Amts- Blatt. Idss" I3l. Donnerstag den 31. Gctober 1893. VsUbernial - Verlautbarungen. Z. 1466. (2) Nr. 22/l5oj4ö66. C u r r e n d c des k. k. illyrischen Guberniums. — Die Erbstcucr und Erwerbsteucr sind, sowie sie im Jahre i6)5 bestanden haben, auch im Verwaltungsjahre i634zu entrichten. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchstem Ca-blnettsschrciben vom 26. Sepembcr d. I. anzuordnen geruhet, daß d;e Erbstcucr und Erwerb» sieuer, so wie diese Abgaben nn laufenden Jahre i633 bestanden haben, auch für das nächste Nerwaltungsjahv ,33^ ausgeschrieben, und in, derjelben Art cingehobcn werden fuUen. — Welches in Folge hohen Hofkanzlei - Dccrctes vom 3o. v. M., Z. Zätig, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß, m so ferne diese allerhöchste Anordnung die E»-tverbstcucr betrifft, dic Bezirksobrigkcitcn unter Einem mittelst dcr Krcisamter angewiesen weiden, wie solche un gegenwärtigen Jahre bestall den hat, und noch besteht, auch für das Verwaltungsjahr tL34 in den von llchliebenen halbjährigen Anticipatraten von den Steuerpflichtigen cinzuheben, und die Einzahlungen in der gewöhnlichen Art abzuquittiren. — Die Erbstcuer ist ohnehin systcmmäßig, und muß „ach den für dieselbe bestehenden besondern Vorschriften eingehoben werden. — Laldach am 10. October i633. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubcrnialrath. Ureisämtllche ^eriaulbarungen. Z. ^91. (2) ^tr. 5)5. 8?. Kundmachung. In Folge hcrabgclangler h. Gubernial-Verordnung vom 10. Oct. ,833, 3.2,877, wurde aufgetragen, zur Btlschaffung u>-d Er, ganzung des Irventargkeitsjitation bei diesem Kreisamte em« zuleiten, welche am 9 November l. I., ab, g,halten werden wnd, und «rozu alle licita, tl^nslustigtn am festgesetzten Tage, besonders aber tne Lemwandhandler, dann die Nahe, r»nn«n, dl« Tischler, ^inngießcr, Kupfer« schmide, Klampferer, Glaser und Schuft« zu erscheinen «lngelaben rrcrdcn. — Ucbrlgens können dlt llcllatlol-,5bedmgnlsse in den Amts« stunden tägllch bei diesem Kreisamte etnge« sehen werden. — K. K.Kreisam^ laibach alS Civll,Gpltals-Dircction am 21. October ä653. Z. ^77. (3) Nr. 5l5. «pi:. K u n d ,n a ch u n g. In Folge hoher Gubcrm'al-Verfügung vom 26. September ,333, Z. 2,än5, wird am^. November l. I., Vormittags um 10Uhr, in dcr dießseitigen Amtskanzlei das in dem Bürger-Spitals-Gebäude, Haus. Nr. 27«, nächst dcr Spililsbrückc zu ebener Erde befindliche, den Handelsgesellschaftern Pachner und Mallner bis Michaeli ,834 in der Miethe belassene Hcmdelsgcwölbe Nr. 12, vom gesagten !1!2 Zeitpuncte an, auf 12 nacheinander folgende Jahre, un Wege der Versteigerung verpachtet werden. — Hiezu werden dle Pachtlustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß inzwischen die Pachtbedingnisse täglich bei diesem k. k. Kreis« amte eingesehen werden können. —> K. K. Kreisamt Laibach als Ciuil-Spitals-Dlrection am 21. October i933. , Ktavt- unv lanVrechtliche ^erlautliarunFett. Z. 1^35. (2) <^l Nr. 75. Onn. Edict. Von dem k. k. krainerischen Stadt - und kandrechte, alsCriminalgericht, wird hiemit bekannt gemacht, daß daselbst nachstehende Gegenstande, wovon o:e Eigenthümer unbekannt sad, erliegen, als: 1 mousselmenes Haupttuch; K perkalcnes Haupttuch; ^ detto detto 1 detto HospetclmltmetallenenKnöpfen; 2 detco detto 1 detto detto » blaues Vortuch mit weißen Blümchen; 1 detto detto Sternen; z schwarz seidenes Vortuch; I Strähn blauer Zwirn; 1 camblkenes Hallttuch mit rothen Boden; zj2 Elle blau seidener Zeug; ,j2 dötto detto 1 weißer lederner Beutel mit Schrott und Pulver, sammt einem Pulverhorn; 4 Ellen schwarze Hveldenbänder; 1)3 Ellen Plk6 nnt gelben Boden, weißen Und blauen Streifen; 1 RM Cambnk mit gelben Boden; 1 weißes geblümtes H^lstüchel; ^ klrschrothes seidenes Tüchel; z rosenfarbes Tüchel; 1 Stück Falschen; 1 Bündel mit verschiedenen Flecken und Bandern; z weißes Tüchel mit zwei rothen schmalen Strafen; . 1 alre BauernwisievonPik6 mit gelben Bo, den, und kugelförmigen Knöpfen; ^ Rc> Stück metallene versilberte Knöpfe; 1 Bauern-Haube mtt Goldform; 1 Wclberkittel mit verschiedenen Blumen, UNd ein weißes mit Gold durchwirktes Mieder; . Weiberktttel mit blauen Boden und weis« sen Streifen; z dreieckiges rothes Halstuch; 1 weißleinwandener Kittel; I detto 1 Mannshemd von Hausleinwand; 1 Hospetel; 1 detto 1 detto zerrissenes; 1 Tüchel von Hauslcinwand; 1 seidenes Mieder mit schwarzem Boden ; 1 gestickter grünseldener Bauernftützel; 1 Knauel weißer Zwirn: I Strähn detto 1 Paar Bauern - Hosenträger; 1 blaues zerrissenes Vortuch; 1 Rosenkranz; 1 Frauenzimmer-Kamm; 23 Stück Muller zum Stlcken mit,2 Wachskerzen; 1 Schachtel mit mehrerenFlccken undHafteln; 1 detto detto 2 messingene Welbergürtel; 1 Wciberktttel; I langer Weiberpelz; 1 Weiberkittel mit gelbem Boden; 1 detto mit rothem Boden und gel< ben Rosen; 1 rothleinwandener Kittel sammt Milder; 1 detto detto 1 detto detto 1 Kittel von we,ßem Rips; 1 blaues Vortuch mit weißen Tupfen; 1 Bauernssüyel vom schwarzseldenen Zeug UNd verschiedenen Rosen; 1 blautüchener Weiberkittel; 1 blautüchener Spencec; t Ressl Flanel; 1 Restl grüner Taffet; 1 welß und blaugessreifte Weste; I Restl Mousselin; I weißes leinwandenes Vortuch; 1 ausgearbeitetes schwarzes Kalbfell; 3 Stück Pfundleder; 2 Stück Sohlenleder; H 1)2 Ellen Lodcntuch; 1 blaugestrciftir leinwandenerWeiberkittel; 1 Topf Epcck mit 11 ij2 Pfund. i detto detto 2 3^ detto. Die Eigenthümer dieser Gegenstande, haben sich binnen Jahresfrist vom Tage der Eln-schaltung gegenwärtiger Bekanntmachung bei dlesem Kriminalgerichte darum so gewiß zu melden und lhr Eigenthum zu beweisen, nn-drigens dle beschriebenen Effecten veräußert, und das Kaufsseld indessen he, dlcsem Kriminalgerichte aufbehalten werden würde. Dessen werden dieselben mit dem wlitern Beisätze in Kenntniß geseht, daß der Weiberpelz und Speck, um nlchl durch langer? Aufbewahrung dem Verderben zu unterliegen, ,ii3 unter Einem öffentlich feilgeboten, und das Kaufgeld deposmrt werde. Z. l/.3i. (2) Nr. 7329. Von dem k. k. Stadt- und Landreckte in Kram wird anmtt bekannt gemacht: Es sei über das Gesuch des Dominiums Pfarrhof Selzach in dic Ausfertigung der Amortisatwns-Ed»cte, rücksichtlich der zwciRccepissen der k. k. 3^ct. Nr. 35 dienstbaren Accker, in die AMerNgungw Amortisations-Edicte, rücksichtlich des, von der Theresia Kobler, als mütterlich Cäcilia Kobler'-scbcn Unlversalerblnn ausgehenden, an Ferdinand Mervetz lautenden, am 5. März 1783 auf Vie gedachten beiden Aeckcr intabulirten Schuldscheines, cläo. lg. Mai 1780, pr. , 220 fi. D. W., gewllligct worden. Es haben demnach alle Jene, wclchc auf gedachte Schuld-ftndcrung aus was immer für einem Rcchts-grunde Ansprüche machen zu.können vermeinen, selbe binnen dcr gesetzlichen Frist von ei« ncm Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als iin Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Johann Ieuniker der obgedachte Schuldschein nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. — Laibach den 2. Aprll i853^______________________________ Aemtliche ^erwutbarnttIen» Z. i47ä« (3) Nr. 205ool534ä. I'ax. Kundmachung. Bei dem k. k. Justiz- Hauptta/amte zu Klagenfurt, lft die zielte OfflzialensseUe mir dem Iahresgehalte von Fünfhundert Gulden, in Erledigung gekommen. —> Diejemgen, welche diese Stelle zu erhallen wünschen, ha» ben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie sich über dle Kenntniß derTaxgeschafte und dcs Rechnungswesens überhaupt, dann über ihre Moralität und allfallige bisherige Dienflleis stung auszuweisen haben, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden längstens bis letzten Novem, ber 1853, an die k. k. illyrische Eameral- Ge, fallen-Verwaltung zu leiten. — Von der k. f. illyrischen Eameral - Gefallen - Verwaltung. Laibach am 25. October i353. 3. 'ä83. (2) ' Licltations - Ankünd igung. Am 5. November d. I., wird zu Folge rvohllöblicher hicrortiger Militär - Commando-Intimation, Nr. 32^5, vom 19. dieses, und hoher Landes-Gcneral-Commando-Bcwllligung I^l.t. 8. Z006, vom i5. besagten Monates, in der hierortlgen Militär-Verpfiegs-Maga-zins-Kanzlci, um 9 Uhr Vormittags, die ^citations - Verhandlung zur Herstellung der im Monate Mal l. I., allhicr abgebrannten gemauerten Magazinsschupfe im I5nl.i-es>r,86-We-' ge vorgenonnr.cn, und mit dem Mindcstbieten-- den der Contract untcr Vorbehalt dcs Buchhal-. wngs^Rcvisions-Befundes gleich definitiv abge« : schlössen werden/ wobei zugleich ausdrücklich be- l!14 merkt wird, daß die Aussetzung und Eindeckung des Dachfiuhlcs zur besseren Conservation der Mauern rioch im künftigen Monate vorgenom-nicn und auch beendiget werden muß/ und jeder Llcitant vor Eröffnung der Behandlung ein Va-dium von 10 ft<5t. zu erlegen habe, welches der Nichterstehcr gleich am Tage der Behandlung wieder rückgestellt, erhalt. Der Plan und die Vorausmaß über die Maurer- und Handlanger-, Zimmermanns-, Tischler«, Schlosser- und Anstreicher-Arbeiten sammt Materiale; dann für den Blitzablci-tungs-Apparat, sammt den Licitatlonsbedmg-lussen können tagllch zu den gewöhnlichen Amts-siunden ln der hierortlgen Verpficgs-Magazins^ Kanzlei eingesehen werden. K. K. Mllitär-Haupt-Verpflegs-Magazins-Kanzlei. Laibach am 2^. October i65^. Z. i/i6g. (2) Nr. iIog. Kundmachung. Bei der k. k. Ober, Post, Verwaltung zu Mailand, iss eine AccessistensseHe mit dem Iahresgchalle von 400 fi., und dem Quar, tiergelde von 5c> fi., gegen Erlag einer dem Bejoldunqsbetrag gleichkommenden Dienftcau-tion in Erledigung gekommen. — Was ge> maß Decree der obersten Hof, Post- Verwaltung vom 8. l. M , Zahl 10648, mit dem Beisätze bekannt gegeben wird/ daß Jene, die o fi. E. M., dem Deputate jahrlicher 10 Wiener Klafter harten Brennholzes, und dem Gcnuße fre»er Wohnung in Erledl» gung gekommen. Zur provisorischen Besetzung dieses Possens wlrd der Concurs mit der Erinnerung ausgeschrieben, daß jene Individuen, die sich um diese stelle zu bewerben gedenken, ihre gehörig instrmnen Gesuche mit genauer Nachweisung des Lebensalters und Standes, der Kenntniß von der Landamtirung der Nechnungsmanipu-lation, der Sprachkenntnisse, der bisher begleiteten Ticnsirosien, des unbescholtenen Lebenswandels des Bittstellers, und oer Fähigkeit zur unverzüglichen Lelstung einer baarcn oder sideljussorischen Dienstcaution im Gehaltsbctra-gc bis läligstens 20. künftigen Monats November l. I., im vorgeschriebenen Wege hierorts cmzureichen, und gleichzeitig anzugeben haben, ob und in welchem Grade dieselben nut den Oberbeamten und übrigen Beamten der Cameral« Herrschaft Lack verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. illyrischen Cameral-Gefal-leN'Verwaltung. Laibach am i8. October itt53. Vermischte V^erlautbarungelt. Z. .»473. (2) Nr. 1L40. Fei lbietungs. Edict. Von dem t. t. NelillSgclichte der Umgebung LaibachS n,'iid hiermit delannt gemactt, 0aß über Anlangen der (Zh,lem Beisätze an» beraumt worden seyn, daß diese Realität bei der ersten und zweicen Feildietun^ nur über oder um die Schätzung, dei der dritten Feilvietung aber auch unter der Söähung hintangeaeben werde. Laibach am 6. September ,ü.)3. Anmerkung. B,i der erstcn Licitation ist kein Kauliustiger «rschienen. Z. «/,66. (2) Licitations , Ankündigung. Montag, das ist den 4. November d. I., wild in dem Kiker'schcn Hause, in der Tirnau-Vorstadt, die Licitation übcr verschiedene Zim» mereinrichtungsstücke; als: Bettgewand, Kü-chengcschirr, Zlnn, Vieh und allerlei Wirth-schaftsgerathe, abgehalten werden. Z. 'iäyo. (2) Heute Donnerstag, als den Zi. October d. I., werden »m Hause Nr. 22», in der Stadr, im ersten Stocke, gassenwarts, verschiedene wohl conservirte Zimmer, dann andere Einrichtungsstücke, darunter auch eine künstllche mathematische Uhr sich befindet, aus freier Hand veraußettj dahm Kauflustige geladen werden.