955 Amtsblatt ^ur taibacher Ieitmlg Nr. 132. Mittwoch den l 2. Juni l872. (189—2) Svarilo. Po poroöilih, ki jih je v poslednjem èasu ttrinisterstvo za poljedelstvo od veè strani dobilo, 8g je bolezen vinske terte, ktera so je na Fran-cozkom pokazala in so pripisuje neki žuželki z iincnom „Phyloxera vastatrixu> ki živi na ko-renini vinsko trto, v poslednjem èasu žalibog zelo razsirila, posebno v okrajih lezeöih na vzhodnem kregu reke Rhone. Vendar se je pa tudi ta bolezen pokazala na zahodnem bregu Rhone, ^akor tudi v okrajih du Gard, sArdecfie, 1'Heraufl, vrli tega pa tudi v Bordelais. Vkljub vsemu, kar je francoska vlada na-rodila, da bi se v okom prislo tej dezolni nad-^°ori» dozdaj še ni bilo mogoce najti gotovoga poinosicka v odvernitov. Potom takim je nevarno vinske trte vvažati lz_Francozkejfa, in toraj se ministerstvu polje-^olstva potrobno zdi, obèinsto, ktero se peèa z vinorejo, kakor tudi posestnike vrtov na to opom-niti, ter k tej opombi se to prideno, da utegno Nevarno biti, trte in trtne sadike iz Las^ega dobivati, kor so trte iz to deželo lo težko raz-Joèiti dajo od trt iz Francoskega, kar tudi po-^rjujo doticna prepoved svicarske vlade. . Ministerstvo poljedelstva si pridržuje, do-&ovorno z kraljevo ogersko vlado napraviti dalje sposobno naredbe. To so oèitno razglaša vsled razpisa c. kr. toinisterstva za poljedelstvo od 7. aprila 1872, «t. 1827. ^<1 o. kr. de/elnc vlade /a Kranjsko. Y Ljubljani, 22. raaja 1872. . C. kr. de/.elni ])redsodnik: JH.arol zl. liurzbach 1. r. Nr. 2579. Warnung. Laut den an das Ackerdauministerium in letzter Zeit von mehrerm Selten eingelangten Nachrichten hat die in Frankreich aufgetretene Krankheit des Weinstockes, welche man dem Insekte ?n^I1o-X6I-H VÄ8t.itlix, das an der Wurzel des Wein-Stockes lebt, zuschreibt, in der letzten Zeit leider große Fortschritte gemacht, namentlich in jenen Departemens, welche am östlichen Ufer der Rhone gelegen sind. Doch hat sich diese Krankheit auch an dem westlichen Ufer der Rhone, sowie in den Departements du Oarä, I'^lli60U6 und I'llnauit, außerdem aber auch im Zolä6l.Ti8 gezeigt. " Trotz der von der französischen Regierung eingeschlagenen Maßregeln zur Bekämpfung dieser Landplage ist es bisher nicht gelungen, ein sicheres Mittel der Abwehr aufzufinden. Bei diesem Umstände erscheint es gefährlich, Weinreben aus Frankreich zu importiren, und das Ackerbauministerium glaubt das Weinbau treibende Publikum, so wie die Gartenbesitzer hierauf aufmerksam machen zu sollen und fügt dem noch bei, daß es auch bedenklich sein dürfte, Neben und Rebenfätzlinge aus Italien zu beziehen, nachdem, wie dies ein bezügliches Verbot der schweizerischen Regierung bestätiget, die Provenirung von daselbst schwer von jeuer aus Frankreich unterschieden werden kann. Das Ackerbauministerium behält sich übrigens vor, im Einvernehmen mit der königl.-ungarischcn Regierung weitere geeignete Maßnahmen zu treffen. Was hiemit in Folge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 7. April l. I., Zahl 1827, öfsentlich kundgemacht wird. Von der k. k. K'andcsrcgicruug für Kram. Laibach, am 22. Mai 1872, Der t. l. ^»dcspiäsibenl.: I Varl vv« HVurzbach ui. v. (187-3) 3ir.449. Kundmachung. Seine Exzellenz der Herr Minister sür Kultus "nd Unterricht hat mit hohem Erlasse vom 21 ten ^arz 1572, Z. 3201, anhcr bekannt gegeben, ^b sich der von der wiener k. k. Schulbüchcr-^trlagsdirektion nach ß 1 der Armenbüchervor-Urift vom 4. März 1871, Z. 13656, berechnete ^eldwerth der für das Schuljahr 1872/3 abzusenden Armenbücher sür Kram mit 1227 fl. ^ kr. beziffert. . Von dieser Gebühr entfallen nach Verhält-l"s der schulpflichtigen Kinder auf den Schulbezirk: ^ttschee ...... 128 fl. 49 kr. ^lanina....... 88 „ 95 „ Mernembl...... 81 „ 5 „ ^adt Laibach mit Einschluß der . Uebungsschule..... 59 „ 30 „ p'Udbezirk Laibach .... 120 „ 58 „ >i ........ 62 „ 26 „ >kfeld.......148 „ 25 „ 3"i"burg......117 „ 61 „ A^".......120 „ 58 „ Molfswerth..... 94 „ 88 „ fFberg......133 „43, "dlnannsdorf ..... 72 „ 14 „ zusammen 1127 fl. 52 k^ ^ Dieses wird mit dem Beifügen zur allgemeinen h/""tnis gebracht, daß sür das Schuljahr 1872/3 H. °en k. k. Bczirksfchulräthen im Sinne der ob-^rtcn Armenbücher - Borschrift die obbezifferten ^ge angesprochen werden können. Vaibach, am 14. Mai 1872. K. k. Landeoschulrath sär Kram. (207—1) Nr. 287. Concurs. In St. Beit bei Egg ist der Schuldienst» Posten erlediget. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 25. Juni l. I. hierorts zu überreichen. K. k. Bezirlsschulrath Stein, am 7. Juni 1872. (201—3) Nr. 556 äo 2. 864. Offert-Ausschreibung. Für die hierortige Strafanstalt am Castelle werden nachbenannte Artikel benöthiget: 2000 Pflasterziegel, 2000 Dachziegel, 800 Bauzlcgch 20 Zentner Kalk, ungelöscht, 3 Fuhren Putzsand, 4 dctto Mauersand, 1 Faß Cement pr. 500 Pfund, 30 Tafeln Weißblech, 5 Pfund Stangeneisen, 2 Pfund Draht, dicken, 6 Pfund Oelfarbe für Dachrinnen, 2 Stück Anstreichpinsel, 4 Psund Leim. Die hierauf bezüglichen Offerte sind system-mä'ßig bis - 15. d. M. bei dieser Strashaus-Berwaltung einzubringen. Laibach, am 5. Juni 1872. B. k. S'trafhaus-Verwalluug. (198—3) Nr. 2342. Edict. In der durch Errichtung eines Zellengefängnisses erweiterten k. k. Männcrstrafanstalt zu Graz ist die Stelle eines zweiten Lehrers mit dem Range der XI. Diätenklassc, dem Iahresgchalte von 500 fl., dem Ansprüche auf eine von 5 zu 5 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkte der ersten definitiven Anstellung im Strafhausdienste bis zum vollendeten 30. Jahre dieser Dienstleistung, zu bewilligende, zur Pension anrechenbare Zulage von 10"/,, des Gehaltes, dann mit dem Genusse einer Natural-wohnung und eines Iahrcsdcputcites von 3 Klafter harten, 1 Klftr. weichen 36" Scheitholzes und 12 Pfund Stearinkerzen — zu besetzen. Bewerber um diese Stelle baben unter Nach^ Weisung der Lehrbefähigung für Volksschulen und der Kenntnis der beiden Landessprachen ihre gehörig belegten Competenzgesuche bis Ende Juni d. I. bei der gefertigten Staatsanwaltschaft zu überreichen. Graz, am 2. Juni 1872. K. k. Staatsanwaltschaft. (205—2) - Nr. 705. Kundmachung. Zur Besetzung der Schuldicnerstelle an der k. k. Lehrerbildungsanstalt nnd Ucbunqsschule in Laibach, womit ein Iahresgehalt von 250 fi. und das Quartiergeld jährlicher 50 sl. verbunden ist, wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diesen Dienstposten haben: Unterosficicre, welche zwölf Jahre, darunter wenigstens acht Jahre als Unteroffiziere im stehenden Heere, in der Kriegsmarine, oder in den Stämmen und Abtheilungen der Landwehr activ gedient haben und gut conduisirt sind, ebenso, nnd zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der Dienstiahre, jene Unteroffiziere, welche vor dem Feinde, oder in Ausübung des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch Verletzung für den Militärdienst untauglich geworden sind, ohne hiedurch die Verwendbarkeit für Civildicnstc verloren zu haben. Die Bewerber müssen nebst dein Certificate über den erlangten Anspruch (H 7 des Gesetzes vom 19. April 1872, N. G. B. Nr. 60) auch die körperliche Eignung, die Kenntnis der beiden Landessprachen besitzen und des Lesens und Schreibens kundig sein. Zudem wird der Nachweis über irgend eine Borbildung oder Eignung gewünscht, um auch im naturhistorischcn und physikalischen Kabincte ver^ wendet zu werden. Die Bewerbung hat bei jenen Anspruchsbc-rechtigten, welche schon aus den Militärverbande getreten sind, unmittelbar, bei jenen aber, welche noch in der activen Dienstleistung stehen, im vorgeschriebenen Dienstwege zu geschehen, und genießen deren Gesuche sammt Beilagen die Befreiung von Stempelgebühren. Schließlich wird bemerkt, daß der obige Dienstposten nur an einen anspruchsberechtigten Unter-officier verliehen werden kann, es wäre denn, daß sich ein anspruchsbcrcchtigter und für diesen Dienstposten geeigneter Bewerber darum nicht melden würde. Die vorschriftsmäßig instruirten Gesuche sind längstens bis 10. Juli d. I. anher gelangen zu machen. Laibach, am 1. Juni 1872. K. k. Landcsschulratl) für Krain.