AMts 33 l » t t. X« 86- Donnerstag vcn 20. 3lu^ ^^^^^^^_^ EllUbernial - Verlautbarungen Z. 9I7. (H) Nr. ""7^,0 Llcitatl 0 ns : Kundmachung. Die Beischaffung der für die k. l. Aerarlal-Vtaatsdruckerei im Verw. Jahre iL33 erfor» dnlichcn Papiergattungen betreffend. — Zur Slcherssellung dcs Bedarfes der erforderlichen Papiergattungen für die k. k. Hof, und Vera, nal-Stacnsdruckevci im Verw. Jahre »838/ wtrd in Folge Hofdecrects der k. k. allgemcmcn Hofkammer vom ^/,7ten Ium l. I., Z. ,3y85, eine öffentliche Versteigerung am 26. Julio. I., Vormittags um 9 Nhr bei der k. k. niederösterrei-chischen Landesregierung unter nachfolgenden Bedingungen abgehalten werden: I. Die Lieferung hat sich auf nachstehende Quantitäten und Papiergattungtn zu erstrecken, wovon die Mu-verbögen und Ausrufspreise von nun an im Gubermalexpedite, in den gewöhnlichen Amts« stunden zu Jedermanns Einsicht bereit gehalten werden: 1) Kleines ordinäres Druckpapier, 800 Rleß. 2) Großes ordinäres Druckpapier, Hoo Rieß. 3) Meoian'Druckpapier, 600 R,eß, 4) Kleines ordinäres Concept- Schreibpapier, 200 Rieß. 5) Großes ordinäres Concept-Schreibpapier, i5oo Rleß. 6) Median - Concept, Schreibpapier, zo Rleß. 7) Klein Kanzlei, Schreibpapier, 100 Rieß. 6) Großkanzlei-Schreibpapier, 6c>o Ricß. 9) Klem Median» Kanzlei-Schreibpapier, 5oo Rieß. io) Groß» Median-Kanzlei-Schreibpüpier, 5c> Rleß. 11) Regal-Kanzlei.-Schreibpapier, 5o Ricß. 12) Supcr-Regal-Kanzlei-Schrclbpapier, 3o Rieß. ,3) Imperial»Kanjlei'Schrclbpapier,20 Rleß. 1^) Elephanten' Regal-Kanzlei,Schreibpapier, '0 Rieß. i5) Regal-Kanzlei.'MaschlNpopier, 2 Nieß. ,6) Super-Regal'Kanzlei.Maschlnpa-Pier, 10 Rieß. ,7) Imperial-Kanzlci-Maschin-papier, lo R.eß. 18) Elepharten-Regal-Kanzlei-.Maschmpapicr, 5 R'eß. ,9) Breites Elephan-len-Regal-KanzleuMaschinpapler, 2 Rieß. 20) Großes ordinäres inlandisches Post-Schreibpapier, loo Rieß. 2i) Inländisches Median-Post-Schreibpapier, 5o Nieß. 22) Inländisches Median «Postschreibpapier, 5 N,cß. 23) Kleines somevt-Couvertpapier, 5a Nicß 24) Inlan- disches Mcdian«Frankfurter»Postpaplcr, nur nach Bedarf. 25) Ilüänd'scbes Median-Hol-lander-Postpapltr, nach Bedarf. 26) Ausländisches Median-Frankfurter-Postpapler, nach Bedarf. 27) Blaues Lotto.Kanzlci-Sckreibpa-pier, nach Bedarf. 28) Blaues MedlawSchrelb« papier, nact) Bedarf. 29) Großes ordinäres gr« färbtes Postpap,er, nach Bedarf. 3o) Gcfäibe tes Rcgal-Postpapier, nach Bedarf. 3») Großes Flußpap»er, ,70 Nieß. U. D,e Lieferung hat an die k. k. Staatsoruckcrei - Direction zu geschehen, und zwar in der Art, daß von drv zu liefern übernommenen Duamilät der sechste Theil am ersten November ,837 auf einmahl, der hiernach noch bleibende Rest abcr m gleichen monathlichen Parthlcn, und das Ganze längstens bis Anfangs October »836, dmchaus kostm, frei abgegeben scyn muß. Hleron ist ausgenommen, die Papic'gatlung Nr. 2, von wclchcm die Hälfte im Monate Novcmde« 1837, und die zweite Hälfte im Monate Dec. 1837 adzulie-fevn lst. — III. Da dle k. k. Staatsdnlckrrci vollkommen glei^förmlgeö Papier bcda»f, so wird von keiner *>er angeführten Papiei-gatMli, gen die Lieferung in kleineren Quantitäten an verschiedene Lieferanten überlassen werden, lilid jc, der ?ieferant,welchcr eine dieser Paple'gatlungm zu liefern übernimmt, muß auch die ganze, als cifo»oe»lich dezelckncte Quantität übeiüchmen, woraus folgt, daß der Anboth eines Lnferan-trn sämmtliche, oder mehrere der bezeislmcttn Papiergattungen liefern zu wollen, allerdings annehmbar sep, wenn er ron jeder Papicrgat-tung auch die ganze Ouantität zu liefern sich anheischig mackt. — IV. Die sämmtlichen Pa-picrgattungcn müssen dic Höhe und Breite dcs Musterbogens genau halten, von cmerle, Farbe und unve'Mlscht seyn.— Der Nieß Schreibpapier muß 480 Bogen enthalten, und all? Gattungen müsscn ohne Beifügung eines Ausschusses qelltfc't wevden. — Die Schreibpapiere müssen vorzüglich gut geleimt, in einzelnen Nicßen, j>der Rieß :nit 2 Einschlagsbogen vtl-schcn (welche jedoch zu der obigen Anzahl von /l8o Bogen nicht gezählt wc,-den dürfen) und mlt Bll'.kfadcn gebunden, die D'.uckpiiplc'.e h,n- ä>6 gegen in gangen Bogen breit gelegt, jeder Rieß mit einem farbigen Papier abgetheilt, zu 5 R»eß gepackt seyn. — V« Zu dieser Versteigerung werden auch versiegelte Offerte angenommen, die spätestens den Tag vor der öffentlichen Versteigerung bei der k. k. niederösterrelchischen Lan» desregierung eingegeben seyn muffen. — Am bestimmten Tage wird die öffentliche Versteigerung abgehalten, nach vollendeter mündlichen Versteigerung werden die schriftlichen Anböthe eröffnet / und es wird dem Mlndestfordernden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkaminer, die Lieferung zuerkannt werden. — Wenn mehrere Anböthe gleich sind, so bleibt dcr k. k. allgemeinen Hofkammer die Wahl des Ecstehers vorbehalten. — Nach Abschluß des Licitationsactes werden unter keiner Bedm. gung nachträgliche Anböthe mehr angenommen. VI. Mit genauer Beobachtung der gci 2 und Z festgesetzten Bestimmungen, werden mündliche und schriftliche Anböthe auf die ganzen ü)uan» titaten einzelner Papiergittungen, un> auf das ganze Lleferungsquanlum angenommen werden. VII. Ausschuß oder unbrauchbar befundenes Papier wird von der Direction der k. k. Staatsdruckerei nicht übernommen, und muß mit qualitatmaßigem Papier ergänzt werden. — VIII. Derjenige/ welcher die Lieferung einer ganzen Gattung übernimmt, macht sich auch verbindlich, den allfalllgm, im saufe »es Ver« waltungsjahres »8)9 erforderlichen Mehrbedarf an dieser Gattung,um den Llcitationsprels zu liefern. — IX. Der Licitationsact ist für den Ersteher, welcher sich des Nückirlttsbefug« msses, und der im §. 662 des a. b. G. B. gesetzten Termines hiermit ausdrücklich begibt, sogleich durch die Fertigung des Licttationsprotoe colles, für das k. k. Aerar aber erst durch die erfolgte Ratification der k. k. allgemeinen Hof, kammcr verbindlich. — Nach erfolgtiv Ratification vertritt das ratificirte Licitatlonsproto-coll die Stelle des schriftlichen Eontractes, und es ist auch das k. k. Aerar zurückzutreten nicht mehr berechtiget, weßhalb auch der Erstcher gleich bei der Versteigerungscommisslon den cl^ssemnaßigen Contracts - Stampelbeirag bar zu erleben hat, der ihm in dem Falle, wenn die Ratification nicht erfolgen sollte, sogleich zurückgestellt we.den wird. — Sollte nun der Ecsteher vor oder nach erfolgtcr Ratification von seinem Anböthe zurücktreten, oder was im« mer für einen Punct der gegenwartigen Licita» nonsbedmgmsse nicht genau erfüllen, so wird das k. k. Aerar die Wahl haben, entweder den Erstcher zur Erfüllung der ratisicirten ilcica-ticnsbedingungen zu verhalten, oder den zu Kefem gewesenen PapttchMch n?e ;mme,r, von wem immer und um was immer für einen Preis, in oder außer dem kicitatlonswege, auf Kosten und Gefahr des contractbrüchlg gewordenen Erstehers, sich liefern zu lassen, überhaupt aber alle jene Maßregeln, d,e zur unaufgehaltenen Erfüllung des Eontractes führen, zu ergreifen berechtiget, der contractbrüchig gewordene Ersteher hingegen verbunden seyn, den höheren Kostenaufwand, den nämlich das k. k. Aerar im Bergleiche m»t den vom Ersteher angebothenen Preisen machen müsse, als auch jeden sonstigen Schaden aus seiner Caution, oder, wenn d,ese nicht zureichen sollte, aus seinem sämmtlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögen dem k.k. Aerar unnachsichtllch zu ersetzen; wogegen aber auch dem Ecstcher der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Contracts machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Im Falle der Ersteher contractbrüchig, und auf seine Kosten und Gefahr eine neue Licitation ausgeschrieben werden sollte, hangt es von dem Gutbesinden der Behörde ab, die Summe zu bestimmen, welche hirbei für den Ausrufepreis gelten soll, und es kann der contractbrüchlg gkB wordene Ersseher aus der Bestimmung des Aus-rufsprelses für keinen Fall Einwendungen gegcn die Giltigkett und die rechtlichen Folgen der, auf seine Kosten und Gefahr abgehaltenen Nelicila-tion herleiten. — X. Papierfabriken und Papierhandlungen haben bet ihren Anträgen weder ein Angeld noch eine besondere Caution zu erlegen, wohl aber werden bei der Bezahlung der ersten Lieferung 10 F des ganzen Kaufschil-lings zur Sicherstellung des Aerars, bis zur vollendeten Lieferung zurückbehalten werden.— Andere Concurrenten haben 10 /F ihres Anbo-thes zur Sicherssellung, entweder bar odcr in Staatspapieren nachdem Course des Tages, ein« zulegen. Die als Caution erlegten Staatspapiere werden mit dem Haftungsbande versehen, und sodann dem Eautionanten vinculirt wieder ausgefolgt. — XI. Die bedungene Zahlung wlrd von der Direction der k. k. Aerarial-Staats, druckerei, oder, wenn es von einem Ersseher verlangt würde, bei einem Eameral-Zahlamte in der Provinz dann geleistet werden, wenn das gelieferte Papier den contractmäßigen Be« stimmungen entsprechend befunden worden ist. — Xll.Die Entscheidung der k.k. allgcm. Hof. kammer übcr den Licilationsausschlag, wird der k.k. mederösterreich. Regierung mit aller Beschleunigung bekannt gemacht, und die Ersieher werden hleuon alsogleich verständigt werden. — Von der k. k. meoerösterreichlschen Landesregierung. Wien am 2l Ium 1637. Tobias Rechverger Ritter v. Rehcron, k.k. lMösttrv. Regierusigs,Secretär. 477 RreisämtliOe Verlautbarungen. Kundmachung. gur künftigen Verpssegssicherftellung b i337Vorm,ltags um9Uhrbie reassu, nnrte öffentliche Subarrendtrungsbehandlung bei diesem k. k. Krnsamte unter nachstehenden Vedmqunqen vorgenommen werden: z) Der Bedarf nach d,m gegenwärtigen Truppenssande, mtt Ausnahme der zeitwelsen Duichmarsche, beftcht bnlaufig taglich «n l^5o Brodportionen ö 5, V2 Loth;220 HaferportwnenH '/z M«hen; i3o heuportlonen ä ic> 5^.; /»0 H»uvortlonln 2 6 K'.; 200 Glreustrot)porl»onen »ZK'.; dann m 0 nall, ch in 60 n. K. Meyen harten Holzkohlen und vierteljährig in 1800 Bund kagerssroh a »2 S. — 2) Muß der ersteher bei Abschluß des sontractes e,ne sautlon mit 8 "/<, der gesammten Geldertragniß entweder im Varen, oder in Staatlpapleren nacb dem surs, oder auch fi^eljussollkch zur k. k. Militär« Hauplvt'pstegs-MagajlNlieasse ltlsten, jedoch wird h»er bemerkt, daß nur die von der k. k. Kammerprocuratur als giltig anerkannten Cautions»nstrum?nte angenemmen werden. —> 3) Vor der Verhandlung hat jeder Offerent 5ao fi. als Vadlum bar zu erlegen, welches am Schlüsse der .Verhandlung Ven Nlchler-fiehern w«rv rückgesiellt, von dem Erflehir aber bis zllm Erlag der Caution rückbehallen wel» den, und ohne welchen Erl»g Niemand ange, hört w,rd. — ^) Werden auch Offerte für einzelne Artlk l angenommen, jedoch w,rd dem Anboth« für gesammte Artikelbei gleichen Prei, sen der Vorzug gegeben. Zur Besell»aung von Ve«rrungen müssen d,e Offerte der sommiss«on schriftllch übergebenwerden. — 5) Nachtrags-Offerte, als den hessehenden Vorschriften zu» wlder, werden nicht angenommen, und daher rückgewiesen. — Die weiteren Auskünfte und Contractsbedingmsse können täglich zu den ge< wöhnllchen Amtsstundcn in der k. k. Militär« Hauptverpstegs,Maga Acmcssen wird. IV.Wivd am 1. August 18)7 bei dem k. k. Hofgestütamle, und zwar lm Orte Adclsberg bei dem löblichen k. k. Krelsamte, um die zehne te Vormlttagsstunde, über vorstehende Quan« tltäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder ?ieferungslustig.e seinen Prclsanboch aufeinzelne, genau zu bezeichnende ParlhlkN/ oder auf das ganze Quantum, schriftlich und versiegelt, entweder am Tage der Verhandlung zwischen 9 und ,c> Uhr Vormit> tags zu überreicher», —als nach demScklage der zehnten Vormittagsstunde einlangenden Offerten die Annahme wird verweigert werden, — oder binnen den vorausgehenden acht Tagen dein k. k. Hofgeftütamte einzusenden oder zu übergeben, und zugleich zur Sicherstellimg des k. k. Hofgestütamtes eine, aus dem Preisanbo-the und aus dem zu erstehen deabsichteten Quan« tum, mit 10 "/2 entfallende Caution, emwcdcr ,m Baren oder in k. k. Staatsschulbverschreibuli-gen nach dem letzt bekannten Wienerbörsecoursc, oder mittelst Hypothekar-Instrumenten gegen amtliche Bestätigung, um so gewisser beizuschl,e-ßen hat, als später emgereicht werdende Prels-anbothe/ oder solche/ welche mcht mlt der vor« 473 geschriebenen Caution versehen sind, gan,z un-berücksichtiget werden zurückgestellt weroen. V. 3^ach beendeter Concurrcnzverhandlung werden jenen Lleferungslustlgen. d^ren Ando^ the mchl annehmbar befunden werden, die eingelegten Caulioncn sogleich zurückgestellt, von denjenigen hingegen, welche die Mmdestbiether einzelner Parthlen oder des gan;en Quantums verblieben / zurückbehalten werden. Die Bessimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k k. Hofgestütamt, im Falle der Lieferungsübernehmer zur gehörigen Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, m den Stand gesetzt werde, die abgangige Quantität auf Kosten des Lleferungsübernehmers herbei-zuschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hofgcstütamt auch mit seinem anderwetten, wie «mmer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. VI. Sollte der kieferungsübernehmer die bald möglichste Ueberkommung seiner eingelegten Caution beabsichten, so wlrd demselben ge' stattet, von dem übernommenen Quantum 10 "/5 in I^iUui'2 gegen Empfangsbestätigung ems zullefern, welches lo "/^t,ge Quantum, oder die Caution im Baren, »n k. k. Staatsschuldverschreibungen, oder in Hypothekar Instrumenten so lange von dem k. k. Hofgcstütamte aufbewahret wlrd, bis die betreffende Haferpar-thl« vollkommen eingeliefert lst. VII. Der Mindestbicther einer oder meh^ reren Parthien, oder des ganzen Quantums, wlrd zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sogleich bei der Uebergabe seines schriftlichen und versic« gelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgestütamt hingegen erst dann, wenn nach Verlauf von längstens lä Tagen die Ratificirung des hochlöblichen k. k. Oberststallmeisteramtcs erfolgt. Wird diese Ratificirung verweigert, so wird auch zugleich dn Mindestbiether, unter Rückstellung der eingelegten Caution, seiner Verpflichtung enthoben. VIII. D»e Emlieferung einer übernommenen Haferparthie kann binnen dem bezeichneten Termine ganz oder thellweise geschehen, und verspricht das k. f. Hofgestütamt die bare Be» zahlung jedesmahl nach Maß der erfolgten ganzen oder thellrveisen Emliefcrung dergestalt zu leisten, daß der Llefcrungoübcrnehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, sogleich für jede Angelieferte Quantität sein Geld gegen claffcn-mäßlg gestampelte Quittung zu erhalten. IX. Jenes Haferquantum, welches ein Lieferungsübernehmer als Cautlon eingeliefert haben sollte, wirb bei gänzlicher Berichtigung der übernommenen Parlhle bezahlt werden. X. Im Falle, als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestütamte in Betreff dee Qualität cm Zweifel entstehen sollte, haben sich beide dem Ausspruche der, dem Ablieferungsorte nächsten k. k. BezirkSovrigkeit, welcher m diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. XI Endlich wird der Uebemehmer einer oder mehrerer Haferparlhien den classenmaßi? gen Stampclzum Contractc beizubringen haben. XII. Wollte em odcr der andere kiese-rungslustige vor der Cvncurrenzuerhanolung nähere Aufklarungen über vorstehende Bedingnisse einholen, so hatte sich derselbe mündlich oder schriftlich, im letzteren Falle jedoch mittelst franFlrten Briefen, an das gefertigte k. k. Hofgestütamt zu wenden. Von dem k. k. Karster-Hofgestütamte. Lippiza am 12. Juli 18)7. Z 943. (3) Nr. »36. P f e r d e - ? i c i t a t i 0 n. M'ttwoch den 26.Iul, i85/, Vormittags von 9 Uhr angefangen, werben m der Stadt Laibach vor dem Rathhause einig« ausgemu« fterte k. s. kandes-Beschäler, ,m Wege dcr öffentlichen Nerst«tg,«lhel?« den gegen gleich bare Bezahlung ucrkauft. WojlZ Kauflustige eingeladen werden. — A. K. Vlschal- und Remontirungs« Post^^ Commando zu Vello. 3< 9Z2. (2) Nr «c>20. Edict. Womit bekannt gemacht wird, dcß n!„ 2q. Juli l. I. Vormittags um ,0 Uhr in dem Sitzungszimmer des k. k. Bergamts zu Idria, 1820 Pfund weiße Quecksilber, und 2:6 Pfund brauneZmnoberbindfellabschnitze, im LlcitaNons, wege, an den Meistbiethendcn zusammen oder auch m kleinen Parthien Zgcgen gleich bare Be» zahlung werden hintan gegeben werden. Hiezu werden die Kauflustigen ,mt dem Beisätze eingeladen, daß die weißen Abjchmhe in dem Productenmagazm, die braunen aber bei der Zmnobcrfab'ik besehen werden können, und jcdcr Licitant ein Vadium oder Rcugcld mtt 10 fi. zu erlegen habcn wird. Vom f. k. Bergamte Idna. 479 «Anbermal - ^evlautbarunezen. Z. ()55. (2) N>. 1558. Wissenschaftliche Nachrichten. Prag/ am ll. Ma!. M,t allelhöchsscr Genehmigung Sr. k. k. Majestät wird tue fünfzehnte Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte lm I chre :837 lnPrag Ktati haben. Dle Sitzungen drinnen am iö. Eepiemdcr, an welchem T>^e sich zugleich die Sccnonen con^U^iren, die Präsident^, und Sccreläre von chnen s 1. Grptember davon in Kcnninlß z-.l seyen; diejenigen von ihnen aber, nelche ln dcn öffentlichen Sitzungen Vorträge zu haltcn gedenken, werden eingeladen, d.n t^eschäflk» führern bis zum vorerwähnten Zcllpuncte eine kurze Anzeige des Inhalts deiftlben mitzuthel« !?»-!, und geneigtest zu berücksichtigen, daß mit Elnführum, dcr Scctlonen »m Jahre 1828 diesen alle speciellen Vortrage der einzelnen Na, turwlssenschaftszwcige zugewiesen worden, wah: rend die allgcmelNtn, für ein gsmlschtcs Publi-cum geeigneten, den öffentlichen Nersammlun, gen vorbehalten bleiben. Zur Aufnahme und Einschreibung der Herren Mltgll der wnd nnc eigene Eommlßion täglich — oom 12. Stptem» der de^l"ne> d — Vormittags von 9 blb 12 Nhr, und stachmittags von ^ d>S i) Uhr »m S,yuliq?sa^le des sarolm , Gebäudes, Hllstadt Nr. s. 5/t! versamm'lt seyn, den ankommenden Gästen die Aufenthalts- und sinlrlttS. karten aukfclgcn, und sie mil dcn dlkponlblcn V)ohlius!qcn, wie mit den nahern Elnrlchtun? gtn der Versammlung bekannt machen. Die Gcschaflkführer: Graf Caspar Sternderg. I. ^. z?rl.'mbholz. Z. 948. (3) Nr. 16469. V er l a u lb a r u n g des k. k. illyv. Guberniums »n Laibach, wcgcn Slchcrsselllllig des Brennholzbcdarfes für das Gubcrnnlm und einiger anderen Nehörden, Aemter ll n d öffentliche!^ Anstalten, im Winter 183? 6t, 1858. — Zur Sicherstellung des Brcnnholzbedcnfcs für das Guber-lnum und einiger anderen k. k. Behörden Aemter und öffentlichen Ansialtcn, im Winter ,837 ot, i853, hat man am 28. Juli i83/ Vormittags um 10 Uhr im Gubernial-Rathssaale cn,e Minuendooersteigerung,mit einer Offerten-Verhandlung verbunden, vorzunehmen beschlossen, zu welchem Ende Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gcbvacht wird: 1) Die zu behandelnden Brennholzquäntitätcn bcslehcn darin: u) für das ^ändcrpräsidlum, in 36 Klafter harten; ^) für das Gube'mum und Taxamt, in ib8'/^ Klafier harten und 2 Klafter weichen Brenn« Holzes; e) für das Mappcnarchiv, in loKlft. harten; ä) für das k.k. Stadt' und Landrecht und die Kammerprocuratur, in 92 Klaft. harten und 2 Klaft. rvcichcn Holzes; l5) für die Provmzial Staatsbuchhaltung, in 87 Klafter harten und 1 Klafter weichen; 5) für das Ca» mcral»Zal)lamt, in 37 Klafter harten; 5;) für die Ständisch-Vcrordncte Stell?, in 33 Klafter harten; li) für das Lyceum, in 101 Klft. harten und 1 Klafter weichen; i) für die medicmlschs chirurgische Anstalt sammt Climk und Elvil-spital, in 167 Klaflcr harten; 1^) für das Irrenhaus, in 55 Klafter harten; !) für das Gebärhaus, in /,5 Klafter harten; n.i) für das Sicchcnl au), »n i5 Klafter harten; u) für das Inq'l isitionshaus, in »21 '/^ Klafter harten; 0) für dab Strafhaus, in 240 Klafter harten, und ^) für das Cataslral-Echä^ungsinspectorat, in 1^ Klafter harten und '/^ Klafter wri^en Brennholzes. 2) Die Hclzlicflrung wird bran« chenwclft, l'äinllch, für jede Behörde oder/ür )cdes Amt einzeln, so wie auch für mehrereA'm-ter, die sich m einem und dem nämlichen Gebäude bcsinden, zusammen Platz greifen; nicht minder wcrden Alibothc zur Lieferung des ge» sammtcli, hier oben sä l bczeicbnctcl^ Brennholz-betarfcs angenommen, und hei sonst annehin« bar befundenen Vcihaltlnffcn vorzugsweise berücksichtigt werden. — 3) Das zu liefernde Holz muß trocken, von durchaus guter Qualität seyn, klaflcrrvcise aufgcscbcitert übergeben werden, und die Scheiter müssen eine kal'ge von 24 Zoll haben. — 4) Das Holz muß je? der Branche zugcliefcrt, am Ucbernahmsorte abgelalm, und auf Kosten d^s Lieferanten klafini-uclsc, jcde Klafter mit einem Kreuzstoße vcvschen, genau aufgeschichtet werden, ohne daß dcr Lieferant für Fuhrlohn, Mauth oder Maßcrci etwas anzusprechen berechtiget ware.— 5) Sollte es sich in der Folge ergeben, daß eine odi> cs ist d,e-se Ve»'ftsilcdtung um so gewisser zu erfüllen, als HM Widrigen das Aerar, «m Falle eines Saum« Aals des ^icferanten, oder wenn nicht quali« tatmaßiges Hol; geliefert würde, berechtiget seyn soll, dcn Holzbedarf auf Kosten des Lieferanten, um welch immer für einen Betrag aufzukaufen, und den ausgelegten Betrag an der Caution oder dem sonstigen Vermögen des Er» siehers herein zu bringen. Zu dlcftm Ende wird: 7) Der Erfleher belAdlchlutz d. kleferungsvenra» gcs seine eingegangenen Verbindlichkelten sicher zll sieklen haben, und zw^r entweder durch Vev Vfandung jelner clgcnchümllchen Realität, oder durch Nahmhafimachung c»nes annehmbaren Bürgen, oder durch Hinterlegung eines dem zehnten Theile der Erstehungssumme gleichkommenden Betrages, oder endlich durch s^glciche Ablieferung einer angemessenen Quantität Holzes, und Einlassung des dafür entfallenden Ver-gütungsbetrages bis zur gänzlichen Contracts, erfüllung.— g) Für jedes, an cme k. k. stelle oder Anstalt beigestellte Quantum an Brennholz, wird dem Lieferanten gegen Beibringung der legalen Ncbcrnahmsl'eceplsscn, die sogle,che bare Bezahlung auch ohne vorhergegangene buchhalterische Aquidirung aus den betroffenen Eassen und Fonden zugesichert. — Iedcr ^icferungsunter-nehmer, welcher gegen die eben angedeuteten Bedingmss? und Modalitäten/ an die be;ciuig des Brennholzes für das k. k. lllyrische Gubernium odcr andere landel'fürstl. BeHorden, für die Winterperiod« 18)7 . Juli 1LI7, Mansuet Benedict v. Fraden«k,, k. k. Gudcrnial-Secreiär. .< ^ ArMtltche Verlautb^rungrn. Z. 9)1. (5) Nr. 6f5ä/VM. Kundmachung. Die k. k. L'lnn«ral-Bezll'ksuerwaltling zu. Laibach bringt zur allgemeinen Kemitniß, daß »n Folge hoben Camera!-Gefallenvclwallungs'-decrcteS vom 3o. Mai d,I., Nr. ""/„z W,!, dtr B'ückenmaulhbezug an der Station Feistrih bei Pnfendorf, für das Verwaltungsj^lhr i923, lm Wige der öffentlichen Versteigerung? am 2. August 18)7 Vormittags uon s) — i, Uhr bei d«m s. k. Bezirksamle zu Kramburg mn dem Ailsrufspreise von Fünfhundert aHt< z«hn Gulden C. M., in Pacht werde gegebn, werden —Zu dieser Versteigerung werden alle zn solchen Geschäften nach den Landesgcsetzen un? den bestehenden Vorschrlftcn Geeigneten zu^e) lassen. — Wer im Namen emes Andern licttirr, wliß d>.e in gesetzlicherForm ausgestellte Vollmacht der Versteigerungscommission vor der Versteh gerung übergeben. - Auch ist gestattet, schrift« liche Äiibothe (Offerte) elnzurelcheii, welche, nach dem unten folgenden Formular verfaßt, wenigstens mit dem zehnten Theile des Aus« rufspvciscs als Vadnim belegt s.'yn, und längstens bis zum Augcnblicle der beginnenden ods^e auch wahrend dtr Versteigerung, dem ^lcil^. tionscommlssar ucrsicgclt übergeben werden müssen. — D>e sclmflllchen Offerte siich für dcn Offcrenten von dem Zeitpuncte der Cinrei-chung, für die Camera! - Bezirksverwaltung aber erst vom Tage der erfolgten Genehmigung verbindlich, und weiden sodann nach b?cndtti? mündlicher Versteigerung, in Gcgmwa,t dec Pachtlustigen, von dem ^icitationscommissar eröffnet, und der Bestbielher als Erstehcr an. gesehen. — Der Pachter hat zur Sicherstellnnq seiner Verbindlichkeiten <>>ne Ccnttion rcn Fall^ aber nur nach Ende eines jeden Monaths entrichtet werden. — Jeder ^icitant muß weniZ- ä6i sicns dcli zehnten Theil des festgesetzten Aus-rufsprcises als Vadium crlegen> Nach dss'ylqnv Vitssciqcrun^ w>rd blcß das V"dlum diß Clst.hctll biß zur srfclgten Nlchligstellung t er s^ulion zurückbehalten ncldeti. Dt? betriffend.'n Versst!gerus>gs:i kaibach und bn dem Bezirksamte in 5?»a!>lburg zu Jedermanns Emsicht und Ins slluirung btreitdcc!geferl!gitr blctl)? für die Pachtung des Ma:ithstatlon für die Zeit vom l. November i3Z7 bis ^nde Octoblr i338, den Iahss^pachlsch«ll>nZ von si. kr., d. i. (Gtlddltrass in Buchstaben) wobei ich die Vcr» flcherung beifüge, daß icd die m der Ankündi» c^n^ nr.d in den Versteigerung? und Ver« frags-Bcdinglnssoi enthaltenen Bestimmungen genau bef^las» wolle. — Als Va'bium lege ,ch lm Anschluss« den Vetrgg von fi. kr. b«r bei eder: schließe ich in öffentlichen ptlzentigen !)bllgalwnen auf lautend, Nr. den Betrag von fi. kr. bei. oder: lege ich nachfolgende Documents bei, welche die Hypothekar ' Sicherheit, im Betrage von fi. kv. nachwciscr:. oder: l^e ich die Quittung der Casse in v!.m ü^cr das «llcgte VadlUll.pr. fi, kr. ke'. Dall,lm am 1837. (Elgenhändige Unterschrift, m>t Angabc dls Charakters und Aufenthaltsortes.) (Von Außen.) Nebst der Adresse der Behörde, an welche käs Ofskrl eingesendet wird/ und Bezeichnung dcS Bilragcs des bcllicgcndtn Geldes odcr der Oillqat;oncr>, obrrdes Becragfsder Stcker^el' .lung durch Urk^ndcn oder QuMungen. ,,Of« fert jür die Pachtung der Bluc^nmauthsiatlon F'isiritzb^Plrkendorf." ^aibach am 7. Juli 18.Z7. Z. 93o. (.5) Nr. 7L5/,/lX. Nr. 42tB/lU. K u n d m a cb u n g. ^ Nach den bestehenden höchslcn Anordnungen, wegen Verleihung der Tab.ik-Versckle,ß-vlätze im Concurrenzwege, wird von der k. k. Cqmcral- VeHirks^Verwaltung zu Marburg in Stcyermark ^der Concurs für den k. k. Tabaks nnd Stampelgefällcn » Districts - Verlag z« Wlndlschfclsiriy, mittelst Einlegn,ig schriftlicher Offcitc, bls zum 16. August d. I. eröffnet, und dicscr Verlag dem, a,', Dcrschleiß'Proccnten Mindestfordernden. wclin gegen seine Persönlichkeit kein Anstand obwaltet, bis zur Ausführung der in Verhandlung flehenden neuen Verlags - Einlhcllung provisorisch verliehen werden. — Der genannte Districts-Verlag hat drcl Nntnverlcgrr und /^Traffikanten zur Matcrialfassling zugewiesen, und beacht drn Materialbedarf vom Tabak» und Stampel« Magazin zu Grat5/ uon w?lcdem er ,2 Meilen entfernt ist. — Der Absatz (Verkehr) beläuft sich, nach dem Nechm'l'.qsabschlusse dev k. k. Nech« nungskanzlei vom l. November ,835 bis C'nde October ,6Zt>, an Tabak im Iarlssstpreisc: /^698 Pfd., 2ä0,c) si. ,33 kr.; deßqlcichen im Limito an das k-k. Milttär und die Bergleute, 2239Pfd., /^/^7 st. 5i kr. Zusammen ^5937Pfd., 2ää67 st. 29 kr. Stampelpapier, Verschleiß: t^/z63 si. 9 kr. Ganzer Verschleiß: 26930 fl. S3 kr. — Die Emnahme betrug an Provision von 239a Pfd. Gcspunst, ,li5 ft. 20 kr., l» l V4 ^, 19 si. 3l kr.; vom Tanffsoerschl«iß nach Abzug des Gutgewichtes von. 24000 st. 7 kr., ü 3 V4 ^, 2n^o si. 2 kr. ; vom Llmito ää/ fl- 5 l kr., ü 3 7, F, 38 ss. ,^ kr.; v. Stämpcl-pcivier» Verschleiß rr. ^/.63 fl. 9 kr., »3 V2 A> i56ss. l2 ^ kr.; ^llll minula- Gewinn 167ft. 17 kr. Zusammen 2^21 fi. 5 V4 kr. — Dagegen stellen sich die Ausgaben, und ;war an ei» genemCallo vom Schnupftabak, vonGcspunssen, vom Tarlffl'verschlclß » Limito, Stampclpapie^ U!>o Fracht 5 /<() kr., mit ,3,5 si. 26 '/^ kr.,, lind sammt den übrigen Vcrlagsausgaben pr. I63 fi., zusammen mit 1676 ft, 26 ^ kr. dar, wonach das reine jahrliche Ilutzertlägniß mir Ll V, F auf 7/^2 fi. 37 V« kr. berechnet worden ist. — D:e zu lllstendc Eautlon beträgt für den 6 wöchentlichen Tabak- und Stampell verschleiß sammt i5 M an Geschirr, H25o fi., wclchc ci'.lwcder im Baren oder in öffcnllichln Papieren , nach dcm für die Tabakverlcger amUlch bestimmten Aim^hmswerthe, oder durch fidcijuffrrlschc Hypothekar - Instrumente berich« tigct wt'den kann. Das Stampelpapier hin« gcgcn wird bei jcdcr Fassung gleich bar bezahlt. "- Diejenigen, welche sich um d»e Ncberkom-mung dieses k. k. Co:nmlssons « Geschäftes zll bcwclbcl^ gcdcnt'en, h^be,i ihre schriftliche»! gesiegelten, mit dc>n Neugelde uotl/»26 fi. Conv. Mün;c, ennveder lm Baren oder in össen'.licdcn Slastspapieren, dann mit legaler Nachweisung lhrcr Großjabrlgkcit und einem obrlgkcllllchen Sittcnzeugniffe belegten Offerte, /,82 mit Angabe des Namens, Charakters und Wohnortes, bis zum 16. August d. I., Mittags um 12 Uhr bei der k. k. l5amer.il-Bezirks-Vcrwaltung zu Marburg in Steyermark einzubringen, wo die eingelangten Anböthe com-mlfflonell werden eröffnet werden. — Auf der Adresse ist beizusetzen: „Offert für den Tabak- und ^tämpelverlagzuWin, d l sch fe ist ritz." — Das Vadmm wird beim Rücktritte des Erstehers oder bei Unterlassung der Cautionsleistung dem Aerar zur Entschädigung dienen 5 Jenen aber, deren Offerte nicht angenommen werden, nach erfolgter Entscheidung sogleich zurückgestellt werden. — Die Verpflichtungen des Distruts-Verlegers gegen das k. k. Gefall, sowie gegen die ihm zugewiesenen Traffikanten, dann gegen das abnehmende Publlcum, sind in der Verleger-Instruction vom H. September iLo5 enthalten. — Ferner wird ausdrücklich bemerkt, daß nur auf jene Offerte Rücksicht genommen werden wird, welche bc« stimmt, d i. numerisch die Promsions«Procenle enthalten, gegen welche der Verlag angenommen werden will, daher Offerte mit unbestimmten Anbothen, z. V. „um 1 oder '^ ^ geringer als jeder ander? Offerent," zu keinem Gebrauche dienen, daß fcrncr das Gefall nachträglichen Eluschadigungs- oder Emolumentcn«Erhöhungs» Ansprüchen kein Gehör geben werde, und dieses freiwillige Uebereinkommen inner den Gränzen der Gefalls - Vorschriften aufrecht erhalten bleiben soll, wie auch daß keine nachtraglichen Anböthe angenommen werden, wodurch jedoch das Gefallen-Aerar dem Reckte nicht entsagt, nach eigener Erwägung der obwaltenden Um« stände eine neuerliche Concurrcnz-Verhandlung zu eröffnen. >— Uebrigens wird den Bewerbern die Einsichtnahme in den die Grundlage zur Concurrenz- Verhandlung bildenden Ertragmß-Ausweis freigestellt, oder auf Verlangen solcher auch mitgetheilt werden; jedoch leistet das Aerau für die Fortdauer der gleichen Ertragshöhe keine Gewähr. — Endlich wird bemerkt, daß Pensions- oder Provisions eIurücklassungcn nicht anzubiethen sind, indem solche Anträge weder berücksichl'get noch angenommen werden. K.K. Cameral-Bezirks-Verwaltung Marburg am 52. Juni t837- 3.924- (Z) Nr. s"'/^K.D. Kundmachung. Dil k. k. illyrische Cameral'Gefaclen-Ver- waltung beabsichtiget ihren Bedarf, so w«e jenen der unterstehenden k. k. Cameral-Vezirks'Ver- roaltungen undTaramter, an Druckarheiien .für das Militär,Jahr i633, und bez«ehuna.s- wlise für die Militär Jahre i833, iLZH und i8^,o, im Wege emer schriftlichen Offerlenbe» Handlung sicher zu stellen. Tie Btdingnisse sind folgende: !) Der beiläufig? e«p.jahrlge Bedarf an Druckarbeiten, der ar,c>enommene Auscuf5prtis und das entfallende 10^ Vadlum lftaus nach« stehender Uebersicht zu ersehen: For- beiläufiger Ausrufs^ entfallen- Hievon ! mat Benennung der Papier. Gattung ^"^ ^ der Geld, ^fallcn- > Nr, Iohr Ruß betragt Vadium ! ^° " '"" "^ R.tße l"si7'j^j st. >kr. l ss. j kr, 1 Druck . . . . 3o 2 5oß 65 — L'3c> 2 klein Conzcvt . . . öoa 2 5/^iä5c) — i^5 — ! 3 groß Conzevt . . . 3/0 3 20 l233 20 12) 20 4 mittelfein Kanzlei . . Ho 3 2a »3320 i3 20 ! ! 5 klein Median-Eonzept . . l!0 3 2ä 37/,— 3724! ! 6 „ „ Kanzlei . . ^90 3 24 1666 — 166 36 ! ! 7 groß Median ... 45 3 56 17? — ,7 42 j ! 9 Regal ... . 76 5 -» 590- 39,^! ^ 9 Imperial .... 2 6 ^ä 12 43 . ^ ^7 ^ Summe — !^ ^5521/23 s 552^ 9 2) Die Papiergattungen zum Drucke wer« denvon derk. k. Eameral-Gefällen-Verwaltung nach den — bei der'am 12. August l. I. abge^ halten werdenden Papieilieferungs» Licitation paraphirten Musterbögen »n nachstehenden Di-mensionen beigestellt: /,83 - Dimensionen For, ^_^_________ mat Papier-Gattung " Höh« Z Breite ^^ Wiener Zolle > 1 Druck .....,.» iä i? 2 kle«n Eonzept....... i^ i8 I groß dito ....... 15 19 ^ mlltelfein Kanzlei ...... !ä ^8 5 klem Median»3onz?pt '..... 16V2 2l 6 dito dito Kanzlei . . . . . 16 V2 2l 7 groß Median....... 17'/2 23 8 Regal ........ 20 «7 l) Imperial ........ 2» 3c»! Z) Die Lieferung der Druckarbeit muß jederzeit nach dem Inhalte der schriftlichen Be< schling, mn welcher der Oruckcontrahent jedesmal das nöchige P^oier erhalt, auf das Punkt, lichstc geschehen. Der Eontrayent hat für jeden Schaden 6) B?l den Druck« orbe>ten ifl oben und unten, dann an der Gelte des Papiers nicht mchr als höchstens 1 Zoll, oucv, wenn es gefordert we k. k.Eameral'Gefallen» Verwaltung zu bezahlen, der es noch überdieß in einem solchen Falle frei steht, sogleich den abgeschlossenen Vertrag ohne wiitere Aufkündigung wieder aufzuheben. — 8) Die Zah» lung geschieht nach Äusgang eines jeden Mi» lit. Quartals, und es muß dem Eonto über d>e gelieferten Druckarbeiten nebst der erhaltenen Bestellung auch ein Bogen von jeder gelie, ferten Gattung beigelegt werdm. Die Conten für die Druckarbeiten müssen abgesondert nach den einzelnen Kcfallszweigen auf classens maßigem Stampelpapier geschrieben seyn, und jedem Eonto muß die Recognition des Oeconomates überdie qualität» und quantität-maßige lleferung beigelegt werden. — 9) Für jede Quantität, welche nur unter emem Rieße zum Drucke bestimmt wird, wird, mit Ausnahme der Elrcular-Verordnungen, deren Vedarf in der Regel nur ^ oder ^ R'eß lst, die Ve-zahlung des Druckerlohnsso geleistet, als ware ein ganzer Ricß bestellt worden, was jedoch an Druckarbrltcn über einen, zwei oder mehrere Ricße m geringeren, emen Rikß nicht erreichen-dei Quantitäten bcssllll wird, wird nur nach dem, im Verhältnisse zu emem Rleße entfallen» den Thcilbetragt bezahlt. — 10) Sollte aus Versehen oes Druckcontrahentcn ein größeres Paoierformet genommen werden, sowürde nur nach der Bestellung die Zahlung geleistet. Bullte jedoch ein kleineres Papierformat ver, wendet worden seyn, als bestellt wurde, so hat der Eontrahent die Zahlung nur nach der ge, lieferten Galtung anzusprechen. Könnte eine solche Lieferung nach Befunde der Eameral-Gefallen-Verwaltung nicht gebraucht werden /,8/. so wird dieselbe ohne weiters zurückatw^esen vnd l>tkl'. mit liner andern als der s^war« zen Färbt/ für jeden R>eß bf>m flemen Papier, s.amllch von der unter Nr. l b»s e»ns.i)I,eß»g Nr. 4 bezeichneten Gattung, um e»n Viertel dc» dt Noch n'ckt genehmiget wäre, folalich ert^ spater ratlsiclrt würde, »ft der Eontrahelit oerofl>cdtet, die l^ruckardelt um dle Prnse des allen Con» tralles u^p unter denselben Bedingungen »n so lange zu llefern, blß d,e Ral,sicat>on emer spä» tern d>eßfa,Ng?n L'citat'on erfolgt, deren mög» lichsse Beschleunigung die Eameral: Gefallen-Verwaltung zusagt. — l^) Erfüllt der Con» trahent d,e Eonlractsbedmgnlsse nlcht, so hat die k. k, Eamerol, Gefalle «Verwaltung die Wahl, den Eonlr^benten entweder zur Erfül« lung der Büngnisse zu verhalten, oder dle Lieferung neucrdmgs auszubletben, und dleselr be lsl »n beiden Faü?n bertcht'get, für die dem Blerar zustehenden Auslagen und NaHihnle slch nntnlss 0er crltqten Eautlon, und wenn dltse nicht hinreichen sollte, auH aus dem übri, gen Vermögen des Eontrahcntcn schadlos zu haltm — i5) Die ileferung wird für das M>l'lär-Iahf ,333, und bezlchungs-.viise für die Milllär-Iahse ,838, ,839 ut.d i3äo, in der A,t au^qebothen, daß es der k. k. Eameral-Glfallcp,-V?rwalsung frei steht, in jedem bc-liedlgen Zenpuncte den Contract vierteljahrlg aufjukünden. — ,6) Dle Camcral/Gefallen-Werwaltun^ ift an den veranschlagtm bnläusigcn Bedarf weder im ganzen, noch nach den einzelnen Gattungen gebunden, sondern derselben sslht es frei, die Lieferung größerer oder klclne» ver Quantitäten zu fordern, fo w,e auch d,e für d«e k. k. Bezirks-Verwaltungen zu Trlch, Görz und Klaqenfurt, darin dle k. k. Taxäm-ter zu Trieft, Görj und K!ag?nfuri crforder, llch?n Druckarbeltcn anderwärts beistellen zu lassen, ohne daß der Kontrahent «lner Mehr» sicferung nach den sontractspseil:Gefallcn.'Verw2lluni rr-äblfnd dcr Milnar-Iahre i836, ,3Z<) l,t-,ö ,3/.0" längsiene blS 12. Auguft' lftZ^ MictaqS um l2 l.lhr im Bureau dcs s. ?^ Hofralhes «nd Vorttrhets der k. k. samersl» Gefälle.>i »Nerwalt»^ng zu ^aibach einzulegen, um nillche Ze,c dle cmgeleglcn ^ffcrte com.-mlsslonell werden eröffnet und protoccllllk werdtn, daher auch nach Ablauf dltseü f^stgci sehten Tcrmmes auf nachträglich überreicht.«: Offcrie keine Rücksicht mchr genommen wert-den w,rd. Das Osstrt muß den Ocgenssan-d des Anbl?the5, den Prc>» ^uii einem R,cß dcr genau zu deztichnenden Papicrgattung «n BuclV staben aufgedrückt; fcrulr das Vadiurn »in baren Gclde oder Banknoten, oder den Dtpi?-sitenscheln über das bei emem der unlen bezech? neten Taxäwter, oder Easscn erlebte Vad;uM; d,e Erklärung, auf welche Art die Eaull.'y sichersseftellt werden woNe; entllck den eigen/ händig gefertigten Namen und Wohnort deß Off«renten enthalten. Dasselbe iss für den Offtrenlen gleich nach erfolgterU-iberrelchung, für das Acrar aber erfi nach geschehlner An» nahwe des Anbolhls von Seile der k. k. ^ae meral-Gtfallen'Verwaltung verbl^dl-ch. Oft ferti, selche nicht in d»eser Art verfaßt sind, und d,e angeführten Erfordernisse nlcht gen.au enlhalten, ober blcß im Allgemeint», lauten, z. B. „ich erbiethe m,ch, die Druckarbeiten um V,^ Percrit wohlfeiler zu liefern, als der ok-rlnstftc Anboth i!?," können und werden nl,^s be"''cksichllgkt werden, so wie d?rlel «llgcmeme Zusähe HU ovdenlllchen OfftltiN ganz ohne Erfolg bleibn würben. Auch muß >n 0em Os> ferte das Zkltunglibla^t, in welchen, d,c ^efe.« rungsbedrngri ssc bekannt gegeben sind, m,t der ausdrücklichen Erklärung des Offerenlen b^ zogen werten, daß sich derselbe ollen darm vorkommenden Bedingungen unterwerfe. — ,g) Der Came'-ül» Gefallen» Verwaltung sieht es frei, dlese oder jene Offerte zu genchlmsscli, oder aber noch Befinden auch alle zu verwerfen. — 19) Blelbt etn nicht unmittelbar in Lülback wohnhafter Offerent Lieferung««rsseher, so ist derselbe verpachtet, elnen »n Lalbach scßhaflcli lessal bevollmächtigten Geschäftsführer an le,ner Statt zu dtssellen, und die dleßfälllae Urkunde der Eamerol-Gefallen-Verwaltung zu überreichen, mit welchem Bevollmächtigten dann ayei», alle Verbapdlungm zu psiegen, und an den alle Zahlungen zu lelsten scyn werden. — 20) Der Crlag des btdungenen loprocentlgen Va« 485 biums kann bet einem der s. k. Haurttafamter zu kalbach/ Tr»est odcr Klagenfurt, oder auch bei den k. k. Flllalsammlungecasscn zu Neu-fladll, Adelsbcrq, Vitiach oder V^ilerburg in Istrien geschehen, welche darüber D.posuni-scheme Auszustellen hnben, wofür dieselben dit nölhlge Wkijui^g erhielten. Diejenigen ^)f-fercntkn, deren Anboth n»chc angenommen wlrd, können sogleich nnch der »hnen herüber zugekommene« Eröffnung dle Zurückstellung dlb Vadiums verlangen, und «s wird chncn sclbeS auch ohne Verzug aas^folgt werden; von demjenigen aber, welcher dle Lltferung er« steht, w',rd das Vadium dlö zum E^'ag^ der festgesetzten kaulton zurücklxhaltcn. — 2l) Der Zrsteher Hot längstens b«^nen /^ Wochen nach dem förmlichen Äbs^lu^e deö Contractes «inc Cautlon uon 10 Percent des ganzen em-odcr dreijährigen Vergütilsigsbetr^gei, welcher nach den bedungl'Of!'! Prellen für d«e »on lhm l'ldelnvmmene Arbeitsl'cfclung entfällt, je nach' dem di« kleferung auf ein oder dre» Jahre be» düngen wlrd, zu erlegen. —« Dlcse s»»tion kar,n entweder in barem Gelde, und in diesem Halle wlt Emvtchnung de5 bar erlegien Va-tzmnls, oder ,n öffentlichen Staacöschuldoer, scdre«bungkn, nach ihrem am Tage des Erlages hc?annt«n börsemätzlgen Werthe, ode^ durch kl,' das erlegle Vadl^l^ als dem GtaatK. schaye verfallen zurückzubchalten, ^oder auf G?^ fahr und Kosien des durch Nl'lcllclss^nc; des htd'^lig?p,e.". Eaulionoillages u?rcragebvückiqen «s^ntrahenttn über dle von chm erstandene L«e-ifcvung en>en neuen Vertrag auf d>c für zwUe-d«s schriftllchm Contracts, und der unter 21 ) gedachte vierw§chentl''che Te'MlN hat vom Zage d?, Zustellung der Ver« flandlc>un^, von der erfolgten Annahme des Andolhes an, zu laufen. D>c samcral - Gefallen , Vergällung Hal aber dle Wahl, den lZ'lstchir entweder zur Erfüllung dtl kundge-machikn ^lkferuissvbtdlnglüsse zu verhalten, oder den Conrriict auf d,ssen Getahr und Un» ko^en netllrvlngs aue^udiether,, und das lr? legte Vadlum entwedc» im ersten Falle auf Ab« lcdlay der höhern BelöN'gunst, oder und Lani« rechtes zu Laibach vom ,6. Mai '65), N«. 7)^5q, sämmtliche, zum Johann Frcihc-rrn v Bliscl'scdcrl Nc,a?l^,ssc gcböriqeil, am Gute Obcrclk<,'!,stcin, hie. fiHet, Bczirls, desii'clichcn ?^obllc>sZsiücke, als: Bctlsiätic, BettZeivano Küche», z unD Gstgeschisr, Zimmereinrichtung !c, !c., mit Aufnahme der, zum I''>ni6uni in!>t,rucku>n grhörigcn Slü«^c, am 5l. Juli lU3<7 3'llch um 9 Uhr am gckachtcn Gute Odercrkenstcin, mittelst öffentlicher Verstcigerutig ge'gen gleiä) bare Bczablung bintcingegcden wer» dcn. — Wozu alle Kausiustigcn hiermit eingeladen smd. — Bczivlägelicht Savenstein am ^. Juli Z. 920. (5) Nr. l'77. Edict. Van dem Bezirkögenckte Krupp wird hiemit öffcntllä) kuiio gllnachl: (Zs sey üdo< dc,>) Ilnsuckeu des Exccutionsführers Lconhard Nochel voi, Nesselthal Hauä'Nr. 2^, in die cvc^uliue öffentliche Feildielhutlg der, dem Erccutcri Iohanr, Scalar von Nario Haus'Nr. 6 gehörigen, zu Naklc, gslc-gcnen, der Herrschaft Tschernemdl dicusidarrn, ge» richtlicd auf ,625 st, geschätzten halben Koufrechls« hübe sammt Gebäuden, wcge», aui'' dem gcrichtli« cken Vergleich»,' rom 2c). August ,654 schuldigen iU5 st. 5 fr. M. M. stimmt IlNcrcsscu c. 5, c ge-rvil^igct, und N»d hrczu drei ^cilbicthuilgt'tagsat-zungcn, die erste auf dcn 1. Juli, tie zruriic auf deu 5». Juli und die driltc auf den 5l. 7lugust 0. I. Vorlnilt>?gs t?on <)— >2 UI)r in 3oco der Hubcn« realilät zu N^llo mit dem Beisätze angcordlicl tvor« dcu, daß, l?en» diesc H^l,'«:rc'ulität weder bei ter crstcu t^ch zweicen Feildielhungüiagsohulig um den M Schätzungswerth an Mann gebracht, dieselbe bei der dritten und letzten auch unter demselben hint» angeben werde. Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken vorgeladen werden, dc>ß cie Licitatiansbedingnisse bei den FeilbiethunMagsatzungen bekannt gemacht lverden, und während den Amtösiundcn in dieser Amtökanzlei eingesehen werden können. Bezirksgericht Krupp am 25. Mai 1657. Anmerkung. Zur ersten Fcilbiethungstag. sahung ist kein Kauflustiger erschienen. 3» 97l. (2) . 3 i c : t a t ! 0 n. Montag den 2^. Juli d. I. zu den gewöhnlichen Vor- und Naclnmt-tagsstunden, werden am alten Markt Haus Nr. i3l, verschiedene Hausqe-räthschaften, als: Kasten, Tlsche, Uhren, dann Leibeskleidung, altes Eisen und verschiedene andere Gegenstände gegen glelch bare Bezahlung veräußert werden. Laibach am i3. Juli 1827. Z o ft. als Darlehen gegen pupillarmäßige Sicherheit zu vergeben. Die nähere Aufklärung gibt Dr. Blasius Ovjiazh. Laibach am 16. Juli 1837. Z. ö3i. (3) Kundmachung. Von Seite dcr Vorstchunq dcr kaufmännischen Lehranstalt allh'er, wird hicmtt bekannt gemacht, daß die Prüfungen mit y3 Zog. lmgen, aus dm Gegenständen der commtrziel- len Wissenschaften sür den dicßjahrigcnzweiten Scmcster, ln folgender Ordnung abgehalten werdci^: Den 22. Juli Vormittags von l) — 12 Uhr, rann Nachmittags von I — ft Uhr mit dcn Zöglm^ei, des Innmitts, welche den wöchentlichen Umcrvicht besuchen. DeN 23. Juli Nachmittags von 3 — 6 Uhr mit den Zöglingen der I. Abtheilung des Handclsstandes. Den 24. Juli Nachmittags vcn 3 — 6 Uhr mtt jcnen Zöglmgen des Ha^dcls'nn-dc^, wclche sich der Frclsplechungspvüfung zu muer-zlkhen haben. Den 5o. Juli Nachmittags von 3 — 6 Uhr mlt dcn Zdglmgin der II. und III. Abtheilung des Handelsstandes. Die Gegenstande sind: Dle Ncllg,onblchre, die Handelswisscn, schaft, das'Dict'canlill'cchncn, die Handclsgeo, graphic und <5cschichie, l'cr kaufmannlsche Geschäfts - und Eonespcndenjssyl, das Handels« und Wechselrccht, die Buchführung und dle Waarcnkunde. Dle pvacnschcn Ausarbeitungen der einfachen und doppelten italienischen Buchführung, der Calligraphic, des Geschäfts- und Eorre» spondcnzstylcs, welche im Lauft des Jahres ge-ardeitet wurden, liegen uon jcdcm Z^-zllngc zur Anf-cht vor. — Lmbach um 3. Juli 1857. Jacob Franz Mahr, Vorsiehe. Z. 1867. (66) ' Leopold Paternolli, Inbaber c.ncr wohl-^ornrtenBuch-, Kunst-, Muslkallen-und ^5)chreidmaterialieli-H^ndlnng in Laibach am Hauptplatze, welche stcis mit allen erscheinenden erlaubten Nova's indiesen Fächern verschen lss, empfiehlt sich hiemtt zum gcnciglm Zuspruch und zur Besorgung jeder schtifllllhel, Bestellung. Dem ^cse^ublicum der PrcvinzKral» und der Hauptstadt L a i back empfiehlt er auch zurgencigtcnTheilnahmescineLeihblbliothek, welche 5c>l)7 Bäl^de ohne die Toublettcn zahlt, worunter Werke aus allen Fächern der Literatur und Belletristik in deutscher, dann auch eine schöne Anzahl in italienischer, französischer und'englischer Sprache. Die Vcdmo.im-gcii sind schr billig, unv man kann sich sowohl auf 1 Taq als attf Z Tag«!, : Ml)nat, Halbjahr und l Jahr, nach Belieben taglich abonnircn. Dle Eataloge kosten zusammen 3okr., können aber auch gratis eingesehen werden. 487 C^ubermal-Verlautbarungen. Z. 938. (2) Nr. 14082. Surrende des k.k. illyrischen Guberniums. — Erneuerungen und beziehungsweise Erweiterung des Vermögens - Freizügigkeitsvertrages zwischen der k. k. österrcichischen-Monarchie und der Schweiz. — In Anwendung der von Sr. Majestät hinsichtlich der Freizügigkeitsverhältnisse wiederhohlt allerhöchst genehmigten Grundsätze ist nach Eröffnung der k. k. geheimen Haus-, Hof-und Staatskanzlci, und nach dem Wunsche der Schweizerischen - Eidgenossenschaft der, am 3. August 1804 zwischen den k.k. österreichischen Staaten und der Schweizerischen - Eidgenossenschaft abgeschlossene, und am 16. August 1821 erweiterte Vertrag über eine gegenseitige Freizügigkeit des Vermögens neuerdings bestätigt, und auf alle dermal zur österreichischen Monarchie und zur Schweizerischen-Eidgenossenschaft gehörigen Lander ausgedehnt worden, mildem Beisatz, dasi der in dem Artikel III. des erstbe-sagtcn Vertrages enthaltene Vorbehalt der Abschoß-, Abfahrts- und Abzugsgclder, welche einzelnen Städten, Gemeinden oder Herrschaften zustehen, von nun an zwischen der Schweizerischen - Eidgenossenschaft einerseits, und den zum deutschen Bunde gerechneten Provinzen der öster. Monarchie, dann dem lombardisch-vcnetia-nischen Königreiche, Galizien und Lodomerien, Dalmatien, und den unter den Gcneralcomman-den zu Agram, Peterwardein und Temeswar stehenden Militär - Gränzdistricten anderseits, als vollständig aufgehoben zu betrachten ist. — Diese Uebcreinkunft ist am 17. Februar l. I. im Gebäude der k.k. geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei ausgewechselt worden. — Dieses wird zu Folge hohen Hofkanzleidecretes vom 1^!. März l. I., Z. 5140, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 24. Juni 1^7. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landcs - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. 940. ft) Nr. 141831 Currende des k.k. il lyrischen Guberniums. — Hinsichtlich des erneuerten Verboths gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, sechs Zoll nicht erreichenden Radfelgen. — Die vereinigte Hofkanzlei fand sich veranlaßr, das Verboth gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, sechs Zoll nicht erreichenden Radfelgen zu erneuern, und nach gepflogenem Einvernehmen mit der k.k. allgemeinen Hofkammer folgende Bestimmungen, bezüglich der Entdeckung, Untersuchung und Bestrafung dieses Vtraßenpolizeivcrgehcns zu erlassen: 1) Wagen mit schmalen, sechs Zoll nicht messenden Radfelgen dürfen mit keiner größcrn Ladung, als von sechzig zwei (62) Centncrn beschwert seyn, und in Fällen, wo das Gewicht der Ladung nur mittelst Abwäge erhoben werden kann, und zur Beseitigung des Abladens der Wägen, sammt der Ladung zugleich abgewogen wird, darf das Gewicht des Wagens mit der Ladung zusammen neunzig sieben (97) Centner nicht überschreiten. — 2) Die Uebcrschreitung dieses Normalgcwichtes wird in jedem Betretungsfalle mit zehn Gulden (10 st.) C. M. bestraft, welche Strafe daher bei wiederhohlter Betretung auch wicderhohlt Zu entrichten ist. — 3) Zur Entdeckung dieses Vergehens gegen die Stra-ßcnpolizei sind nicht nur die politischen Obrigkeiten und die Straßenbeamtcn, dann die Pächter der Wegmauthen berufen, welche demnach auch zu der Einsicht der Frachtbriefe und anderer, der Waarenladung zum Ausweise dienenden Papiere berechtiget sind, sondern es werden auch die Zollämter, die Vcrzehrungsstcuerämter, die in ärarischcr Regie stehenden Wcgwauthämter und die Gesallenwache, in Gemäßheit der ihnen, von der k.k. allgemeinen Hofkammer ertheilten Weisung, bei ihren sonstigen Amtshandlungen das Augenmerk auf das Ucberschrcitcn des Ladungsgewichtes richten. — 4) Zur Abführung der Untersuchung wegen Beladung der Wägen mit schmalen Radfelgen über das gestattete Gewicht von höchstens 62, und bei Einrechnung des Wagens von 27 Centnern, sind zwar zunächst die politischen Obrigkeiten verbunden, zur thun-lichstcn Beseitigung des längeren Aufenthaltes der, in der Ueberladung betretenen Fuhrpartheien sind jedoch dazu auch die bereits genannten ausübenden Gcfällsämter in dem Falle ermächtiget und von der k. k. allgemeinen Hofkammer angewiesen, wenn ein ausübendes Go fällsamt selbst die gesetzwidrige Ladung entdeckt, oder wenn die Entdeckung durch die Gcfällswa-che-Abtheilungen oder durch Mauthpächter geschieht, und sich an der Straße in die Richtung, in welcher der Betretene fährt, ein ausübendes Gefällsamt näher, alö eine politische Obrigkeit befindet. — 5) Wenn die straffällige Parthei die gesetzliche Strafe bei der politischen Obrigkeit oder bei dem Gefällsamte gegen zu erfolgende Bescheinigung erleget, und auf das weitere Wn- (Z. Amts. - Blatt Nr. L6. d. 20. Juli ivZ/.) 3 483 fahren verzichtet, so entfällt die Nothwendigkeit einer Entscheidung, und es ist bloß der eingehobene Strasbetrag nach Abzug der etwa aufgelaufenen Unkosten und des, den die Ueberladung entdeckenden Wegmauthpächtern und Individuen der Gefällswache gebührenden Drittels, an das Hreisamt zu übersenden, welches denselben a» den Straßenfond zur Entschädigung für die, durch die Ncberladung der Wägen mit schmalfel-gigen Rädern den Straßen zugehenden Beschädigung, abzuführen haben wird. —^ 6) Im Falle aber die Parthei gegen die Strajfälligkeit Einwendungen erheben würde, welche übrigens nur selten gegründet seyn können, ist über das ihr zur Schuld gelegte Vergehen der Ueberladung von der politischen Obrigkeit das Erkenntniß zu schöpfen, und oas Gefällsamt, bei dem die Erhebung gepstogcn worden ist, hat die Parthei, wenn diese den Strafbetrag nicht erleget oder sicher gestellt, an die nächste, an der Straße, welche das Fuhrwerk verfolgt, befindliche politische Obrigkeit zur weitern ordentlichen Untersuchung und Entscheidung zu stellen; wenn aber der Strafbetrag erlegt oder sicher gestellt wird, das aufgenommene Protocol! mit dem zur Sicherstellung eingelegten Gelde, Pfändern oder Urkunden der politischen Obrigkeit zur weitem Amtshandlung zu übersenden, und die betretene Parthei an der Fortsetzung der Reise nicht zu hindern. — 7) Die Nachsicht des gesetzlichen Straf-lietragcs kann nur die Landesstelle ertheilen, die jedoch zwci Drittheile desselben nicht übersteigen darf. — Welches in Folge herabgelangten ho-yen Hofkanzleidecreteö vom 27. Mai 1837, Z. 10110, allgemein bekannt gemacht wird. — Laibach am 26. Juni 1837. Joseph Cainillo Freiherr v. Schmidburg, Land.-S«Gouverneur. E'ä'rl Graf ,u Welsperg, Raitenau und Primör, t. k. Hof^qth. Johann Gcdnediy, k. k. Gubcrmalralh. 3. 367. (2) " "Nr^15^25l Concurs - Verlaurbarung. In Folge oer Pensionirung des Franz Hladniq, ist am k.k. academischen Gymnasium zu Laibach die Prafetten - Stelle in Erledigung gekommen. — Mit dieser Präfeciur ist ein sy- ^ jremmäßiger Gehalt jährlicher W0fl. (5.M. aus dem krain'^schen Studienfonde vcrdultden. — Die Frage, ob dem Gymnasialpräfecte zugleich oie unentgeltliche Wohnung im Lyccalgebäude qebüyre, befindet sich gegenwartig noch in Verhandlung. — Diejenigen Bewerber, welche di.'ft Stelle zu tchalt?!: wünschen, haben ihre an diese Landcsstelle gerichteten Competenz-gesuche mittelst dc:n betreffenden Studicndirecto-rate bis Ende August l. I. einzusenden, und diese mit dem Taufscheine, dem Beweise über die zurückgelegten Studien, über ihre bisherig« Dienstleistung und Sprachkenntnisse zu belegen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 27. Juni 1837. Benedict Man suet v. Fradeneck, k.k. Gubernial-Secretär. Z. 956. <2) Nr. i586^. Bei dem k. k General-Hauptlaxamte m Laibach sind emige Exemplare des Huf- und Staatsschematismus pro l657, das Exemplar, swf gebunden, gcgen Erlag von v» er Gulden E. M., und einige Exemplare des Militarsche« matlsmus pro i3Z7 auf Druckpapier, gegen Entrichtung von zwei Gulden ö. M. pr. Exemplar, zu haben. — Vom k. k. illyr. Gubcrnium. Laibach den 6. Iull l637- Beneblet Mansuet v. Fradenek, k.k. Gubernial« Secrctar. ^reisämtliche Verlautbarungen. Z. 970. (2) Nr. 8536. Kundmachung wegen Bewerkstellig der während der heurigen Schlllferien in dem Laibacher Pricstcrhause vorzunehmenden Bauconservanonsarbeiten, welche auf den Gesammtkostenbetrag von 'l07 fl. 4'1-V» kr. adjustirt sind, wird in Folge hcrabgclangten hohen Gubernial-Dccretes vom 7. l. M., Z. 15740, eine Minuenvo-Licitation am 2l. l. M. in den gewöhnlichen vormittägigen A'mtöstunden bei diesem Kreisamte abgehalten werden. Bci dieftr Absteigerung werden ausgerufen: Maurer-, Steinmetz-, Zimmermanns-'Arbeiten und Mate-riale, dann Tischler-, Schlosser-, Klampfer-, Hafner«, Glaser-, Anstreicher- und Zimmer, mahlcrs-Arbeiten. Welches hiermit den Unternehmungslustigen zur Kenntniß gebracht wird. — K. K. Kreisamt saibach am 14. Juli 1837. Stavt- unv lanvrechtllche ^erlautbarunoen. o g^ s2) ^^' 5326. ^' Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Andreas Lenzhe, gegen SimonPerko, punolo 125 st., über Abzug der er!egten8 fl<, in die öffentliche Versteigerung dcö, dem Exequir.^l gehörigen, auf 15 ft. 59 kr. ge-scbäbten Mobilarö, bcstehend aus Leibskleider« und^EinrichiuugHstücken, gewilliget, und hieM drei Tennis, ^.^ zwa?. -uf den 20. d. M., 469 dann am 3. und 17. August 1837, jedesmal um 9 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und ü^andrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses weder beider ersten, noch zweiten Feübiechungs-Tagsahung um den Schäz-zungsbetrag oder darüber an Mann gebracht wer-dcn könnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegcben werden würde. Laibach am'3. Juli 1837. Aemtltche 57erlautb/lrttngen. Z. 963. (2) Nr. 423. Verlautbarung. Die hohe k. k. Landesstelle hier, hat mit 5om Decrete vom 2'l. Juni l. I., Z. 14905, angeordnet, daß die in dem hiesigen Bürger-spi'talKgebäude, in der Spitalgaffe Nr. 271 zu bewirkenden Conservationsarbciten, wofür ein Gesammtbetrag von 535 si. 8 kr. C. M. buchhalterisch adjustirt worden ist, im Hcrabsteige-rungswcge hintangegebcn werden sollen. Diese Conftrvationsarbciten bestehen in Maurer-, Zimmermanns-, Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Hafner-, Mahler- und Anstreicherarbeiten, sammt der Beistellung des dazu erforderlichen Materials. — Die dießsallige Minuendolicitation wird «on der hicrortigen k. k. Staats- und Local-Wohlthätigkeitsanstalten - Verwaltung, in der Amtskanzlei des Civilspitals Nr. 1 abgehalten werden, wozu der Tag auf den 24. Juli l. I. Vormittags um 9 Uhr bestimmt, und die Unternehmungslustigen zu erscheinen eingeladen werden. — Laibach am 15. Juli 1837. Vermischte ^erlautbarunVen. Z. 947- (2) 3lr. '3/«3. Edict. Alle Jene, welche zum Verlasse des verstoße-ncn Aittsn Starz, '/4 Hübler uon Krobatsch, eine Forderung zu stellen haben, werden aufgefordert, öln 28. Juli l.I. Vormittags um »ollhr, bci Ver. ,neidung der Folge» des §. L»4 b. G. B., vor diesem Gerichte zu erscheiuen, und ihre Forderungen an» zumelden. . Bezirksgericht Reifnitz den 3o. Juni »L57< K 952« (2) ^ " Nr. 665^ Bekanntmachung. Die hohe l'. l'. Hofkanzlei hat zu Folge Decre« les vö>n 3^. März ,^37, Z-^tt^), nach dem ein-' stmnnigen Antrage ^cr Lan5evbchl5l5cn der Gemein» re Soeelschiz, iln Bczilke Nelfnih, di^' nachgesuä?» le Bewilligung zur?lb!>altlnig oon drei Viehmäll'» teu.und zwar am Molitage vor Gregori ('2.März), bann am 22. Juli u»d am ,5. October jeden Iah« «s in der Art ertheilt, daß, falls einer dieser Tage «uf einen Sonn- oder qebctbenen Fei.'stag fiele, Ker Markt am näHsten darauf fl?lgenden Werktage EtIit zu sinoen h^t. Dieses wird hiemit mit ocm Beisätze zur allgemeinen Ken»,tmß gebracht, tzaß cm 22. Juli »6)7 der erste Viehjahrmalkt zu Ser andere Gegenstand bei der ersten odcr zweiten Tagfahrl nicht um c-dcr über den Scbät^ zungswerlh an Mann gedacht rrerden k^inte, bei der drillen auch unter demselben hintangegebcn werde Die Kauflustigen werden demnach Z"r zahlrei» chcn Versammlung mit ecm 2^c>sal)c >n Kct>ntn'lß gesetzt, bah jcdcr Gegc^siind bar bezahlt lrcldcu müssc. Bezi'tZgericht Weilclber.i am 5o, Juni 1^27. (Z b i c t. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthums tVoltscl.ee wird hlemit allgemein bekannt gemacht: Os seye auf Ansuchen des Johann (Äramer vsn Rcichenau Nr. V, in die executive Fcilbi.lhd'ngdcr, dem Johann Slonitsch gehörigen, in Taudenbrun 5ud Haus«Nr. 5 liegenden '/g Uld Hubc, wegen schuldigen >l)4 st. 54 lr. 6. ?)i. gcrriNigct, und die Taqsahungcn zur Vornahme derselben auf den ,9. August, ll). September und 19 October l. I.. jederzeit Vormittags um 9 l,!hr n, Loco der Realität mit dem Neisahe bestimmt worden, daß, rrc^si diese Realität rveder bei der ersten noch zweiten Vc«--steigerungstagsatzung ui^ oder über den Schahungs,, wertb an Mann gebracht wcrcen köniite, selbc dci der drillen auch unorder Schähung hintaügegereil rvcrden würd». Wovon die Kausiustigen mit dem Bcis^he ver. standigl werden, daß ?ie'a!!fäl!igen Llcitalionshe. diuonisse in der hiesigen Verichl^lallzlei cmgcscheli werden können. Bezirksgericht Gsllschee am »«. Juli »^37,. Z. 9H4. (2) Nr. ,36o. Edict. V?n dem Bezirksgerichte zu Gottschee wird hie« mit bekannt gemacht: 65 sey? auf Alisllä'etl lss Üöeorg Michellilsch in die Amcrlissrung des. auf der Realität zu Nc-Mvinll Haur-Ns. 2 i>Nübl«!'stc:'' ä90 Iöevettrages des Paul und der Barbara Ianesch, 6ä«. Za. Juli 1799, intabulirt »2. Juni ,8^5, Pr. 29 Ducati oder 52 ft. 52 lr ^ gewilligetiworoen. . ^64. Edict. Bon dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gottschee wird hiemit aligemein bekannt geinacht: <3s seye auf Ansuchen des Franz Krommar von Ratitnitz, als Vormund der minderj. Maria Ho-nigmann von daselbst, in die executive Versteige« »ung dcr, zu Gunsten des Franz Nossan auf der Hubc des Georg Medetz in NessclthaN Nr. 19 in< tabulirten Forderung pr. äoc> ft,, aus dem Schuld« scheine vom 27. September 1Ü26, wegen, aus dem Urtheile vom i". Scptembcr Z826 der mindcrj. Maria Hönigmann von Rakitnitz schuldigen Lo bensunterhalteö u>ll> (Zrzichungsbeitrages, so wie der, der Ursula Hönigmann schuldigen Wochen, beltskostcn pr. 55 ft. c. 5. c. gcwilligct, und zu de> »en Vornahme die Tagsahungen auf den 29. Juli, 12. und 26. August l. I., jederzeit Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gericht« mit dem Anhange an. beräumt worden, daß, falls diese Forderung bet der ersten und zweitcn Fcilbielhunq nicht um oder über den Nennwert!) vr. 5aa ft. an Mann gebracht wer» den konnte, selbe bei tcr drillen auch unter dem« selben hintangegeben werden wird. Bezirksgericht Goltschee den »2. Juni »L^. Z. 945. (2) Nr. ll»2. Edict. Alle Jene, welche bei dem Verlasse des zu Putop am i». März ,85-? verstorbenen ^Hüdlers Franz Auheh, aus was immer für einem Nechtö» gründe einen Anspruch zu machen gedenken, baden selben bei der cicßfans auf cen 25. Juli ,83-? Vormittags um 9 Uhr vor oiesem Gerichte anberaum» ten Liquidations- und Abhandlungslagsatzung an-zumildcn und tarzuthun, widrigens sie Nch die Folgen des §. 3«^ b. G. B selbst zuzuschreiben ha« der würben. Nezirtrgericht Schneebe,g den 27. Juni ,837. Z. I46. (2) ^ Nr. 1270. Edict. Alle Jene, rvelcke bei dem Verlasse des zu Nabenfeld am ,«. Juni 1637 verstorbenen Joseph Tlocha, aus was immer fur cinem Rechtsgn>nde einen Anspruch zu machen l'.cdei'.ken, haben scllen tzei der diehfalls auf den 25. Juli l337 Vorinitcags um 9 Uhr vor diesem Oerickte anberaumten Li.^n« dstionK: und Abhandlungstagsatzung anzumcloen und darzmhun, wiorigenb Ne sich die Folgen des tz. Ll» 20. Juni ,527. Z, 929. (2) Nr. ,356. I d i c t. Nsn dem ?. k. BejirkZgenchte Michelstetten zu Krainburg wild biemit bekannt gemacht: Es sey über Anlangen des Anton Vounig, (Zessionär der Maria verehelichten Schrel, uni? Helena verehelichten Köschncr, in die executive Feilbicthung der, dem Valentin Sajoutz von Hotemasch gehörigen, der Slaatsherrschaft Michelstetten «ul^ Urd. Nr. 3>4 zinsbaren, auf 366 ft. 4<> kr. beirertheten Hubtn«-realität, wcgen, aus dem wirthschaflöänulichcn Vergleiche c!,!tatlonsbcd!ngnisse,der Grundbuchser« tract und daä Schätzu^'gsprotocoll können hieramts eingese hen werden- K. K. Bezirksgericht Michelstetten zu Krain-burg den ^9. Juni »627. Z. 953. (2) Nr, Lgo. G d i c t. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Freu« denthal rviro hiemit bekannt gemacht: Gs habe auf Ansucken ocs Johann Ruß von Loog, dnrch Hrn. vl- Wurzbach, in di« executive Fcildiethung der, dem Lorenz Plsckeg gehörigen, auf 25i5 st. 20 lr. bewcrtdcten, der mc»gistlatllchen Gült Kosarie Älik Rccl. Nr io3 cicnstbaren '/»< und cer ebendahin 5ud Rect. Nr. ^3 dienstbaren ^ Hude, beide z« Holzcneg, Grsicre unter (5onsc. Nr. <6, letztere unter (öonsc. Nr. »4 gelegen, so wie der auf ZoL ft. 26 lr. bcwcrtkclen Fährnisse, wcgen, aus dem Urtheile cl. Mai »856, Z. 892, bestätig« durch das hohe ^ppellalionscrrcllntniß <^u 25. 2^o« vcmbcr, inlimai. ,9. December »836^ Z. 2>55, schuldigen 3ac> ft. c. 5. <:. gewilliget, und es scyeu zur Vornahme derselben drei Tagsatzungen, als: ouf del, 8. Juli, 8. August und 9. September l. I., ;ec>eö>nahl Vormittags von 9 — ,2 Nhr in Lo» co c^er Realitäten zu Hol encg, und zwar mit dem Beisatze angeordnet worden, daß dieselbe» bei kcr ersten unD zweiten Fcilbielhungstagsaftuilg »ur u,n oder über ccn Schahungswerth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangcgcben werdeu würden. Das Schatzungsprotocoll, der Grun^buchsex-tract und die Licita'cionäbcding»nsse Uno cäqlich zu den gewöhnlichen Amtöstunden bci cicsem Gcrichte einkuschln. Bezirksgericht Freudenthal am >2. Mai .327. Anmerkung. Bci der ersten Feilbicthungä. tagsatzung ist kein Kauftusiiger ersHiencu, und eö wird unter Gmcm be^nnt gegeben, daß zu Falge >>er vc!n^ Lrecunc-nösüdier an,, gesuchten bedingten ^uspcnci,> ^r?l^, 7. Juli l. I-, Z.^ i/,64, blch die zu Höl-zeneg8l,d lZonsc. Nr. >6 liegenoe, auf »208ft. bewerthete Halbhube, bel der zweien une dritten Fcildieihungsl>igsatzung veräußert werden wild.