Cchrtftletumg: «»«Hansgasse Wr. 6. ttlntca Hz. tl, latiractta. ettt chst »!>«.- ! Tiizli» «Bit i. ta(< dsb U—11 ttjt e«m H »atm mit ijtüit , g»tf \ »aneaieU «o-rutoinsn; «|«: tcrlltf154rU:t ■afttatliaagea ntaunt Mt is«r»alniiij atgis «Miraln btOigst ff#-(liBUa * ' jjstr, «asatj«. •»I ttittrr;c(»a»tti aiAUJ. »U.I Jli*e «a»l- rn*nm e»cs H «ms it) en» Covttes atalM. 3».»00. S'tJtr QIIUTTO : Rathautgass« Wr S Titttlea «t »>, Intnaibon Vepig- »s-vn-q» Da-a K- »«st d«»°i«a I «ItTT'ijttEta . . . K l'M . ... K a io SamsatrtQ . . . • K 1Ü 80 gilt 4 1111 ntt S-SiM-a, n>» H->a» I Mva«ilil» . ... H I'-. . . K « -AalUjiäii« . ...«»— laajiWilj .... x U— 21h« *u«Ur& crtitca welchem Wochentage man dieS oder jenes litt. Am, Montag darf man nicht reisen, denn da würde mann leichl von allerlei Mißgeschick gelroifen werden, wiee man eS an diesem Tage ebenfalls unterlassen mösze. ein Zimmer zu kehren, weil damit auch alles Geltld hinweggefegt würde. Dienstag ist dn Aermel auSgestreck«, so heiratet man; ist der derr untere Teil zurückgeboge», so dars man sich auf Faunilienzuwachs gesaß« machen und liegt di»S Hemd gernan wie am Abend, so braucht man keine Ver-äiNderung zu befürchten. Auch kann man sein künftiges Schicksal »och au^s folgende Weife ergründen: Gerade vor dem Svchlasengehen läßt man ein Eiweiß in ein GlaS klaares Wasfer tropfen. In der Frühe kann man miiS den Formen leicht aui die Ereignisse des nach-stern Jahres schließen. So vergeht der Winter und bald senkt sich ausis das Land unserer treuen, nordischen Freunde neuuerdings der helle Sommertag, der kein Dunkel kennnt. __ A. M. Karlin. Wer Gemüse baut, Wtzt das Baterlllnd. j. Erderschütterung und Knall wurden bis 40 Kilometer hinter der Front wahrgenommen. Ein wirksam vorbereitetes und kraftvoll durchgeführtes Unternehmen nördlich von Reims ist gut gelungen. Wir brachten dem Feinde eine blutige Schlappe bei und machten über 800 Gefangene. 6. April. Der Artillerie.'amps an der ArtviS-front hat sich in den letzten Tagen bedeutend ge-steigert. Besonders von Angres bis zum Südufer der Scarp« lag gestern in mehreren Zeitwellen star-ke« Feuer aller Kaliber auf unseren Stellungen. Mehrfach vorstoßende englische Erkundungsableilun-gen wurden von unseren Grabenbesatzungen zurückgeschlagen. Auch an der Aisuesront kam e« im An-schlufse au unser gestern gemeldetes, in dem beab-sichtigten Umfange voll geglücktes Unternehmen bei Sapigneul »ördlich von Reims r» lebhaftem Feuer-kamps. Wir haben rort 15 Offiziere, ><27 Mann gefangen. 4 Maschinengewehre »nd 10 Minenwerser mil viel Munition erbeutet. Ein französischer Gegen« angrifs zwischen Sapigneul und La Neuville ist ab-gewiesen wo»de». Aus dem Westnser der Maas schwoll in den Mittagsstunde» vaS G-schiitzfeuer vorübergehend an. Klares Wetter sührte bei Tag und bei Nacht zu sehr reger Aufklärer- und Angriffs» tätigkeit der Flieger und zu zahlreichen Luflkämpfc». Ein bis Douai vorgedrungenes englisches Geschwader von 4 Flugzeugen wurde durch eine unserer Jagd-staffeln angegriffen »nd vernichtet. Alle 4 Flugzeuge blieben hinter unseren Linie». Oberleutnant Freiberr von Richlhofen hat dabei zwei als feinen 35. und 36. Gegner abgeschossen. Außerdem verlor der ,^eind acht Flugzeuge im Lustkampfe, zwei durch Abschuß von der Erde. Von uns werden drei Flugzeuge vermißt. Am südlichen Balkan Deutscher amtlicher Bericht. 4. April. Mazedonische gront. Geringe Gefechts-tätigkeit. Unsere Fliegergeschwader bewarsen Bahnhos Vertekop (südöstlich von Vodena) ausgiebig mit Bom-be». Dadurch entstandene Brände wurden durch Licht-bild festgelegt. 5. April. Aus der Eeroena Steua westlich von Mouaitir wurden den Franzosen einige ihnen aus den letzten Käwpfen verbliebene Gräben wieder ent-rissen. Dir Itädlruutmiomir. Die Öffentlichkeit hat sich in letzter Zeit viel mit der Autonomie der Kronländer beschäftig«. Nun finden wir im „Salzburger Volksblatt' eine bemerkenswerte Abhandlung über die Städteauto-uomie, die in gewisser Hinsicht ebensalls resorm-bedürftig ist. Wir stellen auch diese Frage hiermit zur allgemeinen Erörterung. Da die Länderautonomie in grundlegendem Zu-sammenhange mit der Autonomie der Städte steht, dürste die Erörterung der Frage, ob sich letztere be-währt hat, Anspruch aus allgemeines Interesse haben. Bekanntlich besitzen die autonomen Städte, als welche in erster Linie die Landeshauptstädte in Betracht kommen, eigene Statuten, während alle übrigen Ge» meinden Oesterreichs im wesentlichen gleichlautende Gemeindeordnungen haben, deren Inhalt durch das Reichs Gemeindegefetz als Rahmen Gesetz umschrieben ist. DaS wichtigste Recht der autonomen Städte bildet nebst einer gewissen Selbständigkeit ihrer Vermögens-Verwaltung das Privileg, daß deren Bürgermeister im Bereiche des Stadtgebietes die Funktion des Be-zirkshauptmannes ausübt. Diesen Bürgermeistern ob-liegt also nicht nur die Gemeindeverwaltung, sondern auch die Ausübung der Staatsgewalt, wie einer po-litische» Behörde erster Instanz (Bezirkshauptmann^ schast.) Während beim Bürgermeister einer autonomen Stadt Gemeinde- und StaatSagenden in einer Hand vereinigt sind, liegt bei der Länderautonomie eine Doppelregierung vor, indem die Landesregierung die Länderautonomie eine bedeutende Vermehrung der VerwaltungsauSlagen für jedes Kronland mit sich bringt, ist bei der Städteautonomie das gerade Gegenteil der Fall und daher schon auS ökonomischen Gründen deren Beibehaltung selbstverständlich. Außer-dem liegt es aber auf der Hand, daß die politische Verwaltung einer größeren Stadt schon an sich nach anderen leitenden Motiven zi, regeln ist, als jene Sie 3 von kleineren und insbesondere ländlichen Gemeinden. Da das Gebiet der Bezirkshauptmannfchasten stets eine mehr oder minder große Anzahl von Gerichts-bezirken umfaßt und daher sehr ausgedehnt ist, könnte auch seitens der BezirkShauptmannfchast den beson-deren Gesichtspunkten, von denen die Verwaltung einer Stadt sich leiten lassen muß, nicht jenes Maß von Ausmerksamkeit geschenkt werden, welches er-sorderlich ist, um eine zielbewußte Förderung deS Emporblühens von Städten zu verwirklichen. ES ist daher zweifellos, daß das Prinzip der Vereinigung von Staats- und Selbstverwaltung, wie es bei den autonomen Städten Oesterreichs zum Ausdrucke kommt, als eine glückliche Schvpsung zu bezeichnen ist. deren Beibehaltung auch für die Zukunft fortbestehen soll. Wenn dennoch die tatsächlichen Erfolge in ein-zelnen Fällen den berechtigten Erwartungen nicht voll entsprechen, so kann duS nicht aus das Prinzip, son-dorn nur auf die Träger desselben zurückgeführt werden. Die Träger der Amtsgewalt sind heule die ans dem Gemeinderate gewählten Bürgermeister. Dem Bürgermeister kommt eine doppelte Stellung zu. Einerseits ist derselbe daS vollziehende Organ für die vom Gemeinderate im eigenen Wirkungskreise ge» faßten Beschlüsse und daher von diesem abhängig. Andererseits ist derselbe in seiner Stellung als Be» zirkshanptmann deS Stadtgebietes bezüglich des ihm vom Staate übertragenen Wirkungskreises vom Gemeindeamte völlig unabhängig und nur der Staats-regierung unterstellt. ES taucht nun unwillkürlich die Frage auf, ob der Bürgermeister, welcher von der Gemeinderais-Mehrheit auf drei Jahre gewählt ist, auch faktisch die erforderlich: Unabhängigkeit besitzt, um sein Amt so verwalten zu können, wie eS ihm die poittiven ge-schlichen Bestimmungen der aus die Verfassung ab-gelegte Eid und seine eigene Ueberzeugung vorschrei-den. Diese Frage wird in der Praxis vielfach mit „nein* beantwortet. Will nämlich ein Bürgermeister Gedeihliches leisten »nd legt er Wert darauf, seine Stelle längere Zeit innehaben zu können, so mnß er sich aus eine Mehrheit im Gemeinderate stützen und dies kann er selbstverständlich nur dann, wenn er den einzelnen Mitgliedern dieser Mehrheit zu Willen ist. Die Mehrheit im Gemeinderate ist aber tatsich-lich wieder nichts anderes als eine politische Partei, welche sich eine gewisse Wähleranzahl gesichert hat, »nd die daher zufolge ihrer Macht in die Lage ver» setzt ist, in der Gemeinvestnbc bestimmenden Einfluß auszuüben Es wird also normalerweise überhaupt nur eine Persönlichkeit es znm Bürgermeister bringen können, welcher der herrschenden politischen Partei angehört und der gewählte Bürgermeister muß Par-teimann bleiben, wen» er diese Ehrenstelle länger als nur drei Jahre innehaben will. Hier liegt nun ein großes Bedenken! Wer würde zu behaupten wagen, daß die gerade Herr-schende Partei immer solche Männer in ihrer Mitte hat, welche die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, als Bürgermeister einer Stadt auftreten zu können ? Den-noch aber wird diese Partei, pochend aus die Macht, stets verlangen, daß der Bürgermeister aus ihren Kreisen hervorgeht. Es kann aber auch einmal der Fall eintreten, daß im Gemeinderate keine Persönlich-keil vorhanden ist, welche sich für den sreigewordenen Bürgermeisterposten eignet. Was dann? Die gegen-wärtigen Statuten schreiben vor, daß daS Stadtoderhaupt aus der Mitte deS Gemeinderate^ gewählt werden müsse. Hiedurch wird ein schwerer Fehler be-gangen, weil die Gemeinde« äte gezwungen sind, selbst gegen ihre Ueberzeugung einen Mann an "ie Spitze ceS Gemeinwesens zu berufen, obwohl vielleicht außer-halb des Gemeinderates sähigere Männer vorhanden wären. Nehmen wir aber an. es sei mitten im Ge-meinderate ein für den Bürgermeisterposten geeigneter Anwärter vorhanden, so bleibt noch immer die sehr wichtige weitere Frage offen, ob dieser Anwärter in-folge seine» Berufes oder seiner Stellung oder auS anderen Gründen auch die Möglichkeit besitzt, dieses Amt z» übernehmen. Wer in die Gemeindeverhält-nisse einer Stadt nur halbwegs Einblick besitz«, wird zugeben müssen, daß ein Bürgermeister, der seine Obliegenheiten ernst nimmt, mit der Ausübung dieses Amtes derartig in Anspruch genommen wird, daß ihm für die Führung eines eigenen Geschäftes oder Erwerbes keine Zeit mehr übrig bleibt. Daraus er» gibt sich, daß ein Bürgermeister entweder seine» Er-werb vernachlässigen muß oder die Geschäfte der Ge-meinte, eS wäre denn, daß er über eigenes, entsvre-chend großes Vermöge» versügt. Werden sich aber Männer der letzteren Art in kleineren Landeshauptstädten immer finden lassen? AuS diesen AuSsührun-gen ergibt sich mit zwingender Notwendigkeit, daß in Hinkunft die Stelle de« Bürgermeisters einer auto-nomen Stadt nicht mehr als Nebenbeschiistignng im «ß diese Möglichkeit der Bedarfsdeckung im giißten Umfange ausgenützt werden soll, wie auch seitens der Behörden die weitestgehende Unter-slützung zugesagt werden kann. JirSbe'oirdere wir» sür die Beförderung solcher VertragSkaitoffel in gleicher Weise Sorge getragen werden, wie für staatlich gelieferte und werden solche Kartoffel vo.i einer eventuellen Beschlagnahme sür andere Zweck? unbedingt ausgenommen. Die Slowenen melden sich Das Haupt, organ der slowenische., Bolkspanci t» Unterstete?, mark, die Marburger „Straza", stellt eine niedliche Liste slowenischer Forderungen aus: Unser aller ge-meiusames Interesse bleibe» nach wie vor die slo wenijche Universität und, da auf der Agramer Hoch schule auch die medizinische Fakultät ins Leben treten soll, die Reziprozität sür uns an derselbe». Unser aller gemeinsame Sache muß cS ferner sein, die Schaffung von höhere» slowenischen Handelsschulen in Trieft und Laibach u erlangen. WeiierS die Um gestattung der slowenischen Philharmonie in Laibach in ei» k. k. Konservatorium Diesbezüglich hätten wi. all« nötigen Behelfe bereits sichergestellt. Was uns slowenische Steirer anbelangt, ist es höchste Z«il, unsere Gymnasial- und Realschulforderungen in Ordnung zu bringen. Wir meinen hierbei daS Gymnasium in Eilli und Pettau und die Re lschule sowie die Lehrer- und Lehren,,uenbilduuz«^nstalte» in Mar-buig. F rner brauchen wir slowenische» Steirer auch noch Schule» sür daS landwirtschastlich« Leben und we>den die beiden in St. Georgen an der Südbahn nicht mehr genügen. Für den Ansang sind auch je eine niedere Handel«- und eine niedere Gewerbeschule nötig. Eine kroatische Einbrecherbande aus Fahnenflüchtigen. Durch Wochen hindurch war Agram infolge virler Einbrüche und Raubüberfällen in Angst und Schrecken versetzt. Etwa 20 Deserteure hatten sich zu einer Einbreche, bände zusammengeschlossen, die nun zum Teile verhafte» wurde. I« knapp drei Monaten hat dieselbe, wie das ..Agramer Tagblatt" berichtet, gegen 600 Delikte angehäuft und Waren aller Art im Werte von über 100.000 S erbeutet. Bald im Zivil, bald als Infanteristen, Ua> Deutle Macht Seite 5 tetojjijiei« oder sogar Offiziere verkleidet, in geheimer Perbindung mit Konfidenten und Helfershelfern, tauchten sie bald da. bald dsr: auf, verübten Dieb-stähle, Betrügereien, Einbrüche und Raubanjälle. und wären im gegebenen Falle auch vor Mordtaten nicht zurückgeschreckt. Verworfene Weiber und Dirnen waren »hre Vertrauten und Hehlerinnen, die ihnen Unter-schlupf gewährten und getreulich halfen, die Raub-I»eute loszubringen. Verbrechertum und Prostitution gepaart. Die Bande war schließlich über ganz Ungarn und Kroatien verbreitet und organisiert. Ent-scheidend war die Verhaftung de« falschen Oberleutnant» Simanovic im Hotel ..Jägerhorn" und seine» .Burschen" Jagust. Die Gesellschaft bildete mehrere Bande», die ein« eigene Gaunn spräche führten- Mit fauche» Namen und gestohlenen Urlaubsscheinen trieben sich die Gauner im Lande herum und entzogen sich derart allen Nachforschungen der Militär- und Ziv lbehörden. Als sie bei einem Diedstahl am Staats-bahnho'e den Koffer eines Oberleutnants erbeuteten, stand ihnen auch die Uniform eines Arlillerieober-leutnans zur Verfügung, die einer der verwegensten und gefährlichsten „Burschen" Simanovic anlegte. Sie wohnten monatelang in hiesigen Hotels und ließen die Beute ihrer Einbrüche durch allerlei Dir» neu verkaufe». Wohnte der „Oberleutnant" beispielsweise im Hotel, so war ein anderer der Gauner sein Bursche, ein dritter war als Dienstmann uniformiert uud brachte die gestohlenen Waren kosserwei'e in daS S~ otel oder schleppte sie wieder auf den Bahnhof. imanovic war der Posträuber Die Bande rüstete eigene „Militärpatrouillen" auS, welche auf dem Lande die „Requisitionen durchsithrieu." Kartsffelschalen als Seifenersatz. Die erfinderische Kraft der Not hat sich ln diesem Kriege schon vielfach bewährt. Viele Erfindungen sind Kin-der bei Zufalls. In der Zeit eines immer fühlbarer weidenden Seisenmaugel» empfiehlt die „Ostböhm. Presse" ihren Lesern einen Ersah, dessen Beschaffung nicht die geringsten Schwierigkeiten verursacht: Kar. tosselschalen. Man befeuchte die Hände und reibe die Kartoffelschalen zwischen den Handtellern. Der Er-solg soll ein erstiunlicher sein. Wie beim Gebrauch guier Seife, soll sich ein weicher, weißer Schaum bilden, der nicht nur den Schmutz wegnimmt, sondern sogar — man höre und staune! — die Haut weich und geschmeidig mach!. HrWnng der Anteröattsßeiträge Die bereit? gemeldete Erhöhung der Unterhalts-beitrage wird nunmehr durch eine kaiserliche Verordnung »erlautbart, die im gestrigen „Reichsgesetzblatt" enthalten ist. Die Erhöhung schwankt je nach dem Wohnsitz der Familie de» Eingerückten zwischen 10 und 25 Prozent und ist am höchsten in den Städten «nd Jndustrieorten. In Wien tritt beispielsweise eine Erhöhung von K 1 32 aus K L'65 »in. In diesen Orten wurde auch die Gleichstellung der Kinder unter acht Jahren mit den Erwachsenen verfügt. Neu ist ferner die Bestimmung, daß der staatliche Miet-zinsdeitrag der Exekution unter liegt. Bisher war die? bekanntlich nicht der Fall; durch die Ausnahme dieser Bestimmung soll der amtlichen Verlautbarung gemäß bewirkt werden, daß der als Mietzinsbeitrag gedachte Betrag auch tatsächlich dem Zwcck« derZinszahlung zugeführt wird. Nachstehend der Woitlaut der Kundmachuug: Durch eine im Reichsgesetzblatt kundgemachie kaiserliche Verordnung erfahren einige Bestimmungen de» UnierhaliSbeilragSgesetzeS eine Abänderung und ErgLnzung. In Hiukuufl erhalten die Frauen der Einge rücktle». je nach ihrem Wohnsitz, eine zwischen 10 und 2f> Prozent abgestufte Erhöhung ihres Unter-haltSbeitrage». sofern ihr allfällige» Nebeneinkommen nicht! eine gewisse Höhe überschreitet. Hiedurch soll ihre'Lebensführung und damit auch jene ihrer Kinder erleuchlerl und möglichst verhütet werden, daß sie sich solch«« Nebenbeschäftigungen widmen, die sie der Psleege .hrer Kinder »nd der Besorgung der häus> liche» Geschäfte gänzlich entziehen müßten. Zenen Parteien, welche auf Wohnu«gSmiete angerwiesen sind, wurde für die Angehörigen unter acht Jahre« bei gleichzeitiger Äußerkrastietzung der kaisnrlich?n Verordnung vom Jrhre 19IG der ihnen bish«r nur in einem Teilbetrag zukommende Unter« heltMbemag (UnterhaltSgebühr und Mietzinsbeitrag) aus idaS volle normale Ausmaß erhöht. Hieduichsoll dort., wo die Lebenswille! eine besondere Teuerung ersuhhren und das WohnungSbcsürfnis zumeist nur durchtz Miete befriedigt werden kann, wie in Städten und . Zudustrieorten, eine Eilcichterung deS Lebens unter.thal'eS geboten werden. Für diese Angehörigen wird sonach künftighin di« gleiche UnterhaltSgebühr und der gleiche Mietzinsbeitrag wie für die Ange-hörigen über acht Jahren erfolgt. Dagegen wurde an der UnterhaltSgebühr für Angehörige unter acht Jahren, die aus die Wohnung«-miete nicht angewiesen sind. daS sind jene, die — wie die» zumeist aus dem flachen Lande vorkommt — im eigenen Hause wohnen und unter der Teuerung nur in geringerem Maße leiden, nickt» geändert, diese Angehörigen beziehen daher die Unterhaltszebühr »ach wie vor nur in der halben Höhe de» für Angehörige über acht Jahre entfallenden normalen Ausmaßes. Eine weitere Berücksichtigung wird jenen A.ige-hörigen eineS Eingerückten — und zwar den Ange» hörigen unter wie jenen über acht Jahren — zuteil, die zwar auf die WohmingSmiete nicht angewiesen sind, weil sie im eige»>» Hause wohnen, jedoch für die aus letzterem grundbücherlich eingetragenen Schul-den derart hohe Linsen zu entrichten haben, daß diese nach Abrechnung dcS etwaigen Zin»er!rägnisse» dem ortsübliche» MietziuS für die von ihnen be-wohnten Räume mindestens gleichkomme». Solchen Angehörigen wird auch der Anspruch auf den Mietzinsbeitrag, jedoch mit der Eiuschiän-kung eingeräumt, daß Angehörige unter acht Jahren in diesem Falte nebst der halben UnterhaltSgebühr nur die Hälfte deS normalen Ausmaßes erhalten. Mit dieser Bestimmung, die in erster Linie den so-genannten Kleinhäuslern zugutekommt, wird einem besonder» aus dem Kreise der landwirtschaftlichen Be-völkeruug geäußerten Wunsche Rechnung getragen. Mit der neuen Verordnung wurde» schließlich zwei Uebelstände beseitigt, die sich im Lause deS Krie ges aus dem Gebiete de» UnterhaltSbeitragswesenS ergebe» hatten: Der Bezug eine» UnterhaltsdeitrageS bei gleichzeitigem G-nuß eines Nenteneinkommeus und die für die Wohnungsvermieter bisher bestandene rechtliche Unmöglichkeit, von den anspruchiberechlig-ten Angehörige» den Mietzinsbeitrag, obwohl er ihnen vom Staat nur bei vorhandener Verpfl chtung zur Zahlung eines Mietzinses zum Zwecke dieser Zahlung gewährt wird, im Falle der unterlassenen Mietzins-entrichtung zu erlangen. Dem ersteren llebelstande wurde dadurch abge-holsen, daß nach den nunmehrigen Bestimmungen ein Anspruch auf den UnterhaltSbeiirag nicht besteht oder dieser Anspruch erlischt, wenn ein Renteneinkommen in solcher Höhe vorhanden ist, daß der Unttihalt nicht mehr alS ,.esährdet erachtet werden kann. An-dererseitS wurde der Mietzinsbeitrag der Exekution und Sicherungsmaßregeln sreigegebe», t amit er seinem Zwecke, der Enliichiiftig de» Mietzinses, nicht ent-zogen werden kann. Um ihn jedoch gegen andere als MielzinSsor-derungen zu schützen und zu verhüten, daß die Miet-zinSbeiträge auch zur Begleichung bereit» augewach-sener Mietschulden herangezogen werden, wurde die Exekution auf den Mietzinebeitrag nur wegen deS Mietzinses und bloß insoweit zugelassen, al» dieser nach dem I. April 1917 säUig wird. Die auS der Verordnung sich ergebenden An-sprüche find in der bisher gebräuchlichen Weise an-zumelden. Die durch die kaiserliche Verordnung eiutrelende Besserstellung der Angehörigen der Eingerückte» dürfte einen jährlichen Mehraufwand von 400 Millionen Krone» »fordern NuchßanLkung Wvitz Wasch Rathaus « . (XXI ff 2 » » Rathaus flttifc 1 »♦ W?lUl ♦♦ gaste 1 Schrifttum. Eine neue Waffe des deutschen Ge» dankens. Die neue grvße Monatsschrift „Deutsch-laudS Erinnerung" (I. ß Lehmann» Verlag, Mün-(den, Preis deS Monatsheftes Mk. 1-50) weist in ihrem soeben «'ehieiulu» ersten Hest eine Einheitlich-keil und eine geistige Höhe vuf, welche hoffe» läßt, daß m t ihr der diKch den Krieg geweckte Erneucr» ungewiß« tn Verbindung Mit dem allenthalben er-stärkenden deutschen Gedanken tatsächlich das ersehnte Organ geschafft!« hat, daS unserem Volke die für die innere Gesundung u»d äußere Machtentwicklung erforderlichen Ziele und Wege weist. Ja diesem Heft kommt zunächst H. St. Chamberlaiu, der große Ger» ma.re, zum Wort niit einem grundlegenden Aufsatz »Deutsche Weltanschauung". der mil der ganzen Tiefe und Reife diele* Verehrer» de» deutschen Geiste» ge-schrie.e» ist. Von Heinrich Elaß folgt eine Abhandlung über «Deiusche Siaaiskuust*. die mit mancher schädlichen Begriffsverwirrung ans dem Gebiete der Politik aufräumt und den gewaltigen Unterschied zwi' schen einem Tagespoliliker und einem richtigen Staats' mann feststellt, welcher allen Anforderungen gerech wird, die man an einen solchen stellen muß. Der große Rassenhr>gieniker Geheimrat von Gruder deckt noch wenig bekannte, schwerwiegende Zusammenhängt zwischen Krieg und internationalem Kapital aus unv zieht daraus Richtung gebende Folgerungen für un-sere ganze künftige innere und äußere Politik. Dr. F. Lenz bringt AuSsühruigen über eine Erneuerung der Ethik, die berechtigtes Aussehen erregen werden und in denen er die Rasse als höchsten Zweck des Sein» undHindelnS nachweist. — Prosesfor Doktor Slählin in Erlangen endlich schafft die gedanklichen Grundlageu für die »ach dem Kriege auzugreifende ErziehungSreform in fo vorbildlicher und erschöpfen-der Art, daß Behörden, Eltern und Lehrer in glei-cher Weise davon überzeugt werden dürsten. Die Cchristleiiung (Dr. E Kühn) gibt ein knoppeS, klare» Bild der politischen Lage, in der die sie beeinflussen-den Mächte und ihre Beweggründe nachgewiesen werden. — AlleS in Allem ein Heft, das ein zukuns!»-volle» Programm bedeutet und eiueFülle neuer, be-freiender Gedanken birgt! Gelingt eS. die uachsol» geudeu auf der gleichen Höhe zu halten, ist mit „Deutschlands Erneuerung" etwa^geschassen, daS in seiner Art einzig ist. Gemüse ersetzt das Brot, also bauet Gemüse! Vermischtes. Gegen die Preistreiberei. Der abscheuliche» Preistreiberei, die auf allen Gebieten be-drohlich an Umfang gewonnen hat. wird durch neue gesetzliche Verfügungen an den Lt'b gerückt. Die Preistreiberei hat Formen angenommen, daß eS un-erläßlich schien, ihr wirksamer al« bisher entgegen-zutreten. Die neue Verordnung, die heute im Reich», gesetzblatte verlautbart wurde »nd die mit dem 15. April in Krast tritt, tst die Frucht langer Stu-dien und Vorberatungen mit berufenen Vertretern der Landwirtschaft, der Industrie, deS Handels und der Verbraucher. In Ergänzung srüherer Besinn-münzen erstreckt sich der Geltungsbereich der Ver-ordnung aus alle BedarsSgegenstände (bisher nur aus di« unentbehrlichen), die de» Lebentbedürsaisse« der Menschen und HauSliere dienen. »Die einschneidendsten Neuerungen betreffen die Erhöhung der Stra-je» für Preistreiber, deren strafbare Handlungen auch als Verbrechen gekennzeichnet werden können, die Erfassung neuer strafbarer Tatbestände und gründ-fätzliche Aenderungen bisheriger Strafbestimmnngen. Beispielsweise macht sich nicht nur der Preistreiber selbst straffällig, sondern auch der Abnehmer der Ware, der übermäßige Preise gewährt, auch derjenige, der beim Einkaus den gesorderlen Preis überbietet. Preistreiberei ist nach der Verordnung eine Ueber-tretung. sie wird aber nach einmaliger Bestrafung lind, wenn der unrechtmäßige Gewinn 2000 Klonen übersteigt, zum Vergehe» und. wenn die Tat öffent-liche Interessen besonders schwer gesährdet, zum Ver-brechen; neu ist endlich die gerichtliche BesUasung deS so außerordentlich schädliche» Kettenhandel«, der bisher nur politisch geahndet werden konnte. Die Verordnung setz! besondere Slrasverschärsungen fest: Bei Übertretungen Hast von vierzehn Tagen bis zn sechs Monaten, verbunden mit Geldstrafen bis zu 20.000 K; für Vergehen strenge Hjft von zwei Monaten bis zu zwei Jahren, womit Geldstrafe bis zu 200.000 K verbunden werden kann; für Ver-brechen schwerer Kerker von sechs Monaleu bis zu drei Jahren, womit Geldstrafen bis zn einer hÄlben Milliouvcrbunde» werden kann. Bei der Uebertre-tung und beim Vergehen treten auch die Rechtsfolgen des Betruges eilt, bei Verbrechen ist da» nach dem Strafgesetze schon jetzt der Fall. Wegen Verbrechens der Preistreiberei Verurteilte müssen entweder unter Polizeiaufsicht gestellt werden oder einen ZwangS' ausenthalt nehmen. Die Verordnung bestimmt ferner die Errichtung von Preisprüsungsstellen in jedem Landesgerichts- oder KreisgerichtSspungel, deren Gutachten die Gerichte in jed«m Falle von Preiswucher einzuholen veipflichtet sind; sie unierstehen einer im BolkSernähruugSamle zu bildenden Hauptpreisprü-tuugSkommisjion. Die Prüsungsstellen können auch Richtpreise festsetzen. Schließlich ergänzt die Berord-nung die Bestimmungen, nach welchen Gesichlsp.mk- Ct'.ie QiSUifikfi "(Wv- .5.4; J rrmmer 2s t.n Gitdstraftn zu bcmlsscn sind. Urteile wegen Ver-gehenS oder Berbrechrni der Preistreiberei müssen in Hinkunst in TageS- «der Wochenb'ättern und durch Anschlag in der Gemeinde auf Kosten deS Berur-teilten veröffentlicht werden. Papier und Wald. Der Papierbedarf der Welt verschlingt jährlich außerordentliche Mengen von Holzstoff, und in manchen Ländern ist daraus geradezu eine Gefahr für den Waldbestand erwach-sen. Insbesondere mußten sich die Vereinigte» Staa-teil »uS diesem Grunde endlich ;u einer gewissen Forstwirtschaft bequemen, da die Wälder des Westen» trotz Ihrer großen Ausdehnung zu schnell zusammen-schmolzen. Im „Tropenpflanzer- wird jetzt eine Schätzung mitgeteilt, nach der jährlich drei Milliarden Kilogramm Holz für die Papier Herstellung geopfert werden. Davon verschlingen die Zeitungen fast die Hälfte. Eine Milliarde kommt auf ansere Pa> pare und nur iine halbe Milliarde auf Bücher. Dazu müssen jährlich lu8 Millionen Äubikfuß Holz geschlagen worden. Es ist nun anSgerechnel worden, daß jährlich wenig wehr alfl der dritte Teil dieser Masse nachwächst. so daß der Waldreichlum der Erde bald einer völligen Vernichtung ausgesetzt sein würde. Diese Gefahr wird jedoch dadurch etwas ge-ring«, daß in* den Tropen die Wälder schneller nachwachsen als in dieser Rechnung angenommen ist, die auf die Schnelligkeit deS Wachstum in der ge> mäßigten Zone aufgebaut ist. Wie hoch i st die Atmosphäre der Erde? Die Lustschicht, die die Erde umgibt, geht allmählich in den von den leichtesten Gasen in äußer» ster Verdünnung erfüllten Weltenraum über. Trotz dem kann man von einer Höhengrenze der Erdatmosphäre reden, nämlich wenn man fragt, bis zu welcher Höhe das Vorhandensein der Luft nachge-wiesen werden kann. Lin Weg dazu, so führt In-gcnicur Boll im „Prometheus" aus, ist die $fob> achtuna der DüinmerungSerscheinungen. Bis in Höhen von 7d Kilometern Hai man Schichten der?ltmof-?HSren nachzewitsiN, i\i Noch Licht reflelilercn. Ant häufigsten hat man die Erdatmosphären mit Hilse der Nordlichter gemessen, »nd dabei hat sich herausgestellt, daß die niedrigsten Polarlichter nur einen Kilometer über der Erdoberfläche stehen, die höchsten (Beob-achtung von Paulfen) in 400 bis 500 Kilometer. Das Ausleuchtn von Sternschnuppen in der Lust-schicht der Erde ist ein dritter Weg zur Bcantwor-tung der Frage. Die äußersten Angaben sprechen da von' rund .'KW Kilometer. Einen vierten Weg hat der Astronom Boeddeker ausgezeigt: bei einer Mond-finsternis nahm die Monstrahlung vor dem Eintritt de« MondeS in den Erdschatten merklich ab, weil der Mond sich bereits im Schatten der irdischen Lust-hülle besand. Daraus konnte ermittelt werden, daß die Sonnenstrahlen bereits in mehr als 300 Kilometer Abstand von der Ec»oberfiäche zum Teil auf-gefangen werden. DaS größte GefchäftShauSder Welt Während Vcr tu Amerika geplante Ueber-Wolken-kratzcr vorläufig erst auf dem Papier besteht, ist nun-mchr daS größte Geschäftshaus der Welt, daS Wool-worthgebäude in Nrw-Dyrk, in allen seinen Räum-lichkeiten vermietet worden. Das Gebäude erreicht mit seiien 55 Stockwerken eine Höhe von 240 Meter. In dem Gebäude «rr>ch:en täglich 10.000 Personen ihre Arbeit in verschiedensten Berufen. Im Erdge-schoß befinden sich Barbierläden, ein Gasthaus sür 500 Personen und Kellergewölbe sür Stahlkammern, ein türkisches Bad und 13 große Geschäfte, die bis in daS erste Stockwerk reichen. Im nächsten Stock wei k befinden sich die Räume der Rcchtsauwälte und von da an bis zum Dach sind Kaufleute. Zur Be-leuchiung fämtlichrr Räume dienen &0.000 elektrische Lawpen. DaS Gebäude besitzt 28 Aufzüge. Es hat 3000 Türen und ebensoviel« Fenster, es wiegt ohn das Fundament 93.440 Tonnen, während für die Fuudamentierulig ein Gewicht von 250.000 Tonnen angegeben wird. Angriffe von Walfischen auf See-schiffen. Die italienische Sch ffahrtszeitschrist „Ma-rina mercantile Jtaliana* brachte, wie wir im „Pro-mothtuS" lesen, vor einiger Zeit eine Zusammen-fielluiig aller bekannt gewordene» Fälle, in denen ei» Waisisch ein Schiff angegriffen hat. So fiel im Jahre 1820 ein Walfisch übcr ein Walfangschiff her und brachte es in Kurzem zum Sinken, so daß einige Leute ertranken. Im Jahre 1875 griff ein Walfisch den Passogierdampser „Scylhia" der Cu» nard-Llnie an, wobei diesem eine Schraube abze-biochen wnrde. Der Fisch war dabei aber sch-ver vc'wundet worden, blieb bald hinter dem Dampfer auf der Oberstäche des Meere» liegen und wurde nachher tut aufgcfuudeu und nach dem nächsten Ha> feit elnaeschlrp^'. Dcrt stellte man fest, daß der rühre Recke 20 Meter lang war. ?er dänische Segler „Anna- wurde im Jahre 1894 d.irch einen Walfisch zum Kentern gebracht; die Mannschaft konnte im Rettnngsboot einen in der Nähe fahren-den Dampfer erreichen. Eb. 'V y y Y Y Y Y y Y y y y y y MATtTONIS ■ BESTES ALT8EWÄHR FAMILIEN SETRÄNK EINZI3 IN SEINER ANALYTISCHEN BESCHAFFENHEIT. m m Die Verzehrungssteuer-Einhebestelle Cilli befindet sich wieder G-ra"bengasse ILTr. T Postenleiter: Johann NussiufiUer. Weibliche Hilfskräfte für Sanitätsanstalten Im fr. u. k. Notresei vespitale in Cilli, Landwahrkaserne, weiden aufgenommen: a) 4 Manipulantinnen für den Kanzleidienst. Bedingung: Schöne und korrekte Handschrift, Kenntnis des Masehin-sehreibens und womöglich der Stenographie, lonatftgehait von 90—150 K; bei Gewährung ron Kost und Unterkunft ßO K. b) I Kochin. Honatsiohn 45 K. c) 5 Küchenmädchen und 13 Dienerinnen. Monatslohu 30 K. Köchin, KQchenmädchen und Dienerinnen erhalten die Verpflegung und Unterkunft in der Anstalt. — Sämtliche weibliche Kräfte müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei der Aufnahme werden die Witwen und Waisen nach gefallenen Militärpersonen, deren sonstige Eignung vorausgesetzt, bevorzugt. — Die Bewerberinnen um eina der \orbenannten Stellen baben sich am Mittwoch den II. April 1917 um 10 Uhr vormittags beim Spitalskommando, Land-wehrkasernc In Cilli, Kanzleigebäude, unter Vorlage der Zeugnisse und Dienstbotenböeher zu melden, wobei ihnen die weiteren Aufnahmsbedingungen bekanntgegeben werden. Weaizl Schramm, Kaiser Wilhelmstrasse Nr. 14 ■ Reichhaltiges Läget in Violinen, Gitarren, Zithern. Mandoliiien, Mund- und Ziehharmonikas, Viollnkästen nnd dergleichen Cilli Musikinstrumentenmacher Kaiser Wilhelmstrasse Nr. 14 Gin gut erhaltenes FAHRRAD Golkdlang-Lauten Bestandteile fOr sämtliche Musikinstrumente. Beste Violin- und Zithersaiten Ächtung ! Grösste Auswahl in Herren-, Damen- und Kinderschuhen. Militärschuhe stets ans Lager sowie Kriegsschuhe mit Holzsohlen nach Bestellung werden sofort ausgeführt. Nichtpassendes wird umgetauscht. 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Hlättcr zur Unterhaltung und Belehrung sür Hans und Familie. 5« «Vevtsckea «USasj»!" in LiTi. itl 14 Die „feu;«art" erschein: jentn oortr.i'. als uaentt»ettltch«vertage tar die i.'Ner ^tr. Itt I er "üentidjca Wacht". — ginteln ist „Die SiibBiarf nitfu l4«iti'ah, fuhr sie rascher fort: »Ich habe gelogen und betrogen wie Du. Meine Neigung gehört feit den Kindertagen einem Mittel-losen jungen Kaufmann, einem Angestellten von „Buschfeld". Meinen Eltern mußte diese Liebe ver-borgen bleiben. Sie konnten meine Wahl nicht billigen. Ich beschloß also, alle Bewerbungen um meine Hand zurückzuweisen, bis die Ehancen sür mich gün-stig ausfielen. So habe ich denn manchen HeiralS-antrag abgelehnt. Da kamst Du. Du warft mir melir wen als die anderen, und eS schmerzte mich, daß Du Dich zu einer Spekulation hergabst, wo eS sich um Dein LebenSglück handelte. Denn an Deine Liebe zu mir habe ich nicht einen Augenblick lang geglaubt. Liebe schaut anders aus . . . Nun dieses Mal bestanden die Eltern aus einem Verlöbnis. Ich war so töricht, ihren Wüns^en nachzugeben, mich leicht-sinnig mit dem Worte tröstend: verlobt ist noch nicht geheiratet. Du quälst mich nicht mit Zärtlichkeiten und ich bin Dir mit solchen nicht lästig gefallen. Alles in Allem spielten wir die Rolle des korrekten Brau'paares mit vornehmen Allüren recht wacker. Es wird Dir nach dem, was ich Dir mitteilte, nicht Wunder nehmen, daß ich den Jugendfreund und Ge liebten zuweilen noch sah. In allen Ehren natürlich: Wir trafen uns in einem Vorstadtgarten und fpra-chen uns gegenseitig Mut ein, wenn uns das Herz allzu schwer dünkte. Dort bekannte mir Herr — nun nennen wir ihn nach feinem Vornamen — „Ernst" eine Tollheit, einen dummen Streich, ?in lustiges Abenteuer, das leider sür die darin Betei-ligteu einen tragischen Ansgang nehmen sollte. Er verfolgte einst in einer stillen Vorstadtstraße zur Abendzeit ein junges Mädchen, er redete sie an. er belästigte sie." «Ah*, stieß Fred zornig hervor, „ich verstehe nicht recht, wie ein Mann sich vor Dir solcher Heldentat rühmen konnte!" Beate zuckte die Achseln. .Bleiben wir b'i der Sache", sprach sie er- regier als vorher. ..Hauptsache ist doch wohl, daß jene fatale Angelegenheit gebeichtet und von mir auch vergeben worden ist. Ernst traf also, nachdem die Dame sich ihm voll Angst entzogen hatte, indem sie in eine vorübcrsahrende Droschke sprang, einen Be-kannten, dem er sein mißglückte« Abenteuer erzählte. ..Das schöne Mädchen, welches soeben an mir vor-überfuhr?" examinierte der andere. „Warst Du denn toll? Das ist ja Frä'Uein von Versen, die Nichte des Schriftstellers B.rse«, gewesen. Ich habe oft mit ihr getanzt." „Halt!" rief Fred, indem er sich jäh erhob. „WaS bezweckst Du, — indem Du mir Dinge mit« teilst . . „Die einst großen Wert für Dich gehabt hätten", fiel sie ihm inS Wort, „jetzt aber Dich nur unnötig aufregen können. Bitte, höre weitn', ich habe Dir noch mehr zu bekennen. Also: Ernst beichtete mir diese Begebenheit sehr spät, es ist dieS erklärlich. Und aus diesem Grund« hörte ich auch viel zu spät von einer Unterredung, welche Dn mit Hern» von Versen in dem Borstadtgarten ha'test, in welchem ich Ernst zuweilen traf." „Wer hörte diese Unterredung?" fuhr Fred zornig auf. „Auch jener Schleicher, der Horcher, der Jntriguant?" „Willst Du nicht doch ein wenig Rücksicht aus sich nehmen?" fragte sie ernst. «Ja. ja', stieß er wild hervor. „Aber ich be-greife nicht, wie Du an solchem Menscken Interesse haben kannst, ich fasse eS nicht, daß jener — nun, sagen wir meinetwegen: unfreiwillige Zuhörer, sich nicht zu seinem Lauscherposten bekannte und durch ein offenes Geständnis seiner Begegnung mit Fräu« lein von Versen meine Zweifel zerstreute? Denn ich zweifelte an Hilda . . . Das wird Dir jener — Dein Freund nicht verschwiegen haben." „Bedenke", sagte Beate sanft, »daß Ernst ein noch unfertiger Charakter «nd ein durch viele Miß-erfolge im Leben ungerecht urteilender Mensch ist. Er sagte sich: Zu helfen ist hier nicht mehr. Und wenn ich denn, weil ich arm und in geringer Stel-lung bin. der Tochtcr des reichen StadtrateS Kranz-lauer nicht al« Bewerber nahen, als» glücklich werden darf, wie kommen Jene, die vom Schicksal ohnehin begünstigt sind, dazu, daß ihnen alle Wege geebnet werden? Mögen sie doch selbst sich mühen, damit ihnen der Erfolg wird." „Ich verstehe nicht recht--" flocht hier Fred ei«. Aber sie ließ ihn nicht ausreden. „Net«, Du magst e« nicht recht verstehen-, sagte sie mit heißen Wangen und zitternder Stimme, „wie Ich einen Mann lieb haben konnte, dessen Handtun gen und Charaktereigentümlichkeiten gerade nicht für ihn sprechen. Aber urteile in dieser Sache auch nicht zu schnell. Ich hofft, Du wirst Ernst noch kennen und schätzen lernen. Ich liebe ihn mit seinen Schwä» chen und Fehlern, nnd außerdem habe ich mehr als einen Beweis, dav er ei« tüchtiger Arbeiter, ein vor-züglicher Sohn und Bruder ist. Meine Zukunft erscheint mir also an seiner Seite gesichert. Ich werde jetzt, da eS zwischen mir und Dir klar geworden ist, meinen Willen auch bei den Eltern durchsetzen. Dieses ganze Bersteckspiel war auch nicht dazu angetan, die gnten Eigenschaften in Ernst zur Reise zu bringen. Hätte ich sester zu ihm gestanden, so wäre er auch in der von mir erwähnten Angelegenheit in anderer und edlerer Weise vorgegangen!" .DaS mag schon sein!" erlaubte sich Fred ein» zuschiebe». „Aber ich weiß nicht recht, was Deine Bekenntnis mir gegenüber sür einen Zweck hat. Je» densall« wolltest Du mir zu erkennen geben, daß Du in mir längst den Heuchler sahst, der Dir Treue versprochen hatte, und dessen Herz doch an Hilva Trenkhoff hing!" „Nein, das wollte ich nicht", erwiderte Beate ruhig. .Nur mich selbst wollte ich entlasten, denn ich habe in gleicher Weise gesehlt. Ich bin sogar nur au« Furcht vor den Kämpfen, die mir im elterlichen Haufe bevorstanden, zur Heuchlerin geworden, und Dein und mein Lebensglück hätte ich, indem ich Dich zum Manne nahm, gewissenlos vernichtet, wenn nicht die schrecklichen Ereignisse in Eurem Hause mir den Mut zum Handeln gegeben hätten. Du machst mich und Dich frei, Fred! Aber Du solltest es nichl des leidige« Geldes wegen tun, sondern aus inner-stet Ueberzeugung heraus. Nicht weil unsere Verhältnisse ungleiche geworden sind, müssen wir uns trennen, sondern weil wir uns nie innerlich verbnn-den gesühlt habe». Ich kanuie Deine Liebe schon, ehe die junge Frau Trenkhoff hier in der Gesell» schast erschien, Du weißt seit heute, daß ich von Liebe zu Dir nichts wußte. Aber e« will mir scheinen, als hätten wir nun auch aus dem Bekenntnis unserer Torheit herouS die Pflicht, uns ferner in Freund-schast verbunden zu bleiben. Und als Freundin rate ich Dir: halte noch sür eine Weile meine Hand fest, so lange wenigstens, bis der Boden, auf dem Du jetzt stehst, nicht mehr schwankt." „Warum?' fragte er betreten. „Ich biete ge-wiß meine Hand gern zu einem Freundschaftsbunde, aber — da wir nun einmal mit der Unwahrheit gebrocht« haben — warum im Zwange bleiben?" „Und Anton"fragte sie ernst. „Anlon", entgtgntte er rasch, „wäre der Letzte, der aus der Halbheit Vorteil ziehen »ollie." ;;fg E!!$ tö| «st Z« «">!' hat sie nun dringend. — „Ich will nur raten — und tirlfen . . „Ich weiß", schnitt er ihre Rede ab, „Du hoffst auf die Großmut Deines Vaters. Er soll cS mir ermöglichen, die Hirma „Hartenau" in alier Weise weiterzuführen. Darum wünschest Du, daß vorläufig AlleS beim Alte» bleibt. Ist ei> nicht so?" „Ja!" sagte sie bestimmt. „Du hast sür Anton und sür Deine kleinen Schwestern zu sorgen. Ich rechne aus Deinen Fleiß und aus Deine Tüchtigkeit. Wenn mein Vater Dir jetzt ein größeres Kapital aushändigt, wird Dir auch von anderer Seite Kiedit eröffnet werden. Auch Dein jetziger Chef wird Dich nicht fallen lassen, ich höre, er setzt große« Vertrauen in Dich. Nimm also unsere Hilfe an. Deine Freiheit bleibt Dir gesichert — Dn brauchst die Heimat nicht zu verlassen, und tas Glück kann in absehbarer Zeit sich wieder zu Dir wenden." „Ich danke Dir. Dn meinst cS gut!" rief er, ihr wie einem trcuen Kameraden die Hand schüttelnd. „Aber ich würde schuftig handeln, nähme ich Dein Anerbieten an. denn nicht einen Pfennig gewährte mir Dein Vater, wüßte er, wie e« mit uns Beiden steht. Nein, B?ate, wir wollen nicht m't der Un-Wahrheit aufgeräumt habe», um uns der Lüge wieder zuzugesellen! Ich nehme Dein Opfer nicht an. Ich werde mir selbst helfen, um wieder Achtung vor mir selbst zu erlangen. Unsere Firma läßt sich nur mil bedeutenden Mitteln halten. Ich mag nicht mit srem-dem Geld arbeiten, mag mich nicht unter die Vormundschaft dpi! Leuten begeben, die sehr «st Ursache halten,'über mein Tun und Lassen staunend die Ach-seln zu zucken. In der Hauptstadt ist mir eine vor-teilhafte Stellung angeboten worden, ich habe schon zugesagt, ohne Dich — meine Braut — um Deine Meinung zu sragen, denn ich war gewiß, auch Du würdest aus einer Verbindung nicht bestehen, die unter falschen Voraussetzungen geschloffen worden ist. Daß ich Anton mit meine, ist selbstverständlich. Und da auch unsere alte Wirtschafterin Änton nicht verlassen will, so werden wir unS in der Hauptstadt ein kleines Heim schaffen können, wie eS der armeBru-der sich schon immer gewünscht ha«. Meine kleinen Stiefschwestern habe ich ihrer Matter leider nich vorenthalten können. Frau Anita will die Kinder in ihre Obhut nehmen. Nach dem Tode meines Baters ist sie berechtigt, diesen Anspruch zu erheben. Gern hätte ich die Kleinen vor dem Einflüsse AnitaS be-»ahrt. Aber daS Gesetz ist auf ihrer Seite, und ich habe mich ihm zu sügen, besonders da ich meinen Stiefschwester» keinen Mamman bieten kann " „Und Frau Trenkhoff?" sagte Beate, voll Mit-leid in Freds schöne« Gesicht sehend, das in diesen letzten harten Wochen so kummervollen Ausdruck trug. , F«t* Trenkhoff wird gerettet werden!" antwortete Fred in überzeugtem Tone. „Ich sprach heut den Arzt. Er hofft, die Kranke durchzubringen. Du wirst diese frohe Kunde auch schon erhalten haben, liebe Beate. Du bist ja ein guter Engel an Frau Trenkhoff« Lag?r gewesen. Nimm auch dafiir meinen Dank, wie für so Vieles. was ich nicht auSsprechen kann. Ich habe Dir die Brautschast nicht leicht ge« macht. Du hattest sür meine Unruhe, sür meine Zer-sahrenheit und meine Launen stelS Nachsicht und Geduld." „O, bitte!" sagte sie. ihm freundlich zulächelnd. „Bitte, beschäme mich nicht! Auch sür Frau Trenk« hoff kann ich so wenig tun. Du aber . . ." iKonstyung folgt.) Anverzagt. Nur mutig stets vorwärts, o Brüder, wie groß auch der Feinde Zahl. Voll Zuversicht sroh ans daS Ziel geschaut, uns win- ket der Sieg einmal! Und liegen gleich Steine und Dornen viel auf dem schmale« Pfade der Pflicht, UnS grüßt, wenn die Höhe erklommen einst, des Friedens segnendes Licht. * In Bruderlieb uns umschlinget ein heiliges, »estes Band. Wir kämpfen Seite an Seite für unser gemein-sames Land. Und sinken erschöpft 'mal die Arme — nicht sinkt mit ihnen der Mut — Es weihet für seine Lieben wohl jeder gar freudig sein Blut. • Vergeblich die Feinde uns drohen mit Hunger, Elend und dta. neu echten Oesterreich er, deii schreckt nicht Eutbeh- rung, nicht Tod! Sie soleu uns nimmer beugen, sind sonst unsere Herzen auch weich — Wir bahnen den Weg ja zur Größe sür's künftige Oesterreich! Alma M. Karlin. Deutsche, unterstützet eure Schutzvereine durch die Verbreitung der von ihnen heraus-gegebenen Wirtschaftsgegenstände. Numm.i 88 Deutsche Kudmuliij betreffend die Meldung der Enthobenen Aus Grund der bestehenden wehr- und landsturmgesetzlicben Bestimmungen wird verlautbart: Zum Zwecke der Kontrolle haben lieb alle ron der Heranziehung zum Militärdienst Enthobenen sowohl österreichischer als ungarischer Staatsbürgerschaft sowie auch bosnisch-herzegowlnlscher Landesangehörlgkeit — sei es, dass sie auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, als Dienstpflichtige (des Heeres, der Kriegsmarine oder der Landwebi) oder als Landsturmpflichtige, als Gagisten, (Gagistenaspiranten) oder als Mannschaftspcisonen enthoben sind — nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen bei jener Gemeinde, in deren Bereiche sie die Tätigkeit ausüben oder den Sitz der Tätigkeit haben, sQr welche sie enthoben sind, soweit aber ein normaler Verkehr mit dieser Gemeinde mittelbar oder unmittelbar infolge der Kriegslage nicht möglich ist, bei der Gemeinde ihres gegenwärtigen Aufenthaltsortes zu melden. Die Meldung hat In der Zeit vom 10. bis 22. April 1917 vormittags zwischen 9 und 12 Uhr stattzufinden und unter Mitbringung sämtlicher in der Hand der Meldepflichtigen befindlichen Dokumente, sowohl Ober ihr Wehrpflicht Verhältnis (Dtkret Ober die Ernennung als Gagist oder Gagistenaspirant, Widmungskarte, Militär- oder Landwehrpass, Landsturm-pass, letztes Landsturmlegitimationsblatt u. s. w.) als auch Ober ihre Enthebung (Enthebungsschtin, eventuelle sonstige Bestätigung Ober den Bestand der Enthebung) zu erfolgen. Sie ist grundsätzlich von dem Enthobenen selbst zu erstatten und kann nur in besonders begründeten Ausnahmsfällen (Krankheit, berufliche Abwesenheit n. dgl.) und unbeschadet seiner persönlichen Verantwortlichkeit sowohl für die Erstattung der Meldung Überhaupt als auch für deren vollständige Wichtigkeit auch durch Stellvertreter (Angehörige, eventuell auch Dienst- oder Arbeitsgeber) geschehen. Ueber die vollzogene Meldung wird dem Meldepflichtigen eine gemeinde-amtliche Bescheinigung ausgestellt. Die Gemeinden sind ermächtigt, im Rahmen dieser Bestimmungen die näheren Anordnungen zu treffen, welche zur Regelung der Entgegennahme der Meldungen zwecks entsprechender Verzeichnung der Melde-Pflichtigen erforderlich sind. Ausgenommen von der Meldung bei der Gemeinde sind die Enthobenen folgender Gruppen, deren Kontrolle auf besonderem Wege durchgeführt wird : 1. die Angestellten — einschließlich der Arbeiter und der im Taglohne angestellten Personen — des Hofes, des Staates und der Länder; 2. die Personen, welche in den mit dem Erlasse dos k. u. k. Ministeriums Abt. 10, Nr. 229000 von 1916 beteilten Armeelieferungs-, Bergbau- und anderen einschlägigen Betrieben beschäftigt sind und darüber, dass der beireffende Betrieb unter diese Gruppe fällt, seitens der Betriebsleitung ausdrücklich in Kenntnis gesetzt werden; 3. die Angestellten der Eisenbahnen (Strasseubahaen nicht Inbegriffen) und der nachfolgend namentlich angeführten See- und Binnebschill'ahits-Unternehmungen: .Oesterreichischer Llojd*, .Austro-Americaua", Oesterreichische Schiffahrtsgesellschaft „Dalmatia*, Schiffsreeder .Tripkovich D.*, Oesterreichische Dampfschiffahits-Aktiengesellschafi .Ragusea*, K. u. See-sebiffahrts-Aktiengesellschaften „Adria", .Ungaro-Croata", .Levante* und .Atiautica*, ferner Erste k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrtsgesell schast, K.u. Fluss- und Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft, Süddeutsche Donau-Dampfst biffahrtsgesellschast und Ungarische Binnenschiffahrts-Aktiengesellschaft. Die Nichtbefolgung dieser Anordnungen wird nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften strenge bestraft. Die Enthebungen aller jener, welche innerhalb der obbezeichneten Frist der Meldepflicht nicht entsprochen haben, sind mit dem Ablaufe des letzten Tages dieser Frist ausser Kraft gesetzt. Die Betreffenden worden hiemit für den 30. April 1917 zum Militärdienst einberufen und machen sich im Falle der Nicbteinrückung des Vergehens oder Verbrechens der Nichtbefolgung eines MilitäreinberufungsbefehI»s schuldig. Auch diejenigen, deren Meldung infolge eines unüberwindlichen Hindernisses nicht erfolgt ist, sind zur Einrückung am 30. April 1917 ve rpflichtet. Sie können jedoch bei einwandfreiem Nachweise de» betreffenden H indernisses über besondere Bitte wieder zeitlich beurlaubt werden, falls ihire neuerliche Enthebung im öffentlichen Interesse notwendig erscheint umd die bezügliche Bitte von der in Betracht kommenden politischen Btezirksbehörde befürwortet wird. Stadtamt Cilli, am 5. April 1917. Der Bürgermeister: I)r. Heinrich v. Jabornegg. Wacht Die bei den Musterungen bis zu dem unten festgesetzten Einrückungs-termin zum Landsturmdienste mit der Waffe geeignet befundenen österreichischen und ungarischen Landsturmpflichttgen der Geburtsjahrgänge 1891 bis einschiiesslich 1872 haben, sofern sie nicht schon zum Dienste mit der Waffe herangezogen oder von diesem Dienste aus Rücksichten des öffentlichen Dienstes oder Interesses auf bestimmte oder unbestimmte Dauer enthoben worden sind, »ach Massgabe der unten angesetzten Termine einzurücken. Es haben sich bei dem in ihrem Landsturmlegitimationsblatte bezeichneten k. und k. Ergfinzungsbezrkskommando, beziehungsweise k. k. Land-wehr-(Kaiserschützen-)Ergänzungsbezirkskommando einzufinden: 1). die in den Jahren 1891, 1890,1889,1888, •1887, 1886, 1885, 1884, 1883, 1882, 1881, 1880, 1879 und 1878 Geborenen am 16. April 1917 und 2). die in den Jahren 1877, 1876, 1875, 1874, 1873 und 1872 Geborenen am 2. Mai 1917. Die bei Nachmusterungen nach den für die einzelnen oberwähnten Geburtsjahrgänge geltenden Einrückungsterminen geeignet Befundenen haben binnen 48 Stunden nach ihrer Musterung einzurücken. Für jene, die wegen vorübergehender Erkrankung erst zu einem Späteren als dem nach den obigen Bestimmungen für sie geltenden Termin einzurücken haben, gilt der hiefür bestimmte, aus dem Landsturmlegitimationsblatt zu entnehmende Termin. Die im Wege des freiwilligen Eintrittes in das gemeinsame Heer, die Kriegsmarine oder in die Landwehr auf Grund des Wehrgesetzes Assentierten der obgenannten Geburtsjahrgänge haben ebenfalls, je nachdem ob «ie in den obeu unter 1). oder 2). aufgezählten Jahren geboren sind, am 16. April, beziehungsweise 2. Mai 1917 einzurücken. Die Einrückungspflichtigen haben sich an dem für sie bestimmten Einrückungstige im allgemeinen bis spätestens 11 Uhr vormittag einzufinden. Etwaig« kleinere Ueberschreitungen dieser Stunde sind nur dann zulässig, wenn sie durch die Verkehrsverhältnisse begründet werden können. Falls das im Landsturmlegitimationsblatte bezeichnete k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando, beziehungsweise k.k. Landffehr-(Kaiserschfltzen)-Ergänzungsbezirkxkomraando inzwischen seinen Standort gewechselt haben sollte, können die an dieses gewiesenen Landsturmpflichtigen auch zu dem ihrem Aufenthaltsorte nächstgelegenen k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando, beziehungsweise k. k. Landwehr-(Kaiserschützen-)Ergänzungsbezirkskom-mando einrücken. Es liegt im Interesse eines jeden einrückenden Landsturmpflichtigen, ein Paar fester feldbrauchbarer Schuhe. Wollwäsche, nach Tunlichkeit schafwollene Fusslappen, mindestens zwei brauchbare Wäschegarnituren (bestehend aus je einem Hemd, einer Unterhose, einem Paar Fusslappen oder Socken, einem Handtuch und einem Taschentuch), dann ein Esszeug und ein Essgefäss, sowie Putzzeug mitzubringen. Die mitgebrachten Schuhe, dann die Wäsche werden — falls diese Sorten für die militärischen Zwecke als geeignet befunden worden — nach den ortsüblichen Preisen vergütet. Die von der Militärverwaltung gegen Entgelt übernommenen Sorten gehen in das Eigentum des Aerars Über. Auch empfiehlt es sich, Nahrungsmittel für den Tag des Eintreffens mitzubringen, wofür eine festgesetzte Vergütung geleistet wird. Das Landsturmlegitimationsblatt berechtigt bei der Einrückung zur freien Eisenbahnfahrt — Schnellzüge ausgenommen — und ist vor Antritt dieser Fahrt bei der Personen kassa der Ausgangsstation abstempeln zu lassen. Die Nichtbefolgung dieses Einberufungsbefehles wird nach den bestehenden Gesetzen strenge bestraft. Stadtamt Cilli, am 29. März 1917. Der Bürgermeistei : Dr. v. Jabornegg. Grösstes Spezialgeschäft Cillis in Fahrrädern und Nähmaschinen. Lagerin It'gtTPitilf r, Fahrräder von Aiieinvwu««fi «iMavepkMr: 120 K aufwärts. Grosse Reparaturwerkstätte. 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Cb. angeordnet, dass in den stabilen Militäranstalten weibliche Arbeitskräfte als Ersatz für mannliche Kräfte aufgenommen werden. Das k. u. k. Garnisonsspital Nr. 9 in Cilli benötigt folgende Personen : 12 Ordinationsschreiberinnen (Komptori-stinnen) und 50 sonstiges weibliches Dienstpersonal für den Hausdienst. Die Gebühren für die Ersteren sind bereits festgesetzt, für die Letzteren wird der Taglobn von der Militärkommandointendanz in Graz noch nachträglich bestimmt werden. Unter den Bewerberinnen haben in erster Linie die Witwen ind Waisen aktiver Militärpersonen, dann sonstige Kriegswi wen und Waisen den Vorzug. Die näheren Aufnahmsbedingungen worden in der Verwaltungskommission des Garnisonsspitales Nr. 9, Rathausgasse 5, 2. Stock, zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags bekanntgegeben. Stadtamt Cilli, am „'9. März 1917. Der Bürgermeister: Dr. Heinrich v. Jabornegg. Rarität Ungarische Krönung» - Briefmarken nnr «inen Tag im Knrs. 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