Imts - zur Laibacher Zeitung. Nr. 93. Donnerstag den Z. August 18^,7. Gubermal - Verlautbarungen. Z. i299. (3) Nr. i6l8l. C u r r e n d e dcs k. k. illyr. Guverniums. — Aller' höchste Bestimmungen in Betreff der heuer durchzuführenden früheren Militär« Entlassungen aus Anlaß dcs allerhöchst neuesten Capitulations - Patentes. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 12. April l. I. in Betreff der heuer durchzuführenden früheren Militär-Entlassung der aus den deutsch-slavischen Provinzen mit vierzehnjährig aer Capitulation gestellten Soldaten folgende Bestimmungen allergnadigst zu genehmigen gc-ruhet: 1) Die im Solarjahre l836, l837, l838. 1839 aus der Bevölkerung der deutsch, slavischen Provinzen auf eine vierzehnjährige Capitulation gestellten, oder freiwillig im eigenen Namen oder als Supplenten für militärisch conscridnte Unterthanen eingetretenen Soloa-ten, welche weder stillschweigend fortdiencn, noch sich reengagn-en lassen wollen, werden, falls nicht besondere Ereignisse es etwa unlhunlich machen, mit Ende October ,817 ihrer M>l'-tarpfticht mit Vorbehalt der ihnen gemäß der bestehenden Directive« obliegenden Landwchr-Berpssichtuug enthoben werden. — 2) Derselben Begünstigung haben sich zu erfreuen: ll. Jene, welche nach vollstrcckter erster Capitulation sich im eigenen Namen oder als Stellvertreter in den §. 1 bezeichneten vier I.ih-rcn auf eine weitere vierzehnjährige Dienstzeit reengagiren ließen. — d. Jene, welche sich im Laufe ihrer geschlichen oder vertragsmäßigen Capitulation auf eine weitere vierzehnjährige Dienstzeit im eigenen Namen oder als Sup-plcnten reengagircn ließen, jedoch ihre erste Capitulation in der bezeichneten Periode uollstreck-ten. — 6. Jene, welche sich im eigenen Namen aus Vorliebe für clncn anderen Trupp^körper Wegen bewilligter Uebersctzung dahin, w?acn Hcirathslictnz oder aus einem sonstigen Beweggründe, jedoch ohne Entgelt d:chdlc-Ntn einer Halden Capitulation verbindlich machten, wenn sie auf diese weitere Verpssickx tung biv Ente December ^8'z7 drei Jahre beenden.— c. Jene, w.lche gegen Entgelt des Aerals auf eine Halde Capitulation reengagirt wurden, in so fern sie auf diese Verdindlickkrit bis Ende December 1847 vler Jahre vollstrecken. — l. Jene, welche aus was immer für einem Beweggründe sich zum Nachdienen auf eine bestimmte Anzahl Jahre freiwillig her« bcigelasscn habrn, insofern dieselben bis Ende December ltt'l? auf 5iese weitere Verpfli.! turig die Hälfte vollstrecken. — ß. Jene, welche sich aus den unter <:. bemerkten Beweggründen freiwillig auf leb en s la ng reengagiren ließen, in so fern sie bis Ende December i8l7 im Ganten zwanzig Jahre und darüber dienen. — I,. Jene, welche gegen Entgelt des Aerars auf lebenslang eine Reengaguung eingegangen sind, in so fern sie bis Ende December 16t7 eine fü n s und z w a n z ig j ä hc rige ooer längere Dienstzeit vollstrecken. — i. Die in den Solurjahren 1832 und l835 l^xoNcic» gestellten Rekrutirungssiüchtlinge. — k. Jene, welche in den Solarjahren l8I> und 1835 als 3l) lN3t»nt.i2 losgesprochene Selbst-vc'rstümmler mit vierzehnjähriger Capitulation zum Militär gestellt wordin sind. — 1. Jene, welche wegen erwiesener absichtlichen Selbst« Verstümmlung zur lebenslänglichen Militär- 896 Dienstleistung velpsiichtct wurden, insofern di.s.'lbcn bis Ende Decemvir l84? füns und zwanzig Jahre oder darüber dienen. — «I. Jene, w.lche wegen erster Desertion zum Nacddicn/n einer halben Capitulation gesetzlich verpst'chtct sind, in so fern sie bis Enoe December' !8'l7 auf diese Verpflichtung vier Jahre oder darüber dienen. — n. Jene, denen weZen wiederholter Desercwn die (^pitu-lation abgenommen wurde, in so fern sie bis Ende December 18l8 fünf und zwanzig Jahre oder darüber dienen. — 3) Ausgenommen von dieser Begünstigung .der früheren Entlassung sind jene, welche während der Dienstzeit deren Abkürzung unter den vorstehenden Bedingungen zugestanden wnd, sich v;ö zur Wilk/am^it gegenwäl-tlger Verordnung auf en,e weiter« Dienstzeit rcengagiren ließen. — 4j AUe im §, l dann §. 2 ». diö «wschUch^ k. erwähn' ten l5ap/lulanlen, können schon derma/ a/s Stellvertreter, falls sie noch die hiezu erforderlichen Eigenschaften besitzen, mtt einer achtjährlg«« ^a« pitulationszcit reengagirt werden. — Iyre neue Dienstzeit Yat mit 1. November !6l7 zu beginnen. 5) Auch Untervfficiere, Gefle«ie und diesen letzteren gleichkommende Chargen, dann Tambours, Tlompeter und Hautboisten, deren vierzehnjährige Caviculation erst bis Ende December ly54 vollstrcckt s^yn würde, können im Falle ihrer vorzüglichen Brauchbarkeit schon dermalen als Stellvertreter reengaglrt werden. — Ihre neue Dienstzeit ,st »edoch erst vom i. November 1848 an zu zahlen.-6) Vorstehende Begünstigung der früheren Militär-Entlassung wird auch jenen Soldaten anderer Nanonalltal zugestanden, welche gegen eine vierzehnjährige (§apitulat«on freiwillig eingetreten oder ox otti-cio gestellt worden sind. — Tnese allerhoch-. sten Bestimmungen werden in Folge hohen " Hokkanzlei-Decretes vom 18. Juni 1547, Zahl 159l4, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laidach am 10. Juli 1847. In Ermanglung eines Gouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladinig, k. k. Gubernialrath. Z. 129«. (3) Nr. 1V529 Surrende des kaiscrl. königl. il lyrischen Gu- berniums. — Die Stampelpfiicht der bei Gericht mit Zeugen über mündliche letztwillige Anordnungen dritter Personen aufgenommenen Pro-tocolle betreffend. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mit dem Decrete vom 3. Februar l. I., Zahl 53219, entschieden, daß die Protocolle, welche bei Gericht in Gemaßheit des K. 586 allgemeinen bürgert. Gesetzbuches, mit Zeugen über mündliche letztwillige Anordnungen dritter Personen aufgenommen werden, nicht dem im §. 21 des Stampel - und Tax-gesetzes für Zeugnisse vorgeschriebenem Stampel, sondern dem gewöhnlichen Protocolls - Stampel von 15 kr., 10 kr. oder 3 kr. unterliegen, je nachdem das Gericht ein landesfürstliches Col-legial- oder Singulargericht, oder ein niä^t lan-desfürstliches Gericht ist, und daß die Aussagen der Testamentszeugen ohne Rücksicht auf den Umstand, ob diese Aussagen übereinstimmen oder nicht, so weit eö der Raum gestatter, in einem Protocol unter einem Stampel ausgenommen werden können, weil sich die Aufnahme der Testaments - Zeugenaussagen zu Pro-tocoll nur als ein gerichtlicher ?lct darstellt, welcher überhaupt zum Zwecke hat, entweder den Inhalt letztwilliger Anordnungen festzustellen, oder aber durch die widersprechenden Aussagen der Zeugen die nicht bestehende Rechts-kra'ftigkeit einer mündlichen letzten Anordnung zu eruircn. — Welches zu Folge anher gemachter Eröffnung der k. k vereinten steiermarkisch-illyrischen Cameral-Gefallen - Verwaltung vom 3 Juli l. I., Zahl «605, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 12. Juli 1847. In Ermanglung eines Gouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladinig, k. k. Gubcrnialrath. Z. 126U. (3) Nr. 15731. Surrende des kaiserl. königl. illyrischen Gu-berniums über verliehene Privile-gien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat am 25. Mai l. I-, im Sinne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien-Patentes vom 31. März 1832, die nachfolgenden Privilegien verliehen: — 1) Dem Jacob Fran; Heinrich Hemberger, Verwaltungö-Director, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 785, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Verbesserung eines Verfahrens, um die, sowohl bei den stabilen Dampfmaschinen, als auch bei den Locomotive» in den Dampfkesseln und deven Siederöhrcn sich bildende Bckrustung (Incrustation), rücksichtlich Ansez-zung des sogenannten Wasser- oder Kesselstei- 897 ms mit geringem Kostenaufwande auf eine leicht ausführbare Weise nicht nur zu verhindern, sondern gänzlich zu beseitigen, so wie auch den allenfalls vorhandenen Ansatz desselben zu vernichten. — 2) Dem Johann Gi-lardi, Handelsmann, wohnhaft in Wien, Ma-nahilf, Nr. 62, für die Dauer von einem Jahre auf die Endeckung einer Maschine, wodurch ^ein und derselbe Körper mit denselben Rädern sowohl zu Land als auch zu Wasser in .Bewegung gesetzt werden könne. — 3) Dem Carl Kühn, Handelsmann und Prwilegiums-Inhabcr, wohnhaft in Ulm, im Königreiche Würtembevg, derzeit in Wien, Wieden, Nr. 13 l, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung, Entdeckung und Verbesserung von Rcidfeuerzeugen, welche seyr bequem seyen, deren Zl'indmasse keinen Phosphor ehalte, und bei welchen die Entzündung nur aus einer hiezu eigens chemisch bereiteten Reibfläche geschehen könne wodurch jede Gefahr mit diesen Reib-fcuerzeugcn beseitiget sey. — 4) Dem Joseph Grillmeyer, Gelbgicßer, wohnhaft m Ottakrm nächst Wien, Nr. 204, fur die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, alle Gattungen von Wägen aus gezogenen Röhren vou Schmiedeisen und andern beliebigen Metallen, ohne die geringsten Holzbestandtheile zu erzeugen, welche nicht schwerer als die bisher erzeugten gewöhnlichen Wagen und dauerhafter scycn, übrigens auch bedeutend bllltger zu stehen kommen, — 5) Dem Bernard Edouard Cannlle Decker, Buchdrucker, wohnhaft in Colmar, Dcvartcmem Ober-Rhein in Frankreich, (durch j)i'. Horniker, Hof- und Gerichts - Advocat, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1116), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in dcr Construction der Kutschentritte, wonach dieselben durch die bloße Oeffnung des Kutschenschlages vorspringen, bei dessen Schließung sich wieder unter dem Wagen zusammenlegen, und t-ei jeder Art Wagen angewendet werden können. — 6) Dem S. Lucka, Handelsmann, wohnhaft «n Prag, Nr. C. '"^, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Ver-dcsscrung, das frisch gepreßte Rübööl zum Bremen durch ein chemisches Mittel auf die einfachste Art und in kurzer Zeit ganz rein von tMcr Farbe, geruch- und geschmacklos in der Art herzustellen, daß das so geläuterte Ocl beim Brennen ein schönes Licht verbreite. — 7) Dem Joseph Elfinger, bürgert. Apotheker, wohnhaft in Wien, neue Wieden, Nr. 484, und dem Emmanuel Vogl, k. k. akademischer Sta- tuar und Bandagist, wohnhaft in Wien, alt? Wieden, Nr. !4, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, aus 6nl.lI?6l^1i» alle Gattungen chirurgischer Instrumente und Bandagen zu verfertigen, welche alle andern bis jetzr bekannten an Dauer, Geschmeidigkeit und Billigkeit weit übertreffen. — 8) Dem Salomon Motz, wohnhaft in Prag, Nr. C. "^, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Er. sindung einer Preßmaschine zur Erzeugung aller Arten von Blumenlaub, welche den Vortheil darbiete, daß, wahrend bisher zur Verfertigung eines einzelnen Blattes: Holzblock, Hammer, Haueisen, Presse und körperliche Anstrengung erfordert wurden, durch diese Maschine acht bis zwölf Blätter auf einmal durchschnitten und gepreßt werden, daß das Blatt an Reinheit und Schönheit gewinne, daß in der kürzesten Zeit eine weit größere Menge, al5 nach dem früheren Verfahren erzeugt, und daß endlich eine Ersparung bezielt werde. — öaibach am Itt. Juli 1847. In Ermanglung eines Gouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladinig, k. k. Gubernialrath. Z. I2U1, (3) Nr. 5837. °ä Nr, 182U9. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude zu Trifail in Steyermark. — In Gcmäßheit des hohen Hofkommer-Präsidial-Decrttcs vom 17. d M., Z. 1394 ^ 1'., wird die Herstellung dcr Stationsgebäude zu Trifail in Steyermark, auf der südlichen Staatseisenbahnstrecke im Wege der öffentlichen <3oncurrenz durch Ucbcrreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen.— Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1) Es sind zu Trifail folgende Bauten herzustellen — ^. Ein Aufnahmsgebäude mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 2ttO58si. 34 kr. — Z. Ein Warenmagazin mit einem gleichen Kostenaufwande von 7540 fl. 18 kr. — ^ Ein Kohlenschupfen mit einem gkichen Kostenaufwande von 3315 si. 51 kr. — Zusammen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von3U914 fl. 46 kr. C. M. - 2) Die auf einem 15 kr. Etämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 23. August 1817 Mittags um 12 Uhr versiegelt und mit dcr Aufschrist: „Anbot zur Herstellung dcr Sta- 898 tionsbaulichkciten zu Trifail versehen", bei der k. k. General - Direction für die Staatöeisen-bahnen in Wien, in der Henngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3) Jedes Offert muß den Vor- und Zunamen dcö Offerenten und dle Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten und zwar sowohl mit Ziffern, als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkett zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Plane, Vorausmaßen, PreistabeUen, allgemeinen und besonderen Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. — Die gedachten Behelfe werden bei der Ge neral-Direction der Staatseifenbahncn zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8—2 Uhr, dann bei der k. k. Civil-Bauleitung zu Cllli zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten. — 5) Dem Offerte lst auch der Erlagschein über das beim k. k. Universal-Cameral-Zahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Pro-vinzial-Cameral-Zahlamte erlegte Vavmm mtt 5M von der nach Abzug d.es Percentennachlasseö sich ergebenden Bausumme beizuschließen. — Das Vadium kann übrigens im Baren oder in hlezu gesetzlich geeigneten österr. Staatspapicren nach dem Börscnwerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Ver-losungs-Anleihen von den Jahren, 1834 und 1839) bestehen. — Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschrci-bungen beigebracht werden, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und niederösterr. Kammcrprocu-ratur, oder einer Provinzial - Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen. — O) Die Entscheidung über die Concur-renz - Verhandlung wud von dem hohen Präsidium der k. k. allg. Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungöwürdigkeit dcö Offerenten erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium dcs angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einjchreiten frei steht, die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Va-dien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt werden. - Von der k. k. General-Direction für die Staatscisenbahncn. — Wien am 2tt. Juli 1847. Stadt- u. landrochtl. Verlautbarungen. Z. 1294. (3) Nr. U«05. Edict. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Gustav Grafen v. Aulrspcrg, k. k. Kämmerers, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlastnach dem am 25. Juni 1847 auf der Herrschaft Mokritz verstorbenen Herrn Niklas Grafen v. Aucrsperg, k. k. Kämmerer, die Tagsatzung auf den 23. August 1647 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-- und Landrechte bestimmt worden , bei wclcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 20. Juli 1847. Z7^ 293. (3) Nr. l;«57. Edict. Von dem k. k Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Anor. Gariup, Vormundes der m, Mathias Pousch'schen Kmder, in die öffentliche Feilbietung der verschiedenen Verlaß-Gegenstände, als: Haus-, Zimmer- und Kü-chencmrichtung, Wäsche,- Bettgewandcs, dann Heues-, Strohes-, Getreides-, Spcisevorräthe-, Viehes-, Futters-, Pferdegeschirres- und sonstiger Wirthschafts-Fahrnisse, so wie auch der Fechsung, gewilliget und zur Vornahme im Hause Nr. 65 in der Capuziner-Vorstadt, der 9. August l. I., und allenfalls die darauf folgenden Tage, jederzeit Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr bestimmt worden; wozu Kauflustige hiemit eingeladen werden. - Laibach am 20. Juli 1817. K99 Gubermal - Verlautbarungen. I. 1298. (3) Nr. 5892. «cl Nr. 18374. Kundmachn n g wegen Herstellung der Stationsgebäude zu Wernitz in Steyermark und zu Sagor in Krain. — In Gemäßheit des hohen Hofkammer-Präsidial-Erlasses vom 20. d. M., Z 1371 k ^., wird die Herstellung der Stationsgebäude zu Wern i tz in Steycrmark und zu Sagor in Krain auf der Staatseisenbahnstrcckc im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Neberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen. — Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1) Es sind folgende Bauten herzustellen: — Zu Wernitz ^. ein Aufnahmsgebäude mit einem beiläufig berechneten Kosten-aufwande von 18242 fl. 18 kr.; — Z. ein Kohlenschupfen, mit einem Kostenaufwande von 4893 st. 57 kr., zusammen mit einem beiläufigen Kostenaufwande von 24136 fl, 15 kr. — Zu Sagor: ^ ein Aufnahmsgrbä'ude sammt Wasserstauen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 27300 fl. 22 kr.; — Z einKoh-lenschupfcn sammt Eisendcpot, mit einem Kostenaufwande von 3761 st. 5 kr.; — (^. freistehende Aborte mit einem gleichen Aufwande von 492 st. 44 kr.; — O. besondere Erfordernisse, als: Röhrenlei-tungcn, Feuerauswurfscanäle, Drehscheiben, Kranichuntermauerung und die Einfriedung des Bahnhofes, mir einem gleichen Gesammtaufwande von 3997 fl. 56 kr , zusammen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 35552 st 7 kr. C. M. — 2) Die auf einem 15 kr. Stäm-pelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 23. August 1847 Mittags 12 Uhr versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung der Stationsbaulichkeiten zu (hier ist anzugeben, ob der Anbot auf die Errichtung beider Stationsgebäude Zu Wcrnitz und zu Sagor, oder nur auf das eine oder andere gerichtet ist) versehen, bei der k. k. General - Direction für die Staatseisen-bahncn in Wien, in der Henngasse Nr. 27 eingebracht werden. —^ 3) Jedes Offert muß den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten und zwar sowohl mit Ziffern, als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offercnt, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staats- (3. Amts-Sl. Nr. 95 v. 5. August 1647.) cisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vor-ausmaßen, Preistadcllen, allgemeinen und besonderen Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Ueberrcichung des Offertes unterschrieben habe. — Die gedachten Behelfe werden bei dcr General-Direction der Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstundcn von 8 — 2 Uhr, dann bei der k. k. Civil-Bauleitung zu C«lli zur Einsicht füc die Offercnten bereit gehalten. - 5) Dem Offerte ist auch dcr Erlagschein über das beim k. k. Universal-Camcral-Zahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Pro-vinzial-Camera!-Zahlamte erlegte Vadium mit 5^ von dcr nach Abzug des Perccntennachlasses sich ergebenden Bausummc beizuschließen. — Das Vadium kann übrigens im Baren oder in hlezu gesetzlich geeigneten österr. Staatspapieren nach dem Börsenwcrthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Vcr-losungs-Anleihen von den Jahren 1834 und 1839) bestehen. — Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem Sinne des S. 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen beigebracht werden, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und niederösterr. Kammerprocu-ratur, oder einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen. - 6) Die Entscheidung über die Concurrenz Verhandlung wild von dem hohen Präsidium der k. k. allg. Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und dcr Vcrtrauungswürdigkeit des Offerenten erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offe-rent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Verttag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten frei steht, die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Va-dien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt werden. - Von der k. k. General-Direction für die Staatscisenbahnen. — Wien am 24. Juli 1847. 2 9U0 Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 1320. (1) Nr. «592. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Armen von Kureschek, durch die k. k. Kammer-procuratur, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 23, März 1847 zu Kureschek verstorbenen Desizienten - Priester, Herrn Carl v. Gaunovich, die Tagsatzung auf den 13. September 1847, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechts-grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. ____Laibach am 24. Juli 1847.________ HemUiche Verlautbarungen. 3. 1^20 (2) Nr. 7629^066. Lici rations - Kundmachung. Von Hcite der k. k. Caineralbezirks-Verwaltung in Marburg wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Ertragniß der k. k. Weg- und Brückenmauth - Stationen Lan^schadrück«', Spielfeld, Peßnitzuach, Gratzerthor, Kärnlnerthor, Draurrücke und Draulhor für die Jahre i8^t8, l849 und 1850, und zwar entweder für alle dlese drei Jahre, oder für die Jahre lgl^ und i8i9, oder für daü Jahr 1848 allein, vom i November i347 angefangen im W'ge der wiederholten öffentliche», Versteigerung in Pacht gegeben >vir0. — Die Ausrufspreise sind, für: Landschadrücke .... 5906 fl, 38'/^ kr. Spl dl.ser Bezirks-Verwaltung am 5 6. August l847 Vormittags Slalt finden, dahcr die schriftlichen Offerte bis l6. August d. I. bci dersellien zu überreichen sind. —. Uee drill's können diese sieben Slationen entweder zusammen in ei«,em lZomplcxe, ooer in zwei Abtheilungen, nämlich Landschadrückc, Spirl- feld und Peßnitzbach in cinem Compl.xe für sich, dann der übrigen Marbuz-ger Mauthen ebenfalls in einem Comvlcxe für sich in Pacht genommen werden, — Sowohl m Betreff der Bestimmungen wegen der mündlichen un-d schriftlichln Offerte, als auch wegen der allgemeinen Pacht-bedingungcn, wird auf die im Amtsdl^tte zur Gratz.r Zeitung vom 5. Juli d. I., Nr. !06, enthaltene oicßfalligc Kundmachung hingewiesen. Auch können diese Bestimmungen und Bedingungen täglich Hieramts eingesehen werden. — K.K. Cameras Vez,rks-Verwaltung. Marburg am 23, Juli 1847. Z. "2, (2s" 3tI7^^ Licitatlons - Kundmachung. Von Seite der k. k. Camcral-BezirkäVer-waltung in Marburg wiro hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Erträgniß der k. k. Weg- und Brückenmauch'Stationen Sc. Joseph bei Windisch Fcistritz, Gonouitz, Hohen-egg, Sannbrücke und Franz im (Mier Kreise für die Jahre i948, luz9 und iü50, und zwar entweder für alle oiese drei Jahre, oder für die Jahre 1948 und l8'l9, oder für das Jahr iti48 allein, vom 1. November 1847 angefangen, im Wege der wiederholten öffentlichen Versteigerung in Pacht gegeben werden.— Der Ausruföpreiö beträgt für St. Joseph 6635 si. 26 kr.; Gonovitz 4975 fl. 12 kr.; Hohenlgq 3949 st. 25 kr.; Baunbrücke 15652 si, 53 'i^ kr.; Franz l53o8fl. »^ kr.^ zusammen 4675 > ft. ü '^ kr., — d. l. Gechs und vierziatausend si/benhunoert ein und fünfzig Gulden 3 '.^ kr. iz. M. — Diese Versteigerung wird bei dem r. k. Gefallen-H^uplamte in Cilli am 20, Augu!t ^847 Vormittag Stattfinden, daher die schriftlichen Offelte längstens bis l8. August iü'!7 bei diescr Bezirks-Verwaltung zu überreichen sind. — Sowohl in Betreff der Bestimmungen wegen der mündlichen und schriftlichen Offerte, als auch wegen der allgemeinen Pachtbedingun-gen, wiro aus die im Amtsblatte zur Gratzcr Zeltung vom 6. Juli !6'l7, Nro. l07 enthaltene dleßfä'Uige Kundmachung Hingewlesen. — Auch können diese Bestimmungen und Bedingungen taglich Hieramts eingesehen werden. — K. K. ^ameral'.Bezilrs-Verwalcung. Marburg am 22. Juli l847. Z. 1328. (2) '^ Nr. 5154^ Kundmachung Wegen Umpflasterung eines Theils des hiesigen Marienplatzes mit Kugelsteinen wird in Folge hohen Gubcrnial-Decretes vom 24. u.M., 901 Nr 14762, und löbl. Kreisamts ^ Intimation vom 30 v. M., Nr. 12764, am 11. d. M. Vormittags in der magistrallichen Rachsstube clne Minuendo-3icitation abgehalten werden. — Wovon die Unternehmungslustigen mit dem Bel-satze verständiget werden, daß die dießMgen Kosten auf den Betrag von 322 fl. 40 kr. ad-justirt worden sind, und daß die Baudemse nebst Licitationsbcdmgnissen bei dem hierortigen Expedite eingesehen werden kann. — Stadtmagistrat Laibach am 1, August 1847. ______ Z. 1307. (3) Nr. 5077. Kund m a ch u n g. In Folge hoher Gubernial - Verordnung vom 9. d. M., Nr. 15841, und löblicher Krcis-am'6-Intimation 6äo, 25. d. M., Nr. 12092, wird wegen Herstellung und Beschotterung der Straße von der Raanbrücke bis zu jener über den Kleingraben, am 24. August d. I. Vormittags von 9 — l2 Uhr in der magistratli-chcn Ätathsstube eine Minuendo-Üicitation abgehalten werden. — Hieuon werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze verständiget, daß sich die dicßMigen Gesammtkostcn nach den adzustirten Kostcnüberschlägen auf U43 si. 4 kr. belaufen, und daß die Baudevise nebst Licita-tlonsbedingniffen bei dem hierortigen Expedite eingesehen werden kann. — Stadtmagistrat Laibach am 28. Iull 1847. Z. 1331. (I) Nr. 1759. Edict. In Folge hoher Gubernial - Verordnung vom 11. Juni d. I., Z. 4497, und lö'dNcher Krciö-amts - Intimation vom 8. d. M., Nr. 5489, wird am 2l September l. I. früh von 9— 12 Uhr in der Amtskanzlei des k. k. Bezirks- Com-uiijsariats Senosetsch die Minuendo - Licitation über die bei dem Pfarrhofe zu Senosctsch bewilligten Herstellungen am Pfarrhofe und Wirthschaftsgebäuden abgehalten werden, und wobei sich die Maurerarbeiten auf . . ,97 ft. 52 kr. die Maurermaterialien auf . . 254 ,, 30 „ Steinmetzarbeit auf .... 174 „ 12 „ Zimmermannsarbeu auf ... 58 „ 3 „ Zimmermannsmaterialien auf . 157 „ 34 ., Tischlerarbeit nebst Anstrich . 137 „ 50 „ Schlofferarbcit auf . . . . 114 , 32 „ Schmidarbcit auf.....40 „ 8 „ und zene des Gußofens auf . 42 », 30 „ somit zusammen auf . . .1177 st. I I kr. belaufen. — Welches mit dem Bemerken bekannt gegebcn wird, daß die Licitationsbedingniffe, der Bauplan und Vorausmaß, dann Vaudevise Hieramts eingesehen werden können, übrigens beider Licitation selbstzur Einsicht bereit seyn werden, und daß 10L des Ausrufspreises als Vadium der Licitations - Commission zu erlegen seyn werden. — K. K. Bezirkscommissariat Senosetsch am 1. August 1847. Z. 1347. (1) 26 Nr. 63. Edict. Von der Wogtherrschaft Haasberg wird hie-mit bekannt gemacht, daß am 19. August d. I. von 9 bis 12 Uhr Vormittags in dieser Amtskanzlei die Minuendolicitation zur Hintangabe der mit dem hohen Gud. Decrete vom 9. d. M, Z. 10178, bewilligten Bauherstellungen an der Fi-lialkircbe St. Stephan zu Lipsein, wofür an Maurerarbeit .......28 si. 54 kr. an Maurermaterialien ... 18 ,. 50 „ „ Zimmermannsarbeit . . 57 „ 29 l, „ Zimmermannsmaterialien . 329 „ — „ „ Steinmetzarbcit .... 17 — „ „ Tischlerarbeit .... 18 „ ^» „ und an Schlosserarbeit . . . 10 „ — , Zusammen......479 st. 13 kr, veranschlagt sind, abgehalten werden wird. — Hiezu werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß der Plan und das Vor-auömaß hicramts täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Vogtherrschaft Haaöberg am 31. Juli 1848. Vermischte Verlautbarungen. Von dem k. k. Bezirksgerichte Reifmz wird allgemein kund qcmacht- Es sey über Ansuchen des ^enn M^lhäus Loger von Reifniz, (Zessiunär des Herrn ^ohmli, Koller von Ortcncgg, »n d^' erecun^e Feilble-w«q der,dem Thomas Marolt i,'on Sch'gmarlz, Haus-Nr.^5^ lieqenden, der Herrschet ONencqcl 5uk Urb. ^ol lsn zinsbaren Hofstatt sa-mn Zugehor, wegen schuldiq^l 75 fi. M. M. c. 5. « , gcwllliget, und zu deren «;ornabme drei Tagiatzungen, nämllch aus Len 26. August, 3o September und 2Ü. October l. I., jedesmal Bormittag um 9 Uhr in luc» ^chiqmariz mit dem Beisake angeordnet worden, daß obige Rea« lit^t ilur bei der 5len Feildieiungstagsatzung auch un--ter dem Schätzungswerthc pr. ^58 fi. 20 kr- hintan» gegeben werden ,vird. Der Grundduchbertratt, d^s ^chatzungsproto-coll und die ^i>il, anzumelden und zu liquidiren. Bezirksgelicht Krupp am 27. Juli l8«7. Z. ,30l. (2) Nr. 263l. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Egg und Kreut-berg wird hiemit bekannt gemacht: Es habe Johann Janeschitsch, als Besitzer der in Förtschach lie« genden, der Pfarrgült Mannsburg zul) Urb. Nr. 110'/2 dienstbaren Halbhube, die Klage aus Verjährt- und Erloschenerklarung der auf obiger Rcali-tät zu Gunsten des Primus Lukeschitsch mit dcm Schuldscheine c^a. et inlab. 22. März l80.; inta^ bulirten Forderung pr. »W si. vor diesem beuchte angebracht, worüber zur fummarischen Verhandlung dieser Rechtssache die Tagsatzung auf dcn 29. October d. I. Vormittag 9 llhr mit dcm Anhange des §. 18 der a. h. Entschließung vom l8. Octo^ ber IÜ45 anberaumt worden ist. Nachdem der Aufenthall des Geklagien und seiner Rechtsnachfolger diesem Gerichte unbekannt ist, und da sie uiellcicht aus den k- k. Erblanden abwesend seyn könnten , so hat man ihnen auf ihre Gefahr und Kosten der, Primus Sojer von Jauchen zum Oul»t<>,- ac! actuin bestellt, dessen die Geklagten mit dcm Anhange ver. ständige! weroen, daß sie zur anberaumten Tagsatzung so gewiß persönlich M erscheinen, oder bis-hin dem bestellten Kurator oder einem andern Vertreter ihre Rcchtsbehelfe zu ihrer Vertheidigung so gewiß mitzutheilen haben, widrigens sie "sich die Folgen ihrer Verabsaumung selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Krcutderg am 10. Juli 1847.