Bezugspreise Hur Vsterreich-Ungarn ganzjährig K 4' — halbjährig K 2; — Hiir Amerika: ganzjährig D. I 25 Hur bas übrige Ausland ganzjährig K 5-20 Briefe ohne Unterschrift roerbennicht Berücksichtigt, Manuskripte nicht zurück-gesendet. Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wandermappe" am 4. und 19. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Merwaktung des HottsKeer Boten in Gottschee Nr. 121. Berichte sind zu senden an die Schriftkeitung des Kottscheer Moten in Gottschee. Anzeigen (iZr.jerate) werden nach Tarif berechnet und von der 58er-roaltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage desGott-icheer Boten erhältlich. Postsparkassen-Konto Nr. 842.285. Mr. 24. OotLschee, am 19. Dezember 1912. Jahrgang IX. Patriotische Kundgebung der Vertretung der Stadtgemeinde Gottschee. In der am 14. b. M. einberufenen außerordentlichen Sitzung der Stadtgemeindevertretung von Gottschee ergriff der Vorsitzende, Bürgermeister und kaiserl. Rat Herr Alois Loy, das Wort und führte aus: „Ich habe mir erlaubt, die Mitglieder der Stadtgemeind e-ver.tretung heute zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. In den gegenwärtigen ernsten Tagen eint der hehre Reichsgedanke und die Überzeugung von der Notwendigkeit der Wahrung von Österreichs Ansehen, Macht und Ehre alle Bürger unseres mächtigen, großen Reiches. Österreichs Völker wünschen die Erhaltung des Friedens und die Fortdauer seiner beglückenden Segnungen, andererseits sind sie aber auch zu jedem Opfer bereit, wenn es gilt, die Lebensinteressen des Vaterlandes gegen ungebührliche Angriffe machtvoll zu verteidigen. In das Weihnachtsfest, das sonst immer eine Zeit tiefsten Friedens zu sein pflegt, fallen heuer, ähnlich wie vor mehr als drei Jahren, sorgenvolle, düstere Schatten. Niemand weiß, ob die schwere, schon länger andauernde Krise, die wie eine drohende schwarze Wetterwolke über Österreich lagert'und alle Gemüter in ihrem Banne halt, durch eine kriegerische Entladung oder im friedlichen Wege ihr Ende finden wird. In diesen bedeutungsvollen Stunden erneuern wir aus tiefstem patriotischen Herzen den Treuschwur zu Kaiser und Reich und blicken voll innigen Vertrauens auf die geheiligte Person Sr. Majestät unseres erhabenen Kaisers, in dessen weiser Hand die Lenkung der Schicksale unserer Monarchie ruht. Laßt uns, geehrte Anwesende, zum Ausdruck unserer alter-erbten, unverbrüchlichen Treue Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser, dem Schützer des Friedens, aber auch dem Wahrer der Ehre und Machtstellung des Reiches, neuerdings unsere tiefergebenste Huldigung darbringen, indem wir begeistert rufen: Heil unserem Kaiserl" Die Versammlung, die die Ausführungen des Herrn Bürgermeisters stehend angehört hatte, brachte begeisterte dreimalige Heilrufe aus, worauf die Absendung eines Huldigungstelegrammes an die Kabinettskanzlei Sr. Majestät des Kaisers beschlossen wurde. Sohin ergriff der Vorsitzende neuerdings das Wort und fuhr fort: „In ganz Österreich, überall wo man patriotisch fühlt, gedenkt man in den jetzigen schicksalsschweren Tagen unserer braven Söhne, denen an der Reichsgrenze die ehrenvolle Aufgabe zufällt, das teure Vaterland zu schützen und zu schirmen und für Österreichs Ehre, Macht und Ansehen, wenn es not tut, mit den Waffen einzustehen. Weihnachten ist die Zeit, -in der man sich gegenseitig mit Gaben und Geschenken zu erfreuen pflegt. Die österreichische Völker- familie legt unter den diesjährigen Weihnachtsbaum freigebigen Sinnes patriotische Gaben und Spenden für jene Söhne des Reiches, die fern vom trauten heimatlichen.Christbaum in Tagen strenger Kälte in Wehr und Waffen Grenzwache halten für das Vaterland. Ich hege die volle Überzeugung, daß auch Sie, geehrte Vertreter der Stadtgemeinde, von diesem patriotischen Geiste erfüllt und bereit sind, diese Gesinnung auch im Werke zu betätigen. Ich beantrage demnach, die Stadtgemeindevertretung möge beschließen, es sei für die Angehörigen unserer Wehrmacht an der Reichsgrenze als bescheidene Weihnachtsgabe der Betrag von 300 K aus Gemeindemitteln zu bewilligen und an das hohe k. u. k. Kriegsministerium in Wien einzufinden. Zugleich soll in der Stadt Gottschee eine Sammlung für den gleichen Zweck eingeleitet werden. Der Antrag wurde einhellig beifälligst angenommen. Für unsere braven Soldaten an der Grenze hat die Sparkasse der Stadt Gottschee 200 K und der Vermögensverwaltungsausschuß der Stadt ebenfalls 200 K gespendet, samt der Spende der Stadtgemeindevertretung (300 K) somit im ganzen 700 K. Die Sammlung unter der Einwohnerschaft von Gottschee, welche sich bekanntlich stets aufrichtig militärfreundlich gezeigt hat, wird sicherlich mindestens 300 K einbringen, so daß in der Stadt Gottschee eine Gesamtspende von rund 1000 K für den patriotischen Zweck zusammengebracht werden dürfte? Wie wir hören, ist seitens der Stadtgemeinde Gottschee auch an die deutschen Landgemeinden des Gottscheer Gebietes die Anregung ergangen, daß sie auch eine ihren Verhältnissen angemessene Weihnachtsga'be für die Angehörigen unserer Wehrmacht an der Reichsgrenze bewilligen, eventuell zu diesem Zwecke auch eine Sammlung unter den Gemeindeinsassen veranstalten mögen. Wir sind überzeugt, daß dieser Appell nicht fruchtlos sein wird. Unterhattsbeitrag für die Angehörigen der Mobilisierten. Das von der Regierung am 29. November im Abgeordnetenhause eingebrachte und Donnerstag den 12. Dezember vom Abgeordnetenhause vollständig erledigte Gesetz über die staatlich e Unterstützung von hilfsbedürftigen Angehörigen der Mobilisierten und der Angehörigen von Reservemännern oder Ersatzreservisten, die im Frieden ausnahmsweise zur aktiven Dienstleistung herangezogen werden, bestimmt folgendes: Als Angehörige kommen zunächst die Ehefrau und die ehelichen Kinder des Einberufenen in Betracht, dann aber auch —- und das ist eine wichtige 1 Soeben erfahren wir, daß die Sammlung rund 800 K ergab, darunter 180 K aus Handwerkerkreisen, im ganzen also nunmehr 1500 K. Neuerung des Gesetzes — eheliche Vorfahren, Geschwister und Schwiegereltern, die uneheliche Mutter und uneheliche Kinder, wenn sie in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, oder wenn sie die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft, bezw. die bosnisch-herzegowinische Landesangehörigkeit besitzen. Als hilfsbedürftig gelten alle jene Angehörigen, deren notwendigster Lebens-unterbalt wenigstens zum größten Teile von dem Einberufenen bestritten wird. Die Unterstützung, die ihnen nun der Staat gewährt, besteht für jeden hilfsbedürftigen Angehörigen in einer Unterhaltsgebühr und, wenn er auf Wohnungsmiete angewiesen ist, in einem der Hälfte der Unterhallsgebühr gleichkommenden Mietzinsbeitrag. Für Angehörige unter acht Jahren besteht die Unterstützung in der Hälfte des nach den vorstehenden Bestimmungen entfallenden Unterstützungsausmaßes. Das Ausmaß der Unterstützung entspricht aber der für jenen Ort, in dem der betreffende Angehörige zur Zeit der Mobilisierung seinen wirklichen Wohnsitz hatte, für die Militärdurchzugsverpflegung festgesetzten staatlichen Vergütung. Der Betrag dieser Vergütung wird jährlich vom Landesverteidigungsministerium bestimmt. Für das Jahr 1912 ist sie in der Zirkularverordnnng vom 22. Dezember 1911 festgesetzt worden. Ihr zufolge beträgt demnach die Gesamtunterstützung für jeden einzelnen Angehörigen eines bei einer Mobilisierung Einberufenen, der wohnhaft ist n Innsbruck n übrigen Tirol und Vorarlberg n Triest m übrigen Küstenland n Linz n Klagenfurt m übrigen Kärnten n Graz m übrigen Steiermark n Salzburg n Brünn m übrigen Mähren n Wien m übrigen Niederösterreich n Zara m übrigen Dalmatien n Troppau m übrigen Schlesien n Lemberg n Krakau m übrigen Galizien n Laibach m übrigen Krain n Czernowitz n der übrigen Bukowina n Prag im übrigen Böhmen Würde nun etwa ein Arbeiter, der in Gottschee lebt, den Mobilisierungsbefehl erhalten und eine Frau mit drei Kindern (ein vierjähriges Mädchen und einen Knaben mit sieben und einen mit zwölf Jahren) zurücklassen, so erhielte seine Familie täglich an Unterstützung: 1037a Heller für die Frau, 2X5174 Heller für die beiden Kinder unter acht Jahren und noch einmal 103 7a Heller für den 12 jährige Buben, zusammen also 3 Kronen 10 Vs Hell er. Wenn sie in Miete waren, so kommt noch dazu die Hälfte dieses Unterhaltsbeitrages als Mietzins beitrag, so daß die ganze Unterstützung sich auf täglich 4 Kronen 65V2 Heller beläuft. alt ist alt ist Kronen Heller J.3672 68 1.26 63 1.26 63 1.14 57 1.2472 6274 1.217a 6074 1.127a 6074 1.157a 5774 1.11 557a 1.14 57 1.14 57 1.02 51 1.11 557a 1.08 54 1.11 57 1.08 54 1.11 657a 0.99 497a 1.127a 5674 1.037a 5174 0.797a 3974 1.097a 5474 1.037a 5174 l-097a 5474 0,827a 4174 0.977a 4874 1.08 54 Der Gesamtbetrag der Unterstützung darf aber den durch» schnitt! ichen Tagesverdienst des zur aktiven Dienstleistung Herangezogenen nicht überschreiten. Dauer der Unterstützung. Diese Unterstützung gebührt den hilfsbedürftigen Angehörigen für jene Zeit, während der der zur aktiven Dienstleistung Herangezogene durch diese Dienstleistung gehindert ist, einem bürgerlichen Erwerbe nachzugehen. Im Falle er jedoch desertiert oder durch gerichtliches Erkenntnis zur schweren Kerkerstrafe oder zu einer härteren Strafe verurteilt wird, endet die Unterstützung mit dem Tage der Desertion, bezw. mit dem Tage der Rechtskraft des Straferkenntnisses. Den Angehörigen derjenigen aber, die im Gefecht getötet oder nach einem solchen vermißt werden oder infolge einer Beschädigung im aktiven Militärdienst oder einer durch diese Dienstleistung veranlaßten Krankheit vor ihrer Rückversetzung in das nichtaktive Verhältnis sterben, gebührt die Unterstützung noch durch sechs Monate, vom Todestage, bezw. vom Tage ihrer Vermissung, an gerechnet, insoweit sie nicht durch eine Militärversorgung ersetzt wird. Unpfändbarkeit der Unterstützung. Die vom Staate gewährleistete Unterstützung erleidet durch allfällige anderweitige Unterstützungen, die vom Lande, uonGememden, Vereinen oder Privatpersonen verabfolgt werden, keine L-chmälerung und sie kann auch weder in Exekution gezogen noch j)urch Sicherungsmaßregeln getroffen werden. Auch ist jede Verfügung über die genannten Forderungen durch Zession, Anweisung, Verpfändung oder ein anderes Rechtsgeschäft ohne Wirkung. Das ist auch ganz selbstverständlich, da ja sonst der Zweck dieser Unterstützung ganz hinfällig würde. Auf Vorschüsse, die von Gemeinden, Anstalten usw. auf die staatliche Unterstützung ausbezahlt wurden, ferner auf den Mietzins finden diese Bestimmungen freilich keine Anwendung. Anmeldung der Uuterstützungsansprüche. Der Anspruch auf Unterstützung ist in der Regel bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Im Verordnungswege können auch andere Anmeldestellen bestimmt werden. Die Anmeldung kann von dem zur aktiven Dienstleistung Herangezogenen oder dem betreffenden Angehörigen, bezw. dessen gesetzlichen Vertreter oder auch einvernehmlich mit dem Angehörigen, bezw. dessen gesetzlichem Vertreter seitens der Vorstehung jener Gemeinde erstattet werden, in welcher der Angehörige seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Anmeldungen, die aber später als zwei Monate nach der Rückoersetzung in das nicht aktive Verhältnis oder später als sechs Monate nach; dem Todestag oder dem Tage der Vermissung erfolgen, sind ohne weiteres Verfahren abzuweisen. Bei der Anmeldung ist auch diejenige Person namhaft zu machen, an welche die Auszahlung der Unterstützung erfolgen soll. Werden gleichzeitig mehrere Personen genannt, so hat die Unterstützungskommission eine derselben als Zahlungsempfänger zu bestimmen. Dieser Unterstützungskommission steht auch die endgültige Entscheidung zu über den Anspruch sowie die Anweisung, Evidenzhaltung und Einstellung der Unterstützung. Die Ansbezahlnng der Unterstützung. Die Unterstützung ist in halbmonatlichen, am 1. und 16. jedes Monats fälligen Raten vorhinein, tunlichst an den Fälligkeitsterminen, auszuzahlen. ______________ Aus Stabt und Land. (Zwei Vorschläge.) Mit der heutigen Nummer beschließt unser Blatt seinen neunten Jahrgang. Im nächsten Jahre feiert es das zehnjährige Jubiläum seines Bestandes. Was sollen wir aus diesem Anlaß für den „Boten" tun? Diese Frage scheint manche seiner Leser ernstlich zu beschäftigen. Zwei Vorschläge sind in dieser Richtung in Leserkreisen aufgetaucht. Der erste besteht darin, daß jeder Abonnent, der in der Lage ist, es zu tun, außer irch- stung tigert eran-lichen ober ober g mit t bes efecht tfolge diese ig in noch Verdung burch nbett, ernttg burch tguttg Veras ist Inter« nbett, trben, keine : Ge-ümten kann n be« auch Ber-tt, in mgen, t bas bem iteres st zu t soll, luter-u Be« üttige idenz- tb 16. fleits- ;mmer Fahre itten Frage chläge iesteht bem Bezugspreis etwa eine Krone zur Unterstützung des „Boten" im Jubeljahre einzahlt. Es soll dies keine Zeitungssteuer, die mit aller Strenge eingefordert wird, sondern lediglich eine freiwillige Liebesgabe, ein Jubiläumsgeschenk sein, um die sehr bedeutenden Druck- und Expeditionskosten leichter zu erschwingen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, möge seine Jubiläumsgabe zugleich mit dem Bezugspreis für 1913 einsenden und sich zu diesem Zwecke des beiliegenden Zahlscheines (Schecks) bedienen. — Der zweite Vorschlag geht dahin, daß dem „Boten" durch rührige Agitation neue Abonnenten zugesührt werden. Würde jeder bisherige Abnehmer auch nur einen neuen Abonnenten gewinnen, wäre dies wohl die schönste Jubiläumsgabe für unser heimatliches Blatt. — (Verlobung im fürstlichen Hause Auersperg.) Sonntag, den 15. d. M., fand auf Schloß Goldegg (Niederösterreich) die Feier der Verlobung der Tochter Sr. Durchlaucht des Fürsten Karl und Ihrer Durchlaucht der Fürstin Eleonore Auersperg, Prinzessin Agathe, mit dem Prinzen Alexander Schönburg, dem ältesten Sohne des Fürsten Alois und der Fürstin Johanna (Schönburg, statt. , — (Spar- und Darlehenskassenveretn.) ^n der gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Spar- und Darlehenskassenvereiues in Gottschee am 15. Dezember 1912 wurde folgender Beschluß gefaßt: „Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Geld- und Zeitverhältnisse wird beschlossen, vom 1. Jänner 1913 an den Zinsfuß für Einlagen auf 472% zu erhöhen. Diese Erhöhung gilt sowohl für neue Spareinlagen als auch für die bereits bestehenden." — Infolge der Erhöhung des Zinsfußes für Einlagen mußte auch der Zinsfuß für Darlehen vom Vorstande entsprechend erhöht werden. Er beträgt vom 1. Jänner 1913 an für Hypothekardarlehen 5 72 %, für Personal-(Bürgschafts-) Darlehen 6°/°. — (Fremder Orden.) Der Kaiser hat gestattet, daß der Musikdirektor Herr Wilhelm Wlassak in Gottschee den königlich serbischen St. Sava-Orden vierter Klasse annehmen und tragen dürfe. — (Auszeichnung.) Dem Landesschulinspektor Herrn Franz Hubad wurde der Titel und Charakter eines Hofrates verliehen. — (Ernennung.) Der steiermärkische Landesausschuß hat den landschaftlichen Tierarzt Herrn Josef Kutschern in Gottschee zum landschaftlichen Bezirkstierarzte in Windisch-Feistritz ernannt. — (Krainische Sparkasse.) Die Krainische Sparkasse in Laibach hat den Zinsfuß auf 472% erhöht. Dementsprechend wurde auch der Zinsfuß für Darlehen entsprechend erhöht. — Die Generalversammlung beschloß ferner, die Erbschaft nach dem im November in Graz verstorbenen Herrn Alfred Schober anzuuehmen, der die Krainische Sparkasse zur Universalerbin seines Vermögens, bestehend in einem Hause in Graz, Sparkasseeinlagen und Wertpapieren, eingesetzt hatte. Das Vermögen ist zwar mit den lebenslänglichen Fruchtgenußrechten mehrerer Verwandten belastet, geht aber nach deren Ableben in das freie Eigentum der Krainischen Sparkasse über. — (Konkurs.) Das Kaufmaunsgeschäft Franziska 8kerlj in Gottschee ist in Konkurs geraten. Über Vorschlag der bei der Wahltagsatzung erschienenen Gläubiger wurde als Masseverwalter Herr Dr. Franz Golf, Advokat in Gottschee, kreisgerichtlich bestätigt und als dessen Stellvertreter Herr Hans König, Advokaturskandidat in Gottschee, aufgestellt. — (Österreichs Wehrkraft und die Deutschen.) Das gemeinsame österreichisch-ungarische Heer weist unter 100 Mann 29 Deutsche auf, obwohl die Deutschen nur 24 von Hundert der Bevölkerung in der gesamten Monarchie ausmachen. Zu den österreichischen Regimentern allein stellen die Deutschen sogar 43'6 von Hundert, dabei betragen sie aber in der diesseitigen Reichshälfte nur 35‘7 von Hundert der Bevölkerung. Der höhere Kulturstand der Deutschen, die bessere Kinderpflege und ihre kräftigere Ernährung gleicht den slawischen Geburtenüberschuß durch gesteigerte Wehrtüchtigkeit wieder aus. — (Todesfälle.) Am 4. Dezember starb hier nach langem, schwerem Leiden der ledige Notariatsbeamte Herr Andreas S t o n i t sch im 26. Lebensjahre. — Am 9. Dezember schied Frau Magdalena Verderbergeb. Rom, Stadtgemeindesekretärswitwe, im 69. Lebensjahre infolge eines unglücklichen Sturzes aus dem Leben, sie glitt nämlich auf dem glatten gefrorenen Boden aus und fiel mit dem Halse auf einen eisenbeschlagenen Trog, was ein sofortiges Zerreißen der Halsblutader zur Folge hatte. In wenigen Minuten trat der Tod ein infolge Erstickung. — Sie ruhen in Frieden! _ — (Übersiedlung.) Herr Notariatskandidat Josef H iris, der sieben Jahre in der Kanzlei des Herrn Notars Dr. Karnitschnig in Verwendung gestanden war, ist kürzlich nach Marburg übersiedelt. — (Neue Hundertkronennoten.) Obwohl die jetzigen Hundertkronennoten erst zwei Jahre bestehen, werden sie zu Weihnachten durch neue ersetzt. Die zahlreichen Fälschungen haben das Finanzministerium, beziehungsweise die österreichisch-ungarische Bank veranlaßt, wieder eine neue Ttjpe von Hundertkronennoten in Verkehr zu setzen, die hoffentlich so geartet sein wird, daß den Banknotenfälscheru ihr Handwerk schwer gemacht wird. Die neuen Banknoten sind vom 2. Jänner 1912 datiert. Am 23. Dezember 1912 wird die österreichisch-ungarische Bank bei ihren Hauptanstalten in Wien und Budapest sowie bei sämtlichen Filialen mit der Hinausgabe der neuen Hundertkronennoten beginnen. — (Zur Vorbereitung der Handelsverträge.) Am 25. und 26. November d. I. traten im Sitzungssaale der k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Wien die Vertreter von 21 landwirtschaftlichen Zentralkörperschaften, Genossenschaften und Bauernvereinen unter dem Vorsitze des Reichsratsabgeordneten und Landesausschusses Herrn Grafen Barbo zu einer Enquete zusammen, welche sich am ersten Tage mit der Stellungnahme der Landwirtschaft gegenüber den zukünftigen Zollsätzen für Getreide und Hülsenfrüchte, am zweiten Tage gegenüber jenen für Vieh und tierische Produkte beschäftigte. Als Referenten fungierten der Ehrenpräsident der Agrarischen Zentralstelle Reichsritter v. Hohenblum, bezw. kaiserl. Rat Postelt, Sekretär der Deutschen Sektion des mährischen Landeskulturrates. In beiden Enqueten, in welchen sich auch zahlreiche agrarische Redner aus den Alpen- und Sudetenläudern sowie aus Galizien an der Debatte beteiligten, kam die Forderung zum Ausdruck, an den bisherigen Zollsätzen als Minimalzollsätzen festzuhalten und in einigen Positionen im Interesse der Förderung der diesbezüglichen Produktion eine Erhöhung der Zölle anzustreben. Mit der Durchführung und Vertretung der Beschlüsse wurde die Agrarische Zentralstelle betraut. — (Kriegsgefahr und Auswanderung.) In Ungarn ist durch eine Verordnung die Ausfolgung von Pässen an zum Verbände der Armee gehörige Personen provisorisch eingestellt worden. In einer zweiten Verordnung wird die Auswanderung wehrfähiger Personen für ein Jahr verboten. — (Die Bedürfnisse einer modernen Kriegsarmee.) Im ungarischen Abgeordnetenhause führte jüngst der Honvedminister aus, es sei natürlich, daß eine auf Kriegsstand gebrachte Armee, die vier-, fünf-, ja sechsmal so groß sei, als eine Armee im Friedens« stand, unverhältnismäßig größere Bedürfnisse habe. Angenommen, daß sich der Stand auf zwei Millionen Köpfe beläuft, hat die Armee einen täglichen Bedarf von 30.000 Meterzentner Proviant, das sind für einen drei Monate dauernden Krieg 2,700.000 Zentner. Für die 500.000 zur Armee gehörenden Pferde beträgt der tägliche Futterbedarf, bei einem Durchschnitt von 8 kg täglich, 40.000 Zentner. Der Lagerbedarf an Stroh, Streu und Brennholz beträgt täglich 80.000 Zentner, der Bedarf an Kleidungsstücken ist mit Rücksicht auf die großen Strapazen ein derartiger, daß man ohne Übertreibung sagen kann, daß die Bekleidung nach drei Monaten erneuert werden muß. Wenn in Betracht gezogen wird, daß die Armee zu diesem Zwecke bei ihren Operationen bezüglich der Versorgung mit den erforderlichen Bedürfnissen unabhängig sein muß, so ist begreiflich, daß die Armee zu diesem Zwecke eine gewisse Zeit hindurch sämtliche Eisenbahnen in Anspruch nehmen muß. Insbesondere auch die Fuhrwerke, deren sie ungefähr 200.000 mit 400.000 Pferden benötigt. Es müssen ferner alle in Betracht kommenden Etablissements in Betrieb erhalten werden und muß hinsichtlich der Kohlen- Vorräte sowohl für diese Etablissements, als auch für gewisse militärische Bedarfsartikel erzeugende Etablissements vorgesorgt werden, da die Heeresleitung kaum imstande ist, auf Grund vorheriger Vereinbarung diese Erfordernisse zu beschaffen, und ohne sie nicht genügend aktionsfähig ist. Dafür bot der Balkankrieg den besten Beweis und die Niederlagen der Türkei sind zum größten Teile diesem Umstande zuzuschreiben. Aus diesen Gründen ist es Pflicht der Regierung, durch ein Gesetz die Bevölkerung zu persönlichen und sachlichen Dienstleistungen gegen entsprechende Schadloshaltung zu verpflichten. — (Verleihung.) Dem Bezirksschulinspektor Herrn Januar Santner in Murau (Steiermark) wurde anläßlich seiner Enthebung vom Amte des Bezirksschulinspektors das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone verliehen. — (Städtisches Elektrizitätswerk.) Die neuen Maschinen (Dieselmotor usw.) sind bereits eingetroffen und man ist gegenwärtig mit deren Aufstellung und Montierung beschäftigt. Diese wird voraussichtlich bis spätestens Ende Jänner bewerkstelligt werden können. — (Landesverrat.) Ein Organ der hiesigen Finanzwache hat sich staatsverräterische Äußerungen zuschulden kommen lassen (er werde im Kriegsfälle an seinem Gewehre ein weißes Tuch befestigen, damit die Serben sofort sähen, daß ihnen ein Slawe gegenüber stehe) und ist deshalb gerichtlich eingezogen worden. — (Über das Abflauen der Begeisterung für die Serben) unter den österreichischen Südslawen schreibt das „Kath. Sonntagsblatt": „Die Serbenbegeisterung der Südslawen, welche in den ersten Wochen nach den Siegen der Balkanstaaten gegen die Türkei einen geradezu frenetischen Charakter angenommen hatte, ist immer mehr im Abflauen begriffen, je mehr der Ernst der Beziehungen zwischen der Monarchie und Serbien iu weiteren Kreisen des (südslawischen) Publikums richtig erfaßt wird. Niemand hätte noch vor wenigen Wochen daran gedacht, daß diese Krise überhaupt einen ernstlichen Charakter annehmen würde. Der Landeshauptmann von Kram Dr. Šušteršič, welcher in den Delegationen seiner Freude über die Siege der Balkanstaaten Ausdruck gegeben hatte, ermahnt nun im „Slovenec" die katholischen Süvflawen, in den Stunden der Gefahr die Treue gegenüber dem Monarchen zu bewahren und über ihren Nationalismus nicht ihre höheren Gewissenspflichten gegenüber dem Monarchen und der katholischen Kirche zu vergessen. Auch das dalmatinische katholische Wochenblatt „Dan“ ermahnt die dalmatinischen Slawen, auf ihrer kroatischen und großösterreichischen Reichsbasis zu bleiben und sich nicht durch unsinnige Sympathien für die Serben vom rechten Wege verteilen zu lassen. Der „Dan" bemerkt diesbezüglich ganz richtig, daß die Begeisterung mancher Kroaten für Serbien um so mehr steige, je weniger katholisch sie gesinnt sind. Das ist ganz natürlich; denn die katholische Lehre und die Herrschaft des Hauses Habsburg ist der einzige Unterschied, welcher die Kroaten von den Serben in Montenegro und Serbien trennt. . . Wir hoffen, daß die Serbenbegeisterung unter den Südslawen der Monarchie für immer aufhören wird." — (Krise und schlechter Geschäftsgang.) Die Wirkung der gegenwärtigen kritischen Lage auf das Geschäfts- und Erwerbsleben ist vielfach verheerend. Handel und geschäftlicher Verkehr stocken, groß sind die Verluste der Geschäftswelt, die Zahl der zusammengebrochenen Firmen in Österreich-Ungarn Hai bereits eine bedenkliche Höhe erreicht. Die Ausfuhr nach den Balkanländern ist unterbunden, die Bestellungen bleiben aus, so manche Fabriken müssen zusperren oder ihren Betrieb einschränken. Viele Arbeiter werden dadurch arbeits- und brotlos. Wie gewissenlos war doch die Behauptung der Sozialdemokraten, der Balkan gehe uns nichts an und Österreich habe dort nichts zu suchen! Auch hat Österreich keine andere Ausfahrt zu dem Weltmeere als durch die Adria und muß auch jeder entfernten Möglichkeit vorbauen, daß dieser Weg seinem Außenhandel je verlegt oder verklauselt werden könnte. Fort mit der Ungewißheit, sie ist bereits unerträglich geworden! — Auch unsere Hausierer klagen über schlechten Geschäftsgang; in der gegenwärtigen ernsten Krise haben die Leute eben wenig Lust, sich im Gasthause mit dem Nummernspiel zu unterhalten. "— (Klerikale Erziehung.) Unter diesem Titel brachten die Gottscheer Nachrichten" vom 8. d. M. eine Notiz, in welcher behauptet wird „anläßlich des Falles Ghezze hätten klerikale Mittelschüler des Feldkircher Gymnasiums an den deutschfreiheitlichen Hochschulausschuß in Innsbruck einen Brief geschickt", der mit der Anrede „Plattenbrüder!" beginnt und voll heftiger Schmähungen ist. Die „Nachrichten" bringen dann den Wortlaut des Briefes und sagen, die Leser mögen „daraus ersehen, wie die von den marianischen Kongregationen vermittelte religiöse Erziehung in Wirklichkeit ausschaut." Die Notiz schließt: „So arbeitet die Kongregation!" — Wir haben uns direkt nach Feldkirch gewendet um gefällige Aufklärung, die uns auch liebenswürdig zuteil geworden, und bringen hier den Brief auch zum Abdruck. Er lautet: Von Herzen gern gebe ich Ihnen über die „Tartaren"-Nachricht Aufschluß. Sie ist in der Tat unglaublich und von Ä bis Z erfunden. Die Nachricht stammt wörtlich aus dem „Tiroler Wastl" Nr. 664, S. 2, Innsbruck, 24. November 1912. Dieses Blatt ist (wie die „Nachrichten") „bis in die Knochen verlogen und hat einen beinahe schon pathologischen Haß" gegen alles Katholische. In Innsbruck nimmt man es kaum mehr ernst, wenigstens glaubt kein denkender Mensch daselbst an seine Mätzchen. 1.) Zu dem von den „Nachr." abgedruckten Brief: „Plattenbrüder usw. bringt der Tiroler Wastl l. c. gemeine Ausfälle und Verdächtigungen gegen das Jesuitengymnasium Stella matutina, die ebenfalls völlig grundlos sind. Denn ich kann als Rektor bezeugen, daß weder die gesamte achte Klasse noch irgend ein Schüler unseres Gymnasiums diesen oder einen ähnlichen Brief an die „Gothia" oder den freiheitlichen Hochschulausschuß geschrieben hat. Bon der Kongregation und ihrem Wirken war nicht einmal im Tiroler Wastl mit einem Worte die Rede; das hat Ihr Gottscheer Blatt („Nachrichten") dazu erfunden. 2.) In der nächsten Nummer 665, S. 3 brachte das genannte Blatt eine „Richtigstellung" und erklärte, es sei ihm ein Irrtum unterlaufen, indem der mitgeteilte Brief nicht „von der Jesuitenanstalt „Stella matutina“, sondern vom weltlichen Staatsgymnasium Feldkirchs herrühre." 3.) Auch das war eine unwahre Verdächtigung. Denn in der folgenden Nummer 666 S. 6 brachte dasselbe Blatt folgende Nachricht: „Feldkirch, 1. Dezember. Von kompetenter Seite wird uns mitgeteilt, daß eine am Staatsgymnasium in Feldkirch sehr eingehend durchgesührte Untersuchung keine Anhaltspunkte geboten hat, auf Grund derer ein Schüler der achten Klasse als Schreiber bezw. Absender des in der Presse veröffentlichten und auch sonst verbreiteten, an den deutschfreiheitlichen Hochschulausschuß in Innsbruck gerichteten Schmähbriefes, den Fall Ghezze betreffend, bezeichnet werden kann und daß auch keine Beziehungen aufgedeckt würden, die irgend einen Schüler der genannten Klasse mit einem wohl sicherlich außerhalb der Anstalt stehenden Schreiber in Verbindung gebracht hätten." So der edle Tiroler Wastl. Von einer marianischen Kongregation ist also wieder nicht die Rede, kann auch keine Rede sein, weil eine solche am hiesigen Staatsgymnasium nicht existiert. Für das, was ich hier geschrieben, stehe ich selbstoerständlich ein und Sie können davon völlig freien Gebrauch machen. Laffen wir unfern Gegnern nur keine Lüge durchgehen! Sie müssen an den Pranger gestellt und in ihrer ganzen Gemeinheit bloßgestellt werden. — So haben sich die „Nachrichten" ein neues Ruhmes-Blatt erworben in ihrer „ehrlichen" Kampfesweise. Wir sind neugierig, ob auch die „Gottscheer Nachrichten" eine Richtigstellung bringen werden. Kaum glaublich, denn mit der Wahrheit stehen sie auf Kriegsfuß und haben unlängst einen ihnen öffentlich ins Gesicht geworfenen „Lügner" ruhig verschluckt. Wohl bekomms! — (Neue Seesicherheitsvorschriften in Ö sterreich.) Es dürfte insbesondere unsere Amerikafahrer interessieren, zu erfahren, daß Österreich als erster unter den seefahrenden Staaten daran geschritten ist, aus dem Unglücke des „Titanic" die entsprechenden Folgerungen zu ziehen und seine S.icherheitsvorschriften für die Seeschiffahrt zu verbessern. Vor ein paar Monaten erschien diesbezüglich eine Verordnung, die zunächst die Bedingungen aufzählt, welche die Schiffe bei der Zulassung zum Betriebe zu erfüllen haben. Sie müssen hierbei einen Zulassungsschein erlangen, der auf Grund einer Schiffsbesichtigung erteilt wird. Neben dieser Besichtigung bei der Inbetriebnahme der Schiffe muß sich jeder Passagierdampfer weiter Fahrt vor Antritt einer solchen auch noch einer Abfahrtsbeschau unterziehen. Der zweite Teil befaßt sich mit den Vorschriften über den D ienstbetrie b auf dem Schiffe, wobei auf die Sicherstellung der ununterbrochenen Kommandoführung auf der Brücke, den Ausguck und auf genaue Regelung des Bootsdienstes besonderer Nachdruck gelegt wird. Insonderheit für letzteren sind genaue und strenge Verfügungen erlassen. Regelmäßige Untersuchung und Reparatur der Boote (Rettungsboote), wie auch Übungen der Mannschaft mit diesen müssen nachgewiesen werden. Auch der ärztliche Dienst ist insbesonders im Hinblick auf die Auswaudererschiffe ausgebaut und verschärft worden. Anhangsweise werden detaillierte Vorschriften über Bau und Einrichtung der Schiffe gegeben. So müssen z. B. alle zur Beförderung von Zwischendeckpassagieren bestimmten Dampfer weiter Fahrt (Auswandererschiffe) mehrfache Schrauben besitzen. Weiter ist für alle Schiffe die Einrichtung von wasserdichten Schotten (Türen) vorgeschrieben, die unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden müssen. Für ihren gebrauchfähigen Zustand wird der leitende Maschinist neben dem Kommandanten verantwortlich gemacht. Schiffe mit mehr als 75 Meter Länge müssen einen durchlaufenden Doppelboden besitzen, wodurch Unglücke nach Art der „Titanic"-Katastrophe vermieden werden sollen. Besonders eingehend sind dann die Anordnungen über die Feuerlöscheinrichtungen und über die Rettungsboote. Die Zahl und Einrichtung dieser Boote, die Sicherstellung ihrer Bemannung und die periodische Durchführung von Bootsübungen werden genau festgesetzt. Auch muß zur möglichsten Vermeidung einer Panik bei Antritt der Fahrt jeder Passagier einem Rettungsboot zugewiesen werden; die Einteilung wird in einer sogenannten Alarmrolle vorgenommen, die an verschiedenen Stellen des Schiffes ersichtlich gemacht wird. Die Zuweisung geschieht an der Hand der Nummern der Schlafplätze und einer dementsprechenden mit roter Farbe in 25 Zentimeter großen Ziffern durchgeführten Numerierung der Boote. Auch wird für jedes Boot ein abgesonderter Versammlungsplatz festgestellt und gleichfalls mit roter Farbe bezeichnet. Ebenso ist der Kommandant jedes Bootes von vornherein bestimmt und wird als solcher den Passagieren bekanntgegeben. Gleichfalls sehr eingehend sind die Vorschriften über die Schwimmgürtel, die bei den Schlafstellen der Fahrgäste bereitzuhalten sind. Auf den Zwischendeckräumen soll durch die Verordnung den Auswanderern ein entsprechender Luftraum, Waschvorrichtungen und andere gesundheitliche Erfordernisse sichergestellt werden. — Einige Monate früher war bereits in einer anderen Verordnung verfügt worden, daß alle Passagierdampfer weiter Fahrt mit drahtlosen Bordtelegraphenämtern eingerichtet werden müssen. — (Der Voranschlag der Stadt Gottschee) für das Jahr 1913 wurde aufgelegt und weist bei einem Erfordernisse von 32.108 K 16 h eine Bedeckung von 8069 K 49 h auf. Der Abgang von 24.038 K 67 h ist hereinzubringen: 1.) durch Einhebung einer 5% igen Mietzinsauflage im Betrage von 6000 X; 2.) durch Einhebuug einer Branntweinsteuer auf geistige Getränke und Flüssigkeiten mit einem Gesamterträgnisfe von 2378 K 67 h; 3.) durch Einhebung einer 54 %igen Gemeindeumlage von allen unmittelbar umlagepflichtigen Steuern (29.000 K) im Gesamtbeträge von 15.660 K. Bon der 54 V« igen Gemeindeumlage erfordern die Gemeindebedürfnisse 35 Prozent, die Verzinsung und Amortisation des Kircheubau-darlehens (im gegenwärtigen Stande von 47.507 K 38 h) 8'6 Prozent. Die Zahlen stimmen mit denen des Vorjahres fast gänzlich uberein, so daß sich nur in den einzelnen Posten ganz unwesentliche, "n ganzen aber keine Veränderungen ergeben. Für Remunerationen und Gehalte sind 9284 K, für Amtslokalitäten, Drucksorten, Amtszeitungen 160 K, für Armenversorgung 2847 K, für Straßen und Gemeindewege 1400 K, für die Haltung von Zuchtstieren 410 K, für den Viehmarktplatz 100 K, für Zinsen und Amortisationen 5930 K 57 h, für Stellungsauslagen 12 K, für die Feuerbeschau 20 K, für die Erhaltung der Obstbaumallee 60 K, für Krankenüberführungen 50 K. für den Organisten 200 K, für die Ortschaft Mooswald als Jagdpachtschillings-Teilbetrag 46 K 36 h, für Re-fundierungen von eingehobenen Kirchenbauumlagen 140 K, für Kirchenbauausbesserungen (Glockenstuhl, Turmuhr) 2382 K 84 h, für kleine Auslagen 84 K 2 h eingestellt. Die Aktiven bestehen aus einem Umlagenrückstaude von 1912 mit 4388 K 18 h, aus Beiträgen der Grundbesitzer zur Feldhüterbesoldung, aus Stifiungser-träguissen, Geldstrafen, Musiklizenzen, Pfarrarmengeldern, Gemeinde-, Sperrstundeüberschreitungs-, Hundetaxen, Jagdpachtschillingen und anderen Kleinigkeiten. — (Unterhaltsbeitrag für die Angehörigen von Mobilisierten.) § 3 des betreffenden Gesetzes wurde in folgender Fassung angenommen: „Als anspruchsberechtigt sind jene Angehörigen anzuseheu, deren Unterhalt bisher im wesentlichen von dem aus der Arbeit des zur aktiven Dienstleistung Herangezogenen erzielten Einkommen nachweisbar abhängig war. Ein Anspruch besteht nicht, wenn der zur aktiven Dienstleistung Herangezogene seinen Gehalt oder Lohn fortgezahlt erhält oder aus einem anderen Grunde an seinem Einkommen keinen Ausfall erleidet, oder wenn nach seiner Lebensstellung, seinen Vermögens-, Erwerbs- und Einkommenver-hältnisseu auf Grund durchgeführter Erhebungen anzunehmeu ist, daß durch seine Heranziehung zur aktiven Dienstleistung der Unterhalt der in Betracht kommenden Angehörigen nicht gefährdet wird. Weiters wurde als Zusatzantrag angenommen: „Selbständige K leinbauern, welche die Wirtschaft mit den Mitgliedern ihrer Familie und ohne jede fremde Hilfe besorgen, und selbständige Gewerbetreibende, welche keine Gehilfen beschäftigen, sind diesen gleich-zustelleu." — (Anläßlich d es 50j ährigen Bestehen s) der bekannten Nähmaschinen-Fabrik von G. M. Pfaff, Kaiserslautern, Rheinpfalz, hat der Inhaber derselben für eine Spende an seine 1800 Arbeiter sowie für Zuwendungen an die Arbeiter- und Bearnten-Unterstützungs-kasfen der Fabrik, für Gemeinde- und sonstige Wohltätigkeits-Unternehmungen den Betrag von ME. 500.000'— gestiftet. —- Mitgeteilt von Herrn F. Tschinkel, Vertreter der Pfaff-Nähmaschinen hier. — (Die staatliche Entschädigung bei Schweinekrankheiten.) Über Ersuchen seiner Wähler hat sich der christlichsoziale Abg. Tomaschitz über die staatliche Entschädigung bei Schweinepest und Schweinerotlauf im Ackerbauministerium erkundigt und daraufhin nachfolgende Antwort erhalten: In Beantwortung der gestellten Anfrage beehre ich mich mitzuteilen, daß beim Ausbruche der Schweinepest (Schweineseuche) nur dann, wenn mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände anzunehmen ist, daß durch die Beseitigung der erkrankten oder verdächtigen Schweine die rasche Tilgung der Seuche in einem Gebiete zu erreichen sei, die politische Landesbehörde die Tötung solcher Schweine durchführen zu lassen hat. Nur für solche über ausdrückliche behördliche Anordnung getötete Schweine werden aus dem Staatsschatze Entschädigungen geleistet, deren Höhe bei ansteckungsverdächtigen, nach der Schlachtung gesund befundenen Schweinen je nach dem Bestimmungszwecke der Tiere zwischen 95, 100 und 125 Prozent des auf Grund des festgestellten Gewichtes nach Maßgabe eines besonderen Werttarifes entfallenden Betrages schwankt. Für Schweine, die von Amts wegen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen getöt worden sind, jedoch bei der Obduktion mit Schweinepest (Schweineseuche) behaftet gefunden wurden, werden nur 50% des besagten Betrages entschädigt. Wenn bei Zutreffen der im Eingänge dieses Schreibens angeführten Voraussetzungen nach den in den einzelnen Fällen obwaltenden Umständen eine weitere Verbreitung der Schweinepest (Schweiueseuche) nicht zu besorgen ist und insbesondere, wenn es sich um wertvolles Zuchtmaterial handelt, kann die pol. Landesbehörde auf Ansuchen des Besitzers, mitZustimmung der Kommission von der Tötung ansteckungsverdächtiger Tiere unter der Bedingung absehen, daß dieselben während einer Frist von vierzig Tagen seuchenftcher abgesondert und unter auf Staatskosten erfolgende tierärztliche Beobachtung gestellt werden. In diesem Falle ist eine amtswegige Beseitigung gegen Entschädigung nicht vorgesehen. Für an Schweinepest (Schweineseuche) verendete Schweine wird eine staatliche Entschädigung überhaupt nicht geleistet. Beim Ro tlaufe der Schweine erfolgt die Anordnung einer amtswegigen Tötung von Schweinen nicht. Eines der rationellsten Mittel zur Bekämpfung dieser Krankheit stellt die Jmpsung der Tiere dar, weshalb auch das Tierseuchengesetz beim Ausbruche des Rotlaufes die Möglichkeit der Anordnung der Impfung der gefährdeten Schweinebestände emes Ge-höftes/einer Ortschaft oder eines größeren Gebietes vorsiehr. Für im Falle einer behördlich ungeordneten Impfung nachweislich infolge einer solchen Impfung verendete Schweine wird eine Entschädigung gewährt. In Gegenden, in denen der Rotlauf erfahrungsgemäß vorkommt, wird zur Verhinderung des Auftretens dieser Seuche die Vornahme der bewährten Schutzimpfung empfohlen, bezw. von Amts wegen gefördert und gewährt das k. k. Ackerbauministerium zur Durchführung dieser Impfungen zur teilweisen Deckung der Kosten des Jmpsstoffes nicht unbeträchtliche Subventionen. Außerdem werden bei Verwendung des von der k. k. Tierimpfstoffgewinnanstalt in Mödling erzeugten Jmpsstoffes zur Schutzimpfung gegen den Schweinerotlanf für infolge, bezw. trotz der Schutzimpfung an Jmpfrotlanf, bezw. wegen ungenügenden-Impfschutzes innerhalb einer bestimmten Frist an Rotlauf verendete Schweine den geschädigten Viehbesitzern aus staa ojcn Mitteln fallweise über Ansuchen Unterstützungen zuerkannt. — (Epidemiegesetz.) Gegen das neue Epidemiegesetz wurden insbesondere aus den Kreisen der Gewerbetreibenden manche Einwendungen erhoben. Man befürchtete starke Schikanierungen. Die Beschränkung des Lebensmittelverkehres, Betriebsbcfchränkungen und Schließung 'gewerblicher Unternehmungen zu Zeiten herrschender ansteckender Krankheiten, Bezeichnung von (kontumazierten) Häusern, Räumung von Wohnungen, Beschlagnahme und Verfall von Gegenständen kommen schon jetzt beim Ausbruch von Epidemien vor. Nun soll unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigung gewährt werden, die allerdings nicht hinreichend sein kann. Nach den neuen Bestimmungen über den Schadenersatz und die Bestreitung der Kosten wird in Hinkunft der Staat die Kosten der bakteriologischen Untersuchung in den Untersuchungsanstalten bestreiten, er hat die Kosten der Vertilgung von Tiereu zu tragen, durch welche Krankheitskeime verbreitet werden können, er bestreitet die Kosten der Überwachung und Absonderung der ansteckungsverdächtigen Personen, die Kosten der Einschränkung des Verkehres mit den Bewohnern verseuchter Orte, die Kosten der Epidemieärzte, Entschädigung für die bei der Desinfektion beschädigten Gegenstände, er vergütet bis zu einem gewissen Grade den Verdienst ent gang mittelloser Personen, weil sie infolge der Absonderung dem Erwerbe nicht nachgehen dürfen, und dergl. mehr. — Der Sanitätsausschuß des Abgeordnetenhauses hat am 5. d. M. die Beratung des,Epidemiegesetzes beendet. An dem Gesetze wurden einige wichtige Änderungen vorgenommen. Außer der Streichung des § 6 wurde eine Bestimmung ausgenommen, wonach außer den Lohnarbeitern auch Kleingewerbetreibenden, Kleingrundbesitzern und Kleinhändlern für Verdieusteutgang im Falle ihrer Isolierung infolge einer Epidemie Entschädigungen gewährt werden sollen. Weiters wurde die Inanspruchnahme der Staatshilfe für bedürftige Gemeinden festgesetzt, die größere Aufwendungen za machen haben, welche ihnen aus der Notwendigkeit der Desinfektion, des Krankentransportes sowie der Verpflegung erwachsen. Schließlich wurden die im Gesetze vorgesehenen Strašen erheblich gemildert. — Abg. Dr. Tobisch (Arzt) bedauerte, daß in der Vorlage ein den praktischen Ärzten feindseliger Zug hervortrete. Witterdorf. (Eine Bärenjagd.) Weil jetzt wieder soviel von Bären zu hören ist und erst neulich einer von Malgrer Schulkindern gesehen wurde, will auch ich eine Bärengeschichte erzählen, wie sie in Valvasors Buch „Ehre des Herzogtums Krain" zu lesen ist. Der alte Chronist schreibt: „Im Loschiner Walde, welcher in der Gottschee steht, haben unter den Buchen und andren häusfigen Bäumen viel Bären, nebst andrem rot- und schwartzem Wildprett ihre Wohnungen. Wie der Fürst von Auersperg seliger Gedächtnis vor ungefähr 14 Jahren (Valvasors Werk erschien 1684) darinn gejagt, hat man an einem Tage acht Bären darum geschossen, da dann ein einiger (einziger) Bär allein zwölf Gottscheer, welche das Wild getrieben halten, tödlich beschädiget hat. Wovon doch derselben keiner gestorben. Und als er den dreyzehnden Gottscheer zu Boden gerissen, welcher auch Bär (Peer) mit Namen geheissen, ist er auf demselben von einem Jäger erschossen worden?' Wie man sieht, waren die Gottscheer Wälder von jeher ein Lieblings-auseuthalt des Meisters Petz. — (Trauung.) Alois König aus Neuloschin 12 wurde mit Albertina Högler aus Kuckendorf am 24. November in der Allerheiligen Kirche in Brooklyn getraut. — (Einen günstigen Tag) hatten unsere Jäger am 4. Dezember, da sie an diesem Tage 10 Rehe heimbrachten. — (Vom Gemeindehaushalt.) Am 5. d. M. war Ausschußsitzung. Hiebei wurde vorerst der Voranschlag für 1913 vor-gelegt. Nach demselben belaufen sich die mutmaßlichen Einnahmen ans 1289 K 58 h; die Ausgaben auf 5409 K 52 h; der Abgang von 4119 K 94 h soll durch eine 58 % Umlage auf alle direkten Steuern feine Bedeckung finden. Mit der Gepflogenheit, Tanzlizenzen gleich fürs ganze Jahr gegen Zahlung einiger Kronen hinauszugeben, hat man gebrochen und wird nun für jeden Fall um Erlaubnis einzukommeu und zu zahlen fein. Die Hundesteuer beträgt auch weiterhin 2 K. Für Instandsetzung und Haltung des Viehmarktplatzes werden 50 K bewilligt. Die Gesuche um Zuerkennung des Heimatsrechtes für Franz Schmuck, Johann Miklüsch und Gregor König werden mangels der erforderlichen Belege abschlägig beschieden; über ' die Aufnahme des Joses Perz soll nach weiteren Erhebungen entschieden werden. Im letzten Punkte wurde über die Besoldung des Gemeindesekretärs Beschluß gefaßt. — (Der nachmittägige Beweis.) Vorletzten Sonntag vormittags wurde von der Kanzel der recht zeitgemäße Hirtenbrief über den Schaden übermäßigen Alkoholgenusses zu Ende gelesen. Am selben Nachmittag wurde der Beweis noch für die Behauptungen des Hirtenbriefes erbracht. Denn ans der Sauferei mehrerer Burschen in Koslern entwickelte sich Stänkerei und Rauferei und zum Schluffe trug einer der Beteiligten einen jämmerlich zerschundenen Arm davon, so daß er vom Platze geführt und ins Spital nach Laibach transportiert werden mußte. Burschen, seid doch gescheit und spart die Kreuzer; in 7 Jahren, wenn nicht früher, kommt euch jeder ersparte tpcücr xtd)t 1 — (Verkauf.) Am 28. Jänner gelangt Haus und Grund des Johann Vesel in Windischdors 22 zur gerichtlichen Versteigerung. Schätzwert 8719 K 96 h; geringstes Gebot 5813 K 31 h. — (Die Gemeinderichter und ihre Entschädigung.) In der Sitzung vom 7. Dezember hat der Landesausschuß neuerdings den Wunsch ausgedrückr, daß die Mitglieder des Gemeinde-vermittlungsamtes ihr Amt als Ehrenamt betrachten sollen, das unentgeltlich auszuüben sei. In Anbetracht dessen aber, daß die Mitglieder in Ausübung ihres Amtes mancherorts viel Zeit versäumen, hat der Landesansschuß für solche Fälle Tarife festgesetzt Nach diesem erhalten die einzelnen Mitglieder für jede an Werktagen abgehaltene Verhandlungsstunde 50 h. Wohnt ein Mitglied außerhalb des Sitzes des Vermittlungsamtes, so gebührt ihm für jeden Kilometer 40 h. Finden Kommissionen statt, die wenigstens eine Stunde beanspruchen, so gebührt jedem Vertrauensmanne 1 K; danert's 2 Stunden, so erhält er 1 K 50 h; über 3 Stunden 2 K. — (Umsonst für jeden Menschen) sind die Auskünfte, welche ein gewisser Olschowy oder Oslovski jetzt auch unter den Gottscheern erteilen zu müssen glaubt. Vor kurzem erhielten hier viele Personen ein 16 Seiten fassendes Büchlein, worin dieser neuest Prophet den jüngsten Tag für den 12. April 1915 ansagt. Hoffentlich sitzt dem neuen Propheten und seinem Blödsinn niemand auf. elcher ifigen )prett Ge--684) 11 ge-ctjeer, SODOlt scheer liffen, Wie ings- ourbe n der .m 4. Aus-vor-hmen igaug retten icnzen zeben, ubnis auch narkt-g des iregor eben; imgett ldung nntog nbrief liefen, imaen rfchen hlusse avon, irans-rt die sparte 9runb irung. ung.) neuer* einde-, das ß die t ver-jesetzt. Werk-itglieb in für astens IX-, 2 K. ünfte, r den i hier leueste mtlich Walgern. (JnderFremdegestorben.) Am 10. Dezember ist der verwitwete Keuschler und Hausierer Georg Eppich aus Mlgern 44 in Hallein im 63. Lebensjahre gestorben. Zwei Söhne und einige in Hallein und Salzburg sich aufhaltende Landsleute gaben ihm das letzte Geleite. Hötlenitz. (Pfründenrechte.) Anfangs d. M. gelangte anher mit Erkenntnis der hohen k. k. Landesregierung vom 30. Nov. l I. Z. 30.060 die Erledigung des angefochtenen Holzbezugsrechtes der Pfarrpfründe Göttenitz. In der Erledigung heißt es u. a.: „Die laut Stiftungsurkunde de dato 24. Jänner 1846 von den Insassen der Ortsgemeinde in Göttenitz an den Kuraten (jetzt Pfarrer) daselbst zu verabreichende Holzkollektur ist eine pflichtgemäße, da die Insassen obiger Gemeinde für sich und ihre Nachfolger sich verbindlich gemacht baben, die erwähnte Kollektur dem Kuraten (Pfarrer) zu liefern." Dadurch ist nun eine Angelegenheit geordnet und geregelt, die, anfangs in Verbindung mit einer Waldparzelle stehend, durch längere Zeit (zwei und ein halbes Jahr) bei mehreren Behörden, als Finanzprokuratur, Ordinariat, Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung anhängig war. Jenen Überweisen in der Gemeinde aber möge die erwähnte Entscheidung der k. k. Landesregierung zur Lehre und Warnung dienen, bei solchen und ähnlichen Fragen zurückhaltender und nicht allzu vorlaut zu sein, und die Rechte anderer nicht früher für verloren und abgeschafft zu erklären, bevor sie es sind. Attkag. (Freiwillige Feuerwehr.) Für die Anschaffung, bezw. Abzahlung der Löschgeräte (Spritze usw.) sind uns weiter zugekommen von Johann Perz, Altlag 26, derzeit in Tuango Colo. Amerika, 10 K, ferner durch Josef Erker in Altlag, derzeit in Cleveland, infolge einer unter den dortigen Landsleuten veranstalteten Sammlung (laut Zuschrift) 48 Doll. 65 ct., welcher Betrag von drüben bereits abgesendet worden ist und in den nächsten Tagen hier eintreffen wird. Zu dieser Sammlung haben laut uns eingesendeten Sammelbogens beigesteuert: Josef Erker (Altlag) 1 Doll., Alois Högler (Altag 75) 1 Doll., Josef Högler 8014 Platt Ave Cleveland 1 Doll., Josef Fifolt (Altlag 29) 1 Doll.. Wenzel Neumann 1 Doll., A. Grill 50 ct., Josef Jonke 1 Doll., Frank Högler 25 ct., Anna Könia (Altlag 106) 50 ct.. Rosi König (Altlag 106) 50 ct., Maria Eppich (Altlag 20) 50 ct., Maria König (Kuntschen 11) 50 ct., Franz Schmit (Altlag 115) 3 Doll., Albert Sochl 1 Doll., Andy Schuster 25 ct., A. Maußer 10 ct., Frank Hutter 1 Doll., M. Stalzer 25 ct., Frank Hrovat 5 ct., Fanni Höfferle (Langenton) 50 ct., Josef Dulzer 25 ct., Franz Kösel (Ebental 21) 50 ct.. Matthias Eppich 25 ct., Josef König (Altlag 32) 1 Doll., Helena Schober (Altlag 5) 2 Doll., Alois Eppich (Altlag 72) 2 Doll., Žan Vejek 50 ct., August Sudan 50 ct., Josef Schober (Altlag 66) 1 Doll., Alois Perz 25 ct., Josef Schauer (Oberwarmberg) 25 ct., Peter Ruppe 50 ct., Anton König (Langenton) 1 Doll., Joh. Ranket (Gottschee) 1 Doll., Josef Hirsch 50 ct., Franz Sucelj 25 ct., Franz Sever (Altlag 49) 2 Doll., Josef Perz 1 Doll., Franz Krater (Altlag 14) 50 ct., Franz Hoge (Altlag 35) 1 Doll., Karl Kinkopf (Altlag 119) 1 Doll., Josef Hutter (Neulag 24) 1 Doll., Georg König (Schönberg 25) 1 Doll., Anton Michelich 50 ct., John Wittine 1 Doll., A. Verderber (Unterloschin 8) 50 ct., Alois Widmer, (Altlag 52) 1 Doll., Johann Morscher (Altlag 92) 50 ct., M. Muhic 1 Doll., Georg Kinkopf jun. (Altlag 29) 2 Doll., Georg Kinkopf sen. (Altlag 29) 1 Doll., Anna König (Altlag) 50 ct., Johann Mische 1 Doll., Leopold König (Kuntschen 11) 1 Doll., Josef Kraker (Komutzen 3) 50 ct., Leopold Kraker (Altlag 14) 50 ct., Johann Fifolt (Altlaq) 1 Doll., Philipp Kikel (Unterwarmberg 7) 25 ct., Johann (Stiebe (Kukendorf 12) 50 ct., Franz Pfeiffer (Langenton 12) 50 ct. Summe 48 Doll. 65 ct. — Unter den geehrten Spendern sind, wie man sieht, manche, die Altlag gar nicht kennen dürften und doch den guten Zweck unterstützen, um so befremdlicher und unbegreiflicher ist es, wenn in unserer nächsten Nähe es Ortschaften gibt, die unsere Gesuche ganz unberücksichtigt gelassen haben. Wir müssen die notwendigen 2400 K für die Spritze und die notwendigen Löschgerätschaften aufzubringen trachten, damit nicht die Gemeinde zu stark in Anspruch genommen oder ein Darlehen von der Feuerwehr ausgenommen werden muß. Bis jetzt sind (samt Kassaübernahme von 3'30 K) 1355 K 50 h zusammengebracht worden. An alle, die bisher noch gezögert haben, richten wir die herzliche Bitte uns noch in diesem Jahre oder im neuen Jahre einen Beitrag gütigst zukommen lassen zu wollen. Mit den Subventionen geht es auch so schwer. Der Gauverband hat uns pro 1911 den Betrag 160 K zugesagt, für 1912 200 K. Diese Beträge sind bisher noch nicht eingelaufen. Wir möchten herzlich bitten, uns doch irgendwie freundlichst berücksichtigen zu wollen. Allen Freunden und Wohltätern sprechen wir nochmals unseren herzlichsten Dank aus nebst frohen Weihnachts- und Neujahrsgrüßen. Der Wehrausschuß. Unterlag. (Schule.) An der Hiesigen einklassigen Volksschule ist die Leiter- und Lehrstelle bis 6. Jänner 1913 zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Wösek. (Sterbefälle. — Fleischhauerei. — Schweinehandel. — Einfluß der Kriegsgefahr auf den Hausierhandel.) Am 7. Dezember starb an Herzschlag im Alter von 53 Jahren der Fleischhauer Josef Jonke, welcher infolge Epilepsie schon seit mehreren Jahren die Fleischhauerei nicht mehr betreiben konnte, weshalb der nötige Fleischbedarf von Gottschee aus gedeckt werden mußte, was stets' mit Mehrkosten verbunden war. Es wäre deshalb angezeigt, daß sich dahier ein neuer Fleischhauer niederlassen würde — In Chicago starb am 3. Dezember Heinrich Krisch, 40 Jahre alt, aus Mosel Nr. 57. — Der Schweinehandel wurde ziemlich rege betrieben und betrugen die Preise für lebende, fette Schweine per Kilo bis K 1'20; für Speck zahlt man aber höchstens K 1-50 per Kilo. — Infolge der andauernden Kriegsgefahr stockt auch der Hausierhandel und sind mehrere Hausierer genötigt, in die Heimat zurückzukehren. Anterskrill. (Von der Schule.) Der provisorische Lehrer und Schulleiter Herr Josef Weber ist nach Unterlag in gleicher Eigenschaft dekretiert worden. Nachdem der Schulleiter in Unterlag Herr Hans Weber nach Unterskrill bestimmt ist, findet die Übersiedlung Ende Februar statt. Awischkent. (Trauung in Amerika.) Am 23. v. M. wurde in der Himmelfahrtskirche in New York Johann König mit Pauline Kropf aus Zwischlern getraut. Die Hochzeitsfeier fand in Brosts Halle 568 Neunte Avenue statt. Wessettal. (Sterbefall.) Am 16. d. M. ist der verwitwete Auszügler Leonhard Rabuse in Nesseltal Nr. 21 (Stalzersch) nach Empfang der hl. Sterbesakramente im 85. Lebensjahre gestorben. Der Verblichene war ein tief religiöser, recht fleißiger und ehrenwerter Mann, der überall geachtet und geschätzt war. Mit seiner Frau, die ihm schon vor 22 Jahren in die Ewigkeit vorangegangen war, lebte er 41 Jahre lang in glücklichster Ehe. Der Verstorbene ruhe im Frieden des Herrn! Laivach. (Kranzniederlegung.) Am verflossenen Sonntag wurde am Denkmale Sr. Majestät des Kaisers im Justizparke von deutschen Mittelschülern in Begleitung eines zahlreichen Publikums ein prächtiger Lorbeerkranz mit schwarzgelber Schleife und der Aufschrift „Die deutschen Studenten in unverbrüchlicher Treue" nieder-gelegt. Aukkau. (Heinrich Richter f.) Am 10. Dezember ist Hier nach langem, schwerem Leiden und Empfang der HI. Sterbesakramente der Kaufmann Herr Heinrich Richter im 61. Lebensjahre gestorben. Der Verblichene war eine allgemein Hochgeachtete und überall beliebte Persönlichkeit und hat sich in verschiedenen Stellungen und Funktionen sehr schätzenswerte Verdienste um das öffentliche Wohl erworben. Herr Heinrich Richter war Vorsitzender-Stellvertreter des k. k. Bezirksschulrates Oberhollabrunn, emer. Handelskammerrat, Genossenschaftsvorsteher, Obmann-Stellvertreter des Landesverbandes der Handelsgremien und Genossenschaften von Niederösterreich, Ausschußmitglied des Reichsverbandes der Kaufleute, Direktor der Sparkasse in' Pulkau, Vorsitzender des Ortsschulrates, Obmann-Stellvertreter des Bezirksarmenrates in Retz, Gemeinderat und Ehrenmitglied mehrerer Vereine. Ehre seinem Andenken! Hl Süillionesi f gebrauchen gegen Keiserkeit, Katarrh, Werschleimung, Krampf- —— und Keuchhusten --------------------------- «E- ßlflü noi begl- Zeugnisse von Ärzten und V1W Privaten verbürgen den sicheren Erfolg. Waltet 20 und 40 Keller, Dose 60 Keller. 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