A m t s - X V l a t t. K? 7t. Dienstag den 22. Nuni I83ft. SsUbernial- Verlautbarungen. Z. 718. (3) »ä Nr. LgoZ. Wir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, Kömg von Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der.Lom« bardel und Venedl-g, von Dalmatien, Croa« tien/ Slavonien, Gallien, Lodomerlen und Illprien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, vieler, Kärn-then, Krain, Ober-und Nieder, Schlesien; Großfürst m Siebenbürgen; Markgraf »n Mahren; gefürsieter Graf von Habsburg und Tlrol !c. N. — Nachdem Wlr und Seine königliche Hoheit der Herr Großherzog von Baden zum Vortheile Unserer respectiven Staaten übereingekommen sind, einen Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung der Militär-Deserteure und Conscr»ptlonslFlücht-llnge zu errichten; so sind von Unserem und dem Bevollmächtigten Semer königlichen Hoheit des Herrn Gcoßherzogs von Baden nachfolgende Puncte verabredet und förmlich unterzeichnet worden. — Artlkel I. , Alle Civil « und MUnär - Behörden der hohen Eontrahenten, besonders aber die Commandanten der den Gränzen zunächst befindlichen Militär - Possen, sollen angewiesen werden, mit der sorgfältigsten Aufmerksamkeit darüber jlu wachen, daß kein Descrteur von den Truppen d?s eircn contrahirenden Theiles die Gränzen der Staaten des anderen Thei« les überschreiten, noch in selben Sckutz und Zuflucht finden könne. — Artikel II. Diesem zu Folge sollen alle und jede m der Ca« vallerie, Infanterie, Artillerie, dem Fuhrwesen oder irgend eincm andern Zweige der Truppen des emen contrahirenden Theiles dienenden Militär - Personen, inglcichen die Fourierschützen der Officiere, wclcke das Gebiet des andern contrahirenden Theiles betreten, oder sich auf demselben befinden würden / ohne mit einem Paffe oder einer mili- tärischen Ordre in guter und gehöriger Form verschen zu seyn, auf der Stelle angehalten werden ; und soll deren Auslieferung mit Waffen, Pferden, Kleidung, Rüstungsssü-ckcn oder was man sonst bel chnen finden möchte, oder sie zur Zeit der Entweichung mit sich genommen, oder anderwärts in Verwahrung gegeben haben könnten, auch dann erfolgen, wenn ein solcher Deserteur nicht eigens rcclamirt werden sollte. Wäre ein solcher Deserteur früher von den Truppen eines andern Souverains, oder eines andern Staates, zwischen welchem und emem der jetzt contradirenden Theile em Cartel bestehet, entwichen, so »st dieser Deserteur nichts desto weniger an diejenigen Truppen zurück zu ftel» len, von welchen er zuletzt entwichen ist. Alles dieses soll gleicher Gestalt in dem Falle statt finden, wo d»e Desertion von den Truppen des einen contrahirenden Theiles zu denen des anderen, wenn dlesc auch außerhalb ihres Vaterlandes sich befänden, erfolgen sollte. — Artlkel III. Sollte es ungeachtet aller Vorsichtsmaßregeln einem Deserteure gelingen , sich in die Staaten eines der hohen Contrahenten heiml'.ch elNjuschleichen , oder die Wachsamkeit der Behöben durch Ver< klcidung oder durch Vorweisung falscher Paffe zu hintergehen; so soll er, selbst wenn er sich an einem Orte, in einer Stadt oder einem Dorfe d:escs Staates ansaßlg gemacht hätre, Nichts desto weniger zurücl'aegebcn und ausgeliefert werden, sobald er erkannt, oder durch die Behörden des Staates, aus welchem er entwichen ist, reclamirt wnd. — Artikel IV. Von dieser'Zurückstellung sind ausgenommen die Deserteure von den Truppen des emen Staates, welche geborne Unterthanen des andern sind, in so fern sie mcht früher in demjenigen Staate, aus deffen Diensten sie desertnt, auf gesetzliche Art Staatsbürger geworden waren; indem man sich gegenseitig dahin einverstanden hat, daß kein 5o6 Theil verbunden seyn soll, die eigenen Unterthanen auszuliefern, welche, nachdem sie bei den Truppen des andern Staates gedle-net haben, durch Entwclchung m das Ge« biet ihres natürlichen Souverains zurückkehren würden. — Gleichwohl sind alle von dergleichen Deserteuren mitgenommenen Dienst-pferde, Armatur- und Equipagen- Vtücke gegen Vergütung der Fütcerungskosten bel den Pferden, nach den Bestimmungen des Artikels V., und des abfälligen Bothen-odcr Fuhrlohns bei den Equipage- und'Armaturs-Stücken, falls diese Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen d^s Deserteurs ersetzt werden können, oder derjenige, wclchem sie zu vergüten kommen, sich nicht der Verhehlung des Deserteurs schuldig gemacht hätte/ zurück zu geben; in deren Ermanglung ist der Ersatz dafür nach dem wahren Werthe gleich, falls aus dem bereitesten Vermögen des Deserteurs, m so fern er emes befitzt/ z« leisten. — Artikel V. Dle Verpflegung der Deserteure von dem Augenblicke lhrer Verhaftung an, bis zu jcncm der Zurückstellung, wird täglich auf 4 Kreuzer E. M., im 20 Guldenfuße, oder 4 4)5 Kreuzer im 24 Guldenfuße; und 1 3j4 Pfund Brot österreichischen, oder 2 Pfund Frankfurter Gewichtes; die Ration aber auf 6 Pfund Hafer österreichischen, oder 8 Pfund Frankfurter Gewichtes; 3 Pfund Heu österreichischen, oder 10 Pfund Frankfurter Gewichtes; und 3 Pfund Stroh österreichischen, oder 4 Pfund Frankfurter Gewichtes fessgesetzt. Die Vergütung des diesfalligen Kostenbetrages hat von dcr übernehmenden Behörde bn der Uebergabe der Deserteure und der Pferde in klingender Silbermünze, und hinsichtlich der Nacuca-lien, mit Inbegriff des Brotes, nach dem an dem Orte der Auslieferung laufenden Marktpreise zu geschehen. — Der Tag der Ergreifung des Deserteurs, als Termin > von welchem die Verpflegung zu berechnen kommt, soll durch das von der ergreifenden Behörde aufgenommene Eonstitut, welches zugleich das Nationale des ergriffenen Deserteurs möglichstgenau enthalten muß/ ausgewiesen wer-z>5n. — Die. von einem Deserteure contra-hirten Schulden können in keinem Falle die Auslieferung verhindern oder verzögern/ und kann von deren Bezahlung oder Vergütung von Seiten des reclamirenden Staates nicht die Rede seyn; wogegen aber den etwaigen Glaubigern eines Deserteurs die Gelr?'idma-chung lhrer Forderungen gegen denselben, in so fern er ein Privat- Vermögen besitzt, im gehörigen Rechtswege vorbehalten bleibt. — Artikel VI. Demjenigen, welcher einen Deserteur anzeigt oder einbringt, wird ge» genseltlg eine Belohnung im Gelde (Taglla) zugestanden, nämlich: für einen Mann zu Fuß 6 ft. E. M., nach dem 20 Guldenfuß?, oder 9 fi. Z6 kr., nach dem 24 Guldenfuße; für cinen Eavallerlsten mtt dem Pferde aber 12 st. / im 2a Guldenfuße, ode.r 14 ss. 24 kr. im 24 Guldenfuße, wohl verstanden, daß die Kosten des Bewachens und des Transportes ln di^se Summe mit eingerechnet werden müssen. Doch soll dle Belohnung für die blose Anzeige eines Deserteurs nur m, dem Falle staat finden, wenn sie die wirkliche Ergreifung desselben zur Folge gchabt hat, auch soll , wenn der Deserteur an dem durch die Parthei, von welcher er desertirt ist, angezeigten Orte arretlrt, und lncht durch einen Unterthan des andern Staates eingebracht wird, die Belohnung im Gelde (Taglla) nicht staat finden. —. Außer den Verpstegungskossen und der Taglla kann unter keinem Vorwande etwas verlangt werden; und in dem Falle, daß der Deserteur aus llnwlllenheit schon bei den Truppen der Regierung, die ihn zurückzustellen hat, in Dienst genommen worden wäre, sollen nur jene Kleidungsstücke zurückbehalten werden, welche man »hm gegeben hat. Alles Ucbrige wird, so wie der Deserteur dem Corps, dem er angehört, in Gcmäßheit des zweiten Artikels zurückgestellt. — Sollten sich über den genaueren Verhalt einer bei der Requisition eines Deserteurs angegebenen Thatsache Z veifel ergeben , so sollen dicse keineswegs zum Vorwande dienen, um die Auslieferung des Deserteurs zu verweigern; zur Verhinderung jedes Irrthums wird von den Militär- und Ewll« Behörden ein Pro-tocoll aufgcnommcn, und dieses sogleich mit dem Deserteure eingeschickt, eine Abschrift da« von aber derjenigen Regierung / an welche die Auslieferung zu geschehen hat , mitgetheilt werden: mit der Bestrafung dcs Deserteurs wird indessen bls zur vollständigen Aufklarung des Zweifels inne gehalten. «— Arti< kel VII. In Ansehung dcriinizcn aukzu-liefernden Deserteure, welche wahrend ihrer Entweichung ein Verbrechen verübt haben, wird hlemii festgesetzt, daß alle von ihnen begangenen Verbrechen in demjenigen Vande / wo sie begangen wurden, zu untersuchen, und den dortigen Gesetzen gemaH zu bestrafen scpen. — Haue em Deserteur in dem andern 5o7 Lande ein grobes Verbrechen, z. B. Mord, Raub, oder jedes andere begangen, worauf die Todes » oder ewlge Gefängnlßstrafe flehet,; so fallt die Auslieferung weg. Hat derselbe ein minderes Verbrechen begangen, so wird cr nach üderstandener Strafe ausgeliefert, und für die Zelt, da er m Untersuchung, oder im Gefängnisse gewesen ist, werden ke«? ne Unterhaltskosten vergütet. Jeden Falls wird, wenn der Deserteur in Untersuchung befangen-ist, davon gleich Nachricht erchel-let/ und sollen, wenn in der Folge dessen Auslieferung eintritt, zugleich d,e denselben betreffenden Untersuchungs - Acten entweder im Original oder auszugsweise, und in beglaubigter Abschrift übergeben werden, damit ermessen werden könne, ob ein dergleichen Deserteur noch zum Militär« Dienste geeig-net sey oder nicht. — Ein Pferd oder andere Effecten, welche ein solcher Deserteur mit« genommen, werden m beiden Fallen sogleich ausgeliefert. — Artikel VIII. Für den Fall einer Auslieferung von Deserteuren / so wie einer zugleich zu bewe'kss.lllgendcn Zurückgabe von Effecten und Pferden, sollen von Seite Oesterreichs die badcnschcn Deserteure in Eonstanz und Mannheim abgeliefert, die österreichischen Deserteure aber inBregenz und Mainz übernommen werden. — Der ausliefernde Commandant stellt seiner Geits dem übernehmenden Commandanten eme Quittung über die erfolgte Bezahlung der oben in den Artlkel V. und VI., festgesetzten Kosten und Auslagen aus, wogegen ihm dieser letztere für den überlieferten Deserteur eine Bescheinigung , welche im Falle der Zurückgabe von Effecten und Pferden auf dieselben auszudehnen ist, übergibt. — Artikel XI. Gleicherwelse sollen die Dlenstleute der Offitlere des emen Staates, welche wchl / wie die im Artikel II. benannten Fou-nerschützen zum Militär-Etat gehören, oder bei den Regimentern wirklich in den Listen geführt werden, wenn sie nach einem begangenen Verbrechen bei den Truppen des andern Staates Dienste nehmen, oder auf dessen Gebiet entweichen, nebst den etwa mitgenommenen Pferden und Effecten, gegen Ver, gütung der im Artikel V. bestimmten Verpsse-gunaskosten, auf vorgangige Reclamation ausgeliefert werden. — Artlkel X. Ein jeder Dfflcier der Truppen des einen Staates, welcher sich beigehen lassen würde, durch List oder Gewalt em zu dem Militär-Dienste des andern Staates gehöriges Individuum zur De- sertion zu verleiten oder anzuwerben, oder einen Deserteur wissentlich anzunehmen und beizubehalten, oder zu scmer Gerhehlung beizutragen und seme Einweichung zu befördern, oder zhn nach welter rückwärts liegenden Provinzen zu schaffen, soll nut zwelmonatlchem Arreste bestraft, und jedes andere Individuum, welckce slch der wissentlichen Verhehlung elr.es Deserteurs und der Beförderung der Flucht desselben schuldig macht, nach seinem Stande zu nner körperlichen oder Geldstrafe verunheilt werden. — Artikel XI. Allen Unterthanen der contrahirenden Theile soll untersagt werden, den Deserteuren uon den gegenseitigen Truvpen irgend elwas von Klel-dungs-odcr Rüftungsstücken, H^erde/ Waffen oder dergleichen abzukaufen. Diese Effecten sind überall, wo man sie findet, als gestohlenes Gut wegzunehmen, und dem Regi-mcnle oder Corps zurückzustellen, von wels chem drr Deserteur entwichen ist. Derjenige, welcher sie gekauft hat, kann auf keine Entschädigung Anspruch machen, und wenn sie Nicht in nnt^ra wieder gefunden werden, so hat der Kaufer den Werth derselben m gang« barerMünze zu erstatten; auch, wenn bewie-stn wird, daß er wissentlich von einem Deserteure gekauft habe, noch ausserdem, wegen Uebertretung des Verbotes, nner den Gesetzen gemäßen Strafe zu unterliegen. — Artikel Xll. Alle rücksichtllch der Auslieferung dcr Deserteure festgesetzten Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich auf die fiüch-tigen Militär-Pstichtlgen ausgedehnet; und, so welt sis auf diese letzteren anwendbar sind, vorkommenden Falls in Vollzug gesetzt. In dieser Beziehung werden die gesicherten Einleitungen getroffen werden, damit i.) die an der Gränze des einen Staates ohne legaler Bewilligung und vorschrlftmaßigem Passe erscheinenden, Nicht zu Militär gehörigen männlichen Unterthanen des andern Staates ohn« Weiteres zurück in ihr Vaterland gewiesen werden. — 2.) Sollen dle.mit legalen Bewilligungen und vorschriftmaßigen Passen m dem Gebiete des andern Staates befindlicher» Unterthanen, wenn sie zur Militär-Dienst» lcistung in der Linie, Reserve oder Landwehr t»e Bestimmung erhalten, auf vorgängige Re< clamüung ihrer vorgesetzten Behörde in ihr Vaterland zurückgnck'ckt; so wie Z.) dieUn« terthanen d?s einen Staates, welche sich dar« über nicht genügend ausweisen können, daß sie in ihrem Vaterlande dcr Militär - Pflicht nicht mehr ftnterlttZen, zu kemer An oer 5o3 Militär- Dienstleistung'in dem andern Staate angeworben werden. — Auch versprechen beide Souverams Gich ausdrücklich, allen Ihren Behörden, die es angehet, deshalb die nöthigen Befehle zu ertheilen, den ergan-genen Reclamattonen m solchen Fällen auf das Schleunigste zu entsprechen, und alle. diejenigen Obrigkeiten, welche sich eineNach-laßlgkett zu Schulden kommen lassen, so w>e auch diejenigen Ihrer Unterthanen, welche die Paßlosen oder Reclamirten bei sich verbcr-. gen, oder ihre weitere Flucht befördern, auf eine ihrem Vergehen angemessene Art zu' bestrafen. — Artikel XIII. Gegenwärtige Nebereinkunft soll für die Zukunft unmcr von fünf zu fünf Jahren in so lange fortgesetzt angesehen werden, bis nicht vor dem jewnll« gen Ablauf dieser Frist von emcm oDer dem andern contrahirenden Theile eine. entgegen« gesetzte Aeußerung erfolgt. — Uebrigens oer-. steht es sich von selbst, daß m dem Falle, wenn in der Folge allgememe Cartels« Vorschriften für sämmtliche deutsche Bundesstaaten zu Stande kommen sollten, diese auch statt der gegenwärtigen Uederemkunft zu gelten haben, und dadurch deren SupulaNonen als erloschen zu betrachten seyn werden; es wäre denn, daß man fich übev die Beobacht tung einzelner, den allgemeinen Vorschriften nicht widersprechender Stlpulationen nachlräg-lich vereinige. — Artlkel XIV. Nach er« folgter Ratifications i Auswechslung soll diese Nebereinkunft, damit Niemand sich dicsfalls mit Unwissenheit entschuldigen könne, in den beiderseitigen Staaten auf die gewöhnliche Welse zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und zugleich auch allen Unterthanen, insbesondere aber allen Militär-und E;vil-Beamten und andern Vorgesetzten befohlen werden, darauf zu halten, daß dieselbe nach ihrem vollen Umfange und Inhalte vollzogen werde. — Da Wir nun allen diesen Bestimmungen durchaus Unsere Genehmigung ertheilt haben, und dieselben mittelst gegenwärtigen allenthalben kund zu machenden' Ed>c:es zur Kenntniß Unserer Unterthanen bringen, damit sie sich genau darnach achten können; befehlen Wir zugleich allen Unsern Civil« und Militär- Beamten, und andern Vorgesetzten, darauf zu halten, dami dasselbe von jetzt an, nach seinem ganzen Umfange und Inhalte genau befolgt und vollzogen werde. — Gegeben in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien, den dreißigsten November, im Jahre des Herrn ein tausend achthundert neun und zwanzig, Unserer Regierung im acht und dreißigsten. Franz. (^. 5.) Friedrich Tau. Prinz zu Hohen zol- lern- Hechingen, General der Eüvallerre und Hofkriegsraths- Präsident. Joseph Freyherr v. Stipsicz, General der Eavallerie und Hofknegsraths- Vlce - Präsident. Nach Scmer k. k. apostol. Majestät höchst eigenem Befehle. Caspar L e h m a n n. Stam- unV lanyrechtliche Verlautbarungen. Z. 7I3. (3) ^ Nr. 3657- Von dem k. k. Stadt-und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht:. Es sey über Ansuchen des Dr. Andreas Napreth, Vormundes der minderjährigen Joseph, Sparovitz'schen Kinder, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 7. Mai i33o, verstorbenen Maria Sparovitz, die Tagsatzung auf dcn 19. Juli i63u, Vormittags um y Nhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. '614 b. G., B., sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 8. Juni i83o. ^srmischte ^erlautbarunZen. Z. 737. 0) An Musikfreunde., Auf dem Platze, Nr. 262/ im dritten Stocke rückwärts,'ist neu zu haben: Hymne, welche am i3. Juni, vor der k. k. Burg, als am Vorabend der Abreise I. I. Majestäten, von dem Sängerchore der Studierenden in krainerischer Sprache abgesungen wurde, in Musik gesetzt, von C. Masch ek. Für das l^orts-t'iIna und Gesang — st. i5kr. „ „ ^orto-I'iäno mit Hinweg-lassung der Singstimmen — „ 10 „ „ „ I^orl.6 - ?l3N0 zu vier Händen . . . . . — ,, 20 „ „ zwei Violinen oder Flöten . — „10 „ „ eine Violine oder Flöte . — „ 6 „ „ das Orchester oder Harmonie-Begleitung ..... !.,«-,) 5o9 C^ubermal - Verlautbarungen. Z. 7^5. (1) Nr. 11804. Verlautbarung. Mit Ende des laufenden Schuljahres kommen nachstehende zwei krainerische Studenten-Stipendien in Erledigung, und zwar: »,) Das erste für Studierende der höheren Studienab-thcllungen bestimmte Unterrichtsgelder-Hand-stlpendlum von 60 ft. C. M. — I> > Die von dem zu Oberlaibach gewesenen, und sodann, ju-bilirten Pfarrer, Lucas Ma.renik, unterm 2. October i8o5 errichtete Studentenstiftung von 25 fi. 54 kr. C. M. Zum Genusse dieses Stipendiums sind diejenigen Studierenden berufen, welche in Wipdach geboren sind, unter denen jedoch Diejenigen den Vorzug haben, welche mit dem zu Wipbach gewesenen Pfarrer Repitsch, verwandt sind. Das Prasentations-recht gebührt dcm jeweiligen Pfarrer zu Wip-bach. Es haben sonach diejenigen Studierenden, welche eines dieser Stipendien zu erhalten,wünschen, ihre mit dem Taufscheine, Dmftigkeits-, Pocken- oder Impfungszeugnisse, dann mit den Studienzeugnlssen von den zwei letzten Se-mestralprüfungen, so wie insbesondere Diejenigen, welche um das Mareniksche Stipendium cx juro ^«n^ninis einzuschreiten gedenken, mit einem legallsirten Stammbaume belegten Gesuche bls i5. Juli l> I. bei dieser Landcsstclle einzureichen. — Laibach am 14. Juni l83o., Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernial-Secretar. Z. 746. (1) Nr. 11447. Concurs - Verlautbarung. In Gemaßhcit des hohen Studienhofcom-missions -Decrets nom 8. Mal, l. I., Z. 2197, wlrd für die am politcchinschcn Institute m Wien erledigte Lehrkanzel der Vauwissenschaf-ten und Baubuchhaltung,- womit für beides ein Gehalt von i5oc> fi. sammt dem Vorrük-fungsrechte in die höhern Gehaltsstufen von 1800 st. und 2000 fi. verbunden ist, der Concurs am 7. October d., I. in Wlcn und Prag bei den dasigen politechnischen. Instituten^ dann, in Lemberg, Olmütz, Linz, Gratz, Laibach und Triest, im lctzrern Orte bei der dortigen Neal-Akademie, abgehalten werden. — Da nun der, diesfallige Concurs in Laibach beim. hiesigen fürstbischöflichen Consistorium statt finden wird, so haben sich diejenigen Individuen, welche sich demselben zu unterziehen gedenken, den Tag vor dem Concmse beim gedachten Consistorium zu melden, und ihre gehörig belegten Gesuche zu übergeben. — Vom k. k. illprischen Gu-bcrnium. — Laibach den 14. Juni 28Z0. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubermal-Sccretar. Z. 74'. »ä Gub. Nr. 9626. Verlautbarung der Erlösckung mehrerer Privilegien , und ihrer rcdigirten Beschreibungen. — Mit den h.hen Hofkanzleydccreten uom Zi.Marz, 10. und i5. April l. I., Zchl 7Z26, 8202 und 85c)o, sind nachstehende Beschreibungen der nunmehr erloschenen Privilegien herabgelangt: B esch reldu ng en. — Erstens. W^genlatcrne, von Kajet'in Probst m Wien, (vrnül^girt am i5. Aoril 1821). — Bel dieser Laterne befinden sich ober und unter dem Lichtkasten Ochlbchaltnisse. Wenn das Ochl des obern Reservoirs verzehrt lst, so kann das Licht durch das Ochl des untern Oehlbehalt-»nsscs mittels eines Druckers gespctst rrerdcn. Hierdurch wird die längere Dauer des Brennens, bezweckt. Die übrlge Einrichtung gleicht den acnohl-.lichen argand'schen Campen. __ Zweitens. Künstliche Hefe in trcclncn Zustand, von Petcr Anton Glrzig in Wlen, (prlvll. am 29. Juni i323). — Die Besiand-therle dieser ^pefc (Germ) sind Gnstenmalj, Wcitzenmalz und Rrcker.schlox zu gleichen Theilen. Auf ein Pfund dieser Ingredienzen wird i) 2 Loth Bln hkfe zugcscyl. — Drittens. Brunn-Schorf-Dcvrelwcrk, oon Mathias Luegcr in Wl^n, (prlvll. am 1. April iL2l). — Dieses ^aug-und Druckwerk har vlkr Kolbcnröhrcn, deren za'el und zwei ,n einer senkrechten Verbindung sind, und nutlets vier Ventilen das Nassir in e,ne Saug-röhre gelangen machen. — Bei fthr tiefen Brtint-en wt d d-e Steigrohre noch mit eznem sogenannten Rostuentile versehen. __ Viertens. Verbesserte Stlmmschrauben bei Guitarren, von Fran; Besetz ?y inPrrßburg, (priml. am 8. September 1L22). — Die Schrauben sind Mit emcm Zahnrade vclfthcn^ welches in cine Schraube ohne Endc eingreift, und auf ciner hohlen Achse befestiget »ft. An dcm Ende dieser hohlen Achse befindet sich ein Sperrrad nebtt Sperriegel und Feder, wodurch das Zurückweichen der Guttarresalte ver« hindert wird. — Fünftens. Aueferti-gungs-Maschine für Uhrmacher, von Friedrich Wlbel und Earl Wackcrhagcr ,n Wien, (vrivil. am 21. September 1820). — Die Erfinder haben alle bls jetzt von den Uhrmachern abgesondert gebrauchten Werkzeuge (Z. Amts'Blatt Nr, 74- d. 22. Juni 1820.) 5io zum Anschneiden/ Arrondiren, Finiren und Emhangen der Rader und Getriebe zusammen vcrelnigt, so daß diese Theile hierauf ganz ausgefertigt werden können. — Sechs < tens. Wasserdichte Hüte und Ezaco, uon Peter Anton Glrzlg m Wien, (prlvü. am 27. December i3l5). — Der Erfinder decent sich zum Wasserdichtmlchen e»ner Äuftösung des Schellackes und Sanorakes in Weingeist. — Er gib: die Proportion dieser Ingredienzen folgendcrmassen an. A^f ein Vtaß star, k-n Weingeist nimmt man 12 Loth Schellack und 4 Loth Sandrack. Dle gefärbten vollkommen trockenen Filzhüte oder >5zacos werden auf die nämliche Art, wie die Hutmacher dieselben leimen oder steifen , mittels einer Bürste oder eines Pinsels eingelassen. — Sie« bentens. Flachs « und Hanfbrechmaschm?, von Johann Catllnettl m Mailand, (ovivil. am Z. November 1821). —- Diese Maschine hat zwei Haupttheile, nämlich elne horinzon-t-ale, auf einer Spindel drehbare radial gekerbte Scheibe, und emc korrespondlrendc, ebenfalls gekerbte kegelförmige Walze. Wird diese durch ngend eme Kraft in Belegung yesetzt, und auf die oben bemerkte Horizontal« schelbe der Ilachs aufgelegt, so gelangr letz-lerer zwischen den Kegel und die Bch'ibe, wodurch das Brechen des Flachses oder Hanfes bewerkstelligt wird. — Achtens. Dar» sicllung des remen Oarzts, der Barztsalze U!^d insbesondere des holzsaueren Barzts, ^on H^l-go Altgrafen von Salm « Reiferscheid und Carl Relchenbach (prtvil. am i3. Mal 162)). — D.r gepulverte gemeine Schwen'palh wird nnt dem sechsten Theile semes Gewichts Kohlenstaub gemengt, das Gemenge mtt Theer benetzt, und hieraus werden Kugeln geformt. Dicse Kugeln worden auf dem Herde cm?s Flammenofens einer, ein bis zweistündigen starken Glühhitze ausgesetzt, darauf nn Wasser ausgclößt, und durch rohen Holz-Eisig, um rohen, und durch gereinigten Holzessig, um re»n holzsauren Barzt daraus abzuschei« dcn, zerlegt. — Um sodann reinen Barzt darzustellen, kalcinirt man das erhaltene holzsaure Barztfalz, wöbet dtt Holzsaure zerstör.t n?ird, und dec Bavzc vein zurückbleibt, wel-tver sodann zur Aufnahme jeder beliebigen Saure geeignet lst, und alle bekannte Mittelsalze darstellt. — Beschreibungen, ztens. Uhrschlüssel, von Ludwig Besozzi in Wien, (vrlvil. am 25. Mal i323). — Die große Golldttät derselben wird dadurch erreicht, daß sie nicht aus gegossenen und da, htr spröden, sondern aus gehämmerten oder gewalzten Metallen verfertiget werden, und lhnen die Form nlcht durch Pressen, sondern mittelst Durchschmttmaschinen und Feilen gegeben wird. Besonders sind die auf dlese Weise verfertigten Umlaufer dem Abwetzen viel weniger unterworfen, daher der Schlüssel sich nicht so lelcht davl.'N trennen kann. Dle Röhrchen zum Aufziehen sind nne bei dm gewöhnlichen Uhrschlüsseln aus Stahl. — 2tens. Elastische Wagenrader, von Michael Eoec in Wien, (vrivll. am i3, August 1622). >— Diese Räder unterscheiden sich von den gewöhnlichen Wagenradern dadurch, daß aus der Nahe statt der geraden Holzspeichcn halbkreisförmig gekrümmte eiserne Federn heraus: gehen, welche bort, wo sie die Peripherie des Rades erreichen, die Krümmung derselben an« nehmen, sich aneinander anschließen, und durch Schrauben dergestalt mit einander m Verbindung gesetzt sind, daß immer drei Federn an der Peripherie des Rades zu liegen kommen, und auf solche Welse die Felge bilden; dlcse aus Federn zusammengesetzten Räder sollten den Pferden n5, 1^4 ja sogar 1^3 an Krafcaufwand ersparen, folglich sollten damit größere Lasten mit geringeren Kräften als blss her tra^sportlrt werden können. — Ztens. Metollfedcrn, von I. G. Schuster in Wlen, (vrluil. am 2. December 1821). — Diese Fe-dcrn haben nur eme kurze senkrechte Spalte, und an den obern Ende dcrftlben eine Defft nung. Die Spalte durchschndct jedoch dle Mrtallröhre nicht nach der Richtung des Durchmessers, sondern nach einer Sehne des rechten Bogensegmentes der Rohre. Die rech« te Bp.tze ist also kürzer und dadurch soll das Spritzen der gewöhnlichen Metallfedern vermieden werden. — Hlens. Verbesserte Kcn trcptische Lampe, von Johann Bar und Ios?vh Maser ln Wen, (privil. am 19. August l825). — Die Verbesserung besteht darinn . daß über der Flamme, einer gewöhnlichen avganNschen Lampe ein Hohlspttlgel uon besonderer Krümmung angebracht wnd. Nach Umständen können auch mehrere Hohlspiegeln biZ sechs an der Zahl angewendet werden, und das Licht soll dadurch verhaltnißmäßlg, und zwar so sehr vervielfältiget werden, daß man m einer Entfernung von 3a Gchrttten von einer solchen Lampe den kleinsten Gegenstand unterscheiden kann. — 5tens. Flintenschloß, von I. G. Schuster m Wien, (^privil. am 25. November ^821). — Dleses'Fllntenschloß un-terscheidet sich uon den gewöhnlichen Feuerge« wehrschlösscrn dadurch, daß dasselbe mcht am Laufe, sondern an der Schwanzschraube be« 5li fessiget ist. Diese ist zur Aufnahme des Pulvers in hinlänglicher Weite durchbohrt, und vertritt dle Stelle des Zündloches. Die Zündöffnung ist durch den Zünddeckel geschloffen, der m dem Augenblicke des Losdrück.ns weggeschoben wird. Der Stem wird mchc gegen den Stahl, sondern der leytere gegen d n Stein angeschlagen. Der Vortheil dieses Ge-Wehrschlosses besteht darm, daß man kem Zündkraut aufzuschütten braucht, und im größten Regen ohne Nachthell schießen kann. — 6tens. Verb-ssl'rccs Fllntenschloß, von I. G. Schuster in Wl n, (prwil. am i3. August 1822). — Die Verbesserung besteht m 5er Benüyung eines KegeluenNls an der innern Wand des Gewehrlaufes zum cffnen und schließen des Zündloches, welches mit den Schloßhahn ln Verbindung gesetzt lst. — ^tens. Neue Melhode bei Vnfertlgung von Dachrinnen und Emdeckungen aus Blechen, von Carl Demuth, (prlvll. am 2^,. März zg.zZ). — Bel den Dachrinnen werden drel Bleche zwischen zwel Formen (Patronen) geschraubt, und sodann entweder gelöthet, oder zusammengcfalzt. — Zu den Dachelndcckun-gen nimmt man die ebenfalls mittelst Formen gefalzten Welßcleche und hangt sie ein, dann lött/et man sie, und bringt ganze Flachen des Daches auf einmal auf den Dachstuhl, und nagelt sie auf. — Ltens. Verbesserung der Kochgeschirre und Oefen, von Johann Mangelkammer in Wien, (p'riuil. am 22. April 1821). — Diese Verbesserung besteht in einer eigenen Zusammensetzung , der zu verwendenden Thonm^sse. Auf 2a Theile Thonmasse setzt man zwei Theile gebrannten Thon, und 1 2)3 Theil Kohlenstaub zu, wodurch die Geschlrrmasse poröser, und eben darum beim Temperaturswechsel haltbarer werden soll, Bei kalkhaltigen Töpferthon wird Schwefelsaure zugesetzt, wodurch Gpps entsteht , welcher der Geschlrrmasse weniger schädlich als Kalk ist. — gtens. Bemahlte und lackirte Oefen, von Johann Mangelkammer in Wien, (ftnull. am i. April 1822).—-Dlcfe sind die sogenannten Mantel-und Luft-erwärmungsöfen, welche von aussen bemahlt oder lacklrt werden können, wenn die innere, das ist, die dem eigentlichen Ofen zugekehrte Wand mit Thonplattcn gefüttert wird. — lotens. Verbesserte Unschlittkerzen, von Vin-cenz Böhm in Wien,- pclvll. am 8. Juli 1822). — Das auf gewöhnliche Art gerei« nigte Unschlitt wird in Spahnen auf Lein-wandporten in freyer Luft gebleicht, und dem auf diese Weise gebleichten und wieder zer- lassenen Unschlitt setzt man auf 10 Pfund i l 2 Pfund gesättigte Alaunaussöiung, mer Loch Boraxauslösung und 1^2 Pfund gebrannten Gyps zu.^ Das Gießen der Kerzen geschieht nach der üblichen Methode. — Beschreibung. — Verbesserungen in der Fabrikation der Fllzhüce, von Sebastian Werner, Franz Werner und Johann Klnda, (prlvil. am 17. May 1827). — Diese Verbesserun« gen bestehen: 1.) m der Anwendung des Leders statt des Siebes beim Fochen der zu F'lzhüten bestimmten Haare; 2.) in der Me« thooe, beim Farben der Hüte m den Kessel eln Tuch einzulegen, damit die Hüte von den Wanden des Kessels entfernt bleiben, und 3.) in der Benützung des Kirschbaum-gumm^und Pechs, als Beigabe zum Leime beim steifen der Filzhüte. — Dieses wird ln Folge der oberwahnten hohen Erlasse hklv; die Steinmetz« ArbeltaufZai st. 1 ^2kr.; die Zimmermanns-Arbeit auf most. 3 i.l6 kr. ; das Zlmmer-wannsmateriale auf 212st. ää-kr.; die Tischler« arbeit auf^lofi. iokr. ; die Gchlofferarbeit auf 464 st. 5i kr ; die Schmidarbe>l auf 635 st. HZ kr.; die Hafnerarbeit auf 217ft.; ^^e Gla-ferarbett auf 187 fi. 5^ il2 kr.; d,e Klemp« nerarbeit auflag st. 42 kv.; die Anstreicher! Arbeit auf lä2ft. ä.^ kr., veranschlagt worden find, und dann noch einige Ocfen aus Gußeisen beizustellen seyn werden. — Die dießfalligen Vnsteigcrungs - Bedmgnlffe können übrtgcns m den Amtsssunden bei diesem Krelsamte eingesehen werden. — R. K. Krels-amt Laibach den i^. Iun» i83c>. Uemtliche V'erlautbaruttLen. Fur den hieramtlichen Kanzleydiener, zugleich Thürhüther, sott die demselben für dai Jahr i9Io, gebührende Natural-Livr6c iir Wege der öffentlichen Ausbietung beigeschaft werden. — Die Lieferlingslustigen werden demnach eingeladen, bei der dtcßfälligen Mlnuen-do - Licitation, welche am 28. l. M., um 9 Uhr Vormittags in der hiesigen Amtskanzley abgehalten werden wird, zu erscheinen. — Die Livree besteht m einem Mantel, einem Frack, einem Beinkleid und emer Weste. — Ueber den Bedarf und die Muster der da;u erforder« lichen Stoffe, und die für solche sowohl, als für dle Verfertigung der Kleidungsstücke festgesetzten Ausrufspreise, kann sich in- dieser Amtskanzlcy, zu den gewöhnlichen Stunden, die Kenntniß verschaft werden. — Von der Standisch.-Verordneten Stelle in Kram. —> Lcnbach am 17. Iunp i63o. Eduard Graf v. Lichte nbevg, Ständischer Secretar und Kanzlep-Director«. Z. 7^7- d> Nr. 8^1. Verlautbarung. Am 7. Juli i83c), Vormittags 9 Uhr, werden in der Amtskanzley der Staatsherrschaft zu Adelsberg, mehrere, zu dieser Staatsherrschaft gehörigen Dominical - Meiergründe, auf sechs nacheinander folgende Jahre, öffentlich verpachtet werden. — Verwaltungsamt Adclsberg am 11. Juni i33o. Z. 7^- (2) Von der Vorstehung der Pfarrkirche St. Martin bei Littay, wird zur Uebernahme einiger Baulichkeiten,, nämlich zur Umfriedung des Gottesackers mit einer Umfangsmauer, und Errichtung einer Todtenkapelle, eme Minucndo-Verstclgerung auf den 6. Juli l. I. festgesetzt. Die diesfalls höhern Orts adiulstirten Anschlage bestehen^ für Maurerarbeit in . . . . i3ost. 2^kr. ,,. Maurermateriale in . . . 23i „ 25 „ „ Zimmermannsarbeit in . . i5 ,, 36 „ „ „ Materiale ln . . 21 „ i3 „ „ Tischlerarbeit m . . . . 16 ,, — „ „ Schlofferarbeit in ... i3 ,, 3o >, „ Hafnerarbeit ,. . . . /^ ., — ,, „ Steinmetzarbeit „ . . . 6„ — ,, Die Uebernehmungslustigen werden daher am obigen Tage in dem untenbenannten Pfarrhofe zu erscheinen eingeladen, wo sie auch Plane und Bcdingniffe jederzeit einsehen können. l Pfarrhof St. Martin bei Ltttap am i5. l Juni i83o. Anhang zur Aaibachcr Neitung. fremden - Anzeige. Angekommen den 19. Juni 1830., Hr. Heinrich v. Gerliczy, königl. Gubernial-As-sessor, und Hr. Cail HiU, englischer Vice-Consul; beide von Fiume. — Hr. Franz Graf v. Auersperg, k. k. Kämmerer, sammt Gemahlinn, von Wien nach ^lien. __ Hr. Franz Purtfcher Ritter v. Eschen-dlng, k. k, geheimer R.«h un3 Vice-Präsident der odcrste« Iustizhosstelle zu Verona, sammt Familie, von Vcrcna n.'-ch Wien. Den 20. Hr. Anton Kranz, Großhändler, von Trieft nach Wien. — Hr. Ferdinand v. Repcr, und Hr. Michael Curty, Handelsleute; beide von Wien uach Trieft. — Frau Pauline Covacevich, k. k. Ve-amtcnsgattimi, von Zara nach Prag. — Hr. Leo: fold M.unoner, Begüterter, von Trieft nach Grätz. Oours vom 17 Juni l83tt. MittelprciK Gt>,at«schuldveisHr«!dun4«n zu5 V.H.sinssM.) looi.l-t oetto t>tl:o zu 4 v. H. (in CM) 95?jü Villoste Obligation. . Hofkam' ^ <-. - mel.Oongat'on.d.Iwa^s.^'" ."'?'/ ^'°" r^I.ool.äat. dtl StaniX v,/^^ Z ^ Dzrl. mit Verlos, v. I. 1820 für,<,a ss. (inCM.) »8a detco^ 0,, CM.) 64 Odligalion. 0er alldem, und Ungac. Hofkammer zu 2 1^2 y. H. ju 5 v-b.^ — __ or 0ci ^nü», von '^ö!)' ^i! 2 i/z v.H.l 62 ,lz __ me.i, Mai're», Hivle- zu2i/4v.H.^ __ __ f!,l,.Zcsyer!nark.)larn: >uz o H.!^ __ __ ltn, .'^lam und Gorz zu l ä/ä o H.l — — Vank.Actitn pr. Stüct ^5^ in Conv. Münz«. yer grmauertcn Sanal-Drucke: Den 2l. Juni »85a. 3SH)ul). ogoll oüln ober oll Schleuhenbettun^.' A. R. Nsttsziehuttgett. In Gray am 19. Juni 18Z0: 6i. 53. iy. 8. 16. Die nächsten Ziehungen we» den am 3. und ! i. Iull i35o ln Gray abgehalten werden. l^etreid - Durchschnitts - Meise in Laibach am ig. Juni i83c>. Ein Wien. Metzcn Weihen . . — fi. — kr. . — Kukurutz . . — „ — ,, — Korn ... 2 „ 53 „ >- — Gerste ... — „ — « ^ — Hicrse ... 2 „ 22 1^2 „ — — Heiden. . . 2 „ 16 1)2 „ —' —— >^(lser ... -" „ ^^^ ,» ,3- 75". (0 Endcsgefertigter gibt sich die Ehre dec hochwürdigen Geistlichkeit hicmit die ergebenste Anzeige zu machen: daß er gegenwartigen Markt sein Gewölbe mit allen Arten von Kirchengerathen, nach dem neuesten Geschmacke gearbeitet, verleben/ und selbe um herabgesetzte, möglichst blllige Preise, verkaufen wird. Indem er sich zu jeder derlei Art Bestellungen bestens empfiehlt, versichert er auch promote Be-dicnung in Reparaturen von alten, verdorbenen und zerbrochenen Gcgenstadcn, desgleichen im Versilbern und Vergolden, wie auch lm Vergolden und Rcpnriren von Wetteradleitern, und schmeichelt sich daher Jedermann zur vollkommensten Zufriedenheit bedienen zu können. Lcubacl) am 22. Juni i83o. Joseph Ignaz Schulz, Gürtler- und ^llberarbeiter- Meister, am Ecke der Schusterbrücke. z.Z. 6ä5. li) Inder Stadt Radmannsdorfist das Haus, Nr. 1, bestehend zu ebener Erde aus zwei Handgewöiben und einem Keller; im ersten Stocke aus vier Zimmer, einer Küche und einem Speisgcwölbe, sammt Garten, aus freyer Hand zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt Peter Stragge-mg, Bierbrauer in Stein. s ?ö3. (!) 3m junger Mann, der die philosophischen Studlcn zurückgelegt hat, und mit der Unterrichts-Bttugmß versehen ist, wünscht gcgen b'll'^e Bedingungen als Hofmeister aufs Lalid ;u kcn-wen. Die nähere Auskunft gihs der Hc»r M^tin Ivanmch, wohnhaft im Kleisamts? Gkl-äüde, ,m ersten Stocke. laibach den 21. Juni i82o. 3Z2 Vermischte ^erlautbarnngett. Z. 752. (,) Nr. 284. ^ Edict. Von dem vereinten Bezirks» Gerichte Michel» statten zu Kraindur^ wlrd hiemit dekannc ge^ macht: Os sey üoer Unsuchen dcö Zedastlan We^ sovltscker, in gesegllcher Veltrecunq femes W'<-bes Gertraud Wesovuscher, nnoer Johann ^off vanOberfeichting, wegen schuldigen 5a^.^, 8. o., in die erecucwe FeUdietung des auf dec. per Staatsherlfchaft Lack, «'»b Urb. Nr. 2lg(,, dienst, baren »j5 Hübe der Ma<;a ^off , in Hoige tz^i« rathsvertcHgi cläo. 4., li:^d^!ata 5. Jänner »609, zu Gunsten tes Johann ^off, sicherg.stehen iu> bringens pr. 45o st. 3-?. B. Z, , oder 582 ,i. 3a sc. Dir-, oder 170 st. 38 lr. E. M. gewlNiget. und zu deren Vornahme drei Fciln>lungs' ^,agsahun-gen, und zwar: auf den »6. Iunl, 2. uno lä Juli l- I., jedes^nal VormttlagK um 9 Uhc ul hiesiger Gerichtstanzlcy mu dem Beisaye ande< laumc worden, daß, wenn dleje Forderung dei der ersten oder zweiten Taqfatzung u,n 2en Nenn rrerth pr. »7« ff. 5tt kr., nlchc an Mann qedracht werden tonnte < sei^e ccl ocr drncen auch unter denselben hlnlangeaeden werocn irurde, Dessin die ^auföliedhader mit dem Ieifügen verständiget werden. daß die dleßfälll^en Licua» ticnsvedingnisse taglnb in hiesiger Gerichcskanzlcy eingesehen werten tonnen. Vereintes B?;'c?ö - Gericht Michelstätten zu Krajnbura den »ä. Mai i55o. Anmerkung. Bei der ersten Taqsahung hat sich tem Kaufvl^eohahkr gemeldet. Z. 764. (l) Nr. 509. Edict. V2N dem BezilsZ. Gerichte zu Egg ob Pot« petsch, als UohanoMllas - Instanz , werden aNe Jene, rrclche auf den Verlaß ces zu E^ruschza hei WllLenegq, am 20. Jänner t. I. > velstorde» nen halbhüdlers, Matthäus Ki)zi. e5i. (.) Nr. 607. Feilbietungs « Sdicl. Von dem vereinten ÄeznlH > Gerichte Wichcl' statten zu Rraindurq rrird hiemn bekannt gegeben: Gö sey «der Ansacken des Lorcnz Rechdzrqer von O^ölfernig, wider den Johann Vomdcrqer von Nlederfelü, punoto sHulolgen ?3 st. 2^ 2^4 kr. c. 5. c.. la die executive Heildietung c'eä, dem Lc^« tern czehörlgen, zu Nieotrfe!) gele-genen, dem Gut Stermoll, zu!> Nrb. 5tr. 43, oienndaren, fter'.chtllch auf 2äa st. 47 kr. geschätzten Nedellands» ackers . u ?c>I 901- I.o»c», sammt An» und Zuae-dor gkwi.ilaei. und dcren Vornahme auf ten >4. Juli. 14. August und i4- September I. I., jedes-mal Vormittags um y Udr, ,m Octe der Reali. tär mN demBeisad'a»-.dccaumt wolden, daß, rrenn desa ter Ack-r lvecer rci cer ersten noch dei d?r zweiten Fe,lyietun,gv^c;s^h'>!n,', uzn oen Zchähungv» wellb oüer daiüoer an Il^nn gedracht werden tonnte, solcher bei dsr t-siltcü auch unlr demfel« den hlntangegeden werden wurde. Wozu oie Kauftust-aen, und insbesondere die Ta''ul^!l. Gläubiger m»t d-m Belsahe zu rlsckei' n«n ein,;?laden w?^d?n, daß die dießfälii,cn 8i« cUat'o^sdccingniffc täglich in d,esigcr Geclchlütan^ zlei emqcsiden rcer5en können. Vereinteö Be^rtS. Vcrickt Michelstätten zu Kraindurg cen ä. Juni »V^. F. 748. (1) Nl. 820. O d i c t. In der Execunenssachc des Franz Ianefck'izk sse<;en (Zarl NiNas Zcu'er ron Ncumart^l, wcqen fcdulNqen 2^8 ft. ,2 lr. «'. 5. c-.^retdcn zur Vcn-ah' mc 'el offenclichea Hnlvietuna. der,- vom Elstern in die (^recutiou gezogenen, ntsam^nen allf.3o5 st. 5,-kr. gerichtlich geschätzten fah c>nden Gücer des Zauld» ners/ als: zweier aroßen Ma'ioä)sen< vierer Melk« tühe/ zweier dreiiährigen Kalbizninen und euies dreiiährigen Ochsens, einer schwarzen Slutte, zweier cinspänniq?n, und eines dcrpel Uhr, am Pla^e »n 3Icu» markll, mit dem Bcisahe destimmr, ooß jene Gegenstände, welche del dem ersten und zwcitcn Termine, um 5en Schätzungswert!) oder darüdcr nicht an M.nn gedracht werden sollten, sclde ei dcm dritten Tcrmlne auch unter demselben hint, llngcg.'den wsrden. Wozu sämmtliche Kaussliebhadcr m't dem Vorgeladen we::en. ?aß d^r Melst,cth soglcich daar dez.',hii werden muss.'. Vereintes Be^rks Gerrcht Radmanns^rf dcn »ü, Juni !65a. Z. 753. (1) Nr. ä25. Edict. Von dem k. f. Bezwkß! G.riÄt? Idr;a wivd ln Foig? Zxecutlonsfü^;u!ii d r A neS N^g^lh'y von Galrach/ d^? ^em Wo« a^'b^v gchö^ge, zu St^ ' ' ! », lleqcnde, der Pfarrgült , U^b. Nr. 1, ynsbare, auf 2u^. ß. 25 k^, ae !^ts llch geschabten Kalsche, dann m.h^r? ' 's dem Ere'cuten Blasius Woaetbev qc ., auf 70 st. il kr. geschätzten F.chrmffe, bei den M!t d'.eßg?richtllchcln Bescheide vom 8- Iur!i l. I., Zahl 425, auf den 3. Juli, .^. Au- (Z. Intelligenz-Blalt Nr. 7^. d° 22. Juni iü5o.) 333 guss und 7. September l. I., Früh y uhr, jedesmal im One dec Realität ;u Giarauaß, Haulizahl ^ , gnbcraumcen Fellbletungsltag-satzungen mlt dem Beisay? ausgeboten, baß, wenn benannte Nealttäl lamm: Fährnissen bel der ersten oder zwrltel! Feilhletungstags^yunq Nlcht um oder üker den Gcha^wcrlh v^kaufc werden könnt?, solch? dei de;.' drmen Fälble-lun^slag^'yunq auch unt?'' dem Gchätz verthe an den Meistbietenden hlntan<;?geben w.'rd?. z^:e ^c!tat!i)livb?d!n^.'nff3 liegen m dlcser GerzchlSkanjlc! zur 3'nsi Dt K. K. Bezirks ^Gericht Idria am »8. Iunl l35o. Edict. Vom Bezirks «Gerichte Nupeicshof zu Neu, städtl >r:i> zu Jedermanns Wisjcnschast qedcacht: Os seo aus Unsuchen oes H^rrn Johann Haih, als (5,esiwn,lr des verrn Perer Koffer zu Ht. Isbst. lrioer Maria Kuschlin zu Kan^a, mlc Bes^e,^ vom ll. Februar l65n, N?, 092, n'egen de-n Hre< culionufudrer fchul2l.jeU wiro all/, raein bekannt gemaä)t: Ts se» ^''cr An'uchs'^ d^- Joseph hroval'fchen Vormuno. i ^!ü ,.^ ^^üd o!,s/ mit BesHeiee, l^cio. 26. Mai I >3o Nr. 1207. in tle Veräußerung aus freicr d -no dec, dem Pupis!en Franz hrovath ßedörl-c 'cm Gute Ncu^of, än^ Rectlf. Nr/5. et II . Fc-l. 7, cl^lstdüren Halden huve zu Inschooif, l - ^ :1/!lldcn Scdätzungswerthe pr. n6 st. ii)sr,. Wohn- und WirtdsckaftsgödäuLe tadc, pl. »5 ft., w?^'en dideutenden Schulden gewilllget, und bie» zu (er 22. Juli i85o. Früh um 9 Uhr, im Oc» te Iccschdorf bestinnn! worden. Wo^u aNe Kaustusl-,:cn mit dem Bemerken v^sZelaoen rveroen, daß oie düßfälllgen Llcna- tionsbedinaniffe zu den qewöhnlicken Amtsstunden ailhier «'M^eseden ^rec^en tonnen Bc^cls. Gericht Rupercshof zu Neustadt! am 26. Mai i65'). Z. 756. (,) Nr. l2o4. O d i c t. l^o-n Bezirks« Gerichte Rupertshof zu Neu« stattl wlr uc aflgemeinen Kenntniß gebracht: lZs sco ürer A-.fachen der (Zheleute Johann und Ann' K'si von Iabl^n, mit Befchelde, c!6c>. icz. Mai iL5o, Nr. ,2o4, in die ^rceutive Feil-dielu g ocr, dem Anton Supantscbitsch rOi^3t. G.orgen qe^ol'gen, dem Gute Weinhof, sub Urd. Nr. 2Z7, et ^iectif. Ns. 2c>» , slenstdaren i,j/;Hude, im genchtlichen Schähungöwerlhe pr. 5l,« st-/ Wohn-uno IKirtdschaflsqebaude pr. 3na st , ,ao ^!öllin,i Waiyen k2ft.p1. 200 st. und 5o Marling Korn ü, si., pl. 5o ft. qeiviNlget, und hlezu drei Termine, als: der i5. Juli, ,3. August und '4. S pcember ,83c>. Früh um 9 Uhr. im Orte St. Georgen, wegen aus dem qericht» llchen Vergleiche rom 6. Juli 1820, schuldigen ,200 ft. 5o)a Einsen c. 5. <-., m«t dem Anhan« a? destim'nt worden, taß, sails dieses Reale und Modllare i^edcr - el dcr elften lioch zweiten Her» stiigclUl!^ um oder über den Tchähungsu'Lrth an ^Mann aedraä't werden lönnle, selbes bei der dllicen auch unter demselben hintangegeben wer» den nürde. N) u all: Kau^nstigen mit dem Bemerken an c.-c^nll'.cen T^aen vorgeladen rrerden, daß N? die L!c!catlo,,sde5l'n,;nissö ,u den gewöhnlichen Amcsstunden islhier ei.'isedcn tonnen. <)?zllis - Gericht Ruperlsyof zu Neustadt! am lg. Mal lüZo. 3.769. (0 ' Llte». arische Anzeige. Bei dem Buchbinder Johann Klemens ist neu erschienen das Erbauungsbuch von dcr Nachfolge Marlcus, m das Kramlsche übersetzt von dem Herrn Friedrich Baraga, dittttelt: Ocl, ^o^iicllivZn^ in ^ouiomai^a ^lglcr« Dleles vortreffliche Buch verdient uon jedem Ehrten gelesen zu werden. Jede zart fühlende, fromme, von^der Religion Jesu wahrhaft du^tdrungene Seele rvird in den erhabenen Tugenden ber hochbegnadigsten Jung? flau und Mutter Gottes, den remiten Epie-gcl des Herzens Jesu selbst sinden, zur Nachs ahmung mächtig gereizt, und dadurch am sichersten und auf dem kürzesten Wege zu dem gelangen, der allnn das Ziel uno:der Zweck des Daseyns und des SuebinS^.öes Men, schen lfii 334 Das Buck iss Hi8 Seiten stark, und kostet Mit Rück« Eckleder H5kr., steif 36 kr., ganz im leder mtt Gchuber l N. lo kr. Auch ist I^ellu,8 ossiciorurn «lioecosiz Llll)2eon8i8 1>r6viili-lo g66ilorunl vom Jahre 2819, ^ ihm zu haben. Z. 635. (3) Eigenschaften der ganz neu erfundenen Stern-Glanz-Wichs inBlasen d e s VincenzZusner in Grälz. Die Eigenschaften welche diese Erfindung vor allen bis jetzt bekannten Wichsgattungen in einem überwiegenden Vorzuge behaupten, sind: a) daß dieselbe, da sie keine scharfen Theile m sich enthalt, dem Leder nicht nur allein ganz unschädlich »st, sondern solches beständig in emem wasserdichten, geschmeidigen Zustande erhalt, und mittels der in sich entpaltcncn Fette die Dauer desselben ungcmcm befördert; 1)) daß sie auch auf vorher mit Thran oder, andere Fette geschmiertem ^cder glänzt; c) daß sie sich jahrelang unveränderlich m einer wel chartigen elastischen Masse erhält, und ihre Echtheit weder durch Austrocknung vcrllcrt, noch sonstigem ^chtmmcl oder Verderben unterworfen M; uno endlich cl) daß sie beim Gebrauche nichi die kleinsten Theile unaufgelöst zurücklaßt lwahrend beim Gebrauche der übrigen Zeltenwich!? immer kleine verbrannte Bröseln unaufgelöst zurückbleiben); daher auch an Ausgiebigkeit alle bis jetzt erfundenen Wichsgattungcn weit übertrifft. Jedermann wird sich nach emem einzigen Versuche von der aufgezeichneten Güte und äußersten Billigkeit dicser unübertrefflichen Erfindung vollkommen überzeugen, und selbst einsehen, daß chr obige Eigenschaften n i ch t (wie es hausig der Brauch ist) bloß unverdient beigelegt werden, so ndcrn daß sie dieselben wirklich im hohen Grade besitzt. Gebrauch. Sie wird mit gemeinem Flußwasser so gemengt, daß auf cm kleines Stück U^ Eet-tel Wasser kömmt. Dann wird damit auf gewöhnliche englische Art geputzt. Zur Entfernung einer fälschlichen Nach' ahmung wird m icdcs Stück das Vternzcichen tief eingedrückt, und jedcs Dutzend-Packet mit eigener Petschaft versiegelt werden. Di? im In- und Auslande mit gleich großem Beifalle au^cnommen kaiserl. kö-nigl. a u s sch l l e ß c n d privilegirte Tblran. G lan-z - Wichs des Vlncenz Zusner, ist/in Tiegeln und^in Blasen um die billigsten Preise zu haben bei Joseph S ch a n t e l, Spcccrcyhandlu^g am Platze. Zm hiesigen Ucinmgs-Qomptoir ist zu habcn: Der nach dem Geiste der katholischen Kirche betende Christ. Von Fürss Aln-ander v. Hrhcnlohe, katholischem Priester, R'ller dcs hellten Io-hannlS - O'dcns, und geistlichem Ralhe d?s erzb'ichöstlch Bambcr^sch?n Gere-ral - Vlkarials. Eine Auswahl dcr vorzüglichsten Gibete, aus d.r dritten ''.rr-mehrlen Austa-ze d^s von dm Genera! - Vckariali des E,zd-5tbums Bambecg genehmigten Orlainüle, und vermehrt mit den m den k. k. östcrrelcw''cdcr> Staaicn allgemein emgcsühlten Kirchen-Gesängen und Lltcmenn :c :c. Zweite Aussage. Kl-lqenfurt, ,629. 12. i53 Getten stark, in Gckuber saub?r acbunden, 2^ kr. Wiener Wasch - Coupons. Ein Wirthschafts-Handbuch für Herren und Frauen zur leichtern Uebersicht, Ausgebung und Verwaltung der Wasche , nebst der Anleitung zu seinem Gebrauch. Em Geschenk für fwßige Hausfrauen, anaebend? Brautleute, Haushälterinnen und disimgUlN? Personen ;ur Vermeidung aller Unordnungen und Verdrießlichkeiten. Queer H. 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