorgeschriebene 10 ^Vadium zu Handen der Licitations-Coln-mission zu erlegen haben. Uebrigens liegen die Bauacten, nämlich Plan, Vorausmaß und Devisen in der Sitticher Amtskanzlci Jeder, mann zur Einsicht bereit. — Vogt- und Patronatsherrschaft Sittich am 21. November 1642.