«2« bekannt gegebenen ?lnnahmc seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um diesen Tabak.Subverlag haben zehn Prozent der Caution als Vadium im Betrage von t>« si. öst. W. vorläufig bei dem k. k. Steueramte in Senosetsch oder bei der hiesigen Finanz Bczirkskassa zu erlegen und die Quittung darüber dem mit dcr 5tt Kreuzer Stcmpclmarke zu versehenden versiegelten Offerte beizuschlicßen, welches längstens bis zum V. Oktober 1d«tt4, MittagS '2 Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den Tadak-Subrerlag in Senosetsch" bei dem Vorstände der k. k. Finanz«Direktion in ^aibach zu überreichen ist. Dcs Offert ist nach der dieser Kundmachung beigesetzten Form zu verfassen, und ist mit den dokumlntirten Nachweisungen: n) über das erlegte Vadium; l,) über die erlangte Großiährigkeit, und c) über die tadellose Sittlichkeit des Bewerbers zu belegen. Aych m6ß dasselbe die Verschleißperzcnte, welche dl-x Offereilt für den Tabakverschleiß anspricht, mit Buchstaben geschrieben enthalten. Im Falle der Vrsteher diesen Verlagsplatz gegen Bezahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefall zu übernehmen sich verpflichtet, wird bedungen, daß dieser Pacht-schilling in monatlichen Raten vorhinein bei der hjerortigen k. k. Finanzbezirkskasse zu entrichten ist, und daß wegen eines nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes selbst dann, wenn er innerhalb der Dau,r des Aufkündi-gungslermmes vorfällt, der Verlust des Ver-schleißplaheä von der Behörde gleich verfügt werden kann. Jenen Offercntcn, dcren Anbot nicht angenom > men wird, wird das Vadium nach geschlossener Konkurrenz-Verhandlung sogleich zurückgestellt werden. Das Vadium des Erstehers aber wird bis zum Erläge der Kaution, oder falls die Materialbezüge gegen Baarzahlung stattfinden sollen, bis zur vollständigen Material-Bevor-räthigung zurückgehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften oder Belege fehlen, odcr welche unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei glelchlalttenden Anboten wird sich von der k. k. Finanz-Direktion für Krain die Wahl vorbehalten. Die gesscnseitige AufkündigungSfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogl^iche Entsetzung vom Verlagsgeschafte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Von der Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen eines Verbre« chens, wegen Schleichhandels, oder wegen einer schweren Gefällsübertretung überhaupt, oder wegen einer einfachen Gefällsübertretung gsgen die Vorschriften über den Verkehr mit Gegenständen der Staatsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit 5cs Eigenthums schuldig erkannt, oder wegen Unzulänglichkeit der Beweiömitlc'l von der An< klage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschleißer, welche von diesem (Hcschäfte ent> seht wurden. Nachträgliche, so wie mangelhafte oder dcn Antrag der Zurückl^sung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte werden nicht berücksichtiget. K. k. Finanz-Direktion. Laibach am l2. September I^N-l. Formular eines Offertes: Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabak-SubverlaZ in Scnosetsch unter genauer Beobachtung der dicßfalls bestehenden Vorschriften, und insbesonderS in Beziehung auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Mate-rlal^Lager-Vorrathcs I. gegen Bezug einer Provision von (mit Buchstaben) Prozenten von der Summe des Tabakuerschleißes; II. oder gegen Verzichtleistung auf jede Provision ; lll oder ohne Anspruch einer Provision gegen Zahlung eines jahrlichen Betrages (mit Buchstaben) in monatlichen Raten vorhinein zu übernehmen. Die in dcr Konkurrenz« Kundmachung angeordneten Beilagen und Nachweisungen sind hier beigeschlossen. N. N. am .... N. N. Eigenhändige Unterschrift sammt Angabe des Standes, und Wohnortes. Von Außen: Offert zur Erlangung des k. k. Tabak-Sub-verlages in Genosetsch. (36l^?) NrV 5l4^ Konkurs-Kundmachlllm Bei dem k. k. Landcögevichtc Klagenfurt ist die Landtafel-Direktions-Aojunkten- und Berg buchfü'hrcrsstelle mit dem Gehalte ja'hrl. 735 ft. zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesliche bis .'jll. September ltt<»4 beim Präsidium desselben zu überreichen. Klagenfurt am l2. September !8 Zara auf die Zeit bis Ende Dezember ltttt5 stattfinden. Die Behandlung wird unter Vorbehalt der höheren Genehmigung mündlich abgehalten, doch werden auch schriftliche Offerte angenommen, nx'lchr jedoch vor Beginn der mündlichen Behandlung einlangen müssen. Das zu erlegende Vadium für die Station Laibach besteht in 20 — für alle andern Stationen aber in lM> si, öst. W, welches dem Nichtcrsteher nach beendeter Behandlung wieder rückgestrllt, vom Bestbieter aber bis zur hohen Entscheidung rückbehalten werden wird. Der schriftliche Offerent hat ausdrücklich anzusehen, in welcher Station er die Abfalle übernehmen will. Wozu Unternehmungslustige mit dem Beisätze eingeladen werden, daß die näheren iiizi-tationSbeoingnissc in der obigen Amtskanzlei zur Einsicht aufliegen. Von der k. k. Militär Verpsiegs-Maga-zins-Velwaltung zu Laibach am 9. September ltt«4. I3U3—I) Nr. 245«. Kundmachung. Die Abhandlung des auf den 2!>. September d. I. fallenden Viehmarktcs in der Stadt Lack ist eingestellt worden K, k. Bezirksamt Lack am Kl. September I8U4. (36l—l) Nr. 2442. Kuudmachuug. Die Iagdbalkeit der Ortsgemeinden Zarz, Eisnern, Zheschenza, Selzach, Dolenaoas, Lack und Trata wird am 8. O k t o b e r d. I., Früh 9 Uhr, auf 5» Jahre Hieramts verpachtet weiden. K. k. Bezirksamt Lack am lll. September l«lU. (367-l) 3K: i'44. Kundmachung. Die Anmeldung jener Kinder, welche die stadtische Knabenhauptschule zu St Jakob in Laibach zu besuchen wünschen, möge in dcn Bchullokalitäten im Rcdoutengebaude am 29. oder 3<». September l. I., jedesmal von 8 bis l' Von dtm k. k. vczi'k^'.mlc Treffen, als Geriet, wir!' hiemit dck^lNil gemacht: Es sci ülicr das Aüsuchc» lcs Hnr» Johann PcisHc oon Tltfftn. a/^!, Iohainl Eupan^ ro!< N^pcl^cschicL wlgei« . aus dlm Vcr^!ci,be vom 29. Ia'»»er 185!). Z. 230. sckull'i^r AOO ft. öst.W.c. «. c., in die llcklltwe össcnlltche VerNci^erling dcr, dem ^.'chtein gchörlgcn. im Grund« linche tcr Hcnsch,,ft Ncudc^ss ^ul) Urb.» Nr- 42 uorll'mmtndcu Nc.Uüät ii, Na« pc!<^sch^^. >N!d dcs im i!än>liche!>Griml>-0>:chc »l!^ Nk.'f.Nr. 7MC, vorkommen, den Weingartens in Tclnizh. dtide N,n. Iilälcil im gerichtlich erhobenen Schäz-zuns^werthe vr^ 4535 fi. öst. W. ^e. williget, mid zur Volllahme delscldc,, dle »leklltivl» Fellbletungslagsahungen auf den 26. August. > 27. September u»d 28. Oktober 1864. jedesmal Vormittags um 11 Uhr, !» dcr AmtSlanzlel mit dem Alihnngc l',flimmt worden, Vast die fcilzlil'irttlire Nclilitälcn >nir bei dcr lchlen Früliictunt, a»ch mi-iei dem Schähuilgsluerlhe an oen Mlist-l>>lttnden dilNange^eden wertcn. Dn lier-d,. I,' ' ^>l zweiten Icilluetmig geschritten »yer« dcn wild. (1813-3) Nr. 740. Zweite erckutive Feilbietuug. Von dem k. k. Vczilksamle Treffen, als Gericht, wird hicmit drkannt gemacht: (Hö sei üder das Ansuchen des Io-ha»n Opara um, Unteroelllschd^tt. gegen Iohlliii'. Supan von 3iap,la.tschieß wegen, aus dem Verzicht uom 8. März 1862, Z. 402, schuldiger 87 ft 32 kr. ö. W. o. «. l)., in die lkeluiive öffentliche Ver> steigerung der dem Keßler,, gehörigen, ,m Grundliliche dcr Herrschaft Nclidcqg »ul) Nklf.'Nr. 42 uorlolümenden Realität iin gerichtlich erhobencil Schäßmigs« wertbc von 3569 ft. gsniilliqel, und zur Vornal'ine derselben die ertkiltiven Fell. hitluugs'Tagsayungcli ans den 24. August, 24. September und 24. Oktober 1864, jedesmal Vormmags um 10 Uhr, in dieser Amtekmizlci mit d,m Anhange l)t> ftimmt worden, daß die feilzuliietende Nea-lita't nl,r bei der letzten Feilliietmiß anch u»ter dem Schät)ungSwerthe an den Melstl'ictlnren hiniallgegeben werde. Das Schohungsprcitolol!. der Gmnt" l'nchöcrilakt und die ^italionsbedlngmsse können l»ei diesem Gerichte in den grwöl)»'» lichen AmlSliundcn eingesehen werden. K. k. Vczirksamt Treffen, als Gericht, am 5. Mal 1864. Anmerkung. Vei der erllen Fcill'ietungöta^aynllg hat sich kein Kanfer gemeldet,..daher ' am 24. September d. I. znr zweiten Feilblelnng geschritten wcldctt wird.