.»! «43. Dillstag den 35 Juni N8«3. Z. !92. 2 Ausschließende Privilegien. Da5 Staatsininisteiinnl H.U nachstehende ausschlie.' ßende Privilegien ertheilt'. Am 8. März l8«l. 1. Dcm Kai! Wagner, Kunstschlosser ,» Wie». Gulnpenc'crf Nr. 606, auf eine Verbesserung der illäl). maschin,, sin die Daucr eines Jahres. Am 9. März l86l. 2. Dein Fraoz Fri.diich Dietrich Früchlenicht, Maschinenflibiikanten zn B,edo>».' bei Etetlin, über Einschreiten seines il?erollmachtigt,l, deS I. E. i^ein-huber zu Wien, Leopcldstadr i)'r. 66 l, auf die Erfindung eine) Apparates zur lleberhel^ung des Danipfeö für Dampfmaschinen, fi'ir d>e Dauer vo>, vier Iahr»n. 3. Dei, Raymond H5 Comp., Fabrikanten in Biilin, über Einschreileu des Bevolllllächcigten, Dr. Karl Fiei-Herrn v. Haeibll zu Wien, Stadt Nr. 934, ans die Elfindung, keifen, Oele, Poniadei, u»d Essenz» für de» Toiletten-Gebrauch durch eine Diaerir.- und Ver-dräogungsmethode zu bereiten, für die Dauer ron fünf Jahren 4 Dem William Perkins, Ingenien:- zn PaiiZ, über Einschreiten seines Bevollmächtigten des Flitdiich Nödiger in Wie", Wieden Nr. 348, auf die Eis,», dung eines Veifahrens, Gegenstände von Gla^, Krystall lind Porzellan unzerbrechlich zu machen, für die Dauer eine« Jahres. z. Dem Joseph Meyer. Chemiker in Wit", Al» ftrvorstadt Nr. !3l, anf eine Erfindung, un, mill,1st chemischer Präparate nnd Apparate alle Arten Ungeziefer jl, veltilgeu, für die Dauer eines Jahres. 6. Dem Joseph l?a»g, Me.rschaumpfeifenschlnider ,'n Wien, „en? Wirden Nr. 708, auf Eisinbun^ ron Spaniel stocke«, n'.'lche Pfeifenlo^f, Rohr, Z,gai renspitz und Z,a,a>r,n in sich beiden lönnen, für di, D^uer eines Jahres. ?. D'',n Gustau Wagenmann, Besitzer einer Mineralöl^ und Schmieröl fabrik und Spe^ereiivaieichändler jl» W!en, Stadt Nr. «047, auf die Erfindung. Wa-g,»schmiß! ans Mineralölen zn erzeugen, für die Dauer cim's IarVes. Am l2. März l86l. 8. Dem A!,lander Fii^dmolln aus Pessh, der^eir in Paris, üder Einschreiten s.in.s Bevollmächtigten, des A. Martin in Wien, Wieden Nr. 29, auf die Erfindung eines neuen Verbrennüngs »Apparates zum Heiden oon Dampftesseln, somic Pnddlings-. Ech'vcis; , Glüh: und Tiege!öf>» ic. :c. , für die Dauer eines Jahres. 9. Den Johann Gottlieb Pelri und Heinrich Schwab, bÜ!gelliche Schiefer. u»d Zieg^lbecker 'Ä^ister in W>tn, Leop.'Idsta^t Nr. 3-l9 und Nr. 7l4, auf Erfi'>dU!'^ ein,r neneu ?l,t Dach^ie^el, näml'ch fünf eckiger Falz^cael alls i!el)»i oder Thonerde, für die Dauer ron fünf Jahr»'«. !0. Dem August Osserman», TuchfabsiksDileltor zu Brunn, Uote^til Nr. 24, auf Erfindung eines Apparates zur Steigerung der Intensität res Leucht gases, für die Dauer eines Iahl,s. Am l i. März l8ül. l l. Dem Franz Feldinalld ?lllgust Achard, I»r fttnieur zu Pari«, übel Einschreiten seines Bevollmäch.-tigteu Friedrich Nödiger in Wien, Wieden Nr 348, am die Erfindung eines ele^rischen Apparates zum selbstthätigen und regelmäniqen Speisen de: Dampf, lessei, für di, Dauer eines Iah'ts. 12 Dem Berliand F>O>gel, für d,e Dauer «>n,S Iah,ei!. l^. Dei,, K.nl Völckner, ^i»il Ingenieur zu Prag Nr. «284 ll, auf tie E'siudung ein,S Appaiaces zur AslhütunH oo„ Dampskessel'Eiplosloneu, füi di? Dauer eines I^hies, 14 Den A. H. Hues; kan' t.l, in S.'chShans Nr. l«4 bei Wien. auf die Elfin-. dung li, Erzugung ron Eomfort-Leder, für die Dauer po» fünf Jahre», und «5 d,m Ioda»n Malhis. Mechauiser zu Dor» birn i„ Vorarlberg, auf Vcrdessnung dbu>,gen beslnden sich >"» l- t. Plivilegien^Alchi" >'., Anfbewahung. und jene zu Nr. a »nd 8. dtl.n Geheimhaltung nicht angesucht "urde, könne« do't „"gesehen ».'Oden. Z. 202. » (2) Nr. 258«. K N u d «l a ch u n g. Die Direktion der privilegirten österreichischen Nationalbank hat die Dividende für da6 erste Semester l6tN mit acht und Manng Vulden österreichischer Wayrnng für jede Bant-Aklic bc messen. Diese Dividende kann vom l. Juli l. I. angefangen, in der hierortigcn Aktien-Kafsc dc-hodcn werden, Wien am 15. Juni l8«l. Pipitz, l Va»l. Gouperue-lir. Christian Heinrich Ritter von <3 0 ith, ! Banlg«uo,rueurs ^ SteUvellrecer. ^ Miller, i Baut. Dircttor. H. i97. « (2) Nr. 236l. Kundmachung wegen Aufnahme von Zöglingen in die k. k. medizinisch-chirurgische Iosefs-Atademic für das Schuljahr ltt^/5,. An der medizinisch-chirurgischen Iosefö-Atademie werden fur das kommende Schuljahr »U°'/t, Zöglinge sowohl ans höheren als auch auf den niederen Lehrkurs und zwar: für Zahl-platze und für Militär- (Frei.) Platze ausgenommen. Der höhere Kurs dauert 5, der niedere 3 Jahre. Die Bedingungen und Erfordernisse zur Aufnahme sind folgende: l. Müssen dic Aspiranten österreichische Staatsangehörige sein. 2 Für Aspiranten des höheren Lehrkurses ist das 2-i. Lebensjahr als das höchste Auf-nahmsalter festgesetzt. Aspiranten für den niederen Lehrkurs müs» sen das l5. Lebensjahr vollendet und dürfen das 22. nicht überschritten haben. 3. Eine gesunde kraftige 5!eibcsbeschaffen-heit und vollkommene phislfche Tauglichkeit zur! Erfüllung aUer Psiichten und zu den Verrichtungen des tunfligen feldarztlichen Berufes. 4. Die nöthige Vorbildung, und zwar wird von den Aspiranten für den höheren Lehr-! kurs gefordert, daß sie dieselbe wijstlischafllichc Eignung habcn, welche zur Immatrikulation! für ein höheres Fakulta'ts-Studium und namentlich für das höhere medizinisch-chirurgische Studium an den Universitäten der österreichischen Monarchie als Bedingung festgesetzt ist.. Die Aspnantrn für den niederen lehrkurs, muffen wenigstens die vier ersten Gymnasial-Klassen an einer inlandischen Lehranstalt mit, durchaus guten Fortgangsklassen zurückgelegt haben. 5». Die Nachweisung über untadelhaftes! Vorleben und gutrs sittliches Betragen der Aspiranten. <». Der Erlag des Equivirungsgeldes im Betrage von l(w fl. beim Eintritte in die A'ka-^ demie; mittellosen Aspiranten auf Milicärplä'tze mit sehr gutl'll Fortgangsklassen und Sitten-zeugmssen, insbesondere dcn Söhnen mittelloser! > Offiziere, Militärparteien und Beamten, dann Zivilstaatsdiencr kann, wenn deren Mtttellosig'! ceit erwiesen vorliegt, und ihre Aufnahme mit^ 3tücksicht auf den Bcdarf wünschcnswerth er-! scheint, der Erlag des Equipirungsgeldes vom^ Kriegöministcrium nachgesehen und der dieslfal-> llge Betrag auf Rechnung des Acrars angewiesen werden. 7. Die Verpflichtung für die 'Aspiranten des höheren Lchrturses nach erlangtem Doktor.-Grade lU Jahre, für die Zöglinge des niederen öchrkurscs aber nach erfolgtcr Approbation zum Wundarzte U Jahre als Feldarzte in der k. k. Armee zu dienen. Die Genüsse und Vortheile der Zöglinge bestehen in Folgendem: 1. Die Zöglinge erhalten die Unterkunft und volle Verpflegung in der Art wie in den übrigen k. k. Militär-Akademien. 2. Ein monatliches Pauschale von 10 si. 5U kr. für Kleidung, Wäsche, Vücher, Schreib-materiale ?c., 2 Gulden davon sind als Taschengeld bestimmt. 3. Die Zöglinge erhalten den dem Lehrkurse entsprechenden vollständigen Unterricht in der Medizin und Chirurgie unentgeltlich. 4. Dieselben sind von der Entrichtung der an den Zivil - Lehranstalten vorgeschriebenen Rigorosen und Diplom - Taxen befreit. 5. Die Zöglinge werden nach Absolvirung des Lehrkurses und entsprechender Ablegiilig der strengen Prüfungen und zwar die des höheren Kurses zu Doktoren der gcsammten Heilkunde graduirt, jene des niederen Kurses als Wundärzte und Geburtshelfer avprobirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welche sie in alle diejenigen Rechte und Freiheiten eingesetzt werden, die den an andern k. k. medizinisch-chirurgischen Lehransialten krcirten Aerzten und Wundärzten zukommen. 6. Hiernach werden die Zöglinge des höheren Lehrkurses als Oberärzte mit dem Borrückungs-rechte in die höheren Ehargcn der feldärztlichcn Branche, jene des niederen Lehrkurscs dagegen als Unrerärzte mit der Aussicht auf die Beförderung zum Obcrwundarzte m der k. k. Anuee angestellt. 7. Ausgezeichnete Obe»Wundärzte und Unterarzte, welche nach den bestehenden Studien'Gesetzen zur höhern medizinisch - chirurgischen ?lus-bildung befähigt sind, können dann später mit dem Fortbezuge der Gebühr ihrer Charge als > Frequentanten auf den höheren Lehrkurs an die Akademie einberufen werden, i:m sich den zur Vorrückung zum Oberarzte erforderlichen Doktorgrad zu erwerben. 8. Den an der Josefs-Akademie gebildeten Feldärzten, Doktoren und Wundärzten wird, ! wenn sie sich um eine ärztliche Anstellung im Zivil-Staatsdienste bewerben, »ach vollendeter > tadelloser Dienstzeit der absolute Vorzug vor allen Zivilärzten, beziehungsweise Zivils Wundärzten eingeräumt Die Zöglinge, welchen ein Militarplatz verliehen wird, werden unentgeltlich verpflegt, ! die Zahlzöglinge müssen hiefür eine Vergütung leisten. Gegenwärtig ist der Betrag für Zahlplätze ^ in dem höheren Lehrkurse auf 315 Gulden, und Jener für den niederen Kurs auf 2tt2 Gulden 5tt kr. festgesetzt, und in der Folge wird derselbe von Zeit zu Zeit nach den Theuerungs - Ver-Hältnissen geregelt. Dieser Betrag ist in halbjährigen Raten im vorhinein u. z. mit Beginn cmcs jeden Stu-l dien - Semesters bei dem Kommando der 'Akademie zu erlegen. Zahlzöglingen, welche in 2 aufeinander folgenden Studienjahren durchaus oder die Mehrzahl vorzüglicher Fortgangs Klassen erhalten haben und deren Aufführung ohne Tadel ist, kann über Antrag der Direktion ein Mililärplatz für die fernere Studienzeit, unter der Bedingung einer fortgesetzten guten Studien-Verwendung und Aufführung, vom Kriegs-Ministerium verliehen werden. Die Gesuche um Verleihung eines. Militär-odcr Zahlplatzcü sind von den Elte.ru oder Vormündern des Bewerbers im Dienstwege oder unmittelbar, je nachdem jene dem Militär.- oder 823 Zivil stände angehören, längstens b:c, !5,. 7lU-> qust i^ill bci de:n Kriegs - Ministeriu'.n in Wien ciirzubringen. Diese Gesuche müssen die genaue Aorcsse cnthal^'!,, an welch.' der Bescheid zu richten ist, Wenn sclde^ an Orte gelangen soll, in welchen siH kcin Postamc befindet, so ist die letzte Poststat'ion stets anzugeben. Die 'Aufnahme findet nur in den elften Jahrgang beider Lehrkurse Statt. 'Aufnayms- - Gesuche für cu'.en höheren, als für den ersten Jahrgang, werden als unstatthaft nicht berück- ' sichtigst In den bezüglichen Gesuchen muß gehörig auögedrücrt sein, auf welchen ^ehrkurs der Bitt-steiler und ob derselbe auf einen Militär - oder einen Zahlplah aspirire und ec, müssen demselben folgende Dokumente beiliegen: 1) Der Nachweis des Alters, 2) D^is Impflings-Zeugniß. ») Das von einem gradmrten Militär - Arzte ausgestellte Zeugniß über die phisische Qualifikation des Aspiranten. - Betrages während der Dauer der Studienzeit der Aspiranten an der Akademie gestattet. l). Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Josefs - Akademie auf Grund dcs Charakters oder besonderer Verdienstlichkeit des Vaters des Aspiranten erhoben werden will,! so muß dieser Umstand, falls die Militärbe-! Horden nickt an sich hievon in Kenntniß sind, gehörig dokuMcntirt sein. ^ Nicht nachgewiesene derartige Angaben können nicht berücksichtiget werden. ll>) Der von dem Aspiranten ausgestellte, von dessen Vater oder Vormund bestätigte und von zwei Zeugen mitunterfertigte Revers über die einzugehende ltt- und beziehungsweise achtjährige Diensteöverpsiichtung. Gesuche, welche nach dem anberaimitcn Tcr-mine einlaufen, oder welche nichtgehörig, namentlich nicht mit allen Studien-Zeugnissen von beiden Semestern aller Jahrgänge belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuch-steller auf den höheren oder niederen ^'chrkurs, i,,m einen Militär - oder Z.chlplatz kompetire, sonnen nicht berücksichtiget werden. , Die Verleihung der Hciiitar - uno Zahl- , plähe erfolgt von ^eite des Krieg^mlülsterium. Die Gesuchstellcr erhalten darüber ein.'N schriftlichen Bescheid, in welchem bei den Aufgenommenen angegeben wird, wann dieselben bei der Akademie einzurücken hab^n. Die neu ankommenden Zöglinge werden hinsichtlich ihrer phch'schen Eignung hier nochmals von einem Stabsarzte untersucht, und nur die auch hiebei lauglich Befundenen werden w l r t-lich au fgcll omme n. Z7"sl^2. (I) Nr. ^iiij^. Von dem k k. ilandesgerichle ^!aibach wird dem Herrn Johann Nep. Grasen Rasp und seinen Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Eoirls erinnert: (5s habe wider dieselben bei diesem Gerichte Barbara Frciin v. Rechbach, geb. Gräfin Thurn um Elsitzung des beideiseltv der Igger Scrape gelegenell, iin vormaligen magistraclichell Grund' buch.' 8u!> Rett. Nr. «iA>2 befindlichen Wlester. rams, die Klage eingebracht ui.d uin richterliche Hilfe gebeten. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Herrn Johann Grafen Rasp uno semer allfalllgeo Rechtbuachfolger diesem Gerichte unbekainil, und »veil derselbe vielleicht aus den k. k. (irblandeu abwesend ist, so hat ;nan zu seiner Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hieror-cigen Gerichts - Advokaten Dr. Anton Uranltsch al5 Kurator bestellt, mir welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtb-ordnung ausgeführt und entschieden werden wiri). > Der Beklagte Herr Johann Ncp. Graf Rdsp und seixe allfälligen Rechlsuachfolger wcrden oesteu zu dein i^nde erinnett, dc!mit sie allenfalls zl« rechler Zeit selbst erschaue»», oder inzwl !schen oem beflilnmten Vertreter Henn Dr, U^a-lutsch, Rechcobeyelfe an die Hand zu geben, oder auch slch selbst einen andern Sachwalicr zu bestelle» und diesein Gerichte namhaft zu ma-chen, und überhaupt nn rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die, aus ihrer Verad, läumung entstehenden Folgen selbst beizumefsen ! haben werden. Von dem k. k. liandlsgerichte. l!aibach am 1^'». Juni Ittttl. Z^ÜU. li (l) Nr. z5>:i^. Die hohe k. k. Landesregierung hat mit dem Erlasse vom «i. Juli ll-Mj, Z. 5,7 li), der Gemeinde Hotederschltz die Konzession zur Abhaltung zweier Jahr- und Viehuiärkte nn Orte Hotederschitz, und zwar: am ll). Ottobel und 2l. November jedeil Jahres, und für den Fall, als einer dieser beiden Tage all einem Sonn- oder Feiertage fiele, auf den nächstfol-gcnden Wochentag zu ertheilen befunden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß mit dem Beisatze gebracht wird, daß der erste Martt bereits am l(). Oktober l. I. stattfinden wird, und daß auf diesem Markte auch Holzwaren, Geschirre ?c. zum Verkaufe werden angeboten werden können, endlich daß die Verkäufer wahrend des crstcn Jahr- und Viehmarkceü zu Folge Gemeindebeschlusses von oer Entrichtung der Marktstandgelder befreit werden. K. k. Bezirksamt Planlna am l«. Juni Ittiil. Z. !W. n (») Nr. 337. ^iizitations - Verlautbarung. Die hohe k. k. Landesregierung in Laibach hat mit dem heradgelangten Erlasse voin '^'^>. Mai l, I., Z. l2t)7, auf den dießbezittigen Reichsstraßen für das Jahr lftttl nachstehende Bauobjekte zur Ausführung bewilliget, und zwar: Auf der ifoiblerstrafte: 1) Die Konservation der Krainburger Sav.' »rücke, im D-Z. Nl^H-5, im adjustirten Kostenbeträge von ttl)tt st — kr. 2) Dle Brücken Konservqtioncn zwischen den Distanzzcichen V^9 l0, VljlU ll und Vl^l im k. k. Wegmci-ster-Distrikte Neumarl'tl, iin adjustirten Betrage von 520 si. 39 kr j :j) Dir Hcrst^llunc; neuer Slra- ß^'ugelälwer in verschiedenen Dislanzzelchen des Neumarkt- «^H^^ lel Wegmeister - Distriktes, im adjustirten Betrage von N?3 fl. !w kr. Auf der IVurznerstrafte: 4) Die Rekonstruktion der Rantach Brücke, im D.-Z. i^-!l, mit dem ad- justinen Betrage von .'>!-!) si. , ebenfalls im Kroilauer Wegmeister-Distrikte, mit dem adjustirten Betrage von 7^l> si. l^ kr. Ueber Austrag der löblichen k. k. Bandes: b.nldirektion in Triest vom tt. Juni l. I,, Z. 95^, iviro wegen Auüführung dieser Bauobjekte die ^izitations-Verhanolung den 2>^. Iu»i l. I. Vormittag von !> bis l2 Uhr uild nöthigen falls auch Nachmittag von A bis °/„ Reugeld versehen nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung angenommen, später einlangende hingegen unbeachtet z l> rück'g ewi ese n lv c rden. Vom k. k. Bezirksbauamte Krainburg aM ,14. Juni l««l. Z. »W. n (2) Kundmachung. Am 4. Juli l5!l>l Vormittags ll Uhr,' wird in der hicrortigcn k. k. Verpflegs - Magazins - Kanzlei eine öffentliche Behandlung mitteilst schriftlicher Offerte, wegeu S'chcrstellung der Verpstegsbedr'jrfnisse im hierseitigen Bezirke quf das Auslangen bis Ende Oktober lttttl, im Subarn'ndirungswcgc und wegen Ablieferung von 1840 n. ö. Klaftern harten, :w" Brennholzes, im Licferungswege abgehalten wcrdcn. Die näheren ^Zedingnijse sind in der be-nannt.'n Vcrpsiegs - Magazinskanzlei einzusehen. K. k. Militär, Vcrpflegö-Bezirköverwaltung Laidachüm 3«. Juni «Stil.