Amts- Zlatt. ^-Z. NsnnersiaZ den 12. Jänner I832. Z. ^. (Z) 9ä 6nd. ^i'. 235Z8. Kundmachung hinsichtlich der Kontumaz- und Rasicll^Anstol' ten am Sanitälscordcne an der Glänze Tl,^ rols gegen Ealzdurq und gcgen Kärnten. — Da in Folge allerhöchster Entschließung vom Ho. October d. I. , und Eröffnung der hohen Hofkanzln vom 11. darauf, Zahl 5/9», Tyrol in den lombardisch-venenanischcn Sa-nitäts? Cordon eingezogen werden mußte, so sind an der Gränze Fprcls gegen Ealzturg im Orte Habach und Lltzelfeldcn an der Postsirasse zur Abhaltung der Cholera'Krankheit eine Eoniuwaz - Anstatt, und in Strub e»n Contumaz ' NasillI, in Hochsitzen und Iech-berg, nächst dem Passe Ihurn adcr Flllal-Rastelle errichtet worden. An der Eranze gegen Karnttn aber wurde daß Ccnlumoz-Rastell hart an dcr karntnelischcn Granzmark zu Nörlach, di? Contumaz«Anstalt selbst im Dorfe Nlkoledorf eingerichtet. Ferner sind an dieser G'änzllnic noch zwei Hauptrasul!?, und zwar am Isclsberge gegen das Mölllhal und zu Hocheben im Tilliachcr-Thale gegen das Lessack - Thal in Karnten. Da mit Ausnahme dieser Haupt- und Nebcneinbruchs-stationen alle übrigen Wege, Eingänge und VerbindungspulNte gänzlich abgesperrt sind; so werden hurwegcn folgende Maßregeln zur strengsten Darnachachtung vorgeschrieben/ und zwar: — I. I n Bezug auf die Eontu -maz - Anstalt zu Hab ach und Liyel» felden. —l.) Menschen, Tsncre, Waaren, Effecten und Briefschaften ni/rden mittelst des Kontumaz-Rastelies in Strub emgelossen, und unmittelbar »n die Contumaz - Anstalt csco^lrt. Die Menschen mit ihrcm kleineren Vevacke finden ,hre Aufnahme in Litzelfelden, so wie auch Inches Fuhrwerk und Reitpferde. D»e Fuhrleute mit den Lastwagen, Pferden und Waaren werden aber in Habach aufge- nommen, rrohin sie auch sogleich instradirt wetden. — 2.) Die Aufnahme ,st bei dem k. s. Oranzpfieg-Gtrichte Lofer anzumelden, nclchcs hnrüber Vorwerkungs - Verzeichnisse anffr;ißt, und miltelst des Rastel! - Eommis, särß in Strub täglich an die Contuwaz-Direc-tion in Habach zur Bewilligung der Aufnahme abschickt. Dle Ncrzcichnlsse haben die Zahl dn- MensHtn, 3hlere und Wagen zu enthalten, und sollen Mlt den Rclse-Urkunden und Frachtbriefen belegt drm Rastel! lEcmmis-sar übergeben werden. Es ist crwünschlich, daß über die Waoren»CoNl und verschiedenen Effecten von dcn Parlheien Eonsignalioncn l>cr-fttßt und dem Verzeichnisse angeschlossen werden. — 3.) Menschen zu Fnß und ?u spfcrd und in Ilichten Wagen norden wöchentlich dreimal, als: Montag, Mittwoch und Frep-tag, Frochtwagen aber jeden dritten Jag um 8 Uhr Früh, am Rostcüe zu Strub eingelassen, wo sie nach vorausgegangener IncoMr!-rung mit den Verzeichnissen von dcr M'.lilare Eecorte in Empfang genommen, und sowohl von dicscr, ols auch von emcr angemessenen Zahl l/ponirter Conlumaz« Diener nach zweimaligem Ausruhen in den Rassonen Wa,d-rlng und Erpfcndorf mit strenger Beobachtung dcr dießfalls vom Gesetze vorgefchricbtncn und von den Localuerhaltnisscn gebotenen Dise ziplincn in die Conlumaz begleztet werden, — 4.) Die Karavane muß bis 2 langsicns Z Uhr Nachmittags in dcr ihr von der Direction zugewiesenen Abtheilung der ssontumaz«Ansialt angelangt und untelgebracht seyn; es ist ie-doch gestaltet, auch ohne dle Contumsz anzutreten,, oder dcrcn gcftyl'che Dauer ausz^hal-ten, mittelst Escorte und unter Beobachtung der gleichen Disziplinen, wie beim Eintritte, rrlrder über die Eordonslinie zurückzufchreli. — 5.) Die Menfcten haben tlne fünftag,ge Eontumaz-Dauev zu bestehen; für Zhicre urd Waaren aber richtet sich die Doucr dcr Con» tumaz nach den dnßfallS vorgeschriebenen Rci» 32 nigungsarten und hiernach in den Direktiven festgesetzten Fristen, welche jedoch die längste Dauer uon fünf T^gen nicht überschreiten. — 6.) Die Anstalten haben für 70 bis loa, und nach Maßgabe der verschiedenen hierauf Einfluß nehmenden Umstände auch für mehr Menschen, dann für 3a bis ^c> Pferde, und für mehr als 1000 Centner Waaren und dle hiezu gehörigen Wägen gleichzeitig Raum; auf dem Grunde gemachter Erfahrungen werden diese Localttäten nach den Bedürfnissen erweitert werden. — 7.) Bei einer den Raum übersteigenden Concurrent der Eontumazlsten wirb eine bestimmce Reihenfolge beobachtet. In öffentlichen Diensten reisenoe Clo,l>- und Militär-Personen werden jedoch bei besonders wichtigen Anlassen >n dle Anstalt uor Allen aufgenommen. — Tritt dieser, Fall nicht ein, so entschuldet ohne Abweichung für die Auf, nähme in dle Contumaz-AnstHlt dcr Zeuounct der vlieggerlchllichen Vormerkung »n Lofer. — L.> Von der Aufnahme m die Kontumaz sind uusgeschlessen und werden zurückgewiesen: u.) Die sich nach den Paß-und Polizei-Vorschriften zur Reise nach uno d^rch Torol nicht eignen. — !^.) Ausländer auö der Classe oer H>incwerksbur!che und der gemeinen Arbeiter, welche sich nicht auf der kürzesten Route «n wre Heimath befinden, oder doch mcht cm rechtfertigendes Geschäft innerhalb der dieß-seitigen CordonsllNle nachweisen; endlich <:.) Dle mit emer acuten ansteckenden oder wohl g,r Eholera - Krankheit behaflet sind. — g.) D,e aufgenommenen Personen, Naar/n, 3hiere und >3ff.cten können nur nach bestandener Contumazzelt und vorschriftmaßlg erfolg-tcr Reinigung mtt herüber von der Direction ausgefertigtem Certificate aus der Anstalt ent-lassen werden. — la ) Omd ln der Anstalt weder Aufnahms- odcr Rciniqungs, Taxen, noch CerrlsicatF- oder andere Gebühren zu bezahlen; dageg?tt hat Jeder, der ntchr arm lst, in der Conrumaz-Anstalt seine Verpsse-gung zu bestreuen. Für dle Gubslstenz der wahrhaft Arinen »n dcr Eontumaz sorgt je« doch d«e Gtaatslicrwattung. — !i.) Oas Verhalten lm Innern der Änstalc l!t m elnem «lgenen Regular,v vorgezeichnet. — II. In. Bezug a u f d a s C 0 ntuma ; - Rastel! zu Brrub. — 12.) Mittelst dieses Rastelles werden, (lv;e oben unter sir. i bemerkt wurde,) Menschen, Thiere, Waaren, Effecten und Briefschaften eingelassen, und der Con-tumaz-Anstalt zugeführt. 3s findet aber mit, tclst dleses Rastells auch die Unterredung der dllßsetttgen und jenseitigen Bc.vohner unter Beobachtung der dießfaüigen Vorschriften, so wle der wechselseitige Kauf und Verkauf dcr unentbchrllchen und verdachtlosen Lebensmit-tel und Effecten zwischen denselben unter ge» nauer Beobachtung der dießfälligen Rcini-gungs« Vorschriften nach tz, 66 des zweiten Auszuges aus dem Entwürfe zu einer Pest-P^lizcl - Ordnung statt, und zwar taglich von g Uhr Vormittags bis Z Uhr Nachmittags , mit Ausnahme jedoch jener Vormittage, an welchen ein Einlaß in die Contumaz uoll« zogen wird. — iZ.) An diesem Nastelle ,st ferner der Handels ? Verkehr mit ganz uerdachtlosen Waaren wie fie im tz. tt^ des unter Nr. 12 angezogenen Auszuges uer-zclchner sind, nachdem tne-Waaren selbst oder ihre uerdächtigen Hüllen der imtz. 86des Auszuges vorgeschriebenen Vehandlung unterwors-cn worden sind, zulässig; da hingegen sowohl die ho ch st ve rd äch t lg en als die nur verdachti-gcn Waaren (§. 62 und 63 des Auszuges) jeden Falls und ohne Ausnahme der Eontu, ma;-Anstalt zur Reinigung zugeführt werden müssen, worauf dieselben, wenn dortselbst ihre Reinigung bewerkstelliget worden ,st, in den fre»?n Verkehr gcscyt werden können. — !/;.) Der Austritt dcr Personen von 3i« rol gegen Vorweisung eines gültigen Reen in ein mit Essiz oder Galzwasscr gefü'Nes G^fäß zu legen, welches der zw,s^e,i den Raste!! - Schranken befindliche, dle Käufer und Verkäufer ver< nnttelnde Rcmigung6 - Diener reiniget. — Papiergeld wird a^f einem gespaltenen Stok-fe uon Demselben übernommen, und erst nach erfolgtcr Rnniqung verabfolgt. — Die Uebergabe d?s Geldes von den Diesse^iaen an die Jenseitigen geschieht mittelst des Rei» ntgungs - Dieners zwischen den Schranken ohne alle vorläufige Reinigung. — i8.) Ueber dlese Vorgange und dle hierauf Bezug nehmen-den Amtshandlungen werden Protocslle gt- 33 führt; die Partheien haben daher den k. k. Rassel! »Eommlssaren d,e hiezu nöthigen Auskünfte und Nachweisungen mit Anstand und Ordnung zu geben, und sich angelegenst zu hüthen, daß jede Vermischung vermieden werde, um die mit verdächtigen Menschen und Gegenstanden in Vermischung gerathenen In-dwlducn und Effecten mcht zur Ausstchung der Eontumaz anhalten zu müssen. — Nur die tlpomrtm Rastel Diener dürfen mit den jenwngen Bewohnern, Thieren und Waaren vor erfolgrer Reinigung in Berührung oder Vermischung kommen. — III. In Bezug auf die Ftli al - Rasselle zu Hochsitzen und Iochberg nächst dem Passe ^hurn. — An den F>l>al - Rastellen zu Hachfilzm und Iochberg hat die Unterredung der Gränzbewchner unter Beobachtung der dtesfaülgln Vorschriften, so wle dcr Wechsel« wtige Kauf und Verkauf der unentbehrlichen Lebensmittel und Effecten Etatt, welche nach §. 6/4 des Auszuges hinsichtlich des Krankpensstoffes ganz verdachtlos sind, nachdem sie Mbst oder ihre verdächtigen Hüllen der Rem,-gungs-Behandlung unterworfen wurden, welche zurHmta.chaltung j.der Ansteckungsge. sayr »m §. 86 vorgeschrieben »st. — 20) '^s dürfen ,edoch auch Thiere, deren Provenienz aus emerEntfernuna von ^Stunden durch e bst v'^' ^"'"'^ nachgewiesen w.rd, daselbst passiren, nachdem sie, gemäß tz. 8g «nd ^'" '" ^'^^ ^"'^ rastellm^g be. ^^ wurden. ^ 2l.)Der Rastell-Verkehr M Hochsitzen und Iochberg hat an jedem M°nt^ u„d Donnerstag von 9 Uhr Vor-mmags ^s Z Uhr Nachmittags am Rastelle ^?catt. — 22.) Hinsichtlich des, Metall- und Papiergeldes, welches d«e jenseitigen unddlcs-Mtlgen Bewohner an dem Rasselle einander vezableli, findet die nämliche Manipulatlons-welje, w,e sie unter Nr. 17 angegeben ist, ^tatt. — 23.) Die Ausfolglassung diesseitiger Waaren und der Nebet tritt der Personen von Tirol in das abgesperrte Land gegen Vorweisung eines g.ltigen Reisepasses, dann d,e Unterredung beiderseitiger Bewohner, »mmer l.'doch unter hinlänglicher Aufsicht und Con- sck.. ^'" H'"tanhoctulig gefährlicher Vermi-^ung 9.,^ ,^ ^^ ^^^^ Anstand.- 3^"eber diese Vorgänge u.d die hierauf eb nf lls w^'^'" Amtspandlu.gen werden ^ ^ ^ .. !.. ^/. ""l5wcaen d.e Parthcien ^/^^?^^"'^en das Naml.che iu beobachten haben, was oben unter Nr. ,8 bemerkt wurde. - IV. I„ ^zug auf die Contumaz - Anstalt zu Nikols, dorf. — 25) Menschen, Waaren, Thiere, Effecten und Briefschaften werden nnttelst des Embruchs-Rastelles hart an der karntneri, schen Gränze eingelassen, und nach Aufnahme der Eontumazial - Verhöre in die Kontumaz« Anstalt gebracht. Sämmtliche Contumazisten finden ,u N.kolsdorf, cme Viertelstunde nächst Norsach, wohin sie unter sicherer Begleitung befördert werden, in dem von ihnen selbst gewählten Wlrthshause, oder m einem der gemietheten Cvntumazjimmer, ihre Aris nähme. Für Waaren aber ist unweit des Eln-bruchs-Rastell'cs an dcr Postsirasse eine eigene aroße Waaren «Niederlage errichtet, wo die Frachtwagen der contumazirenden Fuhrleute und d,e Reisewägen nebst dem Geschirre ter Pferde aufgestellt werden; die Pferde selbst aber werden in die für sie bestimmten Stale lungen zu Nlkolsdorf abgcfühct. — 26.) Personen zu Fuß und zu Pferd und in leichten Wagen werden wöchentlich dreimal, als: Montag, Mittwoch und Sonnabend, Curie« re aber und alle Fuhrleute jederzeit emgelassen. Der Contuma;-Director oder dessen Stellvertreter nimmt mit ihnen sogleich im Beisevn des Contumaz-Arztes oder Wundarztes die Contumazial« Verhöre auf, und ein Bezlrks-wachter oder verläßlicher Remigungsdlener be< gleitet sie dann in die Contumaz. — 27.) Ruck-sichtlich der Dauer der Contumazzett für Personen sowohl, als auch für Thiere, Waaren und Effecten gilt hier das Nämliche, was oben unter Nr. 5 bei der Eontumaz-Anstalt zu Lchelfelden und Habach erwähnt wurde, so wie es auch keinem Anstünde unterliegt, daß Personen, Thiere und Waaren, welche in der Eontumaj'Anstalt angelangt sind, anch ohne die Contumaz anzutreten oder deren ge-schliche Dauer auszuhalten, unter Beobach, tung der gehörigen Vorsicht wieder über d»e Cordonslinie zurückkehren. — 28.) Zur Beförderung des Verkehres mtt der Nachbar-Provinz Kärnten werden jene Producte und Waaren, welche sowohl nach dem alten Pest« reglement vom Jahre 1770, als auch nach dem Auszuge aus dem Entwürfe zu e,ncc neuen PesspDlnel-Ordnung nur einer einfachen Reinigung bedürfen, und als nicht glftfan, gcnd oder unverdächtig zu bchandeln sind, und zwar insbesonders rohen und verarbeitetes Eisen, Stahl, Blei, Blelwaaren, andere metallurgische Fabrikate, und endlich Getreide, sy we auch die Militär-Victual'cnl Trane, porte, schon vor dcm Einbruchs - Rassell? über eine Vrücke auf einem neu gebahnten Weg 34 in eine eigens errichtete Ablagerungshütte ge, führt, und von den kärntnerischen Fuhrleuren, ohne das irgend eine Vermischung Statt finden kann, abgeladen. D,e Reinigung die» ser Products und Waaren wird sogleich vorgenommen, und die von Llenz ankommenden Frachter verführen dieselben sodann an die weitern Bestimmungsorte. — Jg.) In der Anssalt können, besonders wenn die Personen nichr zu sehr vereinzeln! ankommen, 5a bis 6c> Contumazisten ohne Anstand untergebracht werden, und die Waaren-Niederlage gewährt fti.lreichenden Platz für lZoo C?:'iner Waaren, theils in offenem, theils m geschlossenem Rau« me. — Jo.) Alle jene unter Nr. 8 hei der Eontumaz-Anstalt zu Habach und Litzelfelden erwähnten Individuen bleiben auch hier von der Aufnahme in die Contumaz-Anstalt ausgeschlossen, und werden zurückgewiesen. — Hi.) Das bei der Contumaz-Anstalt zu Ha-hach und Llyelfelden unter Nr. 9 und ,c> bezeichnete Verfahren, rücksichtlich dcr Entlassung der Personen, Waaren und Effecten, der Nichtabnahme von Neimgungs-Taxen, der Verpfiegung der ContuMIzisten hat auch in der Eontumaz-Anstalt zu Nlkolsdorf volle Anwendung. — V. In Bezug auf das Eontumaz - Na stell an der kärntnerischen Granzmarke. — 32.) Dieses Na-stcü hat die gleiche Bestimmung, wie das unter ll. genannte Eontumaz- Rastel! zu Strub. Personen, Thiere, Waaren, Effecten und Briefschaften werden hier eingelassen und der Col!tu,maz-Anssalt zugeführt; an demselben sii.del der wechselseitige Kauf und Verkauf unentbehrlicher und verdachikoser Lebensmittel und Vfficten zwischen den tivolischen und kärntnerischen Gränzbewohnern und die Un-rn-rcdung derselben unter genauer Beobachtung der vießfalligen Vorschriften Statt. — Für den Fall, daß kalte oder sonst ungünstige Witterung die gegenseitige Besprechung am Nastelle srlhst unzulässig macht, so ist in einem nächst dem Rassclle von Holz ncugebauten Hause tin eigenes Locale zum Parlatorium rastellmaßlg eingerichtet. — 33.) Das unter Nr. i3, lä., i5, ,6, bei dcm Rassclle zu Etrub bezeichnet? Verfahren, in Rücksicht verdachtloser Waaren, in sofern sie nicht zu den unter Nr. 28 bezeichneten Gegenständen gehören, des Austrittes von Personen, Waaren und Thieren aus Tirol in das abgesperrte ?and, ferners hinsichtlich des Vleh-Emtriebes, findet auch bei diesem Einbruchs-Rastelle gleich, mäßig Statt. — 34.) Ein unvermischter Reis mgungMener, ist beauftragt, jede Vermischung zu verhäthen, und die bei Geldauszahlungen vorgeschriebenen Reinigungsarten durch Waschung des Metallgeldes mit Cssig, oder Naus cherunI des Papiergeldes auf einer Hand-raucherungs? Maschine, wie dieß auch unter Nr. z? erwähnt ist, vorzunehmen. — 35.) So wie be> dcm Rasselle in Strub nach Nr. ,8, werden auch hier bei diesem Rastelle über die gedachten Vorgänge und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen Protocolle geführt, wozu dle Partheien gleichmäßig die nöthigen Auskünfte zu geben haben. Jede Vermischung ist von den Partheien sorgfältigst zu vermeiden, und nur den exponirttn Dienern ist gestattet, mit jenseitigen Dcwoh, nern, Thieren^ und Waaren vor erfolgter Reinigung in Berührung zu kommen. — VI. In Bezug auf die Hauvi - Rastelle am Iselsberge und zu Hoch eben im Hllliacher-Thale. — Z6,) Diese zwei Rastelle sind Haupt-RasteNe; es finden daher alle aanz verdachtlosen Waaren, so wie diese in den §. Lä und 86 des II. Auszuges aus dem Entwürfe zu einer neuen Pesspolizey-Ordnung verzeichnet sind, bei ihnen Umgang, nachdem d,ese Waaren selbst oder ihre verdächtigen Hüllen der Behandlung unterzogen wurden, und sie können gleich nach vollzogener Reinigung nach §. 63 des genannten Auszuges entlassen werden. — 37.) An diesen Na-stellen werden auch einfache Briefe übernommen, nach §. go des II. Auszuges aus dem Entwürfe zur neuen Pestpolizey-Ordnung behandelt, und mittelst eines kleinen Brief-raucherungs-Apparates gereinigt. Auch werden Banknoten, Obligationen, Schuldbriefe, gerichtliche Klagen, Vollmachten u. dal. unter den vorgeschriebenen Vorsichten ohne Anstand ausgewechselt.— 38.) Verdächtige und höchstuerdächtige Waaren aber, so wi? größere Paquete werden der Contumaz« Ansialt zugewiesen. Be> dem Haupt-Raste« am Iscisberg ist jcdoch für dcn häufigen Verkehr mit Flachs und Hanf auch eine Ehlorraucherungs-Kammer angebracht. — 3g.) Bei den genannten zwei Ha'.iftt-Rasscllm können Viehmarkte ge« falten werden; das Vieh wird, di eine Echwemmung im Winter schädlich wäre, mit Vorsicht abgcwaschen, und unter Aufsicht ei, nes Vuharztts behandelt., — /.d.) Die Ra-ssellmanipulgtion darf nur nach Tages-An-bruch beginnen, und muß immer vor An-bruch der Abenddämmerung geendet seyn, zum Rastellmarkte selbst aber sind bestimmte Tage in dtr Woche festgesetzt, welche von den Ra-stell-Inspectoren, im Einvernehmen mit den 35 Landgerichten, als d:e bequemsten fur das Publikum bestimmt/ und der benachbarten Granzvbrigkctt in Kärnten angezeigt wurden. — äi.) Alle Waaren ^hne Unterschnd, so ^ie auch Personen gegen Vorweisung eines giltigen Reisepasses können bel dirlen Rastel-len in das abgesperrte Land aus Tyrol austreten. Auch findet die Unterredung beiderseitiger Bewohner, jedoch unter hinlänglicher Aufsicht und Conttollc, keinen Anstand. — 42.) Hinsichtlich des Metall- und Papiergeldes findet die nämliche Manipulationsweise, wie sie unter Nr. 17. und 3ä angegeben ist, Statt. — /,3.) Ueber alle dicsc Vorgange und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen werden, glnckwie bei dem Einbruchs-Rastcll an der kärntnerischen Gvänzmarke, Protocols geführt, und die Partheicn haben dießfalls an den Hauptrastcllen das Nämliche zu beobachten, was unter Nr. iL und 35 gesagt wurde. — 44.) Jedermann, der dcn Saniläts-Cordon oder das Nasscll auf eine unerlaubte Weise überschreitet, oder die in Bezug auf diesen Cordon bestehenden Vorschriften übertritt, wird nach der unterm Ii. October l. I., Zahl ZHli2, erfolgten Gubernial-Kundmachung des a. h. Strafpatcnts behandelt. — /zö.) Von Seite der Behörden wird alles aufgeboten werden, um c:nerseits die von Sr. Majestät z-ur Erreichung des Zweckes gegebenen Anordnungen zu vollziehen, und diese Anstalten zu fördern, und anderseits den Con-imnazisten ihre Lage zu erleichtern; daher erwartet man aber auch, daß sicl) dieselben um so mehr nicht nur durchaus vorschriftmaßig benehmen, sich in das Unvermeidliche »hrer Lage mit Ruhe und Ergebenheit fügen, und insbesondere jede Vermischung mit nicht erponir-tcn Menschen, Thieren und Effecten, oder andern Eontumaz - Familien vermeiden werden, als ein gesetzwidriges Betragen gerügt, oder wohl auch strenge bestraft werden müßte. — Innsbruck am ^ December 16I1. — K. K. Eudcrmum für Tnol und Vorarlberg. Frzedrich Glaf v. Wilczek, Gouverneur. Robert Ritter v. Benz, k. k. wlrkl. Hofrath. I 0 h. Ne p. Edler v. Ehrhar t, k. k. wirkl. Gubcrnial-Rath. ^^ 3^r. 252I7B606. Sanit. b. 12. (I)^ Nr7 2525. ^.! r c u l a v e des f. k. illynschen Landes-Guberniums zu Laibach. — Die Zinsen von den Staatsschuld- vcrschreibungen des lombardisch-venetianischm Monte können auch bei den Credits - Cassen ausserdem lombardisch-vcnenanischen Königreiche bezogen werden. — In Folge Vcrordmmg oer f. f. allgemeinen Hofkammcr vom HZ. z> M. wnd Nachstehendes zur allgemeinen Kcnnt-mß gebracht: tz. 1. Den Besitzern der vier und funfpercentlgen Staatsschuldverschreibungen des lombardlsch-venctianischen Monte ist gestattet, vom 1. Jänner ,832 angefangen, die Einsen davon auch bcl der Universal-Staatsschulden. Casse in Wlen, oder bei dcn Credits-Cassen zu Lmz, Salzburg, Gratz, Prag, Brunn, Lemberg, Ofen, Hermannstadt, kaibach, Kla« gcnfurt, Görz, Innsbruck und Zara zu beheben. — §. 2. Sle können sich dieserwegen unter Beibringung der Original-Obligation an die Präfectur des lombardisch-vcnetiani-schcn Monte in Mailand wenden/ und derselben die Credits-Cast^ angeben, wo, und den Termin, von welchem angefangen die Inter? essen behoben werden wollen, Wenn kein Anstand obwaltet, wird auf der Rückseite der Obligation die entsprechende Anmerkung beige» fügt, und die Zinsenzahlung bei der bezeichneten Credits-Casse eingelcttet. — §. I. Die Anmeldung zur Zinsen- Ueberwelsung kann je» doch auch unmittelbar bei derjenigen Credits« Eassc, wo die Zinsen künftig behoben werden wollen, unter Beibringung der Original-Obligation geschehen. Diese Casse wird sodann das erforderliche Einvernehmen mit der Präfectur des lombardischivenetianischen Monte pflegen, und im Falle kein Hinderniß obwaltet, die Interessen-Zahlung leisten, und die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite der Obligation vornehmen. — §. ^.. Will der Besitzer einer Schuldverschreibung des lombardische venctia-nischen Monte, deren Verzinsung bereitsauf eine Crcdlts-Eassc ausserdem lombardisch-ve--netlanischen Königreiche übertragen ist, die In-tcressenzahlung wieder bei der Caffe des Monte zu Mailand, oder bei einer andern Credits-Casse erlangen, so ist sich an diejenige Credits-Casse, bet welcher die Zinsen erhoben werden, zur Einlettung der nöthigen Verfügung und zur Vormerkung auf der Rückseite der Obligation zu wenden. — §. 5. Zur Uebcrtragung der Interessen.-Zahlungen muß die Anmeldung wcmgstcns sechs Wochen vor dem Eintritte des Zahlungs - Termins erfolgen, sonst beginnt die Uebcrtragung erst bei dem darauf folgenden Zahlungs - Termine.— h. 6. Tntt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung des lomb^rdisch-venetianischen Mon- jZ. Amw-Blatt Nr 5. d. 12. Iavner zS22,) 2 36 te, von welcher die Interessen bei einer Credits-Caffe ausser dem lombardisch : venetiani-schen Königreiche erhoben werden, umzuschreiben kömmt, so lst sick an die mit der Verzinsung beauftragte Casse zu wenden, wornach das Erforderliche wegen der Umschreibung nach den bestehenden Vorschriften eingeleitet werden wird. — Lalbach am 27. December i83i« Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes »Gouverneur. Zeno Graf 0. Gaurau, ^ k. k. Gubernial'Rath. Z. 16. (2) Nr. 2L/.72. Kund m a ch u n g des k. k. illyr. Guberniums in ^laibach. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom ,2. December d. I. zu befehlen geruhet, daß der Verkehr zwischen Gal-lizien und dem Königreiche Polen sogleich ganz-llch frey zu geben sey, und daß daher auch die an den Einbruchsstationen gegen Polen in Folge des allerhöchsten Cabinettsschreibcns uom F5. November d. I. noch bestehenden Eontu-maz - und Reinigungsanstalten unverzüglich aufgelöset werden sollen. — Was den Verkehr zwischen Gallizien und Rußland betrifft, so haben ^eine k. k. Majestät allergnädlgst zu gestatten geruhet, das k. k. Gubermum m Gal-lizicn zu ermächtigen, die gegen Rußland an den Etnbruchsstatlonen bestehenden Conttnnaz« und Reinigungsanstalten dann sogleich aufzulassen, wenn dasselbe von einer gleichen Absicht und Verfügung von Seite Rußlands Nachricht erhalt. — Dieß wird im Nachhange der Kundmachung vom 1. December d. I., Zahl H6l)87, zur allgemeinen Kenntniß gebrachr, i'atbach den 29. December zL3i. StHÄt- unv lanvrtchttiche Verlautbarungen. Z, Ja. (2) Nr. 6710. H d » c t, Von dem k,. k. Stadt- und Landrechte in Kra;n wird bekannt gemacht: Es sey oon diesem Gerichte auf Ansuchcn des Dr. Neve-schiy, wider Dr. Mathias ^urgcr, als aufgestellten Curator der El^abech v. Wallens-berg'scben Verlassenschaft, und dcs abkettn-d?n Franz Taoer v. Russtnstem, dann dte Kraule Franzißka v. Russcnttem als erklärte Icachlma v. Russcnstein'sche E:bm w^en an Capttal schuldtger ^00 ss. samm: Interessen:c. in dle öffentlich? Versteigerung des für die ^ graule Ioach>mi n. Russcnstein, aus dem Sch.'lofchnnc ää<>. el. !.u^dli!gto 2). August < 1828, auf den dsm Anton Radon gehörigen, der Herrschaft Neumarktl snb Urb. 3lr. 7t dienstbaren, mit 5^8 Hübe beansagten Hause, dann dem sub Urb. Nr. 4Z7 3^4 dienstbaren 1^3 Bensenhammer Gtepclka haftenden Saz-zes pr. 1100 st. M. M. gewllliget, und h>e-zu drei Termine, und zwar: auf den 2Z. Jänner, iZ. Februar und 12. März des Jahres i8I2, vor diesem k. t. Stadt- und ^andrechte jederzeit um 10 Uhr Vormittags mit dem Belsaye bestimmt wordrn, daß dieser Satz, Falls er weder bei der «rsten noch bli . der zweiten Fellbietung um den Nommal-werlh als Ausrufsvreis oder darüber an Mann gebracht werden sollte, bci der dritten auch unter dem Nominal-Werthe hintangegeden werden wird, wozu d»e Kaufiastigen hlcmll eingeladen werden. Lalbach den 24. December 18Z,. Z. lä- (3) Nr. sz-^,^. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchl- m Krain wn-d bekannt gemacht: Es sey von dlüc-n Gerichte auf Ansuchen des Joseph Kattaucr,. wider Gregor Mathias Drenmg, ,n die Ncaft sumirung der bereits bewilligten, jedoch unterbliebenen öffentlichen Versteigerung der, dem Exequirten gehörigen, auf Johann Hahin lautenden kramcrisch-standlschcn Aeraricü-Ecl-uld-Obligation, ciäo. 1. Mai 1602, Nr. z,25)ä, ^ 5 0)0 pr. 25c) fi. ge^llllget, und zur Vornahm me der nun reafsunnrten öffentliche»: Fälble-tung dieser Obligation drei neuerlicheTe;mm?, und zwar: auf den 26. Jänner, 2I. Februar und 22. März ,832, jedesmal um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landvechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß diese Obligation, wenn sie wcder del der ersten noch zweiten Feilbietunastagsatzung um dcn Nenn-wcrth als Ausrufsoms, oder darüber an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten auch unter demselben hmtangegeden werden wülde. ?a»bach den 2/,,. December i85ii. Atnnliche Verlautbarungen. Z, 53, (l! Concurs - Verlautbarung wcgcsi Besetzung einer unentgeltlichen Prac-ticantcnste^c bei dem k. k. Ober-Postamtc zu Laibach. Bc^ dcm hiesigen Ober- Postamte isi ge-waß Dccrct der wobllöbl. k. k. obersten Hof-Postoerw>iltung, c,!. Iul: i35i, Zahl 22Ü5/,, die Eröffnung 'cincs directen Post' Courses zwischen Neustadtl und Agram, und dic Einführung eincr, zweimal wöchentlichen Büefpost auf demselben, dann die Errichtung jwelcr Poststationen zu ^andstraß und Szama-bor, gegen Auflassung der bisher in Guten-Hof bestandenen Briefsammlung, zu bewilligen; endlich die Wegesstrecke zwischen Neu-siadtl und Landstraß auf l Z^/^ Posten, zwischen Landstraß und Szamabor auf 2 Posten, und zwischen Szamabor und Agram auf 1 1^2 Posten festzusetzen geruhet. — Indem man dlese hohen Bcsiimmungcn zur allgemeinen Kenntniß brmqt, wrcd gemäß Verordnung d.-r wohllöbllch k. k. obersten Hof-Postvcrwal-lu.^g, ,!(lQ. 2lz. v. M., Z. 1266/;, noch we»« rcv bclgcfügs,' daß: ^.) die Eröffnung dcs ob-gedachicn Post - Counes und die Amtswirk-samkctt dcr beiden Post-Stationen Landssraß ^"d Ezainabor mit z. k^ M. beginnen, dann ^e A^.^^s^ h^ h^. Briefsammlung Guten-Hof am Zi. ^. M. aufhören werde; daß 2.) die -driefpost ..^^ Agram von hieraus jcdcn Dienstag um 10 Ul)r Früh, und jeden Freitag um 5 Uhr Abends abgehen, und dasclbst am Mittwoch und Samstag einlangen, dann die m Agram an jedem Montag und Frcttag um 5 Uhr Abends abgefertigte Post am Dienstage und Samstage Nachis hier ankommen werde; daß endlich 3.) durch die Eröffnung des obgedachtcn Post-Courses d,e Gebühr der del dem hiesigen Ober-Postamte nach Agvam aufgegebenen, und von dort zur Abgabe Hieher kommenden Briefe m d.e dritte Taxstufe Mit 6 kr. fur den einfachen, mit 12 kr. für den doppelten odor em Loth wiegenden Brief, und m diesem Verhältniß wcttcr fällt, und hiernach vom 1. k. M. eingehobcn werden wird. Von dcr k. f. lllyrischen Ober-Postvcr-waltung. Laibach am 3. Januar ,6Z2. vermischte Verlautbarungen. Z. 35. (l) Nr. 162L. Feilbietungs . Edict. ^ Von d m t. t. Beziltsgelichte der Umgebung ii^idaüs wird detcmnt gemacht: er elsien oder zweite» FeiU'ietuna über oder doch «m die Schätzung nicht an Mann gebrachte Realität, bei der dritten Feilbictung auch unter dcr Schätzung hintangege« ben werten würde. Kaustustige werden mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Sckähunq und Licitatisnöbeding« nisse täglich auf hiesiger Amtötanzley eingefehen »rctden tonnen- Laiback» am 21. December iLZ«. ^. 56. (,) Nr. 2»,,. Feildietungs'Gdict. Pon dem k. l. Bezictögkrichte der Umgebun» gen Laidachs wird besannt gemacht: Es leo über Ansuchen ces Iobann Icnlo zu Obellchifchsa, rvioer Jacob Persäe, W'lth in Laidack, wegen vom Lehteren schuldigen Capitalsposten pr. 9b st-12 kr. uno i2n'ft. sammt Nebenverb,ndllchtctten, mit eießgenchllichem Bescheide rom 22. i>. ^K,. Nr. 21z», die erecutire FeUbietung der, dem Jacob Persche zugcbörigcn, der R. D. O. (Zonimen« da Laidacd. Lnl, Urd. Nr. »67 ojch dienstbaren, mit exccutiven Pfantrechte belea.len, aus 3o5 ff. 5o tr. ger'cktlich geschabten, zu O'rerschischka gelegenen seä.Z Acckel be.^lltge:, und hiezu tie T«r, mine aui den 7- Februar, ,2. März und ,o. Ärril l^22, jedesmal Vormittags io Uhr, im Ölte der Realität mit dem Beisätze anberaumt, 33 norden, daß d',e weter bei der ersten noch zweiten Heilbietung über oder um die Schätzung nickt an Mann gebrachten Recker bei der drttten Feilbie« tung auch unter der Schähung hintangegeben wer« den würden. Kauflustige werden zur Licitation mit dem Bemerken eingeladen, oah der GrundduchSextract, die Schätzung und die Licitationsbedingnisse täglich auf hiesiger Gerichtskanjley eingesehen lverden tonnen. Laibach am 22. December »83,. Z. 2?. (i) Nr. 32«o. G d i c r. Vor der gefertigten Verlaßabhandlungß.In« stanz haben aNe Jene, welche auf den Nachlaß des zu Kahendorf am 25. October d. I. ohne Testament verstorbenen Matthäus Rathao, «inen Anspruch oder sonstige Forderung zu machen haben, zu der dießfaNS auf den ,5. Februar k. I., Vormittags ausgeschriebenen Liquidations. Tag» savung, bei Vermeidung der in dem § L»4 d. G. B. angedeuteten üblen Folgen zu erscheinen. Bezirks. Gericht RupertShof zu Neustadt! am 2g December l63Z. I. 23. (1) G. Nr. 676. «Z d i c t. Ueber den Verlaß des am »3. August l. I. ohne Testament verstorbnen SechstelhüblerS , Georg Zwttitsch von Tanzberg, haus.Nr. ,l, ist die Liquidations-Tagfahung auf den 27. Iän< ner »622, Vormittags um 9 Uhr bestimmt. Da» her aNe Jene, welche auf denselben Ansplüche ha» den, solche am festgesetzten Tage anzumelden und darzuthun haven. Bezirks« Gecicht Polland am 27. December iL3i._______________ ____________ _____ Z. .9. (2) Nr. 5. Edict. Von dem Bezirks » Gerichte der Herrschaft Weixelberg wird bekannt gegeben: Es seu über das Gesuch des Herrn Aloos Freyherrn v. Apfal« lerer, wioer Georg Tbomafchilsch von Wclfs^ru-den, in die exekutive Feilbletung der, vom Sequester Ozhiner einqebrackten ^eldfcüchke, als: 22 Schober Helden, 5 Merling Hirs, «o Merling Kukuruh, ,i5 Mcrlisig Erdäpfel, ,5 Mcrling Rüben, l3 Merline gelbe Rüden und 5 Centen hir^firoh, wegen behaupteten ?5 ft. M. M. c. 3. c., gervissiget n-ordtn, und zu diesem !Znds drei Termine, als: auf den 2,. Jänner, 4- und i3. Februar d. I.. jedcrzett Vormittags um 10 Uhr, in I^ncc) Wolfsgruben mit dem Ncisahe an> geordnet, dciß, falls ein oder der andere Gegen« stand weder bei der ersten noch zweiten Feilbietung um den Schähun^sprcls. bei der dritten auch un« ter demselben hmtangegeben werden würdc. Die Kauflustigen werden zur zahlreichen Er» Meinung eingeladen. Bez. Gericht Weirelberg am 4- Jänner iL32. Z,' ^9. (2) Nr. 4. G d i c r. Von dem Bezutü»Gerichte der Herrschaft Weixelberg wird bekannt geaeb,n: Es seo Kber das Gesuch des Herrn Aloys Freoherrn v. Apfal» terer, wider Georg Tbomafchitsch von Wo!fsglu° ben, in die executive Fcilbietung der, demselben unterm ,0. September v. I. rvcgen behaupteten 75 ft. sammt Superexpenfen und Vrccutionslo« sten, abgepfändeten Gegenstände, als: 6c, Pfund Flachs, 18 Senten heu, »5 Eenten Strob, , ,j2 Schober Nundstroh, , Pflug, ii ha„en, 5 Sen' sen, » kleine Npänsäge und 2 unbeschlageneWä« gen, gewilliget worden , zu diesem Ende drei Termine, als: auf den 2». Jänner, 4, und 18. Februar d. I.. jedesmal Vormittags um ,a Uhr^ in I^oco Wolfsgruden mit dem Neisahe angeord» net, daß, falls ein oder der andere Gegenstand bei der erssen oder zweiten Tagfahurig nicht um den Schäyungspltiö, bei der dritten auch untel demselben hintangegeben werden würde. Die Kauflustigen werden zur zahlreichen Nr-scheinung einqeladcn. Bez. Gericht Weixelberg am 4. Jänner ,352. s 27. (2) ^3?r. 22W. Feildietungs «Gdicl. Vom Bezirksgerichte Wipdacd wird öffentlich bekannt gemacht: lZs sc^e über 2lnsuchen des Joseph Sgubey aus Trieft, alß Cessionär der Maria Usei, gebornen Repizh. wegen ihm schul« digen 65 ft. c. «. c., die öffentliche Zeilbietung des, dem Johann Iakuch in Sturia gehörigen, daselbst unter Conscriptions . Zahl ü belesenen ^ dcm Gute TriNek dicnlNaren, und auf »5a ft. M. M. gerickiliH gcU^,hten hüufcb u»d Hof. raums, im We,;e der Execution l:ew!l!l^t, und hiezu drei Feildietungs - Termine, nämlich: für den »5. November und i5. December d. I., dann »6. Jänner k. I., jedesmal Vo'rmittaqs ron ^ bis 12 Uhr, in I^ot^ Stulia m»t dcm Anhange bestimmt worden, daß das Pfandgut bei eer ersten und zweiten Feildietung nur um oder üdee den Schädunizswerth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangcgebcn werten würde. Demnach weiden 0,e Kauflustigen hierzu zu erscheinen eingeladen, und können inmittUs die SHäyung nebst Bertaufsbedingnisscn tägl,ch hi«l. amcs einsehen. Bezirtsqericht Wipbach am 26. Sept. :Wi. Anmerkung. Auch bei der adgehallenen z^e». ten Bersteigerunsss. Tagfayung ist das haus Nlcht an Mann gebracht worden. Z. l5. (2) . Nr. ,/,27^ E d i c t. In der Hauptgcmcmde Gt. Marejn d>^ scs Bezirkes, ist die Gemeind-GerichtsdienerZ-Stclle mir einem jährlichen Gehalte von 60 fi. E. M., in Erledigung gekommen. Jene daher, welche diese Slelle zu cvhal-tcn wünschen, haben sich bis längstens 20. dieses Monates bei der gefertigten Bezn'ks-Obrigkeit, mit Vorweisung dcr in Händm habenden Zeugniffe, persönlich zu flellcn, Bezlrks'Obrigkeit WeixelbN'g am 2, Jänner i952. Anhang 5«r Naibacher Leitung. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach W<,fscrsta„d«», Pegel? _________________,________________,«_______________ be, dcr Einmündung Barometer Thermometer Witterung NuW"5^^" M°»^t 3 Früh Mittag Abends Früh Mittag l Abend Früh Mw^s Abends -^ Z. W K.lWjK.jWj 9 Uhr 3 »ihr 9 uhr °^r a 0 <» Jan. ^l. 27^ 5,2 27 5,3 !H? 5,o 5^— 0 — 1 — trüb trüb triib — » H H 0 i352 5, 27 4,9 27 4 7 27 ^l,4 5^— — 2 4 — schön heiter »cbl. _ , 5 ^ „ 6. l? 40 27 3,8 27 3.3 2,— — 2 — H ti'üb schon trüb __ 1 0 u ^ 7. 27 2,6 «7 2.2^27 2,0 — 2-^5 — 4 Regcn regner. Negen — 060 „ K. ,7 1,' 27 ,,0 27 1.7 — 5 — 5<— 4 regner. Nec,cn rcgner. -, « , 0 ,, q. 27 >.5 27 Z.i ,7 4>a — 5 — 6 — 5 nel,l. ! ,vo!k. Regen 5 i 10 0 ,0 i? ä.ä 27 4,6 ,7 5,3 — 3 - ?!— »'trüb wo'k. schön Z ^. 24 c> Sours vonl 5. Januar l832. M.ttelpreis Gtaatj« " men, Mal>re„, Schlep zu « i/4v.H.> — " NeNtSttyermark.jtärn- zu, oH.« — -» ten. Krain und Görz ^zu,2/4v H. j— — Centr.-Casse-Auweifungen. JährlicherDisconto 5 pCl. Dank.Actien pr. Stück ii5üü^.6 in Eonv. Münze. L>r,cilhniß ver hier ^erstollsenen. Den 4. Jänner 4 LZ 2. Dem Lorenz Päpilsch, Lederhandler, seine Tochter Franzisca, alt t 1^ Jahr, m der Krengasfe, Nr. 8 7, an der Allszehrung. Den 5. Dem Andreas Okorn, Taglöhner, seine Tochter Maria, all 15 Jahr, in der St. Peters-Vorstadt, Nr. 24, am Zehrsieber, als Folge der Ge-krösdrllsen-Vereiterung. -. Dem Frnnj Lauritfch, Taglohner, sein Sohn Franz, alt 9 1^ Jahr, im Schloßberg-Gebäude. Nr. 5.?, am zurückgetretenen Scha-rlach. — Dem Peter Pauschek, Maurer, seine Tochter Maria, alt 2 Jahr, in der Pollana-Vor-Nadt, Nr. 29, am Durchf.ill, als Folge der Masern. Den 7. Dem Herrn Johann Feichttr, büraerl. ^terbräuermeister, seine Frau Anna, alt ZZ Jahr, °n St. Florian, Ne. 95., an Verhärtungen der Un-«rlelbs: Eingeweide. e^,. ?^1 ^ ?"" H"rn Blasius Pnulin, k. k. I^enbau-Assistenten, feme Frau Maria, alt 75 eun8e^"".^«ßpcatze, Nr. 37, an der falschen «»°ch ^"zunb"ng.-Dem Martin Kapriutz, Fleisch-Polla7a'^' ^ "'t « Tage. in deo Joseph Vava«^^^'' ^! "" Schwäche. - DeM Auszehrung. ^. ^7^7"g"lse, Nr. 3?, an der oll .5 Jahr, am^N^^"'^'"e H""sarme. gensucht. - Den. Fr!? '^na^cl."^ '" ^ ^"^ Inspectorate, sein Sohn'Ioseph ^/. ^m, ^aback- Den 9. Jänner. Joseph Skerl,Instttuts-Armer, al« 77 Jahr, in der Pollana-Vorstadt, Nr. 38, an der Vrustwassersucht. — Dem Herrn Johann Schwetz, Gastgeber, stine Tochter Maria, alt 5 ^2 Jahr, in der Capuziner - Vorstadt, Nr. 52, am Durchfall. — Dem Georg Ramousch, Taglohner, seine Tochter Maria, alt 12 Jahr, in der Tyrnau-Vorstadt, Nr. 48, an der Wassersucht. — Dem Anton Ko-reitschitsch, Taglohner, sein Sohn Franz, alt H Jahr, bei Sl. Florian, Nr. 98, an Blattern. Den io. Caspar Kaipesch, Findelkind, alt « Jahr, in der St. Peters-Vorstadt, Nr. 4?, am Durch fall, als Folge der Masem. MetreiÄ ^ Durchschnitts- Vreife in Laibach am 7. Jänner iü32. Marktpreise. Sin Wien. Metzen Weihen . . 3 ss. 39 fr. " ^ ?"^/"^ ..»,.— » »» — Halbfrucht . — ^ — „ " " Zorn ..._,.__ ^ — — Gersie . . . — ». — ^ — — Hirse . . . 1 « 5, « — — Heiden., . . » „ 28 » — — Hafer ... . » „. ,4 „ Z. 4!- U) —— Wohnung zu ver miethen. Auf d^m Hauptplatze Nr. 2äo, ist eine Wohnung im dritten Stocke/, bestehend aus fecbs Zimmern, wovon drei ausgemahlt und die Aussicht auf den Platz ist/ dann ein Speisegewölbe, eine Küche, ein Keller, Holzlege und Dachkammer, auf den künftigen Ge-orgi zil vergeben. Das Nähere erfahrt man beim Hauseigenthümcr,, Matthaus Krasch ovitz, im ersten Stocke, oder in dessen Nürnberger Waarenhandlung im namllchen Hause. __________ LZ9. (,) " ' Hausverkaufs - Anzeige. Nächst dem Schwein- und Getreidmarft-PldHe allhier/ ist ein Haus zu- verkaufen. Nähere Auskunft gibt der Hausherr m der PMma? Vorstadt!,, Nr. 26.