I^i-. 3. Samstag den ^. Jänner 1851 Z. 2 ». Nr. 1633 l. Kundmachung. Mit Beziehung auf die unterm IN. October d. I. erlassene und unterm 3. November d. I. wiederholte Kundmachung, werden folgende Herren Ausschuß- Mitglieder, welche in Gemäßheit des §. 25, der Statuten der österreichischen National-Bank, durch Depositirung oder Vinculirung von mindestens Fünf, auf ihre Namen lautenden, und vom I. Jänner 1850 oder früher da-tirten Bankactien, die statutenmäßige Bestimmung erfüllt haben, eingeladen, au der nächsten, am 13 Jänner 1851 um 10 Uhr Morgens, im Bankgebäude Statt findenden Ausschuß-Vrrsamm-lung Theil zu nehmen: ! Adamovich, Val. And. v. Arbeser, Alois. Arnstein et Eskeles. Auspitz, S. Baworowöky, I. Benvenuti, Johann. Biedermann l^l. lHomp., M. 3. Coith , Christian Hcinr. Edler v. Dillmann, Ferdinand. Drosa, Anton. 1)om^. Elkan, 3. A. C'pstc'm. L. Erggelet, Nudolph Freiherr v. Eskeles, Daniel Bernhard Freit), v. Familien - Versorgungsfond, k. k. ^ Fogcs, Raphael. Gastl, Johann. Geitlcr, Sigmund Christian. Gcyling, Joseph. Girowitz, Vincenz. ' Goldschmidt, Moriz. Gremitz, Carl. Grohmann, A. Hampler, Joseph. Haupt, Leopold. Hayek, Max. Heim, Carl Friedrich. Henigstcin c,^ <^omn. Herdy, Johann. Herzfelders Enkel, Lazar. Holger, Dr. Philipp Ritter v., k. k. Professor. Kappet, Friedrich. Kendler «t, ^mnf,. Kerzkowsky, Johann. Riesling el Söhne, Ios. Kohnbcrger «t Söhne, I. Königswatt er, M oriz. Landauer, Ios. Landauer, I. Lämcl, Leopold. Lcidcsdorf, W. I. ^eon, Jacques. 3'eben, I. jl. Liedcnbcrg, Carl Emanuel Ritter v. Llppmann, Samuel. Lorenz, Franz. Löwcnthal, I. M. Mayer, Anton. Miller, I. M. Mohr, Joseph. Müller, Johann Nep. Murmann's Erde, B. busier. F^nz. Oberkammeramt, Wiener, magistratisches nc>e. des allgemeinen Versorgungs'Fondeö. Pfeiffer, Joseph. Pichlcr, A. v. Poller, Anton Franz. Popp, Konstantin v. Popp, Haggi Constantin. Porz, Friedrich. Puchberger, Max. Robert <^t lÜomz). Nobert, Ludwig. Rothschild, S. W. Freiherr v. Rücker, Carl Gabriel. Schalk, Ignaz. Schaup, F. Scheidenpogens Eidam, I. M. Schotter, Alexander. Schreibers, Joseph Ritter v. Schuller et (^umix, I. G. Scydcl, Anton Gilbert Edler v. Sina, Georg Freiherr v. Sina, Johann Freiherr v. Spar - Casse, erste österreichische. Bp^r- Casse - Verein zu Oberhollabrunn. Stametz, I. H. l?t l^ump. Stande, nieder c östcrr., drei obere Herren. Btcrnickcl e^ Gülcher. Theurer, G. H. Todesco's Söhne, Hermann. Todesco Moriz. Trebisch, Leopold, Doctor. Trebisch, Sohn, Max. Trenk, von Tondcr, H. Freih. Turkul, Thaddäuä Ritter v. Veit, Adolf. Voigt, Joseph. Wagner Anton. Warmuth, Anton. Wertheim, Ludwig. Werthe im stein , Leopold Edler v. Werthheimstein Söhne, Hermann v. Westenholz. Friedrich Ludwig. Wiesenuurg, Anton. Witwen, Societät der Wiener medicin. Facultät. Wodianer, Moriz v. Zdckauer, Moriz. Zehetner, Leopold. Die laut Kundmachung vom 14. d. M. seit 2l>. d. M. eingetretene Unterbrechung der Um-schrcibungcn und Vormerkungen von Actien, so wie jene der Coupons-Hinauö gäbe, hört mit 13. Jänner 1851 auf. Die für das laufende zweite Semester 1850 entfallende Dividende wird nach crfolgter statutenmäßiger Festsetzung bekannt gemacht und aus-bezahlt werden. Wien, am 28. December 1850. Pipitz, Bank-Gouverneur. Sina, Bank - Gouverneur-Stellvertreter. Mayer, Bank-Director. Z. 2509. (3) Nr. «082. Edict von der k. k. Grunoentlastungs - Landes - Commission für Krain. Betreffend die Erstreckung dcs Termines zur Anmeldung der durch den § 6 dcs Patentes vom 4. März 1849 für ablösbar erklärten Natural-Lcistungen. In Folge der vielfachen, von Seite der Verpflichteten an das hohe Ministerium dcs Innern gelangten Vorstellungen hat der hohe Ministerrath beschlossen, daß rücksichtlich jener Naturalleistungen, welche nicht in Folge des Zehntrechtes als ein aliquoter Theil von den Onmder-trägnissen an Flüchten, sondern als unveränderliche Giebigkciten an Kirchen, Schulen, Pfarren, oder zu andern Gemeindezwecken entrichtet werden und wclchc durch das Gesetz vom 7. September I848 nicht aufgehoben, sondern durch den §. 6 des Patentes vom 4. März 1849 für ablösbar erklärt worden sind, die Ablösung nicht von Amtswcgcn, fondern nur dann Statt zu finden hat, wenn dieselbe entweder von dem Vc-zugsberechtigtcn oder von der Gemeinde, welcher die Pflichtigen angehören, oder in den Fallen, wo die Verpflichtung von dem Gemcindeoerbande unabhängig ist, von der Mehrzahl der Verpflichteten innerhalb desjenigen Zeitpunktes verlangt wird, welcher dießfalls von der Entlastungs-Landes'Commiffion durch besondere Edicte kund gemacht werden wird. In Folge dieser hohen Anordnung wurde mittelst Edictes dieser Landeö-Commission vom !« Februar 185l», Z. 424, die Frist, bis zu welcher die Ablösung der oben erwähnten Leistungen bei der k. k. Grundentlastungs-Landcs-Commijsion erlangt werden kann, auf den 1. Jänner 1851 festgesetzt, Da jedoch bisher sehr wenige Anmeldungen solcher Naturalleistungen vorgekommen sin5, so wird, um den Berechtigten und Verpflichteten die Anmeldung derselben nicht unmöglich zu machen, die vorelwähnte Frist hiemit auf den 1. August 1851 erweitert. Wom Präsidium der k. k. Grundentlastungs-Landcs'(5ommission für Krain. Laibach am 28. December 1850. Der k. k. Ministerial'Commissar und Präsident: vi. Carl Ullepitsch. Der Secretär: Dr. Anton Schöppl. Z. 25U4. (3) Nr. 13989. Concurs - Ausschreibung. Im Bererche der k. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark, Kärnten und Krain ist eine Amts-Officialen-Stelle mit dem Iahrcsge-halte von Fünfhundert Gulden, und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Betrage des Iahresgchaltes in Erledigung gekommen, zur deren Besetzung der Concurs bis zwei und zwanzigsten Jänner 1851 eröffnet wird. Die Bewerber um diese Stelle, ooer im Falle, daß sich dmch Besetzung im Wege der graduellen Vorrü'ckung eine Amtsoffizialen -Stelle mit 450 fl. oder 400 fl. Iahresgehalt, oder sonst eine Amtsassistenten-Stelle mit 450 fl., 400 fl., 350 fl., 30!, fl. oder 250 fl. Gehalt erledigen sollte, um eine dieser Stellen, haben ihre Gesuche, worin sich über die bisherige Dienstleistung , zurückgelegte Studien, Ausbildung im ^ Gefällt, Manipulations-, Cassa- und Rcchnungs« geschaftc, dann über allfällige Sprachkenntnisse, so wie über die Art und Weise der Cautionslei-stung auszuweisen ist, im vorgeschriebenen Dienstwege innerhalb des Concurstermines an die Finanz-Landes - Direction für Stciermark, Kärn, ten und Krain zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Gefällsbcamtcn dieses Finanz »Gebietes verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. Finanz.Landes-Direction für Stciermark, Kärnten und Kram. Gratz am 18. December 1850. !Z. 2502 (3) Nr. 791. Verlautbarung. Zufolge hoher Statthalterei-Vcrordlmng vom 22. December 1850, Z. 1W35, wird am 7. Jänner 1851, Vormittags 10 Uhr, in der Amtskanzlei der hicrortigen k. k. Staats- nnd Local- Wohlthätigkeitör Anstalten- Verwaltung dle Minuendo Licitation wegen Lieferung dcr für die sämmtlichen hiesigen Staats « und Local-Wohl-thätigkeits-Anstaltcn in dem Zeiträume eines Jahres, nämlich vom 1. Februar 1851 bis letzten Jänner 1852, benöthigct werdenden Medicamente abgehalten werden, wozu die Licferungslustigen zu erscheinen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Licitationöbedingungcn bei der obgedach-ten Verwaltung täglich in den gewöhnlichen Amts-stundcn eingesehen werden können. ! K. k. Staats- und Local-Wohlthätigkeits-Anstalten-Direction. Laibach am 29. December 1850. 8 Z. 2494. (2) !)ir. 10558. Edict. Womit von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte bekantil gemacht wird, daß zu Folge des gerichtlichen Bescheides vom beutigen, der über den als Verschwen< der erklärten Jakob Siarmann von Gollaberdu, als Curator aufgestellt gewesene Iol>mn Kau<^ enlho-den und statt dessen Thomas Starmann als solcher decrelilt wurde. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am »8. December »850. Z. 2492. (2) Nr. 2536. Edict zur Einberujnng der Verlassen schafts-Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach haben alle Diejenigen, welche an die Uetlassenschaft des den 15. August i845 verssolbenen Bauers Matthäus Terpin von Gereulh Nr. 32, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haden, zur Anmeldung und Dar-thuung derselben den 3l. Jänner 185l zu erschein ncn, oder bis dahin ihr Anmeldungsqesuct) schriftlich zu überreichen, widrigens diesen ^läubigeln an die Verlassenschafc, wenn sie dnrch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen trschöftft wü'.de, kein weiterer Anspruch zustande, als mfofein ihnen ein Pfandrecht gedülnt. K. k. Bezirksgericht Oberlaibach am 3. December 185a. Z. 25U8. (2) Nr. !l!3' Edict zur Einberufung der V er lassenscha fts-Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte in St. Martin haben alle Diejenigen, welche an die Verlafferischaft dcs den l2. Scplcmber l. I. verstorde,,en Andreas Vidrigar, Wlrlhes von Nann llli-e^) Nr. 7, als Gläubiger eil,e Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darlhuung derselben den 3l. Jänner 1851 Früh ll) Uhr zu erscheinen, oder bi» dahin ihr Anmeldungsgefuch i'chrifllich zu überreichen, widrigens di.stlt Gläubigern an die Verlassenfchafc, wel'.n sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft wurde, kein wei-erer Anspiuch zustande, als insofern ihlien eiii 'Pfandrecht gedühci. St. Martin am 18. December 1850. Z. 2507. (2) Nr. 1340. Odicf. Von dem k. k. Bezirksgerichte Stein wird dem Mathias Wernikl? und dessen Erden unbekannten Aufenchhltes hiermit beüaniu gemacht: Es hade Io^ stph Betnolh von Rabensberg bei dies.'M Gerichte die Klage auf Visiyung der im Grundduche der Fi» lialkiiche Sl. Oswald in Wolfsbach «ul» Urb. Nr. i vorkommenden, auf den Namen Marias Wernikh veigkwährten Halbhube und Umschreibung auf seinen Namen angebracht. Hierüber ist die Tagsatzung auf den l5. Jänner 185 l, Früh 9 Mn angeordnet worden, was dem Mathias Wernikl) und dessen allfälligen Erben unbekannten Aufenthaltes mit dem Belsahe in Erinnerung gebracht wird, daß sie sich mit dem au> ihre Gefahr und Unkosten ausgestellten Curator Herrn (Zon? rcid Ianeschil) von Unlerpcrau in's lsinuernehmen zu fitzen, ihm die Behelfe an die Hand >>u geben, allenfalls einen andern Vertreter zu benennen, oder del tec Fagsatzung um so gewisser zu erscheinen ha» den, als sie sich sonst die nachteiligen Folgen selbst zuzuschreiben halben werden. K. k. Bezirksgericht Stein am 26. October !830. Z. 25W. (2) Nr. 2008. Edict. Von dem k. k. Bezukögerichie Seiscnberg wird bekannt gemacht -. D.is k. k- LlNideögtrickt Neustadt! hat über die geisteskranke A. n» Zupanci« von Adamäberg Nr. 8, tne Kuratel zu verhängen befunden; dem zu §olge Hr. Iofept, Stuper von cbendort Nr. 6 als deren Kurator bestell« wurde. Ecisenderg den 2^>. December l850. Der k. k. Bezirksrichter: l! aur i «. Z^2487. (3) ' Vsr. 272^. Edict. Vor dem k. k. B,zi>ksgerich7. November l. I. verstorbenen Halbhüblers Joseph Schilt», von Stein Nr. l, als l^lciudigei eine Forderung zu stellen h.lben, zur Anmeldung und Darchuung derselben den 10. Jänner t. I. zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldungsgesuck schnsuich zu überreichen, widrigens diesen Olaubi gern a:l die Veslafsenschaft, wenn sie dmch die Be zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Oberlaibach am w. December 1850. Z. 248e«. (3) vo. 272ö. Edict zur Einberufung der Vcllassenschafls'Glä'ubiger. ^or dem k. k. BczirksgetichteObe»laibach haben alle Diejenigen, rvtlche an die Veilassenschasc des den 17. November 1850 verstorbenen Halbhüblers Üorenz Ulaga von Stein Nr. 25, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Daltyuung derselben, den 1l. Jänner t, I. zu erscheinen oder bis dahin ihr Anmeldungsgesuch schnfl-Itch zu überreichen, widligens diesen Gläubigern an die Aerlasslnschasl, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpf winde, l«in weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Oberlaibach am 10. De-ccmber 1650. Z. 246Z. (5) Nr. 2318. Edict. Von dem k. k. Bezirkögenchie Oberlaibach, als Vella>>etischaflsbeho'rde, wird bekannt gemacht: (5s habe Thomas Saller von Presser, um Einberufung und sohinige Todeserklärung seiner vor mehr als 30 Jahren «ls Soldaten in französischen Kriegsdiensten vom Hause enlfecl.ten tölüber Barthl und Gregor Salier gebeten. Dessen werden dieselben und ihre dießfälligen Leibeserben tz Mil dem Beisatze erinnert, daß man ihnen den Herrn Martin Suchadobnig v. Franzdorf zum Ouralor aufgestellt hat, und daß sie binnen einem Jahre vor diesem Bezirksgerichte so gewiß er« scheinen sollen, widrigens sie für todt erklärt, und d^ß sür sie bei der veräußerten iiiealilät des Joseph SaUer m Piesser Haus Nr. 5 veisicliert hastende Elbfchafls-Vermögen seinen hierorts bekannten und sich legilimerenden Erben eingeantwollet werden würde. K. k. Bezirksgericht Obcrlaibach am ^. Decem» ber 185l). Z. 2490. (3) Nr. 1028. Edict. Von dem k. k. Bezicksgetichlt Oberlaibach wird kund gemacht: Es sey in die erecutive Feilbiltung der dem Primus Ruß gehörigen, zu Obettaibach «uli Haus Nr. 43 liegenden, im Grundbuche der gewesenen Herrschaft Loiisch 8„l) Urd. Nr. 23l vorkommenden, und laut SchalzungsprolocoU vom 8. August l. I., ^. 664, sieiichNich auf 2311 fi. 50 kr. dewerchetet, ^/4 Hube, wegen aus dem Unheile vom 10. Ium lUigen, laut Lchä-l^ungs. Prolocolls pom 12. September 1850, Z. I3l7, gerichtlich aus 25^5ft. bewerthtten , im Grund« ducke der Pfalz «aibach «u!i Rtct. Nr. 155 voikonl' wenden ^in Vitltel'Hube, wegen dem Marim Pc-trouzhizh in Franzdo»!, aus dem n-. ci. Vergleiche vom 4. August 18^9, Z. 130, schuldigen 20U ft. ui'.d der Erecuiionskosten 0. 8. <-,. gewilliget, und zu de-ren Vornahme d'e Tags^tzungen auf den 27. Jan' ncr, 27. Februar und 27. März »861, jedesmal Vormitlags um 9 Uhr in loco de; Re>,luät zu Hneb mit dem Beisatze bestimmt, daß dle Realität b»i der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über den den Schätzungswerth, bei der drillen aber auch unter demsclbm hlnlangegeben werde. Das Schähungsprotocoll, der Glundbuckscrlratt und die Licitalionbbedingcnsse liegen hieramls zu Je dermanns Einsicht bereit- H. k. Bezirksgericht Oberlaibach am 2. Novem. ber 1Ü50. Zahluugs - Aufforderung an die vormaligen Unterthanen und Grundholden der fürstlich von Porcia'schen Herrschasten Senosetsch und Prem. Vermöge der hohen Ministerial-Verordnung vom 9. August und 29. September I850, kundgemacht durch die Reichsgesch- und Regievunys« Blatter (^lX.mid^XXiX.) Ni. 326 und 3tt9, sind die sämmtlichen grundherrlichcn Urbarial-For-derungs - Rückstände bis cinschließig des Jahres 1847 von den Verpsiichtcten an die Berechtigten abzuführen, widrigens diese Rückstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückständlcrn bedeutende, bei mehreren Parteien mit den Restbeträgen selbst in kei« nem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden Diejenigen, die mit Urbarial-, Geld-und Naturalgiebigkciten, und sonstigen, aus dem bestandenen, Unterthans - Verhältnisse her« rührenden Leistungen bis ii>c'!,!>;. 1847, und mit Laudemien bis 7. September 1848 aiißhaf-len, hiermit aufgefordert, die erwähnten Rückstände diü 15». Februar l851 um so gewisser an die betreffenden Vclwaltungsä'mter zu Senosetsch und Prem abzuführen, als widrigens diese Rückstände auf Kosten der betreffenden Restanten im Rechtswege eingetrieben werden. Fürstlich von Porcia'sche Güterinspection zu Senosctsch am 26. December 185U. Z. 246«. (3) Zahlungs- Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen und Grunddolden der Herrschaft Wippach. Vcrmög der hohen Ministerial-Uerordnunc gen vom 9. August und 29. September l. I., kund gemacht durch die Reichsgesetz- und Regierungsblätter (^IX und l?>XX IX, 3ir. 32ll und 3W, sind die sämmtlichen grundherrlichcn Ulba-rial-Rückstände bis einschlicßig »847 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigcns diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um sonach den Rückständlern bedeutende, bei mehreren derselben mit dem Rückstände in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu «sparen, werden Diejenigen, welche mit Urbarial-, Geld« und Natural-.Giebigkciten, Laudemien, Dominicalzins und sonstigen, aus dem bestandenen Unterthans-Verhältnifse heriührenden Leistungen bis cinschließig 1847 im Rückstände haften, hiemit aufgefordert, die erwähnten Rückstände bis 15. Fe-druar l85»1 an das Rentamt der gefertigten Herrschaft um so gewisser abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rückstandler im Rechtswege eingetrieben werden. Rentamt der Herrschaft Wippach am 15. December I85s>. Z. 24.« (3) Zahlungs - Aufforderung an die vormaligen Untevtl>anen und Grund-, dann Zeh-'ntholden dcö Gutes Burgstall bei Lack. In Folge Ministerial - Verordnungen vom 9. August und 29. September I85,l>, kundgemacht durch die Reichs « und Regierungsblätter (^IX und ^XXIX, Nr. 32« und 3tt9, sind die sämmtlichen Urdarial- und Zehentlü'ckstände bis einMeßig des Jahres «847 von den Verpstich« teten an die Berechtigte» abzufahren, widrigcns diese Ausstände im Rechtswege cingetricoen werden. Um den Rückständlern bedeutende, bei mehre« ren Parteien mit dcn Restbeträgen in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun Diejenigen, welche mit Urbanal-Geld- und Natural - Gabei, mit Laudemien, Zehmtpacht-deträgen und sonstigen, aus dem bestandenen Un-t.'rthans - Verhaltnisse herrührenden Leistungen bis einschließig des Nutzjahres 1847 anher im Rückstände aushaften, hiemit aufgefordert, diese Rückstände bis Ende dieses Jahres um so gewisser an das gefertigte Gut zu berichtigen, alswi-drigcns diese Rückstände auf Kosten der Rück« ständler im Rechtswege eingetrieben werden würden. Fideicomnns-Gut Burgstall bei Lack am 26. November 185l>.