Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Herausgegeben von dessen Ausschüsse. Fünfter Jahrgang. EDrste Abtheilung: Historischer Theil. Laibach 1892. Verlag des Musealvereines für Krain. Oioo 2.S5A5, Druck von lg. v. Kleinmayr et Fed. Bamberg in Laibach. I. Chronik des Vereines. Das Vereinsjalir 1891/92 brachte dem Musealvereine für Krain einen bedeutenden Aufschwung. Acht Mitglieder sind zwar aus demselben ausgetreten, und drei Herren verlor man durch den unerbittlichen Tod, nämlich den Redacteur Ivan Železnikar, den kais. Rath und Primararzt Dr. Franz Fux und den k. k. Baurath Franz Ziegler. Allein infolge des vom Ausschüsse neuerdings ergangenen Aufrufes zur Betheiligung traten dem Vereine 49 neue Mitglieder bei, so dass derselbe vor dem Drucke der «Mittheilungen» neben den vier Ehren-und drei correspondirenden Mitgliedern auch 194 wirkliche Mitglieder zählte. Durch grossmüthige Unterstützung seitens hoher Körperschaften kam der Ve'rein in die Lage, durch Herausgabe umfangreicherer «Mittheilungen» und «Izvéstja» grössere Erfolge erzielen zu können. Es wurden nämlich demselben für das abgelaufene Vereinsjahr vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht 200 fl., vom hohen krain. Landtage 400 fl. und von der löblichen krainischen Sparcasse 250 fl. als Subvention zugewendet. Für diese hochherzige Förderung der Vereinsinteressen sei liiemit der wärmste Dank ausgesprochen. Bei den sehr zahlreich besuchten Monatsversammlungen in den Wintermonaten kamen von Seite der nachgenannten Herren folgende Themata, welche, mit Ausnahme der zwei ersten, in den heurigen «Mittheilungen», resp. «Izvéstja», vollinhaltlich abgedruckt sind, zur Behandlung : I. 14. October 1891. Herr Archivar Anton Koblar: «O zgodovini železarstva na Kranjskem» (Ueber die Geschichte der Eisenindustrie in Krain). II. 18. November 1891. Herr Prof. Wilhelm Voss: «Das Thal der Wurzner Save in mineralogischer Beziehung.» III. 13. Jänner 1892. Herr Prof. Julius Wallner: «Krain und das Küstenland zu Beginne des österreichischen Erbfolgekrieges.» IV. 16. März 1892. Herr Prof. Anton Kaspret: «Kopitar in Ranke» (Kopitar und Ranke) und Herr Archivar Anton Koblar: «O pasijonskih igrah na Kranjskem» (Ueber die Passionsspiele in Krain). V. il. April 1892. Herr Prof. Simon Kitar: «0 plovitvi po Ljubljanici» (Ueber die Schiffahrt auf der Laibach). Einen weiteren Beweis von dem Gedeihen des Musealvereines für Krain liefert die Anzahl (102) der mit demselben in Schriftentausch stehenden Akademien und Vereine, deren vollständiges Verzeichnis diesem Berichte angeschlossen ist. Sämmtliche von denselben im Laufe des Jahres erhaltenen Publicationen sind vom Ausschüsse für die Bibliothek im Landesmuseum «Rudolfinum» geschenkweise abgetreten worden. Der Vereinsausschuss wurde in der am 10. Juni 1891 abgehaltenen Generalversammlung auf Grundlage der geänderten Statuten für die Dauer von drei Jahren "neu gewählt. Gleich darauf constituirte sich der Ausschuss, wie unten in der fünften Abtheilung des Berichtes zu lesen ist. Der frühere Vereinsobmann, Herr Regierungsrath Anton Globočnik Edler von Soro-dolski, welcher wegen Annahme des Mandates als Reichsrathsabgeordneter eine Wiederwahl als Obmann ablehnte, wurde bei dieser Generalversammlung wegen seiner grossen Verdienste für den Verein einstimmig zum Ehrenmitgliede ernannt. In drei Ausschussitzungen, welche am 12. Juni 1891, 8. October 1891 und 14. Jänner 1892 stattfanden, wurden die laufenden Geschäfte ihrer Erledigung zugeführt. II. Rechnungsabschluss des Musealvereines für Krain für die Zeit vom i. Jänner 1891 bis Ende December 1891. Post- Nr. Einnahmen Betrag Post- Nr. Ausgaben. Betrag fl. kr. fl. kr. I Cassarest vom Vorjahre 672 04V2 I Herausgabe von Mittheilungen : 2 Mitgliederbeiträge 544 50 a) Buchdruckerkosten pro 1890 713 25 3 Diplomtaxen IO — b) Buchdruckerkosten und Buch- 4 Subventionen : binderarbeiten pro 1891. . 531 50 a) vom k. k. Ministerium für c) Honorare pro 1891 348 — Cultus und Unterricht . . 200 — 2 Dienerslöhnung I 2 — b) vom krain. Landesausschusse 400 — 3 Ein Ehrendiplom I 2 — c) von der krain. Sparcasse . . 250 — 4 Kanzlei- und Porto-Auslagen .... 76 30 5 Verkauf von Vereinspublicationen 43 90 5 Cassarest mit 31. December 1891 . 427 40 Summe . . . 2 120 45 Summe . . . • - 2120 45 Laibach am 31. December 1891 Johann Subic d. 7. Cassier. < Rechnungsabschluss. III. Verzeichnis der mit dem Musealvereine für Krain im Schriften tausch'verkehre stehenden Körperschaften und Vereine. Aachen : Geschiehtsverein. Agram: «Viestnik», hrvatsko arkeologičko đružtvo. Altenburg: Geschichts- und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes. Basel: Historisch-antiquarische Gesellschaft. Bayreuth : Historischer Verein für Oberfranken. Berlin : Kgl. Akademie der Wissenschaften. Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Botanischer Verein der Provinz Brandenburg. Bonn: NaturhistorischerVerein. Braunschweig : Verein für Naturwissenschaften. Bregenz: Museumsverein für Vorarlberg. Breslau : Schlesische Gesellschaft für vaterländische Cultur. Brünn: Historisch - statistische Section der mährisch - schlesischen Ackerbaugesellschaft. Naturforschender Verein. Budapest : Kgl. ungarische Akademie der Wissenschaften. Kgl. ungarische geologische Gesellschaft. Chemnitz : Naturwissenschaftliche Gesellschaft. Darmstadt : Historischer Verein für das Grossherzogthum Hessen. Dorpat : Gelehrte esthnische Gesellschaft. Dresden : Kgl. sächsischer Alterthumsverein. Eisleben : Verein für Geschichte und Alterthümer der Grafschaft Mansfeld. Erfurt: Kgl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften. Frankfurt a. M. : Verein für Geschichte und Alterthumskunde. Senkenbergische naturforschende Gesellschaft. Friedrichshafen am Bodensee : Verein für Geschichte des Bodensees. Giessen : Oberhessischer Geschichtsverein. Görlitz: Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften. Göttingen: Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften. Graz : K. k. Gartenbaugesellschaft. Historischer Verein für Steiermark. Naturwissenschaftlicher Verein für Steiermark. Landesmuseumsverein Joanneum. Güstrow: Verein für Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. Halle a. S. : K. Leop.-Carol. Akademie der Naturforscher. Hamburg: Verein für hamburgische Geschichte. Verein für naturwissenschaftliche Unterhaltung. Hannover: Historischer Verein für Niedersachsen. Hermannstadt: Verein für siebenbürgische Landeskunde. Siebenbürgischer Verein für Naturwissenschaften. Innsbruck: Museum Ferdinandeum. Naturwissenschaftlich - medicinischer Verein. Kiel : Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte. Klagenfurt : Geschichtsverein. Naturhistorisches Landesmuseum. Königsberg: Alterthumsgesellschaft «Prussia». Krakau: Kgl. Akademie der Wissenschaften. Laibach : Matica Slovenska. Landshut: Historischer Verein für Niederbayern. Leipa : Nordböhmischer Excursionsclub. Leipzig : Kgl. sächsische Gesellschaft der Wissenschaften. Lemberg : Ossolinskisches National - Institut. Leyden : Niederländische Gesellschaft der Wissenschaften. Linz: Museum Francisco-Carolinum. Verein für Naturkunde. Moskau : Société imperiale des Naturalistes. München : Alterthumsverein. Historischer Verein von Oberbayern. Münster: Westfälischer Pro vinzialverein für Wissenschaft und Kunst. Nürnberg : Germanisches Nationalmuseum. Verein für Geschichte der Stadt. Naturhistorische Gesellschaft. Odessa: Neurussische naturforschende Gesellschaft. Prag : Kgl. böhmische Gesellschaft der Wissenschaften. Museum Regni Bohoemiae. Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Raigern : Redaction der Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und Cistercienser-Orden. Regensburg: Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg. Naturwissenschaftlicher Verein. Riga: Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands. Rovereto : Museo civico. Salzburg : Museum Carolino-Augusteum. Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Schwerin: Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthums-kunde. Sigmaringen : Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Spalato : Archäologisches Museum. Stettin : Gesellschaft für pommerische Geschichte und Alterthumskunde. Stockholm: Kongl. Vitterh. Historie och Antiquitets Akademien. Nordisches Museum. Temesvär: Südungarischer naturwissenschaftlicher Verein. Trencsin: Naturwissenschaftlicher Verein des Trencsiner Comitates. Trient : Museo comunale. Triest: Museo civico di Storia naturale. Wernigerode: Harzverein für Geschichte. Wien: Kaiserliche Akademie der Wissenschaften. K. u. k. Hofmuseen. K. k. Centralcommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale. K. k. statistische Centralcommission. K. k. geologische Reichsanstalt. Abtheilung für Kriegsgeschichte im k. u. k. Kriegsarchive. K. k. geographische Gesellschaft. K. k. österreichisches Museum für Kunst und Industrie. Verein für Landeskunde in Niederösterreich. Alterthumsverein. Numismatischer Verein. Wissenschaftlicher Club. Wien : Gesellschaft für Geschichte des Protestantismus in Oesterreich. Deutscher und österreichischer Alpenverein. Archäologisch - epigraphisches Seminar. Wiesbaden : Nassauischer Verein für Alterthumskunde. Würzburg: Historischer Verein für Unterfranken und Aschafifen-burg. Zürich : Gesellschaft für vaterländische Alterthümer. Naturforschende Gesellschaft. IV. Mitgliederverzeichnis. Ehrenmitglieder : Dr. Hyrtl Josef, k. u. k. Hofrath, wirkliches Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften, em. k. k. Universitäts-Professor, Ritter hoher Orden etc. etc., in Perchtoldsdorf bei Wien. Dr. Ettingshausen Constantin, Freiherr v., k. k. Regierungsrath, corre-spondirendes Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften, k. k. Universitäts-Professor, Ritter hoher Orden etc. etc, in Graz. Dr. Schroer Karl Julius, Ehrenbürger der Stadt Gottschee, k. k. Professor an der technischen Hochschule etc. etc., in Wien. Globočnik Anton Edler von Sorodolski, Reichsrathsabgeordneter, k. k. Regierungsrath i. R., k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain, Ritter des Franz-Josef-Ordens. Correspondirende Mitglieder : Dr. Elze Theodor, Hofrath etc. etc., in Venedig. Dr. Wretschko Mathias, Ritter v., Ritter des Ordens der eisernen Krone III. Classe, k. k. Landes-Schulinspector etc. etc., in Wien. Dr. Luschin v. Ebengreuth Arnold, Ritter v., k. k. Universitäts-Professor, Conservator der k. k. Centralcommission für Kunst- und historische Denkmale etc. etc., in Graz. Wirkliche Mitglieder: Andrian Felix, k. k. Hauptmann. Apfaltrern Otto, Freiherr von, Besitzer des Ordens d. eisernen Krone II. Classe, k. u. k. wirklicher Kämmerer, Gutsbesitzer, Mitglied des österreichischen Reichsraths - Herrenhauses, in Kreuz bei Stein. Apfaltrern Rudolf, Freiherr von Grünhof, Freithurn, Oeden-graz, Krupp etc., in Grünhof bei Littai. Apih Josef, Oberrealschul - Professor in Neutitschein (Mähren). Ažman Johann, Pfarrer in Obergörjach. Bamberg Ottomar, Buchhändler und Buchdruckereibesitzer. Beckh - Widmanstetter Leopold v., k. u. k. Hauptmann a. D., in Marburg. Benda Johann, Schulleiter an der deutschen Schulvereins - Knabenschule. Benkovič Josef, Theolog. Bezirks-Lehrerbibliothek in Gurk-feld. Bezirks-Lehrerbibliothek in Krain-burg. Bezirks-Lehrerbibliothek der Umgebung Laibach. Binder Josef Julius, Dr. der Philosophie, k. k. Oberrealschul-Pro-fessor. Bock Emil, Dr. der Medicin. Bohinec Sigismund, fb. Consisto-rialrath und Vicedirector des fb. Priesterseminars. Bohinjec Peter, Pfarrcooperator in Oberlaibach. Borghi Josef, k. k. Oberrealschul-Professor. Borstner Vincenz, k. k. Gymnasial-Professor. Celestin Franz, Dr., Universitäts-Professor in Agram. Čebašek Andreas, Dr. der Theologie, Prälat, Canonicus etc. Derčar Martin, Pfarrer in Preska. Detela Otto, Landeshauptmann von Krain, Ritter des Franz-Josef-Ordens, Gutsbesitzer. Dolenz Victor, stud. phil. in Wien. Dovgan Anton, Südbahnbeamter in Triest. Duffe Johann, erster städtischer Ingenieur. Erzen Valentin, Vorstadtpfarr-Co-operator. Flis Johann, Canonicus, Bezirks-Dechant und Dompfarrer. Foderi Johann, Hausbesitzer und Bäckermeister. Gartenauer Heinrich, Dr. der Philosophie, k. k. Gymnasial-Professor. Giontini Rafael, Buchhändler. Gogola Lvan, k. k. Notar und Hausbesitzer. Gorilnik Franz, Kaufmann. Gozani Ludwig, Marquis, k. k. Bezirkshauptmann. Grasselli Peter, Ritter des Ordens der eisernen Krone III. Classe, Landtagsabgeordneter, Bürgermeister der Landeshauptstadt Laibach. Gratzy Oskar, Dr. der Philosophie, k. k. Gymnasial-Professor. Gregorič Vincenz, Dr. der Med., praktischer Arzt. Gymnasial-Bibliothek, k. k. HafnerJakob, Lehrer im Institute Waldherr. Hanusch Jaromir, städt. Wasserleitungs-Ingenieur. Hočevar Josef, Canonicus in Rudolfswert. Hribar Ivan, General-Repräsentant der Bank «Slavia», Landtagsabgeordneter etc. Hubad Franz, k. k. Professor am l. Staatsgymnasium in Graz, Fachreferent im Ministerium für Cultus und Unterricht. Illner Franz, Dr. der Medicin, Stadtpolizei-Arzt. Janesch Johann, Lederfabrikant. Janežič Johann, Dr., Professor der Theologie, fb. Consistorial-rath. Jarc Franz, Pfarrer in Neudegg. Jeretin Martin, k. k. Bezirks-Secretär in Littai. Junowics Rudolf, Dr., k. k. Real-schul-Director. Kadivec Antonia, Hausbesitzerin. Kalan Andreas, Domvicar. KaplenekJohann, Pfarrer in Oblak. Kapler Josef, Dr. der Medicin, k. k. Bezirksarzt. Kaspret Anton, k. k. Gymnasial-Professor. Keesbacher Friedrich, Dr. der Medicin, k. k. Regierungsrath, Ritter des Franz-Josef-Ordens etc. Kersnik Janko, k. k. Notar, Landtagsabgeordneter und Gutsbesitzer in Egg ob Podpeč. Klein Anton, Landtagsabgeordneter u. Buchdruckereibesitzer. Klinar Anton, landschaftlicher Ingenieur. Klun Karl, Canonicus, Reichsraths-u. Landtagsabgeordneter. Koblar Antoti, Curat im Landes-Zwangsarbeitshause. Kobler Johann, kgl. Ministerial-rath in Fiume. Kočevar Franz, k. k. Landes-gerichts-Präsident, Ritter des Leopold-Ordens etc. König Rudolf, Restaurateur. Kolar Mathias, Pfarrer in Mariafeld. Kolman Franz, Kaufmann. Komatar Anton, k. k. Notar in Oberlaibach. Kominek Alois, Güterinspector in Wien. Kos Franz, Dr., k. k. Professor an der Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Görz. Rosier Johann sen., Grossgrundbesitzer. Rosier Johann junior, Hausbesitzer etc. Rosier Josef, Dr. der Rechte, Fabriksbesitzer. Krenner Max, commerc. Leiter der krain. Baugesellschaft. Križnik Kaspar, Handelsmann in Möttnig. Kulavic Johann, Dr. der Theologie, Prälat, Canonicus und Director d. f b. Priesterseminars. Ladstätter Chrysanth, Fabriksbesitzer in Domžale. Lah Eugen, Magistratsadjunct. Lampe Fratiz, Dr. d. Theologie u. Philosophie, Professor d. Theologie und Director im Collegium Marianum. Lavrenčič Ivan, Pfarrer in Saven-stein. Lederhas Ludwig, k. k. Gymnasial-Lehrer. Lenček Niko, k. k. Notar in Bischoflack. Lesar Josef, Dr. der Theologie, Professor der Theologie, fb. Consistorialrath. Levee Franz, k. k. Realschul-Pro-fessor und k. k. Bezirksschul-Inspector. Liechtenberg Leopold, Freiherr v., Landtagsabgeordneter, Grossgrundbesitzer etc. Linhart Wilhelm, k. k. Professor. Luckmann Anton, Fabriksbesitzer. Luckmann Josef, Präsident der krain. Sparcasse etc. Luckmann Karl, Ritter des Franz-Josef- Ordens, Landtagsabgeordneter u. Director der krain. Industriegesellschaft. Mätzler Jodok, k. k. Professor in Gottschee. Mahr Ferdinand, kaiserl. Rath, Director u. Inhaber d. Handels-Lehranstalt. Majdič Peter, Kunstmühlenbesitz, in Mannsburg. Malenšek Martin, Vorstadtpfarrer. Mencinger Johann, Dr. der Rechte, Advocat in Gurkfeld. Mercuri Rochus, Katechet bei den Ursulinerinnen. Mesar Johann, Landtagsabgeordneter, Pfarrer i.Woch.-Feistritz. Missia Jakob, Doctor der Theologie, Excellenz, Seiner kais. und kgl. Apostolischen Majestät geheimer Rath, Fürstbischof von Laibach etc. etc. Mosche Alfons, Dr. der Rechte, Advocat. Murnik Johann, Ritter des Franz-Josef-Ordens, kaiserl. Rath, Landesausschussbeisitzer etc. Naglič J., Redacteur. Novak Michael, k. k. Bezirksrichter in Landstrass. Obergföll Josef, k. k. Professor in Gottschee. Oberrealschule, k. k., in Laibach. Oblak Johann, Stadtpfarr-Coope-rator. Orožen Franz, k. k. Professor an der Lehrer-Bildungsanstalt. Paulin Alfons, k. k. Gymnasial-Professor. Petelin Martin, k. k. Gymnasial-Lehrer. Pfeifer Josef, landschaftlicher Secretar. Pintar Lucas, k. k. Gymnasial-Professor in Rudolfsvvert. Pirc Gustav, Secretär der Landwirtschaftsgesellschaft. Plantari Lvan, k. k. Notar. Pleteršnik Max, k. k. Gymnasial-Professor. Poč Martin, Pfarrer in Watsch. Podboj Lvan, Pfarrer in Planina. Pokoren Franz, Cooperator in Altlack. Povše Franz, Reichsraths- und Landtagsabgeordneter, Schul-director a. D. Pregl Friedrich, Secundararzt im Civilspitale zu Laibach. Prossinagg Robert, Dr. d. Medicin, praktischer Arzt. Prusenovski Konr., k. u. k. Hauptmann des 17.. Inf.-Reg. Račič Josef Dr. der Rechte, k. k. Oberfinanzrath und Finanz-Procurator. Rahne Johann, k. k. Notar in Illyr. -Feistritz. Rarnoves Bartholomäus, Pfarrer in Pölland. Rechbach Anton, Freih. v., k u. k. Oberlieutenant i. R. Recher Jenny, Fräul., Besitzerin. Recher Johanna, Besitzerin. Robič Simon, Pfarradministrator am Ulrichsberg bei Zirklach. Robida Johann, Magistratsofficial. Rohrmann Victor, Kaufmann. Russ Nikolaus, Besitzer des silbernen Verdienstkreuzes. Rutar Simon, k. k. Gymnasial-Professor, k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain. Samassa Albert, Besitzer des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone und des goldenen Verdienstkreuzes, k. k. Hofglocken-giesser u. Maschinenfabrikant. Samassa Max, Privatier. Schaffer Adolf, Dr. der Rechte, Landesausschussbeisitzer. Scheyer Moriz, Forstmeister in Ratschach in Unterkrain. Schmidt Julius, Turnlehrer, Schönberger Markwart, Freih. v., k. k. Regierungs-Secretär. Schöppl von Sonnwaiden Anton, Ritt.v., Dr. d. Rechte, Advocat. Schollmayr Heinrich Ethbin, Oberförster in Schneeberg. Schrey Edler v. Redelwerth Robert, Dr. der Rechte, Advocat. Schulz Ferd., Museal-Präparator. Schwegel Josef, Freiherr von, Ex-cellenz, Besitzer des kais. österr. Ordens der eisernen Krone l. und III. Classe, des königl. ung. St. Stephan-Ordens etc.etc., Seiner kais. und königl. Apostolischen Majestät geheimer Rath, Sectionschef des Ministeriums des Aeussern i. R., Reichsraths- und Landtagsabgeordneter, Gutsbesitzer etc. in Görjach bei Veldes, in Wien. Seidl Ferdinand, k. k. Realschul-Professor in Görz. SenekovičAndreas, k. k. Gymnasial-Director. Sila Mathias, Pfarrer in Repen-tabor. Sima Johann, k. k. Uebungsschul-Lehrer. Sitar Matthäus, Expositus in St. Peter. Siane Karl, Dr. der Rechte, Advocat in Rudolfswert. Slekovec Matthäus, Pfarrer zu St. Marcus bei Pettau. Smolej Jakob, k. k. Landesschul-Inspector i. R. Smrekar Josef, Professor d. Theologie, Consistorialrath. Souvan Ferditiand, Grosshändler. Souvan Fr. Xav., Grosshändler. Stare Josef, Dr. der Rechte, k. k. Finanz - Procuraturs-Adjunct. Stare Michael, Ingenieur u. Gutsbesitzer in Mannsburg. Studienbibliothek, k. k., in Görz. Stussiner Josef, k. k. Postcontrolor in Pola. Suppan Josef, Dr. der Rechte, Director der krain. Sparcasse. Suppanz Bartholomäus, Dr. der Rechte, k. k. Notar. Svetina Johann, Dr. der Philosophie, k. k. Gymn.-Professor. Safer Johann, Pfarrer in Grahovo. Savnik Karl, Apothek. i. Krainburg. Siska Josef, Ordinariats-Secretär. Skofic Franz, Dr. der Rechte, k. k. Bezirksrichter in Bischoflack. Sorli Mathias, Ober-Postverwalt. Sorn Josef, k. k. Gymn.-Professor. Subic Johann, k. k. Director der gewerblichen Pachschulen. Suklje Franz, k. k. Gymnasial-Pro-fessor, Reichsraths- und Landtagsabgeordneter etc., in Wien. Suman Josef, k. k. Landesschul-Inspector. Šušteršič Ivan, Dr. der Rechte. Tavčar Alois, k. k. Gymnasial-Professor. Tavčar Ivan, Dr. der Rechte, Advocat, Landtagsabgeordnet. Tratnik Leopold, Gürtlermeister. Trček Michael, Stadtpfarr-Coope-rator. Urbas Anton, Canonicus. Urbas Leopold, k. k. Hüttenverwalter. Valenta Alois Edler v. Marchthurn, Dr. der Medicin und Chirurgie, k. k. Regierungsrath, Professor d. Geburtshilfe, Spitalsdirector. Velkoverh Johann, k. u. k. Oberlieutenant i. R., Realitätenbesitzer. Vok Franz, Dr. der Rechte, k. k. Notar, Verwalter der D. R. O. Commende. Voss Wilhelm, k. k. Realschul-Professor. Vošnjak Josef, Dr. der Medicin, Primararzt, Landesausschussbeisitzer. Vrhovec Fan, k. k. Professor in Rudolfswert. Vrhovnik Ivan, Vorstadtpfarrer. Waldherr Josef, Dr., Inhaber und Vorsteher einer Privat-Lehr-und Erziehungs-Anstalt. Wallner Julius, k. k. Gymnasial-Professor, k. k. Conservator für Kunst- und historische Denkmale in Krain. Wessel Wilhelm, Deutsch-Ordens-Stadtpfarrer in Tschernembl. Wolsegger Peter, k. k. Professor in Gottschee. Wurner Josef, Dr. der Medicin, k. k. Regimentsarzt i. R., Ritter des Franz-Josef-Ordens, Besitzer der k. k. österr. Kriegs-Medaille, in Landstrass. Wurzbach Alfons, Freiherr von, Landtagsabgeordneter, Grossgrundbesitzer etc. Zamejic Andreas, Canonicus, fb. Consistorialrath. Zamida Mathias, Landesrath. Zeschko Albert, Kaufmann. Zupan Thomas, Consistorialrath, k. k. Gymn.-Professor, Director des Collegium Aloysianum. Zupanc Franz, Dr. der Medicin, k. k. Bezirksarzt. Zupa7ičič Wilibald, k. k. Professor an der Lehrerinnen - Bildungsanstalt. Žakelj Friedrich, k. k. Gymnasial-Professor. Žlogar Anton, Strafhaus-Curat. Zumer Andreas, k. k. Bezirks-Schulinspector , Leiter der II. städt. Knaben-Volksschule. V. Bisheriger Vereinsausschuss. Obmann : Senekovič Andreas, k. k. Gymnasial-Director. Obmann - Stellvertreter : Dr. Josef Rosier, Fabriksbesitzer etc. Schriftführer: Anton Koblar, Curat, Archivar des krain. Landesmuseums. Rechnungsführer : Johann Šubic, k. k. Director der gewerblichen Fachschulen Ausschussmitglieder : Otto Detela, Landeshauptmann von Krain etc. ; Anton Kaspret, k. k. Professor; Alfons Paulin, k. k. Professor; Simon Rutar, k. k. Professor; Wilhelm Voss, k. k. Professor. Krain und das Küstenland zu Beginne des österreichischen Erbfolgekrieges. Von Julius Wallner. Der Nymphenburger Tractat (Ende Mai 1741) brachte der jungen Königin Maria Theresia zu den bereits bestehenden Verwickelungen noch eine neue, von Westen drohende Gefahr. Wiewohl über die feindseligen Absichten des baierischen Kurfürsten in den politisch-militärischen Hof kreisen längst kein Zweifel herrschen konnte, so wirkte doch die Nachricht von dem nun abgeschlossenen Geheimvertrage zwischen Baiern. Frankreich und Spanien derart besorgniserregend, dass noch im Juli — freilich vergebliche — Versuche gemacht wurden, Karl Albert durch angebotene Gebietsabtretungen ausserhalb Deutschlands (Belgien oder Italien) zum Rücktritte von der feindlichen Allianz zu bewegen. Da angesichts der Sachlage der Wiener Hof immerhin mit der Ablehnung dieser Vorschläge rechnen musste, so erscheint es begreiflich, dass die Vorbereitungen zur Abwehr mit Waffengewalt schon frühzeitig in Gang kamen und namentlich jene Länder, die voraussichtlich zum Kriegsschauplätze des neuen Kampfes werden sollten, mit Aufbietung ausserordentlicher Mittel und Anspannung aller Kräfte in einen genügenden Vertheidigungszustand gesetzt wurden. Obgleich im nun folgenden österreichischen Erbfolgekriege Krain und die benachbarte österreichische Seeküste von einem feindlichen Einfalle verschont blieben, so ist es doch naturgemäss, dass die hochgehenden Wogen der Kriegs-ereignisse im Norden und Westen der Monarchie ihre Wirkung Mittheilungen des Museal Vereines für Krain 1892 —; I. 1 bis in die fernsten Winkel derselben äusserten und somit auch diese, von der unmittelbaren Kriegsgefahr ausgeschlossenen Länder wenigstens mittelbar an diesem für die Zukunft der habsburgischen Monarchie entscheidenden Kampfe theilnahmen. Diesen Antheil Krains und der daran grenzenden Küstengebiete nach massgebenden und noch unbenutzten Quellen1 zu schildern, ist der Zweck nachstehender Zeilen. Wenn die folgende Darstellung auch keine hervorragenden Ereignisse und folgenschweren Vorfälle von weltgeschichtlicher Tragweite zu bieten vermag, so gewährt sie doch manchen Einblick in die Zustände der damaligen politischen und militärischen Verwaltung der südlichen Provinzen Oesterreichs und erscheint somit für die Kenntnis der Verhältnisse beim Regierungsantritte der grossen Kaiserin keineswegs belanglos. I. Erste Rüstungen und die Grazer Denfensionsconferenz. Angesichts der durch den Anmarsch der baierischen Truppen und deren Verbündeten im Sommer 1741 auftauchenden Kriegsgefahr hatte die Wiener Regierung bereits im Juli eine ausserordentliche Recrutirung von 15.000 Mann in den österreichischen Erblanden angeordnet.1 2 wovon nach der üblichen Contingentirung auf Krain 693 Mann 3 entfielen. Wiewohl die geheime Hofstelle in Graz auf schleunigste Stellung dieser 1 Als Quellen dienten die diesbezüglichen Actenbestände des ständischen Archives im Rudolfinum zu Laibach, darunter namentlich die Protokollscopien der Grazer Defensionsconferenz und die zahlreichen Originalcorrespondenzen der königl. Beamten und Commandanten in den Seestädten mit dem krainischen Landeshauptmann. Zur Ergänzung wurden auch Actenstücke aus dem k. u. k. Kriegsarchive in Wien herangezogen. Der Einfachheit wegen hat der Verfasser eine fortlaufende Nachweisung der im Texte gebrachten Thatsachen und Daten durch Bezeichnung der betreffenden Decrete, Resolutionen, Protokolle, Correspondenzen etc. in der Fussnote unterlassen. Wo keine andere Quelle genannt erscheint, beruht die Darstellung auf den Actenstücken der Fascikel 127a und 128 im Archive des krainischen Landesmuseums. 2 Königl. Hofresolution vom 25. Juli 1741 - 3 Auf Steiermark kamen 1664, auf Kärnten 971 Mann; die formelle Recrutenbewilligung der krainischen Landschaft erfolgte am 4. September. Mannschaft drang,4 so war unter den bestehenden Verhältnissen doch vor zwei bis drei Monaten eine sichtbare Wirkung des ergangenen Befehles nicht zu erwarten. Der Hof und seine militärischen Berather entschlossen sich daher, als Anfangs September der Einmarsch der Baiern und Franzosen in Oberösterreich begann, zu einer neuerlichen Massregel, welche die erfolgreiche Vertheidigung der nunmehr gleichfalls bedrohten innerösterreichischen Provinzen rascher, als es durch die umständliche Neu-Aufstellung regulärer Heereskörper geschehen konnte, ermöglichen sollte. Am 6. September ordnete eine aus dem Hoflager in Holič erlassene Resolution die Einberufung einer innerösterreichischen Landes-Defensionsconferenz nach Graz an, welche, vorläufig unabhängig vom Heerescommando, die geigneten Massregeln zur Vertheidigung der zunächst bedrohten Länder Steiermark und Kärnten, namentlich die Sperrung der Zugangspässe und Strassen, verfügen und auch für Heranziehung von Vertheidigungskräften sorgen sollte. Da auf reguläre Truppen nicht zu rechnen war — musste ja doch selbst Oberösterreich mangels königl. Kriegsvölker fast ohne Schwertstreich preisgegeben werden — standen der neu gebildeten Landes-Vertheidigungsbehörde allenfalls die wenigen in der Grenze befindlichen, von den drei Landschaften unterhaltenen Bataillone zur Verfügung.5 Doch deren Heranziehung 4 Ein Rescript derselben, ddto. Graz 14. August 1741 , erklärt, zur Beschleunigung der Recrutenstellung «Generalspersonen» nach Krain schicken zu wollen, weil man dies Geschäft «dem Landes-Politico nicht wohl überlassen könne», doch habe die Landschaft für dieselben die Liefergelder (Diäten) zu bezahlen. In der Verordnetensitzung vom 20. August d. J. erklärte jedoch der Landeshauptmann das Rescript für einen «neuen Brauch» und verwahrte sich entschieden gegen die Zumuthung, einen im landesfürstlichen Militärdienste Stehenden aus Landesmitteln zu entschädigen. Landtagsprotokoll 1741, p. 258. 5 Seit den Türkenkriegen unterhielt Krain die Mannschaft der .Oguliner Grenze, Kärnten die Karlstädter und Steiermark die Warasdiner Mannschaft. Gegenwärtig schien eine Türkengefahr wegen des kurz vorher geschlossenen Belgrader Friedens nicht vorhanden zu sein, weshalb der Hof die Heranziehung dieser Bataillone unbedenklich fand, zumal dadurch den Landschaften die Zahlung von Löhnung nach zwei Seiten entfiel. kostete Zeit, Geld und, was am schwersten ins Gewicht fällt, umständliche Amtshandlungen ; deshalb sollte nach dem königl. Befehle ein Aufgebot von Landesschützen, also eine Art Landsturm , von den Herrschaften und Gutsinhabungen bis auf weitere Verfügung beigestellt6 und von den Landschaften mit Proviant, Löhnung und sonstigen Bedürfnissen versehen werden. Wiewohl zu gleicher Zeit die innerösterreichische Hofkammer angewiesen wurde, sich und ihre Cassen den von der Landesvertheidigungs-Conferenz aufzustellenden Kriegsobrigkeiten zur Verfügung zu stellen, namentlich die angeforderten «Kundschaftsgelder» unweigerlich zu entrichten, so zeugt diese Massregel höchstens von dem guten Willen der in schlimmster Bedrängnis befindlichen Regierung, nach Kräften zum Vertheidigungswerke, das man im übrigen den Ländern überliess, beizutragen, denn die Cassen waren leer, die Ein- * 17 6 Das Landesaufgebot war keineswegs eine neue Einrichtung, sondern wurde bereits früher wiederholt in Kriegszeiten benützt. Prinz Eugen bediente sich z. B. eines solchen mit bestem Erfolge am Beginne des spanischen Erbfolgekrieges in Tirol, und namentlich in den südlichen Alpenländern waren während der Türkenkriegsnoth derlei Aufgebote etwas Gewöhnliches. Im 17. und iS. Jahrhunderte war jedoch mit dem Fortschreiten systematischer Kriegskunst immer mehr und mehr der Vortheil beruflich geschulter Heereskörper klar geworden, und der persönliche Zuzug verwandelte sich in Geld-und Naturalleistungen. So kam das Landesaufgebot immer mehr und mehr in Verfall, wozu noch politische Gründe hinzutraten, indem die verpflichteten Grundherren lieber Geld und Recruten stellten, als ihre Unterthanen — wenn auch nur für kurze Zeit — bewaffneten und so aus ihrer Gewalt eximirten. Die Landesaufgebotspflicht ist nichts anderes, als die im Laufe der Zeiten mehrfach veränderte uralte Heerbannspflicht, nur mit dem Unterschiede, dass an Stelle des in der Zwischenzeit eingegangenen Standes der Gemeinfreien die Unterthanen des Adels die Hauptmasse des Landsturmes bildeten. Die Heerbannspflicht war eigentlich niemals formell aufgehoben worden, sie wurde nur durch den mit der Neuzeit beginnenden Berufsmilitarismus zurückgedrängt. Landmilizen, Landwehren und dergleichen Aufgebote für den Kriegsfall lassen sich für ganz Deutschland im 18. Jahrhunderte nach weisen, im Küstenlande und Triest bestand speciell ein solches Aufgebot, die «Cernida», die wahrscheinlich den fortwährenden Venetianerkriegen der früheren Jahrhunderte ihr Entstehen verdankt und von der noch weiter die Rede sein wird. gange wurden sofort anderen, noch dringender scheinenden Anforderungen zugeführt; die innerösterreichischen Provinzen sahen somit schweren Opfern an Gut und Blut entgegen. Es ist eine unleugbare Thatsache, dass der Ausbruch des österreichischen Erbfolgekrieges die Landstände der österreichischen Provinzen keineswegs in begeisterter, zu jedem Opfer für die Erhaltung der glorreichen Dynastie bereiter Haltung vorfand, es herrschte vielmehr unter den Ständen fast aller Kronländer eine ängstliche, muthlose Stimmung, die ja in Oberösterreich und Böhmen theilweise selbst zum offenen Abfall führte, es bedurfte hiezu nur eines kraftvollen Vordringens des Feindes. Dieser unserer glücklicheren Gegenwart schier unbegreifliche Zustand hatte seinen Grund nicht so sehr in einer Abneigung gegen die Dynastie, als vielmehr in dem allgemein verbreiteten fatalistischen Zweifel an dem Fortbestände der Monarchie Karls VI., ferner in der herrschenden Föderativverfassung, die einen gemeinsamen Staatsgedanken noch nicht vollkräftig auf keimen liess, sondern jeder Landesverwaltung nahelegte, das Schicksal des eigenen Landes möglichst sicherzustellen. Die Erfolge der preussischen Waffen in Schlesien, der rasche Verlust dieser Provinz, der Abfall Böhmens und Oberösterreichs, die trostlosen Zustände im Heere, die Finanznoth, die wiederholt auftauchenden Gerüchte von Verhandlungen mit dem Feinde, der durch Einzelabtretungen und dergleichen beschwichtigt werden sollte, alles das musste den leitenden Kreisen der Landschaften den Gedanken nahelegen, wenigstens mit dem möglichen Falle einer Trennung von der Monarchie zu rechnen. Die innerösterreichischen Stände verhielten sich daher zwar mit gewohnter schuldiger Treue, aber doch ohne warme Begeisterung gegen die vom Hofe ausgehenden ausserordentlichen Anstrengungen zur Rettung und Erhaltung der Monarchie; nicht selten zeugt die von ihnen auch jetzt noch angewandte Weitschweifigkeit des Amtsganges, das zähe Festhalten an leeren, in der Stunde der Gefahr jedoch verhängnisvoll werdenden Formalien von ihrem Bestreben, kein Titelchen ihrer ständischen Rechte zu opfern, sowie von dem Bemühen, durch Verschleppungen aller Art zunächst Zeit und damit die Möglichkeit eines nach den Ereignissen gestalteten Entschlusses zu gewinnen. Die Errichtung einer innerösterreichischen Vertheidigungs-conferenz zum Zwecke eines erfolgreichen Grenzschutzes gegen das occupirte Oberösterreich wurde auch in Krain recht kühl aufgenommen. Die Verordneten dieses Landes waren eben der Anschauung, dass eine Vertretung Krains hiebei dermalen gar nicht nöthig wäre, da ja jedes Land sich am besten selbst vertheidigen könnte, sofern ein feindlicher Angriff thatsächlich erfolge. Am io. und 14. September richtete deshalb der krai-nische Landeshauptmann, übrigens ein hochpatriotischer, später vielfach ausgezeichneter Mann, Corbinian Graf Saurau im Namen des Verordnetenausschusses an die österreichische Hofkanzlei in Wien zwei einander ergänzende Berichte zunächst mit der Bitte, die vom Lande erhaltene Oguliner Miliz nach Krain zu dirigiren, nicht aber anderswohin zu senden, und einen kriegserfahrenen Officier, der ein bergiges Land zu vertheidigen verstehe, der Landschaft zur Verfügung zu stellen, doch verwahrt sich dieselbe gegen jede selbständige Handlungsweise eines solchen.7 Gleichzeitig wurde aber die Absendung eines Deputaten zur Conferenz für überflüssig erklärt und lediglich um die seinerzeitige Zusendung des für Steiermark entworfenen «Defensionssystems» ersucht. Das Land verwahrte sich gegen alle Geld- und Naturalleistungen zu ausserkrainischen Kriegszwecken, «da es ja ohnehin Contributionen, Accisen, Recruten ad sustentandum perpetuum militem geleistet und nicht mehr zu zahlen imstande sei. Pulver könne die einzige kleine Pulver- 7 «Welchen man aber hierlands mit allerforderlicher information an hand gehen werde, wie dan auch ein solcher Officier befelchet werden solle in dise dispositions Sach ohne der Landshauptmanschafft vnd Verordneten Stoli nichts vorzunemben. Ingleichen wan es zu einem würklichen Anzug vnd werk-thättigen Gegenstand komben soll, er Officier ehgedachter Landshauptmanschafft vnd Verordneten Stöll alle verlässliche nachricht zu geben habe.» Concept im ständ. Archive. miihle im Lande nur wenig liefern, Blei sei gar keines vorhanden. 3 Der Bericht des krainischen Landeshauptmannes stellt gleichzeitig die Vertheidigungsverhältnisse Krains in überaus trüber Beleuchtung dar; die geringen Erfolge der bisherigen Soldatenaushebung, die unzureichenden Waffenvorräthe und namentlich der von der Regierung ausgesprochene Gedanke des Landsturmaufgebotes erfahren eine höchst bezeichnende, stellenweise drastische Beurtheilung : «Die zahlreichen über die Karawanken und die Steiner Alpen führenden Uebergänge erforderten eine beträchtliche Mannschaft, welche im Lande nicht aufgeboten werden könnte, so dass an eine ernstliche Vertheidigung nicht zu denken sei.8 Denn Scharfschützen, wie etwa in Tirol, Salzburg und anderwärts, besitze Krain nicht, sondern nur die herrschaftlichen Jäger und allenfalls Wildschützen. Erstere seien an Zahl zu gering,9 letzteren aber wäre nicht zu trauen.» Gegen ein allfälliges Aufgebot der Bauern nahm die Verordnetenconferenz entschieden Stellung, sie lehnt die Erörterung dieser Frage mit der bündigen Bemerkung ab: «Den Bauersmann zu bewaffnen und selbigen darin zu üben, getrauet sich die Conferenz nicht einzurathen, sondern muss allerunterthänigst bitten, auf diesen Schluss nicht zu verfallen.» Auch im zweitgenannten Berichte begegnen wir der besorgten Erklärung, dass die königl. Majestät nicht auf den Gedanken verfallen möchte, den allhiesigen Bauersmann zu bewaffnen. Auch besitze das Land in seinem Zeughause keinerlei brauchbaren Waffenvorräthe,10 so dass an 8 Der Stand der vom Lande erhaltenen Oguliner Miliz wird im Berichte vom 14. September mit 615 Gemeinen angegeben, von denen ein Theil unbedingt an der Grenze bleiben müsse. 9 «Als wenig vom rotten vnd gar nichts vom Schwarzwildbreth dermalen hierlandes zu finden.» Concept im ständ. Archive. 10 Eine Woche später berichtet die krainische Landschaft, dass nach genauer Revision der Waffenbestände im landschaftlichen Zeughause nichts, dagegen im landesfürstlichen einige Flinten , kleine Stücke und 500 Doppelhacken verfügbar seien, die bei einer allfälligen Passvertheidigung verwendet werden könnten. Die königl. Regierung gestattete am 13. October deren Benützung seitens der Landschaft und stellte zur Bewaffnung des aufzubietenden die Armirung eines Landsturmes nicht gedacht werden könne. Bezeichnend für die Auffassung der Sachlage bei den kraini-schen Verordneten ist die Erklärung, es gebe ja «eine ziemlich gute Kreutfeuer-Ordnung, welche bei vorfallenden feindlichen Streifereien , so mit weniger Mannschaft gleichsam unvorhergesehen unternommen würde», immerhin einigen Dienst leisten könnte. Geradezu drastisch lauten die Nachrichten über die Ergebnisse der eingangs erwähnten, für Krain angeordneten Recrutirung. Aus welchem Materiale man damals die kaiserlichen Kriegsvölker zusammenzustellen bemüssigt war, lehrt die Verordnung der Grazer geheimen Stelle vom 27. Juli 1741, in der es heisst, dass zur rascheren Aufbringung des Con-tingentes «in denen Städten, Vorstädten, Handwerks - Herbergen u. s. w. ganz plötzliche Visitationen angestellt, dabei alle vagirenden und müssigen jungen Leute angehalten und den Landschaften als Recruten übergeben werden sollten.» In Krain wurden ferner Patente an alle Landgerichte ausgegeben mit dem Zusatze, dass die Landschaft für jeden tauglichen Vagabunden vier Gulden dem betreffenden Gerichte bezahle.* 11 Die Aufbringung der Leute war trotzdem nach Schilderung des Landeshauptmannes sehr schwierig, weil «die Landesinsassen widerwillig sich zu stellen» seien und die gepresste Mannschaft sich selbst verstümmele. So habe sich einer den Finger abgeschnitten, der andere den Fuss verletzt, ja im Billichgrazer Gerichte sei unter den Unterthanen deshalb eine förmliche Revolte entstanden. Damit die in Laibach gesammelten Recruten nicht bloss eingesperrt blieben, sondern auch in den Waffen geübt würden, sei eine genügende Zahl alter Mannschaft daselbst nothwendig. Von den bereits vorhandenen IOO Mann hätten vor kurzem 11 das Schlossthor aufgesprengt und seien entwichen. Wenn daher die vom Lande Landsturmes 200 bis 300 alte Carabiner mit Radschlössern bei, welche aber auf Landeskosten mit neuen Schlössern und Schäften zu versehen waren. Die Landschaft wies ein derartiges Ansinnen der Regierung mit dem Bemerken zurück, dass sie nicht «Camerahvaffen renoviren und dann reponiren» wolle. 11 Ständisches Archiv, Fascikel 377. gestellten Recruten dergestalt wieder durchgiengen, trage nicht die Landschaft schuld, sondern der Mangel an Bewachung. Auch möge die Regierung vorläufig auf die Montirung und Uniformirung dieser Leute verzichten und selbe auch ohne solche einexerciren.12 * 4 5 12 Aus einem «Recrutirungsprojecte» des Jahres 1742 entnehmen wir die Kosten einer solchen Landesstellung. Die Landschaft bezahlte für jeden Mann Folgendes: Völlige Montur = 17 fl., Aufschläge = 30 kr., Flinte = 4 fl., dreimonatliches Anticipatgeld = 12 fl. , Handgeld = 12 fl., den Werbern für jeden Mann an Trinkgeld = 3 fl., im ganzen somit 481/2 fl., erhielt aber vom Aerar 41 fl. Rückvergütung, so dass ihr der gestellte Mann auf 7V2 A- zu stehen kam. Nebstbei mussten die angeworbenen Leute bis zur Uebergabe an das Militär auf Landeskosten verpflegt und kasernirt werden, was durchschnittlich mit 2*/2 fl. berechnet wurde; dadurch stiegen die Landesauslagen per Mann auf 10 fl. Die Gesammtzahl der Recruten wurde auf die einzelnen Huben repartirt, im vorliegenden Falle kam auf 30 Huben ein Mann zu stellen oder im Falle der Nichtstellung ein Betrag von 15 fl. zu bezahlen, mit welcher Summe auch die über die Verpflichtung gestellten Leute den Herrschaften vergütet wurden. Für die Werbung oder, wenn diese nicht ausreichte, gewaltsame Stellung der Recruten wurden z. B. 1742 folgende Bestimmungen vorgeschlagen: 1.) Alle Gerichtsdiener, Wächter u. dergl. haben sofort nach eingelangter Ordre mit der Trommel das Zeichen zur Werbung zu geben und obiges Handgeld jedem Angeworbenen zuzusichern. 2.) Es soll geachtet werden, dass jeder Mann gesund, stark und tauglich sei und vorher durch einen kundigen Chirurgen untersucht werden, damit bei der Uebernahme durch das Aerar keine «difficultäten» entstünden. 3.) Vom Handgeld ist nur ein Theil à conto, das übrige erst nach erfolgter militärischer Assentirung zu entrichten. 4. ) Die Montur soll erst nach der Assentirung den Recruten gegeben werden. 5. ) Die Herrschaften etc. sind zu verständigen, Vagabunden und liederliche Kerle auch mit Gewalt zu nehmen; dies ist auch in dem Falle erlaubt, dass ein solcher einem anderen Giltenbesitzer zugehöre. 6.) Für einzeln ange-worbene Leute wird ein täglicher Kostbetrag per 8 kr. bis zur Ablieferung nach Laibach angewiesen, doch sind solche in Gruppen von 5 Mann ehestens dahin zu senden. 7.) Es ist Sorge zu tragen, dass die Officiere so bald als möglich die Uebernahme (Assentirung) vornehmen. 8.) Sollte die Werbung nicht den gewünschten Erfolg haben, so wäre in allen Herrschaftsbezirken, Landgerichten und Ortschaften an einem bestimmten Tage «ein Fang anzustellen» und so die nöthige Anzahl zustande zu bringen. — Die Landschaft gieng jedoch auf derlei Gewaltthätigkeiten nicht ein, sondern erklärte, bloss frei geworbene Leute anzunehmen. Kürassier- und Dragonerpferde mussten von der Landschaft mit je 100 fl., bezw. 85 fl., angekauft werden, während Entgegenkommender, als der Regierung und ihren den Neigungen und ererbten Ansichten des ständischen Adels vielfach zuwiderlaufenden Bestrebungen gegenüber zeigte sich die krainische Landschaft ihren Standesgenossen in Steiermark, dem von der Feindesgefahr zunächst bedrohten Lande. Als von dorther der schon aus der Zeit der Türkenkriege bestehende «nachbarliche Succurs», d. h. die solidarische Hilfeleistung der Länder Steiermark, Kärnten und Krain im Falle eines feindlichen Angriffes auf eines derselben, verlangt wurde, entzog sich Krain keineswegs der Leistung eines solchen, doch beschloss die Landschaft, die Hilfe, wie bisher üblich, in Geld, keinesfalls aber in Mannschaft oder Naturalien zu entrichten ; sie bewilligte sogar sofort für die Monate September, October und November 1741 je 3000 fl., jedoch mit dem üblichen Vorbehalte des etwaigen Präcedenzfalles und unter nochmaliger Erklärung, dass das Aufgebot von Mannschaft aus den Unterthanen, wie es allenfalls vor Jahren geübt worden, «wegen Aenderung der Zeitläufte, ex ratione politica», nicht rathsam erscheine und deshalb in Krain nicht erfolgen werde. Die Regierung kümmerte sich indessen weniger um die Bedenken und Einwendungen Krains gegen ihre dieses Land betreffenden Verfügungen, ihr lag zunächst neben der gewaltigen Kriegsarbeit im Norden und Westen der Monarchie die Sorge am Herzen, die verbündeten Baiern und Franzosen von der steirischen Grenze fernzuhalten, und begnügte sich, bei der wenig bereitwilligen Landesverwaltung in Laibach wenigstens die Theilnahme eines krainischen Abgeordneten an der Grazer Defensionsconferenz allen Ernstes durchzusetzen. Aber auch dies kostete wieder lange Verhandlungen mit den krainischen Ständen, die sich auf den Wortlaut der Holičer Resolution beriefen, in der zunächst nur.von Steiermark und Kärnten das Aerar erstere mit je 77‘/2, letztere mit 62^2 fl- zu übernehmen pflegte. Die Zahl der im Jahre 1742 in Krain gestellten schweren Reitpferde betrug 139, der leichten 69. Im ganzen erlitt in dem genannten Jahre die Landschaft bei der Recruten- und Pferdestellung eine Einbusse von 11.82572 A- die Rede gewesen war. Die Krainer scheinen die Aussichtslosigkeit ihrer Weigerung übrigens ganz wohl gefühlt zu haben, denn sie wählten noch während der diesbezüglich mit dem Hofe geführten Repliken und Dupliken ihren Abgeordneten für die Grazer Conferenz in der Person des Verordneten-Amts-präsidenten Andreas Daniel Grafen Barbo. Als endlich Ende September die Regierung die Absendung des Deputirten für unerlässlich erklärte und angesichts der sofortigen Bereitwilligkeit des Nachbarlandes Kärnten eine fernere Weigerung bedenklich erschien, wurde der Genannte in Begleitung des Actuarius Franz Julius von Wiesenfeld und des Ingrossisten Niclas Mallitsch nach Graz entsendet und für Reise und Unterhalt derselben ein Betrag von 600 fl. angewiesen. Graf Barbo erhielt selbstverständlich nicht die Vollmacht, im Namen des Landes Krain bei den Grazer Verhandlungen bindende Verpflichtungen jeder Art zu übernehmen, sondern seine Befugnis erstreckte sich ausdrücklich nur auf das übliche «ad audiendum et referendum»; ausserdem wurde sein mitgegebenes Kanzleipersonale angewiesen, von allen Verhandlungen etc. Berichts-copien mittelst Staffetten nach Laibach zu senden, von wo aus die weiteren Weisungen für seine Haltung von Fall zu Fall erfolgen würden. Die so lange verzögerte Theilnahme Krains an den Defensionsverhandlungen war wohl auch durch den Umstand beschleunigt worden, dass die anfänglich dort unterschätzte Kriegsgefahr Innerösterreich näher rückte. Die steierische Landschaft berichtete am 28. September, dass die baierischen Truppen ganz Oberösterreich weggenommen und bereits das Salzkammergut mit Gmunden und dem Ischler Passe besetzt hätten, mithin ein Angriff auf die steierischen Zugangsstrassen täglich bevorstände. Deshalb fand Graf Barbo bei seiner Ankunft in Graz am 2. October die politisch-militärischen Kreise daselbst in ziemlicher Aufregung, die noch durch die erwartete Ankunft des Hof lagers der Kaiserin-Witwe Amalia, welche für die nächste Zeit daselbst Aufenthalt nahm, ver-grössert wurde. Die Landes-Defensionsconferenz, als deren Präses Johann Josef Graf Wildenstein fungirte, bestand aus dem steierischen Statthalter, Landeshauptmann, Hofkammer- und Kriegs-Vice-präsidenten, dem kaiserlichen Bancal-Director, dem Comman-danten von Graz, ferner aus zwei Regierungs-, drei Hof kammer-und einem Kriegsrathe als von der Regierung berufenen Mitgliedern. Derselben gehörten noch die Abgeordneten der drei innerösterreichischen Landschaften sowie das nöthige Kanzleipersonale an. Sie hatte ihre Berathungen schon vor der Ankunft des Grafen Barbo begonnen, doch kam ihre Thätig-keit erst mit der näher rückenden Feindesgefahr in regeren Fluss. Es ist an dieser Stelle nicht beabsichtigt, den Verlauf der Kriegsereignisse an der steierischen Grenze, die Gegen-massregeln der zur Abwehr des Feindes eingesetzten militärisch-politischen Conferenz nach den vorhandenen Protokollen und sonstigen Actenstücken zu schildern, dies soll an anderer Stelle geschehen; hier sei nur kurz der Antheilnahme des krainischen Deputirten an den vielfachen Berathungen der Conferenz gedacht und gleichzeitig bemerkt, dass nach der Bewilligung eines Geldsuccurses seitens der Krainer Stände letztere eine weitere active Betheiligung an den zu treffenden Abwehrvorkehrungen zwar vorläufig für ausgeschlossen betrachteten , aber sich dennoch genauesten Bericht über den Fortschritt und den jeweiligen Stand der Verhandlungen erstatten Hessen. Aus den vorliegenden Protokollen ist ersichtlich, dass Graf Barbo mit regstem Eifer an den Verhandlungen der Conferenz theilnahm und in allen militärischen sowie administrativen Angelegenheiten wiederholt das Wort ergriff, um den Standpunkt seiner Landsleute und Vollmachtgeber darzulegen. Die krainische Landschaft erhielt durch Barbo regelmässig schon nach ein bis zwei Tagen die genauen Abschriften der Sitzungsprotokolle sowie der bei der Conferenz eingelaufenen wichtigeren Berichte und Mittheilungen. In den Begleitschreiben ergänzt Graf Barbo noch überdies diese Nachrichten durch seine eigenen Bemerkungen und Zusätze, so dass wir über die Vorgänge in der Grazer Defensionsconferenz vollkommen unterrichtet erscheinen.13 Im October 1741 beschäftigte sich dieselbe vorwiegend mit den Vertheidigungsanstalten in der Steiermark selbst, wobei Krain nur insoferne zur Theilnahme herangezogen wurde, dass von dort zwei bei der Schiffbarmachung der Save beschäftigte Ingenieure an den Semmering und nach Aspang gesendet wurden, um an dem Baue der dortigen Sperren mitzuarbeiten. Die immer wiederkehrenden Truppendurchmarsch-, Vorspanns-, Verpflegungs-, Munitions- und sonstigen administrativen Angelegenheiten bieten für Krain kein weiteres eigenartiges Interesse, die schleppende, weitausholende und doch wieder kurzsichtig beschränkte Behandlung aller dieser Gegenstände liefert dagegen ein wenig erfreuliches Bild der damaligen Verwaltungszustände. Als jedoch am 10. October 1741 auch Kärnten, ähnlich wie Steiermark, von Krain den «nachbarlichen Succurs» verlangte, trat die krainische Landschaft und deren Deputirter in Graz wieder lebhafter in den Vordergrund. Die krainische Landschaft begehrte zunächst den actenmässigen Nachweis, ob das Land Kärnten bereits früher in den Türkenkriegen zweien Ländern zugleich die nachbarliche Hilfe habe angedeihen lassen, wie es jetzt eine solche von Krain verlange. Man liess darüber in den Archiven und landschaftlichen Registraturen nach dem in jenen Tagen ausschlaggebenden «Präcedenzfall» fahnden, wobei Graf Barbo sich nicht versagen konnte, auf den Ausgang dieser Nachforschung einen gewissen Einfluss zu versuchen, indem er, wie er selbst berichtet, der steierischen Landschaft gegenüber die Andeutung fallen liess. dass im Falle eines nöthig werdenden Suc-curses nach Kärnten bei der ungünstigen Finanzlage Krains die Einstellung der weiteren Monatsraten des für Steiermark 13 Ab und zu finden wir darin auch die Mittheilung von den Ereignissen auf den oberösterreichischen und böhmischen Kriegsschauplätzen eingestreut. Doch stammen dieselben meist aus zweiter Hand und sind daher von untergeordnetem Werte. zugesicherten Betrages erfolgen müsste. Nachdem die steiermärkischen Registraturbeamten über Aufforderung Barbo’s die einschlägigen Nachforschungen vorgenommen und erhoffterweise kein derartiges Beispiel nachgewiesen werden konnte, war auch dieser Zwischenfall erledigt. Da die in der Grazer Defensionsconferenz verhandelten Gegenstände meist Krain entweder gar nicht betrafen oder doch derartig beschaffen waren, dass die Antheilnahme dieses Landes daran auch auf dem üblichen Kanzleiwege möglich schien, zudem private Verhältnisse des Deputirten ihren Einfluss geltend machten, so äusserte Graf Barbo schon nach kurzer Anwesenheit wiederholt den Wunsch, wieder in seine Heimat zurückkehren zu können. Bereits am 30. October 1741 bemerkt der krainische Abgesandte, «er wünsche, dass diese Unnothwendigkeit (seiner Anwesenheit in Graz) desgleichen von seiner Behörde erkannt und er also zur Ersparung der diesfälligen Unkosten zurück nach Hause gelassen würde, wohin er sich auch eigener Bequemlichkeit willen zu begeben sogleich bereit sei». Als nun Anfangs November die Grenzvertheidigungs-arbeiten am Semmering und Wechsel, entsprechend dem Vormarsche der königl. Truppen nach dem Westen und wegen des beginnenden Winters, eingestellt wurden, hielt Barbo die Zeit für gekommen, seine Entlassung beim Hof-Vicekanzler zu betreiben. Doch dieser gab die Erklärung ab, dass an eine solche vorläufig gar nicht zu denken sei, vielmehr die Conferenz noch zu weiteren Berathungen zusammenzubleiben habe. Da zu derselben Zeit (ti. November) durch eine Hofresolution die bis dahin recht schleppende Geschäftsordnung dieser Conferenz bedeutend vereinfacht wurde, indem nur mehr den Amtsvorständen und Deputirten selbst (ohne Räthe und Secretarien) die Theilnahme an den Berathungen gestattet und die Aufnahme eines einzigen Verhandlungsprotokolles durch den von der Regierung bestellten Secretär angeordnet wurde, so erschien das mit Graf Barbo abgeschickte Kanzleipersonale thatsächlich überflüssig, da von nun an die Regierung selbst die Protokollsauszüge den Landschaften zukommen Hess. Ausserdem wurde der bisher übliche Vorgang bei den Verhandlungen dahin geändert, dass jeder beabsichtigte Antrag tags-vorher dem Präsidenten schriftlich mitgetheilt werden musste, der dann lediglich die Abstimmung über denselben zu veranlassen hatte. Diese Aenderungen in dem Geschäftsgänge der Grazer Conferenz, welche durch diese Verfügung aus einer autonomen Körperschaft vollends zu einem Regierungsorgane verwandelt wurde, veranlasste selbstverständlich den Grafen Barbo von neuem, seine Entlassung allen Ernstes zu verlangen. Doch war die innerösterreichische Regierung, wie früher, wenig geneigt, dem Ansinnen zu entsprechen, ja sie wünschte, um in die Thätigkeit der umgestalteten Defensionsconferenz einen regeren Fluss zu bringen, vielmehr, dass Kärnten und Krain ihren Abgesandten nicht nur «ad referendum et audiendum», sondern auch «ad concludendum» Vollmacht ertheilen sollten. Angesichts dieser grundverschiedenen Anschauungen zwischen Regierung und Landschaft rieth Graf Barbo der letzteren endlich am 9. December 1741, wegen seiner allfälligen Entlassung unmittelbar beim Wiener Hofe einzuschreiten. Auch diese Bemühung wäre wohl fruchtlos geblieben, da die geheime Stelle in Graz noch am 23. December die Erklärung abgab, Barbo’s Anwesenheit in Graz sei unbedingt nöthig, wenn nicht durch eine plötzliche Wendung der Kriegsgefahr auch eine Wendung dieser Auffassung eingetreten wäre. Während nämlich die Defensionsconferenz in den Monaten October und November hauptsächlich mit einem möglichen Baiern-einfalle in der Steiermark zu rechnen hatte, veranlassten die politischen Ereignisse gegen Ende des Jahres, die Blicke nach dem Süden zu lenken, wo die österreichische Meeresküste einem allfälligen Angriffe der spanisch-neapolitanischen Flotten nahezu wehrlos ausgesetzt erschien. Anfänglich dachte man daran, auch die Vertheidigung des Küstenlandes der Fürsorge der Grazer Conferenz zu überlassen, doch stellte es sich bald heraus, dass eine derartige Einrichtung an einem der Küste näheren, in einem der zur Beitragsleistung verpflichteten Länder gelegenen Orte, wie z. B. Laibach, ihrem Zwecke besser entsprechen würde. Deshalb erfolgte mit Beginne des Jahres 1742 die Einberufung eines besonderen Küsten- und Landes-Vertheidigungs-Consesses nach der krainischen Hauptstadt. Die selbstverständliche Folge dieser Verfügung war die Abberufung Barbo’s von Graz, der durch ein königl. Rescript vom 10. Jänner 1742 seiner bisherigen Functionen daselbst enthoben wurde und in seine Heimat zurückkehrte. Damit traten die innerösterreichischen Vertheidigungs-anstalten in ein neues Stadium ; die an der Grenze Steiermarks beschworene Kriegsgefahr zog sich nach dem Süden und erheischte daselbst besondere militärische Vorkehrungen. II. Der Küstenvertheidigungs-Consess zu Laibach. In Italien war die Herrschaft unter die Häuser Bourbon, Habsburg-Lothringen, Savoyen, die Republik Venedig und den Kirchenstaat getheilt; während diese letzteren beiden Mächte in der ganzen Zeit des österreichishen Erbfolgekrieges eine mehr oder minder neutrale Haltung einnahmen, stand die Familie Bourbon entschieden feindlich den Habsburgern gegenüber. Der glückliche Erfolg des Wiener Friedens (1735) hatte die in den Besitz Neapel-Siciliens gelangte spanische Linie der Bourbonen nach weiteren habsburgischen Besitzungen in Italien lüstern gemacht, deshalb sehen wir Karl III. von Neapel schon zu Beginne des Jahres 1741 im engsten politischen Bündnis mit Spanien, das — wie Frankreich seine Truppen an der Donau — seine Regimenter in Ober- und Mittelitalien einrücken liess. Sardinien spielte eine beobachtende Rolle, von den Bourbonen wie den Habsburgern enge umworben, überlegte Karl Emanuel die Vortheile, welche ein Bündnis mit der einen oder der anderen Macht bringen konnte, doch brauchte gerade deswegen Maria Theresia einen unmittelbaren Angriff von dieser Seite nicht zu fürchten ; Feldmarschall Traun, der das Commando in Italien führte, hatte es zunächst nur mit den Spaniern und den ihnen allenfalls zu Hilfe eilenden Neapolitanern zu thun. In der zweiten Hälfte November 1741 langten die spanischen Transportschiffe, unbeirrt durch die mit der Habsburgerin verbündete englische Flotte im Mittelmeere an der italienischen Küste bei Orbetello, Portoiongone und S. Stefano an, wo sie ungehindert ihre Landung bewerkstelligen konnten ; ihnen folgte Anfangs December der Herzog von Montemar, der schon einmal gegen die Oesterreicher glücklich gekämpft hatte und den Oberbefehl über die spanischen Streitkräfte übernahm.14 Da der Anschluss Neapels an Spaniens Politik nahezu sicher in Aussicht stand, ja durch verschiedene Kundschafter selbst Truppen- und Flottenbewegungen von dorther — sei es mit mehr oder weniger Grund — gemeldet wurden, so schien ein feindlicher Angriff auf die österreichische Küste immerhin möglich, sogar ziemlich wahrscheinlich. Die österreichische Küste bestand damals trotz ihrer geringen Ausdehnung aus mehreren nicht zusammenhängenden Stücken, die noch dazu verschiedenen Ländern angehörten und deren Lage einheitliche Vertheidigungsanstalten erschwerte. Sie reichte im Busen von Quarnero von dem Flusse Zermagna bis zur Stadt Fiume als Bestandtheil des kroatischen Königreiches; der Streifen von Fiume west- und südwärts über Volosca bis Fianona, wo der venetianische Besitz begann, ferner das kurze Küstenstück zwischen Zaule bei Triest bis an den Timavo gehörten administrativ zu Innerösterreich und waren der krainischen Landschaft als Confinien unterstellt, während Triest und Fiume von altersher eine besondere politische Stellung besassen und durch kaiserliche Stadthauptleute verwaltet wurden. In der quarnerolischen Bucht besassen die Venetianer von jeher das «dominium maris» und machten dasselbe durch Aufstellung kleiner Flottillen, z. B. bei Zara und anderen Orten, geltend. Die Sdobbamündung und die Küste um Aquileja gehörte zum Gradiskaner Gebiete, welches 1647 bis 1717 der fürstlichen Familie Eggenberg als Pfand- 14 Arneth : Maria Theresia II., p. 157. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1892 — I. lehen überlassen worden, zwar seither heimgefallen war, aber trotzdem noch immer unter abgesonderter Verwaltung stand. An politischen und herrschaftlichen Obrigkeiten befanden sich zu Triest und Fiume je ein Stadthauptmann, in erstgenannter Stadt damals Seyfried Graf Herberstein, in der letzteren Franz Karl von Hohenwart, in Servola ein Administrator, Georg von Lumaga, in Castua und Mitterburg landesfürstliche Hauptleute, in den zum kroatischen Generalate gehörigen Hafenstädten fungirten militärische Befehlshaber, so z. B. Gerlicich in Buccari und der Oberst Benedict von Lumaga in Zengg. Militärische Vorkehrungen irgend welcher Art, Vorräthe von Kriegsmateriale gab es, wie im übrigen Oesterreich, auch in den erwähnten Hafenstädten so gut wie keine. Wiewohl die österreichische Küste schon während des spanischen Erbfolgekrieges und auch später im polnischen Erbfolgekriege seitens der bourbonischen Mächte mehrfache Bedrohungen, in ersterem selbst wirklichen Angriff auszustehen gehabt,16 so wurde doch für die Zukunft keinerlei dauernde Vorsorge getroffen. Der im Falle der Noth jedesmal schleunig dahin gebrachte Kriegs-vorrath wurde sofort nach Ablauf der unmittelbaren Gefahr anderwärts verwendet, die aufgeworfenen Verschanzungen verfielen, da niemand sie instand hielt; Geschütz und Munition befand sich überhaupt damals in steterWanderung, weil die geringen vorhandenen Bestände immer nur die Ausrüstung der unmittelbar und zunächst gefährdeten Plätze gestatteten. Die ersten Anregungen, die österreichische Küste gegen die Spanier und Neapolitaner in einen entsprechenden Ver-theidigungszustand zu setzen, giengen von dem früher genannten Stadthauptmanne von Triest, Grafen Herberstein, aus, der, ein überaus rühriger, gewissenhafter Mann, die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer Küstenvertheidigung mit den vorhandenen oder, besser gesagt, abgängigen Mitteln nur zu klar * I. 15 1702 erfolgte ein Bombardement von Triest und die Niederbrennung Aquileja’s durch die französische Flotte. (Vergi. Löwenthal, Geschichte Triests, I. Bd., p. 128.) einsah und deshalb beizeiten durch geeignete Vorschläge und Vorstellungen bei Hofe die Anordnung entsprechender Gegen-massregeln zu erwirken sich bemühte. Aus den Protokollen der Grazer Landesvertheidigungs-Conferenz entnehmen wir, dass Herberstein schon Ende December eine Reihe von Vorschlägen über die Vertheidigung des Littorale dahin erstattete; diese Anträge behandeln die Beitragsleistung der noch vom letzten Kriege hart mitgenommenen Stadt, die höchstens Robote und sonstige unwesentliche Bedürfnisse bestreiten könne, ferner die Verproviantirung dieses Ortes, zu welcher eine Landsperre und ein Viehausfuhrverbot wichtig seien. Weiters räth er an, die Unterthanen beim Batterienbaue möglichst in ihrem Grundbesitze zu schonen, und widerräth ernstlich die Verpflegung der ins Land gezogenen Miliz mit fremdem Weine, um dem Triestiner Product guten Absatz zu sichern. Man sieht, dass Herberstein besonderes Gewicht darauf legte, die Triester Einwohner in guter Stimmung zu erhalten. Endlich verlangte er hier zum erstenmale ausdrücklich die Einberufung eines Vertheidigungsconsesses nach Laibach unter dem Vorsitze des dortigen Landeshauptmannes und mit Vertretung aller betheiligten Länder und selbständigen Städte. Herberstein drängten hiezu vornehmlich die schon im December 1741 auftauchenden, anfänglich unsicher und unklar auftretenden, manchmal übertriebenen, aber immerhin beunruhigenden Gerüchte von einem seitens der neapolitanischen Flotte beabsichtigten Ueberfalle des österreichischen Littorales. Am 7. December schickte Herberstein aus Triest und gleichzeitig Graf Purgstall aus Görz diesbezügliche Nachrichten nach Wien.16 Letzterer hatte von dem in 16 Herberstein unterhielt, wie aus vielfachen Notizen und Bemerkungen in den Acten hervorgeht, eine umfangreiche Correspondenz mit dem Auslande und berichtete der Regierung namentlich über die Vorgänge in Italien, die er bei dem regen Handelsverkehre Triests mit diesem Lande unschwer in Erfahrung bringen konnte. Auch der österreichische Gesandte in Venedig gehörte zu seinen Informatoren, doch konnte derselbe im December 1741 keinerlei zuverlässigen Nachrichten über einen allfälligen Angriff der neapolitanischen Mailand wohnenden Feldmarschallieutenant Conte Barboni in Erfahrung gebracht, dass die Sicilianer, Neapolitaner und Liparoten bereit stünden, die österreichische Küste anzugreifen, ferner dass in Pesaro 2000 bis 3000 neapolitanische Soldaten ihre Einschiffung erwarteten. Wenn auch derlei Nachrichten in der Grazer Vertheidigungsconferenz vorerst auf Unglauben stiessen und selbst der krainische Deputirte Graf Barbo noch am 15. December von dort seinen Zweifel an der Stichhältigkeit dieser Meldungen der krainischen Landschaft gegenüber äusserte, so fasste doch der Hof in Wien, der in die diplomatische Lage besser eingeweiht war und die Lüsternheit der neapolitanischen Bourbonen wohl kannte, die Sachlage ernster auf und ordnete schon am 10. December an, dass zunächst durch Anfrageschreiben an die Befehls- und Amtsinhaber in den Küstenstädten einerseits der dortige Vertheidigungszustand erhoben, anderseits den Gerüchten von einem feindlichen Einfalle weiter nachgeforscht werden sollte. Der krainische Landeshauptmann Corbinian Graf Saurau Hess nun von den früher genannten wichtigeren civilen oder militärischen Obrigkeiten Bericht einholen. Oberst Benedict Lumaga meldete aus Zengg im December 1741, dass das Gebiet um die Stadt von wehrfähiger Mannschaft völlig entblösst sei, da bereits die dritte Colonne aus dem Lande gezogen und — wie ein österreichischer Schiffspatron nach seiner Rückkehr aus Neapel behaupte — daselbst der Krieg gegen Maria Theresia öffentlich verkündet worden sei. Diese Nachricht bestätigte auch Hohenwart aus Fiume. Aus Buccari kam hingegen die Meldung, man habe daselbst sofort Landwachen ausgestellt, die Fanale zurecht gerichtet und die in Portare stehenden Handelsschiffe auszurüsten befohlen. Diese Berichte fanden später vielfache Ergänzungen; namentlich war Lumaga in den nächsten Tagen besonders eifrig bedacht, durch Alarmnachrichten aller Art, Flotte geben, worüber sich Herberstein nicht wenig wundert, «wo doch Venedig der Samelplatz aller von Europa zusamraenfluessenden begebenheiten seye.» Auch der österreichische Consul von Ferrara wusste nichts Verlässliches zu melden und versprach weitere Nachforschungen in Rom und Ancona. die er mit unermüdlicher Emsigkeit zu sammeln verstand, die Kriegsgefahr als unmittelbar bevorstehend darzustellen. Am 25. December meldet ihm der Burggraf von Jablanac, er habe von einem venetianischen Nobile in Arbe gehört, es stünden thatsächlich neapolitanische Schilfe zur Invasion bereit, ferner sei die Republik Venedig gewillt, den Feinden den Einlauf in die adriatischen Gewässer zu gestatten und die eigenen Schilfe im Quarnero bei Annäherung der Neapolitaner zurückzuziehen. Ein paar Tage später konnte derselbe Lumaga noch Genaueres über die Angrilfsflotte, freilich aus fragwürdiger Quelle, berichten. Ein ihm unterstehender Corporal und Zengger Einwohner hatte bei seiner Rückkehr aus Zara von dem dort stehenden venetianischen Generaladjutanten gehört, dass fünf bis sechs feindliche Galeeren, einige Brigantinen17 und drei grosse Kriegsschiffe mit je 80 Kanonen zum Angriffe bestimmt seien und dass die venetianische Flotte sich in den Hafen St. Margarita bei Zengg begeben wolle. Lumaga’s Kundschafter Viko Hrelianovich fügte endlich noch ergänzend hinzu, dass in Brindisi zwei spanische Kriegsschiffe und vier armirte Galeeren stünden, die neben weiteren zwölf Fahrzeugen zum Einfalle im März bereit gehalten würden. Salzschiffleute, welche aus Neapel und Sicilien zurückkehrten, berichteten ferner von Rüstungen allerorts und von Truppenbewegungen in den unteritalienischen Städten, wobei als Marschziel stets der Norden angegeben sei. Gegenüber diesen besorgniserregenden Nachrichten gab es aber auch solche, welche einen feindlichen Einfall, theils für nicht nahe bevorstehend, theils überhaupt für ausgeschlossen erklärten. Der Herrschaftsverwalter von Duino weiss von verdächtigen Bewegungen der Venetianer nichts, ebensowenig der von Servola, ja der Hauptmann von Castua gibt am 10. Jänner die bestimmte Erklärung ab, dass die von ihm protokollarisch 17 Leichtes Schiff ohne Verdeck mit niederem Bord und io bis 15 Ruderbänken an jeder Seite, welche mit je einem Manne, der zugleich Ruderer und Soldat ist, besetzt sind. Dieser leichten Fahrzeuge bedienten sich meist die Seeräuber. Krünitz, Oek. Encyklop., XII. Bd., p. 704. vernommenen aus Neapel und Sicilien rückkehrenden Seeleute kein Wort von einer dort stattfindenden Seerüstung wüssten und dass sie in den adriatischen Gewässern zwar eine tripoli-tanische Seeräubertartane ,18 sonst aber kein feindliches Schiff bemerkt hätten. Die krainische Landschaft hielt sich infolge dieser entgegengesetzten Nachrichten von der Unwahrscheinlichkeit eines feindlichen Angriffes völlig überzeugt und wies deshalb noch Anfangs Jänner das Begehren des Fiumaner Proviantmeisters wegen Errichtung eines Naturalverpflegsmagazins rundweg unter Hinweis auf die mangelnde Kriegsgefahr ab. Die königl. Regierung hatte aber zur Zeit, als an der Küste selbst die widersprechendsten Gerüchte kreuzten, bereits durch eine an die Grazer Vertheidigungsconferenz gerichtete Resolution vom 16. December 1741 eine Reihe von Massregeln angeordnet, welche die Küstenvertheidigung betrafen. So sollten 350 Centner Pulver von Laibach und die Constabler von Karlstadt nach Triest wandern, ferner wurden 2400 Mann slavonischer Grenztruppen unter ihrem Obersten von Hohenau dahin beordert, welche auch thatsächlich Ende Jänner 1742 in der steierischen Stadt Rann eintrafen, dort aber plötzlich Gegenordre erhielten und sammt ihrem Obersten nun nach Oberitalien zu den Truppen des Feldmarschalls Grafen Traun geschickt wurden. Hohenau hatte den Befehl erhalten, sich mit der Grazer Con-ferenz bezüglich der Küstenvertheidigung ins Einvernehmen zu setzen und war auch am 29. Jänner zu diesem Zwecke daselbst eingetofifen, doch kam es zu keinerlei Verhandlungen mehr, da er infolge des erhaltenen Gegenbefehles sofort wieder abreiste. Selbst die Vorstellung des Hof-Kriegsrathes, welcher für die Belassung der an die Küste bestimmten Grenzer bei der Königin sich eingesetzt hatte, änderte nichts an dem von der dringenden Gefahr in Italien dictirten Entschlüsse der Königin.19 18 Kleines Fahrzeug mit einem Maste und einem Bugspriet, ferner mit 8 bis 10 Rudern auf jeder Seite, im mittelländischen Meere meist von Küstenfahrern und Fischern benützt. 19 Der Hof-Kriegsrath wendete sich am 2. Februar 1742 an die Königin mit der Vorstellung wegen der Bedrohung der Küste, des Mangels an regulärer Obwohl Maria Theresia gleichzeitig anordnete, dass diese Mannschaft anderweitigen Ersatz finden sollte, so kam es bei der Zerfahrenheit und der herrschenden Verwirrung in den militärischen Anordnungen nicht dazu und es blieben für die Küstenvertheidigung vorläufig nur die sogenannte Cernida von Triest, Görz und Gradiška20 sowie allenfalls das Aufgebot der Unterthanen von Castua, S. Servola und Mitterburg übrig. Die früher erwähnte Resolution vom 16. December 1741 legte überdies, da sowohl die Hofkammer als auch die Stadt Triest sich hiezu ausserstande erklärten, dem Lande Krain die schwere Verpflichtung auf, die durchmarschirenden oder ins Küstenland zur Vertheidigung bestimmten Kriegsvölker etappenmässig zu verpflegen oder nach Bedarf selbst mit Soldvorschüssen auszustatten. Die krainische Landschaft hatte bereits am 3. Februar mit dem früher genannten Obersten Hohenau über die näheren Einzelheiten der Verpflegung und Vertheilung der Truppenmacht beim Durchmärsche, ja sogar über deren Dislocation in die einzelnen Seestädte Verhandlungen zu Laibach gepflogen, deren Ergebnisse jedoch durch die geänderte Bestimmung desselben und seiner Soldaten völlig gegenstandslos wurden. Der Triester Stadthauptmann, unstreitig unter den Regierungsrepräsentanten der Küstengebiete der fähigste und umsichtigste Mann, gerieth über diese neueste Wendung der Dinge in nicht geringe Besorgnis ; da jedoch auf die Hilfeleistung der 2400 Slavonier unter keinen Umständen mehr gezählt werden konnte, so musste er mit den gegebenen Grössen rechnen und einen Vertheidigungsplan von Triest und der Mannschaft, «da auf die sogenannte Cernida oder das Landvolk wenig zu verlassen ist» und erbat eine Allerhöchste Resolution, dass von den 2400 Mann Slavoniern wenigstens ein Theil zurückbehalten würde, doch Maria Theresia entschied mit eigenhändiger Indorsaterledigung Nachstehendes: «Sie sollen in wälischland marchiren und darumben dem befehl gegeben, das in Steiermark ein 1000 andere hineinkomen und in das littorale auch so vili von disen oder andern gränitzern.» Originalact im k. u. k. Kriegsarchive. 20 Sieh über dieselbe Näheres im Folgenden. Umgebung entwerfen, so gut es eben gieng. Am 23. Februar richtet er an den Hof eine eindringliche Vorstellung, das Ver-theidigungswerk an der Küste mit den betheiligten Landschaften Görz, Gradiška und Krain ernstlich in Angriff zu nehmen und unterbreitet der Regierung dringende Vorschläge über eine dauernde Armirung der Hafenstadt und sonstige Massregeln zu einer auch für die Zukunft ausreichenden Abwehr, indem er zugleich die geringe Willfährigkeit der krainischen Landschaft , sich ohne bestimmte Aufträge der Regierung zu Leistungen herbeizulassen, betont und von dieser Seite die übliche Umständlichkeit und bureaukratische Verschleppung aller gestellten Anträge befürchtet.21 Herberstein macht der königl. Regierung zunächst den Vorschlag, auf dem adriatischen Meere eine kleine Flottille von vorläufig zwei Galeotten22 auszurüsten, welche in 40 Tagen bereit stehen könnten, da das nöthige Bauholz in Vorrath läge. Auch an Marinesoldaten fehlte es nicht, da man die 21 .......«bin ich der allerunterthänigsten Meinung, es werde sie, ehrsamste Landschaft in Crain sich auf unser allerhöchst Dero aller gehorsamsten repraesentanten machende Vorträg und ansuchen zu nichten ein verstehen, es seye dann, dass Ihro Kgl. Majest. mittels ergehender allermildesten befehl erst mentionirter Ehrs. Landschaft gleichsamb den fingerzeig zu geben geruhen werden, wie und auf wass arth selbe zu bewerkstelligung .... zu concurriren habe, wobey sonderheitlich dahin abgesehen werden müsste, dass die dermalen zu ergreifen kommende Veranstaltung nicht obenhin, sondern vor die hinkünfftige spatte Zeiten dauern und standhafftig projectiret, sofort ohne Zeitverlust ad executionem gebracht werden möge etc........Umwillen . . . mehrerwehnte Ehrs. Landschaft in Crain von sich Selbsten und ohne allermildesten Verordnungen in nichts einlassen, auch in dem letzteren Fall nach villen demonstrationen und entschuldigungen hand anlegen dörffte, hingegen an der Zeit alles gelegen, so bin ich.......der Maynung, dass ich . . . . auf die allerunterthänigste anhandgebung wie und was weis einige eventual Verfassung allhier zu veranstalten seyen, ohngesäumbt zu schreiten habe etc. . . .» Originalact im ständ. Archive. 22 Halbe Galeere, im mittelländischen Meere als schnelles Fahrzeug meist zu Transport und Kaperei benützt. Sie zählt einen Mast, auf jeder Seite 15 bis 20 Ruderbänke, welche mit je einem Ruderer, der zugleich die Waffen führt, besetzt sind. Ihre Armirung besteht aus drei leichten Geschützen. Krünitz XV., p. 667. Bemannung der kürzlich abgetakelten Kriegsschiffe28 zur Donauflottille bei Peterwardein geschickt hätte, wo damals noch hundert Triester «Marinari» ständen, die jetzt dringend nothwendig in ihrer Heimat gebraucht würden. Diese Galeotten würden zwar, nach Herbersteins Meinung, nicht imstande sein, den feindlichen Schiffen im offenen Meere zu begegnen, doch als Küstenfahrzeuge gute Dienste leisten und im schlimmsten Falle ihre Armirung zur Bestückung der Küstenbatterien abgeben können. Die weiteren Vorschläge Herbersteins erstrecken sich auf die Beschaffung einer bewaffneten Mannschaft und die fortificatorische Sicherung des Meerbusens von Triest. In ersterer Beziehung empfiehlt er die in den Küstenländern seit altersher bestehende Landmiliz, die sogenannte, schon früher erwähnte Cernida, schleunigst zu organisiren und hiebei das Project des früheren Militärcommandanten von Fiume, Generalmajors Baron Keil, vom Jahre 1738 in Ausführung zu bringen. Wir erfahren aus demselben sowie aus dem nahezu gleichzeitigen Organi sationsentwurfe des Obristen Grafen Anton Strassoldo für die Görz-Gradiskaner Cernida wichtige Einzelheiten über die Einrichtung dieser uralten österreichischen Küstenwehr, welche in ihren letzten Ueberresten, der Triestine!' Territorialmiliz und den dalmatinischen Küstenmilizen, bis in die neueste Zeit bestand und noch im glorreichen Seekriegsjahre 1866 treffliche Dienste leistete. Zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges, wo die österreichische Küste gleichfalls häufig bedroht und sogar mehrmals angegriffen wurde, kam sie regelmässig in Verwendung, doch gerieth sie, wie alle militärischen Angelegenheiten, in der Folgezeit in Verfall, so dass während 23 23 Die vielversprechenden Anfänge einer österreichischen Flotte, die in Karl VI. ersten Regierungsjahren gemacht wurden, fielen bekanntlich den Bewerbungen um Anerkennung der pragmatischen Sanction nutzlos zum Opfer. Um 1737 wurden die Fahrzeuge abgetakelt und theils verkauft, theils dem Untergange preisgegeben. So erklärt sich, dass um 1742 auch nicht ein Kriegsfahrzeug zur Küstenbewachung vorhanden war und Oesterreichs Matrosen auf der Donauflottille gesucht werden mussten. (Vgl. Löwenthal, Geschichte Triests, I. Bd., p. 165. des polnischen Erbfolgekrieges und der hiebei in Angriff genommenen Küstenvertheidigung (1733 bis 1738) der genannte General Keil ihre Neuorganisirung für dringend nothwendig erklärte; doch ohne Erfolg, weshalb die Ereignisse des beginnenden österreichischen Erbfolgekrieges noch immer die alten Mängel und Uebelstände vorfanden. Nach Keils Project sollte die Mannschaft auf die Jahrgänge von 20 bis 40 Lebensjahren beschränkt werden, um auf diese Weise ein kriegstüchtigeres Material zu gewinnen, die Compagnien von unbrauchbaren Leuten zu befreien und auch die Dörfer nicht völlig zu entvölkern. Ferner solle die istrianisch-quarnerolische Cernida in vier Compagnien unter je einem Hauptmanne und einem Lieutenant getheilt werden, deren eine unter dem Cernidenhauptmanne von Triest die Mannschaft dieser Stadt bis Servola umfasste, während eine zweite mit dem Stabe in Duino aus den Unterthanen des Grafen Thurn zu bilden wäre. Die Leute der Herrschaft Novi sowie die an der kroatischen Küste zwischen Buccari und Fiume wohnhaften Cerniden sollten ebenfalls in eine Compagnie zusammengefasst werden, desgleichen die Leute der istrianischen Herrschaften Mitterburg, Castelnuovo und Castua, für welche der Landschaft Krain unterstehenden Gebiete eine derartige Verpflichtung bisher nicht bestand. Das Exercitium müsse in der Landessprache beigebracht und für eine regelmässige Inspection der Dorfschaften durch die erwähnten Officiere Sorge getragen werden. In allen Dörfern hätten Corporale allsonntäglich mit ihren Leuten die Uebung in der Handhabung der Feuergewehre vorzunehmen, und seien hiebei vierteljährig durch die Hauptleute zu inspiciren. Dieselben sollten aus dem Stande der verabschiedeten, in den genannten Städten wohnhaften ehemaligen kaiserlichen Officieren genommen werden und für ihre Reisen ein jährliches Pauschale beziehen, endlich zur Hebung ihrer Autorität durch kaiserliche Patente in ihren Stellungen bestätigt werden. In festerem Gefüge befand sich um 1742 dagegen die Görz - Gradiskaner Cernida, der um diese Zeit Graf Anton Strassolđo als Oberst Vorstand. Nach seinem Berichte fehlte es durchaus nicht an Leuten, wohl aber an Waffen, Munition und Chargen. Die Görzer Cernida zählte drei Compagnien von zusammen 2000 Mann, von denen die erste die Görzer Leibcompagnie, die zweite die Tolmeiner, die dritte die Karster Compagnie genannt wurde.24 Die Gradiskaner Compagnie von etwa 1000 Köpfen bildete seit der Verlehnung dieser Grafschaft an das Eggenberger Haus ein eigenes Corps, das im Jahre 1742, trotz inzwischen eingetretenen Heimfalles, noch nicht mit der Görzer Cernida vereinigt war. Bei diesen Cerniden erfolgte alle zwei bis drei Jahre eine Musterung durch landschaftliche Com-missäre, welche indessen nur den Zweck hatte, zu viele Mannschaft auszuscheiden, damit im Aufstellungsfalle der Landschaft nicht zu hohe Kosten erwüchsen; die Dienstpflicht gieng vom 15. bis zum 60. Jahre, doch wurden nur solche Bauern herangezogen, welche auf ihren Grundstücken noch andere männliche Verwandten zurückliessen. Strassoldo hält, wie Baron Keil, das Cernidencorps einer strammeren Organisation, namentlich einer regelmässigen militärischen Ausbildung für bedürftig, damit es im gegebenen Falle zu kriegerischen Zwecken thatsächliche Verwendung finden könnte. Vor allem verlangte er die Unterstellung der Gradiskaner unter sein Commando behufs einheitlichen Exer-citiums, er begehrte ferner die Ausrüstung der Mannschaft mit gleichem Ober- und Untergewehre aus den Arsenalen zu Görz und Gradiška, welche Vorräthe zur Sicherung des ärari- 24 Der Stand jeder derselben betrug: i Hauptmann, i Fähnrich, i Feldwebel, I Tambour, ferner i Unterfähnrich und i Unterfeldwebel, welche ohne Sold, nur in Hoffnung auf Vorrückung, dienten, nebst 600 bis 700 Gemeinen. Die Chargen bezogen Besoldung, und zwar der Oberst 500 fl. jährlich, die Hauptleute 100 fl., die Fähnriche 50 fl. vom Aerar, die Feldwebel 5° A* unc^ die Tambours 16 fl. aus der Landschaftscasse. Der Oberst wurde aus dem landständischen Adel durch den Hof-Kriegsrath ernannt. Die Mannschaft trug eigene Waffen, deren Zustand infolge dieser Bestimmung ein höchst ungleicher, theilweise unbrauchbarer war. sehen Eigenthums bei den Herrschaftsverwaltungen deponirt und nur im Nothfalle vertheilt werden könnten. Die übergrossen Compagnien sollten in kleinere Körper von je zweihundert Mann unter je einem Lieutenant und Unterlieutenant, ferner in Corporalschaften von 20 bis 30 Mann getheilt werden. Diese neu ernannten Corporale seien, wie die bisherigen, von allen Robotleistungen zu befreien, hätten dafür aber an Sonn-und Feiertagen ihre Leute in den Dörfern einzuexerciren. Die Officiere sollten diese Uebungen zwei- bis dreimal im Jahre inspiciren, und es wären hiebei, um das Feuern zu üben, zwei bis drei Schuss Pulver zu bewilligen. Auch möge man, «wie in Deutschland» (wahrscheinlich in den deutschen Alpenprovinzen), das Scheibenschiessen in den Dörfern einführen. Endlich begehrte Graf Strassoldo eine genaue Dienstesinstruction für sich und seine Officiere, Vergrösserung deren Besoldung und Vergütung der im Dienste unternommenen Reisen. War in den Cerniden ein reiches, nach Tausenden zählendes, leider nur vernachlässigtes, jedoch bei einiger Organisation zur Kiistenvertheidigung vortrefflich geeignetes Menschenmateriale vorhanden, so stand es dagegen mit der fortificatorischen Sicherung der Stadt und Umgebung Triests recht trostlos. Es ist ein charakteristisches Merkmal der Kraft-und Planlosigkeit der damaligen militärischen Massnahmen, dass Vorkehrungen stets nur im Momente der Gefahr und nur für die Dauer derselben getroffen wurden, dass z. B. zwar während des polnischen Erbfolgekrieges in und um Triest Batterien errichtet, Schanzen mit grossen Kosten angelegt wurden, doch liess man derlei Befestigungen sofort nach eingetretenem Frieden wieder verfallen, so dass sie bei neuerlich eintretender Kriegsgefahr mit überflüssigem Aufwande von neuem geschaffen werden mussten. Graf Herberstein beschäftigt sich in seinem erwähnten Berichte eingehend mit der Fortification von Triest, die er, abweichend von den Plänen Baron Keils und des ehemaligen Flottencommandanten Markgraf Pallavicini’s, durchgeführt wissen wollte. Nach seinem Dafürhalten war eine feindliche Landung entweder bei S. Saba, Servola oder dem Lazarethe bei St. Andrea zu befürchten.25 Erstgenannte Punkte müssten durch eine daselbst aufzuführende Batterie gesichert werden, während der letztgenannte zwar von dem östlich vom Castell gelegenen Werke S. Vito bestrichen würde, doch wegen der erhöhten Lage in unzureichender Weise, so dass die Anlage einer bestückten Schanze in St. Andrea gleichfalls nothwendig sei, wogegen das Bollwerk zu S. Vito als überflüssig, ja sogar gefährlich — es dominirte das Stadtcastell — füglich abgetragen werden könnte. Das Lazareth selbst war wohl von einer Batterie geschützt, doch wurde selbe durch den Anprall des Meeres derart unterwaschen , dass ihre Erhaltung mehr Geld kostete als Nutzen brachte. Dagegen sei von der Natur ein unvergleichlicher Vertheidigungspunkt für den ganzen Triestiner Hafen in dem sogenannten Zuccho, einer kleinen Insel vor dem Lazarethe (gegenwärtig den Leuchtthurm tragend), gegeben, auf welchem eine zu errichtende hufeisenförmige Schanze die ganze Einfahrtslinie zum Strande wie nicht minder diesen selbst decke.26 Leider war der zu der Insel führende Molo vor einiger Zeit durch den Unverstand eines kaiserlichen Officiers bis zum Wasserspiegel abgetragen worden, so dass zur Verbindung mit dem Festlande die Wiederherstellung desselben nothwendig wurde. Die schützende Wirkung des Zuccho könnte aber noch gehoben und der Eingang in den Triester Hafen vollends gesperrt werden, wenn mit der genannten Befestigung corre-spondirend auf der gegenüber liegenden, bei den Salzgärten befindlichen, dem Festlande nahen Insel Musiella oder Mosella gleichfalls eine Batterie aufgeführt würde, welche in einen -----r------- 25 vergl# den Situationsplan von Triest zu Anfang des 18. Jahrhundertes bei Löwenthal I., p. 215. 26 «Dieser Zuccho reizet jedermanns äugen und attention an selben seiner unvergleichlichen situation halber gleich nach dem ersten Anblick zu adrairiren und gibt gleichsamb zu erkennen, dass man sich jenes Vortheils, so ihme die Natur selbsten reichlich zugetheilet, bedienen und selben durch die Kunst und Arbeit sich zu Nutzen machen solle.» Aus dem Berichte des Grafen Herberstein. gegen den Zuccho gerichteten Molo ausliefe, dessen Ende mit einem Fort geschlossen werden sollte, so dass von den genannten Punkten das ganze dazwischen liegende Gewässer bestrichen werden könnte und keinem feindlichen Schiffe die Einfahrt möglich sei. Die fernere, gegen Nordwesten gerichtete Kästenlinie bezeichnet der Triester Stadthauptmann als zu einer Landung völlig ungeeignet, daher gefahrlos, höchstens gestatte die kleine Bucht bei Sistiana eine Annäherung, werde aber von dem festen Schlosse Duino völlig gedeckt.27 Dieser ebenso eingehende als die Sachlage sicher auffassende Bericht Herbersteins hatte vorläufig wenigstens den Erfolg, dass die Regierung die seit dem Beginne des Jahres 1742 gefasste Absicht der Einberufung eines Küstenvertheidigungs-Consesses nach Laibach endlich zur Verwirklichung brachte. Die Grazer Defensionsconferenz hatte sich zwar in der Zwischenzeit immerfort mit den laufenden Angelegenheiten des Littorales beschäftigt, jedoch rein bureaukratisch, d. h. durch Entgegennahme und Weitersendung der Berichte und Vorschläge, Selbständiges wurde nicht verfügt. Deshalb erhoffte die Regierung von der Zusammenkunft der an der Küsten-vertheidigung näher interessirten Landstände einen nachdrücklicheren Erfolg und beauftragte, da sie in Herbersteins praktischen Anträgen eine bestimmte Berathungsgrundlage bieten konnte, am 3. März 1742 den krainischen Landeshauptmann Corbinian Grafen Saurau, sofort einen Consess der Landschaften 27 Der Besitzer Josef Graf Thurn wünschte im Juni 1742 die weitere Befestigung dieser Punkte und verlangte vom krainischen Landes-Defensions-Präsidenten die Bewilligung einer Beihilfe. Doch dieser erklärte die Kriegsgefahr für unwahrscheinlich, da inzwischen zwei englische Fahrzeuge in Ancona eingetroffen seien. Auch der landesfürstliche Zahlmeister zu Gradiška weigerte sich, die verlangten 6000 Faschinen zu liefern. Doch über weiteres Drängen des Grafen Thurn liess die krainische Landschaft sich endlich zur Stellung von Robotleuten nach Duino und Sistiana herbei, worüber jedoch die Regierung sich unwillig zeigte, weil sie der Ansicht war, dass die Landschaft durch diese ins Militärische fallende Verfügung ihre Befugnisse überschritten habe und eigenmächtig vorgegangen wäre. Der krainische Landesverweser Graf Josef Auersperg musste sich diesbezüglich förmlich entschuldigen! Krain, Görz, Gradiška sowie der Städte Triest und Fiume in Laibach einzuberufen, dem auch als Vertreter des Kammerärars der krainische Cameral-Obereinnehmer Cappus sowie ein von dem Consesse zu bezeichnender höherer Officier als militärischer Beirath beizuwohnen hätten. Infolge dessen forderte Graf Saurau thatsächlich die früher genannten Körperschaften zur Beschickung des Laibacher Defensionsconsesses auf, dessen Sitzungen Ende März beginnen sollten, der aber thatsächlich erst Anfangs April zusammentrat. Als Präses stand demselben der genannte krainische Landeshauptmann vor, der indessen schon bei Beginn der Berathungen als innerösterreichischer Statthalter nach Graz berufen wurde und die Leitung dem ständischen Vice-Amts-präsidenten Cajetan Grafen Wildenstein abtrat, welcher nebenbei mit dem Grafen Wolf Sigismund von Hollenburg die krainische Landschaft darin vertrat. Aus Görz und Gradiška wurden Jakob Graf Edling und Caspar Wassermann entsendet, aus Triest der Patricier Johann Xaverius von Jurcho und aus Fiume der dortige Secretarius Nikolaus Calli, während der Vorschlag eines militärischen Fachmannes vom Consesse in seiner ersten Sitzung vom 2. April 1742 berathen wurde. Die Auswahl eines hiezu geeigneten, mit den Verhältnissen der Küste vertrauten höheren Officiers war recht schwierig ; schon die Ueberlassung derselben an den Laibacher Consess beweist, dass auch die Regierung hiezu keinen im activen Dienste stehenden General bestimmen wollte oder konnte, da sie an tüchtigen Führern eher Mangel als Ueberfluss hatte und der preussische und baierische Feldzug alle geeigneten Kräfte in Anspruch nahm. Der Consess brachte zwar eine ganze Reihe von verdienten, aber ausgedienten, meist schon untauglich gewordenen Generalen in Vorschlag, ohne jedoch auch nur einen derselben als vollkommen geeignet bezeichnen zu können. So konnte z. B. General Graf Lanthieri in Görz kein Pferd mehr besteigen ebenso Feldmarschallieutenant Baron Miglio in Cilli, eher war noch Oberst Formentini in Görz zu empfehlen, der krankheitshalber in Padua geweiit hatte und jetzt geheilt ziiiückgekommen war; auch der früher erwähnte eifrige Verbreiter von Alarmnachrichten, Oberst Lumaga in Zengg, wird genannt, doch erscheint auch dieser zu alt und auf seinem Posten unentbehrlich, endlich wird auch der Grazer Schloss-commandant Christ. Graf Stubenberg erwähnt, doch für keinen derselben ein entscheidendes Votum eingelegt,28 vielmehr die Auswahl wieder an die Regierung selbst zurückgeschoben, die ja auch für die benachbarte Steiermark in der Person des Feldmarschallieutenants Baron Moltke einen geeigneten General zu bestellen gewusst habe. Der Laibacher Consess gieng überhaupt mit augenscheinlicher Unlust an das ganze Berathungs-werk. Dies ersehen wir auch aus dem immer wieder geltend gemachten Bestreben, die eigene Verantwortlichkeit thunlichst zu vermindern, dagegen die Hauptsache der Arbeit womöglich wieder der Grazer Conferenz zuzuschieben,29 ferner aus der recht flüchtigen Behandlung des sicherlich wichtigen Gegenstandes, es fanden in den drei Tagen, an denen der Consess zusammentrat, dem 2., 3. und 4. April, vier Sitzungen statt, bei welchen eigentlich nur die Berichte der Commandanten in den einzelnen Küstenstädten über die Vertheidigungsfähig-keit derselben entgegengenommen und, wie gewöhnlich, von den einzelnen Landschaftsvertretern die übliche Verwahrung gegen allfällige neue Leistungen an Geld oder in natura eingelegt wurden. Herbersteins Project fand z. B. keine sachliche 28 Auffallenderweise fehlt in der Liste der Vorgeschlagenen die unstreitig geeignetste Persönlichkeit — Herberstein. Wahrscheinlich liess die besondere Energie und Thatkraft dieses Mannes eine zu starke Inanspruchnahme der betroffenen Landschaften befürchten. Bemerkenswert erscheint nebenbei, dass der gleichzeitig seitens der Grazer Conferenz an den Hof gemachte Vorschlag ganz andere und beiweitem fähigere Männer nennt, nämlich General Keil, Graf Anton Strassoldo und Herberstein, während obige Liste fast nur Invaliden namhaft macht. 29 «Was sclilüssliclien in diser das Littoral-Defensions-Werk betreffenden anligenheit allhier zu Grätz immer proponirt werden kann, solches solle bey der allda angeordneten Lands-Defensions-Conferenz fördersamb geschehen, das übrige aber auf Vorerwehnte Zusambentretung in Laybach remittiert werden.» Aus dem Berichte des Consess-Präsidenten an den Wiener Hof vom 4. April 1742. Beurtheilung, da der Mangel eines militärischen Beirathes den hochwillkommenen Anlass bot, jede derartige Erörterung bis zum Eintreffen eines solchen vorderhand zu verschieben. Der Consess beschränkte sich zunächst darauf, die Berichte über den Vertheidigungszustand der einzelnen Küstenstädte entgegenzunehmen und das Ergebnis derselben der Regierung vorzulegen. Der Deputirte der Stadt Fiume, Nikolaus Calli, schilderte die Lage dieses Ortes als höchst gefährlich, die vorhandenen Kriegsvorräthe als gänzlich unzureichend. An Geschützen waren nur 24 Stück, darunter sechs grössere, vorhanden, der ärarische Pulvervorrath betrug nur 94 Centner, zur Bedienung standen ein Zeugwart mit vier Constablern zur Verfügung. Die 1734 und 1735 errichteten Schanzen waren verfallen, auch fehlte die Pallisadirung. An Mannschaft konnte die Stadt nur 400 bis 500 Leute aufbringen, für welche die Waffen aus dem dortigen Arsenale abgegeben werden mussten. Da diese Zahl zur Vertheidigung von Stadt und Land nicht ausreichte, wurde die Heranziehung von Cer-niden aus Castua, Pisino, Gutenegg, Jablanac, Castelnuovo und anderen krainischen Ortschaften gefordert und für selbe, wie im Jahre 1702, das nöthige Brot von der Hofkammer verlangt. Die Stadt Fiume erklärte sich ferner ausserstande, irgend welche Natural- oder Geldleistungen zu übernehmen, da sie durch die starken Truppendurchmärsche der letzten Jahre tief in Schulden gerathen sei.30 Auch reguläres Militär, wenigstens ioo Mann, wurde für nothwendig erachtet, um den Landsturm zu unterstützen. Da die Gegend um Volosca einer Landung der feindlichen Flotte günstig schien, wurde auch die Zerstörung der von dort ins Binnenland führenden Strasse für nothwendig erklärt. Der Abgesandte von Triest verlangte Mannschaft, Waffen und Fortificationswerke. An Cerniden waren etwa 500 Mann 30 Nach dem Berichte des Obgenannten konnte sie nicht einmal die Herstellung des lange vernachlässigten Hafens bestreiten und vermochte auch nicht ihre Beamten zu besolden, so dass er selbst sein Amt als Secretarius unentgeltlich versehen musste. Mittheilungen des Museal Vereines für Krain 1892 — I. 3 im Alter von 20 bis 40 Jahren vorhanden, für welche die Stadt 100 und das Arsenal 380 Musketen abgeben konnte. An Geschütz waren 8 städtische Kanonen, ferner 22 metallene und ebensoviele eiserne Stücke im Castell vorräthig, welche Zahl aber keineswegs genügte, da man in den Jahren 1734 und 1735 nicht weniger als 200 Geschütze zur Armirung der Wälle gebraucht hatte. Zum Ausbaue der Schanzen bei dem gefährdeten Landungsplätze neben Zaule wurde die Hilfe Krains, dessen «Antemurale» Triest sei, beansprucht, da dieser Ort nur etwa 100 Robotleute stellen könne. Zur Unterstützung des Triester Contingentes wurde die Aufbietung der Mannschaft von Servola verlangt und deren militärische Abrichtung durch die in Triest wohnenden Officiere gefordert. Zum Unterhalte dieser Leute sollte die Hofkammer täglich für den Mann 2 kr. Brotgeld und 4 kr. Löhnung erfolgen, wie es bisher im Falle des Aufgebotes üblich gewesen. Caspar von Wassermann aus Gradiška berichtete, dass die dortige Cernida aus iooo unbewaffneten Leuten zu Fuss und 100 Mann zu Pferd bestünde, die allerlei Vorrechte genössen und deshalb wohl bewaffnet wären. Doch sei die Anzahl der Officiere (je ein Hauptmann, Lieutenant und Fähnrich) völlig ungenügend, ebenso der Stand der Unterofficiere. Die Mannschaft hatte sich bei entsprechender Bewaffnung bereits früher gut bewährt, und der Commandant der Küste während des polnischen Erbfolgekrieges, General Keil, bediente sich ihrer mit bestem Erfolge neben und unter dem regulären Militär. Eine derartige Mischung wurde auch jetzt empfohlen, jedoch entschiedener Protest gegen die Heranziehung von Grenzern erhoben, welche in den früheren Jahren noch jetzt fühlbaren Schaden an den Oelbäumen und Weinreben angerichtet hätten. Für das Landesaufgebot wurde ferner die ärarische Verpflegung mit 2 kr. Brot- und 4 kr. Löhnungsgeld beansprucht. Da die Meeresküste um Gradiška für eine feindliche Landung nur an den Flussmündungen geeignet schien, so wurde die Sperrung derselben mittelst Eichenpflöcken verlangt, welche die Annäherung grösserer Fahrzeuge unmöglich machten. Weniger günstig äusserte sich der Görzer Abgeordnete über die Verwendbarkeit der dortigen Landmiliz. Sie bestand nach diesem Berichte meist aus Colonen, also nicht verpflichteten, an kein Grundstück gebundenen Leuten, die. nach Belieben ihren Wohnort wechseln konnten. Die Bewaffnung war ungleich, das Kaliber der Feuergewehre ein verschiedenes, da man von Leuten, die mit der bittersten Noth kämpften und keinerlei Vorrecht und Privileg für ihre harte Dienstesver-pflichtung genossen, keine besseren Waffen verlangen konnte. Auch wurde die Eintheilung von 200 Mann regulärer Truppen unter die Cerniden gefordert, um letztere «zu mehrern Muth und resistenza anzueifern. Endlich sollte auch die freie Verwendbarkeit dieser Leute darauf beschränkt werden, dass selbe nur im engeren Görzer Gebiete zu militärischen Leistungen herangezogen werden dürften, und die Landschaft Görz bezeichnete es geradezu als einen unerträglichen Ueber-griff, dass General Keil seinerzeit die Görzer Mannschaft auch zum Wachdienst in den «Gradiskanischen paludi» verwendet habe, wobei viele an der Malaria und anderen Krankheiten zugrunde gegangen seien. Als vorläufige Ergebnisse der Berathungen des Laibacher Consesses wurden endlich auf Grund der eingelangten Berichte nachstehende Vorschläge der königl. Regierung vorgelegt: 1. ) Ueber die Fortification der Küste habe der Consess kein Urtheil, dies sei eine rein militärische Frage, doch wäre derselbe der Ansicht, man solle bei den diesbezüglichen Arbeiten weniger auf die Billigkeit als auf die Dauerhaftigkeit der Vorkehrungen sehen. Diesen Standpunkt habe die Regierung auch bei der Save- und Laibach-Regulirung mit Erfolg in Anwendung gebracht. Herbersteins Project widerspreche den Anordnungen seiner Vorgänger Keil und Pallavicini, sei daher mit Vorsicht zu behandeln. 2. ) Zur erforderlichen Bestückung der vorhandenen Festungswerke seien die Kanonen rechtzeitig an die Küste zu schaffen; die aus Karlstadt auf der neuen Strasse über Buccari nach Triest gebrachten fünf Geschütze reichten keineswegs aus. 3. ) Zur Bewaffnung des Landvolkes fehle das nöthige Feuer- und blanke Gewehr. Es könne im Falle des Bedarfes nicht erst umständlich untersucht werden, ob das Aerar, die Land- oder Herrschaften, beziehungsweise die Unterthanen, selbst zur Beistellung der Waffen verpflichtet seien , sondern man müsse sie in der Noth nehmen, wo sie zu finden wären. Da nun in den landesfürstlichen Zeughäusern Wafifenvorräthe vorhanden seien und genügende Munition sich vorfinde, so möge die Hof kammer die Weisung geben, dass aus diesen Beständen nicht nur die Befestigungswerke bestückt, sondern auch die Landmiliz gegen seinerzeitige Rückstellung der entlehnten Waffen armirt werden sollen. 4. ) Bezüglich des Landaufgebotes möge bestimmt werden, dass die Cerniden jeder Landschaft unter einem eigenen Com-mandanten stünden, welche sämmtlich dem Oberbefehlshaber im Littorale zu unterstellen wären. Ferner sei zwischen der Dienstesverpflichtung der Görzer und der Krainer Unterthanen in Mitterburg, Castua, Castelnuovo u. s. w. ein wesentlicher Unterschied zu machen. Während im ersteren Lande dies eine alte Einrichtung wäre und die hiezu Verpflichteten längst einrollirt seien, müsse man bei allfälliger Organisation einer Cernida in den genannten krainischen Gebieten vorerst die Zustimmung der gesammten krainischen Landschaft einholen. Immerhin empfehle es sich jedoch, regulirte oder wenigstens Grenzmannschaft ins Land zu ziehen, da von dieser mehr als von der ganzen Cernida zu erwarten sei, welche man in diesem Falle füglich zu Hause lassen könne. 5. ) An Geldleistungen habe die krainische Landschaft sich bereit erklärt, 30.000 fl. anticipationsweise dem Aerar zur Verfügung zu stellen, die Stadt Triest ein- für allemal 3000 fl. ohne Rückerstattungspflicht gewidmet, sowie hundert Robotleute in Abtheilungen zu 25 Mann zu den Schanzarbeiten beigestellt, Gradiška wolle seine Cernida durch acht Tage besolden, Görz und Fiume dagegen erklärten, ausser der Stellung des Landvolkes nichts leisten zu wollen, doch wären bezüglich ersterer Landschaft noch weitere Zugeständnisse in Aussicht. Da somit an barem Gelde 33.000 fl. sofort zur Verfügung ständen, so möge die Regierung sofort einen Militär-commandanten an die Küste senden, um die geeigneten Vorkehrungen ins Werk setzen zu lassen. Damit hielt der Laibacher Consess seine Aufgaben vorläufig für erfüllt und entliess seine Theilnehmer, während der Vorsitzende einen eingehenden Bericht über die stattgefundenen Verhandlungen nach Wien sandte und vor weiteren Berathungen die Erledigung derselben durch die Regierung abwartete. Die Entlassung des Consesses erfolgte ohne besondere Ermächtigung der letzteren, hiezu hielt sich die Versammlung selbst, und zwar aus dem Grunde für berechtigt, weil ihr kein militärischer Fachmann zur Seite stand und sie sich nicht für befugt fühlte, vor dem Eintreffen eines solchen in die Details der Vertheidigungsfrage einzugehen. Mit dieser Begründung wies der nunmehrige Präses derselben, Graf Wildenstein, alle im Laufe des April und Mai einlangenden Zuschriften der Stadtcommandanten und sonstigen Gewalthaber an der Küste einfach zurück. In diesen Tagen völliger Stagnation des Vertheidigungs-werkes, als ein feindlicher Angriff zwar nicht unmittelbar bevorstehend war, aber bei den schwankenden Verhältnissen der habsburgischen Sache in Italien immerhin möglich erschien, trat namentlich der Fiumaner Stadthauptmann Franz Karl von Hohenwart mit energischen Forderungen hervor, den Ver-theidigungzustand der ihm anvertrauten Hafenstadt zu bessern. In Fiume waren die Festungswerke verfallen, die Bürger mit wenig Waffen versehen und nur 12 Mann Grenzsoldaten als Besatzung vorhanden. Der Feind könnte, berichtet Hohenwart, bei günstigem Winde in 24 bis 30 Stunden einfallen und ungehindert Geschütze und Gewehre fortschleppen, da die Schanzen weder bestückt noch die Einwohnerschaft bewaffnet und einexercirt waren, auch fehlte es an einem militärischen Commandanten, er selbst hält sich als Civilbeamten für diesen Posten nicht geeignet.31 In einer späteren, ergänzenden Eingabe erfahren wir noch, dass die Kanonenbettungen in den Schanzen derart verfault waren, dass darauf kein schweres Geschütz gestellt oder gar bewegt werden konnte. Für die vorhandenen 24 Geschütze waren mindestens zehn Büchsenmeister nöthig, ebenso eine entsprechende Bedeckungsmannschaft. Er forderte daher als dringende Massregeln die Aufstellung von Posten in Castua, Lovrana und Moschenizza, die Ausrüstung eines kleinen Wachschiffes mit sechs Rudern «alla punta di Farasina»,32 33 * * Büchsenmeister, Grenzmannschaft und Bargeld zur Bestreitung sofortiger Auslagen. Wie früher Herbersteins Eingreifen, so brachte jetzt Hohenwarts Hilferuf nach Wien die ruhende Angelegenheit der Küstenvertheidigung wieder einigermassen in Gang. Am 28. Mai wies die Hofkanzlei den Hof-Kriegsrath, dieser die innerösterreichische Regierung und letztere den Laibacher Consess an, den Anforderungen Hohenwarts nachzugeben und namentlich für sofortige Geld- und Handleistungen aus Krain zum Zwecke der Armirung Fiume’s Sorge zu tragen. Gleichzeitig mit dem Berichte des Fiumaner Stadthauptmannes hatte die Wiener Regierung von der Verschlimmerung der politischen Lage in Mittelitalien Nachricht erhalten, und es mehrten sich seit der Mitte Mai auch von anderer Seite die Gerüchte eines nun ernstlich geplanten Ueberfalles der Neapolitaner. Aus Triest kam am 19. Mai die Nachricht, es seien nach Aussage von Rovigneser Schififspatronen drei Galeonen 38 von Brindisi 31 Gleichwohl schlägt die österreichische Hofkanzlei dem Hof-Kriegs-rathe vor, wenigstens interimistisch demselben das Commando zu übertragen, da er Ingenieur- und Feuerwerkskenntnisse besitzen soll. 32 Die innerösterreichische Hofkammer erklärte sich am 6. Juli 1742 auch tliatsächlich bereit, nicht nur ein, sondern zwei derartige Wachschiffe daselbst mit dem täglichen Kostenbeträge von 2 fl. 40 kr. zu unterhalten. Protokoll der Landes-Defensionsconferenz vom 6. August 1742. 33 Galeone = Galeasse oder Galeazza, eine Art grosser Fahrzeuge mit niedrigem Bord ; die grösste auf dem Mittelmeere gebräuchliche Gattung von Ruderschiffen mit drei Masten und 30 bis 50 Rudèrn auf jeder Seite, an denen je sechs bis sieben Knechte arbeiteten. Vorne und rückwärts je sechs Geschütze nach Ancona gefahren, deren Bestimmung an die österreichische Küste ausser Zweifel stünde, dagegen berichtete Johann Philipp Graf Thurn aus Venedig, dass diefee Fahrzeuge lediglich zum Transporte neapolitanischer Soldaten nach Oberitalien herangezogen worden seien und der schlechte physische und moralische Zustand dieser Armee jede kühne Unternehmung ausschliesse. Im Laufe des Monates Juni mehrten sich trotzdem die Gerüchte von der bevorstehenden Landung einer feindlichen Flotte, ja am 20. Juni wollte man sogar von der Ankunft dreier spanisch-neapolitanischen Fahrzeuge in den Gewässern von Grado wissen ; auch der vorhin erwähnte Oberst Lumaga meldete aus Zengg am 30. Juni neue Alarmnachrichten, die er diesmal dem Zengger Schififsmanne Gabre Konicevich verdankte, der, aus Ancona kommend, dort fünf spanische Galeotten, ferner zwei solche zu Rimini gesehen und gehört hatte, selbe seien zur Kreuzung im venetianischen Meerbusen bestimmt. Doch konnte er diesmal auch eine that-sächliche Vergewaltigung österreichischer Schiffe, also den endlichen Ausbruch von Feindseligkeiten auf dem Meere seitens der spanischen Flotte melden. Die feindlichen Schiffe nahmen Ende Juni drei österreichische Trabakel bei Rimini, ferner zwei Tabakschiffe an der Pomündung (Punta di Goro) und ein solches sowie ein Zengger Fregadon bei Sinigaglia weg, und zwar angeblich als Vergeltung für die Aufhebung einer neapolitanischen Geldsendung durch eine österreichische Husarenabtheilung in Italien, infolge deren der spanische General Duca de Montemar den Befehl gegeben, alle «colla bandiera dell aquila» fahrenden Schiffe zu kapern und auch die genannten Seeräubereien als gütige Prisen anerkannt habe. Durch diese Nachrichten in Beunruhigung versetzt, veranlasste die in drei, bezw. zwei Batterien. Die Bemannung betrug sammt den Ruderern 1000 bis 1200 Mann. Damit nicht zu verwechseln ist die Gallione, d. i. ein grosses Kriegsschiff mit zwei bis drei Verdecken und 50 bis 100 Kanonen, welches im vorigen Jahrhunderte nur mehr bei den Spaniern in Gebrauch stand und wegen seines grossen Tonnengehaltes fast ausschliesslich zum Transporte von und nach Amerika verwendet wurde. (Vergi. Krünitz XV., p. 660 und 778.) Regierung, den krainischen Landesverweser Grafen Josef Auersperg am 6. Juli neuerdings die Berathungen des Laibacher Consesses in1 Gang zu bringen. Er sollte das Präsidium übernehmen, und gleichzeitig wurde diesmal wieder die Absendung regulären Militärs und eines Generals als Küstenverthei-digungscommandanten versprochen, doch war dem Laibacher Consesse, um die thatenarme und wenig ruhmreiche Geschichte dieser Körperschaft gleich hier zum Abschlüsse zu bringen, kein weiterer Bestand und keine erfolgreiche Thätigkeit mehr beschieden. Der krainische Landesverweser kam dem erhaltenen Befehle zwar insoweit nach, als er für die Mitte Juli die Consess-mitglieder wieder einmal nach Krains Hauptstadt vorlud, doch zeigten dieselben keine rechte Lust mehr zu erscheinen, namentlich die Görzer beriefen sich darauf, ihre Schuldigkeit vollauf erfüllt zu haben, als sie gelegentlich eines blinden Alarms am 20. Juni ihre Cernida hatten ausrücken und bis an die Meeresküste Wachposten beziehen lassen, welche, als thatsächlich keine Feindesgefahr mehr in Sicht war, seither wieder zur Ernte-Arbeit heimgekehrt wäre; nur die Triester zeigten sich, wie früher, so auch jetzt, bereit, ihren Deputirten nach Laibach zu schicken, doch hatte diese Stadt eben ein begreifliches Interesse an dem Zustandekommen des Consesses, da derselbe ja zumeist Bewilligungen und Hilfeleistungen zu ihrem Vortheil zu berathschlagen hatte. Die hartnäckige Weigerung der Görzer machte die Fortsetzung des Consesses unter diesen Umständen nicht gut möglich, weshalb wohl zu allgemeiner Befriedigung und unter Zustimmung der meisten betheiligten Factoren Graf Auersperg sich auch weiter keine Mühe gab, die Görzer gefügiger zu stimmen und sich einfach begnügte, den Stand der Dinge den benachbarten Landschaften mitzutheilen. Die innerösterreichische Regierung war freilich mit der Haltung der Görzer nicht einverstanden, sondern ordnete noch am 23. Juli ganz nachdrücklich deren Theilnahme an dem neuerlich zusammenberufenen Consesse an, doch gab sie selbst bereits zu verstehen, dass sie von letzterem keine selbständigen Vorkehrungen mehr erwarte, sondern lediglich die Berathung der Verpflegung und die Fürsorge für die sonstigen Bedürfnisse des nach dem Littorale abzusendenden regulären Militärs verlange. Da derartige Geldbewilligungen jedoch nicht , ohne Zustimmung der einzelnen Landtage stattfinden konnten, so war es einfacher, unmittelbar mit den einzelnen Landschaften in Unterhandlung zu treten; einer gemeinsamen Berathung bedurfte es nicht mehr, der Laibacher Consess war somit überflüssig geworden. Wenn auch die Regierung denselben nicht sofort formell auflöste und noch durch fast zwei Monate alle auf die Küstenländer bezughabenden militärischen Massnahmen dem krainischen Landesverweser als Präses des «Defen-sionsconsesses» zur Mittheilung brachte, so war diese Scheinexistenz doch von keinem Zeichen wirklicher Thätigkeit begleitet; was fernerhin an der Küste geschah, war das Werk der Regierung selbst und der unmittelbar an der Vertheidigung des Littorales betheiligten Kreise. Den officiellen Abschluss des unfruchtbar gebliebenen Laibacher Consesses bildet erst ein Regierungserlass vom 31. August 1742 an den Präsidenten A. J. Grafen Auersperg des Inhaltes: «dass bey so veränderten vmbständen auch im gedachten litorali mit daselbst vorgehabten und angefangenen Kriegsausrüstungen, dan weiters angezeigten Erfordernussen in gewissermass widerumben innen zu halten seye. » III. Rüstungen zur See. Während im Hochsommer 1742 die Vorkehrungen gegen einen feindlichen Angriff im österreichischen Littorale trotz wiederholt auftauchender Alarmnachrichten nicht vorwärts rücken wollten und endlich völlig ins Stocken geriethen, nahm die Regierung das Vertheidigungswerk daselbst energischer in die Hand und war bemüht, namentlich nach dem Ausbruche der Feindseligkeiten zur See und der hiebei erfolgten Wegnahme österreichischer Schiffe, den feindlichen Flotten mit Nachdruck zu begegnen. Dies geschah auf mehrfachen Wegen; einerseits durch die Besetzung der Küstenlandschaften mit regulärem Militär, anderseits durch Ausrüstung von Cor-sarenflottillen, endlich durch die versuchte Gewinnung eines, wenigstens theilweisen Ersatzes für die früher bestandene, vorzeitig geopferte österreichische Seemacht. Der Schiffahrtsverkehr auf dem adriatischen Meere war während des ganzen Winters und Frühlings 1741 und 1742 ein fast ungehinderter und, wie aus den vorliegenden Berichten zu entnehmen, sogar recht reger gewesen. Die österreichischen Schiffspatrone brachten ihre Ladungen trotz der politischen Spannung zwischen den Häusern Bourbon und Habsburg ohne wesentliche Behinderung nach Unteritalien, und von dort kamen zahlreiche kleine Schiffe mit Victualien und Handelswaren nach Triest, wo schon seit längerer Zeit, namentlich aber seit der vorübergehenden österreichischen Herrschaft in Neapel, die innigsten Verbindungen mit dem süditalischen Königreiche bestanden.34 Aus diesem Grunde und weil die Küstenbevölkerung überhaupt auf die Zufuhr und den Handelsverkehr mit diesem Lande, namentlich Apulien, angewiesen war, fand die österreichische Regierung es für bedenklich, den freien Verkehr mit Neapel einzuschränken oder ganz zu verhindern, trotzdem von dorther stetige Kriegsgerüchte im Schwange waren. Schon zu Beginne des Jahres 1742 hatte Herberstein die innerösterreichische Defensionsconferenz auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, der zwischen den Kriegsrüstungen an der Küste und dem fortlaufend ungehinderten Verkehre der neapolitanischen Fahrzeuge bestand, und um Weisungen für sein Verhalten gegenüber den im Triester Hafen täglich einlaufenden neapolitanischen Schiffen ersucht, doch erklärte sich diese Behörde in dieser schwierigen, die auswärtige Politik streifenden Frage für incompetent und verwies den Triester Stadthauptmann an den Hof. Es muss gleich an dieser Stelle bemerkt werden, dass diese Angelegenheit sowie die Verhältnisse des Littorales überhaupt im Frühjahre und Sommer 1742 mit einem kühnen, 34 Vergi. Krones, Handbuch der österreichischen Geschichte, IV. Bd., p. 409. weitausgreifenden Plane der königl. Regierung, namentlich Maria Theresiens selbst, zusammenhiengen, der auf kurze Zeit das volle Interesse der leitenden Kreise dahin concentrirte und zu einer erhöhten Thätigkeit auf diesem Territorium Anlass gab. Die Königin trug sich mit der Absicht, an die glücklichen Erfolge des von Feldmarschall Traun geführten Feldzuges in Italien womöglich die Wiedereroberung des von Karl VI. gegen zweifelhafte politische Bürgschaften geopferten Königreiches Neapel zu knüpfen. Man entschloss sich, eine Expedition hiezu an der Küste auszurüsten, wobei die mehrfach vorgekommenen Kapereien österreichischer Schiffe den willkommenen Anlass boten, unter dem Deckmantel vorbereiteter Gegenwehr die nöthigen Rüstungen betreiben zu können. So erklärt sich die gegen früher auffallende Rührigkeit der Regierungsbehörden im Juli und August, welche die Ausrüstung von Kaper- und sonstigen Schiffen, den Heranzug von Grenzerund anderer regulärer Mannschaft eifrig betrieben, während zu gleicher Zeit der früher wiederholt geforderte Küstenschutz in den Hintergrund geschoben wurde. Die kriegerischen Vorkehrungen hatten eben jetzt mehr offensiven als defensiven Charakter gewonnen, vom Lande weg wurden sie in die offene See verlegt. Damit stimmt auch die augenscheinliche Rücksichtnahme auf die in die österreichischen Häfen einlaufenden neapolitanischen Fahrzeuge überein. Es schien eben nicht gerathen, durch ein schrofferes Vorgehen die italienischen Kauf leute in ihrem Erwerbe zu hindern und so in Neapel gegen die Oesterreicher böse Stimmung zu erzeugen, da man nach den Berichten der Kundschafter ja gerade dort auf eine noch aus der kurzen Zeit der österreichischen Herrschaft stammende sympathische Gesinnung der Bevölkerung rechnen zu können glaubte.85 Wenn auch dieses Project erst Anfangs August festere Umrisse gewann, so ist es doch aus den vorliegenden Acten unverkennbar, dass bereits im Juli und noch viel früher das Vorgehen der Regierungskreise gegen die neapolitanischen 35 35 Vergi, darüber Arneth: Maria Theresia, II. Bd., p. 174 u. ff. Schiffsleute von diesem Gesichtspunkte aus bestimmt wurde. Wiederholt erflossen königl. Resolutionen, welche dem Hauptmanne von Triest einschärften, die neapolitanischen Handelsfahrzeuge trotz der bestehenden Kriegsgefahr in den dortigen Hafen frei einlaufen zu lassen und die Pflicht der Vorsicht nur auf die sorgfältige Ueberwachung der Mannschaft von derlei Schiffen zu beschränken.36 Auch Herberstein selbst scheint frühzeitig in den Plan eingeweiht worden zu sein, denn er unterhielt nicht nur, wie schon oben bemerkt, eine reiche Correspondenz mit Vertrauensmännern in Italien, sondern wies wiederholt an ihn gerichtete Begehren, den Neapolitanern den freien Seeverkehr einzustellen, ohne ausdrückliche Begründung als « unzweckmässig> und «nicht rathsam > zurück.37 38 Erst am 23. August, als das Project, lebhafter als je in Regierungskreisen , namentlich durch Maria Theresia selbst, erwogen, durch kurze Zeit der Ausführung nahe stand, lüftete der wohlunterrichtete Mann dem krainischen Landesverweser Grafen Auersperg gegenüber einigermassen den Schleier, indem er demselben in einem Briefe von der bevorstehenden Absicht, den Chancen des Erfolges und dem Zeitpunkte der Ausführung vorsichtige Mittheilungen machte.88 Da ein solches Unternehmen sicherlich ohne eine eigene Flotte nicht ausführbar war und eine solche, wie bekannt, 36 Die englische Flotte, welche Anfangs August im adriatischen Meere einlief und deren Admiral auch den Oberbefehl über die daselbst verkehrenden österreichischen Corsarenschiffe führte, wollte den Neapolitanern den freien Verkehr nicht mehr gestatten. Doch der Triester Stadthauptmann stellte denselben noch immer im Aufträge seiner Regierung Passierscheine aus. 37 Der österreichische Botschafter in Venedig, Fürst Pio di Savoia, hatte ihm den Rath ertheilt, für die gekaperten österreichischen Tabakschiffe die im Triester Hafen liegenden neapolitanischen Fahrzeuge mit Beschlag zu belegen. 38 ... . «massen ich Eu. Excell. in Vertrauen versichern kann, dass die Neapolitaner mit unendlichen Freuden auf kgl. Truppen warthen, wie dann mir aus Buglia von frembd und unbekannten Leuthen brieff eingeloffen, craftt welchen sie zu einem Sbarco alle Assistenz zu leisten sich anerboten und zweiffle gar nicht, dass wann zu Prag ein glücklicher Streich mit der Hülffe Gottes vorbey gehet, eine zahlreiche Mannschaft gegen Neapel defiliren werde.» seit dem Ende der dreissiger Jahre leider nicht mehr bestand, so beschäftigten sich die leitenden Kreise zunächst mit der nothdürftigen Herstellung von Schiffen, freilich nicht einer eigentlichen Kriegsflotte, sondern unter Benützung der vorhandenen Handelsfahrzeuge, die um so unauffälliger in Kriegsbereitschaft gestellt werden konnten, als die oben erwähnten Plünderungen österreichischer Fahrzeuge in den Gewässern bei Sinigaglia u. s. w. die Veranstaltung von Gegenmassregeln berechtigt und selbstverständlich erscheinen Hessen. Am eifrigsten bewarben sich die Zengger, denen die Rache für ihre weggenommenen Schiffe besonders am Herzen lag, um die Erlaubnis, mit ihren Fahrzeugen gegen die im adriatischen Meere kreuzenden feindlichen Schiffe «al corso» zu gehen, d. h. für die erlittenen Wegnahmen kräftige Repressalien zu üben.39 Die Regierung gieng auf das Begehren derselben bereitwillig, ein und ordnete mittelst Hofresolution vom 4. Juli 1742 die Bildung einer kleinen Flottille aus Zengger, Fiumaner und Triestiner Schiffen an, welche «al corso» gegen die feindlichen «Seeräuber» zu streifen, sich jedoch jedes Angriffes auf die befreundeten, namentlich türkischen Schiffe zu enthalten hätten. Am 7. Juli gibt die innerösterreichische Regierung die näheren Weisungen über die Ausrüstung derselben in Zengg, und gleichzeitig wird angeordnet, dass alle auslaufenden Schiffe sich der erzherzoglichen oder königlichen Flagge zu bedienen hätten,40 dagegen nicht berechtigt seien, die noch aus den Tagen Karls VI. stammende kaiserliche zu hissen, da ein solcher Missbrauch zu neuen diplomatischen Verwickelungen mit den europäischen Mächten führen könnte. 39 Diese kühnen Seeleute hatten übrigens die Einlangung der Bewilligung hiezu gar nicht abgewartet, sondern bereits Ende Juni ein aus Apulien ankommendes Oelschiff bei Capodistria gekapert. (Bericht Herbersteins an die innerösterreichische. Landesvertheidigungs-Conferenz.) Auch im Laibacher Con-sesse erklärte der Abgeordnete aus Gradiška schon Anfangs April, dass man keine Feindesgefahr auf dem Meere zu gewärtigen habe, «wenn nur die Zengger in ihren Schranken erhalten werden, dass sie das Meer nicht infestiren». 40 Maria Theresiens Gemahl Franz I. wurde erst im Jahre 1745 römischdeutscher Kaiser. Der Vorgang bei der Ausrüstung solcher Schiffe bestand darin, dass die Schiffsinhaber sich freiwillig bei dem Stadthauptmanne oder dem sonstigen Regierungsvertreter meldeten und von demselben ein Patent erhielten, das ihnen den Auslauf gestattete; auf diese Weise wurden solche Schiffe als zu Kriegs- und Repressalienzwecken in die See stechende Fahrzeuge gekennzeichnet und von den lediglich auf Raub ausgehenden Piraten oder Seeräubern unterschieden. Freilich kam es hiebei nicht selten vor, dass auch letztere sich unter die ausgesandten Schiffe mengten und unter der widerrechtlich geführten habsburgischen Flagge allerlei Gewaltthaten verübten. So wies Herberstein z. B. einen Zengger Einwohner, der sich um ein Corsarenpatent bewarb , wegen dessen Verdächtigkeit ab, und musste erfahren, dass derselbe trotzdem mit seinen Genossen die Fahrt angetreten auf gut Glück und Beute. Die Zengger entwickelten überhaupt bald eine ganz besondere Rührigkeit auf dem adriatischen Meere, die nicht nur den Feinden, sondern, wie das vorhin erwähnte königl. Patent vorausgesehen, auch den Schiffen befreundeter, ja sogar des eigenen Staates gefährlich wurde. Wir sehen nun klar ein , warum am Beginne der Rüstungen im Littorale gerade von dort die beunruhigendsten Gerüchte herkamen, warum gerade der Zengger Commandant von seinen Leuten immerfort mit Invasions- und Ueberfallsnachrichten überhäuft wurde, dort wünschte man eben den baldigen Ausbruch der Feindseligkeiten, die ein frisches, fröhliches Corsarenleben mit sich brachten. Am 16. Juli hatten die Zengger bereits mehrere neapolitanische Schiffe mit Oel, Orangen und dergleichen sowie ein mit Manna beladenes Fahrzeug geplündert, ja nebenbei sogar ein Fiumaner Schiff gekapert, auch im August setzten sie dieses Treiben fort, indem sie wieder ein buccarensisches Schiff Wegnahmen und sich endlich an einem, dem Laibacher Handelsmanne Zois gehörigen, aus Vorsicht unter päpstlicher Flagge segelnden Salzschiffe in dem Porto S. Putella, 24 Miglien von Zara, vergriffen. Es ist begreiflich, dass die österreichische Regierung angesichts der Sachlage gegen derlei Unfug nicht viel anders thun konnte, als dem Zengger Commandanten die Ausfindigmachung und Bestrafung der Uebelthäter ernstlich aufzutragen ; einen Erfolg hatte dieser Befehl allerdings .kaum. Gleichzeitig mit der Ausrüstung einer Corsarenflottille im Quarnero wurde seitens des commandirenden Generals in Italien, Feldmarschalls Traun, die Absendung dreier kleinerer Fahrzeuge an die Pomündung angeregt, indem er Anfangs Juli den Hauptmann im Roth’schen Infanterie - Regimente Marchese Costanzo nach Triest sandte, um mit Herberstein das Nöthige zu vereinbaren. Die Grazer Defensionsconferenz ordnete nach des letzteren Berichte sofort die Instandsetzung derartiger Schiffe an, wobei das Land Krain, wie gewöhnlich, insoferne zur Theilnahme herangezogen wurde, als es die zur Verproviantirung nöthigen 30 Schlachtochsen 41 zu liefern hatte. Der in Triest befindliche Markgraf Pallavicini, als einstiger Commandant der unter Karl VI. errichteten, seither wieder eingegangenen österreichischen Kriegsflotte, gab hiezu drei eigene Trabakel; die Ausrüstung wurde den in Triest befindlichen Schiffsmaterialien entnommen und die Mannschaft aus Zengg und Ottočac herbeigezogen. Wichtiger als alle bisher erwähnten Schiffsausrüstungen war aber das jedenfalls durch Herbersteins persönlichen Einfluss bewirkte Angebot der Triester Handelsschaft, freiwillig eine kleine Flottille zu Kriegszwecken der Regierung zur Verfügung zu stellen. Am I. Juli berichtet der Triester Stadthauptmann darüber nach Graz. Die Triester erboten sich, zwei Galeotten und ebensoviele Felukken42 innerhalb 30 Tagen 41 Der Schlachtviehhandel an der Meeresküste befand sich damals in den Händen eines jüdischen Speculanten Namens Milesi, der die Kriegswirren, — mit oder ohne Grund — zu einer ausgiebigen Preissteigerung benützte, weshalb der umsichtige Herberstein am 3. Juli die Grazer Hofkammer warnte, mit demselben die Verproviantirung Triests und der Küste abzuschliessen und ankündigte, dass die Triestiner gesonnen seien, ihre eigenen Agenten auf die Viehmärkte der Umgebung zum Einkäufe zu senden. 42 Schmale, leichte Barken oder Brigantinen ohne Verdeck, mit Segeln und sechs bis sieben Rudern auf jeder Seite versehen. Ihre Bemannung bestand aus zehn bis zwölf Personen. (Krünitz XII., p. 545*) zu errichten, wenn der königl. Hof zur Erbauung derselben 800 Ducateli beisteuere, ferner 250 Mann Karlstädter zur Bemannung schicke und jedem Seesoldaten einen Monatssold von 4 fl., jedem der vier Lieutenants monatlich 15 fl. und den Capitäns 30 fl. bewillige. Ferner verlangten sie die Heranziehung von 30 Mann «Marinari» aus Ungarn, die Zuweisung von vier Kanonen, der Munition und des zum Baue nöthigen Schiffsholzes. Die von der Flottille zu machenden Prisen sollten zu je einem Viertel unter der Kaufmannschaft und dem Aerar, zur Hälfte unter der Bemannung vertheilt werden. Die Landes - Defensionsconferenz in Graz, der seit dem Eingehen des Laibacher Consesses wieder die Berathung aller Küstenangelegenheiten zugefalleff* war, konnte sich für dieses ihr zukommende Project nicht erwärmen ; in ihrer Sitzung vom 6. Juli erklärte sie, an der Möglichkeit einer so raschen Ausrüstung zweifeln zu müssen und fand, dass die angebotenen Bedingungen für das Aerar zu drückend seien. die meisten Kosten dem letzteren auflegten, somit eigentlich nur für die Triester Kaufmannschaft von Vortheil wären. Zudem sei durch die auslaufenden Zengger Schiffe für den Bedarf hinlänglich gesorgt, zumal zu derselben Zeit auch die Fiumaner um das Auslaufpatent angesucht hätten. Herberstein gab trotz dieses ungünstigen Bescheides die Sache nicht auf, sondern wandte sich mit besserem Erfolge direct an den Hof, wo man aus den früher angedeuteten Gründen jeder Vermehrung der Schiffe überhaupt und besonders diesem Anträge sehr freundlich entgegenkam. Er konnte gleichzeitig melden, dass die Triester sich bereit erklärt hätten, unter den angegebenen Bedingnissen noch eine halbe Galeere auszurüsten und dass er aus den Vorräthen im dortigen Arsenale mit der Herstellung von weiteren drei Bracceren begonnen habe, so dass sammt den für den Po bestimmten drei Trabakeln somit von Triest aus eine aus zehn Schiffen bestehende Flotte in kürzester Zeit in die See stechen könnte. Die königl. Regierung gieng auf diese Erweiterung des früheren Anerbietens trotz der in Graz geäusserten bureaukratischen und fiscalischen Bedenken sofort ein und genehmigte mittelst Hofresolution vom u.Juli das Project, indem wiederum die krainische Landschaft gleichzeitig aufgefordert wurde, das nöthige Bauholz sowie die verlangte Robotmannschaft beizustellen. Herberstein war dieser günstigen Entscheidung schon früher sicher gewesen, denn er Hess schon während dieser Verhandlungen fleissig an der Schiffsausrüstung arbeiten, so dass bereits am 23. Juli die drei Trabakel Pallavicini’s sowie die halbe Galeere zum Auslaufe bereit standen und 170 Mann Matrosen eingestellt waren, ein für die damalige Umständlichkeit überraschend schnelles Resultat , das den Beweis liefert, mit welchem Ernste man in diesen Tagen die Instandsetzung der Schiffe behandelte. Eine Woche später waren auch die drei Bracceren ins Wasser gestellt und 200 Matrosen eingetheilt. Da mittlerweile aus Wien endlich die erfolgte formelle Kriegserklärung Neapels berichtet (ddto. 21. Juli) und der Ausbruch der Feindseligkeiten auf dem Meere officiell verkündet wurde, konnte auch der Auslauf der ersten Abtheilung der Triester Flottille am 2. August stattfinden, an welchem Tage selbe den Hafen verliess, um sich mit dem englischen Geschwader, das mittlerweile in die adriatischen Gewässer gesegelt, zu vereinigen. Die englische Flotte hatte sich bis dahin in dem mittelländischen Meere ohne nennenswerte Thätigkeit aufgehalten, wiewohl von Seite der englischen Regierung der Königin die ausdrückliche Zusicherung ertheilt worden war, selbe wolle ihr bei der Eroberung Neapels behilflich sein.43 Doch die englische Flotte beschränkte ihre Leistungen auf eine Demonstration vor der Küste Neapels, um König Karl zur Neutralität und zur Rückberufung seiner mit den Spaniern vereinigten Truppen zu zwingen. Nach der abgegebenen Kriegserklärung seitens dieser Macht scheint endlich ein Theil der Flotte den Auftrag erhalten zu haben, zur Sicherung der österreichischen Küste sowie zur Unterstützung allfälliger Unternehmungen der Oesterreicher den Golf von Triest auf- 43 Arneth: Maria Theresia, II. Bd., p. 175 und 177. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1892 — I. zusuchen. Die Grazer Conferenz erwähnt zuerst am 6. Juli die erwartete Ankunft dreier englischer Schiffe unter dem Capitän de Lee, doch dauerte es noch ziemlich lange, bis dieselben thatsächlich erschienen. Am 26. Juli ankerten die Engländer bei Ancona und Anfangs August vor Rimini, wo sie angeblich eine feindliche Flotte von 26 Schiffen blockirten und wo auch die Triester Flottille zu ihnen stiess. Maria Theresia hatte alle Ursache , der ihr zu dem geplanten Unternehmen gegen Neapel so wichtigen englischen Flotte jedes mögliche Entgegenkommen zu zeigen, und musste alles vermeiden, was den empfindlichen Seemannsstolz der englischen Officiere verletzen konnte. Da ferner die österreichische Flottille, wie erwähnt, zumeist aus Kaperschiffen bestand und einen bunten Haufen der verschiedenartigsten Fahrzeuge ohne einheitliche Ausrüstung, ohne einheitliches Commando bildete, so erschien es am zweckmässigsten, dieselben dem englischen Commandanten zu unterstellen, weshalb am 7. Juli die Verordnung erschien, dass alle vom österreichischen Littorale auslaufenden Schiffe und deren Capitäne an das im adriatischen Meere weilende englische Geschwader gewiesen seien; ohne Befehl des englischen Capitäns de Lee sollte nichts unternommen, dagegen alle Operationen nach dessen Aufträge ausgeführt werden. Eines der englischen Schiffe berührte später auch den Triester Hafen, indem es eine von der englischen Frauenwelt der bedrängten Königin Maria Theresia gewidmete Geldsumme dahin brachte.44 So sehen wir im Jahre 1742 thatsächlich wieder nach mehrjähriger Unterbrechung die österreichische Flagge kampfbereit auf den Wellen des adriatischen Meeres flattern, und es war bei der herrschenden Rührigkeit der Triester Kaufleute und der Kampflust der Zengger zu erwarten, dass die eilig zusammengeraffte österreichische Seemacht bei einer mächtigeren Entwickelung des spanisch-neapolitanischen Krieges eine nicht 41 Löwenthal, Geschichte Triests, I. Bd., p. 179. unwichtige Rolle zu spielen hätte. Doch dazu kam es nicht. Die kraftvollen Anstrengungen der Regierung und die lebhafte Bewegung in den österreichischen Seestädten erwiesen sich angesichts der äusseren politischen Lage nur zu bald als überflüssig und nutzlos.45 Die verbündeten Engländer beschränkten sich um die Mitte August — als das Project am eifrigsten erwogen und betrieben wurde — lediglich auf eine Flottendemonstration vor der Stadt Neapel, um dessen König zur Neutralität zu zwingen, was jedoch keinen besonderen Eindruck machen konnte, da zu gleicher Zeit das englische Cabinet der Königin Maria Theresia nicht unerhebliche diplomatische Schwierigkeiten in den Weg legte. Zudem war der König von Savoyen, Karl Emanuel, trotz der persönlichen Bemühungen eines Kaunitz nicht zu bewegen, an einer Operation gegen Neapel theilzunehmen, da die Gebietsvergrösserung der Habsburger auf der italienischen Halbinsel seinen politischen Absichten völlig widersprach. Noch um den 20. August entschloss sich Maria Theresia, die Mithilfe Sardiniens durch Gebietsabtretungen in Italien — wie Piacenza, Pavia u. s. w. — zu erkaufen, doch genügte dieses Angebot keineswegs, und Karl Emanuel forderte, von England darin unterstützt, weitere Landstriche, so dass hiedurch der Besitz der lombardischen Hauptstadt gefährdet erschien. Da zudem der Kirchenstaat sich den Plänen Maria Theresia’s durchaus nicht entgegenkommend erwies, sondern bezüglich der Truppendurchmärsche durch das päpstliche Gebiet erhebliche Schwierigkeiten machte, so musste Maria Theresia, wiewohl mit schwerem Herzen, ihr mit so kühnem Unternehmungsgeiste entworfenes Project der Wiedereroberung Neapels Ende August 1742 wieder fallen lassen. Auch die fernere Kriegsführung Trauns in Italien verlief nach vielversprechenden Anfängen ohne die gehofften, nachhaltigen Erfolge. Im Sommer 1742, durch den Kirchenstaat gegen Neapel vordringend, musste Traun bald — durch das Eindringen der Spanier in Savoyen bewogen — wieder an den 45 Vergi. Arneth: Maria Theresia, II. Bd., p. 179 und ff. Po zurückkehren, schlug zwar im nächsten Frühjahre den spanischen General Montemar bei Camposanto, wurde aber kurz darauf vom Commando abberufen. Der italienischen Angelegenheiten bemächtigten sich inzwischen die Diplomaten mit grösserem Eifer und Erfolg als die Feldherren. Das zwischen Oesterreich, Savoyen und England bestehende Bündnis wurde zwar fester formulirt und in einem Geheimartikel des Wormser Bundesvertrages sogar die Erwerbung Neapels durch die Habsburger als Project festgehalten, doch blieb es bei diesem Vorhaben, die politische Sachlage in Europa gestattete den Habsburgern niemals wieder, an die Verwirklichung desselben zu denken. Die weiteren Kämpfe der Oesterreicher in Italien vollziehen sich auf dem nordwestlichen Kriegsschauplätze zwischen Alessandria und Genua, auch die englische Flotte verlegte später dorthin ihre Operationen, die kleine österreichische Corsarenflottille folgte derselben sicherlich nicht so weit, sie blieb wohl zumeist nur in der Nähe der in den adriatischen Gewässern kreuzenden Schiffsdivision des Capitäns de Lee; wann und wie sie wiederum zurückgezogen und abgerüstet wurde, ist aus den vorliegenden Acten nicht mit Sicherheit zu entnehmen, doch lässt sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit behaupten, dass dies Ende August gleichzeitig mit der völligen Einstellung der Rüstungen gegen Neapel geschehen sei, da nach dieser Zeit auch die Grazer Defensions-conferenz sich nicht mehr mit den Angelegenheiten der Flottille beschäftigt, der überhaupt — mit Ausnahme einiger glücklichen Prisen — keine kriegerischen Leistungen beschieden waren. Es erübrigt noch, mit einigen Worten des Zusammenzuges von regulären Truppen an der österreichischen Küste zu gedenken, welcher durch den im Juli und Anfangs August geplanten Einfall ins neapolitanische Gebiet veranlasst worden war. Während bis dahin die Regierung den wiederholt verlangten Zuzug von Militärabtheilungen an die Küste für unmöglich erklärt und dieselbe lediglich auf den Schutz durch die Landmiliz angewiesen hatte, ordnete sie nach dem Ausbruch der Feindseligkeiten mit Neapel sofort den Einmarsch von dreitausend Mann ins Littorale an und bestimmte hiezu ein in Wien garnisonirendes Bataillon des Bayreuthischen Infanterie-Regimentes (jetzt Nr. 41) sowie 393 Maroser Grenzer zu Fuss und 277 solche zu Pferde, den Rest aus den übrigen Grenzgebieten an der Donau, der unteren Save, Maros und Theiss (später Banater Grenze genannt), endlich wurden aus Peterwardein 40 Mann «Marinari» und 48 Petrieri46 mit «Pollern» herangezogen. Wie es damals gewöhnlich der Fall war, kreuzte auch diesen Befehl, bevor er noch in Ausführung gebracht worden, ein Gegenbefehl. Die dringenden Mahnungen Trauns um Truppenverstärkungen erwirkten eine neuerliche Hofresolution vom 30. Juli, nach welcher die 670 Maroser Grenzer in die Lombardei abgeschickt wurden und dafür nach der österreichischen Küste zwei Heiduken- und eine Husarencompagnie und sechs Compagnien sonstiger Grenzer (drei von der unteren Save, zwei von der Donau und eine aus übergetretenen Serben und Albanesen gebildet), im ganzen 1150 Mann, Marschbefehl erhalten sollten. Zwei Wochen später (14. August) wurde sogar die Ankunft eines weiteren Bataillons Theisser Grenzer an der österreichischen Küste gemeldet, und thatsächlich befanden sich die meisten dieser Abtheilungen, nach den Verpflegs-verhandlungen der Grazer Defensionsconferenz und der kraini-schen Landschaft zu urtheilen, schon auf dem Anmarsche oder waren, wie das Bayreuther Bataillon, schon in Triest eingerückt. Ende August wurde jedoch, wie soeben erwähnt, die beabsichtigte Einschiffung dieser und anderer Truppen wieder aufgegeben, und der stets gut unterrichtete, mit dem Hofe in engster Fühlung stehende Triester Stadthauptmann Herberstein konnte schon am 24. August diesen plötzlichen Umschwung der Verhältnisse dem krainischen Landesverweser berichten.47 46 Bedienungsmannschaften der Steinmörserbatterien. 47 «Ob ich schon durch disen rückmarche einer grossen Mühe und Sorgfalt entübrigt bin, so hätte ich.doch meinesortes herzlich gewunschen, dass der unter der Hand intentionirt geweste imbarcho vor sich gegangen wäre.» Die von der Wiener Regierung ins Littorale bestimmten Truppen erhielten den Befehl, zu der in Baiern siegreich vordringenden Armee zu stossen, wohin die bereits in Triest eingerückten Abtheilungen sofort abgiengen. Gleichzeitig mit den dargestellten Vorfällen wurde das Land Krain in den Jahren 1741 und 1742 durch wiederholte Gefangenentransporte ins Mitleid gezogen, welche seit der glücklichen Wendung des baierischen Krieges immer häufiger nach Innerösterreich gelangten. Da die Armee Khevenhüllers sich mit der Bewachung der zahlreichen Kriegsgefangenen nicht befassen konnte, wurden selbe zumeist nach den vom Kampfe bisher verschont gebliebenen Provinzen, vornehmlich nach Steiermark, Krain und ins Görzische, geschickt. Schon im December 1741 war der Grazer Schlossberg, gewöhnlich das erste Marschziel der eingebrachten Gefangenen, derart überfüllt, dass Seuchen daselbst ausbrachen und daher die Abgabe von 300 Mann nach Görz und 150 Mann nach Laibach angeordnet wurde. In letzterem Orte standen das Schloss mit einem Belagraume von 150 Mann und das alte Lazareth,48 welches schon längere Zeit ausschliesslich zu militärischen Zwecken diente, zur Verfügung ; in demselben konnten 400 Mann untergebracht werden. Anfangs März 1742 giengen thatsächlich 331 Mann — meist Franzosen — unter gehöriger Bedeckung dahin ab und blieben daselbst bis ans Ende des Monates, da durch Hof-Kriegsraths-Erlass angeordnet wurde, die Gefangenen zur Auswechselung nach Linz zu schicken. Welche Gefahr für Reinlichkeit und Gesundheit der Stadt durch die Anwesenheit der kriegs-gefangenen Franzosen erwuchs und in welchem Zustande dieselben sich befunden haben mochten, geht mit drastischer Deutlichkeit aus der Weigerung später durchmarschirender 48 Nach der furchtbaren Pest des Jahres 1579 beschloss die Stadt-gemeinde die Errichtung eines Pesthauses vor den Stadtmauern und kaufte zu diesem Zwecke im Jahre 1591 «beim Kreuze» vor St. Peter zwei kleine Häuschen um den Betrag von 70 fl. an. Im 18. Jahrhunderte war dieses Gebäude bereits der ursprünglichen Bestimmung entfremdet und dient seither als sogenannte «Peterskaserne» stets zur Truppenbequartierung. Grenzer hervor, die entschieden ablehnten, in Quartiere zu ziehen, in denen selbst vor längerer Zeit Franzosen gelegen waren, und sogar zu Gewaltthätigkeiten schritten, wenn man sie hiezu zwingen wollte.49 In der nächsten Zeit blieb Laibach auch von dieser Plage verschont. Damit war für Krain und das Küstenland der Zustand völliger Ruhe herbeigeführt, und alle militärischen Massnahmen wurden wieder rückgängig gemacht. So blieb es auch im weiteren Verlaufe des österreichischen Erbfolgekrieges, der den Süden der Monarchie nie mehr unmittelbar, sondern nur durch Geld- und Recrutenleistungen in Anspruch nahm. Die geschichtlichen Ergebnisse vorliegender Darstellung sind wohl unzweifelhaft. Am Beginne des österreichischen Erbfolgekrieges stehen sich auch in den innerösterreichischen Provinzen der habsburgischen Monarchie die alte, absterbende Zeit der Ständeherrlichkeit und die neu aufblühende centra-listische Regierungsform schroff gegenüber. Während die Landschaften mit aller Zähigkeit versuchten, ihren oft wenig berechtigten, aber immerhin begreiflichen engherzigen Sonderbestrebungen auch fernerhin treu zu bleiben , für die Bedürfnisse des Gesammtstaates, der ihnen nur als Verursacher schwerer Geldopfer erscheinen mochte, wenig Verständnis zeigten und mit ihrer weitschweifigen, aber als ehrwürdiges Erbstück vergangener Glanzzeit kostbar gehüteten Umständlichkeit der Amtirung jede rasche, kräftige That unmöglich machten, wird die königl. Regierung in diesen Tagen der Bedrängnis von der warmblütigen Energie und dem jugendkräftigen Schwünge einer Herrscherin geleitet, welche, von richtiger Erkenntnis der Sachlage erfüllt und von tüchtigen Staatsmännern berathen, leider in der schwerfällig arbeitenden und höchst verwickelten Regierungsmaschine nicht das richtige Werkzeug für ihre weitausgreifenden Pläne, für die rechtzeitige Ausführung ihrer angeordneten Massregeln findet. So hätte — ganz abgesehen von dem misslungenen, über Scheinleistungen 49 Vorstellung der krain. Landschaft an den Hof vom 20. Decbr. 1742. sich nicht erhebenden Laibacher Consess — auch die gewiss vom löblichen Diensteifer erfüllte Grazer Defensionsconferenz einen ernsthaften feindlichen Angriff auf die südlichen Provinzen Oesterreichs mit ihren Vorkehrungen nicht hintanzuhalten vermocht, dazu war ihre ganze Amtsgebarung zu formell und kraftlos, und was wirklich geschah oder was wenigstens beabsichtigt wurde, um einem derartigen Ueber-falle mit Erfolg entgegenzutreten, war lediglich ein Verdienst des Wiener Hofes selbst und einzelner von dem Geiste Maria Theresiens beseelter Männer in den Provinzen, wie Herbersteins in Triest, die als treibende Kräfte selbst die träge Schwerfälligkeit ihrer Umgebung in Bewegung umzusetzen verstanden. Die vielfachen Erfahrungen , welche die junge Königin und die leitenden Hof kreise in diesen Tagen der Gefahr mit den bestehenden staatlichen und ständischen Einrichtungen machten, blieben jedoch nicht ungenützt ; die noch Ende der vierziger Jahre durchgeführte vollständige Reform der innerösterreichischen Verwaltung im centralistischen Sinne, die völlige Zurückdrängung ständischer Landesverwaltung zu Gunsten der von Wien aus gelenkten Regierungsgewalt war angesichts der dargestellten Verhältnisse eine dringende Nothwendigkeit. Der Grabstein der Herzogin Viridis in Sittich. Von K. Omologar. Uer Zweck dieser Zeilen ist nicht, etwas Neues aus dem ehemaligen Cistercienserkloster Sittich an das Tageslicht zu bringen, sondern dieselben beabsichtigen, einen schon festgewurzelten Irrthum bezüglich des angeblichen Grabsteines der Herzogin Viridis richtigzustellen. In der ehemaligen Stiftskirche zu Sittich ist in der nördlichen Presbyteriumswand neben dem Hochaltäre ein 60 cm breiter und 47 cm hoher Reliefstein, etwa 1 • 5 m über dem Boden, eingemauert. Derselbe besteht aus einem Stücke, ist viereckig, mit ausgeschweiften Seiten und ist mit ziemlich rohen Barock-Ornamenten umrahmt, theilweise beschädigt und gegenwärtig übertüncht. Auf dem Felde ist im Halbreliefe eine sich wagrecht gegen die Linke des Beschauers windende und einen Menschen verschlingende Schlange dargestellt. Der Kopf und der Schweif ist nach aufwärts gekehrt. Auf dem Kopfe trägt die Schlange eine aus drei länglichrunden Blättern bestehende Krone. Aus dem weit aufgesperrten Rachen des Thieres ragt eine nackte Menschengestalt, vom Bauche aufwärts, hervor. Mit der Linken umarmt sie den Schlangenleib, die Rechte streckt sie gegen die Ecke zwischen die Ornamente. Was die Technik anbetrifft, ist diese ziemlich oberflächlich. Es muss noch bemerkt werden, dass sich der hier beschriebene Reliefstein unter dem allgemeinen Wandverputz nicht fortsetzt und dass weder eine Inschrift noch Jahreszahl zu bemerken ist. Die auf der folgenden Seite beigedruckte, nach dem Originale gezeichnete und an Ort und Stelle verfertigte Abbildung stellt den Stein in 1/10 natürl. Grösse dar. 5» Als ich einen bejahrten Mann aus der Umgegend fragte, was diese Figur bedeuten möge, sagte er mir Folgendes: «Eine Mutter musste auf das nahe Klosterfeld auf Robot gehen, und da sie ihr kleines Kind nicht zu Hause lassen konnte, nahm sie dasselbe mit und legte es ins Gras. Da kam aus dem nahen Gebüsch eine riesige Schlange herbeigeschlichen und wollte das Kind verschlingen. Das Kind hat seine Arme ausgespreizt, die Schlange konnte daher dasselbe nicht also-gleich verschlingen, die Mutter kam schnell dem Kinde zu Hilfe und entriss es der Schlange. Zum ewigen Gedächtnis daran habe man den Stein in der Kirche aufgestellt.» Diese vom Volke erdichtete Erzählung lehrt uns, wie Sagen entstehen, wenn das Volk sich irgend eine Erscheinung oder einen Gegenstand nicht erklären kann. Den oben beschriebenen und abgebildeten Reliefstein beschrieb schon Peter Hitzinger in den Mittheilungen des historischen Vereines für Krain 1858, p. 26, als den Grabstein der Herzogin Viridis. Ebenso auch J. L(aurent) in seiner kurzgefassten, wie es scheint, aus Puzel und Valvasor abgeschriebenen Geschichte des Cistercienserklosters Sittich. Leider gibt der Verfasser die Quellen seiner Darstellung nicht an.1 Nachdem er aber einige Inschriften von Grabsteinen, welche nicht 1 Im Illyrischen Blatte 1839. mehr vorhanden sind, anfühl t, andere unrichtig citirt und jene, welche sich zwar gegenwärtig in der Kirche befinden, aber zu Puzels Zeiten nicht vorhanden sein konnten (der Aebte Alexander Freiherrn von Engelshaus, 1719 bis 1734, und Wilhelm Kovačič, 1734 bis 1764) stillschweigend übergeht, ist es jedenfalls zu vermuthen, J. L. sei nicht einmal in Sittich gewesen. Hitzinger beschreibt jedoch den erwähnten Reliefstein richtig. Der Zweck dieser Zeilen ist zu untersuchen, ob der erwähnte Stein das ursprüngliche Grabdenkmal der Viridis sein könne oder nicht. Zum Verständnisse des Nachfolgenden sind vorerst einige Daten über Viridis nothwendig. Viridis war eine Tochter des Herzogs Barnabas Visconti von Mailand und Gemahlin des in der Schlacht bei Sempach im Jahre 1386 gefallenen Herzogs Leopold III. von Oesterreich.2 Nach dem Tode ihres Gemahls kam sie nach Krain, siedelte sich in dem einst an der Stelle der gegenwärtigen St. Lambertikirche bei Pristava in der Pfarre St. Veit bei Sittich gelegenen Schlosse an und wurde eine der grössten Wohl-thäterinnen des Stiftes Sittich, welchem sie wiederholt grosse Summen vorstreckte.3 Nach ihrem Tode wurde sie in der Klosterkirche zu Sittich an der Evangelienseite des Hochaltars begraben.4 Der oben beschriebene Stein soll ihre Grabstätte bezeichnen. Valvasor sagt, Viridis sei um das Jahr 14245 (Schönleben 1425, Puzel 1424 oder 1425) gestorben. Er sagt aber, sie sei 30 Jahre Witwe gewesen.6 Er weiss es ferner, dass ihr Gemahl im Jahre 1386 gestorben ist,7 bemerkt jedoch 2 Valvasor X., p. 255, 259; Vlil., p. 695, 699 ; XI., p. 531. — Schumi, Archiv I., p. 190. 3 Milkowicz, Klöster in Krain, p. 59> 63. 4 Valvasor Vili, p. 695, 699. 5 Valvasor Vili., p. 699. 6 Valvasor Vili., p. 699. 7 Valvasor X., p. 259. nicht, dass beide Angaben miteinander im Widerspruche stehen. Wenn Viridis 1386 Witwe geworden und 30 Jahre im Witwenstande verlebt, so musste sie, — vorausgesetzt, dass sie sich nicht mehr verheiratet hat, — unbedingt vor 1424 gestorben sein, denn 1386 —[— 30 = 1416. Sie müsste, darnach zu schliessen, um das Jahr 1416 gestorben sein. Wir wissen es jedoch, dass sie 1414 schon todt war, da in diesem Jahre ihr Sohn Ernst der Eiserne nach ihr einen Jahrestag stiftete.8 Es lässt sich jedenfalls vermuthen, dass der verstorbenen Herzogin entweder von ihren Verwandten oder von dem so reich beschenkten Kloster ein Grabstein gesetzt wurde. Wir müssen ferner annehmen, -dass dies bald nach ihrem Tode und jedenfalls noch im 15. Jahrhunderte geschah. Zu jener Zeit, wie auch noch später, hatten die Grabsteine meistens, wenn auch nicht ausschliesslich, die Plattenform. Wir müssen erwarten, dass neben dem Familienwappen der Visconti auch das-Wappen von Oesterreich sich auf dem Denkmale befand. Die Todesdaten wurden wohl auch angegeben. Wenn man jedoch den als das echte Grabdenkmal bisher angenommenen, in der Sitticher Kirche befindlichen Reliefstein genauer betrachtet, zo sieht man auf den ersten Blick, dass derselbe weder das Wappen der Visconti in der üblichen Form darstellt, noch aus dem 15. Jahrhunderte herrühren kann. Das gegenwärtige Wappen von Mailand, resp. der Lombardei, führt allerdings die einen Menschen verschlingende Schlange im Felde, sie ist jedoch (heraldisch) mit dem Kopfe rechts gekehrt und stehend abgebildet. Möge es schon sein, dass die Visconti’s in ihrem Wappen eine wagrecht sich windende Schlange führten, welche Stellung nach Freiherr v. Sacken 9 die heraldisch richtige ist, was sollen wir aber mit dem Schilde anfangen? Stellen wir den erwähnten Stein, wie wir wollen, die Form eines Schildes hat er nicht. Der Schild ist aber der allerwichtigste Theil eines Wappens. Und wenn wir schon zugeben, ein Wappenschild 8 Milkowicz, Klöster in Kram, p. 59, Anmerkung 2. 9 Weber, Katechismus der Heraldik, Nr. 51. könnte doch denkbarerweise diese Form haben, so gehört doch diese Form unbedingt nicht dem 15. Jahrhunderte an. Betrachten wir ferner die ornamentale Umrahmung, so müssen wir zugeben, dass die Formen derselben ebenfalls nicht aus dem 15., sondern nur aus dem 17. oder 18. Jahrhunderte herrühren können. Uns bleibt daher sonst nichts übrig, als anzunehmen, entweder habe die Herzogin bei ihrer Beisetzung in der Kirche keinen Grabstein gesetzt erhalten oder, wenn ein solcher vorhanden war, dass derselbe aus der Kirche entfernt wurde, oder dass vom ursprünglichen Grabsteine nur das Wappen von Mailand übrig geblieben, welches man im 17. oder 18. Jahrhunderte mit barocken Ornamenten umrahmt und wieder eingemauert hat. Valvasor erzählt, man habe unter der Regierung Maximilians I. viele Grabsteine aus der Sitticher Kirche entfernt, da sie zu sehr im Wege waren.10 11 Dies ist möglich, es ist sogar gewiss, dass man dasselbe auch später gethan hat. Vor etwa vier Jahren hat der Blitz in den Westgiebel der Kirche eingeschlagen und von einem Gesimse, welches erst beim Umbaue im Jahre 1625 errichtet worden sein konnte, den Verputz weggeschlagen. Und bei dieser Gelegenheit zeigte sich ein umgekehrt eingemauerter Inschriftstein, vermuthlich von einem Grabsteine herrührend. Auch der noch von J. L. im «Illyrischen Blatte»11 erwähnte Grabstein des Abtes Laurenz Rainer, dessen Inschrift daselbst abgedruckt erscheint, ist seither verschwunden. Es wäre leicht möglich, dass auch der Grabstein der Viridis zu der Zeit aus der Kirche geworfen wurde. Aus allem dem folgt : der als Grabstein der Viridis bisher betrachtete Reliefstein ist entweder nicht echt oder nur ein Fragment des ursprünglichen Denkmales. Merkwürdig bleibt es, dass Valvasor, der doch an mehreren Orten von der Herzogin schreibt und an zwei Stellen 10 Valvasor XI., p. 531. 11 Jahrgang 1839. ausdrücklich bemerkt, dass dieselbe an der Evangelienseite des Hochaltars begraben worden ist,12 von ihrem Grabsteine nichts erwähnt, und doch von den zu seiner Zeit noch in der Kirche vorhandenen Grabsteinen drei aufzählt.13 Wenn unser Reliefstein schon damals an der gegenwärtigen Stelle eingemauert gewesen wäre, so könnte Valvasor ihn doch nicht übersehen haben. Was aber, wenn dieser Stein erst nach Valvasor verfertigt wurde? Es ist selbstverständlich, dass man sich, nachdem Valvasor seine Chronik veröffentlicht hat, in welcher er die so ruhmvolle Vergangenheit des Stiftes Sittich schildert, mehr um die Geschichte desselben zu interessiren anfieng. Mancher, der das Stift besichtigt hat, liess sich vermuthlich die Stelle, wo die berühmte Herzogin und grosse Wohlthäterin des Klosters begraben liegt, zeigen. Es war für die Sitticher doch schwer, bekennen zu müssen, man habe Viridis’ Denkmal aus der Kirche entfernt, und die Stelle ihrer Bestattung sei nicht mehr kenntlich. Um das Vergangene wenigstens theilweise wieder gut zu machen, liess man entweder den noch irgendwo befindlichen Wappenstein mit einer neuen zeit-gemässen Verzierung versehen und einmauern oder einen neuen Stein mit dem Wappen der Visconti verfertigen. Wann dürfte dies geschehen sein? Wir wissen es,- dass der kunstsinnige Abt Anton Freiherr von Gallenfels (1688 bis 1719) dem Maler Ferd. Steiner aus Tirol unter anderm auch das jetzt im Rudolfinum zu Laibach befindliche Bildnis der Viridis malen liess.14 15 Auch der Klosterchronist P. Puzel hat unter diesem Abte die Profess abgelegt und ihm zuerst seine Chronik gewidmet.16 Wir können kaum eine günstigere Zeit zur Auf- 12 Valvasor VII!., p. 695, 699. 13 Valvasor XL, p. 531. 14 Milkowicz 1. c., p. 80. 15 Milkowicz 1. c., p. 80. Vergi. Mitth. des Musealvereines, III. Jahrg., den Aufsatz über Puzels Chronik von Milkowicz. Stellung des gegenwärtigen Denksteines annehmen, als die Zeit, zu welcher Puzel seine Idiographia schrieb. Sei dem so oder anders, jedenfalls lernen wir daraus, dass man beim Beschreiben der Denkmale recht behutsam sein soll , den Angaben der Schriftsteller nicht unbedingt trauen darf, sondern insbesondere noch die stilistischen Formen des Denkmals in Betracht ziehen muss. Puzel musste doch jemals unter dem Kirchendache zu Sittich gewesen sein, er wusste gewiss, dass die Kirche uralt sei und nicht erst vom Jahre 1625 stammt, und doch hat er dies absichtlich verschwiegen, um den Namen des grossen Abtes Jakob Reinprecht glänzen zu lassen. Er hat ja von seinem Standpunkte aus geschrieben. Was die Wappen anbelangt, nahm man es zu seiner Zeit damit nicht so genau. Der Sitticher Wappenvogel schaut ja auch zuweilen rechts, zuweilen links, je nach seiner oder des Verfertigers Laune.16 Bezüglich des Namens des bei der St. Lambertikirche zu Pristava17 gestandenen Schlosses muss ich erwähnen, dass es ein Irrthum wäre zu meinen, dasselbe habe Pristava, was nur eine untergeordnete Besitzung (Meierhof) bedeuten könnte, geheissen. Einen Meierhof baut man nicht auf einem spitzigen Berge, sondern im fruchtbaren Felde. Da die alten Burgen wegen leichterer Verteidigung auf schwer zugänglichen und meistens wenig Raum umfassenden Orten erbaut wurden, legte man die Wirtschaftsgebäude entfernt von der Burgstätte an, so z. B. lag der Meierhof der alten Burg Weichselberg noch vor 120 Jahren an der Stelle des gegenwärtigen Dorfes Pristava bei Weichselburg. Von Viridis’ Schlosse sind noch teilweise die Ringmauern erhalten. Die gotische Kirche zu Sittich dürfte eine Stiftung der Viridis sein. Neben der Kirche steht ein modernes ebenerdiges, gegenwärtig unbewohntes Haus, besser als die 16 Verschiedene Wappen in Sittich u. a. O. 17 Unrichtig «Pristavica», wie bei Valvasor Vili., p. 823, und bei Schumi, Archiv I., p. 190. gewöhnlichen Bauernhäuser ausgeführt. Darin wie auch bei der Kirche findet man viele Werksteine zerstreut. Der Name des Schlosses ist verschollen. Allerdings erwähnt Schumi18 ein Schloss Geyensperch als «grad Gojnik na Pristavskem hribu», ob mit Recht, kann ich nicht behaupten. Nach meinen Anfragen in der Gegend erfuhr ich, dass etwa eine halbe Stunde davon im Thale eine Gegend «Kojnik» heisst. Viridis lebt im Volke als «grofinja s Pristave» noch fort. Von ihr erzählt man, sie habe das Kloster Sittich gegründet, indem sie einen von einem Paar Ochsen gezogenen und mit Geld beladenen Wagen nach Sittich schickte, damit man dort eine Marienkirche baue. Diese Sage hat einen geschichtlichen Kern. Es ist kaum anzunehmen, dass alle die enormen Summen, welche Viridis dem Stifte vorgestreckt, nur von Processen verschlungen worden seien. Der riesige, ehemals gothische Dachreiter ist erst zur Zeit der Gothik auf die Vierung der romanischen Basilika gesetzt worden. Dies ist unbedingt vor den Türkeneinfällen geschehen, denn nach dem Jahre 147119 hatte das Kloster kaum die Mittel, derart Kostspieliges auszuführen. Angesichts dieser hervorragenden Verdienste der edlen Plerzogin um Sittich bleibt es jedenfalls auffallend, dass man daselbst nicht nur das Grabdenkmal der wohlthätigen Gönnerin später gänzlich ausseracht Hess, sondern auch im Laufe der Zeit sogar das Todesjahr derselben vergass. 18 Archiv II., p. 20. 19 Das Kloster wurde von den Türken eingeäschert. Valv. VIII., p. 700. Zur Schiffahrt auf der Laibach. Von Simon Rutar. Schon Wilhelm Puttick, der bekannte Höhlendurch-forscher des krainischen Karstes und genauer Kenner der hydrographischen Verhältnisse Innerkrains, behauptet «aus mehrfachen technischen Gründen», dass die grösste Strecke des Laibach-Flusses kein natürlich geschaffenes Bett durchströmt, sondern dass dieser historische Schiffahrtscanal schon von den alten Römern künstlich hergestellt worden sein dürfte.1 Obgleich nämlich die Laibach ein sehr breites Thalbecken durchzieht und fast gar kein Gefälle besitzt, so fliesst sie doch auffallend gerade und hat nur unbedeutende Serpentinen. Einen deutlichen Fingerzeig dafür, dass das Flussbett der Laibach wenigstens theilweise corrigirt wurde, erblicken wir bei Podpeč, wo der Fluss künstlich bis an den Südrand des Beckens geleitet wurde, um die Steine aus dem dortigen Bruche transportiren zu können. Nachdem die Laibach nur der Ueberrest des einstigen Sees ist, so wählte sie sich nach Ausfüllung des Seebeckens gewiss die tiefste Stelle durch das neue Kesselthal und floss also ziemlich gleich weit entfernt von beiden Thalgehängen. Dieses war auch zwischen Podpeč und Innergorica der Fall, und wirklich kann man noch jetzt fast genau in der Mitte der hier genannten Orte das alte Flussbett. «Stara Ljubljanica» genannt, sehen. Dieses alte Flussbett lässt sich verfolgen in einer Strecke von 6 km von der Einmündung des Beukebaches bis Radna. 1 Die hydrologischen Geheimnisse des Karstes, Separat - Abdruck aus «Himmel und Erde», 1890. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1892 — I. Es frägt sich nun, wer die Laibach schiffbar gemacht hat? Vor der Römerherrschaft ist es nicht möglich, an die Ausführung eines solchen Unternehmens zu denken, denn die prähistorischen Bewohner Krains haben keine steinerne Bauten gehabt, überhaupt den Mörtel noch nicht gekannt. Den Steinbruch bei Podpeč haben erst die Römer benützt, theilweise zur Errichtung ihrer Gebäude in Laibach und Umgebung, theilweise zur Anbringung ihrer Votiv- und Grabschriften. Denn wenn wir die Inschriftensteine von Laibach und Brunndorf in Müllners «Emona» durchmustern, so finden wir, dass ihr Material fast ausnahmslos aus Podpečer Kalk besteht. Aus Strabo und anderen römischen Schriftstellern wissen wir, dass Nauportus (Oberlaibach) im ersten Jahrhunderte ein blühendes Emporium gewesen sei. Diese Blüte konnte nur durch einen lebhaften Handel hervorgerufen worden sein, der wiederum nur durch eine bequeme Wasserstrasse bedingt gewesen sein konnte. Auf die Blüte dieses Handels lassen zahlreiche, in Oberlaibach gefundene Münzen aus der ersten Kaiserzeit schliessen, es ist also wahrscheinlich, dass die Laibach schon im ersten Jahrhunderte schiffbar gemacht wurde. Diese Behauptung wird* durch die vielfach aus dem tiefen Flussbette bei Oberlaibach und Laibach gehobenen römischen Waffen und Alterthümern erhärtet. Nach Herstellung des Canals bot sich der Schiffahrt auf der Laibach fast gar kein Hindernis mehr. Die Laibach besitzt fast gar kein Gefälle. Von Verd bis zur Abzweigung des Gruber’schen Canals ist sie 23-1 km lang, und auf dieser ganzen Strecke fällt sie nur um er 5 rn bei Niederwasser, bei Hochwasser hingegen 1 ■ 8 m. An manchen Stellen bewegt sie sich gar nicht, sondern die Wasserfläche ist spiegelglatt. Ihre grösste Tiefe unter St. Lorenzikirche beträgt bei Niederwasser 6 m, sonst ist sie im Durchschnitte 3 bis 4 m tief. Das Gefälle vom Gruber-Canal bis Kaltenbrunn beträgt 1 m per Kilometer (genau 1 'O6 m). Die Wasserfälle bei Kaltenbrunn betragen im ganzen 6 ni, und hier musste man die Waren umladen. Das Gefälle von Kaltenbrunn bis zum Zusammenflüsse der Save (259-6 m Seehöhe) beträgt wenig über i m per Kilometer (genau i-o8 m). Die Schiffahrt auf der Laibach wurde theils mit Ein-bäumlern , theils mit grossen Transportschiffen betrieben. Oefter band man auch mehrere Fässer mit Waren nebeneinander und liess sie dann auf der Laibach schwimmen. Auch weiter abwärts, auf der Save, gieng die Schiffahrt in derselben Weise vor sich, nur sah man hier auch Flösse und viel häufiger die schwimmenden Fässer als auf der Laibach. Bei Niederwasser war die Schiffahrt auf der Save freilich sehr schwierig, denn im Flusse standen viele Felsen, und die Stromschnellen unterhalb Sava waren sehr schwer zu passiren. Am Rückwege mussten die Schiffe ins Schlepptau genommen werden. Ueber die Art, wie die Schiffahrt vor sich gieng, erzählt uns Valvasor (II. Buch, p. 154): «Die Laibach ist schiffreich, führt allerlei Waren beides, die aus Italien kommen und nach Italien geschickt werden sollen. Solche Fahrt geht sowohl nachts als tags fort, nicht allein in kleinen, sondern auch in grossen Schiffen. Die kleineren sind aus einem einzigen Baum gemacht, jedoch mit hölzernen Dächern, wann man will, überdeckt, dass man fein ruhig darunter bei Nacht — wie man denn in diesen kleineren gemeiniglich bei Nacht fährt — schlafen und vor dem Regen trocken bleiben kann. So sitzt man auch im Winter ziemlich warm darunter. Die grösseren werden aus vielen Bäumen zusammengezimmert und tragen über dreihundert Centner.2 «Man findet die Laibach allstets mit Schiffen angefüllt, und fährt man schier ebenso leicht hinauf als hinab, nicht allein, weil alles mit Rudern geht, sondern auch, weil dieser Fluss so leise und unvermerkt fortschleicht, als ob er sich fast nichts bewegte. Nichtsdestoweniger hat er eine Tiefe von 3, 4, 5, wohl auch 6 Klaftern. An beiden Ufern stehen die 2 Das im Jahre 1890 auf dem Kosler’schen Grunde gefundene Transportschiff ist 26 m lang, 5 1,1 breit und 35 cm hoch. grössten Eichen und verdunkeln das Wasser so anmuthig, dass man im Sommer sehr angenehm im Schatten fährt. Bei Ueber-tretung des Flusses fährt man ausserhalb des Flusses über lauter Wiesen und Moosflächen den geradesten Weg hinauf und hinunter, man merket gar nicht, wo der rechte Strom geht.» Zu Laibach «am Rann» war der Hauptstapelplatz für die Waren. Dort fand das Auf- und Abladen der Waren statt. Das Ufer der Laibach war dorten nicht so steil wie jetzt, sondern es befand sich dorten eine sanfte Rampe, an einer Stelle auch eine breite Stiege. Die ganze Schiffahrt vermittelten die sogenannten Schiffsleute aus der Tyrnau und Krakau, deren Zahl beschränkt war (höchstens 40). Ebenso war das Auf- und Abladen der Waren ein ausschliessliches Privilegium jener Vorstädter. Sie standen unter der Gerichtsbarkeit des ärarischen «Mautners» (später «Obermautners») zu Laibach, der über sie ein eigenes Urbarium führte. Er nahm die Tauglichen auf, schrieb sie ins Verzeichnis ein und nahm ihnen den Schwur ab, dass sie redlich leben und gewissenhaft ihr Handwerk ausüben werden. Sie waren laut kaiserlichen Privilegien (sieh Beilage A, B und C) nur dem Mautner verantwortlich, nur dieser durfte über sie richten, und zwar kamen vor ihn alle Streitigkeiten, die unter den Schiffsleuten entweder auf dem Wasser oder «am Rann» entstehen sollten. Die Schiffsleute hatten unter sich eine Bruderschaft mit eigener Lade und Fahne. Zweck dieser Bruderschaft war insbesondere die Veranstaltung eines solennen Leichenbegängnisses der Mitglieder und sonst der der dienenden Classe angehörigen Individuen, dann Persolvirung der Messen nach den Verstorbenen. Um das Jahr 1708 haben sich die Schiffer getrennt in «kleine Schiffer» und «grosse Schiffsleut» oder «Facchini» und haben mit Bewilligung der Behörde eigene Bruderschaften gegründet (sieh Beilage D). Kaiserin Maria Theresia hat mit dem Statute vom 18. Juni 1756 das Verhältnis zwischen den zwei Innungen geregelt, die Pflichten der «Facchini» festgestellt und überhaupt für die ganze Schifffahrt auf der Laibach eine rechtliche Basis geschaffen (Beilage D). Kaiser Josef II. hat im Jahre 1786 die Schiffahrtsordnung auf der Laibach abgeändert, beide Zünfte aufgelöst, und aus der Zunft der grossen Schiffsleute entstanden die «Heb-und Packknechte». Während der französischen Occupation waren die Schiffsleute brotlos. Im Jahre 1823 erschien eine neue Ordnung für die Schiffer und «Facchini», und auch nach dieser Ordnung wurde die Schiffahrt auf der Laibach für frei erklärt. Es wurden drei Aufseher aufgestellt, die auf Ordnung bei der Schiffahrt sehen mussten : in Laibach, Podpeč und Oberlaibach. Die grossen Schiffsleute durften nur Kaufmannswaren transportiren, die kleinen mussten aber die Bürger von Laibach mit der nöthigen Nahrung versehen. Auch wurde die Zahl der «Heb- und Packknechte» auf 100 Köpfe festgesetzt, und zwar 60 beim Maut-Oberamte in Laibach und 40 beim Maut-Revisionsamte zu Oberlaibach. Die Fluten der Laibach haben öfter auch sehr illustre Gäste getragen. Zur Erhöhung der Huldigungsfeste im Jahre 1660, als Kaiser Leopold I. mit seinem Hofe in Laibach weilte, Hessen die Stände durch italienische Zimmerleute eine «Lustflotte» von 20 Schiffen bauen. Auch zur Lenkung des kaiserlichen Schiffes wurden italienische Bootsleute berufen. Dieses hatte die Gestalt eines Renn- oder Kaperschiffes, war künstlich geschnitzelt, bemalt und reich vergoldet. Den Mast beflügelten drei Segel mit feiner roth-weisser Stickerei. Auf dem Schiffsschnabel stand Fortuna, ein seidenes Segel ausspannend, und zwei Geschütze standen an Bord. Das Innere war mit rothem Tuch belegt, Tische und Bänke mit Purpursammt, und darüber breitete sich ein Baldachin mit Goldquasten aus. Steuermann und Matrosen trugen Wämser von Silberatlas und seidene Schärpen, rothe, sehr weite Kniehosen und auch rothe Hauben mit Federn, welche Tracht in «angenehmer Mixtur» die österreichischen Farben zeigte. Auch die übrigen Schiffe waren prachtvoll ausgestattet, besonders das des Capitels und der Stadt Laibach. Das erstere war ebenfalls schön geschnitzt und mit rothsammtenem Himmel bedeckt. das zweite hatte ein grünes Zelt, worauf ein Adler mit ausgebreiteten Fittigen und dem Stadtwappen io den Klauen. Am io. September nachmittags unternahm der Kaiser sammt Gefolge auf diesen Schiffen eine Spazierfahrt auf der Laibach eine Meile weit. Der Kaiser hatte den Landeshauptmann in sein Schiff entboten, die kaiserlichen und erzherzoglichen Kammerherren und hohen Bedienten bestiegen die übrigen Schiffe. Die sanft wehenden Herbstlüfte wirkten sehr erfrischend auf den Kaiser. Die rückkehrende Flotte wurde mit Geschützsalven vom Schlosse begriisst. Am 15. September reiste der Kaiser mit seinem Hofe auf dem oben beschriebenen Prachtschiffe nach Oberlaibach ab, und nachdem er Görz, Duino und Triest besucht hatte, kehrte er am 4. October nachmittags auf dem «fröhlich segelnden Schiff unter Trompeten-und Paukenschall» nach Laibach zurück. (Valvasor X., p. 380.) Nachdem Kaiser Karl VI. die gewöhnliche Erbhuldigung von den Ständen Krains erhalten hatte (29. August 1728), trat er seine Weiterreise nach Görz, Triest und Fiume an. Die Stände hatten alle Anordnungen getroffen, um die Fahrt auf dem Flusse bis Oberlaibach so geschmackvoll und festlich als möglich zu veranstalten. Das Segelschiff, welches den Kaiser tragen sollte, war von einem wohlerfahrenen Baumeister nach Art der auf dem adriatischen Meere segelnden Barken erbaut worden. Das Innere desselben war mit kostbarem Sammt und Damast bekleidet, das Aeussere aber durch vergoldete Schnitzwerke verziert. Es wurde von sechs Laibacher Schiffern und sechs italienischen Gondolieri gelenkt, welche alle mit geschmackvollen, die Landschaftsfarben tragenden, seidenen Kleidern angethan waren. Der Kaiser bestieg am 30. August nachmittags das für ihn bestimmte Schiff und mit ihm zugleich seine Hofcavaliere und der Landeshauptmann von Krain. ln zwölf kleineren, roth und weiss ausgeschmückten Schiffen folgten die übrigen Cavaliere sowie sämmtliche in Laibach anwesenden Verordnete und Landesmitglieder. Gegen Abend langte der Kaiser in Oberlaibach an und bezog daselbst das sogenannte Collini’sche Haus. Auch die Rückfahrt von Oberlaibach am 20. September zog der Kaiser vor, auf dem Laibach-Flusse als im Wagen zu machen. (Illyrisches Blatt 1833, p. 75.) Kaiser Karls VI. Hauptbestreben gieng dahin, den Wohlstand seiner Erbländer durch den Handel und die Industrie zu heben, deswegen legte er eine bequemere Strasse von Wien durch Innerösterreich nach Triest an. In Krain begann der Bau im Jahre 1720, und hieran schloss sich die Saveregulirung im Jahre 1736, bei welcher Gelegenheit die Strecke Sava-Steinbrück von den gefährlichen Felsen durch Sprengung befreit, die Stromschnellen beseitigt und am Ufer lange Strecken, mitunter in den Felsen eingesprengten Weges zum Schiffziehen angelegt wurden. Nach der Save kam auch die Laibach an die Reihe, wo es sich insbesondere darum handelte, die Wasserfälle bei Kaltenbrunn zu umgehen. Zu dem Zwecke legte man 1738 und 1739 am rechten Flussufer, südlich des Schlosses Kaltenbrunn, einen 810 m langen Schiffahrtscanal an, welcher auf beiden Seiten durchwegs gemauert und überdies noch mit Dämmen versehen war. Ueber ihn führten zwei gewölbte Communicationsbriicken, und in der letzten Strecke wurden daran neun Schleusen angebracht, um mittelst derselben das Wasser im Bette je nach Bedarf heben oder senken zu können, also die Schiffe entweder höher oder tiefer zu bringen. So umgieng man den «grossen Schwall und Fall» bei Kaltenbrunn und überwand dabei eine Niveau-Differenz von 24-5 Fuss oder fast 8 m. Die späteren Regulirungen des Laibach-Flusses wie die Eröffnung des Gruber’schen Canals im Jahre 1780, dann der im Jahre 1828 ausgeführte Durchstich hinter dem Codelli’schen Schlosse Thurn betrafen wenig die Schiffahrt auf der Laibach, höchstens dass die Versandung des Flussbettes langsamer vor sich gieng. Auch die wiederholten Reinigungen des Flusslaufes durch die Stadt hatten kaum den Zweck, die Schifffahrt zu heben. In unserem Jahrhunderte wurde der Schiffahrtscanal bei Kaltenbrunn nicht mehr benützt und ist jetzt fast bis zur Unkenntlichkeit verschüttet. Die Schiffahrt auf der Laibach beschränkte sich nur auf die Strecke Laibach - Oberlaibach. Seitdem vermittelten den ganzen Transport von Waren zwischen Zalog und Laibach die Bewohner von Sela und Vodmat. Sie luden auf ihre grossen Pariser Wagen die Fässer auf, in welchen das kroatische Getreide oder der Wein verschlossen war. Auf dem Rain in Laibach wurden dann die Waren verladen und dann auf der Laibach weiter expedirt. Umgekehrt kamen von Triest über Oberlaibach fast nur Baumwollballen und Rohzuckerfässer, welche also lauter solche Waren enthielten , die eine längere Lieferungszeit hatten. Alle anderen Waren wurden mittelst Pariser Wagen, vor welchen sechs bis acht Pferde und überdies noch mehrere Vorreitpferde eingespannt waren, von Triest transportirt, und zwar öfter mit Umgehung des Semmering über Steinamanger nach Wien, ja sogar bis nach Prag. Von 1823 bis 1857 waren die «Facchini» auf 20 Köpfe zusammengeschmolzen, und selbst diese Anzahl war zu gross. Es erschien für sie im letztgenannten Jahre eine neue Ordnung, «das Mittel der geschworenen Träger», wornach ihre Zahl auf zwölf Köpfe festgesetzt, später aber auf acht herabgemindert wurde. In dieser neuen Ordnung ist nicht mehr die Bestimmung enthalten, dass die «Facchini» nur aus den alten Krakauer Familien genommen werden sollen. Im Jahre 1840 wurde in Laibach am linken Ufer des Laibach-Flusses auf Kosten der Privilegiumsbesitzer W. Moline und Ign. Skaria durch die Gebrüder Thomas und Josef Prichard ein k. k. privilegirtes Dampfschiff erbaut. Dasselbe war 28 m lang und 4 m breit, hatte eine Dampfmaschine von 14 Pferdekräften und führte den Namen «Erzherzog Johann». Am 10. October wurde es in Beisein der geladenen Behörden und einer zahllosen Menge der Stadtbewohner vom Stapel gelassen. Am 14. desselben Monates machte es die erste Probefahrt nach Oberlaibach, welche, ungeachtet der Schwierigkeiten bei den häufigen Wendungen des Flusses, in 23/4 Stunden und auf dem Rückwege in 2 Stunden 20 Minuten beendet wurde. Die gewöhnlichen, durch Ruder bewegten Lastschiffe be-nöthigten hiezu gewöhnlich 8 bis 10 Stunden. Es wurde aber bei dieser Probefahrt nicht die volle Dampfkraft angewendet, und bei Anwendung der ganzen Kraft hatte man noch günstigere Resultate erzielt. Die Laibacher benützten fleissig die Gelegenheit und machten sehr häufig Ausflüge auf der Laibach nach Lipa und Podpeč zum Hause des Novak, welches aber später zu sinken anfieng und im Morastgrunde spurlos verschwand. Dortselbst wurden Unterhaltungen veranstaltet, es wurde gesungen und gespielt, und abends brannte man Feuerwerk ab. Besonders fröhlich wurde das Annenfest begangen bei der oberhalb Podpeč befindlichen St. Anna-Kirche. Die Spazierfahrten auf der Laibach unternahm man schon aus dem Grunde so gerne, weil sich den Heimkehrenden ein wundervoller Ausblick auf die Stadt und den Schlossberg darbot. Das Vergnügen der Wasserfahrten auf der Laibach scheint in Laibach sehr alten Ursprunges zu sein, und die Bürger dieser Stadt haben allzeit viel darauf gehalten. So meldet uns der Chronist Thalberg (Epitome chronologica, p. 37), dass schon im Jahre 1079 (?) grosse Festlichkeiten auf der Laibach veranstaltet und dass dabei sogar Kampfspiele (eine Art Seeschlacht) arrangirt wurden, welche eine grosse Menge von Zuschauern aus der Stadt hinauslockten. «Die Lustfahrten auf dem Laibach-Flusse» beschrieb 1825 Prof. Frank in vier Gesängen (Illyrisches Blatt 1825, Nr. 10 u. 11). Die für diese Fahrten bestimmten Schiffe waren 6, 8 bis 10 m lang, i bis 2 m breit und hatten eine Tiefe von er 5 bis er 75 m. Sie waren sehr solid gebaut, an den Seitenwänden bauchicht, an den beiden Enden aber abgerundet. Die kleineren fassten bis acht Personen, wenn sie bequem sitzen wollten, und be-nöthigten zwei Schiffsleute zum Rudern ; die mittleren fassten 14 bis 16 Mann und benöthigten drei Ruderer, die grössten 20 bis 24 Personen und mussten durch vier Ruderer fortbewegt werden. Wenn mehrere Personen bequem sein wollten, so Hessen sie zwei Schiffe der grössten Gattung aneinander befestigen. Sollte auf den Schiffen auch getanzt werden, so wurden drei bis vier solche Schiffe nebeneinander befestigt, dann wurde darüber ein Boden gelegt und ringsherum mit Geländern versehen. Jedes einzelne Schiff hatte einen Aufsatz mit einem schmalen Tische in der Mitte, Bänken beiderseits und einem Bretterdache darüber. Bei zwei Schiffen wurde der Tafeltisch halb ins eine und halb in das andere gestellt, und das Bretterdach ruhte dann auf vier Pfosten. Bei jeder Lustfahrt nahm man immer Musikinstrumente mit, wenn die Gesellschaft noch so klein war. Um das Jahr 1820 hatten sich die grossen Schiffer von Laibach ein fregattenähnliches Schiff von bedeutender Grösse gebaut, welches 40 bis 50 Personen bequem aufnehmen konnte. Bei Lustfahrten wurde es mit uniformirten Matrosen bemannt und hatte auch kleine Kanonen an Bord, woraus gefeuert wurde. Manche Schiffe zeichneten sich durch besondere Eleganz aus, so z. B. das im Jahre 1824 zu Fiume nach dem Mass-stabe einer ordentlichen Barke gebaute, welches mit Tau-und Segelwerk versehen war und von vier als Matrosen gekleideten Schiffsleuten dirigirt wurde. Die Ruderer verstanden ihr Geschäft meisterhaft, hatten 3 m lange, oben abgerundete, unten flache, krückenartige Ruder und lenkten das Schiff mit grösster Sicherheit nach jeder beliebigen Richtung. Man rühmte ihnen nach, dass sie sich bei derartigen Lustfährten nicht betranken, obgleich es ihnen weder an Essen noch an Trank fehlte. (Illyrisches Blatt 1825, p. 39.) Am liebsten machte man die Ausflüge zum wohlhabenden Landwirt Marga in Podpeč und blieb dorten den ganzen Tag. Andere, welchen die Zeit das nicht erlaubte, fuhren erst nachmittags ab, etwa eine Stunde weit, landeten irgendwo, verzehrten die mitgenommene kalte Küche , unterhielten sich und fuhren abends mit den schon morgens Aufgebrochenen in grösseren Gruppen zurück. Wenn die Lustfahrten hohen Personen zu Ehren veranstaltet wurden, so fuhren so viele Leute mit. dass man auf eine weite Strecke gar keinen Fluss sah, so dicht fuhren die Schiffe an- und nebeneinander. In diesem Falle schienen alle nur einer Familie anzugehören, und in welches Schiff man immer kam, wurde man willkommen aufgenommen und aufgefordert, an der Unterhaltung theil-zunehmen. Und wenn auch jemand einen «Fehltritt» machte und ins Wasser fiel, so brauchte er nicht zu fürchten, ertrinken zu müssen, da sich hundert Hände zu seiner Rettung ausstreckten. (Illyrisches Blatt 1825, p. 44.) Das Vergnügen der Dampfschiffahrt auf der Laibach war jedoch von kurzer Dauer. Theils wegen der im Flussbette liegenden Hindernisse (Versandungen, Baumstrünke etc.), theils wegen der schweren Lenksamkeit des Schiffes bei einem so schmalen Schiffahrtscanal ereigneten sich häufig Unglücksfälle, so dass fast niemand mehr auf der Laibach fahren mochte. Man beschloss also ums Jahr 1850, den Dampfer zu verkaufen Er wurde in seine Bestandtheile zerlegt, auf drei grosse Pariser Wagen verladen, vor jeden Wagen vier Paar Pferde gespannt und so über den Loibl nach Klagenfurt geschafft, wo man ihn dann wiederum zusammenlegte und auf dem Wörthersee fahren Hess. Bald darauf erhielt überhaupt die ganze Schiffahrt auf der Laibach den Todesstoss durch den Ausbau der Südbahn von Laibach nach Triest in den Jahren 1854 bis 1857. Die Eröffnung der Eisenbahn über den Morast geschah am 27. Juli 1857. Die ganze Frachtensendung geschah von nun an mittelst Eisenbahn , und die Tyrnauer Schiffer sahen sich bemüssigt, statt des Ruders den Spaten zu ergreifen. Den Krakauern aber beliess man noch immer ihr altes Vorrecht, das Auf- und Ausladen der Waren auf dem Zollamte des Südbahnhofes besorgen zu dürfen, und man nahm noch immer usuell die «Facchini» aus den alten Familien der «Heb- und Packknechte». Beilage /V 1489. Wir Friderich von gots gnaden römischer Kayser, zuallen-zeiten merer des Reichs, zu Hungarn, Dalmatien, Croatien etc. Kunig, Herzog zu Österreich, zu Stayr, zu Kernndten, zu Crain; Graue zu Tyrol etc. Bekennen daz vnns vnser getrewn — die Scheflewt gemainklich zu Laybach zuerkennen geben haben, Wie von alterherkomen vnd noch in vbung sey, daz kain vnnserr haubtman noch Vitztumb in krain, Auch khain vnnsr Landtrichter Stat-Richter noch ander vnnser Ambtlewt vmb kainerley Sachen, aufsgenomen die das Malefiz berürn, vber Sy noch Ir Voruordern Schefflewt, sonnder allain vnnser Wasser-Mautter daselbs zu Laybach wer der yetzutzeiten gewesen oder noch ist, zu gebiettn, auch vmb Spruch Veil (willen?), Wenndel vnd annder Redlich Sachen bey In Zehanndln vnd Sy darumb Zestraffen gehabt vnd noch hab. Daz Sy auch ain Ordnung vunnder In gemacht, daz ain yeder aus In von ann yeden gefassten Schefl' vnt Kaufmanschaft ettwas gellt Zu Lob Got dem Allmechtign vnd seiner Mutter der Lobsamen Junkh-frawen Maria vnd belewchtung ewiger Liecht vnd Volbringen der Mefs ausrichten vnd geben. So haben die Scheffknecht daselbs fürgenomen, so ainer aus In oder von Hausknechtn, Hawsdiern, Tagwerthern oder Tagwertherin da mit tod abgeen, dieselben gen kirchen Zetragn vnd daselbs Zubegeen, darin die anndern yetzgemelt auch verwilligt haben Vnd vns diemuttulich bitten lassen, solh Ir Herkomen Ordnung fürnemen vnd verwilligen gnediklich Zuuernewen vnd Zubestettn, Haben wir angesehen Ir vleissig bete auch dasselb Ir Herkomen des wir dann bericht sein auch Ir gut Ordnung vnd fürnemen, Vnd haben In dadurch vnd von sonndern gnaden die vernewt vnd bestett: Vernewen vnd Bestettn auch als Regierennder Herr vnd Lanndsfürst in Österreich, Stayr Kernndten vnd Krain wissentlich mit dem brief. Also daz derselbe brief in allen seinen Buncten vnd Artikhln die genutzlich bey krefften beleihe vnd dawider von niemandem gethan vnd gehanndelt noch kainer lay l’awm noch Stawden an der Laybach abgehakht werdn sol in khain weis: Vngeuerlich. Dauon gebieten wir den Edln vnsn lieben getrewn allen vnnsern Haubtlewtn Grafn Iren Herrn Rittern vnd Knechten, Verwesern, Vitztumben, Phiegern, Burggrafen, Lanndt-richtern, Burgermaistern, Richtern, Reten (Rathen), Burgern, Ge- maindn vnd allen anndern vnnsn Ambtlewten Vundertanen vnd getrewn. Vnd besonnder vnnsern lieben getrewn vnd den Erbern weisen Wilhalmen von Awrsperg vnnserm Rat, Kamrer, Haubtman vnd Vitztumb in Krain dem Richter Rat vnd vnnsn Bürgern ge-mainklich daselbs zu Laybach gegenwurttigii vnd kunftign ernnstlich vnd wellen, Daz Sy die obbemelten Schefflewt, Scheffknecht vnd die anndern vorbestimbt vnd Ir Nachkomen bey den berürten Irn Herkomen Ordnung vnd furnemen, wie vorsteet, genutzlich vnd berublich (!) beieiben lassen vnd Sy dawider auch dise vnnser Bestett nicht dringn bekumben, noch beswern, noch des yemands annderm Zetun gestattn in khain weise. Ab: lieb (?) In allen vnd Ir yedem sey vnnser swere Ungnad vnd Straff Zuuermeidn. Das main wir ernnstlich. Mit Vrkund des briefs. Geben zu Lienz an Sambstag vor Sannd Michelstag. Nach Christi geburde Viertzehenhundert vnd im Newnvndachtzigstn, Vnnser Kaysertumbs im Acht-vnddreissigistn, Vnnser Reiche des Römischen im im funfftzigistn, Vnd des Hungrischen im Ainsunddreissigistn. (Original-Urkunde auf Pergament ohne Siegel; Eigen thum der Schiffer-Bruderschaft von Trnovo-Krakovo.) Beilage B. i5°6. Wir Maximilian etc. Bekhennen offennlich mit disem brif, das vns vnnser getrewen — die Schefflewt gemainigkhlich zu Laibach ainen brief von weil: vnd vnnserm lieben herrn vnd vatter dem römischen Kaysern löblicher gedächtnus ausgarrigen (?) des datum stet «Zu Lienz am Samstag vor Sand Michaelstag nach Christi geburdt vierzehnhundert vnd in dem Neunvndachtzigsten», Inen sein lieb etlich Ir löblich alt herkomen vnd gewonhaiten der Sy in gebrauch waren auch gut Ordnungen vnd Sazungen, so dieselben Schifflewt vnnder Inen selbs gemacht vnd furgenomen. Confirmirt vnd bestett ftirbringen. Viel demutigelichen anrueffen vnd bitten haben lassen, Das wir Inen denselben brief mit seiner Inhallt auch zu Confirmieren vnd zu bestette genedegeli......Haben Wir angesehen der genannten Schifflewt duemitig vnd vleissig bete. Vnd dardurch von sonndern gueten des gemelten vnnsers lieben herrn vnd vatters brief Confirmiert vnd bestett. Wissentlich mit dem brief, was vns zu Recht daran zu Confermieren vnd zubestetten gebiert. Also das derselb brief in allen seinen Puncten vnd Ar-tigkkhln darynnen begriffen als ob der von wort zu wort hierinnen geschrieben woren gennzlich bei Krefften beieiben Vnd sich des die genannten Schifflewt vnd Ir nachkomen beliblich gebrauchen vnd geniessen mugen. Vnd darwider von niemands vnbillicher weise gethan vnd gehanndelt werden solle vngeuerlich (?). Vnd gebiethen darauf den Edeln vnnsern lieben getreuen allen vnnsern Haubtlewtn (etc. wie in erster Urkunde) vnd besonders Hannsen von Auersperg Herrn zu Schönberg Hauptmann, Herrn von Egkh, Vitztumb etc. In der Newenstat am letzten Tag des Monats Marcij, nach Christi geburde 1506. (O. U. ohne Siegl.) Beilage C. 1535, I. Mai, Wien. Wir Ferdinand etc. Beckhennen etc. Alls wir im verschinen (?) fünfzehnhundert vnd sibenvndzwainzigistn Jaren vnnsern getreuen u. den Schifleuten auf vnnserm wasser die Laibach genant auf Ir vnterthanigist anlangen vnd biten genedigist bewilligt haben. Alle weill Sy vnd Ire nachkhomen vnnser Camerguet auf gemeltem wasser mit Newn grossen Schiffen statlichen furdern mugen. Das wir darüber nit mer zuelassen noch gebrauchen wolten. So vera aber augenscheindlich befinden, Das ye vnnser Camerguet mit den gemelten Newn Scheffen nit genuegsam, wie die notdurft erhaischet gefurdert werden mochten, danig (sic!) alsdann durch vns das zehent Schif auch zuegelassen aufgericht vnd ainem geschickhten Schefknecht nach gewondlichem gebrauch verlihen wurde, Doch gegen disem Irem der Schifleut unterthanigisten Zusagen vnd er-bietten, wo wir vber khurtz oder lang Ir ainem aus den Neunen so darzue teuglich vnd besonnder den, der das zehend Schiff auch sambt seinem vorigen ordentlichen Schif zugebrauchen hette, vnnser claine aintzige mawt auf dem mer gemeltem wasser Laibach ein-zunemben vnd zuhandeln befulchen, Das Er dieselb khlain mawt 011 alle waigring auf den aidt, so Er gegenwurtigen vnd khunftigen vnnsern Aufschlägern In Khrain von vnnsern wegen schweren, treulich einnemen, handln vnd vmb dieselb yeder zeit, wie sich gebürt, verraiten solle. Alles vermug Ires Reuers, so Sy vns in gleicher laut zu hannden vnnser Niderösterreichischen Camer im ob angeregtem Sibenvndzwantzigisten Jar vberantwurt. Wann vns aber die gedachten Schefleut jetzo vnterthänigist erinnert, wie Sy dieser vnnser genedigen bewilligung zu khunftiger irer notdurft von vnns khain sonndern schriftlichen schein hetten. Vnnd vns darauf diemuetigist gebethen, Sy mit dergleichen vnnser vrkhundt gnedigist zuuersehen, die wir Inen hiemit aus besondern gnaden gegeben haben wellen. Alles wissentlich in Craft ditz vnsern Briefs, Also das solichs, wie oben nach lengs erzelt, alles bifs auf vnser woll-gefallen vnd widerruefen, statt fesst vnd vnzerprechenlich gehalten vnd dawider durch Sy die Schefleut noch niemandt andern mit nichte gehandelt werden solle. Geben etc. in vnnser Stat wienn den ersten tag des monats maij 1535 etc. (O. U. auf Pergament ohne Siegl.) Beilage I). Maria Theresia bestätigte am 18. Juni 1756 die Privilegien, welche die Kaiser Friedrich III. (ddto. Linz, 28. September 1489), Max I. (ddto. Neustadt, 31. März 1506), Ferdinand I. (ddto. Wien, 17. Januar 1549) und zuletzt Leopold I. (ddto. 15. Januar 1676) den Schiffsleuten auf der Laibach ertheilt hatten. Um das Jahr 1708 haben sich die Besitzer der kleinen Schiffe von den sogenannten «grossen Schiffsleuten» oder «Facchini» mit beiderseitiger Zustimmung und behördlicher Bewilligung getrennt und eine neue Zunft mit eigener Fahne, «Bruderschaftbüchse» und eigenem Zechmeister gegründet. (Zu Laibach gab es vierzig «grosse Schiffsleut» und ebensoviele zu Oberlaibach.) Um die Bestätigung der Privilegien und ihrer alten Schiffsordnung haben sich zwar nur die «grossen Schiffsleut» gewendet, aber Maria Theresia hat «zur Vermehrung der Ehr Gottes, Erhaltung guter Einigkeit und Mannszucht, auch zur Aufnehmung der Cameral Erträgnisse, zur gemeinnutzlicher Erhaltung der Schiffahrt, dann zur besseren Beförderung des Commercii und Verhinderung der Contrabanden» die Schiffsordnung «auf die gesammte auf dem Laibach-Flusse •schiffende Mannschaft extendirt» und ihr folgende Artikel vorgeschrieben : i.) Die 40 Schiffer sollen zum Nutzen der handelstreibenden Parteien 4 grosse Lastschiffe unterhalten, und ihnen soll das k. k. Maut-Oberamt in Laibach das Lasttragen anvertrauen, dann die Ein- und Ausschiffung und die Abführung der Waren, aber auch zur Förderung des Handels sie anhalten. Sie sollen solche Schiffsmannschaft halten, die eines ehrbaren Herkommens und guten Lebenswandels sind und sich zur Schiffahrt tüchtig eignen. 2. ) Die grossen Schiffsleut können sich soviele Knechte aufnehmen, als sie sie zur Beförderung und Bedienung der Schiffe benöthigen, müssen aber dieselben im Schiffsdienste und im Rudern gehörig unterweisen. Stirbt ein grosser Schiffsmann, so soll der Maut-Oberbeamte einen seiner Söhne, der im Schiffen erfahren ist, oder in Ermangelung eines solchen, einen der altern Knechte aufnehmen und ins Schiffer-Urbarium einschreiben und ihn belehren, dass er die Schiffahrt, so lange er leben und bei Kräften sein werde, in eigener Person zu betreiben und sich dabei jedes erdenklichen Betruges und jeder Vortheilhaftigkeit zu enthalten haben werde, die Contrabande möglichst verhüten und das statuirte Wasserrecht beobachten müssen werde. 3. ) Mit der Schiffahrt und mit dem Lasttragen darf ein solcher neu aufgenommene Schiffsmann aber solange nicht beginnen, bis er sich nicht mit der Zunft, der alten Gewohnheit nach, besonders abgefunden und eingekauft haben wird. Sollte ihm aber dabei eine zu hohe Taxe auferlegt werden, so hat das Maut-Oberamt eine billige Moderation zu veranlassen. 4. ) Die grossen Schiffsleut sind verpflichtet, «so oft sie eingefasst» und ihr Schiff geladen haben, vom verdienten Lohne nach ihrem Vermögen etwas zu Lob und Preis des Allmächtigen und zur Brennung eines ewigen Lichtes in die Bruderschaftbüchse zu legen. Auch so oft ein Schiffsmann schelten oder fluchen wird, soll er über die von der Obrigkeit empfangene Strafe noch 12 kr. in die Büchse zahlen. Die so eingegangenen Strafgelder sollen qua-temberlich unter die armen Leute vertheilt werden. 5. ) Soll der altersher beobachtete Brauch beibehalten werden, dass, wenn jemand von der Bruderschaft erkrankt, er trotzdem am Gewinne der Gesunden mit gleichem Theile participirt ; stirbt er, so müssen 20 Seelenmessen flir ihn aus der Bruderlade bezahlt werden. 6. ) Sollen die Schiffsleute und Knechte bei ihren Zunft- und quatemberlichen Versammlungen die Verfügung treffen, dass jedes Quai tal für ihre verstorbenen Mitbrüder fünf Messen gelesen werden und bei solchen Versammlungen sollen sie sich züchtig, ehrbar und bescheiden verhalten, am wenigsten aber Raufhändel anfangen; wegen letzterer würden sie sonst mit der unter ihnen statuirteli Strafe von 2 fl. 33 kr. zu Gunsten der Bruderschaftslade bestraft werden. 7. ) Ueber die Schiffsleute, ihre Diener und Knechte soll auch bei sonstigen auf dem Wasser oder beim «Raann« entstandenen Unruhen und Streitigkeiten keine andere Obrigkeit richten und sie strafen, als der Maut-Oberbeamte, ausgenommen in Grund-, Boden-und Malefizsachen, und die Schiffsleute müssen sich seinem Urtheile fügen, sonst würden sie ihre Schifferrechte verlieren, und man würde ihnen ihre Schiffe sperren. 8. ) Zur Sicherheit der Schiffahrt und Beförderung des Com-mercii wurden an beiden Ufern der Laibach Eichbäume gepflanzt, damit die starken Winde die Schiffahrt nicht hindern oder sogar Menschenleben gefährden würden. Die Schiffsleute sind verpflichtet, achtzugeben, dass niemand solche Bäume in einer Entfernung von 10 oder 12 Klaftern von beiden Ufern abhauen werde, sondern die Schiffsleute und zwei ärarische Förster, die allezeit aus geschworenen Schiffsleuten genommen werden sollen, müssen die Bäume pflegen, aufziehen, jährlich nachsetzen und, wenn nöthig, vermehren, Baumfrevler gebiirend bestrafen, und der Maut-Oberbeamte hat besonders über die Erfüllung dieses Gebotes zu wachen. 9. ) Da die Eichbäume auch Frucht tragen und die Schweine der Bürger und Bauern von der Weide unter die Bäume laufen, was man nicht leicht verhindern kann, so sollen sich wenigstens die Bürger und Bauern alles Klaub- und Essrechtes gänzlich enthalten, sondern dieses Recht einzig den Schiffsleuten, die ja für die Pflege der Bäume keine andere Belohnung erhalten, pleno jure überlassen. 10. ) Da die Schiffsleut dem Aerar durch Verhütung der Contrabanden und dem Gemeinwohl in Feuers- und Wassernoth erspriess-liche Dienste geleistet haben und dieses auch fernerhin thun werden, so sollen sie bei einer etwaigen Feuersbrunst insbesondere zur Rettung der landesfürstlichen Gebäude in Laibach erscheinen. 11. ) Sollen die Schiffsleute auch künftighin nur die bis dato üblichen Gebüren von ihren Schiffen, dann vom Aus- und Einladen einnehmen, bis die Sache nicht anders regulirt wird, jedoch soll es jedermann freistehen, die Verladung seiner eigenen Mobilien durch eigene Dienstboten und Unterthanen im Einverständnis mit dem Maut-Oberbeamten vornehmen zu lassen, und es sei niemand gebunden, dies durch die grossen Schiffsleute verrichten zu lassen. Mittheilungen des Musealvereines für Krain 1892 — I. 6 12. ) Es soll die Schiffahrt auf der Laibach nur denjenigen gestattet werden, denen diese von altersher erlaubt war und die in das Urbarium des Maut-Oberamtes aufgenommen worden sind. Den Schiffsleuten kann also die gebetene Ermächtigung, dass sich jeder von ihnen zu eigenem Gebrauch ein kleines Schiff halten könnte, nicht ertheilt werden, da dies zu Unordnungen führen würde, es bleibt also beim Verbote des Maut - Oberamtes vom 22. Juni 1746. Dagegen wurde den «kleinen Schififsleuten» aufgetragen, dass sie ihre kleinen Schiffe gegen eine tägliche Entschädigung von 4 kr. zur Verfügung bereit halten müssen, sonst würde man den «grossen Schififsleuten» erlauben, sich kleine Schiffe zu eigenem Bedarf halten zu dürfen. 13. ) Sollte jemand dieser Verfügung zuwider oder sonst muth-willig handeln, der soll ipso facto mit 4 fl. bestraft werden, und zwar bekommt die Hälfte davon das Aerar, die andere Hälfte aber der Maut-Oberbeamte. Sollte sich jemand öfter ein solches Verschulden zuschulden kommen lassen, so soll er an Leib und Gut bestraft werden. In diesem Sinne werden den Schififsleuten ihre Bruderschaftsordnung und ihre Freiheiten bestätigt und sollen stets in Kraft bleiben, und die grossen Schififsleute sollen ungehindert ihr Handwerk ausüben, jedoch behält sich die Kaiserin vor, diese Freiheiten zu ändern, zu mindern oder gar aufzuheben. (Gewöhnlicher Schluss, worin allen Obrigkeiten aufgetragen wird, die Schififsleute zu schirmen.) [Auszug aus einer Copie auf Papier.] Wirtschaftliche Verhältnisse und Hausordnung der Karthause Freudenthal im Jahre 1659. Von Julius Wallner. Im Anschlüsse an die monographischen Arbeiten Hitzingers, Kozina’s, Milkowicz’ u. a. über die krainische Karthause Freudenthal sei im Nachfolgenden einiges über die Einnahmen, wirtschaftlichen Verhältnisse und die Hausordnung des genannten Klosters aus einem im Besitze des krainischen Landesmuseums befindlichen Urbar aus dem Jahre 1659 mitgetheilt. Dieses Urbar gelangte im Jahre 1885 aus dem Nachlasse des verstorbenen Landes-Sanitätsreferenten Dr. E. v. Stöckl ins Musealarchiv; es bildet einen in braunes Leder gebundenen stattlichen Band von 89 Folioblättern, von denen die ersten zwei und das letzte unbeschrieben sind. Die Eintragungen sind in nachstehende Abschnitte gegliedert: 1. ) Verzeichnis der dem Kloster zuständigen Geldzinse; 2. ) Getreidezinse sowie Angabe sonstiger Giebigkeiten und Klein- zinse ; 3. ) Steuer - Register, betreffend die dem Kloster unterthänigen Huben ; 4. ) Verzeichnis sämmtlicher nach Freudenthal zu leistender Ro- bote ; 5. ) Hausordnung, Speise- und Trankordnung für den Prior und den Convent, sowie Bestallung und Beköstigung aller Klosterbediensteten, Handwerker und der Robotleute ; 6. ) Ausweis über die auswärts gelegenen Klostergüter und Wein- gärten ; 7. ) Verzeichnis der Freudenthal gebürenden Getreidezehente. Die Anlegung des Urbars im Jahre 1659 erklärt sich aus dem Umstande, dass zur selben Zeit der thätige und energische Ludwig Freiherr v. Cirian das Priorat bekleidete, von dem schon 6* Valvasor rühmend hervorhebt, dass unter seinem Walten das früher ziemlich herabgekommene Kloster wieder in den Stand gesetzt wurde, die Zahl von 15 bis 16 Mönchen zu erhalten. (Valvasor XL, p. 143.) Cirian suchte die wirtschaftlichen Interessen der Karthause aber nicht etwa bloss einseitig zu Gunsten des Klosters zu erhöhen, sondern war auch für das Wohl der Unterthanen in gerechter und einsichtsvoller Weise bedacht. Zahlreiche Zusätze und Bemerkungen, die er dem Urbar als Weisungen und Rathschläge für seine Nachfolger beifügt, bekunden seine gesunden Anschauungen über eine wahrhaft erspriessliche Wirtschaftsgebarung; überall erscheint er bemüht, den Unterthanen womöglich die Lasten zu erleichtern, ja, er hob gewisse Giebigkeiten selbst gänzlich auf, wenn der Ertrag in keinem richtigen Verhältnisse zur Umständlichkeit der Einhebung stand. Er verzichtete z. B. auf die robotmässige Erzeugung der Ziegel für das Kloster, da er die Erfahrung gemacht, dass die in dieser Arbeit ungeübten Unterthanen weit mehr an Verpflegung brauchten, als die meist misslungene Ware wert war. Die Heranziehung der jenseits der Save wohnenden Klosterleute zu oft ganz unbedeutender Handrobot sah er gleichfalls aus demselben Grunde nach, und so gehört er zu jenen seltenen Grundherren, die es verstanden, nicht nur den Ertrag ihres Besitzthums zu heben, sondern auch gleichzeitig die Lasten ihrer Untergebenen zu mildern; es weht überhaupt ein humaner, echt christlicher Geist aus seinen Aussprüchen und Urtheilen, die in dem oben erwähnten Urbar niedergelegt sind. Mit Recht verdiente er daher auch die später ihm zutheil gewordene kaiserliche Auszeichnung der Verleihung des Prälatentitels (1660),1 den er zuerst unter den Prioren Freudenthals führte. Wir gewinnen aus dem Urbar einen recht genauen Einblick in den Besitzstand und die Wirtschaftsverhältnisse des Klosters Freudenthal zu der genannten Zeit. Der Klosterbesitz umfasste damals in der Umgebung Ereu-denthals : die Werder Supanei mit der dazugehörigen Ortschaft Mirke ; die Franzdorfer Supanei, zu der die Dörfer Pako, Ohonica, Prevolje (am Trauerberg) und Kamnik zählten; 1 Vergi. Hitzinger, Kiuns Archiv II., p. 131, und Milkowicz, Die Klöster Krains, p. 135. die Sabatscheyer Supanei (Sabotschev oder Zabočevo) mit den Dörfern Nižovec und Bresuca oder Bresowitz ; die Schaffer Supanei (Zaverh) mit Goričica und Pokojise; die Vigauner Supanei bei Zirknitz mit Selsček, Topol, Brezje; die H o 11 e r n e r Supanei (Wessulak oder Bežuljak) mit den Ortschaften Dobez und Košlek ; die Supanei Podlipa (auch «Unter der Linden» genannt); die Supanei Nagolin oder Igg; die Supanei T eunitz (nach Hitzinger, Kluns Archiv II., p. 123, «a. d. Tuniz» in der Gemeinde Podlipa, d. i. Tonjcebach der Generalkarte) mit der Ortschaft Ligoina. Jenseits der Save lagen: die Supanei V r a n š i c mit Gamling, die Supanei St. Georgen mit Mitterdorf, die Supanei Topole bei Mannsburg, die Supanei Moräutsch mit den Ortschaften Pšenica und Tuffstein. In Laibach gehörte dem Kloster der sogenannte Freuden-thaler Hof am Rain. Ausserhalb der weiteren Umgebung Freudenthals besass die Karthause noch zu Salcano im Küstenlande acht Grundstücke im Ausmasse von i63/4 Tagbauen, ferner daselbst am Berge Pod-gritz einen Weingarten. Die übrigen Weingärten des Klosters, dreizehn an der Zahl, lagen in St. Veit bei Wippach, einer auf dem Berge Ustja bei PI aide n schaft und zwei Keller zu St. Georgen bei Wippach. Von dieseii Besitztümern bezog die Karthause an Geld-, Hub- und Mühlzinsen aus den genannten Supaneien ein jährliches Einkommen von 545 fl. 29 kr.; Getreidezinse und sonstige Abgaben an Naturalien waren in folgenden jährlichen Ausmassen festgesetzt: W'eizen aus Werde, Igg, Vigaun, Hollern, Franzdorf, Sabotschev, Vranšic, Topole und St. Georgen . 77 Stär Laibacher Mass, Roggen aus Moräutsch .... 11 Stär 1 Scheffel, Hirse aus Vranšic, Topole und St. Georgen . . 27 Stär, Hafer aus Werde, Igg, Vigaun, Hollern, Franzdorf, Sabotschev, Vranšic, Topole, St. Georgen, Moräutsch...................................I993A Stär, Hirsebrei aus Werde, Franzdorf, Sabotschev.....................4 Stär 2 Märnik 3 Massi, Zinseier aus Werde, Podlipa, Vigaun, Hollern, Franzdorf, Sabotschev, Vranšic, Topole, Sanct Georgen, Moräutsch.........................2915 Stück, Zinsbretter aus Zaverh, Franzdorf, Sabotschev 1450 Stück, Zinsholz aus denselben Supaneien............. 536 Fuder, Haar reisten aus Werde, Franzdorf, Sabotschev 385 Stück, Hühner und Kapaune aus Moräutsch .... 17 Stück Hühner und 2 Kapaune. Zum Zinsholzhacken waren die Insassen von W erde, Zaverh und Franzdorf, im ganzen durch 48 Tage, verpflichtet, ausserdem die Untersassen dieser drei Supaneien je 2 Tage jährlich für den Bedarf des Conventes. Aus dem Steuerregister ist zu entnehmen, dass die Huben-, Säge - und Wiesensteuer sowie die Abgaben der Untersassen aus sämmtlichen Supaneien die jährliche Leistung von 7 83 fl. 19 kr. 1 ^ ergaben, wobei Vigaun mit 150 fl. 30 kr. am höchsten, Igg mit 8 fl. Steuerertrag am geringsten angesetzt erscheint. Bezüglich der Einhebung dieser Steuern erfahren wir, dass die Supane mit dieser Aufgabe in ihren Gemeinden, beziehungsweise Bezirken, betraut waren, welche hiefür eine Vergütung in der Form erhielten, dass sie für ihre Person von der Steuerleistung befreit blieben, was einem Betrage von bis 41/2 fl. gleichkam. Höchst verwickelt erscheinen die verschiedenen Robotleistungen. An Ackerbaurobot hatte die Werder Supanei den Acker unter dem Meierhof zu düngen und zu bestellen, doch musste das Kloster für die Heimfuhr der Ernte und die Umzäunung Sorge tragen. Franzdorf musste den Klosteracker bei der dortigen Mühle bebauen, Sabotschev den Acker unter dem Ziegelstadel und Zaverh ein Feld oberhalb desselben sowie die Krautgärten und Paradeis-äpfelbeete der Karthause düngen. Weingartrobot zu leisten waren nur einige Supaneien verpflichtet. Die Vigauner und Hollerner (Wessulak) mussten Fässer, Reifen sowie die Victualien für die Weinlese nach Gauer (Gabria bei Haidenschaft) hinein- und die erzielte Wein- und Oelernte herausführen, ferner die bei der Lese benöthigten Nahrungsmittel nach Wippach bringen und während der ganzen Lesezeit fünf bis sechs Pferde zu allfälligem Gebrauche bereit halten. Die Unterthanen von Werde, Franzdorf, Sabotschev, Zaverh und Podlipa waren verbunden, die nöthigen Geschirre nach Wippach zu bringen und bis zur Maximalverpflichtung von 100 Saum den gewonnenen Wein ins Kloster zu führen. Für jede nicht selbst, sondern durch gedungene Leute geleistete Saumfahrt hatten sie 1 fl. 20 kr. zu entrichten. Unter Getreiderobot verstand man die Zufuhr des aus den einzelnen Supaneien eingehenden Zinsgetreides, welches nicht zu verwechseln ist mit dem später zu erwähnenden Zehentgetreide. Die in der nächsten Umgebung der Karthause liegenden Gemeinden hatten die Verpflichtung, dasselbe jährlich am St. Luciatag (13. December) ins Kloster zu führen, wogegen die jenseits der Save gelegenen Ortschaften ihre Zinsfrucht sowie das Zehentgetreide von Winklern und Prevale nur bis zum Freudenthaler Hofe nach Laibach zu stellen, dafür aber auch sonstige für das Kloster angekaufte Waren aus Oberkrain, wie Schmalz, Unschlitt, Eisen, Loden und Leinwand, dahin zu liefern hatten. Schiff- und Wasserrobot oblag nur den Orten Werde, Pako und Igg (Nagolin). Aus dem erstgenannten Orte mussten jederzeit nach Bedarf zwei Mann die Conventualen zu Schiffe nach Laibach fuhren, doch erhielten sie dabei die Verpflegung. Die Einwohner von Pako hatten das im Freudenthaler Hofe zu Laibach aufgestapelte Zinsgetreide nach dem Kloster zu schiffen, und die letztgenannten hatten die Verpflichtung, das Wehr beim Kloster sowie die durch das Klostergebiet fliessenden Wassergräben instandzusetzen und zu erhalten. Unter Gebäuderobot ist nicht nur die Beschaffung der zur Erhaltung der Klostergebäude nöthigen Baumaterialien, sondern auch deren Zufuhr im Bedarfsfälle zu verstehen. Vigaun hatte die Obliegenheit, den Kalkstein zu brechen, zuzuführen und den Brennofen herzurichten, Hollern (Wessulak) dagegen das Brennholz herbeizuschaffen und den Kalkofen während des Brennens zu überwachen, Werde sowie die benachbarten Orte Franzdorf, Sabotschev und Zaverh mussten endlich den gebrannten Kalk zur Grube führen und ablöschen. Zum Ziegelschlagen waren Vigaun, Hollern und Podlipa verpflichtet, doch findet sich hier die Bemerkung des Priors Cirian, dass die Robotleute angesichts ihrer ungenügenden Arbeitsleistung und wegen der schwierigen Beschaffung geeigneten Lehms theurer arbeiteten, als der directe Ankauf fertiger Ziegel in Laibach zu stehen kam, deshalb entfiel seither diese Robot. Fenster- und Thür steine musste Kamnik aus dem Bruche von Podpeč bis zum Wasser führen, von da an hatten die Insassen von Pako das Steinmateriale sowie die etwa aus Laibach gelieferten Ziegel ins Kloster zu stellen; wenn die Zahl der letzteren 3000 überstieg, so hatten ihnen die Unterthanen der benachbarten Supaneien zu helfen. Bauholz musste von den Insassen der Orte Werde, Franzdorf, Sabotschev und Zaverh beschafft, geschlagen und zum Kloster geführt werden, die Sägestücke dagegen wurden durch des Klosters Meierleute dahin befördert. Mauerstein und Sand wurde aus den gleichen Supaneien nach Bedarf geliefert. In Bezug auf die Handrobot sei erwähnt, dass selbe zunächst den sonst weniger herangezogenen vier Supaneien jenseits der Save aufgelegt war, doch liess die weite Entfernung derselben die Verwendung, namentlich bei untergeordneten und leichten Handleistungen, nicht immer zweckmässig erscheinen. Im allgemeinen war daher bestimmt, dass die Unterthanen von dorther in wöchentlich abwechselnden Partien zur Arbeit zu erscheinen hätten. Ungehorsame Unterthanen sollten ferner nicht mit Geld und Arrest, sondern mit Arbeit auf den hinter dem Meierhof gegen die «schwarze Lackhen» gelegenen Wiesen gestraft werden, denn «strafft man die arme, leut vil im peitel, so muessens weib vnd die vnschuldige khinder solches entgelten, welches die geistliche nit wol gegen Gott verantwortten mögen. In der kheuchen (Arrest) vnd eysen nutzen sie auch nichts,» setzt der ebenso praktische als menschenfreundliche Freudenthaler Prior Cirian diesem Absätze des Urbars bei. Getreidezehent bezog endlich die Karthause in Franzdorf von einer ganzen und neunzehn halben Huben, ausserdem von jeder der letzteren noch einen gegupften Laibacher Scheffel Hirse. Ferner aus Pokojiše von zwei, aus Bresowitz von einer, aus Lassich (Lase bei Franzdorf?) von einer halben Hube, aus Zaverh von einer ganzen und zwei halben Huben, aus Pako von drei Untersassen, aus Vigaun von neun ganzen, aus der Hollerner Supanei von neun ganzen, aus Werde und Mirke von zwanzig halben Huben. Vom Zaverher Zehent gehörte jedoch ein Drittel dem Pfarrer zu Presser, vom Hollerner ein Drittel dem Pfarrer zu Zirknitz und ebensoviel dem Pfarrer von Oberlaibach vom Zehent aus Werde und Mirke. Gereutzehent zahlten 25 Bauern. Bezüglich der Einhebung des Getreidezehents bestand die Regel, dass derselbe beim Supan abgeliefert und bei demselben ausgedroschen wurde, dafür konnte er das gesammte Stroh behalten, überdies zahlte das Kloster den Drescherlohn (4 kr. per Tag), wogegen der Supan die Kost den Leuten zu geben hatte. Bienen- und Kleinviehzehent erscheint im Urbar nur in der Supanei Franzdorf erwähnt. Von besonderem Interesse erscheint ferner die nachfolgende Hausordnung der Karthause Freudenthal, welche nicht nur die Anweisungen über die Verpflegung der Conventualen mit Speise und Trank enthält, sondern auch uns mit der Verköstigung der dem Kloster dienenden Personen, der Robotleute u. s. w. bekannt macht. Wir ersehen daraus, dass die der strengsten Observanz huldigenden Karthäuser (der Fleischgenuss ist ihnen für immer versagt) nicht bloss für sich eine den Anforderungen der Regel ebenso als denen einer vernünftigen, gesunden Lebensweise entsprechende Auswahl und Abwechselung ihrer Gerichte anstrebten, sondern auch bedacht waren, ihrem Dienstpersonale eine ausgiebige und keineswegs ascetisch bemessene Kost zu liefern. Das Folgende erscheint wörtlich dem Originale nachgedruckt, da ein Auszug nicht gut möglich und die vollständige Wiedergabe namentlich für die Kenntnis der Lohn- und Lebensverhältnisse der unteren Bevölkerungsschichten im 17. Jahrhunderte nicht ohne Wert ist. Hausord nuno was speis tranckh vnd ordinari besoldungen belangt. Prior vnd Conuent. Jedem Conuentualen, so wol als dem Prior vnd Procurator gibt man zu morgens vnd abents, Jedesmahls Ir ordinari khandel mit roten terran, brot nach notturfft. In sollennitatibus vnd lässtagen gibt man Inen zu mitag weissen wippacher vnd abents roten oder weissen terran, welches Ich erst angefangen, zuuor hat man vber 4 oder 5 mal järlich nit geben, stehet aber bey Jedem Prior solches zuuerändern oder verbleiben zu lassen, dann aussers Weins hat das Closter wenig gelts zu erzigln , damit andern haussnotturfft mügen erworben vnd die Weingarten vnd ölbaum erbawt werden. In lässtagen gibt man Jedem ein gratiastrunckh von rotem wein zur Jausen, was aber andere gratiastrinckh in diebus abstinen-tiarum vnd anderer Zeit belangt, wirt sich jeder Prior wol zu reguliern wissen. Alle Son vnd Feyrtäg vnd durch die ganze wochen (ausserhalb der abstinenz vnd in sollennitatibus) wann man zweymal khochte speis isset, gibt man zum Fruemal 4 rieht vnd einerley Visch, wie es der Schaffer verordnet; zum nachtmal 3 rieht von khrebsen, so vorhanden, Salat vnd dergleichen. In sollennitatibus aber werden zum fruemal fiinff richten gegeben vnd zweyerlay Visch vnd da man im refectorio nit isset, sonder in Celten, gibt man abents drey richten. Im refectorio nichts warms, sonder allein Salat, Khäss, nuss, öpfel, khesten vnd dergleichen, oder auss gratia Prioris etwa, aber selten ein stückhel von khalten bratvischen. Am Sontag, Erichtag vnd Phingstag gibt man ordinari frische Fisch, da die anderst vorhanden, die andern tag aber geselchte, als Stockhuisch, Plateisln, hö(r)ing, hechten vnd dergleichen, wann aber solche dirr visch abgeen, muess man noturfft halber am montag, mitwoch vnd Sambstag auch frische speisen vnd so haussen vorhanden, gibt man denselben alwegen am Sontag vnd vnderlasset die andere fisch, Erichtag vnd Pfingstag bleiben bei der Ordnung. Von heiligen f tag im Herbst2 anzuraiten biss auf den heiligen ostertag gibt man all werchtäg vnd Feyertäg im aduent vnd fasten, so in der wochen fallen, nur einmal des tags zu essen vnd 5 speiss, darunter eine vom Visch. In die abstinentiae gibt man Jedem auss gratia, der Sy begert, 4 grobe speisen, als von bonen, arbeiss, linssen, gersten, khraut, dirr vnd schlecht visch, so lang biss etwa ein visitation solches einstelt, dem aber, so Jedesmal gratiam nit begert, gibt man Ime am selben tag, weder speiss noch wein, allein brot vnd wasser. Pasteten, tortten, Sulzfisch gibt man selten, allein zu ostern, auffartstag, Pfingsten, Gottsleichnambstag, vnser lieben Frawen himel- fart, S. lirunonis, Aller heiligen, khirchweych, Stiffters Jartag, weinacht, New Jar vnd an der Herren faschung Sontag, da anderst die noturfft vorhanden vnd zu bekhomen ist. Vii bachens rathe Ich soll man vnderlassen, souil Immer miiglich, dann das schmalz schwärlich vnd theuer zu bekhommen vnd das öll gerät selten wol, das man ein Jar miige darmit auss-khomen. Der Prior vnd Schaffer sollen sich mit speiss vnd tranckh dem Conuent genzlich vergleichen vnd Singularitäten meiden vnd Mieten. Allein da gest vnd frembde leut vorhanden, denen Sie Ir praesentiam nit commode leugnen mügen, alsdann hat dise regel nit statt; soll aber doch alle vbrige verschwendigkeit, souil mtiglich, cauiert werden, damit sich die gest nit ergerti vnd Gott, welches das fiirnembest ist, dardurch nit geunehrt vnd erzirnet werde. Officier vnd gesindl inners Closters. Ainem Hoffschreiber, da man aines bedarff, gibt man teglich ein halbe terran vnd officierbrot nach Notturfft vnd für Jarliche besoldung....................................... Des Ristmeisters stall khan ein reitkhnecht, dem zu-uertrauen ist, Da Er anderst ein wenig khriegs- vnd gräniz-erfahren, wol vertretten. Doch muess man mit Ime zuuor, was er monatlich, ausser seiner ordinari Jarsbesoldung, nemen wöll, abkhommen, sonst gibt man gemeinickhlich Jedes monat im Feld 2 taler ausser Profiant vnd was auf die ross gehet, oder aber für lohn, speiss vnd tranckh monatlich 8 fl., vnd den Pferdten besonders Ir fuetter. Da aber ein reutkhnecht die ross vnd zeug nit zuuertrawen were, möcht man mit Marco Khoroschez vndersassen zu Werde, den man passieren last, vnd die graniz wol bekhandt, handlen, welcher gern Järlich zur bestallung 12 oder 15 fl. nemmen thete, ausserhalb der monatlichen vnderhaltung in Veld, idest Dem Reutkhnecht bey disem Gottshauss gibt man täglich ein halbe terran gesind wein, oder aber darfür gelt, wie man mit Ime beschliessen wirdet, alle morgen ein laibel officierbrot, zum fruestuckh, zu mitag vnd nachtessen brot nach noturfft vnd isset bey andern officiern, hat Järlich ein new Par stifel vnd für sein besoldung im gelt . 30 fl. 15 fl. Seinem Jungen, da einer vonuötten vnd vorhanden, Järlich khleider vnd schuech nach noturfft, seinem standt gemäss, täglich 3 leibl schwarz gesindel brot vnd isst beim thorwartl auf der schmitten. Der M. khoch hat täglich ein halbe wein, officierbrot, souil Er für sich selbst bedorf, isst bey andern officieren, Jarlich schuech nach noturfft vnd zur ordinari besoldung Sein Jung khlaider vnd schuech nach noturfft, täglich 3 laibl schwarz gesindlbrot vnd die speis beim thorwartel. Der kheller, pfister,3 mulner vnd Casstner, weil Er dise Dienst allein versieht, hat der Zeit täglich ordinari ein halbe gesind wein, brot vnd speiss, wie andere officier vnd sein Järliche besoldung erstreckht sich aufif .... Da aber Diser stirbt oder alters halben solche Dienst nit wirt mögen alle verrichten, wirt Ime ein Jeder Prior andere Diener aufzunemen vnd zu besolden wissen, nach seinem wolgefallen, doch gebe Ich einem Müllner vnd Pfister vber 7 fl. vnd einem Kellner vnd Castner vber 10 fl. nit. Seinem khrumpen Jungen gibt man Järlich khlaider vnd schuech nach noturfft, täglich 3 laibl brot vnd die speiss beim torwartel. Dem khlainern buben täglich 2 laibel gesindbrot, schuech, huet, pfeiten, hosen vnd rökhel. Der Thorwartel hat täglich 4 leibl schwarz gesind brot vnd isset auf der schmitten, Järlich ein vndergemächt4 oder nider par schuech vnd besoldung......................... Ain Maister Vischer oder principal hat täglich 5 laibel gesindtbrot vnd sein speiss beim thorwartl, Järlich ein new par lange Vischer stifel, seind im vndermacht, vnd besoldung Sein khnecht täglich im speiss, brot, Stift vnd vndermacht ist dem meister gleich, aber hat besoldung im gelt Disen beden gibt man wöchentlichen zweymal, als Sontag vnd Mitwoch Ir brot vnd Jedesmahl 3 schaufei Prey, 11/2 vierling öl vnd so offt Sie was namhafftes von fischen bringen, Jedem ein seitel gesind wein. Da Sie aber faul vnd wenig bringen, bricht man Inen den wein ab vnd strafft Sie zu Zeiten mit der gefenckhnus, damit sie fleissiger werden sollen. 20 fl. 17 fl. 6 fl. 12 fl. 8 fl. 3 Pfister = pistor, Bäcker. * So viel als «Besohlung». Dem Förster gibt man täglich 4 laibel schwarz ge-sindtbrot vnd isset beim thorwartl, Järlich ein par New stifel vnd ein vndermecht oder aber darfür 2 fl. vnd ordinari besoldung....................................................10 fl. Vnd da Er auf dem wasser vnd in den Wäldern fleissig ist vnd was pfendet, lass man Ime den driten theil eruolgen, doch nit auss gerechtigkheit, sonder auss gnaden vnd wolgefallen, damit Er desto embsiger sein soll. Dem Schergen gibt man gleichesfahls täglichen 4 laibel schwarz gesind brot, die speiss beim Thorwartel, Järlichen ein Par stifel vnd ein vndermacht oder aber 2 fl. darfür, vnd für die besoldung im gelt................................xo fl. Gemeinlich verrichtet einer dise bede Dienst mit einander vnd hat nit mehrers besoldung, als wann einer nur einen Dienst hat. Da aber der Forstkhnecht nit scherg sein wolte, muess man einen andern aufnemen oder aber der Thorwartel muess die vnderthanen vnd gesindel, so was strafwirdigs verschuldet, in vnd auss der kheichen fdehren. Denen beden khnaben, so in der khirchen dienen, gibt man Jedem täglich 2 leibl schwarz gesindel (brot), die speiss beim Thorwartel, khleider vnd schuech Irer noturfft nach. Auf die schmidten für das gemeine gesindel gibt man täglichen zur Suppen 8 laibel brott. Meyrhoff. Dem meyr vnd seinem weib gibt man täglichen ein halbe gesind wein vnd Jedem 4 laibl schwarz gesind brot vnd beden 1 laib gesindbrot, Ime ein New par stifel vnd ein vndermacht, oder aber 2 fl. gelt darfür, Ir aber schuech nach noturfft vnd Inen beden zur besoldung im gelt . . 13 fl. Dem Sagmeister gibt man täglich 4 laibel schwarz gesind brot, Järlich ein par stifel vnd ein vndermacht oder 2 fl. darfür, besoldung.................................. 8 fl. Zwayen meyrkhnechten werden täglich Jedem 4 schwarz gesind brot vnd Stifel vnd schuech vnd 8 fl., wie dem Sager gegeben, idest.....................................16 fl. Der Ochsenhalter hat täglich 4 laibel schwarz gesindbrot, Järlich ein par Stifl vnd ein vndermächt, oder aber 2 fl. geld darfür, besoldung............................. 7 fl. Des khüehalters brot ist täglich 4 laibel, Järlich ein Par Stifel vnd ein vndergemächt oder darfür 2 fl. in gelt, sein besoldung............................................ 6 fl. Dem Veldin hueter, weil Er noch khlain, gibt man nur die khlaider vnd schuech vnd täglich 4 laibel brot. Da Er aber gross wirdet vnd der Feldin mehrers wirdet, wird man Ime wissen ein ordinari besoldung zumachen. Schweinhalter hat täglich 4 laibel schwarz brot, Järlich ein khlaid vnd schuech, besoldung im gelt.................2 fl. Jede meyr diern, deren ordinari zwo, hat järlich 3 fl. 30 kr., 4 laibel brot täglichen vnd schuech nach noturfft, idest im gelt................................... 7 fl. Denen alten weibern, so im winter im meyrhoff spinnen, gibt man Jeder täglich 4 laibel brot vnd speiss beim meyrgesind vnd wochenlich einer 3 kr. Täglich gibt man im mayrhoff brot zur Suppen, 8 schwarze laibel, Item lur Jeden hundt ein laibl schwarz gesind brot. Handwercher. Dem M. balbierer gibt man Jede malzeit ordinari ein halbe wein oder dem khnecht vnd buben ein seitel, die speiss hat Er beim Prior oder officier, der khnecht oder bueb alwegen bey den officieren, Järlich zue besoldung ein mernikh weiz vnd im gelt..................................16 fl. Nota: Frueh vnd Jaussenzeit 1 pöcher wein vndt brodt vnd wo er haimbgehet ain par Conventbrot. Der Schneider, wan er im Closter arbeit, hat täglich 5 lai-bel gesindtbrot, die speiss beim Torwartl vnd Järlich besoldung 6 fl. Schuester gibt man täglich 5 laibel gesindbrot vnd die speiss hat beym thorwartl, Er ist auch schädig alle heut, durchs ganze Jar, zu arbeitten, dauon hat Er in allen Järlich 2 mernickh gesindmischet vnd gelt.....................8 fl. Der huefschmit, wan Er arbeitet, hat täglich 5 laibel gesindtbrot vnd die speiss bey denen officieren, Järlich ein schaff schwarz gemischet vnd im gelt....................... . 8 fl. Bindter hat täglich, wan Er arbeit, zway masslen wein für sein person, 5 laibel Schwarzbrot vnd den tisch beim thorwartel, gleiches fahls sein khnecht aussers wein vnd Jerlich ein eilen thuech vnd im gelt...................... 10 fl. Dem Fleischhackher gibt man, wan Er arbeit, täglich ein halbe wein, officierbrot vnd speiss, wie andern offfeier, von einer khue vnd ochsen 8 kr. vnd ein blunzen oder bluetwurst vnd wan Ers zu stuekh hackht, hat Er ein brätl davuon, von einem khalb 4 kr. vnd von einem Schwein 4 kr., ein bratwurst. Denen Zimmerleuten, wann Sie tagsweiss arbeiten, gibt man Jeden täglichen 5 laib schwarz gesindbrot, den tisch beim thor-wartel vnd lohn 8 kr., wann man Inne was verdingt vberhaubt, gibt man weder essen noch brot, sonder müessen sich selbst vercosten. Dem khalchbrenner, so lang Er arbeit beim khalch, gibt man täglich ein viertl wein, ein grosses laibel officier: seinem Sohn aber 4 laibel schwarz brot vnd zwaymal khocht speiss, tregt man Inne zum offen, von Jedem schuechbreit ein fl. gelt. Den Vischern zu Vigaun, Sabatschey vnd Franzdorff, so offt Sie fisch bringen, gibt man Jedem ain seitel wein, 2 khlaine laibel officiersbrot vnd den tisch beym thorwartl, wann Sie aber das essen versäumen, gibt man Inen drey officier laibl. Was andere handtwercher, so nit Järlich besoldet vnd zu Zeiten im Closter arbeiten, etliche wochen vnd tag, als Maler, tischler, Schlossrer, Glassner, Kirschner, Thremmacher, Riemer, Soler vnd dergleichen mehr, khan alhie khain gesaz gegeben werden , sonder wirt sich ein Prior mit Inen zuuergleichen wissen, allen vber ein halbe oder 3 seitel wolte Ich kheinem geben, gleiches-fahls wann Sie gastweiss alher khommen, auss dem bedenckhen, weil das Closter wenig einzukhomen vnd thewer ist. So offt die Suppleut auf die robath khommen, gibt man Jedem des tags ein halbe wein, die speiss vnd brot, bey denen offi-cieren. Im Heiat6 aber hat Jeder zur Jausen ein stüekh officier brot. Denen Landschafft Pötten, wann Sie mit generalen khommen, gibt man Jedem 2 laibl Prot, ein seitel wein vnd 5 kr. 1 J gelt vnd versäumen Sie das essen nit, so haben Sie Iren tisch beym thorwartel. Robater. Dem handtrobathern enhalb der Saw, so alhie zum gebew die handtraichung thuen, gibt man Jedem des tags 2 laibl schwarz brot, zweymal ein gekhochte speiss, als hirschprey, melkraut vnd dergleichen. Denen handrobathern beim kalckh vnd Ziegel gibt man Jedem des tags i laibl gesindbrot vnd zwaymal khochte speiss. Denen mädern des tags i laibl schwarz gesindbrot vnd zweymal khraut oder prey. Denen von Podlipa, so. heymähen, mist ausswerffen vnd Conuentholz tragen, gibt man Jeden eins tags i leibl brot vnd zweymal ein speiss. Wan Sie aber im Wald Conuent Prennholz ab-hackhen vnd khlieben, nur Jedem ein laibl vnd ein khochte speiss zu abents. Den vndersassen vnd Inwohnern, so prennholz für das Conuent hackhen im Closter gibt man Jedem eines tags i leibl brot vnd einmal ein khochte speiss. Denen, so im hey arbeiten (ausser deren zu Podlipa) gibt man Jedem einen tag ein laibl brot vnd zu abent ein khochte speiss. Den Sehnitern Jedem täglich ein laibel vnd zu nacht ein speiss. Wann man ackhert, wirt denjenigen, so den pflueg halten, zway laibl brot, den andern aber nur ains des tags gegeben vnd zu nacht ein speiss. Denen, so hey, kaleh, Ziegel, maurstein, gail,6 Prein vnd Pawholz fuehren, gibt man Jeder Person ein leibl brot vnd ein khochte speiss. Denen aber so Tuffstein vnd sandt füehren eines tags ein leibl brot. Denen Zu Werde, so zehendt haiden von Oberlaibach im Garben fuehren, für jeder Fueder ein leibl brot. Den Schiffleuten, so herren Priorn auff Laibach füehren, Jeden tag einem vier laibel brot, Speiss im Closter beim Torwartl vnd zu Laibach ein tag zweymal ein khochte speiss von prey, ponen vnd dergleichen. Denen zu Pakha, wann Sie von Laibach thraid, ziegel vnd andere Sachen vnd von Podpetsch Stein fuehren, gibt man Jedem des tags vier laibel brot vnd prey. So die vnderthanen von Franzdorff vnd Sabatschey Ir Zins-thraid bringen, gibt man Jedem ein leibl brot. Den vbrigen Supp aber ein schwarz Prot ein laibl vnd ein gekhochten prey. Denen so zehendt thraid bringen, wirt Jedem ein leibl schwarz brots geraicht vnd khein speiss. Denen wein, öll vnd salzsamern gibt man am zuruekhraisen Jedem 2 leibl brot vnd ein seitel wein. Denen so die raiff, band, vässer vnd putridi7 auf Hundeidorff, S. Veit vnd Salcan füehren gibt man Jedem am hineinreisen ein leibl brot. Denen vnderthanen enhalb der Saw, wann Sie Ir Zinsthraid auf Laibach bringen, gibt man Jedem ein leibl schwarz, denen Supleuten rokhenbrot vnd 3 speiss. Da Sie aber das thraid bringen als Zehendt gibt man Jedem samer 1 laibl brot vnd ein khochten Prey. Zehentleuten vnd dreschern. Den Zehendtleuten zu Franzdorff gibt man Jedem täglich 4 leibl gesindtbrot vnd 5 kr. 1 die speiss haben Sie beym Suppan vnd vnderthanen, da der Zehendt zusamen gefüert wirdet. Den Zehendtleuten zu Werde vnd Oberlaibach gibt man Jedem des tags 4 laib brot, 5 kr. 1 ^J. Item Ihnen samentlich Jede wochen 2 vierting öl, 6 schaufei prey vnd 6 gauffen salz ; wan man aber den Zehendt zu Oberlaibach vberdingt, gibt man einem Järlich 7 fl. vnd i mernikh gemischet für alles, welches Ich für besser halte. Dem Zehendtman zu Winkhlern enhalb der Saw gibt man Järlich für alles in schwären oder ringen thraid .... 7 fl. Dem Zehendtman zu Prebath enhalb der Saw, so alda aufsichet, gibt man täglich 4 kr. Der Zehend zu Podlipa, wirt Järlich dem Suppan aldort pr. 20 fl. aussgelassen, den muess Er selbst auf seinen vncosten zusamen fechsnen vnd das Closter dorff deswegen nichts anwenden. Der Zehendt zu Khoslach wird durch einen vnderthanen aldort zusamengefüert vnd aussgedroschen vmbs stro. Der Zehendt zu Dobez wird vom Suppan zu Pesolakh vmb das stro zusamengefuert vnd aussgedroschen. Der Zehendt zu Seitschach wird durch einen Suppan zu Vigaun Järlich zusamen gefüert vnd vmb das Stroh aussgedroschen. Den 4 treschern im Meyrhoff alhie, gibt man Jedem des tags 5 leibl brot, von schwären thraid, als weiz, rokhen, gersten, habern, arbeis vnd ponen, Jedem tag 4 kr., vom haiden 3 kr., vnd 7 D. i. Holzgeschirr. Mittheilungen des Museal Vereines für Krain 1892 — I. 7 essen mit dem meyrgesindel, haben auch Jede wochen ein Po-gatschen von officier mel. Den Dreschern zu Franzdorff vnd Schaffer Supp, gibt man gleichesfahls vom schweren thraid 4 kr., vnd vom haiden 3 kr. des tags, brot vnd essen geben die Supleut vnd vnderthanen, bey denen gedroschen wirdet. Den Dröschern zu Winkhlern vnd Prebatsch enhalb der Saw gibt man für alles täglich 9 kr. Den Fergen vnd Schifleuten an der Saw vnter dem kholen-berg, gibt man Järlichen, das Sie vnser Zins vnd Zehendtthraid, auch andere Sachen vmb sonst herüber fliehren . . 2 fl. 40 kr. Vnd Järlichen ein langen, dickhen Dilln zu dem Schiff. Fleischspeisung. Denen officieren, als handtwerkher, Schreiber, kheller, khoch, Pfister, Stallkhnecht gibt man wochenlich dreymal Fleisch, nemlich Sontag, Erichtag vnd Pfingstag zum Fruemal. Am heiligen weinnacht, ostertag vnd heiligen Pfingstag ■ gibt man Inen gebratens vnd zum abent auch Fleisch vnd am selben tagen, welchen nit ordinari wein hat, gibt man Jedem ein seitel wein vnd weissbrot. Wan gest vorhanden seind vnd vom Fleisch was vberbleibt, gibt man solchen den officiern auch. Dem meyrgesindel vnd beym Torwartei gibt man wöchentlich zweymal fleisch, als Sontag vnd Pfingstag zu mittag; am weinacht, ostertag vnd Pfingstag vnd wann Sie sich mit dem heiligen Sacrament speisen lassen, gibt man Inen zweymal fleisch vnd Jedem ein seitel wein vnd weizen brot. Wann aber an dem ordinari fleischtagen ein fasttag einfeit so gibt man Inen Ir fleisch ein tag zuuor oder hernach, wie es die Zeit mit sich bringt. Ordinari bstallungen. Ainem Aduocato des Gottshauss gibt man Järlich für sein bstallung.......................................................12 fl. Dem Solicitator Järlich............................................10 fl. Dem Aduocaten zu Gauers gibt man Järlich (fehlt) Stär Weiz. Järlich hat man gepflegt etliche waizine stružen vmb weinachten ausszutheilen, als Herren Landtshaubtman, Herren Landts- Verwalter, Herrn Vizdomb, Herren Bischouen, Herren Landtschrei-bern, Aduocato solicitatori, Richter, burgermeister, Aufschläger, Mautner vnd Wagmeister, Solches aber auss gueten freyen willen vnuerfenglich vnd gar auss kheiner gerechtigkhait. Weilen aber das Closter wenig waiz einkhomen vnd paufellig, khan solches wol vnderlassen werden. Sonderlich weilen etliche ein spot darauss machen vnd gleichsam verachten vnd bey Inen wenig angenem ist. Doch stehet bey Jedes Priors wolgefallen, solche zu geben vnd vnderwegen zu lassen. Ich meines theils frag wenig darnach, was die leut blodern ; annemblicher were es Gott dem Herrn, souil thraid armen durfftig leuten vmb Gotteswillen zu geben. Anhang, Glossarienfragmente des städtischen Archivs zu Laihach. Von Josef Sorn. Die Einbanddeckel mehrerer Rechnungsbücher des hiesigen Magistratsarchivs sind mit Pergamentblättern überklebt, die verschiedene schriftliche Aufzeichnungen aufweisen; so unter anderm einige Gesangs- und Musiknoten, andere slavische Rituale in jüngerer glagolitischer Schrift, andere wieder alt-und mittelhochdeutsche Schriftstellen. Fünf solche Bücher-Einbanddeckel aus dem 17. und 18. Jahrhunderte enthalten lateinische Glossarienfragmente mit Graecis, Hebraicis und ziemlich häufig Germanicis untermischt. Davon ist das eine aus dem Jahre 1673: Empfang-Buech | Herr Gabriel Eder Ober: und I Herr Veter Wahl unter Statt I Camerer alda. De A. 1 1673 Stattschreibers I; zwei aus 1710: Empfang, beziehungsweise Aussgab-Buech I Herrn Mathiassen Chrischay | Ober: und Herrn Domenici | Höffer, unter Statt Camrers I alda De anno 1710 I und ebenso zwei aus 1711 : Empfang, beziehungsweise Aussgab - Buech I Herrn Mathiassen Chrischay | Ober und Herrn Domenici Höffer I Undter Statt Cammerers, de Anno 17111 Stattregistratoris I. Herr Magistratsrath Vončina hatte die Güte, mir die genannten Bücher auf längere Zeit zu überlassen und ip die Loslösung der Pergamentblätter einzuwilligen. Für das freundliche Entgegenkommen sei ihm hiemit wärmstens gedankt. Die zehn Blätter (20 X 17 cm) gehörten zu einer Handschrift in grösstem Octavformat und sind oben und unten sowie an dem Seitenrande beschnitten. Die Glossen sind in zwei Columnen mit ziemlich reiner und deutlicher Minuskelschrift geschrieben; am Rande sind gleichfalls Glossen vorhanden, jedoch in kleinerer Schrift und von anderer Hand, worauf schon an vielen Stellen die hellere Tinte hindeutet. Mehreres lässt sich natürlich nicht mehr genau lesen, da einestheils beim Einbinden der Bücher manches abgeschabt, anderestheils manches bei der Lostrennung von den Einbanddeckeln verwischt wurde. Im Text- und im Randglossar stehen ober oder neben der Glosse einzelne Zeichen, wovon hebr. = hebraice, gr. = graece, lat. oder lt. = latine, dim. = diminutivum, endlich t. = thiodisce oder teutonice bedeutet. Letzteres steht jedoch nicht immer bei der deutschen Glosse; sehr häufig sind auch alle drei R. 1. gr. t. vorhanden. Die Fragmente wurden, nach dem Schriftcharakter zu urtheilen, im 12. Jahrhunderte geschrieben. Für ae steht entweder e oder ae, sehr häufig geschwänztes e. Das runde s habe ich nur in der Abkürzung J (= sunt) und einige-male noch sonst beobachtet ; sonst steht das lange f geschrieben. Die Abkürzungen sind im Textglossar seltener angewandt als im Randglossar, wozu der beschränkte Raum den Schreiber nöthigte. Der Schreiber selbst besass mangelhafte grammatische Kenntnisse, wie er auch im Griechischen manche Unwissenheit bekundet. Die Fragmente selbst lassen sich inhaltlich in zwei Classen eintheilen. Die ersten fünf Blätter enthalten Stücke aus einer Epitome des liber glossarum, jenes grossen encyklopädischen Lexikons des Mittelalters, welches die Grundlage der mittelalterlichen Wissenschaft bildete.1 Aeusserlich unterscheiden sich die fünf Blätter von den übrigen schon dadurch, dass sie in schönerer Schrift nur Textglossen enthalten, ohne Rand- und Interlinearglossen, wie sie die andern fünf Blätter aufweisen. 1 Ueber die Geschichte, die Handschriften, die Abkömmlinge, die Quellen und den Ursprung des liber glossarum vgl. jetzt G. Goetz’ Abhandlung der kgl. sächs. Gesellsch. der Wissenschaften, philolog.- hist. Classe Nr. II, wo auch S. 253 f. = 43 f. diese Fragmente kurz erwähnt sind. Sie enthalten Stücke aus den Buchstaben C-F in ziemlich verdorbener Gestalt und ohne Quellenangaben. Letztere fehlen auch bei den übrigen fünf Blättern. Das meiste ist excerpirt aus dem medicinischen und naturwissenschaftlichen Theile des liber glossarum, weniges aus dem geographisch-geschichtlichen, meist an Eutrop anschliessend, einiges auch aus dem grammatischen und den übrigen Theilen. Die zweite Classe umfasst ebenfalls fünf Blätter ; sie enthalten Bruchstücke aus einer Epitome des abavus maior im Texte, und Stücke aus der Epitome des liber glossarum im Randglossar. Die Recension, aus der die Glossen geflossen sind, ist die des cod. Paris, lat. 7640. Vgl. G. Goetz, Corp. gloss, lat. IV., pag. XXXIII. sqq. Auch hier ist die Form eine ziemlich ungeordnete, die Glossen wiederholen sich, es finden sich zahlreiche Interlinearglossen von anderer Hand eingeschaltet. Die Textglossen aus den Buchstaben C, F, Pund R enthalten Hebraica und Eucheriusglossen. Die zahlreichen Germanica, wie sie in diesen fünf Blättern Vorkommen, finden sich, was besonders bemerkt sei, auch im cod. Lond. Addit. ms. 18379. Vgl. G. Goetz, Corp. gloss, lat. IV., pag. XXXV. Auch mystische Glossen, wo z. B. caput oder corpus = Christus, fulgura = verba Christi gesetzt ist, finden sich ein paarmal. Einige altdeutsche Glossen sind in der Zeitschrift für deutsches Alterthum und deutsche Literatur Bd. XXXV. = N. F. XXIII., S. 407—411, abgedruckt. Im Folgenden sind nur solche Glossen nebst den oft zahlreichen Erklärungswörtern abgedruckt, die entweder in der 7. Auflage des Lexikons von Georges nicht verzeichnet sind, oder solche, die sonst wegen der beigefügten Erklärungen für die Lexikographie und die Glossenliteratur von besonderem Werte sind. Auch wurden alle jene berücksichtigt, wo die altdeutschen Glossen hinzugeschrieben sind. Dabei wurde die Reihenfolge eingehalten, dass zuerst Reste aus der Epitome des liber glossarum, sodann solche aus dem abavus maior, und zwar zuerst die Glossen des Text-, dann die des Randglossars folgen. I. Epitome des liber glossarum. Cachila . frusta ex adipe . cadimi enim a ruina dicitur. Cena . uesperina refectio. Celebs . celestem uitam ducens. Calamistrum. acus ad crines crispandos. Calamistrum . a calami similitudine dictum. Calamitosus . flebilis . luctuosus. Calamintis . nepeta.2 Calamites . rane omnium minime et lùridissime. Calasticum . genus unguenti. Calcaneo . subtalo . a calcaneo dieti. Calceus . pero . soccus . caliga. Calciamenta . quod in cibo i. ligno fiant. Cali. formule ad calceos faciendos. Calasticum3. disticum . hordei genus. Calazia4. gemma grandinea et candore et figura. Calculus . lapillus terre admixtus. Calculi . tessera in lusu tabule. Calcus . minima pars ponderis. Calcus . quarta pars oboli. Calcus . es . auricalcus . aureum es. Calcofanus5. gemma eris tinnitimi reddens. Callitrices6. genera simiorum. Calones . ligna militibus conuehentes. Calones . a calo id est ligno coturni. Calta 7. genus herbe. Caltulum. cingulum a coacto lore dictum. Caluentes . frustra calumniantes. Calcitulium . genus herbe (chalcitis?). Caltulum . ubi mortui feruntur. Caleptra . (sic !) ubi uespe nascuntur. Cama . lectus breuis terre non inherens. Camura enim g., breue latine. Camera . uolumina introrsum respici-entia . camur enim grece . curuum latine. Camidrius8. herba breuis et per terram strata. Camimelus9. herba breuis et mali odo-rem habens. Camipetus . herba terre adherens. Camara. per a, ut Flaccus affirmat. Camera . per e, ut Lucretius affirmat. Camilla . Osca lingua sicut los dicitur.10 Coetaneus . coeuus . unius etatis. Cognati. propinquitate cognationis coniuncti. Cognitio . cause audientia. Cognitor . a cognoscenda causa dictus. Cognomen . nomen ex cognatione de-scendens. Cognomentum . cognationis causa additur. Colaphus . alapa . ì . pugnus. Collegium . turpis usus amice. Collegiati . patre incerto geniti. Colen11. fei. Colera . passio unius diei, que statim i . liberat l. interimit. Colica . passio ab intestino, quod colum dicitur.12 2 D. i. nepeta Italica, Willd. 3 Calasticum, die Glosse ist verwischt, vielleicht chalasticum. 4 D. i. chalazia von yaXa£a. 5 D. i. yaXxdcpwvoi;. 6 D. i. callitriches, vergi. Georges Lex. s. v. 7 D. i. caltha, calendula offici- nalis .L. 8 D. i. chamidrius. 9 D. i. chamimelus. 10 Es folgt noch eine unleser- liche Glosse. 11 D. i. cholen, yoX7)'v. 12 Vergi. Georges Lex. s. v. Colocasta . genus herbe i. e. nepeta(?). Colophonia . metra, que Colophonius exercuit. Colomelli. canini. pro longitudine et rotunditate. Colona . satureia . timbra . organum. Coloquintida . cucurbita agrestis. Colustrum . lac nouum. Coltax. claudus. Columbaria . in summis lateribus na-uium concaua loca. Columbinus . lapis a colore auis dictus. Columbinus . natura gypso uicinus. Columen . oilmen. Columis corpore; incolumis animo. Collirium13. medicamentum oculorum. Comedarius . qui mimariis obsequitur. Comedia. est carmen remili et perso-narum uilium. Comedi. priuatorum hominum acta ca-nentes. Comperendi[n]o . procrastino. Comesationes . luxuriosa conuiuia. Comesatus . conuiuia, quibus mulieres intersunt. Comesator . gule nimium deditus. Come . proprie non cesi capilli. Compita . quo multe uie competunt. Commissure, coniunctiones14. ligamina. Comitialis . mortuus . caduca passio. Comptus cura; compositus natura. Concessio . sceleris confessio et venie postulatio. Concenturiat. ordinat . a centurionibus. Conclassare . classem iungere. Conclauis . cubiculum interius. Contubernales . socii . college. Contus . sine ferro . acuta cuspide. Conubiuni. cum equales inter se con-ueniunt. Conuexa . celi extrema . a curuitate. Conuincibile . ad uincendum facile. Conuulsum . ui aliqua ademptum. Conus . summa pars galee. Conus . fructus cypressi, quod conum imitetur. Contrafax . contrarius. Copadia . particula carnis. Compello . diuersa in unum locum congrego. Cornipes . somipes . equus. Corban 15. gazophilacium . i. e. oblatio. Corimbus . uua hedere. Coralliticus . genus marmoris ebori si-milis. Cornicor . rauce . more cornicis cano.16 Cordi michi (sic!) est . iocundum mihi est. Coranus . lapis albus, durior Pario. Coraula 17. mimus . cantator. Corbes . i. cola, per quos mustum fluit. Corax . coruus, quod uoce coracinet. Corbimus . corde duplici. Corculuiii . diminutiuum a corde. Cordapsus . ilion dolor intestinorum. Cordi18. agni post tempus nati. Coragium . funus uirginalis (sic !). Corde . uue post tempus nate. Cordipugis. 1 itter is (?) corda pungentibus. Coredulus . genus auis quasi, cor edens. Coriandrum . herba usualis. Corinthium . commixtio omnium me-tallorum. 13 D. i. collyrium. 14 Das runde s ist oberhalb eingefügt. 15 D. i. cor- bona. 16 Vergi. Schol., Pers. 5, 12 : submissas et quasi cornicis voces profers. 17 D. i. choraules, yopaüXr^. 18 D. i. chordi. Co-riti19. arcuimi thece. Corix20. cimex. Coriza21, infusio capitis in ossa narium. Coriza22, catarrus in faucibus. Coria . herba, que g. cimicia dicitur. Cornupeta . cornu petens aliquem. Coronarium . es ductile. Cors, cortis . quod iuncta interius co-artet. Coliors . quingenti miltes. Cohors peditum; turma equitum. Corux . antiquitus cortex. Cossi. teretes . uermes ligni. Cosmomicros . mundus appellatur. Costrus . qui in extremis fauorum par-tibus maiores creantur. Costus . herba quedam. Coticula . ubi circumducta colliria reso luun tur. Crassari corporis; grassari animi. Crater . calix duas ansas habens. Crateres . unum cadum capiens. Crates . in quibus lutum portari solet. Creagre . tridentes . suscinule. Creperum . dubium. Crepere . dubitare. Crepido . extremitas saxi abrupta. Crepacula . tabule, per quas aues ter-ritantur. Crepulum . imbrem cum graui sono ru-entem. Creputaciila . minute puerorum uoces. Crepor. crepitus. Crepundia . initia et rudimenta infantie. Crepusculum . dubia lux inter diem et noctem. Creta argentana, quod argenti nitorem reddat. Cretici dies . iudiciales . determinatilo. Cretio . certus dierum numerus, in quo heres aut adit hereditatem aut ex-cluditur. Cribrum . fetacium, quod ibi currat fru-mentum. Crisia . circuii pars inferior. Crisimon . nota ex uoluntate uniuscuius-que adhibenda. Crisites . lapis aurei colons. Crisoberillus . cuius uiriditas auri colore fulget. Crisocolla . colore prašino. Crisolampsis . ex auro et igne uocata. Crisolitus . auro similis cum colore marino. Crisopis . aurei tantum colons. Crocitus . vox comi. Crisoprassus . colore porri. Croma . in fine libri ponendi. Cromnionagron . cepa canina. Crotaphium . tempus liominum. Cruciarius . dignus cruce. Crudelis . ad sanguinem preceps. Crudus . quod sit cruentus. Cruor dicitur, quod effusus decurrat. Cruor enim effusus iam sanguis dicitur. Crumenis . sacculis. Crusta . superficies panis, hoc et fragmenta dicitur. Crusta . pars lapidis aut ligni. Dalium . minimum uelum nauis. Damme . genus animalis timidum. Damium . sacrificium, quod mulieres faciunt. Damium . sacrum bene dee in operto.23 Damnum . diminutio rerum. 19 Von corytus. 20 D. i. coryx. 21 und 22 D. i. coryza. 23 D. i. Bonae Deae. Vergi. Preller, Röm. Myth., 3. Aufl., I., S. 401 ; IL, S. 293. Dasia . aspiratio . nota, ubi h debet poni. Daucus . herba foliis feniculo similis. Decanus . X milibus praefectus. Decumanus . limes maximus in agris. Decacordium . psalterium X cordarum. Decentarius . promptus . ingeniosus. Decor . pulchritudo. Decus . laus ì . ornamentum . extrinse* cus adhibitum. Deciduus . cito casurus. Decipula . laqueus escam habitam non ostendens. Decontra . usu, non ratione dicitur. Decrepitus . senex morti propinquus. Dedignatur . contemnit, pro niellilo habet. Dediscit, quod didicerat, amittit. Deditii . liberati a dominis. Deductum . in lamminas attenuatum. Defecatum . decolatum. eliquatum. sine sordibus. Diffinitio . cuiuslibet rei explicatio. Diffìnitiuus status, cum aliquid, quid sit, diffinitur. Deflexus . deuertibulum uel descensus pronus. Deformis corpore ; turpis animo. Defraudat . fraudem facit. Defrutum uinum . coquendo de24 . . . Defunctorium . ad finem alicuius rei spectans. Degener . aut ignobilis aut turpiter uiuens. Degulator . gule deditus. Degluptus . pelle exutus. Degluere . decoriare. Degladiandi. occidendi. Deicida . deum occidens. Deiero . per deum iuro. Deglobere . depilare. Deiurium . iusiurandum. Delator . facultatum proditor . ì . alieni capitis appetitor. Delenificus . blandiloquus. Delirus . mente per etatem defectus. Delibutus . perfusus . unctus. Deliberatiuum genus . quod in eo de una quaque re deliberatur. Delicatus . in deliciis en[utritus]. Deludere . decipere . ludificare. Delubra . tempia fontes habentia. Dementia temporalis ; amentia perpetua. Denicalia . ferie, quando aquam pratiš propter nimphas introducere non li-cebat. Denominatiua . deductiua . deriuatiua. Depactio . pacis ruptio uel confederatio. Depegisse . a pace deflexisse. Depelliculari. decoriare . 1. decipere. Deperio . turpiter diligo. Depreciatus . uillis effectus. Depudescens . impudens esse incipiens. Depositum . pignus ad tempus commendatimi. Desiduum . diuturnum. Desipientes . desipiscentes . a sensu de-clinantes. Despectare . deorsum aspicere. Despectus . fastidiosus. Despicabilis. despectu habilis. Despirat. spiritum efflat. Despotes . dominatores. Dispunctores. debitorum expositores. Desudatum . cum labore transactum. 24 Das Blatt ist hier beschnitten. Deus, qui semper est ; diuus, qui fit. Dexter . prosper . propitius. Dextralis . secundus . dextre habilis. Dextre l. dextralia, genus ornamenti, dextre diete, quod in dextris geratur. Diabolus . g . criminator lat. Diacodium . ex codia . i. e. papauere factum. Diaticen . testamentum. Diafonia . uocis discrepanza. Diaforeticum . cardiacum. Dialectica . duorum disputatio. Dialiton . i . asindeton . figura. Diamaron . nomen a suco, ex quo con-ficitur, habens. Dii aquili. nigri . i. e. inferi.25 Dearria. iugis uentris cursus sine uomitu. Diastasis . animorum dissessio . seditio. Diastema . uocis in pluribus sonis spa-cium. Diastole . distinctio. Diaffirmos. . magna minuens et pania extollens. Dicax . facetus . urbanus . salsus. Dictammus . pulegium agreste.26 Didimus . g . Thomas hebraice, gemi-nus latine. Didragma27. dragme due. Diecula . a die diminutiuum. Diei senectus. uespera. Dies legitimus . XXIII horarum. Dieresis . discissio syllabe in duas. Dieta28, obseruantia legis ac uite. Diemeron . biduum. Diffamatum . diuulgatum. Diffitetur . abnegat. inficiatur. Digamus . secundis nuptiis potitus. Digitus . pars minima agrestium men-surarum. Diluuium dictum, quod aquis omnia deleat. Diluculum . aurora . parua adhuc lux diei. Dimidio . medium efficio. Diminutiua nomina. sensum minuentia. Dinamedia . uis ac potestas herbarum. Dindima . sacra matris deum. Diomedie auis .fulice a soccis Diomedis. Dionisia . lapis niger mixtus rubentibus. Diouolares . uillissime meretrices noctis. Diple . nota ad demonstranda testimonia sacre scripture. Dipsa . situla . serpens nimis exiguiter siti interficiens. Diptica . due tabule. Dire . dee ultrices et penis praeposite. Duellum . bellum inter duos. Duellio . campio rebellis. Duellis . mensura duas sextulas habens. Dulcitia . genera pistoni operiš. Dulcitia . a melle, quo asperguntur, dicta. Dulcor . dulcedo Ì . uinum coctum. Duracenus, quod pomum eius in gustu amarum sit. Duricorium . cepa. Dusii. panite . incubi . pilosi. Draco . maior cunctorum animalium.29 Draco marinus . aculeos in brachiis habens. Dracontites . gemma ex cerebro dra-conis. Dracontea. herba tirsum uarium habens. Dragma . VIII. pars uncie. 25Vgl. črti bei Prešeren «Krst pri Savici», V. 12. 26 Vgl. Georges Lex. s. v. 27 D. i. StSpà^p.7]. 28 D. i. Starca. 29 Bemerkenswert ist der Gen. comparativus. Darüber Sittl, Die localen Verschiedenheiten der lateinischen Sprache, S. 114. Driogolaptes30. auis in capite cristalli more galli habens. Dromedi . cameli minores et uelociores. Dromedarii . cursores super eos uelo-cissimi. Dromones . longe naues . ueloces. Droselitus . genus lapidis uarii. Druseus . Ellenorum lingua Julius mensis. Drusus. patiens aut rigidus aut con-tumax. Ebenus . arbor, que cesa durescit in lapidem. Ebur . a barro hoc est elefanto dictum. Ebiones . pauperes. Ebrius . ad tempus (se. bibens). Ebriosus . semper multimi bibens. Ebriositas . frequens temulentia uini. Ebulus . herba quedam. Ectasis . productio syllabe breuis. Eculeus . genus tormenti, quod ex-[ten]dat. Edax . uorator . gulosus. Edacitas . auara comestio. Edentat. dentes excludit. Edentatus . dentibus uacuatus. Edentulus . sine dentibus. Edititius . iudex, quem una pars eligit. Edulium . praegust[at]iua comestio. Edurus . nimium durus. Edera . quod arboribus reptando ad-hereat. Edes et edificami ab edendo uocate. Effabile, quod effari potest. Efferus . asperitatem habens fere. Effluo. ualde fluo . i . sine rationis freno. Effeminai. euirat . mollit. Effeminatus . mollis . impudicus. Effetum . frequenti partu exhaustum. Effìpia . equorum freni. Effoth . uestis sacerdotalis, qui super-humeralis dicitur. Effugium . effectus fuge. Eger animo ; egrotus corpore. Egilopium . uulnus, quod inter oculum nasci tur. Egrotaticius . qui frequenter. El. deus ì . fortis . Eloy ì. Eloe . deus. Elactare . ablactare . i . a lacte tollere. Elasis . agitatio. Elasius . agitator. Euildiani31. ab Euildio nominati. Elbus color . medius inter album et nigrum. Elbidium . ab elbo colore. Elbule . uue, que uarie appellantur. Elcosis 32. exulceratio stomachi. Electrum . tribus partibus auri et una argenti fit. Electra . gemma, que in uentriculis gallinaciis inuenitur. Elegiacum . carmen , quod conueniat miseris. Elemosina . gr . misericordia latine. Elephantia . morbus a similitudine depilanti. Ellesmoth . hebr . exodos g . exitus latine. Eliotropium . intibus siluaticus latine. Eliotropium . solsequia, quod solem sequitur. Eluctuabitur . cum mora egreditur. Elixum . aqua decoctum . lixa enim aqua dicitur. 30 D. i. dryocolaptes. 31 D. i. Helvidiani, auch in der Erklärung Hel- vidio. 32 D. i. helcosis. Elogium . responsum ignominiosum. Elogium . laudes summatim collecte. Elucubratum.33 Elumbis . lumbum conuulsum habens. Elluo . ganeo . ambro . popino. Emporia . g . gen. femin, mercatus lat. Emistichium . dimidius uersus. Emunctorium . unde candela exting-uitur.34 * Emancipat. libertate donat. Emancipatio . absolutio. Emancipatus . manu missus. Emax . emendi auidus. Emacitas . emendi auiditas. Emachites . lapis, quod cute resolutus in colorem ueniat sanguinis. Embolismus . superadditamentum. Embroca . sommitatio i . inmissio. Emembris . membro conuulso. Emitur alienum ; redimitili- proprium. Emergere . ebullire. Emeriti ueterani . milicia soluti. Emicadium . uas olearium. Emicadium, quod cadum capiat. Ferascit. feralis esse incipit. Ferculum . mensa ì . uasa mense a ferendo dicta. Fere, quod pro uoto suo ferantur. Ferrea seges . telorum copia. Feretratium33. genus metri. Ferentarius . leuiter armatus . i. e. sa-gittis et fundis. Feretrum . locellus . lectus fune bris. Feretrum36.a ferendo dictum. Fermentum . unde panis leuatur. Fermentatius . panis non azimus. Ferox animus ; ferus leo. Ferocitas . et bona et mala. * Feritas . semper in malo accipitur. Fertum . oblatio, que altario infertur. Ferula lat . narticos grece. Ferrumen . piaculum . delictum. Fescennina . canticum nuptiale. Festiuissimus . et homo et dies . urba-nissimus. Feton . nomen stelle, que Jouis appellatili-. Fetuitum . generatimi. Fetitinis37. sordidis occasionibus, que per mulieres fetum facere possunt. Fetutina . res fetide et sordide. Fetus . söboles. Fiale . diete, quod nitro fiant. Fiala enim ychlon grece đicitur. Fibule, quibus aut pectus feminarum ornatur, aut pallium uirorum in hu-meris religatur. Fel terre . centauria 38. propter amari-tudinem. Femellarius . feminis deditus. Femina . pluraliter femora. Feminalia . brace39 . . . campestria. Fenerator . qui pecuniam deponit apuđ debitorem. Feniceus . coccineus . $ . luteus. Fenile . locus, ubi fenum ponitur. Fenus . usura . lucrum. 33 Das Erklärungswort ist radirt. 34 Die Tinte ist von da an heller und blasser; die Schriftzüge sind jedoch dieselben. 3a D. i. Pherecrateum. 36 Dieselbe Erklärung steht sechs Zeilen früher bei fereculum. 37 Fetutinis nach der folgenden Glosse. 38 In der Handschrift steht centuuria; es ist aber das erste u in a corrigirt. 39 Es folgt eine Rasur, wahrscheinlich stand darin vestimenta, wegen des campestria. Fibri . Pontici canes . castores . be-ueres.40 Fibrinum . lana animalium, qui fibri uocantur. Ficatum . iecur. Ficus Egyptia . fecundior fertur, cuius lignum in aquam missum statim mergitur. Fida . singulariter corda41; pluraliter fidelia. Fides . qui credit, quod non uidet. Fides de fide; fidis de chorda. Fidicina . eucharistia. Fiducia in bonis ; confidentia in malis. Fiduciarius, qui rem alienam in suam fidem accipit. II. Epitome aus dem abavus maior. a) Glossen des Textglossars.42 Captura . detentio . t. locus piscosus . Ì . ubi sedet captuarius, qui balnea-ticum exigit. Capulum . spate . manubrium 1 . gladii ì . feretrum i . manica gladii eo, quod capitur manu. Capitulo tenus . usque ad capitulum. Caput. Christus. dicitur, quod capiat v . sensus. corporis. Carabum . nauicula sequens nauem. Carbasus . genus lini, unde uela na-uium fiunt, segal. t. Carbones . ignis caritatis. Carchesia . poculorum genus. Career . metallum . ergastulum . custodia . i. spelunca uentorum. I. forceps. Caracter . imago . effigies. himelgerte. t. Cardinem rerum . extremitatem rerum. finem . cardo pro fine accipitur. Cardo . extrema pars ualue . 1 . ubi uertitur ianua . quod calcaneum dicitur . unde cardinales uenti dicuntur, qui cardines mundi optinent . scer-dir . t. Carecta . loca densa spinarum . loca carice plena . sahor . t. Caritas . dilectio . minna . t.43 Caristium . marmor . Carites gr. ; lat . gratie dicuntur. Cariosa . antiqua . putrida . navi caries est putredo.44 Carina . nauis ì . scalmus . nimpha ì . aqua . fundus . podam . t. Carinentes . inludentes. Carystia (charistia) dies festus . inco-gnitus . gratiosa . gr. Carysma . donum spiritale . Ì . gratia. Carysmata . dona gratie diuine . J . gra-tiarum donationes. Carnificis 45 . interfectoribus . camifex, quod čarnem afficiat. carnifico . mar-tiro . t. Carnificia . macellum . carnificina. locus martirii . I. cruciatio l. occisio. 40 D. i. beberes; vergi. Schob, Juv. 12, 34, ein neben fiber gebräuch- liches, spätes Wort. 41 D. i. chorda, vergi, fünf Zeilen später. 42 Das mit Cursiv-Lettern Gedruckte ist entweder zwischen den Zeilen eingeschaltet oder rührt von anderer Hand her. 43 Die Erklärung ist theilweise verwischt ; viel- leicht ist zu lesen: gr. carites. latine interpretatur dilectio, omnis dilectio [coiporis] non dilectio, sed amor dici solet. 44 Das weitere ist verwischt, vermuthlich folgte auf putredo eine deutsche Glosse. 45 Fälschlich hielt der Schreiber carnificis für den Dat. oder Abi. plur. Caro . homo exterior . cavuncuta . diminuti imm. Carpentum . carnim . plaustrum . I. ue-hiculum . wagan . t. Carpe uiam . ambula. Carptim . sparsim . diuise . gizalo . t. Cartilago . grunzopa grece dicitur . brustlofel. t. Carus . amabilis . gratus est, sicut et c avita s, unde et cavi stia . liebev •. t. Cartallum . canistrum.46 Carybdis . mare uertiginosum, qui (sic!) naues absorbit. vovago . profunditas . I. deuovatio mavis. Casa . domus pastorales . hus . t. Cassatur . castratur. Cassa . uana . inania . I. declinata. Cassus lumine . uacuatus uel inanis lumine. Casses . aranearum tela l . retia raili- tum . cassis uero hie cassis . rete est uenatorum. al. orbatis. spinneweppe. t. Cassicula . retiola . cassis . helm . t; cas-sicula . helmili. t. Cassia, flores olentes, unde unguentimi conficitur . nascitur in Avabia uirga robusti corticis et purpur eis foliis ut piperis . I . cassia hevba est similis coste, et est pigmenta . wichboum . t. Casus . obitus . interitus . pericula . ad-uersa . calamitas . mina . peccatum.47 Casus . gipurida . tPs Castimonia . pudicia49. sanctimonia . reine . t. Castrensis . honor Ì . dignitas . militaris al. pecunia, que in armis acquiritur. Castus . dictus a perpetua libidinis ab-stinentia . reiner. Cataclismum . gv. diluuium i . éuersio . lai. Catamontem . celi aspectum. Catamitus . canimedis 50. infans. Cataplus . aduentus nauium. Cataplasma . medicamentum .faska . t. I. pilidi. t. Catalon51. totum. Catacesson52. doctrinarum. Catastrofon53. conuersationem. Cataste . genus pene . aculei ì . supplied . eculei avdentes. Catax . claudus . a coxa 54. huf sla eh . t. Cathedra . gr. doctrina . i . sedes . lat. sedes magistratus dicitur. Catinus . lanx . lancula . catinum uas, quod et par apsis dicitur Pb Catax . claudus coxa . quod quasi gres-sus cadat56. huofslach . t. Catus . doctus . sapiens . acutus . sacer . astutus . parasitus . gilerter . t. Cauillare . non simpliciter ridere . deridendo decipere. Cauillat. ficte habet.57 Cauillum . iocum . uel risum . spod. t. Cauillatio. iocus aruanus. uel iocus cum turpitudine . ì. locutio uerbi cum ca-lumnia ì . accusatio falsa . derisio . ganewizi. 46 Von anderer Hand wurde ni über st gesetzt (canistrum). 47 Eine Interlinearglosse, vermuthlich eine deutsche, ist verwischt. 48 Mehrere latein. Erklärungswörter sind nicht vorhanden, weil hier das Blatt beschnitten ist. 49 Verschrieben für pudicitia. 50 D. i. Ganymedis. 51 D. i. catallum; vergleiche Du Cange s. v. 52 D. i. xaT7p/7ja£ü)V. 53 Der Schreiber hielt fälschlich die Wort- form für den Acc. sing.; es ist aber Gen. plur. 54 Später folgt dieselbe Glosse. 55 Die übrigen Erklärungswörter sind radirt. 56 Dieselbe Glosse ist schon früher vorgekommen. 57 Eine lateinische Erklärung ist radirt. Caules . cancelli tribunales, ubi sunt aduocati . / . claustra fee or um. Caule . ouiles ouium . 1. porta. chiusa . t. Cauo . ir hol on . t. Caupo. tabernarius pessimus. quia cum uino aquam58 miscens. Caupones . tabernarii, qui uinum uen-dunt . caupona, quod est tam tab ermi quam niulier. Caupo . propinator . negotiator uini fraudulentus. i .emptor. wintauei'no. t. Cautes . rupes . saxa aspera . in mare (sic !) ì . ingentia scopula 59. lapides, cautes et cotes idem sunt . brant. t. cautela . geiuerida . t. Cautus . a cauendo dictus ì . solìicitus . cautus ////, deci. geiuerida . t. prude ns , giwarer. t. Cedem . in Hiezechiel, quod Aquila et Symmachus60 interpretantur Orien-tem. Cedar . in Jezeehiel principes cedar; et Hieremias et Esaias in uisione Arabie huius uocabuli recordatur. est autem regio in heremo Sai'ace-norurn, a filio Ismahelis cedar ita cognominata. Chatinum . fas (vas) fictile . nam et sa-Jinum dicitur, quasi aptum salibus. Cheris . gaudiis. Chero . gaudeo. Cherubin . sancta mons61 in excel sis dicitur . 1. seiende multitudo . ì . ple-nitudo seiende . ceterum cherubin ipsum in scriptura sanctorum duo tantum significantur animalia . aliis uero locis, ubi hoc nomine legitur, aut picturam aliquam indicat aut uarietatem. Chiliarcus62 (ypaapyo;) . tribunus. Chilliasta . meilenarius. Circiter . plus minus. proxime . fere uel prope . nahe . t. Circumforamus63 . qui aduocationum causas circumforat et conuentus ua-gatur. Circumlator . qui famam portat periculi. circat . uel circuit . circumiens . riz-zari . t. Circumscriptorie . callide . subtile. Cirrum 64. carpentum. Ciscitra . id est, de ista parte regni. Citisum65. frutectum. Citatus . agilis in lingua . velox. Citaxus . similis taxo. Cibatimi . comestum . cibaria a cibo di-cuntur generaliter, Cibus . sermo ì . uoluntas domini. Ciliarchus . tribunus, qui mille uiros habet. ciliarchi g. qui mille praefuit, 58 Von anderer Hand oberhalb in den Text gesetzt. 59 Das Geschlecht ist, wie sonst oft, verwechselt. G0 Aquila Ponticus (Mitte des 2. Jahrh. n. Chr.), der berühmte Uebersetzer des alten Testaments in die griechische Sprache, dessen Uebersetzung von den Juden sogar der Septuaginta vorgezogen wurde. Liibker, Real - Lexikon, 6. Aufl., S. no; Symmachus, ein Samaritaner, übersetzte das alte Testament ins Griechische. Pauly, Real - Encyklopädie s. v. 61 Das Geschlecht des Wortes ist verwechselt. 62 Dieselbe Glosse: chiliarehus . tribunus, qui mille uiros habet, kommt noch einmal vor, 63 Verschrieben für circumforanus. 64 Nach der Erklärungsglosse müsste carrum stehen. 65 Dieselbe Glosse steht im Randglossar: cythisum . genus frutecti. zephun . t. quo s nos millenarios nuncupamus . est gr. nomenPQ Cilicium . penitentie testimonium. hara. Cilipsiđra . uas aquarum, quam Judei habent propter horas nocturnas men-tiendas. Cingulum . spiritualis operiš connexio . uel zona . gurtila . t. Citus . festinans . properans . celer . ue-lox . horscer . t. Ciues . fideles . communiter uiuens . ge-huro . t. Ciuelus67. mons Phrigie . ciuitas litte-rarum quia ibi litterales homines fu-erunt. I. ubi custodiuntur. Ciuilem quercum, quia ciuium custodes coronabant. Ciuicus . geburlicher . t. Clades . calamitas . pestilenza . plaga . erumna . pericula . uindicta . pestis . erumpna . pericula . uindicta. . balo. t. Clamosus . quasi calamosus, a calamo scilicet, a quo sonet. quo poetae utun-tur . lutreissiger . t. Clami s 68. laudis ornatus . est uestis mi-militaris . lachan. Clarus . a celo, quod splendeat ; unde et dara dies pro splendore celi uel nobilis nominatus . zorfter. t. Classicus . sonus tube in nauibus i . militum cohors . wichhom . t. Classique inmittit auenas69 (d. i. ha-benas) . nauem rudentibus solidat. Claudus . debilis . halzer. t. Clauis . adapertio seiende uel iustitie reseratio . sluzel. t. clava . cholbo . t. Clauus. remus . J. regimen. stivrroder. t. Clementia . placabilitas . benignitas . gnada . t. Clepere . subripere . furare. Clipsedra, per quod hore colliguntur . i. horologia. Cliuum . descensum mollem. stechal. t. Clunis . cosse . inflexio dorsi. hufbein . t. I. goffa . i . I. stivz . t. ' Celesthranorum . i. e. ualles gigantum, aduersum quos proeliatus Dauid . Clauthimon i. e. fletum (d. i. fletuum) locus a planetu nomen accepit. Facessite . recedite . facite ì . cessate. prosinite . desistite . quiescite. deficite . recedite . gelidet. t. Factio . coniuratio . consensus rebus malorum . consensio in malo . contio . gesemine. Facultas . opes (in Rasur geschrieben) patrimonia . conditiones . copie. Facunda . fertilis70. fructifera. Facundus . eloquens . copiosus . dic-tus, quod facile fari potest. /. disertus orator . gezungiler . t. Falarica . lancea magna . telum mulie-ris . i . genus artis grandis. est genus teli, habet in summitate ferrum} a falis dicta est falarica. Falanx . multitudo militum . legio . i . uoces exercitus . i. lingua Macedonum dicitur, Gallorum uero cantila; nostra lingua legio dicitur. gesemine. t. Fanuhel . turris, quam subuertit Gedeon, sed et unus ex filiis Hör uoca-tus est Fanuhel. Fathore . regio Egypti, iuxta Hiezechiel et Hieremiam, in qua profugi habi-tauerunt Judei. 66 Vergi, die obige gleiche Glosse. 67 D. i. Cybelus. 68 D. i. chlamys. 69 Verg. Aen., VI. I. 70 Der Schreiber verwechselte facunda mit fecunda. Mittheilungen des Museal Vereines für Kxain 1892 — I. 8 Fares . diuidens . Ì . diuisio . eo , quod diuiserit membranulum secundarum. Farao . dissipans . siue disco operiens eum. Fase . trangressus siue transcensio . idem pascha sunt, qui magis trans-censum l . transitimi ex hoc appel-latum adfirmant, quod eadem nocte dominus perEgyptum transierit, cum Egyptiorum primogenita cuncta per-cussit. Farisei . -diuidentes siue diuisi . quasi insti a popiilo se separabant, diuisi dicuntur. Fardo . denegans eum . siue dissipator eius, noinen est non hominis, sed dignitatis . et apud nos Augusti appel-lantur. Fabel. adridet. reges cum propriis no-minibus, proprio uocabulo crencres uocati sunt. Fabre71. docte . ingeniöse . artificiose . meisterliche. t. Fertum . genus panifice ad sacrificia . dicitur oblatio, quae altari offertur. sacrißcatur a pontificibus, a quo Offertorium nominatur. Fernet opus . discurritur . agitur. Feruidus . iracundus. calens . Studiosus . accensus ira . I. infiammatus . stre-denter. t. Ferus . iratus . indomitus . seuus. crude-lis . inhumanus . agrestis. grimmer. t. Fessus . quasi fisšus, nec iam integer salute . est enim generale . senectute fractus . müder. t. Fetidum . putidum . putens . stinchen-tez . t. Fex . ultimum iudicium . truosana . t. Fex . reliquias uini . I. liquores. Fibra . interiora uentris . adra . t . i . uena iecoris . herzadra . t. Fideiussor . satisdator . burige . t (= Bürge). Fides . fiducia . ueritas . dicitur eo, quod fiat.____________________ Fiducia . confidenza .fiducia in bonis sit, confidentia in malis dicitur. Fiduciarius . possessor . ì . qui rem ali-quam fiduciatam accipit. Figulus . fictor . figulina, non fig]ina. Figura . imago . liniamenta . effigies . similitudo . aspectus . uultus. bilidi. t. Filius . populus credentiiun (im mystischen Sinne). Fimbriae . ora uestimentorum .fasen. t. Fimum . stercus animalium . gor . t. Find it. diuidit. chluibet. t. Fiscella . forma, ubi casei exprimuntur. Fiscellum . diminutiuat a fisco. Flabra . spiramina . flatus uentorum . winde . t. Flagitat . reposcit . querit . commouit cum clamore exposcit . 1. interrogat. expostulat. petit. wettit. t. Flagitium . deformitas . adulterimi! . firintad. t. Flagris . flagellis . uerberibus . alapis . Ì. uentis temperantibus. Fiamma . ardor . incendium . uulnus . loch . t. Flamea . uirginitas. Fiammica . uirginitas. Flamine . flatu . i . sacerdote . špiritu. Flatus . aura . uentus . specialiter procella . geblade. t. Flauellum . muscarium . wintta . t. 71 Dieselbe Glosse steht auch kurz zuvor: fabre . ornate . composite. Floecipenđere72. alicuius momenti in-cusare. Floccipenđens . parui pendens . i . e . parili existumans. Flocci . parui . nihil. Flores . Christus . ì . sancti (im mystischen Sinne). Flosculus . flores . diminitiuum. Flos ueterum . uirtus seniorum, quibus renata est eligantia. Fucata . mundata . subornata . uel de-picta . I. ornata . gezehetiu 73 (gezohe-tiu ?) . t. Fucus . uermiculus . treno . t. Fuatis dicitur pro sitis .fuat. faciat,74 Fuat . fiat. pro sit .fuit. erit .faciat. Fugor . genus animalis sine aculeo api-bus simile. Fulcit . subportat. stivret. t. Fulgidum . splendidum . glizenantez . t. Fulgura . uirtutes . Ì . uerba Christi (im mystischen Sinne). Fulica . ciconia . spwStd? . genus auium . auis maritima. Fuluus . faluus . 1 . rufus75. bellus . roter . t. Fumus . ira domini . i . uanitas (im mystischen Sinne). Funda . genus retis . linea . stinga . t. Funđamentum . $ . fides (im mystischen Sinne). Funesta . scelerata . t. funere polluta . i.e.in mortilo coinquinata.i.morbo . falerno . t. Funestus . pernitiosus . qui funere gau-det. funere polutus . unchuster. t. Frumentum . fruges . weher . t. Frutectum . spreid. t. Prouintia76 (sic) . regio . pontus . pela-lagus . 1. prouidentia. Proxenita . quasi inter emptorem et uenđitorem 1'. ante ambulo. Pruna . carbones uiui. àvO’paxei;. Propugnacula . loca septa . ì . murorum summe partes . brusiweri. t. Pro quem omnibus . super omnia. Prora . prior pars nauis . gransa . t. Provehit . gevorderot. t. Proscriptio . bonorum amissio . publico ad plicata . quasi porro scriptio . i . dampnatio. Prosomoiun an 77 . narationem........ Prosefanesen 78. ostendit. Prostibula . meretrix, que prostat. Prostibulum79 . prostitutio . fornicatio-num locus, in quo meretrix est. Prostituta . meretrix publica ad usus turpes . dicitur quasi a pro se edendo in meretoriis . I. fornicibus. Rachael . ouis . ì. uidens principimi! . Ì . uisio sceleris siue uides deum . 72 Die Handschrift hat floccipedere ; ich habe nach der folgenden Glosse flocciperadere geschrieben. 73 Die Lesung ist nicht sicher; geschrieben ist am Ende deutlich -tiw, also: gezehetiw? Ebenso sind auch einige weitere lateinische Erklärungswörter verwischt. 71 Vgl. Kühner, Lat. Gramm. I., S. 518. 75 Dieselbe Glosse steht drei Zeilen früher : fuluus . rufus . rubeus. 76 Mehrere Glossen sind ganz verwischt. 77 D. i. prosomoiun an (= rpoatopoiouv àv). 78 D. i. 7rpoXx6üwvo?). 79 Oben steht i. R. in glosis (= glossis). hoc autem secundum accentorum et litterarum diuersitatem euenit, ut tam in contrarias significationes nomina commutentur. Rabsacis . princeps eunuchus siue magister aut maior eunuchus. Rabidus furens . razzer . t. Rabula . calumniator . ì . rabidus siue raucus . razar . I. razo . t. Radia80, frustra, uacuusi. e . absque.81 Radicitus. a radice. funditus. garliche. t. Ramentum82. puluis, quod raditur ab aliqua specie . dicitur quoddatn pro-iectum purgamentum. Ramnus 83. agaleia . t. Randum84. arbitrandum. Rapax . predo . uiolentus . griphliher .t. Rapidus . uelox pedibus . gezaler . t. Rari. pauci. foha . t. Rari nantes. pauci natantes .prouerbiutn. Raram cepit85. e!Xs .... ß) Glossen des Randglossars.86 (Epitome aus dem über glossarum.) Cataantis . contrarius. Cathegita . doctrix . leve . t. Cataplasma] . contritos 87 ./plasmate. t. Catapodia88. eo, quod modicum pote-tur seu inglutiatur. Castores . a castrando dieti sunt, nam testiculi eorum apti sunt medecami-nibus. Castrimaria 89. gitigi. t. Catacresis90. paricida proprie duo; qui i . patrem i . parentem suum Occident. Catabaon91. cum quid de sublimi in inferiorem locum mittatur . 1 . cum aliqua res sumit exordium siue ini-tium fundamenti. [Carpentum]92. uehicula. Catacrisis . alieni rei no[me]n positum. Cat[ap]lectatio . dampnatio . wizi. t. Catiilo . propr . nomen.......dicitur a catino, ob cuius su[auita]tem homines catinum corrodunt. Cauallus . ab cauo pedite dicitur non caballus . propterea, quod gradiens ungula pressam terram concauet. Caudice . nauis ex uno ligno cauata. Caustera . zuntra . t. Cauterio . ferro . prennisen . t. Cauterium . dicitur ferrum, unde carnes cauteriantur J . uruntur. Circino . ferrum duplex, unde pietores faciunt circulos, rizza . t. Cythisum . genus frutecti. zephun . t. Ciuicus . geburlicher . t. 80 Dieselbe Glosse ist einige Zeilen früher eingesetzt. 81 Es folgt eine ganz verwischte Stelle. 82 Die Lesung ist sehr schwierig, weil das Blatt an mehreren Stellen abgeschabt ist. 83 Eine andere deutsche Glosse ist verwischt. 84 Part. Fut. Pass, von reor. 85 Nach dem griech. Erklärungsworte folgen noch mehrere lateinische. 86 Mehrere Glossen sind fast ganz verwischt ; bei anderen ist die Lesung wieder sehr unsicher. 87 Die Lesung ist wegen der abgeschabten Endbuchstaben nicht ganz sicher. 88 D. i. catapotia. 89 D. i. yaorpt^apyia. 90 D. i. catachresis. 91 D. i. catabolium. 92 Die folgenden Glossen sind alle mehr oder weniger verwischt, daher ihre Lesung sehr erschwert erscheint. Clauis93. dauiciila . nagel. t. Ciana . fustis . i. genus armorum . lig-neum Ì. ferreum et nodosum . sfanga . t. Clauis . tabernaculi . quando tenditur tabernaculum, claues ferrati terre adligantur. Expeditio . herefart. t. Explicatio . ord inatio l. ostensio . arrechila . t. Explicabilis irreclicher . t. Fanon 94. gr. apperiens dicitur. Fantasma . uisio mala l . uana . i . ge- troch . /. Fama . maeri. t. Farragine .... zza . t. Fasciculus . gebuntalin . t. Fascia . nestila . t . alligatura . i . gebuu-telin . t. Far . amar . /. ei[nchor]n . I. ador. [Femur] . huf. 1. Procella dicitur eo, quod procellat . i. e. percutiat homines timore . 1 . naues unda et euellat rapta. est enim motus uenti cum pluuia uenientis in aquam. Proceleusmaticus dicitur, quod sit ad celeumam canentibus aptus. Prodigus . sumptuosus atque consump-tor quia omnia porro agitat, quasi proiecit. i . spilder . t. Proditor . traditor . i . pro eo, quod de-tegit i . proditor perditor, ut : unius ob iram prodimur.95 Prodo . of fino . t. Prolempsis 96. i. anticipatio . quasi prae-locutio. Profanus . dicitur, qui porro a fano . ì . longe a tempio dicitur . 1!. porro a religione dicitur . tenatus . ferwa-zener. t. Cilium . oberbr[a] . t. [Cirrus . har] . uel. loch 97. i. capilli. [Cippo . stipite] . stoche . t. [Cirrum] . uehiculum . wagan . t. 93 Die drei folgenden Glossen sind verwischt. 94 D. i. cpatvov. 9i> Verg. Aen. I., 304. 96 D. i. prolepsis . 7rpóX7]