bcr zwanzigsten Sitzung des krain. Landtages zu Laibach am 14. April 1864. Anwesende: Vorsitzender: Freih. v. Codrlli, Landeshauptmann in Krain. — Regierungs-Commissär: K. k. Landesrath Dr. Schlipps, später k. k. Statthalter Freih. v. Schioitzuigg. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichcn Gnaden Dr. Barth. Widmer, dann der Herren Abgeordneten: Anton Gras v. Auersperg, Gustav Graf v. Auersperg, Dr. Bleiweis, Golob, Koslcr, Luckmann, Obres« und Vilhar.— Schriftführer: Abg. Mulley. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 13. April. — 2. Bericht wegen Fructificirmig der Grundentlastungs-Fonds-Ueberschüffe. — 3. Bericht wegen einiger Herstellungen im Civilspitale. — 4. Dienst- und Hausordnung für die Wohlthiitigkeits - Anstalten in Laibach. — 5. Bericht über 2 Petitionen. — 6. Bericht wegen Errichtung einer Feuer-Assecuranz in Srnin. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten. Präsident: Da die hohe Versammlung beschlußfähig ist, eröffne ich die Sitzung, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der gestrigen Sitzung zu lesen. (Schriftführer Derbitsch liest dasselbe; nach der Verlesung:) Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt, das Protokoll ist als richtig anerkannt. Mir ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Toman folgendes Schreiben zugekommen: (liest) „Hohes Präsidium! Ich hatte im verflossenen Jahre die Ehre, im Aufträge des Herrn Dr. Ferdinand Suppantschitsch, Präsidenten der Advocaten-Kammcr in Wien, eine Brochüre über die Lucas Knaffl'sche Stndenten-Stiftnng an der Wiener Universität dem hohen Präsidium zur gütigen Vertheilung an die hochverehrten Mitglieder des hohen Landtages zu übergeben. In der besagten Brochüre ist der gegenwärtige Stand dieser für unsere studirende Jugend so bedeutungsvollen Stiftung, und insbesondcrs dargestellt worden, daß diese Stiftung durch den Aufbau eines Stiftshauses aus den bezüglichen Capitalien eine sicherere Basis und ein größeres Erträgniß wie bisher erhalten hat. Da diese Stiftung ohne Zweifel die Bildungs-Interessen unseres Vaterlandes betrifft, hat der verdienstvolle Landsmann, Herr Dr. Ferdinand Suppantschitsch, als unermüdlicher Administrator dieser Stiftung die bezüglichen Pläne des Lucas Knaffl'schen Stiftshauses dem Vaterlande gewidmet, und hat solche mir zur Uebcrgabe an den hohen Landtag anvertraut. XX. Sitzung. Ich erlaube mir daher an das hohe Präsidium die Bitte zu stellen: Das hohe Präsidium geruhe diese Pläne in Empfang zu nehmen, den hochverehrten P. T. Herren Landtagsmit-glicdcrn solche zur Einsicht stellen und sodann in das Landes-Archiv hinterlegen lassen zu wollen." In Entsprechung dieses Wunsches liegt der Plan hierauf und cs wird derselbe sohin in das Archiv des Landtages hinterlegt werden. Ich glaube jedoch, daß Herr Dr. Suppantschitsch sowohl für das seinem Vatcrlande gewidmete Geschenk, als auch für seine unermüdliche und ersprießliche Verwaltung der Knaffl'schen Stiftung eine öffentliche Anerkennung verdient, (lebhafter Beifall) und in dieser Beziehung glaube ich nur dem Wunsche des hohen Landtages zu begegnen, wenn ich mir von demselben die Vollmacht erbitte, dem Herrn Dr. Suppantschitsch Namens des hohen Landtages diese Anerkennung schriftlich bekannt geben zu dürfen. (Anhaltender Beifall.) Wir gelangen zum ersten Gegenstände der Tagesordnung : Bericht wegen der Fructificirung der Grundent-lastuugs-FondSübcrschüsse. Herr Berichterstatter Dr. Suppan hat das Wort. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Der Antrag des Landcs-Ansschusscs betrifft in seinem ersten und zweiten Theile nur die Art und Weise der künftigen Fructificirung der Fonds-Ucbcrschüsse und die Behandlung der börscmäßig eingelösten krainischen Grund- 1 2 Friictificirung der Gruiidentlastungsfonds - Ucbcrschüssc. entlastungs-Obligatiouen, falls die Fructificirung durch Ankauf solcher erfolgen sollte. Ju dieser Beziehung stimmt der Finanz-Ausschuß mit dem Landes-Ausschusse im Wesentlichen überein, und erachtete nur, den Vorgang beim Ankaufe von Grundent-lastuugs-Obligationcn dahin näher präcisiren zu sollen, daß zunächst auf den Ankauf krainischer Grundentlastungs-Obli-gationen, und nur daun auf den Ankauf von Grundcnt-lastuugs-Obligationcn anderer deutsch-slavischer Länder Bedacht genommen werde, wenn der Ankauf krainischer Grund-entlastungs-Obligationcn nicht zum Vortheile bed Fondes erfolgen könnte. Diese nähere Bestimmung hielt der Finanz-Ausschuß deßhalb als räthlich, weil es jedenfalls am zweckmäßigsten ist, vor Allem seine eigenen Schuldverschreibungen einzulösen, wcßhalb nur dann, wenn dieß mit Vortheil für den Fond nicht geschehen könnte, zum Ankäufe von Grund-cntlastnngs-Obligatioucn anderer deutsch-slavischer Länder zu schreiten wäre. Die Nothwendigkeit, die Fonds-Uebcrschttsse in dieser Weise zu fructificiren, ist in dem Berichte des Landes-Ausschusses genügend dargethan, daher sich in dieser Richtung nur auf den betreffenden Bericht bezogen wird. Insoweit nur krainischc Grundcntlastungs-Obligationcn angekauft werden, theilte der Finanz-Ausschuß gleichfalls die Ansicht, daß selbe vorläufig nicht zu tilgen, sondern als eine mittlcrwciligc Capitalsanlage zu behandeln seien, weil diese Ueberschüsse ihrer Natur nach sowohl, als auch nach dem Bedcckungsplane zur Deckung des Abganges in den späteren Jahren bestimmt sind, und der Ankauf der Obligationen deßhalb nur den Charakter einer mittlcrwci-ligen Capitalsanlagc haben sann. In den dritten Punct des Antrages, welcher dahin zielt, daß auch für die bisher börscmäßig eingelösten und getilgten krainischen Grundcntlastungs - Obligationen neue Obligationen ausgefertigt und dieselben als ein Activum des Fondes behandelt werden sollen, glaubte jedoch der Finanz-Ausschuß nicht einrathen zu können. Der Hauptvorthcil, welcher durch diese Operation erzielt werden will, besteht darin, dem Grnudcntlastungs-Fondc ein Operationscapital zu verschaffen, welches für selben jedoch nur in dem Falle nöthig würde, wenn das k. k. Acrar nicht mehr die erforderlichen Vorschüsse leisten sollte, um die Zahlungen an die Berechtigten immer rechtzeitig abstatten zu können. Der Finanz-Ausschuß glaubt sich jedoch der Hoffnung hingeben zu können, daß dieser Fall nicht eintreten werde, da diese Vorschüsse ohnehin nur zur mittlerweiligen Operation int Laufe des Verwaltungsjahres dienen und am Schlüße jedes Verwaltungsjahres aus den Fonds-Einkünften größtentheils wieder rückbezahlt, bis zur Rückzahlung aber verzinset werden. Werden nun diese Vorschüsse fortan geleistet, so entfällt damit die Nothwendigkeit eines besonderen Opcrations-capitalö, und mit Rücksicht darauf glaubte der Finanz-Ausschuß nicht zu dem Mittel greifen zu sollen, bereits getilgte Obligationen neuerlich auszufertigen und eventuell wieder in Cours zu setzen. Der weitere Vortheil dieser Maßregel läge darin, daß diese Obligationen au den Verlosungen Theil nehmen könnten, und diesen Vortheil glaubte der Finanz-Ausschuß auch ohne neuerliche Ausfertigung der Obligationen dem Grundent-lastuugs-Fonde dadurch verschaffen zu können, daß einfach die Nummern der bisher eingelösten und getilgten Obligationen vom Beginne des Jahres 1865 an in die regelmäßig stattfindenden Verlosungen cinbczogcn werden. Da durch keinerlei gesetzliche Bestimmung diese Maßnahme untersagt ist, im Gegentheile dadurch nur dem Tilgungsplane entsprochen wird, und auch die k. k. Regierung dieselbe unter der Voraussetzung als zulässig erklärte, daß die krainischc Grundcntlastungs-Schuld im Tilgungsplane nicht geringer angenommen wurde, als sie in Wirklichkeit besteht, diese Voraussetzung aber hier vollkommen eintrifft, indem die wirkliche Grundcntlastungs-Schuld circa 10.000 fl. weniger, als der Ansatz des Tilgungsplanes, betrügt, so fand sich der Finanz-Ausschuß veranlaßt, den Antrag auf Einbeziehung dieser Grundentlastungs-Obligationcn in die Verlosung zu stellen, um wenigstens auf diese Weise das darauf verwendete Capital dem Fonde wieder disponibel zu machen. Die durch die Verlosung ans diese Obligationen allenfalls entfallenden Beträge hätten dann wie andere Fonds-Uebcrschüsse behandelt zu werden. Nachdem sich nun der Finanz-Ausschuß zu diesen Beschlüssen mit Stimmcncinhclligkeit gceiniget hat, stellt er den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) die Fructificirung dcrUeberschüffe des Grundentlastnugs-Foudes habe durch börsemäßigcn Ankauf zunächst der krainischen Gruudeutlastungs-Obligationen, und wenn dieß zum Vortheile des Grnndentlastungs-Fondes nicht mehr geschehen kann, durch Ankauf von Grundent-lastnngs-Obligationen anderer deutsch-slavischer Länder zu erfolgen; b) die eingelösten krainischen Grundentlastungs - Obligationen seien vorläufig nicht zur Tilgung bestimmt, sondern als eine mittlerweilige Capitals-Aulage zu behandeln; c) die bereits bisher börsemäßig eingelösten Grundent-lastungs-Obligatiouen bleiben zwar getilgt, und in den Crcditsbüchern gelöscht, dieselben sind jedoch vom Jahre 1865 an zur Theilnahme an den regelmäßigen Verlosungen heranzuziehen; d) die auf derlei Obligationen nach Maßgabe der jeweiligen Verlosungen entfallenden Beträge sind, wie andere Fonds-Uebcrschüsse, nach den sub litt, a und b enthaltenen Bestimmungen zu behandeln; e) der Landes-Ausschuß wird mit dem Vollzüge dieser Beschlüsse beauftragt." Präsident: Ich eröffne die Debatte über die so eben vernommenen Anträge des Finanz-Ausschusses. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift_____(Regicrnngs-Commissär Landesrath Dr. Schöppl meldet sich zum Worte.) Herr Regierungs-Commissär hat das Wort. Regierungs - Cvmmissär Landesrath Dr. Schöppl: Ich habe nur gegen den zweiten Punct dieser Anträge einige Bedenken vorzubringen, und werde daher in der Specialdebatte zu diesem Puncte mir das Wort erbitten. Präsident: Wir treten nunmehr in die Special- Debatte ein, und zwar über den Antrag a, der dahin lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, die Fructificirung der Ueberschüsse des Grundentlastungs-Fondes habe durch börsemäßigen Ankauf zunächst der krainischen Grundcntlastuugs-Obligationen, und wenn dieß zum Vortheile des Grundentlastungs-Fondes nicht mehr geschehen kann, durch Ankauf von Grundcntlastungs-Obligationcn anderer deutsch-slavischer Länder zu erfolgen." Wünscht Jemand das Wort über Punct a? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Fructificirung dcr Grundentlastungsfonds - Ucbcrschussc. 3 Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Punct a ist angenommen. Der zweite Antrag lautet dahin: „daß die eingelösten krainischen Grnudentlastungs-Obligationen vorläufig nicht zur Tilgung bestimmt, sondern als eine mittlerweiligc Capitals-Anlage zu behandeln seien." Der Herr landcsfürstliche Commissär hat das Wort. Regierungs - Commissär Laudcsrath Dr. S ch ö p p l: Gegen diesen Punct habe ich bad Bedenken, daß ich glaube, daß die eingelösten krainischen Grundcntlastungs-Obliga-tioncn ebenfalls getilgt werden sollten, daß sie jedoch immerhin an den Verlosungen Theil zu nehmen hätten. Ich erlaube mir folgende Proposition vorzuschlagen: Dcr zweite Punct hätte dahin zu lauten: „Die eingelösten kraini-schcn Grundcntlastuugs-Obligationen sind wie bisher zu tilgen und unter gehöriger Vormerkung dcr Nummern in den Creditsbüchcrn zu löschen. Dieselben haben jedoch allerdings an den halbjährigen Verlosungen Theil zu nehmen." Gegen die Nichttilgung muß ich zuerst das Bedenken geltend machen, daß der Grnndentlastungs-Fond, wenn die Obligationen aufbewahrt und als eine Capitalö-Anlage behandelt werden, von diesen Obligationen einkommen-steuerpflichtig wäre, während in dem Falle, wenn die Obligationen getilgt wären, die vollen Zinsen dem Grund-entlastungs-Fonde zu Gute kommen und daun zu weiteren Einlösungen und weiteren Operationen benützt werden können. Weiters habe ich ein Bedenken, welches die Fonds-gläubiger selbst und den Credit des Landes berührt; wenn die Grnndentlastungs-Obligationen nicht getilgt, sondern aufbewahrt werden, so muß sich im Publikum jedenfalls der Hintergedanke herausbilden, ich möchte sagen, die gegründete Besorgniß, daß diese Obligationen zu irgend einem Zeitpunkte wieder auf den Markt geworfen, und dadurch dcr Cours wesentlich beeinträchtiget werde. Bei dein bisherigen Vorgänge, wo die Obligationen getilgt wurden, ist dem Lande dcr Vortheil zugegangen, daß es an Capital mehrere Procent gewonnen hat; andererseits ist aber auch der Cours nachhältig und dadurch der Credit des Landes gehoben worden. Wenn nun von dieser Bestimmung abgegangen wird, so müßte nothwendiger Weise dieses auf den Cours der Grundcntlastungs-Obltga-tionen drückend einwirken, und zwar um so mehr, als in anderen Kronländern nicht nach dcr gleichen Maxime vorgegangen wird. Nun, gegen diese Begründung wird man mir, wie schon geschehen ist, ohne Zweifel einwenden, daß dadurch nur das Interesse der Fondsglüubigcr, nicht aber das Interesse des Landes gewahrt werde. Ich könnte zwar dagegen bemerken, daß die Grnndcntlastungs-Fonds-Glänbigcr, das ist die Obligationenbesitzcr, die gleiche Rücksicht verdienen, wie die Grund- und Hausbesitzer im Lande, indem die Grnndcutlastnngs-Obligationcu sich größtentheils in Händen von Landcsangehörigcn befinden. Ich könnte ferncrs bemerken, daß, wenn der Cours gehoben wird, auch der Credit des Landes wächst, und daß dieser Vortheil nicht so gering anzuschlagen ist, als man eben glaubt, tveil man in die Lage kommen kann, von dem Credite des Landes wirklich Gebrauch zu machen; allein ich will von allen dem Umgang nehmen, meine Ausgabe wird es seht, zu zeigen, daß die Tilgung dcr krainischen Grund-entlastungs-Obligationen wirklich im Interesse des Landes gelegen sei, und daß es keinen Vortheil bringt, sie aufzubewahren, um sie allenfalls seinerzeit wieder zu veräußern. Ich erlaube mir dabei einen kleinen Rückblick. Die Grundentlastungs - Schuld beträgt in Krain 9,945.000 fl., cs ist dabei diejenige Summe bereits abgeschlagen, die im Baarcn zurückgezahlt worden ist, welche etwas über 30.000 fl. beträgt. Diese Schuld von 9,945.000 fl. ist größtenthcils bereits mit Obligationen bedeckt, und nur zum kleinsten Theile mehr mit Obligationen zu bedecken. Die Obligationen sind entweder angemeldete oder nicht angemeldete; dcr Unterschied zwischen beiden ist folgender: die angemeldeten nehmen zuerst an der Verlosung Theil, die unangemeldeten kommen erst dann zur Verlosung, wenn keine angemeldeten mehr vorhanden sind. Bei den angemeldeten bezahlt der Entlastungsfond, wenn sic in die Verlosung fallen, nur das volle Capital; also den vollen Betrag von 100 fl. CM. oder 105 fl. ö. W.; bei den nicht angemeldeten muß der Entlastungsfond, wenn sie in die Verlosung fallen, eine 5°/0 Prämie zahlen, folglich für jede Obligation pr. 100 fl. CM. oder 105 fl. ö. W. Capital, 5 fl. Prämie, zusammen 110 fl. 25 kr. ö. W. Die Grundcntlastungs - Schuld fällt zur Hälfte den Verpflichteten und zur Hälfte dem Lande zur Last; die Schuld soll in 40 Jähren getilgt werden; alle Jahre finden 2 Verlosungen statt, so daß im Ganzen 80 Verlosungen stattfinden; die Verlosungs-Tangenten find in der ersten Zeit klein und steigen nach und nach zu hohen Beträgen. Die Verlosungen haben begonnen im Jahre 1856, und werden vollendet werden im Jahre 1895. In den Grundcntlastungs-Fond fließen zur Deckung dieser Schuld ein, zuerst die Leistungen der Verpflichteten, daö stub die Capitals- und Rentenzahlungen, wobei ich bemerke, daß die Verpflichteten ihre Schuld in 20 Jahren abzutragen haben. Nachdem diese Zahlungen int Jahre 1852 bis 1855 begonnen haben, so werden die Verpflichteten ihre Schuldigkeit ungefähr im Jahre 1875 ganz abgetragen haben. Weiters fließen in den Grundcntlastnngs - Fond eilt, die Zuschüße vom Lande selbst, das sind derzeit die Steuer-zuschläge, und endlich fließt in den Entlastungsfond ein, ein Zuschuß des Aerars für die Laudemien, nachdem die Laudemial-Entschädigung vom Staate übernommen worden ist. Mit diesen Zuflüßen, wie sie jetzt bestehen, wird voraussichtlich in bett nächsten Jahren eilt Ucbcrschuß zum Vorscheine kommen, und diese Ncbcrschüsse dürften eine ziemlich große Summe erreichen; allein tut Jahre 1875 ungefähr wird eine kleine Finanz-Klemme eintreten, und zwar aus dem Grunde: In diesem Jahre hören die Einzahlungen dcr Verpflichteten ganz auf, und der Entlastnugsfond wird daher nur auf jene Zuschüsse angewiesen, die er vom Lande erhält, nebst den Annuitäten, die vom Aerar für die Laudemien gezahlt werden. Nachdem das Erforderniß im Jahre 1875 weit mehr als 500.000 fl. ausmacht, die Annuitäten des Aerars für die Laudemien nur 64.000 fl. betragen; nachdem weiters an fälligen Zinsen für Fonds-überschüsse in diesem Jahre höchstens 20.000 fl. einstießen werden, so muß nun der größte Theil des Erfordernisses in diesem Jahre durch das Land, d. h. durch Zuschläge zu den Steuern gedeckt werden, wenn man nicht andere Zahlungsmittel vorschlägt. Daß cs nun unmöglich ist, bett Betrag von 400.000 fl. durch Umlagen auf Steuern aufzubringen, liegt auf der flachen Hand. Nun, meine Herren, hat der Finanz-Ausschuß die Idee gefaßt, die Uebcrschüsse, die sich in früheren Zeiten ansammelten, dazu zu verwenden, um Zahlungsmittel für das Jahr 1875 und für die weiteren Jahre herbeizuschaffen, so, daß das Land nicht gar zu sehr durch Zuschläge in An- Fructificirung der GrundeiNlastungsfonds - Ueberschüffc. 41 sprach genommen wird; diese Idee ist ohneweiters eine glückliche, und die Realisirnug derselben unterliegt bezüglich der Grundentlastungs-Obligationen anderer Kronländer, die für den Entlastungsfond Krain's angesaust werden, gar keinem Anstande. Allein die Realisirnug dieser Idee bezüglich der krainischeu Grundentlastungs-Obligationen kostet große Opfer, und ich habe die Ueberzeugung, daß dadurch, wenn die krainischeu Obligationen nicht getilgt sondern aufbewahrt, und zwar zu dem Zwecke aufbewahrt werden, um sie seinerzeit wieder hinaus zu geben, durchaus keine Vortheile erwachsen. Es ist schwer, in finanziellen Dingen mit theoretischen Grundsätzen sich zu verständigen; meine Herren, lassen wir die Ziffern sprechen, und fassen wir ins Auge die Wirkung, wenn der Grundentlastnngs-Fond im Jahre 1866 z. B. den Betrag von 100.000 fl. in krainischeu Grundentlastungs-Obligationeu ankauft. Wir nehmen den Fall an, er schafft sich diese Obligationen au zu dem Course von 90 fl., so frage ich, was gewinnt derGruud-entlastungs-Foud bei diesem Ankaufe? Die Antwort ist die: nachdem er die Obligationen, die er um 90 fl. ankauft, in kürzester Zeit entweder ;u 105 fl., oder wenn sie nicht angemeldete waren, zu 110 fl. einlösen muß, so gewinnt er dadurch jedenfalls 15%, respect. 20% an Capital; weiters gewinnt der Entlastuugsfond die Zinsen, indem er von jeder weiteren Zinsenzahlnug enthoben wird, er gewinnt aber auch Zinsen von Zinsen, denn die 5000 fl., welche von den eingelösten Grundeutlastungs - Obligationen pr. 100.000 fl. erspart werden, dafür kaun er alle Jahre neue Obligationen einkaufen und fort und fort mit diesem Gelde operircn. Wenn Zinsen zu Zinsen geschlagen werden, so verdoppelt sich das Capital zwischen dem 14. und 15. Jahre, folglich in der 30jährigen Periode von 1865 bis 1895 um das Doppelte, folglich beträgt der Gewinn des Ent-lastuugSfondes 10.000 fl.; das sind Vortheile, wenn der Entlastungsfond eine krainische Grnndentlastnngs-Obliga-itott ankauft. Betrachten wir nun die Wirkung, wenn der Eutlastungsfond im Jahre 1876 den Betrag von 100.000 fl. krainischer Grundentlastnngs-Obligationen wieder verkauft, — setzen wir den Fall, er bringt sie zu dem Course von 95 fl. au Mann, — was hat das für eine Wirkung? Nachdem er die Obligationen, die er jetzt um 95 fl. verkauft, jedenfalls in einigen Jahren zu 105 fl. oder 110 fl. einlösen muß, gibt er einen Vortheil von 10%, respect. 15% aus der Hand. Wie ich bereits gesagt habe, verliert er an Capital unbedingt 10%. Die Obligationen treten jedoch auch wieder in Verlosungen ein und er verliert von diesem Augenblicke an auch wieder Zinsen und die Zinsen von den Zinsen, folglich verliert er von den 10.000 fl. ersparter Zinsen und Zinseszinsen abermals den Betrag von 7500 fl. An Capital verliert er aber, wie gesagt, entweder 10.000 fl. oder 15.000 fl. Wenn Sie diese Nachtheile, die mit dem Verkaufe der krainischeu Grundentlastungs - Obligationen verknüpft sind, ans Proeente berechnen, so gibt das etwas mehr als 8%, d. h. mit anderen Worten, jeder Gulden, den sich der krainische Grundentlastungs - Fond durch Verkauf einer kraiuischen Grundentlastungs - Obligation verschafft, kostet ihn 8% Interessen, oder Wenn ich mich anders ausdrücken soll, der Entlastungsfoud nimmt Darlehen auf zum Course von ungefähr 62%. (Heiterkeit im Centrum.) Das ist nach meiner Ansicht eine desperate Operation; wenn auch unser Land in manchen Gegenden sehr arm ist, so glaube ich doch, daß der Credit nie so weit sinken kann, daß wir bemüßiget sind, Geld auf solche Proeente zu suchen, oder Obligationen hinauszugeben, die nur einen Cours von 62 haben könnten. Der Beweis, daß das nicht der Fall ist, liegt darin, daß unsere Grundentlastungs-Obligationeu nahezu auf 90% stehen; übrigens, meine Herren, dagegen wäre noch nichts zu sagen, wenn durch diese Operation, durch Verkauf von Obligationen, jeder Finanz - Calamität für immer abgeholfen wäre. Das ist aber voraussichtlich nicht der Fall, es ist gewiß vorauszusehen, daß noch zu einer anderen Finanz - Operation wird geschritten werden müssen; setzen wir den Fall, daß der Entlastnngsfond in die Lage käme, ein Darlehen aufzunehmen, so füllt dieß gerade in eine Zeit, wo wir selbst dazu beigetragen haben, den Cours der Obligationen zu drücken, wo daher nur ein Darlehen unter sehr ungünstigen Bedingungen aufgenommen werden kann. Betrachten wir, meine Herren, anderseits die Wirkung der Maßregel, welche ich mir erlaubt habe, in Vorschlag zu bringen. Wenn die Obligationen getilgt werden, jedoch an den Verlosungen mitspielen, so bleibt dem Entlastungs-Fonde jedenfalls der ganze Gewinn, den er schon durch die frühere Einlösung erhalten hat, und der, wie ich bereits früher gezeigt habe, sehr hoch anzuschlagen ist. Weiters wird, wenn die Obligationen getilgt werden, der Cours dadurch ohneweiters nachhaltig gehoben, und es kaun daun im Publicum nicht mehr die Besorgniß entstehen, daß die Obligationen je wieder ans den Markt gebracht werden, der Cours je wieder gedrückt würde; es wird über dem Cours nicht mehr das Damoeles-Schwert schweben, wie es früher der Fall war, sondern der Cours wird constant steigen. Wenn mm der Entlastungsfond wirklich bemüßigt wäre, ein Darlehen zu eröffnen, so wird er, das Feld hierzu offen, einen günstigen Cours vorfinden und es wird eine Leichtigkeit-sein, unter so vortheilhaften Bedingungen ein Darlehen zu bekommen. Die Vortheile, die aus der Einlösung dem Entlastnngsfonde entspringen, werden dadurch vollständig gewahrt, daß die Obligationen in die Verlosung mit einbezogen werden. Setzen wir den Fall, daß z. B. im Jahre 1875, wo die VerlosuugS - Quote ungefähr 220.000 fl. beträgt, von bent im Depot des Grundent-lastnngs-Fondes befindlichen Obligationen 40.000 fl. gezogen werden, so hat der Grundentlastungs-Fond eine Vermögens-Quote von 180.000 fl. auszuzahlen und dadurch geht dem Laude eine wesentliche Erleichterung zu und die Last wird wenigstens prorogirt und aufgeschoben. Aus diesem leite ich die Folgerung ab, daß die Aufbewahrung der krainischen Grundentlastungs - Obligationen jedenfalls eine dem Lande uachtheilige Maßregel ist; daß dagegen die Tilgung der Obligationen und die Theilnahme derselben an der Verlosung eine reelle Finanzmaßregel ist, welche nur Vortheile hat. Die Vortheile, die man sich aus der Aufbewahrung der krainischeu Grundentlastungs - Obligationen verspricht, beruhen auf Täuschungen. Die erste Täuschung besteht darin, daß man glaubt, daß der Grundentlastungs - Fond dann, wenn er seine eigenen Obligationen an sich löst, eine Forderung erworben habe; allein diese Anschauung ist nach meiner Ueberzeugung nicht die richtige, der Schuldner wird deßhalb nicht reicher, weil er seine eigene Schuld eingelöst hat. Lassen Sie, meine Herren, ein Beispiel sprechen. Nehmen wir an, der krainische Grundentlastungs-Fond kauft sich eine steierische Grundeutlastungs-Obligatiou, und zwar um den Cours von 90; in 10 Jahren veräußert er die Obligation um 95. Der krainische Grundentlastungs-Fond kann sagen, ich habe ein gutes Geschäft gemacht, ich habe bei dieser Operation 5% an Capital profitirt; nehmen wir dagegen den Fall an, er kauft eine krainische Grundentlastungs - Obligation, gructificinmq der Grundentlastungssonds - Ueberschüsse. 5 nehmen wir an, er kauft sie ebenfalls um 90 fl., nach 10 Jahren verkauft er sic um 95 fl., was ist die Folge? er hat bei dieser Operation nichts gewonnen, sondern, weil er diese Obligation in den nächsten Jahren jedenfalls um 105 ober 110 fl. wieder einlösen muß, hat er 10 oder 15% Gewinn verloren, denn er gibt ja sein eigenes Papier hin, was er jedenfalls später wieder einlösen muß. Uebrigens ist in dem geehrten Finanz-Ausschusse selbst schon die Meinung laut geworden, daß der Verkauf der kraini-schcn Grundentlastungs-Obligationen nicht im Interesse des Landes liegt , und erst dann, wenn sie al pari stehen. Diese Voraussetzung kann aber der Finanz-Ausschuß für sich nie vindiciren, weil seine Operation nur dazu beitragen kann, den Cours zu drücken. Der geehrte Finanz-Ausschuß will sich jedoch vorläufig nicht binden, er will sich das Feld offen lassen; allein dieses Laviren hat nach meiner Ansicht nur nachtheilige Folgen, dieses Laviren sieht aus, als ob sich der Finanz - Ausschuß nur darum gegen eine Vortheilhafte Finanzmaßregel wahren würde, weil er sich den Weg offen lassen will zu einer offenbar nachthciligen. Diese Vorsicht ist nach meiner Ansicht überflüssig, wer wird sich auch den Weg über den Berg vorbehalten, wenn er die gerade Landstraße vor sich hat; übrigens habe ich cs für meine Pflicht gehalten, Sie, meine Herren, auf diese Bedenken aufmerksam zu machen, und glaube, daß meine Proposition das Interesse des Landes bewahrt, und mehr wahrt, als der Antrag des geehrten Finanz-Ausschusses. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Herr v. Wurzbach hat das Wort. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Von den Einwendungen, welche der verehrte Herr Regierungs -Commissär gegen den Ausschuß-Antrag vorgebracht, hat nur eine auf mich einen momentanen Eindruck gemacht, und das ist der Punct, betreffend die Verpflichtung zurZahlung der Einkommensteuer von den Grundentlastungs-Obligationen, welche von dem Grundentlastungs - Fonde im Depot behalten werden. Allein eine flüchtige Ucbcrlegung hat mich zu der beruhigenden Ueberzeugung geführt, daß wir über eine solche Einkommensteuer-Anforderung ohne-wciters leicht hinweg kommen dürften. Ich stelle in Abrede, daß der train. Grundentlastnngs-Fond, welcher sich im Besitze von krain. Grundentlastungs-Obligationen befindet, bezüglich dieser Obligationen während der Zeit, als diese in seinem Besitze sich befinden, eine Einkommensteuer bezahlen müßte. Wir Alle kennen die Manipulation, mit welcher die Einkommensteuer von den Zinsen - Coupons entrichtet wird. Das Recht zum Bezüge der Einkommensteuer entsteht erst in dem Augenblicke, als der Zinsen-Coupon bei der Cassa zur Zahlung präsentirt wird. Wenn ich mich nun im Besitze einer Obligation befinde und die Coupons alle Jahre zweimal abschneide, dieselben aber sofort vernichte, so ist cs ganz natürlich, daß ich eine Einkommensteuer davon nicht werde zu bezahlen haben. In einer ganz gleichen Lage würde nun der Grundentlastungs-Fond rücksichtlich der in seinem Besitz befindlichen krainischen Grund-entlastnngs - Obligationen sein, denn er wäre Gläubiger und Schuldner in einer Person; der Zinsen-Coupon ist demnach für ihn werthlos. Ich glaube daher, daß die Besorgniß wegen der Zahlung der Einkommensteuer, und wegen eines dießfalls dem Lande zugehenden Schadens, welcher allerdings nicht ohne Bedeutung wäre, vollkommen entfällt. Was den zweiten Punct betrifft, nämlich, daß das Interesse der Gläubiger gefährdet würde, wenn solche Obligationen wieder auf den Markt gebracht würden, so glaube ich, daß der Gläubiger des Landes kein anderes Recht habe, als welches ihm bei der Contrahirung der Schuld eingeräumt wurde, und dieses ist: die richtige Bezahlung der Zinsen in der festgesetzten Zeit und die Rückzahlung des Capitals nach dem Verlosnngs- Plane. Diese beiden Rechte des Gläubigers werden auf keinen Fall beeinträchtigt, indem sie in ihrem bisherigen Stande ganz unbeirrt verbleiben. Daß aber das Land vis-a-vis seinen Gläubigern irgend eine Verpflichtung übernommen hätte, den Cours der Obligationen so viel als möglich in die Höhe zu bringen, das stelle ich einfach in Abrede. Ans das Feld der mathematischen Begründung, welche uns der Herr Regierungs-Commissär vorgebracht hat, finde ich deßwegen nicht einzugehen, weil schon nach der Gerichtsordnung Rechnungs-Gegenstände nur schriftlich verhandelt werden müssen. (Heiterkeit.) Ich hätte noch Manches zu sagen, allein ich beschränke mich aus die Bemerkung , daß der mit diesem Gegenstände betraute Ausschuß ans das Wörtchen „vorläufig", welches sich in seinem Antrage befindet, ein großes Gewicht gelegt hat. Wir wollen uns in diesem Momente vorhinein und ohne alle Noth nicht binden; cS ist ganz klar, daß der Landes-Ausschuß zur Veräußerung solcher Obligationen nur dann schreiten wird, wenn er nach dem Re ch nung s-C al-cul die volle Ueberzeugung gewonnen haben wird, daß diese Veräußerung für das Land -von Nutzen sei; ist sie ihm von Nutzen, so wird er die Veräußerung vornehmen, ist sie nicht von Nutzen, so wird er sic unterlassen. Wenn wir aber schon gegenwärtig beschließen: die angekauften krain. Grundentlastungs-Obligationen müssen getilgt werden, und sollen nur an der Verlosung Theil zu nehmen haben, so sind wir für immer gebunden; und doch könnte eine Zeit kommen, wo wir diesen Beschluß, zu welchem wir weder durch die Rücksicht ans ein Gesetz, noch durch eine gegründete Hoffnung ans einen Vortheil für das Land gedrängt werden, bedauern dürften. Indem ich nochmals ans das hier bedeutungsvolle Wörtchen: „vorläufig" hindeute, befürworte ich den Ausschuß-Antrag bei dem hohen Hause auf das Wärmste und wiederhole schließlich, daß wir diesen Gegenstand schon im Ausschüsse der sorgfältigsten Erwägung unterzogen haben. (Abg. Freiherr v. Apfaltrern und Abg. Kromer erheben sich.) Präsident: Abg. Freiherr v. Apfaltrern hat das Wort. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Ich ccdire es mit vielem Vergnügen. Abg. Kromer: Ich folge nach. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Auf mich, ich gestehe es offen, haben die Gründe, welche von Seite des Herrn Regierungs - Commissürs für die von ihm befürwortete Modalität vorgebracht worden sind, im Allgemeinen einen triftigen Eindruck gemacht, und zwar nicht bloß das Bedenken in Betreff der Einkommensteuer, sondern im Allgemeinen namentlich die Berechnung, die der Herr Regierungs - Commissär in Betreff des Vortheiles, welchen sich der Grundentlastnngs-Fond durch den Einkauf seiner Obligationen verschafft, im Gegentheile zu dem Verluste, welchen er erleidet, wenn er zum Wiederverkaufe dieser Obligationen schreiten würde, uns vorgeführt hat. Diese Berechnung war mir sehr einleuchtend, und hat mir die Ueberzeugung beigebracht, daß wirklich der Fond ein schlechtes Geschäft machen würde, wenn er bereits zu günstigem Course eingekaufte Obligationen wieder verkaufen würde. 6 Fructificiruilg der Grundentlastungsfonds - Uebcrschüfle. Ich will hiebei ganz absehen von dem, jedem einzelnen Privaten bedenklich erscheinenden Ilmstande, bereits getilgte Schuldbriefe wieder in das Leben zurück zu rufen, todte Schuldbriefe wieder herauf zu beschwören und sie ans ihrer Vergangenheit und Vergessenheit wieder in das Leben zurück zu rufen; ich will absehen von dem äußerst üblen Einflüße, welchen diese Operation auf den Landes - Credit im Allgemeinen und auf den Credit der Obligationen insbesondere ausüben müßte, aber ich muß insbesondere mein Augenmerk dem Umstande zuwenden, daß wir vielleicht jetzt allerdings uns über Verlegenheiten hinweg helfen, daß dieselben jedoch in Zukunft um so schwerer, um so drük-kcnder auf das Land hereinbrechen werden, wenn wir jetzt die Schuld, die wir gewissermaßen bereits getilgt haben, wieder neu aufleben machen. Der Credit des Landes leidet darunter, jedoch dieses werden wir jetzt nicht fühlen, denn bis zum Jahre 1875 sind wir voraussichtlich so gedeckt, daß wir den Verpflichtungen unseres Grundcntlastungs-Fondcs nachkommen können, ohne das Land übermäßig, nämlich noch mehr in Anspruch nehmen zu müssen, als cs ohnedicß geschieht; jedoch von 1875 an geht dann der wahre Jammer loö. Im Jahre 1875, Sie haben es meine Herren aus dem Munde des Herrn Rcgierungs-Commissürs gehört, werden verschiedene, und gerade die nachhaltigsten und für uns am wenigsten drückenden Einnahmsquellen des Grundcntlastungs-Fondes versiegen, und wir haben Niemand anderen herzunehmen, um die Auslagen zu decken, als den Kreuzer des armen Land-mannes. Diese Bedenken werden keineswegs durch die jetzt von Seite des Berichterstatters vorgebrachten Gründe beseitigt, sic haben aber auch bereits im Finanz-Ausschüsse vorgewaltet, und der früher Ihnen vorgelegte Bericht, welcher nunmehr abgeändert ist und andere Anträge zur Folge gehabt hat, der sagt Ihnen, meine Herren, daß man selbst im Finanz-Ausschüsse nicht dafür war, die todten Obligationen wieder in's Leben zurück zu rufen. Diese Gründe haben dein Finanz-Ausschusse schon früher eingeleuchtet; seit der Zeit ist keine Aenderung in der Sache eingetreten, als die Erklärung der Regierung, daß von ihrer Seite kein Anstand obwalte, daß die von dem Fonde angekauften Obligationen mit in die Verlosung einbczo-gen werden. Daß diese letztere Operation eine sehr vorthcilhafte ist, sehe ich ein; und wenn man auf die Erfahrung zurückblickt, welche in diesem Puncte bereits gemacht worden ist, so sicht man, welch' guten Einfluß dieselbe auf den Credit der Grundcntlastungs - Obligationen übt. Wir haben dicßfalls an Mähren ein Beispiel. In Mähren wurde so vorgegangen, wie cs vom Herrn Rc-gicrungs - Commissär vorgeschlagen wird, cs wurden die angekauften Obligationen nicht wieder activirt und zum Verkaufe bestimmt, sondern sie wurden als eine Capitals-tilgung angesehen, jedoch haben sie an der Verlosung Theil genommen, und nachdem dort ein ziemlich bedeutender Betrag angekauft, somit an der Verlosung zu Gunsten des Grnndcntlastnngs - Fondes selbst Theil genommen hat, so hat sich ein so günstiges Ergebniß für den Stand der mährischen Grundcntlastungs - Obligationen herausgestellt, daß sie binnen äußerst kurzer Zeit von wenigen Monaten von dem Course von 88 und 87 ans den Cours von 94 gestiegen sind. Meine Herren, dieser Erfolg spricht mehr als jeder andere Calcul. Die Börse ist diejenige, welche uns darüber Aufklärung gibt, und glauben Sie mir, meine Herren, wenn wir heute den Beschluß so fassen, wie ihn der Finanz-Ausschuß dermalen anträgt, so wird es mich gar nicht Wunder nehmen, wenn wir unsere kraini-schcn Obligationen binnen eben wenigen Monaten wieder auf einen Cours von 84 hcrabsinken sehen, während sie jetzt zu dem Course von 88 sehr schwer zu bekommen sind. Was die Widerlegung des Bedenkens des Herrn RcgicrnngScommissärs, daß die nicht getilgt werdenden Obligationen der Einkommensteuer unterliegen, anbelangt, welche von Seite meines Herrn Vorredners vorgebracht worden ist, so glaube ich, beruht diese Widerlegung auf einer Illusion. Der Herr Vorredner hat gemeint, es könne dem Grnndcntlastungs-Fondc nicht verwehrt werden, seine Coupons von den eingelösten Obligationen abzuschneiden und zu vertilgen, dadurch kommen sie nicht an die Cassa und cS kann auch keine Einkommensteuer abgezogen werden. Meine Herren, wir haben heuer erfahren, wie sehr die Finanzkunst in unserem Lande blüht, so zwar, daß sic auch das Museum gefunden hat, und zu einer Einnahmsquelle ausgebeutet wissen wollte. Glauben Sie, die Finanzbehvrde werde nicht auch unsere Grundcntlastungs-Obligationcn, die bei uns im Depot liegen werden, finden, werde nicht denLandcs-Ausschnß auffordern, seine Einkommensteuer, wenn er auch die Coupons nicht präscntirt, dennoch mit 7°/0 sammt den Zuschlägen zu bezahlen? (Rufe: Nego! Nimmermehr! Das ist nicht möglich.) Das steht sehr dahin, meine Herren, denn jetzt ist die Solidarität zwischen dem Staatsschätze und dem Schatze der einzelnen Länder nicht mehr eine derartige, wie sie es früher war, und der Herr Finanzminister wird sich eine solche Einnahmsqnclle, ich glaube cs, nimmermehr entgehen lassen. Ich bin daher entschlossen, die Meinung, welche von Seite des Rcgicrnngstischcs ausgesprochen worden ist, zu meinem Antrage zu machen; ich werde mir jedoch erlauben, selbe in einiger Hinsicht zu modificiren, und bitte das h. Haus, einstweilen vielleicht einen andern Redner, der sich bereits zum Wort gemeldet hat, zu vernehmen. Ich werde sodann meinen Antrag einbringen. Präsident: Herr Abg. Kromcr hat das Wort. Abg. Krom er: Ich glaube, das Finanzministerium mag wie immer siscalisch gesinnt sein, soweit wird cs am Ende doch nicht gehen, von dem Schuldner, der seine Schuldscheine, der seine eigenen Obligationen einlöst, die Einkommensteuer seiner frühern Schulden abzufordern. Ich kann daher durchaus nicht besorgen, daß man von den mittlerweile eingelösten GrundentlastnngS-Obligationen eine Einkommensteuer je beanspruchen könnte. Ich bin weiters auch der Ansicht, daß die Einlösung und einstweilige Verwahrung dieser Obligationen den Cours derselben fast durchaus nicht beirren wird; denn wie der beiläufige Voranschlag zeigt, so dürften wir erst in den Jahren 1872 bis 1875 einen disponiblen Rescrvefond von beiläufig 4 bis 500.000 fl. zum Ankäufe dieser Obligationen haben. Ich glaube nun, ob 4 bis 500 000 fl. in Grund-entlastungs-Obligationcn mehr oder weniger unter Haftung des ganzen Landes auf den Markt gebracht werden, dieser Vorgang kann den Cours dieser Obligationen unmöglich viel drücken; er kann weder die Rechte des Landes gefährden, noch jene der Besitzer zur Zeit der Verlosung; die Rechte des Landes nicht, weil es für alle diese Obligationen zur Zeit der eintretenden Verlosung eben nicht mehr und nicht weniger als 100 fl., respective 105 fl. zu zahlen hat; und die Rechte der Besitzer zur Zeit der Verlosung deshalb nicht, weil sie die in den Schuldscheinen ausgesprochene Tangente zur Zeit der Verlosung jedenfalls vollzählig erhalten werden. Wenn jedoch die Spcculantcn, die mit diesen Obligationen am Markte verkehren, mitunter einen kleinen Fructificirung der GrundentlastungsfondS - Ueberschüffe. 7 Rückschlag erleiden, so ist das eben ein gewöhnliches Ereigniß des öffentlichen Verkehrs, das Land selbst und der Landesfond werden dadurch gar nicht getroffen; der Landes-fond zieht vielmehr nur Nutzen, wenn er die Obligationen zur Zeit einlöst, wo sic am Markte billig zu haben sind, denn er erzielt hierdurch für geringere Capitalsauslagcn größere Procente. Den Grund, welchen uns der Herr Rcgierungsrath in Beispielen zu beleuchten suchte, daß nämlich dc% Land durch die Einlösung und soglciche Vertilgung der Grund-entlastnngö-Obligationen einen erheblichen Nutzen hätte, kann ich nicht recht einsehen. Denn wenn ich heute 100.000 fl. in Obligationen mit dem Course von 90 fl. kaufe, so habe ich schon durch den bloßen Ankauf 10% gewonnen, dazu braucht cs also der Vertilgung dieser Obligationen nicht; schon durch den Ankauf und fortgesetzten Besitz dieser Obligationen bis zur Verlosung habe ich mir sowohl den Gewinn von 10 fl. als auch den Bezug der inittlcrwciligen Zinsen gesichert, indem ich unterdessen von diesen Obligationen keine Zinsen zu zahlen brauche. Wenn weiters der Herr Rcgiernngscommissär sagt, daß cs nicht angezeigt sei, Obligationen mit 95 fl. zu verkaufen, welche nach ein paar Jahren mit 100 fl. oder 105 fl. verlost werden, so gebe ich zu, daß cs für den Fall, wenn disponible Cassabcständc da sind, wirklich nicht angezeigt sei, diejenigen Papiere im geringern Conrswerthe zu veräußern, die unterdessen ohnehin Zinsen tragen. Wenn man jedoch keine disponiblen Cassabestände hat, um dringende Zahlungen zu leisten, dann fragt sich, wie soll man das Geld hiezu beschaffen? Da tritt nun die Frage ein, ob es practischer sei, Grundentlastungs-Obligationen in den Markt zu bringen oder sie nur zu versetzen, oder aber Darlehen aufzunehmen? Ucbcrhanpt wird diese Frage erst im Jahre 1875 und in bett folgenden Jahren auftauchen, denn damals wird der Grundentlastungs-Fond über die Zuschüsse, welche ihm regelmäßig zuzukommen haben, zur Deckung der alljährlich eintretenden Auslagen beiläufig noch weitere 200.000 fl. benöthigen. Dann also entsteht die Frage, wie kann er diesen Abgang mehr vortheilhaft decken? Wenn wir die Obligationen, die wir derzeit einlösen, entgegen vertilgen, so berauben wir uns selbst jenes disponiblen Fondcs, mit welchem wir in der Zeit, wenn wir größere Zahlungen haben, theilweise auslangen könnten. Für diesen Fall wären wir sohin angewiesen, Darlehen aufzunehmen, und es ist die Frage, ob wir dann ein Darlehen leicht, ob wir es zu billigen Zinsen bekommen? Wenn wir aber jene Grundentlastungs-Obligationen, die wir eingelöst haben und die uns mittlerweile ohnehin Zinsen tragen, rcservircn, dann bleiben uns zwei Wege offen; entweder ein Darlehen aufzunehmen, oder die reservirten Obligationen in den Markt zu bringen, und wir können dann immer noch erwägen, welches Mittel das vorthcilhaftcrc ist. Können wir die Obligationen sehr vortheilhaft, können wir sie allenfalls al pari verwerthen, so werden wir keinen Anstand nehmen sic zu veräußern und den Erlös zur Zahlung zu verwenden. Sollte hingegen der Cours sehr nieder stehen, und sollten wir die Aufnahme eines Darlehens billiger ncgocircn können, dann werden die Grundentlastungs-Obligationen ohnehin im Fonde behalten und man wird das Darlehen aufnehmen. Diese Anschauung hatte der Finanz-Ausschuß, als erden Punct 2 votirt hat; er wollte nämlich, nachdem ihm zur Deckung der scincrzeitigcn Zahlungen zwei Mittel zu Gebote stehen, keines voreilig aufgeben, er wollte sich beide reserviren. (Bravo! Bravo! Gut.) Landeshauptmanns-Stellvertreter v. Wnrzbach: Darf ich um das Wort bitten? Präsident: Der Herr v. Wnrzbach hat das Wort. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich glaube rücksichtlich der Bemerkung, welche mein sehr ehren-werthcr Nachbar Herr Baron Apfaltrern gegen meine Ansicht gemacht hat, Folgendes erwidern zu müssen. Ich glaube, der Herr Baron ist von einem kleinen Irrthume ausgegangen, als er meine Unterstützung des Ansschußantragcs bekämpfte. Ich habe von ihm öfter die Worte „todte Obligationen" vernommen; er hatte also jene Obligationen im Auge, welche bereits eingelöst und getilgt sind. In litt, b des Antrages ist aber von Obligationen, welche erst künftig eingelöst werden sollen, die Rede, deßhalb glaube ich, daß das ganze Raisonncmcnt auf einer Verwechselung beruht. Was der Herr Abg. Baron Apfaltrern rücksichtlich des Kronlandcs Mähren und rücksichtlich des Courses seiner Grundentlastungs-Obligationen erwähnt hat, ist ganz richtig, allein nicht allein deßhalb, weil das Land in der Lage war, so viele eigene Obligationen zu kaufen und selbe zur Tilgung zu bringen, ist der Cours dieser Obligationen so hoch. Es ist allenthalben bekannt, daß Mähren als Land in den glücklichsten finanziellen Verhältnissen steht, daß das Land selbst nicht nur nicht verschuldet, sondern reich ist, und daß die Bewohner dieses, durch eine blühende Industrie und eine fortgeschrittene Fcldwirthschaft begünstigten Landes in der Lage waren, ihre Grundentlastungs-Capitalien nicht ratenweise, wie ihnen das Recht zustand, sondern auf einmal in vorhinein vor der Verfallszeit zu bezahlen; das ist der weitere Grund, daß der Credit dieses Landes und mit ihm seine Obligationen höher stehen. Andererseits ist cs aber natürlich, daß unsere Obligationen etwas niederer stehen. Wir bekennen es im Rcichsrathe, bekennen cs im Landtage, daß wir arm und erschöpft sind, und daß nur eine kurze Zeit verfließen dürfte, wo die Sorge an uns heran treten wird: Ob wir und auf welche Art wir unsern Verpflichtungen werden nachkommen können. Das Beispiel von Mähren ist also hier nicht schlagend. Was die Einkommensteuer betrifft, so hat mich der Herr Vorredner jeder weitern Bemerkung überhoben. Nie kann die fiscalische Kraft, oder ich weiß nicht, welchen Ausdruck ich gebrauchen soll, (Heiterkeit) die fiscalische Macht so weit gehen, in den Säckel des Steuerzahlers unmittelbar hinein zu schauen und ihm die freie Verfügung über sein Eigenthum bloß aus der Ursache zu untersagen, um von ihm Steuern zu bekommen. Kaust der Grundentlastungs-Fond diese Obligationen und vertilgt er entgegen die Coupons, so ist keine Finanzmacht im Stande, mit Recht — von Willkühr darf und will ich nicht sprechen, (Heiterkeit) — dießfalls Ansprüche ans die Einkommensteuer zu erheben. Meine Herren, wenn ich vom Standpnncte der Besitzer von krainischcn Grundentlastungs-Obligationen aus sprechen, das heißt, wenn ich ein partielles Interesse in diesem h. Hause vertreten wollte, dann, muß ich sagen, würde mir der Antrag, wie ihn der Herr Regiernngscommissär gestellt hat, besser munden. Es ist zwar der Vortheil nicht bedeutend, aber nach dem Grundsätze: Besser etwas, als nichts, weist man einen dargebotenen, wenn auch kleinen Vortheil, nicht zurück. Allein ich spreche hier nicht als Abgeordneter einer Classe, ich spreche hier als Landtagsabgeordnetcr, und als solcher fühle ich mich verpflichtet, meine Meinung so auszusprcchcn, wie ich überzeugt bin, daß es int Interesse des Landes geschieht. (Bravo.) Ich bekenne, daß die Gcgcngründc, welche der Baron Apfaltrern gegen den Antrag des Finanzausschusses vorgebracht hat, mich nicht überzeugt haben, und daß ich den Ansschußantrag in jeder Weise für gercchtfertiget halte. 8 Fructificiruiig der GniudentlastuiigssondS - Ueberschüffe. Nochmals aber lege ich ein Gewicht darauf, daß das Wörtchen „vorläufig" beibehalten werde, indem wir uns hiedurch nur vorbehalten, seinerzeit, wenn die Noth an uns heran tritt, so zu handeln, wie cs die Klugheit und Pflicht eines redlichen Hausvaters für das Land gebieten wird. (Bravo! Bravo! Bravo!) Freiherr v. Apfaltrern: Es ist allerdings richtig, daß ich die Tragweite der litt, b des Ausschußautragcs nicht vollkommen erfaßt habe, und mache deshalb diesem Au-tragspunetc den Vorwurf einer sehr undeutlichen Stylisirnng, und erlaube mir eben in dieser Hinsicht eine Aenderung vorzuschlagen. Litt, b spricht von bereits „eingelösten" krai-nischen Obligationen; das ist daö Participium der vergangenen Zeit, kann somit, im Vergleiche mit den andern Puncten gelesen, nur angesehen werden als von solchen Obligationen sprechend, wo das Factum der Einlösung bereits vollzogen worden ist. Es ist, wie ich ans den Reden nun entnommen habe, von jenen Obligationen die Rede, welche künftighin werden eingelöst werden, und bezüglich solcher bin ich ganz einverstanden, wenn wir dieselben nicht tilgen. Jedoch ich glaube, das ist ein Mangel der Stylisirnng, welchem eben vorzubeugen ich in meinem Antrage mich bemühet habe, jedoch finde ich diesen Antrag litt, b auch nicht vollständig. Ich würde mir erlauben, dießfalls einen weitern Vorschlag zu machen. Litt, c spricht nämlich von den bereits früher eingelösten Obligationen und zieht dieselben zur Verlosung, vom Jahre 1865 angefangen, heran. Was wird bann mit diesen geschehen, die wir etwa kaufen und die nicht angemeldet sind? Wird sich der Landes - Ausschuß auf Grundlage der litt, c ermächtiget fühlen, dieselben zur Verlosung heran zu ziehen, falls sie nicht ohuedicß bereits zur Verlosung angemeldet waren, oder ist es nothwendig in litt, b dicß-falls eine Vorkehrung zu treffen? Ich glaube, eben weil litt, c lediglich von den bereits früher, nämlich bis zum heutigen Tage eingelösten Obligationen spricht, und für diese die Heranziehung zur Verlosung normirt, würde cs nicht überflüssig sein, wenn wir etwas AchulicheS in Betreff derjenigen verfügen, welche künftighin zur Einlösung kommen. Eine weitere Frage ist baun noch offen, was geschieht mit den Geldern, welche vermittelst der Verlosung der Obligationen, wenn dieselben zur Capitalsrückzahluug gezogen werden, in den Gruudentlastuugs-Fond einstießen ? Was hat mit diesen zu geschehen? Sind sie ebenfalls nach litt, a derart zu fructificiren, wie bereits der h. Landtag den Beschluß gefaßt hat? Auch in dieser Hinsicht spricht sich der Bericht nicht deutlich aus; ich würde mir daher erlauben, den Vorschlag zu machen, litt, b in folgender Weise zu stylisiren: „Die künftighin eingelöst werdenden krainischcn Gruudeutlastungs-Obligationen seien vorläufig nicht zu tilgen, sondern als mittlcrweiligc Capitalsanlage zu behandeln. Sie sind, falls sie zur Verlosung noch nicht angemeldet sind, vom Jahre 1865 an, in regelmäßige Verlosungen einzubeziehen, und die Capitalsrück-zahlnng an dieselbe wieder im Sinuc des vorigen Absatzes (litt, a) zu verwenden". Präsident: Freiherr v. Apfaltrern hat den Antrag gestellt, litt, b des Antrages des Finanz - Ausschusses dahin abzuändern, daß dieser Punct heißen soll: (liest) „Die künftighin eingelöst werdenden krainischcn Gruud-cntlastungs-Obligationen seien vorläufig nicht zu tilgen, sondern als mittlerweilige Capitalsaulage zu behandeln. Sie sind, falls sie zur Verlosung noch nicht angemeldet sind, vom Jahre 1865 on, in regelmäßige Verlosungen einzubeziehen, und die Capitalsrückzahluug an dieselbe wieder im Sinne des vorigen Absatzes (litt, a) zu ver- wenden." Erhält dieser Antrag die Unterstützung des h. Hauses? Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Krom er: Der erste Theil des vom Abg. Baron v. Apfaltrern gestellten Antrages scheint mir etwas klarer und correcter, als jener, wie ihn der Finanz - Ausschuß gestellt hat, daher ich die Annahme dieses ersten Theiles befürworten würde. Der zweite Theil ist jedoch vorerst aus dem Grunde überflüssig, weil hierüber schon sub litt, c und d genaue Bestimmungen enthalten sind; dann auch aus dem Grunde, weil die Frage, ob derlei Obligationen sogleich zur Verlosung anzumelden sind oder nicht, als eine bloße Vcrwaltuugsfrage ohnehin in den Wirkungskreis des Landes-Ausschusses gehört. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Sup pan: Der Herr v. Wurz-bach und Herr Kromer haben mich wohl zum größten Theil der Mühe überhoben, dem Herrn Rcgicrnugs-Com-missär in dessen Auseinandersetzungen näher zu folgen. Es ist überhaupt sonderbar, daß sich die Regierung gegen eine Position ausspricht und dieselbe nur in der Beziehung bestreitet, weil sie glaubt, es sei diese nicht im Interesse des Grimdeutlastungs - Foudes gelegen. Die Regierung kann versichert sein, daß die scinerzeitige Laudes-vcrtretuug ganz gut zu beurtheilen wissen wird, was in ihrem Interesse gelegen ist und ob sie die in ihrem Depot vorhandenen Grundentlastuugs-Obligationen seinerzeit zu vertilgen oder auf andere Weise zu verwenden habe. Es ist bereits'gesagt worden, daß der Finanz - Ausschuß nichts anderes beabsichtigte, als der seinerzeitigen Landesvertretung nicht die Hände zu binden, und ihr in diesem Puncte ganz freien Spielraum zu lassen. Ich bin hinsichtlich der Bemerkung des Herrn Rc-gieruugs - Commissärs, daß diese Obligationen einkommen-steuerpflichtig sind, ganz der Anschauung der Herren Abg. v. Wurzbach und Kromer, beim man kann dasjenige, was mau sich selbst zu zahlen hat, doch unmöglich ein Einkommen nennen, und diese Interessen sind daher schon im Sinne und Wortlaute des Einkommensteuerpatentcs offenbar nicht darunter begriffen. Der Herr Regicruugs-Commissär sagt weiters: Andere Kronlüudcr seien nicht nach dieser Maxime vorgegangen; ich bin in der Sage, in dieser Beziehung den Beschluß vorzuhalten , welchen der steiermärkische Landtag in seiner Sitzung vom 9. April d. I. gefaßt hat, welcher ganz analog ist mit jenem Antrage, welchen der Landesans-schuß dem hohen Hause vorgelegt hat, und von welchem der Finanz-Ausschuß sogar rücksichtlich eines Theiles abgegangen ist. Dieser Beschluß, welchen der steiermärkische Landtag gefaßt hat, lautet dahin: (liest) „3) Der Obligationen-Einkauf durch den Grund-cutlastuugs-Fond sei nicht als Capitals-Tilgung anzusehen und zu behandeln, und es werde der Landes-Ausschuß angewiesen, diesen Grundsatz mit allen seinen Conseqnenzen sowohl in Zukunft als auch in Bezug auf die bisher von dem Fonde eingekauften Grundeutlastungs-Obligationen zur Geltung zu bringen, und demgemäß die erforderliche Richtigstellung in den Creditbüchern zu veranlassen." Es ist vom Herrn Rcgieruugs - Commiffär weiter hingewiesen worden, daß diese Maßregel nicht im Interesse der Fondsgläubiger und jenem des Landes gelegen sei, daß dadurch offenbar ans den BörsecourS der Obliga- Fructificirung bet Grunbentlastmigsfonds - Ueberschüsse. 9 timten nachtheilig eingewirkt werde, und auch der Herr Abg. Freiherr v. Apfaltrern theilte diese Ansicht. Allein gerade das Dom Herrn Abg. Baron D. Apfaltrern angeführte Beispiel des mährischen Grundentlastungs-Fondes, gerade das zeigt zur Genüge, wie schwer es ist, in vor-hinein darüber sprechen zu wollen, ob eine Maßregel auf den Cours günstig oder ungünstig einwirken werde. Als wir diesen Gegenstand im Finanz - Ausschüsse zuerst in Berathung gezogen hatten, da wurde Don Seite der Regierung gegen die Einbeziehung der bisher börsemäßig eingelösten und oertilgten Obligationen in die Verlosung Dvrzüglich zu Felde gezogen, und zwar aus dem Grunde, weil dieselbe auf den Börsecours recht ungünstig einwirken müsse, weil dadurch die Obligationenbesitzer be-nachtheiliget würden, und gestern haben wir in den öffentlichen Blättern gelesen, daß in Mähren, wo man im Dortgen Jahre diesen Beschluß gefaßt hat, gerade in Folge dieser Maßregel sich der Cours dieser Obligationen gebessert habe, daß in Folge dessen der Cours höher gestiegen fei. So geht es, wenn man eben über Dinge in vorhinein absprechen will, welche doch außer der Berechnung gelegen sind, und ich möchte im allgemeinen auch sagen, daß jede Maßregel, welche dazu bient, um den Fond zu kräftigen, um ihn in die Lage zu setzen, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, daß jede dieser Maßregeln auf den Cours der Obligationen günstig einwirken muß, und daß sie ebenfalls den Obligationenbesitzern zum Vortheile gereiche. Der Herr Regiernngs-Commissär hat zugegeben, daß im Jahre 1875 eine Finanzklemme eintreten werde, er hat zugegeben, daß es unmöglich sein werde, dann das Erforderniß auf gewöhnliche Weise durch Stenerzuschlüge aufzubringen. Hält man sich dieß Dor Augen, so wird man doch auf diese Weise handeln müssen, wie jeder Prioate, welcher Dvrhersieht, er werde in 10 Jahren eine Zahlung zu leisten haben, welche er in gewöhnlicher Weise nicht decken kann; man wird so handeln müssen wie dieser, daß man sich bis zu diesem Zeitpuncte Don betn gegenwärtigen Einkommen etwas zurücklegt, um die Summe, welche damals benöthiget wird, wenigstens theilweise sich auf diese Weise in Bereitschaft zu halten; aber man wird nicht auf diese Weise Dorgehen, wie Don Seite des Herrn Regierungs - Commissürs beantragt wird; man wird nicht, wenn man im Jahre 1875 eine halbe Million zu zahlen hat, sich auf diese Weise zu retten suchen, daß man eine Schuld zahlt, die man erst im Jahre 1895 zu zahlen hat; auf diese Weise wird sicherlich kein Prioate Dorgehen und auf diese Weise kann auch der Grundentlastungs-Fond nicht Dorgehen. Ich gebe zu, daß, wenn sich die Verhältnisse günstiger gestalten, Dielleicht diese Obligationen Don der seinerzeitigen Landesoertretung zur Tilgung bestimmt wer- I den; allein dieses wird eben dann Gegenstand der Beurtheilung sein, wenn es sich handeln wird, den weitern Bedarf aufzubringen. Im allgemeinen muß gesagt werden, daß bei dem Antrage, welcher Dom Finanz-Ausschüsse gestellt wird, Don einem Nachtheil des Grundentlastungs - Fondes nie eine Rede fein kann, weil es immer in der Macht des Landtages gelegen sein wird, diesen Nachtheil dadurch hintanzuhalten, daß er zu was immer für einer Zeit die Tilgung Derfügen kann, oder überhaupt, daß er die weitere Begebung dieser eingelösten Obligationen nicht zuläßt. Einen Vortheil hingegen Don dem Antrage, wie ihn der Herr Regiernngs - Commissär gestellt hat, kann ich schon deßhalb nicht einsehen, weil alle diese Vortheile ebenfalls dann oorhanden sind, wenn man die Obligationen einlöst und sie einstweilen im Depot behält. Ich habe aber die vollste Ueberzeugung, daß die Regierung bei der Oppo- XX. Sitzung. sitimi, welche sie gegen diesen Antrag macht, in einem formellen Irrthume schwebe, daß sie es ganz Dcrfcnnc, von welchen Fondsüberschüssen hier die Rede sei, und daß sie diese Fondsüberschüsse mit jenen verwechsele, welche sich aus den Ueberzahlnngen der Verpflichteten ergeben und hinsichtlich welcher die allerh. Entschließung vom 20. Februar 1856 erfolgt ist. Nicht eine Idee des Finanz-Ausschusses war es, daß man die Ueberschüsse, die sich in den nächsten Jahren ergeben werden, dann Dom Jahre 1875 successiv verwenden solle; dieß war schon die Idee des ursprünglichen Bedecknngsplanes; jeder BedeckungSplan wird, um eine gleichmäßige Zahlung herbeizuführen, derart eingerichtet, daß sich in den ersten Jahren ein Ueberschnß ergebe, und derselbe in den weitern Jahren wieder zur Verweudung gelange. Diese Ueberschüsse nun hatten bisher bei der Staatsdepositencasse angelegt zu werden, dort wurden sie fruetifieirt und von dorten hätten sie von 1875 an wieder zurückbezahlt werden sollen. Dieses ist nun in Folge des Reichsrathsbeschlusses nicht möglich, und deßhalb muß die Fructificirung auf eine andere Weise bewerkstelliget werden. Diese Ueberschüsse können und dürfen der Natur nach zu nichts anderem verwendet werden, als eben zu mittlerwei-ligen Fructificirungen, und wenn man dieses nicht will, wenn man dieser Maßregel schon im voraus den Character der Capitalszahlnng dadurch gibt, daß man die einzulösenden Obligationen zur Tilgung bestimmt, dann werden sich auch keine Ueberschüsse ergeben, weil der Landtag nicht berechtiget ist, das Präliminare in der Art zu stellen, und den Steuercontribnenten schon gegenwärtig solche Stenerzuschläge aufzuerlegen, wodurch die Zahlung einer erst nach 30 Jahren ■ fällig werdenden Schuld bewirkt würde. Es würden dann einfach die Präliminarien in der Art eingerichtet werden, daß Null von Null aufgeht, wo man dann allerdings von 1875 an in die größte Verlegenheit gerathen würde. Der Herr Baron v. Apfaltrern hat seinen ursprünglichen Antrag durch den späterhin eingebrachten Antrag eigentlich modificirt, und ich glaube mich daher in seine dießbezüglichen Erörterungen nicht näher einlassen zu sollen. Was seine stylistische Abänderung anbelangt, so stimme ich derselben, insoferne sie eben eine stylistische Abänderung ist, und sohin dem Eingänge seines Antrages bei, obwohl ich glaube, daß im Entgegenhalte von litt, b und c des Finanz - Ausschuß-Antrages von einem Zweifel wohl nie hätte die Rede sein können. Im übrigen Theile bin ich aber vollkommen der Ansicht des Herrn Abg. Kromer, daß die Anmeldnng zur Verlosung wohl nur eine Sache der Verwaltung sei und ich halte den Landes - Ausschuß allerdings für vollkommen ermächtiget, auch ohne einer dießfälligen Beschlußfassung solche eingelöste Obligationen, welche noch nicht zur Verlosung angemeldet wurden, anzumelden, oder in die Verlosungen cinzubeziehen, denn etwas mehreres, als die Zahlung des ganzen Betrages, kann der Fond ohnehin nicht erhalten und bei der Ergreifung dieser Maßregel wäre ein Nachtheil absolut undenkbar, und deßhalb würde der Landes-Ausschuß ohne weiters diese Obligationen zur Verlosung anmelden. Daß Herr Baron Apfaltrern noch den Beisatz beifügt: „Sie seien von 1865 an in die Verlosung einzubeziehen", ist insoweit etwas auffallend, als wir im Jahre 1865 wahrscheinlich noch keine haben werden, und wir diejenigen Obligationen, die wir künftighin einlösen werden, offenbar nicht von 1865 an in die Verlosung einbeziehen könnten, weil wir natürlich weder die Nummern wissen, noch ob wir sie erhalten werden, und somit empfehle ich den Ausschuß-Antrag mit der stylistischen 2 10 Fnictificirung der GriindcntlastiingsfondS - Ueberschüffe. Abänderung des Herrn Baron Apfaltrern im Eingänge desselben zur Annahme deS hohen Hauses. Präsident: Der Herr Rcgierungs > Commissär hat noch das Wort. Regicrungs-Commissär Landesrath Dr. Schöppl: Meine Herren, ich werde mich nur sehr kurz fassen; der Punct der Einkommensteuer ist so weitläufig besprochen worden; ich glaube, daß auf diesem Puncte der Schwcr-punct der Frage durchaus nicht beruht; ich will ihn daher auch ganz übergehen. Wenn der Herr Abg. Kromer bemerkt, daß ein Betrag von 400.000 — 500.000 st. an Obligationen keinen Einfluß aus den Cours haben könnte, so muß ich das wohl sehr bezweifeln. Die Finanzlcute sind zu klug und weise, als daß man sie betrügen könnte; ich bin überzeugt, daß der Landcsansschuß mit Beträgen von 100 fl. nicht aus den Markt treten wird, er wird mit Betrügen von Tausenden ans den Markt treten und da bin ich überzeugt, daß bei der 2. und 3. Parthie der Einfluß auf den Cours nicht ausbleiben wird. Indessen, meine Herren, auch darauf liegt das Hauptgewicht der Frage nicht; ich glaube, daß es nie im Bortheile des Landes sein könne, krainischc Grundentlastungs - Obligationen, die bereits eingelöst sind, wieder zu veräußern, und sobald dieses der Fall ist, ist cs zwecklos, sic im Depot liegen zu haben. Wenn sie hier todt liegen, können sie immer nur den Einfluß haben, daß sie den Cours drücken; einen Vortheil hat der Entlastungsfond davon nicht, daß er sie in der Casse liegen hat, den Vortheil in den Veräußerungen hat er auch nicht, das glaube ich genügend gezeigt zu haben, weil er immer die Capitalsdiffcrcnz, die er bereits bezogen, wieder aus der Hand geben muß; zu was nun die Obligationen aufheben, wenn sie nie vorthcilhaft veräußert werden können. Die Argumentation des Finanz-Ausschusses geht mir dahin , es sei vorläufig zu warten, der Zeitpunct werde lehren, was damit zu thun sei. Der Finanz-Ausschuß will sich reserviren, er will sich einen Weg offen lassen, will sich jedoch nach meiner Ansicht den Weg zu einer unvortheilhaftercn Operation nicht versperren, und nur deßhalb will er jetzt den vorthcilhaftcn nicht acccptiren. Wenn der Herr Dr. Suppan bemerkt hat, daß die Regierung im Irrthume ist, und die Vorschüsse, um die es sich hier handelt, verwechselt, so muß ich das bestreiten, denn es handelt sich hier überhaupt um Fructificirnng von Fondsübcrschüssen ohne Unterschied, ob sic von CapitalS-einzahlungcn der Berechtigten herrühren oder nicht; woher die Ueberschüffe herrühren, ist zuletzt auch ganz gleichgiltig. Die Absicht des Finanz-Ausschusses, Capitalien für die Zeit der Noth zu reserviren, ist eine sehr löbliche, das habe ich schon früher bemerkt; allein ich glaube einen Unterschied machen.zu müssen zwischen Obligationen anderer Kronländer und zwischen den krainischen Grundcnt-lastungs - Obligationen. Mit den andern Grundcntlastnngs-Obligationen kann der Entlastungsfond immer mit Vortheil dispvnircn; allein wenn er krainischc Obligationen, die er bereits eingelöst hat, wieder hinaus gibt, so gibt er nur seinen eigenen Schuldbrief hinaus, und wird sic vielleicht um einige Jahre später jedenfalls wieder um einige Percent theuerer einlösen müssen; das, glaube ich, ist offenbar eine fehlerhafte Speculation. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W n r z b a ch: Herr Landeshauptmann, darf ich um das Wort bitten? Niemand sucht wohl strenger an der Geschäfts - Ordnung zu halten, als ich, aber es können Fälle eintreten, wo man vielleicht dießsalls Nachsicht ansprechen kann, und ich werde mir nun erlauben, an das h. Haus zu appclliren. Ich habe nemlich einen Abänderungs-Antrag mit dem Herrn Baron v. Apfaltrern vereinbart und stelle also die Bitte an den Herrn Landeshauptmann, das h. Haus zu befragen, ob ich den dicßfälligcn Abänderungs - Antrag vorbringen und nur mit ein paar Worten begründen kann, denn es handelt sich um das Interesse des Landes. Präsident: Ich stelle somit an das h. Hans die Anfrage, ob Herr v. Wurzbach, der bereits zweimal das Wort gehabt hat, noch zum dritten Male sprechen, und seinen Abänderungs-Antrag einbringen darf. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Herr v. Wurzbach hat das Wort. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W n r z b a ch : In Folge dieser Gestattung des h. Hauses erlaube ich mir, vereint mit dem Herrn Baron v. Apfaltrern, folgenden Antrag zu stellen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die künftig eingelöst werdenden krainischen Grnnd-cntlastungs-Obligationcn seien vorläufig nicht zur Tilgung bestimmt, sondern als Eigenthum des krainischen Grund-entlastungs-Fondes zu behandeln." Ich glaube, man kann die Tendenz, welche dieser Antrag hat, zwischen den Zeilen lesen, wenn aber doch dicß-falls eilt Zweifel obwalten würde, so mache ich auf Folgendes aufmerksam. Es ist in der Vorlage des Ausschusses der Passus gebraucht: „sondern als eine mittlcrweilige Capitals-Anlage." Dieser Ausdruck könnte uns bei einer strengen Finanz-Verwaltung vielleicht doch in Unzukömmlichkeiten führen. Wir behandeln jene Obligationen, die wir künftighin einlösen werden, lediglich als unser Eigenthum, wir wollen sie als solches bezeichnen, wir beziehen aber von denselben kein Einkommen. Eben dadurch, daß wir auf dieses Einkommen vorhinein Verzicht leisten, momentan bis zum Zeitpunkte, wo wir dieselben anderweitig verwerthen, kann die Frage wegen der Einkommensteuer gar nicht auftauchen; beim es ist bekannt: Es kann etwas Eigenthum sein, aber doch keine Rente tragen, folglich kann auch eine Einkommensteuer davon nicht beansprucht werden. Im Uebrigen habe ich mich mit dem Herrn Baron v. Apfaltrern dahin vereiniget, daß der Eingang so lautet, wie sein Antrag selbst und welchen auch der Herr Berichterstatter acccptirt hat. Ich bitte daher, unter der Voraussetzung, daß der Herr Baron v. Apfaltrern seinen Antrag zurückziehen werde, sofort meinen Antrag zur Unterstützungsfrage und sofort zur allfälligcn weiteren Verhandlung zu bringen. (Uebcrgibt denselben schriftlich.) Präsident: Ist der Herr Baron v. Apfaltrern gesonnen, seinen Antrag zurückzuziehen? Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Wenn dieser Antrag unterstützt werden wird, so bin ich gesonnen, den mci-nigen zurückzuziehen. Präsident: Es ist vom Herrn v. Wurzbach ein Antrag gestellt worden, (v. Wurzbach: Im Verein mit dem Herrn Baron v. Apfaltrern!) ja wohl, welcher dahin geht: (liest denselben.) Ich stelle die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt, somit der des Herrn Baron v. Apfaltrern zurückgezogen. Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Dr. Suppan: Es ist dieser Antrag nach meiner Ansicht zwar mit dem Ansschuß-Antragc ganz identisch, allein eben, um nicht in mehrere Weitläufigkeiten Fructificiruilg der GrundcntlastungSfonds - Ucberschllffc. — Änterpellationsbcaiitwortnng. 11 zu kommen, glaube ich mich im Namen des Ausschusses denselben accomodircn zu können. Präsident: Ich schließe somit die Debatte über den Antrag b des Finanz-Ausschusses und bringe den vom Herrn v. Wurzbach im Verein mit dem Herrn Baron v. Apfaltrcrn gestellten Vermittlungs-Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es ist somit dieser Antrag angenommen. Der dritte Antrag des Finanz-Ausschusses geht dahin: (liest denselben.) Wünscht Jemand über den Punkt c zu sprechen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand daS Wort ergreift, bringe ich denselben sogleich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage c einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Punkt c ist angenommen. Der vierte Antrag geht dahin: (liest denselben.) Wünscht Jemand über den Punkt d das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, ebenfalls sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist auch angenommen. Endlich lautet der fünfte Antrag dahin: (liest denselben.) Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen ebenfalls fitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Auch dieser ist angenommen. Nachdem der Antrag des Finanz-Ausschusses aus fünf Punkten besteht, so bringe ich denselben im Ganzen mit der Abänderung ad b zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage im Ganzen und mit der Abänderung ad b insbesondere einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist auch im Ganzen angenommen. Ich unterbreche einen Augenblick die Sitzung, weil der Herr Statthalter sich vorbehalten hat, die an ihn vor einiger Zeit ergangene Interpellation selbst zu beantworten. (Während der Unterbrechung verläßt Landcsrath Dr. Schöppl den Saal und Statthalter Freiherr v. Schloißnigg nimmt den Platz am Regicrungstische ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: (liest) „Laut der in der Landtagssitzung vom 18. v. M. mir übergebenen Interpellation haben die Herren Interpellanten aus dem vom Landcs-Ausschussc in der zweiten Sitzung dieser Session zum Vortrage gebrachten Rechenschaftsberichte zu ihrem Befremden ersehen, daß in den daselbst aufgeführten Gesetzentwürfen, welchen die a. h. Sanction nicht ertheilt wurde, auch solche Paragraphc als beanständet erscheinen, welche in den bezüglichen Berathungen ausdrücklich mit dem damaligen Rcgierungsvcrtrctcr vereinbart worden sind. Dieses Befremden mußte noch gesteigert werden durch die Wahrnehmung, daß sich unter den einzelnen auch nicht genehmigten Anträgen auch manche befinden, tvelchcn der Dringlichkeit von Gesetzen, wie z. B. des Gemcindcgesetzcs, gegenüber doch immerhin nur eine untergeordnete Bedeutung beigelegt werden kann. Aus dieser Anschauung und aus der von mir in der zweiten Sitzung der dicßjährigcn Session gegebenen Erklärung, daß der Vertreter der Regierung die Ansichten derselben soweit kenne, als dieß für Jemand möglich ist, der sich nicht in dem Standpunkte derselben befindet, haben die Herren Interpellanten die Folgerung gezogen, daß die Ergebnisse der Landesbcrathung eines festen Bodens entbehren, und selbst die mit dem Rcgierungsvcrtrctcr vereinbarten Beschlüsse dem unberechenbaren Zufalle eines Glück-spieles preisgegeben seien, daß aber der Landtag und dessen Ausschuß gerechten Anstand nehmen müssen, mit einem Regicrungsorgane, welches jede wie immer bindende Vollmacht entbehrt, ihrerseits ein sie selbst bindendes Abkommen einzugehen. Die Herren Interpellanten haben ferner cs als einen kaum zu bestreitenden Grundsatz bezeichnet, daß in einem geordneten Vcrfassnngsleben zwischen der Centralregierung und deren Organen in den einzelnen Ländern rücksichtlich der leitenden Principien volle Uebereinstimmung und Solidarität bestehen soll. Etwaige Zweifel über die Anwendung dieser Principien auf bestimmte Fälle seien aber bei der Raschheit der Communicationen heutzutage bald zu lösen. Unbeschadet der dem Staatsoberhaupte vorbchaltcncn a. h. Sanction werde das k. k. Staatsministcrium in Wien immer in der Lage sein, dem Regicrungsvcrtretcr jene maßgebenden Weisungen zu ertheilen, welche einer Landcs-vertrctnng über die an entscheidender Stelle herrschenden Anschauungen feste und dauernde Anhaltspunkte, den einzugehenden Vereinbarungen aber voraussichtlich die Gewähr der Anempfehlung zur a. h. Sanction zu bieten geeignet sind. In Erwägung dieser Gründe und Thatsachen haben die Herren Interpellanten an mich die Anfrage gestellt, ob von Seite der hiesigen k. k. Landesregierung, welcher die Unklarheit ihrer Stellung in der erwähnten Beziehung selbst empfindlich fallen dürste, bereits Schritte, und welcher Art gethan seien oder beabsichtiget werden, um den von den hiesigen Regierungsvertretern gegenüber der Landcsvcr-trctung abgegebenen oder abzugebenden Erklärungen jene Aufrcchtbclassung und Nachhaltigkeit zu sichern, welche zu einer gedeihlichen Thätigkeit des Landtages fast unentbehrlich und der Würde sowohl der Regierungs- als der Lan-dcsvcrtrctnng und ihrer gegenseitigen Stellung angemessen erscheint. Unmittelbar nach Empfang dieser Interpellation in der Sitzung am 17. v. M. habe ich die Ehre gehabt zu bemerken, daß die Voraussetzung der Herren Interpellanten, cs dürfte der k. k. Landesregierung die Unklarheit ihrer Stellung in der erwähnten Beziehung selbst empfindlich fallen, nicht zutrifft, daß mir vielmehr die Stellung, welche mir in diesem h. Hanse angewiesen ist, sowie meine Stellung gegenüber der Centralregierung vollkommen klar ist, und ich keinen Augenblick darüber im Zweifel bin. Hieraus ließe sich die Beantwortung der Anfrage im Wesentlichen bereits ableiten. Doch sehe ich mich veranlaßt, in eine umständliche Erörterung der Interpellation einzugehen. Die Herren Interpellanten drückten den Zweifel aus, ob der Regicrungsvcrtretcr über die Absichten der hohen Centralregierung vollkommen unterrichtet, ob er mit den erforderlichen Instructionen und Vollmachten versehen feie, um Erklärungen abzugeben, welche der Landcsvertretung über die an entscheidender Stelle herrschenden Anschauungen feste und dauernde Anhaltspunkte, und sonach den Vereinbarungen die Gewähr der Anempfehlung zur a. h. Sanction zu bieten geeignet sind. Die Herren Interpellanten sind zu diesem Zweifel durch die Betrachtung veranlaßt worden, daß in den im Rechenschaftsberichte des Landes - Ausschusses aufgeführten Gesetzentwürfen, welchen die a. h. Sanction nicht ertheilt wurde, auch solche Paragraphc als beanständet erscheinen, welche in den bezüglichen Berathungen ausdrücklich mit dem Regicrungsvcrtretcr vereinbart worden sind. 12 Jnterpcllationsbeantwortung. Eben auch bei Uebernahme der Interpellation habe ich bemerkt, daß die Herren Interpellanten die Beantwortung erleichtert und abgekürzt hätten, wenn sic jene beanständeten Gesetzentwürfe und Paragraphe, welche in der vorjährigen Session mit dem Regicrungsvertrcter vereinbart worden sind, näher zu bezeichnen die Güte gehabt Hütten. Da dieß unterlassen wurde, so sehe ich mich genöthigt, in eine nähere Auseinandersetzung über diese Gesetzentwürfe und Paragraphe einzugehen, und dieß mit Hinweisung ans die Verhandlungen und stenographischen Protokolle der vorjährigen Session. Die Gesetzentwürfe, welche die a. h. Sanction nicht erhalten haben, sind: Der Entwurf der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung, das Straßcnconcurrcnz-Ge-setz, das Gesetz über das Schulpatronat und die Bestreitung der Kosten für die Volksschulen. Hieran reiht sich der Entwurf zur Aufnahme eines Lottoanlehens zur Abtragung der Landesschuld an den Grund-cntlastungs - Fond. Was diesen letzten Entwurf betrifft, so hat der Vertreter der Regierung in der 37. Sitzung der vorjährigen Session dem h. Hause ausdrücklich bekannt gegeben, daß das h. Finanzministerium alle Aussicht abgesprochen habe, daß für ein Anlehen mit Emittirung von 20 fl. Losen die a. h. Sanction erwirkt werden könnte, wie dieß das stenographische Protokoll jener Sitzung Seite 14 zeigt. Das Gesetz über das Schulpatronat erhielt wegen seiner principiellen Abweichung von der Regierungsvorlage nicht die a. h. Genehmigung. Auf diese principiellen Abweichungen hat der Regie-rungsvcrtretcr in der 34. Sitzung der vorjährigen Session aufmerksam gcinacht, wiederholt das Wort ergriffen, und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei Annahme der Ausschußanträge das Zustandekommen des Gesetzes in Frage gestellt sei, wie auf Seite 16, 17 und 20 des stenographischen Sitzungsberichtes zu ersehen ist. Dem Straßenconcurrenz-Gesctzc wurde wegen der Abänderung der §§. 22 und 23 der Regierungsvorlage die a. h. Genehmigung verweigert. Gegen diese Beschlüsse des h. Hauses hat sich der Vertreter der Regierung, wie auf Seite 2, 23, 24, 26 und 27 des stenographischen Berichtes über die 33. Sitzung der vorjährigen Session zu ersehen ist, ans das entschiedenste erklärt, und obgleich der Regicrungsvcrtretcr den vermittelnden Anträgen des berichtcrstattcnden Ausschusses bci-treten zu wollen sich erklärte, hat das Haus doch von der Regierungsvorlage völlig abweichende Beschlüsse angenommen. In den bisher besprochenen Gesetzentwürfen und Paragraphen hat also eine Vereinbarung der Landesvcrtrctung mit dem Rcgierungsvcrtretcr nicht stattgefunden. Der Entwurf der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung hat die a. h. Sanction nicht erhalten wegen der Bestimmungen in den §§. 14, 20, 24, 28 art. 13, §. 36, 55 und 75 der Gemeinde-Ordnung, §. 33 der Wahlordnung, dann wegen Weglassung des §. 80 der Regierungsvorlage. Bei den §§. 20 und 24 hat der Regierungsvertreter die Regierungsvorlage umständlich vertheidigt und deren Beibehaltung anempfohlen in der 28. Sitzung der vorjährigen Session, wie Seite 11 und 14 des stenographischen Berichtes zeigt. Bei §. 36 hat der Regierungsvertreter laut seiner Aeußerung ans der 13. Seite des stenographischen Berichtes der 29. Sitzung auf die Anstände, welche sich gegen die Abänderung der Regierungsvorlage ergeben, aufmerksam gemacht. Bei §. 75 hat der Regierungsvertretcr laut stenographischen Berichtes der 30. Sitzung, Seite 8, die Regierungsvorlage ausführlich vertheidigt, und die Annahme derselben beantragt; die Annahme des §. 80 der Regierungsvorlage hat der Regicrungsvertrcter in eben derselben 30. Sitzung, Seite 17 und 19 des Sitzungsberichtes, mit ausführlicher Begründung lebhaft empfohlen. Rücksichtlich all' dieser Paragraphe hat somit eine Vereinbarung mit dem Regierungsvertretcr auch nicht stattgefunden, und es bleiben daher nur die §§. 14, 28 art. 13 und 55 Gemeinde - Ordnung und §. 33 Gemeinde-Wahlordnung übrig." Ich will den Herren den Inhalt der berührten Paragraphe kurz ins Gedächtniß rufen. Paragraph 14 erwähnt das Recht, welches den ehemaligen Untcrgcmcinden vorbehalten worden; die §. 28 art. 13 und §. 55 betreffen ein und denselben Gegenstand , nämlich die Berechtigung des Gemeindcvorstandcs zur Voruahinc von licitatiousweisen Verpachtungen, endlich §. 33 der Gemeinde-Wahlordnung regelt die Frage über die Competcnz zur Entscheidung bei ungehörigen Wahl-vorgängen. Nachdem ich das berührt habe, erlaube ich mir nur zu bemerken, (liest) „daß rücksichtlich dieser Paragraphe auch das h. Haus in der laufenden Session erkannt hat, daß bei denselben eine deutlichere Sthlisirung nothwendig sei. Ebenso hat der Landtag in Betreff des §. 33 Gemeinde-Wahlordnung nicht verkannt, daß die bezügliche Regierungsvorlage als eilt Corollar des §. 17 G. O. nicht beanständet werden kann. Zu diesem Resultate gelangt man, wenn man die der Interpellation zum Grunde gelegten Motive näher untersucht. Ein solches Resultat rechtfertiget aber weder das von den Herren Interpellanten geäußerte Befremden, noch kann cs die Behauptung begründen, daß Paragraphe beanständet wurden, welche mit dem Regicrungsvertrcter ausdrücklich vereinbart worden sind. Vielmehr drängt sich die Ueberzeugung auf, daß die gedachten Gesetzentwürfe zur a. h. Sanction deßhalb nicht empfohlen werden konnten, weil den Anträgen des RcgicrungSvcrtretcrs bei sehr wesentlichen Puncten kein Gewicht beigelegt wurde. Ich kann also die in der Interpellation gestellte Frage nicht anders beantworten, als daß ich zu den darin angedeuteten Schritten keine wie immer geartete Veranlassung finde. Ich erkenne gleich dem hohen Landtage die Noth-digkcit der Uebereinstimmung dcö Landtags-Commissürs mit den Principien der Regierung an, allein darin glaube ich nicht zu irren, daß cs bett Ministerien, welche die Interessen der einzelnen Länder, aber auch jene des Ge-sammtrcichcs zu wahren haben, und dabei von den Beschlüssen so vieler anderer, zugleich tagender Landtage und deren Wechselwirkung nicht ganz Umgang nehmen können, nicht möglich ist, ihren Vertretern bei den Landtagen für alle Fragen in Vorhinein Weisungen zu bindenden Erklärungen zu ertheilen. Auch bin ich überzeugt, daß die Raschheit der Communication, auf welche die Herren Interpellanten mit einem solchen Gewichte hinweisen — selbst wenn man nur die physische Zeit tut Auge behält, nicht über alle Schwierigkeiten hinanshelfcn kann, geschweige denn, daß sie geeignet wäre, alle anderen Rücksichten, die hier in Betracht kommen, in den Hintergrund treten zu lassen. Wenn endlich die Herren Interpellanten anführen, daß der Landesregierung selbst die Unklarheit ihrer Stellung empfindlich fallen dürfte, so kann ich darauf nur crwi- Jntcrpellalionsbcantwortung. — Herstellungen im Civilspitalc. 13 dem, daß zu einer solchen Voraussetzung nach dem, was ich bereits erwähnt habe, nicht nur kein Grund vorhanden ist, sondern, daß dieselbe überhaupt auf einer unrichtigen Auffassung meiner gesetzlichen Stellung gegenüber dem Ministerium und dem hohen Landtage beruht." Präsident: Wir kommen nunmehr zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, das ist zum Berichte wegen einiger Herstellungen im Civilspitalc. Der Herr Berichterstatter Dr. Suppan hat das Wort. Berichterstatter Dr. Suppan: Ehevor ich zur Verlesung des Berichtes übergehe, erlaube ich mir mitzutheilen, daß der Landes-Ausschuß beschlossen hat, die Antrüge bezüglich der Canalisirung, der Reconstruction der Aborte, dann der Herstellung einer Desinfcctionskam-mcr vorläufig mit dem Vorbehalte zurückzuziehen, dieselben allenfalls in modificirter Gestalt in der nächsten Session des hohen Landtages wieder in Vorlage zu bringen. (Liest:) „Zur Zeit, als der Landes-Ausschuß die Wohl-thätigkcits - Anstalten in seine Verwaltung übernahm, waren schon seit mehr als 8 Jahren Verhandlungen bezüglich der nöthigen Erweiterung des Civilspitalcs sowohl, als auch hinsichtlich mehrerer sehr nothwendigen Adaptirungcn in den alten Rämulichkeitcu anhängig. Der Landes-Ausschuß erachtete die Erweiterung des Civilspitals als die vor Allein zur Lösung drängende Frage, und der hohe Landtag hat selbe bereits in der verflossenen Session beschlossen, wornach der Zubau nunmehr auch schon aufgeführt ist. Nicht von geringerer Wichtigkeit sind aber mehrere anderweitige Adaptirnngs - Arbeiten zur Beseitigung vorhandener Ucbclstände, bezüglich deren nunmehr der theil-weise Antrag dem hohen Landtage unterbreitet wird. Diese nunmehr beantragten Adaptirnngen betreffen: a) die Herstellung einer Ncbcnsticge durch beide Stockwerke und bis in den Dachraum; b) die Herstellung eines zweiten Brunnens; c) einer Brennkammer; d) eines Trockenbodens, und e) die Einrichtung der bisherigen Badckammer. Die Mehrzahl dieser Adaptirungcn wurde bereits bei Berathung des Landesfonds-Präliminare für das Ber-waltnngsjahr 1864 von der Wohlthätigkeitsanstaltcu-Direction beim Finanz-Ausschussc beantragt, worüber bei dem Umstande, als damals noch keine Baupläne und förmliche Kostenübcrschläge vorlagen, vom hohen Landtage in der 40. Sitzung der Beschluß dahin gefaßt wurde, daß der Landcsansschuß die Ermächtigung erhielt, die unaufschiebbaren Herstellungen gegen nachträgliche Rechnungslegung zu veranlassen. In Folge dieses hohen Landtagsbeschlusses hat zwar der Landes-Ausschuß unterm 26. Juni v. I. die commis-sionelle Erhebung gepflogen, wobei die von der Direction beantragten Adaptirungcn als unerläßlich anerkannt wurden, deren unverzügliche Vornahme jedoch der Landes-Ausschuß nicht als derart dringend erachtet hat, daß er von dem ihm eingeräumten Rechte Gebrauch gemacht, und nicht zuvor die Beschlußfassung des hohen Landtages eingeholt hätte, und er veranlaßte vorläufig nur die Anfertigung der Baupläne und Kostenüberschläge, welche auf dem Tische des hohen Hauses erliegen. In Betreff der Nothwendigkeit der nunmehr beantragten Adaptirungcn erlaubt sich der Landes - Ausschuß ans Folgendes aufmerksam zu machen: Ad a) Ohne Herstellung der projectirten Nebcn-stiege würde das ganze weitläufige Spitals - Gebäude nur einen einzigen Aufgang besitzen. In einer Anstalt, wo sich viele Dienstboten befinden, ist selbstverständlich die Feucrsgcfahr größer, als anderswo, und man darf nur an den Fall einer Fcuersbrnnst denken, um zur Ueberzeugung zu gelangen, wie dringend nothwendig die Herstellung einer Ncbenstiege sei, da es sonst unmöglich wäre, beim Ausbruche des Feuers, auf einem einzigen Wege alle die vielen Kranken in Sicherheit zu bringen, und nebenbei auch die zahlreichen Effekten, welche einen bedeutenden Werth reprüfentire», zu retten. Die größere Bequemlichkeit, welche die Erbauung der Ncbcnsticge für den Verkehr im Innern der Anstalt zur Folge hat, soll hier ganz unbeachtet bleiben, da der obangeführte Grund wohl genügend ist, um die Aufwendung der nach dem Ucbcrschlage sich ergebenden Kosten pr................................... 1033 fl. 80 kr. zu rechtfertigen. Ad b) Das allgemeine Krankenhaus, die Gcbär-anstalt und das Irrenhaus, also Anstalten, in denen sich fortwährend ein Personale von circa 300 Köpfen befindet, besitzen einen einzigen Brunnen. Selbst für den gewöhnlichen Bedarf an Trink - und Kochwasscr, dann an Wasser für die Bäder der Gebäranstalt genügte dieser Brunnen nicht durchgchcnds, und cs mußte öfters Wasser mit großen Kosten, und aus beträchtlicher Entfernung zugeführt werden, da die Benützung der Nachbarbrunnen nicht gestattet wird. Da cs jedoch zu wünschen ist, daß die Wüsche gewisser Kranken in der Anstalt selbst gcrciniget werde, dann von bett Bädern als Heilmittel ein ausgedehnterer Gebrauch gemacht, daß auch Douchcbädcr theils für die Geisteskranken, theils zur Heilung gewisser Hautkrankheiten eingeführt werden, was bisher aus Mangel des genügenden Wassers und eines entsprechenden Badclocales zum Nachtheile des Landcsfondcs unterbleiben mußte, so tritt dadurch ein derart gesteigerter Bedarf an Wasser ein, daß die Unzulänglichkeit dieses einzigen Brunnens wohl nicht bezweifelt werden kann. Die Herstellung eines zweiten Brunnens in der Nähe des Irrenhauses und Spitalsgcbäudcs ist auch deßhalb nöthig, weil, abgesehen von dem Wassermangel, der bisherige Brunnen wegen seiner bedeutenden Entfernung zur Speisung der Doucheapparate gar nicht verwendet wer-ben’ könnte, die Einführung von Douchebädern daher unmöglich wäre- Die Herstellung des zweiten Brunnens erfordert nach dem Ucbcrschlage einen Aufwand pr . . 803 fl. 13 kr. Ad c) Die vollständige Vertilgung des Ungeziefers in bett Kleidern der Kranken ist nur in einer Brennkammer möglich, wie solche in jedem wohleingcrichtctcn Spitale bestehen, und hierin liegt auch die Begründung des Antrages. Der Aufwand beläuft sich nach dem Ucbcrschlage auf................................................. 250 fl. Ad d) Die Wäsche von solchen Kranken, welche an einer ansteckenden Krankheit leiden, sollte nur in der Anstalt selbst unter Aufsicht der Aerzte gcrciniget werden, was bisher aus Mangel eines Trockenbodens unmöglich war. Die Hcrstcllnng eines solchen erfordert nach dem Ueberschlage einen Aufwand pr....................... 480 fl. Ad e) Seit einigen Jahren befindet sich zwar im Civilspitalc eine Badckammer, deren Einrichtung jedoch nicht ganz zweckmäßig ist, indem sich darin nur vier gewöhnliche hölzerne Wannen befinden. Eine vollständige Reinigung hölzerner Wannen ist nicht wohl möglich, und deßhalb deren Benützung für manche Kranke nicht räthlich. Es müßten daher eine steinerne und eine Zinkwanne ange- 14 Herstellungen im Civilspitale. schafft, und selbe in den Fußboden eingemauert werden, da freistehende Wannen von manchen Kranken, die an äußern Gebrechen leiden, überhaupt nicht benützt werden können. Da ferner Douchcbädcr insbesondere die schnelle Heilung von Hautkrankheiten bewirken, so müßte auch ein Donchcapparat aufgestellt, und zu dessen Speisung ein Pumpwerk errichtet werden. Die Kosten dieser Einrichtung und der damit verbundenen anderweitigen Herstellungen, als: eines ccmentirtcn Fußbodens, cementirter Wände mit Oclanstrich, des Dunstabzuges, des Ablcitungskänalcs für das Wasser u. s. to. würden sich nach dem Uebcrschlage auf 600 fl. belaufen. Der Landes - Ausschuß stellt demnach den Antrag : „Der hohe Landtag wolle beschließen: a) die Herstellung einer Nebcnsticge mit dem Anfwandc pr..................... 1033 fl. 80 kr. b) eines zweiten Brunnens mit dem Auf- wande pr. . . . .................... 803 „ 13 „ c) cincrBrcnnkammermitdemAufwandcpr. 250 „ — „ d) eines Trockenbodens mit dem Auf- wande pr. . . . .................... 480 „ — „ e) so wie Einrichtung der Badekammer mit dem Aufwande pr................... 600 „ — „ auf Grund der vorgelegten Baupläne und Kostcnübcr-schlägc werden genehmiget und der Landes - Ausschuß beauftragt, nach erfolgten Herstellungen die documentirtc Baurechnung vorzulegen." Präsident: Ich eröffne die allgemeine Debatte über die soeben vernommenen Anträge bcs Landes-Ausschusses. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Brolich: Ich bitte Herr Präsident. Mit schwerem Herzen ergreife ich bei einer dritten Gelegenheit, wo cs sich um Herstellungen im Civilspitale handelt, daö Wort, weil ich wirklich besorge, daß man mir vorwerfen könnte, ich sei entweder ein Feind dieser Wohlthätigkeitsanstalt, oder kenne das Interesse derselben nicht. Meine Herren, ich bin gewiß kein Feind, ich habe diese Wohlthätigkeitsanstalt mehrere Male besucht, habe mich von dem Zustande der Kranken selbst überzeugt und das Gefühl für die Kranken, welches andere Herren für sich in Anspruch nehmen, nehme ich auch für mich in Anspruch. Ich wünsche, daß den Kranken soviel als möglich abgeholfen werde durch bessere Räumlichkeiten, durch Hebung der Unregelmäßigkeiten und durch Herstellung besserer Localitäten; allein ich kenne dabei noch ein anderes Interesse, insbesondere das Interesse des Landes, welches uns, meine Herren, vor Allem auch heilig sein soll. Ich war bei der ersten Gelegenheit, als cs sich um die Adaptirungsarbcitcn handelte, deßwegen gegen die Ausschußanträge, weil mir der Bericht durchaus nicht überzeugend vorkam. Ich habe eine Menge Zweifel darin gesunden, und cs war mein Wunsch, daß das h. Haus sich dadurch überzeugen soll, was nothwendig, was zweckmäßig, was allenfalls noch abzuändern sei, daß dazu ein Ausschuß eingesetzt werde, welchem ich die Prüfung dieses vorgelegten Berichtes sammt allen Acten überwiesen wissen wollte. Allein damals wurde mein Antrag nicht angenommen. Ich flndc aber ein eigenes Bcrhängniß mit diesen Berichten über diese Wohlthätigkeitsanstaltcn. Während der Berichterstatter in allen andern Angelegenheiten sich einer solchen Klarheit, einer vortrefflichen Klarheit bedient und darin auszeichnet, sind diese Berichte auf eine Art dunkel und nach meiner Meinung durchaus nicht geeignet, dem h. Hause die Ueberzeugung von dem zu verschaffen, was eigentlich angestrebt wird. Bezüglich des ersten Berichtes über die Adaptirungsarbcitcn brauche ich mich nur auf die damalige Debatte zu beziehen, wo unter andern damals insbesondere Herr Kromer, und ich glaube mit vollem Rechte, sein tiefes Bedauern ausgesprochen hat, daß zu Verhandlungen Anlaß gegeben wird, zu einer Zcitversplitterung, welche dadurch beseitiget worden wäre, wenn die Erhebungen auf die zweckmäßige Art vorgenommen worden wären. Denn cs zeigte sich, daß bei den commissionellen Verhandlungen , bei den commissionellen Erhebungen, die damaligen Herren Aerzte nicht die geringste Stimme gegen das Project erhoben, während sie dann, nachdem das Project, die Baulichkeiten in Angriff genommen worden sind, mit einer Menge neuer Projcctc, neuer Mängel hervorkamen, die Mängel darstellten, und so das Hans oder den Ausschuß veranlaßten, sich in Baulichkeiten einzulassen, die weit seine Befugnisse überschritten. Den zweiten Bericht, den über die Anschaffung der Wäschartikcl, habe ich auch nicht in derselben Klarheit gefunden, daß ich nach meiner Ueberzeugung berechtiget gewesen wäre, zu schließen, das h. Haus werde sich auch von der Nothwendigkeit dieser Anschaffung Ueberzeugung verschaffen, denn wenn cs sich um die Anschaffung eines Mehrbedarfes handelt, so glaubte ich wird es vor Allem nothwendig sein , zu zeigen, was vorhanden ist, und dann erst zu zeigen, was noch nachzukommen habe. Es wäre nach meiner Meinung vor Allem das vorhandene Inventar mit allen seinen Bestandtheilen dem h. Hause bekannt zu geben gewesen. Wir hätten daraus entnommen, welche Vorräthe wir haben, und nach dem anzuhoffendcn Stande der Kranken >väre dann in Beurtheilung zu nehmen, wie viele Artikel noch nachzuschaffcn nothwendig seien. Allein von allem dem fanden wir nichts. Nun kommt der dritte Bericht. Ich bin dem Ausschüsse insoweit dankbar, daß er von den wichtigsten, kostspieligsten Arbeiten abgegangen ist. Allein ich gehe gleich zu dem ersten Gegenstände, welcher beibehalten wurde, und will den Ansschußbericht dießbczüglich vorlesen; da heißt es nemlich: „Ohne die Herstellung der projectirtcn Nebenstiege würde das ganze weitläufige Spitalsgcbäude nur einen einzigen Ausgang besitzen." Ich verstehe es so, daß, wenn diese Nebenstiege nicht gebaut würde, das ganze Spitalsgcbäude nur eine Stiege in den zweiten Stock hätte. Das ist ganz natürlich, wenn i man schon die eine Stiege cassirt hat, daß dann nur eine Stiege noch geblieben ist. An die Stelle der cassirten hat man eine neue gebaut; allein ich glaube, daß in dem Hanse Niemand der Herren, der sich nicht die Ueberzeugung selbst verschafft hätte, die Meinung gewonnen haben würde, daß eine zweite Stiege bereits bestanden hat. Es waren von jeher, seitdem ich das Spital kenne, zwei Stiegen in den zweiten Stock, unter den Dachboden war freilich nur Eine gegangen. Deßwegen meine ich, daß der Bericht in diesen Spitalsangelegenheiten wirklich nicht dieselbe Klarheit habe, wie man sie sonst in andern Angelegenheiten so ausgezeichnet von diesem Herrn Berichterstatter zu vernehmen gewohnt ist. Offenheit und eine klare Darstellung der Verhältnisse ist uns eine Nothwendigkeit, wenn das h. Haus mit Beruhigung über derlei Anträge abstimmen soll. Ich will nun in dieser Beziehung einen weiteren Umstand erwähnen. Es wird unter anderen der Antrag gestellt: Herstellungen im Civilspitale. 15 „Das h. Haus wolle die Genehmigung zum Ausbaue dieser Stiege ertheilen." Ja, meine Herren, die Stiege ist schon lange vollendet; da kommt dann der Antrag post festuni. Die Stiege besteht in dem zweiten Stocke vollständig, also glaube ich, daß auch in dieser Beziehung der Bericht nicht so klar ist, wie er sein sollte. Ich will zugeben, daß man sagen dürfte: Die Stiege ist deßwegen früher gebaut worden, weil der Bau damals nothwendig war, als man den Corridor verbesserte, indem man diese neuen Zimmer für die Aerzte herstellte, und die Herstellung der Zimmer war nur möglich, wenn man eine Stiege cassirtc, oder dieselbe etwas versetzte; das will ich zugeben, allein das kommt hier im Berichte nicht vor. Ich bin nun unter diesen Verhältnissen durchaus nicht in der Lage, die Zustimmung zu diesen Baulichkeiten von meiner Seite zu geben, weil ich glaube, daß das Haus, nach den bereits vorausgegangenen Verhandlungen, immerhin berechtiget ist, solche Erhebungen einzuleiten, welche eine spätere Nachbaute und wieder größere Kosten uns zu ersparen geeignet sind. Bei allen diesen Erhebungen ist auch die gegenwärtige Direction nicht vernommen worden. Wie wir bei dem ersten Falle, nemlich bei den Adaptirungsarbcitcn, erfahren haben, daß die Herren Aerzte erst, als der Bau in Eingriff genommen wurde, ihre Stimme über die bedeutenden Mängel erhoben haben, so wäre es denn doch auch möglich, daß die gegenwärtige Direction vielleicht mit ganz begründeten Bedenken gegen die derzeit projcctirtcn Ausführungen auftreten würde, und ich glaube, daß sich das Haus in dieser Beziehung zu spät den Vorwurf machen könnte, daß cs unterlassen hat, was sehr leicht gewesen wäre, vorläufig die Direction noch zu vernehmen, und nach ihrem Einvernehmen den weiteren Bericht zu erstatten. Ob ein solches Einvernehmen gepflogen worden ist, weiß ich nicht, aber wenigstens ist in den Acten, die ich mir zur Einsicht habe vorlegen lassen, davon keine Erwähnung. Wenn ich nun den Antrag stellen will, daß über den gegenwärtigen Bericht ein Ausschuß zu ernennen sei, so könnte man mir freilich einwenden, das heißt so viel, als, diesen Bauten die Zustimmuug zu versagen, weil ohnehin schon heute vielleicht die letzte oder die vorletzte Sitzung sein dürfte. Allein, meine Herren, ich bin daran doch gewiß nicht Schuld, dieser Bericht ist schon vor langer Zeit an den Tisch des Hauses gelegt worden, und er hätte früher an die Tagesordnung gesetzt werden können, und wenn dann der Ausschuß gewählt worden wäre, so bin ich überzeugt, daß die Prüfung der Baucrhebungen und allenfalls neue Erhebungen in einer Zeit von fünf bis acht Tagen hätten gepflogen werden können, und der Bericht wäre auch zeit-gerecht erstattet worden. Sollte cs jetzt zu spät fein, so würde cs vielleicht auch nicht so weit gefehlt sein, da, wenn Heuer keine Baulichkeiten vorgenommen werden, sie vielleicht im anderen Jahre auch noch werden nachgetragen werden können. Ich bin daher bemüssiget, folgenden Antrag zu stellen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Ueber den vorliegenden Antrag ist ein Ausschuß von fünf Mitgliedern aus dem h. Hause zu wählen, und es seien demselben sämmtliche, die projectirten Bauten betreffende Erhebungen zur Prüfung und weitern Berichterstattung zu übergeben." Präsident: Der Herr Abg. Brolich hat den An-trag eingebracht, daß über den vorliegenden Antrag des Landes-Ausschusses ein Ausschuß von 5 Mitgliedern aus dem hohen Hause zu wählen sei, und cs seien demselben sämmtliche, die projectirten Bauten betrcfiende Erhebungen zur Prüfung und weitern Berichterstattung zu übergeben. Findet dieser Antrag die gehörige Unterstützung? Jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Darf ich zu einer persönlichen Bemerkung um das Wort bitten? (Präsident ertheilt ihm dasselbe.) Der Herr Abg. Brolich hat dem Landtagspräsidium den Vorwurf gemacht, daß cs Gegenstände nicht auf die Tagesordnung bringe, bei denen wohl anzunehmen ist, daß Anträge auf Vorbcrathung durch andere Ausschüsse gestellt werden könnten. Ich muß diese Rüge, das hohe Präsidium betreffend , ablehnen und zwar aus der Ursache: das Präsidium stellt die Tagesordnung fest, fragt aber nach Vorschrift der Geschäfts-Ordnung §. 16 jederzeit, ob das hohe Haus keine Einwendung dagegen erhebe, und dem Herrn Abg. Brolich stand cs jedesmal frei, einen Abänderungs-Antrag rücksichtlich der Tagesordnung zu stellen. Da ein solcher Antrag nicht gestellt wurde, so ist das Präsidium dießfalls ganz ordnungsmäßig vorgegangen. Präsident: Ich habe die Bemerkung des Herrn Abg. Brolich nicht für eine Rüge angesehen, da ich mir wohl bewußt bin, welches Recht ich habe, und was ich thun darf und soll. Abg. Brolich: Herr Präsident entschuldigen, ich habe das hohe Präsidium durchaus keinem Tadel unterzogen, ich habe mich mehr auf den Ausschuß bezogen, weil es Sache des Ausschusses war, das hohe Präsidium aufmerksam zu machen, daß viclleichl über den Gegenstand Verhandlungen gepflogen werden können, welche die Sache in die Länge ziehen, (v. Strahl: Das ist zum Lachen!) er hat aber keinen Anlaß gefunden, das hohe Präsidium aufmerksam zu machen, und ich muß aufrichtig bekennen, daß ich auch heute, wenn überhaupt dieser Gegenstand nicht an die Tagesordnung gesetzt worden wäre, damit ganz zufrieden gewesen wäre. Präsident: Ich muß doch bemerken, daß der Landes - Ausschuß hier gar nicht ins Spiel kommen kann. Die Tagesordnung habe nur ich festzustellen, und vage Meinungen oder Rathschläge des Ausschusses wären hier nicht am Platze. Wünscht Jemand das Wort zur allgemeinen Debatte? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so bringe ich den vertagenden Antrag des Herrn Abg. Brolich zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit dem Antrage, daß ein besonderer Ausschuß von 5 Mitgliedern . . . (wird unterbrochen vom) Berichterstatter Dr. S n p p a n: Dürfte ich noch als Berichterstatter um das Wort bitten? Ich will zwar nur wenige Bemerkungen auf die Auseinandersetzung des Herrn Abgeordneten Brolich machen, und würde mit seinem Antrage vollkommen einverstanden sein, wenn die Session nicht dem Schlüsse zueilen würde. Allein, nachdem dieß der Fall ist und die beantragten Herstellungen doch nicht so bedeutender Natur sind und in Betreff deren schon in der vorjährigen Session ein Beschluß des hohen Hauses gefaßt worden ist, so glaube ich mich gegen die Einsetzung eines besondern Ausschusses aussprcchen zu sollen. Der Grund, daß sich dieser Gegenstand so lange verzögert hat, ehe er auf die Tagesordnung kam, liegt wohl darin, weil der Landes - Ausschuß die Anträge auf die wesentlichsten Adaptirungsarbciten zurückgezogen hat, indem er wohl einsah, daß hinsichtlich derselben ohne vorläufige Prüfung durch einen Ausschuß das hohe Haus nicht eingehen könnte, allein rücksichtlich dieser übrigen Adaptirungsarbcitcn dürfte sich das hohe Haus denn doch entschließen, darüber in merito abzustimmen, ob sic eben vorzunehmen seien oder nicht. Entschließt sich das hohe 16 Herstellungen im Citiilspitale. — Petitionen. Haus, daß sie nicht vorzunehmen seien, so werden sie unterbleiben, im Gegentheile aber vorgenommen werden. Der Herr Abg. Brolich hat bezüglich der Ncbcnstiege angeführt, daß der Ansschußbericht insofernc mangelhaft sei, als er nicht erwähnt, cs sei die früher bestandene Stiege cassirt worden. Es ist wahr, daß früher eine Stiege ebenfalls bestand, allein diese Stiege führte nicht durch das ganze Gebäude, wie eben die neue Stiege beantragt ist. Sie war auch besonders zu ebener Erde und bis sie in den ersten Stock gelangte, so eng, daß nicht zwei Personen nebeneinander gehen konnten, sie war daher eigentlich unbrauchbar. Der Herr Abg. Brolich sagt weiter, daß diese Stiege eigentlich schon bestehe, und theilweise ist dieser Umstand richtig. Es war eine Irrung seitens der früheren Direction, welche mit Rücksicht auf den vom hohen Hause in der vorigen Session gefaßten Beschluß und mit Rücksicht dann ans die Commissions - Beschlüsse bei der commissio-nellcn Erhebung schon der Ansicht war, daß alle diese Herstellungen, ans welche damals die Commission einge-rathcn habe, schon definitive Beschlüsse seien und daß sie die Vornahme sogleich veranlassen könne. So wie der Landes - Ausschuß zur Kenntniß dieses Umstandes kam, daß sowohl die Ncbcnstiege als auch der Brunnen in Angriff genommen waren, ohne daß er eine specielle Bewilligung hierzu ertheilte, so hat er die weitere Fortführung bet Arbeiten sogleich sistirt und diese Herstellungen befinden sich eben nun in jenem Zustande, wie sie damals, zur Zeit der Sistirung, waren. Für den Landcsansschuß, der zu dieser Vornahme keine Genehmigung ertheilt hat, besteht die Stiege daher nicht, wenigstens nicht rechtlich, wenn auch zum Theile factisch. Dieß glaube ich gegenüber den Bemerkungen des Herrn Abg. Brolich vorläufig vorbringen zu sollen. Präsident: Die allgemeine Debatte ist geschlossen. Den Antrag des Herrn Abg. Brolich, der ein vertagender ist, bringe ich somit zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben (Geschieht.) Er ist gefallen. Wir gehen nunmehr zur Speeialdcbatte über und zwar zu dem ersten Antrage: „Die Herstellung einer Nebcnsticge mit dem Aufwande pr. 1033 fl. 80 kr." betreffend. Wünscht Jemand über Antrag a das Wort? (Nach einer Panse.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Landes-Ausschusscs zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Der Antrag b betrifft „die Bewilligung zum Baue eines zweiten Brunnens mit dem Aufwande pr. 803 fl. 13 kr." Wünscht Jemand darüber das Wort? (Nach einer Pause — Ambrosch: Brennkammer!) Nein, eines zweiten Brunnens. Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich Antrag b zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage auf Herstellung eines zweiten Brunnens einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag b ist angenommen. Der Antrag c geht dahin, „der hohe Landtag genehmige die Herstellung einer Brennkammer mit dem Auf-wandc pr. 250 fl." Wünscht Jemand dießfalls das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (ES erhebt sich Niemand). Antrag c ist angenommen. Antrag cl geht „ans Bewilligung eines Trockenbodens mit dem Aufwande von 480 fl." Wünscht Jemand über diesen Punct das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit dem Antrage d (liest denselben) einverstanden sind, belieben sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand). Er ist auch angenommen. Endlich geht der Antrag e ans „Einrichtung der Badc-kammer mit dem Aufwande pr. 600 fl." Wünscht Jemand über Antrag e das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, ebenfalls sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist ebenfalls angenommen. Zweitens geht der Antrag des Ausschusses dahin, „daß derselbe beauftragt werde, nach erfolgten Herstellungen die docnmcntirte Banrcchnung vorzulegen." (Nach einer Pause.) Da Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Ich bringe nunmehr den Antrag des Landesausschusscs noch im Ganzen zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nunmehr zur Dienst- und Hausordnung für die Wohlthätigkeitsanstalten. Nachdem dieser Gcgegenstand aber eine längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte, nachdem ich auch den Referenten des Landesausschusscs in diesem Gegenstände vermisse, so werde ich ihn auf die morgige Tagesordnung setzen. Es kommt nunmehr der Bericht über 2 Petitionen. Ich ersuche den betreffenden Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Rude sch (liest): „Es ist ein Gesuch der Gemeinden des Bezirkes Scnosctsch delo. 31. März 1864 an den hohen Landtag eingereicht worden, um eine Subvention aus dem Landessondc zu Gunsten der Bczirks-cassc und um Erklärung der ncuangelegten Strasse im Uremer-Thale zu einer Landesstrassc. Dieses Gesuch wird unterstützt durch Gründe, die sich auf die beiden Puncte, aus denen cs besteht, beziehen. Es wird hingewiesen auf die Karstuatur und daher Unfruchtbarkeit der Grundstücke, auf die hohe Besteuerung, auf das Aufhören des Verdienstes durch Frachten in Folge der Herstellung der Eisenbahnen und auf die aus diesen Ursachen entstandene große Armuth der dortigen Bezirks-Insassen, welche schon früher Straffen und Wege zu erhalten gehabt hatten, durch Erbauung einer neuen Strasse im Uremer-Thale aber mit einer neuen drückenden Last beschwert worden sind, welche sie ohne Unterstützung nicht tragen können. Aus diesen Gründen bitten sie um eine Subvention von 2000 fl. aus Landcsmittcln für die Bezirksstraffe. Ungeachtet der obangeführten Gründe kann der Petitions-Ausschuß dem hohen Hanse die Stattgebung der Bitte um eine Subvention aus Landesmitteln nicht cm* pfchlcu, denn es würde dadurch ein Präccdenzfall geschaffen, der die Anzahl der Ansprüche auf Subventionen aus Landesmitteln auf eine bedenkliche Art steigern würde, ja die Willfahrung in einem einzelnen Falle würde nur zahlreiche Reclamationen und Unzufriedenheit von anderen Seiten zur Folge haben. Zur Begründung des zweiten Punctes des Gesuches, nämlich um Erklärung der neu angelegten Strasse zu einer Landesstrassc, führen die Gesuchsteller an, daß diese Strasse zwar ihrem Bezirke von keinem Vortheil sei, wohl aber den beiden Bezirken Adelsberg und Fcistritz besonderen Petitionen. — Landes-Fcnerschaden-Assecuranz. 17 Nutzen gewähre, daß sic wegen ihrer Breite nach vollständiger Ausführung auch als Post- und Militärstrasse zwischen Fiume und Triest ohne Zweifel benutzt werden, und schon jetzt thcilwcise als Commerzialstrasse behandelt wird. Alle diese Gründe gehörig in's Auge zu fassen und zu würdigen wird wohl dann der angemessenste Zeitpunct sein, wenn das neue Strassenbau - Concurrcnz - Gesetz in das Leben treten und demgemäß eine allgemeine Katcgo-risirung der Strassen vorgenommen wird. Der Petitions-Ausschuß erlaubt sich daher folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Dem Gesuche der Gemeinden des Bezirkes Scnosctsch ddo. 31. März 1864 um eine Subvention aus dem Landcöfonde zu Gunsten der Bezirks - Caffc und um Erklärung der neu angelegten Strasse im Uremer-Thalc zu einer Landes,Masse kann rücksichtlich einer Subvention aus Landcsmittcln keine Folge gegeben werden. I)) Es ist dieses Gesuch an den hohen Landes-Ausschuß zu leiten, um bei der einstigen Kategorisirung der Strassen rücksichtlich der Frage, ob die neu angelegte Strasse im Urcmer-Thäte zu einer Landcsstrassc zu erklären sei, seine Erledigung zu finden." Präsident: Ick) eröffne die Debatte über die soeben vernommenen Anträge des Petitionsausschufics. Wünscht Jemand in dieser Richtung das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand daS Wort ergreift . . (Wird unterbrochen.) Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W urzb ach: Ich bitte nur bei der Abstimmung beide Anträge zu trennen. Präsident: Ja! Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag sogleich zur Abstimmung, und zwar den Antrag a, der dahin geht: (liest denselben.) Jene Herren, welche mit dem Antrage a einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag a ist angenommen. Der Antrag b geht dahin: (liest denselben.) Wenn die Herren mit dem zweiten Theile ebenfalls einverstanden sind, bitte ich auch sitzen zn bleiben. (Abg. v. Wurzbach und Brolich erheben sich.) Ist angenommen. Es ist noch eine Petition zu erledigen. Berichterstatter D e s ch m a n n: Es wäre noch eine Petition der Eisengcwerke und vieler Industriellen Krains, betreffend den von der k. k. Regierung in Aussicht gestellten, mit Preußen abzuschließenden Zoll- und Handelsvertrag, welche ihrem Wortlaute nach schon in diesem h. Hause vorgelesen worden ist. Die in Prag eingeleitete Enquete preußischer und österreichischer Commissäre, mit sich über einen, die österreichische Industrie in der empfindlichsten Weise bedrohenden Zoll- und Handelsvertrag zu verabreden, hat auch unter den Gewerken und Industriellen Krains die größte Be-sorgniß hervorgerufen. (Rufe: Laut!) In der vorjährigen Landtagssession sowohl als in der heurigen wurden die ungünstigen Verhältnisse des krainischcn Eisenbergbaues, so wie der große fiscalische Druck, der auf ihm lastet, in eingehender Weise erörtert und Beschlüße vom h. Hause gefaßt, welche jedoch bisher leider von der k. k. Regierung noch keine Würdigung gefunden haben. Zu diesen Hindernissen der vaterländischen Eisen-Industrie kommt noch die drohende Gefahr eines handelspolitischen Staatsaetes hiezu, welche jene völlig zu vernichten droht, indem ihr die Concurrcnz mit der preußischen Eiscnproduction unmöglich ist. Da nun der Rcichsrath nicht versammelt ist, in dessen Wirkungskreis die Entscheidung über die Frage sowohl nach dem Octobcrdiplomc als nach der Fcbruarverfassung gehört, da ferner noch nicht die Gutachten sämmtlicher Handelskammern über den Zolltarifs-Entwurf vom 18. November 1863 geprüft worden sind, so verdient das Ansuchen der Petenten von Seite des Landtages die gerechteste Würdigung, und cö wird der Antrag gestellt: „Der Landtag wolle die Staatsregicrnng ersuchen, keinerlei verpflichtende Verabredungen in Zoll- und Handels-Angelegenheiten zu treffen, che und bevor die Gutachten der Handelskammern über den Zolltarifs-Entwurf vom 18. November 1863 geprüft sein werden, und der Rcichsrath sich über die handelspolitische Frage ausgesprochen haben wird." Präsident: Ich eröffne die Debatte über den soeben vernommenen Antrag des PctitionSausschusses. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Panse.) Da Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Pctitionsausschnßes, der dahin geht: (liest denselben) zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Abg. v. Strahl und Dr. Suppan erheben sich.) Er ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Berichte des zur Vor-berathung des Gnttman'schcn Antrages, betreffend die Errichtung einer allgemeinen Landesassccuranz für Feuerschäden, gewählten Ausschusses. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter um den Vortrag. Berichterstatter Krom er: (liest:). „Hoher Landtag! Am 12. April l. I. hat der Landtagsabgcordncte Herr Johann Gnttman den Antrag eingebracht: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Gründung einer Landes-Assecuranz für Brandschäden mit der Beitritts-Verpflichtung aller Hausbesitzer sei für das Kronland Krain eine anerkannte Nothwendigkeit; der Landesausschuß werde demnach angewiesen, die dießbezüglichen Vorlagen für die nächste Landtagsscssion vorzubereiten." Ueber diesen Antrag, dann über die Zusatzanträge der Herren Abgeordneten Dr. v. Wurzbach und Dcschmann wurde zur Vorbcrathnng der Frage, ob die gesetzliche Anordnung einer derlei Landesassccuranz mit der Beitritts-Pflicht aller Hausbesitzer für unser Kronland wirklich nothwendig sei, ciit Ausschuß von 5 Mitgliedern mit der Weisung bestellt, hierüber den Bericht in kürzester Frist, und wenn auch mit Umgehung der in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, jedenfalls noch im Laufe dieser Session zu erstatten. Der mit der Vorberathung dieser Frage betraute Ausschuß mußte bei deren Beurtheilung zunächst an betn Standpunete festhalten, daß nach dem positiven Privatrechte Jedermann berechtiget fei, mit seinem Eigenthum nach Willkühr zu verfügen, wenn nicht das allgemeine Wohl eine Einschränkung dieses Rechtes anfordert, daß cs sohin auch jedem Hansbcsitzcr frei stehen müsse, seine Gebäude beliebig — oder sie gar nicht zu versichern, sobald öffentliche Rücksichten nicht das Gegentheil erheischen. Von diesem Standpuncte ergab sich folgerichtig die weitere Frage, ob denn in unserem Kronlande jene überwiegenden Gründe wirklich obwalten, welche gegen die Hansbcsitzcr die gesetzliche Anordnung abgedachter, im Privatrcchtc nicht gegründeter Verpflichtung, sohin eine theilweise Beschränkung ihres freien VcrfügungsrcchtcS, aus : öffentlichen Rücksichten rechtfertigen sollen. XX. Sitzung. 3 18 Landes-Feuerschaden-Afsecuranz. Diese Frage kann jedoch nur nach sorgfältigem Abwägen jener thatsächlichen Momente, welche bei Collisionen des Privatrechtes mit dem allgemeinen Wohle entscheidend in die Wagschalc fallen, der Sachlage entsprechend und glücklich gelöst werden. Als derlei maßgebende Factorcn wären vorliegend insbesondere zu berücksichtigen: a) Die Anzahl der im Kronlande Kram gegen Feuerschäden bereits versicherten, dann der noch nicht asse-curirten Wohngebäude. b) Die Anzahl der vertragsmäßig auf mehrere Jahre anticipat versicherten Häuser. c) Die Höhe der von jeder Assccuranz - Gesellschaft in Proccntcn des Vcrsichcrungs - Werthes angesprochenen Prämie. d) Die wahrscheinliche Höhe der für je 100 fl. dieses Werthes bei der proponirtcn Landes - Assecuranz zu entrichtenden Prämie, endlich e) die eigentlichen, einer größeren Betheiligung an den bisherigen Assecuranzen noch entgegenstehenden Ursachen. Denn nur nach genauer Erhebung dieser Daten könnte in eine combinirendc Prüfung, ob die Mehrzahl der Besitzer bereits versichert oder nicht versichert, ob für die einen oder anderen aus der Landes - Assccuranz ein Vortheil an-Zuhoffcn, inwieweit die nicht unbedeutende Anzahl der auf mehrere Jahre abgeschlossenen Verträge dabei zn berücksichtigen sei, ob endlich die Ursachen der bisher minderen Betheiligung nicht auch in anderer Weise, als durch eine gesetzliche Einschränkung der Privatrcchte behoben werden können, auf mehr sicherer Grundlage und mit größerer Beruhigung eingegangen werden. Allein alle diese Daten stehen dem Ausschüsse nicht zu Gebote, und konnten bis zum Schlüße der Session von (Schluss der Sitzung demselben auch nicht eingeholt werden, daher er die ihm gestellte Vorfrage verläßlich und begründet zu lösen nicht in der Lage war. Der Ausschuß stellt sohin den Antrag: „Der h. Landtag wolle beschließen: In eine weitere Berathung, ob die Errichtung einer Landes-Assecuranz für Brandschäden mit der Beitrittsver-pflichtung aller Hausbesitzer für das Kronland Krain wirklich nothwendig sei, werde in Erwägung, daß dem Landtage die zur gründlichen Beurtheilung dieser Frage erforderlichen thatsächlichen Daten derzeit ermangeln, und daß sie bis zum Schlüße der laufenden Session auch nicht eingeholt werden können, vorläufig nicht eingegangen." Präsident: Ich eröffne die Debatte über den so eben vernommenen Antrag. Wünscht Jemand das Wort? Poslanec Zagorec: Jaz sem zadovoljen s tem predlaganjem, voščim pak, da bi se ta reč o zavarovalnici drugo leto pretresavala, in da se med tem pravila (statute) takih zavodov iz družili dežel priskrbe. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort in dieser Angelegenheit ergreift, so bringe ich den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Der Ausschuß stellt folgenden Antrag: (liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Ich schließe nunmehr die Sitzung und anberaume auf Morgen 10 Uhr eine weitere Sitzung. An die Tagesordnung kommt: Dienst- und Hausordnung des Spitals. Ich -ersuche sämmtliche Herren Mitglieder, sich in den Confcrcnzsaal hinüber zu verfügen zu einer confidentiellcn Besprechung. 1 Ahr 45 Minuten.) .1 Druck von Jg. v. Klcinmayr und F. Bamberg in Laibach. Berlag fceS krainischen Landes-AubschusscS.