Nr. 607. I. 1873. kirchliches Veràungs-àtt für die Lavanter Diöeese. Inhalt: I. Fragen für die Pastoral-Conferenzen im Jahre 1873. — II. Fragen für die theologischen Elaborate im Jahre 1873. — III. Bestimmung der Pfarrconcursprilfungen pro 1873. — IV. Pränumeration auf das „Kirchl. Verordnungsblatt für die Lavanter Diöeese" pro 1873. — V. Abholung der Hl. Oele am Gründonnerstage. — VI. Anzeige des Direktorien- und Schematismen-Bedarfes und Vorlage des Scelcnstands - Ausweises pro 1874. — VII. Ministerialverordnung betreffend die Befreiung von der Stempelpflicht für Matrikenscheine der dauernd Beurlaubten und Reservemänner des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine. — VIII. Sammlungsbewilligung für die Congregation der Töchter des göttlichen Heilandes in Wien. — IX. Mittheilung eines an die Bezirkshauptmannschaften ergangenen Erlasses betreffend die Collectnren-Ablösnng. — X. Knabenseminars-Rechnnng vom Solarjahre 1872. — XI. Divcesan-Nachrichten. Im Laufe des Jahres 1873 haben die Pastoral-Conferenzen in der vorgeschriebenen und bisher üblichen Weise, unter Borsitz und Leitung des Herrn DechanteS des Conferenz-Ortes, an den nachbenannten Stationen und Tagen abgehalten zu werden: 1. Zu Altenmarkt, für die Decanate Altenmarkt und Schallthal — am 29. Mai. 2. Zu Fraßlan, für die Decanate Fraßlau und Oberburg — an, 5. Juni. 3. Zu Pettau, für die Decanatc Pettau, Großsonntag und Sauritsch — am 19. Juni. 4. Zn St. Leonhard in W. B. für die Decauate St. Leonhard und St. Georgen a. d. Stainz — am 26. Juni. 5. Zu Gonobiz. für die Decanate Gonobiz und Windischfeistriz — am 3. Juli. 6. Zu Tüsfer, für die Decanate Tüffer, Cilli und Neukirchen — am 10. Juli. 7. Zu Rohitsch, für die Decanate Rohitsch, Drachenburg und St. Marein — am 17. Juli. 8. Zu Kötsch, für die Decanate Kötsch und Zirkoviz — am 31. Juli. 9. Zit Saldenhofen, für die Decanate Saldenhofen und Mahrenberg — am 7. August. - 10. Zu Videm für das dortige Decanat — am 7. August. 11. Für die Decanate Marburg und Jaring zu Marburg — am 7. October. Den Gegenstand der Besprechung an den vorgenannten Stationen bilden folgende Conferenz- fragen: 1. Welche Litaneien außer denen de omnibus Sanctis und de Beata Virgine Maria (Laur età» nische) werden noch hie und da bei dem bsfentlichen nachmittägigen Gottesdienste an Sonn- und gebotenen Feiertagen von dem Priester vorgebetet? Wenn es sich in irgend einer Pfarre um eine nicht allgemein gebräuchliche, ausdrücklich kirchlich approbirte Litanei handelt, so ist deren Ursprung und Zeit der Einführung nach- WöSOLSKÄ IN STUDUSiIa KNJlŽiEA MARIBOR tz- ms/ AM?) Seelsorger werden hie und da zu kleinen Kindern gerufen, um sie zu precidimi, was ihnen manchmal nicht geringe Berlegenheit bereitet. Oft aber werden sie — angeblich das kranke Kind sei noch zu klein, nicht gerufen, obwohl es vielleicht schon nothwendig wäre. Welche verschiedenen Fälle können sich diesbezüglich ergeben? Wie hat sich der Seelsorger in denselben zu benehmen? Wie sind über diesen Gegenstand die Eltern in Kanzelvorträgen zu belehren? 3. Es herrscht unter den Seelsorgern eine Berschicdenheit der Ansichten darüber, wann die benedictio nuptiarum vorzunehmen, und bci welchen Trauungen und an welchen Tagen und nach welchem Ritus die mista pro sponsis zu lesen sei? Es ist demnach die betreffende Lehre sowohl nach ihrer kirchenrechtlichen als auch nach ihrer liturgischen Seite zu besprechen, um so auch in diesem Stücke eine einheitliche Pastorirung zu ermöglichen. A n m etkung. Jede r Herr Dechant hat dafür zu sorgen, daß in seinem Decanatsbezirke jede der drei Fragen wenigstens von je einem Decanatspriester schriftlich beantwortet werde, und hat daher die Zuweisung zcitrecht zu veranlassen. Diese Elaborate sind bei der betreffenden Eonferenz vorzulesen. Säniintliche Eonferenzprotocolle der Stationen von 1 bi« incl. 10 sind wenigsten» bi- 20. August laufenden Jahres an da« Ordinariat einzusenden. II. Im Jahre 1873 sind von den zur Ausarbeitung verpflichteten Diöcesanpriestern nachstehende theologische Fragen schriftlich zu beantworten, und sind die Elaborate zeitrecht an das betreffende F. B. Decanalamt einzuschicken. 1. Quae est. doctrina ecclesiae catholicae de duabus in Christo naturis? Tum e sacra scriptura, tum e traditione probetur. 2, Quid apostasia a fide? Quid notandum quoad a bsolutionem ab 'Jioc peccato ? 3. Was hat sich der Pfarrer gegenwärtig zu halten, wenn sich ein Ausländer bei ihm meldet, mit dem Vorhaben, eines seiner Pfarrkinder zu ehelichen? 4. Uebcr den Text: Matth, c. XVI. v. 24 ist eine Predigt, in deutscher oder slovenischer Sprache zu stizzire« ; der erste Theil jedoch ganz anszuarbeiten. III. Die allgemeine Pfarrcoucursprüfung wird auch im laufenden Jahre in der Fürstbischöflichen Residenz zu Marburg zweimal abgehalten werden und zwar am 6. 7. und 8. Mai; dann am 2., 3. und 4. September. Die Gesuche um Zulassung zur"ConcurSprüfung sind durch das betreffende F. B. Decanalamt wenigstens 14 Tage früher anher einzusenden. 1X7. Aus das kirchliche Verordnungsblatt der Lavanter Diöcese ist pro 1873 mit 1 fl. zu pränume-riren. Die Herren Dechante wollen die Pränumeranten-Ausweise stimmt den Pränumerations-Beträgen bis Ende März anher vorlegen. Die Abholung der Hl. Oele hat, wie alljährlich, am Gründonnerstag in der Fürstbischöflichen Ordinariats-Kanzlei allhier zu geschehen. Für die Reinigung der Oelgefüße ist die erforderliche Sorgfalt zn tragen. VI. * Der Direktorien- und Schematisinen-Bedarf für 1874 ist von den F. B. Decanalämtern bis letzten Juni 1. I. anzuzeigen und zugleich der Ausweis über die Seelenzahl der unterstehenden Kurat-stationeu in Vorlage zu bringen. VII. Der Herr k. k. Minister des Innern hat der k. k. Statthalterei laut Mittheilung vom 3. Jänner l. I., Z. 16323, eröffnet, daß die Trauungsscheine, welche die dauernd Beurlaubte» und Reservemänner des k. und k. Heeres und der Kriegsmarine nach ihrer Verehelichung den Eontrollsversammlnngen im öffentlichen Interesse zum Behufe der Evidenzhaltnng vorzulegen haben, und welche von der Kommission zum Amtsgebrauche zurückbehalten werden, nach der T. P. 117 lit. M. des Gesetzes vom 9. Februar 1850 der Stempelpflicht nicht unterliegen. Bei Ausstellung solcher Traunngsscheine ist aber nach der Anordnung des Abs. 5 der Vorerinnerungen zum Tarife des genannten Gesetzes an jener Stelle, an welcher das Stempelzeichen angebracht zu sein pflegt, der Zweck der Urkunde mit den Worten: „Ausgefertigt für die militärische Evidenzhaltung" anzngeben. Wenn hingegen zu dem genannten Zwecke Abschriften allgemein gütiger Trauscheine beigebracht werden, so kommt denselben die Stempelfreiheit nicht zu, weil nur solche Urkunden gebührenfrei zn behandeln sind, welche zum Amtsgebrauche ansgefcrtigt werden und nicht in den Händen der Parteien bleiben. VIII. Die hochlöbliche k. k. Statthaltern hat unterm 9. Jänner l. I., Nr. 290, Nachfolgendes anher eröffnet: „Der Herr Minister "des Innern hat mit Erlaß vom 4. Jänner 1873, Z. 26 M. I., der Congregation der Töchter des göttlichen Heilands in Wien (Kaiserstraße 25) in Anbetracht ihres ersprießlichen Wirkens in der Krankenpflege und in der Erziehung der weiblichen Jugend, für die Dauer von sechs Monaten die Bewilligung ertheilt, in Steiermark eine Sammlung freiwilliger Spenden bei bekannten Wohlthätern für die Zwecke dieser Eongregation vornehmen zu dürfen." Wovon -der Wohlehrw. Curatclerns verständiget wird. H. Der Herr k. k. Statthalter hat Nachfolgendes an die k. k. Bezirkshauptmannschaften als Local-commissionen in Grundentlastungs-Angelegenheiten erlassen: „Der § 23 des Gesetzes vom 18. Juli 1871, L. G. Bl. Nr. 32 vom Jahre 1872, zählt jene Urkunden auf, welche im Ablösungsverfahren rücksichtlich der Geld- und Naturalgicbigkeiten an Kirchen, Pfarren und Schulen voller Glauben beizumeffen ist, und die für die rechtmäßigen Bezugstitel als beweismachend anzusehen sind. Die Verschiedenartigkeit dieser Urkunden veranlaßt mich, den Localcommissionen zu dem Zwecke, um ihnen bei deren Prüfung die Gewinnung eines richtigen Urtheils zn erleichtern, nachstehende Bemerkungen darüber mitzutheilen: 1. Fassioueu ber Seelsorger. Diese werden in der Regel bei jedem Wechsel, der sich in der Person des Pfründners ereignet, erneuert, und der buchhalterischen Amtshandlung unterzogen, bei der letzter« aber immer die unmittelbar vorausgegangenen Fassionen und Pfründeninventarien im Auge gehalten Zur Benrtheilnng der bestehenden Dotatiousverhältnisse der Pfründen sind daher die letzten Fassiionen maßgebend, deren Originalien bei dem hiesigen Rechnungsdepartemeut in Verwahrung gehalten werden. Ueber ihre erfolgte buchhalterische Adjuslirung werden R ec tificat io ns-Ausw c ise, welche in den Empfangs-^nd Ausgabs-Posten mit den Titeln der Fassionen übereinstimmen, an die Ordinariate erfolgt, denen die weitere Verständigung der Pfründner zukommt. Woferne die Fassionen in duplo überreicht werden, wird deren Duplicat den vorbenannten Rectifications-Ausweisen beigeschlossen. Diese Letzteren bilden nun jene Urkunde, welche die buchhalterische Adjustirung der gelegten Fassionen nach Empfangs- und Ausgabsrnbrikcu in sich schließt. Dem Ablösungs-Verfahren sind nur ihre Originalien zu Grunde zu legen, deren Herbeischaffung den Anmeldern selbst obliegt. Da im Sinne des § 2 des obigen Gesetzes nur auf Grund und Boden haftende, in die Dotationen eingerechnete Leistungen der Ablösung unterliegen, die freiwilligen Gaben jedoch von derselben nicht berührt werden, so erscheint diese Unterscheidung von hervorragender Wichtigkeit. Das unanfechtbare Unterscheidungsmerkmal dafür bildet allerdings die bücherliche Auszeichnung der erstgenannten Leistungen, daher cS Sache der Localcommissiou sein muß, darauf zu sehen, daß selbst für negative Fälle Grundbuchsbescheinigungen von den Anmeldern beigebracht werden, was um so weniger einer Schwierigkeit unterliegen kann, als die Grnndbuchsämter angewiesen sind, dieselben mit aller Beschleunigung zu ertheilen. Wo nun die Realeigenschaft der Leistung nicht bücherlich ausgezeichnet ist, da fehlt allerdings ein wichtiges Beweismittel darüber, allein es folgt nicht, daß gerade deßhalb der Leistung die Natur einer Reallast wirklich mangle. In dieser Beziehung muß auf die Bestimmungen des Hofk.-Decreteö vom 16. November 1827, Z. 29550 steierm. Prov.-Gesetz-Sammlung, 9. Band, Nr. 203, hingewiesen werden, wodurch im P. 3 die Collectursgebühren, welche einen Theil der Dotation der Seelsorger, Schullehrer und Meßner bilden, und von den angesessenen Pflichtigen von den in einem Pfarr- oder Schulbezirke gelegenen Gründen entrichtet werden, aus dem Gesetze als Reallasten bezeichnet werden. Diese ihre Eigenschaft ist daher auch ohne bücherliche Eintragung existent, upd es dienen zu ihrer Er. kennung die vorgenannten Momente, weiters die Einstellung der Collectur in die Pfründen-Fassion und ihre Einbeziehung in die Dotation. Weitere unterstützende Behelfe dazu geben die Pfründeninventarien mit den individuellen Nachweisen der Verpflichteten und ihrer Schuldigkeit und die im Sinne des obigen Hofkanzsei-Decretes ausgefertigten Sammlungsregister und Collecturöbttchel. Es erscheinen zwar auch freiwillige Leistungen zuweilen in den Fassionen, jedoch wird ihre Natur »Heils durch die Beisätze „freiwillig", „ungenannt", „unbestimmt", theilö durch die ausdrückliche Aus- scheidung aus der Dotation angedentet. Sollte zur Behebung irgend welcher Zweifel die Einholung der Originalfassionen der Pfründen oder sonstigen Auskünfte beim hicrortigen Rechnungs-Departement erforderlich sein, so hat dieselbe durch die Localcommissionen zu geschehen. 2. Fassionen der Schullehrer, Meßner und Organisten. Die richtige Beurtheilung des Umfanges der Beweiskraft dieser Urkunden ist von um so wesentlicherem Belange, als sie einerseits zu verschiedenen Zwecken errichtet, und geprüft worden sind, anderer- seits aber häufig die entgegengesetzten Ansprüche der mit einander streitenden Kirchen und Schulen gerade auf die buchhalterisch geprüfte» Schuldienstfassiouen zurückgeführt werden. Nach dem Zwecke ihrer Entstehung hatten die Schnldienstfassiouen die Aufgabe: a) entweder alle Einkünfte des Schullehrers im Sinne des § 168 polit. Schulverfassung nach den einzelnen Diensten specificirt und gesondert, oder h) für alle drei vereinigten Dienste des Lehrers, Meßners und Organisten cumulativ zur Anschauung zu bringen. Die Fassioncn der ersten Art sind, wie es die §§ 195 und 196 der polit. Schulverfassung bestätigen, bei der ans Grund des Hofkanzlei-Dccrctes vom I I. Februar 1786, Nr. 786, vorgenommenen Reglung des Volksschnlwesens zu Staude gekommen, und es wurde die im § 195 polit. Schulverfassung genannte Instruction der Kreisämter und Kreisschnlcommissäre in Steiermark mit Gubernial-Verordnung vom >6. December 1786, Z 34592, zur Durchführung mitgetheilt, den Letzteren die Zustandebringung der Fassionen genau in jener Art, wie es später der § 168 polit. Schulverfassung anorduete, zur Pflicht gemacht, und endlich mit der Gubernial-Verordnung vom 25. August 1804, Nr. 11812, ungeordnet, daß „die Abfassung dieser Fassioncn von den Vogteien, Bezirkscommissären, Ortspfarrern und Kirchenprbbsten „gemeinschaftlich dergestalt zu geschehen habe, daß alle Einnahmen und Abzüge specifisch mit allen „besoudern Umständen und Bemerkungen, mithin in die Naturalien nach Maß und Gewicht, und mit „dem darauf angeschlagenen Werthe individuell, und zwar jene, die mit dem Lehrersdienste verbunden „sind, in einer abgesonderten Kolonne von jenen des Meßnerdienstes aufgeführt, bei den Erträguiß-„Anschlägen der Realitäten den Flächeninhalt und die Gleba angemerket, kurz Alles ersichtlich gemacht „werde, was über die Entstehung und den Stand der Einkünfte zur deutlicher, Aufklärung dienen kann." Diese Fassionen sind somit auf Grund amtlicher Erhebungen zu Staude gekommen, und hatten die Aufgabe, alle Einkünfte der drei Dienste abgesondert darzustellen. Ihre volle Beweiskraft in dieser Richtung wurde durch § 196 polit. Schulverfassung ausgesprochen , und sie wurden zugleich für unabänderlich erklärt, so lange ihre Unrichtigkeit nicht bewiesen wurde. Dieser Beweis war nach § 197 und 200 polit. Schulverfassung von der politischen Behörde zu führen, und vom Kreisamte als hergestellt anzuerkennen. Hieraus folgt, daß diese ursprünglichen Schuldienstfassionen, soferne sie buchhalterisch adjustirt sind, für die einzelnen Bezugstitel vollen Beweis machende Urkunden in so lange darstellcn, als sie nicht im Sinne des § 196 polit. Schulverfassung abgeäudert wurden. ad b. Wenn demnach spätere Fassioncn mit den ursprünglichen im Widerspruche stehen, so muß nachgewiesen werden, daß die Aenderung in legalem Wege erfolgte. Diese späteren Fassiouen sind meist in der Absicht errichtet worden, um das Gesammteiukommen des Schullehrers zn prüfen, und in der auf die Hebung der Volksschule unausgesetzt gerichteten Absicht die Ueberzengung zu gewinnen, ob sein Gesammteinkommen aus den vereinigten Diensten dtze gesetzliche Congrua erreiche, oder einer Aufbesserung aus Localmitteln oder dem Normalschulfonde bedürfe. Es lag dabei weder für die Verfasser, noch für die ControllSbchördc ein Anlaß vor, eine strenge Scheidung der Einzeleinkünste jedes Dienstes durchzu-fiihrcn, daher das Gesammteinkommen auch häufig nur in einer Rubrik cumulatiti zur Darstellung gelangte. Zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Kirche und Schule über Anmeldung derselben Bezüge von beiden Seiten werden daher die Localcommissionen darauf zu sehen haben, daß die ursprünglichen Fassionen von den Anmeldern beigebracht werden. Wo es nöthig ist, können die Fassionen auch hierorts im amtlichen Wege erhoben werden. 3. Protocollc über Feststellung von Dotationen, die meistens deren Erhöhung im Auge hatte, sind so wie die Executionsbewilligungen aus den Acten der politischen Behörden erster Instanz zu erheben. 4. An weitern Beweismitteln für die Ablösungsverhandlungen hat der steierm. Landesausschuß alle an denselben gelangten Certificate aus vormaligen Grundzerstückungen gesammelt, und nach den dermaligen politischen Bezirken geordnet anher übergeben. Die Localcommissionen erhalten, mit Ausnahme jener der Städte Graz, Marburg und Cilli, diese Behelfe in der Anlage mit dem Aufträge zur Benützung, sie nach geschlossenem Ablösungsgeschäfte sammt den mitfolgenden Verzeichnissen wieder anher in Vorlage zu bringen." X. Jahres-Rechnrrng über sämmtliche Empfänge und Ausgaben für das F. B. Knabenseipinar „Maximilianuni" in Cilli, vom 1. October 1871 bis 30. September 1872. Post- Nr. , ! Empfänge 1 Ausgaben fl. kr- I ft- kr. 1 A. Empfänge: Vom Hochwürdigsten F. B. Consistorium 100 2 An Hauszins 1461 86 — 3 Interessen von Activcapitalien 60 50 — — 4 Erbschaft 80 39 — — 5 Für den verpachteten Hausgarten 50 — — — 6 Verschiedenes 210 55 — — Der Empfänge Summa . 1963 30 — — 1 B. Ausgaben: An Unterstützungen der am Cillier Gymnasium studirenden Maximilianums-Zöglinge 776 2 Steuern rc — — 396 83 3 Hausreinigung — — 10 30 4 Beleuchtung . . . — — 3 30 5 Remuneration — — 36 — 6 Außerordentliche Auslagen — — 28 39 7 Adaptirnngen und Baureparaturen — — 230 44 8 An's Hochwürdigste F. V. Consistorium — —• 80 39 9 Deficit vom vorigen Jahre — — 251 84 Der Ausgaben Summa . — — 1813 49 Kompensation: Sämmtliche Empfänge betragen ■............................ 1963 fl. 30 kr. Die Summe aller Ausgaben beläuft sich auf . . ■ 1813 fl. 49 kr. Es ergibt sich somit ein Ca ss are st von..................149 fl. 81 kr. welcher Rest als Empfang in die Rechnung pro 1873 übertragen wird. Cilli, am 24. December 1872. Johann KruSiö, Religionsprofessor am k. k. Gymnasium zu Cilli. Rechnung über die Empfänge und Ausgaben des F. B. Knabenseminars „Maximilianum", vom 1. Jänner bis letzten December 1872. Post- Nr. Capitalien In Barem fl. kr. fl- 1 kr. A. Empfänge. Laut vorjähriger Rechnung war der Activstand mit Ende De- cember 1871 : 1 1 An Capitalien im Nennwerthe 15504 95 — — 2 „ Baarschaft “ ! 307 62j B. R eue Empfänge: 3 Aus dem Verlasse des Herrn Pfarrers Nicolaus BlaÄö . 1 — — 736 48 4 Interessen von Activcapitalien • — — 668 — 5 Agio • — — 8 40 6 Erträgniß der Weinfechsung vom Maximilianums-Weingarten in GruSkovec vom Jahre 1872 — — 121 60 7 Die Gesammt-Einnahme des Herrn Johann KruSiö, ReligionS- profeffor in (Siili, laut dessen Jahresrechnung vom 1. October 1871 bis dahin 1872 — — 1963 30 Summa der Empfänge . 15504 95 3805 40z Ausgaben: 1 1 An Unterstützungen der in Marburg stndirenden Maximi- lianumS-Zöglinge: a) vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 . . 110 fl. b) vom 1. October bis Ende December 1872 96 fl. — — 206 2 Dem Victorinum wurde restituirt der in der Anmerkung der Rechnung pro 1871 angeführte Betrag per — — 758 3 An Expensen — — 2 4 „ Stempel und Postporto — — 1 5 „ Steuern vom GruSkovecer Weingarten — — 3f 6 „ Weingarten-Bearbeitungskosten — — 25G 7 Die Gesammt-Ausgabe des Herrn Johann KruSiä, Religions- professor in Cilli, laut dessen Jahresrechnung vom 1. October 1871 bis dahin 1872 — — 1813 8 Der zu Händen des Herrn Joh. KruSiö verbliebene Kassarest . — — 149 Summa der Ausgaben . — — 321' Wird von der E m p s a n g s s u m m e per 15504 95 380 abgezogen die Ausgabssumme per — — 321 so zeigt sich am Schluffe des SolarjahreS 1872 der Stand der Capitalien mit 15504 95 — und eine Cassa bars chaft per 5 o Post- Nr. E a p italien In Barem fl. kr. fl- kr. Stammvermögen des Maximilianums: 1 2 Privat-Capitalien Capitalien im öffentlichen Fonde: a. Staatsschuldverschreibung Nr. 9762 ddo. 1. April 1870 (Silberrente) b. Staatsschnldverschreibung Nr. 5680 ddo. 1. Jänner 1870 (Silberrente) c. Staatsschnldverschreibung Nr. 537 ddo. 1. November 1869 «Papierrente) . d. Lose vom Jahre 1860 '. . e. Krainer'sche Grundentlastungs-Obligation 8004 3000 200 3600 600 100 95 Summa . 15504 95 3 Realitäten: a. Das Jnstitnlsgebäude in Cilli. b. Ein Weingarten in GruSkovec, Pfarre St. Barbara bei Ankenstein. Rechnung über die Empfänge und Ausgaben des F. B. Knabenseminars „Victorinum", vom 1. Jänner bis letzten December 1872. ''ft= C a p i t a l i e n In Barem fl. kr. fl- kr. A. Empfänge: Laut vorjähriger Rechnung war der Activstand mit Ende December 1871 : An Capitalien 22738 80 „ Barschaft 168 B. Neue Empfänge: ns dem Verlasse des Herrn Pfarrers Glavnik .... 23 30 ateressen von Activcapitalien 952 80 >8>o 7 92 kiethzins vom „Victorinum"-Hanse in Marburg .... 500 — 'chtschilling vom Weinkeller dieses Hauses 20 — 'chtschilling vom „Victorinum"-Weingarten in der Kolos vom 1. November 1870 bis dahin 1871 100 trägniß der Weinfechsung des „Victorinum"-Weingartens in Allerheiligen im Jahre 1872 _ 300 s Maximilian»:» restituir! den in der Anmerkung der Rech- ung pro 1871 angeführten Betrag Pr 'gezahlter Privatcapitalien-Theilbetrag 758 19 — — 10 — Der Empfänge Summa . 22738 80 2840 21 Post- Nr. C a pitalien In Barem fi- kr- 1 fl- kr. Ausgaben: 1 An Unterstützungen der in Marburg studircnden „Bicto-rinums "-Zöglinge: a. vom 1. Jänner bis letzten Juli 1872 . 397 fl. 28 kr. b. vom 1. October bis Ende December 1872 190 „ 20 „ 587 48 2 An Unterstützungen der am Realgymnasium in Pettau studi-renden „Victorinums"-Zöglinge: a. vom 1. Jänner bis letzten Juli 1872 . . . 60 fl. b. vom 1. October bis Ende December 1872 . 36 fl. 96 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Für Stempelmarken und Postporto „ Expensen „ Assecuranz des „Victorinum"-Hauses „ Bearbeitung de« Weingartens in Allerheiligen . . . „ Steuern vom Weingarten in Allerheiligen .... „ Steuern vom „Bictorinum"-Hause in Marburg . . . Rückzahlung des Restes des Michael Plaskan'schen Messen« stiftungscapitales Interessen von diesem Capital Der eingezahlte Privatcapitals-Theilbetrag kommt in Abfall . lo — 4 244 4 100 43 47 1000 30 79 66 H 80 62 Summa der ' Ausgaben . 10 — 2158 44j Wird von der Empfangssumme per . . . . 22738 80 2840 21 abgezogen die Ausgabssumme per 10 — 2158 44| so zeigt sich am Schluffe des Solarjahres 1872 der Stand der Capitalien mit 22728 80 _ und eine Cassabarschaft per — — 681 76} ©taut m Der mögen des „Bictorinum s." 1 An Privat-Capitalien 1916 — 2 Capitalien im öffentlichen Fonde: a. Staatsschuldverschreibung Nr. 9763 ddo. 1. April 1870 (Silberrente) b. Drei Theilschuldverschreibungen à 10 fl c. Staatsschuldverschreibung Nr. 8602 ddo. 1. October 1869 (Silberrente) d. Staatsschuldverschreibung Nr. 25678 ddo. 1. Februar 1870 (Papierrente) e. Staatsschuldverschreibung Nr. 538 ddo. 1. November 1869 < Papierrente) f. Steiermärkische Grundentlastungs-Obligationen . . . g. Lose vom Jahre 1860 h. In der Sparkasse • 1900 30 1250 9400 1000 1000 5600 632 80 Summa . 22728 80 — IO — 3. An Realitäten: a. Weingarten in der Kolos, Pfarre Hl. Dreifaltigkeit; b. Weingarten in Polenšak; c. Weingarten in Allerheiligen bei Michalovzen; d. Ein.Haus in Marburg; nun schuldenfrei. Anmerkung: Ertrag des Bictorinums-Weingartens in Pnlenšat laut Rechnung der Herrn Pfarrers Georg Stuhec : Im Jahre 1871 : 2'/a Startin Wein, verkauft um 200 fl. — kr. „ „ 1872: 4 Butten Trauben verkauft um 8 „ — „ zusammen . 208 fl. — kr. mit welchem Betrage die Bearbeitungskosten und Steuern: vom Jahre 1871 mit........................... l 11 fl. 40 kr. und vom Jahre 1872 mit ... 82 „ 62 „ zusammen mit . ~ 194 fl. 02 kr. bestritten wurden, und wird der Rest per .... 13 fl. 98 kr. sammt einem Varreste vom Jahre 1870 mit .... 18 „ 81 „ zusanimen mit . 32 fl. 79 kr. zur theilweisen Bestreitung der ferneren Arbeitskosten verwendet werden. Ausweis über die den Studirenden aus den Knabenfeminars-Fonden Maximilianum und Bictoriuum geleisteten Unterstützungen. Namen der unterstützten Studirenden Für die Zeit Im Betrage fl. kr. A. M axim ilia ner. * I. In Etili Studirende: Presečnik Gregor Im Schuljahre 1871/72 60 — Knez Jacob „ ff ff 60 — Raubt Matthäus »/ ff ff 20 — 2 ele z i n ger Franz ff ff ff 40 — Šetinc Josef ff ff ff 30 — Matko Johann „ ff ii 50 — Straf er Johann Brečko Franz ff ff ff 60 — ff „ „ 60 — Fermevc Martin ff „ ff 26 — Svaršnik Anton ff ff ff 50 — Koš an Johann ff ff ff 30 — Košutnik Josef ff ff ff 50 — Bezenšek Matthäus „ ff ff 50 — Povalej Michael „ ff ff 50 — Pouh Johann ff ff 50 — Naglič Johann „ •i ff 50 — Košenina Josef * « ff Summa . 40 776 — — u — Namen der unterstützten Studirenden Für die Zeit | Im Betrage ! fl- kr. II. In Marburg Studirende: T e m n i k e r Balentin vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 — 42 fl. und vom 1. October bis Ende Decbr. 1872 = 18 fl. 60 — J u r a n č i <5 Haus Heinrich vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 . . . . vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 = 21 fl. und 35 — Lavrenčak Wilhelm vom 1. October bis Ende Decbr. 1872 — 9 fl-vom 1. April bis Ende Juli 1872 = 12 fl. unk vom 30 — 1. October bi- Ende December 1872 — 12 fl. 24 — D e c o r t i vom 1. October bis letzten December 1872 6 — Ambrož Binceuz tt ft ft tt , ft ft 12 — Nožattc Adolf ff ft ff ff ff ff • 12 — Fischer Andreas ft tt ft ff ft ff • 9 — StraSek Franz ff >* tt ff ft tt 9 — Fel ber Franz tt tt tt tt tt tt • 9 — B. Bi c t o r i nev. Summa . 206 I. In Marburg Studirende. Fekonja Lasbacher Josef vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 .... fr ft tf tt tt tt ~~ 30 fl. 56 — Rola Georg und vom 1. Oct. bis Ende Decbr. 1872 — 9 fl. vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 64 fl. 28 kr. 39 Kermek Filipp ü. vom 1. Oct.bis Ende Decbr. 1872 28 fl. 20 kr. vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 ----- 42 fl. und 92 48 vom 1. Oct. bis Ende Decbr. 1872 — 18 fl. . 60 — Rudolf Ferdinand Kelz Johann vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 . . . vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 — 70 fl. und 21 — Sabati Josef vom 1. October bis Ende Decbr. 1872 — 30 fl. vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 — 28 fl. und 100 — Kaisersberger Anton vom 1. October bis Ende Decbr. 1872 — 12 fl. vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 — 28 fl. und 40 — ' vom 1. October bis Ende Decbr. 1872 — 12 fl. 40 — Slavinec Josef Kreuh Jacob vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 .... vom 1. Jänner bis Ende Juli 1872 — 14 fl. und 14 — vom 1. Oct. bis Ende December 1872 — 6 fl. 20 — S ch u b i z vom 1. October 1871 bishin 1872 .... 30 — Očgerl Jacob vom 1.'October bis Ende December 1872 . . 12 — Mejcen Ferdinand tt tt tt tt tt tt ' 12 — Fistrovec Josef tt tt tt tt tt tt • 9 — Potočnik Johann tt tt tt tt tt tt • 9 — Sirk Stefan tt tt tt tt tt tt • 15 — Simonič Franz tt tt tt tt tt tt • 9 — Dečko Johann tt tt tt tt tt ft •* 9 — II. In Pettau Studirende. Ganser Carl Summa . ! für das Scbuljahr 1872— 30 fl. und vom 1. Oct. 587 48 Hergula Anton bis Ende December 1872 = 12 fl. . . . 1 für das Schuljahr 1872— 30 fl. und vom 1. Oct. 42 — bis Ende December 1872 = 12 fl. ... 42 — Reich Johann vom 1. October bis Ende December 1872 . . 12 — Summa . 96 — Diöcesan-Nachrichten. Zu F. B. Lavanter Consistorialräthen wurden ernannt: P. T. Herr Anton Žuža, Ehrendomherr, geistl. Rath, Hauptpfarrer und Dechant zu Tüffer; P. T. Herr Anton Reitz, Ehrendomherr, geistl. Rath, Pfarrer und Dechant zu Mdem; TitI Herr Anton Galuf, geistl. Rath, Hauptpfarrer und Dechant zu Salden hofen; Titl Herr Franz Juvančič, geistl. Rath, Vicarius perpetuus und Dechant zu Neukirchen. Zu F. B. Lavanter geistlichen Räthen wurden ernannt, die Herren: Franz Mikuš, Stadtpsarrer zu Ran»; und Johann àrnik d. j. Pfarrer zu St. Peter bei Radkersburg, Administrator des Decanate« St. Georgen an der Stainz. Dem Titl. Herrn Joses Simonie, F. B. geistl. Rath, Pfarrer zu Polsterau und Administrator de« Decanate« Großsonntag, wurde die Pfarre St. Georgen an der Stainz; dem Herrn Franz Schwarz, Kaplan zu St. George» in W. B., die Pfarre St. Margarethen in Hohenmauthen; und dem Herrn Mathias Arzenšek, Pfarrer zu St. Ruprecht ob Tüffer, die Pfarre hl. Kreuz in Pöltschach verliehen. Herr Jakob Korošak erhielt die Anstellung als Provisor zu St. Ruprecht ob Tüffer. Der Titl. Herr Josef Florjančič, F, B, geistl. Rath, Pfarrer und Dechant zu Oberburg, wurde krankheitshalber über eigenes Ansuchen von der Besorgung der Decanatsgeschäfte enthoben, und Herr Johann Srener, Pfarrer zu St. Laveri in Strasche, als Administrator des Decanate« Oberburg bestellt. Uebersetzt wurden, als Capläne, die Herren: Bincenz Kolar, als zweiter nach St. Martin bei Windischgraz; Mathias Fideršek, nach St. Georgen in W. B. und Franz Geč, nach St. Nikolai bei Luttenberg. Gestorben stnd: Herr Marcus Max Geršak, Jubelpriester, Pens. Pfarrer von Ostarie de« k. k Ognliner Regimente«, am 13. Jänner zu Rann; und P. Marian Meglič, Franziskaner-Ordenspriester, am 19. Jänner zu Rann. F. B. Lavanter Ordinariat zn Marburg, am 10. Februar 1873. Iliiob Maximilian, Fürstbischof. »««leMäu^bnidurei t* «ra,.