Amts- B latt zur Laibacher Zeitung. ^ 187. Samstag ven 23. Gctobev 18/»j. Vuderntal-Verlautbarungen. Z. 1557. (2) Nr. 26399. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat, im Einvernehmen mit dem k. k. General-Rechnungs-Directorium, mit dem Decrcte vom 20. August l.I., Z. 336Z3, anzuordnen befunden: daß bci Separat-Eilfahrten, so wie bci Extrapost-Fahrten mit dem Stundenpasse, jeder Postmeister das erforderliche Aerarial - Weg-, Kücken-Mauth- oderUebcrfahrtgeld dem Po-luuon mitzugeben, und letzterer beim Zurückreisn die Gebühr dem Weg-, Brücken-Mauth-oder ueberfahrt-Pächter gegen Bollete bar Mzuhandigen hat. Hiedurch findet es von der "leßfälligen Bestimmung der hierortiacn Circular - Verordnung vom 18. Mai 1ä39, Z. 10606, sein Abkommen. Diese gegenwärtige Bestimmung wird mit dem fernern Bedeuten zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß diese neue Vergüttmgsweise mit dem 1. November d. I. ins Leben treten wird. — Laibach am 5. October 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Lcmdcs, Gouverneur. ^arl Graf zu Welsperg, Rartenau l,nd Primör, Vice-Präsident.^< '<.. Friedrich Ritter u. Krclzberg, ^^^ k k. Gubel'liialvath. ^ ^558. (2) Nr^20330, Concurs - Ausschreibung. ^' . ^ In Folge hohen Studien-Hoscommiffioiis^' Aretes vom 27. Juli l.I., Z. 4836, wird "" die, an der Musterhauptsthule zu Laibach j?dlgte Zeichnungsgehilftnstelle, womit ein iMlcher Gehalt von Zweihundert Fünfzig gulden C. M. verbunden ist, ein neuerlicher incurs ausgeschrieben, welcher am 16. De-' cember 18^1 an den Normalhauptschulcn zu Wien, Grätz, Laibach, Klagcnfurt, Triest und Görz abgehalten werden wird. — Diejenigen, welche sich dieser Prüfung zu unterziehen beabsichtigen, haben sich am Vortage bei der betreffenden Normalschuldirection zu melden, und derselben ihre, an die k. k. illyrische Landesstelle gerichteten Gesuche, belegt mit den Zeugnissen über Alter, Stand, Religion, Moralität, Sprachen, Studien und sonstige Eigenschaften, zu überreichen, im Gesuche aber insbesondere anzuführen, ob sie der krainischen oder einer dieser verwandten slavischen Sprache kündig sind. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laidach am 9. October 1341. ThomaS Pauker, t. k. Gubermalsecrccar. Z. 1543. (2) aä Nr. 26969. Nr. 12396. Edict des k. k. inncrösterr. kü'st. Appellations- und Criminal - Obergcrichtes. — Bei dem k. k. Görzer Stadt- und Landrechte ist eine Raths-stclle mit dem sistemisirten Gehalte von I'IOO si. und dem Borrückungsrechle in die höhcrn Besoldungen von 1600 und 1800 fl. in Erledigung gekommen. Daher haben Icne, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sie sich mit dem Zeugnisse über die vollkommne Kenntniß ocr italienischen Sprache auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie ° mit einem Beamten des besagten Stadt - und Landrcchtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung in die Wiener Zeitungsblatter, durch ihre Vorstände bei dem Görzer Stadt- und Landrechte zu überreichen. — Klagenfurt den 7. October 1841. 858 -— Z. l55o. (3) Nr.23c,2a. Z. 1Z46. (3) aä Nr. 26969. No. 12338. Verlautbarung. Mit Elide des zweiten Schul »Semesters z8H! wird das vom Pnester Joseph Vallitsch crr,ch!ete StudelUcnstipendium, im dermaligen jährlichen Erlrage von ^c» fl. s. M , c^le^gl. L)Ie'n die höhern Besoldungen von 1600 und 1L00 st. in Erledigung gekommen. Daher haben Jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sie sich mit dem Zeugnisse über ihre Sprachkenntniß auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des besagten Stadt- und Lano-rechtes verwandt oder verschwägert seyen, oin« nen vier Wochen, vom Tage der ersten Mw> schaltung in die Wiener Zeitungsblatter, durch ihre Vorstände bei dem k. k. krainischen Stadt-und Landrechte zu Laibach zu überreichen. — Klagenfurt am 7. October 1841. G d i c t des k. k. innerSsterreichisch-küstenländischenAppellations- und Criminal - Obergerichtes. — Bei dem k. k. kärntnischen Stadt- und Land" rechte ist eine Nathsstclle mit dem systemisirten Gehalte von 2400 si. C. M. und dcm Vor-rncklmgsrechte in die HSHern Besoldungen von 1600 lmd 1800 si. in Erledigung gekommen. Daher haben jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, in Welchen sie zugleich ihre Sprachkenntniffe auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie nut einem Beamten des besagten Stadt« und Landrechtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der «sten Einschaltung dieses Edic-tes in die Wiener Zeitungsblättcr, durch ihre Vorstande bei dem k. k. kärntnischen Stadt- und Landrechte za überreichen. — Klagenfurt am 7. Octobee 1841. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 155^. (3) »äNr. 633l/XVI. Nr. 49t. Edict. Won dem Verwaltungsamte der Cameras hervfchaft Lack wird hiemit bekannt gemacht, daß am 28. October 1841 die Minuendo-Lin-tation ilbcr mehrere in Maurer-, Zimmermanns-, Tischler-, Schlosser-, Schmid-, Spengler-, Hafner-, Glaser- und Anstreicherarbeiten, dann' Maurer- und Zimmermannsmaterialien bestehende Bauherstellungen in dem, in der Stadt Lack gelegenen, dießherrschaftlichen Kanzleihaust, im veranschlagten Betrage pr. 1156 si.42^ kr..; M. M., in>r hiesigen Amtskanzlei Statt fin-^ den werde. — Hiezu werden vie Unternel)-> mungSlustigen nnt dem Beisatze eingeladen, daß die Licitationsbedingnisse, der Bauplan, da5 Borausmaß nebst der Baudevise täglich während den Amtsstundcn allhier eingesehen werden können, und daß insbcsondcrs jeder Unternehmungslustige ein Vadium von 10 A von dem Ausrufspreise der verschiedenen Arbeiten oder Lieferungen entweder bar oder in öffentlichen Staatsobligationen, nach dem letzten bekannten böchmäßigcn Curse berechnet, oder durch eine von der k. k. Laibacher Kammcrprocuratul. geprüfte und annehmbar befundene Bürg' schafts - Urkunde zu Handen der LicitatwnS-Commission einzulegen haben werde. - K "' Verwaltungsamt Lack am 5. October 19^' 859 I. 1555. (3) Nr. 12257/VI. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks-Verwal-tung zu Neustadt! wird bekannt gemacht, daß der Bezug der Verzchrungsstcuer und des Gemeindezuschlagcs von den nachbcnanntcn Steuerobjecten in dem unten angeführten Bezirke und dessen Hauptgemcinden auf das Verwaltungs-Iahr 1842 in doppelter Art, und zwar mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, oder ohne dieser Bedingung auf die drei Verwaltungsjahre 1842,1843 und 1844 verstcigerungswcise in Pacht auögeboten, und hicbcidaä gemischte Verfahren durch mündliche Anbote und schriftliche Offerte gewählt Werden wird. Die dießfallige mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach den Be- stimmungen der Currende des hohen k. k. illyr. Guberniums vom 20. Juni 1836, Z. 13933, verfaßten, mit dem 10 F Vadium belegten schriftlichen Offerte zu überreichen sind, wird an dem hier genannten Tage und Orte zur festgesetzten Zeit abgehalten werden, webei nur bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte bis zwölf Uhr Mittags versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjects, für welche sie lauten, von Außen versehen, bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Neustadt! übergeben werden muffen. Offerte, welche nach dem für die Einbringung schriftlicher Offerte festgesetzten Schlußtermine einlangen, so wie solche, welche anderswo als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, bleiben außer Berücksichtigung. Ausrufs preis für Für die Haupt- W^n-, Wcmmost-, ^.sch. ^ ^ Im Bezirke Bei der Am Obstmost - Ausjch, ^ Gemeinden ^chr. l 12 V, ^ Verzehr. ^ 12'/, ^ ^emein^n Steuer > G. Z, Steuer ! G. Z. ________________________________________si. lkrj fl. !kr^ st. >kr.z^lkrl Reifnitz k. k. Cameras 28. October Soderschitz Bezirks-Vcr» 1841 von 10 Reifnitz Niederdorf waltung zu bis 12 Uhr 5474 15 684 15 1636 53 204 37 Laserbach Neustadt! Vormittag z j Laschih _____________^ ! 8000si., sage achttausend Gulden C. M. Die mündlichen Licitanten habenden zehnten Theil des Ausrufspreistö vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen. — Uebngens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Camera!-Bezirks-Verwaltung, als auch bei dem k. k. Gefällenwach - Unterinspector in Gottschee in den gewöhnlichen Amtsstundcn. eingesehen werden. — K. K. Cameral-Bczkks-Verwaltung. — Neustadt! am 15. October 1841. ________^ Z. 1549. (3) Nr. 8674/VI. Kundmachung. Won der k. k. Camera!-Bezirks-Verwal-tung Laib ach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Vcrzehrungssteuer von bcn nachbenanntcn Steuerobjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Verwaltungsjahr 1842, jedoch unttr Vorbehalt ber wechselseitigen Vertragsaufkündung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahres, auch auf die Dauer eines weiteren Jahres unter der selchen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Aufkündung der ""trag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Verwaltungsjahres 1844, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser Aufkündung vcrstcigerungsweise in Pacht auögcboten, und die dießfallige mündliche Versteigerung, bn welcher auch die nach der hohen Gubcrnial-Currende vom 20. Juni 1836, Z. 13938, verfaßten und nnt dem Vadium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigcn nicht vorziehen, solche schon vor dcm Tage dcr mündlichen Versteigerung dcm k. k. Camera!- Bezirks-Vorsteher zu Laibach zu übergeben, an dem nachbenanntenTage und Ortewcrde avgchattc:; werden: 860 Ausrufspreis für «,'s,- die ^m Wem,Weinmost ^ Am . Beider und Maische, Fleisch Hauptgemeinde Bezirke dann Obstmost si. j kr." si. 1"kr7" Radmannsdorf 26. October k. k. Cameral- Kropp ^841 Bezirks - Ver- Stcinbüchel Vormittags waltung zuLai- Vi<^aun Radmannsdorf um bach im söge- 6183 — 2717 — Laufen. 10 Uhr nannten Tabak- Veloes amtsgebäude Feistritz am Schulplatzc _____ ^ , ! .. 5900 fl. Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise hab^n die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem 10procentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben muffen. — Uebrigens kön- nen die sämmtlichen Pachtbcdingnisse sowohl bei dieser Camera!-Bezirks-Verwaltung, als bei dem k. k. Gefallenwach - Unttrinspector 3" Krainburg eingesehen werden. — K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 15. October 1841. Z. 1559. (2) Nr. 149. G ymna sial - Kundmachung. Vermö'g der allerhöchsten Entschließungen vom 2. Jänner und 13. Februar 1827, des hohen Studien-Hof-Commiffions-Decretes vom 4. April 1827, Z, 1640, und des hohen Gu-bernial - Circulars vom 19. April 1827, Z. ^Vi498, darf Niemand als Privatlehrer der Gymnasial - Schüler anerkannt werden, der nicht mit einem dießfalligen Vefugnißzeugniffe versehen ist. Daher wird auch allen jenen Individuen, die ein solches Vefugnißzeugniß erhalten wollen, Nachstehendes bekannt gemacht: In Befolgung der eben gedachten höchsten und hohen Vorschriften wird die Prüfung mit den künftigen Lehrern der privatstudierenden Gymnasial-Schüler am 25. des k. M. November auf den Gymnasien zu Laibach und Klagenfurt abgehalten werden. Vor dieser Prüfung haben sich sämmtliche Candidate« bei den Präfccten der gedachten Gymnasien schriftlich zu melden und deutlich anzugeben, ob sie aus den Grammatical- oder Humanitats - Lchrgcgenstanden geprüft zu werden wünschen. Im ersten Falle werden sie sich über die im Inlande absolvirten philosophischen Studien, insbesondere über die Erzielnmqskunde, wie auch mit einem Zeugnisse über die Unbedenklichkeit ihrer Grundsätze und "bcr dle Moralität ihres Lebenswandels; im zweiten Falle aber noch überdieß mit den Zeugnissen über das Studium der Universal- und der österreichischen Staatengeschichte, der classischen Literatur, der griechischen Philologie und der Aesthetik auszuweisen haben. Sollten welche Candidate« ein Befugnißzeugniß, Gymnasial-Schüler privat unterrichten zu dürfen, schon vor sechs Jahren erhalten haben, so sind sie verpflichtet, falls sie den Unterricht fortsetzen wollen, sich einer neuen Prüfung zu unterziehen, weil ihr gedachtes Recht nach der verstrichenen sechsjährigen Periode erloschen ist. — In Ermanglung dcr Gymnasial-Studien-Direction der Provinz Illyrien, respective des Laibacher Gubernialgebietes. K. K. Gymnasialpräfectur zu Laibach den 15. October 1841. vermischte Verlautbarungen Z. >56o. (2) Nr. 3?6.9. Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß des am 27. Februar il^i zu Podgora bei PIa"ina, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Al,»ronung ver» siorbenen Kaischlers und Weinwilthcs MathiaS Faidiga, aus was immer für emem RcchtSgrunde cme Forderung zu stellen haben, haden am 2». November l. I. Vormittags 9 Uhr so gcwch h"' her zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend " machen, rriorigcnö sie sich o,e Folgen rcs §- "'" b. G. B. nur selbst beizumesscn hären würre"-Bezirl'Sgencht HsasberL am 2g. September ^^ 861 Nubernial- Verlautbarungen. H. 1571. Nr. 26517. Verlautbarung über Veränderungen in den ausschließenden Privilegien. — In den ausschließenden Privilegien sind folgende Veränderungen vorgefallen: 1) Haben Franz Mail, Franz Knescharck und I. A. Dirnböck rücksichtlich des ihnen am 26. August 1839 verliehenen zweijährigen Privilegiums auf die Erfindung einer neuen Triebkraft für Schisse, laut Vertrages vom 23. März 1841, den Johann B. Maust und den Stephan von Ditto« vics als Gesellschafter erklärt, und es wurde über Einschreiten der Erstern, dieses Privilegium auf die weitere Dauer eines, das ist des dritten Jahres verlängert. — 2) Hat Eduard Kurth das Eigenthum des ihm unterm 8. Mai 1840 auf ein Jahr verliehenen, und auf zwei Jahre verlängerten Privilegiums, auf eine Erfindung und Verbesserung in der Reinigung aller Arten von Wäsche, laut Abtretungsurkunde vom 29. August 1841 zur Hälfte an Franz Karis überlassen, und 3) hat Theresia Bellinger das Eigenthum des ihr unterm 7. Mai 1841, auf die Erfindung von Vor» und Regendächern für Wägen verliehenen einjährigen Privilegiums, laut Abtretungsurkunde vom 3. September 1841 an Joseph Maser überlassen. — Welches in Gemäßheit des aller, höchsten Patents vom 31. März 1832 zur all. gemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 14. October 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Earl Vrafzu Welsperg, Raitenau und Primör, V«ce» Präsident. Johann Freiherr v. Schlolßnigg, k. s. Gubernialrath. 8. 1670. (i) Nr. 26135. C «« r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. ^rläuterungln m Betreff der Stämpclpsiich-t'gkcit mchrertr be» den Finoelhaue'DlrlctlonlN ^kommenden singabtN, Ausfertlstungen Und Urkunden. — Mlt hoh,m Hofkanzl-i-Decr,te, ^o. l6. SevNmber i6äl, 3ahl 26668, wur. de in Betreff der Stämp lpfitchtigkeit mehre« *" bei den Fmdelhaus. Dämonen vorkom, wenden Emgaben, Ausfertigung,« und Ur< ^undtn, im Emuernehmlli mlt der hohen f. k. allgemeinen Hofkammer Folgendes bedeutet: ^- Gesuche um die Aufnahme emeS Findlinges ohne oder gegen die Entrichtung emer Taxe, Gesuche um Ueberkommung eims Findlinges m b«e Pstege, Gesuche um Aus» zahlung der Verpfiegsgebühren, und Gesuche um Zurückstellung drr Findlinge, sind vermöge des §.63 des Stampel> und Tax^esttzell fiampel« pfllchtlg -—Beschwerden derUellern oder Angehörigen der Findlinge über deren un« zweckmäßige Pfiege aber sind nach dem §. öi/ Zahl 2, desselben G«seyes, siampelfrei. — Die Interessen-Quittungen der Findel-Haus-Dirlction, die von der Findelhauetarz-lei ausgestellten Vorme rt sch ei n e und die Protocolle, welche mit den Pfieglpatteicn «regen unenta/ltlicher Uebernahme der sslndlin? ge aufgenommen werden, si"t> vermöge §§. Sä und Si, Zahl 6, dxses Gls tzks gleichfalls stampelfrei. — Auch den ärztlichen Zeugnissen für di, Findlinge vom Lande, wllche wegen Körpersschwäche ncht >n das Fir-.» delhauS gebracht werden könnln, kommt mlt Rücksicht auf den §. 9l, Zahl 3o des Stäm-pel» und Taxgesetzcs, ferner den Armuihs-zeugnissen für die Aeltern der Findlmge, nach demselben §., Zahl 29, und den Reversen, welche Pftegealtern bei der unentgellli, then Uebernahme von Fmdlmgen, gegen d>e Findelhaus «Direction ausstellen, m»t Rück, sicht auf den §. 8ä , die Stampelfreihe, t zu Statten. — Die Contract« ,n Betrlff dee von den Parteien in die Pflge übernommc» n«n Fmdlinge/ und dle Tauf« und Tod» tenschelne für Findlinge unterliegen aber nach dem Gestye dem Stämpel. — Dnß w»rd mit obgcnanntem hohen Hofkanzlei» Decrett zur aNgeme'nen K>, bewilligten, und laut grundbüch* lichem Certificate vom 7. December <34a vollzo« gcnen Pränotation des Ehevertragcs clclo, L.April ,607, pw. Sichersteliung des Erbrechtes auf die zur väterlichen Martin Pegan'schen Verlassenschaft gehörigen, der Herrschaft Senosetsch «ud Urb. Nr. 16 dienstbaren Viertelhube angebracht, worüber die Tagsahung auf den 9. Jänner 1L42, früh 9 Uhr angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Ort ihres Aufenthaltes unbekannt ist, und da sie aus den k. k. Erbländern abwesend seyn könnte», hat auf ihre Gefahr und Kosten die Klage ihrem bereits aufgestellten «Zurator Herrn Leopold Dollenz zugestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der allg. G. O- ausgeführt und entscdicoen werden wird. Sie werden daher durch dieses Güict zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zur rechten Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Ouratov ihre Rechts» behelfe an Handen zu lassen, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in die alle gelichtSordnungsmaßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zur ihrer Vertheidigung diensam finden würden, widrigenfalls sie sich Lie aus dieser Verabsäumung entstehenden Folgen seU'si heizumesscn haben werden. K. K. Bezirksgericht Senosctsch am 2. September 184». Z. 1542. (3) Nr. g22< Edict. Vor dem Bezirksgerichte W«lchfelberg haben alle jenc, welche an die Verlassenschaft cer am lH. August l. I. zu Resdertu ohne Testament verstor. benen Frau Ursula Dolmtscher, entweder als Erben oder als Gläubiger, undüberhaupt aus was immer für einem Nechcsgrunoe einen Anspruch zu machen gedenken, zur Anmeldung und Liquidirung desselben den 25. November l. I>, um 9 Uhr früh persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigens nach Verlauf dieser Zeit d«e Abhandlung uno Einantwortung an diejenigen, welche sich hiezu wtrden rechtlich ausgewciscn ha- / den, ohne writers erfolgen wird. Weichselberg den 29« September Ml- — 8ß3 — 3, N33. (3) Mit Allerhöchster Bewilligung. noch in diesem Jahre bei Dl. Coith's Sohn 6^ Comp. in Wien. zur Ziehung kommende Lotterie der großen Herrschaft LHOTTA - GENITSCHKO WA in Böhmen, wofui eine bare Ablösung von Guldens« »H»D» «> «^ N. W. ' angeboten wird, und der schönen Besitzung Meta - Hof bei Grätz in Steyermark, mit einer baren Ablösung von fi. ßs),ftM W. W., welcher Gewinn sich durch 1 Nebentreffer von 32st9 Action, , ,«" l^ im Nominalwerthe von fl. 4O,OOV W. W., auf den Betrag von Gulden I.OOyftshßV W.W. erhebt. Diese so auogezeichnete Ausspielung, deren Haupttreffer sich für jeden Sachkenner als ungemein werthvoll ausweisen, enthält W H^ Treffer, welche laut Spielplan gewin. fi.^M ^^ W. W. und bestehen m Treffern von ft. 200,000, 400,000, 42^00, 30,000, 31,000, 18,000, 12,500, 12,000 :c. ^le gelben Gratis-Gewinnst-Actien haben, laut Spielplan, für sich allein Gewinnste Von fl. 100,000, 30,000, 18,000, 12,500, 12,000 W- W. tt. Zusammen Gulden ^^l3)?3)(^(^ W. W. betragend. 864 Der geringste Treffer der gezogen werdenden gelben Gratis-Gew inn st-Ac tie n besieht in 20 fi. W. W.; auf eine solche reich dotirte gelbe Gratis-Gewinnst-Actie können demnach, im glücklichen Falle, nicht nur die großen Treffer von sondern auch außerdem eine bedeutende Anzahl der übrigen großen Gewinnsie fallen. Die gelben Gratis-Gewinnst-Actlen spielen, ohne Ausnahme, auch außerdem in der Hauptziehung, und demnach auf beide Realitäten-Treffer, wovon sie einen bestimmt gewinnen müssen, so wie auf alle übrigen Ge- winnste mit. Bei Abnahme und barer Bezahlung von 5 Actien auf einmal, wird eine gelbe Gratis - Gewinnst-Actie unentgeltlich verabfolgt. Die Actien dieser Lotterie sind zu einem billigst festgesetzten, und bis zur Ziehung unabänderlichen Preise bei dem gefertigten Handelsmanne in Laibach zu haben. Ferner sind daselbst interessante Compagnie-Spiele auf derlei Actien eröffnet, wobei man z. B. mit 2 si. auf 20 ordinäre und 4 Gratis-Actlen spielend, 22627 fi. C. M. gewinnen kann. Eben da werden auch alle Sorten k. k. österreichische und andere Staats-An-lehens-Lotterie-Obligationen, dann fürstlich Esterhazy'sche Lose, nach dem Wiener-Börsen-Course, verkauft und gekauft. Ioh. Ev. Wutscher. Z. »567. (,) ad Nr. »365. Edict. Von dem r. t- Bezirksgerichte Senoselsch rvird besannt gegeben: Gs scy über Einschreiten des Carl Plemrou von Großubelslu, pw. schul« dig« luo ft. c. 5. c., in den executive» Verlaus der, dem Matthäus Machortschizh gehörigen, zu LandoN «üb 6on5. Nr. 6 behausten, der Herrschaft Luegg sud Urb. Nr. 244 dienstbaren, und auf »766 fi. gerichtlich geschätzten halben Kaufrechtsbube ge» williget, und zu deren Ende seyen die Termine für den 2a. November, 20. December ,64» und 2». Jänner ,842, früh g Uhr mit dem Anhange in loco Landoll angeordnet, daß die Hubrealität nur bei der dritten Licitalion unter dem Schätz» lverth hintangeglden werden würde. Wozu Kaufiusiige, denen die Ginsicht des Schähungsprotocolls, derLicitationsbedingnisse und des Grundbuchsextractes jederzeit hier frei stehet, hiemil eingeladen werden. K. K. Bezirksgericht Senoselsch am 20. August 1S41. ________^_^ Z. ,564- (,) Nr. z5g5. Edict. Von lem k. k. Bezirksgerichte Egg ob Pod. vetfch wiro kund gemacht: Es seyen die zu, exe-cutivcn Versteigerung der, dem Franz Wisiak zu Lustthal gehörigen, dem Gute gleichen Namens «uk Urb. Nr. 42 dienstbaren, auf ,966 fl. 20 kl. bewendeten Halbhube. aus den «9. October, ,8. November uno 22. December l. I. anberaumt bervesenen, und mit Gdicte vom 5. v. M., 2. »,66, kundgemachten drei Tagsayungen, über An« suchen de2 Gxeculionsführers Lo,lnz Lentscheg, auf den »5. November und 23. December l. I., dann 27. Jänner «842, mit Beibehaltung der Stunden und des Ortes mit dem vorigen Anhan« ge übertragen. Egg am ,6. October «64». Z. «5?». <>) Nr. 4<>79' G 0 i c t. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird h"' mit kund gemacht: OK sey über Anlangen beS Andreas Truschilsch von Nicderdorf, wegen HlN schuldigen 74 fi. Io kr. c. «. c., in die executive Feilbietung der, dem Stephan SchnidcrschUsw von WesuNat gehörigen, dem Gute Thurnlacr sub Urb. Nr. 496 dienstbaren, gerichtlich auf 32» ft. Ha kr. geschätzten '/^ Hübe, und deS ebendeM' selben gehörigen, auf 25 ss. ? kr geschätzten fay* renden Vermögens gewilliget, und es werden hiezu der 22. November, der 22. December l. ^» und der 22. Jänner ,642, jedesmal früh 9 Uhr in loco Wcsullak mit dem Beisätze bcstlmm«, dah dieses Real. und Mobilarvermögcn be» rer ersten und zweiten Feilbietungstagsahung nur um die Schätzung oder darüber, be, der dritten av»l auch unter derselben Hinlangegeben wird. Der Grundbuchscxtract, das SchatzungSP" tocoN und die Licitalionsbedmgnlsse können tag"" hieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Haaöberg am »2. October «"