Nr. MO. 1848. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Samstag den 18. November. Oudcrnuü-Vcrl«nlUmrungcn. Z. 2l07 (2) Nr. 25388. C u r r e n d e. Das k. k. Ministerium des Inneren hat im Einverständnisse mi: dem k.k. Finanz-Ministerium mittelst hohen Erlasses vom 21. October l. I., Z. b'"/,,., anzuordnen Gesunden, daß das aus dem stachen Lande den Kreisamtern zustehende Befugnis;, die behufs der mauthfreien Behandlung der Fuhren mit Baumaterialien zur Wiederher-stellung der durch Elementar Ereignisse zerstörten Gebäude vorgeschriebenen Certificate ausfertige, zu dürfen, nunmehr auch den Bezirks-Commissa-naten und Bezilköobrigkeiten einberaumt werde. — Diese Verfügung wird nachtraglich zu der Gubnnial'Currende.i(lo.l)Iulil.I.,Z '"^/^^, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Lalbach am 7. November 1848. Xeopold Graf v. Welser s he i mb, ^anoek ' Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k Hofralh. i)l-. S im on Ladinia.. k. k. Gubeliü^lralh. k u » ^ l 2 » n c» ^ l » v ü i » l v u. 0, ^i. Mlnl8tu5»lvl> Koliui^il» opruv ,i« V zxi' m«ni lj « ^' ^«NlN^lvin!»» M!M«l«l'«lV2l!» ^ vi.-i«>- l!,ln«l, l-«ije, »ulilllin «vnlxilni« vs)i»^ m-im-uvo /.» «<>«l-(llu>.,'<; l»<> !w8i-<^i i's'«n>l-li!i l)6l>i,^«v nil «l'll!»^!, 2üul»Vl5lu j»l'ic!«;vuvn6 li«lo lln^Äll, Ollti!^' Ullli li.l)!ni8i.j:l,n in 1i.s»l»n»ij8li.im ss<»5!N<»«Iii,i„ t' VV «? I.", ^ , .^ li c i ln ^ , ^Nl1l-«j ^>ol II 0 ll e ll vv l» l t, o ^c. «lvol-ni nnljvslovavoe. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 21 l,. (l) Nr. IU2»7. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sty über Ansuchen der Herren Carl und Johann Grum und Frau Rosalia Grmn, als erklärten Crben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 15, September l848 verstorbenen Antonia Grum, die Tagsahung auf den N. December IK48, Vormittags um l> Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, Welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigenö sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach den 7. November 1848, ^21U4. (2) ' N^°"/.«„ C o n c u r s. K u n d m a ch u n g. Bei dem unter die dritte Classe der Gefälls-Unterämter eingereihten k. k. Zollamte in Galme H die Einnehmerstelle, mit welcher ein Gehalt jährlicher Vierhundert Gulden C M., der Genuß einer freien Wohnung, und die Verpflichtung zur Leistung einer dem Gehaltsbetrage gleichkom- menden Caution verbunden ist, in Erledigung gekommen.— Die Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftmäßig belegten Gesuche, worin sich über die bibhmge Dienstleistung, über die zurückgelegten Studien, über die Kenntniß der Gesälls-, Rechnungs- und Cassa-Vorschrlften, dann über die Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache, so wle über tadellose Moralität auszuweisen lst, nn vorgeschriebenen Dienstwege bei oer k.k. Camcral-Bezirtö-Verwaltung in Neustadt! längstens bis siebzehnten December l 8 48 einzubringen und dann zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit cinem Beamten deS steierm.-illylischen Cameral-Gebietes verwandt oder ver> schwagerc slnd, und auf welche Art sie die vorgeschriebene Caution zu leisten vermögen. — Von dcr t k. stclerm.-Myrilchen Cameral-Gesällen-Venvallung. Grah am ^j. November l.848. Z. 5U!N. (2) Nr. '"'"'„75, Licf e r u ngs - A usschrei bu n g. Dle t, t, Cameral-GesäUen.-Verwaltung für Steiermark und Illyrien bedarf im Verwaltungs-jahre 1v4i) an Siegelwachs 45(M Pfund und an Spagat (grauen Bindfaden) 1UU Pfund. — Die-jenlgen Fabrikanten, Handel- oder Gewerbtrei-oenoe, welche wegen Lieferung dieses Sigilirungü-Waterials zu concuriren beabsichtigen, habe», ihr versiegeltes Offert, welches mit oer Aufschrift: ,. A n b o t z u r L i e f e r u n g von S l g i l i r u n g 6 -materiale," zu versehen lst, bio l7. December l848, um 10 Uhr Vormittags m der Kanzlei des hicrortigen Oecouonlats abzugeben, oder dahin einzusenden: ") mit dem classenmäßigen Stämpel ü 1l) kr, versehc>i seyn, und dle ausdrückliche Erklärung des Offerenten enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gcgenwättigen Ausschreibung zu fügen verbmde; — ^) dem Lleserungslustigen steht frei, den Anbot sowohl, als die Lieferung von Siegelwachs und Spagat zusammen, oder auch aus die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen, — Der Preis ist nach Wiener Pfunden mit Buchstaben und für jcden Artikel besonders auszudrücken. — c:) Als Flbcalprcis wird für das Pfund Siegelwachs der Betrag von Zwanzig neun Kreuzer und für das Pfund Spagat vonZwanzig sievenKreuzerC. M. festgesetzt, über welchen Betrag hinaus die Came» ral' GesäUen - Verwaltung kein Offert genehmigen wird. — c^) Jedem Offerle ist, nebst dem Muster der Ware, entweder cmc dem zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Liefe-rungsobjecc im Ganzen entfällt, erreichende Sicherstellung im Baren oder in Staatsschuldoerschrel-bungcn als Reugeld, oder em Erlagschein beizu-schllcßen, wodurch dargethau wird, daß eine solche Sicherstellulig bei der stclrisch illyrischen Gefallen.-Hauptmasse in Gratz, oder bei einer der hlcher unterstehenden Cameral - Bezirkscassen, oder bei einer Gefallencasse jener Prouinz, wo der Offerent domicllirt, geleistet worden sey. — Dieses Reugeld wird rücksichtlich des Offerenten, dessen Anbot nicht angenommen wird, bis zu der so bald als möglich erfolgenden dießfälligen Entscheidung, rück. sichtlich des Offerenten aber, dessen Anbot annehmbar gefunden wird, bis zur erfüllten Lieferung hasten bleiben. — <') Die k. k Cameral^Gefällen-'kerwaltung behält sich die Wahl unter den vorkommenden Offerenten unbedingt nach ihrem Gutdünken vor. — Sie gibt jeneil Offerenten, deren Anbote nicht angenommen werden, über die Gründe ihrer Wahl keinerlei Rede und Antwort, auch findet gegen die Abweisung eincs Offcrtes durchaus kein Recurs statt. — l') Dem Offerte müssen Muster der zu liefernden (Hegenstäüde beigelegt werden. — ^) Die zu liefernden Artikel müssen binnen drei Wochen nach der erfolgten Verständigung über die Annahme des Anbotes, kostenfrei und vollständig an das Oeconomat dieser vereinten Cameral - Gefallen - Verwaltung beigestellt werden, welches über die Qualität und Muster-maßigkeit der abgelieferten Artikel zu erkennen hat. — Der Contrahent ist verbunden, sich dem Aus-spruche desselben unbedingt und ohne Vorbehalt einer Berufung an eine höhere Behörde, zu unterwerfen — I») Sollte im Laufe des Verwaltungs-jahreö l84!> ein weiterer, in dieser Ausschreibung nicht vorgesehener Bedarf an Sia/lirungsmattriale eintreten, so ist der Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben, um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — i) Sollte der Lieferungs-Unternehmer M!t der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich des LleferungstermineS, oder in Absicht auf die Qlialität der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen odervon seinem Anbote zurück bleiben, so ist die vereinte Cameral-GeMen. Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den benöthigenden Bedarf an Siegelwachü und Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen, und den Mehraufwand von dcmSchuldtragendcn hereinzubringen. — k) Die Zahlung für daS gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Sigilirungsmateriale wird gegen classenmäßig gestämpelte und mit der Uebernahms-Bestätigung versehene Quittung bei der betreffenden Gesällcncasse sogleich erfolgen. — l) Dcn Vertragsstampel hat der Lieferant zu berichtigen. — Gratz am 5. November 1848. H 2123. (2) Nr.«8U3^ K u n d m a ch u n g. Für das Ver,valtungsjahr 18M4N benöthiget der Magistrat zur Beschotterung einiger Platze dcr Stadt und Vorstädte beiläufig «W Truhen des sogenannten Nieselschotters; daher am 2!. d. M., Vormittag um 1U Uhr, Hieramts die dießfallige Licitation abgehalten wird, dazu die Unternehmer hiemit eingeladen sind. — Stadt« Magistrat Laibach am li». November 1848. Z. 2112. (2) Nr. 5432. Kundmachn n g. Die eingetretenen Zeitoerhaltnisse, welche nicht allein den Postverkehr mit den Provinzen hemmten, wodurch selbst öffentliche Verlautbarungen mittelst der amtlichen Zeitungen nicht zur Kenntniß des Publikums gelangen konnten, son« dcrn auch auf den Geschäftsverkehr derart einwirkten, daß viele größere Fabrikanten und Lie-ferungs-Unternehmer es nicht wagen zu dürfen glaubten, Lieferungen von Montur- und Rüstungsartikeln für das Acrar zu unternehmen, haben das hohe k. k. Kriegsministerium zu dem Beschlusse veranlaßt, den Termin zur Einbringung von Offerten für die Lieferung unterschiedlicher Montur-und Rüstungsgegenstande, welcher nach der in der Laibachcr Zeltung vom 3. October 1848 enthaltenen Kundmachung des hohen illyrisch-inner-österreichischen General-Commando vom 16, Sept. »848 bis Ende October d. I. bestimmt war, um vier Wochen zu verlängern, so daß derlei Offerte bis Ende Noocmbcr. 1848 bei dem hohen Kriegs- 67tt Ministerium eingereicht oder eingesendet, und auch die bei dem General-Commando nachträglich einlangenden bis zu dieser Zeit dahin befördert werden können. —Dagegen behalt sich das hohe Kriegsminlsterium vor, darüber nicht eher, al6 bis letzten December »846 zu entscheiden, bis zu welchem Zeitpuncte der Offerenc mit seinem Anbote verbindlich bleibt. — Welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, — K. K Militärkommando zu Üaibach den 14. November 1848. Z. 2128. (1) Nr. 154. Kundmachung über Fo urag e - Lieferun g. Vom k. k. Karster Hofgcstütamte wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der für das k. k. Karster Hosgestüt zu ^lppiza und Pröstranegg im Verwaltungsjahre »84» erforderliche Haferbedarf von beiläufig 13,Wtt Mehcn, im Wege der öffentlichen Concurrenz, jedoch mit Billigung der ^citation, unter nachstehenden Bedinglnssen werde bvigeschafft werden, und zwar: __ 1) Muß der Hafer vollkommen trocken, nicht genetzt oder genässer, vom Staube rem, dicttörnlg uno m»t teinen andern Fruchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder niederösterr. gestrichene Mehen im Nttto-Aewichte wenigstens 5l» Pfund schwer seyn. — 2) Hat die Einlieferung in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, als: nach Lippiza «m Monate December I8i8: l5!)U Metzen; im Monate Jänner l84U: IttW Mehen ; im Monate März 184!»: 14«« Metzen; im Monate April 184!): 25U0 Metzln. - Nach Pröstranegg im Monate December 1848: 15W Mrtzen; im Monate Jänner 1«4U: ll»U0 Metzen, im Monate März 1849: !5lM Metzcn; im Mo-nate 7lprll1849: 2lW0 Mehen. — ») Hat der liefernngsü'bcrnehmer das betreffende Quantum bl5 auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu überführen, und wird nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. t. Hofgestüc-amce qualitatmäßig zugemessen wird. - 4) Wird am 27. November l848 bei dem k. k Kreisamte zu Adclsbcrg um die zehnte Vornnttagsstunde über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder ^ieferungs-lustige seinen Preisanbot auf ganze einzelne, genau zu bezeichnende Parihien, oder auf das gänze Quantum schriftlich und versiegelt, entweder am 2U November d. I., ober längstens am Tage der Verhandlung zwischen !> und 10 Uhr Vormittags zu überreichen, und zugleich zur Bicherstcliung des k. k. Hofgestütaintes eine aks dem Prclöanbote und aus dem zu erstehen beabsichteten Quantum mit N> ^ entfallende Haution, entweder in Barem oder in k. k. Etaatsschuldverschreibungen nach dem lctztblkannten Wiener Börsecourse, oder mittelst Hypothekar-Instrumente gegen ämtliche Bestati' gmig um so gewisser beizuschlleßen hat, als später, nämlich am 27. November 1848, nach dem Schlage der zehnten Vormittagsstunde, eingereicht werdende Preisanbote, oder solche, welche nicht mit der vorgeschriebenen Caution versehen sind, ganz unberücksichtigct werden zurückgestellt werden. — 5) Nach beendeter (Honcurrenz«Verhandlung werden jenen Lleserungblustlgen , deren An vote nicht annehmbar befunden werden, die angelegten Kautionen sogleich zurückgestellt, von Den> jenigcn hingegen, welche die Mindestbieter ein» zelner Parthicn oder des ganzen Quantums verbleiben, zurückbehalten werden. — Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. k. Hofa/stütamt in dem Falle, als der Liesec rungsübernchmer zu gehöriger Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität einzuliefern unterlassen sollte, in den Stand geseht werde, die abgängige Quantität auf Kosten und Gefahr des ^eferungäübernehmcrö herbeizuschaffen, und hat letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hofge-stütamt auch mit seinem anderwelten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. "" U) Zollte der kieferungsübernehmer die bald' woglichste Ucberkommung seiner eingelegten Caution beabsichtigen, so wird demselben gestattet, statt der Caution von dem übernommenen Hafer-quantum 1U F »n n»nnu g,>gcn lHmpsangsbestä- tigung einzuliefern, welches lUperc. Quantum, oder die Caution, so lange von dem k k. Hofgestütamte aufbewahrt wird, bis die betreffenden Haferparthien vollkommen eingeliefert sind. — 7) DcrMindestbleter einer oder mehrerer Parthien oder des ganzen Quantums wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sogleich bei Uebergaoe seineb schriftlichen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgestütamt hingegen erst nach erfolgter hoher Ratification von Seile des hochlöbl. k. k. Oberststallmeisteramtes. Wird die Ratification verweigert, so wird auch der Mindestbieter, unter Rückstellung der eingelegten Caution, seiner Verpflichtung enthoben. — 8) Dle Einlieferung einer übernommenen Hafcrpartyie kann binnen des bezeichneten Termines auf einmal ganz oder theil-weise geschehen, und verspricht das k. k. Hos-gestütamt die bare Bezahlung jedesmal nach ü)iaß der erfolgten ganzen oder thcilwel>en Emlieferung dergestalt zu leisten, daß der Lleferungsübernehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, vom 1. December 1848 angefangen, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen classenmäßig gesampelte Quittung zu erhalten. — i>) Das Idproc Haferquantum, welches ein llieferungs-übernehmer als Caution eingeliefert haben sollte, wird lrst nach erfolgter gänzlicher Anlieferung der zu liefern übernommenen Parth;en bezahlt werden. — 10) Im Falle, als zwischen dem Lieferanten und dem t. k. Hofgejtücamte in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Äusspruchc der dem Avlie-serungsorte nächsten k. k. Bezirkvobrigkeit, nämlich sür ^«ppiza jener zu Sessana und für Pröstranegg der zu Ädelsberg, welcher »n diesem Falle der schriftliche Contract zur Umsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. — 11) tzuoUch wird der Uebernehmer einer oder mehrerer Hafcrparthlen den claijen mäßigen Stämpel zu emem Contracts - Exemplare beizubringen haben. — 12) Sollte ein oo»r der andere ^ieserungslusiige vor der Concurrenz-Verhandlung nähere Ausrlarungen über vorstehende Bcdiugnlsse einholen wollen, so hätte sich derselbe mündlich oder jchrlstlich, im letzteren Falle aber mittelst srantltter Briefe an das k. k. Hosgestütamt zu lllpplza zu wenden. — Ülpplza am 1». November 1848. 3. 2099. (2) Nr. 824. Edict. Dem unbekannt wo abwcseodcn Marko Ionkr von ^ornschloß ^)au5'^ir. 9 wird durch ousts ^dlll ylllnil «rlnnerl, daß UM zu seiner U^eilleiung o.l oer über die vom Hrn. ^)r. ^jmayer in llal^ach, lwln. Carl Deylc von Gmulld, gegen Elstern elll-geblachie Klage l'^^- »"5 fl. i9 tr. M. M>, au, oen <). Jänner ,0^9, früh uin »0 Uhr veilunnneu Tag>"l)ll, in der Pe^oll des Herrn Ioyann ^ioroan von Allenmalkc vl» <>lll'ulor :ul ucluill aufgestcUi woiden i>t, und o^jz daylr oelirlde dlvyln oem lyni (lus^eXcUlen ^Ulaivl c,Ue iclne ^ehtlie iimzulylücn, oder scldst vor ^)«lichi zu el>Hclnen, ode», aver e«l>eli andern iÜcllle,er n^ml)a>l zu machen yabc, w!0ligenb oiescr Rlagsgtgenst^iio inii 0em genanulcn ^u»^tol oec Olduung li^H ^dgelül)rc, uno dci Matto ^ontc sich die, auv 0ie>er ^crsauinung enlltehcnden ^olgcil nur sellist zuzuschreiben y^ben »ulld. ^czirtbgrllcht Pölland am <<>. Olloder lä^»8. ^i. 21(10. (2) Nr 3«21. Edict. Vmn Beziitsgenchle des Herzoglhums Gol>. schee lvll0 detanlll gemacdl: Es scy über Ansucht!, des Malhi^s H^beNt von Odrein, ln die Vieassumllung drr syftirt glwe,«' nen execuiiven Hollmtung dtl dcm ^vscpy Tram« posch gcl)i)ligen, dr,n Herzvgihuine ^c'liichee «ub ^ecl. ^ir. t^/ diellstbaccii '/, Ulb. Hübe '^ir. 6 in Obrem sainml Wohn- und Wliil^chafiZge. bauden im Sct)a!jungswclll)t von 4?ö fi., und dn aus lili st, 2l tl. geschätzten Zayrnisit, l'l^lo, schul dl.,el 4l2 fi. 2» t>. c. «. c. bewilligt, und zu, ^vlnahine lie erslc Tag,ahtt aus den ,4. Dc^'llU'el ^> I-, ole zweite auf den »5. Manner, die dnite aui den >5. Februar ,8^9, jeoebiual um lU Uyr iUur« iniitags in loco Obrern mit dem Beisätze angeordnet, daß die zu verliliiirlnde Realicac sannni Hah>. »issen eist bci der drillen Tagsahri, unicr obenan genchllem Schvellhewe,de hintan^eqcden,ve> den. Schatzung^prollicoll, ract u»d ^licilalionöoecinglüsse tonnen yiergeiichis eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschce am ,0 October ltt^U. Z. 2096. (2) Nl. 2159. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosttsch wird hiemu kund gtmachc: Es sey über Ansuchen der iUogtei Gut sieukliff^l, ucimiix» der Kirche Sr. Da< nielis zu Hruschuje (llln. .«. d. M., Z. 2l59, die ^recutivt Feildiciung der dl,n Georg Ech^beniq qe-höiigen, zu Hrenoviz gelegenen, dem (Auie ')ieuk0ff>l «ub Nrcc. Nr. 58 dieni/loaien, gerichllich aui 1502 st. geschätzten Halbyuvc, wegen aus dem Urtheile llllo. 23. ^lovcinber v. I , Z. 3lll schuldigen 30 ft. 29 kr. c, «. <:., bewilllgei und zu deren Vor-nähme die Termine aus den 5. October, aus den 6. ^iooemder und auf den 6. December l. I., jedes» M'U Aolmillt,gs 9 Uhr im Orte Hrenovitz mit denl Heisaize desliinmt wolden, daß diese Realität bci dee drillen Feildieiungsc^gsatzung auch unler dem Schäl» zuügswerthc hiniangegeden wild. Das SchatzUligsprococoll, die iiicilaiionädeding-nisse und der neueste ^»u^cbuchscrcracl tonnen laglich hicramts e>ngrsll)en werden. K. K. Bezirrögelichl Senoselsch am 21. A^g. lä^L. Nr. 3 075. ünmerkung. Zu der zweilen Feilbieiuugstagsaz. zuüg ist teln Kausiustiger elschienen. ^i. 20g6. (^i) Nr. 670. Edict. iUom Vezilksge»ichle Pölland wird ln'emit kundgemacht, daß aus Allsuchen des Herrn l)l'. Zwayer von ^!ail'ach, »«ill. Johann Volleller, mit bezgr. Be» scheid vom l0. October i«48, 8. 870, in die cre. cullve Fellbieluiig der dem Johann Panian von Schmitoorf gehörigen, zu Schmiidors nuli N.c«. Nr. l?9 liegenden '/, Hübe samml Wohn» und Winh-schaslsgcdauden q^aus Nr. «, uncer Herrschasc Pol« la»d dienstbar, i»<:lo. dein Elstern schuldigen 44 fi. 2?'/z kr. «. 8. <-., gcwllllget ui,d die Tagsahrlen hie» zu auf dei, 2ä. Nuveinber, 22. Oeccmder l64!j und 24 Jänner «6,9, ledesmal um 10 Uhr fiüh n loco Schmiido.l mii dcin Beisätze angeordnet wmdtn ist, daß diese Realital erst bei der drille,, ^aa>l)ll ul,ler dem Schatzungsivrrthe ftr. l^ä si. wll0.l)in!ana,egebel, weiden. Das Lchal^ungsprococoll, die Licit.ilionSbedina-nisse uuo der Grunoduchscnract tonnen hiergtlichis eingesehen werden. ^e,ilkögeucht Pülland am l0 October l8^,8. Z. 2097. (^i) Nr. .140. Edict. Von dein g'feltiglln Sezirksgtrichle wird dcin un^ bekannt wo blftüdllchen Johann Justin vol, Kar» nervellach hiennt bekannt gemachi: Es scy dem» ^aier Valeniin Justin, Kaisedler in Karnen'sUach «xli l^onse. Nr, .6, am ,4. Mai 1U48 nlil Hinterlassung einer leytwilligen Ain'rd,nli,g verstorben, in «reicher er seine Ehegattin Elisabeth In«-stin als Universal - Erbinn eiilseyte. ^. Da nun der Aufenthalt dro '^oihelben Johann Justin diesem Ge-richte unbekannt ist, so wird demselben e>innert, daß er sich oilmen einer Jahresfrist hieranus so gcw,ß zu milden und seine Erbserkia,ui,g einzudringen habe, als widligenb die väterliche' Verlaßmassc lediglich mit dem ilnn ausgesteUicn (^uiator Joseph Tschcpp von KarnervcUach und mit der eingesetzicn Univer° ial» Erbinn abgehandelt welden würde. K. K. Bezirksgericht Kronau am i0. Oct. l8ll5. Z. 20gZ. (3) Nr. 3476. Edict. Alle Jene, welche aus den Nachlaß des zu Sal' lock an, 22. Juni l. I. verstorbenen Franz Pelerli,, Anspniche zu machen vermeinen, haben solche dei der aus den 2,j. Jänner k. I- !>ül) 9 Ul>r vor diesem belichte angeoldlielen Tagsatzung un, so gewisser recht!,'' geliend da>z»,hun, als sie sich soi.st die Folgen des §. 8l4 allg. B. G. B. selbst zuzuschreiben haben wtlden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laidach am 23. August 1858. Z 2086. (?) Slr. 1346. Edict. Vom Bezirksgerichle Seise>:be>g wird hicmil be< kannt gemacht: Es sey mil Bescheid vom 25. Oclo< der I848, E. Nr. ,34^, die erecuiive Feilbieiung der, den, Merlin Hotschever gehörigen, zu Birke»' thal gelegenen halben Hübe, Necc. Nr. 269, samn't Wohn ' und WirthschailSgebäuoen, wegen dem I"' scpd WiDtner von Seiscnl'erg an Eapüal, Zinsen ulld Kosten schuldiger ..5 fl, 30^ k>. gewilligel, Ul'0 ^ur Vornahme die 1. Tagsahrl auf den 25. Nooein-der, die 2. auf den 23 December ltN8 und die 3. aus den 25 Jänner »«49, jevesm»! um die d,,et wo,den, daß die Healuäc elst bei der d'ii'e" Tagf,»hrl auch unter 0,m Schätzungswcrlhe pr. 640 sl. ivlid hintangk,jeben welden. Der^lundbuchseriracl, SchätzungsprotocoU uno Bedingnisse tonnen dierqcrichib einge,Vhen werden. Blznksgrlicht Seisenberg am 25. Oct. lo<»'''