zur Laibacher Zeitung._______ Nr. 30. Dinstag den 6. Juli 18Ü7. Guvernial > Verlautbarungen. 3. IW5. ^) Nr. 14361. Verlautbarung. Womit die Festsetzung eines p c-remptorischen P^aclusiv-Term ins zur Einziehung der Banknoten der drei ersten alteren Formen in Erinnerung gebracht wird. — In Folge hohen Hof-kammer-Präsidial-Erlasses vom 1U. Juni l. I>, Zahl 4833 l. ?., wird der Inhalt des Guben'ial - Circulars vom 7. August 1845, Zahl i!>192, über die Festsetzung eines perem-ptorischen Präclusw-Termins zur Einziehung dcr Banknoten der drei ersten älteren Formen in Erinnerung gebracht, wie folgt: — „Seine k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Juli 1845 der prioilegirten osterrelchlschen Nanonalbank zur gänzlichen Ein- drei ersten alleren Formen, nämlich: vom 1. Juli 1816, vom 23. ^"^ ^5, und vom i) December 1833, u"d "^n.l - 'U"^" ^34 einen peremptory schen Placlunv-Termin von drel Jahren in der Art zu bew U.gen g,,,^^ ^. ^^.^ g,„den Bekanntmachung der Bank-Direction die Umwertung d.eser älteren Banknoten gegen dankmap.gc ^lbermünze, oder aeaen dermal im Umlaufe bchndlicht Banknote? e „ Form nur mehr bis zum 31. Auaust «^ unmittelbar bei der Bank-Dnectioa Rtatt /n den kann, und vom I. September 1848 an-gefangen, jede weitere Einlösung solcher älterer Banknoten fur immer aufzuhören hat" ^ „Die Inhaber solcher Banknoten werden dem nach aufgefordert, die Umwechslung derselben in der festgeletzten Frist um so gewisser zu bewirken , als sie mit dem Ablaufe dieser KM von der privilegirten österreichischen National- bank unbedingt zurückgewiesen werden." — Laibach am 17. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Dr. Georg Mathias Sporcr, k k. Gubernialrath. Bekanntmachun g Nachdem Se. k. k. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Juli 1845 geruht haben, der privilegirten österreichischen Nationalbank zur gänzlichen Einzichung sämmtlicher Banknoten der drei ersten alteren Formen einen percmptorischcn Präclusw-Termin ln der Art zu ertheilen, daß nach dem 31. August 1848 jede weitere Einlösung, solcher alterer Noten für immer aufzuhören hat, so wird, hiermit allgemein bekannt gemacht, daß dieselben von nun an und bis einschließig 31. August 1848 nur in Wien und unmittelbar bei der Bank-Direction übernommen werden, wogegen deren Betrag bei der Bank-Cassc, nach Wahl des Elgenthümers, entweder in bankmäßiger Tiloer-münze, oder in jener Gattung von Banknoten erfolgt werden wird, welche sich zur Zeit dcr Umwechslung im Umlaufe befinden. — Diese zur gänzlichen Einziehung bestimmten Banknoten werden hiemit zugleich nach allen Kategorien näher bezeichnet, nämlich: Banknoten der l, ursprünglichen Form, bei denen der letzte Umtausch-Termin auf den 30. Juni 1831 festges.tzt war: Zu 5 si und zu U> si.: mit dem Datum 1. Juli 181N; —ausgegeben laut Regklungs - Circulare vom 2N. Juni 181«; einberufen mittelst dcr Kundmachung vom 2U. Mal 1828. — Zu 25 st. und zu 5<» si. : mit dem Datum 1. Juli 1816; — ausgegeben 710 laut Regierungs l Circulare vom 2ft Juni 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom I. Juni 1829. — Zu 100 fl.: mit dem Datum l. Juli 1816; — ausgegeben laut Regierungs» Circulare vom 28. August 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom 1. Juni 1829. — Zu 500 fl. und zu 1000 st.: mit dem Datum I. Juli 1816; — ausgegeben laut Regierungs - Circulare vom 28. August 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom 16. December 1830. — Banknoten der II. Form (sogenannte d ov ve l fär b i g e), bei denen der letze Umtausch-Termin auf den 30. Juni 18 l3 bestimmt war: Zu 5, 10, 25, 50, 100, 500 und 1000 st., alle mit dem Datum 23. Juni 18>5, und hiervon jene zu 5 und 10 si,, ausgegeben laut Regierungs-Circulare vom 16. Juni 1828, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 20. Mai 1839; jene zu 25, 50 und 100 si., ausgegeben laut Regierungs - Circulare vom 15. Juni 1829, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841; endlich jene zu 500 und 1000 st., ausgegeben laut Regierungs-Circulare vom 20. December 1830, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841. — Banknoten der III. Form, für welche der letzte Umtausch-Termin auf den 30, September 1843 festgesetzt war: Zu 5 si. mit dem Datum 9. December 1833; dann zu IU st. mit dem Datum 8. December 1834; beide Kategorien ausgegeben laut Regierungs-Circulare vom 16. Juni 1839, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841. — Nach dem 31. August 1648 kann eine Umwcchslung der vorstehenden Gat^ tungen von Banknoten in keiner Weise mehr Statt finden. — Wien am 31. Juli 1845. Carl Freiherr von Leder er, Bank-Gouverneur. Daniel Bernhard Freiherr v. Eskeles, Bank - Director. Z. 1098. (2) Nr. 14053. C u r r e n d e des kaiserl. königl. illyrischen Gu-berniums. — Verfahren über Klagen, welchegegen mehrere Beklagte gerichtet sin d. — Seine k. k. Majestät haben in Beziehung auf das Verfahren über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Februar d. I. folgende Allerhöchste Bestimmungen zu erlassen geruhet: 1) Wenn von mehreren Beklagten, welche nach ihnen zugestellter Klage keinen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten, an welchen die weitern gerichtlichen Verordnungen zugestellt werden sollen, namhaft gemacht haben, zwar nicht der in der Klage zuerst Genannte, wohl aber Einer oder Mehrere der spater Genannten. Rede und Antwort geben, so sind die weiteren gerichtlichen Verordnungen nicht an den Erstbeklagten, sondern an denjenigen, welcher Rede und Antwort gegeben hat, oder wenn Mehrere gemeinschaftlich Rede und Antwort geben, an den in der Klage Erstgenannten unter denselben zuzustellen. — In Bescheiden über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, sind daher die Beklagten mit der Androhung zur Bestellung eines gemeinschaftlichen Bevollmächtigten nach den Vorschriften der Gerichtsordnung anzuweisen, daß im Falle der Unterlassung die Zustellung der wei-term gerichtlichen Verordnungen an den in der Klage zuerst Genannten, oder wenn nicht dieser, wohl aber Einer oder Mehrere der spater Genannten Rede und Antwort geben würden, nach den obenangeführten Bestimmungen erfolgen werde. — 2) Im Appellations- und Nevlsionszuge sind auch jene Streitgenossen als Appellanten oder Revidenten anzusehen, welche sich in erster Instanz nicht Vertheidiger haben, von welchen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen angenommen werden muß, daß sie demjenigen bei-getreten seyen, welcher Rede und Antwort gegeben hat, vorausgesetzt, daß die Appellation oder Revision einen Gegenstand von gemein« schaftlichem Interesse betrifft, und nicht auf die Person ^es Appellanten oder Revidenten beschrankt ist. — Welche Allerhöchsten Bestimmungen hiemit in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 5. Juni l. I., Z. 18537, zur allgem. Kenntniß gebracht werden. — Laibach am 16. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes »Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. 2. ilM. (2) Nr. '""/25°e »cl^i». !5l(12. xioue cl<.i 22 ^Pliic 2. c. 8i ö cle^natu äi. lii ^3i-3 1^ i5titu?.i0no (N ul»u clUlecil'il ii:i nllUnalc! F^lN'iilll: « di ecnnc» mill rural« oon cio (!ne in s^u65t' ulliina in86A»czlN<5nt,0 5ll nomia delle foreste. — Questa nuova catte-dra sara da rigu -»rdarsi come uno studio h-bero pertraltato da un apposito Pi ofessore. — Pel conferimenlo delio slesso posto col quale va congiunto 1' ammo appuntamento di fior. 800 auaientabili alii 90Ü e 1000 sa-ranno tenuli in seguiio al rivcrito DecrcLo dei 1*. Maggio a. c. Nr. 3133/53* del Ec-celsa i. r. Commissions aulica degli studii gli esami di concorso nel giornol!» No-vembre 18'47 presso le ce. it. Universitä di Vienna, Padova e Pavia. - Gli aspiranli a tale cattcdra dovranno prodnrre enlro il mese di Ottobre p. v. le documenlate loro istanze a questo Govcrno immcdiatamenle, nientre quelli che fossero impiegali lo dovranno sore col mezzo della loro Superiovita. —-Dovranno essi nelle stesse comprovarc la loro eta, religionepali-ia, sludiifalli, atluale occupa/ione ed impieghi gia sostenuti, co-gnizioni dilingue, come pure inline se fossero slrclti i» grado di consanguincilä od affinitä con alcuno degl» impiegali di queslo Liceo. — Zara il 20. Maggio ib'kl, Z. 1088. (3) Nr- ".l9%3„ ad Nr. i5u6. Aviso. Si e reso vacante iJ posto di Dircttore presso 1*1 R. scuola elementare maggiore di Spalalocui va annessol' annuo salariodi sio-rini seicenlo (6oo fl.) e pel cui rimpiazzo "vieneaperto concorso per sei seltimane de-corribili dal giorno della prima inserzione del presente awiso neUa gazetta Provin-ziale. Gli aspiranii dovranno produrre le loro domande deLitamente corredale dai respettivi docutnenti air Ordinarialo Vesco-vile di Sp.lato, iranne ^ Caso de' pubbli-ci impiegali che si produranno mediante i relativi loro capi d' LJsluio comprovando 1' eta, la rchgione, la moraliiä, gli »tudifatti, la conoscenza di li„»ue ed i servigi prestati. _ Dovranno m fine dichiarare se ed in qual grado di parentela od afünita si trovano congiunu con taluno del personale della stessa capo scuola di Spalato. — Zara li 2O Masfcio 18A7. Äemtliche Verlautbarungen. Z. 1109. (I) Nr ""/ Von der k. k. stcyermärkisch - illyrischen ver-emten Cameral-Gefallen-Verwaltung wird im Nachhange zu der Kundmachung vom 16. Juni d. I., Z. 5899, über die Verpachtung der Weg- und Brü'ckenmäuthe, zur Kenntniß gebracht, daß der in dem Mauthverzeichniffe dieser Kundmachung bei der Mauchstation Landschabrücke irrig mit »901 fl. angesetzte Ausrufspreis, 8WI ft. betrage, welches hier berichtiget wird. — Gratz am 30. Juni 1847.______________^______ Z^1IU47^2) Nr 3973. Kundmachung. Am 14. Juli d I., Vormittag um 9 Uhr, wird hirramts die Verpachtung der, der Mialkir-che St, Margareth zu Tomazhou und St. Martin an der Save gehörigen Aecker, auf 8 nacheinander folgende Jahre vorgenommen, «nd hie-zu werden P^chtlustige mit d,m Bemerken eingeladen, daß die dießfä'llia/n Bedingniss^ im hiesigen Grundbuchs.mtc eingesehen werden können. __ Stadtmaglstrat Laldach am 2«. Juni 1847. Oeffentliche Prusung dcr Privatschuler. Von der Oberaufsicht der deutschen schulen in Laidach wird hiemit bekannt gegeben, daß die öffentliche Prüfung jener Schüler, welche häuslichen Unterricht empfangen haben, am 30. und 31. Juli und am 2. August Vormittags von 8 bis 12 Uh/ und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr in der Art werde vorgenommen werden, daß die Privatschüler am 30. Juli schriftlich, am 31. Juli und am 2. August aber mündlich werden geprüft werden. — Die Anmeldung dec Privatschüler hat am 25. Juli Vormittags von 10 bis 12 Uhr bei dem Diöcesan-Bchulenoberaufseher zu geschehen, wobei die Standestadelle einzureichen, die Schulzeugnisse der Kinder über allenfalls schon früher bestandene Prüfungen, wie auch die Lehrfähig-keitszeugnisse ihrer Privatlehrer vorzuweisen, und die gewöhnlichen Prüfungö - Honorare zu entrich' ten seyn werden. — K. K. Oberaufsicht der deutschen Schulen. Laibach am 1. Juli 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. ..00. (.) Nr. b5o. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weircll'e-g wird hiemit kund gegeben: Es sey über Cmschretten deS Anton Pangerz von Großlupp m d,e Reassumirung der mit dem Bescheide vom «a. Ium lL43, Z 842, erwirkten execuliven Feilbietung der, dem Johann Gardais gehörigen, der PfarrgM St. Kanzian «ub Rectf. Nr. 8o6^dielistbaren, und auf >;24 fl. 40 kr. gerichtlich geschätzten Halbhube in Gioßlupp, Hs. Nr. «9 nebst An; und Zugehör, ptto. schuldiger 2 Rettf, 9tr. 95 unterstehenden, gerichilich aus 2526 fi. 20 kr. geschätzten Hofstatt, und des aul derselben befindlichen, aus »7, fi ge-schätzten Viehcs sammt Meierrüstung, wegen aus dem Urllieik vom 7. Juli ,646, Z, 3»92, schuldigen 45o si. sammc Nebenuerbindlichkeiten gew^lltget, und wegen deren Vornahme die dre» Feilbietungsiermine auf den 2 August, 2. September und 4 October l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in Loog mit dem Besätze angeordnet, daßdie in die Erecution gezogene Neaülät und Fahrnisse bet der ersten und zweiten Feilbielungstagsatzung nur um oder über den Schäz» z^ngöwerth veräußert, bei der dritten abcr auck Ull-ter demselben hintange^eben werden. Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken zu erscheinen eingeladen werden, daß jeder ein Vadium von 20« fi. M. M. noch vor dcr Licilation zu erlegen haben werde, und daß die Lnitationsbedingnisse, das Schätzungsproto-coU und der Grundbuchscxtract täglich zu den ge-wöhnlicheu Amcsstundcn hielamts eingesehen werden können. Laibach am >i. Juni «647. Z. illa. (') !>ir. ,426. Edict. Von dem k. k. Bez. Gerlchce Krainburg wird bekannt gernachl: Mai, habe die .re.utiue Feilöietung des zu Kram-bürg in der Sauevorstadt 5^ ^onftr. 1/ir. 5c> liegenden, de. Juli und 26. August d, I., jedesmal Vormittag von 9 bis »2 Uhr in dieser Anuskanzlei mit dem Anhange festgesetzt, daß die Realilät bei der ersten und zweiten Heilbietungstag-satzung nur um oder über den Scha'tzungvweny, dn der drüten aber auch UlUtr demselben feilgeboten werde; daß die Iaufiustia.cn ein Radium von »20 fi. zu Handen dcr ^icications-nahme derselben im Orte dcr Realitäten auf den 5. August, aus den 6 September und auf den 7. Oc-lober l. I., jedesmal Vormittag von 9 bis l2 Uhr und mit dem Beisätze bestimmt worden, daß nur bei dem dritten Termine die feilgebotenen Realitäten auch unter dem Schätzungswettbe hinlaiigegeben werden. Der Grundbuchscrlract, das Lchätzungsproio-coll und die Licttaiionsbedingnisse erliegen hierge-richls zur Einsicht. K.K. Bez. Gericht Nadmannsdors am 26. Juni i6'47. Z »^02. (1) Nr. 25o4, E d i c l. Von dem k. k, Bez. Gerichte N,,dmannsdorf wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Jacob Teipinz'schen Erben, die Feilbietung dcr, m den gedachten Verlaß gehörigen, zu Studorf »nK (Zonfcr. ^lir. 3^ gelegenen, dcr Herrschaft .Radmannö' dorf zut» Urb. 1)^!. >a^4 d enstbaren Driltelhube und der, der Herrschaft Ve^deK zud Urb.Nr, ,252^6'^ dienstbaren Ueberlandöwiesen p«r tx_>rv>, i-ucin» ci«m2xt,u «gorn2 l-utlnl, gcwilligel, und dcren Vornahme mit Festsetzung eincs eiü^igcn Teimincs auf den »2. und nöthigen Falles den ,5. Juli l. I«, Vormittags von 9 bis i2 U!)!, Nachmittag vo>, s' bis 6 Uhr im Orte der Realitäten mit dem Anhange bestimmt worden, daß die Drmelhul'e stückweise, die Ueberlands, wiesen aber zusammen oeräus;erl werden. Die ^icicationsbediiignisse, Grundbuchscxlract und das Inventursprotocoll können hiergerichts eingesehen werden. K. K. Bez. Gericht Nadmannsdorf am 25. Juni ,647. Z. lil?. (l^ Nr. 2490. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte der Umgebung 8ai. bach's wird tüemit bckannt gemacht: Es habe in der Erecuiionssache dcs Georg Likovitsch von Oberigg, wider Ioftph Likovirsch, von ebendort, m die 0 kr. gerichtlich bewirtheten Fährnisse, wegen, aus dem Urtheile ddo. 26. August l«^>^ , Z. 2956, schuldigen Unterhaltes gewilliget , und wegen deren Bornahme die d,et Feiidiecungstermine auf den l9. Juli, 2. und l6. August l. )., jedesmal Vo;mittags von 9 bis l2 Uhr, in Obcngg, mit dem Beisatze angeord-Nlt, daß die in die Erccuiim, gezogenen Fahrnisse bei der ersten und zweiten Feilbieiuugstagsatzung nur um oder über den Schätzungswerts veräußert, bei der dritten aber auch uruer demselben hintangegeben werden. Laibach am 29. Mai 1847. 713 Gubernial - Verlautbarungen. I. 1097. (1) Nr. 16632. 2, und zwar entweder für allc diese drei ^ahre, oder fur die I^,, i^ ^^ 18^l), oder fur das Jahr 1848 aUcm, vom 1. November 18^7 im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden:— l. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung zuerst für die einjährige, dann für die zwei - und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle eines günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzcit mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspveiö sich ais der vortheilhafteste darstellen wird. — 2. Aus dem anliegenden Ausweise sind die Namen ocrHauptstationcn und (Z. Amtsbl. Nr. 80 v. 6. Juli 1847.) der ihnen allenfalls zugetheilten Filial- EinHebungen (Wermauthen), die Anzahl der Meilen - und Brük-ken-Classen sammt dem Ausrufspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. — 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle jene zugelassen, welche nach den Landesgesetzen zu solchen Geschäften geeignet, und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. —- 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legali-sirtcn Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der Licitation ausweisen und diese ihr übergeben. — 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder auch mehrerer Stationen zusammen, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden , was aus den, in dem § 2. angeführten Ausweise ersichtlich ist, gegen dem zu machen, daß sie auf die im K. 8 bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Mauthcn, für welche der Gesammtanbot gestellt ist, erlegen. — tt. Ebenso ist es gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtungen von Mauthen einzureichen, und zwar auf die Pachtung bloß einer oder mehrerer Stationen, in so fcrne dieselben bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Afferent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gclte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. — Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlung die Resultate der Versteigerung für dic einzelnen Mauthen oder jene,dcr Licitation für größere Complexe zu bestätigen. — 7. Bei den schriftlichen, mit den gehörigen Stämpeln verschenkn Anboten ist Folgendes zu beobachten: — u. Dieselben müssen mit dem, zu Folae des §. 8 dieser Kundmachung als vorläufige Caution sicherzustellenden Betrag im Baren oder in Staatspapieren, nach dem letztbekannten bö'rscmaßigen Curse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial-Cas-se oder einem Gcsällsanite im Baren oder Staütspapiercn nach dem Curswcrthe erlegt, oder hypothekarisch pupillarisch sichergestellt worden sey; daher, so weites sich um eine hypothekarische Sichcrstellung handelt, mit der landtäfli-chen oder grundbüchlich einverleibten Verschreibung der Grundbuchs- oder Landtafel-Extra.-te, und der gerichtlichen Schatzungsurkunde der Hypothek versehen styn. —1>. Dieselben müssen b>s 2 714 zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Cameral-Bezirks-Verwaltung für die darin genannten Pachtobjecte versiegelt eingereicht werden. — e. Die schriftlichen Anbote müssen den Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit dem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst dem von dem Namenöfertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefalls - Acrar zur Erfüllung der Pachtbedingung verbinden. Zugleich müssen sie in dcm Offerte jenen Mitoffercnten namhaft machen, an wel-' chen auch allein die Uebcrgabe des Pachtobjectes geschchcn kann. — 6. Auf dcm Umschlag des Offertes sind jene Mauthstationen, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. — o. Diese Anbote dürfen durch keine den Li-citatisnsbcdingungm nicht entsprechende Clauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Of-' ferent die in der Kundmachung enthaltenen, und die bri der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Licitationsprotocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. — s. Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige, zwci- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei zugleich gestellt werden. - n traten dic nämlichen Wegn'.,uthacbührcl,, wie bei den H.,up!sta^o-ncn e!^>. — Es u'N^liegcn aber diesen Gebühren d,i den Wchruiaulh - Stationen nur j«l:e Parlc!.'«, welche dic H^uptst^twn umfahren, oder mit Vieh unillciden, d. l. s^lch? P^leit", w.Iche vor dem Hauplschranken von der maull> psil^tig^n Straße cU'lenk.'n, und dies, lde hi.-n.»-dlestm Schranken micder dtuütztn. — Die 7»« Brückellmauthgebühren aber sind bei den Wehr-mauth-Stationen nur in so weit cinzuheben, als die mauthpflichtigen Brücken wirklich benutzt werden. — D ri tten s., Dem Pächter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankendaume und Zugehö'r, in so weit sie ein Eigenthum des Aerariums sind, uno unter der Bediligung unentgeltlich überlassen, daß er die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus Elgenem bestreite, und sie in demselben Zustande, ai5 sie ihm übergeben worden sind, bei.Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle/ Wo keine Schranken bestehen, oder die oltcn ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pächter für die Herstellung eines neuen Schrankens zu sorgen, der in diesem Falle dtr^ gestalt sein Eigenthum vervleibl, daß er nach Ende d.r Pachtzeit sich mit semem allfälligcn Nachfolger abfinden, oder den schranken wegnehmen'lassen kann. — Viertens. Der Pachter lst weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefallsbchöroe anzusuchen, welche sich das Necht vorbehält, dazu ihre Ein-williqung im Einverständnisse mit der politischen Bchörde zu ertheilen, wenn keine Anstünde da-yegen obwalten. — Fünftens. Der Pächter ,st verbunden, die Parteien anständig zu behandeln, „nd bei Tag uud Nacht ohne Aufenthalt zu cxpedircn. Es'liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Wichte, ibern, die seinen Schran-ken betraten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den entrichte-ten Betrag lautende Bolltte auf Verlangen einzuhändigen, wie nicht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken ergiebig zu beleucht.-,,. — Er ist verbunden, eine von der Gcfällsbchördc bestätigte und leserliche Gebührentabelle an dem sichtbarsten und zugänglichste», Platze außerhalb des Einh^buligslocales anzuheften und während der aanz.n Pachtzeit angeheftet zu lassen. — Im FaUe der Nichldcfolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis IN si., welche die Bezirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umstanden bemessen wird. — Sechstens. DieVeischoffung der Wegmauth-Valor-Boll.ten bleibt dem Pachter überlasse; ls wird jtloch demselben ein Formulare vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolletcn gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer andcrs geformten oder geschriebenen Bol- lete wird der verweigerten Erfolgung einer Bol-lete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Ge-bührcnbetrag's corrigirte oder radirte Bollete der Partei gegeben werden. — Siebentens. Wird von einem Pächter tzie Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt oder wird von einer Partei tin höherer Betrag eiilgehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter en,e Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. — Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankcns oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, dlesen Beistand zu leisten. — Bei Separat' eilsahrten, so wle bei Extrapostfahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. — N e u n-tenS. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pachter ist jedoch berechtiget, von Denjenigen, die er in einer solchen Äefälls-Uebertretung betritt, das sieben und cinhalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem cinzuheben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. — Auf das Verlangen" des Pächters oorr oes Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzchrungssteuer- oder Controllsamte, oder dem nächsten fü'r die Untersuchungen üuer Hefallsübntrclmigcn bestellten Beamten, oder, wenn sich eine Odrigkeit näher befindet, bei derselben die Thacbeschrnbung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten Gefälls-Verkürzungen cinstießenden Strafgelder fallen nach Abzug der Kostcn ocs Verfahrens, so weit diese Kosten nicht von dem Besckuloissten oder Verurteilten vergütet werden, dem Pächter ;u. — Zehntens. D>e Entscheidung der sich auf ' dic Cinhedung und Handhabung dcr Mauth beziehenden Streitigkelten zwischen dcm Pack« ter und den Parteien steht dcn Cameralbchördcn zu. Der Pächter ist daher verbunden, dcn Ge-fällöbehördcn über olle Mauth-Angclegcnhri-tin, je nachdem sie es fordern, schriftlich otzcr mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihm hierzu im Falle der Weigerung oder UnM'lassung durch Straf- 717 boten oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Camcraldezirks-Verwaltung kann binn.-n vier Wochen der Recurs an die k. e. CameralgeMen-Verwaltung und gegen Eluschcioung der letzten, gleichfalls binnen vier Wochen an die t, k. Hoskammcc er-griffen werden. — Eilfccns. Der Pächter lst verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. steyerm. Guiernium vom 17. Juni und des illyr. vom 2H26. Juni !3^7, Z. 983^^^lä^, erfolgen Kundmachung rück-sichtlich ^^ ^'^n^dung zu wachen, und die Anzeige hiervon an o>e nächste politische Odllg. ken oder an das nächste äcU - V^rzehrunggstcuer-. v5cr 2w und l'lOW, betreffend die Festsetzung der Brcne und des Gewichtes o.r Ladungen oer Lastwagen, die Bespannung derselbe, d,e Breite der Reife der Näder und oaö Einlegen der Nnßkettln befolgt werde und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächst.n politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefälls-"nte anzuzeigen. — Zwölftens. Dem Pack-l" steht das Recht, dic Partelen zur Vor,/^ gung der Mauch^ollete von der ^nückaeleaten Atzten Stanon zu verhalten, ch" z« ^ 3;^stu^7ewe:-^^^7^nät stch Achter dcn Pachts,iu!n^^^^'Vr hinein zuzahlen ül^rnimmt, im des en'iährigen Betrages dessen zu best hat; wenn der Pachter es seloeu erst nach Adlauf eines jeden Mon«ts u denchttgen, ln dem v,erten Theile des iädrlick " P.chtschilllngs zu erlegen kömmt, und d e 3," testens dis 20, Ottoder 18 . . b„ der betreffen' den Cameralvezirks-Verwaltung geleistet wer' den muß- D.ej. Caut,on kann im B^ren, oder mittelst Hypothekar-Eiche.stellung, oder auch m k. k. Staats - Creditspapieren welcke n^ den dießfalls bestehende/Vorschriften d^ ech und angenommen werden, bestehen und erlea werden ^. Zur Erleichterung je«er Verst rung lustlgcn welche bereits Pächter einer ?le-ranalmauth sind, wird gestattet, daß in Bc-tress derieingen Personen, welche in dem Ge- biete derselben lcitenoen Bezirksdlhörd«', in deren Gebiete die Mauthverstcigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, E-tatl sinoet, eine Mauth oder mehrere Mauthe dereilä gepachtet, und ihre dicßfälliae Caution durch ^rlag baren Geldes od.r in Slaatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie chre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorlausig als Fortsetzung sür ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. — Es muß jcdoch in diesem Falle der betreffende Pächter und veziehungs« weise Pachtlustige durch eine an dem Tage d?r Pachtvcrsteigerung ausgefertigte Bestatiguna. der compctrntcn Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit knnem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von ihm als Calttwn dieser Manthstationcn gewidmete», ämtlick aufdnvahr-ttn Geldbeirage und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person cin Verbot od^r Pfand« recht erwirkt sn), und übni-ieß muß ^crscloe sogleich die von dcm Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des ba-rcn Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für ftine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versiei-gerungscommiffion überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwartige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Quittung über die hiefür erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung dcr Staatsschulden - Tilgungsfonds - Haupt - Casse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. — Vierzehn tens. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aera-rialgedaude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. — Fün fzch nte n s. Den Pachtschilling hat der Pachter auf jeine Gefahr und Kosten an die betreffende Cameralbezirks« oder Filialcasse zu........ abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten welche bis spätestens am M. eines jeden Monats zu bezahlen sind. — Wer.u der Pächter aber mit einer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfallstage an bis zur Tilgung der rückstandigen Pachtrate vierpclccntige Verzugszinsen, welche hiermit ausdrücklich be» 718 dungcn warden. — sechzehnten s. Wenn einem Packle die Benützung des ganzen gepachteten Objectes, oder bel Concretal- Verpachtung die Benutzung auch nur eines emzel-nen, zu den Concretalpacht«Objecten gehörigen, jedoch ftlbstständigen Mauthobje^tes durch ein Elementar - Ereigniß, oder durch ein anderes von ihn, unabhängiges zufalliges Ereign niß nach von ihm rechtsbeständig zu liefernoen Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tigen ununterbrochen gänzlich entzo: gen wird; so ist derselbe berechtiget, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der cntgnigenen Benützung des ihm entzogenen MauchodjecteS entfallende P^chsschil« lings'Quote nicht übersteigen darf. Als s.ldst-ständiges Mauthobje^t wird bei Eoncrecalpach-tungcn jede Mauthstation angesehen und behandelt, welche in der Vecsttlgerungs-Kundmachung als eine selbständige Station uno mit einem selbstständlgcn Ausrufsprcise aufge-führt wird. Behufs der Ausmlttluxg der auf das entzogene selbstständige M.iuchobjcct von dem Concretalpachtschlllinge entfallenden Pacht' schillings'Quote wird gleich bei Ausfertigung des Vertragts der für das gepachtete Concre-talobject gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrusspreise zu dem Ge-sammt-Ausrufspreise vertheilt. — H,„sichtlich der Uederfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächccis blgrün, dendes Elementarereigniß anges^hn der Haftung für jeden Betrag, der an d^n bedungenen Pachtschillinge nicht, eingebracht werden würde, und der Grf,5llsbel)ör0e sieht es zu, den, ab, gehenden nebst den schuldig gebliebenen Becrag aus seiner Caution, nöthig^nfallS auch von sei. nem übrigen Vermögen einzubringen. — Wenn bei der in einem solchen Fall vorgenommenen Wi.'delvcrsteigeru"g em höherer Pachlsaillllng erlargt werden sollte, odcr wenn del der auf Gefahr untz Kosten des Pächters vorgenommenen Sequestration des MauthgcfäUcs ein den Püchc-schilling übersteigendes r.lluö Mautherttägniß sich ergäbe, sosoll das Gtfällsärar berechtiget ftyn, diese Voltheile für sich zu behalten. -Achtzehntens. Dem Pächter, wie der Ge-fällenvelw^ltucig steht, sofern während des Laufes der Pachtzcit eine Aenderung in den Bestimmungen des Gesetzes, die auf den Ertrag linen Einfluß ^U6ü>l, Ltatt finden sollt»-, eine vorläufige dreimonatliche Aufkündigung oor d.t geg.bcn werden, bis woh'N der Bcstdleter von jelnem Offerte nicht zurücktreten kann. — Wenn mehrere Per° sonen zusammen Bestblcter ,ino, so hasten sie zur ungethcilten Hand für dle Erfüllung der übernommenen Contracts-Verblndllchkelten. — Daö'Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. — 3wanzigstcns. Der Pachter ist verpflichtet, die fü'l- ein Pachtcontracts - Exemplar entfallende Stämpelgcdühr sogleich dei der Bikannt^ glbunf, dcr erfolgten Bestätigung zu entrichten. T' Ein und zwanzigstcns. Der Pächter ^l. nebst den allgemein kundgemachten Vor-ciil^" ""^ ^"iffen auch die ihm dei der tt<-vedin°" ""gehaltenen und unter die Pachtungä-nau ?^"^^ aufgenommenen Bestimmungen ge-auf dVn^^^"' und sich daher mit Rückblick acnwa'ni ""«ehä'ndigten Amtsuntcrricht ge-me und ^^.lte.,daß auch das >n d.e Vchwen,-Schranken d^"' getriebene Vieh am Local, de Vieh aier dci^'^''^ ""l ^'e Alpen gehen-freiung «on der E.?"! Mauchstationen die Be-daß die Fuh n''^"ug d.r Gcdühr genießt, ^^^'dr^uUniu^^z^dan- mauthfre !^^ ^, ^'^'^'" Postpferde «"Ulyslcl zu behandeln. — Eh^n so sind die k k k»«7 d^" ""^«'»'issäre delF^an wach ' ^'"^'" 3,uh'°,> mit H°,zk°h,m >u Ttat. lcn. - H„is>chtt,ch d,r B^m,st>gu.,g der B- wohner jener Orte, in welchen alle an Chaus« seen gelegenen Eingänge mit Mauthschianken umschlossen sind, wild sich auf das in den» lln-terrichtt! citirte hohe Hofkammer-Decrec vom 5. Juli i85i, 8 i8^7>, bezogen; übrigens wird bemerkt, o.,ß dle mit allerhöchster (z»tschlichung vom i2. October i525 ausgesprochine Bcfrei-ung der Equipagen der Herren Erzherzoge Brüder, nunmehr die Equipagen der Herren Erzherzoge Oheime Seiner t. k. Majestät, k.nserl'che Hoheiten betrifft. — Dcr mauthfreien Behandlung sind ferner zu Unterziehen: <-,. Die unentgeltlichen untcrlhänigen Fuhren mit Bchul-brennholz gegen Vorzeigung oeznksherischaftlicher Certificate. — 1». Fuhren, welche nach vollzogener Amtsoerrichtung des Seelsorgers leer zurückkehren, welche Begünstigung aber jenen Fuhren, die angeblich Seelsorger ;u ih.-ren geistlichen Functionen abholen, nicht zukömmt. — e. Die zum Baue und Erhältung der Ära-rlalstl'aßcn bt'stinnnten Fuhren gegen Vorzeigung der Certificate der betreffenden Straßen-Commissare. — cl., Materialsuhren zum Baue und Herstellung der Staatseiscnbahncn, so wie auch Hchotterfuhren nach den hierüber bestehenden Bestimmungen. — «, Alle regelmäßigen, von Aerarial-Briefsammlungcn zur Verbindung mit Poststationen ausgehenden und rückkehrenden Postdotenfahrten. —-Zwei und zwanzigste ns. Wird als Bedingung noch beigefügt, daß die mit der »llyrischen Gudernial - (Zurrende vom ll). Juni i840, Z. 1^852, allgemein von Seite des k, k. steyermärklschen Gud.>rniums aber mit Verordnung vom iO. Imn l8'l(), Z !)636, den Kreisämtern in Folge hohen Hofkammer« Decretes vom 8. Mai l8w, Z. lM6l, bekannt gemachte Bestimmung an die Stelle des h. 4, lin i-, der Vorschrift vom 17. M^i l32l il'icksichtllch der mauthfreien Behandlung der rohen Material- und Brennstoffsuhren zum Behufe der Bearbeitung für montanistisch conces-sionirte Werke im Orte, wo der Mauthschran-ken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei dem verpachteten Schrankn die Mauthfreiheit zu genießen haben, i-^ Nuksamkelr bleibt.—D rciund zwanzig-sten ö. An wie viel Mauthschranken die betref, fende Mauth cingchoben werden kaini, an welchen Orten derdltßsalllge Mauthschranken ausgestellt ist und endlich welche Wchrschranke: aüensaUs zu dec verpachteten Mauth gehören, u:i) an welchen Orten sich dieselben ausgestellt befinden, wirv in den Versteigerungs - Pl otocollen ul^ den Mauth-pachtrcrtrögcn gcnau angegeben lr.rden. ^ Benennung Cathcgorie ?lnzahl dcr Ort > T a g , . ., Bchörde, Bis zu ^ der -" der für ein <^abr ^i welcher die welchem «2 der H ZZ sm em ^ayv ^^ ^^ 2 Z Mauth - Stationen. Z Z ^ Versteigerung. ^^^,—^ "l'd'n smd. Tage. Z ^ ^ st- ! kr.__________ S t c y e r m a r k. Gratzer Linien - Wegmäuthe. Papiermühle Linien - Wegmauth ! — ! 2ll)6 33^ S^'nftlo detto ' ^ s ^ , !> 626 59'/, Gratzcr ^ Stti.dr.ch oetl. . _ f am ,603 1l'/, ^^^ ^ j Geidorf dclio l — > Camera!- l!82 5V^ Gl. Lconhard v^llo ! — ' l(>. Juli 1657 2^/4 Benrkö- " ^ ^ Schörgelgasse dctto Gratzcr Camera!« ^ a:n l 5^32 l - s Gratzer Cam. l « ,. Wörch W.gmauth >2 - l Bez. Verwaltung j l2. Juli > 23^5 j -> Bez. Verwlt. j '"'^" ' ^ U li g a r i s ch e S t r a ß e. Fü'rsirnfrlo j Weg u. Bll'ickenm. 2 li. Fmstclifelder !^ 1000 — ^ lz^nm. Zollamt > 15. Juli Graher ^ l3. Juli Ilz W^'gmaull) 2 — detto ? 671 — Camcral- ^ ^ Gleisdorf W''ü«u^Brück^>m. 3 II. Gratzcr Camcral- l0. Juli 3680 — Bezirks- 7. do. Bez. Vl-rivaltUlig V.rwaltutlg Z F.lstrih Brückenmaulh — I. Fmstonftld l5. Juli 220 — ,3. do. » Comm. Zollamt ^H Benennung Cathegorie Anzahldel/ Ort Tag Behörde, ! Bis ' .-- <^______________________________________—/----------------------^-------------------------- Ausrufspreis ^ 2 ZZ « . ^ , bei welcher die zu welchem ^ ^ Z der / - .^ ^ ^ ^' "" ^' 5^te emzu- ^ IV Mauth, Stationen. /F I Z Versteigerung. -^-^ Ansind. Tage. 3 T r i e st e r S t r a ß e. k"^. Wildon Weg-u. Brückenm.j 3 II. Gratzcr Cameral. 10. Juli ? 1I4I2 l^'/^ Cam. Bez. Vcr- 7. Juli «^ 3 i Bez. Verwaltung Vormittags waltung Gratz I' ^"" Landschadrücke dctto 3 III. j- 690! — ^ ', " Spiclfcld Bnickcnm^uch - III. Marburger / ^l80 - ^ 3 Peßnitzback dttto — I. s 1lW — 5 . Marburg Gratzer. Wegmauth 3 — Cameral- ^ 3600 — s ^ «^. thor ^ ' Marburg > " ^ ^ " do. Kärnthner- detto - " ^ Bezirks- ! 5W - ^ x3 lhor l ^ Camera!- T bo. Drauthor detto l — Verwultung. ^ 2724 — 1 j do. Dlau'.iückc Brückenmauth - III. 6756 — Bezirks- ^ -, Et. Joseph Weg-u. Brückenm. 3 II 1l. / Gefallen- ^ 10889 3^ Gonodw detto 2 I. I. s f>a„ntamt ^ . ' 13276 4 ^ Marburg Waffermauth ^ — Marb. Cam. B.'z. Verwaltung i3. do. do. 24^l — 8. do. Karnthncr Straße. ^, ^ 3t. Oswald Wegmauth 2 — Camera! - Bez. I ,., <^ ,. 48l — k Marburg l Zellnitz detdo 2 - Verwaltung > «/^.^" .» ^8' — Cam. Bez.rks- ^ 8. do. Mahrenbera dello 3 — Mardura ^ ^a^mic^gv ^^ ^ Verwaltung ) ^ Benennung i Cathegorie Anzahl der O r r , T a g Belwrde Bis -^3----------------------------—----------------------------------------------------------------------------------------------— Ausrufspreis^ ^ ^ « ^ ». « k« ^. . ^ s bei welcher d«e zu welchem ^D der ZHG " für em Jahr ^^, ^,. ' e ^ Mauth - Stationen. Z ZZ Versteigerung.------------------ «ichen smd.' Tage. Z __________________________________^ ^___________^________________si. ! kr.___________________ "^^ Wiener Straße: Spital am Sem, Mgmauth 2 - ) ^ Rathhause 'j^ , ,„. ^^ " j > Mürzzuschlag Weg-u. Brückenm. 3 I. ) Mür; uschlaa ^Vormittags 7000 - f ^al' .^ Kindberg detto 3 II. ) ^cmzzu,cylag. ^ ^^^ ^ «> ^ .. ! Brück Wienerthor Wegmauth 3 — / Cameral- !'. ^. 2000 — ^ "envalwng ^ do. Gratzcrthor Weg-u. Brückenm. 3 III. > Bez. Verwaltung 5 ^^u" tz600 — ^ "^^"^ ^i5. do. do. Leobnerthor detto 2 II. ^ Bruck. !) ^cacymtlcag ^^ ^ ^ ^ ItalienerStraße: « LeobenimMuhlthal Wegmauth 2 — ^ Cameral- ^ j 1l9l! — , / do. in Zcltenschlag Weg-u. Brückenm. 2 II. > Bez. Verwaltung s 19. Juli 1980— ! ? 15. Juli ^ do. am Waasen detto 2 II. ^ in Bruck ' 2960 — / 5 -, St. öorenzen detto 3 lll. II. ^ ». ^^ ^ II. / ^7W - ) dett« I Iudenburg dctto 3 I. II. ' Im Rachhause 22. Juli 2222 — s s 20. do. Unzmarkt Wegmauth 3 __ i ^ ^^5 ^ ^ > Neumarkt detto 2 — ^ Iudenburg. l300 — « T g) Dürnstein detlo 2-^1 « 1l2I — s '1 Obdacher Straße: vbdach ! Wegmauch > 'j - j ^ Ke!^ ^ 22, I«N ^ 8«°^ - > detw > ^ Iu.i SalzburgerStraße: Aussce Weg-U. Brückenm. 2 — ) ^. ^, ,,, s ) 1870 — ) 1 Mitterndmf Wegmauth 3! - 5""" Rathhause 5 ^^ ^^. ^g, ^ ^ ^, « .. Nörtschach Weg. u. Brückenm. 3! I. ? ^" .«« ('Vormittag 2282 - < ""o ^ 2i.Iul» Rottenmann > detco 2l1I. I.I ) Rottenmann V « /^^, _^ ^ j "5 Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag Neliörde Bis .A «______________________________________-----------------------------------—------------Ausrufspreis ." >" ' N ^ ^ ^ . ^ , bei welcher die zu welchem Hß der 5 3^ ^r fur em Jahr ^rte einzu- D Z Mauth. Stationen. ZIZ Versteigerung. '"chm sind. Tage. Gaishorn Wegmauth I 3 - 1 Im ^ „H ^.,li ^"' - / Cameral- ^ Kallwang Weg.u. Brückenm.j 3 I. Rathhause zu ? mickmittaa ^Mi - >Bez. Verwltg. ^ 2i.Iuli Dimersrorf j Wegmauch /2 - j Rottenmann ^ Nachm.ttag ^^^ ^ ^ ^ruck ^ ^ Ennsthaler Straße: 5 Mandling Weg.'U. Brückenm.« 3l I. >) Bezirksobrigkelt ) 26 ^uli l ^^ ^ 1^ detto !) 2».do. , Grödming detto > 3 - «Bez. Obrgk. Lietzens 26. Juli l l430s - l dltto I 24. do. " ThauernStraße: Trieben«. St. Ioh Wegmauth , tz - s Im Rathhause zu ) 22. Juli l '^ " l^ detto !? 20. Juli Mödcrbruck Weg ^ u. Brückenm.s 3 I. ll, s Iudenburg ) s »700 - >) >) K r a i n. W i e n e r S t r a ß e: ^ Troiana Wegmauth 2> — Bezirks- ) 4308 — ) . ? , ^ « ^°^n detto 2 - Commissariat ) ,7. Juli 4447 - / Cameral- > l3. de. " Feistritz bei «pod. Weg. u. Brückenm. 2 III. Egg u. Kreulberg ) Nachmittag 8l20 - ^ Bezirks. ^ - petsch zu Potpetsch. ) i Verwaltung ^ Tschernulsch Brückenmauth - III. Cameral - Bezirks- ,9. Juli W005 - > in Lalbach ,7. do. Verwaltung Laibach Nachmittag >l H^ Benennung ^ Cathegorie Anzahl der Ort 'Tag ^ ^ -^ «------------------------------------------------------------------------------------------------------ —^----------------------------------------------------------------------------__----------------------------------- Ausrnfspreis ^ , 3 I der ^ ä ^ der- für ein Jahr ^i 'reicher die zu welchem 3 5 - Z «3 ^ ' Offene einzu- D^ Mauth - Stationen, Z I Z Versteigerung,___________^ichcn sind. Tage. Z -^ > ^ ^ st. ! kr. Laibacher Weg-undLinienmauthc: Laibach Wasscrmauth - — 8) ^ 228 — ' ^eriinie Z Genien - Wegmauth ^ I Z ^ .^ ,., -"^ "" j KaMädtcrdo. detto , ^ Camera!-BeM^ i9 Iult ^86 ^ - Bezirk ^ sammt Kuhthal ) Welwaltung ^ Verwaltung ^^"^ l H Triester Linie sammt Weg - und Brücken- 1 . I. ) ^ l, ^ ^ ^^20 — Tyrnau mauth ) ^alvacy. .^ ^zh^^ Z! Ol.'erlaidach Wegmauth 3 -- ) ) ,9. Juli W3i0 26 ^ " dctto Wassermauth - » ) ) Nachmittag ,55 _ C 0 m m u n i c a t i 0 n s - S t r a ß e: '- Salloch ! Wegmauth l, ^. «Eam Bez. Verwlt. i9.I.li , 6^!-!^^'^' l detto ^ I I ! Lalvach Vormittag ^ "^' VVerw. Laldach^ « W ur zn er oder Villacher Straße: Würzen Weg« u. Brückenm 3 II. ^ 2. Juli 763 — i 18. Juli ^ Sava bei Aßling Wegmauth 3 -— ? Bezirkscommiss. do. 506 — «. , do. Wald Bn'ickenlnauth — I. III. ^ Kronau. do. 577 — V^^V/ ^' Safnitz Wegmauth 2 — Bez. Lommiss. zu 22. Juli 250 - ^^',. i9.Iuli Radmansdorf. "^1""^ Feistritz bei Pirken- Brückcnmauth — II. Bezirksobrigkcit do. 902 — ^alvacy ^^ dorf Krainburg. ! KapplerStraße: Oberkanke^ ^'"' " kärnt. Weg-l l.I.I.I.^ Beznksobrigkeit 22. Juli l 3 Cam. Bez. l 9 « .. ^oerranrer ^^ Brückenmauth j^ ^ ^ Kramdurg. Nachmittag j ^^ " jVerw. Laibach ^'^" ä3 .Benennung Cathegorie Anzahl del Ort Tag n^m-^ ^1° -A^ ^________________________________________.------------------^—----------.-------------------- Ausnifsprcis ^eMoe, ^w ßj der ,^ , ^ der f^„ ^ ^ch^d-e zu w.chem I^ Mauth - Stationen. Z Z ^ Versteigerung.----------------- reichen sind. Tage. Klagen furter Straße: Neumarktl Wegmauth i 3 - Bezirkscommissariat 2,. Juli jb'ZO - ^8. Juli > Neumarktl. Ccim.-ral- Krainburq Weg - u. Brückenm.l 2 III. do. Krainbura. 22. Juli 5260 - Bez. Veiwltg i9. Juli ZwischenwassiM detto > 2 UI. Cam. Bcz. Verw. 2't. Juli 3653 - Latt'ach 2». Juli ^ j l i Laibach. « TriesterStraße: -" Seuosetsch Wegmauth i — l) Bezirksobrigkeit 28. Juli 47, l ,2 2'z.Iuli ._ Piawald detto 2 — ) Senosetsch. detto l373^ 2'^ Cam. Bez. Vel- d.'tto «>, Adelsberg Weg-u. Bruckcnm. , I. ) B ezirksodri^kcit 26. Juli 5359 — walt. Laib^ch 23.I».li " " Planina W.-gmantl) 3 — ) Aoclsdcrg. dttto l)967. - ' dctto ^ l F i u m a n e r S t r a ß e: Fcisiritz bei Dornegl Weg» u. Brücken«,.! 2 I. l Bezirkscommissariat i(> Juli l 703^ 59 «Tam. Bez.Ael-> 7. Juli Sagurie ^ Wegmautl) >2 — s Feistritz deiw ^ ^>6 26 l walt. Laibach s do ____ Agramer Straße: Neustabtl , Brückenmaull) — III. ) Cam. Bez. Verw. 12. Juli 1368 36 ^ 9. Juli ^. detto Wegmautt) 1 — ) Ncustadtl. detto gi2 24 N^ detlo " I'ssenitz detto 1 - ) Be'nksobriakeir ^5-Iuli 1W z0 >I i2.Iuli " Landstraß j Wegmauth 3 - ^ ^cn),iraf>. ^^^ ^ ^ .^^ ^^^ ^- Tressen Weg-u. Brückenm. 3 I. Cam. Bez. Vcrw. l2 Juli i087 - iK^ 9. Juli ^ Neustadtl. ^ ^ Weixelburg Wegmauth 2 — Bczirksodrigkeit 28. Juli ,750— 3^ 25. Juli ^' St. Marein detto 2 —' Weixeldurg. detto »750 — 2 2 dctto l l j « lV ^ ^ Benennung Cathegori e Anzahl der Ort Tag ^^^ ^„^.^^ ^,^ ^H der ^ ß^ der für em Jahr »ei 'reicher die zu welchem 38 - ^ ^ ' " ^ Offerte elnzu- D R Mauth - Stationen. Z Z 2 Versteigerung. -——7—— reichen sind. Tage. Z ^_____________________^ ! ^________________________________si. I kr.__________ H Karlstadter Straße: V Mottling Brückenmauth j— IN. s Com. Zollamt 3tt. Juli > 275 — lCam. Bz.Verw., 25.Iuli ^ detto Wegmauth s 3 — > Mottling detto s 317 — s Neustadt! do. K ä r n t h e n. I ^ K a p p l e r oder Seeländer Straße: V -, Kappel Weg-und Bnickenm.s 1 l.II.HI l Magistrat 10. Juli «965 — l Cam. Bz. Verw.l 5. Juli 5! Vellaä) detto s 1 I, l. I s zu Kappel detto ^352 — s Klagenfurt I do. »^ Unterdrauburger Straße: Clausen Brückenmauth — I. I. 'i Bezirks-Obrigkeit 13. Juli 412 — IN. Juli 2- Unterdrauburg Wegmauth 2 — l> Unter- detto . 478 — Camera!-Bez. do. Lavamünd Weg- und Brückenm. 3 II. ji drauburg. dctto 122U — Verwaltung do. Völkermarkt Wegmauth 3 — ) Magistrat . 15. Juli 14U9 — Klagenfurt 12. Juli Griffen Weg- und Brückenm. 2 1,1. s) zu Völkermarkt detto 3tt1 — do. ^ LeoblerStraße: Leobel Wegmauth l2 — l Cameral-Bcz.-Ber- 17. Juli «925 58 lCam. Bz. Verw.s 15.Iuli ^ Kirschentheuer detto s 2 — s waltung Klagenfurt detto ^ 1193 25 > Klagenfurt s do. St. V e i t e r Straße: " Friesach Weg- und Brückenm. 3> I. M^ssr^ «. 2N.Iuli ! 1814 — Cameral-Bez. > 18. Juli Molding Brückenmauth — I. l. ,R 3?^ ^etto s 15N0 — Verwaltung l do. <55 St. Veit Weg- und Brückenm. 3> I. I I. ^. ^>en ^^ ^ OWU —. Klagenfurt > do. ^ Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag Behörde, Bis H^__________________________________________-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausrufspreis ^ ^ ^ ^3 .. z, « c» - ^. , bei welcher die zu welchem Sß der ^^^ der fur em Jahr ^tte emzu- D^ Mauth - Stationen. ZZ^ Versteigerung. -------___ reichen sind. Tage. Klagenfurter Linien-Wegmauthe. St. Weiter Thor Linien- Weg- und 1 I. '.17. Juli 3127 35 15.Juli Brückenmauth Willacher Thor Linien - Wegmauth 1 — Cameral- . detto 1543 12 Camera!- do. Vittringer Thor und do. u. Brückenm. 1 I. Bezirks- detto 2181 4 Bezirks- do. Glanfurt-Brücke. Verwaltung Verwaltung ^ Bölkermarkter Linien-Wegmauth ^ — Klagenfurt detto 987 39 Klagenfurt do. l Weltzenegger Glann- Brückenmauth 1 I. detto 951 39 do. ^ "- brücke j l ^j ^ TirolerStraße: z Oberdrauburg Wegmauth >3 — ) Bezirks-Obrigkeit 19. Juli 366 20 14. Juli ^ Greifenburg detto 2 - ) Greifenburg. detto 301 - ^""- ^ Sachsenburg Weg- und Brückenm. 2 II U,l^ ^ez.-Comn^^^^ ^uli ^ 32 ^ s' ,5^ Spital Wegmauth 2 — :„Svital ^""° ^^ 4b ^s.^^fi.rt b°- ^ Paternion Weg- und Brückenm. 3! Ill II. j su^Pttal ^ ^^ 2105 30 Klagensutt ^ "- Laib acher Staiße: Kraineg Wegmauth l^ — ! Bez. Obrigkeit ! 21. Juli '! 157 — lCam. Bz.Verw.l IV.Iuli j > Arnoldstein > z> s Klagenfurt j ^ Klagenfurter Straße: Velden Wegmauth s 3> ^- l Gefallen-Hauptamt 26. Juli l 1750 — >Cam. Bz.Verw. > 21.Iuli z > s Villach j > l Klagenfurt j ^ Benennung Cathegorie Anzahl der O r r Tag N,^,t" Vis -^^ _______________________________._____^______ _____________—--------->----------------------------------------------------------- Ausrufspreis ^yoldt, ZOw kß- der ^ß^ >c„ ^"» ^ ^'^ zu we.chcm D ^ Mauth - Stationen. Z Z ^ Versteigerung. --------------------- "ich" smd. Tage. Z__________________^_______________________ ^ ^_____________________________________ si. ! kr._________^^.^. ________ Villacher Linien-Wegmäuthe. ^ VillacherOberchor Weqmauth 2 ' — s^,f.,s„, 5,..^,^ 2«.Iuli > 20l)l) 36 > Camera!- > 22.Juli ^ Federaun Brückemnauth - lU. ^'lall.n-Hauptamt 5^ 2800 - Bez.-Verw. do. Billacher Unterchor Weg - und Brückenm. 2 II, '" ^ detto > 4550 — j Klagenfurt s do. Salzburger Straße: . ^ Kremsbruck Weg-und Brückenm.s 3 I > Bezirköobrigkeit 2s. Juli l 830 — sCam. Bz. Verw.s 20.IM ' Gnwnd detto > 2 I. I. j Gmünd detto j 997 — s Klagenfurt s do. B Straße nach Görz und Italien: ^ Pontafel Weg- und Bruckenm. 3 I. II. I ^beidemexponittmk.k. 31. Juli 5393 15 Cameral- 27. Juli ! Raibl detto 3 I, I. I Wczirkscoimmssariate detto 1078 31 Bezirks- do. ^ Thörl Wegmauth 3 — ) Tarvis. ^ detto 4394 5« Verwaltung do. Arnoldstem Brückemnauth — II. Bez. Odr.. Arnoldstein^ 21. Juli 1400 — Klagenfurt 16. Juli Von der k. k. Cameral-Gefallen-Verwaltung für Steiermark und Illyrien. Gratz am 16. Juni 1847.