2115 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 285. Freitag den 11. December 1888. (Vrkenntnisse. Das k. k. Olicllmidcsgeiicht in Plag hat mit dem Uithcilc vom 26. Octolicr 1868 Zahl 3385 zu Recht cikaimt: Der Inhalt der in Prag in der Vull> dilickeici dcS Cml Gellmaun ^cdrncktcn, i»l Sclbstocl^ lagc h^-ail.'^'^cbcilcn „Iüsliürlion für den 5ilcvus" mi< Aczichung auf daZ Gcsctz ^om 25. Mai 1808 Nr. 49 N.-G.-V., wodurch die intcicoufc'siolullcu Bcihältniss^ der Stallltchli^cr in dcn dnrin angMkcncn Aczicliuu-gcn gc-cgclt werden, uom bischöflichen Oldinaliute Vud-weis <«ll.'). 3. Juni 1808 I 31 «7, sowie dcr Inhal! jcncr in Prag am 25. September 1808 im Verlage des l'. Franz Szdinko eischicncncn, in der finster^ bischöflichen Äuchdruckerci Prag sscdrncktcn Nr. 27 dcS 18. I.'higan^cs dcr Zeitschrift „lil.'Iiov^l, lll,,,^ kl,-lcilil'ki'" nuf dcr Sc,le 421 — 424 gedruckten „>» 8lrukcr!u l^ili/. >!«''!><) liciiü, l!u< !>«v< ii^lvn n!!l<' u> 25!«' liv^! mc>2ilU>l)o/,!'N5ll6 pc»» t)' ^l«!n)l.!l ulicnnu v sil'wimnl> v n:in v^!>>0vn S>. G. bezeichnete Verbrechen dcr Stürnng dcr öffentlichen Ruhe mid cS wird die Weittluerbreillmn. dieser Drnckschriftcn verboten ____ "(473^1) N^"i4101^ Conculs-Ausschreibung. Ain k. k. Obcrgyuiuasiuui iu Görz lilit deutscher Unterrichtssprache ist eine Lehrstelle für lateinische und griechische Philologie mit dem Iah-rcsgehalte von 945 sl. und dem Vorrückuugsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 1050 fl. nebst dem Ansprüche auf die siftcmisirten Decennalznlagen in Erledigung gekommen. Bewerber niu diese Stelle, welche sich zugleich mit ihrer Verwendbarkeit für den Vortrag des Italienischen auf den untersten Stufen des Unterrichtes ausweisen, erhalten nnter übrigens gleichen Umständen den Vorzug. Die gehörig instruirten Gesuche sind längstens bis letzten December 18 68 bei der gefertigten Statthalterei unmittelbar, oder wenn der Bewerber bereits in praktischer Verwendung steht, im Wege sciucr vorgesetzten Behörde einzubringen. Trieft, am 26. November 1868. Won dcr k. k. (466—3) ' sir. 1452. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Wcitz ist eine Adjnnctcn Stelle mit dem jährlicheu Gehalte von 800 fl. und dem Vorrückungsrcchtc in die höhere Gehaltsstufe von 900 st. zn besetzen. Die Bewerber nm diese Stelle haben ihre qehöriq belegten Gesuche ^ ^ ^ bis 20 d.M. im vorgeschriebenen Wege bei dein Präsidium des f. k. Landcsgerichlcs Graz zu überreichen. Graz, am 1. December 1868. (472—1) Nr. 12543. Vorladung. Der, der k. k. Finanzwach-Abtheilung in Nu-dolfswerth zur Dienstleistung zugewiesene Finanz-wach-Oberaufsehcr Johann Morrc, welcher am 25. November d. I. auswärts in den Dienst abgesendet wurde, bis 27. November d. I. aber wieder hätte einrücken sollen, wird, da derselbe bis nnn nicht eingetroffen ist, anfgefordert, längstens binnen vierzehn Tagen, vom Tage der ersten Einschaltnng dieser Borladung gerechnet, in seinem Bestimmnngsort einzn-trcffen nnd sich über seine eigenmächtige Entfernung staudhaft zu rechtfertigen, widrigcns derselbe aus dem Staatsdienste entlassen erklärt wird. Laibach, am 5. December 1868. K. k. Fmanz.Direction. (470—1) Nr. 7412. Licitatimls-Ailkündiguiig. Am 2 8. Jänner 18 69, um 11 Uhr Vormittags, wird beim k. k. See-Arsenals-Commando in Pola eine öffentliche Versteigerung mittelst Vorlage schriftlicher Offerte abgehalten werden, um nachbenannte Artikel an den Vestbictendcn käuflich zu überlassen: 23 Stück Anker mit eisernem Stocke im Ge- sammtgewichte von circa 82 Centner, zu dem Preise von 6 fl. vr. Centner; 10 Stück Anker mit hölzernem Stock im Gcsammtgewichte von circa 47 Centner, zn dem Preise von 6 fl. pr. Centner; 28 Stück Anker theils für oder mit eisernem, theils für oder mit hölzernem Stock, im Ge- sammtgewichte von circa 162Centner, zudem Preise vuu 2 fl. 50 kr. pr. Ccutncr; 39 Stück Drcggauker im Gcsammtgewichte vou circa 43 Centner, zu dem Preise vou 7 fl. pr. Centner; 19 Centner circa altes, galvanisirtes Eisenblech, zu dem Preise von 1 fl. 50 kr. pr. Centner; 800 Centner circa altes Blei zum Schmelzen zn dem Preise von 10 st. Pr. Centner; 42 Centner circa Zinkasche zu dem Preise von 5 fl. pr. Centner. Die Offerte müssen längstens am 27sten Jänner 1869 biS 3 Uhr Nachmittags beim Arsenals-Commando eingelangt sein und köuuen sowohl anf jeden einzelnen obenangcführtcn Artikel, als auch nur auf ein Theilquantum desselben gestellt werden. ^ Die näheren Bedingungen können in der bezüglichen gedruckten Licitations-Ankündigung beim k. k. Arsenals-Commando in Pola, Seebczirks-Com-mando in Trieft, bei den Handels- und Gewerbekammern in Wien, Graz, Klagenfurt, Laibach, Trieft, Fiume, Rovigno, Zara und Spalato, dann bei den Municipien von Pola, Pirano, Parenco, Lussinpiccolo, Veglia, Zengg uud Lissa eingesehen werden. Pola, am 4. December 1868. Vom k. k. Arsenals »Commando. (471—1) "Nr7i0477." Kundmachung, betreffend die Geldeinschlüsse in VriefpostSen-düngen. Obwohl nach den Bestimmungen der Brief-post-Ordnnng die Postanstalt für Wertheinschlüsse in Briefpost-Sendungen keine Haftung übernimmt, kommen doch noch immer Fälle vor, daß in gewöhnlichen oder recommandirtcn Briefen mehr oder minder bedeutende Geldbeträge versendet werden. Die Postvcrwaltung ist bei Verlnstfällen in der nnangcnchmen Lage, die vermeintlichen Ansprüche der Versender nicht befriedigen, ja meistens nicht einmal den Umstand, ob ein Postbedicnsteter und welcher an dem Verluste Schuld trägt, feststellen zu können. Letzteres gilt insbcsondcrs von nnrecouuuan-dirten Briefen, bei welchen sich selbst die postämtliche Anfgabc und die unterbliebene Zustellung selten nachweisen läßt. Im Interesse des Publikums wie der Postanstalt wird daher von dem Cinschließen von Geld in Briefpost-Sendungen auf das Dringlichste und Nachdrücklichste abgcrathen nnd darauf anf-merksam gemacht, daß zur Versendung von Geld anf diesem Wege gegenwärtig um so weuiger Gruud vorhanden ist, als in jüngster Zeit das Porto für Geldbricfc bedeutend ermäßigt wurde, Geldbeträge bis 5<> ft. aber im Wege post-amtlicher Anweisung unter voller Haftung der Postanstalt gegen die geringe Gebühr von ss> Neufreuzern nach allen Orten des Inlandes ohne Unterschied der Cntfcrnung versendet werden können, wobei ! es dem Versender auch noch freisteht, die Anweisung zu beliebigen schriftlichen Mittheilungen zn benutzen. Hievon wird das Publicum in Folge hohen lHandclsministerial-Crlasscs vom!',0. October 1868, >Zahl '""Vl874 in Kenntniß gesetzt. Trieft, am 7. December 1868. j K. k. Po/idirrrtion.