33 Amtsblatt zur Laibacher Ieituna Nr. 5. Montag den ».Jänner 1872. (1—2) Nr. 2ÄU»< Concurs-Edict. Zur Besehung einer erledigten Gefangen-wach-Oberaufsehersstelle in der k. k. Männcrstraf-anstalt zu Laibach mit dem jährlichen Gehalte von 350 st. und dem Genusse der kasernmäßigen Unterkunst, nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brodportion von je 1 '/2 Pfunden und der Mon-tour nach Maßgabe der bestehenden Unifornnrungs-vorschriften, wird der Concurs bis zum 20. Jänner 1872 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachwcisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Sprach« kenntnisse, insbesonderS beider Landessprachen, und ihrer bisherigen Dienstleistung bei der l. k. Ober-staatsanwaltschaft in Graz im Dienstwege zu über» reichen. Die für eine Civilbedlenstung in Vormerkung genommenen Militärs werden vorzugsweise berücksichtiget. Graz, am 28. December 1871. K. k. Vberstaateanwaltschast. (560—3) Nr.^8488? Kundmachung. Mit Anfang des laufenden Schuljahres ist die erste Studentenstiftung des Dr. Georg Supan in dermaligen reinen Iahresertrage von 4Q«> „ «nkurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schastsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitätö - Anforderungen nicht cntfpricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisicirtes Ge treide der gleichnamigen Gattung um den contractmä ßigcn Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Ueber» nähme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. WirthschaftSamtes alS richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Verlaw gen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, bi: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu kreuzer pr. Sack oder 2 Mctzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. l. BcrgdnectionS-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptlaffe zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher lein Gewerbsmann oder Han» delStreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarle verfebcne sal dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis »«.Jänner ßK52 bei der l. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner gattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstellung für die genaue ^uhal tung der sämmtlichen Vertrags Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10pcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dcm TageS courfe, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gcns aus das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die VertragSverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadinm, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offcrentcn, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis W?s die zweite Hälfte bi« Mitte März