„Freihklt, flr Ailt." Str. SS. Tonntag, SI. MSrz t««V. VI. Jahrgang Die ^Marburger Zeitung" erscheint jeden Sonntag. Mittwoch nnd Kreitnq. Preise — für Marburg: ganzjährig V fl., halbjährig 3 fl.. vierteljährig 1 fl. SV kr'. für Sustellung in» Hau» monatlich 10 tr. — mit Postversendung: ganzjährig 3 fl., halbjährig 4 fl., vierteljährig 2 fl. Die ein Mal gespaltene Garmondzeile wird bei einmaliger Einschaltung mit 1v, bei zweimallger mit IS, bei dreimaliger mit 20 tr. berechnet, wozu für jede»mallge Einschaltung S0kr. Inseraten-Stempelgebühr kommen. Äbonnements-Eintaliung. Bei Beginn des neuen Monate» machen wir die freundliche Einladung zur Pränumeration. VrSnnmerattvns-Vreis. Fiir Marb«rg «««atliq S0 kr., mit Ikßtlluus i«'« Ha«» 60 kr., »it P«lt«erst»»«ng »intrljährig S fi, halbjährig 4 fl., ganzjährig L st Die Administration der „Marburger Zeitung." Zur Hefchichte des Tages. Das Ergebniß der Wahlen im böhtnischen und mahrischen Großgrundbesitz lautet zu Gunsten der Versassungspartei. Der Landtag von Böhmen lvird nun nicht wirder eine Reihe von Be« dingunt^en sttllen, unter welchen er. jedoch erst nach Erfüllung derselben, die Wahlen für den Rrichsratl» vornehmen »mll: die Vertretung von Mähren wird nicht mehr in anderer Form daS Gleiche thun. Bcidt Landtage werden sich der verfassungsmäßigen Pflicht unterziehen und wählen. Die greunde des Ausgleichs in beiden Landtagen haben ihr volles Augenmerk darauf zu lichten, »vo möglich nur Gesinnungsgenossen in den Reichsrath zu entsenden. Der ungarische Entwurf bildet die Grundlage der Reugestaltung Oefterreichs: wer eS mit demselben redlich meint, muß diese Nolhwrndigkeit als vernünftig erkennen. Die Weltlage läßt eine weitere Verschleppung der Lösung der Berfassungsfrage ohne die allergrößte Gefahr für den Fortbestand des Reiches nicht zu. Die preußischen Bündnlßvertrage mit dem Süden dürften tvohl dem norddeutschen Reichstage vorgelegt lverden. Die „Ra-tional Zeitung" glaubt, dies wäre nur billig und gerecht, da der Reichs« tag zur Berathung einer Bundesverfassung berufen sei, ivelche zum „Schutze des (norddeutschen) Bundesgebietes" eingeführt werden soll. Nachdem nun die preußische Regierung sich vertragsmäßig verpflichtet habe, den genannten süddeutschen Regierungen ihren Besitzstand zu ge-lvährleisteu. werde der norddeutsche Bund nicht blos sich selber, sondern auch die Südstaaten zu schützen haben. Diese Sachlage, dieser Umfang von Aufgaben und Obliegenheiten »nüsse doch dem Reichstag zur Kennt-niß tind zum Bewußtsein gebracht werden ; d,n» andernfalls würde er eine Bundesverfassung machen helfen, ohne zu wissen, was dieser Bund Alles zu leisten haben »verde, und ohne die völkerrechtliche Stellung des-selben zu üb.rl>licken. Der äußere Anlaß hiezu wäre gelioten. wenn^der Abschnitt: „Perhüllniß zu den süddeutschen Staaten" zur Berathung kommt. Bezeichnend ist die Art, wie in Würtemberg der Bündnißver-trag mit Preußen veröffentlicht wurde. Es geschah durch gleichzeitige Mittheilung deS Begleitschreibens deS Ministers des AnSwärti^^en an den ständischen Ausschuß, womit der Vertrag diesem „zur vorläufigen Kennt-nißnahme" mitgethcilt wird, nachdem die königlich preußische Regierung ihre Zustimmung zu der Beröffenttichung gegeben. Das Publikum erhält die Kenntniß durch Vorlegung an die Stände, aber diese erhalten den Bertrag nur „zur vorläufigen Kenntnißnahme", nicht „zur Zustimmung". Setzt die Regierung vielleicht voraus, daß, »veil der Schutz- und Trutzvertrag eigentlich nur ein Zusatzvertrag zum Friedensvertrug ist, die Zustimmung schon in der zum Friedensvertrag liege? Es »väre das ein ettvas kühner Gedanke. Das Schutz- und Trutzbündniß ist ja bisher geheim gehalten tvorden, ivas, tvie der Staatsanzeiger sagt, „in Verhältnissen lag. lvelche die Kontrahenten zu beachten hatten". Jedenfalls lvird die zlveite Kammer, »venn nicht schon der ständische Ausschuß es in seinem Rechenschaftsberichte an den künftigen Landtag thut (der würtem- Die ritterkche Ehre. Die Unsitte, Beleidigungen der Ehre durch Zweikämpfe zu rächen, die gegenwärtig so viele Opfer fordert, lvird von A. Schopenhauer, einem der geistreichstrn Denker Deutschlands, entschieden verurtl)eilt. Än seiner Abhandlung: „Von dem. »vas Einer vorstrUt", bespricht er die Begriffe: Rang, Ruhm und Ehre. Aus den verschiedenen Beziehungen des Menschen zu Anderen entstehen mehrere Arten der Ehre: die bür» gerliche Ehre, die Amtsehre, die Getchlechtsehre.l von welchen jede wieder mehrere Unterarten hat. Die weiteste Sphäre hat die bürgerliche Ehre. Sie besteht in der Boraussetzung, daß wir die Rechte eines Jeden nnbe-dingt achten und uns daher nie unerlaubter Mittel zu unserem Borthcile bedienen iverden. Kurz, die Ehrlichkeit. Diese beruht allein auf dem Thun und Lassen eines Menschen, nicht aber auf dem, »vas Andere von ihm denken oder auch nur zu denken vorgeben, indem sie schimpfen; auf letzterem beruht die ritterliche oder die Asterehre. — Räch dieser Einleitung führt Schopenhauer fort: Die ritterliche oder die Aftcrehre hat einen Kodex, nach »velchem sie von den übrigen Arten von Ehre nicht nur wesentlich abweicht, sondern selben thtil»vrise sogar entgegengesetzt ist. Nach diesem Kodex beruht die Ehre eines Mannes nicht auf dem was er thut, sondern auf dem was er leidet, was ihm »viderfährt; nicht auf dem was er selbst sagt und lhut, sondern auf dem »vas ein Anderer sagt oder thut. Sie liegt so-nach in der Hand, ja hängt an der Zungenspitze eines Jeden und kann, wenn dieser zugreift, jeden Augenblick auf immer verloren gehen, falls nicht der Betroffene durch einen bald zu erwähnenden Herstellungsproceß sie wieder an sich reißt, »velches jedoch nur mit Gefahr sunes Lebens, seiner Gesundheit, seiner Freiheit, seines Eigenthutns und seiner Gemüths-ruhe geschehen kann. Diesem zufolge mag daS Thun und Lassen eines Mannes daS rechtschaffenste nnd edelste, sein Gemüth das rtinste und sein Kopf der eminenteste sein, so kann dennoch seine Ehre jeden Augenblick verloren gehen, sobald es näm.ich irgend Einem beliebt — ihn z« schimpfen. Dieser irgend Eine mag der ^nichtswürdigste Lump, das stnpideste Bieh, ein Tagedieb. Spieler, Schuldenmacher, kurz ein Taugenichts sein, der nicht Werth ist, dem Anderen die Schuhriemen aufzulösen sobald er nur nicht die Ehrengesetze, aber vielleicht die Ehre selbst nnzähligemale verletzt hat. so steht er dem Anderen voltkoinmcn gleich und zwar einzig durch besagtes Schimpfen. Hat nämlich ein Solcher aeschimpft. d. h. dem Ai,deren eine schlechte Eigenschaft zugesprochen, so gilt dies vorder-Hand als ein objectiv »vahres und gegründetes Urtheil. ein rechtskräftiges Dekret, ja eS bleibt für alle Zukunft »vahr und giltig. »veim es nicht alsbald mit Vlnt ausgelöscht wird; bis dahin ist der Geschimpfte (in den Augen aller „Leute von Ehre") das ivaS der Schimpfer, und »väre er das schandbarste Lügemnaul. ihn genannt hat, denn: „er hat es „auf sich sitzen lassen", »vie der Kunftausdruck lautet. Demgemäß »verdcn die „Leute von Ehre" ihn jetzt durchaus verachten, ihn wie einen Verpesteten fliehen, z. B. laut und öffentlich sich weigern, in eine Gesellschast zu gehen, wo er Zutritt hat u. s. »v. Den Ursprung dieser »veisen Grundanficht glaube ich mit Sicherheit darauf zurückführen zu können, daß (nach Wächters Beiträgen zur deutschen Geschichte, besonders deS deutschen Strafrechtes) bis in s 15. Jahr-hundert des Mittelalters bei Kriminal'Proz.ssen nicht der Ankläger die Schuld, sondern der Angeklagte seine Unschnld zu beweisen hatte. Dies konnte geschelien durch einen ReinigungSeid, zu welchem er j.doch noch der EideShelfer bedurste, welche schworen, er sei keines Meineides fähig. Halte er dirse nicht oder ließ der Ankläger sie nicht gelten, so trat Got-teSnrtheil ein, und dieses bestand gewöhnlich im Zweikampf. Wie bekannt. hat sich diefe ganze Kriminal Prozeßordnung seitdem just zum Gegentheile Verändert, und heutzutage ljat der Ankläger die Schuld zu beweisen. Wie aber gleichfalls bekannt, hat sich bei den Ritterlichen, nämlich bei den „Leuten von Ehre", nichts geändert, ja. sie halten es just für ihre Ehre, daß sich bei ihnen nichts geändert habe, sondern daß sie vor dem 15. Jahrhundert des Mittelalters steif und fest stehe« geblieben. Wenn tilso ein Elender cinen tapfcrn Mann feige schimpft, so hat der Elende nicht etwa durch eine auSgiebige Anführung von That-fachen die Anfchuldignng der Feigheit zu beweise» — Gott behüte, das bergischen Blatten zufolt,? im Mai zusammentrtien soll), die Borlegnnft des Vertrages zu ihrer Zustimmung fordern und sich dabei auf diejenit^cu Beslimmungru der Verfassung bcrusen. wclche jeden Vertrag, dc^ eine L.lst irgend welcher Alt auf daS Land wälzt, wie dieS bei einem SchnK« und TluKbündniß unter allen Umständen der Fall, von der Zustimmung der Stände ablzängig machen. Z^erner ist nicht zu ül»er!chett. dajz der Bertrag vom 13. August 1866 datirt. also um mcljrere Tage den Verträgen mit Baden und Vaiern vorausgegangen ist. was die Gegner der Regierung in Kammer und Pleffe zu benutzen nicht unteriasiln wer-den. TroK alledem ist, obfchon die Mehrheit der zweiten Kammer noch im vorigen Herlist sc» entschieden ge^^enpreußisch wlir. nicht anzunehmen, daß die Zustimmung der Kammer nicht erfolgen werde. Die französische Presse beschäsiig! sich l»einahe ausschließlich nur mit der luxemburgischen Frage und mit dem preubisch süddeulschkn Mndnißverträgen. La Presse, welche in einem sehr innigen Verhältniß zur Regierung steht, findet eS entsetzlich, daß seit Veröffentlichung deS Vertrages, welcher die badische Armee unter preußischen Oberbesel^I stellt, am östlichen Ende der Rheinbrücke liei K.hl die preußische Faline gegen-über der französischen nebe» der badischen aufg«pflanzt sei. La Presse will an diese schreckliche Tliotsache nicht glauben. „AlS in der lchten Bersammlun.,". schreibt sie. „ThierS den Sta^usminister fr^igte. ob die französische Regierung Preußen erlaubte, sich in denl Großh»rzogtl)um Baven festzusetzen, antwortete der StaatSminister: Nein, niemals. Die preußische Fahne weht über Mainz und Luxemburg, nnd daS ist traurig; es ist unmöglich, daß sie auch in .s^ehl sei" Dcr Avemr National berichtet über ein höchst auss^UendeS Kommen und Geheu verschiedeuer Regierungsmänner von Luxemburg nach dtm H.iag und von dort nach Pari». Auch französische Ve^imte kommen häusig nach Luxemburg, be-suchen die vornehmen Familien, ziehen über die Vesinnun^^en der Be-völkeruag gegen Frankreich und über die Aussichten elner Abstimmung Erkundigungen ein. Der Avenir will auch gehöit haben. Preußen sei bereit, unter gewissen Bedingungen aus sein VesatzungSrecht in Luxem-bürg zu verzichten. Die Französische Korr. bemerkt hiezu. daß alle diese AeuKerungen zeigen, mit welcher H.ntnäckigkeit die öffentliche Meinung in Frankltich an dem Glauben festhält, die fn,nzösische Regierung wolle und müsse noch irgend eine Gebietsentschädigung von Preußen erwirken. „In diesem öffentlichen allgemeinen Aberglauben", sagt die gr. Korr.. „liegt für die Regierung die eigentliche Gefahr der L.ige. Die über kurz oder lang unausbleibliche Enttäuschung wird fürehterlich sein, und doch hat die Regierung nicht den Mutl), dtiS Land auf dieselbe vorzubereiten, immer noch hoffend, daß fie zuletzt doch noch bei Herrn von Bismarck irgend etivaS erlangen werde. Daß bis jetzt hiezu nicht die geringste Aussicht vorhanden ist. konnten wir allerdings erst gestern ver-sichern". Die ö ste rr e ichi s ch e u Freiwilligen, die auS Meziko zu-rückkehren. sind am 23. März in Algier vor Anker gegangen und eS ist noch unbestimmt, ob nach Trieft oder Pola. DaS Schiff h'itte Verakruz KM 19. Febluar verlassen und eine ziemlich günstige Uebersahrt gehabt. Unterwegs waren 3 Mann gestorben. Von den 7000 Mann, welche vor drei Jahren nach Meziko gingen, kommen nicht viel mehr alS 3000 Mann wieder in die Heimat zurück. Die Mehrzahl soll sich in einem sehr bedauernSwerthen Zustande befinden. Viele haben in den letzten unglücklichen Feldzügen ihre ganze H<,be eingebüßt und sind noch immer der AuSbezahlung ihreS ausständigen SoldeS gewärtig! Daß dieser seltsame, barbarische und lächerliche Kodex der Ehre nicht wäre modern und vernünftig! sondern der tapfere Mann hat durch augenblickliche PreiSgebung deS Lebens seine Unschuld an der Feigheit zu beweisen. Aber noch mehr! Nicht einmal daS ist wahr, doß daS Mittelalter« liche Beweisverfahren, nach welchem der Augeklagtc die Unschuld zu be-weisen habe, wirklich und rein durchgeführt wird. Z.B. ein Schuft beschuldiget einen Mann von Elire. er habe einen silbernen Löffel gestohlen. Der Mann von Ehre dürste nicht etwa nachsehen lt^ssen, od der silbeine Löffel nicht ruhig im Schrank läge, nnd durch den Augenschein selbst seine Ui'schuld beweisen. 3m Gegenthril! Er mußte daS thalsächliche Vorhandensein de» silbernen ^^öffels ganz ignoriren und ohneiveiterS sich schlagen. So viel, wat daS Eeiilmpfen betrifft Nun aber gibt eS sogar noch etwas AergereS. a!S Schimpfen. elwaS so Erschreckliches, daß ich wegen dessen bloßer Erwähnung in diesem Kodex der ritte»lichen Ehre die „Leute von Ehre" um Vrrzeiliung zu bitten habe, da ich weiß. diiß nur allein bei dem Gedanken daran ihnen die Haut schauert und ihr Haar sich emporsträubt. indem eS der Uebel größte» ans der Welt und ärger als Tod und Verdammniß ist. ES kanu nämlich Einer dem An-dera einen KlapS. einen Schlag, kurz eine Ohrfeige versetzen. DaS ist eine entsetzliche Begebenheit und sührt einen kompleten Ehrentod herbe«, daß nur an einen Ausgleich zu denken schon Schande wäre, sondern einzig kompleter Todtschlag helfen kann. Die Ehre hat mit dem. waS der Mensch an und für sich sein mag, ganz und gar nichts zu thun; soildern wenn sie verletzt oder vorderhand verloren ist. kann sie. wenn MM nur schleuuig dazulhnt, ncht bald und vollkommen wiederhergestellt werden, nauilich tuich daS Universalmittil dtS Duells. Ist jedoch der Verletzer nicht auS dcn Ständen, die sich »um «oder der ritterlichen Ehre bekennen, oder hat derselbe diesem Kodex schon einmal zuwider gehandelt, so kann man eine sichere Operation vornehmen, indem man. wenn man bewaffnet ist, ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch eine Stunde nachher, niedersticht, wodurch dann die Ehre wieder heil ist. Außerdem aber, oder wenn man. auS Besorgniß vor daraus entstehenden Unannehmlichkeiten, diesen Schritt vermeiden möchte, oder wenn man bloS ungewiß ist. ob der Beleidiger sich der rit- Freigebxng des Tabakbaues. Marburg, 30. März. Die Wiederherstellung der nng^uischen Verfassung tvird auch die Freigebung deS Tabakbaues zur Folge haben. Wäre die ungarische Re« gierurrg mit der Fortdauer deS jetzigen ZustandeS. oder gar mit dem s. g. Tabakgeschäft, d. h. mit der Verpachtung deS Tabakmonopols ein-verstanden — der ungarische Reichstag würde nie eintvilligen; er dürfte nicht, wenn er auch wollte: daS Volk der Ungarn verlangt die Frei-gebung und in Ungarn ist zum Glücke der Wille deS Volkes ^Oksetz. Nun entsteht die für die Westhälfte des Reiches, namentlich aber sür die untere Steiermark wichtige Frage, ob auch wir dieser Freiheit theilhaft werden? Bis Maria Theresia wurde in der Steiermark Tabak gebaut und gehörte derselbe zu den besten Erzeugnissen deS Landes. In der guten alten Zeit genoß aber dieses Recht nicht mehr Achtung, denn alle übri» gen Rechte — genoß gerade soviel Achtung, als die Berechtigten sich zu versch.iffen wußten. Wo hätten unsere „Stände", deren sehnlichster Wunsch immer war. in tiefster Demuth ersterben zu können — wo hätten diese Stände auch den Muth sinken sollen, damals ein Recht zu vertheidigen. wo eS noch kein Volksbewußtsein gab? Wir fordern jept die Freigebung deS Tabakbaues nicht als ein ..geschichtliches Recht" im strengsten Sinne deS Wortes — d. h. nicht als ein Recht, welches in ununterbrochener llebnng aus unS gekommen, oder auf dessen gesetzlichem Bestand wir, nachdem eS unS entzogen worden, fort und fort ausdrücklich beharrt, gegen dessen Entziehung wir Berwah-rung eingelegt, sobald unS die Möglichkeit geboten war. Letzteres haben unsere Vorfahren unterlassen, haben lvir selbst nicht gethan. VolkSrechte verjähren nie: mögen sie noch so lange, noch so ge« waltig unterdrückt werden — sie machen sich wieder geltend, wenn die Fesseln der freien Bewegung gefallen. Und ist geschehen, was das Traurigste für ein Volk — ist ein Recht auS dem Gedächtnisse des Volkes entschwunden — so müfsen wir die Erinnerung wachrufen. Diese Pflicht haben wir erfüllt. Hätten wir daS fragliche Recht auch gar nie besessen, so begehrten wir eS dennoch — als ein natürliches Recht. alS daS Recht der Koden-freiheit. Der freie Staat darf unserer Thätigkeit nicht eine Schranke ziehen, »vo die Nntur keine errichtet -- er darf eS noch weniger dort, iuo die Natur in ihrer Gunst alle Bedingungen dieser Thätigkeit geschaffen. Die Klage nnserer Landivirthe über den geringen PreiS des Getreides wegen der Nähe I^er Getreideländer Ungarn und Kroatien wird nie ver-stummen. Die Landwirthschast muß ein anderes Feld erobern, muß durch den Bau vou Handelspflanzen gehoben iverden: der Tabak nimmt in der Reihe derselben eine der ersten Stellen ein und würde sein Anbau, zumal im steirischen Unterlande, sich lohnen. Wir sordeen endlich die Freigebung >)kS TabakbaueSaus dem Grunde der gleichen Berechtigung mit der Osthälfte des Reiches. Wir verstehen die Zweithei-lung nicht in dem Sinne, daß unS die Pflichten, den Ungarn die Rechte zufallen. Müssen wir dieseitS der Leitha unS dcn schiveren. Vielleicht den schniereren Theil der Arbeit zur Erhaltung deS Reiches aufbürden, so verlangen wir auch unseren ehrlichen Theil am Genuß. Das Beispiel der Ungarn in der Behauptung ihres Rechtes möge uns stählen und stärken, tven» wir ein Recht beanspruche», das uns der Versassungsstaat nicht mehr verweigern darf. terlichen Ehre unterwerfe oder nicht, hat man ein Palliativmittel an der „Avantage". Diese besteht darin, daß, wenn er grob gewesen ist, man noch Merklich gröber sei; geht dieS mit Schimpfen nicht mehr an. so schlägt man drein, und zwar ist auch ein Klimax der Ehrenrettung: Ohrfeigen werden durch Stockschlüge kurirt. diese durch Hetzpeitschenhiebe, und selbst gegen letztere wird von Einigen das Anspucken alS probat empfolilen. Diese Palliativ Methode hat ihren Grund eigentlich in der folgenden Maxime: Wie Geschimpftwerden eine Schande, so ist Schimpfen eine Ehre. Zum Beispiel auf der Seite meines Gegners sei Wahrheit, Recht und Vernunft; ick aber schimpfe; so müssen diese Alle einpacken, und Recht und Ehre ist auf meiner Seite: er hingegen hat seine Ehre veiloren. bis er sie herstellt und nicht etwa durch seine Mittel Recht und Vernnnft, herstellt, sondern durch meine, dnrch ein daS Schimpfen überbietendes Schießen und Stecheu. Demnach ist Giobheit eine Eigen-schaft, welche, im Puukte der Ehre, jede andere erfetzt oder überiviegt; der Gröbste hat allemal Recht. Welche Dummheit. Ungezogenheit, Schlechtigkeit Einer auch begangen halben mag — durch eine Grobheit wird sie als solche ausgelöscht und sofort legitimirt. Eine Grobheit be-siegt jedeS Argument und eklipsirt jeden Geist; lvenn daher nicht etwa der Gegner sich darauf einläßt und sie mit einer größere« erwidert, wo-durch wir in den edlen Wettkampf der Avantage gerathen. so bleiben wir Sieger und die Ehre ist auf unserer Seite. Daher werden „Leute von Ehre", sobald Jemand eine Meiuung äußert, die von der ihrigen abweicht oder auch nur mehr Verstand zeigt, als sie ins Feld stellen können, sofort das Kampfroß der Grobheit besteigen, welches stets dienst« bereiter Ist. alS der Peg.^fuS deS GenieS. Diese Maxime beruht uun wieder aus der folgenden, welche die eigentliche Grundmaxime und die Seele deS ganzen Kodex ist: Der oberste Richterstuhl deS RechtS, an den man unter alle» Um-ständen und stets mit Erfolg appelliren kann, ist nämlich die physische Gewalt, das heißt die Thierheit. DaS Grobsein ist schon die erste Stufe zu diesem edlen Tribunal, droben aber im elfenbeinerne» Armsessel sitzt daS übrige Arsenal der^Thierheit: das Schlagen. Stoßen. Haue». Steche» und Umblingeu. Man nennt dieses Thier-Recht bekanntlich das Faust-recht, welches ebenso ei» Recht ist, wie der Aberwitz ei» Witz ist. Btmischte Rachrichten. (Die jährliche Erzeugunq deS Eisen S) bkträgt: in England 3.771.788 Tonnen. Frankreich 1.439 671. Belgien 591.633, Preußen 479.892, Nußland 408.329. Oesterreich 312.555, Schweden 278.170, im Zollverein 248.623 und Spanien 74.005. (S ta a ts' 3 n d u str i e.) Rußland liat beschlossen, sämmtliche StaatSfabriken. Bergwerke u. s. iv. zu verkaufcn, weil sich heraus-gkftellt. daß dieselben alle mit Bcrlust arbeiten, und wenn der Staat etwas rasch brauchte, er doch genöthii;l war. bei Privaten zu be stellen. (Be r s ich e r u n g K,v e s e n.) Die hollandisch? Versicherungsanstalt gegen schlechte Zahler hat nun auch nach Deutschland herübergegriftcn und in Köln eine Agentur gegründet. Der Beitrag ist jährlich 6 Thlr. öer Verein bildet keine materielle, sondern moralische Sicherheit gegen schlechte Zahler ; er hält nämlich eine Liste derseliien. welche c,llen Mitgliedern mitgetheilt wird. ES ist begreiflich, daß wer auf dieser Liste steht, seinen Kredit in der gefährlichsten Weise bedroht steht. Will Jemand nicht zahlen, so meldet ihn der Betreffende beim Borstand an. Dieser sordcrt de» Säumigen aus. binnen zwölf Tagen zu zahlen, oder er würde auf die Liste ges'tzt. Zn Holland hat man bereits die besten Folgen von dieser kaufmännischen Behme. (Abkürzungder Lieferungsfristen auf Eijenbah n e n.) Der preußische Handelsminister Hai in Folge vielseitiger Klat^en die königlichen Eisenbahndirektionen ansgefordert. binnen lan^^stenS drei Monaten über die Frage Bericht zu erstatten, ob die Lieferungsfristen bei der BefSrdcrunA von Gütern nicht Bustii^kr. daS ist kürzer bestinimt werden können, namentlich, ob Unzulänglichkeit deS BetriebSMlUerialS oder gohrläffigkcit der'Beamten bei Festhaltung der jept noch giltigen Liefer« stiften im Spiele ist. 3n Oesterreich verdient dieser Schritt Beachtnng nnl) Nachahmung. ^ (Die. gute alte Zeit.) Dr. Tempel in Frankfurt erzahlte in seiner lchten Borlesung über die Geschichte der Frauen, daß im 16. Jahrhundert elnst auS Tübingen die Klage laut j^eworden. daß die grauen und Töchter der dortigen Professoren „doch gar zu ost von hoher Obrigkeit wegen BetrunkenseinS rektifieirt und kondemnirt werden mußten". ^Bankwesen.) Würtemberg scheint daS erste Land nach der Schweiz zu werden, welches die Bankfreihrit einführt. Die dem Volks-wirthschaftlichen Fortschritte überhaupt sehr zugethane Centraistelle für Handel und Gewerbe hat einen GeseK-lSntwurf ausgearbeitet, der fast voll? Bankfreiheit gewährt. Bank- und Kredit,lesellschaften bedürfen danach keiner amtlichen Bewilligung. Nur Bank« und Kreditgeschäfte sind befugt. Noten auszugeben und in Umlauf zu setzen, in Beträgen nicht unter 10 fi., wenn da» Aktienkt'pital wenigstens 1 Million Gulden beträgt, wenn an demselben 25«/a baar eingezahlt sind, und wenn der eingezahlte Betrag die Summe von 500 000 fl. erreicht. Die Ranknoten an Zalz-lungSstatt anzunehmen ist Niemand verpflichtet, die Bank »sl dagegen verbunden, die von ihr ausgegebenen Roten jederzeit alS Zahlung anzu-nehmen und solche auf Verlangen sofort baar einzulösen. D«? Deckung str die in Umlauf befindlichen Banknoten und die bei der Bank hinter-legte« fremde« Gelder muß stetS in Baarbeftänden oder in Gold, oder Silberbarren. theilS in Wechseln bestehen, welche nicht auf eine längere Seit als drei Monate ausgestellt und mindesten» mit zwei guten Unter-schriften versehen find. — Die Bilanzen sind monatlich und alljährlich aus dem Wesen der menschlichen Natur hervorgegangen, lehrt der ober-flächlichste Blick über die Geschichte. Weder Griechen noch Römer, noch Sgypter. Araber, Perser, Zndier und alle hoch.^ebildeten Völker Asiens und Afrikas wif^sen irgend etwas von dieser Ehre und ihrem Mord-Raptus, dem Duell. Als ein teutonischer Häuptling den Marius znm Zweikampfe herausgefordert hatte, ließ der Römer dem Teutonen sagen: wenn er seines LebenS überdrüssig wäre, so möge er sich aushenken. Als Sokrate» von einem Flegel gestoßen — heutzutage würden wir sagen „touchirt" wurde, und seine Schüler ihn fragten, ob er daS leide, antwortete der Weise: „Wenn mich ein Esel gestoßen hätte, sollte ich mit einem Esel anbinden?" Im Plutarch lesen wir. daß der Flottkn-Befehlshaber Eurybiades gegen ThemistokleS im Wortwechsel den Stock aufgehoben habe, jedoch nicht, daß di'ser darauf den De^^en gezo.^en. vielmehr, daß er gesagt habe: „Schlage mich, aber höre michl" Mit welchem Unwillen muß doch der Leser ..von Ehre" hiebei die Nachricht vermissen, daß das atheniensische Offizierskorps sofort erklärt habe, unter so einem ThemistokleS nicht serner dienen zu wollen! Der eigentliche Grund, auS welchem die Regierungen scheinbar sich beeifern. daS Duell zu unterdrücken und, während dieS offenl^ar zumal auf Universitäten sehr leicht wäre, sich stellen, als wolle eS ihrlen nur nicht gelingen, scheint mir folgender zu sein: Der Staat ist nicht im Stande, die Dienste seiner Offiziere mit Geld zum Bollen zu bezahlen; daher läßt er die andere Hälfte ihres Lohnes in der Ehre bestehen, welche repräsentirt tvird durch Titel. Uniformen und Orden. Um nun diese ideale Vergütung ihrer Dienste in hohem Kurse zu erhalten, muß daS Ehrgefühl auf alle Weise genährt, geschärft, allenfalls auch etivaS ütier-spannt werden; da aber zu diesem Zwecke die bürgrrliche Ehre nicht aus-reicht, schon weil man sie mit Jedem theilt. so wird die ritterliche Ehre m Hilfe gerufen und l»esagterweise aufrechterh.zltcn. Während aber die bürgerliche Ehre — um den Kern dieser Sache noch näher zu betrachten — in der Meinung besteht, daß wir vollkommenes Zutrauen verdienen, so besteht die ritterliche Ehre in der Meinung von uns. daß wir zu fürchte« seien. Nun würde der Grundsatz, daß es wesentlicher sei. gefürchtet zu werden, als Zutrauen zu verdienen, »veil ja auf die Gerech-tigkeit der Menschen wenig z« baue« ist. gar nicht so falsch sein, wenn zu veröffentlichen. — Die Uebertretung solcher Vorschriften wird strenge bestraft. — Wird von einer Bank die Änlösung der von ihr auSgege« benen ?!oten ganz oder in der hierfür bestimmten Weise verweigert, so ivird sofort Vermö.iknsnntersuchung und Beschlagnahme aller Baarbestände und Werthpapiere gegen dieselbe eingeleitet. (Beamtenverei n.) Der von Enl;elbert Keßler gegründete erste allgemeine Beamtenverein in Oesterreich veröffentlicht den JahreSab-schluß für 1866. woranS hervorgeht, daß die AbtheiluNj^ für Kranken-gtldversichernng den geringsten Anklang gefnnden; denn sie hat nur ein ivöchentlicheS Krankengeld von 292 fl. abgeschlossen. Dagegen weist die GeschäftSabtheilung für die LebeaSversicherung nach andertizalbjährigem Bestände ein versichertes lkapital von 2.117.705 fl. und 8220 fl. jähr-licher Rente auf. mit einer auf daS Jahr entfallenden Pramiengebühr von 73.991 fl. Die Anzahl der Versicherten belauft sich auf 2606. Die höchste Versicherungssumme beträgt 3000 fl. — eine schätzenSwerthe Vorsicht bei einem GegenseitigkeitS- und BersicherungSvereine. Trotz de» für Versichernngt^anstalten unguirstigen Iat)rcs 1866 betragen die Ver-sicherungSschäden nicht mehr alS 13.000 fl. Die Lebensfähigkeit dieser Anstalt hat somit ihre gefährlichste Zeit überstanden. Außerdem haben sich schon bei 40 OrtSgenossenlchaftSvsreine. darunter 16 Porschußvereine gebildet. Letztere wnsen eine Gesammtmitgliederzahl von 929 auf und einen Kapitalumsatz von 25.900 fl. üs unterlittst keinem Zweifel, daß diese Vorschußkasscn sich r.^sch cntivickcln iverdcn. zumal schon im Beginne mit aller Borsicht und Behutsamkeit zu Wcrk gegangen tvird — in rich-tiger Würdigun.; deS Grundsatzes der Selbstverivaltung und Selbsthilfe. Auch ivcrden in einzeliien Genossenschaften dieser Gesammt-Verbindung Borträge gehalten und Berbrauchvcreine gegründet. Es ist ferner die Bildung eines Stiftes sür Beamtentöchter in Lemberg im Zuge. ES ivohnt diesem Stifte seiner Einrichtung grmäß nicht bloS eine »virthschaft-liche, sondern vor allem auch eine gesellschaftliche Bedeutung inne. die eine wohlthätige Gegenlvirknng für eine in Noth und Kümmerniß ver» fallene Kaste übt, wie dies im österreichischen Beamtenstande nicht tvenlger, als in allen übrigen Schichten deS Volkes zutrifft. Die Beamten haben einsehen gelernt, daß sie nichts weiter alS Arbeiter und an dieselben Institutionen angelviesen sind, welche sich im Arbeiterstande als vortheilhaft beivährt haben. Wir begrüßen diesen Fortschritt und anerkennen die Verdienste ihreS Bannerträgers, dessen Thätigkeit sich bekanntlich auch auf die gleiche noch im Keime ruhende Cnt-Wicklung der Selbsthilfe der gewerblichen und arbeitenden Klassen erstreckt. ____________ Marburger Berichte. (Der Brand) ivelcher am 26. d. M. in St. Magdalena statt-gefunden, hat einen Schaden von 1446 fl. verursacht. Die Gebäude tvaren mit 650 fl. versichert. . , ^ (Straßenraub.) Am Donnerstag trleb Michael Spannmger, Keuschler in Kranichofeld. im Austrag eines Viehh.^ndlerS ztvei Paar Ochsen von W. Feistritz nach Marburg. Bei Windenau wurde er gegen o Uhr Abends von zwei Räubern, die auS dem Gebüsche rechts hervor-gestürzt, angepackt, in den Straßengraben geworfen, seiner Baarschaft (4 fl.) beraubt und mißhandelt. Als er nach einiger Zeit wieder zur Besinnung kam, waren die Thäter sammt den Ochsen Verschivunden. (Einbruch.) AuS dem Preßgebäude deS Gemeindevorstehers von Kartschowin. Herrn Franz Dovnik, wurden gestern einige Stnnden nach wir nur im Naturzustande lebten, wo Jeder sich selbst schützen und seine Rechte persönlich vertheidigen müßte. Aber im Stande der Civilisation, wo der Staat Person und Eigenthnm zu schützen übernommen hat, ist eS wirklich gleichgiltig. ob eine Person fürchterlich sei oder nicht. Demgemäß hat auch die ritterliche Ehre sich auf solche Beeinträchtigungen der Person geivorfcn, welche der Staat nur leicht oder wohl auch gar nicht bestraft, weil sie sich mehr oder minder im Kreise der Futilitaten bcioei^en. zu deutsch Kindereien sind. Und wirklich sehen tvir c>,n ritterlichen Ehren Kodex mit der meisten Begierde von Kindern ergriffen, ich meine jene Kinder, ivelchc Studentenbänder über der Brust tragen, und welche dem Knabenalter noch zu nal)e stehen, um den Kna-brnspielen — daS wonnevollsle derselben aber ist Prü^^eln und Balgen — Mit einemmale Valet sa^en zu können. Dessenungeachtet scheint eS mir seltsam, daß dieser Student. dieseS Doppelive'en zwischen Knabe und Mann, mehr Ehrgeiz darcin setzen soll, durch seine Lust zu Schlägereien in die Kindersphärc zurückzus.^ireiten, anstatt in die ManneSsphärc vorzu' schreiten. Oder ist eS nicht ein s.1)mcrzlicher und grellschreiender Wider-spruch, daß wir denselben Jünglinc^. welcher als Hörer der Rechte auf daS wichtigste Männeramt und nach dcm modernsten Stande der Wif'sen-schast sich vorbereitet, gleich daraus einen blutigen Rache-Akt vollziehen sehen, ivelcher eiu bitterer Hohn aus AllcS ist. waS er soeben noch auS dem Munde eines europäisch berühmten RechtSlehretS gehört; einen Rache-Akt. dessen Gegenstand der Kinderstube und dessen Form einer Kriminal-Prozeßordnnnq angehört, die. ivie ich mit Wächter gesagt habe, vor Vier-hundert Jahren gegolten hat?! Habt ihr darum, studirende Jünglinge Deutschlands, die Weisheit LatinmS und Griechenland« zur Pflegerin erhalten. um zur Richtschnur EnreS Wandels einen Kodex deS Unverstan-d.S und der Brutalität zu machen, wclchen ihr nicht von einem einzi^^en eurer jllassiker bestätigt, wohl aber von der stanzen Bilc'nng deS Alter-thumS und von der ganzen Wissenschaft der Neuzeit, die euer Stolz ist, un^er die fratzenhaftesten Kinderspiele verwiesen seht? (Schluß f.) Mitternacht von mehreren Dieben fünf Mehen Getreide und vierzig Maß Wein gtstohlen: die Tbäter hatten daS HaiiSthor erbrochen und die Zimmcrthür mit einem Schlüssel geöffnet, den sie zurückließen. (Berichtigung.) In dem Artikel über den Anbau der Weber, karde ist ein sinnstörcnder Sahf'hler übersrhen worden: e» soll nämlich in der 49. Zeile nicht heißen: „in den frisch getrockneten Acker" — sondern: „in den frisch bearbeiteten . . (Der Obmann unserer ! a n d w i r t h sch a f t l i che n Fi« l i l e). Herr Dr. Mulle empfiehlt jenen Landivirthen, die sich über den Anbau dcr Webertardc gründlich unterrichten wollcn. die von Herrn Äiegerl. Obcrgärtner drr steiermärfischen LtMdwirtljschasts-Gesellschaft in Graz 1866 im Selbstverlag herausgegebene Schrift: „Anleitung zur Kultur der Webcrkarden-Distel". (In der evangel ischen Kirche) wird die heutige Fasten, predigt Rachmittag um fünf Uhr gehalten. (Schaubühne.) Am DienStag wird daS fünsattige Schauspiel von Lembert: „Die Gebieterin von St. Tropez" zum Vortheile der Frau Bleibtreu gegebeir. welche in der Titelrolle auftritt. Als vollendete Künstlerin überhaupt und alS beste Kraft der hiesigen Schaubühne inS-besonders hat Frau Bleibtreu sich die gere^tUesten Ansprüche auf die Anerkennung deS Publikums erworben: möge der Besuch desselben zeigen, daß wahre Verdienste in entscheidender Stunde auch gewürdigt werden. Theater. k. Das Gottschall'sche Lustspiel „Pitt und Hauptpartien lobenswerth dargestellt; die Herren ^0L" wurde in den ötarei und Jantsch. sowie die Damen Bleibtreu und Nord haben in ihren Rollen gefallen, besonders aber Herr Schlüter (Snoughton); die Eigenthümlichkeiten deS Charakters Georgs III. hätten weniger auffallend dargestellt werden sollen. Ein schon längere Zeit verbreitetes Gerücht soll am nächsten Don» nerstage zur Wahrheit werden, nämlich die Darstellung deS „Hamlet", welcher zum Bortheile deS Herrn Jantsch, der an dem Josephstädter Theater in Wien ein Engagement für erste Partien erhalten. alS Abschieds-benefize über die Bretter gehen wird. Die Herren und Damen, welche in selbem beschäftigt sind, haben, so wird unS berichtet. daS Drama einem fleißigen Studium unterzogen, um zum Schlüsse der Saison zu ^lgen. daß bei gutem Willen auch die einheimischen Kräfte allein etivas Ordentliches zu Stande bringen. Wir wünschen dem Unternehmen, das von der Theatergesellschaft als eine Ehrensache aufgesüßt wird, deu besten Erfolg. Letzte Pvst. Luxemburg ist von Holland an Frankreich abgetreten und die preu» ßische Regierung von dem Abschluß deS Kaufes in Kenntniß gefetzt worden. Die türkischen Truppen in Albanien und EpiruS werden durch zehn Bataillone Fußvolk verstärkt. Der ruffische Gesandte in Konstantinopxl unterhandelt sorttvährend mit der Pforte, um die Kämpfe auf Kaudia zu beendigen. Geschäftsberichte. MarlZttkg. so. März. tVochenmartttbericht.) Weizen si. b.Vö, Korn st. 4.4V. Gerste st. 3.30. Hafer st. 1.80, kuturuh st. 3.30, Heiden st 3.-»-, Hirsebrei« st. 4.60, Erdapfel st. 1.80 pr. Metze«. Rindfleisch 21 tr., AalbNeisch L4 kr., Ochwein» steisch INNS 24 tr. pr. Pfund. Holz, hart 80" st. 8.—, 18" fl. 4.—, detto weich 30" st. 5.—. 18" st. 2.30 pr. Klafter. Holzfohlen hart fl. 0.50, «eich st. 0.40 pr. Metzen. Heu st. 1.30, Stroh, Lager« st. 1.10, Stren- fl. 0.80 pr. Centner. Pettau, 2S. März. (Wochenmarktßtiericht.) Weizenst.K.üv.Korn fl.0.^, Verste st. 0.—, Hafer st. 1.80, Kntnrntz fl. 3.^. Heiden st. 2.80, Hirse st. 4.80. Erdäpfel st. 1.40 pr. Metzen. Rindsteifch 20, «albsteisch ohne Auwage 28, Vchweinsteisch jung 22 tr. pr. Pf. Holz SL" Hort fl. 8.—, detto weich st. S.— pr. Klafter. Holzkohlen hart st. 0.50. detto weich st. 0.40 pr. Metzen. Heu st. I.lü, Stroh. Lager» st. 1.^, Streu- st. 0.90 pr. Centner. Warasdin, 23. März. (Wochenmarkttbericht.) Netzen st. 0.—. Korn st. S.3Y, Gerste fl. ».40, Hafer fl. 1.S0, Kutnrutz fl. 8.10, Erdäpfel fl. 1.50 pr. Metzen. 8chreib-8chute. Um dem Wunsche der bereits vorgemerkten Schüler nachzu-kommrn. zeige ich an, daß ich meinrn SchreibkurS auf ein Monat mit täglich einer Stunde, also auf 30 Stunden reduzire, in welcher Zeit ich eine dauernde, feste Handschrift garantire. Der KvrS beginnt mit 10 April 1S67. Sollte sich nicht eine genügende Anzahl Schüler finden, so bleibt meine Abreise auf den 15. April sestgesftzt.— DaS Honorar für den ganzen Unterricht betrüg 10 st. Anfragen: Pfarrhofgaffe Rr. 92. 150) atad. Maler «. Kalligraph. Frühjahr Hüte NU» VtE» neuester Fa^on in den schönsten Farben und zu den billij^sten Preisen beehtt sich Gefertigte den geehrten P. T. Damen in großer Auswahl vorzulegen und zwar vom 31. März blS 3. April im Gasthof „zum Mohren". Um geneigten Zuspruch bittet Joseflne Hawele?, 154 Modistin. Ein fchSner Teidenpintsch schivarz und weiß gefleckt, ist Donnerstag den 28. März in Verlust ge-rathen ; wer denselben zu Stande bringt, erhält eine gute Belohnung in der Grazervorstadt, Reiser'scheS HauS, 1. Stock. (149 Eilte schölte Wohlnutg mit 3 oder 5 Zimmern. Küche. Holzlege, großem HauSbodeu, Keller neben der EiSgrube ist bis Ib. April zu beziehen. Anzufragen beim Hauseigenthümer 151 ThowaS Götz. Verloren wnrde vorgestern zwischen 6—7 Ul,r Abends vom großen HauSthor deS Girstmayrschel? Hauses bis zur Gaitenmauer desselben ein ^^atist-Sacktuch französisch mit einer Bordüre und den Buchstaben 0. gestickt. Der red-liche Finder wird dringend gebeten, es gegen gute Belohnung daselbst im l. Stock rechts abzugeben. (Ib2 '« Ich «klaube mir «rgtbenst anzuzeige«, daß mir Von Hcrin Huck»?«? in «?»» ei» Oommissions-I^sxer il» Damt» Ilökttl, MaMe», Kedoiiei», Zacke» ze. tt. übertragen wurde. Durch ein günstiges Uebereinkommen. wenige Spesen und ein stets gut sortirtes Lager bin ich in der Lage, in Bezug auf Billigkeit und Auswahl jeder Konkurrenz entgegen zu treten. Um allen Anforderungen zu entsprechen, werden auch alle Arbeiten, die in diesem Fache vorkommen, angenommen. Ich werde AlleS ausbieten, mir in jeder Beziehung die Zufriedenheit meiner geehrten Kunden ju erwerben, bitte um gütigen Befnch und zeichne mit aller Hochachtung Ergebener 140) Varl kolMf. Zorzplkt!» im Lern» Xuraissz'sokvo t^r. 7. t47) Heute Sonutaa de» 31. Mirz 1867 ln Herrn »«ril» (Fvmütlilieke Koir^v in der geheimen egyptifche» Magie oder scheinbaren Zauberei. Ausgeführt von einem AlbmoS. Zum Schluß: Große Zahm ««d Ner»»»eraft Vrod«cti»«. Entree 1b kr. Mit Aufaug 7 Uhr. Z« der Filiale der I'Iiotoxrsvliie ?«ri8ivnnv von 8. Vvlliman« in Marburg (Aichas ^arten-Katon) finden die Aufnahmen jeden (474 unÄ »o« Früh bi» Abends bei jeder Witterung statt. iv») T«r ?. r. ?arlc> äic ()arteQde8it2vr, sowie sür 4taffee- ««d «aGhauSgäete» die billigsten Eijen-AtSbel zum Zusammenlegen in der Eise« Möbel Riederlage in HUtS«, Kolowratring 10. — Preis Eourant gratis. Warnung. Wir ersuchen auf unseren Namen nichts zu borgen. Levpold Übeleis Marie Übeleis. Oios 8»mmluve vor» 59 6er belisdtsitvQ Op«rvmv1o<1>«ll »u» L»»»r u. 2iwm«r-mAlln, 8tr»6ell», Lelii»?, 1-uei» v. I^»mm«rmoor, /»mv», Luxeo, lenorvti» kropliet, krsiAevüt», l»6r», Iireu,rittsr, 8t. cki»ro, tür 6— l«iokt vom 2»^». 8t»tt 4 kul«1sn tur »ur L. Z.^ »» ia W«t». Mr»tR»Er'» i» «Isr öviteller erD»!tsa kr»Qlui4er Äv»«v<1ao^ von 2.10 6»» Ixirto- frei Goiddrille Veraiitwottliiher Redakteur: Kranz Wietttigter. 'ZT«, in Holzschuber ist i» Verlust gerathen «nd wolle gegen Finderloh« vo» 2 fl. i« der Eafi«o-Restauratio» abgegebe» werde«. _______ _____ft42 Druck »»d Verlaß »«» Ed>«rd I«»fchiß i« Marburg.