Imts Blatt zur Laibachcr Zeitung. .H.'.'^' bann Lasten dieser Gültablhcilun-Bezirk ^^ '""': I. Abtheilung, im Abtl eilung ^?^^" "F. ^iba ci)s D.ese M.,',.,d<. lv/. « "'"en Sltz und kelne liegenden 3 D est Ab^^ß aus folgenden Herrlich-MM,. ^lkje Abtheilung hat sechö kausrechtliche Unterthanen, welche zusammen fünf Hüben bilden. — Dicsc Unterthanen entrichten alljährlich nach Ahzug des Fün/tels an unveränderlichem Gcldc'ienst 24 ft. 152/4 kr., und an Zins-gctreioe 7 Metzen Haber, dann an Kleinrcchten 8 Kapä'lnicr, 8 Handeln, 80 Eier, 4 Pfund Flachs. Die Kleinrcchte werden nach Ausweis der Rechnungen alljährlich herkömmlich reluiit pr. 3 ft. 'j5 kr. — Die Unterthanen entrichten bei Besihverändcrungen in Verkaufs fällen den zehnten Pfennig, außer Werkaufsfällen aber pactilte Laudcmien von 16 st., 12 ft., 13 f!. l^O kr. und 4 ft. 30 kr., nebstbei jedenfalls eine Gcwährbrieftaxe pr. 4 ft. 30 kr., von Urb. Nr. 2 pr. 5 st., und eine Schreibgebühr pr. 1 st 8 kr. Diese Gebühren haben von 1831 bi6 j,.Qlli5ivtt iglO nach Abzug des Fünftels mit Elnschluß der Grundbuchstaxen 33 st. W kr. betragen. — Auf dieser Gültabthcilung haften außer den Verwaltungskosten und gesetzlichen — III. Abc thellung, im Bezirke Auersperg Diese Abtheilung hat keinen Eitz und keine liegende» Gründe, sie besteht bloß aus nachstehenden Herr» lichreinn: Dicse Abheilung hat neun Unterthanen, welche zusammen drei kaufrechtliche Hüben besitzen. — Die gtsammten Unterthanen entrichten alljährlich nach Abzug des Fünftels au unstciaerlichemGelddlcnst 18 ft. 2V« kr., an Zlnsc/ctreide 3 Mehen ^/5 Mas; Weizen, 11'/5 Maß Korn, 5) Mchen 1^/, M.'ß Haber, und 6 Mepcn !)'/z Maß Hirse, dann an Klein rech ten .'j^ Kapäuner, ^i^ Hendel, W Eier und 72 Haarzählinge. Die Kleinrechtc werden nach Ausweis der Rechnungen alljährlich herkömmlich reluirt pr. 3 ft. 39 kr. — Die Unterthanen entrichten bei Besitzvcranderungen in Vcr-kauföfällcn den zehnten Pfennig, in anderen Fällen aber pactirte Laudcmien pr. 4 ft. 30 kr., 6 si. und 9 ft>, in beiden Fällen aber auch Ge- 6l6 Währbricftaxcnvon2 fl 30 kr. und 4 fl. 30 kr., mit Ausnahme Urb Nr. N und der Käu,chen, dann bezahlen sie von Urb. Nr. 6 und 12 auch cine Schrcibgcbühr pr. 3^ kr. — Dich Gebühren haben von 1831 bis wl^ive 1810 nach Abzug des Fünftels und mit Einschluß der Grundbuchstaxen 3 fl. 58^ kr. betragen, w<-dei bemerkt wird, daß eine halbe Hübe erst im Jahre 1822, zwei solche aber erst ,m Jahre 2833 kaufrechtlich geworden sind. - An Zehent-herrlichkeitcn besitzt diese Abthellnng den Getrel. dezehent im Dorse Sagoritz, Pfarre Gutenfeld, Bezirk Auerspcrg, Kreis Neustadt!, von 12 Hüben mit einem Garben, und dieser Zehent trug seit 1LN bis il^ln^ive 18W 162 st. 15 kr.; ferner den Getreidezehent im Dorse Gaberje, Pfarre St. Marcin, Vezlrk Wel>elberg, von drei Hüben mit zwei Garben, und dieser Zehent ertrug in gleicher Zeit 83 st. 3 kr. - Auf die-ser Gültabtheilung haften außer den Vcrwal-tungökostcn und gesetzlichen Concurrenzbettragen keine Lasten. -'IV. Ab t h ei lu n g, «n den Bezirken Adelsbcrgund Prem. Die,e Abcheilung hat keinen Sitz und tcme liegenden Gründe, sie besteht bloß aus nachstehenden Herrlichkeiten : Dicse Gült hat vierzehn Unterthanen, welche zusammen fünf cine Halde talifrechttiche Hüben besiyen. - Die gesammten Uiilerchanen entrichten alljährlich nach Abzug des Fünftels an unveränderlichem Gelddienste 31 st. 'M'/^kr., und an Zinsa,etrcide 7 Mchen 22'7z Maß Ha-l)cr. — Die Unterthanen entrichten dci B^ltz-Veränderungen in VerkaufSMen den zehnten Pfennig in anderen Fällen abcr pactirte ^aude-mienvon '1st. 30 kr., l, si. und c)st,,inaUcn fällen aber noch eine Gelvählbneslaxe von 6U kr 2 si. 30 kr. blä ^ si. 30 kr, und vou Urb. Nr. 22 noch eine besondere Echrelkgebühr pr. 3'j.'kr Diese Gebühren haben von 1U31 bis iudu8iv^ 18W nach Abzug des Fünftels und mit Einschluß der Grundbuchstaxen 31 st. 13^ kr. betragen, wobei bemerkt wird, daß 4'/, Hüben erst vorfünfIahrcn kaufrechtlich gemacht worden sin°). — Aus dieser Gültablheilung haften außer den Verwaltungskosten und gesetzlichen Concln-renzbei'rägon keine Lasten. — B ediü g ni sse, fürjede derdreiGült-abt Heilungen gleichgültig. — Als Käufer wird Jedermann zugclcrssc-n, der in Kraiu Realitäten zu besitzen fähig ist. — Diejenigen Käufer, christlicher Religion, die in der Ncgcl nicht landtafclfähig sind, kommt im Falle der Erstehung die allerhöchste Nachsicht der Land-tafclfähigkeit und diß damit verbundene Befrei- ung von der Entrichtung der doppelten Gülte für sich und ihre Erben in gerader absteigender Llnie zu Stalten. — Wer als K.uislllstiger an der Versteigerung Theil nehmen will, hat als Radium 0e»i zehnten Theil des Ansrnfs-prelses bei der ^ersteigcrungs Commission entweder im baren Gelde, uder in össentlichen, auf (äonvenllons-Münze und den Urberbringcr lautenden, oder ln andern annehmbaren und haf-tungösreien Staatöpap,eren, „ach ihrem curö-maßigen Werthe berechnet, zu erlegen, oder endlich einen von der Kammerprocuralur geprüften und nach ^. 230 und 1371 des allgemeinen burgerl. Geietzbuchcs ftir annehmbar 'erklärten ^lcherstellungsact beizubringen. —Zur Erleichl terung jener Raustnstigen, welche das Vadium im baren G^lde, oder in annehmbaren haftungsfreien öffentlichen Obligationen nach ihrem Course berechnet, erlegen wollen, und welche vorziehen, di^en Erlag in Wien zu bcwerkstell.-gcn, wird geltattet, daß das erwähnte Vadium bei der dorligen (Zentral^asse erlegt werde. Diejenigen Kauflustige,,, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen, haben jedoch früher davon dieAnzeige an das hohe k. k. Hoskammer-Prä,l0>um zu machen, damit in Gemäschcit der^bestehenden Cassevorschriften die Central-Casse entsprechend angewiesen werden könne, wo sodann der centralcasseämtliche Depositenschein, wenn er bei der mündlichen Veräuße-rxnH übergeben wird, oder dem schriftlichen ucr-siegclten Offerte beiliegt, «»statt dcü Betrageö dc« BHD>»m6, welchen er ausdrückt, angenommen louden wird. — Jene, welche im Namen eineiAnoern mitstcigern zu wollcn erklären haben anzugebe.. dap sie in Vollmachtsnann'N Anbote zu stellen ^.Uens stnd, wo dann für dorte auszudrückenden Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genan hiernach verfaßt sind, nicht werden berücksichtiget werden. — k) Es muß da^„ ausdrücklich enthalten ftyn, daß sich der Offcrent allen jenen Licitalionö - Vedingnissen unterwerfen wolle, Welche in dem Licitations-Protocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden, — l.) DaK Offert muß init dem l()M Radium deZ Ausruftzpreiftö dellgt seyn, welches entweder im baren Gelde oder in öffentlichen, auf Conventions-Münze und den Ueberbringcr lautenden, oder in annehmbaren haftungsfreien Staatspapieren, nach ihrem coursmäßigcn Werthe berechnet, oder in dem bezüglichen centralcasscämtlichcn Depositenscheine, oder endlich in einem von der Kammer-procuratur geprüften, und nach §, 230 nnd 2374 d's allgemeinen bürgl. Gesehbuches für annehmbar erklärten Sicherstellungsacte zn bestehen hat. - c^) Endlich muß dasselbe mit dem Tauf- und Familien-Namen des ^ssercn-ten, dann dom Charakter und Wohnotte deö-silbcn unterfertiget seyn. - Die versiegelten M'ttc werden nach abgeschlossener mündlichen Llcttation eröffnet werden. — Uebersteiqt der m einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei der mundlichen Versteigerung erzielten Vestbot, tcr der Vorzug eingeräumt werden. - Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den glei--chen Belrag lauten, wild sogleich von der Lici« tations Commission durch das Loos entschieden werden, welcher Offerent als der Bestbieter zu betrachten sey. — Die zur Beurtheilung des Ertrages dienende Gutöbcschreibung, so wie die ausführlichen Llcitationsbedingnisse können täglich bei der k. k. illyrischen Staatsgüter-Ve^-ällßerungä-Commission, dann bei dem k. k. Adelsberger Kreisamte eingesehen werden. —. Von der k. k. illyrischcn Staatögüter-Veräu-ßerungS-Commission. — Laibach am 10 October 1812. Z 1723. (3) 2ä Nr. 25498. Nr. 43746. C o n c l, r s a u s s ch r e i b u n g von dem k. k. m. s. i! an d esg ub ernium. — Zur Besetzung der Kammcrprocuratorsstelle in Brunn. — Bei dem k. k. m. s. Fiscalamte ist die Stelle eines Kammerprocurcnors, mit welcher ein jährlicher Gehalt von 250l) st. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre, mit dcn beweis-haltigen Documenten über die vorgeschriebenen Eigenschaften, insbesondere über die vollkommene Kenntniß der böhmischen Sprache belegten Gesuche bei diesem k. k. Landesguder-nium bis 2t). November d. I. einzubringen. — Brunn am 30. September 1g>2. Anton Gottlieb Edler v. Tannenhain k. k. m. s. Gubcrnial - Secrctär. ÄrnnUllic ^crlautvarungen. Z. 1736. (2) Nr. 38W. Verlautbarung. Am 8. November d. I. Vormittag um 11 Uhr wird in der magistratlichen Nathsstube die Minuendo - Licitation zur Herstellung eines Wasserzuganges unter der Raanbrücke beim Sit-ticher Hofe, dann in der Dammallee unter dem Alumnatsgebä'ude und die eines bei den Fleischbänken vorgenommen werden. — Die Pläne und die Licitationsbedingnisse sind bei dem Ma^ gistrate in den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 24. October 1624. Z. 1726. (2) Kundmachung. Bei der landcöf. Stadt Ncustadtl ist die vereinigte, mit keiner Pension verbundene Stelle des Stadtcassiers, Grundbuchführers, Stadt-Oeconomen u. Stadtquartiermeisters, mit einem 8l8 sistemisitten Iahresgchalte von 300 st., und der Verpstichtung zur Leistung einer gleichen Dienstes-Caution pr. 300 si., in Erledigung gekommen. — U'lrlHUlvHtu„yln. Z. »720. (») Nr. ,7»o G d i c t. ANe jene, welche aus den Nachlaß ccS am ,5. September ,«42 zu Paine zul» <^orl5. Nr. 5 »b inte5««tti verstorbene»! Johann Pc»>to, aus was immer iür elncm Rechtsgrunce Ansprüche »u ma» chen gedenten, haben am 2Ü. Novcmder d. I flüh 9 Uhr bei diesem Gerichte so gewlß zu erscheinen, und idre Ansprüche anzumelden und darzuthun, alv sie sich wic.igens di, Folg,», d»s §. 8,4 b. G. B. selbst zuzuschreiv«» haben werten. K. K VezirkSgerichl Prem zu Feistritz am 2c». September »Ü4^. Z. .73g. (,) Nr. 2353. Berlautbarungö > <3 d i ct. Von dem k. k. Bejirtsgerichte zu Radmanng-dorf wird bekannt gemacht! Man habr über Ali» suchen der Maria Nouat von Potpelsch a>» ecr Laibach, gegen Joseph Stlagancgg von Radmanns. dorf, rrcgen aus ecm w. ä. Berglcichc vom 4. August »U^a schuldigen i53fl sammt Nebcnver« dindlichtciten, ,» dle cxcculive Feilbielung dcs, dem Lehlern gehörigen, in dcr '^orstodt Rad-mannbdorf «ul) (^oiiöc. Nr. 49 gclcgencn, dcr Herrschaft Raemannsoolf 5ud Post.Nr. 246 zi"s' darcn, gerichtlich auf 25c>o fl. gcschayten Vrciu« Hauses sammt Zugehor gcwilliget, u»o zur Bor« nahine derselben drei Tagsahungcn, auf den 26. November, 2/,. Dccclnber ,U^2, und den 26. Jänner 1843, jedesmal von 9 biö »2 Uhr früh in dieser Amlökanzlei »nil ecm Bclsaye angeordnet, daß dlt benannte Realität nur bei eer drit« len Fe«lbietung u»tcr dem Schähungswerlhe hintangegeben werden würde. Dle Licitationsbetingnisse, der Grundbuchs« erlract uno oaü Schä^ungsprotoccN tonnen zu ten gewöhnlichen Amtbstunocn hieramls, so wie auch in der Kanzlei d«s Hof« und Gerichtsadvo» taten Hrn. I)l-. Albert Paöchali zu Laibach ein» gesehen werde»,. K. K. Bezirksgericht RHdmannsdorf am ,4. October ,Ü42. Z. 1737. (2) Nr. 25,n 27. April »63<) noch schuldl^en 54 st. 5a kr. sammt Nebenverbindlich» keilen, in die executive Fcilbictung der, dein Leh» lcr>, gebi?rigcn ler Probsscigült Insclwcrth 5ul) Nlb. Nr 5)2 Uttd 53 dienstbaren, auf 60 st. ge-stähle» Kausche H5. Nr. 34 zu Seebach gewil« ligl, und zur Vornahme derselben drei Taqsaz» zmigc», ^uf den 28. November »642, den 7. Jan» „cr u"d d^n 7. Februar ,643 in loco Seebach, jeccömal von 9 bls ,2 Uhr früh mit dem Bei-sahe angeordoct. dah die genannte Realität nur be» der dritten Fcilbittung unter dem Schätzung«« werthe hinta»gcgcbcn werten würde. Die Llcllat'0l'Hbcding!>zfsc, dcr Glundbuchs» ert^act und das Schähungöprotocoll toünen zu dc» gewöhnlichen Amlsstnnden hierorts einge« sehen werden. K. K. Bezirtsgericht zu Radmannidorf am. 6. October ^42. Z. ,729. (2) Nr. »782. O l> i c r. Von dem t. t. vereinten Bezirksgerichte Vgg und Krcutberg wird tu„o ge,nachl: Os sey über Ansuchen deS Herrn NlllaS Rccher, durch Hevrn l),-. Wurzbach, wieer Johan.. Iancschilsch in Fort« scdach, «vegen auS dem Urtheile ^<1a. 2». October .U52. Z. 6«4, schuldigen 260 ft. 57 tr. sammt Nebenverbmdllchte'ten, in die executive Verstei. gerunq oer, dem Lehtcrn gehörigen, der Pfarr. Mt Mannöburg 5^ Nr. ..u'/^ dienstbaren, ge-richlllch auf ,o«)kz ft. geschähien, unbehauSt»», Halbhubc in Foslschach gewilliget, uno seoen da« zu die geschlichen Termine auf den 20. October, 22. November und 22. December ,«42, jedesmal Vormittags 9 Udl in der Behausung des Execute,» in Lufllhal mit dem Bcisaye angeordnet worden, daß das VersteigerungHobject del der erster, und zweiten Feilbiclung nur um oder über dc» Schäz-zungSwerlh, bei der drillen aber auch unter dem. stlden Hinlangegeben wird. Das Schähungsproto-coll, der GrundbuchSexlract und die Licltations. Bcdingnisse, woruriter die Obliegenheit für jeden Millicilanten zum Orlage e»neb Vadiumsvon »ou ft., tann hieramlS eingesehen und in Abschlist erho-den werden. Egg ob Podpctsch am 4. August ,642-Anmertung. Bei der ersten V»rsteigerungs-tagsahung am 20. October »642 hat sich tem Kauflustiger gemeldet.