A M t s - V l K t t. (Aubernial- Verlautbarungen. Z. ä?2. (5) Nr. ^6i6. ^ä Ztr. 5tU5. Edict des k. k. innerösterr. küstenland. Appellations-Gerichts. — Durch die Mit allerhöchster Entschließung verfügte Ernennung des k. k. stcierm. Herrn Landraths, Wilhelm Gustau v. Webe^ nau, zum niederösterr. Appellationsrache, lst bc» dem dortigen k. k. Landrechte eine Raths-stelle mit dem systemisirten Gehalte von jährlichen !/,00 st. M. M-, mir dem Vorrückungs-rechte in die höhern Besoldungen von 1600 ft. und i3cx) fi. / in Erledigung gekommen; die> scs rviro mlt dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle Jene, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, ihre dicßfalll'g gehörig belegten Gewche mit dir beigefügten Erklärung, ob, und in welchem Grade sie mit einem Beamten des besagten k. k. Lcmdrechts verwandt oder verschwägert seyen, bmncn vier Wochen vom Iagc dcr er-sien Einschaltung dieses Edictes in dle Wiener Zenungs - Blatter, durch »hre Vorstande bei dem k. k. steiermarkischen Landrechte einzubrin« gen haben. Klagenfurt am iZ. März i62Z. Z. ä?l. (Z) - Nr. 565o. uä Nr. 7086. Concurs - Verlautbarung. — Zur Wiederbcsetzung der am k. k. Gymnasium zu Eapo d' Istna clledigtcn Hu-malnlätulchrsielle, wird der Concurs am Zo. Ma, d. I. an den Gymnasien zu Wien, Prag, Brunn, Grätz, Innsbruck, Laibach, Görz und Capo d' Istria abgehalten werden. — Mit dlescm Lehramte ist der Gehalt jahrllcher 600 ss. fur Individuen des weltlichen Standes, und um 100 fi. weniger für Individuen des geist-llchm Standes- verbunden. ^- Diejenigen, welche dcn Concurs mitzumachen gedenken, hc.bcn sich vorlaufig bei der k. k. Gpmnasial-T^ircction des Ortes wo sie sich der Concurs-prüfung,unterziehen wollen, zu melden, über dle erforderlichen Eigenschaften, um zur Eon-cursprüfung zugclaffcn zu werden, sich gehörig auszuwcism/ am Comurslage die schrift- liche und mündllche Prüfung zu bestehen, dann chre gehörig belegten, an dtests Gudernium stylisircen Gesuche der Gpmnasial-Direction zu übergeben, und sich dann ütjer Svrachkenm-niise, Vaterland, Alter, St«nd, Religion, Studien, Moralität, Gesundheit,', dermalige Verwendung und allfallige frühere Anstellungen, so wie insbesondere darüber auszuweisen, ob sie mit jemand an dem gedachten Gymnasium verwandt oder verschwägert, und in welchem Grade sie es seyen. — Vom k. k. küsten^ landlschen Gudernium. Triest am 2Z.März i835. Nrewämtliche Verlautbarungen. s« 469. (2) Nr. 4219. Kundmachung. Um für das zu Laibach diolozivte Mllliir, auf das Jahr vom 1. Ium iL35 bli Ende Mal iLZ^, das Holzerfoldertiiß un Mege der Subarrendlrung sicher zu stellel,, wnd del dem kalbacher k. k. Krelbamle am Zo. d. M. April, um d>e ic>te Vormlltagsstunde, eme Verhandlung, wobei der mindeste Anbot zu gcll«n hat, vorgeliommen werdcn. ^- Als vorläufige Be, dingnlsse werden fcstgeseyl: — 1.) Der Bedarf nach dem gegenwärtigen Truppensiandj bestehtwahrend d^mWl,ner-Gemcster in monatlichen 62, und während dem Sommer-Semester in monatlichen 12 nied. öst. Klafter Hol;, wllchcs von harter buchener Gaicung sein muß. doch werden auch auf andere Gattungen harten Holzes Anbote, so fern sie dem Inle^se des Aerars zusagen, angenommen. — 2.) Muß das Holz nach med. öst. Klaftern m.t Kleuzstoß und Zu Zoll langen Schettern, oder aber im Aequwalent del kürzeren oder längeren Gchel-tern an das k. k. Militär abgegeben werden. — 3.) Muß dasselbe gesund, irccken, mcht über und mcht unter einem Jahr alt, von Klöl. zenundPrüge„befre:tsem/mnhinaus^ kommenen gesunden Scheitern bestehen — "H" jeder Mttllc.Nrende em Reugeli von « ^' i^"/"/'legen, welches allen Jenen, welche dle Lieferung nicht erstehen, sogleich Nstch beendlgterKation zurückgessm w^den 352 nird« — 5) Hat der Ersteher beim Abschluß der Contracte eme Eautlon von 25c» bis Zoo st., entweder im Baaren, oder m Gcaatsobllgal tion^n, oder in sonst sicheren Äeal-Bürgschaften zu erlegen. — 6.) Wlrd bemerkt, daß sowohl Anbote auf d,e uninlileldare Abgabe des Hol« zes an das s. s. Militär, als auch auf dle 3m» lleferung desselben in das k. l. Verpstegs.Ma» gazln «»genommen werden. — Dls wettern «uf den zu unterhaltenden Reserve-Vorrath, dann auf die Abrechnung mtt den Contra» henten bezüglichen Bedingnisse können tagllch in der hiesigen k.. k. Milttär^Haupt'Verpstegs-Magazinötanzlei eingesehen werden. — K. K. FlrelSamt laibach am 20. April iä)3. MewViiche Verlautbarungen. Z. HS/. (2) Vtr. 889. Wasserbau-Ncitatilln. Ueber dlr hohen und höchsten Orts ge-Nlhmlgte Ätgullrung des Pattenftusses lm Bezirke Rott«n«ann, Iud^nburger KrelseS, von de» unteren paltendrücke bls in die <3nns, wel« che nach dem adjustlrten Koftenüberschlage auf ä/5c» st. ig kr. s. M. veranschlagt ist, und in mehreren Serpentinen - Durchstichen an Erdaushebung von »56 l l^4 Kublk - Klaftern, dann m einlgen Faschlnenwerken von 3^3 l)2 Kubik-Kiafrern bestehet, wird tne ^»cliatlon am 9. Ma^ l. I. in den gewöhnlichen Vormtt, tagsstunven be« VerBezirk^obrlgkettRottenmann o'nhallen werden. — D'eseS dnngt wan mlt dem Neisaye zur allgememen Kenntniß, daß d,e dießfäHlgen Pläne, Vorausmaßen und Baudevlse vorlaufig hler bel dem uncerzelchne« ten Amte, und be» dcm k. k. Strassen - Eom, Mlssariate zu Kalwang/ dann am Tage und Orte der?»c«tatlon eingesehen werden können, und daß sich dle klcltancen mit der vorgeschne, benen 20 ojc» Caution zu versehen haben. — Von der k. k. prou. Baudirecnon. Gray am 17. Aprll i3Z3- Z. 46l. (2) Nr. 277H1257 K. N 0 t i 0 n. Von dcm k. k. vereinigten Gefallen-In-spectorate zu Laibach, wird wider Lorenz Bedenk, angeblich aus Tersain, Haus Nr. 24, im Be-z»rke Münkendorf, folgendes Erkenntniß geschöpft: Nachdem derselbe den 3. Jänner iä33 am Naan zu Laibach mit einem für ausländisch erkannten, Sechs Pfunde und Sicbenzehn Loth Reingewicht wagenden Hut Zucker betreten wurde, über dessen Bezug und Verzollung er sich nicht auszuweisen vermochte, so wird er gemäß §§. 49, 66, 95 und 102 der allgemei- nen Zollordnung vom Jahre 1788, und illpvl-schen Gubernial-Eirculare vom 29. Iull 181,4, sowohl zum Verfalle des auf Emen Gulden Sechs Kreuzer M. M. geschätzten Zuckers, als auch der bereits depositirtcn doppelten Werths strafe mit zwei Gulden Zwölf Kreuzer M. M. verurtheilt. — Da aber dem k. k. vereinigten Gefällen-Inspectorate das gegenwärtige Domi« cile des ^orcnz Bedenk mcht bekannt ist, so wlrd demselben dieses Erkenntniß mittelst der Zeitung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß wider dasselbe vor Ablauf von drei Monaten, nach der dritten Einschaltung in die Zeitung im Gnadenwege der Recurs an das k. k. verewigte Gcfäl-lcn-Inspectorat, im Rechtswege aber durch Aufforderung der k. k. Kammcrprocuratur in Lai<-bach, an das hlerortige k. k. Stadt- und Landrecht ergriffen werden könne; und im Falle des nicht ergriffenen Necurses das Strafcrkenntniß zur Rechtskraft erwachsen werde. — Laibach am 9. Februar i63I. Z. 462. (2) 2a Nr. 721 l. Kundmachung. Zur miethweiscn Beistellung der, für die k. k. Gränzwache in Böhmen, dann in Mähren und Schlesien, und in Oesterreich ob der Enns erforderlichen Bettgeräthe, deren Erhaltung, Remigung und Wechsel, wird bel der k. t> niederösterreichlschcn Cameras Gefallen-Verwaltung am 3 Juni i833, Vormittags um 9 Uhr, eine öffentliche Abminderungs-Verstcigerung abgehalten wcrd-en. — Die Anbote zur Unternehmung dieses Geschäftes sind abgesondert für jede einzelne Provinz zu machen, sie können aber auch für zwei oder für alle drei Provinzen gessellet werden. Anbote für eine mindere Beistcllung als jene für die sämmtliche k. k. Gränzwach-Mannschaft in einer der erwähnten dr?l Provinzen werden nicht zugelassen. Die nähern Bestimmungen, welche dem, für diese Unternehmung zu errichtenden Vertrage, für welchen die vorläufige Bestätigung der k. k. allgemeinen Hofkammer vorbehalten wird, werden zum Grunde gelegt werden, sind folgende: 1.) Der Unternehmer verbindet sich die Betterfordcrniss? für die, in den genannten Provinzen aufgestellte k. l Gränzwach-Mannschaft, (welche in Böhmen aus 2Z64, in Mähren und Schlesien aus 1275, und in Oesterreich ob der Enns aus 777 Köpfen besteht, und in der ersten Provinz in zehn, m der zweiten in fünf, und in der drttten m vier Compagnien eingetheilt ist), im Wege der Miethe in die Postirnngen, welche demselben 353 werden bekannt gegeben werden, in der, für -jede derselben -erforderlichen Anzahl beizustellen' Welche Anzahl außerdem mit Rücksicht auf die Kranken- und Arrest-Zimmer, dann auf den Stand der verheiratheten Individuen erforderlich seyn wird, wird dem Unternehmer nach dem Abschluße des Vertrages bekannt gemacht werden. Die Zahl dcr Postlrungen, ihre Standorte und die Stärke der Mannschaft für jede derselben, können Aenderungen unterliegen. — 2.) Die erforderlichen, von dem Unternehmer beizuschaffenden Bctterfordernisse sind ^.) Bettstätten von weichem Holze, und zwar: a.) einfache, jede für eme Person; d.) doppelte, je>. für zwei Personen. Die einfachen Bettstätten müssen 6 Schuh lang, 3 Schuh breit, 2 Schuh ä Zoll hoch, und mit Kopf-, Fuß- und Settenwanoen versehen seyn. Die doppelten Bettstätten unterscheiden sich von den einfachen nur dadurch, daß sie 4 Schuh breit seyn müssen. Auch ist der Unternehmer verbunden, emfache Bettstätten, wenn es gefordert werden sollte, gegen doppelte und umgekehrt, m,t den dazu gehörenden Erfordernissen auszutauschen, ü.) Srrohsäcke von Rupfenleinwand, wovon jedes Stück für einfache Bettstätten 2 3^ Wiener Ellen lang, und 1 1^2 Elle breit seyn muß. (^.) Kopfpölster von festem ungebleichtem Zwillich, wovon jedes Stück für emfache Bcttstätttcn 1 ^2 Wiener Elle lang, und ^2 Elle breit zu seyn hat. Die Strohsäcke und Kopfpölster müssen mit frischem reinem Stroh gefüllt seyn, wozu für jeden Strohsack sccmmt Kopfpolster eine Strohmenge von 3c» Pfund zu verwenden ist. Nach Verlauf eines jeden Vierteljahres ist das abgelegene Stroh auszuleeren, und mit frischem in derselben Menge zu ersetzen, v.) Leintücher von starker gebleichter Leinwand, wovon jcdes Stück für einfache Bettstätten 3 Wiener Ellen lang, und 1 ,^2 Wiener Elle breit seyn muß. Für jede Bettstätte müssen fortwährend zwei Stücke in Verwendung stehen, und zum Wechsel zwei andere Stücke vorra< th'g gehalten werden. Die Leintücher dürfen bloß der Länge nach, und zwar nie nnt mehr als einer Naht versehen seyn. 1^.) Sommer-dccken von Schafwolle, für jedes Bett ein Stück. Bei einfachen Betten muß jcdes Stück 2 3^ Wiener Ellen lang, , ^2 Wiener Elle breit, und wenigstens H 1^2 Pfund schwer seyn. Dieselben w^den im Sommer zur Bedeckung benutzt, und im Winter unmittelbar auf den Strohsack gelegt; sie stehen daher das ganze Jahr im Gebrauche. Endlich ?.) Wmtcrdek- ken von gleicher Beschaffenheit mit den Sommerdecken, jedoch mehr wollig, und dichter gewebt. Jede solche Decke für ein einfaches Bett muß wenigstens 10 Pfund schwer seyn. Diese decken werden nur vom 1. September bis 3i. Mal benützt. Dieselben Bestandtheile, von derselben Qualität, müssen auch für die doppelten Bettstätten abgestellt werden; nur müssen solche, mit Ausnahme dcr Kopfpölstcr, nach Maßgabe verdoppelten Bettstätten breiter- die Kopfpölster aber nach eben diesem Maßstabe länger, als bei den einfachen Bettstätten seyn Zur Füllung der Strohsäcke und Kopfpölster für doppelte Bettstätten muß eine Strohmenge von 40 bis 45 Pfund für jede Bettstätte verwendet werden. Alle, von dem Unternehmer gelieferten Betterfordernisse, müssen bei der ersten Abstellung ganz neu und ungebraucht seyn. — 3.) Der Unternehmer hat zu sorgen, daß die Bctterfordernisse in einer, den ange, nommenen Mustern entsprechenden Beschaffenheit beigestellt werden. Die Erneuerung und Ausbesserung der Betten, oder einzelner Stük-ke, ist so oft das Bedürfniß entweder durch natürliche Abnützung, oder aus einem andern Grunde eintritt, und die Vornahme derselben gefordert wird, von dem Unternehmer zu besorgen. Geschieht während der Vertragszeit eme Aenderung in den Postirungen, oder in der, für dieselben angenommenen Zahl an Mannschaft, so ist der, Unternehmer verbunden, die Beistcllung oder Uebertragung der Bcttgeräthe, wie sik die neue Einthellung fordert, bewerkstelligen zu lasscn. — 4.) Wird der systemisirte Stand der Gränzwache vermehrt, so hat der Unternehmer, nachdem ihm die Vermehrung, wenn sie bei einer Compagnie 20 Mann nicht überschreitet, einen Mona», und wenn sie stärker ist, zwei Monat vorhinein bekannt gegeben wurde, die Betterfordernisse für den Zuwachs in der nämlichen Beschaffenheit gegen den bedungenen Zms, sogleich nach Verlauf dlescr ein- und rücksicbtlich zweimonatlichen Friss herzustellend — 5) Wenn wegen vorübergehender Ere«anlsse ein Theil der Betten unbenutzt bleibt, so.wird dem Unternehmer von derjenigen Zahl Betten, welche zum Gebrauche beigestellt wurde»', bis zu dcm Zettpuncte, mit welchem ein Theil deMben als vorüberg hen,d unbenutzt an den Unter, nehmer odcr dcss n Bestellten zurückgestellt wird, der volle Mi^thzuis emr'chtet. Nach der Zurückstellung wird als Entschädigung der Zinsen vom Kapital und der Kosten dcr Aufbewahrung der, von lhm bereit zu haltenden Stücke 354 in dem ersten Monate die Hälfte, während der folgenden Menace aber ein Zehntel des bedungenen ganzen M>ethegl dem Unternch-mer ob; es hat jedoch hierbe» die Mitsperre durch einen von der Eameral-Bezirkebehörde zu bezeichnenden Gefällsbeamten elnjutrcccn. Als Zeitpunct der Zurückstellung hat oerjenlge 2ag. zu gelten, an welchem dem Unternehmer, oder seinem Bestellten dle Entbehrlichkeit emes Theiles der Vetcgeräche von der Bezlrkss behörde bekannt gegeben wurde. Uebrigens soll die Zahl der Betten, welche wegen vorübergehenden Nichtgebrauches zurückgestellt werden, den achten Theil der, für den sustemlsirten Stand der Mannschaft abgelieferten Netten rncht überschreiten. — 6.) Der Unternehmer hat die Verbindlichkeit, jeden Slrohsack und Kopfpolster jahrlich elnmal waschen zu lassen, ohne daß dle Mannschaft dlcse Erfordernisse in der Nacht entbehre. Mit dem Beginnen eines jeden Monats sind dle Betten mtt gewechselten gehörig gereinigten Leintüchern zu versehen. Dle Decken sind alle Jahre einmal zu waschen. Ist eine Decke m der Art utrunrtimget, daß die Nothwendigkeit des Walkcns erkannt wer« den sollte, so Hai der Unternehmer das Walken zu besorgen, oder eine neue Decke beizu« stellen, und hieibei zu sorget, daß die Mannschaft wahrend der Reinigung der erforderlichen Bedeckung m der Nacht nicht entbehre. In den Krankenzimmern hat der Unternehmer d«e Reinigung der Bcttgeräthe so oft vorzunch« men, als d'.eß gefordert wno. Sollte der Unternehmer wünschen, daß dle Reinigung der Bettgerache und die Füllung der Gcrohsäcke und K^pfpöl'ier m>t Stroh, durch Bestellte der Eamcral-Verwaltung auf seine Kosten be-sorgt werde, so wird man dem Wunsche desselben zu entsprechen bedacht sein. D»e Kosten der Besorgung dieses Geschäftes werden von der monatlichen Bezahlung in Abzug gebracht. — 7.) Dem Unternehmer wird dle Versicherung ertheilt, daß man d>e Mannschaft zur möglichsten Schonung der Bettgerathe mit agem Nachdrucke anweisen, keinen Unfug in der Benüyung derselben dulden, und die möglich« ste Sorgfalt auf den ordnungsmäßigen Gc-drauch verwenden lassen werde. Dle durch gewöhnliche Benützung der Bcttgeräthe entstan, Vene Verschlimmerung tragt der Unternehmer. Dle von dev Mannschaft durch Muthwillen oder durch ungewöhnlichen Gebrauch an den Bettgerathen verursachte Beschädigung ist von dem Gchuldtragenden «angemessen zu vergüten. Für jedes zum Gebrauche übernommene, durch o,c Schuld der Mannschaft abgängig oder ganz unbrauchbar gewordene Glück, wird dem Unternehmer elne angemessene Vergütung g'elei« stet werdm. — 6) Dle Beurtheilung der vertragsmäßigen Bcsch^ffesch?lt der L,efe,rungs, Objecte gcschicht oon dem Compagnie - Commandanten, oder dem hierzu beaufiraglen Bce zlrkblclter. Dle angenommene Lieferung hat sich der Unternehmer bestätigen zu lass n. Gegen dle Zurückweisung von LlefcrunssS-Gegen-standen steht dem Unternehmer dle Berufung an dle Bezlrkßbehörde offen. Bet der von der- ' selben zu pfiegenden Verhandlung wird, so welt das Gutachten von Oachkundl^en nach Beschaffenhelt der Streitfrage erforderlich lst, der Befund zweier unbefangener beeideter Gach-verständigen^ deren emen das Compagnle-Com-mando, den andern der Unternehmer vorzu» schlagen hat, eingeholt, und ,m Falle dieselben verschiedener Ansicht wären, bestimmt dle Bezirksb^hörde von Amtswegen einen dntten Sachkundigen. Dle Ansicht, welcher derselbe beitritt, hat der zu erlassenden Entscheidung zur Grundlage zu dienen. Em gleiches Verfahren hat überhauln be» der Entscheidung der E>treltfragen, welche sich über d»t Art der Erfüllung des Vertrages, oder über die, vom Staatsschätze zu leistenden Ersatzc ergeben, und zu deren Beurtheilung Gachkenntmsse er-forderllch sind, zu gelten, jedoch m-t dem Unterschiede, daß daö Gränzwach,-Compagme-Eommando in den Fallen, ln denen es sich um andere Fragen, als um d»e Zurückweisung abgestellter Bettgerälhe handelt, kem sckennt-Nlß zu schöpfen hat, sondern daß dte Verhandlung von der Eameral-BezirkSbehörde zu pfie« gcn und zu entscheiden lst. Gegen den Auss spruch der Letztern kömmt dem Unternehmer dle Berufung an die Eamcral-Gefallen'Verwaltung zu, gegen dle Entscheidung dieser findet aber cme weitere Berufung mcht Glatt. — 9.) Dle mit dem Untirmhmer verabredete Miethe, hat nach zwel Monaten vom Tage dcr Bekanntmachung der, von dn k. l« «ag. Hofkammer ertheilten Bestätigung an gerech, Net, zur Ausführung zu kommen. Von dle. sem Zellpuncte an, hat der Unternehmer für dle Llef«rung, Erhaltung, Reinigung und den Wechsel der Betterfordcrmsse zu sorgen. Cs stcht dlm Unternehmer frei, hierzu dle nach §. 12 , vom Staate zu übernehmenden/ be-retts »orhandenen Bettgekäths zu verwenden, 355 oder, wenn dev Unternehmer diese^ einer andern Bestimmung zuführen will, für die Bei-siellung neuer zu sorgen. — 10.) Der Unternehmer hat »n den Orten der Beznksbehor-I»en, welch? tue ökonomischen Geschäfte der Granzwache leiten, Veuollmächtigte zu bestellen, mit welchen diese Behörden in Abwesenheit des Unternehmers in Beziehung auf die ^ie-ferungs Angelegenheiten die erforderliche Ver« bindung erhalten können. — n.) Zllr Si» cherstellung für die Erfüllung der Vertrags-Verbindlichkeiten, räumt der Unternehmer dem ^: taackschaye das Pfandrecht auf Die beigestellt len Bettgeräthc e«n, worunter auch diejenigen begriffen bleiben, wclGenach der, im fünf-len Absätze enthaltenen Bestimmung als vor-übergehend unbenutzt in dle Verwahrung dcs Unternehmers übergehen/ und unter der Mit' sperre emes Gefälisbeamten zu halten sind. Der Unternehmer hat übcrdleß eine E«ut,on, und zwar: für die miethweise Be,strung in Böh--men von 6o"Q fl., »n Mahren und Schlesien von 3000 st., und in Oesterreich ob der Enns «on 200Q st., folglich imF^ille, als dieses Un-ternehmcn für zwe» oder alle drei Proumzen erstanden werden sollte, mit dem, hiernach entfallenden Gesamrntbetrage, entweder «m Baa-ren oder mit verzinslichen Gtaatfschuldver-schreibungen, oder durch Hypothekar-Verschreibung unter Ausweisung der gesetzlichen Eücher-he,t zu leisten. — 12,) Der Unternehmer ist verpachtet, dle, für dle k. k. Granzwache vom Staate angcschaffcen und dermalen >m G'brau^ che stehenden Bettgeräthc mit dem Tage, mit welchem dessen Verblndlichkctt aus dem Vertrage beginnt, zu übernehmen. Kein Gcück dieser Getigcralhe ist von der zweiten Hälfte des Jahres l^Zo in Gebrauch gesetzt worden. Der Preis für dleselbkn wi.d durch e»n freiwilliges Ucbereinkowmen zwischen dem Unter? "lhmer und der Eamcral-Gezirksbehörde be? ft'mmr. Für den Fall als üvcr den Vergütungs, preis d^s freiwillige UebtrclnkommenV'chl zu Wtande käme, wnd zur Ausnnttlung der, zu leistenden Vergütung das, im §.6, vorgezelch-ncte Verfahren Statt finden. — i^) Dle Bezahlung des Mlethjmfts wird nach dcr Anzahl der^geforderten und wirklich beigestellten Betlgeräthe tagweise auf die Dauer der Be. nühung berechnet. D>e Auszahlung gcschlcht bel den k. k. Bezirks,Easscn, oder, wenn der Unternehmer es wünschet, bei der k. k. Camera! ^ Gefallen-Verwaltungsl Hauplcasse der betreffenden Provinz, oder bei der k< k. Came-ral.Gefallen'Verwaltungs-Hnlptcasse in Wien, nach Ablaufe eines jcden Monates. Sollte der Unternehmer die Zahlung be« einer andern/ als emer der genannten Eassen zu erhaln» wünschen, so wird man, so wclt es ohne Beirrung der eingeführten Eaffeordnung, und -ohne eine Gcschaftsuerwick^ung thunlich ist, diesem W'.msche zu entsprechen bedacht sein. Ueber dle contractmaßiz beigestellten Bettcr-fordernisse, wird dem Unternehmer von dem Compagnie-Commandanten eine Emftfangsb>-ssällgung ausgefolgt, von welchem Tage an der Anspruch auf den Bezug des dafür entfallenden Mlcthzlnses für denselben erwachst. Die auf obige Art ausgemmelle Vergütung für die vom Staate übernommenen Bencr« fordernlfse, wenn der Unternehmer sie nicht gle>ch beim Be^iln-en des Vertrages berichtiget, kann in gleichen monatlichen Raten mittelst Abzuges von der faltigen Mle?hzinssumme geleistet werden. Dle Berichtigung dieses Ersatzes mi,ß jedoch längstens m i3 Monatsraten gc-scheHen —14.) Der Vertrag hat neun Jahre zu dauern. — ,5.) Eoüre der Unternchmsr die Ausfertigung des Vertrages verweigern, oder mit dcr Lieferung, wenn auch nur zum Theile, lm Rückstände bleiben, oder nicht ver» tragsmaßige Gegenstände liefcrn, oder die Reinigung, Erneuerung, Verführung der Betterfordermsse,, die Füllung mit Stroh, oder überhaupt cme der von thm übernommen nen Verblndllchkilten gar nicht, oder nicht zu gehöriger Zeit, oder nicht in der bedungenen Art vollziehen, so ist die f. k. Cameral-Ge-fallen- Verwaltung berechtiget, nach eigener Wahl, auf dessen Gefahr und Kosten cntweschluße gclelstcr werden. — iy.) Ocr A'^sruftpr^g für diese Unternehmung ist auf den Betrag von neunzehn Zwanzigstel Kreuzer >5. M. für jeden Tgg und jedes einfache Bett festgesetzt. Für, jedes doppelte Beit wird eme um z ,v ei Fünftel des fü> jedes einfache Bett bedungenen Vetraqes höhere Gebühr für jeden Tag geleistet. Die Abmmderung kann in beliebigen Gruchcheilen gtschehcn. Ole Unternehmung wird Demjen»-gen überlassen / dessen Preisanbot für den Staatsschatz als der vortheilhafteste sich darstellet; daher der Behörde das Recht vorbehalten blelbt, im Falle em Anbot auf die Unterneys mung in zwei oder m allen drel Provinzen gestellt ist, denselben ganz, oder nur für tl,ie. od«r für zwei Provinzen anzunehmen. — 20) Die Unternehmungslustigen haben vor dem Beginnen der Llcltanon em Angeld in demjenl-gen Betrage/ welcher dem vierten Theile der, für die Proolnzen, für welche sie dieses Geschäft zu übernehmen gesonnen find, im §. 11, festgesetzten Caution gleichkommt, bar, oder in verzinslichen Braalspapleren nach dem börsemaßigen Course des Tages ge« rechnet, der Verstcigerungs - Commission ^u übergeben, welches Angeld jedem Mitlici-tantcn, dessen Anbot unannehmbar gefuuden wird, sogleich nach beendigter Llcitation zurückgestellt, von den übrigen aber zurückbehalten, und Demjenigen, welchem dle Unternch« mung überlassen wird, semer Zeit in die zu leistende Vertrags »Caution eingerechnet werden wird. — 2i.) Der Bcstbieter wird durch die Unterfertigung des Versteigerungs - Pro-tocolls verbindlich, dagegen tritt die Verbindlichkeit des Aerars e»st von dem Augenblicke cin, als die hochlöbliche k. k. allgemeine Hof-kammcr das Ergebniß der Versteigerung genehmiget haben wird, welche Bestimmung man dem Bestbicter in der kürzesten Zeit, längstens aber innerhalb fünf Wochen von dem Tage der Versteigerung an gerechnet, bekannt machen wird. — 22.) Der Unternehmer hat alle, auf die Contractserricktung bezüglichen Kosten, so wie überhaupt alle Stampelgebühren aus Elgenem zu bcstreiten. — 23.) Es wird auch gestattet, Anbote mittelst versiegelter, schriftlicher Offerte zu machen. Diese sind von Außen mit der Ueberschnft^: „Anbot für die Lieferung der Betterfordernisse ln der Provinz--------------------"zu bezeichnen, und sie müssen von dem Zeitpuncte, mit welchem die Versteigerung nach der, im Eingänge erwähnten Bestimmung beginnt, in dem Bureau des Verstandes der nicderöstcr» relchischen Eamel-al-Gcfällcn-Verwaltung überreicht seyn. Auch in diesen Offerten ist sich genau nach dcn vorausgeschickten Bedingungen zu richttn, und der angebotene Preis (tägliche Zins) muß bestimmt im Ziffer, sowohl mit Zahlen als mit Worten, und, wenn sich für mehrere Provinzen in die Mitbewerbung gesetzt wird, für jede Provinz abgesondert ausgedrückt seyn. Auf em schriftliches Offert, welches Nebenbedingungen enthält, oder etwa mit Beziehung auf einen andern fremden Anbot gestellt ist, wlrd daher keine Rücksicht genommen, sondern dasselbe als nicht vorhanden betrachtet werdm. — Unmittelbar nach der geschlossenen mündlichen Licttation wird von der Versteigcrungs-Commission zur Eröffnung der versiegelten Offerte geschritten, und das Ne-sultat in das Versteigerungs - Protocol! aufgenommen werden. Dem schriftlichen Offerentcn wird nur dann der Vorzug eingeräumt werden, wenn sich der schriftliche Anbot vortheilhafter, als der Erfolg der mündlichen Versteigerung darstellt. Bei ganz gleichen Anbo« ten wird man dem Erfolg« der mündlichen Li-citation vor dem schriftlichen Offerte den Vorzug geben. Auch der schriftliche Offerent bleibt von dem Augenblicke der Ucberreichung des Offertes verbindlich, dagegen für das Aerar die im §. 2l ausgedrückte Bestimmung gill. — Uebrigens ist jedes schriftliche Ossert mit dem §. 20 bestimmten Angelde oder einem Ausweise, daß es erlegt sei, zu belegen, auch hac der Offerent seinen Aufenthaltsort, so wie Namen und Character genau zu bezeichnen. Wien dcn 9 April i933. Htant- unv lanVrechtliche Verlautbarungen. Z. /»90. (1) Nr. 23ol. Von dem k. k. Stadt" und Landrcchte m Kram, wird bekannt gemache: Es sei über Ansuchen des Dr. Vlasius Crobatt), Vormundes der minderjährigen Franz, I^ftph, Anton, Maria, Johann, Karl und Anna Knerler, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. März löZZ, in ^aibach ohne Rückladung eines Testaments verstorbenen Philipp Knerler, die Tagsatzung auf den 6. Mssl »633, Vormittags um 9 Uhr, uor diesem k. k. Stadt-und Landrcchte bestimmet worden, btt welcher alle Jene, welche an dreien Verlaß aus was immer für cmem Nechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche jo gewlß anmelden und rcchtsgcltend darthun sollcn, widrlgens sie 357 die Folgen des §. 81.5 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Lalbach den 9. April lL35. vermischte Verlautbarungen. 3. 466. (5) Nr. 44?. G t> i c t. Von dem Bezirlögsiicdte tz«K herzoqlhums Gottschee, wird hiemit bekannt ßcmaädt: (ZS hade V^arina Oswald von Oderqrah, Nr. 25, um Ein» berufung und sohinnige Todesertlärung des, seit 3a Jahren abwesenden Johann ^iovatscv von Obel-giay, Nr. 25. gebeten. Da man nun hierüber den Herrn Urban Perlo. als Curator aufgeftcNt hat, so rviro ihm Johann Kovatsch diejeö mit dem Bcisahe bekannt gemacht, und derselbe durch gegenwärtiges Eoict dergtstalt einberufen, taß er binnen einem Iihre vor tiefes Nericht so gewih zu ers^einen habe, als er «ridrigens für todt er. tlärt, und dessen Verlaß den hierorts bekannten Erden eingeanlirortet werden würde. Bezirksgericht Gottschee am 2. März ,633. Z. 4?5. (2) Edict. Nr. 224. Nach dem zu Gayrau am 27. December »65» 2d int!?Ltat0 verdorbenen dießbezickigen Besiher einer Miethhube zu Rcpouze t^ei Kreutberg, Lucas Narad, wiro zu« Liquidirung und Anmeldung eer Berlahfchulden hiemit die Tagsahung vor diesem BezirtSgerichre auf ten »». Mai d. I-, Früh 9 Uhr unler Anhang des §. 8>4 b. G. B. an^tordn«l. Nezirlsgericht Kreutdcrg am 24. Februar ,855. Z. 479. (2) Edict. Nr. 58c). Von dem vereintcn Bezirksgerichte zu Raö. MHNnsdotf wird hiemit bekannt gemacht: zCs sei zur Erforschung der Schuldenlast nach der im Vor. markte dei R^tmannsdorf am »3. October iö32 , tc>5!aio verslorbenen Bäuerinn, Helena Muhouz, die Talzsab^ng auf ^en 2,. Mai 0. I , Vormtt. tags um 9 Uhr, vor diesemGeiichte angeordnet, wo» bei aNe Jene, welche an diesen Pcllaß als Gläubiger oder Orbcn Ansprüche zu macben gedensen, solche bei sonstigen Folgen des §. 614 b. G. B. anzumelden haben. Vereintes Bezirksgericht Radmannsdorf!den 2». Februar ,833. 3« 4?0. (3) 26 I. Nr. 2,4. Edict. Das BczirfK^ericht der Herrschaft Echnceberg maH't kund: (5ö fei dem seit >3 Jahren unwissend tvo beslnollchcn Jacob Roßmann von Großbcrg. »regen Verwaltung seine« daselbst gelegenen Halden hubgrundeö der Matthäus Dcobnitsch aus Großob, lack, als Curator aufgelieNt, wovon decsclde mit dem Bedeuten verständiget wird, dah der aufge» stellte Curator lie Veräuhcrung seines Hubgrundes eingeleitet hat, und daß es demselben frei stehet binnen drei Monaten eine andere Verfü« »ung damit seinem gedachten Curator vorzuzeich. nen, sich einen andern Sachwaller zu bestellen, oder selbst,u erscheinen, um so gewisser, als widrigens er die Folgen sich selbst zuzuschreiben haben wird. Veiirlsgcricht Schneeberg den »5. April lü23. Z. ^9- (0 Markt- und Gewölbe - Veränds - rungs - Anzeige. Der ergebcnst Gefertigte macht hiemit der hüchwürdigcn Geistlichkeit und sämmtlichen geehrten ?. 'Q Herren Kirchenvorstehcrn seine dienstfertige Anzeige, daß er für nächsikommen-den Mal-Markt eine große Anzahl von- Kir-chengevathcn verfertiget hat, als: Monstranzen, Eibonen, Kelche mit silberner oder kupferner Kupa, Altarkreuze, gelb oder vergoldet, oder auch ganz von Metall; Spergille, Ka-nontafcln von verschiedenen Größen, so wie auch Lampen von 2 Schuh Durchmesser, blS zu einer Größe von 2 Zoll; Bursa-Kreuze, Ochl - und Hostien «Büchsen, zweierlei Kanontafeln mit Glas und Text, Partikeln, Nauch-fäßer sammt Schüsseln, so wie auch Leuchter und Fahnenkreuze, die sich eben noch in Arbeit befinden. Schließlich empfiehlt er sich in allen Arten von Versilberungen und Vergoldungen, desgleichen mit ncucn billigen Wetterablcitcrn, und glaubt nur noch bemerken zu müssen, daß er die ?me Hälfte dieses Marktes sein Gewölbe zwc, Häuser gegen den alten Markt von der errichten wird, doch bis 6. Mai in seinem b,s-hcrlgcn Gcroölbc sich befinden wird. Indem cr sich sicts bemühte, durch geschmackvolle und solide Arbeit, so wie auch möglichst billige Preise, eines zahlreichen Zuspruches zu erfreuen, was ihm auch bisher zu scincm Lohne gelang; so wurde er dadurch in die angenehme Lage versetzt, daß er bei größerer Abnahme noch 5 z»^t,. von den blshcr festgesetzten Preisen herablassen könne. Laibach am 2Z. April i633. Ios. Ignaz Schulz, Gürtler - und Silberarbetter-Mcistcr, Nr. iZ, der Schu-stcrbrücke gegenüber. Z?466. (1) Wohnung-Vermietbung. In der Pollana-Vorstadt, Nr. 56, ist eine Wohnung zu ebener Erde , bestehend aus zwet ausgemahlten Zimmern, mit der Aussicht auf die Gasse, einer geräumigen lichten Küche, Speisgewölbe und Holzlege, zu vermiethen. Auch kann nötigenfalls dme Wohnung meublirt und mit Bettzeug und Bettwäsche versehen werden, und ist vom i. Mai an, täglich zu beziehen. 353 An der Buchhandlung des M. M. Odlen v. Rleinm^Vr m Kai- bach, neuer Mapkt, , Z^- 22l> i^ in Sony. Wmn-NrMn^ .,/.^'./ 'zuhaben: ^^ i,,^ .„^ .,., ,> Anfangsgründe H raötisch'vn Ges-Metrie. Professor der praktischen Geometrie und Maschinenteil ^I«'^e an der k. k. Thereflanischm Ritter-?lcademie. e i n''e t ' A b h M ö l ü"n g über die Theorie und den Einfiuß der unvermeidlichen Fehler ln den größeren Operationen der Landesvermessung Mit fünf Kupfertafeln.' gr. 6. Wien, 18Z3. Z fl.Eonv. Münze. Der Herr Versager tragt in diesem Buche die wich« tigsten Theile der Geodäsie in einer so klaren und deutli. chen Sprache vor, das; jeder, der mit den ersten Tle. menten der Mathematik und Physik vertraut ist , nicht allein alle Vermefsungsarten nach der geometrischen und trigonometrischen Methode ohne fremde Beihülse in kinzer Zeic gründlich erlernen kann, sondern auch die. Conduction und Behandlung der vor^nglichsten/ für den Geodäten unentbehrlichsten Instrumente nebst dem Grade ihrer Zllverlaßigkeit genau kennen lernt. — Dief/s B»ch «st delnnach für den practischen Bau. beamten, für den Bergbaubeamten, für den Forst, wann und den gelnldeien Landwirth ein sehr nützliches, und wegen silier Gemeinfaßlichkeit willkommenes Hand« buch, und zwar um so mehr, da es die neuesten Er. fahrungen lind Erweiterungen in diesem so wichtigen Zweige der technischen Wissenschaften nebst einer Men» ge interessanter Resultate enchält. Die Verlagshand-lung hofft daher nicht ohne Grund, dasi diese Schrift eine freundliche Aufnahme bei dem gelehrten Pübli« iuül finden werde. Eine Ktimme in VerRirche für unsere^eit. Eine religiöse Zeitschrift. Herausgegeben durch einen Verein von Katholiken. Z we i t e r I a h r g a n g^ /^ gr^ ^. Augsburg, i8II.,Wnvmeration für i2'Hef^5^.^W^ "'^ Von ' , , U. Vrskkstz.'Nitier von VDn^ , k. e. Major,' ' , ,1Ä^ Wien, ,i'63i., In Umschlag, btoschirt. .^^,,'^ ^ Prejs: ^5 kr. CoM^ Münze.' Gemeinnützige allgemeine Wand-Stäm- pel.Tarlsse, zum Gebrauche in den k. k. Vureaur für Richter, Advokaten und Beamle, dann Ge< schäfts. und G-lweibsleute aller Art bearbeitet, ,L5c>. 2a kr. 2 ' - ... ,^ l-. ., , Zeitschrift, fur WelchMeMeMgelehr- samkeit llnd,policische Gesetzkunde; Her>?.u5g?ge^>, von vr/V. A! Wagner, iÜ35. Pränllmeration Ebendaselbst 'wird noch.Pnsnttmeration ange-. rNoinmen auf: die ^te unveränderte Originalausiage '' '' , der tKeolo'n'iM ^ V"Mtischen Mo NK tfchpis t zunähst für KeelfSrgZr. Herausgegeben . in Linz vvn elner Gesellschaft. »5 Jahrgänge in 3o Bänden, nedst Register. Alle theologischen Zeitschriften haben sicb gleich bei Flscbeinen weniger Bänoe dieses Werlcs in ihrem Urthölle dahin vereinigt, dasselbe feiner slas< slschen Geoiegenheir uno allgemeinen Anivendbar» keit wegen, als das Stammlers det Bibliotbes ei-nes jeoen satholifchen Seelsorgers anzuempfehlen. Diese Worte sind auch getreu in Erfüllung gegangen, da seldts traft des bedeutenden Umfanges und dsch. »ell^ungen ,u La.ioch !ff°^«^lÄ ' -------.-----------------—»>---------------------—»»---------------- - dcsLcndachsiosicomden Barometer Thermometer Witterung Gnibcr'schen Canal 3 3 ^^Mttl^ Abend« Früh lMittal^ll^d ^ih M.uag^ Abends "I^"i ^ ^ " 3.'1"ü7"l3^ 2. 37i"e." 5i.lWjK.jN ji. > W 9 Uhr Z Ul,^ 9 Uhr °^' s °' "" ^'" April , ^7. l27 o,c> 27 ! I.I ^ «7 I,il— Ü— 7 — l 5 ^ Ncgl'l'l Negl'» Ncqen ^. 5 5 o ^ i i8. 2Ü ii,5 26 ,o9 «6 ,0,8 — b — 9 — L Ncgcn Ncgcn Ne^cn >f> 670 , 19, 27 0,0 «7 2,7 «7 4,2 — t> — 9 — 6 Ncgen schön schön ^. 720^ ^ 2a. 27 5,7 1 »7 6,0 »7 6,1 — 5 — 10 — 8 schö» schön schön >^ 6 n <, . 2l. 27 6,2,27 6,l 27 5.q — 3 — 12 — 3 Ncbcl schön schön >s. 5 10 6 ^ 22. ?7 5,8 27 <.L ,7 3/7 — 3 — 12 — y s, hnttr schön schön ^ 5 2 0 ^ „ ^ l3. ^27 Z<9 27 H,a ,7 ^ l; _^ 5 — li - 5 scion ! schön schön'^ 4. ä l 0 Angekommen den 22. April 1833. Hr. David Paris und Hr. Johann Prey, Han-dtls'.euce; Hr. Joseph Plentl, Handels - i^ommis. Hr. Johann Kosler, ^Handelsmann i alle uicr von Tricst nach Wien. — Hr. Johann v. Rainer zu Harbach, kärntnerischer Landstand und Schrotlfabriks-Inhaber, mit seinem Sohne Julius und zwei Töchtern Carolina und Maria, von Klagenfurt nach Tricst. - Hr. Axi-movich Stanifcha, Handelsmann, von S«mlin nach Tliest. Hr. Angi'lins Baslaglia, Sensal, von Görz nach Agram. — Hr. Joseph Kieninger. Tonkünstler, von Lriest nach Wien. - Hr Peter Fanloni, Kunstmaler, von Gemona. Den 25. Hr. Franz ^<- Contin, k. k. Gubernial-Rlith j Hr.wlein Maria v. Dilgskron, Hofconcipistens» Tochter, und Hr Arminius Cocn, HandlungSagenc,-alie drei von Wien nach Venedig. — Hr. Isak Fra-cheni, Vemiltelter, von Trieft nach Pesth. — Hr. Carl Luzzati, Bemittelter, von Trieft nach Wien. Abgereist den 22. April 13IH. Hr. Andreas Malner, Handelsgesellschafter, und Frau Iulianna Primitz mit 3ocl'tecIl,lianna und Ma« 5ia Wllrsibauer; beide nach Wien. T^rjeichnist yer hier ^rrstorbcncn. Den 17. April 1855. der^ck/r.^' ^""^ Knoblauch, Arbeiter in 8 I dr ^7' ^'"' ^e.etochter Helena Schine, ^m ^r2nsie'ber ' """" Pollana-Vorstad, Nr. 27, v:ß hierorls zu melden, wi-dri^enß tr Iacod Hrust für todl evklärt, und d«ss«n bei Anlon Gabukouz erliegendes Erb» theil pr. 25 Kronen den bekannten und sich le-gltimlrenden Erben cingeanlwortet werden würde. Bezirksgericht W^xelberg den 6 Apr,l i355.__________________________^^^. Z. ^96. (1) il^l Nr. ää25. Felldietungs-Edlct. Vom Bezirkst Gerichte Wippach wird besannt gemacht: Es lele über Ansuchen des Joseph Nupnlk vcn St. Veit, wegtn ihm schul« Wgen igl fi. 53 kr. 0. 5. c., o.e öffenttlche Feilblctunq der, dem Franz von Paul 55chl-g,S ganze Werk wird gegen vierzig Druckbögen start werden. Außer dem höchst ähnlichen Bil« de Sr. Majestät, von einem der berühmtsten Meister gemahlt und ebenfalls vo» einem ausgezeichneten Künst, ler i« Kupfer gestochen, werden noch zwei wecchvolle Abbildungen dem Wert/ beigegeben. Die eine, die herz» erhebende Scene einer öffentlichen Audienz; die andere, eineil der unvergeßlichen Momente darstellend, in >vel« chem Se. Majestät zur Zeit der Cholera die Wiener Kanalarbeiten zu besichtigen geruhten, und von Ihren treuen und dankbaren Uncerihanen mil lautem Jubel empfangen wurden. Diese drei Kupferstiche werden sich durch Wahl des Gegenstandes, Ze»ch»ung und Ausführung zu äußerst werthvollen Denlblältern erheben. Der reine Ertrag ist wohlthätigen Zwecken gewidmet, und zwar von jenen Exemplaren, die in Nieder-Oestelleich abgesetzt w, in Ober.Oestelreich dem Blinden In» stillne; von jenen in Böhmen ebenfalls dem Blinden Institut«; in Ungarn den Blinden» m,d Tciubsiummen» Instistute,,; in GaUizien dem Gallizifchen Taubstummenfond; in Illyrien dem Blind?».Institute u. s. w. , mit einem Worte in den sämmilichen Piovinzen jenen öffentlichen wohlchäcigen Anstalten, fur welche die hohen Länderstellen es zweckmäßig ftnden, t>i? Ernägnisse zu deliimmen. Die Exemplare, welche von Militär-Personen abgenommen werden. sollen zu? Gründung eineS Fondes für erblindete Militär-Kinder dienen. Doch wlld es jedem Abnehmer „nblliommen bleiben, seinen Beitrag nach eigenem Ermessen irgend einem Fon« d« zuzudenken, so daß z. B. ein Pranumerant in Wien «d«l in den Provinzen immer die Wahl behält, welchem Fonde er sein« Gab« zu widmen wünscht« Dem W«rke werden alle Pränumeranten mit Angabe deS Charakters, der Zahl der Eremplare, ' des Mehrbetrages und der Bestimmung vorgevruckl, so daß hieraus genau zu ersehen ist- wer an diesem, patriotischen und wohlthäligen Zwecken gewidmeten Werle Theil genommen hat, und welchem Fonde seine Gabe zugedachl wurde. — Das Format dieses neuen WerkeS wird Gloß°Octav sein. Ner Vränumerations - Dreis ist: Für Exemplare auf Druckpapier........ 4 fl. Tonv. Münze. „ „ „ Schreibpapier......< 5 „ „ „ M „ » Velinpapier ........ 6 „ „ „ „ Pracht«Exemplare in Maroquin gebunden ... 2a „ „ „ Vorläufig haben sich schon über Eintausend P r ä n u m e ra n te n, darunter die höchsten und beoeluenesten Personen, unterzeichnet, und die Beträge erlegt. Briefe, Bestellungen und Pränumerations.Beträge werden directs an den Unterzeichneten gesendet. »» Ez werden frankine Briefe erbeten. Das Buch erscheint im Monat Juli i832 zuversichtlich. Der Herausgeber ersucht die Bestellungen sobalb als möglich zu machen, weil die Auflage b" Zeiten bestimmt werde» muß, und diejenigen, welche früher in den Kreis der Abonnent«" treren, auch die schönsten und ausgewahltesien Kupferabdrücke erhalten. Die löblichen k. t. Postämter und Herren Buchhändler, dann andere Personen, welche durch Pränumeranien.Sammlungen zur Förderung d,e» ses Werkes mitwii^", werden besonders namhaft gemacht, so wie Jeder mit Dank im Werke selbst öffent-lich angezeigt wird, der zur Verbreitung und Theilnahme desselben beigetragen Hal. *) Wien, im April »652. Adolph Böuerle, Mitglied des Vereins für arme Blinde; Ehrenburglr vo» sechs Städltn der österr. Monarchie, Redacteur d«l Theaterzeitung, Wollzeil Nr. ^Lo, nächst del k.k. Post« und Schwibl'ogengasse wohnhaft. ^) Für Laibach nimmt die Edle o. Kleinmayr'jche Buchhandlung Pränumtrition an-