Priinumeralions -Preise: Für Laibach: ganzjährig . . 8 fl. 40 fr. Halbjährig . . 4 „ 20 „ Vierteljährig . 2 „ 10 „ Monatlich„ 70 „ Laibacher Mit der Post: ganzjährig................12 fl. Halbjährig................ 6 „ Vierteljährig 3 .. Für Zustellung inS Haus viertelj. 25 kr., monall. 9 kr. Einzelne Nummern 6 kr. Re-actio« Bfthn Hof gaffe Nr. 132. Expedtttons- & Anseraten- vureau: Eongreßplatz Nr. 81 (Buch» Handlung von Jg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg ) Jnfertionspretfe: Für die einspaltige Petitzeile ä 4 kr, bei wiederholter Einschaltung & 3 kr. Anzeigen bis 5 Zeilen 20 ^.^ Bei größeren Inseraten öfterer Einschaltung , chender Rabatt. > Für compli,eierten Satz desost^^^ J dere Vergütung. Anonyme Mitiheilungen werden nicht berücksichtigt; Manuscripte nicht zurückgesendet. Nr. 296. Dinstag, 28. Dezember 1875. — Morgen: Thomas B. 8. Jahrgang. Irämmtotions - (Bnlabimg. Mit 1. Jänner beginnt ein neues Abonnement auf das „Laibacher Tagblalt." Vom neuen Jahre ab übernehmen neue Kräfte die Reoaction unseres Blatte«. „Wir wollen persönliche, politische und religiöse Freiheit und werden selbe wahren gegen jeden Angriff, von welcher Seite er auch immer komme." Dies war unser Programm, als wir vor nun mehr als 7 Jahren zum ersten male vor unsere Leser traten; es soll es auch in Hinkunft bleiben. Wir wollen consequent. mannhaft und unermüdlich einstehen für den Ausbau der österreichischen Verfassung, für die Ideen des freiheitlichen Fortschrittes und der zeitgemäßen Aufklärung. Den Angelegenheiten des Landes Kram und seiner Landeshauptstadt werden wir im neuen Jahre hauptsächlich, dem Gemeindewesen, der Schule und allen öffentlichen Anstalten ebenfalls eine thätigere Aufmerksamkeit widmen. Wir werden die Spalten unseres Blattes der eingehenden Erörterung politischer Tagesfragen, der Kundgebung aller wichtigen Ereignisse und Vorkommnisse, der Mitlheilung gerechter Wünsche und Beschwerden öffnen und zu diesem Zwecke in dem Expeditionslokale unseres Blattes einen Briefkasten aufstellen, in welchem die von den geehrten Einsendern eigenhändig gefertigten Schriftstücke einzulegen sind. . . Das „Laibacher Tagblalt" ist das einzige, vollkommen unabhängige Blatt in Krain, kein anderes Blatt ist in der Lage, sämmt-liche Vorkommnisse in objectiver Weise zu besprechen, Uebelstände jedweder Art, mögen sie wo immer Vorkommen, strenge zu rügen und auf Abhilfe zu dringen. _ .. Ein Hauptaugenmerk soll der slovenischen Presse, welcher eine stehende Rubrik gewidmet wird, zugewendet werden. Außer zeitgemäßen Leit« und gediegenen Fachartikeln wird das „Laibacher Tagblatt" wöchentlich pikante und interessante Plaudereien als Lokal-Feuilleton« von bewährter Feder, zahlreiche Correspondenzen aus Wien und aus dem Lande selbst bringen, und ersuchen wir zu diesem Zwecke alle Anhänger der liberalen Sache am Lande, uns in dieser Richtung unterstützen zu wollen. Wir sind gerne bereit, Berichte über interessante Vorkommnisse von verläßlichen Correspondenten gut zu honorieren. Regelmäßige literarische Revuen und fachgemäße Besprechungen volkswirlhschastlicher und finanzieller Fragen, anziehende Feuilletons und Romane sollen, soweit eg fcer beschränkte Raum unseres Blattes erlaubt, den Rahmen des Ganzen ergänzen. Unsere politischen Gegner arbeiten ohne Rast und Ruhe an der Zerstörung der österreichischen Reichseinheit, schädigen die konstitutionellen Satzungen und den freiheitlichen Fortschritt, agitieren gegen Aufklärung in der Gemeinde und Schule; unsere Sache wird eS sein, den Kampf gegen dieselben, gegen die Feinde der Freiheit, Kultur, Aufklärung, Verfassung und Reicheeinheit mit gesteigertem Eifer fortzusetzen. Wir empfehlen das „Laibacher Tagblatt" der geistigen Mitwirkung vonseite der liberalen Parteigenossen und der materiellen Unterstützung, vonseite des liberalen lesenden Publikums. Im Besitze dieser Garantien wird das „Laibacher Tagblatt" prosperieren, einen größeren Leserkreis an» ziehen und auch weiter« günstige politische Erfolge registrieren. Uns soll es an erhöhter Thätigkeit, an gutem Willen nicht fehlen. Wir wollen am Neujahrstage im Vereine mit unseren Gesinnungs- und Parteigenossen mit Eifer an unsere Arbeit gehen. Priinumerations * Bedingungen. Dieselben Meilen unverändert wie bisher: Für Laibach: Mit der post: Ganzjährig...................................8 fl. 40 kr. Ganzjährig.....................................12 fl. — kr. talbjährig ..................................4 „ 20 „ Halbjährig ....................................6 „ — „ ierteljährig.................................2 „ 10 „ Vierteljährig...................................8 „ — „ Monatlich ......................................— „ 70 „ Für Zustellung ins Haus vierteljährig 25 tr., monatlich 9 kr. — Einzelne Nummern 6 kr. Das „Laibacher Tagblatt" ist demnach trotz der Reichhaltigkeit feines Inhaltes die billigste hier erscheinende Zeitung. _____________________________Die Redaetion. zurückbehaltene Betrag nicht mehr todsündlich ist." Nach dieser säubern Sittenlehre also braucht ein Dieb dem Reichen, dem er 8 Gulden gestohlen, nur einen Kreuzer zurückzuerstatten und er ist der Todsünde ledig. Für unsere Wirthe, Händler und Geschäft«, leute zur gefälligen Darnachachtung nachfolgende Pröbchen von Pater Gurh's Begriffen von geschäftlicher Ehrlichkeit. „Ist der Verkäufer gehalten," fragt der Jefuiten-Katechismus, „die Fehler der zu verkaufenden Waren zu offenbaren ? Antwort: Je nachdem die Fehler wesentlich oder nur zufällig, geheim (!) ober offen sind und nach denselben gefragt wird. Der Käufer, der den Fehler nicht gesehen hat, muß sich den Schaden selbst zuschreiben." Gibt es eine bequemere Durchsteckerei für alle Ar- Zur Morallheologie des latholijchen Klerus. (Fortsetzung.) Da« alles genügt jedoch dem milden Sinne des Paters Gury gegen seine Glaubens, und Gesinnungsgenossen bei weitem nicht. Er ist geradezu unerschöpflich in seinen PlaidoyerS für Milderungs > gründe und in seinen Entschuldigungen der menschlichen Schwachheiten, vulgo „Sünden gegen das Eigenthum" genannt. Ja, in seiner schrankenlosen Langmulh baut er eine förmliche Langsinger-Scala auf und ordnet die verschiedenen Mausereien und Diebstähle nach ihrem Betrage entweder als Todsünden oder als läßliche Sünden, d. H. leicht ver- zeihliche Schwächen. „Welche Materie", fragt er, „gilt beim Diebstahle als eine bedeutende?" Er antwortet kurzweg: Ein Frank (40 kr.) bei Armen, vier bis fünf Franken (2 Gulden) bei mittelmäßig Reichen, zwanzig Franken (acht Gulden) bei Reichen. Erreicht der Griff des Diebes nach fremdem Eigen-thum nicht die Höhe dieser Betrage, so ist seine Sünde nur eine „läßliche". Geradezu verblüffend ist folgender Satz des jesuitischen Moratichrers: „Ist der Dieb, welcher eine bedeutende Summe Geldes gestohlen hat, verpflichtet, dieselbe unter einer Todsünde wieder ganz und vollständig zurückzuerstatten? Antwort: Nein, er ist unter einer Todsünde nur verpflichtet das zurückzuerstatten, waS einen todsündlichen Betrag ausmacht, weil, wenn dieses zurückerstattet ist, der ten von Betrug und Täuschung des Publikum» im Handel und Berkehr? Wir haben unseren Lesern vor einiger Zeit über die gewissen in Sicilien und Neapel heute noch curfirenden päpstlichen Vergleichs-Bulle» (Bolla di composizione) berichtet, durch deren Erwerb sowie durch eine Spende an die Kirche der Straßenräuber und Bandit, der Mörder, Dieb oder Dicbshehler, der Fälscher, Betrüger, Unterschlager von öffentlichen und Privalgeldern, jeder Wilddieb, jeder Feld» ober Forstfrevler, jeder Wirth und Kaufmann, der mit falschem Maß und Gewicht hanthiert, jedes liederliche Frauenzimmer, das ihre Reize verwerthen will, u. s. w. sein Gewissen beruhigen kann. Es Tonn uns daher nicht Wunder nehmen, wenn wir in Gury's Handbuch folgende Entscheidung lesen: „Wenn du einem Diebe, den du auf der That ertappt hast, damit drohest, daß du ihn bei feinem beschädigten Herren oder bei Gericht anzeigen werdest, falls er dir kein bestimmtes Geschenk verspricht (also mit dir nicht Halbpart machen will!), so ist der Dieb verpflichtet, das gegebene Versprechen zu halten, und du darfst das empfangene Geschenk behalten, wenn es nicht etwa nach dem Urtheile eines einsichtsvollen Mannes (natürlich des GewisfenSratheS) zu bedeutend erscheint. Selbst dann darfst du es behalten, wenn du gar nicht die Absicht gehabt hättest, ihn anzuzeigen, sondern ihn nur schrecken wolltest. Du hast ja das Recht ihn anzuzeigen, und stehest du von diesem Rechte ab, so ist dies Abstehen nach Werth schätzbar." Unser Moraltheologe findet eben für alles und jedes ein Hinterpförtchen. So fragt er unter anderem: „Darf ein Diener einer Buhlerin die Hausthür öffnen?" und antwortet: ,Ja, nach der gewöhnli-chen Meinung, wenn, falls er selbst nicht öffnet, eine andere Person da wäre, welche öffnen würde." Bei solcher tiefsittlichen Grundlage darf es uns nicht Wunder nehmen, wenn wir für die eigenthüm-liche Auffassung de« göttlichen Gebotes der Nächstenliebe, wie sie unsere Klerikalen und ihre nationalen Schleppträger in ihren Organen verkünden, und die wir schon wiederholt gebrandmarkt haben, die Quelle abermals in Meister Gury's Handbuch finden. „Die Nächstenliebe — ,o lauten seine Worte — kann durch innere und äußere Handlungen geübt werden. Wer christlich lebt, erfüllt das Gebot der Nächstenliebe in Beziehung auf die innere Thä-tigkeit dadurch zur Genüge, daß er für den Nächsten betet oder das Vaterunser hersagt." Freut euch, ihr Armen und Bedrängten, wenn einmal die Grund- fätze der Klerikalen allgemein zur Geltung gelangt fein werden, dann wird euch durch Gebet geholfen, nicht, wie die bösen Liberalen es wollen, durch Gewährung von Arbeit und Verdienst, von Bildung und materieller Unterstützung in der Nothlage. Unser Lehrer der christlichen Nächstenliebe führt dann fort: „Im Liebhaben deö Nächsten, soweit es sich durch äußere Handlungen zeigt, muß man eine gewisse Abstufung der Liebe beobachten. Der Grund ist der, weil i'orool die zu liebenden Personen mehr oder weniger vollkommen sind oder uns mehr oder weniger nahegehen, als auch die ihnen wünschbaren und zu erweisenden Wohlthatcn mehr oder weniger nützlich sind." „Jeder muß geradezu und absichtlich sich selbst mehr lieben, als den Nächsten, denn jeder ist sich selbst mehr der Nächste, als jeder andere. Die wohlgeordnete Liebe fängt bei sich selbst an: „Caritas bene ordinata incipit a semetipso ..." In großer oder in der äußersten Noth muß man so viel geben, als eben hinreicht, die Noth zu heben, wofern nicht andere helfen wollen. Niemand ist aber gehalten, eine große Summe Geldes auszugeben, um einen Armen aus einer Todesgefahr zu befreien ode- um ihm ein Heilmittel von großem Werthe zu verschaffen." Man vergleiche mit dieser Beschönigung der nacktesten Selbstsucht, die noch dazu als „christliche Tugend" ausgegeben wird, die Parabel vom barmherzigen Samaritan und die Nutzanwendung, welche der Stifter unserer Religion davon auf die Erläuterung der wahren Nächstenliebe macht, und man wird den ungeheuren Äbstand der heutigen kirchlichen Lehren von den Prinzipien der ungefälfchten Christus-rctigion ermessen können._______________(Forts, folgt.) Politische Rundschau. Laibach, 28. Dezember. Zuland. Die Verhandlungen in Rom über die Erneuerung des österreichisch-ungarischen Han. oelsvertrages mit Italien haben bereits begonnen. Am 22. d. hat die erste Eonferenz stattgefunden, an welcher Hofrath Schwegel, bann die Minister Minghetti, Visconti-Benosta und Finali, ferner der Deputierte Luzzatti theilnahmen. — Auch über die Trennung des Südbahnnetz e S werden in der italienischen Hauptstadt Verhandlungen ab gehalten, und wird Baron Rothschild zu diesem Zwecke für die nächsten Tage dort erwartet. — TiSza's Aeußerung, daß man, solange daS Cabinet Tisza am Ruder sei, über die österreichisch ungarische Armee nicht ohne seine Einwilli- JeuilleLon. Handbuch tfiir österreichische Geschworne von Dr. Victor Leitmaier. 8» fl. 150. Laibach, »leinmayr * Bamberg. (Schluß.) Da« zweite Kapitel beginnt mit einer kurzen, gedrängten historischen Geschichte de« Geschwornen-institutes. Dasselbe wird als eine dem germanischen Volksgeistr entsprungene Prozeßform hingestellt, welcher Volksgeist im Gegensätze zu den Anschauungen der alten Völker derart zühe an dem Geständnisse der Schuldigen hielt, daß in dessen Ermanglung «in anderer GewiffenSausspruch dasselbe ersetzen mußte. Als ein solcher Ersatz bildete sich der Eid freier Volksgenossen, der Ausspruch der Gottheit oder das Gemeindezeugnis, also EideShilfe, Gottes« urtheil und Gemeindezeugnis aus. Es wird weiter« gezeigt, wie diese« Institut erst in fremden Ländern, namentlich in England, begünstigt durch die dortigen politischen Verhältnisse, sich forlentwickelte und auf einem Umwege in geläuterter Form in seine alte Heimat zurückkehrte. Vor der Beschreibung über die Einführung de« Geschworneninstitute« in Oesterreich wird eine kurze Darstellung der bi« dahin bei un« geltend gewesenen Prozeßordnungen gegeben, welcher Ueberblick da« Verständnis de« nächsten Absatzes, in welchem die wichtigsten Grundsätze der jetzt geltenden österreichischen Strafprozeßordnung erörtert werden, wesentlich erleichtert. Diese Grundsätze sind so klar unv erschöpfend dargestellt, daß sie jedermann einen ganz richtigen Einblick in unsere neue Strasprozeßordnung gewähren. ES folgt sodann die Besprechung der Eompetenz der Schwurgerichte, sowie die Darstellung der übrigen auf das Geschwornengericht bezughabenden formellen Gesetzesbestimmungen, wie insbesondere jene über die Bildung der Geschwornenliste und über die Zusammensetzung de« Geschwornengerichte«. Den Schluß de« Kapitel« bildet die Uebersicht über den Gang der Verhandlung und da« Bild einer Hauptverhandlung selbst. E« wird nemlich ei« Schwur-gerichtssall dramatisch vorgeführt. Dem Verfasser ist e« gelungen, die Verhandlung so lebendig vorzuführen, daß der Leser ohne besondere Einbildungskraft sich die ganze Situation, den ganzen Apparat einer solchen Schwurgerichtssitzung klar vergegenwärtigen kann. Dabei gelang e« ihm, in die Anklage die nahezu wichtigsten der gewöhnlich vorkommenden Ver-dachtsgründe aufzunehmen und dieselben in einem so logischen Zusammenhänge mit der That und der Person des Angeklagten zu bringen, daß in jedem Leser die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten wachgerufen werden muß. Durch diese gung verfügen werde, wurde von gewisser Seite al« ein Eingriff in die Prärogative der Krone bezeichnet. Zur Rechtfertigung TiSza's heißt es nun in einer pefter Correspondenz der „A. A. Z.": „Da« Ansgleichsgesetz bestimmt ausdrücklich, daß der Minister des Aeußern die auswärtigen An. gelegenheiten der Monarchie im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten der beiden Reichshälften zu leiten habe, und aus dieser Bestimmung fußend, controlierte einst Gras Andrassy in nicht geringem Maße die diplomatische Action des Grasen Beust. Wir erinnern uns sogar, daß er einmal, um die Jahreswende von 1868 auf 1869, als Beust Miene machte, aus einer eventuellen Überschreitung der Main-Lmie einen Kriegsfall zu machen, nahezu die gleichlautende Erklärung im Club abgab. welche diesmal TiSza wol im Abgeordnetenhaus abgegeben. Wäre der Fall denkbar, daß über den Kopf des Grafen Andrassy hinweg, wo denn auch Tisza natürlich nicht gefragt worden wäre, eine militärische Action beschlossen wurde, fo hätte die Antwort Tisza's für diesen Fall den Sinn: daß er unter solchen Umständen aufhören werde, Minister zu sein." Aus Tirol liegen die ersten ultramontanen Urtheile über die Ablehnung des Wildauer'schen Antrages im Herrenhause vor. „Die Tiroler Stimmen" sagen, die Abstimmung fei eine Niederlage der Verfassung, nehmen aber den Unsinn, daß die Verfassung eine Niederlage erleiden könne, nicht auf die eigene Schulter, sondern behaupten, dies sei die Ansicht der liberalen. Im eigenen Namen gibt da« ultramontane Organ nur seiner Freude darüber Ausdruck, daß das Ministerium mit der Verfassungspartei in der tiroler Schulfrage nicht harmoniere. Der Sieg der Regierung fei ein Pyrrhussieg und die Niederlage der liberalen Partei zugleich eine Niederlage des Ministeriums. Ganz Unrecht hat leider das ultramonlane Blatt nicht; indessen wird die liberale Partei Sieg und Niederlage zu ertragen wissen. Die Unterhandlungen mit Ungarn sowol inbezug auf das Zoll- und Handelsbank, als inbetreff der Bankfrage sind nun allen ErnstrS auf die Tagesordnung gefetzt. In Pest herrscht lebhafte Bewegung im Ministerium, und in wiederholten Ministerraths-Sitzungen wurde die Linie für die in Wien zu führenden Verhandlungen festgesetzt. Bisher verlautet nur so viel, daß die Bank-fr a g e diesmal in vorderster Reihe steht, und daß die ungarische Regierung mehr den Ton auf dir selbständige ungarische Bank, als auf die Zoll- und Verzehrungssteuerfrage legt. Darstellung hat aber der Verfasser auch den Zweck erreicht, das dritte und wichtigste Kapitel, welche« von der Aufgabe der Geschwvrnen und den Mitteln ihrer richtigen Lösung handelt, den Lesern verständlich zu machen, weil die dort angeführten Grundsätze ihre Verkörperung und praktische Anwendung in dem vorausgegangenen Schwurgerichtsfalle finden, der derart geschrieben ist, daß er nicht nur das Interesse der Leser festhält und steigert, sondern sich auch leicht dem Gedächtmffe einprägt. Das dritte Kapitel endlich beginnt mit de« schwierigsten Theile, nemlich mit der Lehre über die Fragestellung an die Geschwvrnen. Die Fragestellung ist, wie jeder Jurist zugeben wird, der schwierigste Punkt im ganzen Strafverfahren ; und wol in keiner Richtung sind die Anschauungen der praktischen und theoretischen Juristen divergierender al« gerade in dieser. L« ist demnach die Schwierigkeit, eine selbst theoretisch so schwer zu behandelnde Doctrin in populäre Form zu kleiden, eine um so größere gewesen. Dem Verfasser ist e« übrigen« auch in dieser Richtung gelungen, dein Leser einen ganz richtigen Einblick in die Kriterien der Fragen zu gewähren und durch die Anführung der Fragen selbst bezüglich aller im ersten Kapitel durchgeführten strafbaren Handlungen, sowie auch durch Anführung von Eventualfragen und Zusatzfragen die Anwendung Wie der „Morning Post" au« Berlin telegraphiert wird, haben die bosnischen Insurgenten eine neue an die Mächte Europa's gerichtete Procla-mation erlassen, in welcher sie denselben eine Intervention in ihrer Sache abermals als eine heilige Pflicht aufdrängell. Die Insurgenten verlangen, daß Europa Bosnien und der Herzegowina zur Erzielung einer Selbstregierung ebenso behilflich sein müsse, als es Serbien dazu verhelfen habe. Nach dem „Moniteur Universcl" haben die Insurgenten eine» Pnßagenten in dem „herzegowinischen General" Paulowc, welcher die Manifeste der ChcsS in der „Gazette de Lausanne" niederzulegen pflege. In einem derselben werden alle, welche den Zusammenbruch der Türkei nicht befördern wollen, als Mitschuldige an einem Verbrechen abgekanzeli. Bischof Hesele von Rottenburg, das einst so maßvolle Mitglied der römischen Klerisei, hat einen Hirtenbrief erlassen, welcher ganz dazu geeignet ist, auch W ü r t e m b e r g in den Kirchenstreil hineinzuzerren. Es wird darin nemlich erklärt, daß die bloße Civiltrauung ohne nachfolgende kirchliche Trauung von den kirchlichen Rechten und Wohlthaten, insbesondere die ohne Reue und Buße Gestorbenen von dem kirchlichen Begräbnisse ausschließe. Die stuttgarler Regierung wird sich diesen Affront kaum gefallen lassen können, und so mag es leicht geschehen, daß der bisherige Friede zwischen den Bekenntnissen in Würtemberg zu Ende geht. Ein officiöseS Blatt, der „Moniteur Uni-vcrsel," gibt einige Aufschlüsse über das Wahl pro-gramm des Herrn B u f f e t, das gerade nicht dazu angethan ist. in liberalen Kreisen Befriedigung zu erregen. „Buffet," sagt der „Moniteur," „beabsichtigt durchaus nicht die osficiellen Candidaturen wieder aufzustellen; sein Wunsch wäre, die Politik der Unparteilichkeit vom conservativen Standpunkte ru inaugurieren. Die konservative Partei ist nach der osficiellen Auslegung hauptsächlich aus den Anhängern der abgewirtschafteten Monarchie zusammengesetzt, und unter den Conservativen dieser Nuance hätten die Präfecten jene (Kandidaten anszusachen, welche stk den Wühlern anempsehlen sollen. Die Administratoren der Departements sollen sich hiebei durch lokale Einflüsse leiten lassen und ihre Sympathien jenem Vertreter der drei monarchischen Parteien zuwenden, welcher die meisten Chancen hat." Wie selbst der offieiöse „Moniteur Universel" mit Bedauern constatiert, wird dieses System des Herrn Buffet nur den Bonapartisten zugute kommen. D e r F ü r st von Rumänien hat wol jetzt feine besonders angenehmen Tage, denn in ganz Rumänien herrscht eine Aufregung, welche Schlimmes der in den früheren Abschnitten dargestellten Grundsätze auf die Frageherstellung praktisch zu btclarimn. Darnach schreitet der Verfasser zur Prämierung der Aufgabe der Geschwornen und des Schwur-gerichtshoscs, bespricht dann die Beweismittel und die darauf gegründete richterliche Überzeugung und gibt sodann in 31 Punkten den Geschwornen die Rathschläge an die Hand, auf Grund welcher dieselben bei Beantwortung der an sie gestellten Fragen vorzugehen haben. Weiters erfolgt die Belehrung der Geschwornen über ihre Rechte und Pflichten und den Schluß bildet das Wort über die Bedeutung des Rechtsinstitutes der Jury. Die Pflichten der Geschwornen find in einer fo eingehenden, auf das Herz der Leser s e l b st wirkenden Weise geschildert, insbesondere ihre Verpflichtung der Unparteilichkeit selbst politischen Gegnern gegenüber in so hellen Farben, wir möchten sagen, mit solcher Begeisterung geschildert, daß dieser Absatz allein schon dem Büchlein einen großen Werth verleihen würde. Wenn nur einige der Leser die hier entwickelten Anschauungen zu den ihrigen machen, dann werden wenigstens diese für die gute Sache gewonnen sein und durch den Eifer, mit welchem sie sich an die Lösung ihrer Aufgabe machen, anregend und belehrend aus ihre Amtsgenossen wirken. befürchten läßt, da da« rumänische Budget sehr in Unordnung sich befindet. Am Tage der Kammer-Eröffnung haben die rumänischen Journale einen „offenen Brief" an den Fürsten publiciert, der an Deutlichkeit nichts zn wünschen übrig läßt. Cs heißt darin unter anderm: die konstitutionellen Minister, die gesetzgebenden Körper und die Wahlcollegien im ganzen Lande seien nichts, als eine erbärmliche, lächerliche Parodie, die Constitution selbst zur Lüge herabgesunken. „Von allen Rechten, die Rumäniens Bürger besitzen, haben Euer Durchlaucht zugegeben, daß nur eines unverletzt bleiben und gewissenhaft ausgeübt werde, und dies ist das Recht, schwere, drückende Steuern zu zahlen, unter deren unerschwinglicher Last und Druck das ganze Land und alle Klassen der Gesellschaft schmachten und verarmt darniederliegen. Zur Tagesgeschtchte. — Maffenvergiftung durch Leuchtgas. Auch in Wien fand in der Nacht vom 25. auf den 26 d. M. im Bezirke Wieden ein höchst be ^lagcnswerthes Unglück statt, dem auch Menschenleben zum Opfer fielen. Es war in der Karoünengasse im Laufe der Nacht Leuchtgas aus-geströmt, wodurch beinahe sämmtliche Bewohner zweier Häuser in Erstickungsgefahr geriethen. Ein Sicherheilswach, man«, der dort aus dem Posten stand, verspürte intensiven Gasgeruch, und in der Voraussetzung, e« sei ein Unglück geschehen, meldete er die Sache dem Polizeicommissariat. Man fand auch alsbald in dem einen Hause sechs Personen vollständig bewußtlos, und zwar den im Parterre wohnenden Kunstblumensabrikanten Janda mit seiner Frau und dem einjährigen Töchterlein, im zweiten Stockwerke die Scontristengattin Baldenecker mit ihren zwei Ämtern. Der Vater war zum Glücke nur betäubt und »erholte sich bald. Weitere 9 Personen fanden sich in einem minder ernsten Stadium der Ohnmacht. Die meisten übrigen Bewohner der zwei Häuser verspürten heftigen Brechreiz oder stechenden Kopfschmerz. Die sogleich angefiettten Rettungsversuche erwiesen sich bei Herrn Janda und seinem Kinde als fruchtlos, Frau Ther. Janda wurde wieder zum Bewußtsein gebracht, doch ist sie nicht außer Lebensgefahr. Man fand Eltern und Kind mit leichenfahlen Gesichtern, die Hände krampfhaft geballt, in ihren Belten. Herr und Frau Janda hielten.Len Oberkörper vorüber geneigt, als ob sie, von Athembeschwerden erfaßt, das Bett bätten verlassen wollen, wozu sie aber bereits nicht mehr die Kraft befassen. Bei der Nachforschung nach der Ursache des Unglückes fand man, daß in der Äarolincngasfc ein dreizölliges Hauptrohr der Gasleitung wegen ungenügender fester Unterlage schadhaft geworden und gebrochen war, dem Drucke von oben nachgebend. — Mit 1. Jänner 1876 tritt Frankreich ebenfalls dem berner Weltpostvertrag bei. Infolge dessen Verschwinden wird die häßliche Indolenz, an welcher die meisten unserer Einrichtungen kränkeln, jene Gleichgiltigkeit gegen das öffentliche und Rechtsleben, welche jeden Versuch eines Befferwerdens bereits im Keime erstickt, jenes Sichgehenlassen, das jeden geistigen Aufschwung hemmt, den EgoiSmu« großzieht und jedwede Bürgertugend im Entstehen untrbrütft. — Wir können demnach das vorliegende Buch aus vollem Herzen nicht nur den Geschwornen und jenen, welche es werden können, nicht nur dem Juristen und zwar dem studierenden sowol als dem seine Wissenschaft praktisch verwerthenden Richter, endlich jedermann, dem es um die Einbürgerung dieses, da« Kriterium eine« Fortschrittsstaates bildenden Rechtsinstitutes gelegen ist, nur auf das Wärmste empfehlen. Insbesondere machen wir auch die Fachgenoffen des Verfassers, die Juristen im allgemeinen auf dieses Büchlein aufmerksam. Wenn schon der Versuch, die Rechtsgrundsätze in ein populäre« Kleid zu kleiden, Doctrmen für das Volk verständlich zu behandeln, das Interesse jedes Juristen anregen muß, so dürsten einzelne Abschnitte selbst für den praktischen Juristen insoferne nicht werthloS sein, al« er in der Lage ist, seine Rechtsanschauungen mit den Anschauungen des Verfassers zu vergleichen, und in der Praxis von dieser Vergleichung hie und da wird von Neujahr ab im Postverkehr zwischen Oesterreich und Frankreich die Gewichts-Progression eines einfachen Briefes von 10 auf 15 Gramm erhöht, das Porto für einen frankierten Brief nach Frankreich von 25 kr. auf 10 kr., für einen unfrankierten Brief aus Frankreich von 32 kr. aus 20 kr. und für eine Correspondenzkarte von 25 kr. auf 5 tr., endlich für Kreuzbandscndungen und Warenproben von 6 tr. auf 3 kr. bis zum Gewichte von 50 Gramm herabgesetzt. Local- und Provinzial-Angelegenheiten. — (Der W o h l t h S t i g k e i t ssi n n unserer Stadt unc die Schulen.) Die Humanität ist ein Charaklerzug unserer Zeit; wo und wann immer an den Wohlthätigkeitssinn der Gesammtheit appelliert wird, steli bewahrt er sich glanzend; und die Geldmittel, die auf diese Weife durch das Zusammenwirken aller zusammengebracht werden können, sind wahrhaft nicht gering anzuschlagen. Eine andere Frage ist es, ob diese auf fo leichte Weife auf» gebrachten Gelder auch stets in der zweckentsprechendsten Weise angewendet werden. Diese Frage wurde in uns rege gelegentlich der letzten Wohlthätigkeits-Soireen, die in unserer Stadt zugunsten armer Schulkinder veranstaltet wurden. Wenn wir recht unterrichtet sind, so wurden die hiebei eingegangenen nicht geringen Summen in der Weife verwendet, daß man Theilbeträge derselben den Leitungen der hiesigen Knaben- und Madchenvolksfchulen übermittelte, die Schuhe, Kleidungsstücke u. dgl. anschafften und damit arme Knaben und Mädchen beschenkten. Ohne es nur im geringsten verkennen zn wollen, welch' große Wohlthat hiedurch den wahrhaft Armen erwiesen wurde, glauben wir doch auch, es für unsere Pflicht zu halten, unsere Ansicht diesbezüglich dahin auszusprechen, daß die öffentliche Wohlthätigkeit für die Schule für derlei Zwecke erst in zweiter Reihe beansprucht werden darf. Abgesehen davon, daß es Pflicht der Gemeinde ist, für ihre Armen zu sorgen und baß Eltern derjenigen Kinder, die von der Schule ans mit allem und jedem versorgt werden, also nicht blos mit den nötbigen Büchern, Schreibheften u. dgl., sondern auch noch mit Kleidungsstücken, bald zu der Ansicht gelangen müßten, daß es Pflicht der Schule fei, ihren Kindern nicht nur einen guten Unterricht zu ertheilen, sondern sie auch ganz und gar auszuha'.ten, kann die öffentliche Wohlthätigkeit für die Schule doch nur dort beansprucht werden, wo es sich um die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln handelt, denen ein dauernder Werth innewohnt, der ganzen Generationen zugute kommt. Mit dem Gelbe, das der edle Wohlthätigkeitssinn der Laibacher in jüngster Zeit der Schule opferte, hätten mindestens zehn Volksschulen aufs beste mit Lehrmitteln ausgestattet werden können, und noch hätte ein Theil erübrigt werden können für die wahrhaft armen Kinder; denn wie viele Eltern gibt es, die ihr Geld lieber Nutzen zu ziehen. Das ganze erste Kapitel erscheint als ein kurz gedrängter und sehr populär geschriebener Commentar zum Strafgesetze und dürfte auch für die Juristen, die erst in der Praxis, gerade der Deutlichkeit und Klarheit der Sprache wegen sich vorteilhaft verwerthen lasten. Allerdings wird der edle Zweck, welchen der Verfasser sich gestellt hat, wol nur dann erreicht werden können, wenn da« Buch im Volke Verbreitung findet; möge daher jeder fein Scherflein dazu beitragen, daß dieser Zweck thatsäth. I i ch erreicht werde. Das Gute bricht sich Bahn und es muß sich Bahn brechen, und so kommt eS auch, daß unser große« Vaterland Oesterreich, da« vor wenigen Jahrz-hnten noch da« ausgesprochenste Inquisition«, verfahren, Stockprügel und Ketten hatte, sich derzeit einer Strafprozeßordnung erfreut, welche an Freisinnigkett zugleich aber auch an innerer Güte den ersten Rang unter allen Prozeßordnungen der Welt einnimmt. Also nochmals wünschen wir dem Buche allgemeine Anerkennung und eine große Verbreitung. Möge darin der Verfasser den -ohn für sein uneigennütziges Streben erblicken und hiedurch zu neuem Wirken angeregt werden. C. 0— r. nnniitz verthnn, ehe sie sich entschließen, ihrem Linde ein AvthwendigeS Kleidungsstück zu kaufen? — Dazu kommt noch, daß wir in unserem Lande einen Verein besitzen, daS SchulpfeNNig-TomitL, der es sich zur Ausgabe gemacht hat, die unbemittelten Volksschulen Krains mit Lern- und Lehrmitteln zu versehen. Diesem hätten auch die eingegangenen Gelder zugewiesen werden sollen, denn wer wird dann noch denselben unterstützen, wenn sein Wohlthätigkeitssinn au* nebenbei noch für die Schule in Anspruch genommen wird? Und daß dieser Verein seinem Zwecke vollkommen entspricht, daß er unser Vertrauen in jeder Beziehung verdient, erhellt aus den jährlichen Ausweisen desselben, da er, seit seinem Bestehen jährlich beiläufig tausend Gulden für Lehr- und Lernmittel verausgabt. Wir glauben daher nur im Sinne unserer Leser zu sprechen, wenn wir die dringende Bitte an alle Vereine und Personen richten, die ibr geneigtes Jnter-effe der Schule zürnenden, den Schulpfennigverein bei derlei Gelegenheiten nicht zu übersehen. Er bat bisher Großartiges aus diesem Gebiete geleistet, er soll also auch stets ge-kräftigt, gestärkt und unterstützt werden. -- (f Nikomed Freiherr v. Rastern.) Den 24. Dezember l. I. verschied plötzlich der komische Land-tagsabgeordnete Nikomed Freiherr v. Rastern auf seinem Stammgute Scheerenbüchl nächst Stein im 70. Lebensjahre. Der Verstorbene war ter letzte männliche Nachkomme einer ursprünglich aus Tirol stammenden Adelsfamilie, welche sich später in krainischen Landesdiensten hervorgethan halte und in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhundertes in den Freiherrnfiand erhoben wurde. Seit dem Bestände der jetzigen Landesverfassung nahm er ununterbrochen als Vertreter des Großgrundbesitzes seinen Sitz im krainischen Landtage ein. Die Verfafsungspartei verliert an ihm einen treuen Ge« finnungsgenosfkn. Baron Rastern hatte sonst wenige Beziehungen zum öffentlichen Leben, er lebte seiner Familie und der Landwirthschaft, die ihm erübrigende freie Zeit widmete er als enthusiastischer Botaniker dem Studium der vaterländischen Flora. Er üand mit vielen ausgezeichneten auswältigen Botanikern in regem Verkehre, und hinterließ ein werthvolles Herbar. Sein Leichenbegängnis fand am 26. Dezember statt. Es hatten sich hiezu der Herr Landes-hauptmann, Freunde des Verstorbenen aus Laibach und der Umgebung, benachbarte Gutsbesitzer und Repräsentanten der politischen und Gerichtsbehörden eingefunden. Ein langer Zug von Leidtragenden, unter denen auch die Landbevölkerung stark vertreten war, gab dem Dahingeschiedenen das Geleite bis zum Friedbofe in Aich, wo die irdischen Rcfte des geachteten Mannes zur Ruhe bestattet wurden. — (Christbaumfeier in der Kinder-be wa hranst alt.) Die von der Vereinsvorsteherin Freifrau Antonie v. C o d e l l i auch Heuer au alle Schutzsrauen der Kinderbewahranstalt geleitete Bitte um milde Beiträge zur Anschaffung ton Kleidungen für die vielen armen Kinder fiel günstig aus; auch spendete die Sparkasse einen Beitrag zu demselben Zwecke wie alljährlich von 100 fl. und übermittelte das hiesige Handelsgremium unentgeltlich Waren, so daß heuer alle die Anstalt besuchenden Kinder (54 Knaben und 72 Mädchen, zusammen 126 Kinder) entsprechend bedacht werden konnten. Heute um 11 Uhr vormittags wurde die betreffende Feier, zu welcher der Landespräsident R. v. Widmann, der Bürgermeister Laschan und mehrere Schutzfrauen erschienen waren, mit einem gemeinsamen Gebete der Kinder eröffnet Ein kleines Mädchen trug dann in kindlicher Sprache den Dank der Kleinen an die Woblthäter der Anstalt vor, worauf die Vertheilung erfolgte, im ganzen 690 Bekleidungsstücke. Fröhlich verließen die Kleinen das Hans, mit innigem Dank erfüllt für die milden Spender, die ihnen diesen Freudentag bereitet. — (Staatsunterstützungen für Lehr, arntszöglinge.) Der Minister für Cultus und Unterricht hat zu Staatsunterstützungen für Zöglinge der k. k. Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen in Laibach die Summe von neuntausend Gulden mit dem Beifügen bestimmt, daß dabei vorzugsweife die männlichen Zöglinge zu berücksichtigen sind. — (Veränderungen im Lehrerstande) Herr Christian Engelmann, Lehrer in Neudeqg, erhielt eine Lehrstelle zu Suhor (Bezirk Tscheniembl); die Privat-lehreriii Fräulein Marie V i dic eine Lehrstelle zu Reiche,i° bürg und die absolvierte LehiamtScandidati« Fräulein Mathilde Schott eine ptov. Lehrstelle JN Mahreliberg in Steiermark. Singesendet An die löbl. Redaction der Zeitschrift „Laib. Xagblatt* hier! Die löbl. Redactio» wird ersucht zu dem in Nr. 292 des „Laib. Tagbl." vom 22. Dezember 1875 enthaltenen Inserate folgende Aufklärung in Ihr Blatt anfzunebmen: Die Verzehrungssteuerorgane buben allerdings das Recht, zu jeder Zeit Untersuchungen in den Hausbezirke» der Metzger vorzunehmen, wie dies durch die Berzehrungsstcuervorschristen und den Verzehrungsstener-Pachtvertrag unwiderleglich dar-getban ist. Die Assistenz bei solchen Untersuchungen gibt die politische Belörde und es ist il'r unbestrittenes Recht, nach Maßgabe der Umstände Beamte oder untere Dienstorgane abzuordnen. Ueber den bei Herrn (Stute vorgekommenen Fall wird überdies die k. k. Finanzbehörde das Erkenntnis schöpfen. Das Gesetz zum Schutze des Hausrechtes enthält im § 5 dic ausdrückliche Bestimmung, daß Hausdurchsuchungen zum Behuse der finanziellen Aufsicht nach den Bestimmungen des Gefällsstrafgesetzes zu geschehen haben. «tadtmagiftrat Laibach am 26 Dezember 1875. Der Bürgermeister: Lascha». Seit 16 Tagen benütze ich einen Fiillofen an- der Bauschlcsserei de« Hmn Albiu Aelitsehin in Laibach uud verwende zur Heizung desselben trifailer ©tob» grieS-Steiukohle. Um 7 Uhr morgens und 1 Uhr mittags wird dieser Ofen mit ie circa 7 Pfd. Kohle aefüllt, und ich erhalte um die halben Kosten dkl stüberen Beheizung eine gleichmäßige, andauernde und geruchlose Wärme in meinen zwei Schreibstuben. Diese Gattung Oefeu empfiehlt sich von selbst, denn dieselben besitzen die Vortheile der eisernen Lesen (TchnellerwäTMung) und die Wärme Auvauer der irdenen Oesen. Die Beheizung kann ein Kind von 10 Jahren ganz gut besorgen, da dieselbe unendlich einfach ist. Ich empfehle diese Sorte Oesen jedem praktischen Familienvater, (Sorgen oder Fabnkanlen. Joh. Alf. Hartmann, Kausmonn in Laibach. Aus dem Schwurgerichtssaale. Laibach, 24. Dezember. EinbruchsdiebstahlimhiesigenMagistrats- gebaute. In der Nacht vom 11. auf den 12. Oktober 1875 wurde im Magistratsgebäude zu Laibach ein Einbruchs-diebstahl mit seltener Kühnheit und Verwegenheit verübt, dessen Spuren auf einen geübten und äußerst frechen Thäter bindeutcten, welcher zweifellos (ine große Gewandtheit in Einbruch sdiebstählen besitzen muß. Sticht minder war aus der ganzen Art und Weise der Vollführuug des Diebstahles sofort zu entnehmen, daß der Thäter mit den Räumlichkeiten und sonstigen Verhältnissen vollkommen vertraut sein mußte. Am 11. Oktober 1875 abends schlich sich nemlich der orts- und sachkundige Tbäter in das dritte Stockwerk des Stadtmagistratsgebändes ein, allwo sich die Kanzleilokalitäten des Polizeidepartements befinden, verbarg sich in den ersten Nachtstunden in einer kleinen unverspetrten Heizkammer und drang nun in später Nachtstunde durch Eindrücken einer Fensterscheibe in die Kanzlei des Wachinspectors Johann Bertolo; hier zündete er eine Millikeize an, ließ die Vorhänge herunter, erbrach sodann mit einem Krampen zwei versperrte Tischladen und eignete sich die darin befind-lkchen rnagistratlichen Gelder im Betrage von 92 fl. 91 kr , dann eine dcm Bertolo eigentümlich gehörige Barschaft per 18 fl. sammt einer Stempelmarke an; von da ans gelangte er durch Erbrechen der Tapelenthür in das Bureau des Magistratsrathes Ludwig Perona. erbrach daselbst ebenfalls die Tischlade und den Kasten und entwendete da-aus wieder magifiratliche Gelder im Betrage per 107 fl. 21'/, kr., eine türkische Goldmünze im Werlhe von 3 fl. und einen, dem Magistratsrathe Perona gehörigen Revolver im Werthe von 10 fl., ging sodann noch in das anstoßende Kanzleizimmer, erbrach darin die Tisch lade des Wachmannes Ersin, worin er jedoch nur 5 fl. fand, dieselben sich zueignete und entfernte sich hierauf ans dein Wege, den er gekommen. Der aus diesem Diebstable resultierende Lchade bezifferte sich demnach im ganzen aus 232 fl. 77% kr. Der Verdacht der Tböierschast wurde sofort aus den gerichtsbekannten Dieb Franz Ambrojik aus Laibach gelenkt, welcher bei den städtischen Arbeiten als Arbeiter verwendet ivurce und nach der Verübung der Thal spurlos verschwunden war. Dieser Verdacht erschien umso begründeter, weil Ambrozii kurze Zeit vorher bei Gelegenheit, als er um Beschäftigung und Unterstützung bat, Zeuge war, wie MagistrathSrath Perona eine Barschaft in seine Tisch» lade einschloß und bei Verübung dieses Diebstahles eben nur diese Tischlade erbrochen wurde, wodurch es eben klar dar-gelhan erscheint, daß der Thäter genau wußte, in welcher Tischlade das Geld verwahrt war. Ueberdieß wurde int Bureau des Perona auch ein vom Thäter zurückgelosfeuer Taschenseitel gefüllten, welchen die städtischen Arbeiter Seidl und PirSit als dem Ambrojik gehörig erkannt hatten. Infolge deflen wurden auch von der städtischen Polizei unverrüglich die nöthigen Maßregeln zur Ausforschung und E'greifung des verdächtigen AmbroZii eingeleilet, welcher auch schon am 12. Oktober zu Salloch aufgegriffen und eingeliefert wurde. Man fand bei ihm von der entwendeten Barschaft noch den Betrag per 176 fl. 1 kr. und den entwendeten Revolver. Franz AmbroJi{ ist der Tbat vollkommen geständig. Derselbe ein 19 jähriger Bursche war nitbt weniger als siebenmal wegen Diebstahl abgestraft und betrieb dieses Handwerk seit seinem 12. Lebensjahre. Da es daher aus Grund dieser vielfachen Abstrafungen auch festgestellt ist, daß sich derselbe das Stehlen zur Gewohnheit gemacht, so hat die Staatsanwaltschaft denselben des nach §§ 171, 173, 174 II d, 176 I und II a St. G. gearteten Verbrechens des Diebstahles angellagt, auf Grund welcher Anklage gegen Franz 'ilmbrojif heute unter dem Vorsitze des k. k. Landesgerichtspräsidenten G ertfcher die Verhandlung durchgeführt wurde. Die Geschwvruen (Obmann Otto Detela) haben die ihnen gestellten Fragen einstimmig bejaht, worauf Franz Ambrozii obigen Verbrechens schuldiggesprochen und nach § 179 St. G. zu sechsjährigem schweren mit 1 Fasttage alle Monate verschärftem Kerker verurtheilt wurde. Gleichzeitig wurde die Zulässigkeit der Abgabe des Verurteilten in eine Zwangsarbeitsanstalt lmo-bie Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen. Witterung. Laibach, 28. Dezember. Morgens und vormittags fast heiter, Sonnenschein, schwacher RW. Temperatur: morgens 6 Uhr — 64«, nachmittags 2 Ubr - 1.1» C. (1874, — 2.5«; 1873, + 3 6» C.) Barometer 744 35 Mm. Das gestrige TageSmittel der Temperatur — 5 0° um 2 2» unter dem Normale. Verstorbene. Den 27. Dezember. Anton Preffel, Fleischhauer, 36 I., Polauavorstadt Nr. 32, Wassersucht. — Johann Schwokel, bürgl. Realitätenbef., 71 I., Kapuzinervorstadt Nr. 68, Altersschwäche. — Elisabeth Nastran, Inwohnerin» 60 I., Cioilspital, Lungenlähmung. — Apolvnia Koritnik, Grundbesitzers-Witwe, 6£ I.. Stadt Rr. 252, Zehrfieber. Lrtrgraphischer Cursbericht am 28. Dezember. Papier-Rente 69 40 — Silber-Rente 73 75 — 1860et Staats-Anlehen 111 90.— Bankaktien 920. — Ercdit 2001— — London 112 90. — Silber 104 45 — K. k. Wtnz-bucaten 5 31'/,. — 20-FrancS Stücke 9 05. — 100 «etö«' mark 56.—. i Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen I innigfigeliebtetx Galten, resp. Vater und Großvater, Herrn J Vincenz Bitter v. Uelyenberg, gewes. Handelsmann und Rudolssbabu-Beamten, I in seinem 65. Lebensalter, heute um 4 Uhr früh, I versehen mit den heil. Sterbesakramenten, in ein I besseres Jenseits abzurufen. Das Leichenbegängnis findet Donnerstag den I 30. Dezember l. I. um 3 Uhr nochmittags vom Trauerhause, Hauptplatz Nr. 310, aus statt. Die heil. Seelenmessen werden in mehreren I Kircken gelesen werden. Der tbeure Verblichene wird dem frommen I Andenken empfohlen. j Laibach, 28. Dezember 1875. J fflori« ödfc o. Jicnjtnlerfl, geb. Jnfkcn, Gattin. J flmali«, verebel. jlirlicr, «inccui, Overiligknieur, I Chef der Erzherzog Albrecht-Bahn, Anna, Pauk« und /«rdiaanil, Kinder. .CtopoM flirfitr, Schwiegersohn Jtiitliclm, iinmlit, JLcopotilin«, IHerie und Anno, Enkeln b Ein Clmiirr ist billig zn verkaufen. Näheres Rosengafse Nr. 112,1. stock. kM.» I» n«rAl> t jeder und heftigster Art ^111111^% Oll e beseitigt dauernd das berühmte pariser l,lton, wenn kein anderes Mittel hilftt Flacon ä 50 kr. bei Herrn Apotheker Druck von Iq. v. Kleinmavr * Fed. Bam»«rg. Verleger Dttemer Bamberg. Für die Redaction verantwortlich: Franz Spitaler.