Amtsblatt zur Lalbacher Zeitung. Ni-. 99. Donnerstag den 1. Mai 1851 3.198.2(2) Nr. "^ Kundmachung. Die Friedrich Weitenhüller'sche Madchenaus-steuerstiftung, im Betrage von 28 si. 51^ kr. C M. ist im Jahre 185U nicht zur Verleihung gekommen. Zum Genusse derselben sind wohlerzogene Mädchen armer Aeltern, welche sich im wirklichen Brautzustande befinden, berufen. Z^196. 3. (2) Nr. 3261. Concurs - Kundm achung. Laut h. Finanz - Ministerial - Erlasses vom II. d.M., Z. !l03l, haben Se. Majestät, um den regelmäßigen Gang der Geschäftshandlung für die directc Besteuerung zu sichern, eine schleunige und genaue Bemessung der Gebühren von den Vcrmogcns-Uebertragungen zu erzielen, und die Steuerämrcr unter cinc wirksame unmittelbare Lcttung zu stellen, über den von dem hohen FinanzMinisterium, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und mit Zustimmung des Ministerrathcs, gestellten ehrerbietigsten Antrag mit der allerhöchsten Entschließung vom 7. April 1851, die Aufstellung eigener Beamten an der Seite der Bczirkshauptmannschaftcn zu> bewilligen geruht, welche die Geschäfte der di-recten Besteuerung theils sclbstständig, theils für die Bezirkshauptmannschaft mit der Unterordnung unter letztere, dann die unmittelbare Ueberwa- Dicjenige,,, welche sich dießfallö in Bewerbung schen wollen, werden daher aufgefordert, ihre Gesuche, belegt mit den zur Erweisung der odgedachttn Stiftungseigenschaften erforderlichen Documenten, bis 3U. Mai d. I. bei der k. k. Statthalterei zu überreichen. Von der k. k. Statthalterei zu Laibach am 25. April 1851 Gustav Graf v Chorin sky, t. t. Statthalter.____________^ chung und Leitung der in ihrem Bezirke gelegenen Stcuerämter und die Gebührenbemessung von Rechtsgeschäften, so weit diese nicht den Stcucr-ämtern überlassen ist, zu besorgen haben. Diese Beamten führen dcn Titel: Steuer-Inspectors und Steuer-Untermspectorcn. Welche Stellung dieselben einzunehmen haben und welche Geschäfte ihnen überhaupt zugewiesen werden, enthält die unten mitfolgcnoe Vorschrift. Steuer-Inspcctoren werden für die wichtigeren Bezirke, Steuer-Untcrinspectorcn für die kleincrcn,minder wichtigenBezirke zu bestellen seyn. Die Inspectors haben den Rang von Finanz-Bezirks-Commissären und die Unterinspectoren jenen von Finanz-Directions-Concipistcn. Der nachstehende Ausweis enthält die beiläufige Eintheilung dieser Beamten in die eine oder andere Kathegoru, deren Gehalts- und Diäten-classen für das Kronland Krain. ^ Z".^ Zahl der Steuer-" K^ Gehaltsstufen der , hosten- ^ ^^^ ^ ,- ,. . ^ Steuer-In^svectoren b"^6 nn ^^ Anmerkung Z'^Z Inspec- Unter-In- "lruer ^^pecroren tanzen blasse V 3 torcn spcctoren c 2 zu IMW st. 1l> 7 < 3 zu W0 „ k 2 zu 8U0 „ ^^. IX. « c 2 zu 70tt „ ^ z 1 zu ttUtt „ Bei Dienstreisen in ihren Bezirken sind sie nach den, sür die Finanzbeamtcn bestehenden Vorschriften zu behandeln. Zur Besetzung dieser Dicnstposten wird der Concurs bis Ende Mai d. I. ausgeschrieben, und es sind dieselben nebst den allgemeinen Erfordernissen zum Eintritt in dcn Staatsdienst in der Regel die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch-politischen Studien, die Kenntniß der Steuervcrwaltung insbesondere nachzuweisen. Ausnahmsweise können auch solche Bewerber berücksichtiget werden, welche die juridischpolitischen Studien mcht nachzuweisen vermögen, jedoch durch ihre frühere Dienstesstellung ihre practische Tüchtigkeit für die politische und Stcucr-vcrwaltung vollkommen bewährt haben. Diejenigen, welche sich um die Verleihung eines der obcrwähnten 1U Dienstplätze in Bewerbung setzen wollen, habcn daher ihre, über dcn Stand, Alter, Religion, Studien, Sprachkenntnisse, und insbesondere der Landessprache, ferner über ihre bisherige Dienstleistung und Geschaftskenntnissc nebst einer ordentlichen Dicnsttabellc gehörig belegten Gesuche, und zwar jene, welche bereits in l. f. Diensten stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis zum obenerwähnten Tage bei dieser Stcuer-Dircctwn einzureichen. Laibach den 22. April 1851. Gustav Graf Chorinsky ">. p-k.k. Statthalter. Stellung und Geschäftskreis der Steuer Inspektoren. (Zu Folge hohen Finanz-Mlni-sterikl-Erla sses vom »i. April i65i, <öahl i ioZ l). §. 1. Für jeden politischen Bezirk wiro ein Steuer-Inspector bestellt. H. 2. Dem Steuer-Inspector wird nach Maß des Erfordernisses das nöthige Hilfspersonale beigegeben. Die Beamten und Angestellten des in dem Standorte desselben befindlichen Bteueramtts werden ,hm für die Rechnungsarbeitcn, die Fül> rung der Uebersichten und die Verfassung der Nachweisungen zur Hilfeleistung zugewiesen. s> 3. Der ordentliche Geschäftskreis der Stcucr-Inspecloren umfaßt: I. Geschäfte der directen, il. Geschäfte dcr indirectcn Besteuerung. §. 4. Die Geschäfte der dirccten Besteuerung, für deren Besorgung er vorzugsweise bestimmt lst, sind zweifacher Art: ^. Solche, die er selbstständig unmittelbar oder durch die ihm beiqegebcnen Gehilfen und untergeordneten Aemter vollzieht. Z. Andere, die cr im Namen der Bezirks- hauvtmannschaft und für dieselbe besorgt. H. 5. Die Geschäfte der ersten Art (/X), ! die dem Steuerinspector selbstständig obliegen, sind: u) in Beziehung auf die Feststellung der Steuer-Objecte. 1) Die Mitwirkung und Ueberwachuna. bei der Ausführung und periodischen Revision des allgemeinen Grundsteuer Catasters nach Maßgabe der dießfälligen Instructionen. 2) Die Einleitung zur äinsammlung, die Prüfung und Richtigstellung der Hauszinserträgnisse und die Berechnung und Vorschreibung der Steuergebühren. 3) Die Bemessung der Hausclassensteuer bei neu erbauten oder erweiterten, dieser Steuergattung unterliegenden Gebäuden. 4) Die Vornahme oder Einleitung dcr zur B" mlssung der Erwerbstruer erforderlichen Er» Hebungen und we Vorschrcibung der bemessen cn E teuer. 5)Dir Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung der Einkommensteuer-Bekenntnisse, zu wel-chcm Behufe er die Mitwirkung der Vertrauensmänner, der Gemeinden und anderer Bachverständigen in Alispruch nehmen kann, und sohln die Festsetzung der Steuergebühr selbst. Sollte in einem politischen Bezirke das Geschäft dcr Einkommensteuer-Bemessung von solchem Umfange seyn, daß zur Prüfung der Bekenntnisse und Ermittlung deß Einkommens die Aufstellung zweier oder mehrerer Commissionen erforderlich wäre, so hat der Beznkshauptmann die erforderlichen Anträge an oic Steuer-Landesbehörde zu erstatten, und nach den Weisungen der letzteren die Commissionen zu bestellen, welche die von chnen vollführten Operate dem Steucr-Inspector zur weiteren Amtshandlung nnt-theilcn. K)In Bezieh ulig auf di? laufende Vteuerver waltung. 6) Die Ausfertigung der von den Steucräm-tcrn verfaßten individuellen Vorschreidungen der öffentlichen Steuern und der Zuschläge zu denselben und deren Zurückstellung an die Steucrämter zum Bchufe der Einleie tungen zur Emhebung. 7) Die Erhaltung der Ordnung in der Vorschreibung, EinHebung, Abfuhr und 25er« rechnung der Steuern. 8) Die Erstattung der Anträge zur Einleitung und die Ueberwachung des Vollzuges der gesetzlichen Maßregeln zur zwangsweisen Einbringung der Steuerrückstande. 9) Die Beurtheilung der Sttuer°Nachsichts-Zufristungs- oder Herabsetzungkgesuche und die Vergutachtung dcr Rccurse in Steuersachen. 10) Die Handhabung der Vorschriften zur Cvidenchaltung der Objecte der verschiedenen Wattungen der directen Besteuerung und insbesondere die Führung des Ein.-kommen- u. Erwerbstcuer-Catasters; endlich o) in Beziehung auf die Uederwa- chung der Steuergebarung. 1t) Die Vorsorge für die angemessene Anleitung und Belehrung der Gemeinde-Vorstände zur Vornahme der ihnen zustehenden Amtshandlungen in Steunsachen. Die wiederkehrende Einsichtnahme in die Geschäftsführung der Gemeinde-Vorstände uno die Abstellung der wahrgenommenen Gebrechen. 12) Die Ueberwachung der Casseführung und die Untersuchung des Cass.standes bei den Steueramtcrn, es mag cine solche Bcon-tnrung entweder von der Landes-Steuer« dchö'rde (Finanz - LandcS - Direction oder Steuer-Direction) unter Abordnung oder Beizichung eines rechnungtzkund'gen Beamten angeordnet oder vom Stcuer-Inspector von Zeit zu Zeit wenigstens viermal im 236 Jahre und dieses stets unvermuthet, besonders wenn über die ordnungsmäßige Geschäftsführung eines Steueramtes Zweifel entstünden, vorgenommen werden, in welchem Falle der Steuer-Inspeclor sich wegen Beigebung eines politischen Commissars an den Bezirkshauptmann wendin kann, und 13) überhaupt die Ueberwachung der Geschäftsbehandlung der Eteuerämter in allen Zweigen ihrer Amtswirksamkcit und die Aufsicht über das Benehmen und die Eigenschaften der bei den Steucrämtern verwendeten Beamten und Diener. §. 6. Der Bezirköhauptmann oder dessen Stellvertreter hat den Steuer-Inspector in den der seldstständigen Amtshandlung des Letzterem zugewiesenen Geschäften aufmerksam zu überwa« chen und, soferne er Vernachlässigungen oder ar.-dere Gebrechen in der Geschäftsführung wahrnimmt, auf deren Abstellung zu dringen. §. 7. Alle anderen durch die §§. 105 bis Itt9 der Amts-Instruction für die politischen Behörden und durch die Verordnungen vom 9. August und 13. November 1850 (Rc ich öge setz-und Regierunys-Blatt (^XlV. und (^.) für die die directs Besteuerung der Bezirkshauptmann-schaftcn übertragenen und nicht in oem H. 5 auf geführten Geschäfte der directen Besteuerung haben auch künftig dem unmittelbaren Geschäftskreise der Bezirkshauptmannschaft anzugehören. (§. 4 ö.) Insbesondere sind hierunter begriffen: 1) Die Einleitung und Unterstützung jencr Maßregeln, welche zur Ausführung der Revision des Grundsteuer-Catasters getroffen werden, namentlich in jenen Beziehungen, bei welchen eS sich um die Mitwirkung der Gemeinde-Organe handelt. 2) In Betreff der Hauszinsbesteucrung die Erstattung der Anträge, ob eine ganze Ortschaft, oder welche Theile derselben dieser Besteuerung zu unterzichen seyen. 3) Die Eindeförderung der Gesuche um Nachsicht, Zuft'stung oder Herabsetzung der Steuer und der Recurse in Angelegenheiten der directen Besteuerung mit dem Gutachten dcs Steuer-Inspcctors und den der Bezirkshauptmannschaft sich allenfalls darbietenden Bemerkungen. 4) Die Einleitung der Erhebungen über den Umfang von Elemcntar-Beschadigungen u. der beschädigten Objecce, für welche zeitliche Steuernachlässe in Anspruch genommen werden können. 5) Dle Anordnung der Maßregeln zur zwangS-weifen Betreibung der Stcuerrückstände, wobei es dcr Erwägung des Bezirkchaupd Mannes oder seines Stellvertreters überlas, sen bleibt, die für die Schonung der Rück ständner sprechenden Rücksichten in Erwa-gung zu ziehen und zu entscheiden, ob u. in wieferne die einzelnen Exccutionsgrade einzutreten haben, oder auf Iufristungeu oder theilweise Nachsichten angetragen werden könne. Die persönliche Verwendung eines politi-schen Beamten bei der Steuererecution hat dann Statt zu finden, wenn sie dcr Bezirkshauptmann für angemessen erachtet, oder der Steucr-Inspector in wichtigern oder umfassenderen Fällen darum ansucht. 6) Die Amtshandlung gegen jene Gemeinde-Vorsteher, welche den ihnen rücksichtlich dcr directen Besteuerung obliegenden Aufgaben nicht nachkommen, durch Anwendung der DiscipUnar, oder sonstigen Zwangsmaß-regcln. §. 8. Für diese Geschäfte (§. 7) ist der Steuer-Inspector der Bezirkshauptmannschaft zur Führung dcs Referates zugewiesen. Dem Steuer'Inspcctor liegt auch ob, in allen seiner selbMndigen Amtshandlung angehö-renden Gegenständen der Bezirkshauptmannschaft auf Verlangen die verhandelten Acten zur Ein-sicht vorzulegen, wie auch Auszüge oder Uebersichten aus denselben oder den Vormerkungen, Steuer Cataster u. dgl. zum Gebrauche der genannten Behörde zu verfassen. H. 9. In Beziehung auf die indirecte Be« steucrung ist dem ordentlichen Geschäftskreise des Steuer-Inspectors (K. 3. II ) die Prüfung dcr Urkunden und Behelfe zugewiejen, nach denen die unmittelbaren Gebühren von Rechtsgeschäften zu bemessen sind und die Bestimmung des Maßstabes, nach welchem die Bemessung dieser Gebühren vorzunehmen ist, in so ferne nicht diese Bemessung den Steuerämtern unmittelbar und ohne weitere Rückfrage überlassen ist. §. 10. Insoferne es mit der Besorgung der zu dem ordentlichen Geschäftskreise der Steuer-In-spectoren gehörigen Verrichtungen vereinbar ist, können denselben von der Cameral-Bezirksdchö'rde Erhebungen über Gefällsübertretungen, Casse-Scon-trirungen bei Gefallsamtern oder andere Erhebungen und Verhandlungen zugewiesen werden, die bci Gelegenheit der übrigen Amtshandlungen des Steuer-Inspectors ohne erheblichen Zeitaufwand vollzogen werden können. Deßgleichenkann auch der Bezirkshauptmann den Steuer-Inspector zu Erhebungen und Verhandlungen, welche in den Wirkungskreis der politischen Behörde gehören, insoweit verwenden, als solches ohne Nachtheil für die Besorgung der dem ordentli-chen Geschäftskreise des Steuer-Inspectors angehörenden Geschäfte geschehen kann. §. 11. Dem Bezlrkshauptmanne steht zu, dem Steuer-Inspector über sein Ansuchen bei besonders wichtigen, umfassenden oder dringenden Geschäften nach Thunlichkeit eine zeitweilige Aus' Hilfe durch die der Bezirkshauptmannschaft zu Gebote stehenden Arbeitskräfte zu gewähren. §. 12. Der Steuer - Inspector ist zunächst dem Bezirkshauptmanne und mittelst desselben der für die directen Steuern bestellten Landesbe^ Horde untergeordnet. Der Bezirkshauptmann übt über den Steuer-I'nspector die nach den bestehenden Vorschriften dem Vorgesetzten eingeräumte Amtsgewalt insoweit aus, daß er berufen lst, chm Austräge zu geben, Verweise zu ertheilen, oder ihn unter gleichzeitiger Anzeige an die Landes-Steuerbehörde vom Gehalte und in dringenden Fällen vom Amte und Gehalte zu suspendiren. Die Verhandlungen übcr andere Strafen oder Disciplianer - Maßregeln wegen Dienstvergehen sind der Entscheidung der Landes-Steuerbehörde vorbehalten. §. »3. Der Geschäftsverkehr zwischen dem Bezirkshauptmanne und dem Steuer - Inspector in Angelegenheiten der directen Besteuerung hat auf die einfachste und kürzeste Weise Statt zu finden. Die nicht in dem selbbststandigcn Geschäftskreise des Steuer-Insvectorö (§. 5) begriffenen und daher in das Geschäftsprotocoll dcr Bezirkshauptmannschaft und nicht in jenes des Steuer-Inspcctors gehörenden Geschäftsstücke, die der Bezirkshauptmann dem Steuer-Insvecwr zur Bearbeitung zuweiset, werden diesem auf dem« selben W'ege und in derselben Art zugemittelt und von ihm erlediget, als cs für das (5on-ceptspersonale der Bezirkshauptmannschaft eingeführt ist. Bel Geschäftsstückcn, die dem Steuer«Inspector zur Einsicht, Aufklärung oder Aeußerung seiner Meinung mitgetheilt werden, jetzt er seine Bemerkung, Aeußerung oder die Crledigungs-Entwürfe unmittelbar auf dem Geschäftbbogen der Bezirkshauptmannschaft bei. H. 14. In den Angelegenheiten dcr directen Besteuerung hat zwischen den Steuerinspectoren und der für die directen Steuern bestellten Lan-oesbehörde der Geschäftsverkehr in der Art Etatt zu finden, daß die Vorlagen des Stcuer-Inspec-torö an diese Behörde zu richten, jedoch im Wege der Bezirköhauptmarmschaft zu überreichen sind, und die Aufträge und Erlasse der Steuer-Landcsbchörde an die Inspectoren gleichfalls im Wege der Bezirköhauptmannschaft hinab zu gelangen haben. §. 15. Rücksichtlich der Amtshandlungen, welche sich auf die Gedührenbemessung von Rechtsgeschäften (§. «) oder Geschäfte der indirecten Besteuerung (§. l0) beziehen, unterliegt der Steuer«Inspector der Ueberwachung der Came-ral«Bezrrköverwaltung, mit der er den unmit- telbaren Geschäftsverkehr zu unterhalten und deren Aufträgen und Weisungen er nachzukommen hat. Sollte der Bezirkshauptmann Kenntniß erlangen, daß der Steucr-Inspector durch die Amtshandlungen dieser Art in einem für die re» gclmaßige Führung der Geschäfte der directen Besteuerung nachtheiligcn Grade in Anspruch genommen werde, und sollte über das unmittelbare Einvernehmen mit dcr Cameral-Vezirksbe-hörde die Abhilfe nicht erfolgen, so steht dem Bezirkshauplmanne zu, im Wege des Präsidiums dcr Steuer^Landesbehörde die den Umständen und dcn Bedürfnissen des Dienstes angemessene Vorkehrung nachzusuchen. Z^0i7i, ^1) """" Nr. «3«? Concurs - Kundmachung. Besetzung der für das Kronland Steiermark bestimmten Steuer-Inspectors - und Unter - Inspectors-Stellen. Um den regelmäßigen Gang dcr Geschaftbe-handlung für die oirectc Besteuerung zu sichern, eine schleunige und genaue Bemessung der Ge» bühren von den Vermögens - Uedertragungcn zu erzielen, und die Steuerämter unter eine wirk« same unmittelbare Leitung zu stellen, haben Seine Majestät über den, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, und mit Zustimmung des Ministcrrathes gestellten ehrerbietigsten Antrag, mit der allerhöchsten Entschließung vom 7. Juli 1851 die Aufstellung eigener Beamten an der Seite der Bezirksyauptmannschaften zu bewilligen geruht, welche dle Geschäfte der directen Besteuerung theils st'lbstständig, theils für die Be« zirkshauptmannschaft,mit der Unterordnung unter letztere, dann die unmittelbare Ueberwachung und Leitung der in ihrem Bezirke gelegenen Steuer, ämter, und die Gebührenbemcssung von Rechtsgeschäften , soweit diese nicht den Steueramtern überlassen ist, zu besorgen haben. Diese Beamten führen den Titel Steuer-In-spectoren und Steuer-Unterinspectoren. Welche Stellung dieselben einzunehmen haben, welche Obliegenheiten und Geschäfte ihnen zugewiesen sind, ist aus der mit dem hohen Fi-nanz-Ministerial-Erlasse vom ll. April 1851, herab^elangtcn Vorschnft zu ent-nehmen, welche Vorschrift bei den k. k. Bezirkshauptmannschaften, den k. k. Stcuerämtern und Cameral'Bezirksbchörden im Kronlande Steier» mark eingcschcn werden kann. Steuer-Inspcctoren werden in dcn wichtigern Bezirken, Vteuer-Unterinspcctoren für die klei' nern, mlnder wichtigen Bezirke bestellt werden. Die Inspectoren haben den Rang von Fi» nanz-Bezirtscommissären und die Unterinspecto« ren jenen von Finanz-Directions-Conzipisten. Bei Dienstreisen in ihrem Bezirke werden sie nach den für die Kinanzbcamten bestehenden Vorschriften behandelt werden. Für das Kronland Steiermark sind demnach vierzehn Steuer - Inspectoren und fünf Steuer-Unterinspectoren bestimmt worden. Die Gehaltsstufen wurden für fünf Inspec« toren mit Eintausend Gulden C. M., — für fünf Inspectoren mit Neunhundert Gulden C. M. — und für vier Inspectoren mit Achthundert Gulden (5 M., — dann für drei Unterinspecto» ren mit siebenhundert Gulden C. M., — und für zwci Unterinspectoren mit Sechshundert Gulden C. M, festgesetzt. Diese Staatsbeamten sind sämmtlich in die Neunte Diäten^lasse gereiht. Zur Besetzung dieser Dienststellen wird der Concurs bis Ende Mai 1851 mit dem Bemerken eröffnet, daß bis zu diesem Zeitpuncte d,e Competenzgesuche um so sicherer einzubringen lMd, als auf später einlangende Gesuche kelne Rücksicht aenommen werden könnte. ^>. ^ Diejenigen, welche sich «m d.cse Dostes« stellen bewerben wollen, haben m lhren Gesuchen darzuthun und glaubwürdig auszuweisen: «) Das Lebensalter. d) Die mit gutem Erfolge zurückgelegten ,un. disch-politischen Studien, und die mit gutem Erfolge bestandenen dienstlichen Prüfungen. 23? c) Die nebst dlesen Studien sich erworbenen Kenntnisse, wobci insbesondere jene hervorzuheben und nachzuweisen sind, welche die direc-ten und indirecten Steuern und deren Verwaltung beMffen. li) Die bisherige Dienstleistung, und eine tadellose Moralität, wobei Jene, die bisher bei keiner landeöfürstlichcn Behörde gedient habcn, die bisherige Beschäftigung und den tadellosen Lebenswandel auf eine vollkommen befriedigende Art durch glaubwürdige Zeugnisse darzuthun haben. e) Den bisher aus dem Staatsschätze oder einem öffentlichen Fonde bezogenen siren Gehalt, oder die Angabe, daß sie in einem solchen Genusse nicht gestanden sind. s) Die vollkommene Kenntniß der Landessprachen, das ist, der deutschen und windischen, oder krainischen Sprache, wobei bemerkt wird, daß die Kenntmß der slavischen Sprache nicht unbedingt nothwendig ist, jedoch bei sonst gleichen Eigenschaften vorzugsweise berücksichtiget werden wird. k) Die Angabe, ob der Bewerber mit einem Beamten der Finanzbehörden m Steiermark verwandt oder verschwägert ist. Ausnahmsweise wird auch auf solche Bewerber Bedacht genommen werden, welche die juridischpolitischen Studien nicht nachzuweisen vermögen, jedoch durch ihre frühere Dienstleistung ,hre praktische Tüchtigkeit für die politische und Stcuerver-waltung vollkommen bewahrt haben. Diese Thatsachen sind aber vollständig durch Zeugnisse der politischen Behörden zu erweisen. Jene Bewerber, nxlche schon in öffentlichem Dienste stehen, haben die Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden einzureichen, welche die Angaben und Belege prüfen, und in den Cinbe-ftleitungen sich auch üb«r die Eignung des Bittstellers für den angesuchten Dicnstpostln ausspre-, chen werden. — Bewerber, welche kein öffentliches Amt bekleiden, haben ihre Gesuche bei der f. k. Beznköbauptmannschaft, in dncn Umfange siechreu Wohnsitz haben, «infringe,,, und werden selbst Sorge tragen , daß ihre Angaden durch vollkommen glaubwürdige Zeugnisse bekräftiget werden. Vom Präsidium der k. k. steinsch-illyrischen Finanz« Landes - Direction. Gratz am 20. April I85l. Franz Xav. Spurny, k. k. Ministerialrath und Finanz-Dlrector. Z. W7.^?"(2) Nr7lV37. Kundmachung. Zu Folge Eröffnung der k. k. Postdirection in Gratz . ,7. April d. I , Z. 175«, wird mit !. Mai d. I. in dem Badeorte Ncuhauö bei Lilli eine k. k' Postcrpedilion in Wirksam« kcit treten, welche sich mit dem Briefe und Fahr postdienste befassen, und mit dem k. k. Postamte in Cilli in den Monaten Mai bis incl. October jeden Jahres durch Postbotcnfahrten in täglicher, ?n den übrigen Monaten aber durch Botengänge l" wöchentlich zweimaliger Verbindung stehen wird. Was mit dem Beifügen vorläufig hiemit zm allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß der ouständic; noch auszumittelnde Bestellungsbczirk '"' Postexpcdition nachträglich bekannt gegeben weroen wird , ^ , ^ « ^K.Postdircction. Laibach den 25. April ,85.,. ^'^' P^----------------^^ ^ Mai wird der Magnat nach dcm Beschlusse des Gemeinde r.thes, im Smnc des Stiftbriefeö der ftl.gcn Frau Helena V^lentln vom l. December ,V35 die halbjährig verfallenen Interessen der Wa,se'n-Stiftung zu Gunsten der ältern - und verwandt schaftslosen Kinder, die in der Vmstadtpfan Maria Verkündigung (städtischen Pomeriums) g«. boren worden sind, oder derzeit dort wohnen, und dc>s ,5. Lcbtnöjahr noch nicht zurückgelegt haben, vertheilen. Diejenigen, dmen solche Kinder anvertraut sind, werden hiemit aufgefordert, ditz 14. Mai d. I, hieramls mündlich das bezügliche A»isuchen anzubringen. Stadtmagistrat Laibach am 2«. April 185! Z. 538. (I) Nr. 259N., Concur sKundmachung. Durch den crfolgttn Tod des Bcz'rkswund-arztes Lorenz Pogatschnik von Kropp, ,st die Bezirks« Wundarztenstelle in den Gemeinden Sttm-büchl, Dodrava, Kropp und Ousische in Erledigung gekommen, nnt welchem Dlenstposten eine jährliche Remuneration von 40 ^vierzig) Gulden CM. in Verbindung steht, welche Remuneration aus der Bezirks-Cassa, insolange diese destcht, ausbezahlt wird. Diejenigen Wundarzte, welche sich um diesen Dienstposten ln Compttcnz sitzen wollen, haben ihre milden Studien- und Dienst: zeugnissen belegtcn Gesuche bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Radmannsdorf biö3l. Mai l. I. zu überreichen, und sich über die vollkommene Kenntniß der Landessprache zu legitim l. I, z,üh um l0 Uhr zur Anmeldung und Battyuung dtistl!)en ^u eischeinen, oder r>lS dahin ihre Änmeldungsgesuche schriNlich KU überrel-cken , widiigenS diesen Gläubigern an die Anlasser»' z schall, wenn sie durch die Bezahlung der angcmel-deien Forderungen c»!chöpfl würde, kein wclte>cr Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebüli't. Wallenberg am 28. Februar l65l. Der t. k. Nezirkslichlli: Pe erz. F. 542. (!) ' Nr. 7S9. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Wallenberg wird oein undecanüt wo defiildlichen adwesendtn Iohani, Burger ^on Preuoje, und dessen ebenialltz unbekann! wo l.'tsin0lichen ^rbtN erinnerl: lis habe Ani. Widmar aus Ol)e>dobrav^, wider sic die Klage auf Ve>lah»l u. Oiloschenciklälung l,er aril seiner, im Grundbuchs der vordcst.,!,re,>tn Herlscha,! Freudenlhal ««^ ^Uf, Nr. 325 vo,kommenden, z<^ Odeldovrava ^iau^ Nr. 2l lienenden R?.,liläl das. lende» Sahpust deb unierm l». ^ebruac l?99 zu Gunsten teS Johann itturger von Pseroje ^b 3U0 st-li. W. inlabulil'en Schuldscheioeö l!l!o. 2l. Iannll i?99 angebtachi, und um richterliche Hilse gedelen. Da diesem Gerichte der AusemhallSutt der Bellagien nicht bekannl ist, so hat man auf iyre Gefahl und Kosten den Herrn Joseph Naurncher in Plcs als Cu> laior bestellt, und die dießiaUige Verhandlungslag salzung auf den H. August l. 2. VormitiagS um l) Uhr bei dieslm Gerichte angeordnet. Dessen werden die Beklagten und deren allfa'Uige RechisnaÄNolge! j^u dem Ende eiinnelt, dami' sie alle'f^lls sech^eiiiu erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vertreter die eifordeilichen Behelfe zukommen macten, oder einen andern Sachwal er bestellen, widrigcns mit dem bestellie:, (iurator verhandelt werden wü'de, und sie sich die auS dieser Verabsaumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben weiden. Wartenderg am l8. Februar lb5I. Der k. k. Bezi-kklicblel- P e e r z. E d i l t. Von dem k, t. Ae^itksgerichle Nartenberg wirb den undekannl wo abwesenden Margaretha Berwar, Simon und Ursula Berwar, Jacob und M'za Be,war, Maria Berwar geb. Mereun, den Kindern deß Anoreas Berwar aus erster Ehe. Namens Ja» cob, BalenlM, Matia und Lu.ia Berwar, eiintiert: 6b habe Valentin Berwar aus Moöenig, wider sie die Klage aus Veijählt» und siloschenerklarung nachstche»id W. nebst Naturalien, l^) Des HelialhKuertiages cillo. 20 , intab. 22. Jännel t8äl lür die Maria Me><:un an Heiraths» gut mit 200 fi. (5M. nebst lincr Kuh, dann sü'r die Kinder des Andreas Wiiwar oder Wer» war aub der eistcn Ehe, Namens Jacob, Valen-lrn, Maiia und Lucia Wriwar oder Werwar, unt> zwai fül die beiden Löhne « pr. i30 fi, und N'ir die beiden Töchter « pr. 100 fi., für alle 4 mil ^60 ft. an väterlicher und mütterlicher Abfertigung nebst Hochzeilsmahl, Oewandtnche und orolnarer Hleldung angebracht und um richterliche Hilie gelecen. Da diesem Gerichle der Aufenlhall der Beklag' len nichl bekannt ist, so Kar man auf itne Gesahr und Kollel! den Barihelma B>»ek von Moßenif zum, ^Ulacor bestcUt U!,tz die abfällige Verhandiungstag' ,at^ung au? den 29. Juli l. I. Früh um 9 Uhr vor rielem Gecichle angeoidnel. Dtsse,, werden die Beklagten oder ihre allfälligen R^chlbnachfolges ^.u tcm Endc enrmerl, damit sie allenfalls rechszeil.g ,lschen,sn, oder inzwischen dem bl'iteUlen Verireler die erfvlderlichen Behelfe zutom-m«,n machen, oder einen andern Sachwalter bestellen, wldligenö mil dein bestellten Curator verhandelt wer. d^n wülde, und sie sich die aus dieser Verabsäum mung ernstihenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K k. Bezilkö. Gericht Wartenberg am lb. März »851 Del k. k. Bezirttrich'er'. Peerl. 6. 545. (1) Die Strohhut-Fabrik Peter Boldrini in Wie», empfiehlt sich mit emcm wohlassortirten Laqer aller Gattungen Damen-, Mädcben - und Kinderh'iten. N. B. Winkelmann Sohn, k. k. j)iiv. Regen- und Sonnenschirm-Fabrikant in Wien, Andreas Peterlini, k. k. Hof- und ausschl. privilcgirter Feld- u. Stroh- scsscl-Fabrikant in Wien. Haben ihre Niederlagen in Laibach BRIEFTAUBE, allwo alle ^ä Tage neue Sendungen von Sonnenschirme« st Strvhhülen eintreffen, und oblgc Waren zu den billigsten Fabrikspreisen empfohlen werden. 238 3. 529. (1) Nr. ,208. Edict. Vom k. e. Beziiksgetichce Plamna wird bekannt gegeben: Es sey in der Erecutionssache des Andr. Hren von Vigaun, wider Barthelmä Krajnz von Topol, die executive Feilbietung del, im Grundbuche Thurn» lack «üb Urb. Nr. 435 vorkommenden, auf 562 fl. 5 kr. bewettheten Dritlclhube bewilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Feilbietungstagsatzungen aus den 13. Juni, den Ich. Juli und den !4. August «s5l, jedesmal Früh von 9 bls 12 Uhr im Olle der Realität mit dem Anhange anberaumt wordcn, daß die Realität erst bn der drinen Tagsatzung auch unter dem Schätzungsweilhe hintangegeben weiden wird. Der Grundbuchserttact, das Schatzungsproto« roll und die Licitationsbedingnlsse, unler welchen sich die Verbindlichkeit zum Erlege emes Vadiums pr. Z7 y. befindet, können hiergerichls eingesehen werden. H. k. Bezirksgericht Planina am 23. Febr. l85l- Z. 52^. (2) Nr. 2ö30. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Laibach l. Section wird bekannt gegeben -. Es sey über Ansuchen des Herrn Johann Gregoricsch, durch Herrn l)r. Zwayer, wegen einer Forderung von l 40 fl. 44 kr. «'. ». e., die executive Feilbietung der, auf 2l fi. 10 kr. geschaßten Fahrnisse des sperrn Johann Miksch bewilligt, und hiezu die erste Tagsatzung auf den l2. und die zweite auf d. 37, samml Slallung und Ganen p«r «ngml^c» oder p«r kapsle, dann der Wawaniheile na 6«i-n<)N2 sul) Post Nr. 242, u sr-öici 8uti Post '^ir. ^l4 und u pla««i» »ub Post '^r. 232, endlich der lm nämlichem (^lundbuche »uli Nells. Ni. ll98, Post N>. 7 rolkommmren Realitäten, wegen schuldigen 35 fi. Interessen c. ». c. bewilliget worden. Zu dem 6nde werden dle> Feilbiecungsier^ mine, und Marder eiste auf den 5. Mai, der zweite auf 5. Juni und dec d:me auf den 5. Juli d. I. zjoimiltags von 9 bis 12 Uhr in lm:a der Realitä-ten mil dem Anhange bestimmt, daß, wenn beim ersten und zweicen Termine eine oder die andelf dieser Realitäten mn den Echätzungswerth oder dar-l über nicht an Mann gelacht werden sollte, solche dei dem tritcen Termme auch un!«i tem Schätzungs »Vtlthc tzilitangegebtn werden würd«. Dit Licitationsbedingnisse, der Gtundbuchser--tract und das Schätzungsproiocov sännen von de» Kauflustigen in den gewöhnlichen Ämttzstunden bei diesem Gerichte «ingesehen werden. K. k. Bez. Geiichl Radmannsdorf am 2. Jan. ner !85l. Z.547. (l) Anempfehlung. Nachdem sich der ergebenst Unterzeichnete für die eingetretene Sommer. Valson mlt elnem großen Sortiment verschiedenartiger Männer- und Knaben-Modehute, dann mit allen Gattungen Militär- und Beamten-Uniformirungssor-ten versehen hat, blttet er um geneigten Zuspruch. Johann Suppanz, Illdengasse, im Herrn Sema„ n'schen Hause. Z. Zli. (2) Optische Anzeige von besonderem Werthe fur alle Brillen - Bedürftige Der Gefertigte erlaubt sich hiermit seine ergebenste Anzeige zu machen, daß er mit seinem großartigen, rühmlichst bekannten optischen Warenlager, eigenen Fabrikates, hier angekommen ist, Beson^ ders hat er die Ehre, emen jede,, der Art "Leidenden auf seine „neu erfnndenen Brillen - und Lorgnetten - Gläser" aus »sslint Glas" aufmerksam zu machen, welche genau berechnet ui,d fein perlsfopisch geschliffen, sv wie in alle» Einfassungen zu haben sind. Das Herzählen der Eigenschaften dieser ausgezeichneten Glaser ist überflüssig, da alle B illenträger sich durch die Probe übe^eugei, tonne!,, baß ei» solcheS Klarsehe», mit dieser angenehmen Ruhe f^ das Auge noch nie empfmidei, ward. Nur diese Bemerkung sey erlaubt: man kann für ,edes A»ge u" 3 bis 4 Nummern oder Grade schwächere, d. h, leichtere Gläser „ehmen, als je„e, die man seit Jahren gebrauchte, und der Effect mit diesen schwächeren Gläsern wird weit besser und angenehmer seyn, als mit den frühern scha> feren. D/r natürliche Voi rheil davon, eine geringere Consilmcion der Sehkraft, ist schon eil, großer Gewinn. TheaterPerspective, Fernröhre, Feldstecher, mir echt achromatische,, Gläsern, welche wegen ihrer Schärfe, starke» Vergrößerung und hellen ^ichl'S sehr zu empfehlen sind, werden bei großer Allswahl zu äußerst billigen Pre,sen abgegeben; so auch Loupcn, Vtikroscope, Lorgnetten (Stecher) lc. :c. und noch viele andere in dieses Fach einschlagende Gegenstände. — Auch werden alle Reparaturen auf's Pünctlichste besorgt. Das Lager befindet sich vi»- 2- vi» dem Casino im 1),-. Nudolf'schen Hause. Nosenthal H5 Weiß Optiker. "' Z. 3tt7. (5) K. K. auslchl. aus da-& neu Privilegium ersumlenc Anatherin-Mund-Wasser deS I. G Popp, Zahnarzt und Privilegiums - Inhaber: Stadt, Goldschmidgasse Nr. «U4 in Wien. Dieses Mundwasser, von der medicin. Facultät geprüft und durch eigene Erfahrung erprobt, bewährt sich vorzüglich gegen den üblen Geruch aus dem Munde, bei vernachlässigter Reinigung sowohl künstlicher als hohler Zahn« un« Wurzel» und gegen den Tabakgeruch, und trägt wesentlich zur Erhaltung der Zähne bei. Die Niederlage hievon befindet sich in der Galanteriewaren--Handlung des Herrn Alois Kaisell, an« Hauptplah Nr. l3, in La «bach. Ein Flacon sammt Gebrauchsanweisung kostet fl. l. 20 kr. C. M. Ich kann dem vorzüglichen Mundwasser des Herrn , Zahnarztes Popp nur das rühmlichst gebührende Lob ertheilen, indem ich e« durch längere Zelt m,t den, aünstigsten Erfolge gegen mem Mundletden gebrauchte, insbesondere aber gegen mein rheumat, Zahnle.den. Kath. Raffelsberger, Weißgarber N>. 52. Da ich bereits durch mele Jahre an einem bedeutenden Mundübel litt, welches immer heftiger wurde, ohne durch die vielen Mittel, die mir verordnet wurden, eine Linterung cder Heilung zu erzwtcken; ich verlor mehrere ganz gesunde Zahne, und d,e vorderen Zähne konnte ich m,t der Zunge ganz herausdrücken, beim Kauen wichen dieselben ganz aus ihrer Richtung, so daß ich nichis Halbfestes genießen konnte, eine lästige, immerwährende Hitze im Munde, einen mit Blut gemischten Speichel und emen eckelhaften widrigen Geruch und Geschmack im Munde, we'cheS letztere mich veranlaßte, das Mund-l wasser des Herrn Zahnarztes P 0 p p zu versuchen. Ich fand schon nach dem Gebrauche des eisten Flacons nicht nur allein den üblen Geruch schwinden, sondern sogar meine Zahne und Zahnfleisch bekamen mehr Festigkeit, und die übrigen Elschemungen, als Hitze und blutendes Zahnfleisch, verloren sich gänzlich, und >m Verlaufe vbn 4 Wochen war ich gänzlich geh,d aus Mitgefühl zu anderen, mir ähnlichen llebeln Behafteten, sehe ich mich veranlaßt, über mein Leiden sowohl, als auch über die glückliche Hebung des-selben, vorliegendes Zeugniß auszustellen. Mein Zahnfleisch wurde plötzlich so locker und krankhaft, daß «S nicht allein die vorderen, wacklicht geworbene,, Zähne bis zur Halft« bedeckte, sondern sich auch zwischen denselben emporhob und die hintersten sogar vollkommen überdeckte, so baß mir das geringste Kaueu der Sveisen Schmerz verursachte, wobei auch das 3ah"si"!ch durch das Aufein, anderdrücken der Speisen zwischen den Zahnen stets zu blukn begann. Nachdem ich durch mehrere Monate von diesem llebel auf das Schrecklichste gevlagt wurde und inzwischen vitlse.tia, aber mmier erfolglos mich he. handeln liesi, machl« 'ch aufzufalliges Anrathen Gebrauch von dem Anatherin-Mundwasser, bemerkte sogleich Linderung, und war nach dem Verlaufe von einigen Wochen auch gänzlich hergestellt, was ich hiermit mit meiner Unterschrift bekräftige. « Henriette Gand, Modistin.