^ ' .1-"! 3 A. Donnerstag am R<>. Februar R853 MmtliciDer Theil. Se. k. k. auostol. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 3. Februar d. I., dem k k Oberlaudeögerichtsrathe in Linz, Felil Flore," t'in v. Bieder he im. unter Bezeigung deS aller, höchsten Wohlgefallens mit seiner v.eljährigeu treuen, redlichen und ersprießlichen Dienstleistung, die Ver. schung iu deu wohlverdienten Ruhestand allerguädigst zu bewillige» geruht. Se. k, k. apostol. Majestät haben mit allerhöchster! Entschließung vom 27, Jänner d, I., die an der Universitätsbibliothek zu Gral) erledigte Bibliothekars-stelle dem Ädjuncten a» derselben, Leopold M ichelic, allergnädigst zn verleihen geruht. Das am 8. Februar 18!i3 ausgegebene Vll. Stück des Neichsgescyblattes enthält unter Nr. !8 das kaiserl. Patent vom 2U. Jänner 18ü?>, wirksam für alle Kron-lander, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch an die Etellc dv'r lnsln'ri^n Vorschriften über die Vcrwah-rungsgebühr (Zählgeld, Depositentare) bei den f. k. Vivil-und Militär-Depositenämteru, »ene geftftliche Bestimmungen angewendet weiden. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von H'.m-garn und Böhmen, König der Lombardei und ' Venedigs, vou Dalmatieu, Croatien, Slavouien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem :c. :c. :c. Um den Staatsschatz hinsichtlich der Kosten zu erleichtern, welche mit der Verwahrung der gerichtliche» Depositen verbünde» si,,d, finde» Wir, »ach Vernehmung Unserer Minister und nach Anhörung Unseres Neichsrathes, a» die Stelle der bisherigen Vorschriften über die Verwahrungsgebühr (Zädlacld, Depositentare) bei Unsere» k. k. Cwil- und Militär-D^osuenämter» für sämmiliche Kronläuder, mit Nus-jchluß der Militärglänze, folgende Bestimmungen mit o^n Veisaye zu erlasse», daß dieses Gesetz bei allen Militärgericht, mit Ausnahme jener i» der Militär-gränze, dann bei allen Cioilgerichcen in jene» Krön-ländcrn.n welchen der Staat dnrch Meine Aemter n»d Cassm d.° Verwaltung der gerichtlichen Depositen »ach der Verordnung Meiner Minister der Justiz und der Finanzen vom 16. November 1880. Z 448. bereits Übernommen hat. am 1. April 1863.' in allen ander» Kronlanoern abcr erst mit dem Tage i„ Wirksamkeit zu treten habe, an welchem diese Verwaltung an den Staat übergehe,, wird. I. Gegenstand der Gebühr überhaupt. §. 1. Die Verwaltnngögebühr ist uo» denjenigen Gegenständen zu entrichte», die in Folge gerichtlichen Auftrages von den hierzu bestimmten Aemtern oder Cassen verwahrt werde». II. Art der Gebühr. n. Grundsatz. F. 2. Diese Gebühr richtet sich: ") entweder nach dem Werthe des verwahrten Gegenstandes und zugleich nach der Dauer der Verwahrung (H. 9) oder l>) nur „ach der Dauer der Verwahrung allein (§. 10). i b) Gegenstände. ^ l>») der ersten Gebührenalt. wahrten Gegenstandes und zugleich nach der Dauer der Verwahrung unterliegen: «) Geld uud Prätiosen, ' d) Papiere, die ei»eu Gegenstand des Umsatzes bil> den, als Gesellschaftsactien, Lose von Güter-Lotterien, Wechselbriefe u. dgl. bd) der zweiten Gebührenalt. §. 4. Für alle im Z> 3 nicht eulhaltenen Urkunden uud Gegenstände wird die Gebühr nicht nach dem Werthe, sondern nur »ach der Dauer der Verwahrung bemessen. !ll, Befreiungen. H, 3. Die Entrichtung der Verwahruugsgebühr fiudec nicht Statt: i>) Vou Gegenständen, die im strafgerichllichen Verfahren hinterlegt wnrde», wenn deren Anfbewah-rn»g »icht nach Beendigung deS Strafverfahrens , in eine solche übergeht, die nach dem bürgerlichen Rechte Glatt ftudet. >>) Vou solche», deren Hinterlegung außer einem Rechtsstreite zur Sicherstelluug des Staatsschatzes oder eines aus demselben dotirten Fondes, oder «) Von solche», die zur Sichelstellung oder als Zahlung einer ans der Grunoeutlastimg he!VÜHrenden Entschädigung hinterlegt wurde,,. >>) Von ConponS, wen» die Schnldnrknnde oder Actie, von welcher sie stamme», oder wofern« <«> bloß mit dem Talon hinterlegt wnlden, leßcerer in der Verwahrung sich befindet. L) Vo» Gegenständen, die i» Folge eines Einschreitens deö Nichters uon Amtswege» irrigerweise in Verwahrung genommen wurde», wenn die Erfolg-lassung binnen (3) drei Monate», nachdem die Partei von dem irrigerweise geschehenen Erläge Kenntniß erlangt hat, angesucht, »nd längstens binnen vierzch» Tage» von der Zustellung der Bewilligung gerechnet, von dieser Gebrauch gemacht wird. Eben so ist in dem Falle, als bei einer Verlassen,chaft oder einer andern gemeinschaftlichen Sache Großjährige und Minderjährige eintreten, und die Verlassenfchaft oder die gemeinsame Sache, bis zur Anseinandersetzung des Jedem gebührenden Antheils hinterlegt werden mnß, den Großjährigen der ihnen gehörige Antheil ohne Entrichtung der Zahltale zu erfolgen, wen» sie die Er-folglassnng binnen drei Monaten, nachdem sie von der bew.rkten Theilung der Gemeinschaft Keum-">ß "langt l,aben. angesncht. und längstens bi»»en lm?aV'^'°"^ ""3 der Bewilligung ge„chuet. vo» dieser Ge-, brauch gemacht haben. . "^" "as Vorhandensein der Bedingungen die-« Ausnahme hat sich daS Gericht in dem Er-Mglassungebescheide ausznsprechen. ) Von den Beträgen oder andern Gegenständen, die zum Unterhalte, zur Erziehung oder zum Unterrichte eines Pflegebefohlenen oder zur Bezahlung der Schulden desselben verabfolgt werden. 3) Von Depositen, welche an den Etaatsschap oder eineu aus demselben doiirte» Fond ausgefolgt werden, in so ferne die Gebühr deu Staatsschaß oder den Foud zu treffe» hat. IV. Werthsbestimmung. l») Bei Prä'tiosen. §. 6. ? er Hinterlegung erhobene Schäßwerth zur Grundlage u dienen. !») Vei Papieren, die Gegenstand des Umsatzes sind. H. 7. Hinsichtlich der Bestimmung des WertheS: ) Solcher Papiere, die eiuen Gegenstand deS Umsatzes bilden, ist sich nach Z. 81 der Gebübreiigc« sehe vom 9. Februar u»d 2. August I860, mit der Abweichung zu benehmen, daß die Werchsbe-stnmnung auf den Tag der Erfolgliissuugö-Bewil« liguug, uud wen» der Courswerth dieses TageS nicht bekannt wäre, auf den nächstvorhergehendeN Tag zu beziehe» ist, dessen Course dem Depositen-, amte schou vorliege». 1i) Papiere, auf welche durch Verlosuug ein Gewinnst gefalle» ist, sind i» dein durch das Los bestimm« te» Werthe anzunehme». c) Coupons, welche ohne die Schuldurkunde oder Actie, von welcher sie stammen, hinterlegt wurden, sind nach dem Betrage, auf welchen sie lau« ten; wofern sie aber auf keinen bestimmten Betrag lauten, mit dem vierzigsten Theile des Werthes der Stammurkund« (imch Absay n) z» veranschlagen. l>) Als Werth von Talons, welche ohne die Stamm« urkuude hinterlegt wurden, ist die Hälfte des Werthes der leftteren (nach Absaß ») anzunehmen, e) Ist der Werth, nach welchem sich die Verwah-ningsgebichr z» richten hat, in einer ander» Wahrung als der Conventionsmünze nach dem 20-fl. Fuße ausgedrückt, oder durch Beziehung auf eine andere Urkunde angegeben, so ist die Gebühr »ach §. 19 des Gebührengeseyes vom 9. Februar und 2. August 18!i0 zu bestimmen. V. Berechnung der Ver w ahr u » gsd a» er. H, 8. Die Dauer der Verwahrung wird von dem Zeitpuncte angefangen, mit welchem die depositenämt-liche Verwahrung, wenn gleich bei einem anderen Depositenamte begonnen hat, bis zum Tage der Er-folglassung berechnet. Wnrde die Verwahrung dadurch üüterbroche», daß die Erfolglassung hinterlegter Gegenstände mit der Bedi»gung bewilligt wurde, entweder die nämlichen Gegenstände oder statt derselbe» andere Gegenstände gleichen Werthes wieder gerichtlich zu hinterlegen, so wird die Dauer der Verwahrung von dem Zeitpuncte des ursprünglichen Erlages der erstere» berechnet. Die Verwahrnngsdauer ist in der Regel für jeden aus der Verwahrung gelangenden Gegenstand besonders zu berechnen. Von dem We, tbszuwachse, welcher bei emem Deposit« durch das Los stattgefunden hat. ist die Gebühr vom Tage der Volosnng bis znm Tage der ^ Erfolglassung des Deposits besonders z» berechnn,. VI. G e b ,, br en a u s m a ß-n) Nach Werth »nd Dancr. ss. 9. Die Gebühr „ach dem Werthe des Gegenstandes u»d zugleich »ach der Dauer der Verwahrung beträgt von jedem Gulden des Werthes: ») von Geld und Prätiose» bei einer Verwahruugsdauer bis 1 Jahr.....>/^ kr. über 1 Jahr bis « Jahre '/« „ " 6 „ „10 „ ^ ^ ., " „ „ 1ä „ 1 „ " "' „.....1'/, „ Deu Pupillen uud Curaoden wird jedoch die k- >i. Der Gebühr »ach dem Werthe des ver-! tiose.s und nicht gangbare» Mü»zeu hat der bei ih-> bnhr nie über 1 kr. bemessen. 13« d) Von Papieren, die einen Gegenstand des Umsatzes bilden, die Hälfte. Jener Theil des Werthbetrages, welcher in dem Bruchtheile eines Guldens besteht, ist bei der Ge-bübreubemessnng nicht in Anschlag zn bringen. Bruchtheile der Gebühr unter '/4 kr. werden nicht eingehoben. d) Nach der Dauer allein. Z. 10. Die nur nach der Dauer der Verwahrung zu entrichtende Gebühr beträgt: I. Für Nechlsurkuüden (Z. 1 g, n. 3 des Gesetzes vom 9. Februar und 2. Angnst 1860) bei einer Verwahrungsdauer bis !! Jahre . . . . — 13 kr. über ä „ bis 10 Jahre- 30 „ ., 1« „ „ ^ . - 43 „ „ 13 „ .... Iff.- „ jedoch mit der Beschränkung, daß die Verwahrungs-gebühr, wenn die Urkunde »ach dem Gesetze vom 9, Februar u»d 2. August 1839 einer Gebühr unterliegt, »ie einen höhere» Betrag als den für sie in dem gedachten Gesetze bestimmten Stämpel nnd Ge-bührenbecrag ausmachen soll. Diese Gebühr ist für jede solche Urkunde zu entrichten, wenn auch mehrere derselben unter Einer Erlagsnummer hinterlegt wnrden. Nnr jene Urkunden oder Beilagen, welche das Zugehör solcher Nechtö-urkunden ausmachen, sind von der Gebühr selbst dann frei, wenn sie unter verschiedenen ErlagSnummer» hinterlegt wurden. II. Für alle andern Schriften oder Urkunden welche zu den unter I erwähnten Urknnden nicht gehören, beträgt die zu entrichtende Gebühr, bei einer Verwahrungsdauer bis 3 Jahre .... 6 kr. über 3 „ bis 10 Jahre 12 „ ,, 10 „ „ 15 „ I» „ „15.......24 „ In diesem Falle wird die Gebühr auch daun nnr im einfachen Betrage abgenommen, wenn mehrere Schriften oder Urkunden anf ein Mal erfolgt werde», die unter Einer Erlagsnummer hinterlegt wurden. Wurden die zu erfolgenden Urkunden oder Schriften »nter verschiedene» Erlagsnnnimmi hinterlegt, oder werden die unter Einer Erlagsnummer hinterlegten Gegenstände zu verschiedenen Zeiten erfolgt, so wird im erstem Falle die G>bühr uach der Zahl der Er-lagsnummern, im zweiten Falle aber so oftmal abgenommen, als Erfolglassungen Statt finden, c) Wenn die Erfolglassnng Gegenstände beider Ge-bührenarten umfaßt. §. 11. Werde» Gegenstände, von welchen die Gebühr nach Z, 9 zu entrichten ist, zugleich mit anderen, die der Gebühr nur nach der Verwahruugs-dauer unterliegen, erfolgt, so wird für die lehtgedachten Urkunde» uur daini die Gebühr besonders bemessen, wenn deren Erlag nicht zugleich mit den übrigen ans-gefolgten Gegenständen geschehen ist. VII. Zeitpunct der G e b ü h re n fä l l i gke i t. Z, 12. Die Verwahrungsgebühr ist erst bei der Erfolglassnug des Deposits zu entrichten. Wird jedoch eui verwahrter Gegenstand mit der Bedingung erfolgt, daß statt desselben ei» anderer dem gleichen Gebührenausmaße unterliegender, jedoch im minderen Betrage, oder ein in einer minderen Gebührenclasse begriffener Gegenstand wieder hinterlegt werde, so ist schon bei der bedingten Erfolglassnng mit Rücksicht anf die Dauer der Verwahrung im ersten Falle die Gebühr von dem Betrage, um welchen weniger wieder hinterlegt wnrde, oder werden soll, im zweiten Falle jener Unterschied der Gebühre» zu einrichte», welcher sich ergibt, wenn die Gebühren für den erfolgten und für den wieder hinterlegten Gegenstand vom Beginne der Verwahrung biö zur Erfolglassnng des Ersteren berechnet und verglichen werden. V>H. Person, welche die Gebühr zu entrichte» hat. Z. 13. Die Verpflichtung zur Eutrichtnng der ^ Gebühr liegt derjenige» Partei ob, an welche der verwahrte Gegenstand erfolg wird. ohne Rücksicht, ob ihr ein Ersatzanspruch a» teu E.leger oder eine andere Person zusteht oder nicht. IX. Haftung für die Gebühr. §.14. Die Verwahrungsgebühr haftet auf dem perwahrttli Gegenstände und geht auf demselben all«« aus Privatrechtbtitel» entspringenden Fordernngen vor. Vor Berichtigung der Gebühr darf der verwahrte Gegenstand nicht erfolgt werden. Eine Ausnahme hie-von kann nur von der leitenden Finanzbezirkebehörde, gegen angemessene Sichelstellung der Gebühr bewilligt werden. X. Z i! r ü ckerstattnng der Geb ü hr wegen! unrichtiger Bemessun g. §. 13. I» so ferne Jemanden eine Gebühr vor. schriflwidrig, oder in einem höhern, als dem vor« Ichriftmäßigeu Betrage abgenommen worden wäre, so kann die Znrückerstattnng des ungebührlich entrichteten Betrages innerhalb des Zeitraumes von Einem Jahre nach erfolgter Zahlung gefordert werde». XI. Art der V e schwerdeführnn g. §. 16. Wer sich durch die Bemessung der Verwahrungsgebühr beschwert erachtet, kann dagegen die Beschwerde bei der Finanz-Beziiksbehorde, und im weiter» Zuge des Necnrseö bei der Finanz-Landeö-behörde und dem k. k. Finanzministerium einbringe». Der Necnrö gegen die Entscheidung der Finauzbezirks^ oder der Lanteöbehöi'de ist binnen vierzehn Tagen, vom Tage der Bekanntmachnng gerechnet, zn überreichen. Weder über die Frage, ob ei»e Gebühr zu entrichten ist oder uicht, noch über das Ausmaß derselbe» findet em gerichtliches Verfahre» Statt. Xil. U e be rga n g s be st i m m u » ge ». §. >7. Als Anfang der »ach diesem Gesetze zu berechnenden Dauer der Verwahrung hat bei jenen De-prslcen, welche sich früher in der Verwahrung solcher inchtlaudesfülstlicher Gerichtsinhabuugen befunden ha-b.'n, welche keine Verwahrungsgebiihr anzuuehmeu be> fugt waren, der Zeitpunct zu gelten, i» welchem die Depositen von den hiezn bestimmten k. k. Aemtern oder Cassen übernommen wurden oder noch werten überliomme» werden. Z. 18. Befanden sich ab« die Depositen schon früher bei lauoeöfi'nstliche» »der solche» uichtlandeö-fürstliche» Gerichte», vou deren Depositen ein Zählgeld zu entrichten war, so wird zwar die Dauer der Verwahrung von dem ursprüngliche» Beginne derselben berechnet, jedoch die Verwahruugsgebühr »ach diesem Gesetze unr dann abgenommen, wenn dieses dem Verpflichteten günstiger ist, als die frühere Vorschrift, nnd die Erfolglassnng nicht später, als in den erste» fünf Jahren nach Wiiksamkeic dieses Gesetzes Statt findet. Nach diesem Zeilranme hat die Gebühren-berechuuug stets uach diesem Gesetze zu geschehe». §. 19. Mit der Vollziehung der Bestimmungen dieses Gesetzes ist Unser Minister der Finanzen und der Minister der Justiz beauftragt. Geaeben i» Unserer kaiserlichen Hanpt- »nd Residenzstadt W,en am sechs und zwanzigste» Iän»er im Eintausend achthundert drei nnd fünfzigsten, Unserer Reiche im fünfte» Jahre. Fra»z Joseph '". p Gr. Bu 0 l - Schauenstein m. ,1. Cs 0 r, ch m. p. Krauß m. p. Banmgar»er m. >>. Auf Allerhöchste Anordnung: 3? a »sonnet m. p. Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 3«. Jänner l853, womit die allerhöchste Entschließung, !!! Netreff der Anwendung des allerhöchsten Patentes «Iclc». 26. Jänner 1833 über die Gebühren fur die Verwahrung gerichtlich hinterlegter Gegenstände auf das Militär kundgemacht wird. Se, k. k. apostol. Majestät haben in der allerhöchsten Entschließung «la«. 26. Iäuner l. I., mit welcher die Kundmachung des Patentes über die Gebühren für die Verwahrung gerichtlich hinterlegter Gegenstände augeordnet wurde, in Bezug anf die Auweu-duug dieses Pateutes aufdaS Militär zu befehlen geruht: ») daß dieVerwahrnugsgebühren von Militärdepositen durch die betreffenden Militärstellen eiuzuhebe» uud vo» diese» an die Finanzcasse abzuführen, »ud d) daß Gesuche und Beschwerden bezüglich militärgerichtlicher Depositen, statt an die Finanzbehördcn, im ordentlichen Instanzenzuge nach H. 16 des erwähnte» Pateutes, a» die Militärgerichte, das Obergericht nnd den Obersten Militär-Gerichtshof zu leiten sind. Baumgart» er m/p. Nichtamtlicher Theil. G e ft e r r e i ch. Wie», 3. Februar. Obgleich über de» Fortgang der Uitterhandlnngen des Hin, FML, Grafen Leininge» »och Nachrichte» fehlen, so zweifelt ma» doch nicht, daß dieselbe» zu dem gewünschte» Resultate führen werden, da sich die Pforte schon vor Abreise des Herrn Grafen geneigt gezeigt hat, i» ^e zum Schutze der Christen i» der Türkei gestellte» Abträge einzugehen, anch gleich nach Einlaugen der ersten österreichischen, diesen Gegenstand berührend Note den anßerordenllichen Vommissär Schamil Ha' scha uach Bosnien sendete, nm die Klagen der Christen zn nutersiiche». Der Snllan selbst soll den Wunsch ausgesprochen habe» , die freundschaftliche» Beziehungen z» befestige». — Dem Vernehmen nach wird Se, k. k. H<^' Herr Erzh, Wilhelm im Laufe der künftige» Wo<^ nach Dalmatien reisen, »m im Auftrage Sr M, ^ Kaisers das dort anfgestellce Gräuzbewachnngscolps zu inspiciren. — Der „Osservatore dalmato" vom 4, eutlD nichts über Montenegro. Gerüchte, sagt er, lauft» in Masse um, man wisse aber nichts Thatsächlich^' Die türkischen Truppe» nehme» fortwährend ihre Sttl' lungen an den Gränzen ei». Wien, 7. Februar. Sc. Eminenz der <3<>^ tag hier angekommene Primas von Ungarn w>u^ hente Vormittags von Sr. M. dem Kaiser "' """ längeren Audienz empfangen. — Ihre Majestät die Kaiserin Witwe (Zaroli»e Auguste hat der, vom Hl», <2ectio»schef l Freiherr» or» lZzöriiis! vera»sta!leten Sammlung, welche bereite anf die Summe von 602« Gulden gestiegen ist, einen Beitrag von 800 Gulden ss, M. übermachen lasse«. — In Folge Kundmachung des Handelsnn»,' sterinms werden Korrespondenzen zwische» Oesterrei^ und dem Kirchenstaate, wenn sie die Aufschrift: „A^ dem Seewege" führen, von nun mit den LloyddaMp!^ booten befördert. ^ Anläßlich eines vorgekommenen Stra^'^ hat der oberste Gerichtshof entschieden, daß eigeM^'' tige Selbsthilfe, wein, sie nicht mit öffentlicher ^' walcchätigkeic oder einer anderen, dnrch daS aUgl" meine Strafgesetz verpönte» Handlung verknüpft ist, keine strafbare llebertretnng begründet, sondern bloß eine Verantwonlichkeit vor dem bivilrichter bilde. — Der politische» Schulverfassnng, nawemlich der Tertirnng der Paragraph? 1ll3, liüi »nd 1>'6 si»d einige Ae»deru»ge» bevorstehend, anch in de» >^ lich gewesenen Deckten nnd Instructionen der 9<^ schnlanfseher werden Abänderungen vorgenommc», — Das hiesige Oberlandesgericht hat auläß^ eines vorgekommenen Rechtsfalles die Frage von P>c>c-tischer Wichtigkeit dahin entschieden. daß der AcceP-tant eines gezogenen Wechsels berechtiget sei, oew Aussteller die Einwendung der nicht erhaltenen Dek-kuug im Wechselproccsse entgegen zu setzeu. — Da nunmehr auch der <5ours der GrlU'V' entlastnngsobligationen auf der Wiener Börse »otirt wird, so sind in ciuer Kundmachung dcS Statthalter vou Böhmen vom 13. Jänner die betreffenden Al'>'' waltnngen darauf aufmerksam gemacht, daß hie>' durch die Möglichkeit dargeboten ist, die Grnncei't' lastnngs-Obligation anch zur Anlegung vo» Kirche"' Fonds uud Sliftnngocapitalien zu verwende». — Der vom steiermärkisch ständisch Verordneie^ Rathe ausgeschriebene Preis vou 120 st, C- M. f^ das beste Original-Oelgemälde, ist dem academisch^' Maler in Gratz, Hru, Iohanu Felbermeyer, verli^i^^ — Die k. k, oberste Polizeibehörde hat das >" New-York erscheinende Blatt „I'Eco d'Italia" s"^ de» ganze» Umfang der Monarchie zn verbiete» ^" funden. ,', — Die drei Engländer, welche im vo'igen I"^ unsere ganze Stadt beschäftigten, nachdem sie s>" ^ einem ans Mahagoniholz gezimmerten Boote m>t Dampfschiff nach Cdln hatten bringen lasse», dort ans in ihrem kleinen Schiffchen zuerst ^"sfil auf dem Rheiu, dem Neckar nud der Mosel g"""^ hauen, uud dauu anch die Dona» bis Pestb bes")^ ten, haben jeyt die Schilderung ihrer Neiseabe«" 13? auf dem letztgenannten Strome in einer Broschüre „Die Wasserlilie auf der Donau" (tlie >V«tei- I.Ü7 on tke äluiube) veröffentlicht. Um die Fahrt auf der Donau beginnen zn können, hatten sie ihr kleines Ruderboot, abermals vermittelst eines Dampfschiffes, nach Kißingen am Mai» kommen lassen, von wo sie diesen Flnß hinauf nach Bamberg fuhren, hier in den Main-Donaucanal einlieft», und bei Nürnberg vor-übcr nach Weltenburg an der Donau ruderten. Ihre Mühseligkeiten und Gefahren auf dem leßtgedachten Strome selbst wareu allerdings sehr groß. wenn nämlich ihre Schilderungen nicht eben ft übertriebe» sind, wi: z, B. der Titel ihres Buches und ihre Darstel-luugeu der baier'schen uud österreichischen Kleinburger, deneu sie, nach ihrer Versichern»,«, die seltsamsten nnd unglaublichste» Dinge aufgebunden habe». Auf der ungarische" Donau linden sie sich übrigens gleichwohl achüret, '» die Nähe des sogenannten „eisernen Tho-^s" zu kommen, und so verkauften sie in Pesth ihre „Wasserlilie," wie es viele Schiffer mit ihren Fahrzeugen machen, welche von der oberen Dona» dorthin mit Handelsartikeln kommen. — Ihre k. k. Hoheiten der durchlauchtigste Hr. Erzherzog Franz Carl und die durchlauchtigste Frau Erzherzogin Sophie haben dem k. k. Ministerium des Innern für die dnrch Feuer verunglückte» Bewohner von Friedland in Böhmen, eine Summe von fünfhundert Gulden CM. zn übergeben geruht, welche ihrer edlen Bestimmung sofort zugeführt worden ist. — Am 3l, v. M, liaben in Zara die feierli« ckien Eiequien Sr, Hochwürden des dort vcrssorbeueu Mous. Luigi Guglielmi, Bischofs »on Verona, stattgefunden. Die Leiche wurde nach dem Kirchhof von Zara gebracht, wird aber dem Vernehmen nach später nach Lissa, wo der Hingeschiedene geboren war, ttansportirt werden. ^- Herr von Florenconrt hat die Leitung der ,,D, Volkshalle" bereits übernommen. Das Vlatt vom 2, Febrnar enthält eine Ansprache des neuen Redacteurs a» die Leser, worm er als die erste und einzige Tendenz jedes katholischen Blattes, waches Politik treibt, angibt, „der katholische» Kirche diejenige policische Stellung und diejenigen politischen Rechte zn erhalten und zu erkämpfen, deren sie na>1, ihrem Wesen und ihrer heiligen Aufgabe noch bedarf, — Dem neuen preußischen Gesandten zu Madrid, Legationsrach von Rosenberg, ist, n'ie man in der „N, Pr, Z," liest, ein echt spanisches Abenteuer begegnet. Bei seiner Ankunft in Madrid nämlich verschwand das gauze Gepäck des Diplomaten anf dem Wege vom Cisenbahnhof bis zmn Gastbof; Herr von Rosenberg hatte »ich« mehr. als was er auf dem Leibe trng. Das ist überall schlimm, nirgends aber so schlimm, wie in Madrid. Hr, v. Minntoli, der prensiische Geueralconsnl in Spanien, der die Stelle einelz Geschäftsträgers interimistisch verwaltet hatte, wußte indeß gleich Nach; er fuhr zn dem Polizeica-pttän der Hanptstciot, h^s,,,, l,,^^e nnd erklärte sei-'^em »üchsten Untergebene» kategorisch : .Wn»> die VackM' des Herrn Gesandte» »ichc in zwei Stnuden Was nun we.ter geschehen, meldet der Berichterstatter Nicht, aber Herr v, Rosenberg hatte in 2 Stunden ,e,n Eigenthum vollständig z»,,^. Prass, ü. Febrnar. Dir „Prag. Ztg." schreibt: Es vergiß in lmier Zeit kaum ein Tag, a» welchem uns nicht Mitgetheilt w„roe, daß Ihre Maj-stäten, Kaiser Ferdinand nnd Kaiserin Maria Anna zn wohlthätigen oder kirchlichen Zwecken ansehnliche Beiträge allergnädigst gespendet haben. Heute wieder berichtet man ans Koliü von eiüein in «00 fl. bestehenden Geschenke der kaiserlichen Majestäten für die dortige Baitholomänokiiche, »"d es liegen uns zwei demnächst zn veröffentlichende Verzeichnisse vor, m,s welchen hervorgeht, daß Se. Majestät der Kaiser Ferdinand dem hiesigen Privatvereiue für dcn Monat Jänner 3.'i0 st. und Ihre Majestät die Kaiserin Ma-^>1 A»„a ^„, St. Ludmilla-Franeuvereine 200 st. il'kommz,, ließen. Die in der Zeit pom 1- Iänuer ^ bio heute, also iu einem Zeiträume von nur Z "He», bekannt gewordene» mildthätigen Spenden ^«r kaiserliche,, Majestäten haben bereits die Höhe Tansend Einhundert Gulden e CM. erreicht, welche Summe, mit alleiniger Aus- n nähme von 1000 fl., ausschließlich Vereinen und Un- r ternehmuugen in Böhmen und namentlich in Prag S zu Gute kam. Und wie viele Acce der Wohlchätig- >, keit werden von den Majestäten geübt, wie viele e thräne» der Armuth werden getrocknet, ohne daß die n Kunde davon in die Oeffentlichkeit gelangt!" ^ O e u l , ch l .> n 5. , Verliu, ll. Febrnar. Der Abgeordnete v. Tacza- - "°'"""' °" s""e Denkschrift, betreffend die Vermeh-, ^"5 b" höhere» Unterrichtsanstalten der Provinz ^ -po,en, nicht nur dem Culcusminister, sondern auch dem Ministerpräsidenten vorgelegt, hac von diesem ^ e>" anerkennendes Schreiben erhalten, worin gesagt , 'st, wie das Bedürfniß cer Gründung einer höheren , Lehranstalt in der Provinz Pose» von dem Gouver-, nement laugst erkannt worden, und dasselbe auch be-^ reitö auf eine Abhilfe bedacht gewesen sei. Wenn , diese jedoch bioher »icht ermöglicht werden konnte, so >ei der Gr»»o oarin z» suchen, daß die erforderlichen Fonds zur Errichtung fehlcen, und außerdem über die Wahl des Ortes im Schooße des Staaiömiuisteriumö Melnnngodifferenzen herrschten. Frankfurt, 3. Februar. Die hencige Siyung der Vuudesreisamlnlung war von nur kurzer Dauer, Der ueueruauuie k. k, Buudespräsieialgesandce, Freiherr Prokesch von Osten, lcgie der hohen Versamm> lung seine Beglaubigungsschreiben vor, und hielc eine ausdrucksvolle Ansprache an dieselbe. Weitere Gegenstande von Belang kamen nicht zur Verhandlung. Italic n. Neapel, 28. Jänner. Das amtliche Blalt meldel: Se. Majestät der König hat sich in Folge der ihm vom Konig uon Dänemark und den Souverainen Oesterreichs, Frankreichs, Englands, Preußens, Rußlands und Schwedens gemachten Aufforderung entschlossen, den, in London am 8, Mai 18!>2 zwischen den genannten Soiwerainen P,h„ft ^r Sicherung der Integrität uud Regelung der E.dsolge Dänemarks'abgeschlossenen Vertrage bei,;»trete». ^ r a n k r l- i ch. Paris, 3. Febrnar. Der „Moniteur" veröffentlicht mehrere kaiserliche Decretc. Nach dem eine» ernennt Se. Majestät der Kaiser, in Anbetracht, daß Artikel 3 des SenatsconsnltS vom 23, December 18!>2 ,hm die souveräne Entscheidnng aller Zolllarifs-Modificationen auf dem Wege iuiernaiionaler Unter-haudlnngeu überträgt; in Anbetracht, daß dieß ein Grnnd mehr ist, mit größter Klngheit in Angelegenheiten zn handeln, welche die Lebtnsinteressen deö Ackerbaues, der Industrie i,„d deS Hand.ls berührk», daß d.e Sicherheit das erste Bedürfniß dieser Interessen '"' ">,d daher die öconom.schen Fragen reiflich ge-P','ft werden müsse.,, überdieß die VennNnng der Auf-"u.^ und Erfahrung oon Männer».'die ihre Ze. Sb a /^'^baues. der Industrie, des Hau-Oberrat ..m?' """schenswerth erscheint: einen w ch .''' "' "b""s, der Industrie, des Handels, ^"''bl'^onen des Ministerinms des wi'^e °^ """°" ^sem Ministerium prasidiit Viceprä> ve^örper^7^^ ^^,eder'. des leg.,., d's Ackerbu, 5 , '^""'l)"> und 6 Notabilitäteu g,bt üb ', " 5"^" ">'d des Handels. 6r und de« H ,^""' '" Ackerbaues, der Industrie «e» f., 7^ "'' ""'"'e ihm die Regierung vorznle-, w d i ? "' ^" ^"chcen "'- I'obeson'dere ^ u» ^ "' " ^f 3°lltarifentwürfe 00» Haudels-d>r . , ^^brlsverträgen, der HandelSgeschgebnng ^ ^olonin! u»d Algeriens bezüglichen Gesepe nnd ^"i«e z„r Begiuachtnng vorgelegt, Bedarf es der "''Uat,gm,a. gewisser Thatsache,,, so hat der Oberrath 1"'e Personen zu vernehmen, die ihm Aufklärung ge° " können. Er kann selbst mit Erlaubniß deö Mi-'usters Untersuchungen vornehmen. Die Minister ha-""' Zutritt znm Oberrathe, und können Ccmmissarien ^ordnen, wclche die Fragen auseinander zu seßen )äbe». hi<. ^,^ Oberrathe vorgelegt wurden. Diese 3ommissarieu haben auch die nöthigen Documcnte >»d Mittheilungen z» gebe». Ihre Majestät die Kaiserin ist durch nachstehen» des kaiserliches Decret znr Vorsteherin und Veschuße-rin sämmtlicher vom Staate unterstüyten Gesellschaften der mütterlichen Barmherzigkeit in ganz Frankreich ernannt worden: „Auf den Bericht unseres Miinster-Slaaissecre-tärS im Departement des Innern, und auf die Kunde, die wir haben von den durch die Gesellschaften der mütterlichen Barmherzigkeit in den verschiedenen Stad> ten des Kaiserreichs geleisteten Diensten, in dem Wunsche, zu gleicher Zeit diese wohlthätigen Einrichtungen zu ehre» und zu ermuntern, die volle Entwickelung, die ihnen die Privatmildthätigkeit geben kann, zu erleichtern, nnd der Kaiserin Eugenie, unserer theuren und vielgeliebten Gemalin einen besonderen Beweis unserer Zuneigung zu geben, haben wir beschlossen nnd beschließe», waS folgt: Artikel t. Die vom Staate subventionirtei! Gesellschaften der mütterlichen Barmc Herzigkeit sind unter die Vorsteherschaft und den Schuß der Kaiserin gestellt. Artikel 2. Unser Minister-Staaessecretär im Departement des Innern wird uns ein besonderes Reglement znr Vollstreckung deS gegen» wärtigen Decrets vorzulegen haben." Der „ssoustitlttionnel" glaubt erklären zu lbi,-nen, daß alle von piemont, Vettern perbreitttm Nachrichten über die Ausweisung eines Franzose» vom Hofe von Parma uud die Verhaftung einer Hofdame I. k. H. der Herzog!,!, aus der Luft gegriffen seie». Auch andere Thatsachen, die der Regierung von Parma zur Last gelegt würden, sind — so schreibt dasselbe Blatt — erfundeu, Paris, 3. Febrnar. Der Kaiser ist heute von St, Cloud nach Paris gekommen, um einem Ministerraid zn präsidiren, nnd sodann nach St. Clond zurückgekehrt, Uebermorge» werden Ihre Majestäten »ach Paris kommen, nnd die Tmlerien bleibend beziehen. Telegraphische Depeschen. Telegraphische Depesche deS Herrn Statthalters der Lombards an Se. Erell. den Herrn Minister des Innern. Mailand, 7. Februar. Gestern Nachmittags fand eine Ruhestörung Statt. Eine mit Pistolen, Dolche» und andern Waffen versehene Notte, welche Nachmittags ä Uhr einen Angriff auf die Haupt-wache versuchte, wurde auseinander gesprengt. Ebenso fanden meuchlerische Angriffe auf einzelne Officiere nnd Soldaten in der Nacht Statt. Die Ruhestörung wurde sogleich mit Energie unterdrückt. Um 8 Uhr Abends war die Ordnung vollständig hergestellt, uud ist seitdem nicht wieder gestört worden. Acht und zwanzig Individueu wurden mit den Waffe,! in der Hand ergriffe». Alle Anzeichen weisen darauf bin, daß der verbrecherische Anfall von der revolutionären Partei im Auslande ausgeht, um die friedlichen Bewohner eiuzuschüchteru, und von der heuer besonders lebhaft gewesenen Betheiligung an den CaruevalS-freuden abznschrecken. Gegen die Schuldigen ist daS Strafverfahren im Gange. — Berlin, 7. Februar. Die erste Kammer hat mit 70 gegen 42 Stimmen nach dem Antrage der Commission die Regierungsvorlage, betreffend die Neubildung der ersten Kammer, angenommen. - Pnris, «. F, bruar, ^ < llhr Nack'ts.) Der ,Moniieur" bringt linen Finanzlagebcricht fnr ^-'2. Schwebende Schnld 690 Millionen. Dab Deficit l betrug liU Millionen ; es wird die Hoffnnng ausge-wrochen. dasselbe nächstes beseitigt zu sehen. Am verflossene» Sonntage wnrden^mehrere namhafte Le-gilimisten. darunter General >5t. Pnest verhaftet. — New-Al>l'k, 2?, Jänner. (A11S London 7. Februar,) Sonle unterstüßte deo Generals » ssM.) 91 1/l-dett° ' , ^ >/2 , , 84 3/l6 detto „ 4 „ „ 76 l/2 Darlchcn mit Verlosung V,1.1839, für 250 N, 139 3/8 für !!!l> ff, Qitter« L............ 1N61/2 5°/« 1s°2............. 943/8 V.,nf«Nctien. «r. St,'ick 13?^ st. l» «,, M. Nctie» der Kaiser Ferdinands-Nordbcchn zu inna fl. d, 11N 1/4 Vf. Nso. ssra>,sfi,rl>i,M,, (f!,r ,20 j>, südd, Vcr ) ei„il°Währ, in, 24 !/2 ft, ss»ß, Nuld,» IN» 1/2 Vf. 2 Monat. Haml'nrg. fi,!' !<»> Thaler Ban«, Nts>>, 1«3 1/2Vs, l Mona!. Liuorno, für 300 Toscoüische Lire, Wuld. 1Y7 1/4 Bf. i Äionat, ?o»d?n, fnr ! Psund Sterling, Gulden 10-48 3Mon,,t. wiailand, sür :w<» Oesterreich, Vi«, Gnld, !0N 1/4 Vs. l Won ^t. !Marstil!e, snr M! Fransen, . Ou!l>, 129l/!.G. 2Mm,nt, '»iris, für 3»<> Franken . , 853, Arie». Geld. Kais. Mnuz-Ducaten Agio .... — l/ 1/l- dctto Nan»» dto „ . . . . 17 ünlä «I m»rcc> „ . . . . — 161/2 Napolconsd'or's „ . . . . — 8,46 V°u«e,rai». ZT^V^,) Nr. 57, , Der Magistrat macht bekannt, daß dieList.n! der pro !853 conscribiiten Militärpsilchtigcn biS^ zum »6. d. M,, sowohl bei den b.tr.ffenden Bezirksrorstehcri,, als auch beim Magistrate zur Cinsiät erliegen. Für dieses Jahr sind folgende Altersclassen militärpflichtig, nämlich zuerst alle Jünglinge, welche im Jahre l832geboien worden sind, und sofort bis einsäließia. der im Jahre 1826 Gedor-ncn. Jedermann, welcher a.sg»>n die entworfenen Conscriptionsllst.n etwas einzuwenden, oDer allenfalls eine zeitliche B.freiung anzusprechen erachtet, wird in Kennlmß gesetzt, daß die dießfälNgen Rec-lamationöveihandllin^cn am 16. d. M,, Vormittag von 9 — 12 Uhr und Nachmittag von 3 — <6 Uhr hier vorgenommen werden. Stadtmagistrat Laibach am 8. Februar 1853. Z «4, u (l) Nr, «95/25. Oeffentliche Prüfungen der P riua tsch ül er. Von der k. k, Oberaufsicht der Volksschulen in La'bach wird hiemit bekannt gegeben, daß die off. ntlickr Prüfung j,» poli in 2 Abtheilungen, Eatastral-P.nc Nr. 1888 «t 186? sammt herumliegender Wiesmabd, Catast.. Parc, Nr. 1869, des Hochwaldes c!«del<>l!c^l!, Ca-tastral.-Paic. Nr. 569 und des Wiesterrains in I<2mn3Fc>i-icÄ Parc. Nr. 97, ferner des im odbe» sagten Gru»^buche zud Urb. Nr. 15^l0 vorkommenden Terrains von l Joch 438 lH .klatter za Icu-zt2>l,avc<> , (Zatastral - Parc. Nr. l549, bestehend aus 6 Abtheilungen, gewilliget worden, und daß man hiczu die Feilbiciungsterminc auf den 2, März, ten 2, April uno den 6, Mai I, I., jedesmal Frül> 9 Uhr in loco der Realitäten mit dem Anhange bestimmt habe, daß die bei der ersten uno zweite« Tagsatzung nicht veräußerten Realitäten bei der diilten auch unter dem Schätzungswerthe werden hintangegeben werden. Bas Schätzungsprotocc>ll, die neuesten Grund-buchsertracte und die Licitationsbedingnisse liegen hieramts zur Einsicht bereit. K. k.Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 3!, December 1852. 3. 1ö8. (l) Nr. !5«31ul,, V.ßei. ge». Dobrauz, von Klagenfurl, gegen l'ucas Iesckeg von U'ttergamling, wegen noch schuldiger j 70 st, und F,ipt>r66, (!) Nr. 45. Edict. Von dem gefcriig^en k. k. Bezirksgerichie wird hiemit bekannt gemach!: lös sei über Ansuchm des H,n. Gustav Vrafen ron Auersperg, durch Hrn. Doktor iupan>s^iifc!', die cxeluiive Feilbieiung der, dem Joseph Mikolils^ von Hudbresje gehöligen, im Gründliche d>s ^U' >cs Neust«!» 5ub U^b. N>. 64 uoitommenden, ß^' ,ich I,ck au' 340 fl. 40 kr, bcwcr^he,en Haibhube, wegen aus d,m l,!!!!>nalgcrich!liH,n U,theile rl0' l2. Ma, «849, Z, 797, scduloigen 9(1 fl. c, «. °' cewil^iget und Die iUoinahme der>>l!,'>n auf den 2s> Februar, 29 März uno 25, April 1853, jedeöM^ ^ilnml^gS 9 Uy> in Ludel über dcn Schäyungswerih , bei der d,it en ab.r alicl! uü>er demselben wird hinlangegebm welde», Die Licuauoiübedi gnifsc, das Schatzung^P^ locoll u,,d ter Glundbuchoeriracl tönn » hierge i^" eingesehen weide». Wurffeld am 11. Jänner 1853, .^, 16:i, (1) " Nr, W0. Edict. Von dem k. k. !«e,i,esge,ickie Fittich wurden über Ansuch',' del ^rNl! l5l,fabe>h Skrabtl, w,der M,ch,,l Tschosch uon Themeniz, wegen ichuldigen 2U(1 si. l:, 5. <^,, mil Bescheid vom Heli!!s,e,, ^ >U0, die Ta>MM,geü zur bewiUi^ei, execui^en ^eildieluna, s.r, de>n lix,catci> gehöli^e,, im Gru^-' buche dec vo,m^ligcn Her>jchatt Sittich »ur» U>!-Nr. l<)7 voikomme,!den, gerichtlich aul I98> ^ 45 kr, l>ewe,il,eien ,'!l>ali äi auf den !U. März, 7,ÄPl!> und 9, M»i, i^d.i!,n,.l Vo!mit,ags 9 U!>r im H "^ des lZieculeü mit dem Beisaye ,,,,1'craumi, ^^ dieselbe bei der dril e > auch un'er d>m Schä>.'U»s^' we the wüvde hi>u>,!!gegcben werden. Der lÄiuudl'uch^ciliac! , das Sckatzungsp'^ coll und tie Licu.uil'nsi'eruignisse, n^ch «elche» ^ !«! (1) ,*. - *m^ re* *¦•(*?>t* >r /n /Mwt ^ampffcptfffa^rt^ 9?nm '{ Februar bi§ L 5Karj fmben folqenbe ^affagiec = ^afjrten ®tatt j aits i>er SaUc nn& ^et^r bOn Slssek nac^ Scinliii, }^en ®tnflag (j U^r Suit). „ NeiBtlin „ Nxc^edin, » %™}^ , (,! » » » Seiniin s SisscK, » Donnerstag SD^tttagö. auf ^er ^^uait, toon Semliii nac^ pestli, ie^en Montag unb gtettag 6 U^r ^benbö* » ^cmlin „ OrNova, » S«ttag Srit^ Siffef im ^ebruar 1853. . . 3)ie ^lcientie ber 1. f. f. prio. £>onau« Sampffd?i(ffatKt»®pfcÜfcl?aft. ___^^ 3, 130, (2) , Im Verlaae von Teridler <^ Cumpag,,ie ist so eb.n erschienen und bei ,/^U«.«. ^lis^ »lttlf^ ss F^et?«^ H«//ibe^F, so w be Gs. F^e^o/«e^ zu haben Die Civil-Iurisdictionsnorm, vom 2l). NlN'cmbcr 1352, Vesterreich unter und ob der Enus, Salzburg, Stcier>nark,Kärntcu und Kraiu, Gor^ und O^'^t Ißrien Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähreu, Schlesien, Salizicn, Lodomcric" Huschwitz und Zator, Krnl^in und Vukomiim. (Erläutert von einem practiscken Juristen. Nebst einem Anhange über die iombard, veociiamfche u»o dalli^tiinsche I,>nsdic!io»snonn, Taschenfonnai. Br^schirt 3a !r.______ Der auferordentliä e Vrif^ll. welchen die im VerNoffe»e» I>>h>e >» unseren, Verlage ^ie"."«' ^H Veralcichcnde Darsielluuss des österr. Strafgesetzes vom 27. Ma» ^ ,, aefuuoe,, bat den Heraueg.ber veranlaßt, d^s vorstehende Ges> tz ein,r «le.ch.n Vearbe.nmss zu ""° ' d'^"' Die VerI°geh«»dlu»g schmeichelt sich. 0« jüdischenWel< eme n,cht mmd^ williommene (irlcheumng ^a.nu z