955 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 130. Freitag den 9. Juni 1871. (283-2) 3K. 3630. Kundmachung, betreffend die Mithilfe des Militärs zur (fi»l,rin« gullss der heurigen (?r„te. Zur Mithilfe bei dcr Eindringling der dies' jährigen Getreideernte tonnen Grundbesitzer in Kram über ihr Ansuchen an die k. k. Commanden dcr Infanterie und Iä'gertruppen in Laidach und Rudolfswerth Mannschaft aus dem Stande diefcr Truppengattungen, infoferne sich dieselbe freiwillig hiezu herbeiläßt, in der nnter Aufrcchthaltung der reglcmeutmäßigeu Wachdicnstfreihcit eutdehrlichen Anzahl gcgeu die Bedingung, daß die Höhe dcr Entlohnung ^uf deui freien Ucberciukommeu zlvifchen ^'ni Grundbesitzer und dcr Mannschaft zu beruhen habe, im Wege der Beurlaubung für die Zeit der Ernte auf die Dauer von längstens drei Wochen erlangen. Dies wird auf Grund der Ermächtigung des k. k. Neichskriegsministeriums von 18. Mai 1871, Z. 2129, Abth. 2, und der Verfügung des k. k. General-Commandos in Graz vom 24. Mai 1871, Z. 2664, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach, am 31. Mai 1871. K. k. Landesregierung. (224-2) Nr73105. Kundmachung. Mit Beginn des diesjährigen zweiten Schul-semesters ist der erste Platz der von Mathias Se ver errichteten Studentenstistung jährlicher 83 ft. 84 kr. ö. W. in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzuug bis Ende Juni d. I. der Concurs ausgeschrieben wird. Zum Genusse dieser auf keine Studienabthci-lung beschränkten Stiftung sind Studirende aus der Auverwandtschaft des Stifters berufen. -- In Ermanglung solcher haben aber auch Studirendc aus der Gemeinde Lozice, sodann solche aus der Gemeinde St. Beit bei Wippach nnd endlich aus der Pfarre Wippach überhaupt den Anfpruch. Studircndc, welche sich um diefen Stiftuugs-Platz bewerben wollen, haben ihre mit dem Tauf-, Impfungs- und Armuthsschcine, dann mit den Echulzeugnissen von den zwei lctztverflossenen Se-"lestcrn und beziehungsweise dem legalen Stamm-l'auuie versehenen Gesuche iuuerhalb der Concursfrist nu Wege der vorgesetzten Studicudirection hiehcr zu überreichen. Laibach, am 22. Mai 1871. K. k. Landesregierung siir Kram. (204—3) Nr. 568 L. Sch. R. Kundmachung. An den Mittelschulen der Kronländer Steier-mark, Kärntcn und Krain werden die diesjährigen Maturitätsprüfungen in folgender Ordnung abgehalten. Dieselben beginnen: am k. k. Marbnrger Gymnasium den 10. Juli; am k. k. Nudolfswerther Real Obergymnasuull den 15. Juli; am k. t. ersten Staatsgymnasium in Graz den 19. Juli; an der k. k. Oberrealschulc in Magcnfurt den 24. Juli; am k. k. zweiten Staatsgymnasium in Graz den 26. Juli; am k. k. Klagenfurter Gymnasium und an der k. l. Oberrealschule in Laibach den 28. Juli; an der landschaftlichen Obcrrealschnle in Graz den 31 Juli; am k. k. Gymnasium in Laibach den 3. August; am k. k. Gymnasium in Cilli den 11. August. Laibach am 14. Mai 1871. K. k. Landesschulratl) siir Mraiu. (230:l—1) Nr. 1993. An dem k. k. Staatsgyumasium in Linz kommt die Directorsstelle zur Besetzung. Die Bezüge sind in dem Gesetze vom 9ten April 1870 bestimmt. Die Bewerber haben ihre gehörig instruirten, an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht gerichteten Gesuche längstens bis 15. Juni l. I. unmittelbar, oder wenn sie bereits angestellt sind, durch ihre vorgesetzte Behörde an den k. k. Lan-desschulrath für Oberösterreich gelangen zu lassen. Linz, den 29. Mai 1871. Vom k. ll. Landeoschulralh für M'ero/lerreich. (227—3) Concurs. An der drciklafsigen Volksschule in Neifniz mit slovcnischcr Untcrrichtsfprache ist die Stelle^ des zweiten Unterlehrers mit einem baren Jahreseinkommen von 210 fl. durch Beförderung in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre docu-> mentirten Gesuche längstens bis 24. Juni l. I. anher überreichen. K. k. Bezirksschulrats) Gottschee, am 25ten Mai 1871. Der k. k. Vczirktchcmplmalm als Bm sitze» dcr: (205—3) ' Nr. 646. Kundmachung. Nachdem seit der vom Laibachcr Magistrate ergangcnen Verlautbaruug, daß die St. Georgfeierlichkeit in dcr Strafhauskapcllc künftig nicht mehr stattfindet, und deshalb der Befuch der' Straf anstatt an diesem Tage verboten worden war, von vielen P. T. Kuudschaftcn, welche Schuharbciten in der Strafanstalt anfertigen ließen, dieses Verbot auf jeden Besuch bezogen worden ist, so wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß jeder Person ohne Unterschied des Standes, so welche immer Professionsarbeiten in der Strafanstalt zu besorgen wünscht, der freie Eintritt in die Anstalt unbenommen bleibt und die Bedienung prompt nnd billig geleistet wird. Das Aufsichtspersonale und die Werkmeister haben diesfalls die gemessensten Weisungen erhalten, und wird jede P. T. Kundschaft ersucht, vorkommende Anstände bei dcr Verwaltung selbst anzubringen, allwo auch die Einzahlung des Macherlohnes gegen Uuterfertigung des Gegenscheines zu geschehen hat. Laibach am 18. Mai 1871. K. »;. S'trasl)auo-Vern'altung. (219—3) Nr. 3302. Edict. Beim gefertigten Kreisgerichte erliegen nachstehende, aus abgeführten Untersuchungen herrührende Effecten, als: eine Doppelpistole und ein Messer, 1 braunwollener Shawl, I Sack und eine Pistole, eine weiße mussclinene Joppe, 1 Gürtel, 1 Gewehr, 1 Hemd, 4 Servietten, I Handtuch, 2 Ospettel, 1 Stück Leinwand, 2 Tischtücher und ein blaues Tüchel. Die dem Gerichte unbekannten Berechtigten werden aufgefordert, sich binnen Jahresfrist vom Tage der 3. Einschaltung dieses Edictes in das Amtsblatt der Laibacher Zeitung Hieramts zu melden und ihr Recht auf die Sachen nachzuweisen, widrigcns die Effecten veräußert und mit dem Erlöse in Gemäßheit des § 358 St. P. O. vorgegangen werden würde. ' Nudolfswcrth, am 23. Mai 1871.