763 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr ttß. Dienstag den 2l.Mai 1867. Erkenntniß. Das l. l. Landesgerichl als Preßgericht in ssrakau hat mit Veschluß vom 12. Mai 1867, Z. 8721, crkanut: Der Inhalt der Druckschrift: „l.!,^ >v<^ l'ul^ki, I^il'.v^ i Nu«i prxl?x ol))>vn-<<'lu .llin'llllil ^osnkli l))!<'30 IVlNi/slüilili «i! xl>i-0i>i)^!l /l^vi, I'(,I^Il!<'sso« begrilüdet das Verbrechen dcs Hoch' verratl,cS nach 8 58 !>l, ^ St. G. A. und wird hicmit nach § 30 des Paßgesetzes uom 17. December 1862, Z. 0 N. G. Bl., daS Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. (151—1) 17927 Gollcms-Ausschrcibmlg für die bei der Landschaft deö .^»erzossthums Krain erledigte Kauzleivursteheröl zugleich (Kassie röstelle. Zur Wicdcrbcsctzung dcr bei den landschaftli-ck)M Hilfsäliitcru dcö HcrzoczthuniZ Kraiu crlcdig-ten Kanzlcivorstchers- und Cassiersstclle, welche jedoch nach der Orgcmisimug der LcmdcZcassen nur als Cassicrsstelle fortbestehen soll, niit dein Gehalte jährlicher 1000 fl. ö. W. nebst dem systcmisirten Kanzlei-Pauschale von 20 Pfund Kerzen, dann mit der Hlcrftflichtung zur Cautionsleistnug mit einem dem Iahresgchalte gleichkouliucudcn Betrage — wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber nm diese Dienstesstcllc haben ihre docnuicntlrten Gesuche längstens bis Ende Juni 186 7 bei dem kraimschen Landesausschussc, uud zwar die bereits iu Staats- oder Communaldicnsten stehenden Bewerber durch die Vorsteher ihrer vorgesetzten Behörden einzubringen. Die Compctcnten müssen unbescholtenen Rufes und tadellosen Lebenswandels, dann der slovenischen und deutschen Sprache vollkommen mächtig sein nnd haben iu ihren Gesuchen das Alter, die Fa-milicnverhä'ltmssc, die theoretischen Studien, ihre bisherige Dienstleistung und insbesondere die vollkommene Befähigung für den Cassen- nnd Ver-rechnungsdienst legal nachzuweisen nnd schließlich auch auzugcbcn, ob nnd in welchem Grade sie mit cmem bei den landschaftlichen Hilfsa'mtern bereits angestelltcu Vcamteu allenfalls verwandt oder verschwägert sind. Laibach, am 15. Mai 1667. Vom krainischen A'andcsausschusse. (144—3) Nr. 590. Concltt's-Allsschmbmlg. Bei dein k. k. Bergamte zn Idria in Krain ist gegen wechselseitige halbjährige Ki'mdiguug die Werkschirllrften-Stelle mit nachsolgeudcu Genüssen zn besetzen: Eine Bestallung von jährlichen 525 st. — kr. ein Neiscpauschale von . . 36 „ 75 „ zur Erhaltuug eines Anshilfs-subjectm ein jährlicher Betrag von....... 210 „ — „ die sogenannte Baderschicht im , jährlichen Betrage von beiläusig 210 ft. —kr. zur Beheizung und Reinigung der Rasirstube . . . . 63 st. — kr. dann freie Wohnung sammt Garten mit 69^ Kl. uud ein Krautfleck von 191lH Kl. Die Verbindlichkeiten des Werkschirurgen da-gegen sind: Daß er sämmtlichen Werksvcrwandten, Beamten, minderen Dienern, Arbeitern, Pensionisten und Provisionistcn sammt ihren Familien in Krank-heits- nnd Bcschädiguugs Fällen nnentgeldlich die nöthige ärztliche Hilfe leiste, daß er für den Be< zug obiger Baderfchicht die betreffenden Arbeiter und Provisionisten unentgeltich rasire, udcr rasiren lasse, und daß er allen dienstlichen Weisnngcn des Werks-Vorstandes, wie des Physikers pünktlich entspreche. Bewerber um diese Stelle haben sonach ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche, worin sie die geprüften Kenntnisse aus der Hcilkunst nnd Geburtshilfe, ihre bisherige Praxis durch legale Zeug-uisse darzuthun uud sich über ihr Alter, ihre Gesundheit, den ledigen oder verehelichten Stand, mit Angabc der Familienköpfc, über ihre Moralität, die etwaige Verwandschaft mit Beamten des Idrianer Bergamtes, so wie über vollkommene Kcuutmß der deutschen nud kraiuerischen Sprache legal auszuweisen haben, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden ! bis längstens 15. Juni 18 67 beim Gefertigten einzureichen. K. k. Bcrgamt Idria, am 10. Mai 1867.