zur Laibacher Zeitung. IXl. 37. Freitag den 24. März 18^8. Vermischte Verlautbarungen. Z. 457. (2) Nr. 734. M i n u e n d o - L i c i t a t i o n. Bci der gefertigten Bezirksobrigkeit wird die Herabsteigerung der mit löbl. k. k. Kreisamts-Vcrordnung vom 27. Februar d. I., Nr, 3874, zur Herstellung einer Stützmauer u. des Geländers anderTuchcincrBczirksstraßc amNculbache, zuPod' gora bci Stein, adjustirtcn Kosten, und zwar: der Maurerarbeit sammt MatVriale pr. 8i) si 59 kr. der Zimmcrmannsarbeit s. Mat. pr. 46 „ 45> „ zusammen.......^V"l38fl744'kl. am 15. April d, I.. Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Statt finden, und cö können bishin auch die Baudevise, das Vorausmasi und der Bauplan täglich in den gewöhnlichen A'mtsstunden eingesehen werden. - Bezkcsobrigkeit Mü'nkeudorf am 15 März 1848, Z. 459. (2) Nr. 240^. Edict. >8'?, zur Versteigerung des auf der, dem Johann Drobnilsch von Unter-schleiniy gehörten, der Herrschaft Weißcnstcin 5ulj Urb. Nr. «5 t?i Rett. Nr. 3« dienstbaren ^ Hübe, laut Ehevertrag vom »o. Jänner l825 zu Gunsten der Mariana barbels, verwitwet gewisenen Drob-nitsch, inlabulmen Hlirathgutcs pr. 500 fi. ^wcgcn der Antonia Gulh von l^aibach schuldigen 5iU st. c. s. <:., die Feildillungslagfahrten auf den« .März, ,,. Apnl und ,0. Mai l. I. , jedesmal um 9 Uln früh bei diesem Gcuchtc mit dem bemerken angeordnet wurden, daß oas bemeikle Hciratdsgut nur bei der drillen Feildielung auch unler dcm Scha, tzlll,gswerll)e huttangegeveu werde, und das; die Feil bieiungsdedinglnsse und der iÄrundvuchscxlract täglich hier eingesehen wc>dcn können. ?Inmerkun^. Da bci der erstln Fcilbictungstag-f^hrt kein Kauflustiger erschienen ist, so hat es bei der auf den ll. April l. I. bcstimm'cn zwcl-tcn Fcildietllngslagfahn sein Verdlcidcn. Wtixelderg am ,4. März 1846. S. 46». (2) Nl. 382. Edict. Das Bezirksgericht Ncudegq macht blkannt: Auf Ansuchen der Crben des vcrstotbcncn Johann Krauzer werden die zum Verlasse des Letztem gehörige» Ncalicäten, als: die zur Herrschaft Kroiscnbach 5"li Necl. Nr. »29'/2 ^ '^li dienstbaren Hubreali--tälcn in Terstenik, selner der ebendahin 5ul> Top. Nr. l bcrgrcchllichc Weingarten in Iasscn, dann die der Herrschaft Ncudcgg 5lil, Req. Nr. "/^ c?t "/,^ dienstbare Vergrealital in Krocharje, und einige Mo» bilicn, bei der hiemit auf den 4. April l. I. und nölhigenfalls an den darauf folgenden Ta,qen in loco der Hcaliiä'icn angeordneten Tagsatzllnq cinzelnwcise ösfcntlich veraußelt; wozu dic Kausilissigcn mit dcm Bemerken eingfladen wcrdcn, daß sie die Li^lalioils.-bcdingnisse, die Schalung, die Ncaliläten und die GrundbuchZcrtracie hicranns einsehen tonnen. ^cziltsgciichl Neudcgg am l8. März ltt^3. 37^87^^(3^ Nr. 1020. Edict. Von dem k. k- Bczirksgerichie der Umgebung Laibacho wi^d hiemir b^k.nnt gnnacht. Es habe in der l^recutionssache dcs Mathias Ulding, als Ae-vollmächiiglcr des Ioscph Vinant von Emeljcn, wider Aluon Virrant von cbendorl, in Erledigung des am l.Marz anher lU'errcichicn Gesuches, in die Neassunuru!ig der mit die^qcrichiiichcm Bescheide schuldig»n »70 st. c. «. c. ge-williget, und wegen dere» Vornahme die drei ^cil' bictungsiags.-chungcn auf dcn 13. April, »5. Mai und 15. Juni l. ^i. !8^U, jedcsinal vormittag von 9 bis >2 Ul)l in üoco Emcrjcn nnt dem Bcisal^e angcordncl, daß die in die Ercculion gczvgene Halb--hudc l'ci der crstcn uud zweilcn ^cil^ielungstagsa.-hung nur um oder über dcn S<^',chungsweril) ver» äußert, bci der drillen aber auä) unler demselben biiuangcgcben weider, würde, und daß jeder Lici-lant ein i0"/« Radium pr. l30 st. zu Handen der ^icitation^^oiUlnission zu erlegen hibcn wlrd. Der Grundbuchsextract. die Licitalionsbcding-nisfc und das Echätzungsploiocoll konneu wälircnd dcn A,ntsstu»dcn täglich hicramls eingesehen werden. K. K, Bezirksgericht Umgebung Laibach am 4. März »848. 168 Z. 459. (2) Nr. 974. Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß des am i>. Jänner d. I. zu Tcrstcnik, Haus-^tr. »tl, versiorbc» nen ^an^übleis Andreas (^raschi.'sch, irgrnd cincn Anspruch zu sscUen vermeinen, baben denscldcn bei der auf den »8. April d. I., Vorm ttag 9 Uhr hier« amts festgesetzten Tagsa^u:ic>, l ei 3>c,lnei0ung dcr im §. Ul4 alig. b. l^. B. ausgedrückicn Zolgcn, anzu« niclden. K. K. Bezirtsgencht Krainburg am 8. März l8H6. Z. ^50. (. I,, vormittag 9 Uyr lüer.lnus festgesetzten Tagsa!zung, del 3.>ermli' dung der im §. ^>l^ aUg. b. ^). B. ausgedrückten Folgen, anzumelden. K. K. Bezirksgericht Kraindurg am 8-März »6^,3 Z. 4^6. (2) Nr. 35ll). Edict. Von dcln k t. ^ezirksgclichie Senoi'c'lsch wild hicmil kund gem.'.chl: M>u» l).che über Knochen des Nyomas Mttlauz von Uoclvderg llcl<>. ». December I. ^., Z. 35M, in die e^ccu ive Ieill)ielu.,g der, dem ^jalenii» Hzcnig von Scnoseisch gehörigen, und laul EchätzungspioiocollS >59, gerichtlich aui 436 fl. 40 kr. geschabten, und dcr He>r-schasl ^eioscisch bud U,l).. Dir. '"/^ diei.ftdarcn ^iea-litäl, wegen aus Vcm w. ä, Verglcichc iungt'pl0!l)loU, dir neuere Grundbuchölrirall u»d die i!lcllallonode0ii!g!!lssc k»>n nen in oen gewohnlicheil Amlsslunden hicrami» eingesehen werden K. K. Sezilksgenchi Lenoselsch den l.Dicem> ber 1^7. Anmerkung. Zu dcr am 9, März »8i3 adgchal lenen zwelte» Helldietungscagsal^l.ig ist leu» K.ms' lustigcr erschienen, daher cv bei der aus den 10 Üplil lk^ destlnutue., 3. Zcildiciung sein Vel> blcibcn h>u. Z. 447. (2) Nr. 5L09. E d i c ». Von dcm k, k ^>e,i,ks^e>lchle Scnoscisch wi>d l)icmi: dekannl gemachc: Man have üdcr Ansnchcn des Fianz Morauz von ^eillis.tsch ssumirung der mil Bescheid ll^lu .. Juli ,«^5, Z l?5l), dewllligf.n und sodin mic Bcschrid ll^5, Z. 2830 fistirten crc.uliven Hclldittung der, dein «.a» lhias Dcdcuz qehöristen, der Herrschaft Scnosctsch 5ud Urb. Nr. '^7 dienstbaren, gerichllich aus 975 fl. geschätzten El'.'N'icrlellnlbe und öcr, der Herrschaft Lcnoscisch ^.uli Urb. Nr. '"/,^ dienstbaren, geiichl-lich alls »20 si. grschä^len Ui!,c!saß, wcgcn aus dem Veigleichi (l<^, l3. Februar »8^0 schuldigen 70 fi. c. 5. c. gcwilliget, und zu deren Vorname die Termine auf dcn 10. Februar, auf den 9. März und auf dcn lo.Apnl k. I., jedesmal Vormittags von 9 — ,2 Udr in der hiesigen Amtskanzlci mic dem Beisätze bestimmt, daß diese Psandrcäliiäten bei der dritten Fc;lbiitung5tagsahung auch unicr dcm EchätzU!,gs» wcrtl)»' lunlangcgt'bcn werte.!. Wozu die Kauflustigen zu crschcil'.cn mit dcm Beisätze eingeladen werden, das; das Schähungspro-locoll, der neueüe ^irundbuchscr ract und die dieß» fälligen llilitalionsbl'dingnisse allläglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden Hieraml6 eingesehen wciden können. K. K. Vczilksgcr'lchl Senosetsch den ,2. De. cember »8^7. Anmerkung. Bci der am 9. März abgehauenen zweiien Zcilbictung hat sich kein i'aufiustiger ge> meldet, daher es "bei der auf den lN- Ap.il l 8^8 angeordnclcl, dritten Zeilbielung scin Vcrblci-ben Hal. Leipzig, 1. März 1848, Vielseitig an uns erlassene Anfragen wegen Ablassung vollständiger Exemplare, wie auch einzelner Bande dcr IUustrirtrn Ieitung zu ermäßigten Preisen, veranlassen uns. Band i—v dieser Zeitschrift, sowohl in complete« Exemplaren, wie auch in Serien und einzelnen Bänden, von heute ad, zu nachstehenden Preisen abzulassen; in Laidach ü'd^nimmt Bestellungen AA. V'dl. V. Klemmayr's Buchhandlung: 1. Serie: 1.-3. Band, früher ft. !5. 30 kr, jcht si 8. 30 kr. 2. Serie: 4 —6. Band, früher ft. 10, jetzt ft. 8. 45 kr. 3. Serie: 7.-!). Band, früher si. 16. jetzt si. 9. 45 kr. (Lle fülgeiiden Bä>,dc weiden im Prelsc mchc crmäpigl.) Serie 1 -3: 1 !). B>lnd zusammengenommen fl.22 3U kr. EinzelneBandc der 1. u. 2,Serie st. 3. 24 kc. (Der 2, «and ist einöln niHl m.lzr ,u h>»b.n,) Einzelne Bände dcr 3 Serie si, 3. 45 kr. -R^^^ Vorstehende Preisermäßigung behalten wir uns vor, jeder Zeit wieder außer Kraft treten zu lassen. Erpcdiüon der Illullr. Zcitung. Il'9 Z. 315. Itt) Nachdem slch Se. Excellenz der Herr EHN^tMN WlN^ v. Wnl^stent-Warttemöerg vorbehalten, die Anleihe von^wei Millisnen u. 7^i)ljU st. Eonv. Münze, welche D.esel- bcn bloß zur T'lgung dcr alten Passives und bedeutenden Erweiterung des bisherigen Besitzstalidcv'aufgenommen haben, auch früher zurückzuzahlen, als zu den im 'Vcrlosungsplane besummtcn Terminen; so gestatten Se. Excellenz die erste Verlosung bereits am z,i. April W vornlnchmen. Auch werden sich Sc. Excellenz oas Recht der Tilgung dieser Anleihe durch Verlosungen m kürzeren Zeiträumen für die ganze Dauer derselben vorbehalten, und sollen die jedesmal früher vorzunehmenden Verlosungen wenigstens 6 Wochen frübcr durcl) die öffentlichen Blatter bekannt gemacht werden. Wien am 15. Februar I^tt. Simon G. S'zna- Hrustcm öe Eskelcs. M. Hl. v. Nothschild n. Söhne. In Folge der vorstehenden Kundmacwmq haben wir die Ehre, im Einverständnisse mit den Herren Ccmtrahentcn der gräfiich Walostein'schen Anleihe, hlemit zur öffentlichen Kenntniß zu brlngcn, daß die erste Verlosung dieser Anleihe mmbimderZsch am I.Z. Upris d. I. Statt finden wird, und daß die Gewinne dieser Vcrlofting sechs Monate darnach, d. i am i5. October dieses Jahres, bei dem Wiener Wechselhauje SnllON ^3. SilM und M. A. v. Nothschild A Söhne in Frankfurt am Main zu beheben smd, in der Zwischenzeit aber beliebig bei uns gegen Abzug von 4pCt. Sconto solche Gewinne beboben wnden rönnen. Wlcn am 15. Februar 1648. IB. Kinner & Com». In Laibach bei gefertigtem Handelsmanne sind sowohl obige grast. Waldstcin'sche, als auch die fürst!. Wittdischgräl/schcn Lose, Zicdunq am 1. Juni, fortwährend dilligst zu habcn. Auf Lchtcre hat das Haus Jinncr Pfandscheine ü l> st. crcirt, womit dcr Bcsihcr in 2 Zichunqcn voll auf alle Treffer spielt, und erst am 15.,December nachträglich 18 st. zu zahlen hat, wenn cr die Original-Obligation übernehmen wlll. Auch diese Pfandscheine sind bel Unterzeichnetem vorräthig. I.E. Wutscher. Z, 318». (3) — ,7» — N"° W e » e « cl) t « n g ^W l' der großen Vortheile überhaupt, ^ welche die bei dem ais. kö,i. privil. Großhand: ,i ,. ,j>.j,^^«^, ,Ri ,,',,^»1 nach ein.m ganz ncnen Spiel-lungöy8 und 73, in Baden bei Wien, gewonnen werden, darbietet. Die sammtl. Ziehnnften erfolsten bestimmt nnd nnwiderruftich am Nlichstkammenden Dieser nene Spielplan ist einfach und um so mehr Jedermann leicht verständlich, als die Zichnngs-Modalitäten ganz dieselben sind, wie bei den vor-hergeqangenen Lotterien dieses GroßhandlungelMlses. — Statt der HS- bis HO,OO«tt sogenanntelt sicheren Gewinne der iNratis-Lose, welche bei den früheren Lotterien F^FO,OOsZ bis ^ssF^OOsZ Gilden adsorbirten. ist diese Summe in so viele wirkliche, tdells ftezv^ne/. idells Vor- und Nach-Treffer, welche dnrck die ganze Ateihe der besteheuden Lose laufen, lertheilr Durch diese zweckmäsiige Einrichtung wurde es möglich, dem eben so lebhaft als allgemein ausgesprvche«en Verlangen des geehrten spielenden Publikums nachzukommen, und statt diesen vielen Tausenden Gewinnsten von Z fl. W. W., demselben eine größere Anzahl von grr»s?en Treffern darzubieten, deren dnrch diesen nenen Spielplan NtkkKtg dargeboten werden, und zwar: von Glllden 2W,0U<> 5<>0tt 20U0 14N0 I2iw IIW 1llU0 NM» Itt00 l«N»l) 25»,WU 30W 2MM ^3W I2(Nl VlW IW0 Ittlw 1<»0l» N>W 15 2MW ,5W ^2«<» IlW IWU Uj(»0 UWU I00N z 1NW I2,Wi) 2WU I5UU Z2UU IUM l NM0 1tt00 ^UW z IAW ! ANW sodann R3,?Ks> Nebentrcffer, von fl 3«>» — ^«> - 230 2tttt — 123 — I2«> - II? — 100 u s w Zusammon 13MW cjfcctiue Treffer, nämlich: theils gezogene, theils Vor- und Nach-Treffer, im Betrage von einer halben M I L L I 0 i\ das ist: 5Vtt, st. W. W. gcminncn mu», nur 4 st. C. LN. das Stück. Nächstens folgt die Darstellung der ganz besonderen Vortheile dieser großen Lotterie. ^. Lose und Compagnie - Spul - AcNcn sind zu haben m Laibach ^ VW beim Handelsmanne «F. H?. lU^T5^c:F«^I'H ^H Außerordentliche Beilage zur Laibacher Zeitung vom 24. März 1848. Preßsreiheit, Uationnlgarde, Constitution! Von Dr. K Mas Jahr 1848 schafft mit Riesenschritten das Daseyn neuer staatsbürgerlicher Zustände; Ereignisse, sonst durch hundertjährige Vorbereitungen heraufbeschworen , drängen sich in die Spanne weniger Wochen, und den berechnenden Verstand des Politikers und Historikers gleichsam verhöhnend, lassen sie nur dem Ergriffcn-seyn freien Spielraum. So sind auch wir Alle mächtig bewegt; doch kennt unser Gefühl nur Eine Losung, sie ist: Oesterreich! einiges Oesterreich! — Als noch vor wenigen Tagen Mißtrauen, Haß und Abschließungs-Tendenzen unter den Nationen Oesterreich's sich gegenseitig zu bekämpfen schienen, ertönt nunmehr ein Iubelrufund ein Sinn der Brüderlichkeit in allen Gauen, über welche der Mächtige Aar Oesterreich's waltet, und diesen Zauberschlag bewirkte unser Landesvater mit den Worten: P r e ß-frciheit, Nationalgarde, Constitution! Gerne und ohne Scham bekennen es Unzahlige, daß sie heiße Zähren freudiger Rührung vergossen bei der bloßen Schilderung der Momente, in welchen Ferdinand d er G ütig e, voll Vertrauen auf seine Völker, die begeisterte Liebe derselben entgegen nahm, in welcher sie wit vollem Bewußtseyn für ihn erglühten und erglühen. Preßfreiheit, Nationalgarde und Constitution! das swd die Angclpuncte des neuen Staatslebens; in diesem Geiste sollen wir nun zu wirken nicht müde werden, auf daß der Staat mächtiger und glücklicher aufblühe. Wie sollen wir aber wirken? und wann wirken wir so ? Wenn Religion, Sitte, Ehrfurcht vor dem Gesetze, Scheu vor der Lüge und dem Truge, Liebe zum Throne und Vatcr-lande, Ergebung in das Nothwendige und kräftiger Muth zum Wirken in diesem Glauben in der ihnen gebührenden Kraft stehen, oder, wenn wir uns von Leidenschaft und Verblendung fern halten: — das ist das unwandelbare, ewige Gesetz für Völker und Staaten, die glücklich seyn Wollen! >. Prest frei heit. Also ist der Sinn und das Gebot der Preßte i h e i t: Anständige und freimüthige Besprechung all-öcmeiner, öffentlicher Interessen von Seite der urtheils-fähigen Männer, auf daß sie denjenigen Staatsbürgern iu Gute komme, deren Sinn auf Ruhe, Ordnung und echte Bildung gerichtet ist, oder die in der Hauptsache das ^nschen, was der Staatszweck — Wohlfahrt der Vö'l-"r mit sich bringt. . Die Preftfreiheit setzt also voraus: einerseits mora-'sche und geistige Bildung der schriftstellerischen Kräfte, ^derseits unerschütterliche Fähigkeit und kräftiger Sinn der Leser; denn die Preßfreiheit geht aus dem Vertrauen hervor, daß Männer, die den Beruf literarischcn Einflusses auf ihre Mitbürger in sich fühlen, die Censur an sich selbst üben, daß sie Staatsbürger genug sind, um nicht das Gesammtwohl ihren kleineren persönlichen Interessen hintan zu setzen, und daß die Menschen, welche die Presse belehrt, auch das Talent, 'Alles zu unterscheiden und den Willen haben, Wahrheit und Wissenschaft zu hören. Wenn also Talente mitTugend, Einsicht und Erfahrung im Bunde die ernstesten Fragen — Fragen des Friedens und des Krieges, der Finanzen, der Gerechtigkeits-psiege, des öffentlichen Unterrichtes, der Moralität, des äußern Wohlstandes u. s. w., auf eine gründliche Weise, mit edlem Freimuth und Anstande erörtern und mit bescheidenen Rügen über dieß und jenes hervortreten, was anders seyn sollte und besser seyn könnte; wenn sie hicbcl auf den öffentlichen allgemeinen Willen nicht beirrend, sondern belehrend, nicht aufhetzend, sondern überzeugend wirken; wenn sie jedem, wie immer gearteten Gifte, das fressend im Innern der bürgerlichen Gesellschaften ausgestreuet ist, mit schonungslosem Angriffe entgegentreten und es heranziehen zur öffentlichen Brandmarkung, daß es abschrecke; wenn sie ihre ganze Kraft daran setzen, jeder Entartung des Gemeinsinnes, die zum Abgrunde zu reißendroht, entgegen zu arbeiten, und die Keime des Schönen, des Ehrbaren in der Menschenseele zu entwickeln, kurz, aus den verstümmelten, noch rohen Menschen wieder ganze Menschen und echte Bürger zu bilden, auf daß brutale Stärke dem Gedanken-Fortschritte, der Intelligenz weiche, — das ist P reßfrc- ihcit, d. h. das Recht, im Staate Gedanken und Meinungen durch den Druck öffentlich bekannt zu geben mit ausschließlicher Richtung auf den Zweck des Staates Wenn Tagesblätter und Werke immer leidenschaftlicher, immer heftiger unter der Maske der Wahrheit und des Wohlwollens nur die Massen zum sinnlosen Treiben Wecken; wcnn sie ihre immer zugänglichen Spalten den schändlichsten Verleumdungen, hämischen Artikeln, di-rccten, unbegründeten Angriffen gegen Negierungsmaßre-geln, Schmähungen auf rechtliche Manner öffnen, und durch frivole Herabsetzung der mit Ansehen bekleideten Männer auch das Ansehen der Gesetze untergraben (denn die Abstraction des philosophisch nicht gebildeten Mannes reicht nicht so weit, um Person und Amt zu trennen); wenn sie Ilrthum und Lüge hinausschleudern unter jene Lesekreise, die nur fremden Urtheilen blind nachfolgen ; wenn sie die Grundfeste alles bürgerlichen und echt menschlichen Bestehens, die Religion, eben weil vor dieser Leuchte ihre Verworfenheit am meisten erzittert, mit ihren Pfeilen verfolgen; kurz, wenn sie (um mit einem Franzosen zu sprechen) aus dem ungebildeten Menschen "»merkuiig. Hiervon sind besondere Abdrücke in, Zeittmgs.-Comptoir zi, haben. 4 «in reißendes Thier machen: — das ist P re ß fr e ch h e i t, — ein schreckliches Werkzeug zur Vernichtung menschlicher Ordnungen, von dem sich jeder Edle und Gebildete mit Abscheu wegwendet und über welches mit vollem Recht das mit der Prcßfrciheit immer und überall eng verbundene Preßgeseh strenge Strafen verhängt, d. h. ein Gesetz gegen die Willkür oder Bosheit der verderbten Autoren; — eine schwierige Aufgabe der Gesetzgebung. Denn es soll allen Preßvergehungen möglichst vorbeugen; ob aber mit den herrschenden Formeln: »Alles darf gedruckt werden, was nicht gegen Staat, Religion und Sitten ist," wobei die Gränze, wie weit es dagegen ist, immer unausgemacht bleibt; — und »der Verfasser bleibt für seine Produtte verantwortlich," wobei der üble Same schon wuchert, che man ihn entdeckt, — die Preßfreiheit gesichert sey, das ist eine, meines Erachtens noch nicht entschiedene Frage. Die sicherste Garantie für Preßfreiheit bleibt wohl die Vernunft der Schriftsteller, und darum dürfte für das unschätzbare Geschenk unsers gütigen Kaisers der Dank am besten dadurch bethätigt werden, daß Verleger und Redactionen sich über die Zurückweisung der Artikel und Werke, in denen nur Ungebundenheit und Pasquinismus des Geistes herrscht, in Eintracht verständigen und an dtesem Vorhaben getreu und fest halten. *) H Nation algarde. Ein bedeutungsvolles Wort! Wer soll sich bewaffnen? warum und wozu? — Alle, und immer, so oft es nöthig, sollen gerüstet seyn zur Abwehr der Störung friedlicher und rechtlicher Zustände, zur Verhütung der Gefahren für Leben und Eigenthum, der Unruhen, die dem ganzen Staate oder einem Theile desselben mit Zerrüttungen drohen. In diesen Worten ist der Thätigkeitskreis der Nationalgarde bezeichnet, so wie sich daraus ihre verfügbaren Mittel, die genaue Gränze zwischen ihr selbst und der Militärmacht, und ihre Wirkung bestimmen läßt, die umfassender und nachhaltiger ist, als man dem ersten Anscheine nach zu glauben geneigt ist. Versuchen wir denn eine nähere Beleuchtung: In dem französischen Worte: »li, ^,,'^" liegt kein anderer Begriff, als der der Wache, Aufsicht, Verwahrung, Beschützung; die Garde hat also ihre Aufgabe nicht so sehr durch Gewalt oder Angriff zu lösen, sondern sie hat vorbeugend und verhütend auf diejenigen Gefahren zu wirken, die von Seite der Verderbtheit, des rohen Muthwillens oder eines mit Leidenschaft gepaarten Irrthums den gesetzmäßig anerkannten Rechten der bürgerlichen Gesellschaft drohen, und weil sie National-Garde ist, d. h. aus Mitgliedern aller Stände besteht, dle ln brüderliche Eintracht zu Einem gemeinschaftlichen Zwecke sich vereint haben, so hat sie den Einfluß der Gleichen gegen Gleiche zu üben, und solch' ein Einfluß kann vorherr,chend nur auf dcm Wege der Zurechtweisung und Warnung geschehen, wobei die Bewaffnung für den Fall der Nichtachtung oder Widersetzlichkeit den wirklichen Zwang in abschreckende Aussicht stellt. Ihre Wirkung ist also eine moralische, die ihren Grund vorzugsweise darin hat, daß der Uebelgesinnte oder Uebelberathene, da er sich von der einmüthigen Gesellschaft selbst, welcher er als Mitglied angehört, in der Ausführung seiner Vorsätze gehemmt findet, geneigter zu der Ueberzeugung seines gesehwidrigen Verfahrens zurückkehrt, und daß derselbe, da der Gesammtwillen der Bürger in der Nationalgarde nie ausstirbt und in jeder bürgerlichen Sphäre sich geltend macht, entschiedener und dauernder gegen fernere Ausartung bewahrt wird, als durch Diener eines Gerichtes, in denen er nur gehässige Zwangs-Werkzeuge seiner Freiheit zu sehen glaubt, oder durch Soldatengewalt, deren Uebermacht er zwar schnell weicht, ohne sich aber zur Gesinnu n g s-Aenderung bestimmt zu fühlen, da momentane Zwangs-Maßregeln auch nur momentan wirken und verstockte Gemüther in dem Vorsatze des Aufschubcs den Trost für erzwungene Unterlassung finden. Aus diesem ergibt sich, daß dem Begriffe der Na-tionalgardc die Bedeutung einer durch g ä n g i g militä^ rischen Einrichtung und Einübung (die übrigens bei der in großen Städten bestehenden Municipal-Garde oder dem Bürgcrmilitär schon in höherem Grade zukömmt) keineswegs zukommen muß, sondern sogar widerstrebt, deßhalb, weil eine solche Anforderung die eigentlichen Lebenszwecke der bürgerlichen Gesellschaft nicht fördern , sondern stören würde. Vor der Hand mag es genug seyn, wenn schon in diesem Sinne eine Nationalgarde besteht; genug, wenn ihre Orgamsinmg bis zu dein Grade der complete» Conscription, der gleichförmigen Eintheilung und Stationi-rung, wenn die militärische Einrichtung bis zu dem Grade einer ungestörten Leitung im Ganzen und in den einzelnen Theilen gediehen ist, um in den Fällen der Nothwendigkeit die ersprießlichen Kräfte sogleich und in ruhiger Ordnung entfalten zu können; genug, wenn der militärischen Disciplin so viel abgeborgt wird, als nöthig ist um die Art der Thätigkeit und des Verhaltens bei allen Gliedern zur vollen Erkenntniß zubringen, auf daß sie, ohne sich gegenfeitlg zu hindern, den eigentlichen Erfolg sichern; genug, wenn Ein Sinn, und nur die Rücksicht auf den richtig erkannten Zweck, ohne kleinliches Abwägen und Vergleichen der Persönlichkeiten, sämmtliche Mitglieder beherrscht und leitet; dann ist das schöne erhabene Ziel erreicht, dann können die ersehnten Früchte nicht ausbleiben, ja sie zeigen sich schon im Beginne; wen nämlich l>/. nicht schon die freudige Wahrnehmung überrascht, daß ein brüderlicher Gemeinsinn alle Stände und männliche Altersstufen in unserer Stadt fest zu einem freundschaftlichen Verkehre vereinigt, daß die Scheidewände, die bisher Eitelkeit, Stolz, Rang, Besitz, Stand, Mißtrauen, Älter, und wie die Schwächen der menschlichen Natur alle heißen mögen, scharf aufgestellt hat, gefallen sind, und Alle nur das Band des gemeinsamen Interesses umschlungen hält; wer freut sich nicht herzlich darüber, ')Als t>l»s, „«schllcben war, entdeckte ich z« meinem aroßen Veranüavn de„m di^,u s,»,le verfahrn u„d >" dei »Thaler «^,lu„g" al'aedruck.' ,,n Ausruf u»>» Oelold i» Wien. 5 dasi Mancher, sonst zur Zügellosigkeit geneigt, nunmehr Vom Ehrgefühle gestachelt unter den Reihen steht, die zu einem civilistischen Kampfe gegen öffentliche Entsittlichung sich rüsten. In dieser Wirksamkeit preisen wir vorzugsweise das neue Institut, darin preisen wir das Herz und den hohen SinnFerdiand desGütigen um des Vertrauens zu Seinen Völkern willen. daß diese selbst den rechtlichen Sinn und die Bildung haben, um die Disciplin in ihrer Mitte ohne fremde vormundschaftliche Leitung üben zu können. Freuen wir uns denn des glücklichen Beginnens, arbeiten wir fest an dem Aufbau des Werkes, und erst seine innere Vollendung möge den Verfügungen über äußere Ausschmückung und Uniformitat Zeit und Naum gewähren! — Ich will noch, ohne gerade einen maßgebenden Borschlag aufdringen zu wollen, auf die Einrichtung der Pariser Nationalgarde aufmerksam machen, die aus einem sedentärcn, zu ordentlichem Dienste stets verwendbaren Theile, und aus einer Reserve besteht, welche letztere bei außerordentlichen Fällen, in welchen die permanente Schutzwache nicht ausreicht, aufgeboten wird. Nicht minder, vielleicht vorzugsweise beachtcnswcrth ist die Erhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Lende. Wer da weiß, wie beschränkt der Idecnkreis, wie schwerfällig die Capacität des Landvolkes ist, und wie leicht dasselbe ein fügsames Werkzeug in der Hand Einzelner wird, die für ihre eigenen böswilligen Absichten in dem durch allerlei materielle Vorspiegelungen erhitzten Volke eine sichere Waffe zu finden hoffen, der wird mit mir übereinstimmen, wenn ich sage, daß die Nationalgarde ihrem Wesen nach auch auf das Land ausgedehnt werden könnte, d- h. daß jede Gemeinde durch vertrauengewin^ nende Belehrung, durch Vermittlung der wohlhabenderen und rechtlich denkenden Mitbauern für den Zweck, das Eigenthum und die persönliche Sicherheit durch fleißige Wachsamkeit zu wahren, gewonnen oder indirect dazu gebracht werde, sich zur Bürgschaft für die Ruhe und zur Verantwortlichkeit zu verstehen. Belehrung müßte hier vorangehen, in dem Sinne, daß die großen Gnaden unseres Kaisers die Verbesserung und Erleichterung der Lebensbedingungen ausgesprochen haben, daß darüber Viele von den Landes-Bezirken gewählte Männer in Gemeinschaft in Wien berathen und die gewünschte Entscheidung herbeiführen werden, dasi aber bis dahin alle bestehenden Gesetze in ihrer Giltigkeit fortbestehen und jedes verbreche, rische Widerstreben, jede Weigerung der Schuldigkeiten ihren Zustand nicht nur nicht vermindern, sondern erschweren, und ihre Lasten wegen der consecutiven Entschädigung vermehren müßte. Diese Belehrung hätte aber, ihrer sichern Wirkung wegen, durch die vorläufig zu unterrichtenden, in der Gemeinde geachteten Bauern zu geschehen, wobei ein faßlich verstandiger Einfluß der Geistlichkeit und die unmittelbare Theilnahme der etwa ansässigen Grundherren selbst die gute Sache fördern würde. Man lasse nicht außer Acht, auf das Beispiel der Hauptstadt hinzu weisen,an das Herz zu legen, daß Jeder stolz daraufseyn Muß, wenn man ihm zumuthet, in Gemeinschaft mit sei- nen Nachbarn ohne amtliche Gewalt, für die Erhaltung der Habe einzustehen, die einzelnen Bösewichtcr unschädlich zu machen, und seine Wünsche und Ansprüche auf bessere Einrichtungen dadurch auf die würdigste Art zu begründen. Man wende mir nicht ein: »Pöbel-Natur bleibt wie sie ist, sie kann nicht durch Moral, nicht dm ch Religion, sondern durch Furcht vor dem Gesetze in Schranken gehalten werden." Ich glaube es, aber ich antworte mit voller Ueberzeugung, daß Wuth-Ausbrüche einer entmenschten Natur, die ihre Lust im Sengen, Vernichten und Rauben sucht, immer sporadische Erscheinungen sind und, wo sie vorkommen, sofort durch die strengsten Strafen erdrückt werden müssen; allein hier handelt es sich nicht um einen Effect auf heute oder morgen, sondern darum, daß bei der neuen Bildungs-Aera, die sich den Völkern öffnet, auch bei den niedrigen ständen ein empfänglicher Boden für rechtliche Grundsätze gewonnen werde; Palliativ-Mittel, wie vorübergehende Beschwichtigung oder abschreckende Strafen, oder eitle Vorspiegelung reichen wohl aus zur Abwehr des augenblicklichen Stoßes , machen aber das Uebel für die Zukunft noch drohender; hier hilft nur Reform von Innen, und das ist und bleibt: Belehrung. *) 3 Konstitution Aus Jedermanns Munde ertönt mit Jubel das Wort: »Constitution!" Vermag aber Jedermann sich genaue Rechenschaft von der Bedeutung dieses inhaltschweren Wortes zu geben? Was ist Constitution? Ist sie bei uns schon fertig? ist sie ein Werk von ein Paar Stunden Arbeit? Kehren wir von unserem gerechten Jubel ein wenig zur Besonnenheit und ruhiger Ueberlegung zurück. Als im Jahre»76» Frankreichs versammelte Reichsstände sich zu einer Nationalversammlung erklart hatten, stellten sie sich vor Allem die Aufgabe, eine neue Staatsverfassung, ein den Zeitforderungen entsprechenderes Rechtsverhältniß zwischen Regierenden und Regierten, gegründet auf das Repräsentativsystem, festzusetzen, und die neue Schöpfung hieß: „Constitution", ein Name, der dem Ursprünge nach die traurigsten Erinnerungen hervorruft, aber durch spätere Erfahrungslehren und geläuterte Ansichten seit einem halben Jahrhunderte ein die Völker der Gegenwart beglückendes System bezeichnet. Dieses System ist aber in seinen Einzelheiten nicht bestimmbar, denn als Staatsform ist es, wie ein Kleid nach dem Körper, nach den verschiedenen Eigenthümlichkeiten der einzelnen Staaten, auch verschieden auszubilden. Zuerst müssen also diese Eigenthümlichkeiten, die Kräfte und die Bedürfnisse des Staates und seiner Provinzen genau erkannt und festgestellt seyn, und dazu hat Se. k. k. Majestät die Stände Allerhöchst Seines Reiches, wenn ') Ich habe über Volksbildung, über Unterlichtswesen, so wie über mütc l»>ll!che Erzichunc», deren Schattenseiten mein (jie»lüll> tief ergriffen, Vu'lcs auinezeiclüiet; ich that es zur Erholung in meinen Muszeftun» dc», zur Erlsicht,rung meines bekümmert«'!, Herz,»6. Vielleicht wirb mir jetzt mancher A>»laß zur Veröffentlichung einige» dieser Alaller ge» bole» iverdcn. e nicht früher, auf den 3. Juli d. I. berufen. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten wird in dem Baue des großen Werkes, der neuen Verfassung, fortgeschritten werden. Uns Allen aber kömmt es zu, heiße Segenswünsche für die zu diesem erhabenen Zwecke crkornen Kräfte in unserem Herzen zu nähren, und mit Geduld und hoffnungsvoller Aussicht die Zeit der Reife abzuwarten! — Die wesentlichen Grundlagen des constitutionellen Systems sind: Die Landes- oder Volks-Nepräsenta-tion. Der Monarch versammelt um Seine höchste Regierung einsichtvolle, politisch^gebildete Männer, die aus allen Ständen und bestimmten Volksabtheilungen gewählt, den wahren und besonnenen Willen des Voltes verbürgen, dasselbe vertreten, d. h. repräsentircn; sie haben Theil an der Gesetzgebung, berathen in Gemeinschaft, was zum Besten des Staates ist, äußern die Gesinnungen und Wünsche des Volkes, stellen seine Bedürfnisse vor, wirken zu Beschlüssen und Gesetzen durch Abstimmung mit, und bilden das innigere Verbindungsglied zwischen dem Monarchen und den Unterthanen. Hiedurch wird bewirkt, daß nichts Ungerechtes und Drückendes beschlossen werde, aber auch mit Recht erwartet, daß die Unterthanen um so williger und zufriedener den Gesetzen sich fügen, da diese durch ihre Vertreter selbst als nothwendig beschlossen worden sind. DieMinister sind verantwortlich, d. h. die versammelten Volksvertreter sind berufen und verpflichtet , Rechenschaft zu verlangen über den treuen und verfassungsmäßigen Gebrauch der, den Ministern anvertrauteil Gewalt, wie: über die Verwendung der Staats-geldcr, über die Contrahirung der Schulden, über die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten u. f. w. Der Monarch ist unverletzlich und unverantwortlich. Der Monarch kann nichts Unge- rechtes wollen, denn die Minister haben nach dem Con-stitutionsgesetze zu regieren, wofür sie allein Rechenschaft abzulegen haben. Der Monarch besitzt ausschließlich die vollziehende Gewalt, d. h. von ihm allein geht die Kundmachung der berathenen und angenommenen Gesetze, die Aufsicht über ihre Befolgung aus, d. h. die Wahl und Ernennung der Staatsdiener, die Erthcilung der Würden, die Verhandlungen mit dem Auslande. Das constitutionelle System ist also in seiner Allgemeinheit eine grundgesehliche Regierung der Wechselwirkung zwischen Regierenden und Regierten, um den wahren Gesammtwillen herrschend zu machen, in engster Verbindung mit der Preßfreiheit und der Nalionalgarde, einerseits zur Publicirung Alles dessen, was öffentliche Angelegenheiten angeht, anderseits zur Wahrung der dem Volke verliehenen hochwichtigen Rechte. Und nun, lieber Leser, zum Schlüsse noch eins: Wenn du als Freund und Kenner der Geschichte das Bild' eines Trajan oder der A ntonine, deren Thron um ihrer Liebe und ihres Vertrauens zum Volke willen auf den lmerschüttcrlichen Stützen der unbegränzten Liebe der Völker ruhte, deinem Geiste eingeprägt hast, wenn du den erfahrungsreichen und gcisteöstarken Männern der Schrift Glauben schenkst, welche die beste Bürgschaft für wahre Ausbildung, für Humanität und Weltbürgersinn, für Freiheit mit Ordnung, für ein liebevolles Band zwischen Regenten und Volk, genannt Vaterland, in dem Vertrage finden, den unser gütiger Landesvater mit seinen Völkern schloß, so wirst du mit mir jetzt und noch bei unzähligen Erinnerungszeichen an deinen Kaiser, dein Gemüth zu Gott erheben und still beten: Gott erhalte, Gott segne unsern Kaiser Ferdinand den Gütigen! — Oubcrnial - Verlautbarung. Z. 484. (1) Nr. 73 l«. (Zurrende des k. k. illyrischen Gubcrniums zu Lai« bach. — In vergangener Nacht hat sich eine größere Menge Landvolkes vor dem Schlosse Sonnegg, im Laibachcr Kreise, eingesunden, ist räuberisch in dasselbe gewaltsam eingebrochen, hat das Schloß mit Nebengebäuden stark beschädiget, die darin gewesenen , mitunter werchvollen Einrichtungsstücke verbrochen, bei den Fenstern in den Hofraum hinausgeworfen und daselbst nebst Bettgcwand, Amtsschriften und Grundbüchern lc., dann Vßwarcn und andere Hauscssecten verbrannt: überdicß auch Geld und Gll-deswcrth an sich genommen, und in den Kellern den vorgefundenen Wein, insoferne selber nicht alsogleich genossen werden konnte, aus den Fässern ausrinncn lassen. — Von Seite des hierortigcn k. k. Stadt-und Landrechteö, zugleich Criminalgerichtes, ist wegen dieser schweren Unthat bereits das gesetzliche peinliche Verfahren eingeleitet worden, und die Schuldigen, — welche zu ermitteln nicht schwer scyn wird, werden strenge bestraft, — und überdicß zum Schadenersätze verhalten werden. — Die LandcSstVlle findet sich aber dringend veranlaßt, das Landvolk hicmit ernstlich vor ähnlichen verbrecherischen Missethaten abzumahnen, und zwar mit dem Bemerken, daß, wenn diese War« nung nicht von entschiedenem guten Erfolge seyn sollte, wider derlei verbrecherische Unthaten das standrechtliche Verfahren, selbst mit Anwendung der Todesstrafe, nach den Bestimmungen deS Strafgesetzes (l. Theil. I«. Hauptst.) eingeleitet werden wird. — Lalbach am 23. März 184«. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohcnwart, k. k. Hofrath. Ol-. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrath.