Nr. 6600. XIII. 1907. Kirchliches Deroàungs-Klatt für die Lavanter Diözese. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Inhalt: 100. LVIII. Schluß-Protokoll über die im Jahre 1900 in der Lavanter Diözese abgehaltenen Pastoralkonferenzen. — 101. Zweiter pädagogisch, katechetischcr Kurs in Wien. — 102. Divzesan-Nachrichten. 100. LVIII. 6d)lulj«|ltotükoll über die im Jahre 190(1 in der Lavanter Diinele abgehaltenen Uastoralk onferen;en. A. Lösung der storal'lionferenzfragen. lKirchl. Berordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese ----- Cerkveni zaukaznik z;i Lavantinsko škofijo 1906, I, Abs. 10). 1. Pastoralkonfcrenzfragc. Es wird in unseren Tagen von den Sozialpolitikern allgemein anerkannt, daß der Sonnig für ein wohlgeordnetes soziales Leben von größte r, ja entscheidender B e d e u t n n g i st. W o r i n H k g t diese soziale B e d e n t n n g des Sonntages? Welche Mittel waren a »zu wenden, damit der Sonntag nach allen Seiten zu seinem Rechte k o m m t V Über die Sonntagsheilignng, die Feier der Kirchtage und Patrozinien sind für unsere Diözese nachstehend bezeichnete Vorschriften und Weisungen erlassen worden: 1. Vorschriften über die Feier der Kirchtage und Patrouillen. Sammlung spezieller Disziplinär- und Pastoral-Vor-ichviftcn für die Lavanter Diözese, Nr. XIII. 2. Kommen Entheiligungen von Sonn- und Feiertagen häufiger vor, als sonst früher? XXI. Schluß-Protokoll über bst im Jahre 1872 in der Lavanter Diözese abgehaltene» Pastoralkonferenzen, Nr. III. 3. Ecclesiae Lavantinae Synodus dioecesana anno 1903 coadunata. Marburg!, 1904. Cap. LXXXXII. De sanctificatione dierum festorum, pa gg. 759 — 768 ; et cap. stXXXXV. De advocatione brachii saecularis pro evel-st-ndis publicis scandalis et criminibus, pagg. 788 790. 4. Überdies wurde ans die soziale Bedeutung der Sonn-stgs- und Feiertagsheiligung kurz hingemiesen in den Gesta <;t Matuta Synodi dioecosanac Lavantinae anno 1896 celebratae. Marburgi, 1897. Pag. 228 sq. Die außerordentliche soziale Bedeutung des Sonntages aber, welche noch nicht die entsprechende Beleuchtung gefunden hat, ließ cs als angemessen erscheine», den Pastoralkonferenzen die Fragen zur Besprechung vorzulegen, nämlich A. Worin liegt die soziale Bedeutung des Sonntages? ß. Welche Mittel wären anzuwenden, damit der Sonntag nach allen Seiten zu seinem Rechte kommt? Die Fragen wurden von 46 Elaborante» beantwortet, unter welchen einige in anerkennenswerter Weise den Gegenstand behandelten, was in den nachfolgenden Ausführungen, verwendet wurde. A. Mitten in jenen Jahrzenten des vorigen Jahrhunderts, wo eine Überschätzung der materiellen Güter ganz besonders in Frankreich den Sonntag immer mehr vergessen ließ und diese Praxis auch in anderen Ländern nach und midi Eingang fand, erstand dem Sonntage gerade in Frankreich ein glänzender Verteidiger, namens Proudhon, der mit Beweisen voll schlagender Kraft die entscheidende Bedeutung des Sonntags für die moralische und physische Gesundheit des Einzelnen wie des Volkes beleuchtete und in der S o n n t a g s s e i e r geradezu das Symbol der Kultureinheit sah. Die Geschichte der industrielle» Arbeit in Europa hat Proudhon Recht gegeben. Heute anerkennt mau allgemein, daß die Sonntagsarbeit eine der verhängnisvollsten Ursachen des physisd)en und moralischen Niederganges eines Volkes ist. Wir dürfen behaupten: Keine Forderung des Arbeitsschutzes hat so allgemeinen Anklang und so freudige Zustimmung ge- fundeil, wie diejenige der Sonntagsruhe. Die Vertreter der verschiedensten religiösen, politischen und sozialen Anschauungen sind darin einig, daß inan die Sonntagsruhe als einen Gradmesser für die Kultur eines Volkes betrachten muß. Eine dem Sonntag ähnliche Institution finden wir übrigens schon bei gewissen Völkern des Altertums, sogar bei wilden Stämmen. Es ist die Sitte; daß gewisse Tage in besonderer Weise der Verehrung der Gottheit geweiht sind. So verschieden die Art dieser Gottesverehrung ist, die Idee ist überall dieselbe: An einem bestimmten Tage verehrt das Volk als soziale Einheit das höchste Wesen. Eine so bedeutungsvolle Erscheinung, welche schon die Aufmerksamkeit der Philosophen des Altertums erregt hat und welche von der modernen Ethnographie bestätigt ivird, muß einen tiefere» Grund in der Menschennatur selbst haben. Ein hervorragender Denker des Mittelalters bezeichnet denn auch das Sabbathgebvt, das der Herr auf dem Sinai erlassen, als ein Gebot der Menschennatur. 1. Daß im Wechsel der Tage gerade jeder siebente Tag der Feier und der Ruhe sein sollte, entspricht dem Maß n n d dem Wesens best a nde u » se rer körperlichen Kraft. Alle Versuche, einen anderen als den siebenten Tag zu dem genannten Zwecke zu bestimmen, haben sich als verfehlt erwiesen. Aus medizinischem Gebiete hat der Arzt und Philosoph Ca boni s sestgestellt, daß die Schwankungen der Körperwärme, dieses Gradmessers des gesammten Wohl- und Übelbefindens, in siebentägigem Cyclus verlaufen. Der Zeitraum, in welchem die Spannkraft des menschlichen Körpers durch das Einerlei des beruflichen Dienstes erschöpft wird und eine volle Pause des Nachlasses erfordert, beträgt sechs Tage. Der siebente Tag, ebenfalls mit Arbeit verbracht, bewirk! Überspannung und dadurch allmühligen Ruin der aktiven Spannkraft. Wird er dagegen der Erholung gewidmet, so erweist sich gerade diese Spannkraft als eine Stärke unseres Körpers und eine Garantie für iveit bedeutendere Ausdauer, als sie der leblosen mit der Zeit sich abnutzendeii Maschine eigen ist. Der Körper anstatt mürbe zu werden, wird vielmehr zähe, ja die Arbeit selbst wird zum Stählinittel und erweist sich gesunder als der Müßiggang. Der belgische Gelehrte Dr. (le Pape hat in seiner Aussage vor der belgischen Arbeiterkommissiou treffend dargelegt, wie die Beobachtungen, die er als Arzt und Physiologe gemacht, ihn von der Bedeutung, ja geradezu von der Notwendigkeit der Ruhe am siebenten Tage überzeugt hätten. Ein anderer Arzt, Dr. Favre, sagt: die Beobachtung des Sonntags muß nicht blos zu den Religionspflichten gerechnet werden, sondern auch zu den natürlichen Pflichten, wenn anders die Erhaltung des Lebens eine Pflicht ist und man nicht zum Selbstmörder werden will. Außerordentlich lehrreich sind in dieser Hinsicht die Erfahrungen, die inan während der französischen Revolution mit der Einführung der Dekade gemacht hat. Die Berichte der Zeitgenossen stimmen darin überein, daß sich der zehnte Tag als Raget>g gar nicht einleben konnte, und der Arbeiter ans dem Lande wie in der Stadt sich nach dem natürlichen Ruhetage, dem Sonntage znrückjehnte. Chateaubriand hat dieses Ergebnis in folgendem Satze zusammengefaßt: Man weiß aus Erfahrung, daß dein Ruhetage der fünfte Tag zu nahe, der zehnte aber zu ferne steht. Die Schreckensregierung, die doch in Frankreich allmächtig war, brachte es nicht dahin, daß der Bauer zehn Tage nacheinander. die ganze Dekade arbeitete, weil eben die Arbeitskraft des Menschen und — auch wie man das wohl sehen konnte — des Tieres für eine dermaßen ununterbrochene Arbeit nicht ausreichen konnte. Gerade die Arbeiter verlangten die Aufhebung der Dekade. Einer von ihnen, der während der Schreckenszeit in Paris gearbeitet hatte, erklärte später: „Die Dekade war nichts weniger als zweckmäßig. Unser Sonntag ist das Richtige, man kann sagen, was man will. Als es diesen nicht mehr gab, gab es auch keinen ordentlichen Werktag. Die Ruhe am zehnten Tag war nicht geboten. Man konnte es damit halten, wie man wollte. Die Werkstätten waren nicht geschlossen. Wir arbeiteten, wenn es uns gefiel. Manchmal mehr als uns lieb war. Aber in dieser ganzen Dekadezeit gab es auch nicht einen Monat, in dem ich so gute Geschäfte gemacht hätte, wie nachher und vorher. Ich war froh, als die Dekaden den Weg alles Fleisches gingen und unsere alten Wochen wieder in Gang kamen. Nein, der Sonntag, der Sonntag soll leben!'' Daß das Verbot der Arbeit am Sonntage die Produktion und damit die Fähigkeit, auf dem Weltmärkte zu konkurrieren, mindern würde — diesen Einwand hört man heute kaum mehr. Zunächst hat es sich gezeigt, daß eine strenge Durchführung der Sonntagsruhe die Produktion keineswegs mindert, im Gegenteil den Arbeiter leistungsfähiger und tüchtiger erhält. Dieselbe Erfahrung hat man bei der Einführung des Verbotes der Sonntagsarbeit in den übrigen Kulturländern gemacht, und allgemein anerkennt man gegenwärtig die Richtigkeit der Sätze, welche Macaulay in seiner bekannten Rede aufstellte, in der er das Fazit der bis dahin während des 19. Jahrhunderts in England gemachten Beobachtungen zog. „Die Sonntage von dreihundert Jahren betragen fünfzig Jahre unserer Arbeitstage. Wir wissen, was der Fleiy von fünfzig Jahren verrichten kann. Wir wissen, welche Wunder der Fleiß der letzten fünfzig Jahre gewirkt hat. Die Gründe meines ehrenwerten Freundes führen uns unwiderstehlich zu dem Schluße, daß wenn während der letzten drei Jahrhunderte der Sonntag nicht als Ruhetag behandelt worden wäre, wir ein weit reicheres, ein weit höher zivilisiertes Volt sein würden, als wir es jetzt sind, und daß insbesondere die arbeitende Klasse weit besser daran sein würde als gegen- wärtig. Aber glaubt er, glaubt irgend ein Mitglied des Hauses im Ernste, daß das der Fall gewesen sein würde? Ich für meinen Teil habe nicht den geringsten Zweifel, daß wenn wir und unsere Borfahren während der letzten drei Jahrhunderte an den Sonntagen gerade eben so stark gearbeitet hätten wie an den Wochentagen, wir in diesem Augenblicke ein ärmeres «olk und ein weniger zivilisiertes Volk lein wurden, als wir sind, daß weniger Produktion stattgefnnden haben würde, als stattgefunden hat, daß die Löhne des Arbeiters niedriger gewesen sein würden, als sie sind, und daß irgend eine andere Nation jetzt Baninwollstoffe, Schafmollenstoffe und Messer-schmiedewerke für die ganze Welt machen würde. Natürlich, meine Herren, will ich damit nicht sagen, daß eitt Mann, wenn er sieben Tage arbeite, in einer Woche "icht mehr schaffe, als wenn er sechs Tage arbeite. Ich zweifle aber stark, ob er am Ende des Jahres im allgemeinen durch "ne siebentägige Arbeit in der Woche mehr hervorgebracht haben wird, als durch eine sechstägige Arbeit, und ich glaube st'st, daß er am Ende von zwanzig Jahren mit einer Arbeit Non sieben Tagen in der Woche viel weniger geschaffen haben wird, als mit einer Arbeit von sechs Tagen in der Woche.. . Der Mensch ist das große Werkzeug, welches Reichtum erzeugt. Der natürliche Unterschied zwischen Campanien und Spitzbergen ist ittibedeittend im Vergleich zu dem Unterschiede zwilchen einem Lande, welches Menschen bewohnen, erfüllt mit körperlicher und geistiger Kraft, und einem Lande, welches Mensche,, bewohnen, versunken in körperliche und geistige Abgelebtheit. Darum sind wir nicht ärmer, sondern reicher, weil wir durch viele Menschenalter hindurch einen Tag unter sieben von der Arbeit geruht haben. Jener Tag ist nicht ver» jorett. Während der Gewerbefleiß feiert, während der Pflug nt der Furche steckt, während die Börse schweigt, während sich kein Rauch von der Fabrik erhebt, geht ein Prozeß vor sich, welcher für den Reichtum der Völker genau ebenso wichtig 'st, wie irgend ein Prozeß, der sich an geschäftigeren Tagen ^ollzieht. Der Mensch, die Maschine aller Maschinen, die Maschine, im Vergleiche zu der alle Erfindungen der Watt und Arkwrights wertlos sind, bringt sich in Ordnung und gewinnt nette Spannkraft, so daß er am Montag zu seinen Arbeiten mit hellerem Verstände, mit lebhafterem Geiste, mit erhöhter Körpertätigkeit zurückkehrt. Niemals werde ich glauben, büß dasjenige, was citte Bevölkerung kräftiger, gesünder, weiser und besser macht, sie schließlich ärmer machen könnte." II. Ebenso energisch wie die physische Organisation des Menschen verlangen seine moralischen Bedürfnisse und Interessen »ach der Sonntagsruhe. Wenn der Arbeiter wie ein Lasttier jahraus jahrein ohne einen Ruhetag an einer aufreibenden mechanischen Arbeit seine einzige Beschäftigung but, dann muß der moralische Sinn in ihm allmählig sich ubstnmpfen. Für die Erhaltung und Ausbildung des sittlichen Oefühls der Einzelnen und der Völker hat die Sonntagsruhe "ue fundamentale Bedeutung. Als in der Schweiz die Kommission -es Nationalrates bei der Beratung der Vorlage über die Freigabe des Samstagnachmittags im Jahre 1897 die erste parlamentarische Untersuchung veranstaltete und in Zürich eine Anzahl von Arbeiterinnen aus der Großindustrie über die Freigabe des Samstagnachmittags befragte, erklärte eine dieser Arbeiterinnen: „Wir sind wie Tiere, wir haben keinen Sonntag " In dieser unsäglich traurigen Antwort liegt ein großes Stück Sozialphilosophie und ein kräftiger Wink für eine gesunde Sozialpolitik. Ja gewiß, wenn der Arbeiter nicht mehr mit seinen Volksgenossen den Sonntag feiert und dabei als Mitglied einer großen moralischen Einheit sich fühlen darf, dann glaubt er mit Recht sich aus der Knlturgemeinschaft ausgeschlossen. Brauchen wir da lange nach einer psychologischen Erklärung zu suchen, wenn ein wilder Haß sich des Ausgestoßenen bemächtigt, und wenn er in dieser Gesellschaft, die ihn ausge-stoßen, den Feind erblickt, den man vernichten müße? Ein Hauptmittel zur Bekämpfung dieser so verderblichen Gesinnung liegt gerade in der Sonntagsruhe, dem Symbol der Kultureinheit, dem freundlichen Genius zugleich, der mit zarter Hand so manche Arbeitswundc heilt, welche die harte Arbeitswoche geschlagen. Der Sonntag ist der Tag der Ruhe und der Erhebung, an welchem der Arbeiter, nachdem er während der ganzen Woche im harten Kampfe um das tägliche Brot gerungen hat, wieder seinen Kopf erheben und den höheren Idealen leben darf, den moralischen und den geistigen Interessen, die er mit seinen Volksgenossen gemein hat, und die den wichtigsten und besten Teil unserer Kultur ausmachen. In herrlicher Weise hat Papst Leo XIII die Bedeutung des Sonntags für die Erhaltung der Menschenwürde im Arbeiter dargestellt: „Nemini licet hominis dignitatem, de qua Deus ipse disponit cum magna reverentia, impune violare, ncque ad eam perfectionem impedire cursum, quae sit vitae in coelis sempiternae consentanea. Quin etiam in hoc genere tractari non convenienter naturae suae, animaeque servitutem servire velle, ne sua quidem sponte homo potest ; ncque enim de int ibus agitur, de quibus sit integrum homini, verum do officiis adversus Deum, quae necesse est sancte servari. Hinc consequitur requies operum et laborum per festos dies necessaria. Id tamen nemo intellignt de maiore inertis otii usura, multoquv minus de cessatione, qualem multi expetunt, fautrice vitiorum et ad effusiones pecuniarum a di litri ce, sed omnino de requiete operum per religionem co se eruta. Ooniuneta cum religione quies sevocat hominem a laboribus negotiisque vitae quotidianae, ut ad cogitanda revocet bona coelestia, tribuendumque cultum Numini aeterno iustunt ac debitum. Haec maxime natura atque haec causa quietis est in dies festos capiendae.“ 1 i Leonis XI] I. litt, encvcl. „Herum novarum“ de ilie 15. Maii 1891. Auch Männer, welche nicht unter religiösen, sondern mit menschlichen Gesichtspunkten betrachten, erkennen den durchgreifenden Einfluß der Sonntagsruhe auf die moralische Lebenshaltung. „Es haben die christlichen Kulturvölker," schreibt Schauenburg, „das gewohnte und liebgewvnnene Gefühl der sonntäglichen Zeit, das sich beim ersten Morgengrauen in der Herrgottssonntagsfrühe schon geltend macht und in dein helleren Klange des Grußes erkennbar ist, sobald an diesem Tage Nachbarn und Freunde einander begegnen. Und diese fröhliche Stimmung geht durch den ganzen Tag. Jeder weiß, daß er sie sich und seinem Nebenmenschen schuldig ist, und selbst wider sein Wissen und Wollen wirft dieser Umstand wohltuend und vorteilhaft auf sein Tun und Lassen ein. Der Segen eines solchergestalt begangenen Sabbathtages verbreitet sich, wie Johann Goßner, der Bnßprediger, sehr treffend hervorhob, auf die ganze Woche und über das ganze Leben und Wesen des Menschen." N i e m eyer, der das Problem vom hygienischen Standpunkt aus so erschöpfend behandelt hat, sieht im Sonntag auch eine Grnndsänle der Sittlichkeit der modernen Kulturvölker. „Werfen wir andererseits einen Blick auf jene Stätten, welche durch andere Klänge de» Feiernden einladen, die Kirchen, so braucht mau noch gar nicht „Orthodox- r oder Mucker" zu heißen, um sich von dem ebenso ernsten als melodischen Geläute der Glocken magisch angezogen zu fühlen. Folgt man dem Rufe und bet uti das Innere, so muß die Gewalt des Orgel-tvnes jeden nicht völlig Abgestumpften so anmuten, wie wenn der Gehörnerv ein unmittelbares Fühlhorn der Seele wäre, und unwillkürlich stimmt er mit ein in den gemeinsamen Gesang, den diese Töne begleiten. Über die konfessionelle Seite der hier zur Sonntagsfeier sich gestaltenden Ruhe hat die Gejnndheitslehre sich nicht zu verbreiten, wohl aber erkennt sie auch im Religionskultus die edelste Form dessen, was sie realistisch den Wechsel der Arbeit nennt." Fügen wir dem Gesagten noch bei, daß es der Glaube, der lebensfrohe Glaube mit der gebotenen Sonntagsruhe und Sonntagsheilignng ist, der den Arbeitern das karge, mit Schweißtropfen bedeckte tägliche Brot würzt, und die schwere» Mühsale der Arbeit versüßt durch den Hinblick aus das schöne Jenseits und ans den hirrlichen Lohn, der ihnen von dort entgegenwinkt; und erwägen wir, wie die Arbeiter in froher Lust aufatme», wenn sie an Sonntagen den Staub des Alltagslebens von sich abschütteln und in der Kirche dem erhebenden Gottesdienste beiwohnen, wenn sie in gemeinsamem Gebete um den göttlichen Erlöser, der ja selbst das Joch der Arbeit getragen, sich vereinigen, wenn sie von der Kanzel Worte des Lebens vernehmen, wenn sie durch würdigen Empfang : der heiligen Sakramente ihrem geistigen Leben wieder einen ! neuen Schwung gebe», um. daun am Nachmittage und Abende i inmitten der lieben Familienglieder sich von den Mühen der Woche zu erholen: dann begreifen wir erst recht die erhabene > soziale Bedeutung des Sonntags, welche F. F. Brill' so wahr und so sinnig in die poetischen Worte gefaßt hat : „O Sonntag, du, der Menschheit Segenshort, Der Müde mild zu heil'ger Ruhe bettet, Zur Freiheit freundlich Sklaven selbst entfettet, Und Freud' und Friede» spendet fort und sorti Du trägst den Himmel auf die Erde nieder, Und führst die Erd' hinauf zum Himmel wieder!" B. Der Sonntag, wenn er nach allen Seiten zu seinem Rechte kommt, ist ein eigentlicher sozialer Reformator; ja, es gibt eigentlich nur da eine soziale Bewegung, wo es eine» Sonntag gibt, in sonntagslvsen Ländern gibt es nur Sklaven-revolutivne». Der Schuß des freien Sonntags, das weitgehendste Verbot der Sonntagsarbeit, die Wiedererobernng des Feiertags für den Enterbten, das sind Dinge, für die luir als wirkliche und ehrlich sozialdenkende Christen nicht wuchtig genug antreten können. I. Es ergibt sich daher zunächst die Frage: Welches Ziel ist i» Bezug aus den Sonntag zu erstreben? Während des Mittelalters wurde die Arbeit aus dein Felde und in der Werkstätte früh am Samstagnachmittag geschlossen, damit der Arbeiter sich für den Sonntagsvormittag vorbereiten konnte. Durch eine besondere Glocke wurde die Sonntagsruhe eingeläutet. Als selbst die Ruhe des Sonntags der »immersatten Sucht nach Mehrproduktion geopfert wurde, da mußte die Samstagsruhe natürlich auch verschwinden Es ist das große Verdienst der englischen Fabrikgesetzgebung, den Frauen und den jüngeren Arbeiter» den .freien Samstag-nachmittag wiedergegeben zu haben, und was das Gesetz den Frauen gab, das hat die ausgezeichnete Organisation der Gewerkschaften auch den Männern gebracht, so daß heute sämtliche Arbeiter der Großindustrie in England sich des freien Samstagnachmittags erfreuen. Die Freigabe des Samstagnachmittags ist die Voraussetzung einer richtigen Sonntagsruhe, und letztere bleibt auch noch heute die Hauptforderung der christlichen Arbeiterschutzgesetzgebung überhaupt. Wie kann von einer wirklichen Sonntagsruhe die Rede sein, wenn die Arbeiterfrau, die Mutter während der ganze» Woche Tag für Tag elf oder mehr Stunden in der Fabrik beschäftigt ist. Da liegt es nahe, daß sie den freien Sonntag-vormittag darauf verwendet, zu putzen und zu scheuern, die schmutzigen Kleider zu waschen und die schadhaften auszubesserw Was sie während der Woche nicht verrichten konnte, muß die Arbeiterfrau am Sonntage tun; für eine richtige Sonntagsruhe und Sonntagsfeier wird da wenig Zeit übrig bleiben. 1 In charakteristischer Weise werden diese Übelstände beleuchtet i durch die Aussagen, welche Arbeiterinnen vor der bereits genannten Kommission des schweizerischen Nativnalrates in Zürich abgegeben haben. 1 1 Der Sieqfchwnn. Lyrisch-epische Dichtung. Münster, Hasse. „Den einen ist die Neuerung erwünscht, für andere ist sie notwendig, für alle eine Wohltat. Nach der Lohnarbeit kommen die Hausgeschäfte, für die einen in kleinerem, für die anderen in größerein Maße: Alle haben z. B. Wäsche zu besorgen; denn der Arbeitslohn isl zn klein, als daß sie ausgegeben werden könnte. Die Woche durch kann dieses Geschäft nicht verrichtet werden, es muß auf den Samstag verschoben werden; denn abends nach der Lohnarbeit ist die Arbeiterin ermattet. Derjenigen, welche für Familienmitglieder zn sorgen hat, nehmen die häuslichen Arbeiten den ganzen Sonntag weg. Zum Besuch der Kirche hat sie keine Zeit, einen Spaziergang >" Wald und Flur zn machen, ist ihr unmöglich. Sie sieht andere sich im Freien ergehen, muß aber selber zu Hanfe bleiben und arbeiten. Sie weiß nichts von Sonntagsruhe, wird stumpf, schafft sich ab und verfällt dem Siechtum. Wäre die Arbeiterin am Samstagnachmittag frei, so könnte sie dann ihre Hansgeschäfte verrichten. Eine Einbuße läge hierin für die Arbeitgeber nicht; denn die Arbeiterin würde, wenn sie am Sonntag sich erholen könnte, Montags gestärkt in ihren Werkraum zurückkehren. In der Gesundheit des Arbeiters liegt für den Arbeitgeber ein Kapital." Die Freigabe des Samstagnachmittags wenigstens für die Frauen muß daher die Aufgabe jeder weitblickende» Arbeiterschutzgesetzgebnng sein. Neben dem muß die Bedeutung des arbeitsfreien Tages für die Pflege der höchsten und heiligsten Güter betont werden. Die Güter des Glaubens wollen auch genossenschaftlich gepflegt sein, darum müssen wir einen „heiligen" Sonntag haben. »Gebt dem Sonntag eine Seele, dann hat die Seele einen Sonntag", dann bekommt der eine Tag für den wahren Fortschritt und für die Freiheit des Menschen so großen Wert, wie die sechs Werktage zusammen. II. Um dieses zu erstrebende Ziel zn verwirklichen, ist das Jneinandergreifen dreier Faktoren, des Staates, der Arbeitgeber und der Kirche erforderlich. 1. Wenn die Stärkung des Familienbewnßtseins, wie ^vrd Aschley richtig bemerkt, das Endziel des Arbeiterschntzes bedeutet, so hat der Staat die Pflicht, alles zu tun, auf daß der Sonntag dem Arbeiter wieder ein Tag der Ruhe und der Erholung werde. Während der Woche halten Fabrikarbeit und Schule Eltern und Kinder auseinander, nur der Sonntag sammelt wieder die ganze Familie zu den gemeinschaftlichen Mahlzeiten und zu freudigem Beisammensein. Da fühlt der Einzelne sich wieder als Mitglied der Familie: Vater und Mutter können wieder ihren Kindern leben. Wie soll aber die Mutter ihres heiligen Amtes walten, wenn sie den Vormittag dem Aufräumen und Putzen, dem Stricken und Flicken widmen muß? Die Putzarbeite» verleiden dem Manne das Hans, er und die Kinder suchen auf der Gasse oder im Wirtshause das, was ihnen das unfreundliche Heim nicht gewährt. Von einem gemeinschaftlichen Besuche des Gottesdienstes ist kaum die Rede, und am Nachmittage geht die müde Mutter mit den übrigen Familienmitgliedern der Erholung in Wirtschaften und Ver-gnügnngslokalen nach. So ist es nicht zu verwundern, wenn selbst bei den Frauen in de» Arbeiterfamilien der religiöse und der häusliche Sinn immer mehr schwinden, Jndifferen-tismus gegennüber allen höheren Interessen und rohe Genußsucht auch sie in immer weiteren Kreisen ergreifen. Eine würdige Sonntagsfeier ist das starke Bollwerk des Familienlebens, und der Staat hat fürwahr alle Ursache, dafür Sorge zn tragen, daß die materielle Grundlage zu einer solchen Sonntagsfeier dem Arbeiter gewährt werde. Diese Grundlage schafft erst die Freigabe des Samstagnachmittags, erst sie sichert der Arbeiterin und mit ihr der Arbeiterfamilie die Möglichkeit, den Sonntag richtig zu feiern und denselben so recht eigentlich zu einem Familientag zn mache». In Österreich bestehen hinsichtlich der Sonntagsruhe mehrere Gesetzesbestimmungen und Vorschriften, welche in der Diözesansynode vom Jahre 11103 erwähnt werden In der Konstitution de sanctificatione dierum festorum2 derselben Synode wird den Seelsorgern aufgetragen darüber zu wachen, daß diese staatlichen Anordnungen eingehalten werden. Im Übrigen wäre dahin zu wirken, daß die volle Sonntagsruhe nicht nur für die Großindustrie, sondern auch für das Gewerbe, den Handel und die La»dwirtsd)aft gesetzlich festgelegt und durchgesührt werde. Der von den organisierten Arbeitern von ganz Europa, sowohl von den Sozialdemokraten wie von den katholischen und protestantischen Arbeitervereinen besuchte internationale Kongreß für Arbeiterschutz in Zürich (23. bis 28. August 1897) nahm nach Anhörung eines trefflichen Referates vom Professor Dr. I. Beck folgende Resolutionen an: a) Der internationale Kongreß für Arbeiterschntz in Zürich fordert: Das Verbot der Sonntagsarbeit unter wirksamen Strafbestimmungen für alle Kategorien der Lohnarbeiter und Angestellte». b) Ausnahmen dürfen nur gestattet werden für die Verrichtung jener Arbeiten, die notwendig sind, um die Wiederaufnahme des vollen Betriebes am Montag zn sichern, oder bei denen der Produktionsprozeß aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden kann, sowie für jene Arbeiten und Beschäftigungen, deren Weiterführung nötig ist, damit das Volk den Sonntag zu seiner Bildung und Erholung benützen kann. Keinesfalls aber darf die Sonntagsruhe unterbrocksen werden unter dem Borwande, einen Prvduktionsaussall zu decken. c) Das Maß der Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit soll nicht durch die diskretionäre Willkür von Behörden und Beamten auf Grund vager Andeutungen im Gesetze bestimmt, sondern im Wortlaute des Gesetzes genau bezeichnet werden. i Ecclesiae l.avantinae Synodus dioecesana anno 1903 coadunata. Marburgi, 1904. Pagg. 788 -790. * Ibidem, pag. 702. d) Arbeitern und Angestellten, die auf Grund der att-geführten Ausnahmen am Sonntag beschäftigt werden, ist jeder zweite Sonntag frei zu geben, und es ist ihnen für den ausfallende» freien Sonntag je ein Ersatzrnhetag in der Woche zu gewähren. o) Unter Sonntagsruhe und Ersatzruhetag ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden zu verstehen. 2. Zur Verwirklichung der Sonntagsruhe und Sonntags-Heiligung können auch die Arbeitgeber viel beitragen, namentlich dadurch, daß sie dieselbe durchführen können, ohne daß sie vom Staate geboten wäre. In der Schweiz haben eine Anzahl von größeren Fabriken die Freigabe des Samstagnachmittags für ihre sämtlichen Arbeiter freiwillig eingeführt, und die Erfahrungen, die die sie dabei gemacht haben, zeigen, daß ohne eine nennens-werte Einbuße am Gesamtergebnisse der Wochenarbeit die Folgen der Freigabe für die Arbeiter sehr glückliche waren. So schrieb die Direktion einer Fabrik elektrischer Kabel in der französischen Schweiz: „Den freien Samstagnachmittag haben wir seit zirka 2 Jahren zuerst probeweise, dann definitiv eingeführt. Die übrige Arbeitszeit wurde dadurch nicht verlängert und der Verdienst nicht geringer, indem wir die freien Stunden voll bezahlten. Im Falle pressanter Arbeit sind die Arbeiter gehalten, auch am Samstaguachmittag zu erscheinen. Diese Stunden werden ihnen aber extra vergütet. Solche Ausnahmen kommen jedoch selten vor; denn wir trachten, soviel als möglich diesen Nachmittag frei zu lassen. Unser ganzes Etablissement ist daun geschlossen, Bnreanx svwol als Werkstütte. Wir haben diesen freien Nachmittag eingeführt, weil wir fanden, daß hauptsächlich verheiratete Arbeiter einige Stunden per Woche zur Ausführung von Haushaltungs- und Gartenarbeiten :c. benötigen. Technische Schwierigkeiten standen nicht gerade im Wege, und die Produktion wurde dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Die freie Zeit iv irti im allgemeinen nicht übel verwendet, und die Mehrzahl der Arbeiter ist uns eher erkenntlich dafür; wir verlangen auch, daß am Montag jedermann am Posten ist." Ähnlich berichten auch die Direktion der Uhrenfabrik in Tavannes (Tavannes Watch-Company) und der Direktor einer anderen Uhrenfabrik in der Schweiz. 3. Die Hauptsorge für die Heilighaltung des Sonntages fällt aber der Kirche zu: „Exitus probabilis quidem nullus, nisi advocata religione ecclesiaque reperietuv V Als Mittel, wenn wir absehen von den in der Diözesan-synode vom Jahre 1903 erwähnten, wären noch zu nennen: a) Eine würdevolle Abhaltung des Gottesdienstes in einem stets rein gehaltenen, geschmackvoll ausgestatteten und nach Tunlichkeit geschmückten Gotteshanse. 1 Leonis XIII. litt, oncycl. „Kerum novarum“ de die 10. Mali 1881. b) Wohldurchdachte, formell sorgfältig ausgearbeitete, die Bedürfnisse der Zeit weise berücksichtigende interessante Kanzelvorträge, welche im Stande sind, die Zuhörer anzuziehen und festzuhalten. Es ist daher ausdrücklich verboten, Gegenstände, welche mit dem „Worte Gottes" in keiner Verbindung stehen, persönliche Angelegenheiten, oder gar persönliche Ausfälle auf die Kanzel zu bringen. Der Gläubige will an Sonn- und Feiertagen religiös belehrt, erbaut, getröstet werden. c) Gründliche Belehrung über die Sonntagsfeier in der Schule, auf der Kanzel, in Predigten und Katechesen; beim Brautunterrichte und Antipaskal-Examen. Besonders soll beim Unterrichte der Familienväter dieser Gegenstand eingehend und praktisch behandelt und ihnen an der Hand zahlloser Beispiele gezeigt werden, wie nichts sosehr geeignet sei, Frieden und Gesittung in einer Familie zu erhalten und Gottes Segen auch in zeitlichen Dingen zu gewinnen, als die gewissenhafte Heilighaltung der Tage des Herrn. d) Die Einführung aber auch sorgfältige Leitung entsprechender religiöser Bruderschaften, Vereine, Bibliotheken, welche, wie die Erfahrung zeigt, auf die würdige Sonntagsfeier immer einen wohltätigen Einfluß üben. c) Empfehlung guter Lektüre, guter Bücher sowohl als guter Zeitichristen. f) In Pfarren, wo das religiöse Leben mehr darniederliegt, werden Volks-Missionen und Standes-Exer-z i t i e n dasselbe wecken und indirekt auch die würdige Sonntags-Feier beleben. g) Eine heilsame Strenge in confessionali gegen Sonntagsschänder. h) Trachte der Sellsorger, die angeseheneren Pfarrsinsassen, namentlich die Ortsvorsteher zu bewegen, daß sic mit ihrem Beispiele den Gläubigen in der Sonntagsheiligung voranleuchten l. Deus autem et Tater Domini Nostri lesu Christi, Pater misericordiarum et Deus totius consolationis ... det nobis virtutem et benedictionem ab alto, ut sanctificemus sabbata eius, et invocetur nomen eius in nobis, ut ingrediamur in requiem eius2. II. Pastoralkonfereuzfrage. 1$ i e müssen der Taufstein und das Sa kr tiri n m beschaffen sein, damit sie ihrem Zwecke vollauf entsprechen? Welche kirchlichen Bestimmungen sind diesfalls in Geltu n g? 1 Monatsschrift für christliche Sozialresorm. XXVII. Jahrg. 9‘1'. V 01/IX S. 404—417. Basel, 1905. — Karl Kraus, Der Kampf gegen die Verbrechensursachen. Paderborn, 1905. S. 54—59. — Johann Wenzel, Gewerbliche Sonntagsruhe und Centrum. Köln, 1904. — Wetzel, Das Sonntagsglück. Ravensburg (Silber). Stimmen aus Maria Lach-1886. — Dr. F. Hitze, Die Arbeiterfrage. M. Gladbacb, 1905. 2 tioll. Lac. tom. III. col. 31. Diese Frage wurde von 46 Referenten nit der Hand verschiedener Quellen zumeist recht ausführlich und eingehend ausgearbeitet. Kurz zusammengefaßt erhält die Frage nachstehende Lösung: I. Der Taufstein. Man versteht darunter bald nur das Behältnis oder Gehäuse, worin das Taufwasserbecken eingeschlossen und verwahrt wird, bald das Becken mit dem geweihten Wasser selbst, so daß der Taufstein gleichbedeutend mit fons sacer, fons baptismatis, sacrarium regenerationis, piscina, concha genommen wird. In den ersten Zeiten des Christentums, in welchen die katholische Kirche auf die grausamste Weise verfolgt worden ist, hatten die Christen keine ständigen Versammlungsorte, ivinit anch keinen bestimmten Platz für die Ausspendung des heil. Taussakramentes. In jener Zeit wurde die heilige Taufe i» den Häusern, oft auch in den Kerkern, am häufigsten aber, wie Tertullian berichtet,' an den Ufern von Flüßen und Seen gespendet. Sv wünschten sich die Katechumenen, zumal mit dem Wasser aus dem Fluße Jordan, allwo Christus vom hl. Johannes dem Täufer die heilige Taufe empfing, getauft zu werden.- Sobald aber die katholische Kirche unter Kaiser Konstantin dem Großen im Jahre 313 ihre Freiheit erlangt hatte, stand die feierliche Spendung der Taufe einzig den Bischöfen zu, welche dieselbe am Char- und Pfingstsamstage in den sogenannten Baptisterien auszuspenden pflegten. Diese waren notwendig, so lange die Taust der Erwachsenen, namentlich die gemeinschaftliche Taufe der Katechumenen bestand. Sie befanden sich in der Nähe, und zwar gewöhnlich an der Nordseite, der Hauptkirchen au Bischofssitzen und dienten zugleich zur Vorbereitung der Katechumenen. Sie waren gewöhnlich Rotunden, dem heiligen Johannes dem Täufer geweiht, im Innern mit einem Altare und einem, oder auch zweien (für die Geschlechter abgesonderten) häufig in Kreisform angelegten Wasserbehältern oder Tauf brutmen, in welchen die Täuflinge gänzlich untergetaucht wurden. Dergleichen Baptisterien befinden sich in Rom bei der Kirche des hl. Johannes im Lateran (das Baptisterium Konstantins); in Florenz bei N'r Hanptkirche, in Novara, Pisa, Parma, Ravenna und anderen Orten. Die Baptisterien, die auch Tanfkirchen genannt worden sind, hatten mitunter Raunt genug, daß Konzilien darin abgehalten werden konnten und waren meistens mit Malereien und Skulpturen ausgeschmückt. Sie waren, tvie schon erwähnt, zumeist Rotunden, wohl aber auch sechs-, acht- und zwölfcckige Zentralbauten, je nach der Gestalt des Wasserbeckens, über dem sich die Taufkirche gleich einem Monumente erhob." 1 De Baptismo, c. 1. 2 8. Hieronymus in libro ile locis Hebraicis. 3 Weher und Welte's Kirchenlexikon. 2. Aufl. I. Bd. Freiburg tut W^Simt, 188-2. Pagg. 1975 ff. Als später die Zahl der Gläubigen sich vermehrte und zahlreiche Parochien errichtet werden mußten, wurde es mehr und mehr Regel, in jeder Pfarrkirche ein Baptisterium herzustellen. Doch gab es, zumal in Städten und in Hauptorten ansehnlicher Landbezirke immer noch Kirchen, welche benachbarten Pfarrkirchen gegenüber das ausschließliche Recht besaßen, Baptisterien zu haben, also die Tauskirchen für die Angehörigen zweier oder mehrerer Pfarreien zu sein. Zur Unterscheidung von den einfachen Pfarrkirchen nannte man sie matrices, auch ecclesiae oder tituli baptismnlcs ; ihre Vorsteher hießen Priores, Archipresbyteri, in einigen Gegenden Decani. Mit dem Verschwinden des Katechumenates und des alten Jmtuersionsritus (ritus immersionis) wurden die sogenannten Tauskirchen oder Baptisterien überflüssig; man baute sie entweder in die Kirche ein, oder man verlegte den Taufstein, der nicht mehr aufs Untertauchen, sondern auf die Kinder-taufe berechnet war, in die Kirche und machte auch häufig eine eigene Tanfkapclle und zwar auf der Nord- oder Frauenseite, da die Frauen den jungen Täufling tuie in das Leben, so in die Kirche bringen? Da nunmehr jede Pfarrkirche das Recht und die Pflicht hat, einen Taufstein zu besitzen 2, so liegt die Frage an der Hand, welche kirchlichen Bestimmungen denn bezüglich des Taufsteines in Geltung sind. Die kirchlichen ©estimiti u it g e tt hinsichtlich des Tausteines sind nun folgende : n) Bezüglich des Ortes: der Taufstein soll sein „decenti loco3“, wenn nicht in einer eigelienen nächst der Kirche gelegenen Taufkapelle, so in der Kirche selbst, jedoch nicht im Schiffe derselbe», sondern in der Nähe des Hauptportales auf der Evaugelicnseile - „intus ad ostium maius et a latere, ubi Evangelium legitur4“ — um den Gedanken auszudrücken, daß nur derjenige, welcher wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste, in die Gemeinschaft Christi und der Kirche ausgenommen werden könne. Auch soll er nicht so nahe an der Wand stehen, daß der Priester, der Diener, die Pathen und die übrigen Zeugen bei der heil. Handlung nur unbequemen Platz finden. b) Bezüglich der For m. Er sei „decenti loco et forma5.“ Die Form des Taufsteines soll somit citte geziemende sein, rund oder Polygon, jedoch so, daß auch die Ecken regelmäßig in einem Kreise liegen. Die Form des Achteckes > P. Jgu. Schiich, Handbuch der Pastorat-Theologie. 8. Aufl. Innsbruck, 1889. Pag. 372. - Collect. Rituum dioec. Lav. Pars 1. 'l'it. 11. cap. 1. num. 37 schreibt in dieser Hinsicht vor: „Ac licet, urgente necessitate, ubique baptizare, niliil impediat, tarnen proptius Baptismi administrandi locus est Ecclesia, in qua sit fons baptismalis, vel certe Baptisterium prope Ecclesiam.“ 3 Collect. Rituum, pag. 8. 4 Instr. fahr. lib. I. cap. 19. de situ et forma baptisterii moro Romano. Dr. (9. Jakob, Die Kunst im Dienste der Kirche. 5. Aufl. Landshut, 1901. Pagg. 264 270. 5 Collect. Rituum, pag. 8. scheint die geeignetste. Daher auch der Hl. Karl Borromaens bemerkt: „lila vero forma accomodatici' et decentior, quae octanguli similitudinem exhibet.“ Der Fuß soll untermauert sein und eine oder zwei Stufen haben, so daß man gegen zwei Fuß hoch über dem Erdboden steht. Bei dieser oft wiederkehrenden Bestimmung hatte man wohl and) das Wort des Herrn im Auge, das besonders bei der Taufe in Erfüllung geht: „Wenn idj aber erhöht sein werde, werde ich Alles an mid) ziehen" (Ioan. 12, 32), während in der älteren christlichen Zeit und uod) in den Akten des heil. Karl Borromäus man bei der Taufe zunächst an das Begräbnis mit Christus dachte. „Situs baptisterii ita profundus, ut a capellae pavimento descendatur tribus saltem gradibus hocque descensu et aliquantula profunditate aliquam se-pulchri similitudinem exhibeat.“ 1 e) Bezüglich der Materie. „Baptisterium sit decenti loco et forma materiaque solida et quae aquam bene contineat V Der Taufstein sei also von solidem Material, das gut wasserhältig ist, wo möglich aus einem einzigen, festen und durchaus uidst porösen Steine (Marmor) gehauen. Ist ein sold)er uidst zu haben, so soll der Stein inwendig mit Blei, Zinn oder Kupfer ausgelegt, oder ein eigentliches Gefäß in denselben eingepaßt werden, das man herausnehmen könne. Ist dieses Gefäß aus Kupfer, so muß es des Grünspans wegen inwendig gut verzinnt sein. Die Canones Reginonis a. 899 bestimmen: „An habeat fontes lapideos vel aliud vas ad hoc, se. baptismum, praeparatum, in quo nihil aliud fiat3.“ — „Unusquisque fontes habeat, et si non potest habere lapideos, habeat aliud vas ad hoc praeparatum, in quo nihil aliud fiat.“ 4 d) Der Taufstein soll außer dem Gebraud)e beständig geschlossen und wohlverwahrt sein. „Baptisterium sit . . . sera et clave munitum atque ita obseratum, ut pulvis vel aliae sordes intro non penetrent..“6 Darum liege über seinem Nande ein so bidst anschließender Deckel von Eisen oder Holz mit daran befinblidjeit Riegeln und Schlössern, daß weder Staub uod) Ungeziefer eindringen kann. e) Zur Zier erhebe sid) über diesem Deckel eine andere Bedachung nack) Art einer Pyramide, rund oder Polygon und) der Grundform des Taufsteines selbst, ans schönem und wohlgearbeitetem Holze, mit Schnitzwerk und Bildern, oder wenigstens mit Malerei geschmückt, z. B. mit dem Bilde der Taufe Christi durch Johannes; in vermöglicheren Kirchen sei der Taufstein verhüllt mit einem Konopeum von weißer Seide. „Bit decenter ornatum, in eoquc, ubi commode fieri potest, depingatur imago sancti loannis Christum baptizantis.“ Rit. 1 Instr. fabr. Inc. cit. 2 Collect. Rituum, pag. 8. 3 Hartzheim. t. II. pag. -lio. 4 Ratherii Voronens. Episcopi Synodica ad I 'resbyt. saec. XI. Hartzheim. t. III. pag. 7. (L)r. ffl. Jakob, op. cit. pag. 265.) 6 Collect. Rituum, pag. 8. Rom. — Ornat, eccles. 1. c. pag. 58, seq. : „Super haue (sc. tabulam seti ianuam) erigatur aliud cooperculum . . • ex ligno pulchro . . . aut certe decenter picto ... et conopeo scu tentorio serico albi vel rubri coloris velato V f) Der Taufstein sei umgeben mit Kanzellen — „baptisterium sit . . . cancellis eircumseptum - “ — jedoch in solchem Umfange, daß sie den Priester mit dem bei der Taufe notwendigen Personen bequem fassen. g) Weil die Taufe dnrck) Aufgießen des Wassers geschieht, so habe man außer dem Tanfwasserbehälter uod) einen andere» leeren Behälter zum Auffangen des auf das Haupt gegossenen Wassers, der mittelst einer Röhre mit dem Sakrarium in Verbindung steht. Dieser leere Behälter bestehe aus einem festen Steine, der nach Art einer Schüssel ausgehauen ist. In der Seite soll sid) eine Öffnung von der Größe eines Eies befinden, durch welche das anfgefangene Wasser in die erwähnte Röhre und von da in das Sakrarium fließt. Der Untersatz sei angemessen breit und der Behälter wenigstens 94 oni hoch, damit sid) der Priester bei der Taufe des Kindes, welches über diesen Behälter gehalten wird, uidst zu sehr zu neigen brauche? Wo ein derartiger Wasserbehälter nicht vorhanden ist, genügt wohl auch eine Sdstissel oder ein Becken (bacile), um das vom Haupte des Täuflings fließende Wasser aufzunehmen. h) Ist der verschließbare Deckel des Taufsteines turm-ähnlich gearbeitet, so kann er zugleich als Behälter der Tauf-gerate dienen. Unser Diözksan-Rituale zählt diese in nachstehender Ordnung auf: Vascula sacri Olei Catechumenorum et Chrismatis ; vasculum cum sale benedicendo vel iam benedicto ; vasculum seu cochleare ex argento vel alio metallo nitidum, ad aquam Baptismi fundendam super caput baptizandi, quod nulli praeterea alii usui deserviat ; pelvis seu bacile ad excipiendam aquam ex capite defluentem, nisi statini in sacrarium defluat; gossipium, alio nomine bombaci uni seu quid simile, ad abstergenda loca sacris Oleis inuncta; stolae duae, ubi commode haberi possunt, una violacea et altera alba, mutanda, sin minus, una saltem adhibeatur; medulla panis vel sal non benedictum, quo inuncti sacerdotis digiti, eum manus lavat, abstergantur et vas pro manuum lotione post Baptismum, quod' huic tantum usui deservire decet ; alba vestis in modum pallioli seu linteolum candidum, infantis capit* imponendum ; cereus, seu candela cerea, baptizato ardens tradenda ; hic denique Ritualis liber sit. paratus et item liber Baptismalis, in quo baptizati describuntur.4 i) Taufstein und Taufwaffer sind allezeit r.ei n zu halten, und wäre dieses Sache des Priesters selbst: „Aqua . >n 1 Dr. G. Jakob, op. cit. pagg. 265 und 266. 2 Collect. Rituum, pag. 8. “ Ph. Hartmann, Repertorium Ritumn. 6. Aufl. Paderborn, >690. I'ag. .834. 4 Collect. Rituum, pag. 9. mim. 50 59 incl. fonte mundo nitida et pura conservetur. Parochus in fontem, bene mundatum ac nitidum, recentem aquam infundat.“ (Rit. Rom.) Dic im Jahre 1900 gefeierte Lava »ter Diözesansynode Mt das Baptisterium unter jene Orte der Kirche, die der kanonischen Visitation unterzogen werden müssen und bestimmt diesbezüglich folgendes: „Deinceps (visitatur) baptisterium, 'fuod in inferiori ecclesiae parte, in capella propria s. Ioanni 'bipt. dedicata, vel saltem cancellis circumseptum sit oportet. Inquiratur, an loco ct forma decenti, sera et '■lavi munitum atque ita obseratum, ut pulvis alia eque S('rdes intra non penetrent. Operculum pro posse decoratum sit imagine s. loannis, Christum baptizantis. Adesse decent utensilia, ad baptismum conferendum necessaria, dem piscina munda et clausa pro excipienda aqua benedicta.“ 1 II. Das ©af rar i um. Sakrarium heißt in der Sprache des christlichen Altertums das Sanktuarium der Kirche, j„ der des Mittelalters derjenige Teil der Kirche, welcher zur Bewahrung der heil. Geräte und Paramente be stimmt ist. Das Konzil von Trient (sess. XIII. cap. 6.) nennt Sakrarium den Raum, in welchem die heil. Eucharistie anfbewahrt wird, der jetzt in der Regel Tabernakel heißt: »Consuetudo asservandi in sacrario sanctam Eucharistiam adeo antiqua est, ut eam saeculum etiam Nicaeni Concilii agnoverit." Die liturgischen Bücher seit dem Triden- ktnum bezeichnen mit Sakrarium zumeist eine Vorrichtung, welche dazu dient, das Wasser von liturgischen Ablntionen und die Reste oder die Asche verbrauchter geweichter Sachen ans-zunehmen. Dieselbe wird bald in Form einer dem Taufstein ähnliche» kleinen Sänke, bald als Mauernische (fenestella) konstruiert, welche mit einer in den Bodengrund führenden Abzugsrohre versehen ist, zumeist aber ist sie als kleine Senk tznibe in dem Boden der Kirche oder der Sakristei angelegt, und mit einer beweglichen, in der Witte durchbrochenen Stein-Platte verschlossen. Man unterscheidet zwei Sakrarien, das der Kirche und lenes des Taufsteines, von denen aber letzteres nicht vorhanden zu sein braucht, da die Rnbricken de administrativne baptismi ausdrücklich sagen: „Aqua in baptisterii vel ecclc-àe sacrarium fundatur." (Rit. Rom.) Wohl aber wird das sacrarium ecclesiae ausdrücklich verlangt, denn in den Rubriken des Missale, des Rituale und des Ceremoniale episcoporum kehren die Vorschriften über das Vorhandensein eines derartigen Sakrarinins immer wieder: „Aqua in sacrarium effundatur sal in sacrarium abiieiatur.“ (Rit. stom. de adm. hapt. 4. Il et 39.) „Cinis vero in sacrarium recondatur — et ablutio in sacrarium proiiciatur *ot aqua ablutionis in sacrarium proiiciatur — et cineres ln sacrarium mittantur.“ (De defeet. circa Missam occur- 1 Act. et constitutiones Syn. iliocc. anno I ‘.*00 institutae et eraetac. Marburgi, 1901. l'ap, 1,1. pag. 503. renti bus, X. nani. 12 und 14). —- „Daher wollen und befehlen wir, daß in allen Kirchen, in denen die Sakramente gespendet oder Messen gelesen werden, ein solches Sa-krarinm, wo es noch nicht vorhanden, angelegt werde." 1 In jeder Kirche, in welcher die Hl. Sakramente gespendet werden oder mich nur das Hl. Meßopfer dargebracht wird, muß daher ei» Sakrarium sich befinden, welches dazu bestimmt ist, das Wasser von liturgischen Abwaschungen und die Reste oder die Asck)e benedizierter ober konserkrierter, zum Gottesdienste aber nicht mehr brauchbarer Gegenstände anfznnehmen. Welche kirchlichen Bestimmungen bestehen aber betreffs des Sakrariums '? a) Bezüglich des Ortes. Das sacrarium ecclesiae foli an einer Stelle angelegt werden, welche sich den Angen der Kirchenbesucher entzieht — in loco a conspectu populi remotiore.3 Es dürfte daher der geeignetste Platz für dasselbe in der Sakristei oder hinter, niemals aber in oder unter dem Hauptaltare sein. b) Bezüglich der F v v nt, der Große und der Art der Herstellung des Sakrarinins läßt sich wohl nichts Bestimmtes angeben. Da die Sachen, welche in das Sakrarium kommen, verschwinde» sollen durch Zersetzung, Verwesung, Verdunsten, Aufsaugung durch die Erde, so eignet sich zum Sakrarium am besten eine unter dem Fußboden angelegte sogenannte Senkgrube, welche an den Seiten ausgemauert im Boden mit Kies oder groben Sand versehen und oben mit einer gut schließenden Platte zngedeckt ist. In dieser Platte muß sich eine etwa eigroße Öffnung befinden, dnrck) welche das Wasser, die Asche u. s. w. in die Grabe befördert werden kann. Um dieses bewerkstelligen zu können, wird entweder unmittelbar über der Öffnung ein trichterförmiger oder kelchartiger Aufsatz angebracht, durch den das Wasser in die Grube fließt, ober es ist vor oder in der Mauer ein Becken hergestellt, ans welchem durch eine in der Mauer verborgene Röhre das Wasser in die Grube gelangt oder es ist die Deckplatte selbst etwas ansgehöhlt. Im letzteren Falle ist es ratsam, diese Aushöhlung oder Öffnung der Deckplatte mit einem metallenen Deckel, der sich leicht abheben hißt, zn schließen, damit der Auskehricht „ich hineingeworfen wird nnb mich niemand mit dem Schnh-absatze darin hängen bleibt. Welche von diesen drei Arten, das Wasser ». s. w. in das Sakrarium zu befördern, im einzelnen Falle zu wählen ist, hängt von dem Platze und den verfügbaren Mitteln ab. Was die Größe des Sakrariums anbelangt, so dürfte eine Grube, welche den achten Teil eines Kubikmeters faßt, d. i. im Lichten 0.50 m breit, lang und tief ist, in den meisten Fällen ausreichend sein. Anlangend die Art der Herstellung der Grube, so verwende man beim Ausmauern widerstandsfähiges, aber nicht undurchlässiges Material, nehme keine» Zementmörtel ober Lehm, sondern nur guten Kalkmörtel 1 Dr. Jakob Müller, Ornatus ecclesiasticus, cap. fit. pag. 114. 2 Ornat, eccles. 1. eit. »ud lasse ben Bobe» ber Grube burchlässig, b. h. stelle ben« selben her aus Kies ober grobem Saube ohne Zusatz von Kalk ober Zement. Dieses ist besonbers wichtig, bamit bas Wasser, welches in bas Sakrarium gegossen wirb, in bic Erbe sickein kann1. Es kann aber bas Sakrarium auch noch auSgesührt werben entweber nach Art eines Tanfsteines (piscina), nur von geringerem Umsange, und mit einer etwa eigroße» Öffnung im Boben ber Vertiefung, burch welche baß Wasser rc. in ben Fuß bes Sakrariums uub von ba in bic barunter angebrachte kleine Zisterne geleitet wirb; ober in ber Form eines länglicht hohen Fensterchens (fenestella) in ber Mauertiefe mit hervorslehenbem Becken, bas gleichfalls znr Abführung bes Wassers burch bie Mauer mit einer Öffnung versehen sein muß Wirb für bas Sakrarium bie Form einer Art Senkgrube gewählt, sv muß ber Deckel burch ein Schloß wohlverwahrt fein, bessen Schlüssel nur in bie Hänbe bes Kirchen-vorstaubes gehört. In früherer Zeit biente bas Sakrarium zugleich auch für bie Hanbwaschung bes Priesters bei ber heil. Messe uub zwar vor bei» Offertorium uub nach Vollendung ber heil. Kommunion uub war baher öfters neben bem Altare angebracht. Vom 11. Jahrhunbert an kommen Nachrichten 1 J-'h Gcrhardt), Praktische Ratschläge über kirchliche Gebäude, Kirchengeräte und Paramente. Padeiborn. 1896. Pagg. 203—205. Auf Öen einzelnen Konferenz-Statio 1. Konfercntisti prosijo, da se blagovoli uplivati na okrajna glavarstva, naj ne ugodijo prizivom krčmarjev, katerim so občinska predstojnišLa odrekla licenco za godbo in ples. Se bo poskusilo. Glej : Synodus dioecesana Lavan-tina anno 1906 concita et facta. Marburgi, 1907. Cap. CXXXVII1. Pagg. 571 — 574. 2. Prečastiti kn. šk. konsistorij se prosi, da blagovoljno povzroči tisk obravnav o „veri,11 o „zakonu,“ o „sv. maši“ in o „četrti cerkveni zapovedi“ skupno v eni knjigi. Zgodi se, če se najde izdajatelj in založnik. 3. Z ozirom na novi učni red, ki naj stopi v ve- ljavo s prihodnjim šolskim letom, prosijo zborovalci, da se ukrene vse potrebno, da kateheti ne pridejo pod posvetno nadzorstvo, ampak ostanejo le pod cerkvenim edino zato poklicanim nadzorstvom. Glej : Synodus dioecesana Lavantina anno 1906 concita et facta. Marburgi, 1907. Cap. CXL1V. Pagg. 618-651. 4. Konferentisti prosijo, da prečastiti kn. šk. ordinariat blagovoli naročiti duhovnikom, da naznanijo javnosti prej ko mogoče (brzojavno) vsak slučaj smrti duhovnih sobratov. Naj se zgodi, če razmere dopuščajo. hierüber häufig vor, uub ebenso haben aus ber gothischen Zeit sowie aus ber ersten Zeit ber Renaissance in mehreren Kirchen sich solche Sakrarien noch bis jetzt erhalten. Sie haben meist bic Form von Fenestellen, barin aber ein Aquamanile gehängt werben kann, währenb unten ein rnnbes ober polygones Becken sich beftnbet, unb sinb mehr ober minber reich architektonisch behaubeit. Es gab auch Pisziuen, welche zweigeteilt unb zugleich als Krebenz zu benützen waren'. Wie ber Taufstein, so ist nach ben speziellen kirchlichen Vorschriften unserer Diözese auch bas Sakrarium ein Gegen« staub ber kanonischen Visitation. Das schon zitierte Caput Liber Diözesausyaobe vom Jahre 1900 bestimmt nämlich: „Null« ecclesia carcat sacrario, quod penes altare maius aut in sacristi» construi aut loco contiguo extra ecclesiam parari potest. Fiat fossa sat profunda et ampla, quae excepto fundo undique opere latericio vestita sit, operculo lapideo vel ligneo tuto claudenda Mögen ben» bie Priester nebst beiti Taufsteine auch beni Sakrarium in Hinkunst mehr Berücksichtigung zuwenben! sie sinb jetzt in vielen Kirchen nicht nur von armseliger Gestalt, svnbern and) noch, weil gänzlich ber Meßnern überlassen, oft in verwahrlostem Zustanbe. Sancta sancte tractanda ! 1 Dr. G. Jakob, op. eit. pagg. 245 und 240. 3 Act. et constit. Syn. dioec. anno 1900 inst, et peractac. Marburgi, 1901. Cap. LI. pag. 508. en gestellte Anfragen urtò Anträge. 5. Konferentisti prosijo, naj prečastiti kn. šk. konsistorij blagovoli dati tiskati tudi tiste čase, v katerih imajo navadni spovedniki pravico odvezovati tudi od reservatov tako razvidno, da bi se, kakor reservati sami, lehko v spovednici prilepili. Kn. šk. ordinariat bo veselilo, ako kdo te zeznamke oskrbi in založi. 6. Konferentisti izrazijo željo, naj bi se pri letošnji sinodi razpravljalo tudi o Marijinih družbah in določil navod za Marijine družbe, da sc doseže popolna edinost v delovanju in postopanju družbenih voditeljev. Glej : Synodus dioecesana Lavantina anno 1906 concita et facta. Marburgi, 1907. Cap. CXXXV. Pagg-532 — 548. 7. Prečastiti kn. Sk. ordinariat se naprosi, da se festa transferenda ne prenašajo predaleč, ». pr. festum s. Anseimi od 21. aprila na 3. julij. Direktorij se mora uravnati po rubrikah. 8. Prečastiti kn. šk. ordinariat se prosi, naj se da pustna postava posebej tiskati in naj se ali zastonj ali pa po prav nizki ceni spravi med ljudstvo, da se ji privadi in da se tako zabranijo nepotrebni morsus conscientiae- Se bo zgodilo. 9. Prečastiti kn. šk. ordinariat blagovoli milostno razsoditi, ali se dobijo pri sv. rožnem vencu tudi odpustki, če se dottavi šesta dekada za verne duše v vicah. Odpustki se dobijo, pa šeste dekade ravno ni treba moliti. 10. Konferentisti izrazijo željo, da se naj vstanovi v naši škofiji osrednje vodstvo za Marijine družbe, katero naj bi skrbelo za edinost in večjo vnemo pri razširjanju takih družb. Stvar se bo presojevala. 11. Konferenca prosi, da se ponatisneta zadnja Pastirska lista, ki govorita zoper razporoko !n zoper društvo „svobodna šola“ v posebni majhni brošurici, ki 8e lahko razširi v tisočerih izvodih med ljudstvom. Se lahko zgodi, če se najde izdajatelj in založnik. 12. Ju ben Synodaljahren sollen die Konferenzen i. c. Me Surrogate der Synoden unterbleiben. Es wird künftig darauf Bedacht genommen werden. 13. Über 40 Jahre in aktiven Seelsorgsdiensten stehende» Priestern soll es ganz freigestellt bleiben au Synoden und Priesterexerzitien teilzunehmen. Si lex non distinguit, nec nos distinguere debemus. 14. Glede kolportaže so se zborova'ci izrazili, naj 2 njo začnejo najprej tisti, ki so pri tem interesirani, t„ Je razna založništva in tiskarne, ter se bo njihovo delo-vanje tudi po župnijah na vso moč pospeševalo. Največ Se bo to doseglo po zaupnih možeh, katere bodo dušni pastirji s tem poslom poverili. Glede organizacije čakajo se zborovalci na navodila, ki se bodo sklenila pri pri- Zweiter pädagogisch-kat Aie österreichische Leo-Gesellschaft in Wien hat unterm Dezember 1907 anher die Mitteilung gemacht, daß wie Jahre 1905 der 1. pädagogisch-katechetsiche Kurs, so auch 1,11 kommenden Jahie ein solcher Kurs durch die Leo-Gesellschaft 1,1 Wien vom 16.-29. Februar abgehalten werden soll. Diese *age aber wurden gewählt, damit die Religionslehrer der Mittelschulen leicht an dem Kurse teilnehmen können, da ihre Semeftralferten in diesen Termin fallen; and) für die in der Seelsorge tätigen Religiouslehrer dürste diese Zeit die geeignetste *ettb weil da die großen Arbeiten der Fastenseelsorge noch nicht begonnen haben. Beurlaubungen vom Schuldienste werden von en Behörden bereitwillig gewährt werden. Auch der 2. Wiener Kurs ist auf 14 Tage anberaumt, Zwar, daß in der ersten Woche die Themen der Mittelschule, 111 der zweiten Woche die der Volksschulen Behandlung finden, leM>ch derart, daß die beideTeile interessierenden "^gemeinen Probleme über de» ganzen Kurs ""teilt sind. hodnji škofijski sinodi. Vsi pa soglašajo, da je v to potreba obilnih denarnih sredstev, katere pridobiti se bodo vsi v vsaki župniji potrudili. Glej : Synodus dioecesana Lavantina anno 1906 concita et facta. Marburgi, 1907. Cap. CXVI. Pagg. 325 — 335. 15. Glede obvestila prečastitega kn. sk. konsistorija na c. kr. deželni šolski svet z dne 16. maja 1906 in c. kr. deželnega šolskega sveta v Gradcu z dne 26. junija 1906 na okrajne šolske svete in šolska vodstva v zadevi minimalnega znanja verskih resnic za tiste, ki hočejo odpustnico zadobiti, prosijo kateheti pojasnila. Glej : Synodus dioecesana Lavantina anno 1906 concita et facta. Marburgi, 1907. Cap. CXLIV. Pagg. 618 — 651. Zu 24 Pastoralkoiiserenzen erschienen 353 Priester und beteiligten sich in anerkennenswerter Weise an der Diskussion über die Elaborate zu den beiden Pastoralkonferenzfragen. Anläßlich des nicht motivierten Wegbleibens zweier Herren Seelsorger werden diese auf das Kapitel XVI. der II. Lavanter Diözejansyiiode vom Jahre 1896 aufmerksam gemacht. (Gesta et statuta Syn. dioec Lav. anno 1896 celebratae. Marburgi, 1897. Cap. XVI. „De collationibus sive de conferentiis pastoralibus et de elaborationibus theologicis.“ Die Pastoralkonferenzprotokolle für das laufende Jahr sind stets bis 1. August anher vorzulegen, damit das Kon ferenzschluß-Protokoll rechtzeitig verfaßt und gedruckt werden kann hetischer Kurs in Wien. Der Kurs, der von dem einheitlichen G r u n d- gedanken „Gemüts- und Charakterbildung" beherrscht sein wird, hat bereits die genehmigende Zustimmung Sr. Eminenz des hvchwürdigsten Herrn Kardinals und Fürsterzbischofes von Wien Dr. Anton Gruscha erhalten. Es ist zu hoffen, daß auch dieser Kurs segensvolle Früchte für den Unterricht und die Erziehung der Jugend in den Volks- und Mittelschulen bringen werde. Mit dem Kurse wird auch eine reichliche Ausstellung von Lehrmitteln für den Religionsunterricht verbunden sein. Durch das Entgegenkommen des n.-ö. Landesausschusses ist es ermöglicht, diese wissenschaftliche Tagung in den Räumen des n.m. Landhauses (Wien, I. Herrengasse 13) abzuhalten. Die Vorträge sind auf '/^O Uhr vormittags, 3 Uhr nachmittags und 7 Uhr abends angesetzt. In diesen beiden Wochen werden nachstehende Themen zur Verhandlung gelangen: 1. Woche. Die bisherige» katechetischen Kurse. Univ.-Pros. I h\ Swoboda. — Der Religionslehrer als Studentenseelsorger. Exzellenz Erzbischof Dr. Bilezewski. — Philosophische Weiterbildung der Religionslehrer (2 Vortrage). Hofrat Dr. Will man n. — Gemüts- und Charakterbildung. Kaiserlicher Rat l'. Dr. Klemens K i ek h D. S. I>. St. Augustinus als Pädagoge. Univ.-Pros. Dr. Seydl. -- Ergebnisse einer Studienreise nach Italien. >'. König S. I. — Mittel und Wege zur Charakterbildung. RA. Prof. Dr. Drexel. — Die Beweisführung in der Mittelschule. Prof. Dr. Krauß. — Bildende Kunst und Seelenbildung (Eine Führung durch die Lehrmittelausstellung). Univ.-Pros. Dr. Swoboda. — Behandlung der Religionslehre an den oberen Klassen der Realschulen. Professor Dr. Wallen tin. — Die ethische Bewegung. Hofrat Univ.-Pros. Dr. Schindle r. — Diskussion über die Ergebnisse der 1. Kurswoche. Eingeleitet von Priv.-Doz. Dr. Seipel. Außerdem finden in dieser Woche eine @ t) in nasini-lehrprvbc und Hospitierungen statt. Am Sonntag, den 23. Februar, werden um 8 Uhr Früh Kirchenlieder mnstergiltig vorgeführt werden. — a) in der Pfarrkirche St. Augustin (I. Bez.) von Schülern des k. k. Franz Joses Gymnasiums unter Leitung des Domkapellmeisters Weil'ich. — h) in der Pfarrkirche ob der Laimgrube (VI. Bez.) von Volks- und Bürgerschülern unter Leitung des Musikdirektors Peterlini. — ») in der Pfarrkirche zu Fünfhaus (XV. Bez.) von Volks- und Bürgerschülern unter Leitung der ehrwürdigen Schul brìi der. 2. Woche. Liebe als Erziehungsprinzip. F-e. Rat Knndi. — Apperzeption. I*. Linden S. I.-Exaete». Interesse. Hofrat Dr. Kummer. — Gemüts- und Willensanregiuig. Prälat I >r. Müller. - Zeitirrtümer und Religionsunterricht. Priv.-Doz. Dr. G vttler, München. — Biblische Geschichte und Charakter. Direktor Bergmann, Dresden. — Methodische Eigenart des Katechismusunterrichtes auf der Oberstufe. V-Linden S. I. — Bildungswert des Religionsunterrichtes. 0. Dr. Tibitauzl. 0. < 'ist, — Besserung der Kinder in Familie und Anstalt. Direktor Perkmaun. — Theorie und Praxis der Mcßandacht. Katechet Holzhausen. Gewöhnung. Pfarrer Hofer. Behandlung der Kinder ungläubiger Elter». Pfarrer Minichthaler. Diskussion über die Ergebnisse der 2. Kurswoche. Eingeleitet von f.-e. Rat Kilndi. — Außerdem finden in dieser Woche 3 Lehrprobe» und eine Exkursion statt. Dem vielfach ausgesprochenen Wunsche, gelegentlich des Kurses beim Unterrichte in Schulen verschiedener Kategorie hospitieren zu können, wird nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Die Teilnehmerkarte für den ganzen Kurs kostet 0 li; es werden auch Wochenkarten zu I Ti und Karten fi"' einzelne Vorträge zu .1 K ansgcgeben. Einzahlungen werden mittels Postanweisung oder Erlagschein der Postsparkassa an „Päd.-katech. Kurs der Leo-Gesellschaft" erbeten. Jene Teilnehmer, welche nicht ohnehin schon infolge ihrer Anstellung an staatlichen Lehranstalten Fahrpreisermäßigung genießen, werden aufmerksam gemacht, daß das vorbereitende Komitee um Fahrpreisbegünstigungen bereits eingeschritten ist. Anmeldungen, Anfragen, Mitteilungen und dgl. sind zu richten au: Päd.-kat. Kurs der Öfter r. Leo-Gesellschaft in Wien, 1 Bäcker st raße 14. 102. Diözesait-Ulichrichteli. Bestellt wurde P. Rudert Dolinar, Franziskancrordenspriester in Maria Nazareth, als provisorischer Pfarradininistrntor ebendort. Übersetzt wurden die Herren Kaplane: Karl Mala,jnot von Moniberg nach St. Urban bei Pettau; Simon Petek Ho» Kleinsonntag nach Moniberg; Josef Poplatnik von St. Urban bei Pettau nach Haidin und P. Peter de Alkantara Žirovnik von der Minoritenordcnspfarre St. Peter und Paul in Pettau nach St. Veit bei Pettau. Angestellt wurde als Kaplan in Kleinsonntag der gewesene Franziskanerordenspriester Herr Franz Lorbek. In den bleibenden Defizientenstand trat krankheitshalber Herr Josef Trat'enik, Kaplan in Haidin, und wurde Beamte der F. Ordinariats Kanzlei in Marburg. Gestorben sind: Herr Martin Kramberger, Quieszcntpriester in St. Leonhard in W. B., am 8 Dezember im 24. und P. Heinrich Rešek, Kapitular des Benediktinerstiftes Admont und Gutsadministrator in Iaringhof, am 24. Dezember im 75. Lebensjahre. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 30. Dezember 1907. f Fürstbischof. 35t. derifluf»Cue^brudtirei. Maàrg