/O^'P' GAG" ^ ^V >^^W^^W^ ^^ ^ ^G- 5 ^ zur Laibacher Zeitung. Rr. 35. Dinstag den 23. März 18Ü7. Gnbernial - Verlautbarungen. Z. 409. (2) Ankündigung der Offertverhandlung in Betreff dcr Verpachtung des (Kavallerie - Casernbaues zu Enns im Traunkreise. — Von 2 cite der k. k. Landesregierung wird hiemit bekannt gegeben: daß die Erbauung einer Cavallerie ^ Caserne in Enns für cine Division, im Wege der Offertverhandlung den Minrcstfordernden überlassen werden wird. — Den Anbotstellern haben folgende Bestimmungen zurNichtschnur zu dienen: I) Die sämmtlichen , bis Ende Juni 1848 im vollendeten Zustande herzustellenden Gebäude bestehen in der Adaptirung und völligen Ausbau des Lcrchentha-lcr Caserngcbäudes; in Herstellung eines ganz neuen Etallgebäudeö; in Herstellung eine»- gemauerten und gedeckten Winterreitschule; endlich in Herstellung eines Requisiten - Depositoriums. -— Die Abvlanirungsardeiten, dann die Canäle, Stütz - und Einfriedungsmaucrn und die erforderlichen Wafserbrunnen- Herstellungen sind bei den betreffenden Bauobjecten einbezogen. — Die Kosten für diese Bauherstellungen sind mit folgenden Beträgen berechnet: — Die Adaptirung der Lerchenthaler - Caserne für die Mannschaft einer Cavallerie- Division sammt Ausbau der rückwärtigen einspringenden Winkel und einem Ziegeldache mir 17964 fl. 28 kr. — Die ganz neue Herstellung des Stallgebäudes auf 342 Pferde von Ziegelmauerwerk mit steinernen Pfei« lern und Futterbarn, eisernen Heukörben, dann einem Zicgeldache und sonstigen Avpertinentien, dann den Sommcrreitschulen mit 8N 681 fl. 19 kr. — Die gemauerte und mit Ziegeln eingedeckte Winterreitschule mit 17.509 si. 1 kr. — Das gemauerte und mit Ziegeln eingedeckte Fcuerlösch-und Casern-Requisiten-Dcpositorium mit 2766 st. 29 kr., sonach im Ganzen mit 118.92! fl.i7kr. — 2) Die dießfälligen Pläne, Vorausmaße und Baudcvise, dann die allgemeine« Bau - Contracts-bedingnissc, welche bei der Bauausführung zur Richtschnur zu dienen haben, können bei der k. k. ob der ennsischen Landes-Baudirection zu Linz, und die beiden letzteren auch bei der Baudirection zu Laibach, wahrend den gewöhnlichen Amtsstunden eingeseheil werden. Diese Document? muffen von denjenigen, welche Anbote zu machen Willens sind, vor Ueberreichung der Letzteren zum Beweise der genommenen Einsicht unterschrieben werden. Uebrigens ist zur Erleichterung der Unternehmungslustigen zugleich die Einleitung getroffen worden, daß dieselben die erwähnten Baudevisen und Baucontracts - Bedmgniffe, eben so auch bei den hierländigen k. k. Kreisamtcrn und bei den Baudirectionen zu Innsbruck, Gratz, Laibach, Wien, Brunn und Prag einsehen können. — 3) Zur Erleichterung der Concu.renz wird es ferner den Offcrvnten freigestellt, das Anbot auf sämmtliche vorgenannre Gebäude auszudehnen, oder dasselbe nur auf einzelne Gebäude zu beschränken, wornachaber demjenigen Offerenten der Vorzug gegeben wird, welcher alle oder doch die meisten Gebäude zur Herstellung in dem festgesetzten Termine, um den billigsten Preis über-nimmr und die meiste Vertrauungswürdigkeit be-slht. _- 4) Die Anbote sind bei dem k k. Landes - Präsidium zu Linz, längstens bis 15. April d. I., Mittags 12 Uhr schriftlich, versiegelt, mit der Ueberschrift: «Anbot zur Uebernahme des Baues der Cavalleric-Caserne zu Enns" zu übergeben. — 5) Jedes Anbot muß mit dem Vor-und Zunamen des Dffcrenten unterschrieben seyn, und auch die Angabe seines Wohnortes enthalten. Ueberdieß muß darin mit Bestimmtheit angegeben seyn, welche der ausgebotenen Gebäude zur Herstellung übernommen, dann mit welchem Nachlasse von den oben unter 1 angeführten Bergü-tungspreisen diese Herstellung bewerkstelligt wer- 262 den wolle. Der Nachlaß ist ill Percenten auszusprechen. — Auch hat der Offerent seine persönliche Fähigkeit und die zur Ausführung seines Bauanbotes ihm zu Gebote stehenden Mittel nachzuweisen. — Endlich muß darin erklärt werden , daß der Offerent die auf diesen Gegenstand Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaßen und Baubeschreibung, dann die allgemeinen Vau-bedingniffe eingesehen und verstanden habe und geuau darnach sich benehmen wolle, zu welchem Behufe er auch die vorgenannten Document?, noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. — 6) Dem Offerte ist entweder die amtliche Bestätigung des k. k. Cameral-Zahlamtes in Linz beizuschließen, daß der Offerent das 5 ^ Vadium von jener Banüberschlags-Summe, welche für die zur Uebernahme erklärten Gebäudetheile nach den unter I) oben angeführten Geldbeträgen entfällt, im Baren oder in annehmbaren haftungsfreien öffentlichen, auf Conv. Münze und den Ueberbringer lautenden Obligationen nach ihrem cursmäßigen Werthe erlegt habe, oder es ist eine diesem Wadmm angemessene, von der k. k. Kammerprocuratur in Linz frühergeprüfte, und nach §. 23N und 1374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärte Sicherstcllung beizubringen. — 7) Auf Anbote, aus denen nicht klar hervorgeht, um welchen Preis der Bau übernommen wird, welche in den Z. I95. (^) Nr. 3l^2. Surrende des kaiserl. k ö n i g l. il lyrischen G u-berniumä über verliehene Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat zu Folge eingelangten hohen Hofkän^lei « TX-crctts vom 25. v. M., ä ihl 2667 , ain l2 Ininer l. I., Zahl 5^563, in dem Sinne des Al: lerhöchsten Patentes vom 81. März 18^2 die nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: 1. Dem Luis v. Orth, wohnhaft inNlen, Leopold^dt, Nr. 386, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Elfmdung und Verbesserung eines Verfahrens zum Zusammenfügen von Röhren aus geschlagenem od^r gewalztem Eisen. — 2. Dcm Carl Gotthelf K'no, Civil - Ingenieur, wohnhaft in Luxemburg, (durch I)«-. Ernst Eulog Kluger, Hof- Ut>o G^ichts-?ldvocat, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1!0(N, für die Daucr von zwei Jahren, auf die Verbcssetung des bisherigen Bohrverfahrens, welches im Wes.ntlichen dari» besteht, dclß l. der Bohrer frei falle; 2. cin Bohrer angewendet wcrde, welcher unterhalb einaejetz» trr Röhren das Bohrloch durch feste und weiche übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwartigen abweichende Bedingungen enthalten, wird keine Rücksicht genommen werden. — «) Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von der k. k. Landesregierung nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrsuungswürdigkeit des Offerentcn erfolgen. —> tt) Bis zu dieser Entscheidung, welche den Offertstellern unverzüglich bekannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offerent für sein Anbot verbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, das angenommene Versprechen in allen Puncten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag hierüber zu unterfertigen. — 10) Die Vadien der angenommenen Anbote werden als Caution Zurückbehalten, den übrigen gleichzeitig zurückgestellt. — Den Erstehern bleibt es aber auch unbenommen, die Caution auf eine andere annehmbare Art sicher zu stellen, — Von der k. k. obdcrennsischen Landesregierung. Linz am 5. Februar 1847. Philipp Freih.v. Skrbcnsky, k. k. Negierungs-Präsident. Leop. Graf v. Welsersheimd, k. k. Hofrath. Adolph Luow. Graf r. Bar th-B a r t h e n h e i m, kais. kön. Regierungsrath. Geblrge in der Art erweitert, daß die Röhren mit dem in die T>efe q/henden Bohrer zugleich nachgelassen werden können, und 3) während dls Boyrens eme Sicherheit geqen das Abbrechen uno Adschrauden d^r Bohler bestchr. (Itl Frankreich >st diese Vc'rbrfferung, vom 8. Fedruar lgi5 an, auf fünfz.hn I'hrc, und in Preußen vom l. Nooe:n5er 1815 an, auf acht Ichre privil.girt.) — 3. Dem Nicolaus Ios.pl) 'ö^sile G^ll^ad, Cwil- Iligcnieur, wohnhaft in Breöl^u, dermal in Wien, Stadt, Nr. 785, für die Dauer vo<» einem Jahre, auf t>i>i Entdeckung uno Vcr^esscrung in dl'r Construction von Ziegclöfen, wodurch die voll-ställdige Benützung d?r durch den Bren»j?off sich entwickelnden Hitze bezweckt werde. — 4. Dem Ambrose Brewin, und dem John Heath-coac und Comp , Handelsleute, wohnhaft in Lonc>o«, (durch C lrl Üoost'y, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 49l), fnr öle Dauer von fünf Jahren , auf die Verbesserungen an den Maschimn und Vorrichtungen, welche zum Abhasplln oder Spinnen der Seide verwendet werden. — 5. Dem Peter Prosper Pi-monc, Director einer Indienne-Faorik, wohn, 263 haft in Nouen in Frankreich, (durch Jacob Franz Heinrich Hemderqer, Verwaltung^ Di^ r«ctor, wohnhaft it, Wien, Ltadt, Nr. 785), für die Dauer von fünf I ihren, auf die (Knt-deckung und Verbesserung eines continuirllchen Speisungs - Apparats mit unterbrochenem und nach Blieben unterbrochenem S trahle für oil , Speisung von Hoch >-. Mittel. und Niederdruck« Kiss.ln mü oderch^e Condensation. (Iu Frank- reich ist diese Erfindung, vom 25 Januar !8'l5 an, auf fünfzehn Jahre privile^lrt.) — L^bach am l6 Februar l847. Joseph Freiherr v. W einaarte n, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Z. 382. (3) Nr. 412^735. gurrende des k k. il lyrischen Guderniums. — Bekanntmachung der Tage, an welchen, und der Orte, wo im laufenden Jahre die Pferdeprä- micn - Vcrtheilung Statt finden wird. — Die Vertheilung der Pferdeprämien wird im laufenden Jahre unter den mit hierortigcm Circulare vom 27. März I82!>, Z. 7 l 6 1 l^ 1 t) 5 5 25 Klagenfurt 102 St. Veit l5. Imn l8>7 1 ! 6 1 !>8 1 8 5 5 25 bmg »8»7 1 6 1 15 l 5 5 5.25 / Villach )w'i > Villach 5. Mai ^ ! l^»7 l 6 l '.8 1 <> 5 5 25 ) ^ Adelöderq Adelsderg ^g^' ^ 6 l 2l^ l n! 5 6 W 6'^ ., ., , ^ ,. 27. Mai Lalbach Kralnburq ^,^ 1 6 1 20 l ^ 5 6 30 ss'^ ' Neustadll ! Nasscnfuß ^^^" l 6 ! 1 2(,l 1 ,2> 5 l 6 ,^)! 62 Diese Bestimmungen werden mit folgenden Bemerkungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Die um die hier angeführten Preise zur Concur-renz gebrachten Pferde müssen vollkommen dreijährig, sonach im Jahre 18 l3 geboren und von steuerpflichtigen Unterthanen bis zum dritten Jahre erzogen worden seyn, welches auf dem Concurs-.platze der Pramien-Vertheilungs-Commission mit gültigen bezirköämtlichcn Zeugnissen nachzuweisen > > > > > seyn wird. — Pferde von Edelleuten und Honoratioren sind zur Betheilung mit Prämien nicht geeignet. — Sowohl die von k. k. Beschälern, als auch die von licencirten Privathengsten erzeugten Füllen haben auf die vorgcdachten Prämien Anspruch; doch wird jenen der Vorzua, gegeben welche von ararischen Hengsten abstammen. — Auf die höchsten Prämien haben nicht ausschließend oder vorzugsweise die Hengste, son« 264 dcrn ohne Unterschied des Geschlechtes die von der Commission als preiswürdigst anerkannten Pferde Ansprub. — Die Eigenthumer concurs« fähiger Pferde werden demnach aufgefordert, an den vorbenannten Tagen und Orten sich mit ihren Pferden einzusenden. — Laibach am 23. Hornung 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, ^a>ldes»Oouvcrneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrach. Dominik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Z. i()7. (3) Nr. 500'^. itä?ir. 62 l 2. Concurs- Verlautbarung. Bcl dem l. f. Bezlrkscomnnssariate erster ' Classe zu äervignano, Görzer Krllses, ist die Stelle des B^irkscommissärS inll decn Jahres-gehalle von Neun Hundert Gulden, dem Genusse der freien Wohnung und mic der Verpflichtung zum Erläge der läautlon von Zwei Tausend Gulrcn, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese S^lle be» werden wollen, haven ihre Gesuche bis l5. Aplil 1647 del dem k. k. KreiSamte in Gorz zu über-reicben, und in dens.lden das Aller, den Gc» burtöort, Stand und die Ncllglon anzugeben, nedstoem aber auch ihre Gesuche zu belegen mit den Zeugnissen: 2) über die vorgeschriebenen Studien; ^) über die vollkommene Kenntniß der deutschen, italienischen und einer slavischen Sprache; c) mit den Wahlfähigk.itsdecrelen für das politische und Iustizsach; ) mit den Anst^Uun^sdlcreten o5<-r Zeugnissen üoer ihre bisherigen Ditnstlei« slungen. — Die Bewerber l)«d,n ferner auch ihre Fähigkeit zur 3,'istuna. der gcsordertcn Caution nachzuweisen. — 'Auch ist anzugeben, od und in welchem Grade der Oesuchsteller mit den Beamten des Bezirksamtes verwandt oder verschwägert ist. — Vom k. k. ostetrelchlsch - illy-risch » küstenländischen Gudernlum. — Tr,est am 6. März l8>7. Stadt- u. landrcchtl. Verlautbarungen. Z. 397. (3) Nr. 2170- Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Peter Kognus «l.Consorten, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am «. Februar 1847 zu Laibach verstorbenen Herrn Canomcus, Franz Kagnus, die Tagsatzung auf den 1!». April 1847 Vormittags um ittUhr vor diesem k. k, Stadt- und Landrechtc bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchts-grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rechtsgeltcnd darthun sollen, widrigens sie die Folgen des H. 814 b. G.B. sich selbst zuzuschreiben habeu werden. Laibach am «. März 184«. Z. 396. (3) N^HVI? Edict. Von dem k. k. Ltadt . un) Landrechte in Klain wird hiemit detannt gemacbl: doß die zum VerlafjV des v.rstorbenen Domherrn Franz KastnuS gehorlgen F>'hln!ss^ als: Himmerein-richtungsstück«', Hücrenaerätyschaftei,, Wasche, Silber, Kleidungsstücke, Bücher, Wein ic,, am !2, Apül l I, und nölhlgenfaUs dle darauf-solglnoen Tag^, Vormittags von 9 bis l2und Nachmittags von Z v,s 6 Uhr, in dcr Woh« nung bis Erblassers, Nr. 289 am Domplatze hier , an den Mcist^ietinben fttgcn sogleiche dare Bezahlung velsteigerungswlisc lv^rdkU hlntangl'geben werden. Laibach am 6. März l8l7. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 4ll. (n richterliche Hilfc gebete:i, worüber zur Veihandluüg mündlicher Nothdursten die Tagsatzung auf den l5. Iuin d. I., vormittag 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet wild. Da der Aufenthalt der Geklaqie,, diesem Ge-lichte unbekannt ist, und da sie vielleicht aus den k. k> Erblanden abwesend seyn können, so Hal man ihnen auf ihre Gefahr uild Kosten den Joseph Ro» gel von Ralscha zum ^ul'cltor ml n^Ulü, bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache „ach dcr a. G. O. enischieden werden wird. — Dessen werden dieselben zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zur rechten Zett selbst erschemen oder ihre Behelfe dem aufgestell-ten Curator aushändigen, oder sich einen andern Sachwalter bestellen und dlescm Gcnchie namhaft machen, da sie die aus ihrer Uerabjaumung enlste-henden Folgen sich selbst beizumessen haben werden. K. K. Oe^rksgertcht Egg und Kreutberg am 21. Februar IU47.